1988# 08

KEIN SCHADEN OHNE NUTZEN! So sehr man über die Einstellung des Zugverkehrs auf der Strecke Bogen-Miltach lamentierte, die Auflösung der Bahnstrecke brachte auch einen Nutzen. Die Bundesbahn trat die Trasse ab, entfernte die Gleise, und was bot sich besser an, als die feste Unterlage gleich als Unterbau eines neuen Radwanderweges zu verwenden. Man schob die Durchführung des Planes nicht auf die lange Bank, sondern nutzte die Gelegenheit Seit dem letzten Wochenende ist die Strecke Bärndorf-Hunderdorf durchgehend geteert und bietet allen Radwanderern eine herrliche Gelegenheit sich neben der vielbefahrenen Staatsstraße Bogen—St. Englmar unbekümmert auszustrampeln. —Unser Bild zeigt den I neuen Radwanderweg bei Hunderdorf.
Quelle: Bogener Zeitung, 02.08.1988


Bolzplatz-Sanierung vergeben
Hunderdorf.
Bei der letzten Sitzung des Gemeinderats Hunderdorf wurde vor allem über die Vergabe der Sanierungsarbeiten am Bolzplatz beraten. Bei einer vorausgegangenen Besichtigungsfahrt des Gemeinderats und Mitgliedern des Sportvereins Hunderdorf wurden mehrere Sportanlagen im näheren und weiteren Umkreis besichtigt, um Eindrücke über die von verschiedenen Firmen angelegten Plätze zu gewinnen. Bei der anschließenden Beratung wurde beschlossen, den Platz zu verlängern und mit einer automatischen Bewässerungsanlage auszustatten. Nach Wertung der Angebote wurde der Auftrag der Firma Hilgers erteilt. Die Gesamtkosten der Maßnahme werden sich auf rund 120000 Mark belaufen.
In einem weiteren Tagesordnungspunkt wurde über die ordnungsgemäße Anlegung des Straßenverzeichnisses beraten. Die Verwaltung wird beauftragt, für verschiedene Wege zu prüfen, ob diese bei der Erstanlegung berücksichtigt wurden. Gegebenenfalls sind fehlende Wege noch nachzutragen.
Bürgermeister Weinzierl berichtete dem Gemeinderat über den derzeitigen Planungsstand für das neue Rathaus. Hier wird gerade die Ausschreibung fertiggestellt und als Baubeginn ist Mitte bis Ende September vorgesehen. Weiterhin informierte der Bürgermeister den Gemeinderat über ein Schreiben der Jugendorganisation des Bundes Naturschutz wegen der Schienenbedienung der Bundesbahn an Sonntagen auf der Strecke Straubing-Bogen, über ein Schreiben des Regionalen Planungsverbandes Donau-Wald bezüglich der Massentierhaltung und der Standortsuche nach einem Grundstück für eine Bauschuttdeponie. Da bisher noch keine Meldung für ein Grundstück aus dem Gemeindebereich Hunderdorf vorliegt, ergeht nochmals der Aufruf an die Grundstücksbesitzer der Gemeinde Hunderdorf, geeignete Grundstücke bei der Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf zu melden.
Ein längerer nichtöffentlicher Teil mit Grundstücksangelegenheiten und dem Bericht über die überörtliche Kassenprüfung 1983 bis 1986 der Gemeinde Hunderdorf und des Schulverbandes Hunderdorf schloß die Sitzung ab. Laut Prüfungsbericht entsprach die Führung der Kassen- und Rechnungsgeschäfte den allgemeinen gesetzlichen Anforderungen. Gegen die endgültige Anerkennung der Jahresrechnungen und der Entlastung des 1. Bürgermeisters und Vorsitzenden des Schulverbandes bestanden keine Bedenken.
Quelle: Bogener Zeitung, 09.08.1988


Eiserne Hochzeit im Hause Hirtreiter
Vor 65 Jahren schlossen Otto und Anna Hirtreiter den Bund fürs Leben — Viele Gratulanten kamen
Hunderdorf. Am Dienstag konnten Otto und Anna Hirtreiter aus Hunderdorf das seltene Fest der eisernen Hochzeit feiern. Vor 65 Jahren, am 9. August 1923, schlossen beide in Hunderdorf den Bund fürs Leben. Unter den zahlreichen Glückwünschen war auch einer von Ministerpräsident Strauß.
Das Ehepaar verdiente sich Zeit seines Lebens seinen Unterhalt mit Bürstenmachen und vertrieb die Ware auch selbst. Viele Kilometer mußten dazu auf Schusters Rappen zurückgelegt werden. Ihr Verkaufsraum erstreckte sich von Hunderdorf in den Bayerischen Wald, in den Gäuboden und in die Holledau. So war es kein Leichtes für Otto und Anna Hirtreiter, für die Familie, zu der zwei Söhne und zwei Töchter (drei weitere Kinder sind im Kindesalter verstorben) zählen, zu sorgen.
Anna Hirtreiter, eine geborene Rath, heute 83 Jahre, wurde in Hunderdorf geboren und zog mit ihren Eltern nach Straubing, wo ihr Vater ein Haus erwarb. Sie ’stammt aus einer sehr kinderreichen Familie. Otto Hirtreiter, heute 86 Jahre, erblickte in Sulzbach bei Regensburg das Licht der Welt. Er entstammte einer Bürstenmacherfamilie. In Hunderdorf hatten sich die Eheleute 1963 in harter und mühevoller Arbeit ein Haus erbaut, wo sie heute auch ihren Lebensabend verbringen. Sie werden in ihrem großen Familienkreis fürsorglich betreut. An ihrem großen Festtag gratulierten die vier Kinder, sieben Enkel und vier Urenkel.
Als Gratulant erschien zum großen Festtag auch Landrat Franz Buchner, der die Glückwünsche des Landkreises übermittelte und dem Paar noch viele Jahre Glück und Gesundheit wünschte. Er erfreute auch mit einem Geschenkpaket. Bürgermeister Egon Weinzierl übermittelte die Grüße des Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker mit den besten Wünschen für den gemeinsamen weiteren Lebensweg und überreichte in dessen Namen ein kleines Geldgeschenk.
Auch der bayerische Ministerpräsident Franz Josef Strauß beglückwünschte das Ehepaar Hirtreiter zu diesem seltenen Jubiläum in einem Glückwunschschreiben und ließ den Bürgermeister eine vergoldete Silbermünze mit dem Bildnis der Patrona Bavariae und ein kleines Geldgeschenk überreichen. Weinzierl schloß sich den Wünschen auch im Namen der Gemeinde Hunderdorf an. Martha Hofmann überbrachte noch die Glück- und Segenswünsche Pfarrer Anton Högners und des Pfarrgemeinderates.
Quelle: Bogener Zeitung, 11.08.1988


Am Grabe von hl. Norbert von Xanten
Skizzen einer Pragreise

Auf einer Pragreise im Juli besuchte ich u.a. einige Stätten, die in enger Beziehung mit dem Ort und Kloster Windberg stehen.
Bei einer Führung durch die „Goldene Stadt“ kamen wir auch zum Kloster Strahov und besichtigten dort die Maria-Himmelfahrts-Kirche, in der das Grab des hl. Norbert von Xanten zu finden ist. Der Gründer des Prämonstratenserordens verstarb am 6. Juni 1134 in Magdeburg, wo er seit 1126 als Erzbischof tätig war. Noch ein Jahr vor seinem Tode begleitete er Kaiser Lothar als dessen stellvertretender Reichskanzler nach Italien. Seine Gebeine wurden

Klosterkirche Strahov

im Stift Unserer Lieben Frau zu Magdeburg zur ewigen Ruhe gebettet. Sie sollten dort nicht die letzte Ruhe finden. 1626 erhob man sie und brachte sie nach Prag ins Kloster Strahov. Die dortige Klosterkirche ist heute den Gläubigen nicht geöffnet. Nur durch die vergitterte Tür kann man den schönen romanischen Bau, Windberg sehr ähnlich, bewundern. Er soll, so die Reiseleiterin, nach der Renovierung bestohlen worden sein und ist seither nicht mehr zugänglich.
Am Dorfeingang von Windberg steht in einer offenen Kapelle die lebensgroße Statue des hl. Nepomuk. Sein Grab liegt im Veitsdom am Hradschin. In der gotischen Kathedrale, die 1929 fast um die Hälfte verlängert wurde, fallen besonders die farbigen Fenster auf, die mit ihren kirchlichen und weltlichen Motiven den Betrachter begeistern.
Der hl. Johannes Nepomuk trat als Domherr in Prag offen gegen die Lebensweise König Wenzels IV. auf. Er war Beichtvater der Königin,

