1985# 12

Auch heuer wieder Adventssingen
Aus der Sitzung des Pfarrgemeinderates — Anbetungsstunden am Nikolaustag
Hunderdorf.
Zu einer Arbeitssitzung trafen sich die Mitglieder des Pfarrgemeinderates Hunderdorf in der vergangenen Woche. Vorsitzende I. Hentschirsch begrüßte insbesondere Pfarrer A. Högner. Da die Pfarrei am 6. Dezember ihr Kirchenpatrozinium feiert, soll dieser Tag wieder würdig gestaltet werden.
Zu Beginn des Festtages wird um 7.20 Uhr ein Lichterlrorate sein. Um 14 Uhr wird die hl. Eucharistie zur Anbetung ausgesetzt. Gleichzeitig beginnt zu dieser Stunde die Betstunde für Senioren. Alle Männer der Pfarrei sind ab 15 Uhr zum gemeinsamen Gebet eingeladen. Um 16 Uhr treffen sich die Frauen zur gemeinsamen Betstunde. Kinder, Schüler und Jugendliche haben ab 17 Uhr Gelegenheit zur Anbetung. Berufstätige können sich ab 18 Uhr zum Gebet einfinden. Ein feierlicher Gottesdienst mit Chorgesang wird um 19 Uhr den Tag der Anbetung beschließen. Die Kranken der Pfarrei werden am Vormittag dieses Tages die Hauskommunion empfangen. Der Pfarrgemeinderat hat heuer eine neue Ordnung der Gebetsstunden festgelegt, jeder Pfarrangehörige kann selbstverständlich zu einer ihm günstigen Zeit sein Gebet verrichten.
Ein weiterer Programmpunkt war das Adventssingen am 8. Dezember um 16 Uhr in der Pfarrkirche Hunderdorf. Dem Ortsgeistlichen und der Vorsitzenden des Pfarrgemeinderats ist es in Zusammenarbeit mit Xaver Schötz auch heuer wieder gelungen, namhafte Gesangs- und Instrumentalgruppen für diese Feierstunde zu verpflichten. Die mitwirkenden Spieler und Sänger aus der näheren und weiteren Umgebung sind: Geschwister Braun, Kirchroth, Geschwister Schmelmer, Weintinger Mannergsang, Laberweinting, Bläserquartett des Anton-Bruckner-Gymnasiums, Kirchenchor Hunderdorf, Orgel: Hans Schmidbauer, Sprecher: Pfarrer Anton Högner, Gesamtleitung: Xaver Schötz.
Die Weihnachtsvorbereitungen in der Pfarrkirche plant der Pfarrgemeinderat wie folgt: Am 18. 12. nach dem Abendgottesdienst wird der Christbaum aufgestellt. Der große Kirchenputz beginnt am 19. 12. früh um 7 Uhr. Zu dieser Aktion bittet der Pfarrgemeinderat viele fleißige Frauen zur Mithilfe. Am 22. 12. (vierter Adventssonntag) werden besonders junge Leute gebeten, ab 17 Uhr ihre Hilfe zum Schmücken der Christbäume anzubieten. Das Aufstellen der Krippe haben die Brüder Josef und Thomas Schießl, Au, übernommen. Anschließend brachte die Vorsitzende einen Kurzbericht über die Jahreshauptversammlung des Katholischen Bildungswerkes in Straubing. Kernpunkte dieser Sitzung waren das Medienprojekt und die neuen Finanzierungsrichtlinien zur Abrechnung und Bezuschussung im Rahmen der Erwachsenenbildung.
Ein weiterer Programmpunkt war die Planung für das 1. Halbjahr 1986. Die Mitglieder des Pfarrgemeinderates stimmten überein, auch im kommenden Jahr einen Kinderfasching zu organisieren. Dieser wird am Rosenmontag in herkömmlicher Weise durchgeführt. Wie schon in den vergangenen Jahren werden sich die Pfarrgemeinderäte zu einem Einkehrtag im März in Windberg treffen. Im April stehen Neuwahlen für Pfarrgemeinderäte an. Die Einweihung der renovierten Kirche in Hofdorf ist für Mai 1986 geplant. Da die politische Gemeinde an die Errichtung einer Museums denkt, sieht der Pfarrgemeinderat von der Ausstellung, antiker Gegenstände ab. In einer längeren Diskussion wurden die Probleme des Pfarrheimes erörtert. Alle Anwesenden stimmten darin überein, daß diesbezüglich in Bälde eine Neuregelung gefunden werden muß.
Quelle: Bogener Zeitung, 03.12.1985

Aus der Chronik der Schule Hunderdorf (2)
Das Schuljahr 1948/49 mußte verspätet begonnen werden, da in unserem Raume Erkrankungen an spinaler Kinderlähmung zu vermelden waren. Diese Seuche fordert in Hunderdorf zwei Todesopfer: Ein Kleinkind einer Flüchtlingsfamilie und die sechsjährige Elfriede Zistler von Apoig.

In vier Schulsälen mußten sechs Klassen unterrichtet werden:
1. und 3. Schülerjahrgang mit 86 Schülern – Katharina Reitberger
2. Schülerjahrgang mit 42 Schülern – Elfriede Kroupa
4. Schülerjahrgang mit 52 Schülern – Rita Niedermayer
5. und 7. Schülerjahrgang mit 66 Schülern – Sigmund Lang
6. Schülerjahrgang mit 45 Schülern – Fritz Schultz
8. Schülerjahrgang mit 45 Schülern – Erich Schmid
Dazu kamen 61 Schüler der landwirtschaftlichen Berufsschule. Die Mädchen unterrichteten Elfriede Kroupa und Rita Niedermayer, die Knaben Erich Schmid.
Von den 336 Volksschulkindern waren 260 Einheimische und 76 Flüchtlinge, 295 katholisch und 41 evangelisch.
Den bisherigen Schulleiter Karl Wünderlich löste am 1.10.48 Erich Schmid ab. Die Lehrer wurden vor Beginn des neuen Schuljahres durch einen Vertreter der Militärregierung über die bevorstehende Schulreform unterrichtet. Ein von Lehrerin Kroupa geleitetes Krippenspiel mußte zweimal wegen des großen Erfolgs aufgeführt werden.
Am 25.1.1949 kehrte Franz Hösl aus jugoslawischer Kriegsgefangenschaft in die Heimat zurück. Er übernahm die Klasse von Sigmund Lang, der nach Englmar versetzt wurde. Neu für alle Schulkinder war die Erziehungswoche, in der zwei Polizeibeamte über das Thema „Wie verhüte ich Verkehrsunfälle“ referierten.
Berufsschullehrer Josef Moser übernahm ab 1.5.49 den Unterricht in der landw. Berufsschule der Knaben. Ab 1.6.49 wurde die Mädchenklasse von der landwirtsch. Berufsschullehrerin Wera Sailer unterrichtet.
Im Juli 1949 unternahmen die Klassen 6 bis 8 einen ganztägigen Ausflug auf den Osser und Rachel. Mit den Schulen Au vorm Wald, Neukirchen und Windberg fand auf Anregung von Lehrer Hermann Maier ein gemeinsames Schulsportfest in Au statt, bei dem die Schule Au als Sieger hervorging.
Am Ende des Schuljahres wurden 10 Knaben und 17 Mädchen aus der landw. Berufsschule entlassen. Im Festzug des Bogener Volksfestes stelle die Schule eine „Kartoffelkäfergruppe“ (siehe Foto ).
Zu Beginn des Schuljahres 1949/50 löste Lehrer Felix Alt den nach Bogen versetzten Lehrer Fritz Schulz ab.
Die Klassenverteilung im neuen Schuljahr:
1. u. 2. Schuljahrgang Käthe Reitberger – 63 Schüler
3. Schuljahrgang Elfriede Kroupa – 50 Schüler
4. Schuljahrgang Rita Niedermayer – 46 Schüler
5. Schuljahrgang Franz Hösl – 46 Schüler
6. u. 7. Schuljahrgang Felix Alt – 67 Schüler
8. Schuljahrgang Erich Schmid – 31 Schüler
Die landw. Berufsschule zählte 37 männliche und 41 weibliche Schüler. Erschwerend für einige Lehrer und Schüler war, daß sie während einer Woche in verschiedenen Schulsälen untergebracht waren. Ein Bauer-Filmgerät stand den Schulen Hunderdorf, Au und Windberg zur Verfügung. Da es damals keine Lehrer mit Autos gab, war der jeweilige Transport ein echtes Problem.
Am 26.9. 1950 mußten die Schülerjahrgänge 6, 7 und 8 nach Geschlechtern getrennt werden. Das ergab folgende Klassenverteilung:
3. Schuljahrgang Knaben und Mädchen- Felix Alt mit 50 Schülern
6. 7. und 8. Schuljahrgang Knaben – Erich Schmid mit 54 Schülern
6, 7. und 8. Schuljahrgang – Mädchen -Elfriede Kroupa mit 42 Schülerinnen
In vier Weihnachtsvorstellungen wurde ein Reinertrag von 453,00 DM erbracht, der zur Anschaffung von Lehrmitteln verwendet wurde.
Da die räumlichen Verhältnisse in beiden Schulhäusern einen entsprechenden Unterricht nicht mehr gewährleisteten, kam es zwischen den Bürgermeistern der Gemeinde Hunderdorf, Gaishausen und Oberalteich zu ersten Informationsgesprächen. Da finanzielle Mittel fehlten, konnte einer Schulerweiterung nicht zugestimmt werden. So wurden nur Reparaturarbeiten genehmigt.
Für die erkrankten Lehrkräfte Reitberger und Hösl unterrichteten kurzfristig Elfriede Wasth und Max Baier die verwaisten Klassen.
Mit Wirkung vom 30.6.1950 wurde die Schulspeisung eingestellt.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 06.12.1985


Öffentlicher Aufruf für Mütter und Väter des Jahrgangs 1921 zur Meldung von Kindererziehungszeiten an die gesetzliche Rentenversicherung
Ab 1986 können bei Personen ab Geburtsjahrgang 1921 Zeiten der Kindererziehung bis zu einem Jahr je Kind in der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt werden. Begünstigt werden vor allem die Mütter, unter bestimmten Voraussetzungen auch Väter oder Adoptiv-, Stief- oder Pflegeeltern.
Beiträge brauchen die Berechtigten hierfür nicht zu zahlen,
Die Versicherungsträger rufen zunächst die Angehörigen des (rentennächsten) Jahrgangs 1921 auf, sich wegen der Anerkennung von Kindererziehungszeiten an ihre
– Gemeinde oder Stadtverwaltung
– Ortsbehörden
– Versicherungsämter
– Auskunfts- und Beratungsstellen oder Versichertenältesten der Rentenversicherungsträger
zu wenden, Dies gilt insbesondere für Personen, die bisher nie versichert waren oder die nur geringfügige Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung zurückgelegt haben. Auch sie können allein mit den Kindererziehungszeiten oder mit sonstigen Versicherungszeiten einen Rentenanspruch erwerben.
Sofern sie bis z. 65.- Lebensjahr mit den Kindererziehungszeiten die 60-monatige Wartezeit für ein Altersruhegeld nicht mehr erfüllen können, haben sie die Möglichkeit, die für einen Rentenanspruch fehlenden Beiträge nachzuentrichten.
Frauen, die bereits eine Versicherungsnummer der gesetzlichen Rentenversicherung haben, werden von Amts wegen einzeln angeschrieben und brauchen sich daher nicht selbst zu melden. Die übrigen Jahrgänge werden in den kommenden Jahren gesondert aufgerufen.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 06.12.1985


Umweltminister Dick erinnert die Landwirte
Erschwernisausgleich für 1985 beantragen

