1934# 10-12

Hofdorf, 2. Okt. (Unfall.) Der ledige Schlosser Johann Geiger in Hofdorf vergnügte sich mit mehreren Kameraden, als ihm sein Messer aus dem Anzug fiel und im Oberschenkel steckenblieb. Die entstandene Wunde blutete derart, daß sofort der Arzt gerufen werden mußte. Der außerordentlich große Blutverlust ließ anfangs das Schlimmste befürchten, doch ist der Patient nunmehr außer Lebensgefahr.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 02.10.1934


Hunderdorf, 2. Okt. (Abschiedsfeier.). Ab 1. Oktober wurde H. H. Kooperator Alfons Beck von hier nach Ascholtshausen als Pfarrprovisor berufen. Beim Hauptgottesdienst vergangenen Sonntag hielt er seine Abschiedspredigt. Er hob das gute Einvernehmen hervor, das zwischen dem Pfarrvorstand einerseits, den Pfarrangehörigen und ihm andererseits bestanden hat und bedankte sich für das ihm entgegengebrachte volle Vertrauen. Nachmittags versammelten sich Pfarrangehörige, besonders aber der kath. Burschenverein, um ihren Herrn Kooperator und Präses eine schlichte Abschiedsfeier zu bereiten. Schreinermeister Huber-Steinburg bedauerte den unerwarteten Weggang des allseits beliebten Priesters, dankte ihm für seinen einfriges priesterlichen Wirken und gab ihm die besten Wünsche mit für seinen ferneren Lebensweg. H. H. Pfarrer Betthausten schilderte den Scheidenden aus pflichtgetreuen Seelsorger und liebenswürdigen Hausgenossen. Seine besten Wünsche mögen ihn auf seinen neuen, wohl verantwortungsreichen Posten begleiten. Zum Schlusse nahm der Scheidende das Wort und meinte, daß er wohl schweren Herzens von dem ihm liebgewordenen Hunderdorf scheide, jedoch gerne dem Rufe seines Oberhirten folge und die leichtere mit den schwereren Bürde vertausche. Er sprach seinen teuren Pfarrkindern den Dank aus für das ihm allgemein entgegengebrachte Vertrauen und schloß mit der Zusicherung, seine Hunderdorfer nie zu vergessen. Mit seinen trauten Schafkopffreunden verbrachte er dann noch einige gemütliche Stunden. H. H. Kooperator Beck aber begleiteten die besten Wünsche der Hunderdorfer Pfarrkinder auf seinen neuen Posten.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 03.10.1934


Hunderdorf, 3. Okt. (Verlängerung der Obst- und Getreideschau.) Da die im Gasthaus Sandbiller abgehaltene Obst- und Getreideschau den Landwirten sehr gefallen hat und nachträglich noch viele Erzeugnisse gebracht wurden, ist sie verlängert worden. Heute, Donnerstag abends, findet die Preisbewertung der ausgestellten Erzeugnisse statt. Auch jetzt haben die Landwirte der Umgebung noch Gelegenheit, sich recht zahlreich an der Ausstellung sowie an der Prämierung der besten Erzeugnisse zu beteiligen. Es ist für den Fachmann eine Freude, die schönsten Obstsorten, die großen Runkeln und Kartoffeln sowie die Riesenmelonen zu bewundern.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 04.10.1934


Triebwagenverkehr Cham-Straubing-Neufahrn
Die Einführung von Triebwagen grundsätzlich genehmigt, auch der Zeitpunkt der Verwendung steht noch nicht fest.

Ein langgehegter Wunsch der Straubinger Bevölkerung soll nunmehr in Erfüllung gehen. Die Reichsbahndirektion hat beschlossen, einen Triebwagenverkehr auf der Strecke Cham-Straubing-Neufahrn und zurück einzurichten. Ursprünglich war, wie wir erfahren, die Einführung schon für diesen Winter vorgesehen. Diese Absicht ist auch aus dem amtlichen Kursbuch ersichtlich, da hier die Züge den Vermerk tragen b G (= beschränkte Gepäck- und Fahrradbeförderung). Diese Bemerkungen deuten an, dass man vom 7. Oktoberabt nur wenige Wagen auf diese Strecke zu führen beabsichtigt. Der Reiseverkehr wird dafür durch die Vermehrung der Zugpaare entlastet. Wie wir vor Tagen in einem Aufsatz „Verbesserte Bahnverbindung im Winterfahrplan“ durch Zahlen bewiesen, hat sowohl auf der Strecke Straubing-Neufahrn wie Straubing-Cham eine Mehrung der Züge und besonders auch der letzteren Strecke eine nicht unbedeutende Beschleunigung der Fahrzeiten stattgefunden.
So groß die Genugtuung in den Straubinger Geschäfts- und Handelswelt über das Entgegenkommen und den guten Willen der Reichsbahndirektion sein mag, so wird die Freude doch durch die Tatsache gedrübt, daß die Triebwagen zwar genehmigt und die Einführung für diesen Winter schon beschlossen ist, daß sich aber die Neuerung in der Praxis unliebsam verzögert. Wie der Straubinger Verkehrsverein auf Anfrage bei der Reichsbahndirektion Regensburg erfuhr, sind die nötigen Triebwagen leider noch nicht vorhanden, da die verschiedenen Firmen den umfangreiche Lieferungen nicht nachkommen können; der Zeitpunkt der Einführung steht also noch nicht fest. Sowie die Sache heute liegt, muß damit gerechnet werden, dass die Verwendung von Triebwochen in diesem Jahre kaum noch Wirklichkeit wird, vielleicht im Winterfahrplan überhaupt nicht mehr.
Die Verschiebung des Zeitpunktes der Einführung darf indes nicht darüber hinwegtäuschen, daß mit dem grundsätzlichen Beschluß der Reichsbahn, den raschen und oftmals verkehrenden, bequemen Triebwagen auf einer holprigen, lange stiefmütterlich behandelten Strecke einzuführen, ein bedeutsamer Abschnitt in der Verkehrsentwicklung zwischen Straubing und seinem nordwestlichen Hinterland einerseits und Neufahrn-München andererseits erreicht ist. Die Hauptsache ist: wir werden Triebwagenverbindung bekommen, sobald es nur geht. Unsere Gedanken gehen unwillkürlich zurück in die Zeit vor Jahrzehnten, als es in diesen Teilen Niederbayerns noch keine Eisenbahn, keinen Schienenstrang gab. Schlicht und bescheiden fuhren die Postkutschen und Botenfuhrwerke hügelauf und hügelab und die Klänge des Posthorns schallten über das Land. Dann kam mit der Dampfeisenbahn ein ganz neues Verkehrsmittel, daß am Anfang vielfach ängstlich um mißtrauisch angestaunt wurde. Bald aber wurde die Eisenbahn, als sie ihre Harmlosigkeit um ihren Nutzen bewiesen hatte, allgemein geschätzt. Sie brachte wirtschaftlichen Aufschwung und auch Leben und Bewegung in die Landschaft, zu der sie seitdem mit den wehenden Rauchfahnen der Züge und dem Geklingel der Signale als freundlicher Bestandteil gehört. Freilich ging es oft und besonders dann, wenn die Hügel zu steil anstiegen, gar langsam und mühselig voran, bis die wachsenden Verkehrswünsche und die technischen Fortschritte nach und nach Verbesserungen für rasches und bequemes Fahren und bessere Fahrpläne brachten. Aber den neuesten wirtschaftlichen Bedürfnissen wäre die Dampfereisenbahn auf die Dauer nicht mehr gewachsen, da ein schwacher Betrieb gar zu leicht unwirtschaftlich wird. Deshalb werden jetzt Triebwagen eingeführt. Das sind Eisenbahnfahrzeuge, die durch eine vorn im Wagen angebrachte Kraftmaschinenanlageangetrieben werden und auch einen Anhänger mit sich führen können. Die Einführung von Triebwagen bedeutet ein bequemeres, schöneres und reinlicheres Reisen sowie eine Verkürzung der Fahrzeit. Auch die Möglichkeiten, öfters von einem Ort zum anderen zu kommen, sind vermehrt. Viel unproduktive Wartezeit fällt damit weg, was dem modernen, immer hasteten und eiligen Menschen sehr zu statten kommt. Mit Dank und Befriedigung darf festgestellt werden, daß jetzt ein frischer Wind in der Verkehrsverwaltung weht und daß auch unserer niederbayerischen Wirtschaft im verkehrspolitischer Hinsicht mehr Rechnung getragen wird. Die neue Einrichtung wird, wenn Sie nunmehr praktisch eingeführt ist, für unsere ganze Gegend Segen bringen. Die Erfüllung dieses Wunsches berechtigt zur Hoffnung, daß auch die übrigen Verkehrswünsche Straubing bald Verwirklichung finden.
Noch fahren wir mit Dampf. Aber nicht mehr lange …
Quelle: Straubinger Tagblatt, 04.10.1934


Steinburg. (Unfall) Der ledige Säger Sidersbeck von Lintach geriet am Donnerstag vormittags mit der Hand in die Kreissäge; ein Finger der rechten Hand wurde erheblich verletzt, so daß ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden mußte.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 05.10.1934


Winter-Fahrplan des „Straubinger Tagblatt“
Gültig vom 7. Oktober 1934 mit 14. Mai 1935/ohne Gewähr
Quelle: Straubinger Tagblatt, 05.10.1934


Hunderdorf, 5. Okt. (Bauernversammlung.) Vor einem überfüllten Saale hat sich gestern die große Bauerversammlung im Gasthaus Sandbiller in Hunderdorf abgespielt. Herr Landwirtschaftsrat von Kötzting, Herr Dankesreiter aus Straubing, der Kreisbaumwart des Bezirkes unter Kreisleiter der NSDAP. gaben den Landwirten Aufklärung über den heutigen Stand der Landwirtschaft. Mit Begeisterung wurden die Ausführungen aufgenommen. Der Höhepunkt der Versammlung war aber die große Obst- und Getreideschau, die sie reichlich beschickt war und auf der man wirklich gut gelungene Erzeugnisse sehen konnte, so eine Weintraube mit vier Pfund Gewicht, Melonen von 74 Pfund, Kohlrabi von 6 Pfund. Das Glanzstück der Ausstellung waren aber die vielen Obstsorten, in der Einzelaufstellung und die gepackten Originalkisten vom ersten Ausleseobst. Die großen Mühe der Landwirte sollen aber auch belohnt sein, und deshalb wird allen Straubingern und der ganzen Umgebung empfohlen sich am Sonntag noch die wundervolle Ausstellung anzusehen und wenn Bedarf vorhanden ist, den Winterobstbedarf dort zu decken; denn dann hat er Gewähr wirtschaftlich erstklassiges, haltbares Obst zu bekommen. Zu erwähnen ist weiter noch die Ausstellung des Verwertungsbetriebes der Konservenfabrik Fruchtie in Steinburg. Die Bewertung der vielen ausgestellten Sorten ist noch nicht ganz durchgeführt; die Preisträger werden noch bekanntgegeben. Als bester Aussteller ist jedenfalls Bürgermeister Hartmannsgruber von Neukirchen zu bezeichnen, der in Obst wie im Getreide wie auch in Flachs und Gartenfrüchten je die Note 1 erhalten hat. Helfe nun auch der Städter den Landwirten. Gewähr für allererste Qualität ist vorhanden, wird doch jede verladene Kiste durch die Deutsche Verladekontrolle geprüft.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 06.10.1934


Hunderdorf, 7. Okt. (Unfall.) In Lintach geriet am Freitag ein Kind einer Maschine zu nahe und brachte die rechte Hand in dieselbe. Einige Finger wurden erheblich verletzt, sodaß das Kind zum Arzt gebracht werden musste.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 08.10.1934


Hunderdorf, 10. Okt. (Verunglückt.) Der 10-jährige Bürstenmachers Sohn Max Hirtreiter von Apoig stieß beim Eingang in das Wohnhaus mit dem Kopf so unglücklich an die eiserne Gartentüre, daß er eine schwere Verletzungen am Kopf erlitt. Aerztliche Hilfe aus Bogen war sofort zur Stelle.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 10.10.1934


Windberg. (Elektrisches Licht) Das hiesige Prämonstratenser-Kloster ließ in seinem Kellerräumen ein neues Elektrizitätswerk auf eigene Kosten erbauen. Unter der Leitung des Herrn Ingenieurs v. Tourenhaut erstand ein präzis gearbeitetes Werk, das seinen Meister lobt und Kloster und Ortschaft aus den Klauen der Finsternis befreit, in der die Ortschaft ob der Tücken des Bogenbach, der bisher den Strom lieferte, gefangen war. Seit dem 1. Okt. liefert das neue Werk, das von einem 18 PS-Hatz-Dieselmotor getrieben wird, vorzüglichen Strom. Die Bewohner der Ortschaft sowie seine Besucher aus nah und fern danken der Leitung des Klosters für diese Wohltat hinsichtlich der Strombelieferung sowie auch der Arbeitsbeschaffung.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 12.10.1934


Windberg. (Der Untersuchungsrichter) Seit Mittwoch weilt der Untersuchungsrichter in unserem Dorf. Er pflegt die Erhebungen in Sachen der Söhne des Schlossermeister Heller wegen Mordversuch am eigenen Vater.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 12.10.1934


Windberg, 16. Okt. (Elektrisches Licht) Zu unserem Bericht in Nr. 235 ist nachzutragen, daß die Akkumulatoren-Batterie geliefert wurde von der Akkumulatoren-Betrieb-AG, AFA, Hagen Berlin und die Dynamomaschine sowie die Schaltanlage und Installation von der Straubinger Firma Müller u. Co, Nachfolger Rehorst, während der Hatz-Dieselmotor von der Firma Josef Danner in Straubing besorgt wurde.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 16.10.1934


Nr. 5791.
An die Gemeindebehörden.
Wohlfahrtsabgabe 1934 betr.

