BMW stellt bis zu 1000 Mitarbeiter ein
Dingolfing. (dpa) Durch die neue angelaufene 5er-Modelle will die BMW Bayerische Motoren Werke AG München in ihrem Werk Dingolfing 1988 die Mitarbeiterzahl um bis zu 1000 erhöhen. Wie ein BMW-Sprecher sagte, ist das neue Modell bedeutend arbeitsintensiver als das Vorgängermodell, wodurch die Mitarbeiterzahl im Fertigungsbereich aufgestockt werden müsse. Bisher werden rund 18 500 Mitarbeiter im BMW-Werk Dingolfing beschäftigt. Die BMW AG hatte 1987 ihre Gesamtmitarbeiterzahl um acht Prozent auf 54 800 aufgestockt.
Die Fertigungsquote der neuen 5er-Reihe stieg von täglich 200 Einheiten im Januar auf 300 Autos im Februar und soll bis Mai auf täglich rund 500 Einheiten wachsen. Im Werk Dingolfing werden neben der neuen 5er-Reihe die 7er-Reihe sowie die Coupe-Reihe gefertigt. Die noch laufende Fertigung von 3er-Modellen soll in den nächsten Wochen in das neuen BMW-Werk Regensburg verlagert werden.
Bei den geplanten Neueinstellungen im Werk Dingolfing könnten auch Mitarbeiter der Möbelfirma Nolte in Hunderdorf (Landkreis Straubing/Bogen) aufgenommen werden, heißt es bei BMW. Die Möbelfabrik will in den nächsten Monaten 200 der 450 Beschäftigten entlassen.
Quelle: Bogener Zeitung, 04.02.1988
Maria Bäumer feierte 80. Geburtstag
Hunderdorf. Ihren 80. Geburtstag konnte am Dienstag Maria Bäumer aus Weinberg, Gemeinde Hunderdorf, feiern. Neben vielen Verwandten und Bekannten gratulierte auch Bürgermeister Egon Weinzierl recht herzlich. Er übermittelte die besten Glückwünsche der Gemeinde und überreichte einen Geschenkkorb. Im Namen von Pfarrer Anton Högner und dem Pfarrgemeinderat überbrachte Martha Hofmann die besten Glück- und Segenswünsche und erfreute ebenso mit einem Präsent.
Maria Bäumer, eine gebürtige Geith, wurde am 9.2. 1908 in Weinberg, vormals Gemeinde Gaishausen, geboren. Dort verbrachte sie auch ihre Kinder- und Jugendzeit und arbeitete dann im elterlichen Hof mit. Im Jahre 1931 heiratete sie Alois Bäumer und übernahm das elterliche Anwesen. Der ehelichen Gemeinschaft entstammt eine Tochter. Heute kann sich die Bäumer-Oma über vier Enkelkinder und Urenkel Stephan freuen. Der Ehemann, mit dem sie gemeinsam das Anwesen bewirtschaftete, starb 1971. Der Hof wurde 1960 an die Tochter und Schwiegersohn übergeben, bei deren Familie sie auch ihren Lebensabend verbringt.
Auch mit 80 Jahren ist Maria Bäumer noch recht gesund und rüstig und verrichtet noch verschiedene Hausarbeiten. Gerne verfolgt Maria Bäumer auch noch das Zeitgeschehen und liest eifrig die Heimatzeitung. — Unser Bild zeigt die Jubilarin zusammen mit Urenkel Stephan, Bürgermeister Weinzierl, Martha Hofmann und Schwiegersohn Alois Mühlbauer.
Quelle: Bogener Zeitung, 04.02.1988
Verwaltungsamt geschlossen
Hunderdorf. Am Faschingsdienstag, 16.52., ist die Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf ganztägig geschlossen.
Quelle: Bogener Zeitung, 04.02.1988
Verwaltungsamt geschlossen
Hunderdorf. Am Faschingsdienstag, 16. 2., ist die
Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft
Hunderdorf ganztägig geschlossen.
Flurnamen – Zeugen geschichtlicher Vergangenheit
Flurnamen der Gemeinde Hunderdorf
Flurnamen sind ungeschriebene Quellen der Heimatgeschichte, sagt Remigius Vollmann, der Vater der Flurnamenkunde. Sie erzählen vom Feldbau und dem Wirtschaftsleben unserer Vorfahren; sie spiegeln die Form und Beschaffenheit, die Lage und den Besitz der Heimaterde wider; sie rufen die Erinnerung wach an geschichtliche Ereignisse; sie gewähren Einblick in alte Sitten und Gebräuche, in Besitz- und Rechtsverhältnisse einer Landschaft; sie haben längst verschollene Worte und alte Sitten und Sprachformen aufbewahrt und die Namen von Siedlungen erhalten, die sonst keine Spur mehr zurückgelassen haben.
Ursprünglich dienten die Flurnamen zur Unterscheidung der Grundstücke, die der Bauer bewirtschaftete. In den Flurnamen ist das Andenken an die einstigen Zustände als Sprachdenkmal erhalten geblieben. Durch die Mechanisierung der Landwirtschaft und durch die Flurbereinigung sind viele Flurstücke zerstückelt und umgestaltet worden und haben von der Namensgebung her an Bedeutung verloren.
Die Beschaffenheit des Bodens kommt zum Ausdruck in Namen wie Steinfeld, Salzäcker, Aufeld, Lohwiesen, Schlettfeld, Schlottfeld, Auwiesen, Winisaus. „Salzäcker“ kann auch andeuten, daß hier früher Salz dem Vieh gereicht wurde. – Die „Au“ ist eine Wiesenfläche, fester als Moos aber auch noch sumpfig und naß, liegt meist in der Nähe von Wasserläufen. – Schlött- oder Schlottacker“ verraten lehmigen, schlammigen Boden. – „Loh“ bedeutet Lache, also wieder nasse Grundstücke, seltener ist es als Lohe= Gerberlohe zu deuten , die aus der Rinde von Birken gewonnen wurde.
Nach der Lage der Fluren gibt es ein Oberfeld, Mitterfeld, Hochholz, Unterfeld, Hochfeld, Hinter der Höhe, Weiherfeld, Am Wöhr, Bachwiesen, Hochäcker, Leitenfeld und Bothpoint.
Unter „Point“ versteht man einen eingezäunten Acker zum Schutz gegen Tierfraß, der nicht dem Flurzwang unterstand. Es war ein ursprünglich gerodetes Land nahe beim Haus des ersten Ansiedlers.
Die Lage zu Ortschaften kennzeichnen die Namen Riglberger Feld, Gaishausner Feld, Hofdorfer Holz, Apoiger Holz, Hofdorfer Gemeindeteile und Bogner Anger.
Das Wort „Öd“ drückt aus, daß die Flächen lange verödet, unfruchtbar oder unbewirtschaftet waren.
„Gewanne“ war ein mehr oder weniger breites Feld aus der Zeit der Dreifelderwirtschaft unter Karl d. Großen.
Die Spitalwiese war früher im Besitz des Straubinger Spitals.
Auf einen Besitzer weisen die Fluren Mühlgewanden und Mühlweiher hin. Der Hofacker gehörte zum Hof der Schloßherrschaft in Au vorm Wald.
Auch über Größe und Gestalt der Grundstücke geben manche Flurnamen Auskunft: „Kammerwiesen, Breitfeld, Breitwiesen, Lange Theile. Der Name „Weinberg“ sagt uns, daß hier, meistens von Kirchen und Klöstern, Wein angebaut wurde, den die Römer zu uns gebracht haben.
Spaziergang durch die Heimatflur gibt uns ein besseres Bild von der Heimat. Die Flurnamen sind es wert, sie der Vergessenheit zu entreißen und für künftige Generationen festzuhalten.
Gemeinde Hunderdorf – Verzeichnis der Flurnamen 1987
Standortbezeichnung: n Hunderdorf heißt nördlich von Hunderdorf
Wir finden gleiche Flurnamen an verschiedenen Orten
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 12.02.1988
Programm Stand 31.12.1987
Landschaftspflegeprogramm
Zweck
Durchführung landschaftspflegerischer Maßnahmen (z.B. Pflanzen von Feldhecken, Mähen von Buckelwiesen, Anlegen von kleineren Wasserflächen). Ziel: Lebensräume für gefährdete Tier- u. Pflanzenarten sichern und schaffen – gechützte und schützenswerte Flächen pflegen.
Antragsteller
Eigentümer oder Besitzer der betroffenen Grundstücke, kommunale Körperschaften und deren Zusammenschlüsse; Vereine und Organisationen, die sich satzungsgemäß dem Naturschutz und der Landschaftspflege widmen.
Fördersatz
Bezuschußt werden maximal 70 % der förderfähigen Kosten; in Ausnahmefällen können auch höhere Zuwendungen gewährt werden.
Abwicklung
Anträge sind in dreifacher Ausfertigung über das zuständige Landratsamt (untere Naturschutzbehörde) bei der Regierung einzureichen. Auskünfte gibt die untere Naturschutzbehörde.
Voraussetzungen
Gefördert werden Maßnahmen ab 500 DM Gesamtkosten bei Einzelpersonen und Verbänden; bei kommunalen Körperschaften ab 3.000 DM.
Rechtsgrundlage
Art. 4 Bayer. Naturschutzgesetz und Landschaftspflegerichtlinien vom 23.03. 1983 (Amtsblatt d. Bayer. Staatsministeriums f. Landesentwicklung und Umweltfragen S. 33).
Betrag im Lkr. SR-BOG
23.204,28
Erschwernisausgleich
Zweck
Erhaltung der Feuchtflächen (z.B. Streuwiesen, Auwälder, wechselfeuchte Wiesen) durch naturschonende extensive Bewirtschaftung; finanzieller Ausgleich für den arbeitswirtschaftlichen Mehraufwand, der dem Eigentümer oder Nutzungsberechtigten entsteht.
Antragsteller
Eigentümer oder Nutzungsberechtigter, wenn die intensive Nutzung einer Feuchtfläche untersagt wurde oder dieser sich freiwillig verpflichtet, die bisherige extensive Bewirtschaftung beizubehalten.
Fördersatz
Regelsatz 300 DM/ha; bei geringerer Erschwernis (z. B. Maschinenmahd 150 DM/ha; bei besonderer Erschwernis (z.B. Handmahd) bis zu 600 DM/ha. Mindestbetrag 100 DM.
Abwicklung
Anträge sind beim zuständigen Landratsamt (untere Naturschutzbehörde) zu stellen. Dort werden auch nähere Auskünfte erteilt.