Begünstigt durch das schöne, trockene Herbstwetter bot sich seit Wochen die Möglichkeit, ökologisch wertvolle Streuwiesen zu mähen und das Mähgut zu bergen. Diese Arbeiten leisten immer mehr Landwirte in Bayern und erbringen damit freiwillig einen maßgeblichen Beitrag zur Pflege unserer Kulturlandschaft.
Für die erschwerte Bewirtschaftung von Feuchtflächen und den Verzicht auf eine Intensivierung dieser für den Naturhaushalt wertvollen Gebiete – vorwiegend Streuwiesen- gewährt das Umweltministerium einen Erschwernisausgleich. Dieser beträgt in der Regel 200,00 DM/Hektar und ist bei der unteren Naturschutzbehörde des örtlich zuständigen Landratsamtes zu beantragen. Je nach dem Grad der Erschwernis kann der Betrag auf 100,00 DM /ha vermindert (Maschinenmahd) oder bei erheblicher Erschwernis (z.B.. Handmahd) bis auf 300,00 DM/ha erhöht werden. Der Mindestsatz beträgt 100,00 DM. Für Flächen unter 1000 qm kann kein Erschwernisausgleich gewährt werden.
Umweltminister Dick erinnert die Landwirte und Nutzungsberechtigten, die ihre Feuchtflächen im Sinne des Naturschutzes und der Landschaftspflege bewirtschaften, Anträge auf Erschwernisausgleich für 1985 jetzt zu stellen. Die Anträge müßten zur Zeit noch jedes Jahr neu gestellt werden. Vordrucke für die Antragstellunglägen bei den Landratsämtern in ausreichender Zahl vor.
Wie der Umweltminister weiter mitteilte, haben in diesem Jahr bereits 1.150 Antragsteller für die Bewirtschaftung von 1860 ha Feuchtflächen Erschwernisausgleich beantragt und ca. 390.000,– Mark erhalten. Nachdem 1984 an über 1.700 Antragsteller Erschwernisausgleich in Höhe von 700.000,– DM für die Mahd von 3.500 ha Feuchtflächen gezahlt wurde, werde in diesem Jahr wegen der günstigen Witterung noch mit einer großen Zahl von Anträgen gerechnet.
Erfahrungsgemäß erfordert die Bearbeitung der Anträge einen unvermeidlichen Zeitaufwand. Der Umweltminister bat deshalb die Betroffenen, mit der Antragstellung nicht zu lange zu warten, damit kein Bearbeitungsstau auftritt und der Erschwernisausgleich noch in diesem Jahr ausgezahlt werden könne. Andernfalls müßten die Antragsteller damit rechnen, daß ihre Anträge wegen der notwendigen Überprüfung der gemähten Flächen erst nach der Schneeschmelze bearbeitet werden können. Eine Ausschlußfrist gebe es bei der Antragstellung jedoch nicht. Anträge würden also auch noch im Winter angenommen, soweit sichergestellt ist, daß die einmalige erschwerte Bewirtschaftung im Herbst 1985 stattgefunden hat.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 06.12.1985


Ladenschlußzeiten geändert
Aus besonderem Anlaß weist das Landratsamt darauf hin, daß sich ab 16. November 1985 die Ladenschlußzeiten ändern. Die Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen in ländlichen Gebieten, die nur in der, Zeit vom 15. März bis einschließlich 15. November gilt, tritt außer Kraft. Das heißt für den Einzelhandel, daß nunmehr Verkaufsstellen bis 15. März an Sonn- und Feiertagen ganztags und an Werktagen ab 18.30 Uhr geschlossen sein müssen. Ausnahmen gibt es für den Verkauf bestimmter Waren (frische Milch, Blumen, Zeitungen etc.) an Sonn- und Feiertagen.
Die Nichteinhaltung der Ladenschlußzeiten stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Geldbuße geahndet werden kann.
Landratsamt Straubing-Bogen
Weiß, Landrat
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 06.12.1985


Sicherung der Gehbahnen im Winter durch Grundstücksanlieger
Die Räum- und Streupflicht für den Fußgänger kann durch Gemeindeverordnung auf die Anlieger abgewälzt werden (Art. 51 Abs. 5 BayStrWG). Der überwiegende Teil der bayer. Gemeinden hat diese Verordnung erlassen, so auch die Gemeinden Hunderdorf, Neukirchen und Windberg. Die Satzung beinhaltet insbesondere, daß die Räum- und Streupflicht für den Fußgängerverkehr nicht die Gemeinde durchzuführen hat, sondern der jeweilige Grundstücksanlieger. Die Grundstücksanlieger werden im eigenen Interesse und zur Vermeidung von Haftungsansprüchen gebeten, der Räum- und Streupflicht der Gehwege im Winter nachzukommen.
Besondere Punkte sind hierbei zu beachten:
Innerhalb der geschlossenen Ortslage sind für den Fußgängerverkehr die Gehwege oder wenn kein solcher Gehweg vorhanden ist, der Rand öffentlicher Straßen in der für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite und die Fußgängerüberwege zu räumen und zu streuen.
Beginn:
Vor Einsetzen des Haupt- oder Berufsverkehrs an Werktagen ab 7.00 Uhr an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8.00 Uhr.
Ende:
Aufhören des Tagesverkehrs (ca. 20.00 Uhr)
Regelmäßig:
d.h. immer wieder, soweit erforderlich.
Breite:
ein Streifen, der der Verkehrsfrequenz entspricht.
Außerhalb:
Außerhalb der geschlossenen Ortslage besteht grundsätzlich keine Verpflichtung zum Räumen und Streuen.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 06.12.1985


Gemeinde leistet umfangreichen Winterdienst
Bei der Durchführung des Winterdienstes räumt die Gemeinde in entgegenkommender Weise etliche Strecken, zu denen sie im Zuge der Straßenbaulast nicht verpflichtet wäre (Siehe Räum- und Streuplan in dieser Ausgabe).
Die Gemeindearbeiter sind selbstverständlich bemüht, daß die Schneeräumung so schnell wie möglich durchgeführt wird. Es wird jedoch um Verständnis und Einsicht gebeten, daß der Schneepflug nicht im gesamten Gemeindegebiet zur gleichen Zeiträumen kann und deshalb verschiedene Straßenzüge erst im Laufe des Vormittags zur. Räumung gelangen.
Ferner wird im Hinblick auf den Umweltschutz weniger Streusalz und mehr Splitt zur Streuung verwendet.
Mit gegenseitigem Verständnis und erhöhter Vorsicht der Verkehrsteilnehmer wird es bestimmt möglich sein, daß alle unfallfrei den Winter meistern. Das Fahrverhalten und die Fahrzeugausstattung (Winterreifen) sollte den winterlichen Straßenverhältnissen angepaßt werden, damit man gut über den Winter kommt.
Räum- und Streupflicht der Gemeinde (Rechtslage)
Außerorts: Räum- und Streupflicht nur ausnahmsweise und an besonders gefährlichen Stellen

Grundsatz: Räum- und Streupflicht gilt außerorts nur ausnahmsweise und nur an besonders gefährlichen Stellen.
Für die Bundesfernstraßen, d.h. für Bundesautobahnen und Bundesstraßen, ist in § 3. III des Bundesfernstraßengesetzes zum Ausdruck gebracht, daß die Verkehrssicherungspflichtigen das Schneeräumen und Streuen – nach besten Kräften – durchführen sollen. Ist damit eine gewisse Freiwilligkeit der Leistung begründet, so wird diese Freiwilligkeit an besonders gefährlichen Straßenstellen durchbrochen. Für solche Stellen bejaht die Rechtsprechung die Räum – und Streupflicht. Bei der Definition, was eine ‚besonders gefährliche Stelle‘ ist, legt die Rechtsprechung außerorts strengere Maßstäbe an als innerorts. Nur wenn ein durchschnittlicher Verkehrsteilnehmer bei gesteigerter Aufmerksamkeit die Straßenstelle nicht als gefährlich erkennen kann, besteht außerorts Räum- und Streupflicht.
Wie facettenreich und veränderlich die rechtliche Abgrenzung sein kann, zeigen die Urteile im Zusammenhang mit Unfällen auf glatteisgefährdeten Brücken. Hatten die Richter noch 1959 eine allgemeine Räum- und Streupflicht für Brücken bejaht, so gilt dies seit 1970 nur noch bei Vorliegen besonderer Umstände. Ähnlich flexibel und unübersichtlich ist die Rechtsprechung in der Frage der Beschilderung von besonders schnee- und glatteisgefährdeten Stellen.
Für den Kraftfahrer ist von entscheidender Wichtigkeit, daß er auch auf Hochgeschwindigkeitsstraßen (Autobahnen und Schnellstraßen) keine gestreute oder geräumte Fahrbahn erwarten darf. In dem Merkblatt des Bundesministers für Verkehr zum Winterdienst, das 1969 für die Bundesfernstraßen verbindlich eingeführt wurde, heißt es ausdrücklich:
Alle Verkehrsteilnehmer müssen sich stets vor Augen halten, daß die in der Regel sich auf langen Strecken plötzlich bildenden Glatteisflächen oder die durch Sturm auftretenden Schneeverwehungen auch durch die neuzeitliche Streu- oder Räumtechnik mit wirtschaftlich vertretbaren Mitteln weder sofort noch in vollem Umfange ausreichend beseitigt werden können. Der Kraftfahrzeugverkehr muß hieraus die Folgerungen ziehen, daß er sich jeweils nach den gegebenen Verhältnissen richten und selbst die erforderliche Vorsicht anwenden muß, um sich und andere vor Schaden zu bewahren.
Innerorts: Streupflicht an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen
Grundsatz: Innerhalb der geschlossenen Ortslage sind die verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen zu streuen. Zuständig dafür sind die Gemeinden.
Eine Ausnahmeregelung gilt für Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen in Gemeinden unter 80.000 Einwohnern. Diese Ortsdurchfahrten werden in der Regel von den Trägern der Straßenbaulast, also vom Land, geräumt. Zuweilen wird der Winterdienst für solche Ortsdurchfahrten im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen und gegen Kostenerstattung von den Gemeinden für das eigentlich zuständige Land wahrgenommen.
Zuordnung zu Dringlichkeitsstufen muß Verkehrsbedeutung berücksichtigen
Zu räumen und zu streuen sind wohlgemerkt nicht alle Straßen der betreffenden Gemeinde, sondern nur die verkehrswichtigen und die gefährlichen Stellen: Die einschlägigen Gesetze und die Rechtsprechung gehen davon aus, daß Räumung und Streuung des gesamten Straßennetzes die Gemeinden organisatorisch und finanziell überfordern würden. So stellt es keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht dar, wenn innerorts Straßen von nachrangiger Bedeutung erst nach einiger Zeit geräumt oder gestreut werden. Die Zuordnung zu Dringlichkeitsstufen liegt im Ermessen der Gemeinden, sie sollte aber vorrangig die Verkehrsbedeutung einer Straßen berücksichtigen.
Als gefährlich definiert die Rechtsprechung innerorts solche Stellen, die wegen ihrer eigentümlichen Anlage oder wegen bestimmter Zustände, die nicht ohne weiteres erkennbar sind, einen Unfall auslösen können, auch wenn der Verkehrsteilnehmer die im Winter erforderliche Vorsicht walten läßt.
Zeitlicher Umfang: Im Rahmen des Zumutbaren
Die in einer Verkehrssicherungspflicht enthaltene Raum- und Streupflicht ist immer nur im Rahmen des Zumutbaren gegeben. So wäre z.B. bei Schnee und Eis im strengeren Sinne des Wortes jede Straße zu jeder Tages- und Nachtzeit gefährlich. Leitete man daraus eine umfassende Räum- und Streupflicht ab, so würde dies einen Winterdienst rund um die Uhr mit einem nicht mehr vertretbaren Aufwand bedingen. Demgegenüber verlangt die Rechtsprechung, daß jeder Verkehrsteilnehmer winterbedingte Gefahren des Straßenverkehrs hinnehmen und seine Fahrweise auf die erhöhte Gefahrenlage einstellen muß.
Nachts im Regelfall keine Streupflicht
Räum- und Streupflicht besteht demnach nur für die Zeit des Hauptverkehrs. Nachts, wo nur eine Minderheit der Verkehrsteilnehmer die Straßen nutzt, entfällt im Regelfall die Räum- und Streupflicht.
In der Regel sollten verkehrswichtige Straßen vor dem Einsetzen des morgendlichen Berufsverkehrs geräumt und gestreut werden. Als Minimum kann die Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr für erforderliche Winterdienstaktivitäten angesehen werden.
Solange durch das Streuen wegen anhaltend starken Schneefalls keine nachhaltige Sicherheit erzielt wird, besteht übrigens keine Streupflicht. Auch nach dem Aufhören des Schneefalls billigt die Rechtsprechung dem Streupflichtigen eine angemessene Zeitspanne zu, in der er seiner Streupflicht nachkommen kann. Bei unvorhersehbarem Glatteis braucht mit dem Streuen erst eine angemessene Zeit nach Eintritt des Glättezustandes begonnen werden.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 06.12.1985


