1989-01

Kinderskikurs wurde abgeschlossen
Hunderdorf.
Der Skikurs I, den die Skiabteilung des SV Hunderdorf durchführte, konnte erfolgreich abgeschlossen werden. Dies zeigte sich auch sehr deutlich beim sogenannten Abschlußrennen, dem auch viele Eltern und Angehörige der Kursteilnehmer beiwohnten.
Sicher und mutig fuhren die Kinder durch die Tore. Abteilungsleiter Max Leonhardt bestätigte den Kindern großen Lerneifer und einen unbändigen Willen. Gut bewährt habe sich der vereinseigene Schlepplift, der den Kleinen und den Anfängern das lästige Aufsteigen ersparte. Leonhardt zollte den Übungsleitern großes Lob, hob auch die Arbeit der Hüttengeister Inge Leonhardt, Gretl Bernert und Anita Helmbrecht hervor und meinte, daß die Eltern wohl merkten, wieviel Spaß der Skikurs den Kindern bereitet hätte.
Die Übungsleiter waren rundum mit ihren Schützlingen zufrieden, was sie auch bei der von ihnen vorgenommenen Siegerehrung betonten. Ergebnis des „Abschlußrennens“: Gruppe Kornel Klar: 1. Hansi Wild, 2. Daniela Fuchs, 3. Florian Hanner; Gruppe Josef Feldmeier: 1. Kathrin Scheck, 2. Verena Wittmann, 3. Fabian Klar; Gruppe Heinz Hentschirsch: 1. Evelyn Rinkl, 2. Jessica Görtemöller, 3. Claudia Englmeier; Gruppe Josef Schlecht: 1. Andreas Mauerer, 2. Sonja Attenberger, 3. Christian Mauerer; Gruppe Rosa (Peterl) Binder: 1. Oliver Klar, 2. Thorsten Thul, 3. Florian Karl; Gruppe Dieter Leonhardt: 1. Tobias Menauer, 2. Florian Sandmann, 3. Johannes Kraus; Gruppe Josef Ziesler: 1. Claudia Kölbl, 2. Nicole Helmbrecht, 3. Patrick Exner; Gruppe Werner Hüttinger: 1. Florian Söldner, 2. Bianca Wild, 3. Mareike Sandmann; Gruppe Josef Helmbrecht: 1. Josef Klaschka, 2. Simon Brands, 3. Bettina Meier. Unser Bild zeigt die Kursteilnehmer und Übungsleiter.
Quelle: Bogener Zeitung, 02.01.1989


Kinder mit Begeisterung beim Skikurs
Hunderdorf.
Aufgrund der zahlreichen Anmeldungen hatten sich die Verantwortlichen der Skiabteilung des Sportvereins Hunderdorf entschieden, einen zweiten Skikurs für Kinder in den Weihnachtsferien abzuhalten. Die Schneeverhältnisse ließen dieses Vorhaben auch zu. Gerade für die kleinsten Anfänger hatte man nahe der Skihütte in Ahornwies ein Plätzchen gefunden, die Grundlagen des Skilaufens zu erlernen. Der vereinseigene Schlepplift war auch diesmal von unschätzbarem Wert. Für die fortgeschrittenen Skifahrer war die Piste Hinterwies ein ideales Gelände. Zum Abschlußrennen hatten sich wieder viele Eltern eingefunden, um ihre Sprößlinge bei der Fahrt durch die Tore zu bewundern und anzufeuern. Abteilungsleiter Max Leonhardt gab bei der Siegerehrung, zu der er auch den 2. Vorsitzenden Hans Grill begrüßen konnte, seiner Freude darüber Ausdruck, daß die Kinder sehr eifrig bei der Sache gewesen waren. Er bestätigte den Teilnehmern große Disziplin und unermüdlichen Lerneifer. Die Erfolge seien somit nicht ausgeblieben. Daran hätten auch die Übungsleiter maßgebenden Anteil gehabt. Leonhardt dankte den Übungsleitern für den Einsatz, den Eltern für das Vertrauen, dem Hüttenpersonal für die Betreuung und vor allem den Kindern für ihr vorbildliches Verhalten. Die Siegerehrung nahmen die Übungsleiter vor. Sie erklärten, daß es nur Sieger gegeben hätte, die es auch verdient hätten, gelobt zu werden. Das Ergebnis des Abschlußrennens: Gruppe Josef Schießl: 1. Christian Ring, 2. Moritz Gläser, 3. Martin Lazarus. Gruppe Josef Helmbrecht: 1. Tobias Hornberger, 2. Michael Wolf und Markus Plötz, 3. Tobias Karl. Gruppe Robert Neumaier: 1. Helmut Kuhn, 2. Reinhold Kuhn, 3. Kerstin Obermeier. Gruppe Rosa Binder: 1. Marco Heinz, 2. Katharina Reisinger, 3. Fabian Henrichsen. Gruppe Johann Herrnberger: 1. Alexander Waas und Tim Brunnmeier, 2. Tobias Bugl, 3. Christina Karl. Gruppe Josef Ziesler: 1. Roland Proske, 2. Andreas Pfaffenberger, 3. Johannes Fruhstorfer. – Unser Bild zeigt die Kursteilnehmer mit Übungsleitern und Abteilungsleiter Leonhardt.
Quelle: Bogener Zeitung, 09.01.1989


Zwei Schulhäuser und keine Schule
Zur Schulgeschichte Obermühlbachs
Fährt man mit dem Auto durch Obermühlbach, so kommt man an der »Gaststätte altes Schulhaus« vorbei. Statt des Unterrichts

Altes Schulgebäude aus dem Jahre 1867

werden hier Speisen und Getränke angeboten. Etwas abseits von der lärmenden Straße steht das neue Schulhaus, in dem heute feinmechanische Kleinteile hergestellt werden. Wie kommt es nun, daß Obermühlbach zwei Schulhäuser hat und trotzdem die Kinder in die entfernten Schulen nach Neukirchen und Hunderdorf zum Unterricht gebracht werden?
Eine Regel, die nur wenige Ausnahmen kennt, ist, daß Schulen in früherer Zeit, getreu dem Motto :“Schule und Kirche gehören zusammen“, nur in Pfarrdörfern gebaut wurden. Eine dieser Ausnahmen war Obermühlbach, denn der Ort ohne Kirche war über hundert Jahre ein Schuldorf. Vorher mußten die Kinder den Unterricht im Nachbardorf Neukirchen besuchen.
Bereits 1867 wurde in Obermühlbach eine eigene Schule für die Gemeinde errichtet Der Schritt zum Schulort muß für damalige Verhältnisse als eine wesentliche Aufwertung gewertet werden. (Bild)
In der Nachkriegszeit entsprach das alte Gebäude immer weniger

Das neue Schulhaus aus dem Jahre 1962/63

den Anforderungen, zumal auch die Schülerzahlen gestiegen waren. Die Gemeinde beschloß deshalb bereits zu Beginn der sechziger Jahre den Bau eines neuen Schulgebäudes. 1962 wurde der Grundstein für die moderne Schule gelegt und 1963 konnten Lehrer und Schüler in den Neubau einziehen, der nicht nur allen Anforderungen, die zur damaligen Zeit an eine zweiklassige Schule gestellt wurden entsprach, sondern nach Meinung der Experten diesen Anforderungen noch in Jahrzehnten gerecht werden würde. (Bild)
Bau und Einrichtung waren zwar auch damals noch attraktiv, zumal ein eigener Werkraum vorhanden war. Die Schulreform hatte die Weichen aber in eine Richtung gestellt, die es für die fernere Zukunft sehr zweifelhaft erscheinen ließ, ob Obermühlbach Schulort bleiben würde, denn von den Planern wurde damals in wesentlich anderen Dimensionen gedacht als noch vor geraumer Zeit. Daran änderte auch die Tatsache nichts, daß die Gemeinde „am oberen Mühlbach“ in ihre Schule 320 000 DM investierte. Mit den Klassen eins bis sechs gehörte bald Obermühlbach dem Schulverband Neukirchen an; die Klassen sieben bis neun gehörten zum Schulverband Hunderdorf. Aber auch in dieser Angelegenheit kannten die Obermühlbacher keine Resignation, zumal ihre Hoffnung nicht ganz unberechtigt war. Ein Pluspunkt, der für die Erhaltung der Schule sprach, war vor allem der weite Schulweg etwa nach Hunderdorf, der vor allem den Schulanfängern kaum zugemutet werden konnte. Doch in diesem Punkt sollten die gehegten Hoffnungen enttäuscht werden. Ab dem Schuljahr 1969/70 wurden die Klassen 1, 3, 5 und 6 in Neukirchen unterrichtet, die Klassen 2 und 4 gingen in Obermühlbach zur Schule. Die Kinder der 7., 8. und 9. Jahrgangsstufe besuchten die Hauptschule in Hunderdorf.
Zwei Kleinbusse und ein Omnibus der Firma Berger übernahmen den Transport der Kinder zu den einzelnen Schulorten.
1971/72 wurde die Schule in Obermühlbach aufgelöst. Nicht einmal zehn Jahre lang konnte die eigene Schule von den Kindern aus Obermühlbach besucht werden.
Nach der Schulauflösung besuchten die Grundschuljahrgänge die Schule in Neukirchen, die Hauptschüler wurden in der Verbandsschule Hunderdorf unterrichtet.
Pfarrer Poiger von Neukirchen hat in den zwanziger Jahren unseres Jahrhunderts die Schulverhältnisse von Obermühlbach wie folgt beschrieben : Die Schule besteht seit dem Jahre 1867. Bis dahin besuchten alle Kinder der Pfarrei die Schule in Neukirchen. 1867 wurde das Schulhaus in Obermühlbach neu erbaut. 1884 erfolgte eine Erweiterung. Wegen ungeeigneter Lehrerwohnung und Feuchtigkeit der Wohnräume wurde das Schulhaus 1911 mit einem Kostenaufwand von 12 000 Mark im Erdgeschoß umgebaut und entfeuchtet. Das Schulzimmer erhielt neue Fenster. Der erste Lehrer von Obermühlbach hieß Anton Stegmüller (oder Klosterhuber), geheiratet 1871, zunächst in der Diensteigenschaft als Schulprovisor. 1883 waren Alois Maier und 1884 August Müller Lehrer in Obermühlbach. Als weitere Lehrer sind festgehalten: Wallinger, Schindlbeck, Muhr, Neuwirth, Siegl, Schauer, Anton Garsager, Anton Lallinger und Josef Kollmeder. Soweit die Eintragungen von Pfarrer Poiger.
Das alte Schulhaus, in dem sich Generationen von Obermühlbachern das Rüstzeug für’s Leben holten, ist heute eine Gastwirtschaft. Das neue Schulhaus wurde zu einem feinmechanischen Betrieb umfunktioniert. So hat zwar Obermühlbach zwei Schulhäuser aber keine Schule.
Nach dem Kriege waren in Obermühlbach als Lehrkräfte tätig: Lehrer Kanz, Franz Will, Christ. Englberger, Elmar Unverdorben, Franz Bornschlegl, Inge (Eigl) Porsche, Helmut Kalm. (K. K.)
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 13.01.1989

Anträge auf Gewährung der Gasölverbillgung sowie Bodenerhebung 1989
Ab sofort können alle Landwirte, die im Jahre 1988 Gasöl (Dieselkraftstoff) bezogen und diesen für landwirtschaftliche Arbeiten verbraucht haben, Antrag auf Gasölverbilligung stellen; die Gasölrechnungen bzw. Lieferbescheinigungen sowie Bescheinigungen über Nachbarschaftshilfe und Maschinenringabrechnungen sind mitzubringen. Gleichzeitig werden alle Landwirte im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche von mindestens 1 ha gebeten, bezüglich der Bodennutzungshaupterhebung vorzusprechen.
Die Antragstellung erfolgt:
Gemeinde Hunderdorf ab sofort bis spätestens 13. Februar 1989 während der allgemeinen Dienstzeiten im Verwaltungsamt Hunderdorf.
Gemeinde Neukirchen ab sofort bis spätestens 13. Februar 1989 während der allgemeinen Dienstzeiten im Gemeindeamt Neukirchen.
Gemeinde Windberg ab sofort jeden Mittwoch nachmittag bis einsch1.9.2. 1989 in der Außenstelle Windberg sowie während der allgemeinen Dienststunden bis 13. Februar 1989 im Verwaltungsamt Hunderdorf.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 13.01.1989