Voraussetzungen
Die Größe der extensiv genutzten Feuchtfläche muß mindestens 1000 qm betragen.
Rechtsgrundlage
Art. 36a BayNatSchG; Verordnung über den Erschwernisausgleich v. 20.08.1983 (Bayer. Gesetz- und Verordnungsblatt S. 679) geändert durch Verordnung vom 03.09.1986 (GVBl S. 314)
Betrag im Lkr. SR-BOG
17.890,–
Wiesenbrüterprogramm
Zweck
Erhaltung von Wirtschaftswiesen als Lebensraum für wiesenbrütende Vogelarten, deren Bestand gefährdet ist oder die vom Aussterben bedroht sind (z.B. Großer Brachvogel, Uferschnepfe, Rotschenkel, Bekassine).
Antragsteller
Anträge zum Abschluß einer privatrechtlichen Bewirtschaftungsvereinbarung können Grundstückseigentümer bzw. Nutzungsberechtigte stellen. Vertragsdauer: 1 Jahr mit Verlängerung, falls keine Kündigung erfolgt.
Fördersatz
Grundlage ist eine betriebswirtschaftliche Berechnung, Höhe hängt vor allem vom Vertragsinhalt (s. „Voraussetzungen“) ab.
Abwicklung
Antrag ans Landratsamt (Untere Naturschutzbehörde), Auskünfte erteilen auch die Ämter für Landwirtschaft.
Voraussetzungen
Wiesen vom 15.03. bis 20.06., nicht bewirtschaften; Variante: Brachflächenvertrag.
Rechtsgrundlage
Art. 6d Abs. 2 Bayer. Naturschutzgesetz in Verbindung mit Beschluß des Bayer. Landtags vom 07.07.1982 (Landtagsdrucksache 9/12507).
Betrag im Lkr. SR-BOG
142.000,–
Acker- und Wiesenrandstreifen
Zweck
Erhaltung der Acker- und Wiesenwildkrautflora (z. B. Kornrade, Acker-Leinkraut, Kuhkraut, gewöhnlicher Frauenspiegel, Kornblume) mit der dazugehörigen Tierwelt sowie zur Herstellung einer Verbindung zwischen isolierten Biotopen in der Landschaft.
Antragsteller
Antrag zum Abschluß einer privatrechtlichen Bewirtschaftungsvereinbarung können Grundstückseigentümer bzw. Nutzungsberechtigte stellen. Vertragsdauer: 1 Jahr mit Verlängerung, falls keine Kündigung erfolgt.
Fördersatz
Der Fördersatz für das Acker- und Wiesenrandstreifen-Programm beträgt inder Regel 0,10 DM/qm.
Abwicklung
Antrag an das zuständige Landratsamt (untere Naturschutzbehörde). Auskünfte geben auch die Ämter für Landwirtschaft.
Voraussetzungen
Kein Pflanzenschutz- und Düngemitteleinsatz in der Regel auf 12 bis 6 Meter breiten Streifen, Variante: Rebhuhnprogramm
Rechtsgrundlage
Artenhilfsprogramm nach Art. 14 Bayer. Naturschutzgesetz zum Schutz und der Pflege der wildwachsenden Pflanzen und wildlebenden Tiere.
Betrag im Lkr. SR-BOG
Wiesen 11.581,60
Acker 14.823,–
Mager- und Trockenstandorte
Zweck
Erhaltung der Mager- und Trockenstandorte in ihrem charakteristischen Zustand durch Fortsetzung der traditonellen extensiven landwirtschaftlichen Nutzung oder durch landschaftspflegerische Maßnahmen der Landwirte insbesondere auf Magerrasen und Heiden.
Antragsteller
Anträge zum Abschluß von Vereinbarungen über die Pflege und Verbesserung können Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigte stellen. Vertragsdauer: 1 Jahr mit Verlängerung, falls der Vertrag nicht gekündigt wird.
Fördersatz
je nach Art und Umfang der Pflege- und Verbesserungsmaßnahmen Ausgleichszahlungen in der Regel bis zu 900 DM/ha.
Abwicklung
Anträge sind beim zuständigen Landratsamt (untere Naturschutzbehörde) zu stellen. Dort werden auch nähere Auskünfte erteilt.
Voraussetzungen
Mahd im Herbst und Entfernen des Mähgutes oder extensive Beweidung; Verzicht auf Pflanzenschutzmittel und Düngung; Vermeidung störender Nutzungen.
Rechtsgrundlage
Art.6d Abs. 1 Satz 1 BayNatSchG 1.V.m. den Landschaftspflege-Richtlinien des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen.
Betrag im Lkr. SR-BOG
2.248,–
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 12.02.1988
Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 1988
Die Grundsteuerbescheide für das Jahr 1988 gelten zunächst nur für das Kalenderjahr 1988. Vorbehaltlich der Erteilung anderslautender schriftlicher Grundsteuerbescheide für das Jahr 1988 (z. B. bei Änderung des Grundsteuerhebesatzes gemäß § 25 Abs. 3 Grundsteuergesetz oder Änderung des Grundsteuermeßbescheides) wird hiermit die Grundsteuer für das Kalenderjahr 1988 in gleicher Höhe wie im Vorjahr festgesetzt. Grundsteuerpflichtige, die keinen Grundsteuerbescheid für das Kalenderjahr 1988 erhalten, haben 1988 die gleiche Grundsteuer wie im Kalenderjahr 1987 zu entrichten.
Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 1988 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, treten mit dem Tage dieser öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Grundsteuerbescheid für das Jahr 1988 zugegangen wäre.
Die Grundsteuer wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Abweichend hiervon wird bestimmt, daß Kleinbeträge wie folgt fällig werden:
1. am 15. August mit ihrem Jahresbetrag, wenn dieser dreißig Deutsche Mark nicht übersteigt.
2. am 15. Februar und 15. August zu je einer Hälfte ihres Jahresbetrages, wenn dieser sechzig Deutsche Mark nicht übersteigt.
gez. Lobmeier 1. Bürgermeister
gez. Weinzierl, 1. Bürgermeister
gez. Schmid auer, 1. Bürgermeister
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 12.02.1988
Jagdgenossen Windberg
Nichtöffentliche Versammlung am Samstag, den 26. März abends 19.30 Uhr im Gasthaus Hilmer in Irensfelden.
Tagesordnung:
Kassen- und Rechenschaftsbericht und Entlastung der Vorstandschaft
Wahl eines Jagdvorstehers, evtl. eines Stellvertreters und Beisitzers für den Rest der regulären Amtszeit, d. i. 31. März 1989
Beschlußfassung über eine kooperative Mitgliedschaft im Bayerischen Bauernverband
Beschlußfassung über die Verwendung des Jagdpachtschillings
Wünsche und Anträge
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 12.02.1988
VdK – Ortsverband
Altershilfe für Landwirte
Dreißig Jahre war es im Oktober 1987 her, seit das Gesetz über eine Altershilfe für Landwirte in Kraft getreten ist, mit dem die Grundlage eines berufsspezifischen Sozialversicherungssystems für die selbständigen Landwirte gelegt wurde. Auf dieser Grundlage aufbauend sind seither erhebliche Verbesserungen erreicht worden. „Heute ist die landwirtschaftliche Altershilfe zu einem bedeutenden Bereich der sozialen Sicherung geworden“, erklärte Rudolf Karl, 1. Ortsvorsitzender des VdK-Ortsverbandes Hunderdorf/Windberg.
Wie rasch und in welchem Umfang die Altershilfe sich seit ihrer Anfangszeit Ende der fünfziger Jahre gewandelt hat, zeigt ein Vergleich der damaligen Gestaltung dieses Sicherungssystems mit seiner heutigen Ausstattung.
Während das Altershilfegesetz ursprünglich nur einen Bargeldzuschuß vorgesehen hatte, und zwar 40 Mark für Alleinstehende und 60 Mark für Verheiratete, stellt die Altershilfe heute mit einem Altersgeld von rund 382 bis 830 Mark monatlich eine beachtliche Teilsicherung dar. Teilsicherung deshalb, weil eines sich seit 1957 nicht verändert hat: Damals wie heute soll die Altershilfe die betrieblichen Leistungen für Altenteiler oder eine private Vorsorge anderer Art ergänzen, nicht ersetzen. Auch zur Verbesserung der Altersstruktur in der Landwirtschaft hat die Altershilfe einen wichtigen Beitrag geleistet. Voraussetzung für die Gewährung von Altershilfe ist nämlich die Abgabe des Betriebes an die jüngere Generation.
Nicht zuletzt dank dieser Regelung weist die Bundesrepublik, in der heute nur noch rund 6 Prozent der Landwirte älter als 65 Jahre sind, die günstigste Altersstruktur von allen Ländern der EG auf. Vor Inkrafttreten des Altershilfegesetzes hatte der Anteil älterer Landwirte dreimal so hoch gelegen. Nicht zuletzt hat die Altershilfe auch für das Einkommen der aktiven Landwirte zunehmend an Bedeutung gewonnen. Ursprünglich sollte diese Alterssicherung als berufsständische Einrichtung allein aus den Beiträgen der Landwirte finanziert werden – ohne Bundeszuschuß. Nachdem aber schon bald Liquiditätsprobleme auftraten, gewährte der Bund zunächst ein Darlehen aus Mitteln zur Verbesserung der Agrarstruktur. 1962 wurde dann erstmals ein Bundeszuschuß gezahlt, der damals 68 Millionen Mark ausmachte und rund 39 Prozent der Aufwendungen für das Altersgeld abdeckte. 1987 zahlte der Bund einen Zuschuß von rund 2,4 Milliarden Mark und finanzierte damit 80 Prozent des Altersgeldes. Im Schnitt wird damit jeder Landwirt beim Beitrag zur Altershilfe um 400 Mark monatlich entlastet, so die „Sozialpolitische Umschau“, vom Presse u. Informationsamt der Bundesregierung. Diese Zahlen zeigen, in welchem Maße und wie rasch die Altershilfe für Landwirte sich seit 1957 entwickelt hat. Und auch in der Zukunft wird es keinen Stillstand geben. Noch für diese Legislaturperiode ist vorgesehen, das gesamte agrarsoziale Sicherungssystem umfassend zu reformieren. Sinn und Zweck bleibt es, den vor zwei Jahren beschrittenen Weg zu einer gezielten Entlastung von Betrieben mit geringerem Einkommen konsequent weiterzugehen.
