1844

215.
Ad Num. 9713.
An sämmtliche Distrikts-Polizeibehörden, Gemeinde- und Stiftungs-Verwaltungen in Niederbayern.
(Die Eröffnung der Reklamations-Termine gegen das definitive Grund- und Häuser-Steuer-Kataster in dem Polzeibezirke des k. Landgerichts Mitterfels betr.)
Im Namen seiner Majestät des Königs.
Die sämmtlichen Distrikts-Polizei-Behörden, Gemeinde- Kirchen- und Stiftungs-Verwaltungen werden auf die im St. 45 des Kreis-Intelligenzblattes vom Jahre 1843 S. 637 enthaltene Ausschreibung der k. Regierungs-Finanzkammer vom 5. Nov. v. Js., die Eröffnung der Reklamations-Termine gegen das definitive Grund- und Häusersteuer-Kataster in dem Polizeibezirke des kön. Landgerichts Mitterfels betr., zur rechtzeitigen Wahrung ihrer Interessen nachdrücklichst aufmerksam gemacht.
Landshut, am 2. März 1844.
Königliche Regierung von Niederbayern,
Kammer des Innern.
Frhr. v. Wulffen, Präsident.
Sartorius, Sekretär.

Quelle: Königlich-Bayerisches Intelligenz-Blatt von Niederbayern. Stück 10. Landshut, Sonnabend den 9. März 1844. Seite 169


277.
Am Donnerstage den 14. dieß um die Mittagszeit wurde in der Pfarrkirche zu Bogenberg der Leichnam eines corca8 Tage alten Kindes, weiblichen Geschlechtes, in einem alten Lumpen und einem blauen Schurze eingewickelt, aufgefunden, wobei zu bemerken kömmt, daß das Kind am Kopfe und Halse von Ratten oder Katzen schon bedeutend angefressen war. –
Da die Angehörigen dieses Kindes unbekannt sind, so ersucht man sämmtliche Polizeibehörden, dießfalls, namentlich im Benehmen mit den hebärztlichen Personale, genaueste Nachforschungen anzustellen, und sachdienliche Resultate ungesäumt zur dießseitigen Gerichtskenntniß zu bringen.
Bogen am 15. März 1844.
Königl. Landgericht Bogen.
Maier, Landrichter.

Quelle: Königlich-Bayerisches Intelligenz-Blatt von Niederbayern. Stück 12. Landshut, Sonnabend den 23. März 1844. Seite 209


554.
Die Stelle eines für die Polzeidistrikte Mitterfels und Bogen gemeinschaftlich aufzustellenden Thierarztes, welche durch die Versetzung des bisherigen Inhabers in Erledigung gekommen ist, wird hiemit neuerlich zur Bewerbung ausgeschrieben.
Geeignete Bewerber hierüber haben ihre dießfallsigen Gesuche belegt
a) durch das Absolutorium der kön. Veterinär-Schule
b) ein Leumunds- und Vermögens-Zeugniß und
c) einen legalen Nachweis über ihre Domizils-Verhältnisse
binnen vier Wochen beim königl. Landgerichte Mitterfels dahier einzureichen.
Als Dienstes-Emolumente werden dem Veterinär die verordnungsmäßigen Hunde-Visitations-Gebühren zugewiesen, dagegen aber kann derselbe auf Sustenations-Bezüge für sogenannte Wartgelder von Seite der Gemeinden keinen Anspruch machen.
Schlüßlich wird bemerkt, daß gemäß kön. Regierungs-Rescripts vom 14. August 1840 der gemeinschaftliche Wohnsitz desselben im Markte Bogen bestimmt ist.
Mitterfels den 4. Mai 1844,
Königliches Landgericht Mitterfels und Bogen.
Wieser, Landrichter    Maier, Landrichter.

Quelle: Königlich-Bayerisches Intelligenz-Blatt von Niederbayern. Stück 23. Landshut, Sonnabend den 8. Juni 1844. Seite 386


648.
Ad Nm. 17574.

(Das Tragen von spitzen Messern und sonstiger Raufinstrumente und von Pistolen betr.)
Im Namen Seiner Majestät des Köngs.
Durch die an sämmtliche Distrikts-Polizei-Behörden von Niederbayern unterm 26. Mai 1841 erlassene und durch Anschlag in sämmtlichen Gemeinden und Wirthshäusern veröffentlichte lithographirte Ausschreibung wurde angeordnet:
1) daß alle ledige Bursche, welche überwiesen werden können, im Besitze spitziger, im Heft feststehender, oder mit Springfedern versehener Taschenmesser, oder im Besitze von Sack-Pistolen, von Raufeisen, oder Raufstöcken zu seyn, (gleichviel ob sie wiederrechtlichen Gebrauch hievon schon gemacht haben, oder nicht) als Gewohnheitsräufer behandelt, und mit körperlicher Züchtigung hergenommen werden;
2) daß Eltern und Dienstboten, welche von diesem Besitze Wissenschaft haben, ohne denselben sogleich abzustellen, oder gehörigen Orts hievon Anzeige zu machen mit einer Strafe von 10 – 50 fl. belegt werden;
3) daß gleiche Strafen gegen die Wirthe, Gemeinde- und Ortsvorsteher angewendet werden, wenn sie den Besitz derlei Instrumente nicht gehörig überwachen.
Wenn nun schon aus den vielen zur unterfertigten Stelle kommenden Berufungen zu ersehen ist, daß die äußeren Behörden diese Anordnung in Fällen, welche ihnen zur Kenntniß gebracht werden, in strengen Vollzug setzen, so geht jedoch aus dem immer wiederkehrenden Mißbrauche derlei Waffen, von Seite der ledigen Bursche hervor, daß diese noch vielfach im heimlichen Besitze derselben sich befinden, ohne daß sie entdeckt und zur Anzeige gebracht wurden.
Hienach erhalten die Ditrikts-Behörden den Auftrag, ihre unterhabenden Polizei-Organe mit allem Nachdrucke zur sorgsamsten Nachforschung auf solchartige Gegenstände und jederzeitige sogleiche Anzeige anzuhalten.
Landshut am 27. Juni 1844.
Königliche Regierung von Niederbayern,
Kammer des Innern.
In abs. Paes.
Berks, Direktor.
Sartorius, Sekretär.