Jahresabschlußzahlen 1988
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 13.01.1989


Sperrmülltermine für das 1. Halbjahr 1989
Die Sperrmüllabfuhr erfolgt weiterhin monatlich nach vorheriger Anmeldung beim Zweckverband Abfallbeseitigung Straubing Stadt und Land, Tel. 09421)23054. Die vorherige Anmeldung ist unbedingt erforderlich, wobei Anmeldeschluß jeweils acht Tage vor Beginn der Sperrmüllabfuhr ist. Die Sperrmüllabfuhr erfolgt für die Gemeinde n Hunderdorf, Neukirchen und Windberg wie folgt: Montag, 06. Februar, 06. März, 03. April, Dienstag, 02. Mai, Montag, 05. Juni

Quelle: Aus dem Perlbachtal, 13.01.1989

Wenn Anlieger räumen:
Schnee nicht auf Straße werfen
Nach der Verordnung über die Straßenreinigung und Sicherung der Gehbahnen im Winter sind die Anlieger im Innerortsbereich verpflichtet, den Gehsteig zu räumen und zu streuen. Ist ein Bürgersteig nicht vorhanden, so ist auf der Fahrbahn eine entsprechende Gehbahn zu räumen und zu streuen!
Verschiedentlich wurde festgestellt, daß räumpflichtige Burger den Schnee verteilt auf die Fahrbahn zurückwerfen. Die Gemeinde weist darauf hin, daß dies gemäß der Verordnung unzulässig ist und auch haftungsrechtliche Folgen für den Betreffenden haben konnte, wenn hieraus ein Sturz oder Unfall auf der Fahrbahn geschehen würde.
Hier der Wortlaut der Verordnung bezüglich der Räum- und Streupflicht:
§ 9 Sicherungspflicht
(1) Zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz haben die Vorder- und Hinterlieger die in § 11 bestimmten Abschnitte der Gehbahnen der an ihr Grundstück angrenzenden oder ihr Grundstück mittelbar erschließenden öffentlichen Straßen (Sicherungsfläche) auf eigene Kosten in sicherem Zustand zu erhalten.
(2) § 4 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 bis 5, §§ 7 und 8 gelten sinngemäß. Die Sicherungspflicht besteht für alle Straßen, auch wenn diese nicht im Straßenverzeichnis aufgeführt sind.
§ 10 Sicherungsarbeiten
(1) Die Vorder- und Hinterlieger haben die Sicherungsfläche an Werktagen ab 7.00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8.00 Uhr von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Stoffen ( z. B. Sand, Splitt ), nicht jedoch mit Tausalz oder ätzenden Mitteln zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen. Bei besonderer Glättegefahr ( z. B. an Treppen oder starken Steigungen) ist das Streuen von Tausalz zulässig. Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20.00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben. Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist.
(2) Der geräumte Schnee oder die Eisreste (Räumgut) sind neben der Gehbahn so zu lagern, daß der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Ist das nicht möglich, haben die Vorder- und Hinterlieger das Räumgut spätestens am folgenden Tage von der öffentlichen Straße zu entfernen. Die Gemeinde stellt für die Ablagerung einen geeigneten Platz zur Verfügung, auf den in ortsüblicher Weise hingewiesen wird. Abflußrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten.
§ 11 Sicherungsfläche
(1) Sicherungsfläche ist die vor dem Vorderliegergrundstück innerhalb der Reinigungsfläche liegende Gehbahn.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 13.01.1989


Bevölkerungsstand der Gemeinden Bayerns am 30.06. 1988
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 13.01.1989


„In der guten, alten Zeit“
Bei der Jahresabschlußsitzung des Gemeinderates Hunderdorf am

Unsere Bildaufnahme zeigt Komet Klar (rechts), der die erste von ihm signierte Ausgabe an Bürgermeister Egon Weinzierl überreicht.

Donnerstagabend stellte Konrektor in Ruhe Kornel Klar das von ihm verfaßte Buch mit dem Titel „Hunderdorf in der guten, alten Zeit „vor und erläuterte die Entstehungsgeschichte dieser Bilddokumentation und dankte allen, die ihn bei der Arbeit unterstützt und Fotos bereitgestellt haben. Klar betonte, daß dieser Bildband mit Begleittext ein Einblick in die sog. „gute , alte Zeit “ zwischen 1880 und 1940 gewährte , aber nicht das Hunderdorf Heimatbuch ersetze. Klar überreichte anschließend an Bgm. Egon

Für 30-jährige Vorstandstätigkeit bei den Trachtlern erhielt Ernst Sacher (links) von Bürgermeister Weinzierl die neuerschienene Bilddokumentation überreicht.

Weinzierl das erste von ihm persönlich signierte Büchlein.
Erster Bgm. Egon Weinzierl dankte Konrektor i. R. Kornel Klar recht herzlich für seine eifrige Arbeit und Fotodokumentensammlung, um diese Büchlein zusammenzustellen. Kornel Klar gebühre für diesen Bildband und seine Gemeindechronistik besonderer Dank und Anerkennung.
Nun hat Hunderdorf neben dem ausführlichen Heimatbuch von Schwester Bonaventura Härtenberger aus dem Jahre 1969 ein zweites Buch, das die Vergangenheit unserer näheren Heimat aufleuchtet.
Das neue Büchlein kann in der Gemeinde Hunderdorf zum Preis von 20,00 DM erworben werden. Auch das Hunderdorfer Heimatbuch ist bei der Gemeindeverwaltung noch erhältlich (Preis 10,– DM ). Nunmehr ist Herr Klar bereits in emsiger Arbeit mit dem Fortsetzungsband „Hunderdorf in der neuen Zeit von 1940 – 1990“ beschäftigt.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 13.01.1989


Jahresabschlußsitzung des Gemeinderates Windberg vom 30.12. 1988
Im Gasthaus Hilmer in Irensfelden fand die diesjährige Jahresabschlußsitzung des Gemeinderates Windberg statt. Dabei zog Bgm. Dietmar Schmidbauer die Jahresbilanz 1988 aus gemeindlicher Sicht und erwähnte dabei insbesondere die durchführten Investitionsmaßnahmen. Zugleich wurde gemeindlicherseits die Verwaltungsangestellte Anna Haimerl verabschiedet.
In seinem Jahresrückblick konstatierte Bgm. Dietmar Schmidbauer, daß sich die Gemeinde bemüht habe, die anstehenden Aufgaben zu


Bürgermeister Schmidbauer (re.) überreichte an die Verwaltungsangestellte Anna Haimerl eine Kupferstich – Prägung.

bewältigen. So seien durchgeführt bzw. fertiggestellt worden, der Straßenbau Oberbucha, die Teerung des Geißbergweges und des Verbindungsweges Sandweg – Starzenberg. Desweiteren, so Schmidbauer, habe die Schulgasse eine neue Teerfeinschicht erhalten und es sei der Bürgersteig an der Kreuzbergstraße ausgebaut worden. Durchgeführt worden sei auch die Erschließung des Baugebietes „Steinhöhe“ mit Herstellung der Straße, Kanal und Wasser. Positiv sei auch die Errichtung des Spielplatzes im Ortszentrum, der von den Kindern auch gut angenommen werde. Desweiteren sei ein neuer Unimog sowie ein Kombi-Fahrzeug angekauft worden. Ferner sei nach den Worten des Bgms. die Partnerschaft mit der südfranzösischen Partnergemeinde Abos mit Leben erfüllt worden und man fand sich heuer dort zum Gegenbesuch ein. Zum Schluß seiner Ausführungen dankte Bgm. Dietmar Schmidbauer allen, die im Jahre 1988 mit und für die Gemeinde gearbeitet haben, ob Beschäftigter oder Bürger. Besonderen Dank richtete der Bgm. an die Gemeindebeschäftigten und den Bauhof, an die Bürgermeistervertreter Schuster und Bruckmüller, an die Mitglieder des Gemeinderates sowie an die Verwaltungsgemeinschaft und das Verwaltungspersonal. Das Gemeindeoberhaupt stellte auch eine gute Zusammenarbeit mit der Pfarrei heraus und dankte hierfür ebenso herzlich.
Dann verabschiedete Bgm. Schmidbauer im Namen der Gemeinde Windberg die Verwaltungsangestellte Anna Haimerl, die im Laufe des Jahres 1988 aus gesundheitlichen Gründen aus der Verwaltung ausschied, die örtliche Presse aber noch weiterhin ausführt. Schmidbauer richtete Dankesworte an Anna Haimerl, die seit 1945 in Gemeindediensten, zuletzt bei der Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf, stand. Der Bgm. würdigte auch die freiwillig übernommenen Tätigkeiten, wobei mit der Altpapiersammlung auch caritative Zwecke gefördert wurden. Bgm. Schmidbauer überreichte an Anna Haimerl eine altdeutsche Graphik in Kupferstichprägung mit dem Motiv von der Klosterkirche Windberg.
2. Bgm. Siegfried Schuster dankte 1. Bgm. Dietmar Schmidbauer für seinen engagierten Einsatz für die Gemeinde und den Gemeinderatsmitgliedern für die vernünftige, gute Zusammenarbeit. Seitens der Verwaltung dankte Geschäftsleiter Xaver Kern allseits für die Zusammenarbeit und versicherte das Bemühen, auch die Gemeinde Windberg bestmöglich zu unterstützen. Pfarrer Ephrem dankte für die Unterstützung durch die Gemeinde, insbesondere bei der Friedhofspflege und -arbeit sowie für den Zuschuß an den Orgelkreis. Der Pfarrherr wörtlich: „Der Weg der Kirche ist der Weg zum Menschen. Der Pfarrei und der Gemeinde gehe es um das Wohl der Gemeinde. “ Wenn die Bürger sagen, „wir fühlen uns wohl in Windberg, hier haben wir unsere Heimat, „dann sei viel erreicht, so der Pfarrherr, der abschließend die Hoffnung auf eine weitere gute Zusammenarbeit zwischen. kirchlicher und politischer Gemeinde aussprach.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 13.01.1989


VdK-Ortsverband
Soziale Absicherung auch während einer Berufsförderung

Während einer berufsfördernden Maßnahme durch die Gesetzliche Rentenversicherung (z. B. Umschulung) erhält der Betreute als sogenannte ergänzende Leistung Übergangsgeld. Die Höhe wird jährlich an die allgemeine Lohnentwicklung angepaßt. Sie richtet sich nach dem letzten regelmäßigen Arbeitsverdienst, nach dem Tariflohn bei Beginn der Berufsförderung sowie danach, ob der Versicherte Kinder bzw. einen pflegebedürftigen Ehepartner zu versorgen haben. Bestimmte Einkünfte des Versicherten während der berufsfördernden Maßnahme (z. B. Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen, Rente) sind auf das Übergangsgeld anzurechnen. Der Verband der Kriegs- und Wehrdienstopfer, Behinderten und Sozialrentner (VdK) will hiermit auf diese Leistungen nochmals hinweisen.
Vom Übergangsgeld werden keine Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge abgezogen, erklärte der 1. Vorstand Karl. Im Gegenteil: Der Rentenversicherungsträger übernimmt zusätzlich die vollen Beiträge zur Kranken- und Arbeitslosenversicherung des Betreuten. Da die berufsfördernde Maßnahme später auch bei der Rentenberechnung als Ausfallzeit berücksichtigt wird, besteht somit der volle Sozialversicherungsschutz auch während der Maßnahme weiter. Der VdK-Kreisverband Straubing/Bogen (Tel. 09421/1506) gibt Auskunft und hilft auch bei der Antragstellung.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 13.01.1989


