1871

Straubing, 23. Jan. Für das beginnende 1. ordentliche Schwurgericht sind folgende Geschworne einberufen: 1) …
24) Hafner Jakob, Bauer von Sollach. 25) …
Quelle: Neues bayerisches Volksblatt, 25.01.1871


Urtheile des k. Appellationsgerichts von Niederbayern
… Joseph Ziegler, Dienstknecht von Großlintach, wurde wegen Vergehens des Diebstahls und wegen Uebertretung der Landstreicherei zur Gefängnißstrafe von 2 Monaten und 16 Tagen verurtheilt.
Quelle: Donau-Zeitung, 08.02.1871


(6. Verzeichniß über niederbayerische Soldaten, welche in nachbezeichnten Spitälern gestorben sind.)
1) zu Meung an der Loire: Kastl Al. Von Ayrhof (Viechtach) am 17. Dez. an Schußfraktur am linken Oberschenkel; Abt P. von Gebsattel (Rottenburg) am 21. Dez. an Schuß im rechten Oberschenkel; Haimerl Joh. von Hunderdorf (Bogen) a, 25. Dez. an Schuß durch die Brust. 2) zu Orleans …
Quelle: Straubinger Tagblatt, 19.02.1871


Niederbayerisches.
Dienstliches. Durch Regierungs-Entschließung vom 14. April dß. Js. wurden nachstehende Aenderungen im Stande des Schullehrerpersonals, welche am 16. April dß. Js. in Wirksamkeit treten, verfügt, und zwar: … Versetzt werden die Schulgehilfen, und zwar: nach Rudelzhausen (Mainburg) Max Hilmer von Hunderdorf, unter Enthebung des Schuldienstexpektanten Max Mösmanh; nach Hunderdorf (Bogen) Eduard Zaininger von Degernbach; …
Quelle: Landshuter Zeitung, 16.04.1871 und Straubinger Tagblatt, 18.04.1871


Se. Bischöfl. Gnaden unser Hochwürdigster Herr Bischof werden an nachfolgenden Tagen und Orten das hl. Sacrament der Firmung spenden: am 27. April in Pondorf (Für Aholfing, Kirchenrorh, Pfatter, Röttenbach, Wiesent, Wörth); am 28, April in Bogenberg (Hunderdorf, Mitterfels, Neukirchen bei Haggn, Ober-Altaich, Perastorf, Pfelling, Schwarzach, Windberg); …
Quelle: Straubinger Tagblatt, 20.04.1871


Niederbayern.
Versetzt: Die Schulgehilfen und zwar: nach Rudelzhausen M. Hilmer von Hunderdorf unter Enthebung des Schuldienstexspektanten M. Mösmang; nach Hunderdorf Ed. Zaininger von Degernbach; …
Quelle: Bayerische Lehrerzeitung 21.04.1871


Urtheile des k. Appellationsgerichts von Niederbayern
vom 28. März 1871.
Johann Baier, Müller von Stegmühle und Joseph Nothaft, Mühlknecht von Aiterhofen, sind von der Anschuldigung eines Vergehens der Körperverletzung freigesprochen worden.
Vom 29. März 1871.
Anna Schuh, Bauersehefrau von Prüfing, ist von der Anschuldigung eines Vergehens der Widersetzung freigesprochen worden. Math. Schuh, Bauer von Prüfing, wurde wegen Vergehens der Widersetzung im Zusammenflusse mit einer Uebertretung des Diebstahlsvzur Gefängnißstrafe von 2 Monaten und 15 Tagen verurtheilt.
Die Berufung der Katharina Neuberger, Häuslersfrau von Beckendorf, welche vom k. Bezirksgerichte Straubing wegen Vergehens des Diebstahls zur Gefängnißstrafe von 6 Monaten verurtheilt worden ist, wurde verworfen.
Die Berufung des Benno Gah, Schuhmachers von Oberhunderdorf, welcher vom k. Bezirksgerichte Straubing wegen Vergehens der Gewaltthätigjeit und wegen zweier Vergehen der Beleidigung öffentlicher Behörden zur Gefängnißstrafe von 7 Monaten verutheilt worden ist, wurde auch verworfen. …
Quelle: Donau-Zeitung, 21.04.1871