Es wird darauf hingewiesen, daß die Einhebung der Wohlfahrtsabgabe unverzüglich in die Wege zu leiten ist. Die Heberegister müssen zum 31. 12. 34 abgeschlossen und die bis dahin nicht bezahlten Beträge in das Rückstandsregister übertragen werden. So kamen ist mit der zwangsweisen Beitreibung zu beginnen. Wie in den Vorjahren ist zum Abschluß jeden Monats dem Bezirksamt eine Abrechnung über die bisher einbezahlten und an die Kreiskasse überwiesenen Beträge vorzulegen.
Die in Art. 5 Abs. III des Gesetzes über die Wohlfahrtsabgabe für 1934 vom 9. 8. 1934 (GVBl. S. 323) und im Zusammenhang damit in § 3 Abs. 1 Ziff. 4 und Abs. II der Bek. über die Wohlfahrtsabgabe für 1934 vom 21. 8. 1934 (GVBl. S. 326) vorgesehene Befreiung von der Wohlfahrtsabgabe sowie die Ermäßigung der Abgabeschuldigkeit bei vier unterhaltenen Kindern gilt ohne Rücksicht auf das Alter der Kinder, vorausgesetzt, daß sie von abgabepflichtigen Personen zu unterhalten sind.
Kinder, die im elterlichen Anwesen eine Arbeitskraft ersetzen, stehen nicht mehr im Unterhalt; dagegen werden Kinder, die im arbeitsfähigen Alter, aber aus irgendeinem Grunde zu Hause sind, als von den Eltern unterhalten im Sinne des Gesetzes zu erachten sein.
Bogen, den 10. Oktober 1934.
Quelle: Amts-Blatt des Bezirksamtes Bogen, Nr. 33, 17. Oktober 1934


An die Ortspolizeibehörden.
Verkehr mit Hühnereiern betr.

Der Reichskommissar für die Vieh-, Milch- und Fettwirtschaft hat angeordnet, dass alle Hühnereier, die in den Verkehr gebracht werden, durch diejenigen, der sie vom Hühnerhalter erwirbt, der Kennzeichnung zugeführt werden müssen. Ausgenommen sind Eier, die vom Hühnerhalter unmittelbar an den Verbraucher abgegeben werden. Als Verbraucher gilt, wer Eier zum persönlichen Genuß oder zur Verwendung in eigenen Haushalt bezieht. Als Verbraucher im eigenen Haushalt gelten auch Krankenhäuser, Erziehungsanstalten, Wohlfahrtsanstalten und ähnliche Anstalten; Gast- und Schrankwirtschaften, Hotels und ähnliche Betriebe gelten nicht als Verbraucher, soweit nicht der Bezirksbeauftragte Ausnahmen zuläßt.
Die Kennzeichnung der Eier erfolgt nach der Eierverordnung durch den Aufdruck „Deutsch“ und des die Gewichtsgruppe bezeichnenden Buchstabens z. B. Deutsch S, bei konservierten Eiern durch den Aufdruck „Konserviert“, bei Kühlhauseiern durch den Auftritt eines großen lateinischen „K“ und bei den Auslandseiern durch den Aufdruck des Ursprungslandes. Werden Eier, die als Eier gesetzlicher Handelsklassen gekennzeichnet sind, nicht als Eier gesetzlicher Handelsklassen angeboten, zum Verkauf vorrätig gehalten, feilgehalten, verkauft oder sonst in den Verkehr gebracht, so sind sie nach den verschiedenen Güte- und Gewichtsgruppen getrennt aufzubewahren und zum Verkauf anzubieten. Außerdem ist in dem Verkaufsraum durch Schilder, die an dem Behältnissen der Eier oder auf ihren Unterlagen in deutlich sichtbarer Weise angebracht sind, zum Ausdruck zu bringen, und welche Güte- und Gerichtsgruppe es sich handelt. Die Schilder müssen mindestens 20 cm lang und 15 cm breit sein und in Buchstaben von mindestens 1,5 cm Höhe die ungekürzte Bezeichnung der Güte- und Gewichtsgruppen enthalten. Nach der Anordnung des Reichskommissars vom 16. Juni 1934 dürfen Eier deutscher Erzeugung, die den Mindestanforderungen an Eier gesetzlicher Handelsklassen nicht entsprechen, für Genußzwecke nur angeboten, zum Verkauf vorrätig gehalten, feilgehalten, verkauft oder sonst in den Verkehr gebracht werden, wenn jedes einzelne Ei den Aufdruck „aussortiert“ in lateinischen Buchstaben von mindestens zwei mm Höhe trägt und auf der Stirnseite der Packung die Worte „Aussortierte Eier“ in schwarzen Blockbuchstaben von mindestens 3 cm Höhe angebracht sind. Werden Eier, die darnach als aussortierte Eier zu kennzeichnen sind, nicht in Packungen für Genußzwecke angeboten, zum Verkauf vorrätig gehalten, feilgehalten, verkauft oder sonst in den Verkehr gebracht, so sind in den Verkaufsräumen Schilder anzubringen, die mindestens 20 cm lang und 15 cm breit sind und die in Buchstaben von mindestens 1,5 cm Höhe die Worte „Aussortierte Eier“ tragen. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnungen sind strafbar.
Auf vorstehende es ist in ortsüblicherweise aufmerksam zu machen. Die Ortspolizeibehörden haben geeignete Kontrollen vorzunehmen.
Bogen, den 16. Oktober 1934.
Quelle: Amts-Blatt des Bezirksamtes Bogen, Nr. 33, 17. Oktober 1934


Nr. 8449.
An sämtliche Kirchenverwaltungen.
Umbau und Instandsetzungen von Kirchen mit Denkmalswert betr.

Bis zum 1. Dezember ist dem Bezirksamt anzuzeigen, welche Kirchenerweiterungen, Umbauten, Instandsetzungen und dergl. im darauffolgenden Jahre beabsichtigt sind.
Bogen, den 3. Oktober 1934.
Bezirksamt Bogen.
Dr. Böhmer
Quelle: Amts-Blatt des Bezirksamtes Bogen, Nr. 33, 17. Oktober 1934


Windberg, 19. Okt. (Einbruchdiebstahl.) In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag wurde bei dem Wagnermeister Ignaz Kellermeier von Windberg ein gemeiner Einbruchdiebstahl verübt. Der oder die Diebe drangen in das Wohnzimmer des Kellermeier und stahlen 38 Rm. Bargeld. Trotz der eifrigen Recherchen der Gendarmerie Bogen fehlt von den Tätern jede Spur.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 20.10.1934


Gaishausen, 25. Okt. (Erbhöfe) zur Eintragung in die Stammrolle sind vom Erbhofgericht beim Amtsgerichte in Mitterfels für die hiesige Gemeinde 11 Höfe vorgesehen und zwar: Fendl Karl u. Maria, Hastreiter Karl und Maria, Gütlhuber Josef u. Rosina, Fuchs Johann und Franziska, Bugl Xaver u. Juliana, Kuchler Josef u. Anna, Kinzkofer Josef und Maria, Schneider Jakob u. Anna, Buchner Hedwig, Venus Maria, Schneider Jakob u. Anna und Weinzierl Josef und Franciska.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 25.10.1934


Hunderdorf, 2. Nov. (Ehrenzeichenverleihung.) Anlässlich der letzten Feuerwehrübung wurde dem Austragsgütler Alois Schaubeck von Thannanger das Ehrenkreuz für 50-jährige Dienstzeit verliehen.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 03.11.1934


Todesanzeige
Gott dem Herrn über Leben und Tod hat es gefallen, gestern abends 8 Uhr meine liebe unvergeßliche Gattin, unsere gute Mutter, Tochter, Schwiegermutter, Großmutter, Schwester, Schwägerin, Tante und Patin, die ehrengeachtete
Frau Therese Hilmer
Bäuerin in Obermenach

nach langem schwerem Leiden, jedoch schnell und unerwartet, nach öfteren Empfang der hl. Sterbsakramente im Alter von 55 Jahren zu sich in die Ewigkeit abzurufen. Um stilles Beileid bitten:
Der tieftrauernde Gatte Ludwig Hilmer
Hedwig Hilmer, Cäcilie Hilmer, Rosina Baier, Therese Poiger, Maria Hafner, Sofie Leiderer, Töchter; Ludwig Hilmer, Georg Hilmer, Otto Hilmer, Peter Hilmer, Söhne; Josef Baier, Josef Poiger, Anton Hafner, Georg Leiderer, Schwiegersöhne;
Anna Feldmeier, Mutter; Josef Feldmeier, Bruder.
Obermenach, Vorderbuchberg, Einstück, Straßhof, Alburg, den 7. November 1934
Beerdigung: Freitag, 9. Nov. vorm. halb 9 Uhr vom Trauerhause aus in Oberalteich mit darauffolgendem Gottesdienst.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 07.11.1934


Hunderdorf, 7. Nov. (Besetzung der Kooperatorenstelle.) H. H. Pater Norbert von der Prämonstratenserabtei Windberg wurde aushilfsweise als Kooperator daher ernannt.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 08.11.1934


Amtsgericht Bogen
1. Fall. Ecker Alois in Brandstatt, angeklagt wegen gefährlicher Körperverletzung, lebte mit seinem Nachbar Simeth seit längerer Zeit in Zwist. Als nun einmal Simeth mit seinem Fuhrwerk nach Hause fuhr, kam es zu beleidigenden Aeußerungen, die Simeth begann. Den Worten folgten Tätlichkeiten durch Ecker, der seinen Gegner Verwundungen in der Gegend der Wirbelsäule, wahrscheinlich mit dem Heutreter beibrachte. Zwar will der Angeklagte in Notwehr gehandelt haben, auch sollte es der 13jährige schwächliche Sohn des Ecker gewesen sein, der dem Simeth die Verwundungen beibrachte. Diese durch die Zeugenaussagen und Umstände widerlegten Einwände ändern nichts am Urteil, das dem Antrag des Vertreters der Staatsanwaltschaft stattgebend auf 1 Monat Gefängnis, Tragung der Gerichts- und Strafvollzugskosten sowie Einziehung des Heutreters lautet.