Für weitere Fragen in der landwirtschaftlichen Altershilfe stehe die Kreisgeschäftsstelle des VdK-Kreisverbandes in Straubing zur Verfügung.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 12.02.1988
Kameradschaftstreffen
Das 17. Niederbayerische Kameradschaftstreffen des Verbandes der Kriegs- und Wehrdienstopfer, Behinderten und Sozialrentner (VdK) findet am Sonntag, den 26. Juni 1988 in Straubing auf dem Gäubodenfestplatz am Hagen (Gäubodenfesthalle) statt.
Die Veranstaltung sollte zu einer eindrucksvollen Demonstration für den „sozialen inneren Frieden“ werden und gleichzeitig damit verbunden eine kameradschaftliche Begegnung der Verbandsmitglieder im Bezirk Niederbayern sein.
Es dürfte sinnvoll und zweckmäßig sein, wenn die VdK-Ortsverbände Neukirchen, Steinburg und Hunderdorf gemeinsam mit einem Bus zu dieser Kundgebung fahren und teilnehmen.
Die Vorstände der drei Ortsverbände werden sich daher demnächst mit diesem Thema befassen. Die offizielle Festveranstaltung wird gegen Mittag zu Ende sein. Das Mittagessen kann infolge des Festbetriebes in der Gäubodenhalle oder in den Gaststätten der Stadt Straubing und Umgebung eingenommen werden.
Weitere Einzelheiten werden nach den Vorstandsitzungen hier im Gemeindeinformationsblatt „Aus dem Perlbachtal“ veröffentlicht. Die Mitglieder, Freunde und Bekannte des Verbandes werden somit jetzt schon gebeten, sich für die Großveranstaltung am Sonntag, den 26.6. freizunehmen.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 12.02.1988
Schneeräumen
Eine Warnung für den Winter: Hauseigentümer sind verpflichtet, das Schneeräumen und Streuen vor ihrem Anwesen zu überwachen. Zwar können Vermieter oder eine Eigentümer-Gemeinschaft die Streupflicht mit einer Hausordnung auf andere abwälzen. Hält sich jedoch niemand daran, muß der Vermieter eingreifen. Sonst kann er bei einem Glatteis-Unfall zur Rechenschaft gezogen werden.
(Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 28. November 1986, Aktenz.: 9 U 263/81).
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 12.02.1988
Anlagen mit Flüssiggastanks müssen überprüft sein
Arbeitsminister Dr. Karl Hillermeier wies in München die Betreiber von Flüssiggastanks im privaten Bereich darauf hin, daß alle Anlagen überprüft sein müssen. Gasunfälle in der letzten Zeit zeigten, so der Minister, daß vor allem an den Rohrleitungen der Behälter immer wieder Schäden auftreten, die bei rechtzeitiger Überprüfung vermieden werden könnten.
Minister Hillermeier zufolge sollen jedem Betreiber einer Flüssiggasanlage mit Gastank zwei Prüfungsnachweise vorliegen. Erforderlich seien ein Nachweis über die Prüfung des Behälters innerhalb der letzten zwei Jahre und ein weiterer Nachweis, aus dem die Dichtheit der Leitungen hervorgeht. Letzterer dürfe nicht älter als fünf Jahre sein. Sachkundige, die diese Regelungen durchführen, könnten beim Gaslieferanten erfragt werden.
In allen Fragen der Sicherheit b ei Flüssiggas würden auch die Gewerbeaufsichtsämter in Bayern für eine kostenlose Beratung zur Verfügung stehen, teilte Dr. Hillermeier weiter mit. Bei den Gewerbeaufsichtsämtern liegt auch ein Informationsblatt auf, das über die wichtigsten Sicherheitsbestimmungen und über die Pflichten der Betreiber von Flüssiggasanlagen informiert.
Der Minister empfiehlt im Gefahrenfall als Sofortmaßnahmen: Gasleitung absperren, soweit dies möglich ist, Zündquellen vermeiden, Räume lüften, Gefahrenbereich räumen, Gaslieferanten und Feuerwehr verständigen.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 12.02.1988
Mein Heimatdorf Neukirchen bei Haggn
Ich weiß ein Dorf im Bayerwald,
es ist mehr als hundert Jahre alt.
Neukirchen bei Haggn ist es genannt,
als Urlaubs- und Erholungsort ist es weit bekannt.
In einem lieblichen Talkessel breitet es sich aus,
vor vielen Jahren war ich da zu Haus.
Leider ist mein Elternhaus nicht mehr dort
in diesem schönen Urlaubsort.
Die Schuljahre habe ich da zugebracht,
auch in der Ferne habe ich stets an meine schöne Heimat gedacht.
Die Kirche ist Sankt Martin geweiht,
ich habe schöne Erinnerungen an meine Kinderzeit.
Das alte Schulhaus kann man nicht mehr sehn,
die Jugend darf jetzt in ein neues Schulhaus gehn.
Auch damals haben sich unsere Lehrer alle Mühe gegeben,
um uns gut vorzubereiten fürs spätere Leben.
Ein Kranz von Bergen umschließt das Tal,
vom Dießenberg rauscht ein kleiner Wasserfall.
Wachsenberg, Kogl, Edersberg, Hagnberg, Schopf und Hirschenstein schließen sich zum Kreis,
sogar ein „Paradies“ haben wir, wie jeder weiß.
Der Dießenbach wurde im Stauweiher aufgefangen,
vor vielen Jahren sind wir dahin zum Baden gegangen.
Die Wasserkraft lieferte über das E-Werk den elektrischen Strom ins Haus,
freudig löschten wir 1920 Kerzenlicht und Öllampen aus.
Herr Baron Freiherr von Schrenk war für den Fortschritt eingestellt,
das elektrische Licht war für uns damals wie ein 8. Wunder der Welt.
Der Stauweiher diente unserem Vergnügen,
auf der Waldwiese konnte man in der Sonne wie im Schatten liegen.
Die Naturfreunde schätzten diese Idylle,
sie genossen die herrliche Waldesstille.
Nicht vergessen will ich das Perlbachtal,
ich ging dort hin und her wohl hundertmal.
Der Perlbach rinnt und rauscht in der Gegenwart wie in der Vergangenheit,
Vieles hat sich geändert im Laufe der Zeit.
Neukirchen ist größer geworden in wenigen Jahren,
wie würden sie staunen, all unsere Vorfahren.
Eine neue Siedlung ist entstanden,
wo viele Heimatvertriebene eine neue Heimat fanden.
Für Fußball, Reiten, Tennis ist Gelegenheit,
im Sommer wie zur Winterzeit.
An den Häusern kann man schönen Blumenschmuck sehn,
das freut uns alle im Vorübergehn.
Wer es nicht glaubt, der möge es versuchen
und in unserem schönen Dorf einen Urlaub buchen.
Pauline Mager, geb. Wirnhier aus Nürnberg
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 12.02.1988
Schulverbandshaushalt aufgestellt
Etat mit 627 600 Mark beschlossen — Schulbuswartehäuschen wird erstellt
Hunderdorf. Am Donnerstag fand im Sitzungssaal der Gemeinde Hunderdorf die erste Schulverbandssitzung im heurigen Jahr statt. Dabei wurde der Haushaltsplan 1988 der in den Einnahmen und Ausgaben mit insgesamt 627 600 Mark abschließt, aufgestellt und die anliegende Haushaltssatzung beschlossen. Die Schulverbandsumlage für die Mitgliedsgemeinden Hunderdorf, Neukirchen, Windberg beziffert sich auf 421 900 Mark, wobei sich bei 340 Schülern (Vorjahr 360) eine Pro-Kopf-Umlage von 1240,88 Mark (Vorjahr 1133,89 Mark) errechnet.
Zu Beginn der Sitzung konnte Vorsitzender Weinzierl neben den Bürgermeisterkollegen insbesondere Rektor Walden begrüßen. Anschließend erfolgte die Bekanntgabe der Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 1987. Die Gesamtjahresrechnung schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 616 588,76 Mark.
Danach folgte die Haushaltsberatung für das Jahr 1988. Die Verbandsräte nahmen Kenntnis vom Haushaltsvorentwurf und Investitionsplan und beschlossen einstimmig, den Haushaltsplan 1988 mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlußziffem sowie den Anlagen aufzustellen. Die Haushaltssatzung konnte somit erlassen werden.
Der Verwaltungshaushalt wurde in den Einnahmen und Ausgaben auf 584 300 Mark, der Vermögenshaushalt mit 43 300 Mark festgesetzt. Kreditaufnahmen für Investitionen sind nicht vorgesehen ebenso keine Investitionsumlage. Die Schulverbandsumlage beträgt 421 900 Mark. Sie wird nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitgliedsgemeinden des Schulverbandes umgelegt. Die wichtigsten Einnahmen im Verwaltungshaushalt sind: Zuschuß für Lernmittel 6 000 Mark, Staatszuschuß für Schülerbeförderung 130 000 Mark und von den Gemeinden die Schulverbandsumlage 421 900 M. Die größten Ausgaben dazu: Die Personalaufwendungen 139 500 Mark, Gebäude- und Geräteunterhalt 15 700 Mark, Heizkosten 60 000 Mark, Reinigungskosten 9 000 Mark, Stromkosten 31 000 Mark, Lehr- und Unterrichtsmittel 8 000 Mark, Lernmittel 15 500 Mark, Schülerbücherei 6 000 Mark, Schülerbeförderung 150 300 Mark, die Verwaltungsumlage 10 000 Mark und die Schulhausmiete an die Gemeinde Hunderdorf 96 500 Mark.
Im Vermögenshaushalt sind folgende Investitionsmaßnahmen vorgesehen: Bau des Schulbushäuschens Ellaberg 5 000 Mark, der Ankauf eines Staubsaugers 3 500 Mark und die Anschaffung verschiedener Geräte und Gegenstände für den Schulbetrieb 22 000 Merk. Die Gemeinde Hunderdorf hat bei einer Schülerzahl von 219 eine Umlage von 271 753 Mark zu zahlen. Für die Gemeinde Windberg beträgt die Umlage bei 67 Schülern 83 139 Mark. Die Verbandsumlage der Gemeinde Neukirchen beziffert sich bei 54 Schülern auf 67 007 Mark. Verbandsvorsitzender Weinzierl bekundete die Notwendigkeit eines Schulbushäuschens im Ortsbereich Ellaberg. Anschließend beschlossen die Schulverbandsräte die Errichtung des Wartehäuschens einstimmig.
