1984# 09

LG Aichach siegte beim Staffelfest
Hunderdorf.
Zum siebten Mal fand in Hunderdorf das traditionelle Staffelfest des LC Tanne beim SV Hunderdorf statt. Die etwa 600 Meter lange Dorfrunde wurde von allen Teilnehmern als sehr anspruchsvoll und geeignet für eine solche Veranstaltung bezeichnet. Insgesamt nahmen 20 Staffeln mit je sechs Läufern und Läuferinnen teil. Darüber erfreut zeigten sich auch Leichtathletikabteilungsleiter Jürgen Tanne und Organisationsleiter Heinrich Greipl. Dies bekundete Tanne auch bei der Siegerehrung am Sportzentnim, zu der sich neben 1. Bürgermeister Egon Weinzierl einige Gemeinderäte, die Vorstandschaft des Sportvereins Hunderdorf und Vorstände mit Abordnungen anderer Ortsvereine eingefunden hatten.
Jürgen Tanne und Heinz Hentschirsch zollten in ihren Grußworten den Teilnehmern Lob. und Anerkennung und bedankten sich für die Teilnahme an dem Wettkampf. Erster Bürgermeister Weinzierl gab seiner Freude darüber Ausdruck, daß in Hunderdorf solch ein sportliches Ereignis stattfinde und daß die Läufer sich voll einsetzen würden, um den Zuschauern spannende Staffelrennen zu liefern. Er nahm dann mit dem Abteilungsleiter und Heinrich Greipl die Siegerehrung vor, bei der es Wanderpokale und wertvolle Erinnerungsgeschenke gab.
Die Ergebnisse im einzelnen: Staffel 1 (Jugend): 1. FTSV Straubing, 2. LC Tanne Hunderdorf. Staffel II (Sportvereine): 1. Fußball Hunderdorf I, 2. SV Hunderdorf Tischtennis, 3. Fußball Hunderdorf II, 4. SV Hunderdorf Tennis. Staffel III (Frauen): 1. TV Waldmünchen, 2. LAC Arnstorf, 3. TV Osterhofen. Staffel IV (sonstige Vereine, Betriebe): 1. Stammtisch Au vorm Wald, 2. Fa. Skoula & Tanne, 3. Schützenverein Hunderdorf. Staffel V (Altherren): 1. TSV Bogen I, 2. FTSV Straubing, 3. LC Tanne Hunderdorf, 4. TSV Bogen II. Staffel VI (Allgemeine Herrenklasse): 1. LG Aichach, 2. FTSV Straubing, 3. LAC Arnstorf, 4. LC Tanne Hunderdorf. — Unser. Bild zeigt die Vertreter der Siegermannschaften.
Quelle: Bogener Zeitung, 05.09.1984


Seit zehn Jahren LC Tanne Hunderdorf
Leichtathletikabteilung des Sportvereins hielt Festabend ab – Treue Mitglieder geehrt
Hunderdorf. Die Leichtathletikabteilung LC Tanne im Sportverein Hunderdorf nahm ihr zehnjähriges Bestehen zum Anlaß, einen Festabend zu veranstalten. Dabei gab Abteilungsleiter Jürgen Tanne einen Überblick über das Entstehen und die sportlichen Erfolge des Vereins. Für langjährige Treue und besondere Verdienste um den

Die Abteilungsleitung mit Bürgermeister Weinzierl und einem Teil der Geehrten

Verein wurden zahlreiche Mitglieder geehrt.
Daß in einem Ort von der Größenordnung wie der Hunderdorfs eine Leichtathletikabteilung gegründet worden sei und nun auch zehn Jahre bestehe, sei doch nicht alltäglich, meinte Tanne zu Beginn seines Rückblicks. 1974 sei Dieter Klug Fußballtrainer in Hunderdorf gewesen. Er habe dieses Amt abgegeben und mit weiteren sieben Sportkameraden die Idee, eine Leichtathletikabteilung zu gründen, verwirklicht. Im September 1974 habe die Gründungsversammlung stattgefunden. Als einziges Gründungsmitglied sei heute noch Gerhard Peschke bei der Abteilung. Dieter Klug habe an der Spitze des Vereins gestanden. Er sei auch 1976 wieder zum Abteilungsleiter gewählt worden. „Dieter Klug suchte in unnachahmlicher Weise Förderer“, sagte Jürgen Tanne. So sei die Firma Skoula und Tanne als Sponsor gewonnen worden und der Verein in LC Tanne Hunderdorf im Sportverein Hunderdorf umbenannt worden. Nach der Versetzung von Dieter Klug sei in der Führungsspitze nur noch der jetzige Abteilungsleiter und Heinrich Greipl als Mädchen für alles übrig geblieben. Bei den letzten Neuwahlen 1983 erklärten sich Theresia Schießl und Stefan Lehner bereit, in der Abteilungsleitung mitzuwirken. Die Leichtathletikabteilung kann nicht nur auf, eine Anzahl großer Veranstaltungen zurückblicken, wie etwa die bayerische Altersklassen-Meisterschaft im 20-Kilometer-Straßenlauf und im Waldlauf, es konnten auch schon große sportliche, Erfolge auf Bezirks-, Landes- und auch auf Bundesebene gefeiert werden. So gehört Stefan Kraus, der mit 2,16 Metern den bayerischen Rekord im Hochsprung hält, dem Verein als Mitglied an.
In seinem Grußwort meinte Heinz Hentschirsch, der Vorsitzeinde des Gesamtvereins, daß die Leichtathletik mit Recht als das Herz Olympias bezeichnet werde. Es sei sehr mutig gewesen, als vor zehn Jahren Leute im Hunderdorfer Sportverein eine Leichtathletikabteilung ins Leben gerufen hatten. Diese Sportart trage neben der körperlichen Ertüchtigung auch zur Persönlichkeitsentwicklung bei. Hentschirsch dankte den bisherigen und jetzigen Abteilungsleitungen für ihre oft uneigennützige Arbeit und den Aktiven für ihren Einsatz. Nicht vergessen sollten die Gönner, Helfer und auch die politische Gemeinde sein. Vom Hauptverein konnte die Leichtathletikabteilung ein Geldgeschenk in Empfang nehmen. Verbunden damit waren die besten Wünsche und die Bitte, auch weiterhin recht aktiv zu bleiben.
1. Bürgermeister Egon Weinzierl zeigte sich von den Leistungen der Aktiven und der Abteilungsleitung recht angetan. Besonders freute er sich natürlich darüber, daß es in Hunderdorf die Möglichkeit gebe, diese Sportart zu betreiben. So meinte er, daß alles unternommen werden müsse, das Geschaffene zu erhalten und selbstverständlich auch weiterzuführen. Er machte dem Abteilungsleiter das Angebot, jederzeit bei der Gemeinde vorsprechen zu dürfen, wenn es Probleme gebe oder wenn Unterstützung nötig sei. Den Glückwünschen des Bürgermeisters schlossen sich 3. Bürgermeister Gerhard Peschke und mehrere Gemeinderäte an.
Dann zeichnete Jürgen Tanne für zehnjährige Treue zum Verein folgende Mitglieder aus: Adolf Sandbiller, Alfred Bugl, Willi Irlacher, Harald Spierhansl, Markus Tanne, Jörg Lichte, Robert Hainz, Christine Baier, Michaela Tzoukmanis, Martina Schlecht, Annemie Biegerl, Sebastian Biegerl, Brigitte Artmann, Gerd Peschke, Christian Greipl. Für besondere Verdienste wurden geehrt: Heinrich Greipl, Jürgen Tanne, Therese Schießl, Stefan Lehner, Dieter Klug, Heinz Hentschirsch und Stefan Kraus.
Abteilungsleiter Jürgen Tanne bedankte sich abschließend bei seinen Mitgliedern in der Abteilungsleitung, Heinrich Greipl, Therese Schießl und Stefan Lehner. Zu besonderem Dank sei er auch der Familie Kraus verpflichtet. Tanne gab seiner Hoffnung Ausdruck, daß die Leichtathletikabteilung LC Tanne im Sportverein Hunderdorf auch weiterhin „bei der Stange“ bleiben werde. Ein gemeinsames Essen und ein gemütliches Beisammensein geben der Feierstunde einen würdigen Abschluß.
Quelle: Bogener Zeitung, 06.09.1984


Der Musikverein spielt auf
Hunderdorf.
Die absolvierte, dreijährige Ausbildungszeit der Jungbläser bei der Musikschule Rieder nimmt der Musikverein zum Anlaß, am 16. September ein Musikfest in der Bauhofhalle zu veranstalten. Dabei soll Musik Trumpf sein! Eingeleitet wird dieser Sonntag mit der musikalischen Gestaltung des 9.30 Uhr-Gottesdienstes in der Pfarrkirche. Sodann erfolgt ab 10.30 Uhr Festbetrieb im Bauhof, wobei die Jugendblaskapelle und die Akkordeongruppe des Vereins zur Unterhaltung aufspielen. Damit soll der Bevölkerung zugleich ein Einblick gezeigt werden, was die jungen Musikanten im Musikunterricht und durch fleißiges Üben erlernt haben und an musikalischem Repertoire können: Dirigent ist Tony Niedermayer. Während des Musikfestes warten mit Einlagen auch auf: Zauberkünstler Troicani aus Hunderdorf, die Chorgemeinschaft Hunderdorf und Gstanzl-Sänger Hans Schwarzensteiner, Lohhof.
Quelle: Bogener Zeitung, 08.09.1984


Sportverein Windberg war in Berlin
Windberg.
Der Sportverein Windberg führte heuer einen Zwei-Tages-Ausflug nach West-Berlin durch. Vorstand Walter Schneider konnte zu der Fahrt 44 Teilnehmer begrüßen.
Nach einigen Zwischenfällen auf der Transitstrecke durch die DDR erreichte der Bus verspätet um 12 Uhr West-Berlin. Während der Fahrt gab es heiße Wiener und Kaffee und Bier. Um 14 Uhr stand eine Stadtrundfahrt durch West-Berlin auf dem Programm, die gegen 17 Uhr endete. Anschließend wurden die Zimmer im Hotel belegt. Dann ging es auf dem Kurfürstendamm. Diese einmalige Atmosphäre wird manchem Reiseteilnehmer noch lange in Erinnerung bleiben. Am Sonntag fuhren die Teilnehmer nach Ost-Berlin zur Stadtrundfahrt mit einer Reiseleiterin. Mancher war von den vielen Neubauten und der Sauberkeit der Stadt beeindruckt. Man kann behaupten, wer Ost-Berlin nicht gesehen hat, war nicht in Berlin, meinten einige Teilnehmer. Gegen 12 Uhr erreichte man wieder den Kurfürstendamm zum Mittagessen. Um 15 Uhr hieß es im Bus Platz nehmen zur Heimfahrt. Pünktlich um 23 Uhr traf die Reisetruppe wieder in Windberg ein. Jeder Teilnehmer bestätigte, daß er es bereuen würde, wenn er nicht an diesem Ausflug teilgenommen hätte.
Quelle: Bogener Zeitung, 08.09.1984


Störungen im Ortsnetz Mitterfels
Steinburg.
Seit Dienstag sind ca. 120 Telefonanschlüsse in Steinburg und Schafberg, Orts-netz Mitterfels, gestört. Wasser ist in ein Telefonkabel eingedrungen. Die Ursache ist bisher noch nicht bekannt. Wegen der starken Regenfälle in den letzten Tagen sind vermehrt Störungen aufgetreten, so daß sich deren Behebung trotz Einsatzes aller verfügbaren Kräfte verzögert. Die Post hofft jedoch, den Fehler bis Donnerstagabend beseitigen zu können und bittet die Betroffenen um Verständnis.
Quelle: Bogener Zeitung, 13.09.1984


Musikverein lädt ein zum Musikfest
Umrahmung des Pfarrgottesdienstes — Am Sonntag Festbetrieb
Hunderdorf.
Die musikalische Ausbildung und Förderung der Jugend ist vorrangiges Ziel des 1982 gegründeten Musikvereins Hunderdorf e. V., dem Bürgermeister Weinzierl vorsteht. Am Sonntag, 16. September, wird im Rahmen eines Musikfestes die Jugendblaskapelle sowie die Akkordeongruppe zeigen, was im Musikunterricht erlernt wurde und über welches Musikrepertoire man verfügt. Die erste Gruppe der Jugendblaskapelle Hunderdorf beendet im heurigen Jahr die dreijährige Ausbildungszeit bei der Musikschule Rieder.
Anläßlich dieses Musikfestes wird ein stattliches Programm geboten, das sicher jeden Musikfreund anspricht. So umrahmt die Bläsergruppe den 9.30 Uhr-Gottesdienst festlich in der Pfarrkirche in Hunderdorf. Ab 10.30 Uhr ist dann Festbetrieb in der — ggf. beheizten — Bauhofhalle. Hierbei wird unter Leitung von dem geschätzten Musiklehrer Tony Niedermayer die Jugendblaskapelle schneidig aufspielen sowie die Akkordeongruppe für musikalische Unterhaltung sorgen. Am Nachmittag gibt auch die Chorgemeinschaft Hunderdorf Liedereinlagen und abends tritt der bekannte Gstanzlsänger Hans Schwarzensteiner aus Lohhof auf. Die Bevölkerung aus nah und fern ist hierzu herzlich eingeladen. Der Musikverein und Gastwirt Josef Baier werden für das leibliche Wohl der Gäste sorgen. Es besteht auch die Gelegenheit zum Mittagstisch. Es gibt Arco-Bier, Grillspeisen, Würstl, Käse und vieles mehr. Zudem ist ein Blumenlosstand aufgebaut. Im Rahmen des Musikfestes wird gegen Mittag Bürgermeister Weinzierl im Namen der Gemeinde den mit herausragenden Leistungen aufwartenden Leichtathletiksportler Stephan Kraus auszeichnen. Kraus ist u. a. im heurigen Jahr bayerischer Meister und deutscher Vizemeister der Jugend im Hochsprung und wurde in den C-Kader des deutschen Leichtathletikverbandes berufen. — Das Bild zeigt die Jugendblaskapelle Hunderdorf bei einem ihrer zahlreichen Auftritte im Jahr 1984.
Quelle: Bogener Zeitung, 14.09.1984


Wappen der Muggenthaler

Wappen der Herren auf Schloß Steinburg
Die Muggenthaler

35 Jahre lang waren die Muggenthaler auf Schloß Steinburg, von 1630 bis 1665. Von ihnen finden wir auch einige Grabsteine in der Schloßkapelle.
1. Ferdinand Ignatius Freiherr von Muggenthal auf Pondorf, Breitenhill und Steinburg, Herr zu Haimburg, Aiterbach und Ampertshausen, kurfürstlicher bayerischer und hochfürstlicher salzburgischer Kämmerer, gest. 8. Dez. 1665, 31 Jahre alt.

Grabstein des Ferd. Ignatius v. Muggenthal

2. Fräulein Maria Johanna Freiin von Muggenthal auf Steinburg gest. 1647, 1/2 Jahr alt. Statt eines Wappens sehen wir einen Totenkopf.

Grabstein der Maria Johanna v. Muggenthal

3. Eberhard Adolph Freiherr von Muggenthal auf Pondorf und Breitenhill, Herr zu Steinburg, bayer. und kölnischer Kämmerer, Hauptpfleger zu Kirchberg, gest 6. April 1668, 65 Jahre alt. Sein Grabstein ist stark beschädigt.
4. Maria Margareta Freifrau von Muggenthal auf Steinburg, geb. von Preysing zu Altenpreysing, gest. 12. Febr. 1664, 55 Jahre alt, Gemahling des Eberhard Adolph von Muggenthal.
Im Wappenschild, das geviert ist, sehen wir in zwei gekreuzten Feldern je drei halbe Hirschgeweihe und je ein aufspringendes, hundeähnliches Tier. Über drei Bügelhelmen mit Kronen sehen wir einen Hund hinter einem Flügel vorspringend, einen Schwanenhals und einen Federbusch.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 14.09.1984


Der Landkreis reist nach Bamberg
Die Bischofsstadt Bamberg ist in diesem Jahr das Ziel des Gemeinschaftsausfluges, den der Landkreis Straubing-Bogen in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbahn am Sonntag, dem 30.9.1984 veranstaltet. Neben Führungen zu den vielen Sehenswürdigkeiten der Stadt wird den Teilnehmern der Fahrt hier auch eine Schiffsrundfahrt auf dem einstigen Ludwig-Donau-Main-Kanal geboten.
Nicht nur der Dom mit dem berühmten Bamberger Reiter hat die tausendjährige Stadt bekanntgemacht, sondern auch das charakteristische Rauchbier, das im fränkischen Volksmund „Schlenkerla“ heißt. Doch in Bamberg gibt es weitaus mehr zu sehen und zu erleben: Die Sehenswürdigkeiten der Stadt reicher von der mittelalterlichen „Alten Hofhaltung“ bis zum Rathaus das auf einer Brücke mitten in der Regnitz steht. Aber auch die Altstadt mit ihren Gäßchen und alten Häusern oder der Blick auf „Klein-Venedig“, an der Regnitz laden zum Verweilen ein.
Fahrplan
6.25 Uhr ab Mitterfels an 20.00 Uhr
6.35 Uhr ab Steinburg (Ndb) an 19.49 Uhr
6.41 Uhr ab Hunderdorf an 19.43 Uhr
6.52 Uhr ab Bogen an 19.32 Uhr
7.01 Uhr ab lttling an 19.25 Uhr
6.27 Uhr ab Neufahrn (Ndb) an 19.37 Uhr
6.43 Uhr ab Laberweinting an 19.21 Uhr
6.51 Uhr ab Geiselhöring an 19.14 Uhr
7.37 Uhr ab Radldorf an 18.56 Uhr
7.25 Uhr ab Straubing an 19.08 Uhr
9.36 Uhr an Bamberg ab 16.53 Uhr
Fahrpreis:
einschl. Stadtführung in Bamberg, Reiseleitung, Reisegepäckversicherung, Gesellschaftswagen 32,- DM
Kinder bis 12 Jahren zahlen die Hälfte des Reisepreises.
Die Fahrkarten erhalten Sie bei der Fahrkartenausgabe im Bahnhof Straubing, beim abr-Straubing, Stadtgraben 37 a und im Sonderzug am 30.9.1984
Programm
10.00 Uhr bis 11.30 Uhr Stadtführung in kleinen Gruppen durch das mittelalterliche Bamberg. Die Stadtführung endet jeweils vor einem Gasthaus in dem das Mittagessen eingenommen werden kann.
Nachmittag
Der Nachmittag steht dann zur freien Verfügung. Sie können wählen:
– Schiffsrundfahrt auf dem einstigen Ludwig-Donau-Main-Kanal bis zur Mündung der Regnitz in den Main. Die Anlegestelle befindet sich „Am Kranen“. Mit Vorzeigen der Sonderzugskarten haben Sie besondere Ermäßigung.
– Dombergführung mit Besichtigung des Dorns des Diözesanmuseums, des Historischen Museums und der Alten Hofhaltung. Sie haben hier wiederum besondere Ermäßigung beim Eintritt.
– Bummel durch die Fußgängerzone und Besuch der berühmten Bierkeller usw.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 14.09.1984