Quelle: Straubinger Tagblatt, 08.11.1934


„NSV.-Türplakette“
„Schutz gegen Bettelei und wilde Sammlungen.“
Die oben abgebildete Porzellanplakette ist von Gau Bayrische Ostmark des Amtes für Volkswohlfahrt herausgegeben worden und trägt die Inschrift „Mitglied der NSV., Gau Bayerische Ostmark“. Dieselbe ist in Notstandsgebiet der bayerischen Ostmark hergestellt worden und wird an alle Mitglieder und Mitgliedsanwärter der NSV. gegen eine einmalige Zahlung von 50 Pfennig abgegeben. Sie wird am Haus- und Korridortüren angebracht und soll den Mitgliedern der NSV. Schutz gegen Bettelei und wilde Sammlungen gewähren. Die NSV. geht dabei von dem Gedanken aus, daß ihre Mitglieder, die ihr monatlich Mittel für die Durchführung der Aufgaben der NSV. zur Verfügung stellen, Schutz genießen müssen gegen das Bettlerunwesen und gegen wilde Sammlungen aller Art. Wer sich also in gleicher Weise schützen will, erkläre seinen Beitritt zur NSV. Auch ihm ist dann Gelegenheit gegeben in den Besitz dieser Schutzmarke zu kommen.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 08.11.1934


Hunderdorf, 8. Nov. (Neuer Gemeindeschreiber.) Durch Beschluß des Gemeinderats und der Behörden wurde der SA-Mann Herr Heinrich Sagstetter, Landwirtssohn von Großlintach zum Gemeindeschreiber bei der hiesigen Gemeinde aufgestellt.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 09.11.1934


Hunderdorf, 8. Nov. (Verkehrszählung). Bei der Eisenbahnüberfahrt an der Straße Hunderdorf-Hunderdorf Bahnhof wurde wegen des Planes, eine neue Straßen mit einer Ueberführung über die Bahn zu bauen, der Verkehr gezählt. Trotz der Straßensperre von Apoig nach Windberg wurden 800 Fußgänger und 86 Fahrzeuge gezählt. Die Linienführung für die neue Straße ist bereits durch einen Geometer vermessen; sie geht von Privathaus Schedlbauer durch die Felder des Herrn Josef Blasini, über die Bahn und durch die Felder der Herren Josef Schötz und Barth nach Hunderdorf. Das Unternehmen wäre für unseren Ort mit seinen starken Verkehr zum Bahnhof und nach Windberg ein großer Vorteil.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 09.11.1934


Apoig bei Hunderdorf, 8. Nov. (Der Straßenneubau) von Apoig nach Windberg geht nun dem Ende zu. Eine Anzahl von Arbeitern hatte für längere Zeit Brot und Verdienst gefunden. Wenn die Schotterung beendet ist, wird die Dampfwalze, welche schon bereit steht, ihr letztes tun.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 09.11.1934


Hunderdorf, 10. Nov. (Unfall.) Der Zimmermann Jakob Dilger in Bauernholz bei Hunderdorf verletzte sich am Donnerstag bei beruflichen Arbeiten derart, an der rechten Hand, daß sofortige ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden mußte.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 10.11.1934


Hunderdorf, 12. Nov. (11. Jahrestag) Die Ortsgruppe der SA. Hunderdorf gedachte am 9. November der Toten der Bewegung. Beim Kriegerdenkmal war eine Ehrenwache aufgestellt. Abends versammelten sich SA., HJ. und die Bevölkerung, wobei Unterbannführer Herr Lehrer Englhardt die Bedeutung, des 9. November 1923 im klaren und eindringlichen Worten klarlegte.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 12.11.1934


Vom Erdmassen totgequetscht
Ein Familienvater aus Breitenhausen das Opfer
Bogen,
13. Nov. Bei den Straßenbauarbeiten am Weinberg ereignete sich heute Vormittag nach 7 Uhr ein außerordentlich bedauerlicher Unfall, der das Leben eines Familienvaters forderte. Kaum war mit den Arbeiten begonnen, als auch schon das Schreckliche geschah. Eben noch war der Arbeiter  Georg Vaitl bei den Abstecharbeiten auf dem Berg beschäftigt und gerade sprang er auf die Straße hinunter, um Erdmassen beiseite zu räumen, als ihm auch schon etwa 15 cbm Erde und Steine nachstürzten und ihn unter sich begruben. Er wurde sofort tödlich verletzt. Die Erdmassen verschütteten ihn so stark, daß nur mehr der formlos zerquetschte Kopf und die Füße hervorschauten.
Vaitl, der erst 36 Jahre alt ist, hinterläßt eine Frau und zwei kleine Kinder. Er ist von Moosmühle bei Breitenhausen. Durch die abstürzenden Erdmassen wurde auch der Arbeiter Johann Riepl von Oberhunderdorf erfaßt und am Bein verletzt.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 13.11.1934


Hunderdorf, 13. Nov. (Todesfall.) Im Alter von 78 Jahren stand die von der ganzen Umgebung bekannte und beliebte Ausnahmsfrau Theres Greindl von Hofdorf. Die Verblichene war stets eine große Wohltäterin für die Armen. R. I. P.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 13.11.1934


Hunderdorf, 12. Nov. (Straßenneubau.) Die Straße von Apoig nach Hofdorf, die infolge ihrer Unübersichtlichkeit immer gefürchtet war, wird nunmehr durch die Gemeinde Hunderdorf unter Aufsicht des Kulturbauamtes Deggendorf ausgebaut. Herr Josef Groß-Großlindach wurde als Leiter der Arbeiten aufgestellt. Zum Straßenbau wird auch ein Staatszuschuß geleistet. Die neue Straße erhält eine Breite von ca. 5 Metern und verläuft ziemlich gerade bis nach Hofdorf. 50 Mann haben bis jetzt bei diesen Straßenbau Beschäftigung und Verdienst gefunden.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 13.11.1934


Hunderdorf, 13. Nov. (91. Geburtstag.) Vor kurzem konnte die Ausnahmswitwe Frau Therese Hien von hier ihren 91. Geburtstag feiern. Die Jubilarin, die in der hiesigen Pfarrei die älteste Frau ist, erfreut sie körperlicher und geistiger Frische. Wir wünschen der weit und breit bekannte und beliebten Hienmutter noch viele Jahre in bester Gesundheit.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 13.11.1934


Hunderdorf, 14. Nov. (Schießerei.) Der Schreiner Josef Häusler von Lintach wurde auf dem Heimweg vom Wirtshaus im Großlintach angeschossen und am Kopf verletzt. Einen mutmaßlicher Täter soll bereits hinter Schloß und Riegel gebracht worden sein. Auch hört man, daß der Schuß nicht dem Häusler, sondern einem Begleiter gegolten habe.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 14.11.1934


Windberg, 14. Nov. (Im Dienst der Armen.) Als am Dienstag früh 50 Zentner Kartoffel in der Station Hunderdorf für unsere Ortsarmen eintrafen, machte sich der Beauftragte des Winterhilfswerkes auf dem Weg, um bei den Leuten um Fuhrwerke nachzusuchen. Alle sagten freundlich zu, nur eine gutsituierte Erbhofbäuerin erteilte dem Mann eine strikte Absage. Ihr Verhalten ist unerklärlich, da es sich nur um eine Stunde Fuhrwerksleistung für unsere Armen gehandelt hätte.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 14.11.1934


Nr. 7307.
An die Gemeindebehörden.
Anerkennung der Wohlfahrtserwerbslosen betr.

Das Arbeitsamt Straubing auch festgestellt, daß Gemeinden bestimmte Personen zur Anerkennung als Wohlfahrtserwerbslose vorschlagen und in dem hierfür verwendeten Formblatt eintragen, daß die öffentliche Wohlfahrtsunterstützung einen bestimmten Betrag ausmacht, in Wirklichkeit aber die Gemeinde keine Unterstützung bewilligt und denkt auch gar nicht daran, eine solche zu zahlen. Die Anerkennung als Wohlfahrtserwerbsloser sollte nur den Zweck haben, den in Betracht kommenden Arbeiter bei einer Notstandsarbeit unterzubringen.
Das Arbeitsamt hat die Bürgermeister, die so handelten, verwarnt und ihnen für den Fall nochmaliger Verfehlung Strafanzeige angedroht.
Auf Ersuchen des Arbeitsamtes werden die Gemeinden auf die Strafbarkeit eines solchen, das Reich schädigenden Handelns hingewiesen.
Bogen, den 3. November 1934.
Quelle: Amts-Blatt des Bezirksamtes Bogen, Nr. 36, 15. November 1934


Nr. 7360.
An die Ortspolizeibehörden und Gendarmeriestationen.
Früharbeit in Bäckereien und Ladenöffnung der Backwaren- und Milchverkaufsstellen betr.

Das Gesetz über die vorübergehende Änderung der Verordnung über die Arbeitszeit in Bäckereien und Konditoreien vom 26. März 1934 (RGBl. I S. 245) ist am 30. September 1934 außer Kraft getreten. Unten 26. September 1934 ist ein neues Gesetz zu einer dauernden Änderung der Verordnung über die Arbeitszeit in Bäckereien und Konditoreien ergangen, dessen Veröffentlichung im RGBl. Nr. 110 vom 29. 9. 34 erfolgt ist. Dieses Gesetz legt den Arbeitsbeginn in Bäckereien und Konditoreien auf 4 ½ Uhr, dem Beginn der Abgabe von Bäcker- und Konditorwaren an die Verbraucher aus der Bäckereiwerkstatt auf 6 ½ Uhr, den Beginn der Belieferung von offenen Verkaufsstellen auf 6 ¼ Uhr fest und ist am 1. Oktober 1934 in Kraft getreten. Gleichzeitig wurde u.a. der bisherige § 5 der Bäckerei-Arbeitszeitverordnung aufgehoben. Die früher auf Grund dieser Gesetzesbestimmung erteilten Genehmigungen sind damit als erloschen zu betrachten.
In Anpassung an die vorgenannte Änderung der Bäckerei-Arbeitszeitverordnung ist die Abgabe von Backwaren jeder Art aus offenen Verkaufsstellen auf Grund von § 24 Abs. 3 der Arbeitszeitordnung von 26. Juli 1934 (RGBl. S. 804) von 6 ½ Uhr morgens an zuzulassen. Die Abgabe von Milch aus offenen Verkaufsstellen wird zweckmäßig entsprechend zu regeln sein, sofern nicht in Einzelfällen örtliche Bedürfnisse eine Abweichung erforderlich machen. Eine Anhörung der Gewerbeaufsichtsbeamten (§ 24 Abs. 4 AZO.) vor der Zulassung einer Ladenöffnung um 6 ½ Uhr bedarf es nicht mehr.
Die Genehmigung der Ortspolizeibehörden ist sofort zu erteilen.
Über die Erfahrungen mit der Neuregelung ist bis 20. 2. 35 zu berichten.
Bogen, den 2. November 1934.
Quelle: Amts-Blatt des Bezirksamtes Bogen, Nr. 36, 15. November 1934


Nr. 7430.
An die Gemeindebehörden und die Schulleitungen.
Feuersicherheit betr.

I. 1. Um die Schüler an das geordnete rasche Verlassen des Schulhauses bei Brand- und sonstigen Schreckensfällen zu gewöhnen, hat an sämtlichen Schulen des Bezirks im Laufe dieses Monats eine Feueralarmprobe stattzufinden. Die näheren Anordnungen für diese Probe wie für den Ernstfall sind von dem Schulleiter im Benehmen mit den übrigen Lehrkräften zu treffen.
2. Gleichzeitig sind die Schüler über die Gefahren der Berührung elektrischer Leitungen zu belehren.
3. Mit der Feueralarmprobe ist eine Nachschau bezüglich der in dem Schulhaus vorhandenen Feuerlöschvorrichtungen zu verbinden. Die Schulleiter haben der Feuersicherheit des Schulhauses fortgesetzt ihre Aufmerksamkeit zuzuwenden, etwaige Mißstände zu beseitigen oder den zuständigen Behörden anzuzeigen.
4. Die Vornahme der Feueralarmprobe, der Belehrung über Gefahren durch elektrische Leitungen und der Nachschau bezüglich Feuerlöschvorrichtungen ist im Schultagebuch zu vermerken.
II. Soweit die Schulleitungen das Amtsblatt nicht haben, haben die Gemeindebehörden die Schulleitungen gegen Nachweis zu dem gemeindlichen Akten unverzüglich von dieser Bekanntmachung in Kenntnis zu setzen.
Bogen, den 10. November 1934.
Quelle: Amts-Blatt des Bezirksamtes Bogen, Nr. 36, 15. November 1934


Nr. 7625.
Bekanntmachung.
Kartoffelpreis betr.

