1872

Urtheile II. Instanz:
1) Die Berufung der Schuster Kath., Häuslerin von Großlintach, weg. Diebstahls wurde verworfen. 2) Riederer G., Skribent v. Regensburg, wurde wegen Landstreicherei freigesprochen. 3) Altschäffl Anna, Inwohnerin v. Osterham, weg. Berufsehrenkränkung freigesprochen.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 31.01.1872


An sämmtliche Distriktspolizeibehörden von Oberbayern.
Arretierung einer taubstummen Mannsperson betr.
Im Name Seiner Majestät des Königs von Bayern.
Unter Bezugsnamhe auf die Regierungs-Aufschreibung vom 16. V. Mts. – K. A. Bl. S. 116 – wird eröffnet, daß die dortselbst signalisirte Persönlichkeit als der Inwohnerssohn Sebastian Stadler aus Geishausen, k. Bezirksamts Bogen, ermittelt ist.
München, den 4. Februar 1872.
Königliche Regierung von Oberbayern,
Kammer des Innern.
v. Zwehl, Präsident.
Frühwein.
Quelle: Königlich-bayerisches Kreis-Amtsblatt von Oberbayern (Münchner Intelligenzblatt), 09.02.1872


Hunderdorf, 7. März. Bei uns war gestern 3 Uhr 54 Min. Nachmittags ein so heftiger Erdstoß fühlbar, daß die Balken auch fester Gebäude „hutschten“, und Tische und Kästen gerüttelt wurden. Gleiches wird von Au v/W. gemeldet. Auch in Mitterfels soll der Stoß bemerkt worden sein.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 10.03.1872


Lokales:
Oeffentliche Sitzung des königl. Landgerichts Moosburg vom 4. April 1872.
Verurtheilt wurden wegen Diebstahls: … Wegen Bettels: Eder Nikolaus, Bäckergeselle von Hunderdorf, zu 2 Tagen; …
Quelle: Freisinger Tagblatt (Freisinger Wochenblatt), 15.04.1872


Bekanntmachung
Gant über das Vermögen des Messerschmids Georg Schwarz von Hunderdorf betr.
Das königl. Bezirksgericht Straubing hat auf Antrag des Instrumentenmachers Michael Schwarz von Hunderdorf, Landgerichts Bogen, durch das vorgestern Abends 6 ¼ Uhr in öffentlicher Sitzung verkündete Erkenntnis über das Gesammtvermögen des Messerschmids Georg Schwarz von Hunderdorf die Gant eröffnet, als Commissär zur Leitung der Verhandlungen den Unterzeichneten und als provisorischen Massaverwalter den Bürgermeister Haimerl von Hunderdorf aufgestellt.
Dieß wird mit dem Beifügen bekannt gegeben, daß der Gantschuldner in Folge der Ganteröffnung das Recht, über sein Vermögen zu verfügen, verloren hat, und daß die von ihm ertheilten Vollmachten erloschen sind, sowie daß alle diejenigen, welche zur Massa gehörige Gegenstände im Besitze oder Gewahrsam haben, oder welche an den Gantschuldner etwas schulden, nichts an denselben verabfolgen oder zahlen dürfen, vielmehr dem Unterzeichneten oder dem Massaverwalter von dem Besitze der Gegenstände Anzeige zu machen und diese vorbehaltlich aller Rechte zur Gantmasse abzuliefern haben, soferne nicht eine gesetzliche Befreiung hievon besteht.
Straubing, den 21. Mai 1872.
Der Gantkommissär:
Karmann, Bezirksger.-Assessor.
Quelle:  Augsburger Abendzeitung 27.05.1872 und Straubinger Tagblatt 25.05.1872


Einen gut erhaltenen Stutzflügel verkauft billig
Mathias Braumandl,
Orgelbauer.
Quelle: Straubinger Tagblatt 04.07.1872


Wochenliste des Donauboten für Deggendorf.
vom 19. Juli bis 27. Juli 1872.
Getraut:
Michael Enzinger aus Hunderdorf, Schmidgeselle dahier, und Monika Köppl, Taglöhnerstochter v. Regen.
Quelle: Deggendorfer Donaubote, 26.07.1872


Bogen.
Mache hiemit die ergebene Anzeige, daß von heute an in meinem besonders günstig gelegenen Gartenlokalitäten ausgezeichnetes Windberg-Dambacher Bier ausgeschenkt wird, wobei für guten Mittags- und Abendtisch bestens gesorgt ist.
Bogen, 29. Juli 1872.
Joh. Petermüller.
Quelle: Straubinger Tagblatt 31.07.1872