Anträge auf Gewähung einer einmaligen Brennstoffbeihilfe sowie Weihnachtsbeihilfe
Die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetzt umfaßt auch die Kosten der Heizung. Der Sozialhilfeträger gewährt hierfür einmalige Leistungen.
Der Sozialhilfeausschuß hat in der Sitzung vom 20.6.84 folgende Brennstoffhilfen beschlossen:
648,- DM Haushalte mit 1 – 2 Personen
810,- DM Haushalte mit 3- 4 Personen
972,- DM Haushalte mit 5 und mehr Personen
454,- DM haushaltsangehörige Personen, wenn ein eigenes Zimmer mit Heizung vorhanden ist.
Die Weihnachtsbeihilfe beträgt 100,– DM für den Haushaltsvorstand oder alleinstehende Person und 50,- DM für jedes anspruchsberechtigte Familienmitglied.
Die Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten diese Hilfen ohne weiteren Antrag überwiesen. Alle übrigen hilfesuchenden Personen müssen über die zuständige Gemeinde einen formellen Antrag stellen. Die Heizperiode wird vom 1.10.84 bis 30.4.85 gerechnet. Der volle Bedarf der Brennstoffhilfe kann nur anerkannt werden, wenn die Sozialhilfeleistung spätestens im Oktober 1984 bei der Gemeinde beantragt ist. Bei Anträgen, welche später eingehen, muß der Bedarf für jeden vergangenen vollen Monat um 1/7 gekürzt werden (z. B. Antrag im Nov. 1984 gestellt, Brennbedarf vom 1.11.84 bis 30.4.85 = 6/7 von 648,00 DM). Die Weihnachtsbeihilfe kann nur gezahlt werden, wenn der Antrag spätestens im Dez. 1984 vorliegt.
Hilfeberechtigung nach dem Bundessozialhilfegesetz kann nur anerkannt werden, wenn das Einkommen der Familiengemeinschaft nur geringfügig über dem maßgebenden Bedarfssatz liegt, welcher sich wie folgt errechnet:
1. Regelsatz für jede zu berücksichtigende Person
2. zuzüglich 10% des Regelsatzes
3. zuzüglich evtl. Mehrbedarfszuschläge, Miete, Versicherungen usw.
liegt das anrechenbare Einkommen unter diesem Bedarfssatz, wird auf die zustehende Brennstoffbeihilfe kein Eigenanteil angerechnet. Ein darüber hinaus liegendes Einkommen wird für jeden Monat, für den ein Brennstoffbedarf besteht, angerechnet (z. B. übersteigendes Einkommen monatl. 30,– DM, Brennbedarf für 7 Monate, anrechenbarer Eigenanteil 210,– DM). Sofern ein einzusetzendes Vermögen vorhanden ist, kann sich ebenfalls keine einmalige Hilfe errechnen (z. B. bei Zweifamilienwohnhaus, Sparguthaben über Vermögensfreigrenze, Grundstücke usw.). Eine Brennstoffbeihilfe kann auch nicht gewährt werden, wenn auf Grund eines notariellen Vertrages ein Anspruch auf freie Beheizung besteht. In solchen Fällen kann sich jedoch evtl. eine Weihnachtsbeihilfe ergeben.
Den Anträgen sind alle Einkommensnachweise im Original oder in Fotokopie vollständig beizulegen (z.B. Rentenmitteilungen – Stand 1.7.84, Übergabeverträge, Bescheid des Finanzamtes über Einkommens- oder Lohnsteuerjahresausgleich, Bescheid der Arbeitsamtes über die Höhe des Arbeitslosengeldes oder der Arbeitslosenhilfe, Einheitswertbescheid des Finanzamtes bei vorhandenem Grundvermögen, Mietbescheinigung. Scheidungs- und Unterhaltsurteil usw.). Die Konto-Nummer und Bankverbindung ist ebenfalls anzugeben, damit die Sozialhilfe bargeldlos überwiesen werden kann.
Bei jedem Sozialhilfeantrag ist außerdem die beiliegende Vermögenserklärung auszufüllen und vom Hilfesuchenden zu unterschreiben. Die Erklärung ist vollständig und gewissenhaft zu erstellen. Die Sozialhilfeverwaltung hat das Recht auf Nachprüfung der Angaben und fordert die gewährte Hilfe bei Nichtangabe eines Vermögens zurück. Darüber hinaus macht sich der Hilfesuchende bei der Angabe von falschen Tatsachen strafbar.
Der Vermögenserklärung sind ebenfalls alle Nachweise in Fotokopie oder im Original beizulegen (z. B. gesamtes Sparbuch, Kontoauszüge usw.)
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 14.09.1984


Terminkalender Gemeinde Hunderdorf
16.9.84 Musikverein; Musikfest bei Bauhof-Halle
20.10.84 Schützenverein; Preisgasoberl in Hofdorf
24.11.84 Trachtenverein; Kathreintanz bei Sandbiller
1.12.84 KuSK; Christbaumversteigerung im Gasthaus Sandbiller
7.12.84 Ski-Club; Christbaumversteigerung im Gasthaus Sandbiller
8.12.84 Trachtenverein; Christbaumversteigerung im Gasthaus Baier-Edbauer
9.12.84 Trachtenverein; Adventfeier im Gasthaus Sandbiller
9.12.84 FFW Au vorm Wald; Christbaumversteigerung im Gasthaus Wagner – Freudenstein
14.12.84 Bayerwaldverein; Christbaumversteigerung im Gasthaus Sandbiller
15.12.84 EC Steinburg; Christbaumversteigerung im Gasthaus Solcher
15.12.84 Sportverein; Weihnachtsfeier des Gesamtsportvereins im Gasthaus Sandbiller
16.12.84 Gewerkschaft Bausteine-Erden; Weihnachtsfeier im Gasthaus Sandbiller
22.12.84 FFW Steinburg; Christbaumversteigerung im Gasthaus Berger-Höfelsauer
22.12.84 Schützenverein; Weihnachtsfeier mit Christbaumversteigerung in Hofdorf
1985
5.1.85 FFW Gaishausen; Ball bei Solcher, Ehren
12.1.85 Bayerwaldverein; Ball im Gasthaus Sandbiller
19.1.85 Schützenverein; Kappenabend in Hofdorf
26.1.85 FFW Hunderdorf; Faschingsball bei Sandbiller
2. 2.85 Sportverein; Sportlerball im Gasthaus Sandbiller
2. 2.85 FFW Steinburg; Ball im Gasthaus Berger-Höfelsauer
9. 2.85 Trachtenverein; Interner Ball bei Baier-Erdbauer
15.2.85 Trachtenverein; Ball bei Berger-Höfelsauer
18. 2.85 FFW Hunderdorf; Rosenmontagsball im Gasthaus Baier-Edbauer
9. 3.85 Trachtenverein; Generalversammlung
14. – 17.6.85 Jubiläumsfeier Karl Solcher mit Bierzeltbetrieb
21. – 24.6.85 Volksfest Hunderdorf
7.7.85 Trachtenverein; Gartenfest
2. – 5.8.85 Rammersberger Kirta, Festwirt Gierl
1986
18. – 21.7.86 Sportverein; 20jährige Bestehensfeier
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 14.09.1984


Gemeinde Hunderdorf gratuliert
Anton Grüneisl, wohnhaft in Au vorm Wald konnte am 3.9.84 seinen 80. Geburtstag feiern. Im Namen der Gemeinde Hunderdorf überbrachte Bürgermeister Egon Weinzierl die besten Glückwünsche und einen Geschenkkorb. Als Gratulanten neben den Verwandten und Bekannten stellte, sich auch die FFW Au vorm Wald ein, wobei Vorstand Alois Freudenstein und stellvertretender Kommandant Josef Hornberger ein Präsent überreichten. Kassier Hans Feldmeier und Schriftführer Walter Reichhardt gratulierten im Namen des VdK-Ortsverbandes und warteten ebenso mit einem Geburtstagsgeschenk auf. Ferner sprachen die besten Glückwünsche 1. Vorstand Alfons Pflügl, 2. Vorstand Alfons Bugl und Kassier Retzer in Namen der Krieger- und Soldatenkameradschaft Hunderdorf sowie Resi Schießl als Vertreterin des Bürgervereins Steinburg aus und überreichten ebenso ein Geschenk.
Anton Grüneisl wurde in Nößwartling bei Amschwang geboren und schloß am 17.7.1934 mit Rosina Ascherl den Bund der Ehe. Der rüstige Jubilar hilft heute noch gerne in der Landwirtschaft und fährt auch selbst noch mit dem Auto.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 14.09.1984


10 Jahre Leichtathletik in Hunderdorf
1974 war Dieter Klug der Initiator – Der Name Hunderdorf durch Athleten auch im Ausland bekannt geworden – Stefan Kraus mit 2,16 m bayerischer Rekordhalter in Hochsprung
Die Leichtathletikabteilung LC Tanne im SV Hunderdorf nahm ihr zehnjähriges Bestehen zum Anlaß, einen Festabend zu veranstalten. Zu dieser Feierstunde konnte Abteilungsleiter Jürgen Tanne neben zahlreichen Mitgliedern den 1. Bürgermeister Egon Weinzierl, den 3. Bürgermeister Gerhard Peschke, die Gemeinderäte b Josef Schießl und Xaver Diewald und mit Heinz Hentschirsch, Hans Grill, Gerhard Scherz und Hans Fellinger die b Vorstandsmitglieder des Gesamtvereins begrüßen.
Tanne bedauert das Fehlen eines Vertreters des Leichtathelthikverbandes. Kreisvorsitzender Mühlbauer und Kreisjugendleiter Schlegel waren jedoch verhindert.
Daß in einem Ort von der Größenordnung wie der Hunderdorfs eine Leichtathletikabteilung gegründet worden sei und nun auch zehn Jahre bestehe, sei doch nicht alltäglich, meinte Tanne zu Beginn seiner Festrede. In der Regel finde man Leichtathletikvereine in Städten und nicht auf dem Lande. Vielleicht sei ein Grund darin zu suchen, daß der Leichtathlet im Wettkampf auf sich allein gestellt sei und dort unter Einsatz aller Kräfte um den Sieg oder eine gute Plazierung kämpfe. Wie uns schon aus der Antike bekannt sei, gehöre die Leichtathletik neben den Kampfsportarten zu den ältesten Sportarten. Dies sollte jedem den Ansporn geben, die Leichtathletik zu erhalten und zu fördern.
Der Abteilungsleiter gab nun einen Rückblick auf die zehn Jahre LA im SV Hunderdorf; 1974 war Dieter Klug Fußballtrainer in Hunderdorf. Nachdem er dieses Amt abgegeben hatte, wurde mit weiteren sieben Sportkameraden die Idee, eine Leichtathletikabteilung zu gründen geboren. Im September 1974 fand die Gründungsversammlung statt. Als einziges Gründungsmitglied ist heute noch Gerhard Peschke bei der Abteilung. Dieter Klug stand an der Spitze. Er wurde auch 1976 wieder zum Abteilungsleiter gewählt. Er vollbrachte nun eine große Werbung, erbrachte große Anschaffungen und suchte in unnachahmlicher Weise Förderer. Die Firma Skoula & Tanne erklärte sich als Sponsor bereit. Somit erfolgte dann die Umbenennung in LC Tanne Hunderdorf im Sportverein Hunderdorf. Dies geschah im Jahre 1977. 1979 hielt man im Festzelt in Steinburg eine große Fünfjahresfeier ab, bei der anläßlich des Staffelfestes auch der Olypiasieger im Speerwurf von München, Klaus Wolfermann, anwesend war. 1980 wurde Dieter Klug versetzt. Von den ursprünglich vorgesehenen fünf Leuten, die die Abteilung als Team führen sollten, blieben nach kurzer Zeit nur noch der jetzige Abteilungsleiter und Heinrich Greipl als Mädchen für alles. Bei den letzten Neuwahlen 1983 erklärten sich Theresia Schießl und Stefan Lehrner bereit, in der Abteilungsleitung mitzuwirken.
Die Leichtathletikabteilung kann nach den Worten Tannes auch auf eine Anzahl großartiger Veranstaltungen zurückblicken; Süddeutsche Meisterschaft im 25-km-Straßenlauf, dreimal Bayerische Altersklassenmeisterschaften im 20-km-Straßenlauf und im Waldlauf, zwei landesoffene Crossläufe, Gemeindemeisterschaften im Dreikampf und im Crosslauf, sieben Staffelfeste mit Teilnehmern aus ganz Bayern, Trimm-Trat u. Lauftreffs.
Auch hinsichtlich der Leistungsbilanz kann sich der LC Tanne sehen lassen, so der Abteilungsleiter: alle Kreismeistertitel aufzuzählen, würde den Rahmen der Feierstunde sprengen. So wurden die Leistungen in chronologischer Reihenfolge ab Bezirksebene aufgezählt, soweit sie festgehalten wurden; 1979: Bayer. Meister im Crosslauf der B-Jugend in Alzenau (Rieser-Fuchs-Ried1), Bayerische Meisterin im Crosslauf AK I (Rosi Klug), 3. Bayer. Meister im Waldlauf in der Mannschaft (Betz-Fuchs-Riedl), 8. deutscher Meister im Crosslauf. 1980; Zwei 2. Plätze bei niederbayerischen Waldlaufmeisterschaften durch Gaby Diewald und Günther Riedl. 1981:2. Platz von Stefan Kraus im Hochsprung der Jugend-B; niederbayer. Meisterin im Waldlauf wurde Gaby Diewald. 1982: Niederbayerischer Meister im Hoch- und Weitsprung wurde Stefan Kraus. Dabei erzielte er als B-Jugendlicher auch einen niederbayer. Rekord mit 2,05 m. Bei den deutschen Meisterschaften wurde er Achter, bei den bayerischen Zweiter. 1983: Stefan Kraus; Niederbayerischer Meister, bayerischer Hallenmeister, zweiter im Freien und siebter bei der „Deutschen“. 1984: Zweiter jeweils bei den bayerischen und deutschen Meisterschaften (2.09 m). Mit 2,16 m bei einem Länderkampf in Wien stellte er den bayerischen Rekord (Jugend) ein und hält zugleich die deutsche Jahresbestleistung. Er wurde in den C-Kader des Deutschen Leichtathletikverbandes Sektion Hochsprung berufen und startete bereits bei Länderkämpfen in London und Hagenau (Frankreich).
In seinem Grußwort meinte Heinz Hentschirsch, der Vorsitzende des Gesamtvereins, daß die Leichtathletik mit Recht als das Herz Olympias bezeichnet werde. Auch der alte Spruch schneller, höher weiter bewahrheitet sich. Laufen, Springen, Werfen habe man vor allem in den Schulen und städtischen Vereinen betrieben. So sei es sehr mutig gewesen, als vor zehn Jahren Leute im Hunderdorfer Sportverein eine Leichtathletikabteilung ins Leben gerufen worden sei. Diese Sportart trüge auch neben der körperlichen Ertüchtigung zur Persönlichkeitsentwicklung bei. Selbstüberwindung, Anstrengungsbereitschaft, Kameradschaft u. ä. seien Tugenden, die in der Leichtathletik groß geschrieben würden. Hentschirsch dankte den bisherigen und jetzigen Abteilungsleitungen für ihre oft uneigennützige Arbeit und den Aktiven für ihren Einsatz. Nicht vergessen sollten die Gönner, Helfer und auch die politische Gemeinde nicht sein. Vom Hauptverein konnte die Leichtathletikabteilung ein Geldgeschenk in Empfang nehmen. Verbunden damit sollten die besten Wünsche und die Bitte sein, auch weiterhin recht aktiv zu bleiben.
Auch erster Bürgermeister Egon Weinzierl begrüßte die Anwesenden recht herzlich. Er zeigte sich von den Leistungen der Aktiven und der Abteilungsleitung recht angetan. Besonders freute er sich natürlich darüber, daß es in Hunderdorf die Möglichkeit gebe, diese Sportart zu betreiben. So meinte er, daß alles unternommen werden müsse, das Geschaffene zu erhalten und selbstverständlich auch weiterzuführen. Er machte dem Abteilungsleiter das Angebot, jederzeit bei der Gemeinde vorsprechen zu dürfen, wenn es Probleme gäbe oder wenn Unterstützung nötig sei. Auch 1. Bürgermeister Weinzierl übermittelte die besten Wünsche. Er sei zuversichtlich, daß die Leichtathletikabteilung auch in Zukunft zum Wohle der Gemeindebürger arbeite.
Nun nahm Jürgen Tanne die Ehrungen für zehnjährige Mitgliedschaft und besondere Verdienste vor: Zehnjährige Mitgliedschaft; Adolf Sandbiller, Alfred Bugl, Willi Irlacher, Harald Spierhansl, Markus Tanne, Lichte Jörg, Robert Hainz, Christine Baier, Michaela Tzoukmanis, Martina Schlecht, Annemie Biegerl, Sebastian Biegerl, Brigitte Artmann, Gerd Peschke, Christian Greipl.
Für besondere Verdienste: Heinrich Greipl, Jürgen Tanne, Theres Schießl, Stefan Lehner, Dieter Klug, Heinz Hentschirsch, Stefan Kraus.
Abteilungsleiter Jürgen Tanne bedankte sich abschließend bei seinen Mitgliedern in der Abteilungsleitung, Heinrich Greipl, Theres Schießl, Stefan Lehner. Zu besonderem Dank sei er auch der Familie Kraus verpflichtet. Tanne gab seiner Hoffnung Ausdruck, daß die Leichtathletikabteilung LC Tanne im Sportverein Hunderdorf auch weiterhin bei der, Stange bleiben werde. Ein gemeinsames Essen und ein gemütliches Beisammensein gaben der Feierstunde einen würdigen Abschluß.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 14.09.1984


