1923# 07-08

Bekanntmachung.
Amtsübergabe betr.
Mit Entschließung des Staatsministeriums des Innern vom 24. Juni 1923 wurde ich an Stelle des zum Oberregierungsrat in Ansbach beförderten Oberamtmanns Dr. Haenle zum Bezirksoberamtmann in Bogen ernannt.
Die Übergabe des Amtes hat am 3. Juli 1923 durch den Regierungskommissär stattgefunden.
Ich habe heute die Führung des Amtes übernommen und glaube im Namen aller Bevölkerungskreise des Bezirks zu sprechen, wenn ich auch an dieser Stelle Herrn Oberregierungsrat Dr. Haenle für die musterhafte Führung der Amtsgeschäfte und für all´ das, was er während seiner verhältnismäßig kurzen Amtstätigkeit in Bogen für den Bezirk geschaffen und geleistet hat, den herzlichsten Dank und die wärmste Anerkennung des Bezirks zum Ausdruck bringe.
Ich werde bestrebt sein, das Amt in der Art und im Sinne meines Amtsvorgängers weiterzuführen um ein gerechter und zuverlässiger Leiter und Berater des Bezirks zu sein, der nur das Interesse der Allgemeinheit und das Beste für den Bezirk ohne Rücksicht auf Stand, Besitz und Parteizugehörigkeit im Auge hat und jeder sachlichen Kritik gerne zugänglich ist.
Um dieses Ziel zu erreichen, bitte ich in erster Linie um das volle Vertrauen und um die wertvolle Mitarbeit und die Unterstützung aller Bezirksangehörigen, denn nur gegenseitiges volles Vertrauen und gemeinsame Treue Mitarbeit der ganzen Bevölkerung zum Wohle der Gesamtheit unter Zurückstellung aller persönlichen Vorteile und aller Privat- und Parteiinteressen kann unser unter dem Druck und der Grausamkeit unserer Feinde zur Zeit mehr denn je schwer darniederliegendes Vaterland wieder aus dem Sumpf emporziehen und ins wieder Hoffnung auf einen Wiederaufstieg und auf eine bessere Zukunft geben
In diesem Sinne ersuche ich mit die mit mir zusammenzuarbeiten zum Wohle unseres schönen Bezirks und unseres gesamten Vaterlandes.
Bogen, den 4. Juli 1923.
Friedrich Schreck, Bezirksamtmann.
Quelle: Amts-Blatt des Bezirksamtes Bogen, 16.07.1923


Nr. 3801.
An die Gemeinderäte des Amtsbezirks.
Einhebung der Unfallversicherungsbeiträge betr.
Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Niederbayern hat die Einhebung der landwirtschaftlichen Unfallversicherungsbeiträge selbst in die Hand genommen und die Gemeinden ersucht, das Einhebungsgeschäft gegen entsprechende Vergütung durchzuführen. Die Übernahme des Einhebungsgeschäftes durch die Gemeinden ist zwar freiwillig, aber zur Vermeidung einer weiteren erheblichen Mehrbelastung der landwirtschaftlichen Betriebsunternehmer dringend geboten.
Mit Rücksicht auf die Vorteile, die aus der Vermeidung unnötigen Verwaltungsaufwandes bei den Berufsgenossenschaften auch den Gemeinden erwachsen, wird diesen die Durchführung des erwähnten Einhebungsgeschäfts besonders nahe gelegt. Die hiebei erwachsenden Einnahmen fließen in der in die Gemeindekasse. Die entsprechende Entschädigung der mit der Einhebung befaßten Personen ist Sache der Gemeinden.
Bogen, den 19. Juni 1923.
Quelle: Amts-Blatt des Bezirksamtes Bogen, 16.07.1923


