1863

Dienstes-Nachrichten.

Versetzt wurde: … der Schulgehilfe Alois Boxhorn von Hunderdorf nach Neukirchen; …
Ernannt wurde: der Schuldienst-Exspektant K. Frimberger in Schierling zum Gehilfen in Hunderdorf.
Quelle: Münchener Bote für Stadt und Land, 06.02.1863 und Landshuter Zeitung, 04.02.1863


Oeffentliche Verhandlungen.
Bezirksgericht Straubing. … Samstag den 14. März: Nachm. 3 Uhr: Berufung des Michael Kiefel, Müllers in Aiterhofen, und des Josef Schillitz, Mühlenbauer von Hunderdorf, wegen Uebertretung des Wassergesetzes.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 12.03.1863


Oeffentliche Sitzungen
des königl. Bezirksgerichts Landshut.
Freitag den 13. März 1863. Nachmittags 4 Uhr:
Untersuchung gegen Raimund Wilhelm von Hunderdorf wegen Fälschung eines Reisepasses.
Quelle: Landshuter Zeitung, 13.03.1863


Oeffentliche Sitzungen
Straubing,
1. Mai. Magistrat. Genehmigt wurden: … 3) das Gesuch des Hrn. Peter Trunk [richtig: Trum], Schreiners von Hunderdorf, seine bei Hrn. Seb. Mayer jun., Tändler, errichtete Niederlage auf Hrn. Adolph Kellner, Tändler, transferieren zu dürfen; 4) …
Quelle: Straubinger Tagblatt, 03.05.1863


Oeffentliche Sitzungen.
Straubing,
22. Mai. Magistrat. … Gegend ie Aufnahmen des Jos. Strohmaier, Taglöhners von Hunderdorf und des Gabr. Brunner, Taglöhners von Velburg, als Pachttrräger war nichts zu erinnern. Der öffentliche Badeplatz wurde an derselben Stelle, wie im Vorjahre ausgesteckt und findet Eröffnung Sonntags statt. …
Quelle: Straubinger Tagblatt, 24.05.1863


Haarfärbe-Mittel
Keine grauen Haare mehr!
Nach vielen Versuchen ist es gelungen, ein Haarfärbemittel herzustellen, welches bei völliger Unschädlichkeit bequem und sicher in der Anwendung ist, Kopf– und Barthaare nicht nur dauerhaft schön braun oder schwarz färbt, sondern diesen zugleich Glanz und Nahrung gibt.
Da es sehr ergiebig ist, so reicht ein Etui für ein ganzes Jahr, und das Mittel behält seine Wirkung selbst nach Jahren unverändert.
Preis für ein Etui 1 fl. 48 kr.

Gebrauchs-Anweisung
Vor Anwendung des Haarfärbemittels wird das zu färbende Haar mit Kleie oder Seifenwasser von Fettigkeit oder Unreinigkeiten gereinigt und abgetrocknet. (Auf fette, mit Pommade oder Oelen bestrichene Haare wirkt das Mittel nur wenig und auch nicht so dauerhaft.)

Alsdann nimmt man mittelst des beigelegten Bürstchens aus dem Glase I. nur wenig und überstreicht das zu färbende Haar so gleichmäßig als möglich; für braun genügt meist ein einmaligen Ueberstreichen, und sollte die gewünschte dunkle Farbe nicht gekommen sein, so wird auf die gleiche Weise aus Glas II. aufgetragen.  Will man das Haar schwarz haben, so wiederholt man das Auftragen aus beiden Gläsern.
Nachtheilige Einwirkung dieses Mittels, weder auf die Haare, noch auf die Haut oder sonstige Organe des Körpers, ist durchaus nicht zu fürchten, da dasselbe weder ätzende noch irgend nachtheilige Bestandteile in sich hat.
Alleinverkauf bei: Joh. Höberjun. Steinergasse
Quelle: Straubinger Tagblatt, 05.07.1863