Weiterhin wurde festgelegt aus haftungsrechtlichen Gründen, daß Vereine, die das Hallenbad benutzen wollen, qualifizierte Aufsichtspersonen stellen sollen. Ohne Übungsleiter mit Qualifikation als Rettungsschwimmer der Stufe „Silber“ darf das Hallenbad ab der neuen Badesaison 1988/89 nicht mehr benützt werden. Diesbezügliche Verträge sollen mit den Vereinen abgeschlossen werden. Rektor Walden erklärte sich bereit, über die Schule die betreffenden Übungsleiter auszubilden. Einzelne Privatpersonen dürfen das Hallenbad nicht benutzen, diese hätten jedoch die Möglichkeit, sich Vereine oder Turngruppen anzuschließen. Dies wurde ebenso aus haftungsrechtlichen Gründen beschlossen. Genehmigt wurde von Seiten des Schulverbandsausschusses weiterhin der Ankauf eines Staubsaugers, der Fahrkostenzuschuß für die Schullandheimfahrt nach Riedenburg in Höhe von 50 Prozent der Gesamtfahrtkosten und die Erhöhung der Sachversicherung für die gesamte Schulanlage Hunderdorf.
Quelle: Bogener Zeitung, 22.02.1988
Die traurige Geschichte des Nolte-Werkes
Oder: das Spiel mit 250 Arbeitnehmern — Betriebsrat bezweifelt die Absicht der Geschäftsführer, das Werk retten zu wollen
Hunderdorf. Nein. Die Gewerkschaft will die Geschäftsleitung des Nolte-Werks nicht ruinieren oder mögliche Lösungen blockieren. Auch jongliert sie nicht mit Verzögerungstaktiken oder provoziert Streit. „Arbeitsplätze sichern und die Möbelfabrik retten“ – das sind die Ziele der Gewerkschaft Holz und Kunststoff und die des Betriebsrates. Und dafür haben sie konkrete Konzepte erarbeitet. Im Gegensatz zu den Geschäftsführern Fritz Walter Arnold und Georg Nolte wollen sie langfristig Arbeitsplätze abbauen. Sie stellen sich gegen die geplante Crash-Lösung von 250 Entlassungen zum 6. Juni. Wirtschaftsminister Anton Jaumann hat sich gar bereiterklärt, mögliche Mehrkosten über Darlehen abzudecken. Er fordert lediglich genaue Firmenberechnungen. Doch die gibt es nicht. Arnold bezeichnet das Angebot des Ministers als „Politiker-Blabla“, so Betriebsrat Stefan Rückert, und schweigt sich über das Schicksal von 250 Arbeitnehmern aus.
Angefangen hat die Krise um Nolte bereits 1980. Ab diesem Zeitpunkt stagnierte die gesamte Möbelbranche, viele Betriebe meldeten Konkurs. Auch das Werk in Hunderdorf bekam dies zu spüren. Aber anstatt langfristige Personal- und Produktionskonzepte zu erarbeiten, ignorierten Arnold und Nolte diese Entwicklung – und knallten dem Betriebsrat sechs Jahre später die Konsequenzen auf den Schreibtisch: Entweder werden 150 Menschen entlassen, und das sofort, oder der ganze Betrieb geht drauf. So schildert Betriebsrat Stefan Rückert den Weg in den Nolte-Ruin. Das war 1986.
Die Weihnachts-Bescherung
Damals fühlte sich der Betriebsrat hilflos, erklärte sich einverstanden – und glaubte dem Versprechen der Geschäftsführung: die restlichen 450 Arbeitsplätze zu sichern. Während im September ’87 noch von Investitionen über zehn Millionen Mark geredet wurde, konfrontierten Arnold und Nolte den Rat bereits zwei Monate später mit der Hiobs-Botschaft: 250 Entlassungen bis zum 6. Juni ’88 und Produktionsverlagerung ins Nolte-Hauptwerk nach Germersheim.
„Das war dann unsere Weihnachts-Bescherung“ klagt Rückert. Die Millionen-Investition war vergessen, die Geschäftsführer hatten kein Lösungs-Konzept aufgebaut und fordern nun das „Ja“ des Betriebsrates zu der Massenkündigung. „Da ist kein Spielraum, die sind knallhart.“ Rückert signalisierte zusammen mit dem Vorsitzenden der Gewerkschaft Holz und Kunststoff, Willi Dürr, und einigen Arbeitnehmern Widerstand, besorgten sich einen Rechtsanwalt, schrieben an das bayrische Wirtschaftsministerium und erarbeiteten konkrete Vorschläge, um das Nolte-Werk zu retten.
Das Angebot des Wirtschaftsministers
Und siehe da. Anton Jaumann versicherte in einem Brief Hilfe für das Unternehmen. Von „Konsolidierungs-Darlehen“ ist darin die Rede; also von Geldern, die den allmählichen Abbau von Arbeitsplätzen unterstützen sollen. So das Angebot des Ministers – so der Plan der Gewerkschaft. Einzige Bedingung ist, daß die Nolte-Geschäftsführer ihre finanzielle Lage schildern und Firmenberechnungen vorlegen. Doch die gibt es bisher nicht. Fritz Walter Arnold nennt das Angebot „Politiker-Blabla“ und verweigert Argumente.
Die Geschäftsleitung setzt auf die Crash-Lösung. Das heißt: 250 Menschen werden bis zum 6. Juni entlassen, 190 bleiben im Werk, die Produktion von kunststoff-beschichteten Möbeln wird nach Germersheim verlegt. 10 Millionen an Personalkosten bleiben gespart.
„Diese Rechnung geht nicht auf.“ Willi Dürr ist sicher, daß diese Radikal-Lösung den Ruin für Nolte bedeuten würde. In Germersheirn müßte erst in Maschinen für Kunststoffproduktion investiert werden, die Personaleinsparung von Hunderdorf wäre aufgebraucht. Die Hoffnung der Geschäftsleitung, ältere Arbeitnehmer würden gehen, junge Fachkräfte aber bei Nolte bleiben, ist nach Meinung Dürrs ebenso brutal wie unwahrscheinlich. 86 wurden vorwiegend junge Kräfte entlassen – aufgrund sozialer Kriterien. Von den 420 Menschen, die jetzt noch bei Nolte arbeiten, sind 260 über 40 Jahre alt. 16 Arbeiter haben bisher freiwillig gekündigt: alle 16 sind junge Facharbeiter, fünf weitere Kündigungen werden erwartet.
Der Hintergedanke: Stilllegung?
Die Zusicherung des CDU-Politikers Ernst Hinsken, die gekündigten Arbeiter im BMW-Werk Dingolfing unterzubringen, empfindet Dürr als einen „Akt reiner Selbstdarstellung“. Bei BMW gibt es eine Vorruhestands-Regelung. Arbeitnehmer können mit 56 Jahren vorzeitig pensioniert werden. „Die stellen doch keinen von Nolte ein, der über,45 ist.“ Für den Gewerkschaftler sind die Äußerungen Hinskens nichts anderes als „vorgezogener Wahlkampf“.
Wie geht es nun weiter mit Nolte und den 250 Menschen? Auf Anregung des Arbeitsgerichtes erreichte der Betriebsrat eine offizielle Einigungsstelle, ein Forum, in dem Sachverständige, Juristen, Vertreter des Arbeitgeber- und des Arbeitnehmerverbandes gemeinsam die Zukunft des Werkes beraten wollen. Kommenden Freitag tritt diese Einigungsstelle erstmals zusammen. Dürr hofft, daß die Fachleute dem Konzept des Betriebsrates offener gegenüberstehen, als Fritz Walter Arnold oder Georg Nolte.
Warum die Geschäftsführer blocken und die Vorschläge der Gewerkschaft ignorieren bleibt eine offene Frage. Der Jurist Fritz Schindele sieht darin entweder „totale Unfähigkeit in der Unternehmensleitung“ oder ganz gezielte Hintergedanken: die geplante Stilllegung des Werks.
Die menschliche Seite
Die Betriebsrätin Paula Fischer appelliert an die Menschlichkeit. „Politiker sehen nur Statistiken gefährdet oder nutzen persönlichen Einsatz als Wahlpropaganda.“ Die Menschen würden zu bloßen Arbeitern degradiert, das einzelne Schicksal gehe unter. „Da hat man 30 Jahre lang für Nolte gearbeitet, durch die monotone Fließbandarbeit sowieso seinen Knacks weg, und dann wird man mit 50 einfach auf die Straße gesetzt und muß von Arbeitslosenhilfe leben, weil man zu alt ist für einen neuen Arbeitsplatz. Das muß man sich mal vorstellen!“ -er-
Quelle: Bogener Zeitung, 25.02.1988
Kanalbau in Steinburg unumgänglich
Gemeinderat Hunderdorf tagte – Planentwürfe für Straßenbau und Bahnhofsplatzgestaltung
Hunderdorf. Bei der am Donnerstag stattgefundenen Sitzung des Gemeinderates Hunderdorf wurde beschlossen, das Kanalprojekt Steinburg zur Bezuschussung einzureichen. Des weiteren wurde der Gemeinderat informiert über die Pläne und Vorgehensweise zur Gestaltung des Bahngeländes. Weiterverfolgt soll auch der Antrag werden, daß Steinburg als Erholungsort staatlich anerkannt wird.
Unterrichtet wurde der Gemeinderat zunächst von Bürgermeister Egon Weinzierl und Geschäftsleiter Kern, daß im März Termin sei für die Vorlage von Anträgen zur Abwasseranlagenförderung. Nach Beratung entschied der Gemeinderat, daß vom Bürgermeister das überarbeitete Kanalprojekt, das derzeitig in Fertigung beim Planungsbüro ist, dem Wasserwirtschaftsamt vorgelegt werden soll, mit dem Antrag auf Aufnahme in die Dringlichkeitsliste, um eine Förderung in nächster Zeit zu erreichen. Das Projekt soll auch dem Gemeinderat in einer der nächsten Sitzungen vorgestellt werden. In der Diskussion wurde deutlich, daß die Kanalisierung in diesem Bereich wohl unumgänglich ist. Informiert wurde der Gemeinderat auch über die Erfassung sämtlicher Straßenentwässerungskanäle, die dem Landratsamt anzuzeigen sind.
Im zweiten Tagesordnungspunkt berichtete der Bürgermeister und der Geschäftsleiter über die Veranlassungen bezüglich der Gestaltung des Bahnhofsgeländes entsprechend den Beratungen in der letzten Sitzung. Es sei mit dem Planungsbüro Verbindung aufgenommen worden und es soll demnächst ein Behördentermin mit allen Beteiligten stattfinden, um die einzelnen Maßnahme zu erörtern. Gleichzeitig fertige das Planungsbüro eine Entwurfsskizze zur Mittelbeantragung aus den Förderprogrammen.