Bauernjahrtag in Neukirchen, Haggn am Mittwoch, 04.01.89
Um 9.00 Uhr trafen sich die Mitglieder des Bauernhilfsvereins im Haggn beim Gasthaus Hiebl um gemeinsam zur Pfarrkirche zu ziehen, um dort teil zu nehmen am Gottesdienst für die gefallenen, vermißten und verstorbenen Mitglieder. Pater Pfarrer Englmar zelebrierte den Dankgottesdienst und gedachte namentlich auch an die verstorbenen Mitglieder des Bauernhilfsvereins Neukirchen, die in den letzten zehn Jahren verstorben sind. Der Kirchenchor sang unter Leitung von Hans Wieser die Passauer Messe. Anschließend traf man sich kurz vor dem Kriegerdenkmal, um auch den Toten an diesem Ehrenmal nochmals zu gedenken.
Im Gasthaus Hiebl in Neukirchen konnte der Vorsitzende Erwin Niedermayer insbesonders Bürgermeister Heinrich Lobmeier, den Direktor der Molkereigenossenschaft Niederwinkling, Herrn Direktor Scheubmeyer, sowie die Fahnenabordnungen der sechs und die Mitglieder des Bauernhilfsvereins Rattenberg recht herzlich begrüßen und willkommen heißen. Für die Verstorbenen wurde eine Gedenkminute eingelegt.
Der Vorsitzende ließ wissen, daß der letzte Bauernjahrtag vor einem Jahr, ebenfalls am 04.01.88, im Gasthaus Hiebl in Haggn stattgefunden hat. Der Bauernjahrtag in Windberg konnte am 09.01.88 abgeholten werden. Am 31.03.88 fand eine Ausschußsitzung bei Hiebl und am 19.10.88 beteiligten sich die Mitglieder des Bauernhilfsvereins am Gründungsfest der FFW Steinburg. Weiterhin wurde von Mitgliedern an der Dorfmeisterschaft in Gewehrschießen des Schützenvereins Neukirchen an der Dorfmeisterschaft in Gewehrschießen des Schützenvereins Neukirchen teilgenommen. Am 06.11.88 haben Mitglieder des Bauernhilfsvereins beim Bauernhilfsvereins beim Bauernhilfsvereinjahrtag in Rattenberg teilgenommen. In Berichtszeitraum ist ein Brandfall aufgetreten am 29.03.88, wobei die einzelnen Mitglieder die Betroffenen dieses Brandfalls unterstützt haben. Es wurde der Betrag zwischenzeitlich ausbezahlt und ebenfalls die Versicherungssteuer abgeführt. Auch für das diesjährige Hochwasser entlang der Donau hatten die Mitglieder des Bauernhilfsvereins Neukirchen 3000,– DM an Herrn Landrat Ingo Weiß am 26.04.88 als Spende übergeben. Von den Mitgliedern des Bauernhilfsvereins wurde an allen weltlichen und kirchlichen Veranstaltungen teilgenommen.
Den Kassenbericht erstattete Hans Naimer jun., der die Einnahmen und Ausgaben in Revue passieren ließ. Gleichzeitig wurde von dem anwesenden Kassenprüfer Hans Fuchs und Oswald Gotthard festgestellt, daß die Kassenführung in Ordnung ist und sauber und ordentlich geführt wurde. Deshalb wurde dem Kassier einstimmige Entlastung erteilt.
Anschließend wurden die fälligen Neuwahlen für das Jahr 1989 durchgeführt. Es wurden gewählt für den Hauptausschuß: Johann Kronfeldner, Ratzing, für den Hauptausschuß, Schwarzach: Josef Edenhofer, Lindforst, für den Ortsausschuß, der aus ca. fünf Mann besteht und zehn Vorstandsmitglieder des Vereins, den Schaden schätzen.
Für 1989, meinte der Vorsitzende, werden die Mitglieder des Bauernhilfsvereins an der 40-Jahrfeier mit Sportplatzeinweihung der Gemeinde Neukirchen und des Sportvereins Neukirchen teilnehmen, sowie am Jubiläum des Trachtenvereins in Windberg. Gleichzeitig bat der Vorsitzende, daß die Mitglieder sich besser beteiligen bei Beerdigungen von Vereinsmitgliedern.
Weiterhin bedankte sich der Vorsitzende bei den einzelnen Vorstandsmitgliedern für die Mitarbeit und insbesonders auch für die Spenden der Raiffeisenbank Hunderdorf, der Molkerei Niederwinkling, der BayWa Straubing, sowie bei den Fahnenträgern, die bei jeder Veranstaltung zur Verfügung stehen. Ein herzliches Dankeschön sprach auch der Versitzende Erwin Niedermayer an Bürgermeister Heinrich Lobmeier aus, der immer zur Seite steht, wenn er irgendwie benötigt wird und auch volles Verständnis für die Belange des Bauernhilfsvereins Neukirchen hat.
Anschließend bestand die Möglichkeit, Neuaufnahmen oder Umschreibungen vorzunehmen.
Nach dem gemeinsamen Mittagsmahl konnte Vorsitzender Erwin Niedermayer ebenfalls sehr herzlich begrüßen, Herrn Direktor Friedel von der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft Landshut, sowie Bürgermeister Heinrich Lobmeier, Herrn Landwirtschafsdirektor Rehmet vom Amt für Landwirtschaft; Herrn Direktor Biegerl von der Raiffeisenbank Hunderdorf, und den Geschäftsführer der Baywa Straubing, Herrn Dietlmeier wie Herrn Direktor Scheubmeyer von der Molkereigenossenschaft Niederwinkling. Sein besonderer Gruß galt dem langjährigen Bundestagsabgeordneten Alois Reiner, der als Mitglied selber auch zu diesem Jahrtag gekommen ist. Entschuldigt haben sich unser Bundestagsabgeordneter Ernst Hinsken aus Haibach und Herr Landrat Ingo Weiß.
Bürgermeister Heinrich Lobmeier überbrachte die Grüße der Gemeinde und des Gemeinderates. Lobmeier meinte, daß in der großen Familie der Ortsvereine Neukirchen auch der Bauernhilfsverein Neukirchen eine sehr wichtige Rolle einnimmt und die Gemeinde Neukirchen stolz sei, einen solchen Verein in ihren eigenen Reihen zu haben, der im Notfall in erstaunlicher Einfachheit und ganz unbürokratisch schnell und doch sehr gerecht hilft Der Grund zur Gründung dieses Bauernhilfsveriens war dennoch, daß sich bäuerliche Menschen der Gegend zusammenschlossen, die den Willen hatten, in allen Notlagen zusammenzustehen und sich gegenseitig zu helfen. Bürgermeister Lobmeier bedankte sich für die Arbeit in diesem Bauernhilfsverein und nahm die Gelegenheit wahr, all denen zu danken, die im Laufe des arbeitsreichen Leben dieser Gemeinschaft, dieses Gemeinschaftswerk aufgebaut und geführt haben. Er bedankte sich bei den Vorstandsmitgliedern und bei Vorsitzendem Erwin Niedermayer für die Arbeit für den Verein und für die Mitmenschen in diesem Bereich. Weiterhin wünschte Bürgermeister Lobmeier  der Jahreshauptversammlung einen guten Verlauf und weiterhin eine gedeihliche Entwicklung zum Wohle der Bürger und seiner Mitglieder. Den Festvortag hielt Herr Direktor Friedel von der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft Landshut zum Thema „Berufsständische Solidarität eine Grundvoraussetzung für das Funktionieren des agrarsozialen Sicherungssystems“. Eingangs meinte Herr Direktor Friedel, daß gerade auch der Bauernhilfsverein eine gewisse Selbsthilfeeinrichtung sei, wo man sich gegenseitig hilft bei Katastrophen und Brandfällen. Er meinte ebenfalls, daß der Bauernhilfsverein eine soziale Einrichtung sei um bei sozialen Notständen zu helfen, wenn Not am Mann ist und sich auch gegenseitig Hilfe zu leisten. Herr Direktor Friedel meinte, daß gerade die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft, die Landwirtschaftliche Alterskasse und die Landwirtschaftliche Krankenkasse als Dreiergespann gesehen werden sollte. Er ging auf die drei Leistungen der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, Landwirtschaftlicher Alterskasse und Landwirtschaftlicher Krankenkasse ein. Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft: Hier gab er bekannt, daß die Leistungen erfolgen nach den Durchschnittssätzen, daher tritt gelegentlich eine Unzufriedenheit der Mitglieder auf wegen der Höhe. Die Einnahmen hierfür bestehen aus Beiträgen und aus, den Bundesmitteln. Insgesamt wurden 39 Millionen Bundesmittel im Jahr zur Verfügung gestellt. Die Beiträge erfolgen im Umlagesystem zwischen Flächen und Flächenwert. Erfreulich konnte er bekannt geben, daß 1989 es bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft keine Beitragssteigerungen zu erwarten sind. Weiterhin meinte er, daß die Kontrollen der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft nicht als Aufpasser gesehen werden sollten, sondern diese Kontrollen dienen in erster Linie dem Selbstzweck, nämlich Unfälle zu verhüten und damit körperliches Leid zu verhindern und auch Geld zu sparen. Er forderte die Mitglieder auf, bei Kontrollen in bäuerlichen Betrieben die festgestellten Mängel in der folgenden Zeit beheben zu lassen, damit nicht später mit einem Bußgeldbescheid gerechnet werden muß. Etwa 90 % werden ordentlich ausgeführt und nur einzelne haben kein Einsehen für die festgestellten Mängel. Jeder Unfall der verhütet wird, ist eine Schonung des Geldbeutels. Solidarität ist die dörfliche Gemeinschaft. Landwirtschaftliche Alterskasse: 1957 war eine gewisse Gründungsskepsis vieler Betriebsinhaber vorhanden, der zwischenzeitlich voll anerkannten Sozialeinrichtung. Erste Finanzlage, da die Zahl der Beitragszahler bereits geringer geworden ist, als die Empfänger. Weiterhin meinte er, daß kein weiterer Ausbau der Leistungen auf Kosten der Unternehmer erfolgen werde. Herr Direktor Friedel sprach auch kurz die Leistungsarten an, und insbesonders auch über das Kur- und Heilverfahren. Er dankte aber auch hier allen haupt- und ehrenamtlichen Betriebshelfern und den Dorfhelferinnen, die sich immer wieder zur Verfügung stellen. Zur Landwirtschaftlichen Krankenkasse: Sie wurde ebenfalls 1972 mit Skepsis aufgenommen, in der zwischenzeitlich aber als Einrichtung gut anerkannten Landwirtschaftlichen Krankenkasse. Besondere Vorteile für aktive Landwirte bestehen, daß Leistungsaufwendungen für Altersgeldbezieher rein vom Bund getragen werden. Der Aufwand für die Landwirtschaftliche Krankenkasse Niederbayern / Oberpfalz betrug im Jahr 1988 cirka 140 Millionen Mark. Herr Direktor Friedel meinte ebenfalls, daß pro Tag ca. 2 Millionen Ausgaben für Aufwendungen der drei Träger, Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft, Landwirtschaftliche Alterskasse und Landwirtschaftliche Krankenkasse ausgegeben werden. Er sprach ebenfalls noch das Gesundheitsreformgesetz an, wo er insbesonders auch auf die Härtefallregelung hinwies für die einzelnen Landwirte.
Anschließend gab Landwirtschaftsdirektor Rehmet einige Punkte bekannt, über das Kulturlandschaftsprogramm. Erfreulich konnte Herr Rehmet berichten, daß das Kulturlandschaftsprogramm in der Gemeinde Neukirchen gut angenommen wurde. Besondere gute Hilfe war dies für die in Neukirchen vorhandenen Streuobstbestände. Direktor Rehmet meinte, daß gerade für wenige intensivwirtschaftliche Gebiete dieses Kulturförderprogramm einen gewissen Ausgleich bringt. Für das neue Jahr meinte Direktor Rehmet, können erneut Anträge beim Amt für Landwirtschaft Straubing-Bogen gestellt werden. Gleichzeitig wies Direktor Rehmet darauf hin, daß derzeit bei den Gemeinden die Gasölverbilligungsanträge gestellt werden können.
Anschließend ergriff früherer Bundestagsabgeordneter Alois Reiner das Wort und ging insbesonders auf die landwirtschaftlichen Probleme ein und schilderte dabei seine reichen Erfahrungen aus seiner Parlamentstätigkeit.
Anschließend bedankte sich der Vorsitzende Erwin Niedermayer bei den Referenten und lud die gesamten Mitglieder herzlich ein für den Tanz abends in der Gastwirtschaft Hiebl, wobei die Blaskapelle Schötz, Elisabethszell zum Tanz aufgespielt hat.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 13.01.1989