Burg mit Veits-Kirche

die aus dem bayerischen Herrscherhaus stammte. Der König forderte von Nepomuk, das Beichtgeheimnis zu brechen. Der heilige Mann blieb standhaft und wurde deshalb in der Moldau ertränkt. Seither gilt er als Brückenpatron.
Die Nepomukkapelle in Windberg wurde 1733 von Abt Norbert Schrank erbaut. 1880 wird sie restauriert. 1937 wurde die Kapelle durch die Bemühungen von Norbert Wurm instandgesetzt. Damals entstand auch das jetzige Fresko durch den Künstler Fabius von Gugel. 1963 erhielt sie unter Bürgermeister Anton Kittenhofer ein schmiedeeisernes Gitter, das Erich Negele gestiftet hatte. Die zwei Kastanienbäume vor der Kapelle wurden bei der letzten Restaurierung unter Bürgermeister Kleikamp entfernt, da sie der neuen Straße im Wege waren. Die letzte Instandsetzung 1980 war auch möglich, weil sich die Arbeitsgruppe „Windberg mit Zukunft“ dafür einsetzte und auch erhebliche Mittel beschaffte.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 12.08.1988


Bekanntmachung
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 24.03.1988 und 07.07.1988 den Bebauungsplan Erweiterung Thananger Straße als Satzung beschlossen.
Der Bebauungsplan wurde dem Landratsamt Straubing-Bogen mit Schreiben vom 06.05.1988 gem. § 11 BauGB angezeigt. Das Landratsamt hat mit Schreiben vom 02.01.1988, Nr. IV/2-610, erklärt, daß es keine Verletzung von Rechtsvorschriften geltend macht.
In den Bebauungsplan samt Begründung kann ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus der Gemeinde Hunderdorf, /VG-Geschäftsstelle, Zimmer Nr. 1 während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.
Gem. § 12 BauGB wird der Bebauungsplan mit der Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Auf die Vorschriften des § 40 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Gem. § 215 Abs. 3 BauGB wird nachstehend auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie auf die Rechtsfolgen hingewiesen.
§ 215 Abs. 1 BauGB:
(1) Unbeachtlich sind
1. eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 2 bezeichneten Verfahrens- und Formvorschrift und
2. Mängel der Abwägung, wenn sie nicht in Fällen der Nr. 1 innerhalb eines Jahres, in Fällen der Nr. 2 innerhalb von 7 Jahren seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
§ 214 Abs. 1 Satz 1 und 2:
(1) Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzbuchs ist für die Rechtswirksamkeit des Flächennutzungsplans und der Satzungen nach diesem Gesetzbuch nur beachtlich, wenn
1. die Vorschriften über die Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und 3, §§ 4, 13 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2, § 22 Abs. 10 Satz 2 und § 34 Abs. 5 Satz 1 verletzt worden sind; dabei ist unbeachtlich, wenn bei Anwendung der Vorschriften einzelne berührte Träger öffentlicher Belange nicht beteiligt oder bei Anwendung des § 3 Abs. 3 Satz 2 oder des § 13 die Voraussetzungen für die Durchführung der Beteiligung nach diesen Vorschriften verkannt worden sind;
2. die Vorschriften über den Erläuterungsbericht und die Begründung des Flächennutzungsplans und der Satzungen sowie ihre Entwürfe nach § 3 Abs. 2, § 5 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 und Abs. 5, § 9 Abs. 8 und § 22 Abs. 11 verletzt worden sind; dabei ist unbeachtlich, wenn der Erläuterungsbericht oder die Begründung des Flächennutzungsplans oder der Satzungen oder ihre Entwürfe unvollständig ist.
Hunderdorf, den 12.08.1988
Weinzierl, 1. Bürgermeister
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 12.08.1988


Bekanntmachung über die Auslegung eines Bebauungsplanes
Der Gemeinderat hat am 17.09.1985 beschlossen, für das Gebiet „Steinhöhe“ das wie folgt umgrenzt ist: entlang der Kreuzbergstraße, östlich des Wasserbehälters und folgende Grundstücke umfaßt: FlNr. 203
einen Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 Abs. 2 BauGB aufzustellen. Ein Planentwurf ist von Architekt Walter Hornberger, Bogen ausgearbeitet worden. Er wurde mit der Begründung vom 14.07.1988 vom Gemeinderat am 26.07.1988 gebilligt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung liegt in der Zeit vom 18.08.1988 bis 19.09.1988 in den Amtsräumen der Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf, Kirchgasse 8, 8447 Hunderdorf, Zimmer Nr. 1 öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden.
Hunderdorf, 09.08.1988
Gemeinde Windberg
Schmidbauer, 1. Bürgermeister
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 12.08.1988


Vom Gemeinderat Hunderdorf
Sitzung am 04.08.1988

Bei der kürzlich stattgefundenen Sitzung des Gemeinderats Hunderdorf wurde insbesonders über die Vergabe der Sanierungsarbeiten am Bolzplatz beraten. Bei einer vorher stattgefundenen Besichtigungsfahrt des Gemeinderats und Mitgliedern des Sportvereins Hunderdorf wurden mehrere Sportanlagen im näheren und weiteren Umkreis besichtigt, um Eindrücke über die von verschiedenen Firmen angelegten Platze zu gewinnen.
Bei der anschließenden Beratung wurde beschlossen, den Platz zu verlängern und mit einer automatischen Bewässerungsanlage auszustatten. Nach Wertung der Angebote wurde der Auftrag der Fa. Hilgers erteilt. Die Gesamtkosten der Maßnahme werden sich auf ca. 120.000 DM belaufen.
In einem weiteren Tagesordnungspunkt wurde über die ordnungsgemäße Anlegung des Straßenverzeichnisses beraten. Die Verwaltung wird beauftragt für verschiedene Wege zu prüfen, ob diese bei der Erstanlegung berücksichtigt wurden. Ggf. sind fehlende Wege noch nachzutragen. Bürgermeister Weinzierl berichtete dem Gemeinderat über den derzeitigen Planungsstand für das neue Rathaus. Hier wird gerade die Ausschreibung fertiggestellt und als Baubeginn ist Mitte bis Ende September vorgesehen. Weiterhin informierte der Bürgermeister den Gemeinderat ein Schreiben der Jugendorganisation Bund Naturschutz wegen der Schienenbedienung der Bundesbahn an Sonntagen auf der Strecke Straubing-Bogen, über ein Schreiben des Regionalen Planungsverbandes Donau-Wald bezüglich der Massentierhaltung und der Standortsuche nach einem Grundstuck für eine Bauschuttdeponie. Da bisher noch keine Meldung eines Grundstücks aus dem Gemeindebereich Hunderdorf vorliegt, ergeht nochmals der Aufruf an die Grundstücksbesitzer der Gemeinde Hunderdorf, geeignete Grundstücke bei der Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf zu melden.
Ein längerer nichtöffentlicher Teil mit Grundstücksangelegenheiten und dem Bericht über die überörtliche Kassenprüfung 1983 – 1986 der Gemeinde Hunderdorf und des Schulverbandes Hunderdorf schlossen die Sitzung ab. Lt. Prüfungsbericht entsprach die Führung der Kassen- und Rechnungsgeschäfte den allgemeinen gesetzlichen Anforderungen. Gegen die endgültige Anerkennung der Jahresrechnungen und der Entlastung des 1. Bürgermeisters und Vorsitzenden des Schulverband bestanden keine Bedenken.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 12.08.1988


Bei der Gemeinde Hunderdorf gemeldete Veranstaltungen
19. und 20.11.1988: Trachtenverein: Adventbasar in der Grundschule
03.12.1988: FFW Gaishausen: Christbaumversteigerung im Gasthaus Solcher
04.12.1988: FFW Au vorm Wald: Christbaumversteigerung im Gasthaus Freudenstein
04.12.1988: Trachtenverein: Adventfeier im Gasthaus Sandbiller um 14.00 Uhr
10.12.1988: Bayerwaldverein: Christbaumversteigerung im Gasthaus Sandbiller
11.12.1988: FFW Steinburg: Christbaumversteigerung im Gasthaus „Zum Berger-Brau“ um 14.00 Uhr
17.12.1988: Schützenverein Hunderdorf: Weihnachtsfeier in Hofdorf
17.12.1988: Gesamtsportverein: Weihnachtsfeier im Gasthaus Sandbiller
18.12.1988: EC Steinburg: Weihnachtsfeier im Gasthaus Solcher
1989
05.01.1989: Trachtenverein: Faschingsball
07.01.1989: FFW Gaishausen: Ball bei Solcher, Ehren
14.01.1989: Schützenverein Hunderdorf: Kappenabend in Hofdorf
FFW Au vorm Wald: Ball im Gasthaus Wagner-Freudenstein
21.01.1989: EC Steinburg: Ball im Gasthaus Solcher, Ehren
Bayerwaldverein: Ball im Gasthaus Sandbiller
28.01.1989: FFW Hunderdorf: Ball im Gasthaus Sandbiller
04.02.1989: Sportverein: Faschingsball im Gasthaus Sandbiller