Dann befaßte sich der Gemeinderat mit einem Antrag auf Straßenausbau eines Gemeindeweges in Gaishausen. Der Gemeinderat entschied hierzu einen Projektierungsentwurf erstellen zu lassen. Gleichzeitig soll an den Landkreis herangetreten werden, die Bahnbrücke abzubauen, da sie für den dortigen landwirtschaftlichen Verkehr bzw. die Anfuhr größerer Last- und Transportfahrzeuge hinderlich sei.
Ausgesprochen hat sich der Gemeinderat auch, den Antrag auf Anerkennung des Gemeindeteils Steinburg als Erholungsort aufrecht zu erhalten. Die für den Antrag vorzulegende orientierende Klimabeurteilung soll vom Deutschen Wetteramt München erstellt werden, wobei sich die Kosten auf rund 1500 Mark bezifferten.
Endgültig beschlossen wurde vom Gemeinderat, die bereits versuchsweise eingeführte Aufhebung des eingeschränkten Halteverbotes an der Ringstraße. Ein Schreiben der Jugendorganisation des Bundes Naturschutz wegen der sonntäglichen Schienenbedienung auf der Strecke Straubing-Bogen wurde zur Kenntnis genommen. Der Gemeinderat befürwortete grundsätzlich das Konzept. Für die Musikausbildung wurde dem Musikverein Hunderdorf ein Zuschuß genehmigt.
Zugestimmt wurde vom Gemeinderat abschließend dem Ankauf eines BSB-Meßgerätes für die Kläranlage in Hunderdorf mit Kosten von rund 2 500 Mark.
Quelle: Bogener Zeitung, 15.02.1988
Die Nagelsteiner Wasserfälle
Hart an der Gemeindegrenze der Gemeinden Neukirchen und St. Englmar, unterhalb von Mitterberg, befindet sich der sagenumwobene Nagelstein. An seinen Füßen rauscht der Grüner Bach, der sich bald zum Obermühlbach weitet, talwärts. Sein Rauschen hört man oft bis auf die höher gelegene Straße, die von Neukirchen kommend nach Grün führt. Über diesen Nagelstein finden wir im Büchlein „Sankt Engelmar“, das vom Förderverein St. Englmar, geschrieben von W. Bunz und A. Neuhofer, eine nette Beschreibung der Nagelsteiner Wasserfälle:
„In der Hofer Säge muß der junge Bach schon das schwere, oberschlächtige Wasserrad treiben, aber dann darf er sich einen Kilometer lang ohne Zwang und Fessel seines Jungseins freuen. Höchstens, daß er noch in trockenen Wochen ein paar steilen, steinigen Hangwiesen die Wassergräben füllen muß. Aber bald ist auch für Wiesen kein Platz mehr, denn der Riegel des Mitterberges schiebt sich von Osten her jäh gegen den Bach und drückt ihn in eine Falte der Münchszeller Hänge. Wild schäumt das Wasser zwischen moosüberpelzten Felstrümmern. Vor unseren Füßen senkt sich der Boden zu unvermutetem Absturz. Während wir mühsam die nassen Felsstufen abwärts tasten, schießt uns zur Seite das Wasser in gleitenden Sprüngen über glattgeschliffene, schräge Klippen hinab. Unten sammelt es sich in quirlenden, perlenden Gumpen zu neuem Sprung und Sturz. Darüber aber droht in schwindelnder Schroffheit die Felswand des Nagelstein, die hoch über die Wipfel der Ufertannen ragt. Glitzernder Wasserdampf liegt über dem verworrenen Geklüft und Getrümmer dieses einsamen Ortes. Märchenhafte Moose überziehen Stein und Storren und das Sausen und Tosen des stürzenden Wassers schluckt jeden fremden Laut.
Das ist ein Platz, den unsere Alten abergläubisch mieden. Wer in früheren Zeiten noch spät abends, von der Bahnstation Steinburg kommend, die alte Straße über den Nagelstein nach St. Englmar gehen mußte, versicherte sich zuvor im Kilgerhäusl eines furchtlosen Begleiters. Aber auch dieser versäumte es nicht, sein feststehendes Messer in die hintere Hosentasche zu schieben, wenngleich nirgends überliefert ist, daß bloßer Stahl gegen Unholde und Weihzen hilft. Nur die Hebamme mußte recht oft den Gang zu diesem verrufenen Felsen wagen: Die kleinen Buben und Dirndeln, die sie den Bäuerinnen und Häuslweibern in die wurmstichigen Wiegen legte, holte sie ja aus den zauberischen Wasserlöchern unter den Klüften des Nagelstein. Was Wunder, daß unsere Waldlerkinder hernach gar so kernfrisch daherwachsen!“
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 26.02.1988
Vollzug des Fleischhygienerechts;
Bekanntgabe der Fleischuntersuchungsbezirke im Landkreis Straubing-Bogen mit dem zuständigen Untersuchungspersonal
Das Landratsamt Straubing-Bogen hat die Fleischuntersuchungsbezirke des Landkreises Straubing-Bogen mit dem zuständigen Untersuchungspersonal nach dem Stand vom 01.01.88 neu erstellt. Die Gemeinden haben eine Aufstellung der Untersuchungsbezirke und des Untersuchungspersonals, auszugsweise auf ihren Bereich erhalten. Diese Aufstellung kann bei den Gemeinden eingesehen werden. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, daß eine Untersuchungspflicht (amtliche Untersuchung – Schlachttier-Fleischbeschau) bei folgenden Tierarten zwingend vorgeschrieben ist, wenn diese als Haustiere gehalten werden und wenn ihr Fleisch zum Genuß für Menschen bestimmt ist:
Rinder, Schweine (auch Ferkel), Schafe, Ziegen, andere Paarhufer, Pferde, andere Einhufer, Kaninchen und Haarwild, das auf andere Weise als durch Erlegen getötet wird. Ebenso unterliegt der amtlichen Untersuchung erlegtes Haarwild (hierzu zählt auch Unfallwild und Fallwild).
Die amtlichen Untersuchungen von erlegtem Haarwild und von Hauskaninchen können jedoch unterbleiben, wenn keine Merkmale festgestellt werden, die das Fleisch als bedenklich zum Genuß für Menschen erscheinen lassen und
1. das Fleisch zum eigenen Verbrauch verwendet oder und unmittelbar an einzelne natürliche Personen zum eigenen Verbrauch abgegeben wird, oder
2. das erlegte Haarwild unmittelbar nach dem Erlegen geringen Mengen (Strecke eines Jagdtages) an nah gelegene- oder verarbeitende Betriebe, zur Abgabe Verbraucher, zum Verzehr an Ort und Stelle oder zur Verwendung im eigenen Haushalt geliefert wird.
Daraus folgert:
Wild, das an einen Großhändler (Wildgroßhandel) geliefert wird, der es an Gaststätten oder Wildeinzelhändler weiter veräußert, also nicht unmittelbar an den Endverbraucher verkauft, unterliegt ohne Ausnahme der Fleischuntersuchung und damit auch der Anmeldepflicht. Das gleiche gilt für Wild, das gesundheitlich bedenkliche Merkmale aufweist.
Haarwild in Gehegen (sog. „Gatterwild“ muß stets einer Fleischuntersuchung unterzogen werden.
Unberührt von diesen Regelungen bleibt die für Schwarzwild (Wildschweine), Bären, Füchse, Sumpfbiber, Dachse und andere fleischfressende Tiere, die Träger von Trichinen sein können (auch Schweine und Ferkel) ausnahmslos vorgeschriebene Trichinenuntersuchung wenn das Fleisch zum Genuß für Menschen verwendet werden soll.
Fleisch von Affen, Hunden und Katzen darf zum Genuß für Menschen nicht gewonnen werden.
Straubing, 20.01.1988
Landratsamt Straubing-Bogen
Weiß, Landrat
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 26.02.1988
Sitzung des Gemeinderates Hunderdorf am 11.02.88
Bei dieser Sitzung des Gemeinderates wurde beschlossen, das Kanalprojekt Steinburg zur Bezuschussung einzureichen. Desweiteren wurde der Gemeinderat informiert über die Pläne und Vorgehensweise zur Gestaltung des Bahngeländes. Weiter verfolgt soll auch der Antrag auf staatl. Anerkannter Erholungsort für Steinburg werden.
Unterrichtet wurde der Gemeinderat vom Bürgermeister Egon Weinzierl und Geschäftsleiter, daß im März Termin sei für die Vorlage von Anträgen zur Abwasseranlagenförderung. Nach Beratung entschied der Gemeinderat, daß der Bürgermeister das überarbeitete Kanalprojekt, das derzeitig in Fertigung beim Planungsbüro ist, dem Wasserwirtschaftsamt vorgelegt werden sollte mit dem Antrag auf Aufnahme in die Dringlichkeitsliste und damit Förderung in nächster Zeit. Das Projekt soll auch dem Gemeinderat in einer der nächsten Sitzungen vorgestellt werden. In der Diskussion wurde auch deutlich, daß die Kanalisierung in diesem Bereich wohl unumgänglich ist.
Informiert wurde der Gemeinderat auch über die Erfassung sämtlicher Straßenentwässerungskanäle, die dem Landratsamt anzuzeigen sind.
Im zweiten Tagesordnungspunkt berichteten Bürgermeister Weinzierl und Geschäftsleiter Kern über die Veranlassungen bezüglich der Gestaltung des Bahnhofsgeländes entsprechend den Beratungen in der letzten Sitzung. Es wurde mit dem Planungsbüro Verbindung aufgenommen und es soll demnächst ein Behördentermin mit allen Beteiligten stattfinden, um die einzelnen Maßnahmen zu erörtern. Gleichzeitig fertigt das Planungsbüro eine Entwurfsskizze zur Mittelbeantragung aus den Förderprogrammen.
Dann befaßte sich der Gemeinderat mit einem Antrag auf Straßenausbau eines Gemeindeweges in Gaishausen. Der Gemeinderat entschied hierzu einer Projektierungsentwurf erstellen zu lassen. Gleichzeitig soll an den Landkreis herangetreten werden, die Bahnbrücke abzubauen, da sie für den dortigen landwirtschaftlichen Verkehr bzw. die Anfuhr größerer Last- und Transportfahrzeuge hinderlich sei.