Räum- und Streuplan für den Gemeindebereich Hunderdorf
Gültig ab Winter 1985/86
I. Gemeindeunimog
1. Hunderdorf – Lintacher Str. – Lintach – Kreisstraße
2. Bauernholz – Lintach
3. Dekan-Kiermaier-Str. – Sollach – Gemeindegrenze – Ortsstraße Sollach
4. Stetten-Oberstetten bis Schroll (nur streuen bei Glätte)
5. Ortshauptstraßen (Sollacher Str., Teilstück Quellenweg, untere Hauptstraße bis Staatsstraße bei Steckler, Hauptstraße zu Bahnübergang bei Betzlbacher)
6. Hunderdorf – Thananger Str. – Thananger – Gaishausen – Bahnhof Steinburg – zurück bis Ebenthann
7. Röhrnau – Staatsstraße
8. Ebenthann – Grub – Ellaberg zur Kreisstraße – Rammersberg (Hoch/Höpfl -streuen bei Glätte) – Ellaberg – Grub zurück nach Hunderdorf
9. Hochweg – Hoch – Kreisstraße
10. Schulhof (ca. 6.45 Uhr)
11. Quellenweg. Lindfelder Weg bis Bahnhof
12. Kirchweg – Vorplatz bei Verwaltungsamt – anschl. Kirchenweg auf der Männerseite bis Lintacher Str.
13. Siedlungsstraßen
(1) Hochfeldstraße
(2) Mitterfeldstraße
(3) Hinterfeldstraße
(4) Fichtenstraße
(5) Friedenstraße
(6) Friedenstraße zur Evangelischen Kirche
(7) Siedlungstraße
(8) Ringstraße
(9) Am Sportplatz
(10) Nolteweg
(11) Breitfelder Weg – Eichenfeldstraße (bei Glätte streuen)
14. Starzenberg bis Altmanneinfahrt
15. Schafberg – Brandstatt bis Alfons Maier (bei viel Schnee bis Ludwig Maier) – anschl. Schafberg, Abzweigung bis Lex Rosa
16. Wegern
(1) Weg zu Hacker
(2) Baugebiet Berger
(3) Försterweg
(4) Baugebiet Wegern II
(5) Schulvorplatz Steinburg (bei viel Schnee bis Haus)
17. Steinburg – Bachweg zu Holmer
18. Schloßweg (nur bei viel Schnee oder Glatteis)
19. Öd und zuürck – Wachsenberger Straße
20. Seitenweg bei Bahnhof zu Lagerhaus
21.Au vorm Wald- Abzweigung Schafberg bis Schreinerei Schießl (Neidau nur bei viel Schnee) – Au vorm Wald – Weg bis Retzer, anschl. Au – Haselquanten
22. Parkplätze bei Löschweiher, Friedhof, Sportplatz (letzterer nur bei viel Schnee)
23. Zufahrt FFW Gerätehaus
24. Stichstraßen in Bahnhofsiedlung  Erlenstraße – Birkenstraße – Buchenstraße – Tannenstraße – Ahornstraße – Kiefernstraße
II. Schlepper Weinzierl Otto (Hunderdorf)
1. Hofdorf und zurück – anschl. Abzweigung bis zur Brücke
2. Weg Grabmühl zu Gemeindegrenze
3. Weg zu Schleier
4. Hofclorf – Kirchweg – Lindfeld
5. Hofdorf – Sollach über Höpfl/Karmann
6. Sollach – Berndorferholz zu Zitzelsberger /Gemeindegrenze Bogen
7. Sollach – Berndorferholz (Obermeier)
8. Weg Stetten zu Poiger
9. Stetten – Oberstetten -Lintach bis Kern
10. Lintach zur Kreisstraße (Sachs)
11. Großlintach (Altschäffl, f. Stadt Bogen)
12. Bauernholz zu Baumgartner
13. Eglsee – Stetten (Hastreiter, Greppmeier, Engl) – Eglsee
14. Breitfelder Weg – Eichenfeldstraße
15. Breitfeld – Starzenberg bis Schötz und Seitenweg Elbinger
16. Mühl-Hiasl-Weg
17. Apoiger Str.
18. Hohlweg
III. Schlepper Otto Weinzierl (Gaishausen)
1. Thananger – Hoch (Bugl/Höpfl zur Kreisstraße)
2. Zufahrt Fuchs- Hoch
3. Zufahrt Steineck – Ellaberg
4. Zufahrt Wanninger – Ellaberg
5. Hoch – Kunze -Hirtreiter
6. Oberhunderdorf zu Wind! und Drexler
7. Grub – Weinberg – Vorderbuchberg – anschl. Seitenweg zu Reitberger Kronfeldner
8. Grub – Thananger (Edbauer Fanny)
9. Hochholz (zu Schuhmann)
10. Gaishausen – zu Diewald
11. Gaishausen – Neidau bis Brücke
12. Steinburg – Weg zu Maier Rosina
Anmerkungen
Außergewöhnliche winterliche Verhältnisse, Ausfälle von Fahrzeugen oder Geräten u. a. erfordern mitunter Umdispositionen der Räum- und Streueinheiten und können auch zu Änderungen in der Reihenfolge von Räum- und Streueinsätzen rühren.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 06.12.1985


Vom Gemeinderat Hunderdorf (Sitzung am 21.11.85)
Hunderdorf . Bei dieser im Verwaltungsamt Hunderdorf statt gefundenen Sitzung befaßte sich der Gemeinderat mit der Durchführung des Winterdienstes. Des weiteren wurde einem Antrag auf Vorbescheid für ein Wohnhausvorhaben auf Fl.Nr. 280 in Thananger zugestimmt, wobei die Änderung des Flächennutzungsplanes und eine Ortsabrundungssatzung beschlossen wurde.
Zunächst wurde vom Bürgermeister Egon Weinzierl, der ab dem Winter 1985/86 aufgestellte Winterdienstplan bekanntgegeben. Hiernach steht neben dem Gemeindeunimog noch ein Schlepperfahrzeug zur Verfügung. Der Plan mit den umfangreichen Räumstrecken, so entschied der Gemeinderat, soll zur Kenntnis im Gemeindeblatt veröffentlicht werden. Nachdem der Winterdienst auf einer großen Wegenetzstrecke teilweise in entgegenkommender Weise durchgeführt wird, wird die Bevölkerung auch um Verständnis dafür gebeten, daß nicht bereits überall in der Früh bereits geräumt werden könne. Im übrigen sei es nicht Pflicht der Gemeinde, aufgrund der Wegebedeutung überall zu räumen und zu streuen. Des weiteren wurde der Bürgermeister beauftragt, ein Kostenangebot einzuholen für ein neues Räumschild an den vorhandenen gemeindlichen Lader. Dadurch könnte im Ortsbereich einschl. Schulhof ein zusätzliches Räumfahrzeug eingesetzt werden, was eine Entlastung der anderen eingesetzten Fahrzeuge bedeuten würde.
Zur Kenntnis genommen wurde ein Schreiben des Landratsamtes Straubing-Bogen, wonach die Gemeinde für eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohnhauses auf Fl.Nr. 280 in Thananger zur Stellungnahme bzw. Entscheidung aufgefordert ist. Nach eingehender Beratung entschied sich der Gemeinderat für die Änderung des Flächennutzungsplanes. Die Ortschaft Thananger soll dann als Dorfgebiet ausgewiesen werden. Das Änderungsverfahren selbst soll im Zuge einer Gesamtüberarbeitung des Flächennutzungsplanes erfolgen. Des weiteren wurde eine Ortsabrundungssatzung beschlossen. Der Gemeinderat war hier der Ansicht, daß die früher aufgestellte Ortsabrundungssatzung, die eine echte Ortsabrundung darstellt und nicht für jeden Einzelfall geändert werden müßte, neu zur Genehmigung beim Landratsamt vorgelegt wird.
Zur Information wurde dem Gemeinderat gegeben die Bemühungen um den Ausbau eines geeigneten Museumsraumes. Hierzu wurde der Bauausschuß beauftragt, eine Ortsbesichtigung durchzuführen. Des weiteren konnte Bürgermeister Weinzierl die erfolgte Vermessung der Straße Starzenberg und die Teerung der Ringstraße/Siedlungsstraße bekanntgeben.
Zur Entwicklung des Haushaltes 1985 konstatierte der Gemeindechef, daß auf den Erlaß eines Nachtragshaushaltes verzichtet werden könne. Besonders erfreulich wertete es Weinzierl, daß seitens des Landratsamtes aus Kfz-Mitteln die Zuschüsse für die Straßenbaumaßnahmen Hoch und Oberstetten-Lintach aufgestockt wurden.
Zu einem Schreiben des Landratsamtes Straubing-Bogen bezüglich der Anerkennung des Erholungsortes Steinburg wurde vom Gemeinderat festgestellt, daß der bereits vor Jahren eingereichte Antrag aufrechterhalten wird, jedoch sich hinsichtlich der Beurteilung und der Erfordernisse noch kein neuer Sachstand ergeben hat.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 06.12.1985


Aufstufung
Weg von Hoch zur Kreisstraße.