Quelle: Königlich-Bayerisches Intelligenz-Blatt von Niederbayern. Stück 28. Landshut, Sonnabend den 13. Juli 1844. Seite 451


853.
Auf kreditorschaftliches Andringen wird man das Anwesen des Gütlers Joh. Baptist Groll zu Lintach, der Gemeinde Hunderdorf d. G., vulgo Sternhäusl nächst Bauernholz bestehend aus:
1) Wohnhaus, ganz gemauert, mit Ziegeltaschen gedeckt, einstöckig, mit Stall unter einem Dache, Backofen und Brunnen;
2) Stadel, ganz von Holz erbaut, isoliert stehend, und mit Schneidschindeln gedeckt;
3) Aecker, 9 Tagwerk 74 Dezimalen;
4) Wiesen, 14 Tagw. 9 Dezim.;
5) Waldungen und Gebüsch, 4 Tagwerk 25 Dezimalen,
in einem Schätzungswerthe von 2046 fl. 40 kr. zehentfrei, gerichtsbar zum kön. Landgerichte Bogen, eigen, kornbodenzinsig, mit einem Brand-Assekuranzkapital von 700 fl., eine einfache Dominikalsteuer 17 kr. 6 hl., Rustikalsteuer 1 fl. 57 kr. 4 hl. und Haussteuer 3 kr. am
Donnerstag den 19. September h. Js.
Vormittags 9 – 12 Uhr
an Ort und Stelle öffentlich versteigert, wozu Kaufsliebhaber mit dem Anhange vorgeladen werden, daß die näheren Kaufsbedingnisse am Steigerungstermine werden bekannt gegeben werden.
Bogen am 9. August 1844.
Königliches Landgericht Bogen.
Maier.

Quelle: Königlich-Bayerisches Intelligenz-Blatt von Niederbayern. Stück 35. Landshut, Sonnabend den 31. August 1844. Seite 568


Am 20. d. M. Früh 5 ½ Uhr brannte das Wohnhaus nebst der daran gebauten Stallung des Bauers Jos. Edenhofer zu Hunderdorf, k. Ldg. Bogen, ab. Das Vieh konnte noch gerettet werden, die meisten Effecten aber sind verbrannt. Das Feuer soll aus Unvorsichtigkeit ausgekommen seyn. Der Brandschaden wird auf 1800 fl. angegeben. – Am 20. d. M. Abends 8 Uhr wurde der Dienstknecht Michael Heigl von Aiterhofen, kgl. Ldgs. Straubing, durchmehrere Stiche mit einer Dunggabel ermordet. Die Thäter, zwei Dienstknechte von Ittling, ebenfalls kgl. Ldgs. Straubing, befinden sich bereits in Gerichtshänden.
Quelle: Baierscher Eilbote (Münchener Bote für Stadt und Land), 03.11.1844


Archivalien zu Hunderdorf/Windberg
Archiv:  Staatsarchiv Landshut
Kapitel-Bezeichnung:    Regierung von Niederbayern, Kammer der Finanzen (Rep. 168/4)
URN:     urn:nbn:de:stab-0f9d1879-61ba-4ab2-a0f8-7f2109f72ed60
Bestellsignatur: StALa, Regierung von Niederbayern, Kammer der Finanzen (Rep. 168/4) A 6598
Archivische Altsignatur: Rep. 168/4 Fasz. 659 Nr. 191
Beschreibung des Archivales
Betreff: Landbauunterhaltungsausgaben a Conto des Kreisfonds im Rentamt Mitterfels
Enthält-/Darin-Vermerke:           Enthält u.a.: Pfarrkirchen in Bogenberg, Oberalteich und Windberg; Pfarrgebäude in Bogenberg, Elisabethszell, Sankt Englmar, Haselbach, Hunderdorf, Konzell, Loitzendorf, Mitterfels, Neukirchen, Oberalteich, Oberwinkling und Windberg, Schulhäuser in Bogenberg, Sankt Englmar, Oberalteich und Windberg
Laufzeit:              1844 – 1845


Archivalien zu Hunderdorf/Windberg
Archiv:  Staatsarchiv Landshut
Kapitel-Bezeichnung:    Rentamt Mitterfels (Rep. 300/Mit)
URN:     urn:nbn:de:stab-d839a305-a104-4520-abfa-9c21517b87977
Bestellsignatur: StALa, Rentamt Mitterfels (Rep. 300/Mit) A 80
Archivische Altsignatur: Rentamt Mitterfels (Rep. 163 b/15) Nr. 80
Beschreibung des Archivales
Betreff: Hunderdorf: Erweiterung der Pfarrkirche
Laufzeit:              1844 – 1848

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