Der Reichskommissar für Preisüberwachung hat telegraph. verfügt: “Reichsnährstand hat Selbstverkauf der Kartoffeln durch Bauern freigegeben. Bauer braucht nicht mehr als Erzeugermindestpreis zu fordern. Ich bitte, dafür zu sorgen daß diese Regelung weitgehend bekannt wird, weil sie eine erhebliche Verbilligung des Einkaufs ermöglicht.“
Bogen, den 14. November 1934.
Bezirksamt Bogen:
Dr. Böhmer.
Quelle: Amts-Blatt des Bezirksamtes Bogen, Nr. 36, 15. November 1934


Windberg, 16. Nov. (Die Wassergrabenarbeiten beendet.) In den letzten Tagen in den frühen Morgenstunden zogen die Ortsbewohner von Windberg mit Hacke und Schaufel zum 200. mal zum Ursprung des Wassergrabens, um diesen von Unrat zu reinigen. Die Leute brauchten meist den ganzen Tag zu dieser Arbeit, da der Graben eine Stunde von hier entfernt ist. Manche Ortsbewohner gehen nicht mit und warten dann mit Schmerzen, bis wieder Wasser kommt. Auf diesem Weg fällt manchem von den lustigen und gesunden Vorberglern ein guter Witz oder irgendein Schabernack ein, den sich die anderen gern gefallen lassen. Diesmal wurden schöne, reife Himbeeren gefunden, die trefflich schmeckten; um diese Jahreszeit ist das sicher eine Seltenheit. Im heurigen Sommer hatte es der „Wassermann“ nicht leicht, da trotz seines Fleißes das Wasser immer wieder ausblieb. Er mußte jedennTag den weiten Weg um den geringen Lohn machen, da die Sonne das Wasser immer wieder austrocknete. Manche Bauern von Windberg holten sich täglich Fässer voll Wasser aus dem Bauch in Apoig; auch zum Waschen mußte man an den Bach gehen. Nunmehr ist die Wasserarbeit wieder für ein Jahr beendet. In den früheren Jahren konnte sich jeder Beteiligte an den Wassergrabenarbeiten im Bräuhaus Bier holen; Männer hielten eine Maß, Frauen eine Halbe Bier.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 16.11.1934


Steinburg, 17. Nov. (Zusammenstoß) Bei Heugrub fuhr das Simbacher Heraklit-Auto mit dem Eiertransportwagen der Firma Andreas Wührl zusammen. Personen wurden glücklicherweise nicht verletzt, nur wurden beide Gefährte beschädigt. Man schreibt den schmalen Straßen viel Schuld zu.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 17.11.1934


Hunderdorf, 16. Nov. (Jungbauernführer.) Für die Gemeinde Hunderdorf wurde als Jungbauernführer der Landwirtssohn Max Wittmann von Lindfeld bestellt. Desgleichen für die Gemeinden Au v. Wald der Landwirtssohn Xaver Gierl von Schafberg und für Steinburg der Bierbrauersohn Alfons Berger von dort.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 17.11.1934


Hunderdorf, 16. Nov. (Neuerliche Verhaftung.) Im Zusammenhang mit der Schießerei beim alten Bier in Lintach, wobei der Landwirt Josef Schreiner von Großlintach im Gesicht getroffen wurde, hat man heute früh den Hausbesitzer Max Hirtreiter von Apoig verhaftet.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 17.11.1934


Windberg. 16. Nov. (Gesellenprüfung) Der Lehrling Karl Wagner von Oberbucha, der bei Bäckermeister Johann Ellerbeck in Windberg in der Lehre war, hat in Straubing die Gesellenprüfung mit „Sehr gut“ bestanden.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 17.11.1934


Windberg, 16. Nov. (Diebstahl.) Dem Wagnermeister Ignaz Kellermeier wurde wahrscheinlich durch einen Einschleichdieb ein Betrag von 45 Rm. gestohlen. Der größte Teil davon waren Vereinsgelder. Vom Täter hat man keine Spur. Die Tat ist umso verwerflicher, da Kellermeier in knappen Verhältnissen lebt.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 17.11.1934


Hunderdorf, 18. Nov. (Todesfall) Heute früh verschied infolge Schlaganfalles der Rentner Peter Richter von Bauernholz im Alter von 82 Jahren. Der Verstorbene arbeitete fast 30 Jahre in der Tonwarenfabrik Bärndorf und war bis auf die letzte Stunde gesund und rüstig. Er ruhe im Frieden!
Quelle: Straubinger Tagblatt, 19.11.1934


Hunderdorf, 19. Nov. (Großzügige Arbeitsbeschaffung) Dank der guten Zusammenarbeit aller in Frage kommenden Behörden ist es nun soweit, daß der bereits im Vorjahr geplante Straßenerweiterungsbau Hunderdorf-Bahnhof und zwar die Strecke Hunderdorf-Ortschaft-Apoig genehmigt ist und auch in Bälde mit den Arbeiten begonnen werden kann. Sämtliche Arbeiten sollen ohne Zuhilfenahme einer Kraftmaschine ausgeführt werden. Das Projekt bedeutet für unsere Arbeiter mehrere tausend Tagschichten Verdienst. Nicht nur im Interesse der Arbeitsbeschaffung, sondern auch des stets zunehmenden Autoverkehrs ist die Ausführung dieses großen Projektes sehr zu begrüßen. Dort, wo heute noch ganz unübersehbare Kurven und schlechte Ueberholungsmöglichkeiten bestehen, wird in nächster Zeit eine Straße geschaffen werden, die jedem Benützer Freude macht.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 19.11.1934


An die Gemeindebehörden und Gendarmeriestationen.
Sicherung des Verkehrs zur Winterszeit betr.

1. Es ist dafür zu sorgen, daß an allen Gemeinde- und Ortsverbindungs-, Kirchen- und Schulwegen, wo nicht umhin genügend Bäume stehen, alsbald die erforderlichen Schneezeichen angebracht werden. Umgefallene Schneezeichen sind sofort wieder aufzurichten, abhanden gekommene oder abgebrochene sind zu erneuern.
2. Bei großen Schneefällen und bei Schneewehen ist für das sofortige Freilegen einer genügend breiten Fahrbahn mit den erforderlichen Ausweichstellen zu sorgen. Erforderlichenfalls sind die Ortsführer zur Unterstützung beizuziehen und Gemeindedienste anzuordnen.
3. Die ortspolizeilichen Vorschriften, wonach die Fußwege bei Glatteis mit Sand oder Asche ausgiebig bestreut und bei Schneefällen oder Tauwetter für den Fußgängerverkehr offen gehalten werden müssen, sind den Beteiligten unter Hinweis auf ihre Haftung und ihre Straffälligkeit in ortsüblicher Weise in Erinnerung zu bringen.
4. Nach Art. 79 des Polizeistrafgesetzbuches ist es untersagt, gegen ein ortspolizeiliches Verbot sich auf eine Eisdecke zu begeben. Gemäß Bekanntmachung vom 3. Januar 1889 (MABl. S. 2 und 3) sind auf Grund des Art. 79 überall da, wo es nach den wirklichen Verhältnissen geboten erscheint, sofort Verbote zu erlassen; durch sorgfältige Überwachung der Einhaltung dieser Verbote ist Unglücksfällen noch Möglichkeit vorzubeugen. Die Gendarmerie hat nötigenfalls im Benehmen mit der Ortspolizeibehörde den Vollzug genau zu überwachen, insbesondere die Schuljugend von den Betreten gefährlicher Eisstellen fernzuhalten.
Bogen, den 10. Februar 1934.
Quelle: Amts-Blatt des Bezirksamtes Bogen, Nr. 37, 20. November 1934


Nr. 7428.
An die Gemeindebehörden.
Durchführung der Wohnungsaufsicht und Wohnungspflege betr.

Die Durchführung der Wohnungsaufsicht gemäß der Verordnung vom 10. Februar 1901 (GVB. S. 73) und dem in früheren Anschreiben gegebenen allgemeinen Weisungen wird erneut in Erinnerung gebracht. Die derzeitigen Wohnungsverhältnisse erfordern besonders folgende Maßnahmen:
1. Bei den Altwohnungen ist für ihren ordnungsgemäß im bau- und wohnungstechnische Erhaltung zu sorgen. Gegebenenfalls sind die Hauseigentümer auf die Möglichkeit, staatliche Instandsetzungsarbeiten bezw. derzeit von allen Reichszuschüsse und Zinsvergütungen für Instandsetzungs- und Ergänzungsarbeiten an Gebäuden jeder Art in Anspruch nehmen zu können, in geeigneter Form hinzuweisen (Amtsbl. Nr. 33).
2. In dem nach dem Krieg neu erstellten Wohnungen, besonders in dem mit Hilfe öffentlicher Mittel errichteten, muß einen etwaigen Einreißen von Mißbräuchen in der Wohnungsbenutzung und -Instandhaltung wirksam entgegengetreten werden. Auch hier sind die Hauseigentümer im Bedarfsfalle auf die in Ziff. 1 genannten Reichszuschüsse und Zinsvergütungen geeignet hinzuweisen. Bei den mit staatlichen Zusatzdarlehen beliehenen Wohnungen von Schwerkriegsbeschädigten und kinderreichen Familien ist außerdem darauf zu sehen, das Untermieter nur nach vorheriger Genehmigung des Bezirksamtes aufgenommen werden durften.
3. Soweit die Wohnungsnot einer straffen Handhabung der wohnungsaufsichtlichen Bestimmungen über die Belegung von Wohn- und Schlafräumen (Wohnmängel) zur Zeit noch entgegensteht, muss gleichwohl alles getan werden, und die gröbsten Mißstände, wenn dich zu beseitigen, so doch zum mindesten lindern. So ist in überbelegten Wohnungen die Verhinderung bezw. Beseitigung von Untervermietung nachdrücklichst zu betreiben. Auf entsprechende Unterbringung von Dienstboten, Gewerbegehilfen und Schlafgängern ist zu achten. Zur Verbesserung der Belegungsverhältnisse können derzeit Reichszuschüsse und Zinsvergütungen für die Teilung von Wohnungen und den Umbau sonstiger Räume zu Wohnungen dienlich sein; die letzteren können auch für die Erweiterung bestehender Wohnungen durch Anbau oder durch Ausbau vorhandener sonstiger Räume in Anspruch genommen werden. Mittels der in Ziff. 1genannten Reichszuschüsse und Zinsvergütungen für Instandsetzungs- und Ergänzungsarbeiten könnten ferner solche Wohnräume in Wohngebäuden, die nach den bestehenden bau-, wohnungs- und feuerpolizeilichen Bestimmungen im jetzigen Zustand für Wohnzwecke nicht verwendet werden dürfen, wieder wohnbar gemacht werden. Hauseigentümer, die hiervon Gebrauch machen können, sind hierauf in geeigneter Form aufmerksam zu machen.
4. Falsche Wohngebräuche und schlechte Wohnsitten (wie z.B. ungenügendes Lüften, mangelhafte Reinlichkeit, Waschen und Trocknen von Wäsche in der Wohnung, Kleintierhaltung in der Wohnung, unzweckmäßige Raumbenützung und -Einrichtung und ähnl. m.) müssen – auch bei überbelegten Wohnungen – in erster Linie durch geeignete mündliche Aufklärung und Belehrung bekämpft werden.
5. Soweit dem wohnungsaufsichtlichen Einschreiten zur Zeit unüberwindliche Hindernisse entgegenstehen, muss wenigstens die Wohnungspflege in enger Zusammenarbeit mit den übrigen Zweigen der Wohlfahrtspflege und deren Einrichtungen (z. B. Bezirksfürsorgerin, Landkrankenpflegerin, Vereinigungen der Wohlfahrtspflege usw.) versuchen, die Folgen vorschriftswidriger Zustände auszuschalten. Dabei muß in Wohnungen, in den ansteckende Krankheiten herrschen, auf die Absonderung des Kranken vom übrigen Familienmitgliedern hingewirkt werden.
Auch bei der Bekämpfung falscher Wohngebräuche und schlechter Wohnsitten (Ziff. 4) ist die Mitwirkung der eben genannten Stellen anzustreben.
Über die Ergebnisse der planmäßigen Besichtigungen und der etwa erforderlichen Nachbesichtigungen zur Durchführung von Wohnungsaufsicht und Wohnungspflege haben die Gemeindebehörden nach vorstehenden Ziffern zum 1. Mai 1935 zu berichten. Die planmäßigen Besichtigungen sollen bis dahin die Hälfte, in größeren Orten wenigstens ein Drittel der Wohnungen erfassen.
Bogen, den 10. November 1934.
Bezirksamt Bogen:
Dr. Böhmer.
Quelle: Amts-Blatt des Bezirksamtes Bogen, Nr. 37, 20. November 1934


Windberg, 22. Nov. (Unsere neue Glocke.) 17 Jahre sind verflossen, seit unsere beiden Glocken, die 10 Zentner schwere St. Blasiusglocke und die 7 Zentner schwere St. Josefsglocke der Stellungbefehl zum Kriegsdienst erreichte. Mit Wehmut lauschen seitdemt Priester und Gläubige den verstümmelten Klängen unseres ehemals so schönen Geläutes. Am Dienstag traf nun, freudig begrüßt von der Pfarrgemeinde, eine neue Glocke ein. Die Glocke, die aus der Glockengießerei des Herrn Gugg, Straubing, stammt, ist zehn Zentner schwer. Beim Missionskreuz gab ihr H. H. Pfarrer Straßer unter Assistenz des gesamten Klosterkonvents die kirchliche Weihe. Ohne jeden Zwischenfall ging der Aufzug vor sich. Schon am Abend ließ die neue Glocke ihre Stimme erschallen, zunächst allein, dann wurden auch noch die 15 Zentner schwere St. Scholastikaglocke und die 38 Zentner schwere St. Mariaglocke geläutet. Möchte die neue St. Norbertusglocke nur glückliche und friedliche Zeiten einläuten. Vielleicht ist auch die Zeit nicht mehr allzu fern, wo unser Geläute durch eine vierte Glocke melodisch ergänzt wird. Bei den ärmlichen Verhältnissen unserer Waldgemeinde scheint es aber fast als eine Unmöglichkeit.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 22.11.1934


Gaishausen, 22. Nov. (Neuer Gemeindeschreiber). Die Gemeindeschreiberei Gaishausen, ebenso die von Au v. W. wurde dem Schumachermeister Josef Stelzl von Wegern übertragen, nachdem der bisherige Gemeindeschreiber Herr Lechner anderweitig Anstellung bekommen hat. Die Gemeindeschreiberei Steinburg führt Herr Bürgermeister Lipp weiter.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 23.11.1934