Ausgesprochen hat sich der Gemeinderat auch für die Aufrechterhaltung des Antrages auf Anerkennung des Gemeindeteils Steinburg als Erholungsort. Die für den Antrag vorzulegende orientierende Klimabeurteilung soll vom Deutschen Wetteramt München erstellt werden, wobei sich die Kosten auf rd. 1.500 DM beziffern.
Endgültig beschlossen wurde vom Gemeinderat die bereits versuchsweise eingeführte Aufhebung des eingeschränkten Halteverbotes an der Ringstraße. Ein Schreiben der Jugendorganisation des Bundes Naturschutz wegen der sonntäglichen Schienenbedienung auf der Strecke Straubing-Bogen wurde zur Kenntnis genommen. Der Gemeinderat befürwortete grundsätzlich das Konzept. Für die Musikausbildung wurde dem Musikverein Hunderdorf ein Zuschuß genehmigt.
Zugestimmt wurde vom Gemeinderat abschließend dem Ankauf eines BSB-Meßgerätes für die Kläranlage in Hunderdorf. Kosten ca. 2.500 DM.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 26.02.1988
Amtsgericht Straubing – Vollstreckungsgericht
Geschäftsnummer: K 45/86 8440 Straubing, den 03.02.1988
Terminbestimmung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll d. im Grundbuch des Amtsgerichts Straubing von Windberg Band 19 Blatt 544 eingetragene Grundstück FlNr. 29 Dorfplatz 7; Wohnhaus, Nebengebäude, Garten zu 0,0240 ha am Donnerstag, den 16.06.1988, 9.00 Uhr, im Amtsgericht Straubing, Kolbstraße 11, Zimmer 224/ 1 1. versteigert werden.
Der Versteigerungsvermerk ist am 16.07.1986 in das Grundbuch eingetragen worden.
Eingetragener Eigentümer war damals: Lehner Astrid, geb. Amann, Straubing
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses – dem Anspruch des Gläubigers und – den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks der des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Verkehrswert nach § 74 a Abs. 5, § 85 a Abs. 2 Satz 1 ZVG 244.000,– DM.
Biederer
Rechtspfleger
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 26.02.1988
Flurbereinigung Windberg
Gemeinde Windberg, Landkreis Straubing-Bogen
Auszug aus der Planfeststellung der Flurbereinigungsdirektion Landau a.d. Isar;
hier: Bekanntgabe durch die Gemeinde
Anlage: 1 Verzeichnis Teil B
1 Karte als Widmungskarte
„Widmung, Umstufung und Einziehung sowie Widmungsfiktion
Die im Anlagenverzeichnis Teil B in Verbindung mit der Karte zum Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen zu dieser Planfeststellung enthaltenden Straßen werden nach Maßgabe der dortigen Festsetzung zu öffentlichen Straßen gewidmet.
Widmungen, Umstufungen und Einziehungen werden im übrigen nach Maßgabe des Anlagenverzeichnisses Teil B in Verbindung mit der Karte zum Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen festgelegt und die Widmungsfiktionen werden dort nachrichtlich aufgeführt (Verfügung nach Art. 6 Absätze 1, 6 und 7 BayStrWG, Art. 7 Absätze 5 und 6 BayStrWG, Art. 8 Absätze 5 und 6 BayStrWG sowie VollzBek Nr. 5.4 vom 16.9.1982 des Bayer. StM I Nr. II B2 – 4302.3).
Die nach den Planunterlagen zur Umstufung (= Umwidmung) vorgesehenen öffentlichen Straßen und Teile öffentlicher Straßen werden mit der Maßgabe umgestuft, daß die Umstufung mit der Ingebrauchnahme bzw. Inbetriebnahme für den neuen Verkehrszweck wirksam wird (Art. 7 Absätze 5 und 6 BayStrWG).
Die nach den Planunterlagen zur Einziehung (= Entwidmung) vorgesehenen öffentlichen Straßen und Teile öffentlicher Straßen werden mit der Maßgabe eingezogen, daß die Einziehung mit der Sperrung wirksam wird (Art. 8 Absätze 5 und 6 BayStrWG).
Die Widmung, Umstufung und Einziehung wird erst mit der Verkehrsübergabe wirksam, wenn in diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen nach Art. 6 Abs. 3 BayStrWG vorliegen (Art. 6 Abs. 6, Art. 7 Abs. 5, Art. 8 Abs. 5 BayStrWG). Die Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 3 BayStrWG müssen auch für die Straßenteile vorliegen, für die die Fiktion der Widmung, Umstufung und Einziehung nach Art. 6 Abs. 7, Art. 7 Abs. 6, Art. 8 Abs. 6 BayStrWG, VollzBek Nr. 5.4 vom 16.9. 1982 a.a.O. gilt.
Mit der Widmung, Umstufung und Einziehung wird die Baulast an den nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldwegen auf die Beteiligten im Sinne des Art. 54 Abs. 1 Satz 2 BayStrWG übertragen; das sind diejenigen, deren Grundstücke über den Weg bewirtschaftet werden. Eine hiervon abweichende Regelung bleibt vorbehalten.
Diese Verfügung ist widerruflich (Art. 36 BayVwVfG). Beschränkungen der Widmung bleiben vorbehalten (Art. 36 BayVwVf G).
2.2 Hinweise für die Widmung, Umstufung und Einziehung sowie Widmungsfiktion
Diese Widmung, Umstufung und Einziehung sowie Widmungsfiktion (Auszug aus der Planfeststellung der Flurbereinigungsdirektion Landau a.d. Isar vom 2.2.1988) und eine Karte zum Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen als Widmungskarte M = 1 : 10 000, zuletzt aufgestellt am 5.5.1987, befinden sich in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf bei der Bekanntgabe der Widmung, Umstufung und Einziehung. Diese Unterlagen werden dort aufbewahrt.
Nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz ist die Gemeinde Windberg verpflichtet, die Widmung, Umstufung, Einziehung und deren Wirksamwerden öffentlich bekanntzumachen (Art. 6 Abs. 6, Art. 7 Abs. 5 und Art. 8 Abs. 5 BayStrWG). Das Wirksamwerden teilt die Teilnehmergemeinschaft der Gemeinde mit.
Die Bauweise der Straßen ist in der Karte zum Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen angegeben, und zwar hier als erste Ziffer der Beschreibung der einzelnen Wege; die weiteren Ziffern geben Fahrbahnbreite und Kronenbreite an.
Auf die Pflichten des Straßenbaulastträgers, insbesondere für die rechtzeitige Verkehrsbeschilderung Sorge zu tragen, wird hingewiesen.
Der zukünftige Flurbereinigungsplan wird die für die Eintragung in die Straßen- und/oder Bestandsverzeichnisse notwendigen Flurstücksnummern und deren Zuordnung zu den einzelnen Straßenklassifizierungen enthalten.
Gründe für die Widmung, Umstufung und Einziehung sowie Widmungsfiktion
Die Rechtsgrundlage für diese Widmung, Umstufung und Einziehung sowie Widmungsfiktion besteht in § 41 FlurbG und in Art. 6, 7, und 8 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz -BayStrWG- (BayRS 91-1-1).
Der Vorbehalt des Widerrufs für die Widmung, Umstufung und Einziehung sowie Widmungsfiktion und der Vorbehalt für Beschränkungen der Widmung gemäß Art. 6 Abs. 2 Satz 3 BayStrWG beruhen auf Art. 36 Bay VwVfG. Die Gemeinde Windberg hat mit Beschluß vom 16.9.1986 der Widmung, Umstufung und Einziehung zugestimmt und ist mit der nachrichtlichen Aufführung der Widmungsfiktion einverstanden (Art. 6 Abs. 2 BayStrWG in entsprechender Anwendung).“
Dies wird hiermit bekanntgeben.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 26.02.1988
Schulverbandshaushalt mit 627.600,– DM aufgestellt
Am Donnerstag, den 18.2.88 fand im Sitzungssaal der Gemeinde Hunderdorf die erste Schulverbandssitzung im heurigen Jahr statt. Dabei wurde der Haushaltsplan 1988, der in den Einnahmen und Ausgaben mit insgesamt 627.600 DM abschließt, aufgestellt und die anliegende Haushaltssatzung beschlossen.
Die Schulverbandsumlage für die Mitgliedsgemeinden Hunderdorf, Neukirchen, Windberg beziffert sich auf 421.900 DM, wobei sich bei 340 Schülern (Vorjahr 360) eine Prokopf-Umlage von 1.240.88 DM (Vorjahr 1.133,89 DM) errechnet.
Zu Beginn der Sitzung konnte Vorsitzender Weinzierl neben den Bürgermeisterkollegen insbesondere Rektor Walden begrüßen. Anschließend erfolgte die Bekanntgabe der Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 1987.
Die Gesamtjahresrechnung schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 616.588,76 DM. Danach folgte die Haushaltsberatung für das Jahr 1988. Die Verbandsräte nahmen Kenntnis vom Haushaltsvorentwurf und den Investitionsplan und beschlossen einstimmig nach längerer Beratung den Haushaltsplan 1988 mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlußziffern, sowie den darin enthaltenden Ansätzen und Abschlußziffern, sowie den Anlagen aufzustellen. Die Haushaltssatzung konnte somit erlassen werden.
Der Verwaltungshaushalt wurde in den Einnahmen und Ausgaben mit 584.300 DM, der Vermögenshaushalt mit 43300 DM festgesetzt. Kreditaufnahmen für Investitionen sind nicht vorgesehen ebenso keine Investitionsumlage. Die Schulverbandsumlage beträgt 421.900 DM. Sie wird nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitgliedsgemeinden des Schulverbandes umgelegt.
Die wichtigsten Einnahmen im Verwaltungshaushalt sind: Zuschuß für Lernmittel 6.000 DM, Staatszuschuß für Schülerbeförderung 130.000 DM und von den Gemeinden die Schulverbandsumlage 421.900 DM. Die größten Ausgaben dazu: Die Personalaufwendungen 139.500 DM, Gebäude- und Geräteunterhalt 15.700 DM, Heizkosten 60.000 DM, Reinigungskosten 9.000 DM, Stromkosten 31.000 DM, Lehr- und Unterrichtsmittel 8.000 DM, Lernmittel 15.500 DM, Schülerbücherei 6.000 DM, Schülerbeförderung 150.300 DM, die Verwaltungsumlage 10.000 DM und die Schulhausmiete an die Gemeinde Hunderdorf 96.500 DM.