Schulpolitik war auch zu dieser Zeit ein Thema

Aufruf!
Die unterfertigte Verwaltung wird im Namen ihrer Gemeindeglieder demnächst eine Adresse an die hohe Kammer der Abgeordneten, betreffend:  „Die Beseitigung des siebenten Werktagsschuljahres und der Wiederverlängerung der Sonntagsschulpflicht bis zum 18. Lebensjahre“, richten, und  sie an einem dafür gestimmten und hervorragenden Herrn Abgeordneten zur Aneignung empfehlen.
Die Motive zu dieser Petition sind Nr. 81 und 82 der Landshuter Zeitung v. h. J. in einem Artikel –„Aus Niederbayern“ — (Korrespondenzzeichen) neben vielen anderen in diesem und anderen Blättern fast gleichbedeutend,  im Wesentlichen niedergelegt, und wird hauptsächlich angestrebt,  daß es für die Zukunft im freien Willen der Eltern gelegen sein soll, ihre Kinder auch noch während des dreizehnten Lebensjahres in die Werktagsschule zu schicken.
Diejenigen Gemeinden also, welche uns gleichgesinnt sind, werden hiermit von unserer Absicht in Kenntnis gesetzt und zugleich eingeladen —  entweder selbstständig vorzugehen oder ihre Anschlußerklärung nach dem Bekanntwerden des Einlaufes unserer Petition, direct an hohe Kammer gelangen zu lassen, oder auch diese innerhalb der nächsten 14 Tage franco hierher einzusenden!
Am 24. Juni 1863
Die Gemeinde-Verwaltung Schaching, Bezirkamts Deggendorf
Quelle: Straubinger Tagblatt, Anzeige am 7. Juli 1863


In einem Regensburger Blatt finden wir folgendes Inserat:

Der Mensch kann keine Beiner essen!
Das soll der Metzger nie vergessen:
Denn sonst verkaufte nächst zum Brod
Der Bäcker auch die Klei‘ und ’s G’sod

Ein hungriger Familienvater.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 16. Juli 1863


Einladung.
Der Unterzeichnete gibt am Sonntag den 2. und Montag den 3. August auf dem Schlosse zu Steinburg ein ganz freies
Sternscheibenschießen
unter nachstehenden Bedingungen:
1) Die Einlage beträgt von jedem Herrn Schützen 1 fl. 30 kr., welche Einlage wieder als Gewinnst vertheilt wird, daß die kleinen Sterne 2/3, die großen 1/3 ziehen.
2) Die Preise bestehen:
I. 5 fl. nebst seid. Fahne,
II. 4 fl. nebst seid. Fahne,
III. 3 fl. nebst seid. Fahne,
IV. 2 fl. nebst seid. Fahne.
und es erhält der Herr Schütze den ersten Preis, welcher die meisten Sterne herabgeschossen hat u. s. f.
3) Haben mehrere Herrn Schützen eine gleiche Anzahl Sterne herabgeschossen, so wird auf eine Scheibe gerittert.
4) Auf die Ehrenscheibe „Irlbach“, auf welche von jedem Hrn. Schützen ein Schuß gemacht werden darf, wird ein Preis gegeben, welcher dem besten Schützen zuerkannt werden wird.
5) Die Sternscheibe ist auf 90 Schritte aufgestellt, während die Ehren- und Ritterscheibe auf 110 Schritte aufgestellt werden.
69 Das Schießen beginnt Sonntag um 2 Uhr Mittags und endet am Montag den 3. August.
7) Die bis längstens 2 Uhr versammelten Schützen ziehen Losnummern, nach welchen welchen geschossen wird; später oder erst Montags erscheinende Schützen werden sofort nach der letzten Nummer eingereiht.
Allenfallsige Anstände entscheiden die Unterfertigten nebst einem von den Herren Schützen zu wählenden verstärkten Ausschuß von 3 Mitgliedern.
Auf diesem Wege ladet man sämmtliche Herren Schützen von Straubing, Bogen und Deggendorf, sowie der Umgebung freundlichst ein.
Der Gastwirth von Steinburg wird für gutes Dammbacher Bier u.s. w. bestens sorgen.
Steinburg, am 24. Juli 1863
Bauer, gräfl. Rentenverwalter als Bestgeber.
Bauer, k. Revierförster als Schützenmeister.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 31.07.1863