LG Aichach lief Bestzeit beim 7. Staffelfest
Zum 7. Mal fand anläßlich der 10-Jahresfeier in Hunderdorf das traditionelle Staffelfest des LC Tanne im SV Hunderdorf statt. Die ca. 600 m lange Dorfrunde war gerade richtig für eine solche Art von leichtathletischer Disziplin. Die Strecke wurde von allen Teilnehmern als sehr anspruchsvoll bezeichnet. Von verschiedenen Leuten war die Meinung zu hören, daß es schade wäre, die Strecke nicht mehr zu laufen. Wo fände man schon eine solches Gelände, wo Gefälle und Steigungen zu je sechs Läufern bzw. Läuferinnen teil. Für geübte Athleten war die Anstrengung nicht ganz so groß, während die „Hobbyläufer“ manchmal recht ausgepumpt am Ziel ankamen. Auf jeden Fall freuten sich der Abteilungsleiter Jürgen Tanne und der Organisationsleiter Heinrich Greipl über die rege Teilnahme auch von seiten der Bevölkerung. Zur Siegerehrung am Sportzentrum konnte der Abteilungsleiter auch 1. Bürgermeister Egon Weinzierl, die Gemeinderäte Josef Breu, Xaver Diewald und Josef Schießl, die Vorstandschaft mit H. Hentschirsch, H. Grill, G. Scherz und H. Fellinger des Gesamtvereins, die Abteilungsleiter Klar, Leonhardt, Ammer, Scherz, Jugendleiter Wölfl, Schülerleiter Zitzelsberger, Kommandant Hartmannsgruber von der FFW Hunderdorf, Vorstand Schwarzensteiner vom Bayerwaldverein, Vorstand Wagner vom Schützenverein, Hornberger vom Stammtisch Au und die Mitglieder der Abteilungsleitung Heinrich Greipl, Theres Schießl und Stefan Lehner begrüßen. Sehr zahlreich waren auch die auswärtigen und einheimischen Gäste beim Gartenfest erschienen, denen Tanne ebenfalls ein herzliches Willkommen entbot. J. Tanne und H. Hentschirsch zollten den Teilnehmern Lob und Anerkennung für die Teilnahme und Leistung beim Staffelrennen. 1. Bürgermeister Egon Weinzierl gab seiner Freude darüber Ausdruck, daß in Hunderdorf solch eine Sportart aktiv betrieben werde und daß die Läufer sich voll einsetzten, um den Zuschauern spannende Staffelrennen zu liefern. Er nahm mit Abteilungsleiter Tanne und H. Greipl die Siegerehrung vor, bei der es schöne Wanderpokale und auch wertvolle Erinnerungsgeschenke gab. Die Ergebnisse im einzelnen:
Staffel I (Jugend), 1. FTSV Straubing 10:34,02 min, 2. LC Tanne Hunderdorf 11:03,07 min.
Staffel II: (Sportvereine) 1. Fußball Hunderdorf I 10:34,00 min. 2. SV Hunderdorf Tischtennis 11:18.01 min. 3. Fußball Hunderdorf II 11:28,03 min. 4. SV Hunderdorf Tennis 11: 44,0 min.
Staffel III (Frauen 1. TV Waldmünchen 12:18.00 min. 2. LAC Arnstorf 12:33,00 min. 3. TV Osterhofen 12:36,00 min.
Staffel IV (Betriebe, sonstige Vereine) 1. Stammtisch Au vorm Wald 10:57,00 min. 2. FA Skoula & Tanne Hunderdorf, 11:13,35 min. 3. Schützenverein Hunderdorf 13:38,00 min.
Staffel V (Altherrenstaffel) 1. TSV Bogen 11:03,00 min. 2. FTSV Straubing 11:14,00 min. 3. TC Tanne Hunderdorf 11:28,00 min. 4. TSV Bogen II 11:49,00 min.
Staffel VI (Allgemeine Herrenklasse) 1. LG Aichach 9:31,00 min. 2. FTSV Straubing 9:58,00 min. LAC Arnstorf 10 :18,03 min. 4. LC Tanne Hunderdorf 10:51,53 min.
Nach einem gemütlichen Beisammensein im Rahmen des Gartenfestes klang das Staffelfest aus, das auch hoffentlich im nächsten Jahr wieder so erfolgreich sein sollte.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 14.09.1984


Der Musikverein spielt auf
Hunderdorf. Die demnächst absolvierte dreijährige Ausbildungszeit der Jungbläser bei der Musikschule Rieder, nimmt der Musikverein zum Anlaß, am 16.9. d. J. ein Musikfest in der Bauhofhalle zu veranstalten. Dabei soll Musik Trumpf sein! Eingeleitet wird dieser Sonntag mit der musikalischen Gestaltung des 9.30 Uhr – Gottesdienstes in der Pfarrkirche. Sodann erfolgt ab 10.30 Uhr Festbetrieb am Bauhof, wobei die Jugendblaskapelle und die Akkordeongruppe des Vereins zur Unterhaltung aufspielen. Damit soll der Bevölkerung zugleich ein Einblick gezeigt werden, was die jungen Musikanten im Musikunterricht und durch fleißiges Üben erlernt haben und an musikalischem Repertoire können. Dirigent ist Tony Niedermayer. Während des Musikfestes warten mit Einlagen auch auf: Zauberkünstler Troicani aus Hunderdorf, die Chorgemeinschaft Hunderdorf und Gstanzl-Sänger Hans Schwarzensteiner, Lohhof.
Programm
9.30 Uhr Musikalische Gestaltung des Pfarrgottesdienstes durch die Jugendblaskapelle
ab 10.30 Uhr Festbetrieb in der Bauhof-Halle; es spielt die Jugendblaskapelle und die Akkordeongruppe des Musikvereins
Mittagstisch
Gstanzl-Singen von Hans Schwarzensteiner, Lohhof
Gstanzleinlagen der Chorgemeinschaft Hunderdorf
Bier, Bratwürste, Leberkäs, Jungschweine-Rollbraten, Grillfleisch, Käse v. Laib, frische Brezen, Kaffee und Kuchen/Torten, u. a.
Im Rahmen des Musikfestes ehrt die Gemeinde Hunderdorf gegen 12.00 Uhr den erfolgreichen Sportler Stefan Kraus.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 14.09.1984


Am Wege entdeckt
Am Ausgang des Dorfes, rechts der Straße nach Sollach, steht seit kurzer Zeit zwischen zwei jungen Fichten ein neues Feldkreuz, das vom Gastwirt und Metzger Josef Baier aufgestellt wurde. Das gleiche Kreuz stand vor Jahren links der Straße und wurde beim Bau des neuen Verbindungsweges nach Bogen entfernt. Das eiserne Kreuz wurde damals geborgen und aufbewahrt. Als unlängst bei Feldarbeiten der steinerne Sockel zufällig entdeckt wurde, ließ der Besitzer den stark beschädigten Stein erneuern und zuhauen. Das steinerne Kreuz erneuerte Georg Schneider von Apoig. Nun steht das sehr schöne Kreuz wieder am Feldrain und zeugt von der christlichen Gesinnung des Besitzers. Das Kreuz ist etwa einen Meter hoch und mit Rosetten an den Balkenenden versehen.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 14.09.1984


Junge Musikanten beim Musikfest
Zünftige Musik vom Musikverein — Umrahmung des Pfarrgottesdienstes — Neuer Musikkurs

Hunderdorf.
Es war eine Freude, den Jungbläsern und der Akkordeongruppe beim Musikfest am Sonntag zuzusehen und zuzuhören. Aus Anlaß der demnächst absolvierten dreijährigen Ausbildungszeit einer Gruppe der Jugendblaskapelle richtete der Musikverein Hunderdorf mit Vorstand Egon Weinzierl an der Spitze ein Musikfest aus. Höhepunkte waren die eindrucksvolle

Die Jugendblaskapelle mit Dirigent Tony Niedermayer
und die Chorgemeinschaft Hunderdorf

musikalische Gestaltung des Pfarrgottesdienstes durch die Jugendblaskapelle sowie die Auftritte beim Festbetrieb.
Das Musikfest nahm seinen Auftakt mit der festlichen Umrahmung des von Pfarrer Anton Högner zusammen mit dem neuen Kaplan Frater Anselm zelebrierten 9.30 Uhr-Gottesdienst durch die Jugendblaskapelle. Eindrucksvoll wurde die Messe durch die Jungbläser mitgestaltet durch die gekonnte Intonierung verschiedener Kirchenlieder, die der Kirchenchor mitsang.
Anschließend zog die Blaskapelle zur Bauhof-Halle an der Thananger Straße, die zu einer kleinen Festhalle umfunktioniert wurde. Dort gab es Bier, Bratwürstl, Leberkäse, Rollbraten, Käse, Kaffee und Kuchen und vieles mehr. Das Musikfest war während des Tages von zahlreichen Gästen besucht. Vorsitzender und Bürgermeister Egon Weinzierl konnte unter anderem Pfarrer Anton Högner, Frater Anselm, den 2. Bürgermeister Hans Feldmeier und zahlreiche Gemeinderäte, die Bürgermeister Lobmeier und Amann (Neukirchen), Schmidbauer und Bruckmüller (Windberg) willkommen heißen.
Höhepunkte des gutbesuchten Festbetriebes waren insbesondere die Auftritte der Jugendblaskapelle, der Akkordeongruppe und des aus der Bläsergruppe hervorgegangenen Trios Baumgartner/Wirth/Schiederer. Die jungen Musiker erfreuten unter Leitung von Musiklehrer Tony Niedermayer mit schneidigen Weisen und flotten Klängen. Die jungen Spielerinnen und Spieler des Musikvereins fanden bei den Besuchern großen Anklang und ernteten begeisterten Applaus.
Ein Großteil der Jugendblaskapelle beendet demnächst nach absolvierter dreijähriger Unterrichtszeit die Musikschulausbildung. Der Zusammenhalt und die Ausbildung ist insbesondere auch ein Verdienst des beliebten und arrangierten Musiklehrers und Dirigenten Tony Niedermayer. Der Vorsitzende des Musikvereins, Egon Weinzierl, zeigte sich erfreut über die gute Resonanz, die das Musikfest bei den Musikfreunden und der Bevölkerung gefunden habe. Weinzierl hieß alle Festbesucher herzlich willkommen und dankte allen für ihre Einkehr, mit der auch zum Gelingen des Festes beigetragen wurde. Besonderen Dank richtete Weinzierl auch an die vielen freiwillig helfenden Vereinsmitgliedern und Gastwirt Sepp Baier sowie an die jungen Musikanten und Dirigent Tony Niedermayer.
Weitere besondere Programmpunkte im Verlauf des Musikfestes waren der Auftritt der Chorgemeinschaft Hunderdorf am Nachmittag sowie des bekannten Gstanzlsängers Hans Schwarzensteiner aus Lohhof.
Quelle: Bogener Zeitung, 19.09.1984


Sich öffnen für eine größere Wirklichkeit
Einkleidung und Profeßfeier bei den Prämonstratenser-Chorherren in der Abtei Windberg – Pater Thomas hielt die
Windberg.
In der Prämonstratenser-Abtei Windberg wurden am Samstag in einem feierlichen Gottesdienst in der dortigen Klosterkirche drei junge Männer eingekleidet und begannen damit

Festpredigt
Die Novizen mit Pater Thomas Handgrätinger.

ihr Noviziat als Prämonstratenser-Chorherren. Zwei der neuen Novizen stammen aus der Diözese Augsburg: Frater Hubert (Joachim) Kienle kommt aus Lauingen/Donau, Frater Roman (Stefan) Löschinger aus Buchloe bei Kaufbeuren, Frater Dominik (Michael) Daschner stammt aus Regensburg, Pfarrei Hl. Geist.
Ebenso legten in diesem Gottesdienst die letztjährigen Novizen ihr zeitliches Profeßversprechen in die Hände von Prior Thomas Handgrätinger ab, sie binden sich damit für drei Jahre an die Abteigemeinschaft. Es sind dies: Frater Anselm Scholz aus Berlin, Frater Christoph Beutmüller aus Meitingen/Schwaben, Frater Michael Schlemmer aus Sünching (Landkreis Straubing-Bogen) und Frater Stefan Kling aus Pfaffenhofen/Roth (Landkreis Neu-Ulm).
Mit den neuen Novizen zählt die Prämonstratenser-Abtei Windberg nunmehr 20 Mitglieder. Der feierliche Gottesdienst wurde durch festliche Orgelmusik, Volksgesang und die Prämonstratenser-Choralmesse „Visitabo“ gestaltet. Der regierende Prior der Abtei Windberg, Pater Thomas, verdeutlichte in seiner Predigt, daß der Mensch ständig auf der Suche nach unbegrenzter Freiheit, unbegrenzter Selbstverwirklichung, unbegrenztem Leben sei. Angesichts aber vielfältiger Erfahrung von Begrenzungen im täglichen Leben, im kleinen wie im großen, sei es notwendig, nach neuen Wegen der Entgrenzung zu suchen. Diese neuen Wege lagen nicht in einer unbekümmerten Fortschrittsgläubigkeit sondern sie müßten von einer neuen Bewußtwerdung des Menschen zu geistiger und geistlicher Erneuerung ausgehen. Das Geheimnis der Entgrenzung liege in einem Sich-Öffnen und Freimachen für eine größere Wirklichkeit, in einem vorbehaltslosten an Gott. Und Gott werde von altersher erfahren als ein Gott der Befreiung und Entgrenzung, als einer, der herausführe aus der Enge des Herzens. Für ihn, so sagte Prior Thomas, sei der Eintritt in das Klosterleben und die Bejahung und Bekräftigung dieser Lebensform im Profeßversprechen nur zu verstehen als bewußter Schritt der Entgrenzung. Klosterleben könne und wolle gerade von der augustinischen Inspiration her und von der Vorstellungskraft des hl. Norbert kein Schritt in die Abgeschlossenheit, in das Claustrum und Abgeschiedenheit sein, kein Rückzug und Auszug aus einer an ihren Problemen und Beschränkungen erstickenden Welt.
Klosterleben rechtfertige nur der ernsthafte und stetige Versuch, zuerst im eigenen Leben die Grenzen hinauszuschieben durch ein Sich-Bereithalten für Gott, durch mehr Verfügbarkeit, durch mehr Liebesbereitschaft, durch mehr Mitleiden und passionierte Anteilnahme an den Fragen der Menschen und den Problemen der Gesellschaft. Klosterleben im Sinne der Prämonstratenser, im Rhythmus von Spiritualität und Diakonie, im Zweitakt von geistlichem Leben und praktischem Dienst müsse nach innen und nach außen Impulse geben für Hoffnung und Zukunft, Anstöße für Lebensbejahung und Lebensbewältigung, praktikable Modelle für Zusammenleben und gemeinschaftliche Lebensgestaltung.
Im Bewußtsein der schon vielfach erfahrenen Treue und grenzenlosen Zuneigung Gottes könnten diese jungen Männer und alle Windberger Ordensmänner diese Schritte in die Entgrenzung Gottes tun. Pater Thomas schloß seine Predigt mit dem Gedanken: „Wir Ordensleute sind wer, wenn Gott unsere Mitte bildet und wenn wir in unserer Gemeinschaft und im Leben des einzelnen Gott keine Grenzen setzen.“
Nach dem Gottesdienst waren die Angehörigen, Freunde und Bekannten der neuen Novizen und Neuprofessen zu einem Stehempfang in die Räume des Klosters geladen, wo noch viel Gelegenheit geboten war, mit den jungen Ordensmännern ausführlich zu sprechen.
Quelle: Bogener Zeitung, 19.09.1984


Ehrenurkunde für Stephan Kraus
Hunderdorf. Im Verlauf des Musikfestes ehrte Bürgermeister Egon Weinzierl den besonders erfolgreichen Leichtathletiksportler Stephan Kraus aus Schafberg in der Gemeinde Hunderdorf. In seiner Laudatio führte der Bürgermeister die herausragenden Leistungen von Stephan Kraus auf, der auch aktiver Spieler in der Jugendblaskapelle ist.
Stephan Kraus gewann 1981 die bayerische Meisterschaft der Jugend. B im Hochsprung, wurde 1982 niederbayerischer Meister

Bürgermeister Weinzierl überreicht an Stephan Kraus, dem erfolgreichen LA-Sportler aus Hunderdorf, eine Ehrenurkunde.

im Hoch- und Weitsprung und stellte den niederbayerischen Rekord der B-Jugend auf. 1983 erreichte er wiederum die bayerische Hallenmeisterschaft im Hochsprung sowie die bayerische Vizemeisterschaft im freien Hochsprung. 1984 setzte Kraus seine Erfolge fort und steigerte seine Leistungen noch beachtlich. Er errang den Titel eines bayerischen Hallenmeisters im Hochsprung (2,07 Meter), einen bayerischen Meister im Hochsprung (2,04 Meter) und deutscher Vizemeister im Hochsprung (2,09 Meter). Der Sportler wurde sodann auch in den C-Kader des Deutschen Leichtathletik-Verbandes berufen und nahm auch beim Länderkampf in Wien teil. Dabei belegte er den 3. Platz mit 2,16 Meter, was zugleich niederbayerischen Rekord der A-Jugend und eine Einstellung des bayerischen Rekords und der deutschen Jahresbestleistung 1984 bedeutet. 2. Plätze belegte Kraus dann auch in den Länderkämpfen in London (2,11 m) und in Hagenau/Frankreich (2,12 m).
Bürgermeister Weinzierl zollte für diese Erfolge Dank und Anerkennung und betonte, dies sei auch eine besondere Aufwertung und Ehre für die Gemeinde. Im Namen der Gemeinde und des Gemeinderates überreichte Weinzierl eine Ehrenurkunde sowie ein Präsent an Stephan Kraus. Der Bürgermeister wünschte auch zukünftig viel Erfolg und noch viele herausragende Leistungen.
Quelle: Bogener Zeitung, 20.09.1984


Dekanatswallfahrt nach Salzburg
Hunderdorf.
Zur Dekanatswallfahrt nach Salzburg am Samstag verkehren für die Teilnehmer aus dem Bereich der Pfarrei Hunderdorf drei Omnibusse: Ein Bus für Chor und Ministranten, ein Bus für Frauenbund, ein Bus für Leute, die sich bei Martha Hofmann angemeldet haben. Die Teilnehmer sollen an den Zusteigestellen in den entsprechenden Bus einsteigen. Die Abfahrtszeiten sind: Steinburg 6.45 Uhr, Gaishausen 6.50 Uhr, Hunderdorf (Schulhof) 7 Uhr, Lintach 7.10 Uhr. Personalausweise dürfen nicht vergessen werden. Der Gottesdienst im Dom zu Salzburg beginnt um 11 Uhr.
Quelle: Bogener Zeitung, 21.09.1984


Neue Ausbildungskurse im Musikverein
Hunderdorf.
Um Nachwuchssorgen überhaupt nicht aufkommen zu lassen und die Musikausbildung bei der Jugend zu fördern., plant der Musikverein Hunderdorf in Verbindung mit der Musikschule auch neue Ausbildungskurse für ein Nachwuchsorchester. So sind bei entsprechendem Interesse und bei genügender Beteiligung weitere Anfängerkurse für Blasinstrumente, Akkordeon und Flöte vorgesehen. Am Samstag, 22. September, steht Dirigent und Musiklehrer Tony Niedermayer in der Zeit von 10 bis 11 Uhr im Hauptschulgebäude in Hunderdorf zu einer unverbindlichen Information und Besprechung zur Verfügung. Dabei werden auch die Neuanmeldungen entgegengenommen.
Quelle: Bogener Zeitung, 21.09.1984