Im Vermögenshaushalt sind folgende Investitionsmaßnahmen vorgesehen: Bau des Schulbushäuschens Ellaberg 5.000 DM, der Ankauf eines Staubsaugers 3.500 DM und die Anschaffung verschiedener Geräte und Gegenstände für den Schulbetrieb 22.000 DM.
Die Gemeinde Hunderdorf hat bei einer Schülerzahl von 219 eine Umlage von 271.753 DM zu zahlen. Für die Gemeinde Windberg beträgt die Umlage bei 67 Schülern 83.139 DM. Die Verbandsumlage der Gemeinde Neukirchen beziffert sich bei 54 Schülern auf 67.007 DM.
Verbandsvorsitzender Weinzierl bekundete die Notwendigkeit eines Schulbushäuschens im Ortsbereich Ellaberg. Anschließend beschlossen die Schulverbandsräte die Errichtung des Wartehäuschens einstimmig.
Weiterhin wurde festgelegt aus haftungsrechtlichen Gründen, daß Vereine, die das Hallenbad benutzen wollen, qualifizierte Aufsichtspersonen stellen sollen. Ohne Qualifikation als Rettungsschwimmer der Stufe „Silber“ darf das Hallenbad nicht benutzt werden. Dies gilt ab der neuen Badesaison 1988/89. Entsprechende Benutzungs-Verträge sollen mit den Vereinen abgeschlossen werden.
Rektor Walden erklärte, daß die Möglichkeit bestünde, über die Schule die Übungsleiter auszubilden. Einzelne Privatpersonen dürfen das Hallenbad nicht benutzen, diese haben jedoch die Möglichkeit sich Vereine oder Turngruppen anzuschließen. Dies wurde ebenso aufgrund des Ausschlusses von Haftungsfragen beschlossen.
Genehmigt wurde von Seiten des Schulverbandsausschusses weiterhin der Ankauf eines Staubsaugers, der Fahrkostenzuschuß für die Schullandheimfahrt nach Riedenburg in Höhe von 50 % der Gesamtfahrtkosten und die Erhöhung der Sachversicherung für die gesamte Schulanlage Hunderdorf.
Schulverbandsumlage für die einzelnen Mitgliedsgemeinden des Schulverbandes Hunderdof
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 26.02.1988
Gemeinde Hunderdorf gratuliert
Maria Bäumer feierte 80. Geburtstag
Ihr achtzigstes Wiegenfest konnte am Dienstag, den 9.2.1988 Maria Bäumer aus Weinberg, Gemeinde Hunderdorf feiern. Neben vielen Verwandten und Bekannten gratulierte auch Bürgermeister Egon Weinzierl recht herzlich. Er übermittelte die besten Glückwünsche der Gemeinde und überreichte einen Geschenkkorb. Für Pfarrer Anton Högner und dem Pfarrgemeinderat überbrachte Martha Hofmann die besten Glück- und Segenswünsche und erfreute ebenso mit einem Geburtstagspräsent.
Maria Bäumer, eine gebürtige Geith, erblickte am 9.2.1908 in Weinberg, vormals Gemeinde Gaishausen, das Licht der Welt. Dort verbrachte sie auch ihre Kinder- und Jugendzeit und arbeitete dann im elterlichen Hof mit. Im Jahre 1931 hatte sie mit Alois Bäumer den Bund der Ehe geschlossen und das elterliche Anwesen übernommen. Der ehelichen Gemeinschaft entstammt eine Tochter. Heute kann sich die Bäumer-Oma bzw. Uroma über vier Enkelkinder und Urenkel Stephan erfreuen. Der Ehemann, mit dem sie gemeinsam das Anwesen bewirtschaftete, verschied 1971. Der Hof wurde 1960 an die Tochter und Schwiegersohn übergeben, bei deren Familie sie auch ihren Lebensabend verbringt. Auch mit 80 Jahren ist die Jubilarin noch recht gesund und rüstig und verrichtet noch verschiedene Hausarbeiten. Früher hat sie zu Fuß oder mit dem Fahrrad die weiten Strecken nach Hunderdorf oder Mitterfels zurückgelegt und war auch treues Mitglied im Seniorenclub. Gerne verfolgt Maria Bäumer auch noch das Zeitgeschehen und liest eifrig die Heimatzeitung.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 26.02.1988
Jagdgenossenschaft Hunderdorf
Nichtöffentliche Versammlung der Jagdgenossen am Donnerstag, den 10.03.1988, abends 20.00 Uhr, im Gasthaus Baier-Edbauer, Hunderdorf
Tagesordnung:
1. Kassen- und Rechenschaftsbericht und Entlastung der Vorstandschaft
2. Beschlußfassung über die Verwendung des Jagdpachtschillings
3. Abstimmung über eine eventuelle Mitgliedschaft beim Bayerischen Bauernverband
4. Wünsche und Anträge
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 26.02.1988
Änderung Termin Jagdversammlung Windberg
Entgegen der Bekanntmachung vom 12.02.88 findet die nichtöffentliche Versammlung der Jagdgenossenschaft Windberg nicht am Samstag, den 26.03., sondern nunmehr am Sonntag, den 27. März 1988 um 19.30 Uhr im Gasthaus Hilmer in Irensfelden statt.
Tagesordnung:
1. Kassen- und Rechenschaftsbericht und Entlastung der Vorstandschaft
2. Wahl eines Jagdvorstehers, evtl. eines Stellvertreters und Beisitzers für den Rest der regulären Amtszeit, d. i. bis 31. März 1989
3. Beschlußfassung über eine kooperative Mitgliedschaft zum Bayerischen Bauernverband
4. Beschlußfassung über die Verwendung des Jagdpachtschillings
5. Wünsche und Anträge
6. Aussprache über Kalkulation
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 26.02.1988
VdK-Ortsverband
Kindererziehungsleistung auf Antrag
Noch immer haben nicht alle älteren Mütter der Jahrgänge vor 1907 ihren Antrag auf Kindererziehungsrente (Baby-Jahr) eingereicht. Darauf hat der Vorsitzende des VdK-Ortsverbandes Hunderdorf/Windberg, Rudolf Karl, hingewiesen.
Er empfahl den Müttern aer Geburtsjahrgänge vor 1907, die selbst keine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, ihren Antrag auf Zahlung der Kindererziehungsleistung für ihre Kinder bei den Rentenversicherungsträgern umgehend zu beantragen.
Die Leistung für Kindererziehung beträgt für jedes Kind, z.Zt. monatlich 27,20 DM.
Die Leistung für Kindererziehung wird jährlich im gleichen Umfang angepaßt wie die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
Insoweit besteht ein Unterschied zu der Regelung für Mütter der Geburtsjahrgänge ab 1921, bei denen die Zeiten der Kindererziehung zur Erfüllung der Wartezeit für einen Rentenanspruch und somit auch zur Berücksichtigung bisher allein nicht ausreichender Beitragsleistungen beitragen.
Bis Ende letzten Jahres (1987) waren mehr als 1,6 Millionen ihre Kindererziehungsleistung bei der Altersversorgung angerechnet worden.
Insgesamt waren bis dahin über 900 000 Anträge auf Kindererziehungsleistung für die Mütter der Jahrgänge 1906 und früher eingegangen. Die Leistung machte im Schnitt 70 Mark monatlich aus. Entweder wurde den Müttern dieser Betrag zusätzlich zur Rente gezahlt, oder er wurde – wenn die Frauen keine Rente bekamen – gesondert ausgezahlt.
Darauf hat jetzt das Bundesarbeitsministerium hingewiesen. Die Zahl der Mütter der Geburtsjahrgänge nach 1921, denen die Kindererziehungszeiten bei der Rente angerechnet werden, war bis Ende 1987 auf 783 000 gestiegen. Hier machte der Steigerungsbetrag im Schnitt 55 Mark monatlich aus.
Nähere Hinweise erhalten sie in der VdK-Kreisgeschäftsstelle in Straubing.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 26.02.1988
Skikurs an zwei Wochenenden
Windberg. Der Skikurs des Sportvereins findet an zwei Wochenenden, 27./.28. Februar und 5./6. März statt. Die Gebühr für Skikurs, Liftkarte und Anfahrt beträgt 50 Mark. Abfahrt ist jeweils um 9 Uhr beim Gasthaus Hüttinger. Anmeldung möglich bei Helmut Auerbacher, Telefon: 09422/3601.
Quelle: Bogener Zeitung, 26.02.1988
MdB Hinsken kontert Willi Dürr:
„Keine Altersgrenze 130 BMW“
Straubing-Bogen. „Der DGB unternimmt zwar jetzt schon, drei Jahre vor der nächsten Bundestagswahl, alle Anstrengungen, um mein gutes Wahlergebnis beim nächsten Mal schlechter ausfallen zu lassen, aber deshalb betreibe ich jetzt noch lange keinen Wahlkampf. Mir geht es nur um die Beschäftigten des Nolte-Werkes!“ Damit bezieht MdB Ernst Hinsken Stellung zu der Aussage des Gewerkschaftsfunktionärs Willi Dürr, die Zusicherung, die gekündigten Nolte-Arbeiter im BMW-Werk Dingolfing unterzubringen, sei ein „Akt reiner Selbstdarstellung“ und „vorgezogener Wahlkampf“, da niemand eingestellt würde, der über 45 Jahre alt ist (siehe unser gestriger Bericht: „Die traurige Geschichte des Nolte-Werkes“).
Gerade die CSU-Veranstaltung in Hunderdorf mit ihm (Hinsken) vor den vielen Nolte-Mitarbeitern habe ihn veranlaßt, sofort mit der BMW-Werksleitung in Form eines Telefongesprächs wegen der älteren Nolte-Mitarbeiter erneut Kontakt aufzunehmen für den Fall, daß es zu Entlassungen komme. Den Gesprächsinhalt ließ sich Hinsken von Prof. Joachim Elsholz schriftlich bestätigen (eine solche Zusage erhielt im übrigen auch Landrat Ingo Weiß):
„Sehr geehrter Herr Abgeordneter Hinsken, wie von Ihnen gewünscht, bestätige ich Ihnen nochmals unsere Bereitschaft, im Zuge der in den nächsten Monaten geplanten Einstellungen, die Mitarbeiter der Fa. Nolte zu berücksichtigen. Selbstverständlich -ist auch der Einsatz von, Bussen möglich.