Nr. 71.
Bekanntmachung.
Mehl- und Brotpreise betr.
Die Mehl- und Brotpreise werden ab 5. Juli 1923 wie folgt festgesetzt:
Brotmehl:
beim Verkauf an die Bäcker u. Mehlhändler Mk. 71 000.- d. Ztr. ohne Sack ab Lager
beim Verkauf an die Versorgungsberechtigten Mk. 800.- das Pfund.
Schwarzbrot: Mk. 900.- das Pfund
Vorstehende Preise sind Höchstpreise und dürfen nicht überschritten werden.
Bogen, den 4. Juli 1923.
Quelle: Amts-Blatt des Bezirksamtes Bogen, 16.07.1923


Nr. 4010
An die Gemeinderäte des Amtsbezirkes
Erhöhung der Überfahrtsgebühren auf den Donaufähren betr.
Ab 28. Juni 1923 gelten nach Festsetzung des Straßen- und Flußbauamts Deggendorf Nr. 1575 vom 28. Juni 1923 an folgende Überfahrtsgebühren auf den Donaufähren:

Die Preise verstehen sich für einfache Fahrt.
Etwaige besondere Vereinbarungen und Rechtsverhältnisse mit einzelnen Personen, Ortschaften, Gemeinden, Genossenschaften usw. werden durch vorstehende allgemeine Gebührenordnung nicht berührt.
Bei den übrigen bisherigen Bestimmungen hat es sein Bewenden.
Dies ist öffentlich bekannt zu geben.
Bogen, den 28. Juni 1923.
Quelle: Amts-Blatt des Bezirksamtes Bogen, 16.07.1923


Nr. 3747.
An die Gemeinderäte des Amtsbezirkes.
Kaminkehrlöhne betr.
Mit Wirksamkeit vom 1. Juli 1923 an werden die Kehrlöhne erneut festgesetzt und die maßgebenden Bestimmungen der Kehrordnung vom 21. Juni 1922 (Bezirksamtsblatt Nr. 13) geändert wie folgt:
§ 16 . Der Lohn für die Reinigung beträgt:

§ 17. Der Lohn für das Ausbrennen beträgt:
Das Reinigen des Kamins (§ 10 Abs. 1 Satz 2) ist in diesen Löhnen bereits inbegriffen.
Vorstehendes ist in ortsüblicher Weise öffentlich bekannt zu geben; die Inhaber der Kehrbezirke und deren Gehilfen sind besonders zu verständigen.
Bogen, den 2. Juli 1923.
Bezirksamt.
Quelle: Amts-Blatt des Bezirksamtes Bogen, 16.07.1923


Nr. 3747.
An die Gemeinderäte des Amtsbezirkes.
Kaminkehrlöhne betr.
Mit Wirksamkeit vom heutigen werden die Kehrlöhne erneut festgesetzt und die maßgebenden Bestimmungen der Kehrordnung vom 21. 6.1922 (Bezirksamtsblatt Nr. 13) geändert wie folgt:
§ 16 . Der Lohn für die Reinigung beträgt:

§ 17. Der Lohn für das Ausbrennen beträgt:

Das Reinigen des Kamins (§ 10 Abs. 1 Satz 2) ist in diesen Löhnen bereits inbegriffen.
Vorstehendes ist in ortsüblicher Weise öffentlich bekannt zu geben.
Die Inhaber der Kehrbezirke und deren Gehilfen sind besonders zu verständigen.
Bogen, den 9. Juli 1923.
Quelle: Amts-Blatt des Bezirksamtes Bogen, 16.07.1923


Nr. 4135, 4166.
An die Gemeinderäte des Amtsbezirks.
Tanzlustbarkeiten betr.
Zur Sicherung der Ernte werden öffentliche Tanzlustbarkeiten nach § 6 Abs. 2 der Verordnung vom 31. Okt. 1921 (G.V.Bl. S. 541) für die Zeit vom 22. Juli bis 19. August h. Jahres untersagt.
Dies ist sofort öffentlich bekannt zu geben; die beteiligten Kreise (Gastwirte, Vereinsvorstände und Musiker) sind besonders zu verständigen.
Bogen, den 14. Juni 1923.
Bezirksamt Bogen:
I. V. Baier, Bezirksamtmann.
Quelle: Amts-Blatt des Bezirksamtes Bogen, 16.07.1923