Todes-Anzeige.
Heute Nachmittags 2 ¾ Uhr verschied, gestärkt durch den Empfang der hl. Sterbsakramente und ergeben in Gottes hl. Willen, bei Gelegenheit eines Besuches dahier nach nur 2tägigem Krankenlager
die ehr- und tugendreiche
Jungfrau Katharina Wimmer,
von Kareth,
vormals Köchin im Pfarrhofe zu Hunderdorf,

in einem Alter von 63 ½ Jahren.
Indem ich dieß den Verwandten und Bekannten der Verstorbenen zur Anzeige bringe, empfehle ich dieselbe dem frommen Andenken im Gebete.
Regensburg den 31, Mai 1871.
Anton Ebenhöch,
Adjunkt die der bischöfl. Stiftungsadministration.
Die Beerdigung findet vom Leichenhause der unteren Stadt aus am 2. Juni Nachmittags 4 Uhr und der Seelengottesdienst in der Dompfarrkirche zu Nidermünster am 3. Juni Vormittags 8 Uhr statt.
Quelle: Regensburger Anzeiger, 01.06.1871


Bekanntmachung.
Verlassenschaft der ehemaligen Pfarrerköchin
Katharina Wimmer zu Hunderdorf betr.
Allenfällige Ansprüche an den Rücklaß der am 31. Mai l. Js. dahier verstorbenen ehemaligen Pfarrerköchin Katharina Wimmer von Hunderdorf, Landgerichts Bogen, sind bei mir dem Verlassenschafts-Kommissäre,
binnen 14 Tagen a dato
im so gewisser geltend zu machen, als außerdem hierauf bei Auseinandersetzung der Masse keine Rücksicht genommen würde.
An alle unbekannten Nachlaßschuldner ergeht hiemit die Aufforderung, innerhalb gleicher Frist ihre Schuldigkeiten bei mir in Abführung zu bringen.
Regensburg, den 7. Juni 1871.
Bernklau, k. Notar.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 14.06.1871


Schwurgericht für Niederbayern.
Freitag den 28. Juli. 14. Fall.

Angeklagt war Johann Schütz, led. Häuslerssohn von Schwimmbach, Gerichts Straubing, wegen Körperverletzung und wurde hiewegen zu 6jähriger Zuchthausstrafe verurtheilt.
Am 10. Juli v. Jrs. gab es im Krieger´schen Wirthshause zu Metting unter den anwesenden Burschen, die sich in zwei Parteien getheilt hatten, Streit. Zu der einen Partei gehörten namentlich die Bauerssöhne Alois und Georg Rammel von Metting, sowei der Häuslerssohn Johann Schütz von Schwimmbach, während als hervorragende Mitglieder der anderen Partei die Söldnerssöhne Alois und Michael Loichinger von Oberwalting und die Dienstknechte Joseph Wild von Gaishausen und Johann Engl von Metting erschienen. Der Wirth, welcher den kommenden Scandal voraussah, machte um 10 Uhr Abends Polizeistunde, worauf die Partei der Rammel zuerst das Wirthshaus verließ, indem Georg Rammel noch auf den Tisch der Loichiner´schen Partei hinüberschrie: „Geht nach ihr Krüppel, wenn ihr Schneid habt!“ Auf dieß hin verließen auch die Loichingerianer mit Ausnahme des Joseph Wild und Johann Engl das Wirthshaus, vor welchem nun der Streit erst recht begann. – Dieser artete in eine allgemeine Rauferei aus, als auch Johann Engl das Wirthshaus verließ und mit einem Zaunstecken unter die Streitenden stürzte.
Man hieb mit Stecken, Messern und Steinen aufeinander, wobei Johann Engl einen Stich erhielt, der jedoch nicht von besonderer Bedeutung war. Als das Geraufe bereits beendet schien, kam Joseph Wild vor das Wirthshaus, wurde aber sofort von Johann Schütz, der von den anderen weglief, angepackt und erhielt von denselben zwei Messerheibe, von denen der eine die linke Gesichtshälfte ganz durchschnitt, der andere die äußere Fläche des lonken Vorderarms traf. In Folge dieser Verletzungen war Wild über 60 Tage krank und arbeistunfähig und erlitt außerdem einen bleibenden Nachtheil, indem die Finger der linken Hand auf immer in halber Beugung sich befinden werden. Johann Schütz ist dieser Körperverletzung überwiesen und schuldig befunden.
Quelle: Kurier für Niederbayern, 31.07.1871


Verehelichungen
In der St. Bonifaz-Pfarrei.
… Frz. Xav. Gmeinwieser, Maurergeselle v. Landsberg, m. Lucia Wurzer, Schuhmacherstochter v. Hunderdorf. …
Quelle: Bayerischer Kurier, 02.08.1871

Oeffentl. Verhandlungen des k. Bezirksgerichts Pfarrkirchen.
Verurtheilingen.
Samstag den 9. September.

