Tollwut in der Gemeinde Windberg
Windberg. Im Gemeindebereich Windberg ist ein Tollwutfall aufgetreten. Die Bevölkerung wird diesbezüglich nochmals auf die bereits schon längere Zeit gültige Tollwutverordnung hingewiesen. Hunde, die nicht gegen Tollwut geimpft worden sind, dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften und Siedlungen nur an der Leine geführt werden und auf öffentlichen Straßen nur frei umherlaufen, wenn sie von einer Person beaufsichtigt werden, der sie zuverlässig gehorchen. Katzen darf man außerhalb von geschlossenen Ortschaften und von Siedlungen nicht frei umherlaufen lassen.
Quelle: Bogener Zeitung, 07.04.1988
Mit Dorfsanierung wurde begonnen
Jahresbericht des Zweckverbandes zur Wasserversorgung- Nitratgehalt bei 8 Milligramm pro Liter
Hunderdorf/Mitterfels/Haselbach. Zufrieden zeigten sich die Verbandsräte des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Bogenbachtalgruppe, als der Verbandsvorsitzende Bürgermeister Werner Lang den Jahresbericht für das Jahr 1987 vortrug. Eine Reihe von notwendigen Baumaßnahmen wurde durchgeführt.
Durch den Bau einer Verbindungsleitung zwischen der Burgstraße in Mitterfels und Scheibelsgrub wurden die Druckverhältnisse im Ortsteil Scheibelsgrub verbessert. Mit dem Bau der Hauptleitung in der Burgstraße wurde im Rahmen der Dorfsanierungsmaßnahme begonnen. In Hunderdorf wurde das Baugebiet „Hochfeld-Süd-Erweiterung“ erschlossen.
In seinem Rückblick ging Lang auch auf die Entwicklung des Wasserbezuges und der Wasserabgabe, die personellen Änderungen beim Zweckverband sowie auf die 25-Jahrfeier des Verbandes im Herbst des vergangenen Jahres ein. Aus Gründen der besseren Information und Weiterbildung des Personals sei der Zweckverband dem DELIWA-Verein beigetreten. Wie die laufenden Wasseruntersuchungen zeigten, sei das vom Verband gelieferte Wasser in Ordnung, die Nitratwerte lägen im Durchschnitt bei etwa 8 Milligramm pro Liter.
Geschäftsleiter Breu trug die einzelnen Positionen der Bilanz und der Jahresrechnung vor, die bei einem Umsatz von 548 000 Mark mit einem Gewinn von 16 000 Mark abschloß. Der Jahresgewinn soll zur Verrechnung mit dem Verlustvortrag verwendet werden. Verbandsrat Huber gab den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses bekannt, der der Verbandsversammlung die Annahme der Jahresrechnung empfahl.
Der Wirtschaftsplan für das Jahr 1988 sieht unter anderem den Weiterbau der Leitung in der Burgstraße in Mitterfels und das Auswechseln eines Leitungsstückes in Haselbach vor, da dort eine Straßenerneuerungsmaßnahme geplant ist. Größeren Aufwand verursache auch die Renovierung des Hochbehälters in Ried sowie die Erneuerung von Wassermessern und der Kauf eines Grundstückes zur Bohrung eines weiteren Tiefbrunnens. Insgesamt schließe der Wirtschaftsplan mit einem Verlust von 28 000 Mark.
In der Aussprache wurde das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens für die Klärschlammdeponie in Kleinlintach, die Entwicklung der Wassergebühren, die Handhabung der Zählerauswechslung und das Verfahren bei Anträgen auf Ermäßigung der Wassergebühren bei Wasserverlusten nach den Wasserzählern behandelt. Hier sollten die Abnehmer darauf aufmerksam gemacht werden, daß diese selbst für die gute Beschaffenheit ihrer Anlage verantwortlich seien und Anträgen solcher Art nicht entsprochen werden könne. Auf Anregung solle in nächster Zeit eine Besichtigung der Anlagen des Zweckverbandes durch die Verbandsräte ermöglicht werden.
Quelle: Bogener Zeitung, 07.04.1988
Die Vorsteher des Klosters Windberg
Abt Konrad I. (1191 – 1203)
Nach Abt Gerhard, dessen Regierungszeit 45 Jahre dauerte, übernahm Konrad I. 1191 das Amt des Abtes in Windberg. Zu seiner Zeit war Albrecht III., der Enkel des Klostergründers, Graf von Bogen. Er war als gewalttätiger Mensch bekannt. Seine Macht und Habgier machte auch vor den Klosterpforten nicht halt, denn er belegte den Konvent mit hohen Steuern und saugte ihn bis zum letzten Pfennig aus. Das Geld verwendete er zum Bau einer Burg auf dem Hohen Bogen. Mit seinen Nachbarn war er stets befeindet und befehdet. Herzog Ludwig von Bayern konnte erst mit Hilfe des Kaisers Heinrichs VI. den ungestümen Mann zähmen. Das Kloster litt sehr und dem „Schutz“ Albrechts und war zu keiner kulturellen und wirtschaftlichen Aufbauarbeit imstande. Es verarmte und fristete ein kargliches Dasein. Graf Albert III. wurde schließlich verbannt und hielt sich in Apulien/Italien auf. Selbst dort beteiligte er sich an verschiedenen Händeleien. Während dieser Zeit konnte sich das Kloster etwas erholen. Albert gelang es in Italien die Gunst des Kaisers wieder zu erlangen, indem er ihm die Nachricht über die Geburt eines Sohnes überbrachte, denn Heinrich VI. weilte zu dieser Zeit in Unteritalien.
Graf Albert kehrte in sich, wurde ein anderer Mensch und wollte
jedes Unrecht, das er in der Heimat beging, wieder gutmachen. Dem Kloster Windberg überbrachte er die Reliquien des hl. Sabinus, die er in Spoleto geraubt hatte. Die Sage erzählt, er habe die Gebeine in einem Ledersack auf einem Ochsen nach Windberg gebracht. Der Nagel, -an dem der Sack in der Klosterkirche aufgehängt wurde und der Ochsentritt im Bodenpflaster sind heute noch zu sehen. Zu seiner Wiedergutmachung gehörte auch, daß er dem Kloster das Recht verlieh, bei Hermannsdorf an der Donau frei überzufahren.
Nach dem Tode des Grafen Albrecht III. stand das Kloster einigermaßen erholt wieder da. Seine Söhne Berchthold III. und Albert IV. quälten und erpreßten die Klöster Oberalteich und Windberg erneut dermaßen, daß Kälte, Not und Hunger die Mönche peinigten. Erst durch das Eingreifen des Papstes konnte Schlimmeres verhindert werden.
Unter Abt Konrad I. kam es auch zum Streit mit dem Pfarrer von Schneiding um die Zehentrechte des Hofes „Fürlebach“. Der Bischof von Regensburg schlichtete zwischen den streitenden Parteien und erzwang die Übereinkunft, nach der der Zehent dem Kloster gehörte. Dieses mußte jedoch jährlich am Feste Epiphanie drei Talente Regensburger Münze und ein Schwein dem Pfarrer von Schneiding abliefern.
Von den Nachfolgern Konrads I. ist wenig bekannt. Einige sollen hier namentlich erwähnt werden:
Petrus 1203 – 04
Ulrich 1204 – 10
Volmar 1210 – 16
Johannes – 1216 – 21
Konrad II. 1221 – 29
Johannes II. 1229 – 42
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 08.04.1988
Öffentlicher Aufruf für Mütter und Väter der Jahrgänge 1927 bis 1934 zur Meldung der Kindererziehungszeiten
an die gesetzliche Rentenversicherung
Seit 1986 können bei Personen der Geburtsjahrgänge 1921 und später Zeiten der Kindererziehung bis zu einem Jahr je Kind in der gesetzlichen Rentenversicherung als Versicherungszeit rentenbegründend und rentensteigernd berücksichtigt werden.
Die Rentenversicherungsträger rufen nunmehr die Angehörigen der Jahrgänge 1927 bis 1934 sowie nochmals die Berechtigten der Jahrgänge 1921 bis 1926, die sich bisher noch nicht gemeldet haben, auf, die Anerkennung der Kindererziehungszeiten zu beantragen.
Mütter, die bereits eine Versicherungsnummer der gesetzlichen Rentenversicherung haben, werden von Amts wegen angeschrieben und brauchen sich daher nicht selbst zu melden.
Wer bereits in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war, muß die Kindererziehungszeit bei dem Versicherungszweig geltend machen, zu dem er den letzten wirksamen Beitrag entrichtet hat, auch wenn dieser mittlerweile erstattet worden ist.
Wer bisher nie versichert war, hat die Wahl die Kindererziehungszeit entweder in der Arbeiterrentenversicherung Dder in der Angestelltenversicherung geltend zu machen.
Berechtigte, die ihre Kindererziehungszeit in der Arbeiterrentenversicherung – also bei ihrer Landesversicherungsanstalt – geltend machen, wenden sich bitte an
– eine Auskunft- und Beratungsstelle oder einen Versichertenältesten ihres Rentenversicherungsträgers,
– ihr Versicherungsamt,
– ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung, ihre Ortsbehörde.
Berechtigte, die ihre Kindererziehungszeit in der Angestelltenversicherung – also bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte – geltend machen, wenden sich bitte an
– diejenige Krankenkasse (Orts-, Betriebs-, Innungs-, Landwirtschaftliche Krankenkasse oder Ersatzkasse), bei der sie Mitglied oder familienversichert sind oder
– falls sie keiner gesetzlichen Krankenkasse oder Ersatzkasse angehören, an die nächstgelegene Krankenkasse.
Die Angehörigen der Jahrgänge ab 1935 werden gesondert aufgerufen. Sie werden gebeten, sich bis dahin zu gedulden.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 08.04.1988
Vom Gemeinderat Hunderdorf (Sitzung am 1.03.1988)
Bei der am Donnerstag abend stattgefundenen Sitzung des Gemeinderates befaßte sich der Gemeinderat erneut mit der Neunumerierung der Hausnummern im Bereich Steinburg und mit dem Bau eines Oberflächenkanals für Gewerbegebietserweiterung. Ferner wurde der Bebauungsplan Gewerbegebiet „Thananger Straße“ als Satzung beschlossen.
Eingangs gab Bürgermeister Egon Weinzierl ein Schreiben des Heimat- und Fremdenverkehrsvereins bekannt. Hiernach wird gebeten, bei der geplanten Neunumerierung der Hausnummern auf eine Einführung von zusätzlichen Straßennamen zu verzichten und eine Bezeichnung nach den vorhandenen Ortsnamen vorzunehmen. Seitens des Gemeinderates wurde hierzu konstatiert, daß eine Entscheidung noch nicht getroffen wurde und man den Bürgerwünschen soweit als möglich nachkommen wolle. „Der Entwurf für eine Neumumerierung und alternativ für eine Neunumerierung mit Staßennamen soll in der Bürgerversammlung vorgelegt und diskutiert werden“, entschied der Gemeinderat. Ein Angebot für die Fertigung der Ortsgeschichte in Kupferprägung, die mit Inseraten finanziert werden soll, wurde vom Gemeinderat zurückgestellt, bis das neue Rathaus fertig ist. Für die Oberflächenwasserableitung aus dem Gewerbegebiet soll ein entsprechender Entwässerungskanal geplant werden und die entsprechenden Erlaubnisse und Zuschüsse beantragt werden, entschied der Gemeinderat ferner. Architekt Walter Hornberger erläuterte danach noch die zum Bebauungsplan Gewerbegebiet „Thananger Straße“ eingegangenen behördlichen Stellungnahmen. Hier hatten von den zahlreichen angehörten Behörden nur noch die Ortsplanungsstelle ortsgestalterische Bedenken vorgebracht, die vom Gemeinderat zurückgestellt wurden, da auch mit dem Landratsamt diesbezüglich Einvernehmen besteht. Sodann wurde vom Gemeinderat der Bebauungsplan einstimmig als Satzung beschlossen.