Nr. 4255.
Bekanntmachung.
Krüppelfürsorge betr.
Weil wegen der hohen Reisekosten manche Kranke die orthopädischen Kliniken nicht mehr aufsuchen können, hat der Kreistag von Niederbayern die Beratungsstellen für solche Kranke eingerichtet, die wegen Wirbelsäulenverkrümmung, Versteifung oder Verkrümmung der Glieder oder sonstiger Krüppelhaftigkeit fachärztliche Hilfe suchen. In den Beratungsstellen soll zunächst festgestellt werden, und ein Heilverfahren durchgeführt werden kann.
Die Untersuchung und Beratung ist kostenlos. Die Sprechstunden werden vierteljährlich in Landshut, Straubing und Passau vom Direktor der orthopädischen Klinik in München Herrn Geheimrat Professor Dr. Lange abgehalten.
Die ersten Sprechstunden finden statt:
in Landshut im städtischen Krankenhaus, am Dienstag, den 24. Juli vormittags 9 Uhr,
in Straubing im Krankenhaus der Barmherzigen Brüder, am Mittwoch, den 25. Juli vorm. 9 Uhr
in Passau im städtischen Krankenhaus, am Donnerstag, den 26. Juli vormittags 9 Uhr.
Bogen, den 16. Juni 1923.
Quelle: Amts-Blatt des Bezirksamtes Bogen, 23.07.1923


Windberg, 30. Juli. (Kloster Windberg wieder von Ordensleuten bewohnt.) Unter freundlicher Mithilfe des für alles edle begeisterten hochwürdigen Hrn. Pfarrers Johann Kugler gelang es nach Ueberwindung großer Schwierigkeiten holländischen Prämonstratensern, den Konventbau des ehemaligen Klosters, der als Brauerei und Gastwirtschaft Verwendung hatte, nebst der Oekonomie von ungefähr 30 Tagwerk aus Privathänden zu erwerben. Vor Kurzem sind in den großen Bau ein Pater und zwei Laienbrüder dieses Ordens eingezogen, denen es obliegt, die Räume etwas wohnlich zu gestalten. Der Teil, in welchem von den Privatbesitzern die Brauerei eingerichtet worden ist, hat ein ruinöses Aussehen, erinnert aber noch in Einzelheiten an seine ehemalige Bestimmung. Dort war der Kapitelsaal und die Festräume des Klosters. Besonders traurig wird der Besucher gestimmt, wenn er den Raum sieht, der ehemals für die wertvolle Klosterbibliothek diente. Die Decke ist eingestürzt, nur ein kleiner Teil derselben erinnert noch an die ehemalige Pracht. Besser ist noch jener Gebäudeteil erhalten, wo der bisherige Besitzer wohnte und sein Geschäft ausübte. Zwei Gemälde auf Leinwand aus der Klosterzeit hängen noch an der Gangmauer. Das eine stellt den Papst Hadrian IV. dar, der als Mitglied des Prämonstratenserordens erklärt ist, das andere einen seligen Abt des Prämonstratenserordens, wie er einen Schwerkranken heilt. Die Ordensleute in ihrem vollständig weißen Habite sind fleißig bei der Arbeit, um die Räume zu tünchen und wohnbar zu machen. Bei der stets gerühmten Gastfreundlichkeit dieses Ordens mußten wir am Mittagstische teilnehmen, wobei Erbsensuppe und Pfannenkuchen, beides nach hölländischer Art mit Einlage von geröstetem Specke, gereicht wurde. Es besteht der Wunsch, wiederum eine deutsche Abtei des Prämonstratenserordens in Windberg zu errichten, wie es früher war: möge sie den alten Glanz wieder erreichen, wozu allerdings die Zeit nicht mehr günstig ist! Der letzte Abt von Windberg, Ignatius Breu, der nach der gewaltsamen Aufhebung des Klosters am 1. April 1803 das Kloster verlassen und sich nach Straubing zurückgezogen hatte, hielt bei der Jubiläumsfeier der Wallfahrt Maria Heimsuchung auf dem Bogenberg, welch ein den letzten Tagen des Juni und den ersten des Juli im Jahr 1816 stattfand, am ersten Tage das Pontifikalamt. Es wird erzählt, daß er nach dem Gottesdienste in der Unterhaltung äußerte, er habe heute der Gottesmutter die Bitte vorgetragen, sie möchte sein liebes Kloster Windberg bald wieder erstehen lassen. Jetzt nach 100 Jahren sind Mitglieder seines Ordens wieder in das alte Heiligtum eingezogen, begrüßt vom Geiste der ehemaligen Mönche. Auch wir begrüßen diese Söhne des heil. Norbert und heißen sie herzlich willkommen. Wie unsere Gebete die Verhandlungen bezüglich Wiedererwerbung des Klosters begleiteten, so werden sie auch geltendem Neuaufblühen des Klosters, auf daß es ebenso der Gegend zum Segen gereiche wie in alten Zeiten.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 01.08.1923