Erweiterung des „Sollinger Lochs“ abgelehnt
Gemeinderat lehnte Raumordnungsverfahren ab — Änderung des Flächennutzungsplanes Steinburg als Satzung
Hunderdorf.
Mit dem Raumordnungsverfahren zur östlichen Erweiterung des geplanten Übungsplatzes Sollinger Loch befaßte sich der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung. Diese Ausweitung wurde wie schon der Übungsplatz selbst abgelehnt. Beschlossen wurden die Änderung seitens der Gemeinde des Flächennutzungsplanes Steinburg als Satzung sowie verschiedene Bebauungsplanänderungen.
Eingangs gab Bürgermeister Weinzierl ein Schreibender Regierung von Niederbayern bekannt. Demnach wird die Gemeinde zum Raumordnungsverfahren für die östliche Erweiterung des Übungsplatzes „Sollinger Loch“ um etwa 17 Hektar gehört. Nach längerer Beratung entschied der Gemeinderat einstimmig, die geplante Übungsplatzerweiterung im Bereich Bärndorf-Hofdorf abzulehnen, da neben weiterem Grundverlust für die Landwirte auch mit einer Beeinträchtigung des Straßenverkehrs zu rechnen sei. Die Zufahrt zu dem Übungsplatz würde über die Staatsstraße erfolgen. Desweiteren ist von der Staatsstraße bzw. der Autobahn aus eine Einsichtnahme auf das Übungsgelände möglich, so daß die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer abgelenkt würde.
Keine Zustimmung fand auch der Antrag der Bundeswehr auf Benützung des Gemeindeweges in Sollach. Nachdem ein diesbezüglicher Antrag bereits abgelehnt worden war, hatte die Bundeswehr nochmals einen Antrag gestellt und mitgeteilt, daß der Weg nicht mit den Panzerfahrzeugen, sondern nur mit einem Unimog als Zielfahrzeug befahren würde. Bei allem Verständnis für die Belange der Bundeswehr wurde im Interesse der dortigen Grundstücksanlieger keine Zustimmung gegeben, nachdem auch die in einem Schreiben geforderte Wegeinstandsetzung nicht erfolgt ist.
Gebilligt wurde vom Gemeinderat ein Nachtrag zur Beitrags- und Gebührensatzung der gemeindlichen Wasserversorgung. Demnach wird bei größeren Grundstücken der Anschlußbeitrag bei Neuanschließungen der Höhe nach begrenzt. Es wurde beschlossen, die Grundstücksfläche höchstens mit der fünffachen Summe der herangezogenen gesamten Geschoßflächen in Anrechnung zu bringen. Mit einem Satzungsbeschluß wurde auch die seit geraumer Zeit laufende Änderung des Flächennutzungsplanes Steinburg durch Deckblatt Nummer 1 zum Abschluß gebracht. Die im Änderungsverfahren gehörten Behörden hatten zu dieser Planänderung keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht.
Der Gemeinderat billigte auch verschiedene Deckblätter zur Änderung von etlichen Bebauungsplänen. Die Deckblätter werden demnächst öffentlich ausgelegt. Die Bebauungsplanänderungen beziehen sich insbesondere auf die Zulässigkeit von Kniestock und Dachgauben unter besonderen Voraussetzungen.
Zur Kenntnis nahm der Gemeinderat auch einen Antrag auf Aufstufung des öffentlichen Feld- und Waldweges in Hoch. Der Gemeinderat sprach sich dafür aus, dem Aufstufungsantrag zu entsprechen und den Weg mit Wirkung zum 1. Januar 1985 aufzustufen. Die entsprechenden Umstufungsverfügungen sind einzuleiten. Desweiteren wurden verschiedene Wegeaufstufungen angesprochen, die demnächst vom Landratsamt in einem Ortstermin besichtigt werden sollen. Dabei soll geklärt werden, inwieweit eine Zustimmung zu den Wegeaufstufungen gegeben werden könnte.
Zur Kenntnis gab der Bürgermeister dem Gemeinderat auch die Niederschrift über die letzte Sitzung des Bauausschusses. Sodann legte Bürgermeister Weinzierl dem Gemeinderat die von der Bayern-Gas und Ruhr-Gas AG übersandten Gestattungsverträge für die Erdgasleitung Hunderdorf-Bogen vor. Der Vorsitzende berichtete, daß man sich bemüht habe, eine Änderung des Vertrages bezüglich der Folgekosten zu erreichen. Diese Änderung sei jedoch rechtlich nicht durchsetzbar, nachdem die Erdgasversorgungsunternehmen eine Muster-Vertragsänderung nicht billigen. Der Gemeinderat stimmte einstimmig den vorgelegten Gestattungsverträgen zu. Gleichzeitig wurde für die geringfügige Durchquerung des Kläranlagengrundstückes die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit bewilligt.
Einstimmig faßte der Gemeinderat den Grenzregelungsbeschluß für das Baugebiet „Hochfeld-Süd“. Hiernach werden kleinere Grenzveränderungen im Zuge des Straßenausbaus ausgeglichen. Den betreffenden Anliegern, die bereits im Vorverfahren gehört wurden, erhalten den entsprechenden Grenzregelungsbeschluß zugestellt.
Zur Information gab Bürgermeister Weinzierl ein Schreiben der Deutschen Bundesbahn, wonach zum 30. September auf der Strecke Miltach-Steinburg der Reisezugverkehr für dauernd eingestellt wird. Abschließend wurde der Bürgermeister beauftragt, bezüglich des möglichen Ausbaus der Gemeindeverbindungsstraße Hofdorf-Sollach im Zuge der Unternehmensflurbereinigung mit der Flurbereinigungsdirektion Landau Verbindung aufzunehmen.
Quelle: Bogener Zeitung, 22.09.1984


EC trug Dorfmeisterschaft aus
Steinburg.
Der EC Steinburg trug am Samstag die Dorfmeisterschaft auf Asphalt aus. An der Meisterschaft, die jedes Jahr stattfindet, beteiligten sich 14 Mannschaften. Den Sieg errang die Mannschaft „Landschaftsgärtnerei Wirth“ mit den Schützen Rudi Wirth, Hubert Hofer, Werner Beck, Josef Wintermeier vor Sportverein Hunderdorf und der Mannschaft „Tegelweiher“. Bei der anschließenden Siegerehrung im Gasthaus Wagner-Freudenstein, Au v. Wald, konnten die ersten sieben plazierten Mannschaften aufs der Hand des 2. Bürgermeisters Johann Feldmeier, der zusammen mit Vorstand Gerd Altmann die Siegerehrung vornahm, schöne Pokale in Empfang nehmen. Die fünf besten Ergebnisse: 1. Landschaftsgärtnerei Wirth 24:2 Punkte, 2. Sportverein Hunderdorf 22:4 Punkte, Note 2.135, 3. Tegelweiher 22:4 Punkte, Note 1,980, 4. Mannschaft Ammer, 5. Gasthaus Karl Solcher. — Das Bild zeigt die drei erstplazierten Mannschaften zusammen mit Bürgermeister Feldmeier und Vorstand Altmann.
Quelle: Bogener Zeitung, 24.09.1984


„Stets ein Freund und Helfer“
Hunderdorf.
Im Rahmen einer kleinen Feierstunde im Imbißstüberl Baier verabschiedeten die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft den scheidenden Leiter der Polizeiinspektion Bogen, Polizeihauptkommissar Georg Kremhöller. Die Redner, voran Gemeinschaftsvorsitzender und Bürgermeister Heinrich Lobmeier würdigten die stets gute Zusammenarbeit mit Kremhöller. „Er war stets ein Freund und Helfer”, sagte der Bürgermeister.
Quelle: Bogener Zeitung, 24.09.1984


Sie schaffte den 80. Geburtstag nicht mehr
Eisenbahn Steinburg-Miltach wird eingestellt  – Die Eröffnungsfahrt war am 1. Juni 1905
Steinburg. (ev) Mit Einführung des Winterfahrplanes am 30. September 1984 wird der Reisezugbetrieb auf der Bundesbahnstrecke, Kursbuchnummer 875, zwischen den Bahnhöfen Miltach und Steinburg, für dauernd eingestellt.

Für den Bahnhof Altrandsberg kam schon vor Jahren das Ende.

Wirtschaftliche Gründe haben die Deutsche Bundesbahn veranlaßt, die schon seit langem unrentable Strecke für den Personenverkehr stillzulegen. Seit 31. Mai 1981 verkehrte überhaupt werktäglich nur noch ein Triebwagenpaar zwischen der Gäubodenstadt Straubing und Cham.
Im kommenden Jahr hätte die Nebenbahnteilstrecke Konzell Süd-Miltach ihren 80. Geburtstag begehen können. Doch zu einer Jubiläumsfeier wird es nicht kommen, da das Bundesverkehrsministerium mit Erlaß vom 10. Mai 1984 beschloß, den Reisezugbetrieb auf den 29 Kilometern der Nebenbahnstrecke zwischen den Bahnhöfen Miltach (ausschließlich) und Steinburg (Niederbay. ausschließlich), zum 29. September für dauernd einzustellen. Die künftige Bedienung des Reiseverkehrs erfolgt nur noch mit Omnibussen. Der Güterverkehr wird weiterhin auf der Schiene durchgeführt. Verwunderlich ist diese Rationalisierungsmaßnahme nicht, da das Verkehrsaufkommen in


Ein Triebwagen auf der Regenbrücke in Richtung Straubing.

den zurückliegenden Jahren auf der oben genannten Strecke drastisch zurückging. So wurden 1978 auf der Strecke Steinburg-Miltach noch 165 Reisende im werktäglichen Durchschnitt gezählt, 1981 nur noch 35 Reisende.
Durch die angekündigte und ab 30. September 1984 zu vollziehende Maßnahme verlieren folgende Haltepunkte und Bahnhöfe ihren Anschluß auf der Schiene im Personenverkehr: Wiespoint, Mitter-fels, Haselbach, Haibach, Konzell-Süd, Konzell-Streifenau, Rattenberg, Altransberg und Untervierau.
Insgesamt, so wird von offizieller Seite betont, werde mit dem Übergang auf die wesentlich wirtschaftlichere Busbedienung der öffentliche Personenverkehr nicht nur erhalten, vielmehr werde die Bedienungsqualität durch häufigere Fahrten und durch näher und bedeutend günstiger gelegene Haltestellen sogar eindeutig verbessert. Die schienenparallel geführten Busse (neun Schienenhalte werden durch zwölf Bushaltestellen ersetzt), sollen in Zukunft bei etwa gleichbleibenden Fahrzeiten eine kundengerechte Bedienung ermöglichen.
28. September letzter Zug
Bei der Stillegung der Nebenbahnstrecke Steinburg-Miltach bewahrheitet sich wieder die Erfahrung, daß gerade jene Strecken die kürzeste Lebensdauer haben, die am spätesten gebaut wurden. Am Freitag, 28. September 1984, wird als letzter planmäßiger Personenzug der Triebwagen (Zug Nummer 8401) um 5.26 Uhr den


Nur für Güterzüge werden weiterhin die Signale auf Fahrt gestellt.

Bahnhof Miltach verlassen und damit eine fast 80jährige Eisenbahngeschichte auf dieser Bayerwaldstrecke abschließen. Aus Anlaß dieser einschneidenden Maßnahme soll kurz über Bau und Eröffnungsfahrt dieser Nebenbahn berichtet werden, als Quelle diente das Buch „Eisenbahnen im Bayerischen Wald“ von Walther Zeitler.
Eine lange Vorgeschichte und eine ebenso lange Baugeschichte hat die Lokalbahn Straubing-Cham. Sie wurde zwischen Straubing und Miltach in vier Etappen eröffnet, und zwar von Straubing nach Bogen am 9. Dezember 1895, von Bogen nach Steinburg am 16. Mai 1896, von Steinburg nach Konzell-Süd am 5. Dezember 1896 und von Konzell-Süd nach Miltach am 1. Juni 1905.
Streckenführung war umstritten
Kaum war die Lokalbahn bis Konzell-Süd eröffnet, da wurden Stimmen laut, sobald als möglich auch die Verbindung nach Cham und den Anschluß an die Bahnen im Norden herzustellen. Andererseits wollten die Kötztinger und Chamer einen direkten Anschluß nach Straubing. Treibende Kraft war wieder der Straubinger Magistrat. Die von diesem vorgeschlagene Linienführung konnte nicht ausgeführt werden, so daß man staatlicherseits die jetzige Streckenführung untersuchte. Doch da

Konzell-Streifenau – Scheitelpunkt der Strecke Straubing-Miltach.

machten die Gemeinden Sattelpeilnstein, Birnbrunn, Grub, Harrling und Wolfersdorf den Antrag, die Strecke doch zwischen Streifenau und Altrandsberg über Kasparzell, Weihermühle und Kothrettenbach zu führen. Doch diese Linie war länger und hätte größere Steigungen erfordert, so daß man sie wieder fallen lassen mußte. Obendrein hätten dann Rattenberg und Neurandsberg ihren unmittelbaren Bahnanschluß eingebüßt. Die Übersetzung des Konzeller Höhenzuges und des Klinglbaches waren sehr kostspielig. 210 000 Kubikmeter Erde mußten bewegt werden. Auch die notwendigen Brücken, darunter die über den Regen bei Miltach und die über den Klinglbach, machten das Projekt verhältnismäßig teuer. An Haltestellen waren ursprünglich vorgesehen: Streifenau, Baumgarten, Altrandsberg und Untervierau sowie ein Halteplatz in Oberndorf. Konzell verlor seine Funktion als Endbahnhof. Da die Strecke verhältnismäßig lang war,mußte auch das rollende Meterial vermehrt werden, so daß man in Cham eine Lokremise mit Zubehör bauen und den Lokschuppen in Straubing vergrößern mußte.
Wünsche der Gemeinden
Die Gemeinden brachten wieder Wünsche vor. So beantragte Rattenberg, dem Halteplatz bei der Ortschaft Baumgarten den Namen Rattenberg zu geben. Oberndorf meinte, daß eine Haltestelle Untervierau entbehrlich sei und daß dort ein Personenhalteplatz genüge. Erstmals weigerten sich die beteiligten Gemeinden strikt, den Grund und Boden kostenlos abzutreten. Die Staatsbahn blieb hart. Sie beschloß, an der Strecke eben nur Halteplätze vorzusehen. Wenn in Streifenau eine Haltestelle notwendig sei, wollte man die nach dem Gesetz aufzubringenden Kosten für den Grunderwerb von der Gemeinde zwangsweise einheben.
Betriebsansiedlungen
Bei der Rentabilitätsberechnung zählte man für Konzell schon 1 000 Einwohner, so daß der Ort in den letzten 12 Jahren seine Einwohnerzahl mehr als verdoppelt hatte. Nächstgrößter Ort war Moosbach mit über 700 Einwohnern. Während auf dem Streckenabschnitt Straubing-Konzell einige ganz respektable Betriebe anzutreffen waren, darunter eine große Ziegelei in Bärndorf, konnten die Planer für das Reststück nur auf einen großen Granitsteinbruch bei Altrandsberg verweisen, der „erwarten lasse, daß er den Güterverkehr befruchten werde“. Doch sei der Nutzen der Bahn vor allem im Reiseverkehr zwischen Donau- und Regental zu suchen sowie in einer schnelleren Postbeförderung zwischen diesen Gebieten. Die Stadt Straubing als die Hauptnutznießerin dieser Strecke hatte wieder die Verpflichtung übernommen, für den Gesamtaufwand zu haften, der für den Grunderwerb notwendig sei. Kötzting gab 10 000 Mark und Mitterfels 3 000 Mark dazu.
Am 1. Juni 1905 war es soweit. Mit weniger Aufwand als beim ersten Teil wurde das Reststück der Strecke Straubing-Miltach eröffnet. Der Vordere Bayerische Wald hatte seine erste durchgehende Nord-Süd-Eisenbahnverbindung, die auch die einzige Nord-Süd-Eisenbahn in diesem Gebiet bleiben sollte. 1865 hatten die Bogener unter Hinweis auf die 23 Ziegeleien in und um Bogen erstmals diese Bahn gefordert, die man später gleich als Verbindung zwischen Böhmen und München gebaut sehen wollte. Nach 40 Jahren war dieser Plan verwirklicht, aber das Ergebnis hatte nur sekundären Charakter, wie schon die Bezeichnung Sekundärbahn sagt. Der Bahnhof Konzell wurde zum Bahnhof Konzell-Süd und Streiferau, das heutige Streifenau, erhielt die Bezeichnung Konzell-Streifenau. Der Nachzügler erwies sich leider als nicht sehr lebenskräftig, so daß die Deutsche Bundesbahn den Antrag stellte, die Strecke zwischen Miltach und Steinburg stillzulegen.
Quelle: Bogener Zeitung, 25.09.1984


Leistungsprüfung absolviert
Au v. Wald.
Zwei Gruppen der Freiwilligen Feuerwehr Au v. Wald legten kürzlich vor einem Schiedsrichterteam unter der Leitung von Kreisbrandinspektor Pellkofer die Leistungsprüfungen der Stufen I (Bronze) und II (Silber) ab. Die Prüfungen der einzelnen Stufen verlangten den Kameraden allerhand ab, der Aufbau der Wasserversorgung gelang jedoch leicht innerhalb der vorgeschriebenen Zeit.
1. Kommandant Johann Breu hieß zur Verleihung der Abzeichen eine Reihe von Ehrengästen willkommen. Kreisbrandinspektor Pellkofer beglückwünschte die beiden erfolgreichen Gruppen und bemerkte, daß zur Bewältigung der vielfältigen Aufgaben in unserer heutigen Gesellschaft ein hoher Ausbildungsstand der Feuerwehr unerläßlich sei. Die Leistungsprüfung solle nur ein Teil der Ausbildung sein. Er appellierte an die jungen Feuerwehrkameraden, den Hauptwert der Leistungsprüfung nicht in dem erworbenen Abzeichen zu sehen. Vielmehr soll sie Grundlage für einen kontinuierlich höheren Ausbildungsstand sein. Dies erfordere allerdings wiederholtes Üben sowie das Beherrschen sämtlicher Funktionen innerhalb der Gruppe.
Zu seiner vollsten Zufriedenheit konnte Kreisbrandmeister Leidl feststellen, daß es in Au v. Wald keinerlei Probleme hinsichtlich des Nachwuchses gebe. In Bezug auf die erworbenen Abzeichen bemerkte Leidl: „Die Ausbildung fängt jetzt erst an. Ich bitte alle Kameraden, sich weiterhin aktiv in den Dienst der FFW zu stellen und sich ständig weiterzubilden!“
Im Namen der Gemeinde Hunderdorf gratulierte 1. Bürgermeister Egon Weinzierl den beiden erfolgreichen Gruppen. Er dankte den Kameraden für die geopferte Freizeit und bemerkte, daß man sich auf die Au’inger schon immer verlassen konnte.
1. Kommandant Breu bedankte sich bei der Gemeinde Hunderdorf für die stets gute Unterstützung und Zusammenarbeit. Seine erfolgreichen Kameraden forderte Breu auf, sich auch weiterhin ständig weiterzubilden und sich den Leistungsprüfungen zu stellen. Vorstand Alois Freudenstein dankte den beiden Gruppen ebenfalls für die zahlreichen Übungen und bemerkte, daß aufgrund des großen Engagements vieler junger Au’inger der Nachwuchs der FFW gesichert sei.
Die Leistungsabzeichen erhielten: Stufe I (Bronze): Konrad Leidl, Werner Maier, Willi Wagner jun., Walter Hornberger, Manfred Breu, Christian Grüneisl, Alfons Maier jun. Stufe II (Silber): Alfons Retzer, Helmut Retzer, Werner Hornberger, Manfred Poiger, Gerhard Petzendorfer, Ferdinand Reiner, Helmut Gstettenbauer, Josef Hacker jun.
Quelle: Bogener Zeitung, 26.09.1984