Dann wurden mit dem Gemeinderat noch die Termine für die Bürgerversammlungen abgesprochen, die demnach voraussichtlich in Hunderdorf am 22.04., in Steinburg am 23.04. und in Gaishausen am 29.04. stattfinden werden. Gebilligt wurde vom Gemeinderat ein Nachtragsangebot für die Pumpstation Gaishausen mit Ausrüstung einer Telefonwarneinrichtung, wobei sich die Kosten netto auf rd. 4.000 DM beziffern.
Sodann wurde zu verschiedenen Vorkaufsrechtsanfragen festgestellt, daß ein Vorkaufsrecht nach dem Bundesbaugesetz nicht besteht bzw. nicht ausgeübt wird. Vorgelegt wurde dem Gemeinderat auch ein Antrag der FFW Gaishausen bezüglich des Einbaues einer kleinen Sanitäranlage in das Gerätehaus. Die Gemeinde, so konstatierte der Gemeinderat, ist bereit, die entsprechenden Material- und Anschlußkosten zu übernehmen. Informiert wurde der Gemeinderat vom Bürgermeister noch, daß im Zuge der Beantragung Arbeitsbeschaffungsmaßnahme anstelle von 7 Arbeitern nur 4 genehmigt wurden. Ein Einstellungsvorschlag wurde festgelegt. Abschließend wurde dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben, daß ein positiver Planfeststellungsbeschluß für die Errichtung und zum Betrieb der Klärschlamm- und Notdeponie in Kleinlintach seitens der Regierung mit Datum vom 10.03.1988 ergangen sei und die vorgebrachten Einwendungen der Gemeinde somit unberücksichtigt blieben.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 08.04.1988
Vollzug des Abfallbeseitigungsgesetzes (AbfG)
Planfeststellungsverfahren
Bekanntmachung
Der Planfeststellungsbeschluß der Regierung von Niederbayern vom 10.03.88 – 820 – 8743 – 405 – zur Errichtung und zum Betrieb einer Klarschlamm- und Notdeponie bei Kleinlintach, Stadt Bogen, Landkreis Straubing-Bogen, durch den Zweckverband Abfallbeseitigung Straubing Stadt und Land wurde allen Beteiligten zugestellt.
Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses samt den zugehörigen Planunterlagen liegt in der Zeit vom 18.04. bis 02.05.88 in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf, Kirchgasse 8, 8447 Hunderdorf, jeweils von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von Montag bis Mittwoch von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr und am Donnerstag von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr, zur allgemeinen Einsicht aus.
Der Beschluß gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.
Hunderdorf, den 31.03.1988
Weinzierl, 1. Bürgermeister
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 08.04.1988
Zehn Jahre Stammtisch Lintach-Hunderdorf
Am Samstag-Abend hielt der aktiv am örtlichen Geschehen mitwirkende Stammtisch Lintach-Hunderdorf in seiner Jahresversammlung auch Rückschau auf sein zehnjähriges Bestehen. Nach der Meßfeier zum Gedenken an die verstorbenen Mitglieder fand im Vereinslokal die Generalversammlung mit Neuwahlen und Zehn-Jahresrückblick statt.
Nach der Begrüßung der zahlreich anwesenden Mitglieder dankte Vorstand Hans Achatz allen Mitgliedern und Helfern für die Unterstützung, sein namentlicher Dank galt auch Ehrenvorstand und Theaterregisseur Alois Winter.
Im Namen aller Stammtischfreunde überreichte 2. Vorstand Reinhard Korte an 1. Vorstand Hans Achatz als Dank und Anerkennung ein schönes Erinnerungspräsent aus Holz für dessen engagierte Vorstandtätigkeit über die zehn Jahre des Stammtischgeschehens hinweg. Auch Ehefrau Renate erhielt eine Aufmerksamkeit überreicht. Dann berichtete Kassiererin Annerl Plötz über die Kassenführung. Die Kassenprüfer bescheinigten eine einwandfreie Kassentätigkeit. Sodann wurde der Entlastung einstimmig zugestimmt und die Neuwahlen durchgeführt. Diese verlief äußerst rasch und reibungslos, da sich alle bisherigen Vorstandsmitglieder erfreulicherweise wieder zur Wahl stellten. So wurde Hans Achatz und sein Vorstandsteam fast ausnahmslos einstimmig auch wiedergewählt.
Das Ergebnis:
1. Vorstand: Hans Achatz, 2. Vorstand: Reinhard Korte, 1. Schriftführer: Alfons Bugl, 2. Schriftführer: Willi Veh, 1. Kassier: Annerl Plötz, 2. Kassier: Sepp Lobmeier, Beisitzer: Hans Hecht und Bertl Riedl, Theatervertreter: Ernst Sacher.
Dann ließen Reinhard Korte und Ernst Sacher das Stammtischgeschehen seit den Gründungstagen Revue laufen mit einer eindrucksvollen Bild- und Diareihe. Hier konnten sie vieles aus der von Schriftführer Alfons Bugl mustergültig geführten Chronik entnehmen und mit markanten Daten und Vorstandsbesetzungen aufwarten. Bekanntgeworden ist der Stammtisch auch durch seine Theateraufführungen, deren Reinerlös mit einigen tausend Mark größtenteils sozialen Zwecken, wie z.B. den Kindergarten Hunderdorf, zugeleitet wurde.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 08.04.1988
Verwendung des Jagdpachtschillings der Jagdgenossenschaft Gaishausen
Die Jagdgenossenschaft Gaishausen hat in der Versammlung am 22. März 1988 beschlossen, den Jagdpachtschilling für das Jahr 1988 wie folgt zu verwenden:
1) Spende von 250,– DM an die Landfrauen
2) Der verbleibende Jagdpachtschilling wird für den Ankauf von Schottermaterial zur Instandsetzung der öffentlichen Feld- und Waldwege verwendet.
Nach § 10 Abs. 3 BJagdG kann jeder Jagdgenosse, der dem Beschluß nicht zugestimmt hat, die Auszahlung seines Anteils verlangen. Der Anspruch erlischt, wenn er nicht binnen eines Monats nach der Bekanntmachung der Beschlußfassung schriftlich oder mündlich zu Protokoll des Jagdvorstehers geltend gemacht wird. Die Auszahlung ist demnach bis spätestens 9. Mai 1988 (Ausschlußfrist) zu beantragen.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 08.04.1988
Jagdpachtschilling für Wegeunterhalt
Bei der am Dienstagabend, den 22.03. im Gasthaus Karl Solcher in Ehren stattgefundenen nichtöffentlichen Versammlung der Jagdgenossen waren 32 Jagdgenossen anwesend, die eine jagdbare Fläche von 266 ha vertraten.
Jagdvorsteher Schneider hieß hierzu insbesondere Bürgermeister Egon Weinzierl und VG-Geschäftsleiter Kern als Protokollführer sowie die Jagdpächter Dr. Hirsch und Otto Beckmann willkommen. Schneider berichtete sodann kurz über die Verwendung des Jagdpachtschillings 1987, mit dem ein Löffelbagger angekauft sowie ein kleiner Restbetrag für Schottermaterial verwendet wurde. Kassier Johann Lehner wartete dann mit dem Kassenbericht auf und gab dabei die Einnahmen und Ausgaben im Berichtszeitraum zur Kenntnis. Die Kassenprüfer bescheinigten eine ordnungsgemäße Kassenführung, so daß der Entlastung einstimmig zugestimmt wurde. Über die Verwendung des Jagdpachtschillings 1988 wurde wie folgt Beschluß gefaßt: „Die Landfrauen erhalten einen Zuschuß von 250,– DM. Der verbleibende Jagdpachtschilling wird wieder für die Instandsetzung der öffentlichen Feld- und Waldwege (Ankauf von Schottermaterial) verwendet.“ Jagdvorsteher Schneider bat, das preisgünstigere Wegebaumaterial nach Möglichkeit zu verwenden. Die Entscheidung über den möglichen Beitritt zum Bayer. Bauernverband wurde zurückgestellt. Zustimmung fand die Reparatur des Drainagepfluges. Desweiteren informierte Schneider bezüglich der Kalkulation, daß man bisher keine entsprechende Mitteilung erhalten habe und so ggf. die Durchführung erst 1989 im hiesigen Bereich geplant sei.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 08.04.1988
VdK-Ortsverband Hunderdorf
Kindererziehungszeit oder Kindererziehungsleistung?
(1. Teil)
– Entscheidend ist der Geburtsjahrgang der Mütter-
Zahlreiche Anfragen bei den Rentenversicherungsträgern und kommunalen Dienststellen zeigen, daß viele Mütter offenbar nicht genau wissen, auf welche Leistung der Rentenversicherung sie für die Erziehung ihrer Kinder Anspruch haben. Der Verband der Kriegs- u. Wehrdienstopfer, Behinderten und Sozialrentner (VdK) hat kürzlich auf die wesentlichen Unterschiede zwischen der Anerkennung von Kindererziehungszeiten bei der Rente und der in der Erziehungsleistung hingewiesen. Der VdK-Ortsverband Hunderdorf will deshalb hier die zwei Begriffe nochmals erläutern.
Entscheidend für den Anspruch auf eine der beiden Leistungen ist das Geburtsjahr der Mütter. Anspruch auf Anerkennung der Kindererziehungszeit bei der Rente haben Mütter, die 1921 und später geboren wurden. Die Kindererziehungsleistung steht den vor 1921 geborenen Müttern zu. Dazu im folgenden einige Hinweise:
1. Mütter der Jahrgänge 1921 und später
Mütter, die. 1921 und später geboren wurden, wird für das erste Lebensjahr jedes ihrer Kinder eine sogenannte Kindererziehungszeit auf ihrem Versicherungskonto gutgeschrieben.
Ist ein Kind bereits im ersten Lebensjahr verstorben, so verkürzt sich diese Zeit entsprechend.
Anspruch auf Kindererziehungszeit haben die Mütter nicht nur für ihre leiblichen, sondern auch für Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder.
Erziehungszeiten wahlweise für Mütter und Väter
Die Eltern können aufgrund einer übereinstimmenden Erklärung gegenüber der Rentenversicherung die Kindererziehungszeit auch dem Vater statt der Mutter gutschreiben lassen. Das empfiehlt sich zum Beispiel, wenn die Mutter Beamtin und der Vater während des ersten Lebensjahres des Kindes nicht rentenversicherungspflichtig beschäftigt war, als Selbständiger oder als „Hausmann“ zum Beispiel. Bei Kindern, die 1986 und später geboren wurden oder werden, muß eine solche Erklärung innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Geburtsmonats abgegeben werden. Da diese Erklärung nachträglich nicht mehr widerrufen werden kann, sollten die Eltern sich vorher eingehend beraten lassen.
Nicht in jedem Fall Anspruch auf volle Leistung
Die volle Anerkennung des Erziehungsjahres bringt derzeit eine Rentenerhöhung um rund 27 Mark monatlich für jedes Kind. Das gilt allerdings nur, wenn der betreffende Elternteil während des ersten Lebensjahres des Kindes auf eine versicherungspflichtige Beschäftigung verzichtet hat.