FFW Steinburg: Feuerwehrball im Gasthaus Zum Berger-Bräu
08.04.1989: Schützenverein: Mitgliederversammlung im Gasthaus Deschl
16. – 19.06.1989: Steinburger Kirchweihfest mit Heimatfest
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 12.08.1988


Bezirksentscheid: „Unser Dorf soll schöner werden“
– Neukirchen –

Wieder erhielt das schöne Dorf Neukirchen einen Preis,
nun schon wiederholt, wie jeder weiß.
Der 2. Preis in Silber uns wohl gefällt,
denn auch das Silber hat seinen Preis in der Welt.
Ja, unser Dorf ist ein wahrhaft schöner Ort,
drum weile ich oft und gerne dort.

131 Dörfer waren beim Wettbewerb dabei,
Haindling und Wiesenfelden sind in der gleichen Reih‘.
Zu den schönen Häusern aus früher Zeit
kommen die Neubauten weit und breit.
Das ehemalige Wasserschloß in Haggn,
die schöne Kirche und manch älteres Haus
zeichnen unser interessantes Bayerwalddorf aus.

Viele alte Bäume, die ehrwürdige Linde im Dorf sind zu sehn,
die Besucher freuen sich im Vorübergehn.
Das Kirchlein in Pürgl kommt mir in den Sinn,
wohin ich als Kind so gern gepilgert bin.

Der Blumenschmuck an vielen Häusern ist eine Pracht,
das Auge freut sich, das Herze lacht.
Eine neue Orgel in der St. Martinskirche ist zu hören,
an allen Tagen gilt es, Gottes Lob zu mehren.

Als Neubauten sind zu nennen:
Einige davon werden Sie sicher kennen:
Die neue Schule, die Mehrzweckhalle, der Kindergarten, der Tennisplatz:
Ich sage es mit einem Satz:
Es ist wahr, zu jeder Jahreszeit:
Neukirchen ist für die Gäste stets urlaubsbereit.

Weitere Pläne sind in der Zukunft vorgesehn.
So paßt man sich an dem Zeitgeschehn.

Quelle: Aus dem Perlbachtal, 12.08.1988


Gemeinderat Windberg
Sitzung am 26. Juli 1988

Bei der kürzlich stattgefundenen Gemeinderatssitzung im Sitzungssaal Windberg hatte sich der Gemeinderat insbesonders mit der Billigung und Auslegung des Bebauungsplanes „Steinhöhe“ und des Landschafts- und Flächennutzungsplanes Windberg zu befassen. Im weiteren waren noch verschiedene Flurbereinigungsangelegenheiten zu beraten.
Eingangs der Sitzung nahm der Gemeinderat Kenntnis vom überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes „Steinhöhe“ in den nunmehr auch die Grünordnung des Gebietes eingearbeitet wurde. Die Planung mit Begründung wurde in der vorliegenden Form gebilligt und die Verwaltung beauftragt die öffentliche Auslegung durchzuführen.
Anschließend erörterte Architekt Schmeller die bei der vorgezogenen Bürgerbeteiligung zum Landschaftsplan und in einer gesonderten Fachstellenbesprechung bei der Regierung von Niederbayern eingegangenen Bedenken und Anregungen. Die einzelnen Punkte wurden vom Gemeinderat beschlußmäßig behandelt und abschließend die Landschaftsplanung mit Erläuterungsbericht und den jeweils beschlossenen Änderungen gebilligt. Gebilligt wurde auch die Flächennutzungsplanung mit Erläuterungsbericht. Die gemeinsame öffentliche Auslegung ist vorzunehmen.
Im Zuge des laufenden Flurbereinigungsverfahrens sind von der Gemeinde Windberg Entschädigungsleistungen für Verbreiterungsflächen von Wegen an die Flurbereinigung zu zahlen. Nachdem der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Windberg mit der Flurbereinigungsdirektion Landau einen Entschädigungspreis vereinbart hat, nahm auch die Gemeinde Windberg diesen Preis an.
Eine weitere Vereinbarung wurde mit der Flurbereinigung bezüglich der durchzuführenden Dorferneuerung abgeschlossen. Für die Objektplanung und begleitende Beratung in diesem Verfahren ist von der Gemeinde ein Anteil von 25 % der anfallenden Kosten zu tragen. Der Gemeindeanteil wurde mit ca. 23.000 DM veranschlagt. Vertragsgegenstand ist hier die Erstellung einer Objektplanung für Freianlagen nach Maßgabe des Leitfadens Dorferneuerung und die begleitende Beratung in städtebaulichen, gestalterischen, denkmal- oder landschaftspflegerischen Maßnahmen der Dorferneuerung.
Dem Gemeinderat lag weiterhin ein Kostenangebot der OBAG vor für Errichtung der Straßenbeleuchtung im Baugebiet „Steinhöhe“. Einstimmig wurde beschlossen den Auftrag zu erteilen und außerdem ein Angebot einzuholen für die Errichtung von Brennstellen auf der Verbindung vom Ort Windberg zum neuen Baugebiet, für eine Leuchte in Meidendorf und die Ergänzung einer Leuchte in Windberg. Einen weiteren kurzen Sachstandsbericht gab Bürgermeister Schmidbauer über die Bemühungen, die Musikakademie nach Windberg zu holen. Es sei endgültig noch nichts schieden. Man wird sich jedoch weiterhin bemühen, die Standortwahl auf Windberg fällt.
Ein weiterer nichtöffentlicher Teil mit steuerlichen Angelegenheiten schloß die Sitzung ab.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 12.08.1988


Sportverein Hunderdorf e.V. 1966
Termine und Veranstaltungen

Bei der letzten Vorstandsitzung im Gasthaus Hüttinger Windberg wurde beschlossen, daß die Weihnachtsfeier 17.12.1988 im Gasthaus Sandbiller stattfindet. Der Maskenball des SVH findet ebenfalls bei Sandbiller statt.
Termin ist der 04.02.1989.
Die Tennisabteilung feiert am 20.08.88 das 10-jährige stehen. Deshalb wird ein Fußballspiel zwischen der Tennisabteilung und den „Alten Herren“ ausgerichtet und Gartenfest findet statt.
In der Fußballabteilung beginnt die Saison am 14.08.88. Erster Gegner ist der SV Irlbach. Das Spiel findet in Hunderdorf statt.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 12.08.1988


Ortsmeister im Stockschießen
Bei herrlichem Sommerwetter veranstaltete der Eisstockclub Hunderdorf seine Ortsmeisterschaft im Stockschießen. Heiß wie das Wetter war auch der Kampf um die Punkte. Am Ende waren drei Mannschaften punktgleich, so daß Stocknote über den Sieger entschied. Den Siegerpokal hielt die Mannschaft mit den Schützen Rudi Wirth. Karl Solcher, Erwin Wild und Franz Betzenhauser. Mit nur 0,05 Punkten Rückstand landeten die Schützen der Schreinerei Schießl auf dem 2. Platz. Die Ergebnisliste: 1. Gasthaus Solcher, 2. Schreinerei Schießl, 3. Gasthaus Sandbiller, 4. Firma Riepl, 5. Skiclub Hunderdorf.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 12.08.1988


VdK-Ortsverband informiert
Kurzarbeit und Rente
Kein Zeitverlust – keine Einbußen