Regelungen nach Inkrafttreten des Gesundheitsreformgesetzes
II. Über den leistungsrechtlichen Teil des Sozialgesetzbuchs V
1. Für die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung gilt allgemein das Wirtschaftlichkeitsgebot. Sie müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Diese Grundsatz galt bisher schon, wird aber in den Einzelregelungen mehr ausgeformt. Ein Beispiel dafür sind Festbeträge bei Arznei- und Hilfsmitteln.
2. Der eigentliche Leistungskatalog beginnt mit Gesundheitsförderung und Krankheitsfrüherkennung. Zu erwähnen sind insbesondere Gesundheitsuntersuchungen im Erwachsenenalter zur rechtzeitigen Erkennung von Krankheiten, die im Vor- oder Frühstadium erfaßbar sind (jährlich auf Krebs, zweijährlich auf Herz- Kreislauf, Nieren Zucker). Außerdem erfolgt Prophylaxe von Zahnerkrankungen bei Jugendlichen.
3. Ganz aus der Versorgung zu Lasten der Krankenkassen ausgenommen sind künftig Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, deren Bezahlung dem Versicherten in Eigenvorsorge zuzumuten ist, weil z. B. eine geringfügige Gesundheitsstörung oder allgemeiner Lebensbedarf vorliegen.
Eine möglichst wirtschaftliche Versorgung wird ferner über Festbeträge angestrebt. Ist für ein Arznei- oder Hilfsmittel ein Festbetrag festgesetzt, so trägt die Krankenkasse die Kosten bis zur Höhe dieses Betrages, der sich an preisgünstigen Versorgungsmöglichkeiten orientiert. Bei Arzneimitteln werden für ausgewählte Gruppen von den Spitzenverbänden der Krankenkassen gemeinsam und einheitlich Festbeträge festgesetzt.
Für Arzneimittel, für die ein Festbetrag nicht festgesetzt ist, hat der Versicherte eine Zuzahlung von DM 3,- je Mittel, höchstens dessen tatsächliche Kosten, zu leisten. Dieser feste Kostenanteil wird 1992 durch eine prozentuale Zuzahlung von 15 v. H. höchstens DM 15,- je Mittel, abgelöst, die besseren Anreiz zur Wirtschaftlichkeit schafft.
Für Heilmittel sind Festbeträge nicht vorgesehen. Der Versicherte hat 10 v. H. je Mittel zuzuzahlen.
Die Festsetzung von Festbeträgen für Hilfsmittel erfolgt gemeinsam und einheitlich durch die Landesverbände der Krankenkassen, um den regionalen Verhältnissen Rechnung zu tragen.
Für Brillengestelle beträgt der Kassenzuschuß höchstens DM 20,- . Im übrigen besteht für Versicherte über 14 Jahre Anspruch auf eine neue Sehhilfe nur bei Veränderung der Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien.
4. Bei Zahnersatz gilt Kostenerstattung. Die Krankenkasse erstattet dem Versicherten 50v. H. der medizinisch notwendigen Versorgung. Ab 1990 sollen variable, an der Versorgungsform orientierte Zuschußstufen zwischen 40 und 60 v.H. eingeführt werden. Hinzu kommt ein Bonus von 10 bzw. 15 v.H. bei regelmäßiger Zahnprophylaxe. Dieser entfällt ab 1991, wenn der Versicherte den Nachweis nicht erfüllt.
5. Kieferorthopädische Behandlung wird ebenfalls in Kostenerstattung übergeführt Die Krankenkasse erstattet dem Versicherten 80 v. H. der Kosten, bei mehreren gleichzeitig behandelten Kindern 90 v.H. . Nur nach erfolgreichem Behandlungsabschluß werden die restlichen 20 v.H. erstattet.
6. Krankenhausbehandlung darf nur durch ein für die gesetzliche Krankenversicherung zugelassenes Krankenhaus erfolgen, wenn das Behandlungsziel nicht anders erreichbar ist. Das Krankenhaus muß wirtschaftlich arbeiten. Unwirtschaftlichkeit kann für die Krankenkasse ein Grund zur Kündigung des Versorgungsvertrages sein. Damit behandelnde Ärzte in preisgünstige Krankenhäuser einweisen können, erstellen die Landesverbände der Krankenkassen ein sog. Krankenhaus-Preisverzeichnis, das einen regionalen Überblick über Leistungen und Entgelte gibt.
Versicherte haben bei Krankenhausbehandlung eine Zuzahlung zu leisten. Sie beträgt innerhalb eines Kalenderjahres für längstens 14 Tage DM 15.–, ab 1991 DM 10,– je Kalendertag.
7. Häusliche Krankenpflege können Versicherte erhalten, um eine teure Krankenhausbehandlung zu vermeiden oder zu verkürzen. Sie setzt eine Erkrankung des Versicherten, nicht bloße Pflegebedürftigkeit (siehe Nr. 9) voraus, außerdem das Fehlen einer in demselben Haushalt lebenden Person, die die häusliche Krankenpflege übernehmen könnte.
8. Die Gestellung einer Haushaltshilfe durch die Krankenkasse kann in Betracht kommen, wenn der Versicherte im Krankenhaus ist und die Weiterführung seines Haushalts durch andere Haushaltsangehörige nicht möglich ist.
9. Als neue Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung wird ab 1991 häusliche Pflegehilfe bei Schwerpflegebedürftigkeit eingeführt, eine an sich systemfremde Leistung. Anspruchsberechtigt sind Personen, die sich nicht selbst versorgen können, sondern auf ständige Intensivpflege angewiesen sind. Von der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Feststellung von Schwerpflegebedürftigkeit müssen mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte dieses Zeitraums als Mitglied der Krankenkasse verbracht sein, ferner in den letzten 60 Kalendermonaten vor Feststellung der Schwerpflegebedürftigkeit mindestens 36 Kalendermonate.
Die Krankenkasse gewährt in solchen Fällen bis zu 25 Pflegeeinsätze je Kalendermonat mit einem Kostenaufwand  von höchstens DM 750,– monatlich. Wahlweise kann der Versicherte eine Geldleistung für selbstbeschaffte Pflege in Höhe von maximal DM 400,– monatlich erhalten.
Bereits am 1.1.1989 wird von der Krankenkasse für Pflegepersonen, die durch Urlaub, Krankheit o. ä. an ihrer Pflegeleistung verhindert sind, deren Pflegeleistung übernommen mit einem Kostenaufwand von höchstens DM 1.800,– monatlich.
10. Die medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen der Krankenversicherung werden in ambulante und stationäre Behandlung unterschieden und als satzungsmäßige Ermessensleistungen der Krankenkassen. ausgestaltet.
11. Die Vorschriften über das Krankengeld als Lohnersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen im wesentlichen dem bisherigen Recht.
12. Die Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft verbleiben in der Reichsversicherungsordnung. Dasselbe gilt für die Bestimmungen, die die Leistungen der Krankenkassen bei nicht rechtswidriger Sterilisation und nicht rechtswidrigem Abbruch der Schwangerschaft regeln.
13. Sterbegeld erhalten nur noch diejenigen Versicherten, die am 1.1.1989 Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Es beträgt einheitlich DM 2.100,—, bei Familienangehörigen die Hälfte. Für nach dem genannten Stichtag neu zugehende Versicherte entfällt das Sterbegeld.
14. Fahrkosten im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Krankenkassenleistungen hat der Versicherte grundsätzlich selbst zu tragen. Ausnahmen gelten nur bei stationärer Behandlung, bei Rettungsfahrten zum Krankenhaus (auch wenn keine Aufnahme erfolgt) sowie bei Krankentransport mit Krankenkraftwagen. Der Kostenanteil des Versicherten beträgt je einfache Fahrt DM 20,– (Härtefälle siehe Nr. 15). Dasselbe gilt, wenn für die vorgenannten Fahrten ein öffentliches Verkehrsmittel, Taxe, Mietwagen benutzt wird.
15. Härtefälle sind für alle Krankenkassenarten verbindlich geregelt Zuzahlungen der Versicherten bei Arznei- und Heilmitteln. Zahnersatz und Fahrkosten entfallen ganz, wenn die monatlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt (Arbeitsentgelt usw.) 40 v. H. der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV (1989: DM 1.260,– monatlich) nicht überschreiten.
Außerdem besteht eine Härtefallregelung für die Eigenanteile bei Arznei- und Heilmitteln sowie für Fahrkosten, soweit die Eigenanteile die sog. Belastungsgrenze übersteigen. Die Belastungsgrenze beträgt bei jährlichen Bruttoeinnahmen des Versicherten zum Lebensunterhalt (Arbeitsentgelt usw.) bis zur Jahresarbeitsentgeltgrenze (1989: DM 54.900,-) 2 v.H. bei höheren Bruttoeinnahmen 4 v.H. Die jährlichen Aufwendungen des Versicherten für Zuzahlungen, die die genannten Grenzen überschreiten, werden von der Krankenkasse erstattet.
16.Im Leistungsrecht sind schließlich noch sog. Erprobungsregelungen bei einzelnen Krankenkassen vorgesehen, die der Weiterentwicklung der Krankenversicherung dienen sollen. Ein wichtiges Beispiel ist die Einführung von Kostenerstattung anstelle des Sachleistungsprinzips durch die Satzung der Kasse. Ein weiteres Beispiel ist Beitragsrückzahlung-. Sie soll für die Versicherten Anreize zu wirtschaftlicherem Verhalten schaffen und eingreifen, wenn in einem Kalenderjahr Leistungen zu Lasten der Krankenkasse nicht in Anspruch genommen wurden. Die Rückgewähr beträgt dann jährlich ein Zwölftel des Jahresbeitrags des Mitglieds.
17. Von der bisherigen Aufgabenabgrenzung zwischen Kranken- und Unfallversicherung wird zu Lasten letzterer abgegangen. Ab 1991 ist die Unfallversicherung für die ambulante Behandlung Unfallverletzter vom ersten Tage an zuständig, während nach geltendem Recht bis zum 18. Tag die Krankenversicherung eintritt.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 13.01.1989


Hunderdorf. Seniorengymnastikrunde: Heute, Montag, 14 Uhr, Treffen im Pfarrheim.
Quelle: Bogener Zeitung, 16.01.1989