War die Mutter oder der Vater während dieses Jahres weiter versicherungspflichtig beschäftigt oder wurden für diesen Zeitraum freiwillige Rentenversicherungsbeiträge entrichtet, so verringert sich die Rentengutschrift für die Erziehungszeit um den Wert dieser Beiträge.
In Fällen, in denen das Arbeitseinkommen in dieser Zeit mindestens 75 Prozent des Durchschnittsverdienstes aller Rentenversicherten entsprach oder in denen entsprechende freiwillige Beiträge gezahlt wurden, wirkt sich die Kindererziehungszeit bei der Rente überhaupt nicht aus.
Sinn dieser Leistung ist es nämlich, in der Altersversorgung einen Ausgleich für den Verzicht auf eine Erwerbstätigkeit im ersten Lebensjahr des Kindes zu schaffen, wobei als Maßstab 75 Prozent des Durchschnittseinkommens aller Versicherten zugrunde gelegt werden. Wer in dieser Zeit voll oder teilweise erwerbstätig war, hat deshalb einen entsprechend geringeren oder – bei einem Verdienst von mehr als 75 Prozent des Durchschnittseinkommens – keinen Anspruch auf diese zusätzliche Rentenleistung.
Erziehungszeiten begründen Rentenanspruch
Bekommen kann die Leistung, wer Anspruch auf eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung hat. Da die Kindererziehungszeit jedoch selbst einen solchen Rentenanspruch bewirkt, kann die fünfjährige Wartezeit für eine Rente mit 65 Jahren auch allein aufgrund der Kindererziehungszeiten erfüllt werden, beispielsweise wenn eine Mutter fünf Kinder erzogen hat.
Ist die Wartezeit von 60 Monaten (fünf Jahre) nur teilweise erfüllt, so kann die Mutter bzw. der Vater die fehlenden Zeiten durch freiwillige Rentenversicherungsbeiträge auffüllen, zum Teil sogar für zurückliegende Zeiten.
(Fortsetzung folgt)
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 08.04.1988
Seit 1972 Urlaub auf dem Bauernhof
Windberg. Seit 1972 macht die Familie Klaus und Roswitha Bader aus Frankfurt Urlaub auf dem Bauernhof bei Familie Zwickenpflug in Staudach bei Windberg. Bürgermeister Schmidbauer konnte nunmehr die langjährige Urlaubstreue zu Windberg ehren und der Familie Bader die Anstecknadel und eine Urkunde überreichen. Die Gemeinde hofft, daß die Familie noch recht oft hier Ruhe und Erholung sucht.
Quelle: Bogener Zeitung, 08.04.1988
Vier wanderten 7000 Kilometer
Bayerwaldverein hat reges Vereinsleben— 116 aktive Mitglieder
Hunderdorf. Bei der Jahreshauptversammlung zog Vorsitzender Werner Schwarzensteiner für die Vereinstätigkeit des Bayerwaldvereins positive Bilanz. Der Verein habe sich bei verschiedenen örtlichen Anlässen
beteiligt, weitere Ruhebänke im Gemeindebereich und Totenbretter aufgestellt. Vier Mitglieder wurden für 500 Wanderungen, das entspricht 7 000 Kilometern, ausgezeichnet. Vorsitzender Werner Schwarzensteiner begrüßte zur Jahreshauptversammlung im Gasthaus Sandbiller besonders Bürgermeister Egon Weinzierl und Kreisrat Josef Breu. In seinem Jahresrückblick erwähnte er die Neuaufnahme von drei Vereinsmitgliedern und drei Austritte. Der Verein zählt weiterhin 116 Mitglieder.
Der Verein habe sich bei der Fahnenweihe des Schützenvereins in Windberg, beim Volks- und Musikfest in Hunderdorf, der 115-Jahrfeier der FFW Hunderdorf, des Steinburger Kirchweihfestes und verschiedenen Gartenfesten beteiligt.
Schwarzensteiner wertete den IVV-Wandertag im Juli als großen Erfolg. Die Bayerwaldler haben 52 auswärtige Veranstaltungen besucht. Drei weitere Ruhebänke seien aufgestellt und Eisengestelle für die Anbringung von Totenbrettern errichtet worden. Dank richtete der Vorsitzende an Bürgermeister Egon Weinzierl für dieÜberlassung des Bauhofgeländes und die Unterstützung bei verschiedenen Maßnahmen. Weiterhin dankte Schwarzensteiner den Wanderwarten Peter Groß, Konrad Groß, Kathi Scheibenthaler, dem Vorstand und allen Mitgliedern.
Rosa Schwarzensteiner trug den Kassenbericht vor. Von den Kassenprüferinnen wurde eine ordnungsgemäße Kassenführung bestätigt. Bürgermeister Egon Weinzierl dankte dem Bayerwaldverein für die geleistete Arbeit und wünschte dem Verein auch für die Zukunft alles Gute. Weinzierl ehrte vier Mitglieder für 500 Wanderungen. 7 000 Kilometer marschierten Ludwig Schmidbauer, Rosa Seifert, Jürgen Schwarzensteiner und Werner Schwarzensteiner. Für 100 Wanderungen erhielt Albert Poiger eine Auszeichnung.
Quelle: Bogener Zeitung, 08.04.1988
Einladung zur Bürgerversammlung
Hunderdorf. Zur Erörterung gemeinsamer Angelegenheiten finden in der Gemeinde Hunderdorf die diesjährigen Bürgerversammlungen statt in Hunderdorf am Freitag, 22. April, im Gasthaus Baier-Edbauer, in Steinburg am Samstag, 23. April, im Gasthaus Solcher/Niedermeier, Wegern und in Gaishausen am Freitag, 29. April, im Gasthaus Gierl, Rammersberg. Beginn jeweils 19.30 Uhr.
Hierzu sind die Gemeindeangehörigen eingeladen. Tagesordnung: 1. Bericht des Bürgermeisters über das Gemeindegeschehen und die Gemeindefinanzen; 2. Wünsche und Anträge.
Quelle: Bogener Zeitung, 12.04.1988
Planfeststellungsbescheid zur Klärschlammdeponie liegt auf
Hunderdorf. Der Planfeststellungsbeschluß der Regierung von Niederbayern vom 10. 3. 88 – 820 – 8743 – 405 – zur Errichtung und zum Betrieb einer Klärschlamm- und Notdeponie bei Kleinlintach, Stadt Bogen, Landkreis Straubing-Bogen, durch den Zweckverband Abfallbeseitigung Straubing Stadt und Land wurde allen Beteiligten zugestellt.
Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses samt den zugehörigen Planunterlagen liegt in der Zeit vom 18. 4. 88 bis 2. 5. 88 in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf, Kirchgasse 8, 8447 Hunderdorf, jeweils von Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und von Montag bis Mittwoch von 13 bis 17 Uhr und am Donnerstag von 13 bis 18 Uhr, zur allgemeinen Einsicht aus. Der Beschluß gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.
Quelle: Bogener Zeitung, 12.04.1988
Ida Klumbies wurde 80 Jahre alt
Hunderdorf. Ihr achtzigstes Wiegenfest konnte am Samstag Ida Klumbies aus Hunderdorf feiern. Bürgermeister Egon Weinzierl überbrachte die besten Glückwünsche im Namen der Gemeinde Hunderdorf und überreichte einen Präsentkorb. Ida Klumbies, eine geborene Franz, erblickte am 9. 4. 1908 in Paleiten/Ostpreußen das Licht der Welt. Der Ehe mit Friedrich Klumbies entstammen drei Kinder. 1945 mußte die Familie infolge der Kriegsereignisse die geliebte Heimat verlassen. Ida Klumbies mit ihren drei kleinen Kindern war auf sich allein gestellt, nachdem der Mann bei der Wehrmacht diente. Über Zirnberg und Wiesenfelden kam die Familie Klumbies 1952 nach Hunderdorf, wo sie eine zweite Heimat gefunden hat. Wehmütig denkt die Jubilarin auch heute noch an ihre ursprüngliche Heimat in Ostpreußen zurück. Der Ehemann, der aus dem Krieg gesundheitlich hart angeschlagen zur Familie zurückkehrte, verschied im Jahre 1973. Abgesehen von kleineren Wehwehchen ist die Jubilarin gesundheitlich noch auf der Höhe und versorgt auch ihren Haushalt selbständig. — Unser Bild zeigt die Jubilarin zusammen mit Bürgermeister Egon Weinzierl.
Quelle: Bogener Zeitung, 12.04.1988
Feuerwehr Gaishausen gut gerüstet
Rückblick auf Jahreshauptversammlung- Einsatz bei drei Bränden und Hochwasser
Gaishausen. Die Freiwillige Feuerwehr Gaishausen bewies bei mehreren Einsätzen im vergangenen Vereinsjahr wieder einmal, daß sie gut gerüstet ist für Notfälle. Dies wurde auf der Jahreshauptversammlung am Sonntag im Gasthaus Karl Solcher in Ehren deutlich. Zu Beginn der Versammlung konnte Vorstand Johann Dietl viele Feuerwehrkameraden begrüßen. Sein besonderer Gruß galt Bürgermeister und Ehrenvorstand Egon Weinzierl. Dieu ließ anschließend das Vereinsgeschehen des vergangenen Jahres Revue passieren. Hierbei erwähnte er besonders den nach vielen Jahren wieder einmal durchgeführten Vereinsausflug nach St. Florian bei Linz, der bei allen Teilnehmern großen Anklang gefunden habe. Der Vorstand dankte allen Mitgliedern und Gönnern der Freiwilligen Feuerwehr Gaishausen für ihre Spenden.
Darauf folgte der Rechenschaftsbericht des ersten Kommandanten Dieter Kricke. Die Feuerwehr Gaishausen sei im vergangenen Vereinsjahr zu drei Bränden und zum Hochwassereinsatz nach Reibersdorf gerufen worden. Die vorgeschriebenen Übungen seien planmäßig durchgeführt worden, und im Rahmen der Feuerschutzwoche sei außerdem eine Einsatzübung der Gemeindefeuerwehren in Windberg abgehalten worden. Auch zu Weiterbildung und Information seien von den Kommandanten und Gruppenführern Schulungsabende besucht worden. Der Kommandant berichtete weiter, daß die Feuerwehr Gaishausen auch an Fahnenweihen und Gründungsfesten sowie an Veranstaltungen im Gemeindebereich teilgenommen habe. Als Vorschau für das kommende Jahr gab Kricke anschließend bekannt, daß die Wehr am Niederbayerischen Bezirksfeuerwehrtag in Landau und am 115jährigen Gründungsfest der Freiwilligen Feuerwehr in Steinburg teilnehmen werde. Des weiteren würden wieder die vorgeschriebenen Übungen abgehalten und Leistungsprüfungen mit drei Gruppen abgelehnt werden. Dazu bedarf es wieder viel Einsatzbereitschaft“, betonte der Kommandant. Kricke erörterte noch verschiedene Anträge, die die Freiwillige Feuerwehr Gaishausen bei der Gemeinde Hunderdorf eingereicht habe. Er wies außerdem besonders auf die Vorsichtsmaßnahmen im Merkblatt „Aids“, das vom Bayerischen Staatsministerium des Innern herausgegeben wurde, hin. Dieses Merkblatt hänge im Feuerwehrgerätehaus aus.
Abschließend dankte Kricke noch allen Feuerwehrmitgliedern für ihren Einsatz und ihre Beteiligung am Vereinsleben. Seinem Stellvertreter Norbert Schneider und der Vorstandschaft dankte er für die gute Zusammenarbeit, der Gemeinde für die finanzielle Unterstützung.