Viele Arbeitnehmer, die kurzarbeiten müssen und entsprechend weniger Lohn und Gehalt haben, fragen sich, ob sich dadurch später auch ihre Rente verringert. Diese Frage ist mit einem klaren „Nein“ zu beantworten, so der 1. Ortsvorsitzende Rudolf Karl.
Wer nämlich – bei entsprechend weniger Lohn oder Gehalt – kurzarbeitet, bekommt vom Arbeitsamt Kurzarbeitergeld. Gleichzeitig werden die Rentenversicherungsbeiträge weitergezahlt, und auch die Zeit der Kurzarbeit zählt für die Rente voll mit.
Dazu einige Erläuterungen:
Beitragsberechnung
Die Rentenversicherungsbeiträge während der Zeit der Kurzarbeit werden zwar nach dem tatsächlich gezahlten Lohn oder Gehalt und dem Kurzarbeitergeld berechnet, sind also niedriger als bei Normalarbeit. Der Arbeitgeber muß in den Versicherungsnachweis jedoch den „Volllohn“ eintragen, d.h. das während der Kurzarbeit ausgefallene Entgelt („fiktives Entgelt“). Dieser Volllohn wird auch der Rentenberechnung zugrunde gelegt und bestimmt die Rentenhöhe mit. Eine Rentenkürzung infolge Kurzarbeit gibt es deshalb nicht.
Beitragszahlung
Die Beiträge für den tatsächlich bezahlten Lohn oder das tatsächliche Gehalt zahlen – wie üblich – Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte. Den Beitrag aus dem Kurzarbeitergeld zahlt der Arbeitgeber allein. Dazu bekommt er vom Arbeitsamt auf Antrag einen Zuschuß von 50 Prozent, wenn der Antrag innerhalb von drei Monaten gestellt wird. Für das Schlechtwettergeld der Arbeitnehmer in der Bauwirtschaft gilt die gleiche Regelung. Auch hier sind keine Rentenabschläge zu erwarten.
Auskunft erteilt dazu ebenfalls der Verband der Kriegs- und Wehrdienstopfer, Behinderter und Sozialrentner (VdK) Kreisverband Straubing, Tel. 09421/1506
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 12.08.1988


Kaplan Gerstl verläßt die Pfarrei
Abschiedsgottesdienst mit der Gemeinde — Dankesworte für und vom scheidenden Priester
Bogen. Am Sonntag hatten sich besonders viele Gemeindemitglieder zur Familienmesse in der Stadtpfarrkirche eingefunden, denn es galt, Abschied zu nehmen von einem allseits beliebten Priester. Kaplan Herbert Gerstl, seit vier Jahren in Bogen tätig, feierte am Vormittag seine letzte heilige Messe, bevor er zu seinem neuen Wirkungsort in Weiden aufbrach. Mit Dank bedacht wurde er nicht nur von Dekan Alois

Der scheidende Kaplan (zweiter von rechts) während des Abschiedsgottesdienstes mit den Geistlichen der Pfarrei.

Möstl, ebenso anerkennende Worte zollte ihm im Namen der ganzen Pfarrgemeinde Rudolf Landstorfer als Vorsitzender des Pfarrgemeinderates. Der Kaplan selbst wandte sich mit herzlichen Worten an die ihm liebgewordenen Bogener und versicherte, wie wohltuend er die Sympathie empfunden hätte, die ihm von allen Seiten entgegengebracht wurde.
Die Pfarrkirche war gedrängt voll, denn alle wollten von ihrem Kaplan, der durch die Jahre seiner Seelsorgearbeit selbst ein festes Glied der Gemeinde geworden war, Abschied nehmen. Gemeinsam zelebrierten Dekan Alois, Möstl, Monsignore Josef Schleicher, Bischöflich Geistlicher Rat Franz Kaiser mit ihrem scheidenden Mitbruder die Eucharistiefeier. Gerstl war im Herbst 1984 als Neupriester gekommen; nun wartet eine neue Kaplanstelle in Weiden auf ihn.
Der Kaplan stehe, meinte der Stadtpfarrer, nicht nur im Dienste der Seelsorge, sondern ebenso im Dienste seines Bischofs, der ihm nun nach vier Jahren eine neue Stelle zugeteilt habe. Viele erinnerten sich sicher an seine mutigen Predigten, die nicht nur beim Mittagstisch in den Häusern nachwirkten. Besonders die Kinder hätte der Scheidende ins Herz geschlossen. Als sein Pfarrer sei er sicher, daß so manche gute Saat, die er in die Herzen der Bogener gelegt habe, weiter aufgehen und Früchte bringen würde. Es sei ihm unmöglich, alle Verbände, Gruppen und Bereiche aufzuzählen, in denen er gewirkt und viele Stunden der Seelsorgearbeit verbracht habe. Der Dank aller würde bei diesem Abschiedsgottesdienst zum Altar gebracht, sagte der Dekan.
Der Kaplan selbst erinnerte daran, daß er in Bogen mit viel gutem Willen seinen ersten Seelsorgeposten angetreten habe. Rückblickend könne er feststellen, daß er wertvolle Erfahrungen auf seinen neuen Weg mitnähme. Der Dekan habe ihm gezeigt, wie eine Pfarrei in ihrer Vielschichtigkeit zu führen sei; die Offenheit der Kinder, auch manch lustige Streiche der Ministranten und die warme Sympathie der Gemeindemitglieder, hätten seine Arbeit immer mitbestimmt. Freilich wisse er, daß auch an ihn als Priester viele Erwartungen geknüpft worden wären, und er hoffe, niemand enttäuscht zu haben. Er dankte für die lebendige Anteilnahme der Pfarrgemeinde, die ihm das Hineinwachsen in seine Aufgaben erleichtert habe.
Im Namen der Pfarrgemeinde, des Pfarrgemeinderates und der Kirchenverwaltung dankte Rudolf Landstorfer. Der PGR-Vorsitzende hob hervor, daß der Kaplan viele Kontakte geknüpft habe: mit jungen Eltern und ihren Täuflingen, mit Schülern im Religionsunterricht, mit den Ministranten, deren Ausbildung er vornahm, mit Gottesdienstbesuchern durch seine wohlvorbereiteten und mitunter recht kritischen Predigten. Alle würden ihn in guter Erinnerung behalten und ihm in seinem neuen Aufgabenfeld in der Pfarrei Herz Jesu in Weiden viel Freude wünschen. Ein Holzrelief aus der Werkstatt des Bildhauers Senoner aus St. Ulrich (Südtirol), der auch den herrlichen Bogener Flügel- und Volksaltar schnitzte, mit der Abbildung des heiligen Herbert, solle im ein Andenken an Bogen sein.
Quelle: Bogener Zeitung, 17.08.1988


Kräuterbuschen hält ein ganzes Jahr
Frauenbund und Landfrauen gaben dem Brauch der Kräuterbuschenweihe neues Leben
Hunderdorf. In der Pfarrei Hunderdorf ließen Frauen heuer den alten Brauch der Kräuterbuschenweihe an Mariä Himmelfahrt, im Bayerischen Wald „Kräutlfrauentag“ und in anderen Gegenden „Hoher Frauentag“ genannt, wieder aufleben. Frauen des Frauenbundes und die Landfrauen taten sich zusammen und fertigten unter Anleitung von Melanie Bergbauer Kräuterbüschel. Für den Kräuterbuschen müssen

Einige Frauen und Pfarrer Högner mit selbstgebundenen Kräuterbuschen.

verschiedene Kräuter gesammelt werden. Die Anzahl der heilvollen Kräuter ist verschieden. Es wird sogar einmal von 77 erzählt. Heutzutage hält man sich nicht mehr daran.
Viele Kräuter sind nur aus dem Dialekt dem Namen nach bekannt. Die Hunderdorfer Frauen banden die Büschel nach einer alten Überlieferung aus dem Bayerischen Wald, die der Heimatpfleger Otto Kerscher aus Furth zur Verfügung stellte. So gehören Königskerze, Holunder und Haselnuß in die Mitte des Straußes. Die Haselnuß sei sehr wichtig, denn sie schütze vor Blitzstrahl, so heißt es. Außerdem nimmt man Johanniskraut, Tausendguldenkraut, Baldrian, Wermut, Schafgarbe, Wohlmut, Arnika, Pfefferminze, Kamille, Gundermann, Bärenklau, Spitzwegerich, Rainfarn, Hauswurzblüte und alle Sorten Getreideähren. Blumen nach ländlicher Art zur Verschönerung sowie Kornblumen, Wegwarte, Flachssamen, Schilfkolben und Eichenlaub kommen noch dazu und alles bindet man mit grünem Bandgras zusammen.
Die Kirche feiert das Fest Mariä Himmelfahrt am Ende des Sommers und trägt zu Ehren Marias mit der Kräuterweihe die Gaben der Natur, die oft auch Arznei und Heilung sind, in ihren Gottesdienst hinein. Pfarrer Högner segnete am Ende des Festgottesdienstes die Kräuterbuschen. Die Kräuterbuschen kann man zu Hause an einem besonderen Platz, gestellt oder gehängt und auch getrocknet, aufbewahren. Der Kräuterbuschen muß ein ganzes Jahr halten. In früheren Zeiten gab man eine handvoll davon ins Futter, wenn das Vieh krank war. War ein Gewitter im Anzug, hat man vom Buschen ein Stück ins offene Feuer geworfen, um Haus und Hof vor Blitz- und Hagelschlag, vor Wasser- und Sturmschäden zu schützen.
Quelle: Bogener Zeitung, 18.08.1988