Hunderdorf, 22. Nov. (Ausbau der elektr. Anlage). Die Ortschaften Eglsee und Stetten haben sich zu einer Stromgenossenschaft zusammengeschlossen zum Zwecke der Versorgung mit elektr. Licht. Der Anschluss erfolgt an das Elektrizitätswerk Hofdorf und zwar an die Fernleitung bei Lindfeld. Die Installationsarbeiten wurden Herrn Lipp von Steinburg übertragen und die Hausinstallationen sind bereits fertiggestellt. In kürzester Zeit rechnet man mit der Fertigstellung der Fernleitung, so daß auch diese Ortschaften sich eines schönen Lichtes in den langen Wintermonaten erfreuen können.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 23.11.1934


Hunderdorf, 23. Nov. (Todesfall.) Der Tod hält gegenwärtig bei den älteren Leuten der Pfarrei Umschau. Nachdem es kurz Frau Greindl von Hofdorf im Alter von 82 Jahren, Peter Richter ebenfalls 82 Jahre alt, gestorben sind, verschied heute infolge Schlaganfalles Frau Thurner von Steinburg, 76 Jahre alt. Ihr Gatte ist ihr vor 2 Monaten im hohen Alter von 81 Jahren im Tode vorausgegangenen. R. I. P.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 24.11.1934


Hunderdorf, 24. Nov. (Körung.) Am Montag, 26. Nov., nachmittags 1 Uhr findet hier auf dem Dorfplatz die Körung der Zuchtstiere und Eber (weiße) für die Gemeinden Hunderdorf, Windberg, Gaishausen, Steinburg und Au v. Wald statt. Dazu sind Interessenten freundlich eingeladen.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 24.11.1934


Windberg, 24. Nov. (Berufung.) In unserer Gemeinde wurde ab 1. Nov. die Stelle des Gemeindesekretärs frei, da Herr Altschäffl in die Kreisleitung Bogen berufen wurde. Nun hat der Gemeinderat die Kriegsbeschädigten und 2. Bürgermeister Herrn Norbert Wurm bestellt; er wurde von der Kreisleitung bestätigt. Der Wurm ist seit Jahren Rechner des Raiffeisenvereins Windberg und als sehr tüchtiger Mann, der jedem gerne mit Rat und Tat beisteht, bekannt.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 24.11.1934


Windberg, 24. Nov. (Seltenes Mißgeschick eines Wildhasen.) Als Hunde einen Wildhasen in das Dorf sprengten lief dieser in größter Not in ein Haus und stürzte zum größten Schrecken der Hausbewohner zur Stubentüre hinein, lief unter den Tisch und von da auf das Fenster. Kinder konnten den Hasen schnell fangen. Es wurde dann Herr Meier in Hunderdorf verständigt, der sehr froh war, daß er ohne Patronen zu einem Hasen kam.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 24.11.1934


Gaishausen, 26. November. (Wegen Krankheit beurlaubt) Der erste Bürgermeister der Gemeinde Gaishausen Herr Karl Fendl hat aus gesundheitlichen Rücksichten einen mehrmonatlichen Urlaub genommen. Die Geschäfte führt einstweilen der zweite Bürgermeister Herr Restaurateur Xaver Solcher weiter.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 27.11.1934


Hunderdorf, 27. Nov. (Körung) Bei der Zuchtstier- und Eberkörung wurden für die Gemeinde folgende Tiere angekört: 1. Zuchtstier des Herrn Neumeier, Bauer von Sollach und der Frau Cäcilie Haimerl, Bäuerin von Hof, letztere für die Gemeinde Windberg. 2. Zuchteber, weiß, mit Abstammung, des Herrn Xaver Barth von Apoig und des Herrn Alois Schöfer, Bauer vom Sollach.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 27.11.1934


Irenzfelden, 26. Nov. (Im Silberkranze) Am kommenden Mittwoch, den 28. Nov. wird der Gastwirt Otto Greindl mit seiner Gattin Kreszenz das Fest der silbernen Hochzeit im Kreise der nächsten Verwandten feiern. Der Veteranen- und Kriegerverein wird ihm aus diesem Anlaß am Mittwoch einen Ehrenabend bereiten. Herr Greindl ist nämlich langjähriger Vorstand dieses Vereins.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 27.11.1934


Nr. 7949.
Bekanntmachung.
Verzeichnis der Jagdkarteninhaber betr.

Nachstehend werden die Namen derjenigen Personen bekannt gegeben, die ab 12. Juni l. Js. vom unterfertigten Amte Jagdkarten ausgestellt erhielten. Die Namen derjenigen Personen die schon vor dem 12. Juni l. Js. Jagdkarten gelöst haben, sind in Amtsblättern Nr. 9 und 20 veröffenticht.
111. …
123. Bielmeier Josef, Kriegsinvalide, Kleinlintach
133. …
Bogen, den 29. November 1934.
Quelle: Amts-Blatt des Bezirksamtes Bogen, Nr. 39, 30. November 1934


Irenzfelden, 1. Dezember. (25 jährige Hochzeitsfeier.) Am Mittwoch feierte Herr Otto Greindl, Gastwirt hier, mit seiner Gattin Kreszentia geb. Ostermeier von Arnsdorf das Fest der silbernen Hochzeit. An der Familienfeier nahmen außer den 8 Kindern nur die nächsten Anverwandten teil. 2 Kinder trugen der Feier entsprechende Prologe vor, in denen sich Freud und Leid des Jubelpaares widerspiegelte. Musikeinlagen gaben dem Feste eine weihevolle Stimmung. Abends veranstaltete der Veteranen- und Kriegerverein Windberg seinem verdienten Vorstande und Herbergsvater einen Ehrenabend. Die unteren Lokalitäten des Gasthauses waren mit Gästen vollgepfropft; ein Beweis für die Beliebtheit des Jubilars. Der 2. Vorstand des Vereins, Herr Schuhmachermeister Decker entbot namens des Vereins dem Jubelpaare die besten Glückwünsche. Der Vorstand des Veteranen- und Kriegervereins Degernbach, Herr Peter Waller, gratulierte namens des Nachbarvereins, streifte dann die guten und schlimmen Zeiten ,die die Gefeierten während 25jähriger, glückbringender Ehe durchzumachen hatten, insbesondere wies er hin auf die Zeit des Weltkrieges, wo Herr Greindl dem Ruf des Vaterlandes folgend, die Gattin mit den kleinen Kindern zurücklassend, im Feindesland seinen Mann stellte. Mit einem Sieg-Heil schloß Redner seine eindrucksvollen Worte. Musik und Gesang hielten dann die Festteilnehmer bis zur mitternächtlichen Stunde beisammen. Möge es den Jubelpaare gegönnt sein, auch das Goldene Hochzeitsfest in körperlicher und geistiger Frische erleben zu dürfen.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 01.12.1934


Steinburg, 4. Dez. (Todesfall) Reiche Ernte hält zur Zeit Schnitter Tod in unserer Pfarrei. Am Montag verschied der ledige Privatier Xaver Bielmeier von Steinburg. R. I. P.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 04.12.1934


Hunderdorf, 4. Dez. (Aufgebot.) An der hiesigen Amtstafel sind aufgeboten: der verw. Ludig Gstettenbauer, Landwirt vom Schlafberg mit Frl. Maria Kronfeldner, Bauerstochter von Hofdorf.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 04.12.1934


Meidendorf, 4. Dez. (Beerdigung) Unter großer Anteilnahme der Bevölkerung fand auf dem Friedhof in Windberg die Beerdigung der Landwirtstochter Wartner von hier, die im Alter von 21 Jahren gestorben ist, statt. Die Verblichene, die schon über zwei Jahre an einem schweren Leiden krankt darniederlag, erfreute sich allgemeiner Beliebtheit. Vor drei Wochen wurde eine Schwester der Dahingeschiedenen mit 3 ½ Jahren zu Grabe getragen. Den hochbetagten Eltern wendet sich die allgemeine Teilnahme zu. R. I. P.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 05.12.1934


Hunderdorf, 4. Dezember. (Beerdigung.) Heute wurden unter sehr großer Anteilnahme die irdischen Ueberreste des jäh aus dem Leben geschiedenen Franz Xaver Bielmeier von Steinburg zu Grabe getragen. In Kolnbburg geboren, verlebte er die längste Zeit seines Lebens bei seinem Bruder in Steinburg. Seit einem Jahr war er leidend und mußte längere Zeit im Krankenhause Bogen verbringen. Wenn ihn das Heimweh so recht packte, dann entschwand er auf einige Tage heimlich aus dem Krankenhaus. Zuletzt war er wieder bei seinem Bruder, wo er noch bis zur letzten Stunde leichte Arbeiten verrichtete. Eine Prise Tabak auf der Hand ist er am Stuhl sitzend am Sonntag abends eingeschlafen zum ewigen Schlummer im Alter von 58 Jahren. R. I. P.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 05.12.1934


Hunderdorf, 5. Dez. (25jähriges Berufsjubiläum.) Der Postschaffner Herr Johann Wölfl in Apoig kann heuer auf eine 25jährige Tätigkeit als Postbote dahier zurückblicken. Der Jubilar ist ob seiner Pünktlichkeit und Gewissenhaftigkeit allseits geachtet und beliebt. Wie vielen mag er wohl freudige, vielen aber auch traurige Nachrichten während dieser Zeit übermittelt haben. Er kennt in seinen Zustellbezirk jeden Weg und Steg, aber auch jedes geheime Plätzchen und jeden Winkel, wo ein verliebtes Backfischchen oder ein feuriger Liebhaber wartet, um die Grüße vom Herzallerliebsten in Empfang zu nehmen. Der ganze Postbezirk aber entbietet dem Jubilar die besten Glückwünsche zu seinem Berufsjubiläum.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 06.12.1934


Windberg, 7. Dezember. (Besitzwechsel) Herr Xaver Maier, Oekonom vom Ried, verkaufte sein Anwesen im Ried mit 15 Tagwerk Feldern und Wiesen und dem Viehbestand ohne weiterem Inventar an Herrn Bäßler aus Sachsen und Frl. Hofmann aus Kötzting. Als Kaufpreis werden 9 000 RM. genannt. Der auf dem Anwesen befindliche Austrag der Stumhoferschen Eheleute bleibt auf dem Anwesen. Herr Maier kaufte sich das Privathaus des Herrn Gastwirts Greindl in Windberg, das ehem. Dorfnerhaus in der oberen Hofmark um den Preis von 1000 RM. Die notarielle Verbriefung hat in beiden Fällen stattgefunden.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 07.12.1934


Hunderdorf, 7. Dez. (Todesfall.) Am Donnerstagabend verstarb hier die Landwirtsgattin Frau Therese Spranger von Grabmühl. Sie erreichte nur eine Alter von 37 Jahren. Um die viel zu früh Heimgegangene trauern mit dem Gatten vier Kinder. R. I. P.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 07.12.1934


Oberalteich. 7. Dez. (Hochzeitsfeier) Vor einigen Tagen fand die Hochzeitsfeier des Brautpaares Max Fellinger, Bauersohn von Sollach mit Maria Schötz, Erbhofbauerstochter von Furth statt. Das Hochzeitsmahl, zu dem sich 90 Hochzeitsgäste einfanden, wurde im Brunnerschen Gasthaus  eingenommen. Die Hochzeitsfeier fand erst am späten Abend ihren Abschluß. Wir wünschen dem jungen Paar, daß das Anwesen der Braut übernimmt, alles Gute.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 07.12.1934


Hunderdorf, 7. Dez. (Kirchenpatrozinium) St. Nikolaus ist der Patron unserer Pfarrkirche. Wie in den Vorjahren, so wurde auch dieses Jahr das Patroziniumsfest in feierlicher Weise begangen, vormittags war Hauptgottesdienst mit Predigt, nachmittags feierliche Vesper. Ein große Zahl Gläubige ging zu den hl. Sakramenten. Außer den öffentlichen Arbeiten rihte der gesamte Arbeitsbetrieb. Die Pfarrangehörigen haben damit wieder den Beweis ihrer religiösen Ueberzeugung gebracht.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 07.12.1934


Au v. W. (Erbhöfe) Für die hiesige Gemeinde sind vom Erbhofgericht beim Amtsgericht Mitterfels zur Eintragung in die Stammrolle für Erbhöfe vorgesehen: Schötz Johann und Kreszenz, Kronfeldner Ludwig und Maria.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 07.12.1934


Verzeichnis der von den Bezirksamte Bogen ausgefertigten Schutzgewehrscheine im Jahre 1934.
1. …
3. Baumgartner Heinrich, Waldaufsehe, Lintach, Gde. Hunderdorf.