Der Schriftführerbericht, vorgetragen von Schriftführerin Hildegard Kricke, erörterte die Beschlüsse bei den Vorstandssitzungen. Kassier Herbert Fuchs verlas anschließend den Kassenbericht und Kassenprüfer Max Höcherl jun. bestätigte eine einwandfreie Kassenführung.
Nach Entlastung der Vorstandschaft verlas der Vorstand die in einer vorhergegangenen Vorstandssitzung erarbeitete Satzung für den Feuerwehrverein. Diese wurde von den anwesenden Mitgliedern einstimmig angenommen.
Bürgermeister Egon Weinzierl schließlich dankte der Vorstandschaft und dem Kommandanten für die geleistete Arbeit und den Feuerwehrkameraden für ihren uneigennützigen Einsatz. Er bestätigte die Genehmigung von Anträgen, soweit diese noch nicht schriftlich vorlägen. Der Bürgermeister lobte die gute Ausrüstung und die Ausbildung der vier Kommandanten im Gemeindebereich.
Quelle: Bogener Zeitung, 14.04.1988
Maria Hanner feierte 80. Geburtstag
Hunderdorf. Ihren 80. Geburtstag feierte Maria Hanner aus Oberstetten, Gemeinde Hunderdorf. Als Gratulant stellte sich auch Bürgermeister Egon Weinzierl ein. Er überbrachte die besten Glückwünsche im Namen der Gemeinde und des Gemeinderates und überreichte eine Geschenkkorb. Im Namen der Pfarrei übermittelte Pfrarrgemeinderätin Martha Hofmann die herzlichsten Segenswünsche und erfreute ebenso mit einem Geschenk. Die Gratulanten wünschten, wie die Kinder mit Familienangehörigen, noch viele frohe Lebensjahre bei guter Gesundheit.
Maria Hanner, eine gebürtige Stegbauer, wurde am 14. 4. 1908 in Oberstetten geboren. Nach der Schulzeit erlernte sie den Beruf einer Näherin. Im Jahre 1934 heiratete sie Johann Hanner. In der Ehe wurden vier Kinder geboren. Heute kann sich der Jubilar auch über acht Enkel und zwei Urenkel freuen. Nach der Eheschließung wurde das elterliche Anwesen des Mannes übernommen, und einige Jahre später kam das Paar nach Oberstetten in die elterliche Landwirtschaft der Frau. Der Ehemann wurde im Zweiten Weltkrieg zum Militärdienst eingezogen und kam erst 1945 wieder nach Hause. So war Maria Hanner mit den kleinen Kindern auf sich allein gestellt und mußte für das Auskommen sorgen. Der Ehemann starb im Jahr 1976. Sohn Rudi mit Familie, dem auch das Anwesen übergeben wurde, sorgt — soweit erforderlich — für fürsorgliche Betreuung. Im Familien- und Verwandtenkreis wurde der Ehrentag der Hanner-Oma bzw. Uroma gefeiert. — Die Jubilarin mit Urenkel Christopher, Bürgermeister Egon Weinzierl und Martha Hofmann (Bild).
Quelle: Bogener Zeitung, 16.04.1988
„Zukunfts-Chancen stark verbessert“
Jahreshauptversammlung des CSU-Ortsverbandes Hunderdorf —50 Mitglieder
Hunderdorf. Die Personalreduzierungen bei der Firma Nolte-Möbel seien ein herber Rückschlag gewesen für die intensiven Bemühungen von Landkreis und Gemeinden hinsichtlich der Schaffung neuer und wohnortnaher Arbeitsplätze. Dennoch hatten sich insgesamt die wirtschaftliche Situation, die Arbeits- und Ausbildungsplatzsituation im Raum Straubing-Bogen spürbar verbessert. Daran könne auch die „Schwarzmalerei“ von Landtagsabgeordnetem Geisperger (SPD) nichts ändern, erklärte CSU-Kreisvorstandschaftsmitglied Alfred Reisinger als Referent der Jahreshauptversammlung des CSU-Ortsverbandes Hunderdorf. Ortsvorsitzender und Kreisrat Josef Breu konnte in seinem Rechenschaftsbericht auf erfolgreiche Kommunalpolitik verweisen.
Kreisrat und CSU-Ortsvorsitzender Josef Breu konnte zu Beginn der gutbesuchten Jahreshauptversammlung neben den örtlichen Mitgliedern besonders auch die Mitglieder des CSU-Kreisvorstandes Straubing-Bogen, Alfred Reisinger und Manfred Krä, begrüßen. Er gab eingangs einen kurzen Rückblick auf die vielfältigen Aktivitäten des Ortsverbandes im abgelaufenen Jahr. So habe sich die CSU aktiv in die Diskussion um den Arbeitsplatzabbau bei der Fa. Nolte eingeschaltet, hierzu mit Bundestagsabgeordnetem Ernst Hinsken eine Informationsversammlung abgehalten und eine Resolution an die Nolte-Geschäftsführung gerichtet. In diesem Zusammenhang bedankte sich Breu besonders bei Hinsken und Landrat Weiß. Des weiteren seien im Ortsverband u.a. auch die Ortsumgehung Hunderdorf, die neue Friedhofssatzung sowie der geplante Radweg von Bogen nach Hunderdorf behandelt worden. Bezüglich des Radweges auf der aufgelassenen Bahntrasse sei die CSU der Meinung, daß dieser im Raum Hunderdorf aufgrund des starken Berufsaufkommens geteert werden solle. Auch halte man eine Trassenführung Richtung Steinburg mit Anbindung des Nolte-Werkes für sinnvoller als die jetzige Trassenführung. Mit dem CSA-Kreisvorstand werde man demnächst ein Gespräch führen, ebenso gelte es, gemeinsam mit der Jungen Union mehr junge Leute für die politische Mitarbeit zu gewinnen.
Anschließend erstattete Schatzmeister Josef Ahartinger den Kassenbericht. Kassenprüfer Erich Hirsch bestätigte eine ordnungsgemäße Kassenführung. Einstimmig wurde die bisherige Vorstandschaft entlastet.
Der Vertreter des CSU-Kreisverbandes Straubing-Bogen Alfred Reisinger dankte dem CSU-Ortsverband Hunderdorf mit Josef Breu an der Spitze für die nach seinen Worten gute und erfolgreiche Arbeit zum Wohle der Mitbürger. Im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe wandte er sich gegen die jetzt vielerorts aufflammenden Schuldzuweisungen sowie gegen „politische Profilierungsversuche in Zusammenhang mit dem Hochwasser“, wie z. B. kürzlich durch die FDP, so Reisinger.
Auf die aktuelle Politik eingehend, meinte Reisinger, daß die jetzige Regierungskoalition ihre unterschiedlichen Sach-Meinungsverschiedenheiten zu sehr in der Öffentlichkeit austrage. Allerdings habe man sich, im Gegensatz zur SPD, welche diese Reformen vor sich hergeschoben habe, an wichtige Entscheidungen im Jahr 1988 herangearbeitet, so z.B. in der Steuerreform, in der Neuordnung der Deutschen Bundespost oder in der Agrarreform. „Die Steuerreform ist wesentlich besser als ihr derzeitiger Ruf“, betonte Reisinger.
Zu einem Faß ohne Boden habe sich das Gesundheitswesen in der Bundesrepublik entwickelt, so Reisinger weiter. Seien in der gesetzlichen Krankenversicherung 1970 noch rund 25 Milliarden Mark ausgegeben worden bei einem durchschnittlichen Beitragssatz von 8,2 Prozent, so fielen heute bereits 125 Milliarden Mark bei einem durch schnittlichen Beitragssatz von fast 13 Prozent an. Die Kritik der Opposition an den Eckpunkten der Koalition zur Reform des Gesundheitswesens sei nicht gerechtfertigt, sei es doch Ziel dieser Reformen eines der besten Gesundheitswesen der Welt in leistungsfähig und finanzierbar zu erhalten.
Kritisch äußerte sich der Referent zur DDB-Forderung nach Einführung der 35-Stundenwoche ohne Lohnverzicht. Ohne ein Lohnopfer gefährde diese Forderung viele Arbeitsplätze, da das Produkt teuerer und damit nicht mehr konkurrenzfähig sei. An der Tatsache, daß es im Landkreis Straubing-Bogen wirtschaftlich vorangehe, könne es keinen Zweifel geben. Von kommunaler Seite, d. h. von Landkreis und Gemeinden mit Unterstützung des Staates, seien in den letzten Jahren erhebliche Anstrengungen bei der Ausweisung und Erschließung von Industrieansiedlungsflächen geleistet worden. Mehr als zehn neue Betriebe würden im Endausbau 1000 neue, wohnortnahe Arbeitsplätze bringen. Die Arbeitslosenzahlen seien stark rückläufig. Die Zahl der offenen Stellen habe sich beträchtlich erhöht, dies gelte auch für Ausbildungsstellen.
Reisinger sprach auch das Tiefflieger-Problem sowie die Müllsituation an. Er forderte ein stärkeres Eintreten für eine sinnvolle und realitätsbewußte Umweltpolitik. Die CSU brauche sich mit den bisherigen Erfolgen bayerischer Umweltpolitik nicht zu verstecken.
Quelle: Bogener Zeitung, 16.04.1988
Vortrag über Selbstschutz
Hunderdorf/Steinburg/Gaishausen. Im Auftrag der Gemeindeverwaltung Hunderdorf führt der Bundesverband für den Selbstschutz, Dienststelle Deggendorf, am Donnerstag, 21. April, im Gasthaus Solcher für die Bürger aus dem Gemeindebereich Hunderdorf einen Informationsvortrag durch. Der Vortrag beginnt um 20 Uhr. Der Schutz der Bürger vor Unfällen, Gefahren der technologisch hochentwickelten Gesellschaft, vor Katastrophen und anderen denkbaren Lebensrisiken gehört zu den wichtigsten Aufgaben des Staates. Die Hilfsmöglichkeiten, die in der Bundesrepublik zum Schutz der Bürger bereitgehalten werden, sind vielfältig und umfangreich. Hilfsorganisationen wie die Freiwillige Feuerwehr, das Technische Hilfswerk und das Bayerische Rote Kreuz arbeiten eng und partnerschaftlich zusammen, um im Falle von Gefahren wirkungsvolle Hilfe und tatkräftige Schadensbekämpfung zu garantieren. Dies und andere Themen werden angesprochen.
Quelle: Bogener Zeitung, 20.04.1988
Teilnehmerversammlung in Windberg
Windberg. Am Freitag, 29. April, 19.30 Uhr, findet im Gasthaus Hilmer in Irensfelden eine Teilnehmerversammlung statt. Die Grundeigentümer und Erbbauberechtigten im Flurbereinigungsgebiet oder ihre gesetzlichen Vertreter und Bevollmächtigten sind hierzu eingeladen. Auf der Tagesordnung stehen: Bericht zum Stand der Flurbereinigung, Waldwegebau, Diskussion.
Quelle: Bogener Zeitung, 20.04.1988
Lauftreff in Hunderdorf
Steinburg/Hunderdorf. Am Samstag, 23. April, 14.30 Uhr, ist in Steinburg an der ehemaligen Schule und um 15.45 Uhr in Hunderdorf im Schulhof ein Lauftreff angesetzt.
Quelle: Bogener Zeitung, 20.04.1988
Haushalt Windberg verabschiedet
Gemeinderat beschloß Zwei-Millionen-Etat für dieses Jahr — Zahlreiche Investitionen
Windberg. Bei der letzten Sitzung des Gemeinderats Windberg standen als wichtigste Themen der Grünordnungsplan zum Baugebiet Steinhöhe, der Landschaftsplan, die Bekanntgabe der Jahresrechnung 1987 und der zwei Millionen Mark umfassende Haushaltsplan 1988 zur Debatte.