KSK-Vorsitzender Otto Häusler 70
Windberg.
Der langjährige Vorsitzende der Krieger- und Soldatenkameradschaft Windberg, Otto Häusler feierte am Freitag seinen 70. Geburtstag. Otto Häusler ist im öffentlichen Gemeindeleben sehr aktiv und äußerst geschätzt. Er konnte seinen Ehrentag unter den Klängen der Blaskapelle Otto Bugl verbringen. Unter den zahlreichen Gratulanten waren Bürgermeister Dietmar Schmidbauer, Pfarrer Emphrem v. Helvoirt, Pfarrgemeinderatsvorsitzende Paula Fischer, eine Abordnung der KSK Windberg mit stellvertretendem Vorsitzenden Anton Kittenhofer sowie die Vorstände mit Stellvertretern der Winith-Schützen Windberg und der Freiwilligen Feuerwehr Windberg. Auch der Wasserverband Windberg, bei dem Otto Häusler aktiver Wasserwart ist, ehrte den Jubilar.
Quelle: Bogener Zeitung, 18.08.1988


Zehn Jahre SV-Tennisabteilung
Am Samstag wird das neue Vereinsheim eingeweiht — Grillfest und Fußballspiel
Hunderdorf. Am Samstag, dem 20. August, ihr zehnjähriges Bestehen. Um 16 Uhr beginnt das Grillfest und zugleich das Fußballspiel der SV-Tennisabteilung gegen die AH-Mannschaft des SV. Um 18 Uhr erhält das

Die Teilnehmer am Kindertenniskurs mit -Heinz Hentschirsch

neue Tennisvereinsheim die kirchliche Segnung. Das Tennisheim wurde in Eigenleistung durch die Mitglieder der Tennisabteilung erstellt.
Die Tennisabteilung nimmt seit Jahren an der Wundermühlrunde teil, und 1988 spielte zum ersten Mal in der Vorwaldrunde die Jugendmannschaft mit und belegte den vierten Platz. Daneben werden verschiedene interne Vereinsmeisterschaften seit 1981 abgehalten. Um den Nachwuchs zu fördern, werden auch Kindertenniskurse durchgeführt. Beim letzten Kinderkurs, den Heinz Hentschirsch leitete, war wieder rege Beteiligung zu verzeichnen.
Aus der Vereinsgeschichte der Tennisabteilung feiert die Tennisabteilung des Sportvereins Hunderdorf am 18. September 1978 im Gasthaus Sandbiller unter Leitung des SV-Vorsitzenden Joachim Kaldonek stattfand. Als 1. Abteilungsleiter wurde Kornelius Klar gewählt. Von der Gründung bis heute leitete die Abteilung Tennis: 1. Abteilungsleiter Kornelius Klar (1978 bis 1984), Josef Zoller (seit 1984), 2. Abteilungsleiter Wolfgang Zimmer (1978 bis 1984), Hannelore Diewald (1984 bis 1986), Ernst Schick (seit 1986), Schriftführer Georgine Berger (1978 bis 1981), Hermine Axinger (1981 bis 1986), Rosa Binder (seit 1986), Kassier Werner Myrtek (1978 bis 1981), Wolfgang Zimmer (seit 1981), Beisitzer Hans Grill (seit 1978), Rudolf Hanner (1978 bis 1983), Josef Hanner (1983 bis 1985), Vergnügungswart Hans Grill (seit 1984), Jugendwart Werner Haimerl (seit 1983), Sportwart Josef Zollner (1981 bis 1983), Josef Hanner (1983 bis 1984), Alois Haimerl (seit 1986), Platzwart Wolfgang Riepl (1984 bis 1986), Martin Tanne (seit 1988).
Quelle: Bogener Zeitung, 19.08.1988


Gemeindepartnerschaft bekräftigt
Gegenbesuch in St. Johann in Österreich — Neue Sportanlagen eröffnet
Hunderdorf. Am Wochenende unternahm die Gemeinde Hunderdorf einen Gegenbesuch bei der österreichischen Partnerschaftsgemeinde St.

Der Partnerschaftsfestakt: Musikobmann Rudi Dorner, Altbürgermeister Wilhelm Winkler, Bürgermeister Josef Radler, Bürgermeister Egon Weinzierl, Geschäftsstellenleiter Xaver Kern (von links).

Johann am Wimberg. Dabei wurden im Rahmen des ersten Dorffestes auch die neuen Sportanlagen eröffnet und sportliche Vergleichskämpfe durchgeführt. Die Teilnehmer bekräftigten die im Vorjahr geschlossene Gemeindepartnerschaft.
Von der insgesamt 100 Personen umfassenden Hunderdorfer Reisegruppe fanden sich 30 Teilnehmer, davon hauptsächlich Mitglieder der Jugendblaskapelle, in St. Johann ein, wo sie von der dortigen Blaskapelle und Bürgermeister Josef Radler freundlich empfangen und begrüßt wurden und dann österreichische Gastfreundschaft erlebten. Die Jugendblaskapelle spielte am Nachmittag zum Seniorentag. Bürgermeister Radler und VG-Geschäftsleiter Kern nahmen gemeinsam den Bieranstich vor. Abends herrschte vergnügte Dorffeststimmung. Das nachmittägliche Sommerstockturnier mußte wegen Dauerregens ausfallen. ‚
Am Sonntagmorgen wurde die zweite Reisegruppe mit Bürgermeister Weinzierl an der Spitze herzlich empfangen. Nach einem Festzug zu den Sportanlagen zelebrierte Pater Markus eine feierliche Festmesse im Zelt. Der Gottesdienst wurde musikalisch mitgestaltet von der Hunderdorfer Jugendblaskapelle. Anschließend fand die festliche Eröffnung der neugebauten Sportanlagen (Tennisplätze, Stockbahnen, Reitanlage) in St. Johann statt. Nach Grußworten von Alfred Krauck, dem Obmann der Ski- und Sportunion St. Johann, Bürgermeister Josef Radler und Egon Weinzierl, dem ersten Bürgermeister der Gemeinde Hunderdorf, hielt Landeshauptmannstellvertreter Gerhard Possart die Festansprache und ehrte verschiedene Sportler.
Pater Markus erteilte den Sportanlagen den kirchlichen Segen. Die Eröffnungsfeier wurde von der Musikkapelle St. Johann unter Leitung von Kapellmeister Reinhold Westfahl musikalisch umrahmt. Am Nachmittag fanden sportliche Vergleichskämpfe im Eisstockschießen und Luftgewehrschießen statt. Zudem erfolgte ein Schaureiten am Wimberghof. Im Verlauf des Nachmittages wurde im Rahmen eines kleinen Partnerschaftsfestaktes auch die im Juli 1987 in Hunderdorf besiegelte Partnerschaft der Gemeinden Hunderdorf und St. Johann bekräftigt.
Bürgermeister Josef Radler verlas nochmals den Wortlaut der Partnerschaftsurkunde und bekräftigte den festen Willen, die Partnerschaft mit Leben zu fallen und weiter zu vertiefen. Bürgermeister Egon Weinzierl versicherte ebenso, die freundschaftlichen Bande weiter zu festigen. Abschließend wurden Erinnerungsgeschenke getauscht und die Sieger der sportlichen Vergleichskämpfe ausgezeichnet.
Quelle: Bogener Zeitung, 24.08.1988


Großlintach. Stammtisch: Samstag, 27. 8., 18 Uhr, Gartenfest beim Vereinslokal Plötz-Schlecht.
Quelle: Bogener Zeitung, 24.08.1988