Wer den Wehrdienst nicht selbst ableisten wollte, suchte sich gegen Geld einen Einstandsmann:
Ein Einstandsmann
zum königl. V. Jägerbattaillon
wird auf 14 Monate gesucht.
Näheres in der Expedition des Straubinger Tagblattes
Quelle: Straubinger Tagblatt, 2. Aug. 1863


Geschäfts-Anzeige.
Da ich Unterzeichneter vom hochlöblichen Magistrat Straubing eine Lizenz zum Frauenkleider-machen erhalten habe, so erlaube ich mir, dem verehrlichen Publikum anzuzeigen, daß ich alle in mein Geschäft einschlägige Artikel nach neuester Facon und zu billigtsen Preisen reel und schnellstens fertigen werde.
Joseph Grasmayer,
Frauenkleidermacher.
Wohnung bei Hrn. Brunner, Hs.-Nr. 409 am Rain.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 28.08.1863


Bekanntmachung.
Im Auftrage des k. Landgerichts Landshut versteigert der Unterzeichnete am
Freitag den 11. Speptember l. Js., Nachmittags 2 Uhr,
in der Scheune des Kaspar Zipperer von Aiterhofen,
eine Quantität Waizen in Stroh, geschätzt aug 150 fl., und
eine Quantität Gerste in Stroh, geschätzt auf 70 fl.,
öffentlich an den Meistbietenden gegen sogleich baare Bezahlung.
Der Zuschlag erfolgt, wenn mindestens drei Viertheile des Schätzungswerthes geboten werden.
Zu dieser Versteigerung ladet ein:
Straubing, den 31. August 1863
Fr. Xav. Pichlmayr, k. Notar.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 05.09.1863


Anzeige.
Der Unterzeichnete wird mit einem seiner Assistenten am Freitag den 11. September in Straubing eintreffen, um vielseitigen Wünschen von Titel Patienten zu entsprechen, und empfiehlt sich in Behandlung sämmtlicher Zähne. Der Aufenthalt wird 8 bis 10 Tage dauern. Zu sprechen im Gasthofe zum schwarzen Adler, Zimmer Nr. 3 von Morgens 9 bis 12 Uhr und von 2 bis 5 Uhr Nachmittags.
Ehrensberger,
prakt. Zahnarzt aus München,
Maximilianstraße Nr. 2 ½
und autorisirter Zahnarzt für Straubing.
Da ich für dieses Jahr nicht mehr nach Straubing kommen werde, so diene den geehrten Patienten zur Notiz, daß wenn in irgend einem Falle ein Patient Hilfe nöthig hat, derselbe sich an meine Adresse wenden wolle, wonach ich dessen Wünsche sogleich effectuiren werde.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 12.09.1863


Bekanntmachung.
Zur Perzeption der Wiesen-pachtschillinge von den ehemaligen Wenningerwiesen in Oeberau ist Termin auf
Dienstag den 29. September
bei Hrn. Bierbrauer Loichinger
anberaumt, und werden die Restanten bei Meidung der Klage aufgefordert, genannten Termin einzuhalten.
Steinburg, am 10. September 1863.
Gräfl. v. Bray-Steinburg’sche Rentenverwaltung.
Bauer.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 13.09.1863


Oeffentliche Sitzungen.
Straubing,
18. Sept. Genehmigt wurden: … 6) das Gesuch des Hrn. Josef Schilliz, Inwohnerssohnes von Hunderdorf, um eine Lizenz als Mühlarzt; 7) …
Quelle: Straubinger Tagblatt, 20.09.1863


Verzeichniß der Landwirthe und Personen,
welche bei der
Feier des Kreis-Landwirtschaftsfestes von Niederbayern im Jahre 1863 für ausgezeichnete Leistungen und Verdienste mit Preisen belohnt worden sind.