Dipl.-Ing. Schmeller vom Ing.-Büro Zimmermann stellte eine Skizze des Grünordnungsplanes für das Baugebiet Steinhöhe vor. Diese Skizze beinhaltet die Planung zur Bepflanzung des gesamten Baugebietes. Nach eingehender Beratung des Gemeinderates wurden einige Änderungen hinsichtlich der Anordnung und Gestaltung der Bepflanzung vorgenommen.
Anschließend erläuterte Dipl.-Ing. Schmeller den Vorentwurf zum Landschaftsplan. Nach längerer Beratung beschloß der Gemeinderat die Auslegung sowie die Bürgeranhörung hinsichtlich dieses Landschaftsplanes. Der Termin wird noch gesondert bekanntgegeben.
Im Anschluß daran wurde dem Gemeinderat die Jahresrechnung 1987 bekanntgegeben. Das Gesamtvolumen dieser Jahresrechnung beträgt in Einnahmen und Ausgaben 1,3 Millionen Mark. Danach erläuterte Kämmerer Michl den Haushaltsplan 1988 mit den Anlagen. Nach ausgiebiger Beratung beschloß der Gemeinderat diesen Plan einstimmig. Der Verwaltungshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 994 500 Mark und der Vermögenshaushalt mit 1 005 600 Mark. Das gesamte Haushaltsvolumen beträgt somit zwei Millionen. Die wichtigsten Einnahmen im Verwaltungshaushalt sind die Grundsteuer A 17 800 Mark, Grundsteuer B 44 000 Mark, Gewerbesteuer 10 000 Mark, Einkommenssteueranteil 246 000 Mark, Schlüsselzuweisung 391 400 Mark, Hundesteuer 1 600 Mark, Grunderwerbsteuer 3 000 Mark, Feuerschutzabgabe 4 200 Mark, Straßenunterhaltungszuschuß 56 700 Mark, Lohnkostenzuschuß vom Arbeitsamt 100 000 Mark, Kanalbenutzungsgebühren 18 200 Mark, Abwasserabgabe 10 200 Mark, Wasserverbrauchsgebühren 26 000 Mark.
Die wichtigsten Ausgaben des Verwaltungshaushaltes sind die Personalausgaben 155 300 Mark, die Schulverbandsumlage 82 000 Mark, die VG-Umlage mit 57 000 Mark, die Kreisumlage 209 000 Mark, Gewerbesteuerumlage 2 500 Mark, Wasserbezug von der Fernwasserversorgung 20 000 Mark, die Weiterleitung der Abwasserabgabe 9 400 Mark, Straßenunterhaltungskosten 37 600 Mark, der Flächennutzungs- und Landschaftsplan 24 000 Mark, Ausgaben für Brandschutz 7 600 Mark, Zinsausgaben 30 100 Mark und die Tilgungsausgaben 29 500 Mark. Zahlreiche Investitionsmaßnahmen wurden für das Haushaltsjahr 1988 eingeplant. So steht die Erschließung des Baugebietes Steinhöhe mit einem Kostenaufwand von insgesamt 331 000 Mark an.
Die Einnahmen werden etwa 296 000 Mark betragen. Die Kostenabwicklung für die Löschwasserzisterne Hohenthann wird etwa 20 000 Mark betragen. Ebenso wurde der Zuschuß an die Jugendbildungsstätte Windberg mit 7 000 Mark eingeplant. Die Straße Geissbergweg wird im Zuge der Flurbereinigung ausgebaut. Die Kostenbeteiligung für den verbreiterten Ausbau wird etwa 80 000 Mark betragen. Die Zuschüsse werden mit 60 000 Mark angegeben. Die Kosten für die bereits im Bau befindliche Gemeindeverbindungsstraße Oberbucha-Untermühlbach belaufen sich auf etwa 110 000 Mark. Die Einnahmen dazu 80 000 Mark. Die Kosten für den Unimog belaufen sich im Jahre 1988 auf 142 000 Mark. Die Einnahmen wegen des Verkaufs des alten Gemeindeunimogs betragen 26 000 Mark. Die Planungskosten zur Dorferneuerung beziffern sich auf 10 000 Mark. Für allgemeine Grundstücksangelegenheiten wurden 135 000 Mark eingeplant. Die Kostenbeteiligung der Gemeinde hinsichtlich des Straßenbaus Starzenberg beträgt 4 000 Mark.
Im Anschluß an die Haushaltsberatung gewährte der Gemeinderat einen Zuschuß an den Frauenbund Windberg in Höhe von 150 Mark. Ablehnend stand der Gemeinderat der Teilnahme am Bundeswettbewerb „Unser Dorf soll schöner werden“ gegenüber. Bürgermeister Schmidbauer gab abschließend das Schreiben des Fernmeldeamtes Regensburg wegen Kabelanschluß in Windberg bekannt. Dieses Schreiben beinhaltet die Ablehnung des Antrages der Gemeinde zum Kabelanschluß Windberg wegen der geringen Anzahl der Anschließer.
Quelle: Bogener Zeitung, 20.04.1988
Frühjahrswanderung im Raum Obermühlbach
Wanderstrecke: Obermühlbach – Meinstorf – Weiße Marter – Graben – Obermühlbach (Wanderroute 19)
Reine Wanderzeit: 150 Minuten
Ausgangspunkt der Wanderung ist das „Gasthaus zur alten Schule“. Beim Haus Bayerweg 1 steigen wir den Schotterweg bergan und gelangen bald zum Anwesen Häusler (Bayerweg 2). Hinter dem Haus kommen wir an der Wasserreserve vorbei und gleich in den Wald. Hier steht ein Jägerhochsitz. Unser Weg ist gekennzeichnet mit Wanderzeichen 19 und dem rot-weißen Rechteck. Eine Futterkrippe und ein Bauernhof rechterseits sind weitere markante Punkte auf der steil ansteigenden Strecke. Von einer Lichtung aus sehen wir rechts die Anlagen des Klosters Kostenz. Nach knapp einer Stunde erreichen wir die Höhe bei Meinstorf.
Unser Weg führt zwischen dem Neu- und Altbau auf einem Wiesenweg hinauf zur Meinstorfer Kapelle. Wir halten uns immer in Richtung „Weiße Marter“. Kreuzwegstationen linkerhand begleiten uns bis zu unserem Ziel, zur Kapelle „Weiße Marter“. Hier wurde 1633 der Prämonstratenser- Pater Urban Mittermayer von den Schweden ermordet. Der flüchtige Pfarrer von St. Englmar war auf dem Weg zu seinem Mutterkloster, als ihn die Soldaten stellten und töteten. Die Kapelle ist reich an Bildern, die das Leben und Leiden des seligen Englmar darstellen. Der beschwerliche Rückweg, weil sehr steil und ohne landschaftliche Schönheiten, führt der Markierung nach bis Graben, von wo wir dann eine feste Schotterstraße bis Kager haben. Auf der geteerten Straße kehren wir nach Obermühlbach zurück.Wer landschaftliche Schönheiten liebt, der möge auf der gleichen Strecke zum Ausgangspunkt zurückkehren. In jedem Falle festes Schuhwerk anziehen! Die Strecke ist nur für geübte Wanderer zu empfehlen.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 22.04.1988
Fundmeldungen
Bundeswehr – Messer: gefunden Anfang April in Windberg am Dorfplatz
Kinderschildmütze: gefunden am 7. April in der Mitterfeldstraße
Schlüssel: (vermutlich Autoschlüssel): gefunden am 7. April beim Bahnübergang Hunderdorf (Betzlbacher)
Die Gegenstände können gegen Besitznachweis bei der Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf, Kirchgasse 8, 8447 Hunderdorf abgeholt werden.
Hunderdorf, 13.4. 1988
Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf
I. A. gez. Ammer
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 22.04.1988
Verbrennen von Gartenabfällen
Gartenbesitzer werden daran erinnert, daß das Verbrennen von holzigen Gartenabfällen nach der bestehenden Verordnung vom 1.6.1984 außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile in der Zeit vom 16. März – 30. April und vom 1.10. bis 15. November erlaubt ist. Diese Regelung ist insbesondere für die Gemeinde Windberg gültig. Das Verbrennen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist gänzlich verboten, sofern dies nicht von der Gemeinde durch eine entsprechende Verordnung erlaubt ist.
Die Gemeinden Neukirchen und Hunderdorf haben von dieser Möglichkeit zum Erlaß dieser Verordnung Gebrauch gemacht. Hierin ist insbesondere erlaubt das Verbrennen von holzigen Gartenabfällen (insbesondere Reisig, Zweige, Äste) innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, wobei die Zeit des Verbrennens wie folgt festgelegt ist:
Gemeinde Hunderdorf: vom 15. März -31. Oktober eines jeden Jahres
Gemeinde Neukirchen: vom 15. März -30. April und 1. Oktober – 15. November eines jeden Jahres
Die holzigen Gartenabfälle dürfen nur in trockenem Zustand verbrannt werden und nur auf den Grundstücken, auf denen sie angefallen sind. An Werktagen nach 18 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ist das Verbrennen nicht gestattet. Das Feuer ist ständig zu überwachen. Gefahren, Nachteile oder erhebliche Belästigungen durch Rauchentwicklung sowie ein Übergreifen des Feuers über die Verbrennungsfläche hinaus sind zu verhindern.
Die entsprechenden Vorschriften der Verordnung über die Verhütung von Bränden vom 23.04.1981 sind zu beachten.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 22.04.1988
Gemeinde Hunderdorf gratuliert
Maria Hanner 80 Jahre
Maria Hanner aus Oberstetten, Gemeinde Hunderdorf, konnte am Donnerstag ihr achtzigstes Wiegenfest feiern. Als Gratulant stellte sich auch Bgm. Egon Weinzierl ein. Er überbrachte die besten Glückwünsche im Namen der Gemeinde und des Gemeinderates und überreichte einen Geschenkkorb.
Für Pfarrer Högner und dem Pfarrgemeinderat übermittelte PGM Martha Hofmann die herzlichsten Segenswünsche und erfreute ebenso mit einem Präsent. Die Gratulanten wünschten, wie die Kinder mit Familienangehörigen, noch viele frohe Lebensjahre bei guter Gesundheit.