7 Jahre Musikverein Hunderdorf  (?)
Zur Geschichte der Musikkapellen
Musikkapellen gehören heute zum Alltag des dörflichen und städtischen Lebens. Kaum ein Familienfest, ein Volks- oder Trauerfest, bei dem nicht irgendeine musikalische Darbietung zu hören ist. Bei manchen ist es Familientradition, einer Musikkapelle anzugehören. Die Bugl-Kapelle in Hunderdorf und Windberg und die Rackl-Kapelle in St. Englmar sind Namen, die eine solche Tradition besitzen.
Als vor drei Jahren in Hunderdorf der Musikverein gegründet wurde, hätte niemand geglaubt, daß die aus jungen Leuten zusammengestellte Gruppe in so kurzer Zeit einen so bedeutenden Ruf erringen würde. Ihr Lehrer Tony Niedermayr ist mit der Kapelle weit über den Ort und Landkreis hinaus bekannt und berühmt geworden. Das dreijährige Jubiläum ist Anlaß genug, einen Blick auf die Geschichte der Musikkapellen in der Vergangenheit zu werfen.
Der Ursprung der Musiker liegt im Dunkel. Aus Ausgrabungen wissen wir, daß schon mit der Entdeckung der Metalle die ersten Instrumente entstanden sind. Die Luren der Germanen waren erste Boten einer Entwicklung von Musikinstrumenten, die heute in Form und Klang ungeheuer vielfältig sind. Wann jedoch die ersten Musikkapellen auf den Plan getreten sind, ist unbekannt. Mit Fiedeln, Blockflöten und Harfen wurde schon sehr früh zum Tanz in Städten und Dörfern aufgespielt. Die Musikgruppen waren meist wandernde Truppen und gehörten zum fahrenden Volk, die, wie früher die Schauspieler, einer niederen Klasse angehörten und immer etwas von oben herab angeschaut wurden. Sie waren ohne Bürgerrechte, die Kinder aus diesen Familien durften kein ehrliches Handwerk erlernen. Als bei der Befestigung der Städte im frühen Mittelalter Turm- und Torwächter ins Horn blasen mußten und Bedienstete der Städte wurden, gewannen die Musikanten an Ansehen. In Gruppen wurden sie bei Stadt- und Kirchenfesten eingesetzt. Bekannte Stadtmusikanten wurden zu besonderen Festen an andere Städte ausgeliehen. Das Liedgut verbreitete sich auf diese Weise im ganzen Lande.
Besonderes Ansehen hatten die Musikkapellen, als in der Napoleonischen Zeit die Bürgerwehr ins Leben gerufen und diese von den Musikanten angeführt durch die Stadt oder zu den Übungen geleitet wurde. Es entstanden echte Bürgerwehrkapellen. Sie traten in der Folge bei verschiedenen Festlichkeiten auf: bei Prozessionen, Fahnenweihen, Kirchweihfesten und bei anderen Anlässen. Becken, Schellenbaum und Trommeln kamen zu den Blasinstrumenten hinzu.
In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, nach einigen verlorenen Kriegen, ging die Bedeutung der Bürgerwehr- und Militärkapellen zurück. Die Musikanten blieben jedoch oft beisammen und bildeten Privatkapellen, da die Nachfrage nach musikalischen Darbietungen weiterhin groß war. Ein Dorffest ohne Musik ist heute nicht mehr denkbar. So entstanden besonders nach dem letzten Kriege viele Musikkapellen mit oft seltsamen Namen und Instrumenten.
Und nun zur Geschichte des Musikvereins Hunderdorf. Initiator des jungen Vereins war der jetzige Vorsitzende Egon Weinzierl, der am 9. Sept. 1981 zur ersten Informationsversammlung eingeladen hatte. Da ein weites Interesse bestand, begann im November der Musikunterricht für die Jugendblaskapelle durch Musiklehrer Tony Niedermayr. Bereits am 3. Jan. 1982 erfolgte der 1. Auftritt der Jungbläser in der Pfarrkirche beim Gottesdienst. Am 27. Jan. fand die Gründungsversammlung statt, bei der sich 36 Erwachsene als Gründungsmitglieder eintrugen und Egon Weinzierl zum 1. Vorsitzenden wählten.
Am 23. Juni erfolgte die Eintragung in das Vereinsregister. Damals zählte der Verein 75 passive und 42 aktive Mitglieder. Der Musikverein besteht aus der Jugendblaskapelle und der Akkordeongruppe. Dem Dirigenten Tony Niedermayr steht sein Stellvertreter Heinz Schroll zur Seite.
Zur Zeit hat der Verein 99 passive und 50 aktive Mitglieder. In den letzten drei Jahren trat die Musikkapelle bei nachstehenden auswärtigen Veranstaltungen auf:
Straubing: Weihnachtskonzert, Stadtplatzfest, Altenheim, Straubinger Volksbühne
Tännesberg b. Weiden: Traditoneller St.-Jodok-Ritt
Regensburg: Diözesan-Jugendtag mit Bischof Manfred
Kagers: Pfarrfest und Christkindlanblasen
Landau: Weihnachtskonzert
Bubach: Standkonzert, Besuch bei Pfarrer Reitinger
Viechtach: Stadtplatzkonzert
Nicht zu vergessen sind die vielen Aufführungen innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft und des Landkreises.
Der Musikverein erfreute beim letzten Musikfest mit der Jugendkapelle die Kirchenbesucher bei der Gestaltung des Gottesdienstes und anschließenden auch mit der Akkordeongruppe die vielen Besucher beim Festbetrieb in der Halle des Bauhofes.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 28.09.1984


Ende der Sommerzeit
Die mitteleuropäische Sommerzeit endet im Jahre 1984 am Sonntag, dem 30. 9. 84 um 3 Uhr mitteleuropäischer Sommerzeit.
Zum Zeitpunkt des Endes der Sommerzeit wird die Stundenzählung um eine Stunde von 3 Uhr auf 2 Uhr zurückgestellt.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 28.09.1984


Manöverschäden umgehend melden
In der Zeit vom 10. 9. — 23. 9. 84 wurde das Bundeswehrmanöver „Flinker Igel“ durchgeführt. Die von Übungsschäden Betroffenen haben dies innerhalb eines Monats nach Abschluß des Manövers bei der zuständigen Gemeinde zu melden.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 28.09.1984


Der neue Naturschutzbeirat im Landkreis Straubing-Bogen
Die Regierung von Niederbayern hat mit Schreiben vom 1. 8. 84 folgende Mitglieder und Stellvertreter für den Naturschutzbeirat im Landkreis Straubing-Bogen bestimmt.
Mitglied: Johann Gold, Kirchroth, Stellvertr.: Fritz Wagmüller, Bogen
Edmund Bauer, Mallersdorf, Stellvertr.:  Hans Heitzer, Bogen
Karl Baumann, Geiselhöring, Stellvertr.:  Josef Himmelstoß, Bogen
Adolf Neuhofer, Perasdorf, Stellvertr.:  Herbert Schöberl, Rattiszell
Heinrich Lobmeier, Neukirchen, Stellvertr.:Jakob Hilmer, Edenhof
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 28.09.1984


Satzungen der Jagdgenossenschaften
— Hunderdorf
— Gaishausen
—Steinburg
—Windberg

Für die Jagdgenossenschaft Hunderdorf:
§1
Name und Sitz der Jagdgenossenschaft
Die Jagdgenossenschaft des Gemeinschaftsjagdreviers Hunderdorf ist nach Art. 11 Abs. 1 Satz 1 BayJG eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie führt den Namen „Jagdgenossenschaft Hunderdorf“ und hat ihren Sitz in Hunderdorf.
§2
Gemeinschaftsjagdrevier
Das Gemeinschaftsjagdrevier umfaßt gemäß § 8 BJagdG mit Ausnahme der Eigenjagdreviere alle zusammenhängenden Grundflächen gemäß dem von der unteren Jagdbehörde genehmigten Teilungsbeschluß der Jagdgenossenschaft Hunderdorf vom 7. Dez. 1978 zuzüglich der angegliederten und abzüglich der abgetrennten Grundflächen.
Für die Jagdgenossenschaft Gaishausen:
§1
Name und Sitz der Jagdgenossenschaft
Für die Jagdgenossenschaft Gaishausen:
§1
Name und Sitz der Jagdgenossenschaft
Die Jagdgenossenschaft des Gemeinschaftsjagdreviers Gaishausen ist nach Art. 11 Abs. 1 Satz 1 BayJG eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie führt den Namen „Jagdgenossenschaft Gaishausen“ und hat ihren Sitz in Gaishausen.
§2
Gemeinschaftsjagdrevier
Das Geineinschaftsjagdrevier umfaßt gemäß § 8 BJagdG mit Ausnahme der Eigenjagdreviere alle zusammenhängenden Grundflächen gemäß dem von der unteren Jagdbehörde genehmigten Teilungsbeschluß der Jagdgenossenschaft Hunderdorf vom 7. Dez. 1978 zuzüglich der angegliederten und abzüglich der abgetrennten Grundflächen.
Für die Jagdgenossenschaft Steinburg:
§1
Name und Sitz der Jagdgenossenschaft
Die Jagdgenossenschaft des Gemeinschaftsjagdreviers Steinburg ist nach Art. 11 Abs. 1 Satz 1 BayJG eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie führt den Namen „Jagdgenossenschaft Steinburg“ und hat ihren Sitz in Steinburg.
§2
Das Gemeinschaftsjagdrevier umfaßt gemäß § 8 BJagdG mit Ausnahme der Eigenjagdreviere alle zusammenhängenden Grundflächen gemäß dem von der unteren Jagdbehörde genehmigten Teilungsbeschluß der Jagdgenossenschaft Hunderdorf vom 7. Dez. 1978 zuzüglich der angegliederten und abzüglich der abgetrennten Grundflächen.
Für die Jagdgenossenschaft Windberg:
§1
Name und Sitz der Jagdgenossenschaft
Die Jagdgenossenschaft des Gemeinschaftsjagdreviers Windberg ist nach Art. 11 Abs. 1 Satz 1 BayJG eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie führt den Namen „Jagdgenossenschaft Windberg“ und hat ihren Sitz in Windberg.
§2
Gemeinschaftsjagdrevier
Das Gemeinschaftsjagdrevier umfaßt gemäß § 8 BJagdG mit Ausnahme der Eigenjagdreviere alle zusammenhängenden Grundflächen des Gebietes der Gemeinde Windberg nach dem gegenwärtigen Gebietsstand zuzüglich der angegliederten und abzüglich der abgetrennten Grundflächen.
§3
Mitglieder der Jagdgenossenschaft
(1) Mitglieder der Jagdgenossenschaft (Jagdgenossen) sind die Eigentümer oder Nutznießer – jedoch nicht die Pächter – der Grundflächen, die das Gemeinschaftsjagdrevier bilden. Eigentümer von Grundflächen des Gemeinschaftsjagdreviers, auf denen die Jagd ruht oder aus anderen Gründen dauernd nicht ausgeübt werden darf, gehören gemäß § 9 Abs. 1 BJagdG insoweit der Jagdgenossenschaft nicht an.
(2) Die Jagdgenossenschaft führt ein Jagdkataster, in dem die Eigentümer oder Nutznießer der zum Gebiet der Jagdgenossenschaft gehörenden Grundflächen und deren Größe ausgewiesen werden. Zu diesem Zweck haben die Jagdgenossen vor Ausübung ihrer Mitgliedschaftsrechte dem Jagdvorsteher alle zur Anlegung dieses Verzeichnisses erforderlichen (Grundbuchauszüge, Urkundenabschriften etc.) unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Das Jagdkataster ist fortzuführen; durch Eigentumswechsel eingetretene Veränderungen hat der Erwerber dem Jagdvorsteher nachzuweisen. Das Jagdkataster liegt für die Jagdgenossen und deren schriftlich bevollmächtigen Vertreter für ihren Grundbesitz zur Einsicht beim Jagdvorsteher offen.
§4
Aufgaben der Jagdgenossenschaft
Die Jagdgenossenschaft verwaltet unter eigener Verantwortug nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit alle Angelegenheiten, die sich aus dem Jagdrecht der ihr angehörigen Jagdgenossen ergeben. Sie hat insbesondere die Aufgabe, das ihr zustehende Jagdausübungsrecht im Interesse der Jagdgenossen zu nutzen und für die Lebensgrundlagen des Wildes in angemessenem Umfang und im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit zu sorgen. Ihr obliegt nach Maßgabe des § 29 Abs. 1 BJagdG der Ersatz des Wildschadens, der an den zum Gemeinschaftsjagdrevier gehörenden Grundstücken entsteht.
§5
Organe der Jagdgenossenschaft
Die Organe der Jagdgenossenschaft sind
1. die Versammlung der Jagdgenossen,
2. der .Jagdvorstand,
3. der Jagdvorsteher.
§6
Versammlung der Jagdgenossen
(1) Die Versammlung der Jagdgenossen beschießt die Satzung und deren Änderungen. Sie wählt
a) den Vorsitzenden des Jagdvorstandes (Jagdvorsteher) und dessen Stellvertreter,
b) zwei Beisitzer,
c) einen Schriftführer,
d) einen Kassenführer,
e) zwei Rechnungsprüfer.
(2) Die Versammlung der Jagdgenossen beschließt weiterhin über
a) den Haushaltsplan,
b) die Entlastung des. Jagdvorstandes und des Kassenführers,
c) die Abrundung, Zusammenlegung und Teilung des Gemeinschaftsjagdreviers,
d) den Erwerb oder die Anpachtung von Grundflächen für Maßnahmen der Reviergestaltung oder Asungsverbesserung,
e) die Art der Jagdnutzung des Gemeinschaftsjagdreviers,
f) die Art der Verpachtung und über die Pachtbedingungen,
g) die Erteilung des Zuschlags bei der Jagdverpachtung,
h) die Änderung und Verlängerung laufender Jagdpachtverträge,
i) die Zustimmung zur Weiter- und Unterverpachtung des Gemeinschaftsjagdreviers und zur Erteilung von Jagderlaubnisscheinen auf Dauer, die Verwendung des Reinertrags der Jagdnutzung und den Zeitpunkt seiner Ausschüttung,
k) die Anstellung eines Berufsjägers oder bestätigten Jagdaufsehers,
l) die Erhebung von Umlagen zum Ausgleich des Haushaltsplanes,
m) die Zustimmung zu Dringlichkeitsentscheidungen des Jagdvorstandes gemäß § 9 Abs. 8 Satz 2 dieser Satzung,
n) die Festsetzung von Aufwandsentschädigungen für die Mitglieder des Jagdvorstandes, den Schriftführer, den Kassenführer und die Rechnungsprüfer.
Die Versammlung der Jagdgenossen darf die Entscheidung hierüber weder auf den Jagdvorstand noch auf den Jagdvorsteher übertragen:
(3) Die Versammlung der Jagdgenossen kann den Jagdvorstand ermächtigen, die Führung der Kassengeschäfte durch öffentlich-rechtlichen Vertrag der Stadt-/Gemeindekasse zu übertragen. -Mit dem Wirksamwerden des Vertrages entfällt die Wahl eines Kassenführers.
§7
Durchführung der Versammlung der Jagdgenossen
(1) Die Versammlung der Jagdgenossen ist vom Jagdvorsteher wenigstens einmal im Geschäftsjahre (§ 14, Abs. 2) einzuberufen. Der Jagdvorsteher muß die Versammlung der Jagdgenossen auch einberufen, wenn mindestens ein Viertel der stimmberechtigten Jagdgenossen oder der Jagdvorstand die Einberufung bei ihm schriftlich unter Angabe der auf die Tagesordnung zu setzenden Angelegenheiten beantragt oder wenn die Jagdbehörde dies aufsichtlich anordnet.
(2) Die Versammlung der Jagdgenossen soll am Sitz der Jagdgenossenschaft stattfinden. Sie ist nicht öffentlich, ausgenommen die Versammlung zur Versteigerung der Jagd oder zur Öffnung der Gebote bei öffentlicher Ausbietung. Der Jagdvorsteher kann einzelnen Personen die Anwesenheit gestatten. Der Jagdbehörde ist die Anwesenheit jederzeit gestattet.
(3) Die Einladung zur Versammlung der Jagdgenossen ergeht durch Bekanntmachung (§15). Sie muß mindestens eine Woche vorher erfolgen und Angaben über den Ort und den Zeitpunkt der Versammlung sowie die Tagesordnung enthalten.
(4) Den Vorsitz in der Versammlung der Jagdgenossen führt der Jagdvorsteher. Für die Abwicklung bestimmter Angelegenheiten, insbesondere zur Leitung einer öffentlichen Versteigerung, kann ein anderer Versammlungsleiter bestellt werden.
(5) Unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ können Beschlüsse nach § 6 nicht gefaßt werden.
(6) Über die Versammlung der Jagdgenossen ist die Jagdbehörde rechtzeitig zu unterrichten.
§8
Beschlußfassung der Versammlung der Jagdgenossen, Wahl
(1) Beschlüsse der Versammlung dem Jagdgenossen bedürfen gemäß § 9 Abs. 3 BJagdG sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen als auch der Mehrheit der bei der Beschlußfassung vertretenen Grundfläche. Stimmenthaltungen werden bei der Berechnung der Stimmenmehrheit nicht mitgezählt. Miteigentümer und Gesamthandseigentümer eines zum Gemeinschaftsjagdrevier gehörenden Grundstücks haben zusammen nur eine Stimme und können ihr Stimmrecht nur einheitlich ausüben; der abstimmende Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer gilt als Vertreter der anderen Mitberechtigten.
(2) Beschlüsse nach § 6 Abs. 2 Satz 1 Buchstaben g, h und i sind schriftlich unter Verwendung von Stimmzetteln zu fassen. Das gleiche gilt für sonstige Beschlüsse, wenn ihr Zustandekommen nach Absatz 1 Satz 1 nicht einwandfrei festgestellt werden kann. Der Jagdvorstand hat die Unterlagen der schriftlichen Abstimmungen mindestens ein Jahr lang, im Fall der Beanstandung oder Anfechtung des Beschlusses für die Dauer des Verfahrens aufzubewahren.
(3) Bei der Beschlußfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigenVerwandten in gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft . angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte..
(4) Über den wesentlichen Verlauf und die Beschlüsse der Versammlung der Jagdgenossen ist eine Niederschrift zu fertigen. ‚Aus ihr muß insbesondere hervorgehen, wie viele Jagdgenossen anwesend oder vertreten waren und welche Grundfläche von ihnen vertreten wurde, ferner der Wortlaut der gefaßten Beschlüsse unter Angabe der Mehrheit nach Kopfzahl und Fläche, mit der sie gefaßt wurden. Die Niederschrift ist vom Jagdvorsteher und vom Schriftführer zu unterzeichnen. Die Jagdbehörde ist innerhalb eines Monats über die Beschlüsse der Versammlung der Jagdgenossen zu unterrichten.
(5) Ein Jagdgenosse oder ein Bevollmächtigter ist von der Mitwirkung an der Abstimmung entsprechend § 34 BGB ausgeschlossen, kann sich nicht vertreten lassen und auch keinen anderen vertreten, wenn sich die Beschlußfassung auf den Abschluß eines Rechtsgeschäfts oder auf einen Rechtsstreit zwischen der Jagdgenossenschaft und ihm selbst bezieht.
(6) Die Vorschriften der Absätze 1,3 und 4 gelten auch für die von der Versammlung der Jagdgenossen durchzuführenden Wahlen (§ 6 Abs. 1 Satz 2). Wahlen nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Buchstaben a und b sind schriftlich unter Verwendung von Stimmzetteln durchzuführen.
§9
Vorstand der Jagdgenossenschaft
(1) Der Jagdvorstand besteht aus dem Jagdvorsteher, seinem Stellvertreter und zwei Beisitzern. Die Beisitzer können auch die Funktion des Schriftführers und des Kassenführers übernehmen.
(2) Wählbar für den Jagdvorstand ist jeder Jagdgenosse, der volljährig und geschäftsfähig ist; ist eine Personengemeinschaft oder eine juristische Person Mitglied der Jagdgenossenschaft, so sind auch deren Vertreter wählbar.
(3) Der Jagdvorstand wird für eine Amtszeit von fünf Geschäftsjahren (§ 14 Abs. 2) gewählt. Die Amtszeit beginnt mit dem auf die Wahl folgenden Geschäftsjahr, es sei denn, daß im Zeitpunkt der Wahl kein gewählter Jagdvorstand vorhanden ist; in diesem Falle beginnt sie mit der Wahl und verlängert sich um die Zeit von der Wahl bis zum Beginn des nächsten Geschäftsjahres. Die Amtszeit verlängert sich bis zur Wahl eines neuen Jagdvorstandes um höchstens drei Monate, sofern innerhalb der letzten drei Monate vor dem Ende der satzungsmäßigen Amtszeit mindestens eine Versammlung der Jagdgenossen stattgefunden hat und es in dieser nicht zur Wahl eines neuen Jagdvorstandes gekommen.
(4) Der Schriftführer und der Kassenführer werden für die gleiche Amtszeit wie der Jagdvorstand gewählt; Absatz 3 Sätze 2 und 3 finden entsprechende Anwendung.
(5) Endet die Amtszeit eines Mitgliedes des Jagdvorstandes vorzeitig durch Tod, Rücktritt oder Verlust der Wählbarkeit, so ist für den Rest der Amtszeit innerhalb angemessener Frist, spätestens in der nächsten Versammlung der Jagdgenossen, eine Ersatzwahl vorzunehmen. In gleicher Weise ist zu verfahren, wenn ein anderer Funktionsträger vorzeitig ausscheidet.
(6) Der Jagdvorstand faßt Beschluß über den Abschußplanvorschlag, den die Hegegemeinschaft oder der Revierinhaber zur Herstellung des Einvernehmens nach Art. 13 Abs. 3 Satz 3 oder Art. 32 Abs. 1 Satz 1 BJagda vorgelegt hat. Die Versammlung der Jagdgenossen kann dem Jagdvorstand unter Beachtung des § 6 Abs. 2 Satz 2 weitere Aufgaben übertragen.
(7) Ein Mitglied des Jagdvorstandes dart bei Angelegenheiten der Jagdgenossenschaft nicht beratend oder Entscheidend mitwirken, wenn die Entscheidung ihm selbst oder einem Angehörigen (Art. 20 Abs. 5 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes) oder einer von ihm kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann.
(8) In Angelegenheiten, die an sich der Beschlußfassung durch die Versammlung der Jagdgenossen unterliegen, entscheidet der Jagdvorstand, falls die Erledigung keinen Aufschub duldet. In diesen Fällen hat der Jagdvorsteher unverzüglich die Zustimmung der Versammlung der Jagdgenossen einzuholen. Diese kann die Dringlichkeitsentscheidung aufheben, soweit nicht schon Rechte Dritter entstanden sind.
(9) Die Mitglieder des Jagdvorstandes sind ehrenamtlich tätig.
§ 10
Sitzungen des Jagdvorstandes
(1) Der Jagdvorstand tritt auf Einladung des Jagdvorstehers nach Bedarf zusammen. Er muß einberufen werden, wenn ein Mitglied des Jagdvorstandes dies schriftlich beantragt.
(2) Der Jagdvorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind. Der Jagdvorstand entscheidet mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder; Stimmenthaltung ist nicht zulässig. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Jagdvorstehers.
(3) Die Sitzungen des Jagdvorstandes sind nicht öffentlich. Der Schriftführer und der Kassenführer sollen, auch wenn sie nicht dem Jagdvorstand angehören, an dessen Sitzungen teilnehmen; sie sind zu den Sitzungen einzuladen. Der Jagdbehörde ist die Anwesenheit jederzeit gestattet.
(4) Uber die Beschlüsse des Jagdvorstandes ist eine Niederschrift zu fertigen und von den Teilnehmern der Sitzung zu unterzeichnen.
§ 11
Jagdvorsteher
(1) Der Jagdvorsteher führt die Geschäfte der Jagdgenossenschaft. Er hat die Beschlüsse der Versammlung der Jagdgenossen und des Jagdvorstandes vorzubereiten und durchzuführen. Insbesondere obliegt ihm
a) die Aufstellung des Haushaltsplanes und dessen Einhaltung bei der Bewirtschaftung der Haushaltsmittel nach § 14 Abs. 1 Nr. 2,
b) die Anfertigung der Jahresrechnung (Kassenbericht),
c) die Überwachung der Schritt- und Kassenführung,
d) die Aufstellung des Verteilungsplanes für die Auszahlung des Reinertrages an die einzelnen Jagdgenossen,
e) die Feststellung der Höhe der Umlagen für die einzelnen Mitglieder.
Die Versammlung der Jagdgenossen kann diese Aufgaben dem Jagdvorstand übertragen.
(2) Der Jagdvorsteher vertritt die Jagdgenossenschaft gerichtlich und außergerichtlich. Seine Vertretungsmacht ist auf die Durchführung der gesetzmäßig und ordnungsgemäß gefaßten Beschlüsse der Versammlung der Jagdgenossen und des Jagdvorstandes beschränkt.
§ 12
Kassenführer
(1) Der Kassenführer muß gut beleumundet, seine wirtschaftlichen Verhältnisse müssen geordnet sein.
(2) Der Kassenführer ist dem Jagdvorsteher, der sich laufend über den Zustand und die Führung der Genossenschaftskasse zu unterrichten und das Recht wie die Pflicht zu unvermuteten Kassenprüfungen hat, für die ordnungsgemäße Führung der Genossenschaftskasse verantwortlich.
(3) Kassenführer kann nicht sein, wer zur Erteilung von Kassenanordnungen befugt ist.
§ 13
Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen
(1) Die Jagdgenossenschaft stellt für jedes Geschäftsjahr einen Haushaltsplan auf, wenn der Umfang der Geschäfts- und Wirtschaftsführung dies erfordert. Übt die Jagdgenossenschaft die Jagd für eigene Rechnung aus, so ist ein Haushaltsplan aufzustellen. Der Haushaltsplan muß ausgeglichen sein.
(2) Zum Ende des Geschäftsjahres ist eine Jahresrechnung (Kassenbericht) zu erstellen, die den Rechnungsprüfern zur Prüfung und der Versammlung der Jagdgenossen zur Entlastung des Jagdvorstandes und des Kassenführers vorzulegen ist. Führt die Prüfung zur Feststellung erheblicher Verstöße gegen die Grundsätze einer geordneten Haushalts- und Kassenführung, so wird dem Jagdvorstand und dem Kassenführer Entlastung erst erteilt, wenn die Mängel ordnungsgemäß behoben sind.
(3) Die Rechnungsprüfer werden für die gleiche Amtszeit wie der Jagdvorstand gewählt; § 9 Abs. 3 Sätze 2 und 3 finden entsprechende Anwendung. Rechnungsprüfer kann nicht sein, wer dem Jagdvorstand angehört oder zu einem Mitglied des Jagdvorstandes in einer Beziehung der in § 9 Abs. 7 bezeichneten Art steht.
§14
Kassenverwaltung, Geschäfts- und Wirtschaftsführung
(1) Für die Kassengeschäfte gelten folgende Grundsätze:
1. Die Annahme- und Auszahlungsanordnungen der Jagdgenossenschaft sind vom Jagdvorsteher zu unterzeichnen. Sie sind hinsichtlich der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit der Angaben in der Kassenanordnungen von einem weiteren Mitglied des Jagdvorstandes gegenzuzeichnen.
2. Für den Nachweis der Einnahmen und Ausgaben in zeitlicher Reihenfolge und gegebenenfalls nach der im Haushaltsplan vorgesehenen Ordnung wird durch den Kassenführer ein Kassenbuch geführt, das nach Einnahmen, Ausgaben, Verwahrungen, Vorschüssen, Geldbestand und -anlagen zu gliedern ist. Das Kassenbuch dient zusammen mit den entsprechenden Belegen als Rechnungslegungsbuch. Diese Unterlagen sind mindestens 10 Jahre aufzubewahren.
3. Der Kassenführer hat dafür zu sorgen, daß die Einnahmen der Jagdgenossenschaft rechtzeitig eingehen und die Auszahlungen ordnungsgemäß geleistet werden. Außenstände sind durch ihn anzumahnen und nach fruchtlosem Ablauf der hierbei gesetzten Zahlungsfrist dem Jagdvorsteher zur zwangsweisen Beitreibung zu melden.
4. Der Barbestand der Kasse ist möglichst gering zu halten. Entbehrliche Barbestände sind unverzüglich auf ein Konto bei einem Kreditinstitut einzuzahlen und dort bestverzinslich anzulegen.
5. Kassenfehlbeträge sind vom Kassenführer zu ersetzen; der Ersatz ist im Kassenbuch festzuhalten. Kassenüberschüsse sind als sonstige Einnahmen zu buchen. Bis zur Aufklärung ist der Kassenfehlbetrag als Vorschuß und der Kassenüberschuß als Verwahrung nachzuweisen.
(2) Geschäftsjahr der Jagdgenossenschatt ist das Jagdjahr im Sinne des § 11 Abs. 4 BJagdG.
(3) Die Einnahmen der Jagdgenossenschaft sind, soweit sie nicht zur Erfüllung der Aufgaben der Genossenschaft oder nach Maßgabe des Haushaltsplans zur Bildung von Rücklagen oder zu anderen Zwecken zu verwenden sind, an die Mitglieder auszuschütten. Durch den Beschluß über die Bildung von Rücklagen oder die anderweitige Verwendung der Einnahmen wird der Anspruch der Jagdgenossen, die dem Beschluß nicht zugestimmt haben, auf Auszahlung ihres Anteils am Reinertrag der Jagdnutzung gemäß § 10 Abs. 3 BJagdG nicht berührt.
(4) Von den Mitgliedern der Jagdgenossenschaft dürfen Umlagen nur erhoben werden, wenn und soweit dies zum Ausgleich des Haushaltsplans unabweisbar hotwendig ist.
§15
Bekanntmachungen der Jagdgenossenschaft
Für die Jagdgenossen bestimmte Bekanntmachungen werden im Bereich der Jagdgenossenschaft in ortsüblicher Weise vorgenommen. Für die Öffentlichkeit bestimmte Bekanntmachungen werden in einer am Sitz der Jagdgenossenschaft verbreiteten Tageszeitung veröffentlicht.