Jugendtagungshaus 1988 ohne Defizit
„Förderverein Jugendtagungshaus Geiselhöring“ hat neuen Namen – Keine größeren Probleme
Straubing-Bogen/Geiselhöring. Mit Zufriedenheit konnte der Förderverein Jugendtagungshaus in seiner Jahresversammlung am Samstag erfahren, daß nach einem Defizit im Jahre 1987, verursacht durch größere Neuanschaffungen, 1988 das Haus wieder einen Überschuß verzeichnen kann. 68 Gruppen belegten an 163 Tagen das Haus mit 3526 Übernachtungen bei 1479 Teilnehmern, was dem Durchschnittswert der letzten Jahre entspricht. Darüber hinaus fanden fünfzig Tages- und Abendveranstaltungen von Landkreisgruppen statt. Die Neuwahl der Vorstandschaft des Fördervereins ergab nur geringfügige Veränderungen.
Der 1. Vorsitzende Herbert Daschner freute sich über den guten Besuch der Versammlung und begrüßte die Kreisräte Ruth Ammer, Josef Breu, Erwin Kammermeier und Franz Xaver Stierstorfer sowie den JU-Vorsitzenden Franz Schedlbauer.
Nachdem im letzten Jahr der Vorschlag gemacht worden war, dem Verein einen anderen Namen zu geben, weil sich seine Arbeit nicht nur auf das Jugendtagungshaus bezieht, wählte die Versammlung als neuen Namen „Förderverein Jugendarbeit Straubing-Bogen“. Ein weiterer Protokollpunkt hat sich auch erledigt, nachdem das Darlehen in Höhe von 1500 Mark, das man der Jugendwerkstätte Bogen wegen eines finanziellen Engpasses gewährt hatte, inzwischen wieder zurückgezahlt werden. konnte. Da die bisher durchgeführten Sommerfeste wenig Anklang -bei der Bevölkerung und der Jugend gefunden haben, will man in Zukunft darauf verzichten und nur noch in kleinem Rahmen für die Mitarbeiter in der Jugendarbeit durchführen.
Der Punkt „Meditations- und Gottesdienstraum“ konnte noch nicht abgehakt werden, weil der dafür vorgesehene Kellerraum zu feucht ist. Man will aber heuer ein Provisorium schaffen durch die Anschaffung eines Altartisches, verschiedener Bänke und eines billigen Bodenbelags, der jeweils wieder entfernt werden kann.
Zwei neue Mitglieder wurden in den Förderverein aufgenommen. Weiteren Zuwachs erhofft man sich durch die Namensänderung, weil sich dadurch auch der übrige Landkreis angesprochen fühlen könnte.
Kreisjugendpfleger Richard Maier kam dann auf die Belegung des Hauses zu sprechen. Während die Wochenenden fast restlos ausgebucht waren, waren während der Woche oft noch Plätze frei. Die vor einem Jahr ausgesprochene Hoffnung, die kirchliche Jugendpflegestelle könnte vielleicht mehr „Tage der Orientierung“ für Schulabgänger in das Jugendtagungshaus bringen, ging nicht in Erfüllung. Man will das Thema mit der neuen Jugendpflegerin nochmals aufgreifen; denn es gäbe in den Pfarreien des Landkreises noch große Reserven und viel Nachholbedarf, zumal das Jugendhaus Windberg voll ausgelastet sei. Wie Richard Maier feststellte, sei das Jugendtagungshaus im Jahre 1989 an den Wochenenden schon fast gänzlich ausgebucht.
Erfreuliche Zahlen konnte auch der Schatzmeister Rudi Landstorfer aufweisen. Durch ein Rekordergebnis der letzten Altstoffsammlung des Kreisjugendrings konnte ein Überschuß in Höhe von 15 814,50 Mark erwirtschaftet werden. Zusammen mit dem Restguthaben verfüge der Verein jetzt über 53 965,30 Mark, von denen allerdings 30 000 Mark schon für den Zeltplatz (Darlehen) und 10 000 Mark aus der Altstoffsamrnlung für den gleichen Zweck gebunden seien. Was die Abrechnung des Jugendtagungshauses betrifft, ergab sich ein Überschuß von 4091,89 Mark. Die Einstellung des Zivildienstleistende Rainer Schwarz, der das Haus betreut und jede Einsparungsmöglichkeit wahrnimmt, mache sich hier bemerkbar. Da dessen Dienstzeit am 30. Juni abläuft, hoffe man, daß die Stelle ab 1. 7. Wieder neu besetzt werden kann.
Vorbehaltlich nachträglicher Kassenprüfung wurde der alten Vorstandschaft Entlastung erteilt. Unter der Wahlleitung von Hans Hofmann und Josef Zellmeier wurden sowohl der 1. Vorsitzende Herbert Daschner wie auch sein Vertreter Heinrich wiedergewählt. Auch der Schatzmeister Rudi Landstorfer blieb im Amt. Anstelle von Wili Schreiner wird nun der KJR-Vorsitzende Bernhard Haberl die Schriftführung übernehmen. Beisitzer wurden die Kreisrätin Ruth Ammer und der Geiselhöringer Bürgermeister Franz Xaver Stierstorder. Als Kassenprüfer fungieren in Zukunft Theresia Kunz und Georg Glöbl.
Für das Jahr 1989 stehen keine größeren Probleme an. Die Stadt Geiselliöring will den Parkplatz beim Jugendtagungshaus, der zur Hälfte ihr gehört, in Zukunft beleuchten und einen Durchgang zum Hallenbad bauen. Sie erwartet sich einen finanziellen Beitrag des Kreisjugendrings in Höhe von 3000 Mark.
Quelle: Bogener Zeitung, 16.01.1989


Weichen für neue Investitionen gestellt
Bau von Gehwegen vorgesehen— Zuschüsse für die Gemeinde — Heuer wieder Hunderdorfer Volksfest?
Hunderdorf.
In der ersten Arbeitssitzung des neuen Jahres, am Donnerstagabend, stellte der Gemeinderat die Weichen für neue Investitionsmaßnahmen. So sollen Gehwegarbeiten, Erschließungs- und Bepflanzungsmaßnahmen öffentlich ausgeschrieben werden. Des weiteren wurde das Deckblatt Nr. 1 für das Baugebiet „Hunderdorf“ als Satzung beschlossen und von der Resolution zur Müllproblematik Kenntnis genommen. Wunsch der Gemeindevertreter ist, daß das Hunderdorfer Volksfest wieder stattfindet.
Eingangs wurde dem Gemeinderat der Zuwendungsbescheid der Regierung von Niederbayern für die Erschließung des Gewerbegebietes „Thananger Straße“ bekanntgegeben. Für Abwasserbeseitigung, Gehweg, Bepflanzung im öffentlichen Bereich sowie Grunderwerb wurde der Gemeinde bei zuwendungsfähigen Kosten von 314 000 Mark ein Zuschuß von bis zu 219 000 Mark in Aussicht gestellt. Der Gemeinderat beschloß eine öffentliche Ausschreibung des Gehwegbaues sowie der öffentlichen Bepflanzung. Gleichzeitig wurde entsprechend der Auflage im Bewilligungsbescheid die Änderung des Bebauungsplanes beschlossen. Dann beschäftigte sich der Gemeinderat mit den Stellungnahmen zum Bebauungsplan „Hunderdorf“. Grundsätzliche Bedenken gab es keine. Zur Feststellung des Straßenbauamtes wurde bemerkt, daß bei Parzelle drei in den Schlaf- und Ruheräumen eventuell Schallschutzfenster mit Dauerlüftung eingebaut werden sollen.
Vom Landkreis habe man ein Schreiben wegen der Anlage eines Gehweges an der Windberger Straße erhalten. Der Gemeinderat war damit einverstanden, daß die Gemeinde für den Grunderwerb und den künftigen Unterhalt zuständig ist. Nach Möglichkeit sollte die Planung bis zur Gemeindegrenze beziehungsweise Bebauungsplangrenze „Apoig“ erfolgen.
Der Kreisjugendring hatte eine Resolution zur Müllproblematik vorgelegt. Der Gemeinderat verwies darauf, daß im Verwaltungsbereich zunehmend Recycling-Produkte Verwendung finden, Altpapier gesammelt wird, verschiedene Sammelbehälter aufgestellt wurden. Im Gemeindeboten habe Man eine „Umweltecke“ eingerichtet. Auch einem Kompostplatz stehe man grundsätzlich positiv gegenüber, sofern die Problematik der Sickersäfte und anderweitiger Ablagerungen geklärt werden könne.
Für die Erweiterung des Baugebietes an der Siedlungsstraße um drei Bauparzellen beschloß der Gemeinderat die öffentliche Ausschreibung der Straßen- and Kanalerschließung. In diesem Zusammenhang soll auch die Anlage eines Gehweges am Lindfelder Weg mitausgeschrieben werden. Zu einem Tekturplan im Gewerbegebiet besteht unter bestimmten Auflagen das Einvernehmen der Gemeinde. Wegen einer Gehwegverbindung im Baugebiet „Hochgeld-Süd“ soll der Bauausschuß eine Ortseinsicht vornehmen.
Was Anfragen zu Vorkaufsrechten angeht, wurde festgestellt, daß ein Vorkaufsrecht nach dem Baugesetzbuch nicht besteht, beziehungsweise nicht ausgeübt wird. Diskutiert wurde auch die Abhaltung des Hunderdorfer Volksfestes. Grundsätzlich begrüßten die Gemeindevertreter diesen Plan. Die Abhaltung soll den örtlichen Gastwirten angeboten werden.
Für das ehemalige Schulgrundstück in Steinburg wird eine Gewässerschadensversicherung abgeschlossen. Vom Landkreis. gibt es einen Zuschuß von 2 490 Mark für die Sanierung des Bolzplatzes, und der Freistaat wird sich mit 103 000 Mark am neuen Löschfahrzeug der Freiwilligen Feuerwehr Hunderdorf beteiligen.
Bürgermeister Weinzierl informierte über ein Schreiben des Straßenbauamtes Deggendorf wegen der Verlegung der Staatsstraße bei Steinburg sowie ein Schreiben des Landratsamtes Straubing-Bogen bezüglich des Veräußerungsangebotes des Bahnhofsgeländes in Hunderdorf an die Gemeinde. Der Bürgermeister wurde beauftragt, auf anderweitiger Basis über den Grunderwerb zu verhandeln. Im nichtöffentlichen Teil wurden weitere Grundstücksverträge und Betriebsansiedlungen erörtert.
Quelle: Bogener Zeitung, 17.01.1989


Schulverbandsversammlung tagt
Hunderdorf/Neukirchen/Windberg.
Am Dienstag, 24. Januar, 20 Uhr, findet im Verwaltungsamt Hunderdorf (Sitzungssaal) eine Schulverbandsversammlung mit nachstehenden öffentlichen Tagesordnungspunkten statt: 1. Bekanntgabe der Jahresrechnungsergebnisse 1988; 2. Beratung und ggf. Beschlußfassung über Haushaltsplan und -satzung 1989; 3. Schulbushaltestelle Hoch; 4. Beratung über Neuankauf eines Fotokopierers; 5.- Erklärung für gemeinsames Amtsblatt „Aus dem Perlbachtal“; 6. Schülerbeaufsichtigung, Schulbusbegleiter; 7. Sonstiges, Anfragen.
Quelle: Bogener Zeitung, 17.01.1989


Autogenes Training
Hunderdorf.
Heute, Dienstag, 17. 1., beginnt in der Schule Hunderdorf ein Kurs „Autogenes Training“. Dauer: Sieben Abende von 19.30 bis 21 Uhr. Die Kursgebühr beträgt 40 Mark. Schreibzeug und Decke mitbringen! Kursleiterin ist wieder Frau Voigt.
Quelle: Bogener Zeitung, 17.01.1989


Windberg. Katholischer Frauenbund: Heute, Dienstag, 20 Uhr, Informationsabend über „Feuerlöschgeräte im Haus“ in den Jugendräumen im Pfarrhof.
Quelle: Bogener Zeitung, 17.01.1989


Hunderdorf. VHS: Heute, Donnerstag, 19 Uhr, Beginn des Computerkurses.
Quelle: Bogener Zeitung, 26.01.1989


Windberg. Trachtenverein: Freitag, 27. 1., 15 Uhr, Kindertanzprobe im Schulhaus.
Quelle: Bogener Zeitung, 26.01.1989


Hunderdorf. FFW: Samstag, 28.1., 19.30 Uhr, Feuerwehrball im Gasthaus Sandbiller.
Quelle: Bogener Zeitung, 27.01.1989


Hunderdorf. SV-Tischtennis: Heute, Freitag, 18.30 Uhr, Training in der Schulturnhalle.
Quelle: Bogener Zeitung, 27.01.1989


Rammersberg. Stammtisch: Heute, Freitag, 19.30 Uhr, Kappenabend mit Tombola und Tanz im Vereinslokal Gierl.
Quelle: Bogener Zeitung, 27.01.1989


Steinburg: FFW: Samstag, 28.1., 19 Uhr, Beteiligung am FFW-Ball Hunderdorf im Gasthaus Sandbiller.
Quelle: Bogener Zeitung, 27.01.1989