Maria Hanner, eine gebürtige Stegbauer, erblickte am 14.4.1908 in Oberstetten das Licht der Welt. Nach der Schulzeit erlernte sie den Beruf einer Näherin. Im Jahre 1934 führte sie Johann Hanner zum Traualtar. Der Ehe entstammen vier Kinder und jetzt kann sich die Jubilarin über acht Enkel und zwei Urenkel freuen. Nach der Eheschließung wurde das elterliche Anwesen des Mannes übernommen und einige Jahre später kam man nach Oberstetten in die elterliche Landwirtschaft der Frau. Der Ehemann wurde im 2. Weltkrieg zum Militärdienst eingezogen und kam erst 1945 wieder nach Hause. So war Maria Hanner mit den kleinen Kindern auf sich allein gestellt und mußte alleinverantwortlich für das Auskommen sorgen. Der Ehemann verschied im Jahre 1976. Alles in allem ist die Jubilarin gesundheitlich zufrieden und verrichtete verschiedene Hausarbeiten auch noch eigenständig. Sohn Rudi mit Familie, dem auch das Anwesen übergeben wurde, sorgt soweit erforderlich, für fürsorgliche Betreuung. Im Familien- und Verwandtenkreise wurde der Ehrentag der Hanner – Oma bzw. Uroma gefeiert.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 22.04.1988
Ida Klumbies 80 Jahre
Ihr achtzigstes Wiegenfest konnte am Samstag Ida Klumbies aus Hunderdorf feiern. Bgm. Egon Weinzierl überbrachte die besten Glückwünsche im Namen der Gemeinde Hunderdorf und überreichte einen Präsentkorb. Ida Klumbies, eine geborene Franz, erblickte am 9.4. 1908 in Paleiten /Ostpreußen das Licht der Welt. Der Ehe mit Friedrich Klumbies entstammen drei Kinder. 1945 mußte die Familie infolge der Kriegsereignisse die geliebte Heimat verlassen. Ida Klumbies mit ihren drei kleinen Kindern war auf sich allein gestellt, nachdem der Mann bei der Wehrmacht war. Über Zirnberg und Wiesenfelden kam die Familie Klumbies1952 nach Hunderdorf, wo sie eine zweite Heimat gefunden hat. Wehmütig denkt die Jubilarin auch heute noch an ihre ursprüngliche Heimat in Ostpreußen zurück. Der Ehemann der vom Krieg gesundheitlich hart angeschlagen zur Familie zurückkehrte, verschied im Jahre 1973. Alles in allem ist die Jubilarin gesundheitlich noch auf der Höhe und versorgt auch ihren Haushalt selbständig.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 22.04.1988
Gemeinde Hunderdorf in alten Ansichten
Sammelaktion von alten Postkarten und Bildern
Der niederländische Verlag “ Europäische Bibliothek“ beabsichtigt die
Herausgabe eines Buches mit dem Titel “ Hunderdorf in alten Ansichten“. Dazu benötigt sie alte Postkarten und Bilder aus der Zeit vor 1940. Es werden Fotos von Dorfansichten, Personen, Vereinen, Persönlichkeiten, Schulklassen, Arbeiten auf dem Felde und am Hof u. a. benötigt. Der Verlag übernimmt die Kosten des Druckes, so daß der Gemeinde oder Einzelpersonen keine Kosten entstehen. Der Kauf eines fertigen Buches wird jedem frei überlassen. Alle zur Verfügung gestellten Bilder werden unbeschädigt wieder zurückgegeben. Die Gemeinde Hunderdorf bittet alle Bürger der jetzigen Gemeinde diese Aktion zu unterstützen und bis Ende Mai die Fotos bei der Gemeindeverwaltung abzugeben. Den Text zu den Bildern wird Herr Kornel Klar zusammenstellen und sich nötigenfalls mit den Fotobesitzern in Verbindung setzen.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 22.04.1988
Einladung zur Bürgerversammlung
Zur Erörterung gemeinsamer Angelegenheiten finden in der Gemeinde Hunderdorf die diesjährigen Bürgerversammlungen statt in Hunderdorf am Freitag, den 22. April im Gasthaus Baier – Edbauer, in Steinburg am Samstag, den 23. April im Gasthaus Solcher / Niedermeier, Wegern und in Gaishausen am Freitag, den 29. April im Gasthaus Gierl, Rammersberg jeweils um 19.30 Uhr.
Hierzu sind die Gemeindeangehörigen herzlich eingeladen. Nach Art. 15 der Bayer. Gemeindeordnung können das Wort grundsätzlich nur Gemeindebürger erhalten. Ausnahmen davon kann jedoch die Bürgerversammlung beschließen. Empfehlungen der Bürgerversammlung müssen innerhalb einer Frist von drei Monaten vom Gemeinderat behandelt werden.
Tagesordnung:
1. Bericht des Bürgermeisters über das Gemeindegeschehen und die Gemeindefinanzen
2.Wünsche und Anträge
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 22.04.1988
Bekanntgabe der Wasserhärte an die Abnehmer
Nach dem Wasch- und Reinigungsmittelgesetz-WRMG § 8 vom 20.08. 1975 und 19.12. 1986 ( gültig seit 01.01. 1987) hat das Wasserversorgungsunternehmen jährlich den Härtebereich des abgegebenen Trinkwassers seinen Abnehmern bekanntzugeben.
Auszug MABI. Nr. 56/1975:
“ Die jeweilige Wasserhärte beeinflußt die Dosierung von Wasch- und Reinigungsmitteln. Bei härterem Wasser wird mehr, bei weicherem Wasser weniger Waschmittel benötigt, um den gleichen Reinigungsgrad zu erzielen.“
Das von der Wasserversorgung Bayerischer Wald abgegebene Trinkwasser wird aus dem Grundwasserpumpwerk Moos geliefert.
Das Wasser ist dem Härtebereich 4 zuzuordnen.
Einteilung der Härtebereiche:
Härtebereich 1 weich 0 – 7 °dH ( bis 1,3 mmol/l GH)
2 mittelhart 7 -14 (1,3 – 2,5)
3 hart 14 – 21 (2,5 – 3,8)
4 sehr hart über 21 (über 3,8)
(°dH = Grad deutscher Härte )
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 22.04.1988
Tollwut im Gemeindebereich Windberg
Im Gemeindebereich Windberg ist ein Tollwutfall aufgetreten. Die Bevölkerung wird diesbezüglich nochmals auf die bereits schon längere Zeit gültige Tollwutverordnung hingewiesen . Demnach gilt folgendes:
Hunde, die nicht gegen Tollwut geimpft worden sind, dürfen außerhalb von geschlossener Ortschaften und von Siedlungen nur an der Leine geführt werden, auf öffentlichen Straßen jedoch frei umherlaufen, wenn sie von einer Person beaufsichtigt werden, der sie zuverlässig gehorchen.
Hunde, die nachweislich seit mind. vier Wochen und längstens einem Jahr gegen Tollwut geimpft worden sind, darf man außerhalb geschlossener Ortschaften und Siedlungen frei umherlaufen lassen, wenn sie von einer Person beaufsichtigt werden, der sie zuverlässig gehorchen.
Katzen darf man außerhalb von geschlossenen Ortschaften und von Siedlungen nicht frei umherlaufen lassen.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 22.04.1988
Schulverband Hunderdorf
Bekanntmachung der Haushaltsatzung
Der Schulverband Hunderdorf hat die Haushaltssatzung für das Jahr 1988 erlassen. Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 1988 in Kraft.
Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf in 8447 Hunderdorf, Kirchgasse 8 ( Zimmer Nr. 3) niedergelegt und zur Einsicht während des ganzen Jahres innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden bereitgelegt (§ 4 Bekanntmachungsverordnung). Dort liegt auch der Haushaltsplan gemäß Art 9, Abs. 9 Bay SchFG, Art 41 KommZG, Art 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung vom 22.04. 1988 bis einschließlich 02.05. 88 öffentlich auf.
Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Hunderdorf, den 11.04. 1988
Schulverband Hunderdorf
gez. Weinzierl, Vorsitzender
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 22.04.1988
Bekanntmachung über die Schulanmeldung
I. Schulanmeldung an der Volksschule
Am Dienstag den 3. Mai 1988, findet in der Zeit von 15.00 bis 18.30 Uhr im Gebäude der Volksschule Hunderdorf, Grundschule die Schulanmeldung statt.
Anzumelden sind alle Kinder, die im folgenden Schuljahr erstmals schulpflichtig werden. Schulpflichtig werden die Kinder , die am 30. Juni dieses Jahres sechs Jahre alt sein werden, also spätestens am 30. Juni 1982 geboren sind.
Anzumelden sind ferner alle Kinder, die im vorigen Jahr vom Besuch der Volksschule- zurückgestellt worden sind; der Zurückstellungsbescheid ist dabei vorzulegen.
Die Pflicht zur Schulanmeldung besteht auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten beabsichtigen, ihr Kind vom Besuch der Volksschule zurückstellen zu lassen.
Kinder, die erst in der Zeit vom 1. Juli bis einschließlich 31. Dezember dieses Jahres sechs Jahre alt werden, also spätestens am 31. Dezember 1982 geboren sind, können zur vorzeitigen Schulaufnahme angemeldet werden. Sie werden im selben Jahr aufgenommen, wenn auf Grund ihrer körperlichen und geistigen Entwicklung zu erwarten ist, daß sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen werden.
Die Kinder müssen an der öffentlichen Volksschule, in deren Schulsprengel sie wohnen, oder an einer staatlich genehmigten Volksschule angemeldet werden. Das gilt auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten die Genehmigung eines Gastschulverhältnisses beantragen wollen. Die Erziehungsberechtigten sollen persönlich mit dem Kind zur Schulanmeldung kommen. Wenn sie verhindert sind, sollen sie einen Vertreter beauftragen, das Kind zur Schulanmeldung zu führen. Kinder, die bei der Schulanmeldung nicht vorgestellt werden können, dürfen schon vorher schriftlich angemeldet werden. Sie müssen bis spätestens 1. Juni angemeldet sein. Eine schriftliche Anmeldung zur vorzeitigen Schulaufnahme ist nicht zulässig.
Die Erziehungsberechtigten und ihre Vertreter müssen bei der Schulanmeldung die nach dem Anmeldeblatt erforderlichen Angaben machen und durch Vorlage des Geburtsscheins und der Impfbescheinigungen belegen.
Sind mehrere Erziehungsberechtigte vorhanden, so müssen sie die Anmeldung im gegenseitigen Einverständnis vornehmen. In der Regel genügt zum Nachweis hierfür die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten auf dem Anmeldeblatt. In Zweifelsfällen und beim Antrag auf vorzeitige Schulaufnahme soll jedoch der andere Erziehungsberechtigte schriftlich zustimmen. Kinder, die in einem Heim untergebracht sind, können auch vom Leiter des Heimes angemeldet werden.
II. Erklärung der Erziehungsberechtigten
Bei der Schulanmeldung an öffentlichen Volksschulen haben die Erziehungsberechtigten eine Erklärung darüber abzugeben, ob sie der Zuweisung ihres Kindes in eine Klasse mit Schülern gleichen Bekenntnisses zustimmen, falls für den Schülerjahrgang zwei oder mehr Klassen (Parallelklassen) gebildet werden. Die Pflicht zur Abgabe dieser Erklärung entfällt nur an solchen Volksschulen, an denen die Bildung von Parallelklassen mit Sicherheit nicht zu erwarten ist.
Sind mehrere Erziehungsberechtigte vorhanden, so gilt für die Abgabe der Erklärung das gleiche wie bei der Schulanmeldung. Die Erklärung bleibt für die Dauer des Besuchs einer öffentlichen Volksschule wirksam, wenn sie nicht widerrufen wird. Der Widerruf wird bei Änderung des Bekenntnisses sofort, im übrigen erst mit Beginn des folgenden Schuljahrs wirksam. Für die schriftliche Anmeldung sind das Anmeldeblatt und das Blatt für die genannte Erklärung bei den Volksschulen erhältlich.
III. Schulanmeldung an der Sonderschule
Blinde, gehörlose, körperbehinderte, sehbehinderte, schwerhörige, sprachbehinderte, lernbehinderte, geistig behinderte oder erziehungsschwierige Kinder können von ihren Erziehungsberechtigten statt an der Volksschule unmittelbar an einer für das Kind geeigneten öffentlichen oder staatlich genehmigten privaten Sonderschule angemeldet werden. Im übrigen gilt Abschnitt I entsprechend.
IV. Schulanmeldung ist Pflicht
Erziehungsberechtigte, welche die ihnen obliegende Anmeldung eines Schulpflichtigen ohne berechtigten Grund vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen, können nach Art. 19 Abs. 1 Nr. 1 des Schulpflichtgesetzes mit Geldbuße belegt werden.