Für die Jagdgenossenschaft Hunderdorf:
§ 16
Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die bisherige Satzung vom 7. Dez. 1978 außer Kraft.
(2) Der erste Haushaltsplan nach § 13 Abs. 1 ist gegebenenfalls für das Geschäftsjahr 1985/86 aufzustellen; die erste Rechnungsprüfung nach den Vorschriften dieser Satzung ist für das Geschäftsjahr 1984/85 vorzunehmen.
Vorstehende Satzung ist in der Versammlung der Jagdgenossen vom 23. März 1984 beschlossen worden.
Hunderdorf, den 23. März 1984
Xaver Neumaier
Jagdvorsteher

Für Jagdgenossenschaft Gaishausen:
§ 16
Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Satzung vom 7. Dez. 1978 außer Kraft.
(2) Der erste Haushaltsplan nach § 13 Abs. 1 ist gegebenenfalls für das Geschäftsjahr 1985/86 aufzustellen; die erste Rechnungsprüfung nach den Vorschriften dieser Satzung ist für das Geschäftsjahr 1984/85 vorzunehmen.
Vorstehende Satzung ist in der Versammlung der Jagdgenossen vom 26. März 1984 beschlossen worden.
Gaishausen, den 26. März 1984
Karl Schneider
Jagdvorsteher

Für Jagdgenossenschaft Steinburg:
§ 16
Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Satzung vom 7. Dez. 1978 außer Kraft.
(2) Der erste Haushaltsplan nach § 13 Abs. 1 ist gegebenenfalls für das Geschäftsjahr 1985/86 aufzustellen; die erste Rechnungsprüfung nach den Vorschriften dieser Satzung ist für das Geschäftsjahr 1984/85 vorzunehmen. Vorstehende Satzung ist in der Versammlung der Jagdgenossen vom 31. März 1984 beschlossen worden.
Steinburg, den 31. März 1984
Max Schötz
Jagdvorsteher

Für Jagdgenossenschaft Windberg:
§ 16
Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Satzung vom 29. Nov. 1959 außer Kraft.
(2) Der erste Haushaltsplan nach .4 13 Abs. 1 ist gegebenenfalls für das Geschäftsjahr 1985/86 aufzustellen; die erste Rechnungsprüfung nach den Vorschriften dieser Satzung ist für das Geschäftsjahr 1984/85 vorzunehmen.
Vorstehende Satzung ist in der Versammlung der Jagdgenossen vom 24. März 1984 beschlossen worden.
Windberg, den 24. März 1984
Peter Faltl
Jagdvorsteher
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 28.09.1984


Jägerprüfung 1985
Der schriftliche Teil der Jägerprüfung 1985 findet gemäß Verordnung über die Jäger- und Falknerprüfung (Jäger- und Falknerprüfungsordnung – JFPO) vom 1. Februar 1983 (GVBl. S. 25) landeseinheitlich am Dienstag, den 22. Januar 1985, statt (Beginn 9 Uhr).
Prüfungsbewerber können sich bis spätestens 20. November 1984 unter Angabe von Vor- und Zuname, Beruf, Geburtsdatum und vollständiger Anschrift (einschließlich Postleitzahl) schriftlich bei der Kreisverwaltungsbehörde (untere Jagdbehörde) zur Prüfung anmelden, in deren Bereich sie ihre Wohnung haben. Für die Bewerber aus dem Landkreis Straubing-Bogen ist sonach das Landratsamt Straubing-Bogen in 8440 Straubing, Leutnerstraße 15, Zimmer Nr. 218, zur Entgegennahme der Anmeldungen zuständig. Hier sind auch die Antragsformblätter erhältlich. Anstelle der Kreisverwaltungsbehörden sind auch die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften zur Entgegennahme von Anmeldungen zur Prüfung zuständig. Hat ein Bewerber keine Hauptwohnung in Bayern, so hat er sich innerhalb der gleichen Frist bei einer Kreisverwaltungsbehörde desjenigen Regierungsbezirkes anzumelden, in dem er die Prüfung ablegen will.
Eingangs genannte Anmeldefrist ist eine Ausschlußfrist; spätere Anmeldungen können deshalb nicht mehr berücksichtigt werden.
Der Anmeldung sind die nach § 4 Abs. 1 JFPO erforderlichen Unterlagen beizufügen:
1. Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsgebühr von 240,00 DM und der Verwaltungsgebühr für die Zulassung zur Jägerprüfung von 10.00 DM bei der Kreiskasse des Landratsamtes Straubing-Bogen in Straubing,
2. ein Führungszeugnis, das nicht älter als 6 Monate sein darf
3. bei Minderjährigen die schriftliche Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters,
4. der Nachweis über die jagdliche Ausbildung in Form einer Bestätigung, daß der Bewerber mindestens 120 Stunden an einem Ausbildungslehrgang im Sinne des § 6 JFPO teilgenommen hat. Mindestens 60 Stunden müssen dabei auf den praktischen Teil der Ausbildung entfallen. Dem Nachweis der praktischen Ausbildung über 60 Stunden steht gleich die Bestätigung über eine einjährige jagdliche Lehre bei einem bestätigten Lehrherrn:
5. von Bewerbern mit gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Bayerns die Zustimmung der zuständigen Behörde des Heimatlandes zur Teilnahme an einer Jägerprüfung in Bayern und der Nachweis, daß sie an Prüfungsvorbereitungen teilgenommen haben, die den Anforderungen der Jägerprüfung entsprechen.
Im übrigen ist der Antrag vollständig auszufüllen und die Stellungnahme der zuständigen Wohnsitzgemeinde bzw. Verwaltungsgemeinschaft einzuholen (Abschnitt II. des Antragsformblattes). Die untere Jagdbehörde entscheidet über die Zulassung des Bewerbers zur Prüfung. Bewerber, die am 20. November das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder bei denen die Anmeldungsunterlagen nicht vollständig vorliegen oder denen der Jagdschein nach § 17 Abs. 1 Nr. 2. oder Nr. 3. BJagdG versagt werden müßte, müssen zurückgewiesen werden. Bewerber, denen nach § 17 Abc. 2 Nr. 4 BJagdG.2 der Jaggdschein versagt werden könnte, können zurückgewiesen werden. Werden Zurückweisungsgründe erst nach der Zulassung zur Prüfung bekannt, so gelten für die Rücknahme oder den Widerruf die Sätze 2 und 3 entsprechend.
Die Prüfung ist nicht öffentlich. Zum mündlichen Teil der Prüfung kann der Vorsitzende des Prüfungsausschusses Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheines oder Falknerjahresjagdscheines als Zuhörer zulassen.
Diese Bekanntmachung gilt auch für Personen, die zur Erlangung des Falknerjagdscheines die eingeschränkte Jägerprüfung ablegen wollen mit der Maßgabe, daß bei den Anmeldungsunterlagen zu Nummer 4. der Nachweis von Kenntnissen des Waffenrechts, der Waffentechnik und des Führens von Jagd- und Faustfeuerwaffen entfällt und die Prüfungsgebühr nur 160,00 DM beträgt. Der Anmeldung haben diese Bewerber eine Erklärung beizufügen, daß sie an der eingeschränkten Jägerprüfung teilnehmen wollen.
Die genaue Anschrift des Prüfungsraumes wird dem Bewerber rechtzeitig in der Ladung mitgeteilt.
Im übrigen wird auf die einschlägigen Bestimmungen der Jagd- und Falknerprüfungsordnung hingewiesen, die beim Landratsamt Straubing-Bogen, Zimmer Nr. 218, zur Einsichtnahme aufliegt.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 28.09.1984

Überprüfung von landwirtschaftlichen Zugmaschinen nach § 29 StVZO
Die nächste Überprüfung von landwirtschaftlichen Zugmaschinen nach § 29 StVZO findet für Steinburg, Hunderdorf, Neukirchen u. Gaishausen am Mittwoch, dem 31. Okt. 1984, in Steinburg von 13 — 16 Uhr beim Gasthaus Berger statt.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 28.09.1984


Bekanntmachung des Schreibens der Deutschen Bundesbahn vom 10.8.1984
Verlagerung des Schienenpersonennahverkehrs auf der Teilstrecke Miltach-Steinburg (Niederbayern) der Nebenbahn Miltach-Straubing

Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bundesminister für Verkehr hat mit Erlaß vom 10.5.1984- E 15/32.38.06- 128/188 Bb 83- die dauernde Einstellung des Reisezugbetriebes auf der Teilstrecke Miltach-Steinburg (Niederbay.) der Nebenbahn Miltach-Straubing genehmigt. Der Reisezugbetrieb zwischen Miltach (ausschließlich) und Steinburg (Niederbay.) (ausschließlich) wird daher zum Fahrplanwechsel im Herbst 1984 mit Ablauf des 29.9.84 eingestellt. Die Bedienung des Reiseverkehrs erfolgt künftig ausschließlich mit Omnibussen.
Der Wagenladungsverkehr ist von diesen Maßnahmen nicht betroffen.
Wir bedauern diese Entwicklung, aber die Deutsche Bundesbahn ist angesichts der verkehrspolitischen Vorgaben und der äußerst angespannten Wirtschaftslage ebenso wie jedes andere Unternehmen gezwungen, ihr Angebot der Nachfrage anzupassen.
Da aber die Nachfrage nach unserem Schienenangebot laufend zurückging, verbleibt uns keine andere Wahl. Nicht zuletzt hat zu dieser Entwicklung auch die seit 1945 betriebene Siedlungspolitik beigetragen, nach der Siedlungsgebiete nicht mehr entlang der Schiene, sondern abseits davon entstanden sind.
Die Anbindung dieser Gebiete an das öffentliche Verkehrsnetz wird durch den Einsatz von Omnibussen sichergestellt. Da der Bus in der Fläche beweglicher ist und durch das direkte Anfahren der Siedlungsgebiete sowie der Einrichtung von nachfragegerechten Haltestellen den Interessen der Nutzer des öffentlichen Personennahverkehrs wesentlich besser entgegenkommen kann als die Schienen, dürfte die Umstellung des Schienenpersonennahverkehrs für den größten Teil der Nutzer mit wesentlichen Vorteilen verbunden sein.
Die Deutsche Bundesbahn ist somit in der Lage, durch den Einsatz eines kostengünstigeren Verkehrsmittels den politischen Auftrag, das Wirtschaftsergebnis zu verbessern, bzw. zumindest nicht zu verschlechtern, zu erfüllen und trotzdem den Wünschen der Bürger nach einem schnellen und zuverlässigen Verkehrsmittel entgegenzukommen.
Die Bundesbahn hat zwischenzeitlich auch mitgeteilt, daß sie gehalten ist, Untersuchungen einzuleiten mit dem Ziel, den Reiseverkehr auf der Teilstrecke Bogen-Steinburg einzustellen und auf Busbetrieb zu verlagern. Von der Ausdehnung des Verfahrens auf die Teilstrecke Straubing-Bogen wurde vorerst Abstand genommen.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 28.09.1984


Bekanntmachung und Ladung
zur mündlichen Verhandlung im Besitzeinweisungs- u. Enteignungsverfahren gemäß dem Bayer. Gesetz über die entschädigungspflichtige Enteignung (BayEG)

Vollzug des BayEG;
Antrag der Bayer. Ferngas GmbH (Bayerngas), München und der Ruhrgas AG, Essen, auf Enteignung (Zwangsbelastung mit einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit) und vor zeitige Besitzeinweisung in die Grundstücke Fl.Nrn. 225, 226 und 227 der Gemarkung Au vorm Wald zum Zwecke der Errichtung der Erdgasleitung Hunderdorf-Bogen; Eigentümerin und Antragsgegnerin: Frau Christa Günther, Stadtplatz 18 a, 8443 Bogen
Die Bayer. Ferngas GmbH, München, und die Ruhrgas AG, Essen, beabsichtigen, zur Versorgung des Raumes Bogen, insbesondere einiger dort befindlichen Betriebe, noch in diesem Jahr von der MEGAL-Leitung bei Hunderdorf nach Bogen eine Erdgashochdruckleitung DN 200 PN 70 zu verlegen. Für die Leitung hat die Regierung von Niederbayern ein Raumordnungsverfahren mit positivem Ergebnis durchgeführt. Von der Leitung betroffen werden sollen auch die Grundstücke Fl.Nrn. 225, 226 und 227 der Gemarkung Au vorm Wald, die im Eigentum der Frau Christa Günther, Stadtplatz 18a, 8443 Bogen, stehen. Der genaue Verlauf der Leitung ergibt sich aus den Lageplänen. Nach Angaben der Antragstellerinnen hätten die Verhandlungen mit der Grundstückseigentümerin bisher zu keinem Ergebnis geführt. Sie beantragen daher, diese Grundstücke im Wege der Enteignung mit einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zu belasten und die Antragstellerinnen gemäß Art. 39 BayEG mit Wirkung vom 15. 10. 1984 vorzeitig in den Besitz dieser Grundstücke einzuweisen. Die Maßnahme sei nicht nur erforderlich, sondern auch dringlich.
Der Termin zur mündlichen Verhandlung über den Besitzeinweisungsantrag wird festgesetzt auf Mittwoch, den 3. Oktober 1984, 10 Uhr, im Sitzungssaal der Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf, Kirchgasse 8, 8447 Hunderdorf.
Zu dieser Verhandlung werden die Beteiligten hiermit geladen. Der Besitzeinweisungs- und Enteignungsantrag mit seinen Beilagen kann beim Landratsamt Straubing-Bogen, Leutnerstraße 15, Straubing, Zimmer 145, während der Dienststunden von Montag bis Freitag von 8 — 11.45 Uhr eingesehen werden.
Einwendungen gegen den Besitzeinweisungs- und Enteignungsantrag sind möglichst vor der mündlichen Verhandlung beim Landratsamt Straubing-Bogen schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären. Etwaige Rechte müssen spätestens in der mündlichen Verhandlung wahrgenommen werden. Auch bei Nichterscheinen der Beteiligten kann das Landratsamt über den Enteignungsantrag und andere im Verfahren zu erledigende Anträge entscheiden.
Von der Bekanntmachung über das Enteignungsverfahren an dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung der Enteignungsbehörde
1. ein Grundstück geteilt oder Verfügungen über das Grundstück und über Rechte an dem Grundstück getroffen oder Vereinbarungen abgeschlossen werden, durch die einem anderen ein Recht zum Erwerb, zur Nutzung oder Bebauung des Grundstückes oder Grundstücksteils eingeräumt wird;
2. erhebliche Veränderungen der Erdoberfläche oder wesentlich wertsteigernde sonstige Veränderungen des Grundstücks vorgenommen werden;
3. nicht genehmigungspflichtige, aber wertsteigernde bauliche Anlagen errichtet oder wertsteigernde Änderungen solcher Anlagen vorgenommen werden;
4. genehmigungspflichtige bauliche Anlagen errichtet oder geändert werden.
Straubing, 13. Sept. 1984
Landratsamt Straubing-Bogen
I. A. Dr. Voggenreiter, Regierungsdirektor
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 28.09.1984


Verordnung über das Verbrennen holziger Gartenabfälle der Gemeinde Hunderdorf
Aufgrund des § 4 Abs. 4 Satz 1 der Verordnung über die Beseitigung pflanzlicher Abfälle außerhalb zugelassener Beseitigungsanlagen (PflAbfV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. März 1984 (GVBl S. 100) erläßt die Gemeinde Hunderdorf folgende
Verordnung:
§1
In der Gemeinde Hunderdorf ist auch innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile das Verbrennen holziger Gartenabfälle (insbesondere Reisig, Zweige, Äste) in der Zeit vom 15. März – 31. Oktober eines jeden Jahres zulässig.
§2
Die holzigen Gartenabfälle dürfen nur in trockenem Zustand verbrannt werden und nur auf den Grundstücken, auf denen sie angefallen sind. An Werktagen nach 18 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ist das Verbrennen nicht gestattet. Das Feuer ist ständig zu überwachen. Gefahren, Nachteile oder erhebliche Belästigungen durch Rauchentwicklung sowie ein Übergreifen des Feuers über die Verbrennungsfläche hinaus sind zu verhindern. Bei starkem Wind darf kein Feuer entzündet werden; brennende Feuer sind unverzüglich zu löschen. Es ist sicherzustellen, daß die Glut beim Verlassen der Feuerstelle, spätestens jedoch bei Einbruch der Dunkelheit, erlöschen ist. Die erforderlichen Mindestabstände von Wohngebäuden und öffentlichen Verkehrswegen sowie von leicht entzündbaren Stoffen und sonstigen brennbaren Stoffen gemäß den Vorschriften der Verordnung über die Verhütung von Bränden vom 29.4. 1981 (GVBl. S. 101) sind zu beachten.
§3
Wer vorsätzlich oder fahrlässig pflanzliche Abfälle aus Gärten verbrennt, ohne daß die Voraussetzungen dieser Verordnung erfüllt sind, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 6 Nr. 4 der Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb zugelassener Beseitigungsanlagen in Verbindung mit § 18 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 des Abfallbeseitigungsgesetzes, die mit Geldbuße bis zu 100.000 DM belegt werden kann.
§4
Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Hunderdorf, den 28.9. 1984
Gemeinde Hunderdorf
Weinzierl
1. Bürgermeister
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 28.09.1984


Amtsgericht Straubing
Vollstreckungsgericht K 7/83

Terminbestimmung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuch von Hunderdorf Band 27 Blatt 901 eingetragene , nachstehend bezeichnete Grundstück am Donnerstag, dem 8. Nov. 1984, vorm. 9 Uhr, an der Gerichtsstelle, Amtsgericht Straubing, Kolbstr. 11, Sitzungssaal 224/11 versteigert werden.
Flst. 439 Hunderdorf HsNr. 89 1/2 Lintach (angeblich nun Lintach HsNr. 1) ; Wohnhaus, Nebengebäude, Hofraum, Ackerland, Grünland zu 0,1972
Der Versteigerungsvermerk wurde am 19.1. 1983 in der Grundbuch eingetragen.
Eingetragener Eigentümer war damals: Niedermeier Erwin, in Hunderdorf.
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt, und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Verkehrswert: 393.000,– DM.
Edenhofer, Rechtspfleger
Für den Gleichlaut der Ausfertigung
Straubing, den 29. 8. 1984
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 28.09.1984


Vom Gemeinderat Hunderdorf
(Sitzung am 13. 9. 1984)

Hunderdorf – Bei dieser Sitzung befaßte sich der Gemeinderat mit dem Raumordnungsverfahren zur östlichen Erweiterung des geplanten Übungsplatzes „Sollinger Loch“. Diese Ausweitung wurde seitens der Gemeinde – wie schon der Übungsplatz selbst – abgelehnt. Beschlossen wurde die Änderung des Flächennutzungsplanes Steinburg als Satzung sowie verschiedene Bebauungsplanänderungen.
Übungsplatzerweiterung abgelehnt
Eingangs gab Bürgermeister Weinzierl ein Schreiben der Regierung von Niederbayern bekannt. Hiernach wird die Gemeinde im Raumordnungsverfahren für die östliche Erweiterung des Übungsplatzes „Sollinger Loch“ um ca. 17 ha gehört. Nach Beratung entschied der Gemeinderat einstimmig, die geplante Übungsplatzerweiterung um rd. 17 ha im Bereich Bärndorf-Hofdorf abzulehnen, da neben dem weiteren Grundverlust für die Landwirte auch eine Beeinträchtigung des Straßenverkehrs erfolgt. Die Zufahrt zu dem Übungsplatz würde über die Staatsstraße erfolgen. Desweiteren ist von der Staatsstraße bzw. der Autobahn aus eine Einsichtnahme auf das Übungsgelände möglich, so daß die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer abgelenkt würde.
Keine Erlaubnis für Panzerfahrzeug-Befahrung Weg Sollach
Keine Zustimmung fand auch die Wegebenützung der Bundeswehr auf dem Gemeindeweg in Sollach. Nachdem ein diesbezüglicher Antrag bereits abgelehnt war, hatte die Bundeswehr nochmals um Gestattung ersucht und mitgeteilt, daß der Weg nicht mit den Panzerfahrzeugen, sondern nur mit einem Unimog als Zielfahrzeug befahren würde. Bei allem Verständnisfür die Belange der Bundeswehr, wurde im Interesse der dortigen Grundstücksanlieger keine Zustimmung gegeben, nachdem auch die in einem Schreiben geforderte Wegeinstandsetzung nicht erfolgt ist.
Änderung Wasserabgabesatzung und Flächennutzungsplan Steinburg
Gebilligt wurde vom Gemeinderat auch ein Nachtrag zur Beitrags- und Gebührensatzung der gemeindlichen Wasserversorgung. Hiernach wird bei größeren Grundstücken der Anschlußbeitrag bei Neuanschließungen der Höhe nach begrenzt. Es wurde beschlossen, die Grundstücksfläche höchstens mit der fünffachen Summe der herangezogenen gesamten Geschoßflächen in Anrechnung zu bringen. Mit einem Satzungsbeschluß wurde auch die seit geraumer Zeit laufende Änderung des Flächennutzungsplanes Steinburg durch Deckblatt Nr. 1 zum Abschluß gebracht. Die im Änderungsverfahren gehörten Behörden hatten zu dieser Planänderung keinerlei Bedenken und Anregungen vorgebracht. Gebilligt wurden vom Gemeinderat auch verschiedene Deckblätter zur Änderung von etlichen Bebauungsplänen. Die Deckblätter werden demnächst öffentlich ausgelegt. Die Bebauungsplanänderungen beziehen sich insbesondere auf die Zulässigkeit von Kniestock und Dachgauben unter besonderen Voraussetzungen.
Aufstufung des Weges in Hoch beschlossen
Zur Kenntnis nahm der Gemeinderat auch einen Antrag auf Aufstufung des öffentlichen Feld- und Waldweges in Hoch. Der Gemeinderat sprach sich dafür aus, dem Aufstufungsantrag zu entsprechen und den Weg mit Wirkung zum 1.1.1985 aufzustufen, Die entsprechenden Umstufungsverfügungen sind einzuleiten. Des weiteren wurden verschiedene Wegeaufstufungen angesprochen, die demnächst vom Landratsamt in einem Ortstermin besichtigt werden sollen. Dabei soll geklärt werden, inwieweit eine Zustimmung zu den Wegeaufstufungen gegeben werden könnte.
Gestattungsverträge der Bayern- u. Ruhrgas AG wurden gebilligt
Zur Kenntnis gab der Bürgermeister dem Gemeinderat auch die Niederschrift über die stattgefundene Sitzung des Bauausschusses. Sodann legte Bürgermeister Weinzierl dem Gemeinderat die von der Bayern-Gas und Ruhr-Gas AG übersandten Gestattungsverträge für die Erdgasleitung Hunderdorf-Bogen vor. Der Vorsitzende berichtete, daß man sich bemüht habe, eine Änderung des Vertrages bezüglich der Folgekosten zu erreichen. Diese Änderung sei jedoch rechtlich nicht durchsetzbar, nachdem die Erdgasversorgungsunternehmen eine Vertragsänderung nicht billigen. Der Gemeinderat stimmte einstimmig den vorgelegten Gestattungsverträgen zu. Gleichzeitig wurde für die geringfügige Durchquerung des Kläranlagengrundstückes die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit bewilligt.
Grenzregelungsbeschluß für Baugebiet „Hochfeld-Süd“
Einstimmig gefaßt wurde vom Gemeinderat auch der Grenzregelungsbeschluß für das Baugebiet „Hochfeld-Süd“. Hiernach werden kleinere Grenzveränderungen im Zuge des Straßenausbaus ausgeglichen. Die betreffenden Anlieger, die bereits im Vorverfahren gehört werden, erhalten den entsprechenden Grenzregelungsbeschluß zugestellt.
Bahnstrecke Miltach-Steinburg für dauernd eingestellt
Zur Information gab Bürgermeister Weinzierl ein Schreiben der Deutschen Bundesbahn, wonach zum 30. Sept. auf der Strecke Miltach-Steinburg der Reisezugverkehr für dauernd eingestellt werde. Abschließend wurde der Bürgermeister beauftragt, bezüglich des etwaigen möglichen Ausbaus der Gemeindeverbindungsstraße Hofdorf-Sollach im Zuge der Unternehmensflurbereinigung mit der Flurbereinigungsdirektion Landau Verbindung aufzunehmen.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 28.09.1984


Vom Gemeinderat Windberg
(Sitzung vom 18. 9. 1984)

Verordnung über Gebiete ohne Genehmigungspflicht für Bodenverkehr
In dieser Sitzung hatte sich der Gemeinderat Windberg insbesondere über eine evtl. Änderung der Verordnung über die Gebiete ohne Genehmigungspflicht für den Bodenverkehr zu befassen. Nachdem die Gemeinde Windberg in dieser Verordnung nicht enthalten ist, besteht für Grundstückteilungen keine Genehmigungspflicht nach §§ 19 ff BBauG Kriterium hierfür ist der Umfang der Wohnsiedlungstätigkeit in den entsprechenden Gemeinden.
Die Regierung von Niederbayern hat nunmehr mit Schreiben vom 20. 8. 84 mitgeteilt, daß das Staatsministerium des Innern erwägt, der Staatsregierung eine Änderung der Verordnung über die Gebiete ohne Genehmigungspflicht für den Bodenverkehr vorzuschlagen. Nach Beratung beschloß der Gemeinderat einstimmig, daß die bisherige Verordnungsregelung beibehalten werden sollte. Eine Genehmigungspflicht gemäß § 19 ff BBauG wird für den Bereich der Gemeinde Windberg auch künftig nicht für erforderlich gehalten.
Änderung des Bebauungsplanes „Hochgarten-Riedfeld“ durch Deckblatt Nr. 9
Ferner wurde vom Gemeinderat das Deckblatt Nr. 9 zum Bebauungsplan „Hochgarten-Riedfeld“ in der geänderten Fassung gebilligt. Das Deckblatt beinhaltet die Einplanung von einem Einfamilienwohnhaus auf Fl.Nr. 200/2 sowie die Verkleinerung der Gemeinbedarfsfläche nach Auflassung der Schule. Die öffentliche Auslegung wurde erneut beschlossen.
Altpapiercontainer am Feuerweiher
Der Bürgermeister informierte den Gemeinderat über die Aufstellung eines Altpapiercontainers. Das Gemeindegremium sprach sich einstimmig dafür aus, den Altpapiercontainer beim Feuerweiher aufzustellen. Gebilligt wurde vom Gemeinderat auch der Neuankauf von fünf C-Schläuchen für die Feuerwehr Windberg.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 28.09.1984


Änderung des Bebauungsplanes „Hochgarten-Riedfeld“ durch Deckblatt Nr. 9
Die Gemeinde Windberg, Landkreis Straubing-Bogen, hat zur Änderung des Bebauungsplanes „Hochgarten-Riedfeld“ das Deckblatt Nr. 9 aufgestellt. Der Entwurf wird hiermit nach § 2 Abs. 6 des Bundesbaugesetzes für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
Der Plan und die Begründung liegen in der Zeit vom 21. Sept. bis 22. Oktober 1984 im Verwaltungsamt der Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf, Kirchgasse 8, während der Geschäftszeiten zur Einsicht aus. Bedenken und Anregungen können während der Auslegungsfrist vorgebracht werden.
Von der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 2 a Abs. 4 Bundesbaugesetz wurde abgesehen, da die Änderung des Bebauungsplanes sich auf das Planungsgebiet und die Nachbargebiete nur unwesentlich auswirkt.
Schmidbauer
1. Bürgermeister
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 28.09.1984