Steinburg. FFW: FFW-Ball Steinburg findet nicht am 28.1., sondern am 4.2., im Gasthaus „Berger-Bräu“ statt.
Quelle: Bogener Zeitung, 27.01.1989


Schulverband konnte Umlage senken
Keine Schulbuslinie nach Hoch — Schulverbandsetat mit 675000 Mark aufgestellt
Hunderdorf.
Der Schulverband Hunderdorf konnte seine Umlage auf 380 000 Mark senken. Somit beträgt die Umlage bei 354 Schülern nur 1074 Mark. Vorsitzender Weinzierl erläuterte bei der Schulverbandssitzung am Dienstag den Haushaltsplan des Verbandes. Eine neue Schulbuslinie nach Hoch lehnten die Mitglieder ab: das Gebiet falle unter die Zwei-Kilometer-Grenze. Somit sei kein Beförderungsanspruch gegeben.
Zur Haushaltssitzung des Schulverbandes Hunderdorf am Dienstag begrüßte Vorsitzender Weinzierl die Bürgermeisterkollegen Lobmeier und Schmidbauer, Rektor Walden, Konrektor Aigner und Frankl. Im Anschluß daran wurde das Jahresrechnungsergebnis aus dem Vorjahr mit einem Volumen von 835 355 Mark in den Einnahmen und Ausgaben bekanntgegeben. Danach erfolgte die eigentliche Haushaltsberatung für das Jahr 1989. Die Verbandsräte nahmen Kenntnis vom Haushaltsvorentwurf mit Anlagen und beschlossen nach längerer Beratung den Haushaltsplan 1989 mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlußziffern aufzustellen. Die Haushaltssatzung wurde ebenso einstimmig genehmigt.
Der Verwaltungshaushalt wurde in den Einnahmen und Ausgaben mit 586 700 Mark, der Vermögenshaushalt mit 88 900 Mark festgesetzt. Eine Kreditaufnahme ist nicht vorgesehen. Die Schulverbandsumlage beträgt 380 200 Mark. Die Umlage je Schüler beträgt bei einer Schülerzahl von 354 Schülern 1 074 Mark. Die wichtigsten Einnahmen im Verwaltungshaushalt sind: Zuschuß für die Lernmittel 7 000 Mark, Zuschuß für die Bücherei 3 000 Mark, Zuweisung für die Schülerbeförderung 130 000 Mark. Die größten Ausgaben im Vermögenshaushalt sind: Die Personalausgaben 153 100 Mark, Miete für Schulgebäude 90 300 Mark, Bewirtschaftungskosten 114 200 Mark, schulischer Betriebsaufwand 44 400 Mark, die Schülerbeförderung 147 700 Mark.
Folgende Investitionen im Vermögenshaushalt sind vorgesehen: Der Ankauf eines Kopiergerätes 11 000 Mark und der Ankauf verschiedener Geräte für den Schulbetrieb 22 000 Mark. Die Schulverbandsumlage verteilt sich folgendermaßen auf die einzelnen Mitgliedsgemeinden: Gemeinde Hunderdorf 250 244,63 Mark (Vorjahr 271753,24 Mark), Gemeinde Windberg 66 588,70 Mark (Vorjahr 83139,12 Mark), Gemeinde Neukirchen 63 366,67 Mark (Vorjahr 67 007,64 Mark).
Der Schulverband befaßte sich anschließend mit der beantragten Schulbushaltestelle in Hoch. Dieser Antrag wurde abgelehnt, weil die Wendefläche in Hoch nicht ausreiche, argumentierten die Mitglieder. Ein Beförderungsanspruch sei nicht gegeben, da das Gebiet unter die Zwei-Kilometergrenze falle und auch eine neue Schulbuslinie eröffnet werden müßte. Aufgrund einer Ortseinsicht mit der Polizei ergaben sich auch keine positiven Erkenntnisse für eine vorgesehene zweite Haltestelle im Bereich Thananger/Hochweg. Wegen der Neufestlegung dieser zusätzlichen Haltestelle in Hoch an der Kreisstraße läuft noch ein Antrag beim Landratsamt.
Das Aufstellen eines Schulbushäuschens in Ellaberg, so Vorsitzender Weinzierl, scheiterte bisher an der Grundstücksfrage. Befürwortet wurden von seiten des Schulverbandsausschusses der Ankauf eines neuen Kopiergerätes für die Hauptschule. Den Verbandsräten wurde anschließend das Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums wegen der Schulwegsichertmg bekanntgegeben. Nach -Meinung der Ausschußmitglieder sind die Verkehrsstrecken nicht so sehr frequentiert wie zum Beispiel in Städten. Als größte beaufsichtigungsbedürftige Stellen im Bereich des Schulverbandes werden die Schulhöfe in Neukirchen und Hunderdorf erachtet. Diese werden jedoch bereits beaufsichtigt. Ein Schulbusbegleiter sei somit nicht erforderlich, sagten die Ausschußmitglieder.
Beschlossen wurde auch die Einstellung einer Raumpflegerin für das Hallenbad in der Hauptschule. Abschließend gab Rektor Walden bekannt, daß bei den Wettbewerben „Sparkasse Straubing-Bogen-Umwelt-„, sowie „Alpinskisportwettbewerb“ jeweils eine Schulklasse den ersten Preis erringen konnte. Vorsitzender Weinzierl und Bürgermeister Lobmeier und die weiteren Verbandsräte beglückwünschten alle Wettbewerbsteilnehmer wegen des Erfolges.
Quelle: Bogener Zeitung, 27.01.1989


Senioren in froher Faschingslaune
Hunderdorf.
Die schon zur Tradition gewordene Faschingsfahrt der Hunderdorfer Senioren nach Haunkenzell wurde für die Teilnehmer auch heuer wieder ein Erlebnis. Seniorenbetreuerin Martha Hofmann gelang es wiederum, den Senioren ein paar fröhliche Stunden zu bereiten. Auch „Don Camillo“ (Pfarrer Anton Högner) war mit von der Partie. Die lustigen Maschkera trugen dazu bei, daß bald beste Faschingsstimmung herrschte. Eine große Belustigung brachte der Vortrag „Die emanzipierte Hexe“, vorgetragen von Sofie Prirnbs und Elisabeth Jacobi. Des weiteren erfreuten Martha Hofmann mit der Einlage „I hab rote Haar“ und Erich Jacobi mit einem lustigen Gedicht. Die Geschwister Baumgartner spielten in gewohnter Weise zum Tanz auf. Dieser schöne Nachmittag mit viel Spaß und Frohsinn wird den Hunderdorfer Senioren (unser Bild) in guter Erinnerung bleiben.
Quelle: Bogener Zeitung, 27.01.1989


Erinnern Sie sich noch?
Rückblende auf besondere Ereignisse in der Gemeinde Hunderdorf
1359
Erster nachweisbarer Kirchenbau in Hunderdorf
1919
Enthüllung des Kriegerdenkmals an der Kreuzung bei Kalm
1949
– Frau Katharina Hirtreiter eröffnet eine Krämerei und ein Cafe
– Richard Scharrer errichtet in der Blockhütte bei Sandbiller einen Friseurladen
– Der Zusammenstoß eines Brauereiautos aus Straubing mit dem Zug beim Bahnübergang  Härtenberger fordert ein Menschenleben
– Der Gastwirt Georg Baier eröffnet eine neue Tanzhalle
– Die Austragswitwe Cäcilie Wittmann von Lindfeld wird vom Zug erfaßt und getötet
– Die eingefallene Friedhofsmauer wird wieder aufgebaut (6600 DM)
– Otto Schlecht eröffnet in Apoig eine Schreinerwerkstatt
– Messerschmiedemeister Anton Steckler stirbt
– Das obere Schulhaus erhält einen neuen eisernen Brunnen
– Die Schule führt Weihnachtsspiele im neuen Baiersaal auf
– Zum ersten Male ertönen die Glocken mit elektr. Antrieb
– Der Gesangverein Hunderdorf wird gegründet
1959

Das neue Schulhaus in Steinburg aus dem Jahre 1959

– Herr Frisch gründet eine Flugzeugmodellbaugruppe
– Das neue Schulhaus (heute Grundschule) wird eingeweiht
– Die Bauarbeiten am neuen Friedhof beginnen
– Geistl. Rat Johann B. Kiermaier feiert seinen 70. Geburtstag
– Hunderdorf leidet im Sommer unter akutem Wassermangel
-Der neue Kindergarten wird auf Initiative von Pfarrer Kiermaier im alten unteren Schulhaus errichtet und eingeweiht
– Die ersten Pläne zum Bau eines Tiefbrunnens werden erstellt.
– Der 16 jährige Emil Hastreiter aus Lindfeld wird vom Blitz getötet.
– Das neue Schulhaus in Steinburg wird eingeweiht.
– Kooperator Armann verläßt die Pfarrei, sein Nachfolger wird Kooperator Krottmann
– Die FFW Hunderdorf erhält eine neue Motorspritze (4000 DM)
– Ein Brand verwüstet die Töpferei Feldmeier in Thananger
– Die Gemeindekanzlei wird in das alte obere Schulhaus verlegt
– Die Kleiderfabrik Walker läßt sich in Steinburg nieder
1969
– Hunderdorf, Steinburg und Gaishausen erhalten ein Wappen
– Der Gesangverein feiert sein 20-jähriges Bestehen
– Die Schalterhalle der Sparkasse im Hause Wurm wird mit Panzerglas abgesichert
– Rektor Franz Hösl wird in den Ruhestand verabschiedet, sein Nachfolger Rektor Alois Czerwenka stellt sich vor
– Schwester Bonaventura Härtenberger schreibt das Heimatbuch für Hunderdorf
– Der Schulverband wird auf die Gemeinden Windberg und Neukirchen erweitert
1979
– Franz Xaver Baier wird mit der Verdienstmedaille des Verdienstordens der Bundesrepublik ausgezeichnet
– Josef Breu wird neuer Betriebsleiter der Post
– Die Ortsdurchfahrt Hofdorf wird geteert
– Die Verwaltungsgemeinschaft gibt das Informationsblatt „Aus dem Perlbachtal“ heraus
– Es kommt zur Gründung der Eisstockabteilung Hunderdorf
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 27.01.1989


Ausgleichszulage für Erstaufforstungen
Das Amt für Landwirtschaft Straubing-Bogen weist die Landwirte im benachteiligten Gebiet (nördlicher Landkreisteil) darauf hin, daß für die Erstaufforstung landwirtschaftlicher Nutzflächen rückwirkend für das vergangene Jahr 1988 eine Ausgleichszulage beantragt werden kann. Die Antragsfrist läuft bis zum 15. März 1989. Antragsberechtigt sind Landwirte, die mindestens drei Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche im benachteiligten Gebiet bewirtschaften und in der Zeit vom 16.7.1987 bis 15.7.1988 nach Erteilung der Aufforstungsgenehmigung bisher landwirtschaftlich genutzte Flächen aufgeforstet haben. Die Prämie beträgt 200 DM je Hektar und Jahr. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Prämie zehn Jahre gewährt. Auskünfte und Antragstellung beim Amt für Landwirtschaft Straubing, Kolbstraße 5, Tel. 09421/22014
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 27.01.1989


