1846

510.
Ad Num. 15369,
An die königlichen Stadt-Kommissariate und die übrigen Disktrikts- und Ortspolizei-Behörden von Niederbayern.
(Das Wandern der Handwerksgesellen betr.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Die wandernden Handwerksgesellen, welche, anstatt den Zweck der Wanderschaft zu erfüllen, im Müßiggange herumziehen, der Unsittlichkeit und der Liederlichkeit sich hingeben, und, nachdem sie ihre Baarschaft aufgezehrt haben und selbst keine Mittel zur Fortsetzung der Reise besitzen, die Städte- und Land-Bewohner durch Betteln belästigen, und öfters sogar dem Eigenthum derselben gefährlich werden, vermehren sich auf eine bedenkliche Art.
Der Grund von diesem, mit mannigfaltigen Nachtheilen verbundenen und in seinen Folgen tief eingreifenden Uebelstände liegt zum großen Theile in dem mangelhaften Vollzuge der für die Beaufsichtigung der wandernden Handwerks-Gesellen bestehenden Verordnungen durch die damit beauftragten polizeilichen Organe.
Die unterste Stelle findet sich unter Hinweisung auf die authographirte Ausschreibung vom 17. V. Mts., Nro. 14155., daher veranlaßt, die einschlägigen Vorschriften und Verordnungen, namentlich das im Kreis-Intelligenz-Blatte vom Jahre 1829, St. X. abgedruckte Regierungs-Ausschreiben vom 17. Februar 1829, das Wandern der Handwerksgesellen betr., bei den sämmtlichen einschlägigen Polizei-Behörden von Niederbayern wiederholt zum strengsten Vollzuge in Erinnerung zu bringen.
Insbesondere werden die unter Ziffer 3. lit. a. bis g. für das Visiren der Wanderbücher gegebenen Vorschriften zur pünktlichsten Beobachtung hervorgehoben und wird vor Allem erwartet, daß dieses Geschäft in keinem Falle einem blossen Scribenten anvertraut, sondern von dem Amtsvorstande selbst, oder wenigstens unter seiner Aufsicht und Verantwortlichkeit von einem angestellten Beamten besorgt werde. Handwerksgesellen, welche nach lit. c. zur Fortsetzung der Reise wegen Arbeitslosigkeit, Mittellosigkeit, Gebrechlichkeit, Aöter, oder wegen allenfallsigen in das Wanderbuch eingetragenen Warnungen und bedenklichen Bemerkungen etc. etc. nicht mehr geeigenschaftet erscheinen, sind unabsichtlich in ihre Heimath, oder wenn es Ausländer sind, auf dem nächsten Wege über die Grenze zu weisen. Von jeder vorschriftswidrigen Visirung irgend einer Behörde, inner- oder außerhalb des Regierungs-Bezirkes ist wörtliche Abschrift zu nehmen, und zur weiteren Verfügung mit Bericht anher einzusenden.
Man erwartet mit Zuversicht, daß es die Polizei-Behörden durch umsichtiges Verfahren bei der Prüfung und Visirung der Wanderbücher, und durch ein energisches Zusammenwirken in Bälde gelingen wird, den Regierungs-Bezirk von dieser Art eben so lästigen wie gefährlichen Landstreicher vollkommen zu befreien.
Landshut, den 3. Mai 1846.
Königliche Regierung von Niederbayern,
Kammer des Innern.
FrHr. v. Wulffen, Präsident.
Sartorius, Sekretär.

Quelle: Königlich-Bayerisches Intelligenz-Blatt von Niederbayern. Stück 19. Landshut, Sonnabend den 9. Mai 1846. Seite 278


663.
An Num. 18532.
(Die Verleitgabe des Sommerbieres unter dem Satze betreff.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Das von den sämmtlichen Bierbräuern des Marktes Bogen und den Bierbräuereibesitzern:
1) Johann Geiger von Obealteich,
2) Joseeph Hollner von Schwarzach,
3) Georg Schmauß von Welchenberg, und
4) Gräfl. von Bray’schen Renten-Verwaltung Windberg
gestellte Gesuch um Bewilligung zur Verleitgabe des Bieres unter dem Satze, so daß die Maß Sommerbier von ihnen und ihren Wirthen um 6 kr. ausgeschenkt werden kann, wurde genehmigt, da die Qualität dieser sämmtlichen Biere bei den vorschriftsmäßig vorgenommenen Visitationen nach Titl. II. Art. 4, der allerhöchsten Verordnung vom 25. April 1911 als gut und tarifmäßig befunden worden ist.
Ebenso wurde nachstehenden im Bezirke des kön. Landgerichts Bogen Wirthen, als:
1) Joseph Pellkofer von Offenberg
2) Gottfried Schäfer von Neuhausen,
3) Kath. Kraus von Bernried,
4) Georg Mader von Schwarzach,
5) Jakob Erlacher von dort,
6) Joseph Sagstetter von Einfürst,
7) Johann Sixt von Breitenweinzier,
8) Joseph Loibl von Niederwinkling,
9) Franz Frank von Bogenberg,
10) Johann Hartl von Waltersdorf,
11) Johann Hambauer von Mariaposching,
12) Wolfgang Wintermaier von Pfelling,
13) Joseph Kamerl von Waltendorf,
14) Georg Krää von Oberalteich,
15) Georg Brunner von Hunderdorf und
16) Joseph Stahl von Hofdorf
im Hinblick auf die allegirte allerhöchste Entschließung vom 25. April 1811 die Bewilligung zum Ausschenken des Bieres unter dem Satze zu 6 kr. pr. Maß ertheilt, was hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird.
Landshut am 4. Juni 1846.
Königliche Regierung von Niederbayern,
Lammer des Innern.
Berks.
Sartorius, Sekr.

