1850

7.
Max Thanner, Häuslerssohn von Schafberg d. Gts., seiner Profession ein Gärtner, entfernte sich vor beiläufig 23 Jahren aus seiner Heimath und wird seit dieser Zeit vermißt.
Auf Andringen seiner Erben ergeht hiemit an Max Thanner oder dessen allenfallige Descendenz die Aufforderung, sich binnen drei Monaten a dato beim unterfertigten Gerichte zu melden, widrigenfalls nach fruchtlosem Ablaufe dieses Termines er für verschollen erklärt, und sein Vermögen gegen Caution an seine Verwandten verabfolgt würde.
Am 10. Dezember 1849.
Königliches Landgericht Mitterfels.
Jäger, Landrichter.

Quelle: Beilage zum Königlich-Bayerisches Intelligenz-Blatt von Niederbayern. Nro. 2. Landshut, Sonnabend, den 5. Januar 1850.  Seite 5, Nr. 7


15.
(Voruntersuchung gegen Lukas Primbs et. Compl. Wegen Diebstählen betr.)
Dem am 23. Oktober d. Js. aus hiesiger Frohnfeste entwichenen und am 3. Gez. in der Stadt Straubing aufgegriffenen Lukas Primbs aus Apping, wurde nachbezeichnete Baarschaft, nämlich:
a) ein Stück bayerischer Thaler zu 3. Fk. 30 kr.;
b) vier bayer. Frauenthaler zu 2 fl. 24 kr., die von den Jahren 1768, 1770, 1774 u. 1778;
c) vier bayer. Doppelgulden;
d) ein großherzogl. hessischer detto;
e) eine   detto   badischer   detto;
f) zehn beayerische Guldenstücke;
g) vier würtembergische   detto;
h) ein großherzogl. hessiches  detto;
ferner
i) eine einhäusige silberne Sackuhr mit römischen Ziffern, welche auf der Rückseite aufgezogen wird und mit einem Staubdeckel versehen ist, abgenommen.
Da Rubrikat ein äußerst sicherheitsgefährliches Subjekt, somit mit vollem Grunde anzunehmen ist, der er dieselben auf rechtliche Weise nicht erworben habe, so ersucht man um Ausmittlung des Damnifikanten und um Notifikation eines allenfallsigen Ergennisses.
Am 16. Dezember 1849.
Königliches Landgericht Mitterfels.
Jäger, Landrichter.

Quelle: Beilage zum Königlich-Bayerisches Intelligenz-Blatt von Niederbayern. Nro. 3. Landshut, Mittwoch, den 9. Januar 1850.  Seite 9, Nr. 15

Adressen gegen die Judenemazipation. Von der Gem. Raisting … – 229) Von den Gem. Gaishausen (692) Steinburg (683) u. Au vorm Wald (684), Ldg. Mitterfels mit 179 Unterschr.

Quelle: Der Volksbote für den Bürger und Landmann, 10.01.1850

Ad Num. 9648.
An sämmtliche Gerichts- und praktischen Aerzte in Niderbayern.
(Erledigung des k. Landgerichts-Physikates Bogen betr.)
Im Namen seiner Majestät des Königs.
Durch die temporäre Quieszierung des Landgerichtsarztes Dr. Auctor ist das Landgerichts-Physikat Bogen im Regierungsbezirke Niederbayern in Erledigung gekommen.
Sieß wird mit dem Anhange öffentlich bekannt gemacht, daß Bewerber um diese Stelle ihre Gesuche innerhalb 14  Tagen anher vorzulegen haben.
Landshut, am 26. Janaur 1950.
Königliche Regierung von Niederbayern, Kammer des Innern.
Frhr. v. Schrenk, Kgl. Regierungs-Präsident.
Sartorius, Sekretär.