Ediktalladung.
Gant über das Vermögen des Georg Schwarz,
Messerschmids von Hunderdorf betr.
Unterzeichneter Gantkommissar fordere hiemit die sämmtlichen Gläubiger des Messerschmieds Georg Schwarz von Hunderdorf auf, ihre Forderungen und die etwaigen Vorzugsrechte derselben länsgtens bis
Samstag den 21. September 1872
diesen Tag mit eingerechnet, schriftlich oder mündlich unter Beifügung der Beweisurkunden oder Bezeichnung der sonstigen Beweismittel auf der Gerichtsschreiberei des hiesigen k. Bezirksgerichts anzumelden und sodann am
Dienstag den 8, Oktober 1872
Vormittags 9 Uhr
im Commissions-Zimmer 1/II
vor mir persönlich oder durch Gewalthaber zu erscheinen, um die angemeldeten Forderungen nöthigenfalls weiter auszuführen, um über die Richtigkeit der angemeldeten Forderungen und über die angesprochenen Vorzugsrechte zu verhandeln, ferner um über die Wahl eines definitiven Massaverwalters und eines Gläubiger-Auschusses, über etwaige Vorschläge zur gütlichen Vereinbarung und über alle weiteren, das gemeinschaftliche Interesse der Gläubiger betreffende Angelegenheiten Beschluß zu fassen.
Hiebei gebe ich bekannt, daß die Gantmasse nur den Erlös für das auf 1200 fl. Gewerthete Haus bilden wird, und daß auf diesem Haus 800 fl. Hypothek-Darlehen und eine angeblich löschungsreife Caution von 200 fl. Ruhen.
Straubing, den 12. August 1872.
Der Gantkommissär:
Neumaier, Assessor.
Quelle: Straubinger Zeitung 17.08.1872; Augsburger Abendzeitung, 22.08.1872


Bekanntmachung.
Auf Betreiben des von dem Unterzeichneten anwaltschaftlich vertretenen Instrumentenmachers Michael Schwarz von Hunderdorf werden die dessen Schuldner Georg Schwarz, Messerschmied in Hunderdorf, kgl. Landgerichts Bogen, gehörigen Realitäten, nämlich
1. Wohnhaus nebst Schupfe und Hofraum, sowie Wasserrad, Bes.-Nr. 1/3 zu 4 Dezim.,
2. Das Fischwasser im Bogenbache mit dem Rechte auf Fischfang und Wasserabgabe von der Hunderdorferbrücke bis zur Hofdorferbrücke,
sämmtliche Objekte gelegen in der Steuergemeinde Hunderdorf, k. Landgerichts Bogen und Rentamts Mitterfels,  –
durch den k. Notar Herrn Friedrich Pfeiler von Bogen als Versteigerungsbeamten am
Samstag den 9. November 1872
Vormittags 8 Uhr

im Wirthshause in Hunderdorf, kgl. Landgerichts Bogen, im Ganzen zur Versteigerung gebracht.
Der Zuschlag erfolgt bei der Versteigerung sogleich entgiltig und findet kein Nachgebot auch weder Einlösungs- noch Ablösungsrecht (jus delendi) statt.
Die nähere Beschreibung der Versteigerungsgegenstände, sowie die Versteigerungsbedingungen können bei genannten Herrn Versteigerungsbeamten eingesehen werden.
Straubing, 13. August 1872.
Schwarz,
Substitut des k. Advokaten Capeller.
Quelle: Straubinger Tagblatt 08.09.1872


Getraute Paare:
In der St. Bonifaz-Pfarrei
.
… Andreas Kaspar, Tischler von Hunderdorf, mit K. Hierl, Zimmermeisterst. v. Weichs. – …
Quelle: Münchener Tage-Blatt, 17.09.1872; Münchener Bote für Stadt und Land, 14.09.1872


… Andr. Kaspar, Tischler von Hunderdorf, mit Kath. Hierl, Ziegelmeisterst. v. Weichs. …
Quelle: Bayerischer Kurier, 13.09.1872


Bekanntmachung.
Gant des Georg Schwarz, Messerschmid von Hunderdorf betr.
In der Gantsache des Messerschmids Georg Schwarz von Hunderdorf gebe ich bekannt, daß in der Gläubigerversammlung vom Heutigen der bisherige provisorische Massaverwalter Bürgermeister Haimerl von Hunderdorf als definitiver Massaverwalter aufgestellt worden ist.
Straubing den 8. Oktober 1872.
Der Gantkommissär:
Kgl. Bez.-Ger.-Assessor:
Schunk
Quelle: Straubinger Tagblatt 11.10.1872


Straubing, 11. Nov. (Schwurgericht.)  … 13. Fall. 12. Nov. Raimund Wilhelm, led. Schuhmacherges. von Hunderdorf, wegen zwei schwerer Verbrechen und 1 einfachen Verbrechens des Diebstahls im Rückfalle zu 6 Jahren Zuchthaus verurtheilt.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 13.11.1872