Nr. 3747.
An die Gemeinderäte des Amtsbezirkes.
Kaminkehrlöhne betr.
Mit Wirksamkeit vom 1. August 1923 an werden die Kehrlöhne erneut festgesetzt und die maßgebenden Bestimmungen der Kehrordnung vom 21. Juni 1922 (Bezirksamtsblatt Nr. 13) geändert wie folgt:
§ 16 . Der Lohn für die Reinigung beträgt:

§ 17. Der Lohn für das Ausbrennen beträgt:

Das Reinigen des Kamins (§ 10 Abs. 1 Satz 2) ist in diesen Löhnen bereits inbegriffen.
Vorstehendes ist in ortsüblicher Weise öffentlich bekannt zu geben; die Inhaber der Kehrbezirke und deren Gehilfen sind besonders zu verständigen.
Bogen, den 1. August 1923.
Quelle: Amts-Blatt des Bezirksamtes Bogen, 13.08.1923


Nr. 76.
Bekanntmachung.
Mehl- und Brotpreise betr.
Die Mehl- und Brotpreise werden ab 6. August 1923 wie folgt festgesetzt:
Brotmehl:
beim Verkauf an die Bäcker u. Mehlhändler 277 500 Mk. der Ztr. ohne Sack ab Lager,
beim Verkauf an die Versorgungsberechtigten 3 500 Mk. das Pfund.
Schwarzbrot: 4 500 Mk. das Pfund
Vorstehende Preise sind Höchstpreise und dürfen nicht überschritten werden.
Bogen, den 9. August 1923.
Quelle: Amts-Blatt des Bezirksamtes Bogen, 13.08.1923