7. Bielmeier Josef, Inwohner, Kleinlintach, Gde. Oberalteich.

14. Huber Xaver, gräfl. Förster, Steinburg.

Bogen, den 4. Dezember 1934.
Quelle: Amts-Blatt des Bezirksamtes Bogen, Nr. 40, 7. Dezember 1934


Hunderdorf, 10. Dez. (Geburtstagsfeier.) Eine Frau, die die Mühsale des Lebens so recht durchgekostet hat, konnte gestern im Kreise ihrer Kinder und Enkel ihren achtzigsten Geburtstag feiern. Es ist dies die Schreinermeisterswitwe Maria Härtenberger. Schon mit 12 Jahren, als das elterliche Anwesen an den älteren Bruder übergeben wurde, mußte sie fort, um unter fremden Leuten ihr Brot zu verdienen. Nach 14 Jahren kehrte sie heim, um das vergantete und ausgeplünderte elterliche Anwesen zu erwerben. Sie reichte dann einen tüchtigen Handwerksmeister die Hand zum Bund fürs Leben. Der glücklichen Ehe entsprossen 12 Kinder, von denen sie acht groß und zu tüchtigen Menschen herangezogen hat. Harte Zeiten hatte sie dabei durchzumachen. Schmalhans war lange Jahre Küchenmeister, Not und Entbehrung ständige Gäste. Gemeinsamer und unbeugsamer Arbeitswille, Mut und Ausdauer halfen ihr mit ihren Gatten über die schlimmsten Jahre hinweg. Oblag ihr nicht nur die Hauswirtschaft und die Kindererziehung, sondern auch der größte Teil der landwirtschaftlichen Arbeiten war von ihr zu leisten, ja zum Teil ersetzte sie auch noch einen Gesellen in der Werkstatt. 1912 starb ihr Gatte, sie mit den 8 Kindern, von denen erst eines versorgt war, zurücklassend. Im Weltkrieg stellte sich vier Söhne dem Vaterland, wovon drei als Kriegsinvaliden zurückkehrten und einer sogar mit der silbernen Tapferkeitsmedaille ausgezeichnet wurde. Noch mit 73 Jahren reiste sie ohne Begleitung nach der Schweiz, um dort ihren ältesten, todkranken Sohne Pflegerin zu sein und schon nach fünf Wochen mußte sie ihm dort ins Grab sehen. Wenn auch die Zahl der Jahre heute deutlich an ihr sichtbar ist, ist sie doch körperlich noch ziemlich rüstig, ihr Sinn aber noch frisch und klar und gerne erzählt sie noch von der schönen Stadt München, wo sie zehn Jahre geweilt und von den herrlichen oberbayerischen Gebirgsgegenden, wo sie mit ihrer Herrschaft jeden Sommer zubringen durfte. Seit etwa 50 Jahren ist sie Leserin des Straubinger Tagblattes und jeden Tag wartet sie schon, wenn der Postbote kommt, um nicht nur die lokalen, sondern auch die politischen Vorgänge zu verfolgen.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 10.12.1934


Hunderdorf, 10. Dez. (Opfer der Mutterpflicht.) Gar schnell und unverhofft kam der Tod, um ein treues Mutterherz zu brechen, den Gatten die besorgte Frau, den Kindern der Bestes zu nehmen. Vor drei Wochen schenkte sie einem Mädchen das Leben und man dachte an keine Gefahr mehr, als plötzlich ein Rückschlag eintrat und die 37jährige Frau aufs Krankenlager warf, von dem sie in einigen Tagen von dem Tod erlöst wurde. Gestern wurde sie der geweihten Erde übergeben, nämlich Frau Therese Spranger, Bäuerin von Grabmühl, geb. Diewald von Lindfeld. Die Anteilnahme am Leichenbegängnis war so groß, dass die Pfarrkirche die Leute nur zur Hälfte fassen konnte. Hochw. Herr Pfarrer Betthausen schilderte am Grabe die Verblichene als tüchtige Wirtschaften, als treubesorgte Mutter, als selbstlose Frau und als gute Christin. Ein schmerzgebeugter Gatte mit vier kleinen Kindern betrauert ihren allzu frühen Heimgang.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 10.12.1934


Hunderdorf, 12. Dez. (Der Tag der nationalen Solidarität) erbrachte hier für die Ortsgruppe mit Ausnahme der Zelle Neukirchen b. Haggn 78.10 RM. Das ist für unser Notgebiet ein guter Beweis der Opferfreudigkeit.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 12.12.1934


Windberg, 12. Dez. (Beerdigung.) Ein ungewöhnlich großer Leichenzug bewegte sich Dienstag von den Höhen des Buchaberg es zu unserem Friedhof. Galt es doch einem weit und breit bekannten Manne das letzte Geleite zu geben. Wagner Josef, Ausdrucksbauer von Oberbucha, genannt Schneider Sepp, hatte am vergangenen Sonntag das irdische Jammertal verlassen. Der Veteranen- und Kriegervereine Windberg mit Fahne und Musik begleitete sein Gründungsmitglied auf dem letzten Weg zum Friedhof. Mit Wagner ist ein echter, kerniger Waldler gestorben. Friede seiner Seele.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 13.12.1934


An die Gemeindebehörden.
Amtsblätter betr.

Nach Artikel 28 der Gemeindeordnung sind die Gemeinden verpflichtet, die vom Staatsministerium des Innern vorgeschriebenen Gesetz- und amtlichen Blätter zu halten. Es kommen in Betracht:
I. Für alle Gemeinden:
1. der Teil I des Reichsgesetzblattes,
2. das Gesetz- und Verordnungblatt,
3. der „Völkische Beobachter“ mit dem Regierungsanzeiger und dem Ministerialamtsblatt,
4. das Bezirksamtsblatt;
II. für die Schulsitzgemeinde außerdem:
1. das Kultusministerialamtsblatt,
2. Je 1 Stück des Schulanzeigers für jede Schulabteilung.
Die vorgenannten Blätter sind für das nächste Jahr rechtzeitig zu bestellen.
Für einige geordnete Geschäftsführung ist es unerlässlich, daß der laufende Jahrgang der oben bezeichneten Amtsblätter mit Ausnahme des „Völkischen Beobachters“ und des Regierungsanzeigers nach Abschluß des Kalenderjahres gebunden wird. Das Ministerialamtsblatt ist hierbei vom Regierungsanzeiger abzutrennen und kann mit dem Gesetz- und Verordnungsblatt in einem Band zusammengebunden werden. Allenfalls können auch mehrere Jahrgänge zusammengebunden werden.
Bogen, den 6. Dezember 1934
Quelle: Amts-Blatt des Bezirksamtes Bogen, Nr. 41, 14. Dezember 1934


Nr. 8251.
An die Gemeindebehörden des Amtsbezirks.
Veranstaltung von Weihnachtsfeiern betr.

Auch die Veranstaltung von Weihnachtsfeiern ist genehmigungspflichtig und beim Bezirksamt anzumelden. Da die Weihnachtsfeiern einen der Bedeutung des Weihnachtstages entsprechenden würdigen Verlauf nehmen sollen, so sollen die einzelnen Vereine nicht alle eigene Veranstaltungen abhalten, vielmehr nach Möglichkeit sich zum gemeinschaftlichen örtlichen Weihnachtsfeiern zusammenfinden. Die Bürgermeister wollen in diesem Sinne auf die einzelnen Vereine einwirken. Insbesondere widerspricht es dem Zweck und Sinn der Weihnachtsveranstaltungen, sie mit sogenannten Christbaumversteigerungen abzuschließen. Die Abhaltung solcher Versteigerungen wird deshalb allgemein untersagt. Für sofortige ortsübliche Bekanntgabe ist zu sorgen.
Bogen, den 12. Dezember 1934.
Quelle: Amts-Blatt des Bezirksamtes Bogen, Nr. 41, 14. Dezember 1934


Hunderdorf, 14. Dez. (Todesfall) Heute nacht verstarb nach mehr als einjährigen Leiden die Gütlersgattin Rosina Bücherl von Starzenberg. Die Verstorbene erreichte ein Alter von 53 Jahren. R. I. P.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 15.12.1934


Gottesdienste der Woche
Liturgischer hoch im Kalender

Pfarrei Hunderdorf
Sonntag: 2 Uhr Adventrosenkranz und Jubiläumsandacht.
Montag: 6.15 Uhr hl. M. Alois Schaubeck für verst. Sohn Johann; 7 Uhr hl. Engelamt d. 3. Ordens für verstorb. Mitglieder.
Dienstag: 7 Uhr hl. Engelamt Familie v. Hueb für verst. Angehörige; 7.15 Uhr Steinburg hl. M. Anna Solcher für verst. Bruder Heinrich.
Mittwoch: 6.15 Uhr Zankl‘sche Stiftmesse; 7 Uhr hl. Engelamt Familie Weißhart für verst. Tochter.
Donnerstag: 6.15 Uhr Leonhardimesse Rörnau-Irlbach; 7 Uhr hl. Engelamt Familie Bach für verst. Angehörige.
Freitag: 6.15 Uhr hl. M. Lorenz Altschäffl für verst. Ehefrau; 7 Uhr hl. Engelamt Fam. Berger für verst. Sohn Heinrich.
Samstag: 7 Uhr hl. M. Jakob Bugl für verst. Schwiegereltern u. deren Tochter Theres; 2 – 3 u. 4 Uhr Beichtgelegenheit.
Sonntag: 5.30 Uhr Beichtgelegenheit (Burschen), 6.30 Uhr Pfarrmesse; 9 Uhr Predigt und hl. Amt Franziska Zankl für verst. Ehemann. Kommende Woche ist Quatember, Mittwoch und Samstag Fleischessen erlaubt, aber nur einmal. Sättigung, Freitag doppelter Fasttag!
Quelle: Straubinger Tagblatt, 15.12.1934


Hunderdorf, 17. Dez. (Erbhöfe.) In unserer Gemeinde wurden folgende Erbhöfe eingetragen: Johann Baier, Ludwig und Johann Hornberger in Hunderdorf, Ludwig Weinzierl, Josef Blasini, Xaver Barth, Josef Schröttinger und Johann Zitzelsberger von Apoig; Fanny Deschl, Xaver Groß, Rupert Marchl, Xaver Karmann, Rupert Grünschneider, Josef Steinbauer, Xaver Baier und Max Kronfeldner im Hofdorf; Ludwig Spranger-Grabmügl; Max Hafner, Xaver Frufstorfer, Johann Fellinger, Alois Schöfer und Josef Bogner in Sollach; Xaver Hornberger in Starzenberg; Alfons Meier und Alois Ecker in Brandstadt; Josef Neumeier in Bauernholz; Jakob Bugl in Lindfeld; Karl Englmeier in Oberhunderdorf.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 17.12.1934


Hunderdorf, 17. Dez. (Die Viehzählung) hatte in unserer Gemeinde folgendes Ergebnis: 975 Rinder, 485 Schweine, 21 Ziegen, 4574 Stück Hühner, 90 Bienenvölker.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 17.12.1934


Hunderdorf, 17. Dez. (Beerdigung.) Zu einer großen Trauerkundgebung gestaltete sich die Beerdigung der Landwirtsgattin Frau Büherl von Starzenberg, die im Alter von 54 Jahren gestorben war. Der amtierende Geistliche schilderte die Dahingeschiedene als tief religiöse Frau und Mutter, die still und einfach, wie sie gelebt, der Grabesruhe übergeben werden wollte. Der hiesige kath. Mütterverein beteiligte sich mit Fahne am Leichenbegängnis. R. I. P.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 17.12.1934


Hunderdorf, 18. Dez. (In die Erbhofrolle) wurde noch ein getragen: Josef Poiger, Georg Bielmeier, Johann Lechner, Xaver Stegbauer in Stetten.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 18.12.1934


Windberg, 18. Dez. (82. Geburtstag) Die Austragsbauerswitwe Zitzelsberger in Apoig konnte in bester körperlicher und geistiger Rüstigkeit im Kreise ihrer Verwandten ihren 82. Geburtstag feiern. Die Jubilarin ist eine unermüdlich tätige, treusorgende Hausmutter. Täglich besucht sie die hl. Messe in der Pfarrkirche in Hunderdorf. Möchten der Jubilarin noch viele Jahre in bester Gesundheit beschieden sein.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 18.12.1934