Schwurgericht für Niederbayern.
Straubing,
11. Nov. … –
13. Fall. Raimund Wilhelm, kath., 36 Jahrealt, led. Schuhmacher von Hunderdorf, k. Ldg. Bogen, der im Inlande bereits im Jahre 1864 als Dieb beim k. Bezirksgericht Landshut bestraft, bei dem Schurgerichte von Niederbayern am 22. Dezember 1867 wegen Diebstählen zu 8 Jahren Zuchthaus verurtheilt, diese Strafe am 25. Dezember 1871 verbüßt hat, sitzt neuerdings wegen zwei schwerer Verbrechen und eines einfachen Verbrechens des Diebstahls im Rückfalle angeklagt, auf der Anklagebank. In der Hauptsache ist derselbe der ihm zur Last gelegten Thathandlungen auch geständig, nur will er bei dem unten sub 3 erzählten Diebstahle, diesen nicht mittels Einsteigen über einen Schubkarren, sondern durch Besteigen einer Stiege, welche zur Zeit, wie konstatirt wurde, da der Diebstahl verübt worden, im damaligen Neubau des Hauseigenthümers noch gar nicht existirt hat, verübt haben. Es wurde nämlich: 1) am 7. Juli 1872 Abends zwischen 6 und 7 Uhr mittels einer Leiter in der Absicht zu stehlen, durch ein offenes Fenster in das Nebenzimmer im oberen Stocke des Wohnhauses der Vitus und Anna Maria Scheuchenpflugischen Schmidseheleute zu Hohenthann eingestiegen und aus dem dortselbst stehenden Hängkasten Kleidungsstücke eines Sohnes der genannten Eheleute im Werthe zu 40 fl., 2) am 15. August 1872 und zwar Vormittags dem Hausknechte Josef Scherübl auf der Post zu Siegenburg aus dem Pferdestalle ein Spenser und eine Haube im Werthe von 3 fl. und 3) am selben Tage Nachmittags dem Taglöhner Lorenz Bayer zu Siegenburg aus einem Kasten auf dem Dachboden seines Wohnhauses, auf welchem Boden der Dieb zum Zwecke des Diebstahls vom frei zugänglichen Stadel aus, mittels eines angelehnten Schubkarrens eingestiegen war, Kleider und sonstige Effekten im Werthe zu 40 fl. entwendet. Als Sämmtlicher dieser Reate von den Geschworenen im Sinne der Anklage, ohne Annahme mildernder Umstände schuldig erkannt, verurtheilte der Gerichtshof den Angeklagten zur Zuchthausstrafe von 6 Jahren, Verlust der bürgerl. Ehrenrechte für 10 Jahre und erklärte dessen Stellung unter Polizeiaufsicht nach erstandener Strafe für zuläßig.
Quelle: Passauer Zeitung, 13.11.1872


Schwurgericht für Niederbayern.
13. Fall. Montag den 11. Nov., Nachm.
St.-A.: k. I. St.-A. v. Bombard.
Verth.: Rechtspr. Fuchs.
Geschw.: Stanglmaier, Löffl, Richtstein, Graßinger, Gerhaher, Peringer, Straubinger, Kreml, Röß, Gaßner, Weiß, Hochhuber.
Der Schuhmachergeselle Raimund Wilhelm von Hunderdorf, ein rückfälliger Dieb, wurde wegen drei neuerlicher Diebstähle, welche er im Juli und August l. Js. verübt hat und geständig zu 6 Jahre Zuchthaus verurtheilt. …
Quelle: Kurier für Niederbayern, 14.11.1872; Landshuter Zeitung, 14.11.1872