Quelle: Königlich-Bayerisches Intelligenz-Blatt von Niederbayern. Stück 9. 30. Januar 1850 Seite 62

154.
(Uebergang der Freiherrl von Scxhrenkischen Gutsgrundrenten von Haggn und Pürgel an den Staat betr.)
Der k. Appellationsgerichtsrath Frhr. v. Schrenk, Gutsbesitzer von Haggn und Pürgl hat seine sämmtlichen fixen Grundzehentrenten an die k. Staatsablösungskasse nach dem Gesetze von 4. Juni 1848 abgetreten und werden die Ablösungspapiere hiefür demnächst eintreffen.
Da nun auf die überwiesenen Zehentrenten Verbindlichkeiten nach dem Nadate vom 1. Oktober 1770 haften können und gemäß Artikel 34 des Ablösungsgesetzes alle Rechte Dritter bezüglich der abgetretenen Renten auf die Ablösungs-Kapitalien übergehen, so ergeht an alle jene, welche aus diesem Titel Ansprüche als Kirchen-Pfarrhof-Bau-Verbindlichkeit etc. etc. ergeben und begründen zu können gkauben, die Aufforderung, diese Ansprüche längstens bis
30. März dß. Js.,
bei dießseitigem Gerichte um so gewisser anzumelden, als nach Umfluß dieses Termines über die Ablösungspapiere ohne weitere Rücksicht auf derlei Ansprüche wird verfügt werden.
Am 18. Februar 1850.
Königliches Landgericht Mitterfels.
Jäger, Landrichter.

Quelle: Beilage zum Königlich-Bayerisches Intelligenz-Blatt von Niederbayern. Nro. 17. Landshut, Mittwoch, den 27. Februar 1850.  Seite 84, Nr. 154

159.
Der k. Staatsrarth, dann außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister Otto Graf von Bray-Steinburg hat seine sämmtlichen fixen Grund- und Zehentrenten aus dem Gute Steinburg dß. Gts. An die k. Staatablösungs-Kasse nach dem Gesetze vom 4. Juni 1848 abgetreten, und ist das Ablösungskapital auf 42,949 fl. 3 ½ kr. festgesetzt, und zur gerichtlichen Deponierung überwiesen worden.
In Bezug auf den Artikel 34 des Ablösungs-Gesetzes werden nun alle Diejenigen, welche auf diese Renten, insbesondere Zehentrechte, Bau- oder sonstige Verbindlichkeiten anzusprechen haben, hiemit in Kenntniß gesetzt, und aufgefordert, ihre allenfallsigen Ansprüche in Zeit von vier Wochen um si gewisser anzumelden, und geltend zu machen, als außerdem darauf keine weitere Rücksicht genommen, und die Ablösungskapitalsbriefe auf Antrag ohne weiteres an den Rentenüberweiser ausgeantwortet werden würden.
Den 18. Februar 1850.
Königliches Landgericht Mitterfels.
Jäger, Landrichter.

Quelle: Beilage zum Königlich-Bayerisches Intelligenz-Blatt von Niederbayern. Nro. 18. Landshut, Sonnabend, den 2. März 1850.  Seite 86, Nr. 159

205.
Auf dem Kellergewölbe des Bauers Andreas Hirsch von Hofweinzier wurden am 27. April 1849 zwei Säcke mit Waizen aufgefunden, ohne daß sich bis zur Zeit der Eigenthümer legitimirt hat.
Es wird daher dieser aufgefundene Waizen öffentlich zur Legitimation des Eigenthümers binnen 30 Tagen ausgeschrieben, außerdeß nach fruchtlosem Ablaufe dieser Frist mit dem Waizen nach den bestehenden Verordnungen verfahren werden würde.
Bogen den 22. Februar 1850.
Königliches Landgericht Bogen.
Ehrlich, Landrichter.

Quelle: Beilage zum Königlich-Bayerisches Intelligenz-Blatt von Niederbayern. Nro. 23. Landshut, Sonnabend, den 20. März 1850.  Seite 110, Nr. 205

225.
Da der öffentlichen Vorladung vom 10. Dezember v. Js. ohngeachtet weder Max Thanner, Häuslerssohn von Schafberg, noch seine Leibeserben sich dahier gemeldet haben, so wird Ersterer hiemit für verschollen erklärt, und dessen Vermögen seinen Intestaterben gegen Caution verabfolgt werden.
Mitterfels den 21. März 1850.
Königlich Landgericht Mitterfels.
Jäger, Landrichter.