Vorm. 8 Uhr.  …
Halb 9 Uhr. …
9 Uhr. Gegen Barth Franz Xaver, Dienstknecht von Hunderdorf,  Detterbeck Nep. U. Detterbeck Joh., …. sämmtliche wegen Schlägerei.
Quelle: Rottaler Bote, 03.09.1871

Oeffentl. Bezirksgerichtssitzung.

Zeitlhofer Joseph, Cameralpraktikant aus Gaishausen, wurde wegen Vergehens des Deibstahles zum Schaden des Polytechnikers Ernst Löblein im Zusammenflusse mit zwei Uebertretungen des Diebstahls an Polytechniker Reißmüller und Mitterer in eine Gefängnisstrafe von 1 Monat 3 Tagen verurtheilt.

Quelle: Der Bayerische Landbote, 05.09.1871


Bekanntmachung.
Heute hat mit Gerichtsvollzieher Lutz in Straubing auf Betreiben des Hausknechts Xaver Jordan daselbst für den Häuslersohn Nikolaus Eder von Hunderdorf, angeblich unbekannten Aufenthalts zugestellt:
a) Eine Arrestanlegungsurkunde vom 27. v. Mts. wornach für eine Forderung des Jordan zu 15 fl. Hauptsache, 8 fl. 50 kr. Prozeßkosten und 40 fl. muthmaßliche Vollstreckungskosten eine dem Nikolaus Eder gegen Ulrich Eder, Häusler v. Hunderdorf zustehende Hypothekenforderung von 120 fl. nebst Zinsen auf obigen Betrag mit Beschlag belegt wurde,
b) eine Klagschrift des k. Advokaten Börger in Straubing vom 2. l. Mts. auf Rechtfertigung des oben erwähnten Vollstreckungsarrestes und Einweisung des Xaver Jordan mit beregten Beträgen in die bezeichnete Hypothekenforderung des Nikolaus Eder, mit der Aufforderung innerhalb 8 Tagen von heute an aus den am Sitze des k. Bezirksgerichts Straubing wohnenden Advokaten einen Anwalt zu bestellen und durch ihn dem Gegenanwalte von der Bestellung Anzeige machen zu lassen.
Diese Schriftstücke kann Nikolaus Eder auf meinem Amtszimmer in Empfang nehmen.
Straubing, den 3. Oktober 1871.
Der k. I. Staatsanwalt.
Bomhard.
Quelle: Regensburger Tagblatt, 07.10.1871


Bekanntmachung.
In Sachen des Weichenwärters Georg Scheitinger von Straubing gegen den Häuslerssohn Nikolaus Eder von Hunderdorf wegen Forderung und Arrestes gebe ich unter Bezugnahme auf mein Ausschreiben vom 27. Sept. l. Js. in Nr. 275 dieses Blattes bekannt, daß heute der k. Gerichtsvollzieher Lutz für den Beklagten, dessen Aufenthalt noch nicht bekannt ist, eine vollstreckbare Ausfertigung eines Versäumungsurtheils des k. Landgerichts Bogen vom 9. Nov. l. Js. auf meiner Amtskanzlei zugestellt hat, worin
1) Nikolaus Eder verurtheilt wurde, die eingeklagten 25 fl. nebst 5 % Zinsen hieraus vom 29. Sept. 1871 an nebst den genehmigten Kosten zu 14 fl. 33 kr. und den weiter erlaufenden Kosten, sowie die Gerichtskosten zu  – fl. 53 kr. zu bezahlen.
2) Der für obige Beträge bei dem Bäcker Ulrich Eder von Hunderdorf auf die dortselbst für Nikolaus Eder hypothekarisch versicherten 120 fl. angelegte Sicherheitsarrest auf obige Beträge für gerechtfertigt erklärt, der Arrestkläger bis zum Belaufe seines erwähnten Guthabens in die mit Arrest belegte Forderung eingewiesen und ausgesprochen wurde, daß Ulrich Eder durch die demgemäß an Georg Scheitinger geleistete Zahlung für einen gleichen Betrag dem Nikolaus Eder gegenüber entlastet sei.
Nikolaus Eder kann die betreffende Urtheilsausfertigung auf meinem Amtszimmer in Empfang nehmen.
Straubing, den 6. Dezember 1871.
v. Bombard.
Quelle: Regensburger Tagblatt, Beilage 16.12.1871

 

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