Von der Volksschule
Mit Beginn des neuen Schuljahres unterrichten an der Volksschule Hunderdorf einige neue Lehrkräfte. Die Klasse 9a übernahm Lehrer Josef Stierstorfer aus Bogen, der zuletzt in Schwarzach tätig war. Für die in Mutterschaft befindlichen Lehrkräfte Gertrud Fuchs und Ursula Eckert unterrichten Ingrun Grüll und Rosemarie Zierhut, letzte als Fachlehrerin für Handarbeit und Hauswirtschaft.
Für die aus Hunderdorf abgewanderte Handarbeitslehrerin Rita Frick wurde die Hand- und Hauswirtschaftslehrerin Monika Pissinger eingesetzt. Die aus Au vorm Wald stammende Lehrerin Heidi Wagner übernahm einen Teil des Unterrichts in der 8. Klasse.
Im Schuljahr 1984/85 werden 7 Grundschulklassen und 10 Hauptschulklassen mit zusammen 391 Schülern unterrichtet.
Die Klasse la betreut Lehrerin Waldfriede Holzapfel mit 21 Kindern und Lehrerin Anita Fuchs mit 24 Kindern die Klasse 1b. Als Religionslehrer fungiert Fr. Anselm Scholz vom Kloster Windberg, der als Pastoralpraktikant in der Pfarrei Hunderdorf tätig ist.
Unsere Bilder zeigen die neuen Lehrkräfte, Fr. Anselm Scholz bei der Lesung in der Kirche und die Schulneulinge.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 28.09.1984


Junge Musikanten sorgten für Musikfest
Zünftige Musik vom Musikverein – Umrahmung des Pfarrgottesdienstes

Hunderdorf – Es war schon eine Freude, den Jungbläsern und der Akkordeongruppe beim Musikfest am Sonntag zuzusehen und zuzuhören. Aus Anlaß der demnächst absolvierten dreijährigen Ausbildungszeit einer Gruppe der Jugendblaskapelle richtete der Musikverein Hunderdorf mit Vorstand Egon Weinzierl an der Spitze ein Musikfest aus. Höhepunkte waren die eindrucksvolle musikalische

Jugendblaskapelle spielt in der Pfarrkirche

Gestaltung des Pfarrgottesdienstes durch die Jugendblaskapelle sowie die Auftritte beim Festbetrieb. Das Musikfest nahm seinen Auftakt mit der festlichen Umrahmung des von Pfarrer Anton Högner zusammen mit dem neuen Kaplan Anselm zelebrierten 9.30 Uhr Gottesdienstes durch die Jugendblaskapelle. Eindrucksvoll wurde die Messe durch die Jungbläser mitgestaltet durch die gekonnte Intonierung verschiedener Kirchenlieder, die der Kirchenchor mitsang.
Anschließend zog die Blaskapelle zur Bauhof-Halle an der Thananger Straße, die zu einer kleinen Festhalle umfunktioniert wurde. Dort gab es Arco-Bier, Bratwürstl, Leberkäse, Rollbraten, Käse, Kaffee und Kuchen und vieles mehr. Das Musikfest war während des Tages von zahlreichen Gästen besucht. Vorsitzender und Bürgermeister Egon Weinzierl konnte u. a. willkommen heißen Pfarrer Anton Högner, Frater Anselm, 2. Bürgermeister Hans Feldmeier und zahlreiche Gemeinderäte, die Bürgermeister Lobmeier und Amann (Neukirchen), Schmidbauer und Bruckmüller (Windberg), Musikschulbesitzer Harald Rieder, Architekt Walter Hornberger.Höhepunkte des gutbesuchten Festbetriebes waren insbesondere die Auftritte der Jugendblaskapelle, der Akkordeongruppe und des aus der Bläsergruppe hervorgegangenen Trios Baumgartner/Wirth/Schiederer. Die jungen Musiker erfreuten unter Leitung von Musiklehrer Tony Niedermayer mit schneidigen Weisen und flotten Klängen. Die jungen Spielerinnen und Spieler des Musikvereins boten herzerfrischende Musik und fanden bei den Besuchern großen Anklang. Ein kräftiger und begeisternder Applaus stellte dies unter Beweis und war die verdiente Anerkennung der großartigen musikalischen Darbietungen. Der Bevölkerung wurde so eindrucksvoll gezeigt, was die Jungbläser in der Ausbildungszeit bei der Musikschule Rieder erlernt und durch eifriges Üben gefestigt haben. Ein Großteil der Jugendblaskapelle beendet demnächst nach absolvierter dreijähriger Unterrichtszeit die Musikschulausbildung. Der Zusammenhang und die ausgezeichnete Ausbildung ist insbesondere auch ein Verdienst des beliebten und arrangierten Musiklehrers und Dirigenten Tony Niedermayer.
Der Vorsitzende des Musikvereins Egon Weinzierl zeigte sich erfreut über die gute Resonanz, die das Musikfest bei den Musikfreunden und der Bevölkerung gefunden habe. Weinzierl hieß alle Festbesucher herzlich willkommen und dankte allen für ihre Einkehr, mit der auch zum Gelingen des Festes beigetragen wurde. Besonderen Dank richtete Weinzierl auch an die vielen freiwilligen helfenden Vereinsmitglieder und Gastwirt Sepp Baier sowie an die jungen Musikanten und Dirigent Tony Niedermayer. Ferner sprach der Vorsitzende ein herzliches Vergelts Gott an verschiedene Freunde und Gönner des Vereins, die durch stattliche Spenden beim Musikfest dem Verein eine großzügige finanzielle Unterstützung zukommen ließen.
Weitere besondere Programmpunkte im Verlauf des Musikfestes waren der Auftritt der Chorgemeinschaft Hunderdorf am Nachmittag sowie des bekannten Gstanzlsängers Hans Schwarzensteiner, Lohhof.
Im Musikverein sind über 50 Jugendliche zusammengeschlossen. Um Nachwuchssorgen überhaupt nicht aufkommen zu lassen und die Musikausbildung bei der Jugend zu fördern, plant der Musikverein in Verbindung mit der Musikschule Rieder auch neue Ausbildungskurse für ein Nachwuchsorchester. So sind bei entsprechendem Interesse und bei genügender Beteiligung weitere Anfängerkurse für Blasinstrumente, Akkordeon und Flöte vorgesehen. Neuanmeldungen werden jederzeit entgegengenommen.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 28.09.1984


Stephan Kraus wurde geehrt
Im Rahmen des Musikfestes der Jugendblaskapelle sowie der Akkordeongruppe Hunderdorf wurde der erfolgreiche Leichtathletiksportler Stephan Kraus für seine hervorragenden Leistungen ausgezeichnet. Bürgermeister Egon Weinzierl überreichte als Anerkennung der Gemeinde eine Ehrenurkunde mit folgendem Wortlaut:

Herr,
Stephan Kraus
wird für die ganz besonders hervorragenden Leistungen im Leichtathletiksport auf deutscher und internationaler Ebene – u.a. Bayer. Meister und Deutscher Vizemeister der Jugend in Hochsprung 1984 – diese
Ehrenurkunde
der Gemeinde Hunderdorf überreicht.
Damit verbinden wir den besonderen Dark und die Anerkennung für diese großartigen sportlichen Erfolge.
Auch für unsere Gemeinde ist dies eine besondere Aufwertung und Ehre.
Für die weitere Zukunft wünschen viel Erfolg und noch viele herausragende Leistungen.
Hunderdorf. den 16.09.1984
Gemeinde Hunderdorf
Weinzierl
1. Bürgermeister

Die Leistungen von Stephan Kraus:
1981:
Bayer. Meisterschaft Jugend B im Hochsprung, 2. Platz mit 1,94 m Südd. B-Jugend-Meisterschaften im Hochsprung, 4. Platz Weitsprung 10. Platz
1982: Niederbayer. Meister im Hoch- und Weitsprung Aufstellung des niederbayer. Rekordes im Hochsprung mit 2,05 m = Bayer. Bestleistung 1982 der B-Jugend 2. Bayer. Meister im Hochsprung, 8. Deutscher Meister im Hochsprung mit 2,03 m als jüngster im Feld
1983
Niederbayer. Meister im Hochsprung mit 2,05 m, Bayer. Hallenmeister im Hochsprung mit 2,09 m, Bayer. Vizemeister im Freien Hochsprung 2,04 m, 7. Deutscher Meister im Hochsprung 2,03 m
1984
Bayer. Hallenmeister Hochsprung 2,07 m, Niederbayer. Meister im Hochsprung, 2. Bayer. Meister im Hochsprung 2,04m, 2. Deutscher Meister im Hochsprung mit 2,09 m, Berufung in den C-Kader des Deutschen Leichtathletik-Verbandes, Länderkampf in Wien: (Männer) Bayern, Ungarn, Österreich, CSSR, 3. Platz mit 2,16 m was zugleich Niederbayer. Rekord der A-Jugend, Einstellung des Bayer. Rekords, und Deutsche Jahresbestleistung 1984 bedeutet.
Daraus ergibt sich die Teilnahme in London im Länderkampf zwischen Italien -Großbritannien – Deutschland mit einem 2. Platz mit einer Höhe von 2,11 m, Länderkampf Deutschland — Frankreich in Hagenau in Frankreich mit dem 2. Platz mit 2,12 m.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 28.09.1984


SV Hunderdorf Abteilung Fußball
Die Fußballer des SVH bedanken sich bei Leonhardt Max, der 2 Spielbälle spendete, bei Gasthaus Sandbiller, das 3 Spielbälle spendete und bei Zollner Karl, der ein Spanferkel für die Schüler und Bambinos spendiert hat. Dieses Spanferkel wurde kostenlos von der Metzgerei Sandbiller geschlachtet und von der Bäckerei Kalm gebraten.
Die Vorstandschaft wünscht unserem Trainer Beck Werner und unserem Abteilungsleiter Scherz Gerhard alles Gute zum Geburtstag. Die Fußballer und der ganze SVH schließen sich den Wünschen an.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 28.09.1984


Von Montag an: Zughaltepunkt Straubing-Ost
In erster Linie ein Angebot für die Landkreisbevölkerung – Beitrag zum Erhalt der Strecke Steinburg – Straubing
Straubing. „Es bleibt zu hoffen, daß der neue Haltepunkt gut angenommen und damit auch ein Beitrag zum Erhalt der Bahnlinie Steinburg-Straubing geleistet wird.“ Das war der Tenor anläßlich der Übergabe des Zughaltepunkts Straubing-Ost (an der Bahnüberführung Zeckenberg) gestern mittag. Zweck des

Neuer Haltepunkt auf der Strecke Steinburg-Straubing am Zeckenberg. Im kleinen Kreis wurde gestern mittag die Übergabe vollzogen.

Haltepunkts ist die bessere Anbindung des Landratsamtes, der Justizvollzugsanstalt, der Pflegeanstalt, der Altenheime in der Pfauenstraße und der Ittlinger Straße und des Elisabeth-Krankenhauses sowie des Waldfriedhofs und umliegender Wohngebiete an den Schienenpersonennahverkehr der Bundesbahn. Insbesondere soll dies der Landkreisbevölkerung zugute kommen. Daher hat auch der Landkreis den Antrag auf den Haltepunkt gestellt und die Kosten (annähernd 60 000 Mark)I übernommen.
Zum kleinen, aber illustren Kreis derer, die bei der gestrigen Übergabe zum Bahnsteig des Haltepunktes am Zeckenberg gekommen waren, zählten neben „Gastgeber“ Landrat Weiß Straubings OB Scherl und Bürgermeister Bräuherr sowie Rechtsdirektor Ettengruber, vom Landratsamt Dipl.-Ing. Willi Rothammer von der Tiefbauabteilung, Oberregierungsrat Ruttner und Verkehrsreferent Piermeier. Von der Deutschen Bundesbahn waren Direktor Udo Harres, Dezernent für Personenverkehr in Nürnberg, DB-Generalvertreter Herbert Oppenländer, Regensburg, Amtsrat Karl Marsch sowie der Dienststellenleiter des Bahnhofs Straubing, Wolfgang Walden, gekommen. Vor allem ganz besonders begrüßt wurde Bundestagsabgeordneter Ernst Hinsken, dessen wesentlicher Anteil am Zustandekommen des Vertrags zwischen Landkreis, Stadt und Bundesbahn mehrfach herausgestellt wurde.
Neben Hinsken dankte Landrat Ingo Weiß in seiner kurzen Ansprache aber auch den Vertretern der Bundesbahn für die Genehmigung der Errichtung des Haltepunkts, OB Scherl und der Stadt Straubing für die Übernahme der Verkehrssicherungspflicht und dem Kreistag für die Mittelbereitstellung. Die Bemühungen um den Haltepunkt Straubing-Ost hätten schon bald nach der Gebietsreform im Jahre 1972 eingesetzt (Landrat Hafner), aber erst nach Durchführung des Landratsamtserweiterungsbaues und der Zusammenlegungen aller Dienststellen in Straubing habe die Bundesbahn von der Notwendigkeit dieser Haltestelle überzeugt werden können. „Der Erfolg, den wir heute sehen, ist das Ergebnis der Zusammenarbeit vieler“, sagte Weiß, „insbesondere aber das Verdienst von Ernst Hinsken und seinem guten Draht zum Verkehrsministerium.“
Vom kommenden Montag an halten an den Wochentagen Montag bis Freitag in Richtung Straubing neun und in Richtung Steinburg acht Züge an diesem Haltepunkt. An Samstagen wird der Haltepunkt von zwei Zügen in jeder Richtung bedient. An Sonn- und Feiertagen ist der Zugverkehr auf dieser Strecke seit längerem eingestellt und wird durch Busse ersetzt. Wie Landrat Weiß erklärte, werde der Schienenpersonenverkehr zwischen Steinburg und Miltach vom kommenden Montag an zwar vollständig eingestellt (wir berichteten), jedoch bestehen als Ersatz Buslinien, so daß in Steinburg umgestiegen werden kann. „Der Haltepunkt ist deshalb für die gesamte Landkreisbevölkerung bis nach Rattenberg von Bedeutung.“
Direktor Harres von der Bundesbahndirektion Nürnberg beglückwünschte den Landkreis zu dieser neuen Einrichtung, betonte aber, daß dieser Haltepunkt keine Garantie auf dauerndes Bestehen und keine Garantie für die Erhaltung der Strecke Steinburg-Straubing bedeute. MdB Ernst Hinsken sprach die Hoffnung aus, daß dieses Angebot insbesondere von Landkreisbürgern angenommen wird, um den Nutzen dieses Haltepunkts deutlicher erkennbar zu machen, als es die Bundesbahn erwarte. Insbesondere erhoffe er sich davon auch, eine stärkere Frequentierung des Personenverkehrs auf der Strecke Steinburg-Straubing, damit wenigstens dieser Abschnitt erhalten bleibt.
Übrigens: Ein Wartehäuschen soll noch in den nächsten Tagen erstellt werden. (fr)

Quelle: Bogener Zeitung, 29.09.1984


Da Bahnbau vo Muita
Von Franz Wartner, Mitterfels
Der „Heuda Bertl“ von Zandt hat mir das vielstrophige Liedl, einer Ballade gleich, schon vor Jahrzehnten vorgesungen, als ich im Winter 38/39, zwischen aktiver Militärzeit und Krieg, in Zandt meinen ersten Hilfslehrerposten innehatte. Beim „Postwirt“ hatte ich in der ungeheizten „oberen Stube“ logiert, zum Sitzen und Schreiben viel zu groß und zu kalt. Aber die Landstorfer Wirtin und auch der Sepp hatten nichts dagegen, daß ich dazu den großen Eßtisch in der Kuchl belagerte. Der war gleich neben der Tür zur Wirtsstube, und die stand meistens offen. Wenn es dann draußen interessant wurde, wars nur ein kurzer Weg dorthin. Und das wurde es, wenn dem „Heuda Bertl“, dem Maurer Bertl Lang, das Bier schmeckte; weil er dann so gern singen mochte, und so schön singen konnte, und so viel Lieder wußte. Und als er die „Ballade“ sang vom Bahnbau, da hab ich aus der Brusttasche mein kleines Notizheft gezogen und hab mitgeschrieben, genauer: hab mitstenographiert. Und das hat sich, wie ich später von der Postwirtin erfuhr, als „Wunderwirker“ erwiesen. Sie hatte nämlich aufgeschnappt, wie einmal einer mit einer Mischung von Respekt und Mißtrauen sagte: „und da Schuilehrer stenografiert alles mit!“ Als es dann nach einer Parteiversammlung ganz wild herging und bis zum Raufen nur noch ein Katzensprung war, da flehte mich die Wirtin an: „Herr Lehra, zuigns schnell dös Büacherl außa!“ Das tat ich denn auch, ganz umständlich, theatralisch, aber ohne jegliches Mienenspiel. Da blieben den zwei Hauptschreiern die Mäuler stehen wie ein angehaltener Perpendikel, und nach ausgetrunkener Halbe gingen sie voller Stunk nach Hause. Die Wirtin hat mir dafür später eine Halbe eingeschenkt. Diesmal aber hab ich dem „Heuda Bertl“ eine zukommen lassen für den

Bahnbau vo Muita (Konzell-Miltach, 1905)

1) Mit den vielen Spekulationen
kommen auch die Eisenbahnen,
und was sonst das Posthorn blies,
pfeift uns jetzt die Lokomotiv.

2) A Bahn hams baut aaf Muita rei,
da könna mir brav lusti sei.
Was ma früha ham aaf Cham ei’gfahrn,
brauch ma grad mehr aaf Muita abitragn.

3) Gmessn hams ghabt über d’Weihamuih,
aba no, da is eah d’Steigung z’vui.
Peilnstoina ham gmoant, sie hamas scho,
dawei hams eah eahran Wui’n nöt to.

4) Da Stofferlbaua is kreuzwuid worn,
der hot oft gscholtn vor lauta Zorn.
Da Zollna mit seinm guatn Grund,
der hot oft groot (knurrt) als wia a Hund.

5) Da Wiesbaua is heut a gstellta Mo,
wenns eahm aa glei sein Grund verto.
Dös macht sei große Stoabuchsn schon –
da hängan an dö hundert Zahltag dro.

6) Und a so hams weitabaut.
Aafs Geld, da wird glei gar nöt gschaut.
Sagt da Irlmuina glei dazua:
„Schuidn“, sagt a, „hama jetz grad gnua.“

7) Beim Limbeck z’Raschba (Altrandsberg) is nöt aus
dem hams glei baut a neues Haus,
a Wassa hams eahm aa ei’gricht,
was eahm jetza erst recht entspricht.

8) Beim Weghofer, da is anders gwen:
dem hamas vui zu wenig gebn.
„An Advokatn muaß i’s glei sagn,
mia hams ja vui z’weit aafi grabn.“

9) Z‘ Raschba hams a Quetschn außibaut.
Bin neuli draußt gwen: da hon i gschaut!
Die beißt an ganzn Buckl weg
und tuat ihr doch koa Zahn nöt weh.

10) An Muina z‘ Vierau hots aa nöt gstimmt,
daß die Bahn so nah herkimmt.
„Mit’m Backofa“, sagt a, „mach i koan Ruck,
liaba geh i no mit da schupfa zruck.“

11) Dann kimmt da Marsch aaf Muita rei‘,
da werdn ma nacha glei drinnat sei.
Da hams no baut a grouße Bruck,
dabei hätts bald drei Mann dadruckt!

12) Da Bahnwirts-Hans, der guate Mo,
der hot sei Geld aaf Zinsen to;
aba er hot si‘ grouß blamiert,
weil er hot koana Zinsn kriagt.

13) Und weil ma jetz an Anschluß ham,
wolln ma glei no weitafahrn,
fahrn ma aaf Cham oder fahrn ma in d’Lam,
fahrn ma uns foaste Kalberl hoam.

Quelle: Bogener Zeitung, 29.09.1984

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