Alte Ansicht von Hunderdorf
Die älteste bisher bekannte Ansicht von Hunderdorf stammt aus dem Jahre 1885 und wurde uns von Rita Hornberger zur Verfügung gestellt. Bach und Straße nehmen heute einen anderen Verlauf. Der etwas niedrige Kirchturm wurde 1899 um vier Meter erhöht. Rechts neben der Kirche steht das Gebäude des unteren Schulhauses, das 1982 abgebrochen wurde. Links vom Gotteshaus entdecken wir das Baier/Edbauer-Anwesen und den Pfarrhof mit dem Pfarrstadel. Ganz rechts auf dem Bilde, der lange Bau, ist die Metzgerei und Gastwirtschaft Baier.
Im Vordergrund erkennen wir das Anwesen Zitzelsberger und Zollner und die alte Schreinerei Härtenberger.
Die Gemeinde Hunderdorf plant die Herausgabe eines Buches mit Bildern aus der Zeit von 1880 bis 1940. Dazu werden Bilder von Orten, Häusern, dem Leben in Familie, am Hof, in der Schule und in den Vereinen benötigt. An alle Einwohner der Gemeinde Hunderdorf ergeht daher die Bitte, uns alte Bilder aus der Zeit vor 1940 zur Verfügung zu stellen. Viele Gemeindebewohner haben unserem Aufruf schon Folge geleistet und Fotos in der Gemeindeverwaltung abgeliefert. Ihnen allen unseren herzlichsten Dank.Quelle: Aus dem Perlbachtal, 26.08.1988


Jägerprüfung
Jägerprüfung 1989 und eingeschränkte Jägerprüfung 1989

Bek. v. 25.7.1988 Nr. 250 – 7931 a 4
Die Regierung von Niederbayern teilt mit, daß nach der Bekanntmachung des Bayer. Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 06. Juli 1988 Nr. R L – 7931 – 253 der schriftliche Teil der Jägerprüfung 1989 und der eingeschränkten Jägerprüfung 1989 gemäß der Verordnung über die Jäger- und Falknerprüfung (Jäger- und Falknerprüfungsverordnung – JFPO) vom 01.02.1983 (BayRS 792 – 7 – E) landeseinheitlich am
Dienstag, den 24. Januar 1989 (Beginn 9.00 Uhr)
stattfindet.
Prüfungsbewerber können sich bis spätestens 18. November 1988 unter Angabe von Vor- und Zuname, Beruf, Geburtsdatum und vollständiger Anschrift (einschließlich Postleitzahl) bei der Kreisverwaltungsbehörde (untere Jagdbehörde) schriftlich zur Prüfung anmelden, in deren Bereich sie ihre Wohnung haben. Anstelle der Kreisverwaltungsbehörden sind auch die Gemeinden zur Entgegennahme von Anmeldungen zur Prüfung zuständig.
Hat ein Bewerber keine Hauptwohnung in Bayern, hat er sich innerhalb der gleichen Frist bei einer Kreisverwaltungsbehörde desjenigen Regierungsbezirkes anzumelden, in dem er die Prüfung ablegen will.
Der Anmeldung sind die nach § 4 Abs. 1 JFPO erforderlichen Unterlagen beizufügen:
1. Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsgebühr,
2. ein Führungszeugnis, das nicht älter als 6 Monate sein darf,
3. bei Minderjährigen die schriftliche Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters,
4. der Nachweis über die jagdliche Ausbildung in Form einer Bestätigung, daß der Bewerber mindestens 120 Stunden an einem Ausbildungslehrgang im Sinne des § 6 JFPO teilgenommen hat. Mindestens 60 Stunden müssen dabei auf den praktischen Teil der Ausbildung entfallen. Dem Nachweis der praktischen Ausbildung über 60 Stunden steht gleich die Bestätigung über eine einjährige jagdliche Lehre bei einem bestätigten Lehrherrn,
5. von Bewerbern mit gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Bayerns die Zustimmung der zuständigen Behörde des Heimatlandes zur Teilnahme an einer Jägerprüfung in Bayern und der Nachweis, daß sie an Prüfungsvorbereitungen teilgenommen haben, die den Anforderungen der Jägerprüfung entsprechen.
Für die Prüfung wird eine Gebühr von DM 240,– erhoben.
Die Gebühr ist vor der Anmeldung zur Prüfung bei Kasse der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde einzuzahlen. Ein Nachweis über die eingezahlte Prüfungsgebühr ist der Anmeldung beizufügen. Dies gilt auch in Fällen, in denen sich Bewerber statt bei der Kreisverwaltungsbehörde bei ihrer Gemeinde zur Prüfung anmelden. Fehlt der Nachweis über die eingezahlte Prüfungsgebühr, so muß die Anmeldung durch die Kreisverwaltungsbehörde zurückgewiesen werden.
Diese Bekanntmachung gilt auch für Personen, die zur Erlangung des Falknerjagdscheines die eingeschränkte Jägerprüfung ablegen wollen mit der Maßgabe, daß bei den Anmeldungsunterlagen zu Nr. 4 der Nachweis von Kenntnissen des Waffenrechts, der Waffentechnik und des Führens von Jagd- und Faustfeuerwaffen entfällt und die Prüfungsgebühr nur DM 160,– beträgt. Der Anmeldung haben diese Bewerber eine Erklärung beizufügen, daß sie an der eingeschränkten Jägerprüfung teilnehmen wollen.
Eine Ladung zur Prüfung ergeht rechtzeitig.
Landshut, den 25.07.1988
Regierung von Niederbayern
Dr. Zeitler, Regierungspräsident
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 26.08.1988


Heustockmessen nicht vergessen
Jedes Jahr werden in der Landwirtschaft Millionenwerte an Gebäude und Mobilar, Maschinen, Vieh und Erntevorräten durch Selbstentzündung von Heu und Grummet vernichtet. Allein der Gebäudeschaden betrug in Bayern im letzten Jahr 10,8 Mill. DM und war damit wesentlich höher als 1986 (4,1 Millionen DM). Diese Brandschaden sind, wie der Leiter des Brandversicherungsamtes Straubing, Herbert Maschek, ausführt, fast immer vermeidbar, denn meistens schaffen Fahrlässigkeit und Leichtsinn die Voraussetzungen für einen Heustockbrand.
Der Landwirt ist nämlich verpflichtet, das Erntegut trocken einzulagern und im weiteren Verlauf die Temperatur in seinem Heustock laufend zu überwachen. Wird nicht ausreichend oder überhaupt nicht gemessen, so muß der Landwirt im Schadensfall damit rechnen, daß ihm die Entschädigung bis zu 30 % gekürzt und er wegen dieser Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld belegt wird. Noch schlimmer kommt es für den Landwirt, wenn er grobfahrlässig gehandelt hat. Dann entfällt der Versicherungsschutz ganz und überdies droht ihm ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Brandstiftung.
Das Brandversicherungsamt, die Außenstelle des bayer. Gebäudebrandversicherers, rät daher dringend allen Landwirten, dem eingelagerten Heu, auch dem hochdruckgepreßten, die ganze Aufmerksamkeit zu widmen. Amtsleiter Maschek nennt folgende Sicherheitsregeln, die unbedingt zu beachten sind:
„Damit Brandgefahr und Nährstoffverluste vermieden werden, sollte das Erntegut trocken eingefahren werden. Schon zwei Tage nach der Einlagerung muß der Landwirt etwas drei Monate lang regelmäßig die Temperatur im Heustock kontrollieren. Für diese Temperaturmessungen ist eine geeignete, d.h. genügend lange Heumeßsonde zu verwenden, zu deren Anschaffung die Versicherungskammer einen Zuschuß beisteuert. Es gibt auch für die Messung von hochdruckgepreßtem Heu geeignete Heumeßsonden.“
Temperaturen bis 45 Grad Celsius sind noch ungefährlich und kennzeichnen eine normal verlaufende Fermantation. Zwischen 60 Grad Celsius und 70 Grad Celsius besteht Brandgefahr.
Ergänzend meint Amtsleiter Maschek: „Jetzt ist eine regelmäßige Messung des Heustocks in Zeitabständen von fünf Stunden erforderlich.“ Überschreitet die Temperatur 70 Grad Celsius muß unverzuglich die Feuerwehr alarmiert werden. Bei rechtzeitigem Einsatz des Heuwehrgerätes, das die heiße Luft absaugt und danach Frischluft in den Heustock pumpt, bleibt dem Landwirt das mühselige Abtragen des Heustocks erspart.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 26.08.1988