Aus der Knoll’schen Stiftung für treue Dienstboten werden folgende städtische Dienstboten und Gesellen mit Denkmünzen belohnt:

5) Rosina Stahl, Wirthstochter von Hofdorf, Ldgr. Bogen, seit 24. April 1838 bei dem Seifensieder Alois Binder als Ladnerin im Dienste.
Quelle: Beilage zum Straubinger Tagblatt vom 22. Sept. 1863

[Dienstboten] … 10. Preis: Sebastian Drexler, Oberknecht seit 32 Jahren bei Georg Englram, Bauer in Hunderdorf, k. Bez.-Amts Straubing. …
Quelle: Landshuter Zeitung, 23.09.1863 und Beilage zum StraubingerTagblatt vom 22. Sept. 1863


Aus der Jos. Knoll’schen Stiftung für treue Dienstboten werden folgende städtische Dienstboten und Gesellen mit Denkmünzen belohnt:
1. … 5. Rosina Stahl, Wirthstochter von Hofdorf, Ldgr. Bogen, seit 24. April 1838 bei dem Seifensieder Alois Binder als Ladnerin im Dienste. 6. …
Quelle: Landshuter Zeitung, 24.09.1863


Bekanntmachung.
Geiß c. Plötz p. eamb.
Im Auftrage des Handelsgerichtes Landshut versteigert der unterfertigte Notar am
Dienstag den 13. Oktober l. Js., von Morgens 8 Uhr angefangen,
in der Behausung des Gütlers Georg Plötz zu Lintach, Gemeinde Hunderdorf, nachstehende Mobilien und Moventien:
a) 1 Ochsen, 3 Kühe und 2 Kalben,
b) 6 halbe Betten, 5 Kissen und 1 Bettlade,
c) 10 Schäffel Haber, 5 Schäffel Korn und 1 Schäffel Waizen, unausgedroschen,
d) 1 Kasten, 1 Kommode,
e) 1 alten Wagen, 1 Pflug und 1 Egge,
f) 1 Schnittstuhl und 1 Windmühle
öffentlich an den Meistbietenden gegen sogleich baare Bezahlung.
Der Zuschlag erfolgt, wenn das Meistgebot mindestens drei Viertheile des Schätzwerthes erreicht.
Bogen, am 1. Oktober 1863.
Fr. Pfeiler, k. Notar
Quelle: Straubinger Tagblatt, 06.10.1863