Vollzug der Naturschutzgesetze;
Schutz der Nist-, Brut- und Zufluchtstätten

Obwohl in unserer Kulturlandschaft die Erhaltung der Hecken, Gehölze und Gebüsche zunehmend an Bedeutung gewinnt, da diese Biotope vielen gefährdeten Kleinsäugetieren und Vögeln als Wohn- und Nistplatz, Unterschlupf, Nahrungsraum und Überwinterungsort dienen, und obwohl seitens des Landratsamtes regelmäßig in Amtsblatt und Presse auf das bestehende Beseitigungsverbot hingewiesen wird, werden jedes Jahr wieder Verstöße gemeldet, die durch Bußgelder geahndet werden müssen.
Auch gegen das vorsätzliche Abbrennen von Altgrasbeständen an Feldrainen und Grabenböschungen haben die wiederholten Aufrufe kaum Wirkung gezeigt Dies ist um so weniger verständlich, als z.B. Feldgehölze neben ihrem Nutzen für Landschaft und Fauna auch landwirtschaftlich genutzte Flächen vor Wind und Bodenverlust schützen und daß z.B. Feldraine mit kurzer Bodenbedeckung das Abschwemmen von Bodenteilchen verringern bzw. verhindern können.
Als Begründung für die Beseitigung von Hecken und Feldgehölzen wird der Schattenwurf und Behinderung bei den Feldarbeiten angeführt. Hierbei ist zu bedenken, daß der Wert aller Arten von Feldgehölzen derart hoch anzusetzen ist, daß die angesprochenen Nachteile keinesfalls als Begründung für die Beseitigung von Feldgehölzen und Hecken dienen können.
Art. 2 des Naturschutz-Ergänzungsgesetzes (NatEG) verbietet deshalb, in der freien Natur gänzjährig
– Hecken, lebende Zäune, Feldgehölze oder-gebüsche zu roden, abzuschneiden, abzubrennen oder auf sonstige Weise zu beseitigen.
Das Verbot gilt nicht für die ordnungsgemäße Nutzung, die den Bestand erhält An Feldgehölzen ist die Holznutzung nur plenterweise (Entfernung einzelner Stämme unter Erhaltung des Gehölzes) gestattet
– die Bodendecke auf Wiesen, Feldrainen, ungenutztem Gelände, an Hecken oder Hängen abzubrennen.
Ausnahmen kann das Landratsamt als untere Naturschutzbehörde nur dann gestatten, wenn ein überwiegender Grund das rechtfertigt, im Bereich von Flurbereinigungsverfahren außerdem nur im Benehmen mit dem Flurbereinigungsamt. Vorsätzlich oder fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen müssen nach Art. 22 NatEG als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Um ortsübliche Bekanntgabe des Vorstehenden wird gebeten.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 27.01.1989


Bei der Gemeinde Hunderdorf gemeldete Veranstaltungen
28.01.1989: FFW Hunderdorf: Ball im Gasthaus Sandbiller
03.02.1989: Schützenkameradschaft Hunderdorf: Kappenabend im Gasthaus Deschl, Hofdorf
04.02.1989: Sportverein: Faschingsball im Gasthaus Sandbiller
04.02.1989: FFW Steinburg: Feuerwehrball im Gasthaus „Zum Bergerbräu“
06.02.1989: Stammtisch Lintach/Hunderdorf: Rosenmontagsball im Gasthaus Plötz-Schlecht, Großlintach
06.02.1989: Fremdenverkehrs- und Heimatverein Steinburg e.V.: Kappenabend mit Tombola
17.02.1989: Musikverein Hunderdorf: Mitgliederversammlung im Gasthaus Baier-Edbauer
11.03.1989: FFW Hunderdorf: Jahreshauptversammlung im Gasthaus Baier-Edbauer
08.04.1989: Schützenverein Hunderdorf: Mitgliederversammlung im Gasthaus Deschl, Hofdorf
16.-19.06. 1989: Steinburger Kirchweih- und Heimatfest
05. u. 06.08. 1989: EC Steinburg: Gartenfest mit Dorfmeisterschaft
1990
06.01.1990: FFW Gaishausen: Ball bei Solcher, Ehren.
20.01.1990: EC Steinburg: Ball bei Solcher, Ehren
03. – 06.08. 1990: Schützenverein Großlintach: Fahnenweihe
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 27.01.1989


Vom Gemeinderat Hunderdorf
(Sitzung am 12.01.1989)

Hunderdorf. In der ersten Arbeitssitzung des neuen Jahres stellte der Gemeinderat die Weichen für neue Investitionsmaßnahmen. So sollen Gehwegarbeiten, Erschließungs- und Bepflanzungsmaßnahmen öffentlich ausgeschrieben werden. Desweiteren wurde das Deckblatt Nr. für das Baugebiet „Hunderdorf“ als Satzung beschlossen und von der Resolution zur Müllproblematik Kenntnis genommen. Wunsch der Gemeindevertreter ist auch, daß das Hunderdorfer Volksfest wieder stattfindet.
Eingangs wurde dem Gemeinderat der Zuwendungsbescheid der Regierung von Niederbayern für die Erschließung des Gewerbegebietes „Thananger Straße“ bekanntgegeben. Hiernach wurde der Gemeinde für die Abwasserbeseitigung, Gehweg, Bepflanzung im öffentlichen Bereich sowie Grunderwerb bei zuwendungsfähigen Kosten von 314.000 DM ein Zuschuß von bis zu 219.000 DM in Aussicht gestellt. Der Gemeinderat beschloß hierzu die öffentliche Ausschreibung des Gehwegbaues sowie der öffentlichen Bepflanzung. Zugleich wurde auch gemäß Auflage im Bewilligungsbescheid die Änderung des Bebauungsplanes beschlossen, wonach für das Gewerbegebiet die Ausnahmen des § 8 Abs. 3 Nr. 1 —2 Baunutzungsverordnung nicht zugelassen werden.
Dann nahm der Gemeinderat Kenntnis von den eingegangenen Stellungnahmen zum Deckblatt Nr. 1 zum Bebauungsplan „Hunderdorf“. Hier wurden keine grundsätzlichen Bedenken geäußert. Zur Feststellung des Straßenbauamtes: Unter Bezugnahme auf ein Schreiben des Landkreises bezüglich der Anlage eines Gehweges an der Windberger Str. konstatierte der Gemeinderat das Einvernehmen, wobei die Gemeinde für den Grunderwerb und den künftigen Unterhalt zuständig wäre. Der Gemeinderat war der Auffassung, daß möglichst die Planung bis zur Gemeindegrenze bzw. Bebauungsplangrenze „Apoig“ erfolgen sollte.Sodann wurde eine Resolution des Kreisjugendringes zur Müllproblematik zur Kenntnis gegeben. Der Gemeinderat verwies hier darauf, daß im Verwaltungsbereich bereits Recycling-Produkte Verwendung finden und stetig ausgeweitet werde, Altpapier gesammelt werde, verschiedene Sammelbehälter aufgestellt seien und auch im Gemeindeboten eine „Umweltecke“ eingerichtet wurde. Auch einem Kompostplatz stehe man grundsätzlich positiv gegenüber, sofern die Problematik bezüglich der Sickersäfte und anderweitiger Ablagerungen geklärt wäre.
Für die Erweiterung des Baugebietes an der Siedlungsstraße um drei Bauparzellen beschloß der Gemeinderat die öffentliche Ausschreibung der Straßen- und Kanalerschließung. In diesem Zusammenhang soll auch die Anlage eines Gehweges am Lindfelder Weg mit ausgeschrieben werden. Zu einem Tekturplan im Gewerbegebiet wurde unter bestimmten Auflagen das gemeindliche Einvernehmen hergestellt  Ein Baugesuch wurde zurückgestellt und der Bauausschuß soll eine Ortseinsicht vornehmen wegen einer Gehwegverbindung im Baugebiet „Hochfeld-Süd“.
Zu Vorkaufsrechtsanfragen wurde festgestellt, daß ein Vorkaufsrecht nach dem Baugesetzbuch nicht besteht bzw. nicht ausgeübt wird. Diskutiert wurde auch die Abhaltung des Hunderdorfer Volksfestes, das grundsätzlich von den Gemeindevertretern begrüßt würde. Die Abhaltung soll den örtlichen Gastwirten angeboten werden.
Für das ehemalige Schulgrundstück in Steinburg wird eine Gewässerschadensversicherung abgeschlossen. Abschließend konnte der Gemeinderat zur Kenntnis nehmen, die Zuschußbewilligung des Landkreises von 2.490 DM für die Sanierung des Bolzplatzes und den Staatszuschuß von 103.000 DM für das neue Löschfahrzeug LF 8 der FFW Hunderdorf bei Gesamtkosten von rd. 220.000 DM. Zur Information gab Bürgermeister Weinzierl auch ein Schreiben des Straßenbauamtes Deggendorf bezüglich der Verlegung der Staatsstraße bei Steinburg sowie ein Schreiben des Landratsamtes Straubing-Bogen bezüglich des Veräußerungsangebotes des Bahnhofsgeländes in Hunderdorf an die Gemeinde. Hierzu wurde der Bürgermeister beauftragt, auf anderweitiger Basis über den Grunderwerb zu verhandeln.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 27.01.1989


Vom Gemeinderat Windberg
(Sitzung am 17.01.1989)

Hauptthema dieser Gemeinderatssitzung, die am Dienstagabend im Sitzungssaal Windberg stattfand, war die Behandlung der Stellungnahmen zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan sowie zum Bebauungsplan „Steinhöhe“. Beschlossen wurde vom Gemeinderat auch die Auflage eines Fremdenverkehrsprospektes, nachdem Windberg diesbezüglich noch keinerlei Prospektmaterial verfügbar hatte.
Zu Beginn der Sitzung konnte Bürgermeister Dietmar Schmidbauer Landschaftsarchitekt Eska vom Büro IPG ingplan sowie Landschafts-Architekt Schmeller vom Planungsbüro Zimmermann begrüßen. Sodann wurden die Stellungnahmen zum Flächennutzungsplan und Landschaftsplan, die im Zuge der dritten öffentlichen Auslegung eingegangen waren. Dabei wurde zum Vorbringen des Landratsamtes sowie der Ortsplanungsstelle wegen zu großzügiger Ausweisung des Dorfgebietes und des Wohngebietes in Meidendorf festgestellt, daß die Besitzsituation und die Lage am Hang maximal 12 Bauparzellen, davon derzeitig zur Bebauung maximal ca. acht Grundstücke zuläßt Diese Parzellen, so der Gemeinderat, seien für die örtliche Entwicklung notwendig.
Auch die Mischgebietsfläche in Irensfelden wird aus Gründen der Ortsabrundung beibehalten. Die Regierung von Niederbayern gab die geplante Vergrößerung des Baugebietes „Hochgarten-Riedfeld“ zu bedenken. Der Gemeinderat ließ das Gebiet in der Planung, da nach den bereits verkauften Parzellen des Baugebietes „Steinhöhe“ im Ortsbereich Windberg keine weiteren Grundstücke für eine Wohnbebauung zur Verfügung stehen und auch aus Gründen des Denkmalschutzes und der topographischen Verhältnisse anderweitig keine Erweiterungen möglich seien. Zur Wasserwirtschaftsamt-Stellungnahme wurde festgestellt, daß im Flurbereinigungsverfahren möglichst geeignete Grundstücke für zentrale Kläranlage in Irensfelden und Meidendorf erworben werden sollten.
Zum Vorbringen des Bund Naturschutzes „Neupflanzung an zwei genannten Wegen“, die vom östlichen Ortsrand Meidendorf nahezu in Fallinie an die Gemeindegrenze bei Kipfstuhl und Walpersberg führen, vorzunehmen, wurde nicht übernommen, nachdem einigermaßen Grünstrukturen vorhanden seien. Die Aussagen zur Gestaltung des westlichen, zum Bogenbachtal abfallenden Ortsrandes der Ortschaft Windberg wurden ebenfalls als ausreichend angesehen. Zum Vorbringen der Naturschutzbehörde wurde festgestellt, daß redaktionelle Ergänzungen bezüglich der Kartierungen über seltene Pflanzenarten und geschützte Tiere vorgenommen werden. Ebenso werden die Feuchtflächen besser dargestellt und die Aussage getroffen, daß Trockenstandorte nicht vorliegen.
Auch die Aussagen für Landespflegeprogramm wurden als weitreichend und nicht ergänzungsbedürftig gehalten. Die Notwendigkeit gezielter Artenschutzmaßnahmen soll noch überprüft werden und diesbezüglich der Landschaftsplan ggf. kurzfristig ergänzt werden. Schutzwürdige Landschaftselemente, die einer Unterschutzstellung bedürfen, seien im Gemeindebereich nicht vorhanden. Im Bereich Irensfelden soll eine Wegeeingrünung vorgesehen werden.
Folglich wurden noch die Stellungnahmen zum Bebauungsplan „Steinhöhe“ behandelt und sodann der Bebauungsplan als Satzung beschlossen. Zurückgewiesen wurde dabei die Ansicht des Landesamtes für Denkmalpflege, daß das Baugebiet negativen Einfluß auf das Erscheinungsbild des Klosters und der Landschaft mit sich bringe. Der in der Nähe befindliche landwirtschaftliche Betrieb beeinträchtigt in der jetzigen Form das Baugebiet nicht; ggf. haben die Baubewerber in diesem ländlichen Betrieb gewisse landwirtschaftliche Immissionen hinzunehmen.
Ausgesprochen hat sich der Gemeinderat auch für eine erstmalige Auflage eines Fremdenverkehrsprospektes, nachdem Windberg bisher über keinerlei Ortsprospektmaterial verfügt. Die Herstellung des Ortsprospektes soll von der Druckerei Weiß in Deggendorf erfolgen. Die Auflage wird bei ca. 10.000 Exemplaren sein und soll bis Juni dieses Jahres erfolgen.
Sodann wurde zu verschiedenen Bauplanvorlagen das gemeindliche Einvernehmen hergestellt. Für den Blindenbund wurde ein Zuschuß von 100 DM genehmigt. Abgelehnt wurde für den Bereich Dambach die Aufstellung eines Schildes „Spielende Kinder“, nachdem es sich um keine Durchgangsstraße handelt und anderweitige Bezugsfälle geschaffen würden. Bezüglich der Aufstellung eines Verkehrsspiegels in Meidendorf soll eine Anfrage an das Landratsamt gerichtet werden.
Abschließend konnte der Bürgermeister noch eine Spendenbewilligung der Sparkasse für die Renovierung der Kirche Hl. Kreuz bekanntgeben.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 27.01.1989