Bekanntmachung über die Auslegung des Flächennutzungsplanes Neukirchen-Windberg, des Landschaftsplanes Neukirchen und Landschaftsplanes Windberg
Der Gemeinderat Neukirchen hat am 19.09.1979 und der Gemeinderat Windberg hat am 25.03.1980 beschlossen, für das Gemeindegebiet einen Flächennutzungsplan aufzustellen. Der Planentwurf ist vom Ingenieur- und Planungsbüro IPG ingplan GmbH in 8443 Bogen ausgearbeitet worden.
Der Gemeinderat Neukirchen hat am 11.03.1987 beschlossen, für das Gemeindegebiet einen Landschaftsplan aufzustellen. Der Planentwurf ist vom Planungsbüro Schober und Partner in 8050 Freising ausgearbeitet worden.
Der Gemeinderat Windberg hat am 02.09.1986 beschlossen, für das Gemeindegebiet einen Landschaftsplan aufzustellen. Der Planentwurf ist vom Planungsbüro Zimmermann in 8440 Straubing ausgearbeitet worden.
Der überarbeitete Entwurf des Flächennutzungsplanes mit Erläuterungsbericht und die Entwürfe der Landschaftspläne mit Erläuterungsberichten liegen in der Zeit vom 29.08.1988 bis 30.09.1988 in den Amtsräumen der Verwaltungsgemeinschaft 8447 Hunderdorf, Kirchgasse 8, Zimmer Nr. 1 während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Weiterhin liegt die Planung freitags in der Gemeindekanzlei Neukirchen und mittwochs in der Gemeindekanzlei Windberg jeweils von 14.00 – 16.00 Uhr öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen vorgebracht werden.
Hunderdorf, den 18.08.1988
Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf
I. A. Krieg, VerwHSekr
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 26.08.1988


Vollzug der Wassergesetze;
Einleiten von Misch- und Regenwasser aus dem Ort Steinburg in den Bogenbach
bzw. in einen zum Bogenbach führenden Graben durch die Gemeinde Hunderdorf;
Auslegung des Vorhabensplanes gem. Art. 83 Abs. 2 des Bayer. Wassergesetzes i. V. m. Art. 73 Abs. 3 und 5 des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes.
Die Gemeinde Hunderdorf beabsichtigt, aus dem Ort Steinburg Mischwasser über einen Beckenüberlauf (Kanalstauraum mit oben liegender Entlastung) in den Bogenbach und Regenwasser in einen zum Bogenbach führenden Graben einzuleiten. Die Entwässerung des Gebietes erfolgt überwiegend im Mischsystem; einzelne Teilgebiete werden im Trennsystem bzw. modifizierten Trennsystem entwässert. Beim Niedergehen des Berechnungsregens ergeben sich folgende Einleitungsmengen:
1 Beckenüberlauf 2 180 l/s
2 Regenwasserkanal 289 l/s-
Vom Vorhaben der Gemeinde Hunderdorf wird hiermit Kenntnis gegeben mit dem Hinweis, daß Pläne mit Beilagen, aus denen sich Art und Umfang des Unternehmens ergeben, in der Zeit vom 05.09.1988 bis 20.09.1988 in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf (Kirchgasse 8, Hunderdorf) während der allgemeinen Geschäftszeit zur Einsichtnahme aufliegen. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis 2 Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf oder beim Landratsamt Straubing-Bogen, Leutnerstr. 15, 8440 Straubing (Zimmer-Nr. 229), Einwendungen gegen den Plan erheben.
Verspätet erhobene Einwendungen können bei der Erörterung und Entscheidung über den Antrag der Gemeinde Hunderdorf auf Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis unberücksichtigt bleiben.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, daß
a) Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können,
b) die Zustellung der Entscheidung über Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 300 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind,
c) bei Ausbleiben eines Beteiligten im Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann.
Hunderdorf, den 26.08.1988
Weinzierl – 1. Bürgermeister
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 26.08.1988


VdK-Ortsverband Hunderdorf informiert
Höhere Renten durch Kindererziehungszeiten

Im Juni 1988 hatten nach Angaben des Verbands Deutscher Rentenversicherungsträger 953.000 Renten der Arbeiterrenten- und Angestelltenversicherung Anteile aus der 1986 eingeführten Anerkennung von Kindererziehungszeiten enthalten. Im Schnitt bedeutete das eine Rentenerhöhung von 58 Mark monatlich; netto – nach Abzug des Eigenanteils zur Krankenversicherung der Rentner – erhöhten sich die Renten um 55 Mark, dies bemerkte der 1. Ortsvorsitzende des VdK-Ortsverbandes Rudolf Karl.
Damit sind aber noch nicht alle Rentnerinnen und Rentner – es können sich auch Männer die Kindererziehungszeit anerkennen lassen – in den Genuß der Neuregelung gelangt.
Männern und Frauen, die vor 1986 zum Beispiel bereits eine Erwerbsunfähigkeitsrente bezogen hatten, wird die Erziehungszeit erst bei der Umwandlung dieser Rente, beispielsweise in ein Altersruhegeld, anerkannt, was viele, so Karl, jetzt noch nicht beachten.
Ende 1987 gab es 7.300 Mütter, die eine Rente allein aus Kindererziehungszeiten bezogen, ohne sonstige Versicherungszeiten. Dabei handelte es sich um Frauen, die mindestens fünf Kinder erzogen hatten, so daß sie allein mit der Erziehungszeit eine Wartezeit von fünf Jahren für die Rente mit 65 Jahren erfüllt hatten. Entsprechend ist bei diesen Müttern der durchschnittliche Rentenbetrag aus den Erziehungszeiten mit 166 Mark monatlich auch wesentlich höher als bei den anderen Müttern. Rat und Auskunft erteilt dazu der Verband der Kriegs- und Wehrdienstopfer, Behinderten und Sozialrentner (VdK) Kreisverband Straubing/Bogen, Pfarrplatz 10, Tel. 09421/1506
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 26.08.1988


Rammersberger – Kirta
Heuer findet wieder der Rammersberger Kirta statt. Drei fröhliche Festtage Freitag, 2. mit Sonntag 4. September) mit Bierzelt und Vergnügungsparkbetrieb stehen bevor. Ausrichter des Festes ist die Gastwirtsfamilie Gierl, die alles vorbereitet hat, was zu einem zünftigen Kirta-Fest gehört. Das ländliche Rammersberger Kirchweihfest wurde früher als Waldfest veranstaltet, in den letzten Jahrzehnten beim Gasthaus Gierl abgehalten und 1973 und einige Male danach wurde es mit Bierzelt- und Vergnügungsparkbetrieb ausgerichtet. Eröffnet wird das Fest am Freitag, den 02.09. um 19,00 Uhr mit dem Bieranstich durch Bürgermeister Egon Weinzierl. Es unterhält das Bergland-Duo. Am Samstag, den 03.09.ist ab 19.00 Uhr Festbetrieb mit dem „Hirschbach-Duo“. Am Sonntag, den 04.09. gibt’s ab 12,00 Uhr Mittagstisch (Wiesenschmankerl und Bayer. Schweinebraten mit Kraut u. Knödel) und ab 15,00 Uhr sorgt für schmissige Unterhaltung das „Arberblick-Echo“. Zum Festausklang am Sonntag ist um 22.30 Uhr Preisverteilung der Verlosung. Der Vergnügungspark bietet an Schiffschaukel, Schießbude, Losstand, Wurfstand sowie Eis- und Süßwarenverkaufsstand.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 26.08.1988


Sportverein Hunderdorf e.V. 1966
10 Jahre Tennis mit Einweihungsfeier des Tennisheims am 20.08.1988
Vereinsgeschichte der Abt. Tennis