St. Bürokratius und der Galgen zu Mitterfels
Nicht als ob die biederen Mitterfelser so gott- und vaterlandslos gewesen wären diesen – trotz seinem fremden Namen – deutschesten aller Heiligen mit einem Strick nochmals zu Himmelfahrt zu verhelfen! Sie erfuhren vielmehr vor 300 Jahren schon, dass dieser sonderbare Heilige mit irdischer Unsterblichkeit begnadet ist.
Just zehn Jahre, nachdem zu Münster und Osnabrück die hohen Herren den Kriegsdrachen, den sie 30 Jahre lang mit Blut und Menschenfleisch gemästet und großgezogen, nun endlich mit Tinte und Pergament so tüchtig vergeben hatten, daß es ihm den übersatten Magen zerriß, damals kam der kurfürstlich-bayerische Pfleger auf dem Schloss zu Mitterfels in arge Nöten. Das war der edle und hochgelehrte Herr Christoph Siegersreither, beider Rechte Doktor, seiner kurfürstlichen Durchlaucht cc. in Bayern Hauptmann, Pfleger und Landgerichtsverwalter zu Mitterfels, Bannrichter des Rentamtes Straubing. Dem wurden damals vor Gericht Viechtach vier auf Diebstählen erwischte Malefizpersonen überbracht, damit er sie mit des Seilerstochter kopulierte Nun hatte man aber während des großen Krieges allmählich aufgehört, die Unehrlichen Menschen ehrlich zu henken. Es war bald umgekehrt gegangen: die Unehrlichen henkten die Ehrlichen und brauchten dazu keinen Galgen, sie kehrten zu den löblichen Gebräuchen der Väter zurück, in deren Tagen an einer rechten Gerichtseiche wenigstens sieben Platz finden mußten. Der „Grüne Galgen“ feierte so ein wenig fröhliche Urständ. An einem Baum hatten viele Bauern Platz und im Waldrevier waren die Bäume keine Seltenheit.
So kam es, daß zum Henken allmählich die Hälse zu wenig wurden. Wenigstens hat man im Walde das Henken ganz verlernt, das richtige Henken meine ich, wie es nach Recht und Fug gehandhabt werden sollte und wie ein rechter Spitzbub es beanspruchen dürfte. Und das Hochgericht in Mitterfels lag seit Jahr und Tag eingestürzt und verfaulte nicht weit von der Landstraße und wollte gerade allmählich die Hoffnung auf bessere Zeiten aufgeben, als zum ersten Male wieder ein paar Gauner nicht mit Lachen und losen Worten an der gestürzten Größe vorüberwalzten, sondern stumm mit einem scheuen, ehrfürchtigen Blick vorbei schlichen. Das waren die vier Langfinger, die der Landrichter von Viechtach seinem Mitterfelser Amtsbruder zum Präsent machte, und damit sie den Weg nicht verfehlten, hatten sie zwei Schergen mitbekommen. Allein die Hoffnungen des ortsansässigen Galgens zu Mitterfels auf baldige Wiederherstellung sollten sich so rasch nicht erfüllen. Sein Chef, der Pfleger und Bannrichter, war weniger erfreut und hätte viel gegeben um ein Rezept, wie man vier Bösewichter an einem Galgen hängen kann, den man nicht hat. Seine örtlichen Nachforschungen, wer das Hochgericht wiederaufbauen müsse, ergaben keine Gewissheit. Im Schloßheiligtum, der Gerichtsregistratur fand sich nichts, da dieselbe bei den Kriegseinfällen anno 1633 von den Schweden totaliter ruiniert und mehrerenteils verbrannt worden war. Auch die wenigen alten Leute, die wunderbarerweise den schrecklichen Krieg überlebt hatten, wußten nichts Bestimmtes mehr zu sagen. Sie glaubten sich erinnern zu können, dass sämtliche Müller und Zimmerleute des Gerichts schuldig seien, dass Hochgericht zu heben. Aber auf ein zweifelhaftes „glaub ich“ der Alten hin schluckten die jungen Zimmerleute und Müller den Angel nicht.
Da galt es nun Umschau und Nachfrage zu halten, ob der Krieg auch anderwärts so gar alles Wissen und Erinnern ausgelöscht habe. Deshalb wurde am 22. August des Jahres 1658 der Mitterfelser Gerichtsbot Mathes Prichl in Marsch gesetzt. Er bekam von seinem gnädigen Herrn vier gleiche amtliche Schreiben und mit einem Botenzettel, auf dem er sich den richtigen Empfang bestätigen lassen mußte. Die schönen viersiegelten Schreiben sollte er nach Kötzting, Viechtach, Regen u. Haidau zu dem jeweiligen Landrichter bringen und in jedem Stand die Frage: „Was würdet Ihr tun, sondersgeehrter, geliebter Herr Nachbar, wenn ihr vier Spitzbuben zu hängen hättet, aber … usw.?“
Von Kötztinger Landrichter J. Wilh. vom Leublfing kam die Antwort, daß auch diesorts die Registratur verbrunnen, und man in diesem Falle nicht die geringste Wissenschaft habe und sich erst bei anderen Gerichtern erkundigen müßte. In Viechtach und Regen geschah die Aufrichtung der Galgen durch die Müller.
Die ausführlichste Antwort gab der Haidauer, Paul Christ. Freiherr von Leybelfing auf Rhain zu Schenaich, kurfürstl. Durchl. in Bayern ec. Kammerer, Erbtruchseß, auch Pfleger und Landrichter zu Haidau, dann gemeiner löblicher Landschaft Mitverordneter. Von Pfatter aus schrieb er am 6. Sept. 1658:
Die gesamten Gerichtszimmerleut müssen auf des Kurfürsten Unkosten das Hochgericht machen, die Müller müssen zu jeder Exekution wechselweise von neuem die nötigen Leitern stellen und zum Hochgerichte bringen. Aber solches aufzuheben ist Sache der Weber, welche sich dann mit dem Scharfrichter des Lohnes wegen auseinandersetzen und auf ein gewisses Stück Geld, wie erst jüngst geschehen.
Der Landrichter zu Mitterfels scheint nun die Galgensache seinem Vorgesetzten, dem Rentmeister zu Straubing unterbreitet zu haben.
Denn der Straubinger Hofzimmermeister Hans Stadlperger verfaßte damals einen Ueberschlag, nach dem sich die Kosten ungefähr auf 20 Gulden belaufen würden, da alle vier Stadtmeister und die sämtlichen Stadtgesellen, deren achtzehn bis zwanzig waren, dabei sein mußten und man zwei Tagen über Land zu tun hätte, bei dieser Gelegenheit könnte auch der Schnellgalgen samt den drei niedergegangen Kreuzen bei der Richtstatt wiederum aufgesetzt werden. Der Schnellgalgen aber, auch Schneller oder Prelle geheißen, war eine weniger halsbrecherische jedoch nicht minder sinnvolle und heilsame Einrichtung. Sie bestand im wesentlichen aus einer langen Stange, an der ein Korb aus Eisenstäben hing. Dazu gehörte noch fließendes oder stehendes – dann meist braunes, stinkendes Wasser. Wie man damit betrügerische Bäcker, auch Flucher und Schwörer bestrafen und vielleicht gar bekehren konnte, wirst du, lieber Leser, leicht erraten.
Jetzt schien das Ei genügend vorgebrütet zu sein und der nächst höheren Instanz untergelegt werden zu können. Am 17. Mai 1659 berichtet der Edle und Gestrenge Herr Wolf Jakob Freiherr von und zu Hohen Ramdeckh auf Ober- und Unterestingen, auf Mayrhofen, kurfürstlicher Rat und Rentmeier zu Straubing nach München an die kurfürstliche Hofkammer seines durchlauchtigsten und gebietenden Herrn, Ferdinand Marias. Zu ihrer Ehre sei es gesagt, die edlen Hofkammerräte arbeiteten schnell. Schon am 23. Mai 1659 willigten sie in die Aufrichtung des Hofgerichts, ja sogar in die Inrechnungsetzung der 20 Gulden. Doch hoffe der Kurfürst zuversichtlich, daß die Müller und Weber das, was sie dem Herkommen nach zu tun schuldig seien, dabei verrichten. Und wir hoffen, daß nun der Galgen zu Mitterfels in alter Tracht erstand und endlich den vier Viechtacher Langfingern nach zehn Minuten langer Galgenfrist auf anständige Weise vom Leben zum Tode verholfen werden konnte. Die Ueberlieferung hat uns ihr Ende und Sterben mitleidig verhüllt. Die Geschichte erzählt uns vom Mitterfels Galgen, erst wieder ao. 1677. Da lag er, 18 Jahre nach seiner Aufrichtung wiederum verfaulend im langen Gebüsch unweit der Straße, die von Mitterfels noch Haselbach führt. So schwer war das Henken geworden nach dem 30jährigen Kriege! Oder war man so müde des grausamen Sterbens und Mordens.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 18.12.1934


Windberg, 20. Dez. (Schwerer Schlag.) In der vergangenen Woche wollte der Bauer Brebeck von Entau in der Waldung seines Schwiegersohnes Peter Feitl, Feiertagshof bei Windberg, mit seinen vier schönsten Pferden Holz holen. Da aber die Pferde jetzt wenig Arbeit haben und doch gutes Futter bekommen, waren sie den weiten Weg nicht gewohnt. Drei Pferde erkrankten derart, dass Brebeck nicht mehr weiterfahren konnte. Es mußte sofort der Tierarzt geholt werden. Eines diese schönen Tiere ging am dritten Tag ein, während die anderen zwei heute noch nicht transportfähig sind. Für den Bauern bedeutet das einen Schaden von 1000 Rm., die nicht so schnell wieder gutzumachen ist.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 20.12.1934


Windberg. (Erbhöfe) In der hiesigen Gemeinde wurden folgende Erbhöfe in die Erbhofrolle eingetragen: Resch Johann, Gottesberg; Bugl Xaver, Hohenthann; Johann Edbauer, Meidendorf; Ludwig Altmann, Irensfelden; Peter Faltl, Feiertaghof; Otto Fisch, Mitterbühl; Josef Fuchs, Staudach, Josef Gierl, Böhmhöfl; Otto Greindl, Irensfelden, Xaver Greindl, Windberg; Johann Guggeis, Irensfelden; Josef Hafner, Netzstuhl, Cäcilie Heineel, Hof, Otto Hafner, Netzstuhl; Johann Hartmannsgruber, Windberg; Johann Liebl, Fahenloh; – (Viehzählung) in der Gemeinde Windberg: Pferde 27, Ochsen 98, Kühe 307, Jungrinder 207, Schweine 312, Schafe 3, Ziegen 25, Kaninchen 37, Federvieh 3423, Bienenvölker 57.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 24.12.1934


Windberg. (Pech) Als bei uns die große Weihnachtssau geschlachtet werden sollte, wurde ein gut geschulter, erfahrener Metzkermeister mit dem Schlachten betraut. Als aber das Schwein den Mann mit dem todbringenden Instrument sah, machte sie einen gewaltigen Sprung, wobei unglücklicherweise der Besitzer des Schweines und der Metzger auf das Schwein zuliegen kamen und im Obstgarten eine kostenlose Rundfahrt machten. Erst als eine dritte Person dazu kam und dem Schwein ein halbes Dutzend todbringende Schläge verabreichte, nahm das Erlebnis das beabsichtigte Ende.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 24.12.1934


Hunderdorf, 24. Dez. (Erzeugungsschlacht) Die Erzeugungsschlacht setzte gestern mit der ersten Aufklärungsversammlung im Gasthaus Deschl in Hofdorf ein. Ortsgruppenleiter Herr Hauptlehrer Graminger von Au hielt ein ausführliches Referat, dabei hinweisend, daß es jedes Bauern Pflicht sei, seiner Scholle das höchstmögliche abzuringen, damit Deutschland in der Ernährungsfrage vom Ausland unabhängig werde. Der Ortsbauernführer gab dann verschiedene Einläufe des Reichsnährstandes bekannt. Allgemeine Befriedigung löste die Bekanntmachung aus, daß den unreellen Elementen der Viehhandel entzogen werden sollte. Aus sollten im Laufe des Winters verschiedene Haushaltungs- und Wirtschaftskurse abgehalten werden.-
(Die Sammlung des Reichsnährstandes) ergab in hiesiger Gemeinde 15,80 Ztr. Weizen, 14,20 Ztr. Roggen, 1 ½ Ztr. Reis, 3 ½ Ztr. Obst und 12,80 RM. in bar. Bei der Verteilung konnten jedem Unterstützungsberechtigten 9 Pfund Mehl überwiesen werden. Heute fand dann noch die Verteilung der W.-H.-W.-Kohlen statt, wobei jeder Unterstützungsberechtigte 2 Ztr. erhielt, Kinderreiche entsprechend mehr.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 27.12.1934


Hunderdorf, 25. Dezember (Weihnacht) Die Christmette gestaltete sich hier zu einer wahrhaft religiösen Betätigung. Während des feierlichen Amtes trat der Großteil der Gläubigen an den Tisch des Herrn, um sich mit dem Welterlöser zu vereinigen. Dass dies so rechte Weihnacht!
Quelle: Straubinger Tagblatt, 27.12.1934