Quelle: Königlich-Bayerisches Intelligenz-Blatt von Niederbayern. Stück 24. Landshut, Sonnabend den 13. Juni 1846. Seite 347


677.
Auf kreditorisches Andringen wird man das Anwesen der Kaspar Schwarzfischerschen Gütlerseheleuten zu Loitach [Lintach], der Gemeinde Hunderdorf, vulgo Sternhäusl, bestehend aus:
a) Wohnhaus, ganz gemauert, mit Ziegeltaschen gedeckt, einstöckig, mit Stall unter einem Dache, Backofen, Hofraum und Brunnen, alles in mittelmäßig baulichem Zustande, Brandassekuranzkapital 450 fl.
b) Stadel, ganz von Holz, mit Schneidschindeln gedeckt, sehr geräumig, übrigens baufällig, isoliert stehendem Brandassekuranz 250 fl.
c) Aecker 9 Tagw. 74 Dezimal.
d) Wiesen 14 Tagw. 9 Dezimal.
e) Waldungen und Gebüsch, wovon schon einiges kultiviert, 4 Tgw. 25 Dezimal.
In einem Schätzwerthe von 1778 fl. 20 kr., zehentfrei, gerichtsbar zum kön. Landgericht Bogen, eigen, korndodenzinsig.
Am Samstage den 28. Juli h. Js.,
Früh 9 – 12 Uhr,
an Ort und Stelle öffentlich versteigern, wozu Kaufsliebhaber mit dem Anhange eingeladen werden, daß die näheren Kaufsbedingungen am Versteigerungs-Termine selbst bekannt gegeben werden.
Am 9. Juli 1846.
Königliches Landgericht Bogen.
Maier, Landrichter.

Quelle: Königlich-Bayerisches Intelligenz-Blatt von Niederbayern. Stück 24. Landshut, Sonnabend den 13. Juni 1846. Seite 352


961.
Da bei der am 18. V. Mts. beabsichtigten Versteigerung des in der dießgerichtlichen Bekanntmachung vom 9 Jini h. Js. (vide Straubingr Wochenblatt et Kreisblatt St. 24.) beschriebenen Gütels der Kaspar Schwarzfischer’schen Eheleute zu Lintach, der Gemeinde Hunderdorf, d. G., kein Angebot erfolgte, so wird zufolge kreditorschaftlichen Antrages dasselbe noch einmal dem öffentlichen Verkaufe unterstellt und hiezu Termin auf Samstag den 5. September h. Js., Früh 9 – 12 Uhr, bestimmt, wozu hiemit Kaufslustige mit dem Anhange eingeladen werden, daß dießmal der Hinschlag nach §. 92 und 99 des Prozeß-Gesetzes vom Jahre 1837 geschieht.
Am 4. August 1846.
Königliches Landgericht Bogen.
Maier, Landrichter.

Quelle: Königlich-Bayerisches Intelligenz-Blatt von Niederbayern. Stück 44. Landshut, Sonnabend den 22. August 1846. Seite 537


Archivalien zu Hunderdorf/Windberg
Archiv:  Staatsarchiv Landshut
Kapitel-Bezeichnung:    Regierung von Niederbayern, Kammer der Finanzen (Rep. 168/4)
URN:     urn:nbn:de:stab-b8b5c140-62e1-4836-97bf-44e5344685f45
Bestellsignatur: StALa, Regierung von Niederbayern, Kammer der Finanzen (Rep. 168/4) A 6845
Archivische Altsignatur: Rep. 168/4 Fasz. 673 Nr. 438
Beschreibung des Archivales
Betreff: Landneubau-Ausgaben a Conto des Zentralfonds im Rentamt Mitterfels, hier: Schule und Kultusgebäude zu Bogenberg, Oberalteich, Windberg und Hunderdorf
Laufzeit:              1846 – 1847


Archivalien zu Hunderdorf/Windberg
Archiv:  Staatsarchiv Landshut
Kapitel-Bezeichnung:    Regierung von Niederbayern, Kammer der Finanzen (Rep. 168/4)
URN:     urn:nbn:de:stab-db899f54-8c9f-486f-88a2-71dd390701955
Bestellsignatur: StALa, Regierung von Niederbayern, Kammer der Finanzen (Rep. 168/4) A 6084
Archivische Altsignatur: Rep. 168/4 Fasz. 481 M Nr. 8467
Beschreibung des Archivales
Betreff: Einnehmung der Jahrtagsdeputate bei der Pfarrei Hunderdorf, Landgericht Bogen
Laufzeit:              1846 – 1848


Archivalien zu Hunderdorf/Windberg
Archiv:  Staatsarchiv Landshut
Kapitel-Bezeichnung:    Regierung von Niederbayern, Kammer der Finanzen (Rep. 168/4)
URN:     urn:nbn:de:stab-9c9b940e-bdc4-46d4-833f-ca60a2206e7b9
Bestellsignatur: StALa, Regierung von Niederbayern, Kammer der Finanzen (Rep. 168/4) A 6808
Archivische Altsignatur: Rep. 168/4 Fasz. 671 Nr. 401
Beschreibung des Archivales
Betreff: Landbau-Unterhaltungsausgaben a Conto des Kreisfonds im Rentamt Mitterfels
Enthält-/Darin-Vermerke:           Enthält u.a.: Pfarrkirche in Bogenberg, Elisabethszell und Windberg; Pfarrgebäude in Bogenberg, Elisabethszell, Sankt Englmar, Haselbach, Hunderdorf, Konzell, Loitzendorf, Mitterfels, Neukirchen, Oberalteich, Oberwinkling, Perastorf und Windberg, Benefiziatenhaus in Heilbrunn
Laufzeit:              1846 – 1847

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