Ehrenfeier eines greisen Lehrers.
Windberg, 26. Okt.
Gestern fand hier auf einem jener malerisch schön gelegenen Vorberge des bayerischen Waldes, welche sich im Hintergrunde des majestätischen Bogenberges allmählig erheben – auf dem Windberge – eine erhebende Feier statt. Der Nestor der Lehrer im weiten Umkreise, Fr. Benno Fuchssteiner von Windberg wurde für seine treu und eifrig geleisteten Dienste während eines Zeitraumes von 50 Jahren von Sr. Majestät mit der goldenen Ehrenmünze des kgl. bayr. Ludwigsordens begnadigt, welchen ihm der Herr Bezirksamtmann Mayer von Bogen in Gegenwart der Pfarrgeistlichkeit und zahlreich versammelter Lehrer und vieler anderer guten Freunde des Gefeierten in festlicher Weise an seine Brust heftete. Fast die ganze Pfarrgemeinde, Jung und Alt, drängte sich in den Festsaal, um Zeuge zu sein der Ehre, welche ihrem alten Schullehrer zu Theil wurde. Der Jubelgreis, sichtlich ergriffen, stand in der Mitte; ihm zunächst seine beiden Söhne; die Schuljugend, festlich geschmückt, und die übrigen Anwesenden, unter welchen man auch Frhrn. Baron v. Schrenk, den greisen, ebenfalls mit der goldenen Medaille geschmückten Decan Metz von Haselbach – ein alter Freund des Gefeierten – und einige andere Geistliche erblickte, bildeten einen Halbkreis. Der Herr Bezirksamtmann eröffnete den Zweck der gegenwärtigen Feier und entwarf eine kurze Lebensgeschichte des Gefeierten, aus welcher ich Ihnen Nachstehendes mittheile:
Schullehrer Fr. Benno Fuchssteiner ist geboren den 16. Juni 1785 zu Hunderdorf und stammt aus einer alten Schullehrerfamilie; denn die Bücher der Pfarrei Hunderdorf weisen gegen 200 Jahre hindurch Fuchssteiner als Schullehrer in Hunderdorf nach. Im 10. Jahre schon verlor er seinen Vater. Seine Mutter übergab ihn daher dem damaligen Prämonstratenser-Kloster Windberg zur Erziehung. Nach Aufhebung des Klosters 1803 wendete sich Fuchssteiner dem Schulfache zu, und schon im Jahre 1810 wurde er als Schullehrer nach Perastorf admittiert unter Grundangabe, „weil Fuchssteiner seines angerühmten Fleißes und seines sittlich-reinen Wandels wegen dahin vorzüglich geeignet zu sein scheint.“ – Von da wurde er nach Mitterfels versetzt. Als aber im Jahre 1816 der Schuldienst zu Windberg in Erledigung kam, erwachte in Fuchssteiner die Sehnsucht nach jenem Orte, wo er seine schönsten Jugendtage zugebracht und seine Erziehung erhalten hatte. Er reichte sein Bittgesuch ein und schon im Septbr. desselben Jahres eröffnete ihm das k. General-Commissariat des Unterdonaukreises, daß man ihm in Erwägung seiner bereits durch 12 Jahre beim Schulfache mit besonderem Eifer geleisteten Dienste, seiner hiebei bewiesenen Genügsamkeit und der vorteilhaften Zeugnisse den Schul- und Meßnerdienst zu Windberg verliehen haben wolle.
Hier nun fühlte er sich glücklich und zufrieden in Erinnerung an die seligen Tage seiner Kindheit und Jugend. – Sieben und vierzig Jahre wirkte er hier als Lehrer, und obwohl in alter Schule herangebildet, erzielte er dennoch durch seinen Lehreifer und seine praktische Methode die günstigsten Resultate. Auch für Musik war er ebenfalls ungemein thätig, und als Meßner hielt er stets auf Reinlichkeit und Ordnung, daher stand er mit seinen Pfarrherren, deren er drei überlebte, und mit der ganzen Gemeinde immer im besten Einvernehmen. Den fremden Besuchern Windbergs war er, als Träger der Tradition aus vergangener Klosterzeit, ein leutseliger Geleitsmann und Gesellschafter.
Nicht minder wurde er als Gatte und Vater achtungswerth geschildert. Zweimal ward er zum Wittwer. Aus seinen beiden Ehen verblieben ihm drei Söhne, welche er studieren ließ. Einer starb als Universitätsstudent, die beiden anderen aber, von denen der eine Priester und Cooperator zu Cham, der andere Functionär bei der k. Polizeidirektion in München ist, waren gute Zeugen des Ehrenfestes ihres Vaters zu seiner und ihrer Freude. – In seiner Charakterschilderung wurden besonders hervorgehoben seine Aufrichtigkeit und Gutmüthigkeit, seine Friedfertigkeit und Freundlichkeit, seine Mäßigkeit und Ordnungsliebe, seine Religiösität und kirchliche Gesinnung, seine Treue und Anhänglichkeit an König und Vaterland. – So steht Lehrer Fuchssteiner in der That achtungswerth da, nicht blos durch sein hohes Alter, sondern auch durch seinen Diensteifer während voller 50 Jahre. Sein vergangenes Leben ist unbefleckt, sein Charakter ehrenwerth; daher, fuhr der Herr Bezirksamtmann fort, fand auch Se. Majestät Sich bewogen, ihm diese Auszeichnung zu verleihen, und schloß mit dem herzlichen Wunsche, sie möge noch viele Jahre seine edle Brust schmücken. – Der Jubelgreis, zu sehr ergriffen von der ihm gewordenen Ehre, sprach seinen tiefgefühltesten Dank aus, zuvörderst gegen seinen Herrn und Gott, der im Gnade und Kraft in seinem Berufe verliehen, gegen seine Vorgesetzte für ihre Nachsicht und Wohlgewogenheit, und gegen Se. Majestät für die ihm allergnädigst verliehene Auszeichnung. „Gott,“ schloß der Jubilar, „verleihe Sr. Maj. Und Ihnen Allen ein hohes und glückliches Alter,“ worauf er ein dreifaches Hoch auf Se. Majestät ausbrachte, in welches alle Anwesenden einstimmten. Dem feierlichen Acte, welcher alle Anwesenden tief ergriffen, folgte ein kleines Diner, welches Heiterkeit und Gemüthlichkeit besonders würzte. Heute erst schloß die Feier mit einem feierlichen Dankamte, welches von seinem Sohne celebrirt wurde. Die Schuljugend begleitete den Jubelgreis in die Kirche und zurück, und wurde dafür von ihm in ähnlicher Weise, wie er selbst, mit religiösen Medaillen beschenkt. „Vergelts Gott!“ dankten die Kinder. Gott erhöre der braven Kinder Wunsch!
Quelle: Landshuter Zeitung 29.10.1863