Die Distriktsstraßen im Bezirksamte Bogen.
(Eingesandt.)
Die „Straubinger Zeitung“ brachte kürzlich einen Artikel, in welchem geklagt wird, daß die Distriktsstraßen des Bezirkes Bogen gänzlich unfahrbar sind. Damit muß Jeder einverstanden sein, welcher diese in irgend einer Weise benützt. – Warum aber sind diese Straßen so schlecht? 1) Weil das schlechteste Material verwendet wird, 2) weil das verwendete Material nicht gehörig zubereitet wird, weil die Einbeetung der Straßen weder zur richtigen Zeit noch in richtiger Weise ausgeführt wird. – Früher wurde nur gutes Material verwendet; erwähnen wir beispielsweise den Pfahlkies bei Kasparzell, welcher in den Bezirken Viechtach, Kötzting ausschließlich verwendet wird und das beste Material liefert, den Riemmersdorfer Kies, welcher ebenfalls größtentheils aus Quarz besteht. Warum verwendet man diese nicht mehr? Einfach deßhalb, weil der Haufen um 18 kr. theurer zu stehen kam, als der jetzt verwendete, halb verwitterte Granit. Damit ist aber nichts erspart, höchstens könnte man die bezirksamtlichen Grenztafeln ersparen, weil der Zustand der Straßen die Grenzen ohnehin deutlich genug zeigt.  Zeigen nicht die Straßen von Bogen nach Hunderdorf und Oberalteich, wo der Diorit des Bogenberges verwendet wird, wie wohlthätig für die Straßen gutes Material wirkt. Das Material wird ferner in zu geringer Menge und nicht gehörig zerkleinert angewendet. Dasselbe wird anstatt anschließend in zerstreuten Stücken aufgetragen, ohne daß man vorher den Straßenkoth abzieht. Die Einbeetung der Straßen geschieht für den Herbst viel zu spät, jetzt sind die Haufen noch gar nicht aufgefahren. Das Institut der Wegmacher ist ganz unrichtig arrangirt. Die Wegmacher des Distriktes Bogen müssen an drei bestimmten Wochentagen auf der Straße sein, an den übrigen Tagen geht sie die Straße gar nichts an. Daher kommt es, daß sie oft spazieren gehen müssen, weil sie keine Arbeit haben, während man an anderen Tagen, an welchen z. B. starke Regengüsse das Ableiten von Wasser nothwendig machen, keinen sieht. – Ein Wegmacher soll die Verpflichtung haben, seine Strecke in Ordnung zu halten, man soll ihm aber auch im nöthigen Falle Hilfsarbeiter zutheilen. Dadurch werden die Straßen nicht besser, wenn man einen Wegmacher herunterrüffelt und sonst weiter nichts geschieht. Die Straubinger Zeitung wirft die Schuld auf die Distriktsräthe und sagte diese sollen geeignetere Anträge stellen. Den Distrikstsräthen kann man keine Schuld beimessen. Diese haben Anträge genug gestellt. Früher als in den Distrikts-Versammlungen im Bezirksamte Bogen noch eingehende Berathungen gepflogen wurden, als man die Anträge jedes Distriktsrathes mehr würdigte, mehr darauf einging, sind auch die Straßen besser gewesen. Jetzt ist es nicht mehr so. Das Protokoll über die Versammlung ist beinahe schon fertig, ehe diese beginnt und wird mit wenigen Zusätzen von einem Schreiber während der Verhandlungen zurechtgestellt. Macht ein Distriktsrath einen Antrag, wird dieser ganz einfach mit dem Bescheid zurückgewiesen, er wolle warten, bis die einzelnenen Punkte durchgegangen sind, dann werde Alles gemeinschaftlich berathen. Kommt endlich die zum Sprechen in Aussicht gestellte Zeit heran und will ein Distriktsrath seine Meinung ausdrücken, so heißt es wieder nicht selten, dieß hätten Sie früher vorbringen sollen, es ist jetzt zu spät, die Zeit ist zu weit vorgerückt, wir müssen schließen etc. Die guten Distriktsräthe drängen nicht weiter. Die Sitzung wird geschlossen.
Quelle: Landshuter Zeitung, 17.12.1872


Bezirksgerichtliche Verhandlungen.
Zur Verhandlung kommen am Montag den 30. Dezember, Vormittags 8 ½ Uhr: Joh. Glück und Philomena Glück, Bäckergesellenseheleute vonNeukirchen, wegen Unterschlagung. Nachmittags 4 ½ Uhr: Frz. Xav. Britzl von Altenbuch und Nachmittags 5 Uhr: Geirg Eder, Taglöhner von Hunderdorf, wegen Entziehung von der Wehrpflicht. Nachmittags 3 Uhr: II. Instanz. Maria Heigl, Inwohnerstochter von Bärndorf, wegen Fortsfrevels. …
Quelle: Straubinger Zeitung, 29.12.1872


Archivalien zu Hunderdorf/Windberg
Archiv:  Staatsarchiv Landshut
Kapitel-Bezeichnung:    Regierung von Niederbayern, Kammer der Finanzen (Rep. 168/4)
URN:     urn:nbn:de:stab-0079afa4-9e54-49f7-afab-33dcc216ee504
Bestellsignatur: StALa, Regierung von Niederbayern, Kammer der Finanzen (Rep. 168/4) A 3362
Archivische Altsignatur: Rep. 168/4 Fasz. 288 Nr. 4756
Beschreibung des Archivales
Betreff: Grundrentenüberweisung der Kirchenstiftung Hunderdorf (Rentamt Mitterfels)
Laufzeit:              1872 – 1874

Aus alten Zeitungen und Druckwerken