Der öffentliche Feld- und Waldweg, Gemeinde Hunderdorf, Landkreis Straubing-Bogen, Regierungsbezirk Niederbayern, wird mit Wirkung vom 1.1.1986 zur Gemeindeverbindungsstraße aufgestuft.
Die aufgestufte Strecke beginnt an der Gemarkungsgrenze bei Fl.Nr. 1055/2 (km 0,000) und endet bei der Einmündung in die Kreisstraße SR 4 (km 0,900).
Neuer Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Hunderdorf.
Hunderdorf, den 28.11.1985
Weinzierl, 1. Bürgermeister
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 06.12.1985


Vom Gemeinderat Windberg (Sitzung am 19.11.85)
Windberg. Bei der im Sitzungssaal Windberg stattgefundenen Gemeinderatssitzung wurde entschieden, daß für den Spielkreis und für die Tischtennisabteilung ein Platz im Schulhaus zur Verfügung gestellt wird. Für nicht erforderlich wurde eine Verordnung über das Verbrennen von holzigen Gartenabfällen gehalten. Für das Trainings- und Übungsgelände des MSC Meidendorf wurde die Abgabe der gemeindlichen Stellungnahme beschlossen.
Eine Entscheidung über den Erlaß von Sportförderrichtlinien in der Gemeinde Windberg wurde nochmals zurückgestellt und die Beschlußfassung vertagt, bis die schriftliche Stellungnahme des Landratsamtes zum eingebrachten Entwurf des Sportvereins vorliegt.
Zur Kenntnis erhielt der Gemeinderat eine Verordnung über das Verbrennen. von holzigen Gartenabfällen. Nach Beratung entschied der Gemeinderat, eine derartige Verordnung nicht zu erlassen. Es gilt so die gesetzliche Regelung, wonach holzige Gartenabfälle im Innerortsbereich nicht verbrannt werden dürfen.
Im Folgenden befaßte sich der Gemeinderat zum wiederholten Male mit dem Antrag der Tischtennisabteilung des Sportvereins, einen weiteren Übungs- und Spielraum bereitzustellen. Bürgermeister Dietmar Schmidbauer gab in diesem Zusammenhang ein Schreiben des Pfarrgemeinderates Windberg bekannt. Hierin wird gebeten und beantragt, daß auch der Spielkreis bzw. die Hausaufgabenstube im Schulhaus verbleiben solle, da keine geeignete und dauerhafte Lösung in Pfarreiräumen gesehen werde. Nach eingehender Beratung faßte der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluß: „Das jetzige Spielkreiszimmer wird der Tischtennisabteilung als weiterer Übungs- und Spielraum zur Verfügung gestellt. Der jetzige Sitzungssaal wird dem Spielkreis und für die Hausaufgabenstunde zur Nutzung überlassen. Der Sitzungssaal wird in einem Raum des Obergeschosses untergebracht. Der Bürgermeister wurde beauftragt, die Benutzbarkeit eines Raumes, in dem noch Gegenstände des früheren Elektronicbetriebes stehen, alsbald zu erreichen, möglichst jedoch bis spätestens 1.1.1986, damit der Tischtennisabteilung und dem Spielkreis bzw. der Hausaufgabenstunde die in Aussicht gestellten Räumlichkeiten zugewiesen werden können“. Der Gemeinderat stellte in der Entscheidung auch klar, daß durch diese Lösung an einen evtl. ansiedlungswilligen neuen Gewerbebetrieb nunmehr zwei Räume vermietet werden können.
Als weiterer Punkt wurde die Stellungnahme der Gemeinde zum geplanten Trainings- und Übungsgelände des MSC Meidendorf aufgegriffen. Der Gemeinderat nahm dabei Bezug auf eine vorgenommene Ortseinsicht. Der Bürgermeister gab ergänzend das Schreiben des Bundes Naturschutz bekannt. Nach ausgiebiger Diskussion entschied sich der Gemeinderat mit fünf gegen vier Stimmen, die in der vorangegangenen Sitzung ins Auge gefaßte Informationsversammlung für die Anlieger mit Bürgeranhörung entfallen zu lassen, nachdem die Örtlichkeit in Augenschein genommen wurde und ohnehin die Anlieger mit wenigen Ausnahmen dem Vorhaben unterschriftlich zugestimmt hatten. Der Gemeinderat entschied mehrheitlich, bereits in dieser Sitzung über die gemeindliche Stellungnahme abzustimmen. In der anschließenden Beschlußfassung entschied der Gemeinderat einstimmig, seitens der Gemeinde Windberg in der Stellungnahme keine Einwendungen gegen das geplante Trainings- und Übungsgelände des MSC in Meidendorf zu erheben.
Zustimmung des Gemeinderates fand auch ein Vorschlag für die Besetzung des ABM-Verwaltungsausschusses beim Arbeitsamt Deggendorf für die am 1.4.1986 beginnende Amtsperiode. Hiernach werden als ordentliches Mitglied vorgeschlagen Landrat Ingo Weiß und Bürgermeister Franz Rackl (Konzell) und als deren Vertreter Bürgermeister Josef Zellmeier (Laberweinting) und Josef Prommersberger (Ascha).
Zur Kenntnis gegeben wurde vom Bürgermeister Schmidbauer ein Schreiben des Landratsamtes Straubing-Bogen bezüglich der Genehmigung des Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 1985 und ein Schreiben des Fernmeldeamtes Regensburg wegen der Errichtung eines Erdkabels von Deggendorf nach Mitterfels, das auch das Gemeindegebiet Windberg berührt. Hierzu konstatierte der Gemeinderat, daß die Straßenbaumaßnahmen im Zuge der Flurbereinigung berücksichtigt werden müssen.
Weiterhin wurde bekanntgegeben ein Schreiben der Polizeiinspektion Bogen bezüglich der Ablehnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Girletweg in Meidendorf sowie ein Schreiben des Landratsamtes wegen der Vervollständigung des Förderantrages zur Generalinstandsetzung der Mehrzwecksportanlage Windberg. Weiterhin wurde von einem Schreiben des Landratsamtes wegen der Ausbaubreite der GVStr. Oberbucha-Untermühlbach zur Kenntnis genommen. Hierzu fordert der Gemeinderat nach wie vor eine Ausbaubreite von 4,5 m, nachdem die Wegstrecke auch von Omnibussen und Lastkraftwagen befahren werde und auch der Winterdienst erleichtert sei. Im übrigen, so wurde festgestellt, seien auch die bereits ausgebauten Wegstrecken auf der Gesamttrasse mindestens in einer Breite von 4,5 m ausgebaut, so daß auch das Reststück so ausgebaut werden sollte.
Zur Information gab Bürgermeister Schmidbauer ein Schreiben des Zweckverbandes Abfallbeseitigung Straubing Stadt und Land, wonach die nun hier vom Gemeinderat vorgeschlagene Grundstücksfläche im Bereich Böhmhöfl für eine Bauschuttdepoponie als geeignet bezeichnet wird. Nachdem für eine Bauschuttdeponie lt. dem vorliegenden Schreiben die entsprechenden Pläne eingereicht werden müssen, entschied der Gemeinderat, den Planungsauftrag an das Architekturbüro Walter Hornberger, Bogen/Windberg, zu vergeben.
Besprochen wurde vom Gemeinderat noch die Anfertigung von Spielgeräten und Splittkästen im Rahmend er ABM-Maßnahme, wobei entsprechendes Material beschafft werden sollte. Bezüglich der Durchführung des Winterdienstes soll nach Möglichkeit so wenig Salz wie möglich gestreut werden. Die Bevölkerung wird hierfür im Interesse des Umweltschutzes um Verständnis gebeten, und ein entsprechender Hinweis solle in der Bürgerversammlung gegeben werden.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 06.12.1985


Windberg gedachte der Gefallenen und Vermißten
Der Gemeinderat Windberg mit der Krieger:- und Soldatenkameradschaft Windberg und allen örtlichen Vereinen gedachte am vergangenen Sonntag der Gefallenen und vermißten Bürger der Gemeinde Windberg aus beiden Weltkriegen. Bürgermeister Schmidbauer sprach am Ehrenmal aus, daß wir hier nicht nur der Gefallenen und Vermißten und Verschollenen unserer Gemeinde gedenken, sondern auch der Opfer der Gewalt und Kriegswirrnisse der gesamten Welt und derer, die Opfer ihrer Überzeugung, ihres Glaubens oder ihrer Rasse wurden. Es sei an diesem Ort auch all derer gedacht, die durch die Teilung Deutschlands ihr Leben hingeben mußten. „Wir trauern mit den betroffenen Familien und Freunden um die Gefallenen und Toten aller Völker und Nationen, die unter beiden Weltkriegen gelitten haben und auch mit den Angehörigen der Opfer von Terrorismus und der Bürgerkriege unserer Zeit.
Wir trauern, doch wir leben auch in der Hoffnung auf Versöhnung der Völker und den Frieden in der Welt.
So wollen wir den Sinn und die Bedeutung unseres Kriegerdenkmals verstehen und nicht als Gedenkstein zur Verherrlichung des Krieges. Mögen die Namen, die auf diesem Stein stehen, uns immer die Schrecken vergangener Zeiten mahnen und uns die Völkerverständigung und den Frieden vor Augen halten“.
Mit diesen Worten legten er und Otto Häusler, Vorstand des KSK, einen Kranz nieder.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 06.12.1985


Widmung
Betr.: Weg von Ried ins Hochfeld.

Die in der Gemeinde Windberg gelegene Straße wird mit Wirkung vom 1.1.1986 zur Gemeindeverbindungsstraße gewidmet.
Die gewidmete Strecke beginnt bei (km 0,000),Abzweigung von der Kreisstraße SR 49 bei Fl.Nr. 289 und endet bei der FI.Nr. 304/3. (km 0,450).
Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Windberg.
Hunderdorf, den 12.11.1985
Schmidbauer, Bürgermeister
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 06.12.1985


Vollzug der Wassergesetze
Errichtung eines Erdspeicherbeckens zur Beregnung gärtnerisch genutzter Flächen auf dem Grundstück Fl.Nr. 304/4, Gemarkung und Gemeinde Windberg, durch Herrn Nikolaus Vranjoczky, Ried 9, Windberg
Bekanntmachung
Für die im Betreff genannte Maßnahme findet gem. Art. 73 Abs. 6, Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) nach Ablauf der Einwendungsfrist am Donnerstag, dem 12. Dezember 1985, vormittags um 9.00 Uhr, an Ort und Stelle ein Erörterungstermin statt.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 06.12.1985


Neuwahlen beim VdK-Ortsverband Hunderdorf/Windberg
Bei der Generalversammlung des VdK-Ortsverbandes fanden im November auch die anstehenden Wahlen für die Gesamtvorstandschaft statt.

Unser Bild zeigt v. l. nach r. Hinterbliebenenbetreuerin Resi Grimm, Jugend u. Behindertenvertreter Franz Gruber, 2. Vorstand Xaver Hagn, Kreisgeschäftsführer Oswald Maier, 1. Vorstand Rudolf Karl, Ortskassiererin Anna Heilmann. 2. Bürgermeister Johann Feldmeier und Gemeinderat Xaver Diewald.

Quelle: Aus dem Perlbachtal, 06.12.1985


SPD Hunderdorf war im Niestetal Hunderdorf. Kürzlich fand ein Freundschaftsbesuch des SPD-Ortsvereins Hunderdorf im Niestetal statt. Die dortigen SPD-Freunde mit dem ehemaligen Hunderdorfer, Joachim Heimann an der Spitze, begrüßten den Ortsverein auf das herzlichste.
Kurz vor Mittag fand dann der Empfang im Rathaus durch den ersten Bürgermeister Rainer Herbst statt. Bei einer originellen Brotzeit stellte man sich gegenseitig vor. Ortsvorsitzender Diewald und 3. Bürgermeister Gerd Peschke gaben Übersicht und Auskunft über Hunderdorf und den niederbayerischen Raum. Am Nachmittag war für die SPD-Freunde eine Stadt- und Besichtigungsfahrt organisiert worden. Für den Abend hatten die Sozialdemokraten ein geselliges Beisammensein mit Tanz organisiert, wobei auch langjährige und verdiente Mitglieder geehrt wurden. Mit dabei war auch der hessische Justizminister und Vorsitzende des SPD-Landkreises Kassel, Dr. Herbert Günter, der es sich nicht nehmen ließ, den angereisten Hunderdorfer Parteifreunden und deren Frauen die Hand zu schütteln. In seiner anschließenden Ansprache ging er auch auf die Probleme mit einer Koalition mit den Grünen ein.
Am Sonntagvormittag wurden alle kulturellen Einrichtungen und auch das neue Rathaus besichtigt. Beim anschließenden Mittagessen waren die Hunderdorfer erneut Gäste, es wurde noch über die besichtigten Stätten und deren Kosten diskutiert. Anschließend dankte Ortsvorsitzender Xaver Diewald auf das herzlichste für die große Gastfreundschaft, die ausgezeichnete Organisation und bat, die angebahnte Freundschaft weiter auszubauen. Wörtlich meinte Diewald: „Wir haben hier Freunde getroffen, wir wollen Freunde bleiben und ; unsere Beziehungen weiter pflegen und festigen.“ Der Ortsvorsitzende Karl-Heinz Kniese und Joachim Heimann traten ebenfalls für die weitere Vertiefung der entstandenen Freundschaft ein und sind dafür, sich auch im nächsten Jahr zu treffen und die geflochtenen Bande weiter zu festigen und den begonnenen Gedankenaustausch und Erfahrungen weiter auszubauen. — Unser Bild: Die SPD-Reisegruppe Hunderdorf mit Freunden der SPD aus Niestetal vor dem Rathaus.
Quelle: Bogener Zeitung, 09.12.1985