Bei der Gründungsversammlung am 18.09.78 in der Gaststätte Sandbiller zeigten viele Sportler ihr Interesse für die neue Sportart.
Unter der Leitung des 1. Vorsitzenden Joachim Kaldonek gründeten noch am gleichen Abend die Abt. Tennis: J. Kaldonek, Otto Sachs, Grill H., Hentschirsch H., Biegerl S., Myrtek W., Helmbrecht J., Klar Klaus, Greipl M., Grimm S., Berger G., Körbl R., Schaubeck J., Hanner J., Hanner H., Zimmer W., Myrtek W., Riepl K., Riepl O., Hornberger F., Peschke G., Greil W., Kern X., Prommersberger M., Fellinger J., Sandbiller A., Hentschirsch I., Klar K.
Bei der Wahl der Abt. wurde gewählt:
1. Abtl. Klar K.
2. Abtl. Zimmer W.
Kassier Myrtek W.
Schriftführer Berger G.
Beisitzer Grill Hans und Hanner R.
Der Bau der Tennisanlage verzögerte sich. Erst im März 1980 war der Platz fertiggestellt. Zum ersten Tenniskurs meldeten sich gleich 50 Teilnehmer, der in der Zeit von 03.05. – 08.06.80 durchgeführt wurde. Das Interesse am Tennis war sehr groß, und bald stieg die Zahl der Mitglieder über 100, so daß ein Mitgliederstop notwendig wurde.
Bei den Neuwahlen 1981 1. Abtl. Klar K., 2. Abtl. Zimmer W., Kassier Myrtek W., Schriftführer Axinger H., Sportwart Zollner J. Beisitzer Grill, Hanner.
1981 wurde die erste Vereinsmeisterschaft durchgeführt. Hermine Axinger und Josef Hanner wurden die ersten Vereinsmeister. 1982 fand ein Tenniskurs für Kinder statt.
Bei den Neuwahlen 1983 1. Abtl. Klar K., 2. Abtl. Zimmer W., Kassier Myrtek W., Schriftführer Axinger H., Jugendwart Haimerl W., Josef Hanner Sportwart, Beisitzer Grill H., J. Hanner, Vergnügungswart Hans Grill.
Seit 1981 nahm man an der Wundermühlrunde teil. 1984 war die Abschlußfeier der Wundermühlrunde in Hunderdorf. Mit Musik und Tanz beschloß man den Abend.
Bei den Neuwahlen 1984 fand ein Wechsel in der Abt. Tennis statt. 1. Abtl. Josef Zollner, 2. Abtl. Diewald Hannelore, Kassier Zimmer W., Schriftführer H. Axinger, Platzwart Riepl W., Beisitzende Grill, Hanner, Jugendwart Haimerl W., Vergnügungswart Grill H.
Vereinsmeister 1984 wurden: Herren-Einzel (A) 1. Robert Neumeier, 2. Haimerl Alois, 3. Piendl Alois und Ewald Scherl
Herren Einzel (B) 1. Prommersberger Max, 2. Kalm P., 3. Fuchs H. und Fuchs
Damen Einzel 1. Ch. Müller, 2. H. Axinger, 3. H. Diewald und Hentschirsch
Herren-Doppel: 1. E. Scherl und J. Zollner, 2. R. Neumeier und K. Klar, 3. Riepl und Fuchs H.
Er und Sie Turnier: 1. Ch. Müller und E. Scherl 2. H. Axinger und R. Neumeier, 3. Hentschirsch F. und Schlecht O.
Im Jahre 1985 belegte man bei der Wundermühlrunde den 6. Platz.
Es gab zwei Siege und 5 Niederlagen.
Ranglistenerster wurde 1985 1. Scherl E., 2. Greil W., 3. Hentschirsch H., 4. Hanner J., 5. Neumeier R., 6. Haimerl A.
Die Meisterschaft der Damen gewann:
1. Axinger H., 2. Diewald H., 3. NI. Pielmeier und E. Hentschirsch.
Bei den Herren in der A-Runde 1. E. Scher!, 2. A. Haimerl, 3. J. Hanner und D. Leonhardt
B-Runde: 1. Ka1m P., 2. Pielmeier G., 3. Schönauer W. und M. Prommersberger.
Im Jahr 1985 wurden 146 Arbeitsstunden geleistet. Ein Gartenfest wurde am Sportplatz abgehalten. Auch eine Ballmaschine wurde in diesem Jahr angeschafft.
Die Doppelmeisterschaft gewann: Herren-Doppel: H. Hentschirsch und R. Neumeier Damen Doppel: H. Axinger und Ch. Müller
Mixed: Hermine Axinger und Greil W.
Das Jugendtraining übernahm W. Haimerl. Die Mannschaftsbetreuung wurde von A. Haimerl übernommen.
1986 war das Jahr der Neuwahlen
1. Abtl. wurde wieder J. Zollner gewählt. Sein Stellvertreter wurde Ernst Schick. Kassier blieb weiterhin W. Zimmer. Schriftführerin Rosa Binder, Sportwart A. Haimerl, Jugendwart W. Haimerl, Beisitzender Hans Grill, Vergnügungswart Grill H.
Nicht besetzt werden konnte die Arbeit des Platzwartes.
Die Wundermühlrunde wurde mit den 5. Platz abgeschlossen.
Der Arbeitseinsatz für Manner wurde Pflicht, so daß 3 Arbeitsstunden geleistet werden.
Vereinsmeister wurden 1986
Gruppe A: 1. Leonhardt, 2. A. Haimerl, 3. E. Scherl und J. Zollner
Gruppe B: 1. G. Pielmeier, 2. J. Hassler, 3. Th. Ziesler und M. Breu.
Damen Einzel: 1. Ch. Müller, 2. Diewald H., 3. E. Hentschirsch und P. Hornberger
Schüler und Jugendmeister: 1. Zitzelsberger W., 2. M. Kittner, 3. F. Kasper und Thomas Ziesler.
Herren Doppel: 1. W. Greil und R. Neumeier, 2. D. Leonhardt und A. Haimerl, 3. J. Zollner und Scherl E. und Th. Ziesler und W. Zitzelsberger
Die Damen belegten in der Wundermühlrunde den letzten Platz.
Mit der Jahresabschlußfeier 1987 konnte Abtl. Zollner die Tennismeister des Sportverein Hunderdorf bekanntgeben.
In der Gruppe A): 1. A. Haimerl, 2. H. Hentschirsch, 3. D. Leonhardt und Zitzelsberger W.
Gruppe B: 1. M. Breu, 2. M. Promm., 3. J. Hassler und Th. Ziesler
Herren Doppel: 1. A. Haimerl und D. Leonhardt 2. H. Hentschirsch und R. Neumeier, 3. J. Hassler und M. Breu
Damen Einzel: 1. Axinger H., 2. R. Binder, 3. Evi Hentschirsch und M. Prommersberger
Jugend: 1. W. Zitzelsberger, 2. M. Breu, 3. Stefan Diewald und Ziesler Th.
Schüler: 1. Markus Söldner, 2. Manfred Huber, 3. Mario Kieler
1987 wurde ein Bauausschuß zusammengetan, der sich um die Planung und den Bau des Tennisheimes zu kümmern hatte. Der Gemeinderat hat dem Plan zugestimmt. Durch Eigenleistung von Mitgliedern wurde das Tennisheim errichtet. Ein Gartenfest und Fußballspiel wurde durchgeführt.
In der Wundermühlrunde erreichte die Herrenmannschaft den 7. Platz. Die Damen belegten den 4. Platz. Ein Tenniskurs wurde durchgeführt. In den Wintermonaten besitzt die Tennisabteilung ein Tennis-Abo in Mitterfels. Im Frühjahr 1988 wurde mit dem Bau des Tennisheimes begonnen.
Vereinsmeisterschaft 1988
Herreneinzel:
1. Haimerl A., 2. Schlecht O., 3. Rohmann R., 3. Schell E.
Dameneinzel:
1. Hentschirsch E., 2. Axinger H., 3. Binder R., 3. Pielmeier Monika
Schüler und Jugend:
1. Söldner M., 2. Breu M., 3. Neumaier W., 3. Pielmeier S.
Die Wundermühlrunde wurde mit dem 6. Platz abgeschlossen.
Die Jugendmannschaft spielte zum erstenmal in der Vorwaldrunde mit und belegte den 4. Platz. Um den Nachwuchs zu fördern, führt heuer H. Hentschirsch Übungsstunden für Anfänger (Kinder) durch. Übereinstimmend war man der Meinung, daß das neue Tennisheim eine gute Sache ist.
Für das 10-jährige Bestehen sei zwar kein großes Fest geplant, aber es solle eine kleine Jubiläumsfeier gemacht werden.
Von der Gründung bis heute leitete die Abteilung Tennis:
1. Abteilungsleiter: Kornelius Klar 1978 – 1984
J. Zollner seit 1984
2. Abteilungsleiter: Wolfgang Zimmer 1978 – 1984
Hannelore Diewald 1984 – 1986
Ernst Schick seit 1986
Schriftführer: Georgine Berger 1978 – 81
Hermine Axinger 1981 – 1986
Rosa Binder 1986 –
Kassier: Werner Myrtek 1978 – 1981
Wolfgang Zimmer seit 1981
Beisitzer: Hans Grill seit 1978
Rudolf Hanner 1978 – 1983
Josef Hanner 1983 – 1985
Vergnügungswart: Hans Grill seit 1984
Jugendwart: Haimerl Werner seit 1983
Sportwart: Josef Zollner 1981 – 1983
Josef Hanner seit 1983 – 84
Alois Haimerl seit 1986
Platzwart:
Wolfgang Riepl 1984 – 86
Martin Tanne seit 1988

Die alte und neue Vorstandschaft in der Abt. Tennis: Kornelius Klar 1978 – 1984. Josef Zollner 1984 bis jetzt.
Die ersten Teilnehmer im Tenniskurs 1980 mit Abtl. Kornelius Klar
Die neue Vorstandschaft in der Abt. Tennis 1984.

Quelle: Aus dem Perlbachtal, 26.08.1988

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