Quelle: Beilage zum Königlich-Bayerisches Intelligenz-Blatt von Niederbayern. Nro. 25. Landshut, Sonnabend, den 27. März 1850.  Seite 118, Nr. 225

Regensburger-Diözesan-Nachrichten.
Kooperatoren-Versetzung. … Hr. Lorenz Rainer Schneider von Hunderdorf nach Konzell; Hr. Fr. Xav. Will von Petenreuth nach Hunderdorf;  …
Quelle: Bayerisches Volksblatt (Regensburger Morgenblatt), 02.07.1850

Nachrichten aus Niederbayern.
Passau.
In der öffentl. Sitzung des k. Appell.-Gerichts von Niederbayern am Freitag d. 9. Aug. kömmt früh 8 Uhr die Berufung des Jak. Rösl, Schmiedsohns von Pfalling, des Jos. Wurzer, Schuhmachers von Apoig und des Joh. Groll, Söldnerssohn von Hofweinzier, gegen das Urtheil des k. Kreis- und Stadtgerichts Straubing vom 7. Juni h. Js. in der gegen sie wegen Störung des häuslichen Friedens, unerlaubten Eigenthumsbeschädigung, Körperverletzung und Amtsehrenbeleidigung geführten Untersuchung, zur Verhandlung.
Quelle: Donau-Zeitung, 09.08.1850

An sämmtliche Distrikts-Polizei-Behörden von Niederbayern.
(Das Verbot des Biersiedens vor der gesetzlichen Sudzeit betr.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Im Kaufe des Monats September d. Js. ist die Zahl von 6064 Schäffel Malz im Regierungsbezirke von Niederbayern zum Winterbier versotten worden.
Es ist sohin von der Vorschrift, wonach die Sudzeit für das Winterbier erst am 1. Oktober jeden Jahres beginnt, eine so umfassende Ausnahme gemacht worden, daß die k. Regierung zu der Vermuthung gelangen muß, als seien die verordnungsmäßigen Bestimmungen, gemäß welchen die Bewilligung zum Biersieden vor dem Beginne der Sudzwit nur unter der Voraussetzung ertheilt werden darf, daß eine zur Erzeugung gesunden Bieres geeigenschaftete Temparatur und nebstdem ein zufälliger Mangel an Bier nachgewiesen ist, nicht genau beachtet worden.
Die k. Regierung hat sämmtlichen Distriktspolizeibehörden von Niederbayern bereits unterm 26. Jänner 1848 Nr. 9141 eine höchste Entscheidung des k. Staatsministeriums des Innern mitgetheilt, worin eine Beschwerde der Bräuer in München wegen vermeindlicher Beschränkung der Sudzeit bescheiden, und jene Vorschrift neuerlich bestätigt und eingeschärft wurde.
Damit nun aber auch die betheiligten Bräuer sich nicht mit Unkenntniß der desfalls bestehenden Vorschriften entschuldigen und sich rechtzeitig danach richten können, wird die angeführte höchste Ministerial-Entschließung vom 21. Jänner 1848 mit dem Auftrage an die Polizeibehörden hiemit veröffentlicht, die betheilgten Bräuer gegen aktenmäßigen Nachweis der Inhalt besonders bekannt zu geben, und dieselben dabei aufzufordern, sich alljährlich mit dem bis zur Ablagerung des neuen Winterbieres nothwendigen, in der Regel unschwer zu bemessenden Sommerbiervorräthen zu versehen.
Die Distriktsbehörden werden zugleich angewiesen, sodann künftighin das Einsieden von Winterbier vor dem Beginne der Sudzeit nur unter den erwähnten beiden verordnungsmäßigen Voraussetzungen zu bewilligen.
Landshut, am 2. November 1850.
Königliche Regierung von Niederbayern, Kammer des Innern.
FrHr. v. Schrenk, Kgl. Regierungs-Präsident.
Satorius, Sekretär.

Quelle: Königlich-Bayerisches Intelligenz-Blatt von Niederbayern. Stück 89. Landshut, Mittwoch, den 6. November 1850. Seite 798

X. Schwurgericht für Niederbayern in Straubing
vom 25. November bis 20. Dezember 1850.
Verhandlungen.
IV. Fall: Donnerstag den 28., Freitag den 29. Und Samstag den 30. November: a) Xaver Baumgartner, ledig, geboren zu Grub, k. Landgerichts Mitterfels, 21 Jahre alt, b) Lukas Primbs, ledig, geboren zu Thann, wohnhaft in Apoig, kgl. Landgerichts Bogen, 20 Jahre alt, c) Jakob Raab, verheiratheter Häusler von Lintach, k. Landgerichts Bogen, 29 Jahre alt, d) Thomas Hauser, verheiratheter Häusler von Lintach, k. Landgerichts Bogen, 37 Jahre alt, und e) Joseph Krah, ledig, wohnhaft zu Drachselsried, k. Landgerichts Viechtach, 34 Jahre alt, beschuldigt mehrerer Diebstähle und Diebstahls-Begünstigungen. – …
Quelle: Neue Passauer Zeitung (Passauer Zeitung), 25.11.1850