Jahresrechnung für 1984 gebilligt
Schulhausmiete betrügt für 1985 120 000 Mark — Fahrtstrecken sollen eingespart werden
Hunderdorf.
Bei einer Sitzung des Schulverbandsausschusses wurde unter anderem die Beförderung der Kindergartenkinder angesprochen. Es wurde festgestellt, daß eine Mitnahme im Schulbus nur mit Aufsichtspersonal in Frage käme. Bei der Erstellung des Stundenplanes solle künftig den Beförderungskosten Priorität eingeräumt werden.
Zunächst informierte der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Bürgermeister Heinrich Lobmeier, über die Abschlußzahlen des Rechnungsergebnisses der Jahresrechnung 1984 und gab den Prüfbericht über die vorgenommene örtliche Rechnungsprüfung bekannt, der keine besonderen Prüfungsmängel enthält. Sodann wurde nach Beratung die Jahresrechnung 1984 des Schulverbandes Hunderdorf im Gesamthaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 584 039,33 Mark einstimmig festgestellt. Die wenigen Prüfbermerkungen sind — soweit erforderlich — zu erledigen. Dann wurden den Ausschußmitgliedern die Kosten für die Schulbushaltestelle Haselquanten und das Schulbuswartehäuschen in Ried bekanntgegeben. Die Abrechnung mit den Gemeinden wurde gebilligt, wonach eine Erstattung der Sach- und Lohnausgaben erfolgt.
Informiert wurden die Verbandsräte auch über die Berechnung der Schulhausmiete. In diesem Zusammenhang wurde auch ein Schreiben des Bayer. Gemeindetages und des Landratsamtes Straubing-Bogen bekanntgegeben. Hiernach steht fest, daß der Index nicht entsprechend der Erhöhung durch die Bayer. Versicherungskammer anzupassen ist, sondern es verbleibt deshalb bei der Indexzahl, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültig war. Sonach beziffert sich aufgrund des vorhandenen Mietvertrages die Miete für 1985 auf rund 120 000 Mark. Zugleich wurde davon Kenntnis genommen, daß nunmehr vom Rechnungsprüfungsverband ein neues Verfahren zur Mietberechnung vorgeschlagen sei und sich die Miete nach der kalkulatorischen Abschreibung und Verzinsung errechne. Übereinstimmend wurde festgelegt, die Miete bis auf weiteres nach den jetzigen Grundlagen abzurechnen. Den Ausschußmitgliedern ist jeweils eine Kopie dr Mietberechnung 1985/86 sowie Alternativberechnung des Landratsamtes vorzulegen.
Behandelt wurde auch ein Antrag der Hofdorfer Eltern wegen der Schulbusfahrten Hofdorf. Hierzu wurde beschlossen, für die Grundschüler die entsprechenden Fahrten anzusetzen und hierbei können auch Hauptschüler die Mitfahrgelegenheit nutzen. Angeregt wurde die generelle Überprüfung der Fahrtstrecken. Künftig, so die Meinung des Schulverbandes, solle auch den Beförderungsrichtlinien und den Beförderungskosten bei der Herstellung des Stundenplanes Priorität eingeräumt werden und versucht werden, Fahrtstrecken einzusparen.
Hinsichtlich der Schultafelleuchten wurde noch keine Entscheidung getroffen. Der Vorsitzende wurde beauftragt, bis zur nächsten Sitzung zu erkunden, welche Ausführung der Leuchten nunmehr entgültig in Frage komme. Die nächste Schulverbandsausschußsitzung findet dann in der Schule statt, damit sich die Ausschußmitglieder an Ort und Stelle über die Lichtverhältnisse informieren können.
Auf Antrag der Ausschußmitglieder aus Windberg befaßte sich der Verbandsausschuß auch mit der Beförderung von Kindergartenkindern aus dem Gemeindebereich Windberg. Es wurde konstatiert, daß die Mitnahme von Kindergartenkindern im Schulbus problematisch sei und hier auch besonderes Betreuungspersonal als Aufsicht erforderlich sei. Diese Voraussetzungen müßten erfüllt werden können, damit man die Angelegenheit überhaupt näher beraten könne. Bezüglich der Haltestelle Ried wurde von Windberger Seite vorgebracht, daß der Schulbus dort halten könne. Der Schulverbandsausschuß wurde informiert, daß hier das zuständige Landratsamt nach einer Ortseinsicht über die Festlegung der Haltestelle entscheide, nachdem es sich um eine Kreisstraße handle. Gefordert wurde noch, daß im Bereich der Umkleideräumlichkeiten mehrere Haartrockner bzw. weitere Steckdosen angebracht werden sollten.
Quelle: Bogener Zeitung, 09.12.1985


Hunderdorf/Steinburg/Gaishausen. Bayerischer Bauernverband: Dienstag, 10. 12., 19.30 Uhr, Gebietsversammlung im Gasthaus Sandbiller, Hunderdorf; Georg Wimmer vom Generalsekretariat München spricht zum Thema „Umweltschutz und Bodenschutz aus der Sicht des BBV“.
Quelle: Bogener Zeitung, 09.12.1985


Xaver Baier mit 85 noch rüstig
Hunderdorf.
Sein 85. Wiegenfest konnte am Donnerstag bei gutem Befinden der Austragslandwirt Xaver Baier im Kreise von vielen Verwandten und Bekannten feiern. Im Namen der Gemeinde Hunderdorf übermittelte erster Bürgermeister Egon Weinzierl die besten Glückwünsche und überbrachte einen Geschenkkorb. Für Pfarrer Högner und den Gemeinderat gratulierte Martha Hofmann. Die Freiwillige Feuerwehr gratulierte mit Kommandant Ferdl Hartmannsgruber, 2. Kommandant Karl Englmeier und 1. Vorstand Sepp Maier. Die Feuerwehr ließ es sich auch nicht nehmen, ihren langjährigen Kommandanten mit schmissigen Weisen zu erfreuen und hatte die Blaskapelle „Die lustigen Bogenbachtaler“ mitgebracht, die zünftig aufspielten. Die Gratulanten wünschten noch viele frohe, gesunde Lebensjahre.
Franz Xaver Baier, geboren in Hofdorf, erblickte am 5. 12. 1900 das Licht der Welt. Hier verbrachte er auch seine Kinder- und Jugendzeit und arbeitete dann auch im elterlichen Anwesen weiter. Im Ersten und Zweiten Weltkrieg wurde er zu den Waffen gerufen. Am 28. Oktober 1930 hatte er Katharina Lipp in Hunderdorf zum Traualtar geführt. Der Ehe entstammen fünf Kinder. Heute ist der Jubilar Opa bzw. Uropa von elf Enkeln und sechs Urenkeln. 1961 hat er das von den Eltern übernommene Anwesen an seinen Sohn Xaver übergeben; von ihm und dessen Familie erfährt der Jubilar liebevolle Betreuung. Neben der Sorge um die Seinen nahm sich Xaver Baier auch Zeit, sich öffentlichen Aufgaben zu widmen. So gehörte er acht Jahre dem Gemeinderat Hunderdorf an und stand zwölf Jahre der Freiw. Feuerwer Hunderdorf als Kommandant vor, deren langjähriges Mitglied er ist. Über 25 Jahre führte er vorbildlich das Amt des Kirchenpflegers in der Pfarrei Hunderdorf aus. Der Jubilar kann sich noch guter geistiger und körperlicher Frische erfreuen. Er besucht gerne die Veranstaltungen des Seniorenclubs, trifft sich am Stammtisch und liest noch ohne Brille. — Unser Bild zeigt den Jubilar zusammen mit den Gratulanten: Bürgermeister Weinzierl, PGR Martha Hofmann, Feuerwehrkommandanten Hartmannsgruber und Englmeier und FFW-Vorstand Maier.
Quelle: Bogener Zeitung, 10.12.1985

Verdiente THW-Helfer ausgezeichnet
Siegfried Lorenz im Amt bestätigt — Rückblick auf bewegtes Jahr 1985

Die mit Urkunde und Helferzeichen geehrten freiwilligen Helfer des THW-Ortsverbandes Bogen.

Bogen. Ein volles Ausbildungsprogramm hatten die THWler am Samstag zu bewältigen, ehe sie nach Erfüllung der gebotenen Dienstleistung, der satzungsmäßigen Neuwahl des Helfersprechers und Ehrungen durch den Ortsbeauftragten entlassen werden konnten. Wie im zu Ende gehenden Jahr wird auch das kommende weitgehend davon geprägt sein, den Ausbildungsstand und die Einsatzbereitschaft nach dem Ausscheiden der 10-Ender zu heben und zu festigen, dazu reiche nicht nur der gute Wille, den alle Katastrophenschutz einbrächten, sondern es sei voller Einsatz aller Helfer notwendig, stellten die Ausbilder fest.
In seiner Jahresrückschau bezeichnete der Ortsbeauftragte das Erreichte als in jeder Beziehung gut. Nach der Eingliederung der Junghelfer könnten nun Zug um Zug die Lücken geschlossen werden, die ausgeschiedene Helfer hinterlassen hätten. Durch hartes Training und verstärkte Lehrgangsteilnahme an den Katastrophenschutzschulen des Landes Bayern und des Bundes habe man einen neuen Weg eingeschlagen., der das erstrebte Ziel erreichen helfe, meinte auch der Zugführer. Angeregt wurde, wieder Lehrgänge auf Geschäftsführerebene durchzuführen, um dadurch schneller Unterführer heranzubilden und zum anderen den hohen Zeitaufwand, der durch den Besuch von Lehrgängen an entfernt gelegenen zentralen Ausbildungsorten entstehen würde, zu sparen, dies nicht zuletzt auch um Steuergelder zu sparen.
Ohne Abstriche hätten aber auch die Helfer die Überzeugung gewonnen, daß Lehrgänge für bestimmte Ausbildungssparten unentbehrlich seien. Es gehe, die zugeteilten Lehrgangsplätze vorbehaltlos zu belegen. Aufgeholt wurde auch der bisherige Fehlbestand an ABC-Helfern. Dies konnte durch einen Lehrgang der BVS-Dienststelle Deggendorf am 9. 11. 85 erreicht werden. Der Bergungszug habe sich auch das Ziel gesetzt, die zweiundzwanzig Mann starke zweite Ausbildungsgruppe in einem Jahr zur Prüfung zu führen.
Entsprechend der „Richtlinie über die Mitwirkung der Helfer im Technischen Hilfswerk“ mußen diesmal auch die Neuwahl des Helfersprechers, seines Stellvertreters und des Vertreters des Ortsverbandes für Wahl des Landessprechers in geheimer Abstimmung gewählt werden.
So unkompliziert das Wahlverfahren zunächst auch scheinen mochte, Mehrheitsentscheidungen zeichneten sich erst nach drei Wahlgängen ab. Als Sieger ging der bisher bewährte Helfersprecher Siegfried Lorenz hervor, sein Stellvertreter ist Franz Kraus. Zweck dieser Sprecherfunktion in einer Katastrophenschutzorganisation, wie sie das THW darstelle, sei den Belangen der Helfer Geltung zu verschaffen sowie ihre vielfältigen Kenntnisse und Erfahrungen einzubringen. Das Ziel sei außerdem die Stärkung der ehrenamtlichen Mitarbeit sowie eine möglichst praxisnahe und effiziente Arbeit auf allen Stufen innerhalb des THW.
Für ihre besonderen Verdienste um den Aufbau und die Entwicklung des Technischen Hilfswerks und in dankbarer Würdigung ihrer steten Einsatzbereitschaft konnte der Ortsbeauftragte die vom Direktor des THW ausgefertigten Ehrenurkunden zum jeweiligen Helferzeichen aushändigen an Franz Karl, Alfons Hafner, Siegfried Lorenz (Helferzeichen in Gold mit Kranz), Konrad Schnupp, Franz Kraus, Georg Meschütz, Xaver Kern und Georg Hilmer (Helferzeichen in Gold). Diese Kameraden, sagte Wolf, hätten in mehr als 15 Jahren uneigennützig und verantwortungsbewußt für das THW gearbeitet zum Wohle unserer Heimat. Dies solle auch dem Nachwuchs als Beispiel dienen.
Quelle: Bogener Zeitung, 10.12.1985