Straubing, 29. Okt. [Vormittags.] (Elfter Schwurgerichtsfall.) Angeklagt ist Joseph Trumm, 19 Jahre alt, Schreinerssohn von Hunderdorf, Ldg. Bogen, wegen Verbrechens des Diebstahls.
Präsident: der kgl. Appellationsgerichtsrath Halenke; Staatsanwalt: der k. I. Staatsanwalt Maier; Vertheidiger: Rechtsconcipient Börger.
Geschworene: Fritz, Langendorfer, Hampersberger, Müller, Poiger, Oswald, Maier, Kauschinger, Pfeffer, Lichtl, Regensburger und Feicht.
In der Nacht vom 2. auf 3. Juni 1863 wurden den Binder’schen Seifensiederseheleuten von Straubing und deren Angehörigen gegen 350 fl Baarschaft und einige andere Gegenstände von geringem Werthe entwendet. Der Dieb hatte, um sich vor Ueberraschung zu schützen, sämmtliche Bewohner des Hauses, die im ersten Stockwerk schliefen, durch Absperrung der dorthin führenden Stiegenthüre eingesperrt, von der in die wohlversperrte untere Wohnstube führenden Glasthüre das Glasfenster ausgehoben, war durch dieses eingestigen, hatte das in der Wohnstube befindliche, feste und gut versperrte Pult mit einem Stemmeisen erbrochen und durch ein Fenster das Haus verlassen. –
Verdacht fiel sogleich auf den Angeklagten, der zur kritischen Zeit im Binder’schen Hause als Tischlergeselle beschäftigt war, und in einer Dachkammer schlief.
Er geständigt, den Diebstahl verübt, das Geld im Garten verschafft zu haben und sodann wieder in das Haus zurückgekehrt zu sein, will jedoch nicht mehr als 115 fl. entwendet haben, die den Beschädigten auch alsbald wieder zurückgestellt wurden. –
Von den Geschworenen unter Obamnn Fritz für schuldig erkannt, wurde er nach dem Antrage des k. Staatsanwalts zu 5 Jahren Zuchthaus verurtheilt; der Vertheidiger beantragte 4 Jahre. –

Quelle: Landshuter Zeitung, 31.10.1863


Straubing, 29. Okt. Vormittags. (Elfter Schwurgerichtsfall.)
Joseph Trumm, 19. Jahre alt, Schreienrssohn von Hunderdorf, Ldg. Bogen wurde wegen Verbrechens des Diebstahls unter Obmann Fritz für schuldig erkannt und zu 5 Jahren Zuchthaus verurtheilt.
Quelle: Kurier für Niederbayern, 01.11.1863


Anzeige.
In der von Herrn M. Gall in München bei Unterzeichnetem errichteten Commandite seiner
Getreidesäcke-Verleihanstalt
ist stets jedes beliebige Quantum von ganzen Schäffelsäcken gegen Miethe von 3 kr. und von halben Schäffelsäcken gegen Miethe von 1 ½ kr. per Sack und Woche zu haben.
Die näheren Bedingungen werden gerne mitgetheilt, auch können zwar schon gebrauchte, doch sehr gut erhaltene ganze Schäffelsäcke zu 1 fl. und halbe Schäffelsäcke zu 45 kr. per Stück, sowie
Biersäcke bester Qualität
zu 6 fl., 5 fl., 4 fl. und 3 fl. per Stück käuflich überlassen werden durch
Wilhelm Weiss.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 11.11.1863


 

 

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