Nr. 3465.
Bekanntmachung.
Entwässerung von Wiesen zwischen Degernbach und Weinberg in der Gemeinde Degernbach betr.
Für die Entwässerung einer Wiesfläche zwischen Degernbach und Weinberg in der Gemeinde Degernbach ist durch das Kulturbauamt Deggendorf ein Projekt ausgearbeitet worden. Beteiligte haben Antrag auf Bildung einer Genossenschaft zur Ausführung dieses Projekts gestellt.
Gemäß Art. 181 des Wassergesetzes wird hiermit zur mündlichen Verhandlung über die Ausführung des Projekts und die beantragte Bildung einer Genossenschaft
Tagfahrt
auf Mittwoch, den 5. September 1923, 10 Uhr vormittags
in der Buchner´schen Wirtschaft in Degernbach anberaumt. Hiezu werden die Beteiligten geladen mit dem Beifügen:
1. daß die Pläne und Beschreibungen bis zur Tagfahrt beim Bezirksamt Bogen, während der üblichen Tanzstunden zur Einsichtnahme, aufliegen,
2. daß die Widersprüche gegen den Beitritt und Einsprüche gegen das Unternehmen spätestens in der Verhandlungstagfahrt geltend zu machen sind,
3. daß die Antragssteller im Falle Nichterscheinens oder mangelnder Vertretung durch einen Bevollmächtigten die Erschienenen in Bezug auf Auslagen und Versäumnisse schadlos zu halten, sowie die Kosten der vereitelten Tagfahrt zu tragen haben.
4. daß die übrigen Geladenen, die bei der Tagfahrt weder in Person erscheinen, noch durch einen Bevollmächtigten vertreten sind oder nicht abstimmen, unter Ausschluß der Widersprüche und Einsprüche, selbst wenn sie diese früher geltend gemacht haben, als dem beantragten Unternehmen in der durch die Mehrheit beschlossenen Gestalt zustimmend erachtet werden.
Die Bevollmächtigten haben schriftliche Vollmacht vorzulegen; dies gilt insbesondere für jene Männer, die zugleich auch ihre Ehe Frauen vertreten wollen.
Bogen, den 13. August 1923.
Bezirksamt Bogen:
Schreck.
Quelle: Amts-Blatt des Bezirksamtes Bogen, 13.08.1923


Nr. 4670.
An die Ortspolizeibehörden des Amtsbezirks.
Feuerwehrübungen betr.
Die Herbstübungen der Pflichtfeuerwehren sind nach Maßgabe der §§ 25-30 der distriktspolizeilichen Feuerlöschordnung vom 27. März 1905 abzuhalten.
Gemäߧ 30 a. a. O.  steht die Leitung jeder Übung den Feuerwehrkommando zu.
Etwaige des Dispensationen Pflichtiger sind demselben rechtzeitig bekannt zu geben, desgleichen etwaige seit der letzten Revision des in den Händen des Kommandanten befindlichen Verzeichnisses erfolgte Ab- und Zugänge am Pflichtigen.
Der Übung hat der Bürgermeister oder sein Stellvertreter und der Gemeindediener anzuwohnen.
Die Mitwirkung der freiwilligen Feuerwehren bei den Übungen der Pflichtfeuerwehren wird erwartet. Der Übungstag ist 10 Tage vorher bei Amt anzuzeigen.
Nachstehende freiwillige- und Pflichtfeuerwehren werden an den bezeichneten Terminen einer Inspektion unterzogen und haben ihre Übungen an diesen Tagen abzuhalten. Die Wehren haben in voller Ausrüstung und mit sämtlichen Geräten anzutreten.
Am 2. September nachmittags 2 Uhr die Feuerwehren Haselbach, Elisabethszell, Meierhofen, Wetzelsberg und Schönstein, die beiden letzteren in Schönstein; am 9. September die Feuerwehren Herrnfehlburg und Irschenbach, erstere um 1 Uhr, letztere um 3 Uhr.
Der Bezirksfeuerwehrvertreter Wenninger in Bogen fordert die freiw. Feuerwehren auf, die noch rückständigen Beiträge alsbald bei ihm einzuzahlen.
Die Feuerwehrkommandanten sind zu verständigen.
Bogen, den 11. August 1923.
Quelle: Amts-Blatt des Bezirksamtes Bogen, 25.08.1923


Nr. 77.
Bekanntmachung.
Mehl- und Brotpreise betr.
Die Mehl- und Brotpreise werden ab 13. August 1923 wie folgt festgesetzt:
Brotmehl:
beim Verkauf an die Bäcker u. Mehlhändler 500 000 M Mk. der Ztr. ohne Sack ab Lager,
beim Verkauf an die Versorgungsberechtigten 6 000 Mk. das Pfund.
Schwarzbrot: 9 000 Mk. das Pfund
Vorstehende Preise sind Höchstpreise und dürfen nicht überschritten werden.
Bogen, den 9. August 1923.
Quelle: Amts-Blatt des Bezirksamtes Bogen, 25.08.1923