Jürgen Tanne mit Ehrenschild ausgezeichnet
Reservistenkameradschaft Bogen hielt Jahresversammlung ab — Auch 1986 reichhaltiges Programm
Bogen/Mitterfels. „Aufgrund der kommenden geburtenschwachen Jahrgänge wird die Arbeit der Reservisten der Deutschen Bundeswehr noch mehr an Bedeutung gewinnen, um allen Anforderungen hinsichtlich der Heimatverteidigung gewachsen zu sein.“ Dies sagte der Chef der Patenkompanie, Major Schwarz-Gewallig, bei der Jahreshauptversammlung der

Für besondere Verdienste wurde Jürgen Tanne mit dem Ehrenschild ausgezeichnet. Von links: RK-Organisationsleiter Edgar Gehrig, RK-Vorsitzender Karl Neidl, Jürgen Tanne und Kompaniechef Major Schwarz-Gewallig.

Reservistenkameradschaft Bogen, die den gesamten Altlandkreis Bogen umfaßt, am Samstag im „Cafe Schwarz“ in Mitterfels. Etwa 100 Mitglieder waren mit ihren Angehörigen der Einladung des Kreisvorsitzenden Karl Neidl gefolgt, so daß der Gastraum bis auf den letzten Platz besetzt war. Für den langjährigen RK-Kreisvorsitzenden Jürgen Tanne gab es eine besondere Auszeichnung. Aus der Hand von Karl Neidl durfte er den vom Verband der Deutschen Bundeswehr, Landesgruppe Bayern, verliehenen „Ehrenschild“ mit Widmung in Empfang nehmen.
Kreisvorsitzender Karl Neidl freute sich über den zahlreichen Besuch der Reservistenkameraden mit ihren Angehörigen. Neben ihnen hieß er den Chef der „Fünften“, des Bogener Pionierbataillons 4, Major Schwarz-Gewallig als Repräsentanten der Patenkompanie willkommen, außerdem den Organisationsleiter der Reservistenkreisgruppe Deggendorf, Edgar Gehrig, zu dessen Betreuungsbereich die RK Bogen gehört. In seinem Rechenschaftsbericht für das zu Ende gehende Jahr 1985 stellte Vorsitzender Neidl fest, daß auch heuer wieder ein gerütteltes Maß an Arbeit geleistet werden mußte. Im einzelnen nannte er das „2. Niederbayerische Vergleichsschießen im Luftgewehr“ am 13. April in Neukirchen-Haggn, die „Kleinkaliber-Vereinsmeisterschaft“ am 20. April in der Graf-Aswin-Kaserne in Bogen, die „G 3-Kreismeisterschaft“ am 11. Mai in Kreuzkirchen, das „US-Vergleichsschießen“ am 15. Juni in Schweinfurt, eine Schlauchbootfahrt am 23. Juni auf der Donau in Bogen, das „Jäger-Gold-Pokalturnier“ am 6. Juli in Regen, die Teilnahme am „OB-Scherl-Vergleichsschießen“ am 14. September in Kreuzkirchen, das „BGS-Wanderpokalschießen“ in Deggendorf und das „Tontaubenschießen“ am 9. November in Straubing. „Bei all diesen schießsportlichen Veranstaltungen konnten ausnahmslos hervorragende Plätze erkämpft werden“, ließ der Sprecher wissen. Nicht unerwähnt blieben auch die gesellschaftlichen und kameradschaftsfördernden Veranstaltungen wie Kegeln mit den Damen, RK-Hüttenfest, Weinfest in der Fischerhütte und die Weihnachtsfeier. „Insgesamt“, resümierte Karl Neidl, „war das Jahr 1985 wieder vollgespickt mit Terminen, weil auch eine Reihe sonstiger Veranstaltungen, meist auswärts, wahrgenommen werden mußten.“ In seiner Vorschau für das Jahr 1986 machte Neidl deutlich, daß wegen der Vorbereitung der 25-Jahrfeier ein großes Arbeitspensum bewältigt werden müsse.
Dann war es Major Schwarz-Gewallig, der sich an die Versammelten wandte. Er bedankte sich zunächst für die Einladung zu dieser Jahresabschlußveranstaltung. In seinem Vortrag mit dem Thema „Reservistenarbeit in der Zukunft“ wies er darauf hin, daß aufgrund der geburtenschwachen Jahrgänge die Reservistenarbeit noch an Bedeutung zunehmen werde. Dies deshalb, damit die Deutsche Bundeswehr auch künftig ihren Verteidigungsbeitrag für die Bundesrepublik Deutschland leisten könne. Major Schwarz-Gewallig stellte fest, daß die Reservistenkameradschaft Bogen auch im Jahr 1985 wieder hervorragende Arbeit geleistet habe und daß die Zusammenarbeit mit der Patenkompanie bestens funktionierte.
Auch Organisationsleiter Gehrig fand anerkennende Worte für die Reservisten im Altlandkreis Bogen und anerkannte, daß sich die Kameraden bei schießsportlichen Veranstaltungen daheim und auswärts bestens plaziert hätten. Das „Nieder-bayerische Vergleichsschießen“ werde in Kreuzkirchen sicher zu einer interessanten Dauereinrichtung werden, machte Edgar Gehrig deutlich. Den Abschluß der Mitgliederversammlung bildete die Ehrung des langjährigen RK-Kreisvorsitzenden Jürgen Tanne, unter dessen Führung die Reservistenkameradschaft Bogen einen gewaltigen Aufschwung erlebt habe. Im Auftrag des Reservistenverbandes der Deutschen Bundeswehr — Landesgruppe Bayern — überreichte Neidl den „Ehrenschild der Reservisten der Deutschen Bundeswehr“ verbunden mit der Bitte, der RK-Kreisgruppe Bogen auch weiterhin die Treue zu halten. Damit und mit einem kameradschaftlichen Beisammensein hatte die Jahreshauptversammlung ihren Abschluß gefunden.
Quelle: Bogener Zeitung, 10.12.1985


Stimmungsvolles Adventsingen in Hunderdorf
Instrumental- und Gesangsgruppen gestalteten Feierstunde in der Pfarrkirche — Gelungene Texte von Pfarrer Högner
Hunderdorf. Zum zweiten Mal lud der Pfarrgemeinderat Hunderdorf am Sonntag zu einem Adventsingen in die Pfarrkirche ein. Zahlreiche Zuhörer hatten sich zu dieser vorweihnachtlichen Veranstaltung zusammengefunden. Die Feierstunde wurde sowohl für die Besucher als auch für die fünf Instrumental- und Gesangsgruppen zu einer besinnungsvollen und innigen Andacht. Gekonnt und musikalisch sauber dargeboten brachten Sänger und Instrumentalisten ihre Stücke zu Gehör. Dem Sprecher, Pfarrer Högner, war es glänzend gelungen, durch verbindende Texte den Leitfaden zum Thema „Gott kommt entgegen — Gott ist entgegenkommend“ zu führen.

Der Mädchendreigesang aus Hunderdorf (oben) und der „Weintinger Mannergsang“ (unten) wirkten beim Adventsingen mit.

Ein Bläserquartett des Anton-Bruckner-Gymnasiums eröffnete mit einer gekonnt vorgetragenen Intrade das Adventsingen. Nach der Begrüßung durch den Ortsgeistlichen spielten die Geschwister Schmelmer aus St. Englmar eine adventliche Weise mit Zither, Hackbrett, Gitarre und Baßgeige.
Franz Xaver und Barbara — beide große Heilige der Adventszeit — waren der Inhalt des darauffolgenden Textes. Nun erklangen erstmals im Hunderdorfer Raum die gewaltigen Stimmen des 20 Mann starken „Weintinger Mannergsangs“ aus Laberweinting. Unter der Leitung von Rektor Franz Rösch brachten sie das Lied „Xaveri, sei tausendmal gegrüßt“ zu Gehör. Dann waren es die schon vielerorts bekannten Geschwister Braun aus Kirchroth, die mit klaren Stimmen „St. Barbara, du edle Braut“ vortrugen. Weiter ging es im ersten Teil der Veranstaltung mit dem Patron der Hunderdorfer Pfarrkirche „St. Nikolaus“. Kurz schilderte der Sprecher den Lebensweg dieses heiligen Mannes. Der Kirchenchor Hunderdorf unter der Dirigentin Oberlehrerin W. Holzapfel sang darauf das Lied „Den heiligen Bischof, St. Nikolaus“.
Den Übergang zum zweiten Teil des Adventsingens widmete Sprecher Högner dem Gedanken „Gott kommt entgegen“ und wies auf einen weiteren Heiligen der Weihnachtszeit hin. Mit dem schönen alten Lied „Ruf zum hl. Johannes“ setzten die Weintinger Manner den Reigen der Beiträge fort. Nach der Stubenmusi Schmelmer waren es wieder die Laberweintinger, die mit „Ach, mein Seel‘, fang an zu singen“ erfreuten. Das Geschwister-Trio Braun trug innig „Wie langsam seid ihr zu erhören“ vor und ebenso stimmungsvoll spielte das Quartett Schmelmer auf seinen Instrumenten eine weitere adventliche Weise. Noch einmal war es der Sprecher, der sich mit Johannes dem Täufer und der heiligen Maria befaßte. Den Besuchern wurde vieles aus dem Leben und der Bedeutung der Heiligen näher gebracht.
Mit dem Lied „Geschrieben steht’s in dem heiligen Buch“ zeigte der Kirchenchor Hunderdorf erneut sein Können. Der Mädchendreigesang (Evi Hentschirsch, Helga Neumaier, Brigitte Huber) brachte den Inhalt des Adventsliedes „Maria ging übers Gebirge“ mit hellen und tragenden Stimmen hervorragend zum Ausdruck. Die Zitherbegleitung hatte Kreismusikheimatpfleger Xaver Schötz, Haselbach, übernommen, in dessen Händen auch die Gesamtleitung dieses Adventsingens lag. Wieder stellten die Geschwister Schmelmer ihr Talent unter Beweis und ebenso bemerkenswert war der letzte Liedvortrag der Geschwister Braun „Maria ging hinaus“. Mit dem schönen Marienlied „Es blühn drei Rosen auf einem Zweig“, gesungen vom Kirchenchor Hunderdorf, erreichte die Veranstaltung ihren Höhepunkt. Im Bann der Stimmung lauschten die Zuhörer dem „Engel des Herrn“ des Laberweintinger Männerchores und das Bläserquartett (Stefan Lang, Markus Schnagl, Evi Neumaier, Martin Kraus) zeigte bei dem Nachspiel nochmals seine ausgezeichnete Schulung. Zum Schluß verabschiedete Pfarrer Högner mit Dankesworten an alle Aktiven die Besucher des Adventsingens. Ein gemeinsames Lied beschloß diese Feierstunde.
Quelle: Bogener Zeitung, 11.12.1985