Hunderdorf, 27. Dez. (25jährige Jubelfeier) Gestern konnte Herr Postschaffner Johann Wölfl ein dreifaches Jubiläum feiern. Es sind nun 25 Jahre, daß der Jubilar hier als Postbote wirkt. Damals trat er mit seiner Gattin Therese auch in den Ehestand und seit dieser Zeit ist er auch Gemeindebürger. Festsaal und Gastzimmer der Bahnhofsrestauration konnten die Massen nicht fassen, die zusammengeströmt waren, um an der Festfeier teilzunehmen. Herr Wölfl ist ob seiner Liebenswürdigkeit, Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit bei jedermann geachtet und beliebt. Herr Bürgermeister Frankenberger feierte den Jubilar als vorzüglichen Gemeindebürger und überreichte ihm namens der Gemeinde ein Geschenk. Herr Hauptlehrer Graminger von Au als Stützpunktleiter schilderte den Gefeierten als Muster eines Beamten. Herr Hofbesitzer Schöfer von Sollach als Vorstand des Kriegerbundes sprach seine Anerkennung Herrn Wölfl aus, der seit Gründung des Vereins in vorzüglicher Weise als Schriftführer wirkt. Herr Hauptlehrer Deimböck schilderte den Jubilar als guten Familienvater, der heute mit Stolz auf seine 5 Söhne blicken kann. Auch von seinen Berufskollegen wurde Herr Wölfl als aufrichtiger Kollege gefeiert. Musikweisen der Kapelle Klein-Thannanger und noch verschiedene Toaste füllten den Abend aus. In einem sinnigen Gedicht gedachte der Knabe des Bahnagenten Blasini des gefeierten Jubelpaares. Möge Herr Wölfl bis zur Erreichung der Altersgrenze in bester Gesundheit seinen schweren Dienst versehen können und ihm dann in unserer Mitte ein sonniger Lebensabend bescheiden sein.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 28.12.1934


Hunderdorf, 28. Dez. (Patrozinium) Am Mittwoch feierte die hiesige Pfarrei ihr zweites Patroziniumsfest des hl. Stefanus. Um halb 7 Uhr war eine hl. Messer, bei der H. H. Pfarrer Betthausen eine sinnvolle Ansprache hielt; später war Hauptgottesdienst mit Hochamt und Predigt. Die kirchlichen Verrichtungen waren sowohl am Vormittag als auch am Nachmittag außerordentlich gut besucht. Fast sämtliche Pfarrangehörigen haben die hl. Kommunion empfangen.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 28.12.1934


Hunderdorf, 28. Dez. (Neue Straße) In den letzten Tagen fand die Eröffnung der neuerbauten Straße Apoig-Windberg statt. Die Teilnehmer fuhren mit dem Auto die Wegstrecke ab, wobei vor allem die Anlage und solide Ausführung des Baues sowie der große Damm, der vor dem Hochwasser des Bogenbaches schützt und die drei sehr massiv aus Beton erbauten Brücken allgemeines Lob fanden. Dem Schöpfer des Werkes, dem Kulturbauamt Deggendorf mit seinen tüchtigen Kräften gebührt alle Anerkennung. Besonders hervorgehoben wurde auch die Notwendigkeit des Baues und die großen Schwierigkeiten, die sich bei Beginn und im Laufe des Baues dem Werk immer wieder entgegenstellten, die aber unser 1. Bürgermeister Frankenberger zu überwinden wußte. Der Bayerische Wald hat damit einen neuen schönen Verkehrsweg erhalten. Mit der Erbauung dieser Straße wurde ein Werk geschaffen, dessen Wert wohl erst später gebührend gewürdigt werden wird.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 28.12.1934


Windberg. 27. Dez. (Kann vorkommen.) Fuhren dann jüngst ein Jungbauer und ein Erbhofbauer noch Schambach, um ein 200pfündiges Borstentier heimzubringen. Es war bereits dunkel, als man die Höhe von Hohenthann hinauf vor. Da rutschte nun das Schwein unbemerkt vom Wagen. Grunzend trottete es eine Zeit lang hinter dem Wagen nach, doch konnte es mit dem Gaul nicht Schritt halten und blieb zurück. Zuhause angekommen, entdeckte man erst den Verlust. Mit Laternen ausgerüstet, ging man auf die Suche und gar bald konnte man ein freudiges Wiedersehen feiern.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 28.12.1934


Nr. 8238.
An die Gemeindebehörden.
Erzeugungsschlacht betr.

Der Führer und Reichskanzler des deutschen Volkes hat zur Erzeugungsschlacht aufgerufen und mit der Durchführung die Partei und vor allen Dingen den Reichsnährstand beauftragt.
Da es im Interesse des gesamten deutschen Volkes gelegen ist, die Erzeugungsschlacht zu einem erfolgreichen Ende zu führen, wollen die Bürgermeister die Ortsbauernführer unterstützen.
Bogen, den 14. Dezember 1934.
Quelle: Amts-Blatt des Bezirksamtes Bogen, Nr. 42, 28. Dezember 1934


Nr. 6503.
Bekanntmachung.
Bezirkspolizeiliche Vorschriften über Vogelschutz betr.

Das Bezirksamt Bogen erläßt zum Schutze der für die Land- und Forstwirtschaft, insbesondere für Obstgarten und Getreidebau nützlichen insektenfressenden Vogelarten gegen Ausrottung auf Grund der Art. 1 Abs. 1, 22 b, Abs. II PStGB und der VO.  .2.1924 über Vermögensstrafen und Bußen (RGBl I S. 44 ) folgende bezirkspolizeiliche Vorschrift:
§1. Das Ausroden oder Abhauen vom Feldgebüschen, Hecken und lebenden Zäunen sowie Weg- oder Ausbrennen ist verboten.
§ 2. Feldgebüsche, Hecken und lebende Zäune dürfen nur in der Zeit vom 15. September bis 1. März zurückgeschnitten werden. Soweit die Freihaltung der vorbeiführenden Wege oder die Rücksicht auf die Nachbargrundstücke das Zurückschneiden erfordert, ist es innerhalb dieses Zeitraumes auszuführen. Der sog. Johannesschnitt hat zu unterbleiben.
§ 3. Ausnahmen von vorstehenden Verboten können aus triftigen Gründen vom Bezirksamt nach Anhörung der Ortspolizeibehörde und der Feldgeschworenen zugelassen werden. In solchen Ausnahmefällen ist die Störung des Brutgeschäfts der Vögel nach Möglichkeit zu vermeiden.
§ 4. Zuwiderhandlungen werden nach den eingangs aufgeführten Vorschriften bestraft.
Bogen, den 16. November 1934.
Bezirksamt: gez. Dr. Böhmer.
Vollziehbar erklärt mit Entschl. der Reg. von Niederbayern und der Oberpfalz, K. d. I., vom 27. 11. 1934 Nr. 1611 b 27.
Bogen, den 11. Dezember 1934.
Quelle: Amts-Blatt des Bezirksamtes Bogen, Nr. 42, 28. Dezember 1934


Nr. 8455.
Bekanntmachung.
Eierhandel betr.
Auf die dritte Bekanntmachung des Eierverwertungsverbandes Bayern vom zwölften 12. 12. 1934 (Reg-Anz. 346/139) b wird zur allgemeinen Beachtung hingewiesen. Insbesondere ist daraus folgendes zu entnehmen:
1. Erzeuger-Mindestpreis 1.60 RM. pro Kilogramm.
2. Die Inhaber von Übernahmscheinen müssen alle Hühnereier vor dem Weiterverkauf der Kennzeichnung zuführen. Sie sind auf für ihre Sammler verantwortlich. Diese müssen beim Aufkauf eine Eierwaage mitführen.
3. Inhaber des grünen Ausweises der Hauptvereinigung dürfen nicht selbst handeln.
4. Anträge auf Übernahmescheine für das 1. Vierteljahr 1935 sind rechtzeitig beim Vorsitzenden des Eierverwertungsverbandes zu stellen. Dabei muß die Kennzeichnungsstelle, die der Antragsteller benutzen will, angegeben werden.
5. Neuerrichtungen und Wiederaufnahme stilliegender Eierhandelsbetriebe bedürfen der Genehmigung des Eierverwertungsverbandes. Das gleiche gilt bei Einstellung von Aufkäufen, die bisher nie mit Eierannahmen beim Erzeuger befaßt waren.
6. Es ist verboten, Eier in der Weise zu hausieren, das diese einfach den Kunden ins Haus gestellt und beim nächsten Besuch, soweit nicht benötigt, wieder abgeholt werden, da hierdurch eine unkontrollierbare Verschlechterung der Eier eintritt.
7. Auf den Rechnungen sind die Handelsklassenbezeichnungen genau anzuführen.
Den Eierhändlern wird der Bezug von Merkblättern beim Eierverwertungsverband Bayern, München NW, 6, Luisenstraße 27, dringend empfohlen.
Bogen, den 12. Dezember 1934.
Quelle: Amts-Blatt des Bezirksamtes Bogen, Nr. 42, 28. Dezember 1934


Hunderdorf, 28. Dezember. (Fatale Verwechslungen.) Zwei Erbhofbäuerinnen aus Hofdorf, die zufällig auch Schwestern sind und von denen jede die andere in der Kochkunst übertreffen will, haben beide den Beweis ihrer absoluten Zuverlässigkeit geliefert. Da es Sitte ist, zu Weihnachten etwas Bäckereien herzustellen, wollte auch die eine der beiden nicht zurückbleiben und machte eine ziemliche Portion solcher Leckerbissen. Als dann die Kostprobe vorgenommen wurde, entdeckte man zum größten Leidwesen, daß die Hausfrau statt des Zuckers Salz erwischt hat. Die vielen kleinen Dingerchen waren vollständig ungenießbar. Da gab es wohl sauere Gesichter. – Und weil man einen fetten „Weihnachter“ geschlachtet, braucht man auch ein gutes Hausbrot, um die Speckschnitten gut unterzubringen. Deshalb hat die andere der Bäuerinnen diesmal ein schönes Quantum Brot hergerichtet, eigens nur schönes Mehl genommen, um für die Feiertage ja gutes Brot zu haben, den Backofen gut geheizt und das Brot schön braun gebacken. Aber o weh! Die kunstbeflissene Hausfrau hat statt des Salzes Kristallzucker genommen. Auch hier hat es statt süße, sauere Minen gegeben. Was die am falschen Platz anwendete, hätte die andere notwendig gebraucht.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 29.12.1934


Windberg, 28. Dez. (Unglück im Stall) Im vergangenen Frühjahr mussten die Gütlerseheleute Hornberger ihre einzige Kuh notschlachten. Zum Weihnachtsfest nun, wo jedes Menschenkind auf Freude wartet, traf diese Familie wieder ein herber Schlag. Wiederum mußte sie ihre Kuh notschlachten, ein 4-jähriges Prachtexemplar. Die arme Familie wird ob dieses Unglückes allgemein bedauert.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 29.12.1934


Hunderdorf, 30. Dez. (Genossenschaftlicher Zusammenschluß.) Bisher bestanden zwei Verkaufsstellen für Getreide und Kunstdünger, die eine vom Darlehenskassenverein Hunderdorf, die andere vom Ackerbauverein Oberalteich. Nun sollte diese Sache vereinheitlicht werden. Deshalb traten die beiden Vereine, vertreten durch die Vorstandschaft und Aufsichtsrat, im Edbauer’schen Gasthause zu einer gemeinsamen Aussprache zusammen. Vom Lagerhaus Bogen war Herr Verwalter Baier erschienen. Man einigte sich nach gründlicher Aussprache dahin, daß beide Vereine ihren Kunstdünger, Saatgetreide usw. gemeinsam beziehen. Die Verteilung wurde Alfons Steckler übertragen, der auch den Ankauf des Getreides zu betätigen hat. Die vereinigten Genossenschaften werden beide Lagerhäuser beibehalten um die Waren zweckentsprechend lagern zu können.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 31.12.1934


Hunderdorf, 30. Dez. (Der katholische Burschenverein) hielt am Stefanietag seine diesjährige Generalversammlung ab. Nachdem H. H. Präses P. Norbert die wichtigsten Angelegenheiten bekannt gegeben hatte, erstattete Kassier Deschl den Kassenbericht, der mit Befriedigung entgegengenommen wurde. Da der bisherige Vorstand Xaver Baumgartner auf seinen Rücktritt bestand, war eine Neuwahl notwendig. Als Vorstand wurde dann der Messerschmiedsohn Josef Steckler gewählt, Kassier ist weiter Gastwirtsohn Josef Deschl von Hofdorf, Schriftführer und 2. Vorstand Anton Steckler von hier. Nach Besprechung über die weitere Betätigung des Vereins wurde die gut besuchte Generalversammlung geschlossen.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 31.12.1934

Aus alten Zeitungen und Druckwerken