…
Hunderdorf, den 14.4. 1988
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 22.04.1988
Jahreshauptversammlung des Bayerwaldvereins Hunderdorf e.V.
Vorstand Werner Schwarzensteiner eröffnete die Jahreshauptversammlung, die im Gasthaus Sandbiller stattfand und begrüßte insbesondere Bürgermeister Egon Weinzierl, Kreisrat Josef Breu, Ehrenmitglied Kathi Scheibenthaler sowie alle anwesenden Mitglieder des Bayerwaldvereines. Sodann folgte für das verstorbene Mitglied Richard Weinzierl eine Gedenkminute.
In seinem Jahresrückblick nannte Vorstand Schwarzensteiner die Neuaufnahme von drei Vereinsmitgliedern sowie von drei Austritten, sodaß der Verein wiederum 116 eingeschriebene Mitglieder zählen könne. Weiterhin informierte der Vorstand über die vier stattgefundenen Mitgliederversammlungen und die drei Vorstandssitzungen. Desweiteren habe der Verein sich bei der Fahnenweihe in Windberg des Schützenvereins, beim Volks- und Musikfest in Hunderdorf, der 115-Jahrfeier der FFW Hunderdorf, des Steinburger Kirchweihfestes sowie bei verschiedenen Gartenfesten beteiligt.
Schwarzensteiner wertete den im Juli abgehaltenen IVV-Wandertag wieder als großen Erfolg, denn viele Wanderfreunde hatten teilgenommen. Der Vorstand gab bekannt, daß von den Bayerwaldlern 52 auswärtige Wanderveranstaltungen besucht wurden. Weiterhin verwies der Redner auf den gelungenen Vereinsausflug, auf das abgehaltene Gartenfest sowie auf die Weihnachtsfeier und Christbaumversteigerung.
Ferner berichtete Schwarzensteiner über die Aufstellung von drei weiteren Ruhebänken sowie die Errichtung eines Eisengestelles für die Anbringung von Totenbrettern, Dank richtete das Vereinsoberhaupt an die Gemeinde sowie an Bürgermeister Egon Weinzierl für die Überlassung des Bauhofgeländes sowie die Unterstützung bei verschiedenen Maßnahmen. Weiterhin richtete der Vorstand einen herzlichen Dank an das Bauunternehmen Johann Altschäffl, Lintach für die kostenlose Lieferung von Baumaterial sowie an die Zimmerei Fritz Dilger, Ehren für das kostenlose Schneiden der Totenbretter. Weiterhin sprach Schwarzensteiner Dankesworte an die Wanderwarte Groß Peter und Groß Konrad, Kathi Scheibenthaler, an die Vorstandschaft und alle Mitglieder, die ihn in dem letzten Jahr unterstützt haben.
Rosa Schwarzensteiner trug anschließend den Kassenbericht vor und von den Kassenprüferinnen wurde eine ordnungsgemäße Kassenführung bestätigt.
Bürgermeister Egon Weinzierl dankte dem Bayerwaldverein für die geleistete Arbeit und wünschte dem Verein auch für die Zukunft alles Gute.
Dann nahm Bürgermeister Egon Weinzierl die Ehrung der Mitglieder vor. Für 500 Wanderungen (7.000 km) wurde Ludwig Schmidbauer mit einem Krug sowie einem Erinnerungsteller ausgezeichnet. Weiterhin wurden für 500 Wanderungen Rosa Seifert, Jürgen Schwarzensteiner, Werner Schwarzensteiner, und für 100 Wanderungen Albert Poiger geehrt, die ebenfalls ein Präsent erhielten.
Als Zeichen der Anerkennung wurde an Herbergsvater Adolf Sandbiller ein Teller überreicht.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 22.04.1988
Leichtathleten mit positiver Bilanz
Bei der Jahreshauptversammlung der Leichtathletikabteilung LC Tanne im SV Hunderdorf konnte Abteilungsleiter Hans Kraus von zahlreichen Wettkämpfen und Veranstaltungen be- richten. Als besondere Leistung hob er hervor, daß Mitglieder des LC Tanne auch in der Niederbayerischen und sogar in der Bayerischen Bestenliste auftauchten. Kraus nannte es auch sehr erfreulich, daß die Mitgliederzahl im Steigen sei. Erstmals wurden im Sommer die Leistungen für Sportabzeichen abgenommen. In nächster Zukunft werden neue Trainingsanzüge beschafft. Interessenten für Rettungsschwimmerabzeichen werden gesucht. Der Abteilungsleiter pries auch den guten Gemeinschaftsgeist bei allen Mitgliedern.
Bevor Abteilungsleiter Hans Kraus seinen Jahresbericht erstattete, versäumte er es nicht, alle anwesenden aktiven und passiven Mitglieder und die Eltern der Kinder zu begrüßen. Sein besonderer Gruß aber galt Bürgermeister Egon Weinzierl, dem Kreis- und Gemeinderat Josef Breu sowie dem 1. Vorsitzenden des Sportvereins Hunderdorf, Jürgen Tanne.
Hans Kraus berichtete zunächst vom Training, welches von Übungsleiter Josef Schießl jun. geleitet wurde. Er wurde aber auch von Martin Kraus und Thomas Schießl unterstützt. Als eigene Veranstaltung zählte Kraus insbesondere auf: 10. Staffellauf, Abnahme verschiedener Sportabzeichen, Erwerb der DLV-Laufabzeichen, Vereinsausflug ins Oberbayerische. Der LC Tanne habe an insgesamt 28 Wettkämpfen teilgenommen, wobei im Durchschnitt jeweils sieben Aktive an den Start gegangen seien. Daß dabei insgesamt 3276 km an Anfahrtsstrecken herauskamen, verwunderte doch allgemein. Bei den Crossläufen um den Weinfurtner-Pokal habe der LC Tanne unter 73 teilnehmenden Vereinen mit 837 Punkten den hervorragenden 6. Platz belegt. Für Thomas Schießl sei der 2. Platz in der Gesamteinzelwertung zu vermelden. Auf Kreisebene habe man drei Kreismeistertitel erreicht: Stefan Böhm über 1000 m in der Klasse Schüler B, die 4 x 75 m Staffel in der Besetzung Iris Müller, Susanne Kraus, Michaela Hastreiter und Marion Stumhofer, Thomas Schießl in der Jugend A über 3000 m. Der Abteilungsleiter gab seiner Freude darüber Ausdruck, daß Aktive der Hunderdorfer Leichtathleten auch in der Niederbayerischen Bestenliste 1987 vertreten seien. Mit Thomas Schießl, der allerdings in Zukunft für den TSV Bogen starten werden, stehe ein Aktiver an der 4. Stelle im 10000 m Lauf der Jugend A der Bayerischen Bestenliste. Bei den Bayerischen Jugendmeisterschaften konnte der genannte Sportler den 8. Platz beim 5000 m Lauf erringen.
Erster Bürgermeister Egon Weinzierl entbot Grüße an alle Anwesenden. Er hob die Leistungen aller Aktiven hervor und meinte, daß die Leichtathleten den Namen Hunderdorfs über die Heimatgrenzen hinaustrügen. So gebühre allen Dank für den Einsatz und auch die Opfer. Der Gemeinderat, so der Bürgermeister, habe für Sorgen der Sportler ein offenes Ohr, Weinzierl legte den jungen Leuten im LC Tanne ans Herz, die Abteilung zu unterstützen und auch den Führungskräften an die Hand zu gehen.
Erster Vorsitzender Jürgen Tanne vom Gesamtverein zeigte sich erfreut über die erfreuliche Weiterentwicklung in Bezug auf den Mitgliederstand (130 Mitglieder). Er würdigte die Arbeit der gesamten Abteilungsleitung, die alles versuche, um die Jugendlichen an den Sport heranzuführen. Wichtig sei auch die Förderung des Breitensportes. Man freue sich aber auch, wenn Sportler aus den Reihen der Leichtathletikabteilung auch Spitzenleistungen erbrächten, die z.B. auf Bezirksebene schon als solche bezeichnet werden dürften. Dem Prüfer für die Sportabzeichen, Adolf Kalischko, dankte Tanne ebenfalls dafür, daß er auf diesem Gebiet auch in Hunderdorf etwas in Bewegung gebracht hätte.
Aus dem Kassenbericht von Theresia Schießl, den diese recht detailliert vorbrachte, erfuhren die Anwesenden , welche Ausgaben und Einnahmen die Abteilung im letzten Jahr zu verzeichnen hatte. Der Kassenstand sei aber zufriedenstellend. Bürgermeister Weinzierl und Prüfer Kalischko verliehen nun die Sportabzeichen. Es erhielten das Deutsche Schülersportabzeichen in Bronze: Johannes Kraus, in Silber: Daniel Kalischko, Andreas Klar, Susanne Kraus, Martina Obermeier, Iris Müller, Tanja Hanner, Michaela Hastreiter und Stephan Böhm.
Das Deutsche Jugend-Sportabzeichen in Bronze errangen: Karina Hintermeier, Ulrike Jobst, Sonja Hügle, in Silber: Alexander Eberth, Thomas Ziesler, Michael Breu, Werner Zitzelsberger, Werner Neumaier und Karl Hornberger.
Das Deutsche Sportabzeichen für Frauen in Bronze erreichten: Rosi Schlecht, Maria Bornschlegl, Elfriede Bugl, Martha Gütlhuber, in Gold: Anni Kraus.
Das Deutsche Sportabzeichen für Männer erhielten: Bronze: Helmut Kerscher, Richard Weinzierl, Silber: Wilhelm Hieninger, Adolf Kalischko, Gold: Josef Zitzelsberger und Johann Kraus.
Das Bayerische Sportabzeichen in Gold erreichte zudem Adolf Kalischko.
Nachdem der Abteilungsleiter die verschiedenen Laufabzeichen verteilt hatte, richtete er an die verschiedenen Gruppen und Personen Dankesworte. Dabei hob es einige hervor und bedachte diese mit einem kleinen Präsent: Christl Tanne, Theresia Schießl, Josef Schießl, Thomas Schießl, Martin Kraus, Adolf Kalischko, Dr. Michael Hartmann, Anni Kraus. Natürlich wollte man den Abteilungsleiter selbst nicht vergessen. So würdigte die Kassenwartin und Schriftführerin Theresia Schießl die Arbeit des Abteilungsleiters mit einem Geschenk. Hans Kraus wies auf die Lauftrefferöffnung am 23. April hin. Gestartet wird um 14.30 Uhr – im Perlbachtal. Wer interessiert ist, den Rettungsschwimmerschein abzulegen,der möchte sich an den Abteilungsleiter wenden. Dieser Rettungsschwimmerschein sei in Zukunft notwendig, um mit Gruppen das Schwimmlehrbecken zu besuchen. Zum Schluß probierten die Sportler die Trainingsanzüge, die sich die Abteilung mit Eigenbeteiligung an den Kosten anschaffen wird.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 22.04.1988
Leichtathletik Club Tanne im SV Hunderdorf 1966
Der LC Tanne nahm an 28 Wettkämpfen teil.