Verwaltungsamt geschlossen
Hunderdorf.
Am Donnerstagnachmittag, 12. Dezember, ist die Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf geschlossen.
Quelle: Bogener Zeitung, 11.12.1985


Ortsumgehung Steinburg abgelehnt
Einleitung des Planfeststellungsverfahrens vorgesehen — Räumschild für Laderfahrzeug
Hunderdorf.
Bei der Gemeinderatssitzung vor wenigen Tagen im Verwaltungsamt Hunderdorf wurde der Ankauf eines weiteren Schneeräumschildes beschlossen. Bezüglich der Stellungnahme zur Ortsumgehung Steinburg bezog sich der Gemeinderat auf einen Beschluß aus dem Jahre 1983, in der die Gemeinde Ortsumgehungen wegen der erhöhten Grundinanspruchnahme nicht befürwortete.
Einstimmig sprach sich der Gemeinderat für den Ankauf eines hydraulischen Schneeräumschildes an den Lader aus. Die Kosten beziffern sich auf rund 10 000 DM. Mit dieser zusätzlichen Ausstattung soll der Winterdienst weiter aktiviert werden. Der Einsatz des Laders wird insbesondere im. Schulhofbereich und in den Siedlungsstraßen vorgesehen, wonach der Unimog und der Privatschlepper etwas entlastet wird.
Vorgelegt wurde vom Bürgermeister ein Schreiben des Straßenbauamtes Deggendorf mit Lageplan betreffend die „große“ Ortsumgehung Steinburg. Hierin wird mitgeteilt, daß das Prüfungs- und Genehmigungsverfahren für die Ortsumgehung abgeschlossen ist und der von der Regierung genehmigte Vorentwurf zur weiteren Bearbeitung (Durchführung des Planfeststellungsverfahrens) anstehe. Von großer Bedeutung, so das Straßenbauamt, sei für die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens die Haltung der Gemeinde zur Ortsumgehung, da neben der Verbesserung der Verkehrssicherheit auch die Entlastung der Ortsdurchfahrt von Steinburg vom Durchgangsverkehr erreicht werden soll. Nach Beratung entschied der Gemeinderat mit dreizehn Stimmen gegen eine Stimme, daß der am 10. März 1983 gefaßte Beschluß in vollem Umfang aufrechterhalten werde. Hierin wurde seinerzeit der Bau einer Umgehungs-straße in Hunderdorf und Steinburg von seiten der Gemeinde abgelehnt im Hinblick darauf, daß zum Bau der Bundesautobahn rund 96 Tagwerk und zum Bau des Truppenübungsplatzes etwa 220 Tagwerk landwirtschaftliche Nutzfläche beansprucht wurden bzw. werden. Eine weitere Reduzierung der Landwirtschaftsflächen könne den Landwirten der Gemeinde nicht zugemutet werden. Im übrigen haben sich vier Interessengemeinschaften gebildet, welche sich gegen die geplanten Raumordnungsstraßen bzw. Alternativstraßen aussprechen.
Für die Kläranlage Hunderdorf wurde der Ankauf eines CSB-Meßgerätes gebilligt. Die Ausgaben beziffern sich hier auf rund 3 000 DM zuzüglich Mehrwertsteuer. Zur Kenntnis nahm der Gemeinderat auch einen Antrag der Dorfgemeinschaft Rammersberg wegen Renovierung der Rammersberger Kapelle. Hier sicherte die Gemeinde zu, die Kosten der Figuren-Restaurierung zu übernehmen. Näheres über die Finanzierung bzw. Zuschußbeantragung sollte noch abgesprochen werden. Weiterhin informierte Bürgermeister Weinzierl über eingegangene Schreiben, wonach z. B. für die Wassertretanlage Versicherungsschutz bei der Haftpflicht und Unfallversicherung gegeben ist. Ein weiteres Schreiben des Landratsamtes betraf den Hinweis auf die Meldung von ungenehmigten Bauten an das Landratsamt.
Quelle: Bogener Zeitung, 12.12.1985


Ortsverband der JU in Windberg gegründet
22 Mitglieder im neuen Verband — Kreisvorsitzender Schedlbauer: „Die Jugend fördern, aber auch fordern“
Windberg. Die Junge Union faßt immer mehr Fuß in unserem Landkreisgebiet. Dank der Aktivität des JU-Kreisvorsitzenden Franz Schedlbauer und eines bewährten Mitarbeiterteams konnte nunmehr am vergangenen Wochenende auch in Windberg ein selbständiger JU-Ortsverband ins Leben gerufen werden. Mit 22 Mitgliedern reiht sich der neue Ortsverband würdig in die Reihe der 26 bereits vorhandenen ein. Die Gründungsversammlung fand im Gasthaus Hüttinger statt.

Die neugewählte Ortsvorstandschaft der Jungen Union Windberg mit CSU-Vorsitzendem Walter Hornberger, 2. Bürgermeister Siegfried Schuster und JU-Kreisvorsitzendem Franz Schedlbauer.

Walter Hornberger begrüßte als CSU-Ortsvorsitzedier eine große Anzahl von Zuhörern der CSU und viele Jugendliche, besonders aber den zweiten Bürgermeister Siegfried Schuster, die Gemeinderäte Haimerl und Schmidbauer, das vorbereitende Gremium Völkl, Förg und Schmidbauer und als Versammlungsleiter den JU-Kreisvorsitzenden und Kreisrat Franz Schedlbauer aus Oberalteich. Hornberger gab dabei seinen Wünschen Ausdruck, daß dieser gute Start und die starke Mitgliederzahl der JU sich auch auf den CSU-Ortsverband übertragen möchten. Abschließend sagte Hornberger vor allem dem neuen Ortsverband jegliche Unterstützung zu.
Stellvertretender Bürgermeister Schuster sprach in seinem Grußwort die Arbeit der Jugend, die früher oder später auch die politische Nachfolge in der Kommunalpolitik und in der CSU übernehmen müsse, an. Erfreut zeigte er sich über die Entstehung eines eigenen JU-Ortsverbandes. Bürgermeister Schmidbauer mußte sich aus terminlichen Gründen entschuldigen lassen.
JU-Kreisvorsitzender Franz Schedlbauer streifte in seinem Referat kurz auch die „große Politik“, indem er einige Beispiele aufzeigte, die zum berechtigten Vertrauen in die Bundesregierung Anlaß geben. Die Meldungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes über fehlende Ausbildungsplätze widerlegte Schedlbauer mit der Tatsache, daß von den Jugendlichen, die 1984 einen Ausbildungsplatz gesucht haben, bis heute 99,5 Prozent versorgt seien, obwohl Jahr für Jahr mehr Jugendliche einen Ausbildungsplatz suchen. Für die DGB-Panikmache bestehe auch in diesem Jahr kein Anlaß, denn bereits jetzt wurde die Zahl der Ausbildungsplätze von 1984 übertroffen. Und außerdem gehe die Jugendarbeitslosigkeit zurück. Im September um 6,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Schedlbauer kritisierte vor allem die Länder Saarland und Hessen. Versprechen, die vor den Wahlen gegeben wurden, brächten jetzt das Gegenteil an den Tag. Nach dem allgemeinpolitischen Bericht ging Kreisvorsitzender Schedlbauer auch auf die Aufgaben und die Arbeit der Jungen Union ein.
Er stellte die Junge Union als eine Gemeinschaft junger Menschen dar, die eine staatliche Ordnung in demokratischer Freiheit und sozialer Verantwortung auf der Grundlage des christlichen Welt- und Menschenbildes anstreben. Im gesamten Umfeld der Politik interessiere den einzelnen die Kommunalpolitik am meisten und dabei wolle die JU die Jugendpolitik nicht dem Zufall überlassen. So führte Schedlbauer weiter aus, man wolle die Jugend zwar fördern, aber auch fordern. Besonders erfreut zeigte sich der Referent über den gelungenen Start des neuen JU-Ortsverbandes Windberg, der mit 22 Gründungsmitgliedern sicher eine gute Ausgangsposition habe. Mit diesem neuen 27. Ortsverband im Landkreis reiche der Mitgliederstand an die Achthunderter-Grenze heran. Ein Ziel des Kreisverbandes Straubig-Bogen müsse es sein, in jeder Gemeinde mit einem eigenen Ortsverband vertreten zu sein, sagte JU-Kreisvorsitzender Schedlbauer. Alle Verbandsstufen der Jungen Union böten den einzelnen Mitgliedern ein breit gefächertes Programm mit vielen Angeboten.
Die anschließenden Neuwahlen brachten folgendes Ergebnis: Ortsvorsitzender: Hans Schmidbauer aus Biehl, Stellvertreter Josef Förg aus Ried, Kassier Robert Schötz aus Ried, Schriftführer Joachim Schuster aus Oberbucha. Vorstandschaftsmitglieder wurden Josef Völkl aus Windberg, Franz Holmer aus Ried, und Veronika Haimerl aus Hof. Delegierte zur Kreisversammlung: Josef Förg aus Ried, Robert Schötz aus Ried, Franz Holmer aus Ried und Veronika Haimerl aus Hof, Ersatzdelegierte: Werner Hüttinger aus Windberg, Josef Völkl aus Windberg, Sabine Christl aus Windberg und Helmut Haimerl aus Hof. In seinem Schlußwort versicherte der neugewählte Ortsvorsitzende Hans Schmidbauer, für die Sache der JU energisch einzutreten und bereits in den nächsten Tagen mit der Vorstandschaft ein Programm auszuarbeiten. Mit der Versicherung der Unterstützung von allen Seiten, besonders aber durch die Anwesenden, endete diese Gründungsversammlung.
Quelle: Bogener Zeitung, 17.12.1985


DER „SCHMIED-SEPP“ IST 75: Wenn ein am gesellschaftlichen Leben einer Gemeinde interessierter und beliebter Bürger einen besonderen Geburtstag feiern kann, so stellen sich zur Gratulation auch Vereine und Organisationen ein. So war es auch bei Josef Zollner, genannt der „Schmied-Sepp“, der 75 Jahre alt wurde. Lange Zeit arbeitete der Jubilar als selbständiger Schmiedemeister in Hunderdorf und war anschließend noch bei der Standortverwaltung in Bogen tätig. Seit 52 Jahren ist der Zollner Sepp bei der FFW Hunderdorf und tat sich dort als Maschinist hervor. Der Krieger- und Soldatenkameradschaft gehört er seit 1964 an. Der Sportverein kann ihn zu seinen Gründungsmitgliedern zählen. Auch der FFW Windberg fühlt er sich zugehörig. So war es nicht verwunderlich, daß die Vorstandschaften der genannten Vereine sich eingefunden hatten, um die besten Glück- und Segenswünsche zu überbringen (unser Bild). Vom Pfarrgemeinderat gratulierte Martha Hofmann. Zu Ehren des Jubilars, der auch ein großer Musikfreund ist, spielte die Kapelle Bugl auf.
Quelle: Bogener Zeitung, 19.12.1985


Neue Auszeichnungen für S. u. G. Baier
Hunderdorf.
Die Fleischerei S. u. G. Baier, Hunderdorf, hat auch heuer wieder Auszeichnungen für ihre Produkte errungen. Beim internationalen Fachwettbewerb Slavakto in Utrecht wurde der Betrieb für Kochschinken mit Bronze ausgezeichnet, für Vierkantsalami mit Silber und für Gelbwurst mit Silber. Anläßlich der ANUGA fand auch ein Verpackungswettbewerb der CMA statt, an dem sich 1400 Bewerber beteiligten. 74 wurden prämiert, darunter die Fleischerei Baier für Schinken im Geschenkkarton und Würstchen im Geschenkkarton. Die Urkundenverleihung findet während der Grünen Woche 1986 in Berlin statt.
Quelle: Bogener Zeitung, 20.12.1985


Weihnachts- und Neujahrsgruß

Pflücke das Jahr
und gehe behutsam mit ihm um.
Es ist dein Jahr,
365 Tage lang
Zeit genug,
es zu einem wertvollen Jahr
werden zu lassen,
darum laß es nicht schon in den
ersten Tagen verwelken.