VdK-Ortsverband Hunderdorf
Zahlreiche Anfragen beim Ortsverband der Kriegs- und Wehrdienstopfer, Behinderten und Sozialrentner (VdK) zeigen, daß viele Bürger offenbar nicht genau wissen, welche Änderungen bzw. Regelungen im sozialen Bereich zum 1. Januar 1989 in Kraft getreten sind.
Der 1. Ortsvorsitzende, Rudolf Karl, hat daher bei einer Informationstagung auf diese Neuregelungen zum Jahresbern im einzelnen hingewiesen.
Für unsere Leser somit in – Fortsetzung – die wichtigsten Änderungen im sozialpolitischen Umfeld beziehungsweise Informationen aus dieser VdK-Tagung.
»Neuregelungen zum 1. Januar 1989 (1. Teil)
Wie in jedem Jahr, so tritt auch 1989 auf sozialpolitischem Gebiet eine Reihe von Rechtsänderungen in Kraft. Dabei handelt es sich zum Teil um die Anpassung von Beitragsbemessungsgrenzen und Sozialleistungen an die allgemeine Einkommensentwicklung, zum Teil jedoch auch um Änderungen in verschiedenen Bereichen der sozialen Sicherung. Im Vordergrund steht dabei das Gesundheitsreformgesetz.
1. Neu Beitragsbemessungsgrenzen
– Arbeiterrenten- und Angestelltenversicherung:
73.200 Mark jährlich (1988: 72.000 Mark)
6.100 Mark monatlich (1988: 6.000 Mark)
Höchstbeitrag des Arbeitnehmers: 570,35 Mark
– Knappschaftliche Rentenversicherung:
90.000 Mark jährlich (1988: 87.600 Mark)
7.500 Mark monatlich (1988: 7.300 Mark)
Höchstbeitrag des Arbeitnehmers: 701.25 Mark
– Bundesanstalt für Arbeit:
73.200 Mark jährlich (1988: 72.000 Mark)
6.100 Mark monatlich (1988: 6.000 Mark)
Höchstbeitrag des Arbeitnehmers: 131,15 Mark
– Gesetzliche Krankenversicherung:
54.900 Mark jährlich (1988: 54.000 Mark)
4.575 Mark monatlich (1988: 4.500 Mark)
Höchstbeitrag des Arbeitnehmers bei einem angenommenen durchschnittlichen Beitragssatz von 13 Prozent: 297,38 DM
2. Zahlung der Rentenversicherungsbeiträge
– Der freiwillige Mindestbeitrag steigt von 96 Mark monatlich in 1988 auf 98 Mark in 1989.
– Der Höchstbeitrag für freiwillig Versicherte liegt 1989 bei 1.141 Mark.
– Rentenleistungen aus freiwilligen Beiträgen werden nur dann dynamisiert, wenn die Beiträge jeweils in einem zusammenhängenden Zeitraum von drei Kalenderjahren entrichtet werden und jedes Kalenderjahr mit Beiträgen in Höhe von zwölf Mindestbeiträgen belegt ist, wobei es nicht auf die Anzahl der Beiträge ankommt, sondern auf den eingezahlten Gesamtbetrag (1989 mindestens 12 x 98 = 1.176 Mark). Darauf ist besonders zu achten, erklärte Karl.
– Angestellte, die von der Versicherungspflicht befreit sind, zahlen einen Mindestbeitrag von 588 Mark monatlich, um sicherzustellen, daß Ausfall- und Zurechnungszeiten bei der Rentenberechnung berücksichtigt werden.
– Für pflichtversicherte Handwerker ist der Regelbeitrag in der Rentenversicherung der Handwerker ebenfalls auf 588 Mark monatlich festgesetzt worden.
– Versicherte, die die Wartezeit von 60 Monaten für eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente erfüllt haben, können sich ihren Invaliditätsschutz dadurch sichern, daß sie weiterhin regelmäßig Rentenversicherungsbeiträge zahlen, wobei der gesetzliche Mindestbeitrag (1989: 98 Mark monatlich) ausreicht. Eine Nachzahlung, bemerkte dazu Rudolf Karl, für zurückliegende Jahre ist nicht möglich.
3. Versicherungsfreiheit bei geringfügiger Beschäftigung
Geringfügige Beschäftigungen sind grundsätzlich versicherungsfrei, wenn sie regelmäßig weniger als 15 Stunden in der Woche ausgeübt werden und wenn das regelmäßige Arbeitsentgelt im Monat nicht höher liegt als 450 Mark; 1988 lag die Grenze bei 440 Mark. Eine Beschäftigung ist auch dann versicherungsfrei, wenn zwar mehr als 450 Mark verdient werden, das durch die Beschäftigung erzielte Entgelt jedoch ein Sechstel des Gesamteinkommens nicht übersteigt, Unabhängig vom Einkommen ist eine Beschäftigung dann versicherungsfrei, wenn sie innerhalb eines Jahres auf maximal zwei Monate oder 50 Arbeitstage beschränkt ist.
Bestehen mehrere, jeweils für sich geringfügige Beschäftigungen gleichzeitig nebeneinander, so werden die Beschäftigungszeiten und die Arbeitsentgelte zusammengerechnet; werden dabei die Arbeitszeit oder die Entgeltsgrenze über schritten, so werden alle Beschäftigungsverhältnisse versicherungspflichtig.
Für selbständige Tätigkeiten, die an sich versicherungspflichtig sind, gelten diese Regelungen entsprechend.
4. Zuverdienst bei flexiblem oder vorgezogenem Altersruhegeld Rentner, die mit 63 oder 64 Jahren flexibles Altersruhegeld beziehen und eine ständige Nebenbeschäftigung ausüben, können bis zu 1.000 Mark hinzuverdienen, ohne daß sich das auf ihre Rente auswirkt. Eine andere Möglichkeit ist die Beschränkung der Nebentätigkeit auf zwei Monate oder insgesamt 50 Arbeitstage im Jahr; gleich, wieviel jemand in dieser Zeit verdient – seine Rente wird davon nicht betroffen. Allerdings muß die Beschäftigung im voraus auf diese Zeit beschränkt sein. Außerdem darf sie nicht unmittelbar an das Arbeitsverhältnis bei demselben Arbeitgeber wie vor der Rente anschließen. Ab dem 65. Lebensjahr gelten keine Hinzuverdienstgrenzen mehr.
Schwerbehinderte, berufs- und erwerbsunfähige Versicherte, die von der Möglichkeit Gebrauch machen, schon mit 60 oder 61 Jahren flexibles Altersruhegeld zu beziehen, dürfen im Monat durchschnittlich bis zu 450 Mark zu ihrer Rente hinzuverdienen. Diese Grenze gilt bis zur Vollendung des 62. Lebensjahres; danach können bei einer Nebenbeschäftigung im Monat durchschnittlich bis zu 1.000 DM ohne Auswirkungen auf die Rente verdient werden. Bei 450 Mark liegt auch die Zuverdienstgrenze für Bezieher von vorgezogenem Altersruhegeld mit 60 Jahren (Frauen; Versicherte nach vorangegangener Arbeitslosigkeit).
(Fortsetzung folgt)
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 27.01.1989


„Abwasser im Klartext“ –
Was bleibt zu tun?

Bei allen Fortschritten in der Abwassertechnik bleibt bei der Reinhaltung unserer Gewässer noch viel zu tun, um unser Grundnahrungsmittel Wasser auch in Zukunft in einer ausreichenden Menge und guten Qualität sicherzustellen. Ein ganzer Katalog von Maßnahmen ist dafür gegeben.
1. Wer mit dem sauberen Wasser sparsam umgeht, verringert auch die anfallende Abwassermenge. Deshalb sind Haushalte, aber auch gewerbliche und industrielle Betriebe zur sparsamen Wasserverwendung aufgerufen. Sparsamkeit im kleinsten Rahmen summiert sich durch die große Zahl der Wasserverwender. Wenn in Haushalten beispielsweise die Dusche statt des Wannenbades bevorzugt wird, wenn das notwendige Toilettenspülwasser durch Spartasten vermindert wird, wenn Wasch- und Spülmittel nicht im Überfluß dosiert werden, wenn wassersparende Spül- und Waschmaschinen eingesetzt werden und Autowaschen in den Waschanlagen stattfindet, belasten wir unsere Abwässer schon merklich geringer.
2. Umweltfreundliche Produkte, die ohne schädliche Rückstände verwendet und leicht abgebaut werden können, kommen in wachsender Anzahl auf den Markt Sie sind beispielsweise mit einem Gütezeichen, dem blauen Umwelt-Engel, ausgestattet Jetzt kommt es darauf an, daß sich Haushalte, Gewerbe und Industrie darauf umstellen und umweltfreundliche Produkte auch benutzen. Das kann dazu beitragen, den anfallenden Müll zu dezimieren, ihn weniger gefährlich zu machen und das Abwasser mit weniger Schadstoffen zu belasten.
Jahrhunderte hindurch hat man das Abwasser im Boden versickern lassen oder in die fließenden Gewässer abgeleitet und der natürlichen Selbstreinigungskraft des Wassers vertraut. Bei der heutigen Besiedelungsdichte wären die Abwässer jedoch weit überfordert. Die großen Abwassermengen müssen in fachgerecht gebauten Kanalisationen gesammelt und in ausreichend bemessenen Kläranlagen gereinigt werden. Ziel dieser Maßnahme ist es, einen wirksamen Schutz der Gewässer und damit des Menschen zu gewährleisten.
Ein Beitrag der Abwassertechnischen Vereinigung e.V., St Augustin.
Altglascontainer:
Hunderdorf, Friedhofsparkplatz an der Lintacher Straße
Neukirchen, Bauhof, Bogener Str. 6
Windberg, FFW – Haus, Klostergasse 17
Altpapiercontainer:
Hunderdorf, Friedhofsparkplatz an der Lintacher Str.
Windberg, FFW – Haus, Klostergasse 17
Batteriesammel-Behälter:
Hunderdorf, Hauptschule, Quellenweg 3,
Neukirchen, Grundschule, Hauptstr. 6
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 27.01.1989

Aus alten Zeitungen und Druckwerken