1. In Landau am 21.02. Kreiswaldlaufmeisterschaften 7 Teiln. 105 km
2. In Plattling am 01.03. Kreishallenmeisterschaften 11 Teiln. 90 km
3. In Bogen am 07.03. Niederb. Crossmeisterschaften 6 Teiln. 15 km
4. In Straubing am 08.04. FTSV Läufer Cup 1 Teiln. 40 km
5. In Deggendorf am 25.04. Kreismeisterschaften Mittelstr. 1 Teiln. 60 km
6. In Straubing am 13.05. 2. FTSV Läufer Cup 11 Teiln. 40 km
7. In Pocking am 17.05. Niederb. Meisterschaften 3000 m 1 Teiln. 220 km
8. In Passau am 24.05. Niederb. Meisterschaften 5000 m 1 Teiln. 160 km
9. In Bogen 10 000 m J B. und Jedermannslauf 14 Teiln. 15 km
10. In Bischofsmais am 31.05. Crosslauf u. Weinf. Pokal 10 Teiln. 105 km
11. In Straubing am 10.06. 3. FTSV Läufer Cup 12 Teiln. 40 km
12. In Deggendorf am 18.06. Kreismeisterschaften 1500 m 1 Teiln. 60 km
13. In Regen am 21.06. Crossl. Weinf. Pokal 9 Teiln. 124 km
14. In Straubing am 27.06. Kreismeisterschaften 8 Teiln. 40 km
15. In Kitzingen 4./5. Juli Bayer. Jug. Meisterschaften 1 Teiln. 400 km
16. In Hunderdorf 11.07. Staffellauf 28 Teiln.
17. In Viechtach am 18.07. Crosslauf Weinf. Pokal 12 Teiln. 65 km
18. In Cham am 25.07. Grenzlanssportfest 1 Teiln. 86 km
19. In Bogen am 02.08. Kreismeisterschaft u. Bestenkämpfe 2 Teiln. 15 km
20. In Passau am 12.08. Abendsportfest 1 Teiln. 160 km
21. In Rosenheim 12.09. Sportfest 1 Teiln. 372 km
22. In Spiegelau am 13.09. Crosslauf Weinf. Pokal 9 Teiln. 157 km
23. In Grandsberg am 19.09. Waldlauf 5 Teiln. 36 km
24. In Viechtach am 27.09. Crosslauf um d. Weinf. Pokal 12 Teiln. 65 km
25. In Grainet am 11.10. Crosslauf um d. Weinf. Pokal 12 Teiln. 280 km
26. In Arnbruck am 18.10. Crosslauf um d. Weinf. Pokal 10 Teiln. 120 km
27. In Waldmünchen am 25.10. Waldlauf 8 Teiln. 120 km
28. In Bogen am 31.12. Silvesterlauf 6 Teiln. 15 km.
Summe 201 Teiln. 3 276 km
Durchschnittlich ca. 7 Teiln. pro Wettkampf
37 Sportler waren bei den genannten 28 Wettkämpfen und es wurden dabei 3276 km zurückgelegt. Im Durchschnitt nahmen pro Wettkampf 7 Aktive vom LC Tanne teil.
In Staffel:
Bei den Crossläufen um den Weinfurtner Pokal belegte der LC Tanne unter 73 teilnehmenden Vereinen mit 837 Punkten den hervorragenden 6. Platz!
( ) = Gesamtwertung um den Weinfurtner Pokal
Besondere Leistungen auf Kreisebene:
1. Hallenbester im Kreis Donau Wald bei Schüler B 1000 m Lauf in der Zeit von 3:53,8 min. Böhm Stephan
2. Kreisbeste auf der Bahn in 4 x75 m Lauf bei den Schülerinnen B war in der Zeit vom 47,8 sec. Die Mannschaft des LC Tanne in der Besetzung Müller Iris – Kraus Susanne – Hastreiter Michaela – Stumhofer Marion
3. Kreismeister 1 987 in 3000 m bei der männl. Jugend A in der Zeit von 9:37,2 min. wurde Schießl Thomas
4. Kreisbeste im 2000 m Cross Schü B Zeit 8:07,0 min. Hanner Tanja
In der Niederbayer. Bestenliste sind vertreten:
1. 5. Stelle im 1000 m Lauf Zeit 9:45,2 min. Schießl Th.
6. Stelle im 1500 m Lauf in 4:21,79 min.
5. Stelle im 3000 m Lauf in 9:37,04 min.
4. Stelle im 5000 m Lauf in 16:49,51 min.
2. Stelle im 10000 m Lauf in 34:18,2 min.
2. 6. Stelle im 2000 m Lauf in 7:54,8 min. Klar Andreas.
10. Stelle im 3000 m Lauf in 13:35,7 min.
3. 9. Stelle im 2000 m Lauf in 8:41,7 Hanner
4. 10. Stelle im 2000 m Lauf in 8:43,6 Hastreiter Mi.
5. 8. Stelle im 4×75 m Staffel 47,8 sec. Müller-Kraus-Hastreiter-Stumhofer
6. 10. Stelle im Weitsprung mit 4.13 m Kraus Susanne
DLV-Laufabzeichen
Orthopädische Sprechtage II. Quartal 1988
In Straubing, Obere Bachstraße 6, am 2. Mai und 30. Juni, jeweils um 8.30m Uhr.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 22.04.1988
VdK -Ortsverband Hunderdorf
Kindererziehungszeit oder Kindererziehungsleistung
( 2. Teil )
– Entscheidend ist der Geburtsjahrgang der Mütter –
Auch die vor 1921 geborenen Mütter bekommen nach einem Stufenplan Leistungen für die Erziehung ihrer Kinder. Diese Leistung unterscheidet sich allerdings in wesentlichen Punkten von der Anerkennung von Erziehungszeiten für die Mütter der Jahrgänge 1921 und später.
2. Mütter der Jahrgänge 1920 und früher
Anspruch haben nur leibliche Mütter
Kindererziehungsleistung erhalten nur die leibliche Mütter, nicht dagegen die Stief-, Adoptiv- oder Pflegemütter. Die Leistung kann zudem nicht auf den Vater übertragen werden.
Gezahlt wird die Kindererziehungsleistung stets in voller Höhe (pro Kind und Monat derzeit 27,20 DM), auch wenn die Mutter nach der Geburt weitergearbeitet oder freiwillige Rentenversicherungsbeiträge gezahlt hat Selbst wenn das Kind bereits kurz nach der Geburt gestorben ist, bekommt die Mutter die Leistung in voller Höhe.
Kein Rentenanspruch erforderlich
Die Leistung wird unabhängig davon gezahlt, ob die Mutter Anspruch auf Rente aus der Gesetzlichen Rentenversicherung hat oder nicht. Selbst Mütter, die nie rentenversichert waren, bekommen die Leistung. Wichtig ist auch, daß die Kindererziehungsleistung nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet wird.
Maßgeblich für die Unterschiede zur Anerkennung von Kindererziehungszeiten bei der Rente – Zahlung der Leistung stets in voller Höhe, auch bei Erwerbstätigkeit im ersten Lebensjahr des Kindes, kein Rentenanspruch erforderlich, aber Beschränkung der Leistung auf die leibliche Mutter und keine Übertragung auf den Vater – war die Notwendigkeit, den vor 1921 geborenen Müttern auch im Hinblick auf ihr Lebensalter rasch und unbürokratisch zu helfen. Umständliche Verwaltungsverfahren, zur Prüfung der Beschäftigungsbiographie von nicht rentenversicherten Müttern beispielsweise, wären bei Millionen Einzelfällen überaus kostspielig gewesen und hätten viel zu viel Zeit in Anspruch genommen. Wenn man den älteren Müttern helfen wollte, blieb nur der Weg einer pauschalen und unbürokratischen Lösung.
Staffelung der Auszahlung nach dem Geburtsjahr der Mütter
Ausgezahlt wird die Kindererziehungsleistung nach einem Stufenplan, der sich nach dem Geburtsjahr der Mütter richtet.
Die Mütter der Geburtsjahrgänge 1906 und früher bekommen die Kindererziehungsleistung bereits seit Oktober 1987. Mütter dieser Jahrgänge, die noch keinen Antrag gestellt haben, sollten das rasch nachholen; die Leistung wird dann rückwirkend von Oktober 1987 an nachgezahlt.
Die anderen Mütter bekommen die Leistung nach folgendem Stufenplan:
von Oktober 1988 an die Geburtsjahrgänge 1907 bis 1911,
von Oktober 1989 an die Geburtsjahrgänge 1912 bis 1916,
von Oktober 1990 an die Geburtsjahrgänge 1917 bis 1920.
(Fortsetzung folgt )
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 22.04.1988
„Kohls Kahlschlag geht weiter“
SPD-Ortsvorsitzender Xaver Diewald kritisierte hart die geplanten Reformen der Regierung
Hunderdorf. Als einen Skandal bezeichnete der Ortsvorsitzende Diewald die Versteuerung der Nacht- und Feiertagszuschläge und die Konsequenzen für den kleinen Mann bei der Strukturreform in der Krankenversicherung bei der Mitgliederversammlung der SPD Hunderdorf. Schon in Vergessenheit geraten seien 2,5 Millionen Arbeitslose und 1,5 Millionen Sozialhilfeempfänger. Längere Arbeitszeiten für die Älteren, eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes. Diewald sagte: „Es geht wieder vorwärts, zurück ins 19. Jahrhundert.
Zur Mitgliederversammlung der SPD konnte Xaver Diewald eine stattliche Anzahl von Mitgliedern, 3. Bürgermeister Peschke und Gemeinderat Rainer begrüßen. Der Ortsvorsitzende gab einen kurzen Tätigkeitsbericht und dankte in diesem Zusammenhang allen seinen Helfern. Ein besonderer Dank galt der Seniorenbeauftragten Kathi Scheibentaler für die abgehaltene Seniorenfeier.
Gemeinderat Rainer und 3. Bürgermeister Peschke gaben Auskünfte über die Arbeit im Gemeinderat und das kommunale Geschehen. Die SPD-Fraktion beantragte bei der Gemeinde, einen Rad- und Fußweg entlang der Staatsstraße bei der Firma Nolte entlang zu bauen und nach dem Steinburger Bahnhof an die alte Bahntrasse anzuschließen. Ferner wurde auf den Ausbau der Ortsdurchfahrt hingewiesen. Auch die Kreistagsfraktion wurde schriftlich um Unterstützung gebeten.
Weiter stand die Wahl der Delegierten zur Europawahl auf der Tagesordnung. Xaver Diewald wurde einstimmig wiedergewählt. In seinem Referat ging Diewald auf die Probleme der Strukturreform im Gesundheitswesen ein. Bei dieser Reform sei der kleine Mann der Dumme und müsse die Zeche zahlen. Betroffen wären Brillenträger, Hörgeräteträger und die Träger von Zahnersatz. Nicht zu vergessen seien die Kosten bei Arzneimitteln und Erholungskuren. Man müsse befürchten, daß sich Gesundheit nur reiche Leute leisten könnten.
Ein Skandal ersten Ranges sei die Besteuerung der Nacht- und Feiertagszuschläge. Einem Arbeiter, der durch diese Arbeitszeit ohnehin zusätzlichen Belastungen ausgesetzt sei, müsse man die paar Pfennige belassen. Dasselbe gelte für die Rentenversicherung. Junge Leute stünden auf der Straße, damit die älteren wieder länger arbeiten dürften, denn das Arbeitszeitgesetz soll geändert werden.
Der Schuldenberg der Kohlregierung steige weiter, einen derartigen Schuldenberg hätte bisher noch nie eine Bundesregierung gehabt. Auch der Abbau der örtlichen Arbeitsplätze wurde angesprochen. Außer großem Bla-Bla sei-für den Erhalt der Arbeitsplätze nichts geschehen. Die Arbeitslosen hätte diese Regierung schon vergessen. Dabei hätte Kohl vom früheren Bundeskanzler Schmidt gefordert: „Sie sind der Kanzler der Arbeitslosen — treten Sie zurück“.
Quelle: Bogener Zeitung, 29.04.1988