Wir haben dieses Angebot dem Personalleiter, Herrn Lang, bereits Ende letzten Jahres unterbreitet. Herr Lang wollte wieder auf uns zukommen, sobald eine Einigung zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat Anfang 1988 erreicht ist. Im einzelnen wird es dann von der Bereitschaft der Mitarbeiter, in Dingolfing zu arbeiten, von ihren Wünschen und Erwartungen an einen Arbeitsplatz, aber natürlich auch von den jeweiligen Qualifikationen und Fähigkeiten abhängen, ob es zu einer Übernahme kommt. In keinem Fall jedoch gibt es bei uns eine Altersgrenze, ab der wir Mitarbeiter nicht mehr einstellen.
Mit freundlichem Gruß
„gez. J. Elsholz
Quelle: Bogener Zeitung, 26.02.1988
Wenn die Haut zu jucken beginnt
Facharzt referierte über Allergien — Wirksame Therapie kaum möglich
Hunderdorf. „Was gibt es neues in der Erkennung und Behandlung von allergischen Krankheiten?“, war das Thema eines Vortragsabends im Gasthaus Baier-Edbauer, den die Landfrauen in Zusammenarbeit mit dem Frauenbund organisierten.Als Referenten begrüßte Ortsbäuerin Rita Hornberger Dr. Michael Rohrmeier, Facharzt für Hals- Nasen- Ohrenerkrankungen und Allergologie.
Dr. Rohrmeier erläuterte eingangs, die Geschichte des Begriffs Allergie. Der erste Fall von Allergie sei in England bei König Richard III. aufgetreten. Dieser vermutete, vergiftet worden zu sein und ließ dafür einen seiner Lords hinrichten. Tatsächlich habe es sich bei seiner Krankheit um eine Allergie nach dem Genuß von Erdbeeren gehandelt. Wissenschaftlich habe es zu Beginn des 19. Jahrhunderts die ersten Beschreibungen über Allergologie gegeben.
Die Allergien würden in den letzten Jahren massiv zunehmen, genaue Untersuchungen gäbe es dazu jedoch nicht, so der Redner. In Deutschland würden 15 Prozent der Bevölkerung darunter leiden. 1,2 Millionen Menschen litten unter asthmatischen Erkrankungen, die auf Allergien zurückzuführen seien. Allergien ließen altersmäßige Schwerpunkte erkennen. Am häufigsten träten Allergien bei Kindern auf. Derartige Reaktionen könnten sich plötzlich entwickeln, bei Krankheit, in Berührung mit körperfremden Substanzen oder bei Schutzimpfungen auftreten.
Krankheitserregende Allergene seien in der Luft, wie etwa Staub, Blütenpollen oder chemische Substanzen. Ebenso könnten Allergien durch Milchprodukte, Eier, Fisch, Fleisch, exotische Früchte Gewürze verursacht werden. Auch jedes Medikament könne allergen wirken, Penizillin, Jod, Kopfschmerz- oder Grippemittel. In diesem Fall müsse der Patient einen Allergiepaß haben. Es gebe auch Allergene durch Insektenstiche.
Verschiedene Berufskrankheiten träten durch Allergene mit Kontaktwirkung, wie Nickel, Chrom, Quecksilber, auf. Auch Mehlstaub führe zu Allergien, ein Beispiel sei das Bäckerasthma.
Die Symptome der meisten Allergien seien Schweratmigkeit, Reizhusten und Augenbrennen. Bei allergologischen Untersuchungen seien etwa 80 Prozent der Fälle schwer zu diagnostizieren. Mit verschiedenen Testmethoden, dem Intracutantest, dem Prick-Reibe- oder Scratchtest können die Art der Allergie durch das Blutbild bestimmt werden. Beim Epikutantest würden kleine Pflästerchen mit all jenen Stoffen auf die Haut aufgeklebt und durch die Reaktion die Allergie erkannt.
Bei der Therapie, so Rohrmeier, sei das wichtigste, die Substanzen zu meiden. Die Hypersensibilisierung sei die beste Behandlungsmöglichkeit, da sie gegen die Ursache der Allergie gerichtet sei. Durch diese Immuntherapie werde der Allergiker genau gegen jene Stoffe unempfindlich gemacht, die bei ihm allergische Reaktionen auslösten. Dies geschehe durch gezielte Injektionen in langsam steigender Dosierung und bestimmten Zeitabständen.
Auch durch Akupunktur oder Behandlung mit Cortison könne Allergien begegnet werden. Bei Heuschnupfen könnten zur Linderung eventuell die Rachenmandeln oder Polypen entfernt werden. Jedoch betonte der Referent abschließend, daß die Diagnostik der Allergologie weit reiche, der Therapie hingegen Grenzen gesetzt seien.“ Bei Allergien sei kaum richtige Ausheilung möglich, sondern nur Milderung.
Quelle: Bogener Zeitung, 29.02.1988
Johanna Grüll wurde 85 Jahre alt
Großlintach/Bogen. 85 Jahre alt wurde am Samstag Johanna Grüll, geborene Santl. Am 27. Februar 1903 wurde sie in Großlintach geboren und wuchs mit drei Geschwistern auf. Ihr Ehemann Johannes Grüll fiel während des zweiten Weltkrieges im Jahr 1944, seitdem lebt sie verwitwet. Zeitlebens bewirtschaftete Johanna Grüll ihr kleines landwirtschaftliches Anwesen und erzog vier Kinder. Trotz ihrer 85 Jahre ist sie körperlich rüstig und überzeugte Raucherin. Zum hohen Ehrentag gratulierten ihre vier Kinder, fünf Enkel und die vier Urenkel, zahlreiche Nachbarn, Verwandte, Bekannte und 1. Bürgermeister Elmar Eckl. — Unsere Aufnahme zeigt die Jubilarin Johanna Grüll, zusammen mit Tochter Johanna, Schwiegersohn Richard, eine weitere Verwandte und Bürgermeister Elmar Eckl.
Quelle: Bogener Zeitung, 29.02.1988
Ein junger Maschinenbaumeister
Windberg. Werner Hilmer (Herrnbirket bei Windberg) hat die Meisterprüfung für Maschinenbau abgelegt. Der junge Meister schnitt im praktischen Teil mit „Sehr gut“ und im theoretischen Teil mit „Gut“ ab und darf somit die Berufsbezeichnung „Maschinenbaumeister“ führen.
Quelle: Bogener Zeitung, 29.02.1988
Fünfmal wurde zum Einsatz gerufen
Freiwillige Feuerwehr von Au vorm Wald hielt ihre Jahreshauptversammlung ab
Au vorm Wald. Zur Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Au vorm Wald konnte Vorstand Alois Freudenstein 1. Bürgermeister Egon Weinzierl, Gemeinderat Josef Schiessl und die zahlreich erschienenen Feuerwehrkameraden begrüßen. Danach wurde dem verstorbenen Mitglied Josef Breu ein Gedenken gewidmet. In seinem Rückblick stellte er fest, daß die FFVV Au vorm Wald zwar an verschiedenen Festen teilgenommen habe, die Beteiligung an kirchlichen Festen jedoch stark zu wünschen übrig lasse. Dann zählte er die einzelnen Veranstaltungen auf.
In seiner Vorschau auf das Jahr 1988 stellte Freudenstein fest, daß heuer keine Fahnenweihe zu besuchen ist. Es stehen zwar Gründungsfeste in der näheren Umgebung an, für die man aber noch keine offizielle Einladung habe. Auch die Teilnahme am Bezirks-Feuerwehrtag am 9. Juli in Landau stehe noch nicht ganz fest. Es soll auch wieder ein Dorfabend abgehalten werden, der kurzfristig festgelegt wird. Je nach Terminlage soll auch die Berufsfeuerwehr in München besichtigt werden. Im Dezember wird wieder eine Christbaumversteigerung abgehalten. Freudenstein dankte den Kommandanten, den Gruppenführern, dem Kassier, dem Schriftführer und den Gerätewarten. Bürgermeister Weinzierl dankte er für die Beschaffung der benötigten Ausrüstungsgegenstände sowie für den neu erstellten Unterflurhydranten. Sein Dank galt auch Josef Ecker, der in vorbildlicher Weise das Heldengrab pflegt. In seinen Dank schloß Freudenstein auch alle Kameraden für die gute Mitarbeit und Zusammenarbeit ein.
1. Kommandant Breu stellte fest, daß die FFW Au vorm Wald 1987 zu fünf Einsätzen gerufen worden ist. Es wurden auch verschiedene Objektübungen durchgeführt. Ziel war hier vor allem die Feststellung wie weit das Schlauchmaterial von der Wasserentnahmestelle aus reicht. Breu gab seiner Freude Ausdruck, daß im vergangene Jahr wieder fünf Löschgruppen zu den Leistungsprüfungen der verschiedenen Stufen angetreten waren. Sechs Feuerwehrmänner erhielten die höchste Auszeichnungsstufe. Breu stellte fest, daß 1987 nach 27 Jahren in Au vorm Wald wieder eine Kommandantentagung stattfand. Im Laufe der nächsten Wochen wird eine Winterschulung für Kommandanten und Gruppenführer abgehalten. Dies wird durch eine interne Schulung ergänzt. 1988 werden wieder zwei Löschgruppen zu den Leistungsprüfungen antreten. Breu bemerkte, daß die Prüfung der Feuerwehrgeräte künftig selbst durchgeführt wird. Hierzu wird allerdings ein fester Zeugwart mit entsprechender schulischen Ausbildung benötigt. Abschließend richtete Breu an den Gemeindevertreter, Bürgermeister Weinzierl, die Bitte, benötigtes Gerät zu beschaffen.
Kassier Max Schötz erstattete einen umfangreichen Kassenbericht. Schötz bemerkte, daß der Kassenstand niedriger als im vergangenen Jahr sei. Von den beiden Kassenprüfern wurde ihm eine saubere und ordentliche Kassenführung bescheinigt.
2. Kommandant Mauermayer appellierte an die Gruppenführer, so bald wie möglich Gruppenführer-Lehrgänge zu besuchen. Er berichtete über den Verlauf der verschiedenen Objektübungen und über die Inhalte der Kornmandantentagung. Er wies auch darauf hin, daß die Alarmierung der Feuerwehr über den Feuermelder allein nicht ausreicht. In jedem Fall sei auch per Telefon (Ruf 112!) zu alarmieren. Mauermayer wies auch auf die wieder stattfindende Feuerlöschübung mit dem Feuerlöscher hin.
Bürgermeister Weinzierl stellte fest, daß bei keiner Feuerwehr soviel Besucher anwesend sind, wie bei der FFW Au vorm Wald. Die Beschaffung der benötigten Ausrüstungsgegenstände sagte er der Versammlung zu.
Quelle: Bogener Zeitung, 29.02.1988