852.
Im Wege der Exekution hat man zum öffentlichen Verkauf das Gesammtanwesen des Häuslers und Zimmermannes Sebastian Mengkofer con Au nach den Bestimmungen des §. 64 des Hyp.-Ges. und der §§. 98 bis 101 des Proz.-Ges. von 1837 auf kommenden
15. Februar 1851, Vormittags
10 Uhr,
im Wirtshause zu Au Termin bestimmt, und ladet Kaufslustige mit dem Bemerken dazu ein, daß Unbekannte sich über Disposition und Zahlungsfähigkeit auszuweisen haben.
Das erwähnte Anwesen kommt in zwei Massen zum Auswurfe, und zwar:
Erste Massa:
1) Wohnhaus, Stall und Stadel unter einem Dache, nebst Hofraum Pl.-Nr. 15, Schätzungswerth … 300 fl.;
2) Gras- und Baumgarten zu 87 Dez. Pl.-Nr. 19a … 150 fl.;
3) Brunnen … 10 fl.;
4) Backofen … 5 Fl.;
5) Gartenacker zu 89 Dez. Pl.-Nr. 16b … 100 fl.;
6) Acker auf der Brandlohwiese zu 15 Dez. Pl.-Nr. 140b … 15 fl.;
7) die drei Pifang auf der Au zu 20 Dez. Pl.-Nr. 327…25 fl.;
8) die drei Pifang im Baumgarten zu 0 Tgw. 09 Dez. Pl.-Nr. 389 … 15 fl.;
9) die Brandlohwiese zu 1 Tagw. 20 Dez. Pl.-Nr. 140 … 140 fl.;
10) das Gwandl, ein Acker im Hunderdorferweg zu 65 Dez. Pl.-Nr. 360 … 75 fl.
11) Weidercht in der Au Pl.-Nr. 92 … 40 fl.
Zweite Massa:
1) Wiese und Steinwieselholz zu 29 Dezim. Pl.-Nr. 674 1/6 … 40 fl.;
2) Ranken an der Sandeithenwaldung zu 21 Dez. Pl.-Nr. 674 ¼ … 10 fl.;
3) das Eggern und Steinwieselholz zu 11 Tagw. 34 Dez. … 660 fl.;
4) das Steinwieselholz zu 7 Zag. 58 Dez. Pl.-Nr. 674 1/8 … 350 fl.
Die Verkaufsbedingungen, sowie die Rechte und Lasten des Guts werden vor der Versteigerung bekannt gegeben werden.
Den 7. Dezember 1850.
Königliches Landgericht Mitterfels.
Jäger,Landrichter.

Quelle: Beilage zum Königlich-Bayerisches Intelligenz-Blatt von Niederbayern. Nro. 101. Landshut, Sonnabend, den 18. Dezember 1850.  Seite 434, Nr. 852

Archivalien zu Hunderdorf/Windberg
Archiv:  Staatsarchiv Landshut
Kapitel-Bezeichnung:    Regierung von Niederbayern, Kammer der Finanzen (Rep. 168/4)
URN:     urn:nbn:de:stab-24ed8562-d4d0-47f0-9de1-4c09e283222b1
Bestellsignatur: StALa, Regierung von Niederbayern, Kammer der Finanzen (Rep. 168/4) A 7161
Archivische Altsignatur: Rep. 168/4 Fasz. 703 Nr. 99
Beschreibung des Archivales
Betreff: Landbauausgaben a Conto der Budgetsummen im Rentamt Mitterfels
Enthält-/Darin-Vermerke:           Enthält u.a.: Pfarrkirchen in Bogenberg, Elisabethszell, Oberalteich und Windberg; Pfarrgebäude in Bogenberg, Elisabethszell, Sankt Englmar, Haselbach, Hunderdorf, Konzell, Loitzendorf, Mitterfels, Neukirchen, Oberalteich, Oberwinkling, Perastorf und Windberg
Laufzeit:              1850 – 1851

Aus alten Zeitungen und Druckwerken