Nr. 4732.
Bekanntmachung.
Errichtung einer Posthilfsstelle in Haggn betr.
Vom 16. August 1923 an wird in Haggn, Post Steinburg Nby. eine Posthilfsstelle errichtet, die dem Gastwirt Josef Hiebl übertragen wird.
Bogen, den 14. August 1923.
Quelle: Amts-Blatt des Bezirksamtes Bogen, 25.08.1923


Nr. 4671.
An die Gemeinderäte und Gend.-Stat. des Bezirks.
Brennholzrichtpreise betr.
Nach Mitteilung des Forstamts Deggendorf gelten ab 7. l. Monats für den Verkauf von Brennholz mittlerer Art u. Güte bei mittlerer Abfuhrlage, frei Hiebort folgende Angemessenheitspreise:

Dies ist öffentlich bekannt zu geben.
Gegen Überschreitungen der Richtpreise ist unnachsichtlich einzuschreiten.
Bogen, den 14. August 1923.
Quelle: Amts-Blatt des Bezirksamtes Bogen, 25.08.1923


Nr. 4896.
An die Gemeinderäte des Amtsbezirks.
Gemeindliche Gebühren betr.
Auf die Min.-Bek. vom 13. l. Monats zum Kosten- und Stempelgesetz (G.V.Bl. Seite 258) wird hingewiesen.
Demnach gelten ab 15. l. Monats folgende Gebühren in nachbez. bei den Gemeinden am meisten vorkommenden Fällen:

Der Mindestbetrag eine Gebühr ist 5000 Mk.
Die besondere Abgabe, die noch Art. 158 III des Kostengesetzes zugunsten der gemeindlichen Armenkasse bei Tanzveranstaltungen zu entrichten ist, beträgt 25 000 Mk. falls nicht der Gemeinderat mit Reg.-Genehmigung eine höhere Abgabe beschlossen hat.
Bogen, den 23. August 1923
Quelle: Amts-Blatt des Bezirksamtes Bogen, 25.08.1923


An Spenden für d. Ruhrgebiet wurden gezeichnet:
Übertrag: 2 967 608,50 Mk.
Stromvereinigung Mariaposching 3 000,00 Mk.
Eichleitner, Pfarrer, Wiesenfelden 60 000,00 Mk.
Sammlung anl. eines Tanzkr. des Reichsverb. der Kriegsbesch. und Hinterbl. 6 000,00 Mk.
Samml. d. Oberabt. d. Schule Wetzelsberg anl. d. Ausweis. d. Vaters e. Ruhr- u. Mitschül. 90 000,00 Mk.
Volkshauptschule Perasdorf 100 000,00 Mk.
Schloßgutverwaltung Falkenfels 100 000,00 Mk.
Summe: 3 326 608,50 Mk.
Bogen, den 23. August 1923
Bezirksamt Bogen:
I. V.: Baier, Bezirksamtmann.
Quelle: Amts-Blatt des Bezirksamtes Bogen, 25.08.1923


Todes-Anzeige.
Nach Gottes heiligem Willen verschied heute früh 5 Uhr mein innigstgeliebter Gatte, unser guter, treubesorgter Vater, Schwiegervater, Bruder u. Schwager,
Herr Lorenz Altschäffl,
Söldner in Steinburg,
nach längerem, mit größter Geduld ertragenem Leiden, wohlvorbereitet durch öfteren Empfang der hl. Sterbsakramente im 54. Lebensjahre.  Um stilles Beileid bittet
Steinburg, Au v. W., Straubing, Unterperasdorf, 25. August 1923
Die tieftrauernde Gattin
nebst Kindern und übriger Verwandtschaft.
Die Beerdigung findet am Montag den 27. August 1823, vormittags 9 Uhr vom Hause aus in Hunderdorf statt.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 26.08.1923

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