Weihnachtsfest und Jahreswechsel sind seit eh und je Ereignisse, die den gewohnten Ablauf des öffentlichen wie auch des privaten Lebens unterbrechen. Wenigstens für kurze Zeit Abstand zu gewinnen von all der Hektik und Betriebsamkeit, die uns das Jahr über beherrschen, ist dabei vor allem das Ziel. Dies ist auch ein Zeitpunkt, kurz Rückschau und Ausschau zu halten.
Als Bürgermeister der Gemeinden Hunderdorf, Neukirchen und Windberg empfinden wir im Rückblick Zufriedenheit, Ungeduld, Dankbarkeit, aber auch Sorge.
Zufrieden sind wir, weil es dem Bürgermeister, den Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltungsgemeinschaft gemeinsam gelungen ist, viele Aufgaben, die wir uns zu Beginn des Jahres gestellt hatten, zu erledigen. Daß es sogar möglich war, einige der Probleme zu bewältigen, die als besonders schwierig galten und mit deren Lösung deshalb eigentlich erst für einen späteren Zeitpunkt gerechnet werden konnte, ist natürlich ganz besonders erfreulich.
Ungeduld verspüren wir, daß trotz intensiver gemeinsamer Anstrengungen nicht alles erreicht werden konnte, was im Interesse von Gemeinde und Bürgerschaft auch ganz wichtig gewesen wäre.
Dankbarkeit empfinden wir für alles, was erfolgreich abgeschlossen werden konnte, was zu mehr Gemeinsinn in unserer Gemeinde geführt und unseren Bürgerinnen und Bürgern ein Mehr an Lebensqualität und Zufriedenheit gebracht hat. Dank sagen wir in diesem Zusammenhang den Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung, die sich der ihnen gestellten Aufgaben mit Pflichtgefühl, Verantwortungsbewußtsein und Tatkraft angenommen haben. Unser Dank gilt ferner den vielen Frauen und Männern, die in Vereinen und Verbänden aktiv tätig sind und sich auf diese Weise um das Gemeinwohl verdient machen. Besonders herzlich danken wir schließlich allen Bürgerinnen und Bürgern. Bei aller Berechtigung, für ihre persönlichen Interessen einzutreten, haben sie nie die Gemeinschaft und das Wohl unserer Gemeinde aus dem Auge verloren.
Sorge erfüllt uns, wenn wir an die schweren Schicksalsschläge denken, die so manche Bürgerin und so machen Bürger im zu Ende gehenden Jahr ereilt haben. Den Betroffenen gilt mein besonderes Mitgefühl und der Wunsch , daß sie mit ihrem Los fertig werden und die Kraft finden mögen, um wieder optimistischer in die Zukunft blicken zu können.
Allen Bürgerinnen und Bürgern wünschen wir ein gesegnetes friedvolles Weihnachten und ein gesundes, erfolgreiches Jahr 1986. Wir verbinden damit die Hoffnung, daß es den Gemeinden auch im nächsten Jahr gelingt, zum Wohle ihrer Bürger wirken zu können.
Dietmar Schmidbauer, 1. Bürgermeister , Windberg
Heinrich Lobmeier,1. Bürgermeister , Neukirchen, (Gemeinschaftsvorsitzender)
Egon Weinzierl, 1. Bürgermeister , Hunderdorf, (stellvertr. Gemeinschaftsvorsitzender)
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 20.12.1985


Tierseuchenbeiträge für das Jahr 1986
Der Landesausschuß der Bayerischen Tierseuchenkasse hat 1986 folgende Beiträge beschlossen.
Die Beiträgssätze sind gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Von Tierbesitzern, deren Tierseuchenbeitrag insgesamt 3,- DM nicht übersteigt, wird dieser Beitrag nicht erhoben.
Nach der Bekanntmachung des Bayer. Staatsministeriums des Innern über die Erhebung der Beiträge zur Tierseuchenkasse vom 26. Juli 1974 (MABl S. 526) zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 13. Oktober 1981 (MABl S. 643) ist für die Beitragspflicht der Tierbesitzer § 11 der Satzung der Bayer. Tierseuchenkasse vom 5. Februar 1975 (GVBl S. 22) zuletzt geändert am 10. Okt. 1984 (StAnz Nr. 42) maßgebend.
Die Beitragssatzung wurde im Bayer. Staatsanzeiger Nr. 43 veröffentlicht.
Wichtige Hinweise
1. Im Dezember 1985 findet keine allgemeine Viehzählung statt.
Für die Beitragsfestsetzung ist der Tierbestand der Beitragseinhebung 1985 zugrunde zu legen. Nach der letzten allgemeinen Viehzählung (3.12.1984) eingetretene Bestandsveränderungen haben keinen Einfluß auf die Beitragspflicht.
Ausnahmen:
a) bei Bestandsauflösungen in der Zeit vom 4.12.1984 bis 3.12.1985 sind Tierhalter für 1988 nicht beitragspflichtig;
b) bei Bestandsneugründungen in der Zeit vom 4.12.1984 bis 3.12.1985 sind Tierhalter für 1986 zu Tierseuchenbeiträgen zu veranlagen.
Dazu zählen auch die Auflösung oder Neugründung des Bestandes einer Tierart. Beispielsweise beinhaltet die Umstellung eines Bestandes von der Rinder- zur Schweinehaltung eine Bestandsauflösung (Rinder) und eine Bestandsneugründung (Schweine.)
Diesbezügliche Änderungen sind von den Tierbesitzern bis spätestens 15. Dezember 1985 der Gemeinde zu mel den unddementsprechend bei der Beitragsfestsetzung zu berücksichtigen.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 20.12.1985


Verordnung über die Bekämpfung der Tollwut im Landkreis Straubing – Bogen
Aufgrund des § 10 Abs. 1 der Tollwut-Verordnung vom 11. März 1977 (BGBl I S 444) i. V. m. Art. 1 des Gesetzes über den Vollzug des Tierseuchenrechts vom 8. April 1974 (GVBl S. 152) und § 2 Abs. 1 der 2. Verordnung zum Vollzug des Tierseuchenrechts vom 3. Mai 1977 (GVBl S. 255) erläßt das Landratsamt Straubing- Bogen folgende
Verordnung
§ 1
Zum wildtollwutgefährdeten Bezirk wird erklärt: das Gebiet der Gemeinden Neukirchen, Hunderdorf, Windberg (alle VG Hunderdorf), Mitterfels, Haselbach (alle VG Mitterfels), Schwarzach (VG Schwarzach), sowie die Einheitsgemeinden Sankt Englmar, Haibach, Stadt Bogen.
§ 2
Nach § 10 Abs. 3 der Tollwut-Verordnung gilt für den gefährdeten Bezirk folgendes:
1. Hunde, die nicht gegen Tollwut geimpft worden sind, dürfen außerhalb von geschlossenen Ortschaften und von Siedlungen
a) nur an der Leine geführt werden,
b) auf öffentlichen Straßen jedoch frei umherlaufen, wenn sie von einer Person beaufsichtigt werden, der sie zuverlässig gehorchen.
2. Hunde, die nachweislich seit mindestens 4 Wochen und längstens 1 Jahr gegen Tollwut geimpft worden sind, darf man außerhalb geschlossener Ortschaften und Siedlungen frei umherlaufen lassen, wenn sie von einer Person beaufsichtigt werden, der sie zuverlässig gehorchen.
3. Katzen darf man außerhalb von geschlossenen Ortschaften und von Siedlungen nicht frei umherlaufen lassen.
§ 3
Ordnungswidrig im Sinne des § 16 Nr. 7 der Tollwut-Verordnung in Verbindung mit § 76 Abs. 2 Nr. 2 des Tierseuchengesetzes handelt , wer vorsätzlich oder fahrlässig in einem gefährdeten Bezirk einer Schutzmaßregel bei Hunden oder Katzen nach § 10 Abs. 3 der Tollwut-Verordnung zuwiderhandelt.
§ 4
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie gilt bis zum 31.03.1986.
Straubing, 30. Oktober 1984
Landratsamt Straubing – Bogen
Weiß, Landrat
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 20.12.1985


Gemeindegebiet Hunderdorf zur Anerkennung als benachteiligte Zone vorgeschlagen
Aufgrund erneuter Bemühungen der Gemeinde Hunderdorf, das gesamte Gemeindegebiet Hunderdorf in die Förderungszone mitaufzunehmen, hat sich nunmehr das Bayer. Landwirtschaftsministerium mit diesem Antrag befaßt. Danach wird u. a. auch der gesamte Bereich der Gemeinde Hunderdorf (bisher wurden nur bestimmte Ortsteile bzw. Ortschaften in die Förderung miteinbezogen) nach Zustimmung des Planungsausschusses der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz der EG zur Anerkennung als benachteiligte Zone vorgeschlagen. Ein endgültiger Bescheid ist aber erst 1986, frühestens bei der nächsten Preisrunde, zu erwarten.
Dennoch ist die erste Weichenstellung getroffen. Da die Ausgleichszulagen stets in der zweiten Jahreshälfte rückwirkend gezahlt werden, ist mit der Ausgleichszulage für das gesamte Gemeindegebiet Ende 1986 zu rechnen, wenn der Agrar-Ministerrat auf Vorschlag der Kommission entsprechend entscheidet. Die Zahlung der Ausgleichszulagen für den erweiterten Bereich Hunderdorf hängt also zunächst vom Verlauf der Verhandlungen in Brüssel ab. Erfreulich ist auch, daß sich die Mittel aus dem Bergbauernprogramm für den Landkreis Straubing – Bogen von 1,83 Mio. im Jahr 1984 auf 3,52 Mio. DM in diesem Jahr erhöht haben.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 20.12.1985


Gemeinde Hunderdorf gratuliert
Mit 85 Jahren noch rüstig: Xaver Baier

Hunderdorf. Sein fünfundachtzigstes Wiegenfest konnte am Donnerstag bei gutem Allgemeinbefinden der Austragslandwirt Xaver Baier im Kreise von vielen Verwandten und Bekannten feiern. Im Namen der Gemeinde Hunderdorf übermittelte erster Bürgermeister Egon Weinzierl die besten Glückwünsche und überbrachte einen Geschenkkorb. Für Pfarrer Högner und dem Pfarrgemeinderat gratulierte Martha Hofmann. Die Freiw. Feuerwehr gratulierte ebenso herzlich mit Kommandant Ferdl Hartmannsgruber, 2. Kommandanten Karl Englmeier und .1. Vorstand Sepp Maier. Die Feuerwehr ließ es sich auch nicht nehmen, ihrem langjährigen Kommandanten mit schmissigen Weisen zu erfreuen und hatte die Blaskapelle „Die lustigen Bogenbachtaler“ mitgebracht, die zünftig aufspielten. Die Gratulanten wünschten noch viele frohe, gesunde Lebensjahre.
Franz Xaver Baier, ein gebürtiger Hofdorfer, erblickte am 5.12.1900 das Licht der Welt. Hier verbrachte er auch seine Kinder- und Jugendzeit und arbeitete dann auch im elterlichen Anwesen weiter. Im ersten und zweiten Weltkrieg wurde er zu den Waffen gerufen. Am 28. Oktober 1930 hatte er seine Frau Katharina Lipp in Hunderdorf zum Traualtar geführt. Der Ehe entstammen fünf Kinder. Heute ist der Jubilar Opa bzw. Uropa von elf Enkeln und sechs Urenkeln. 1961 hat er das von den Eltern übernommene Anwesen an seinen Sohn Xaver übergeben und von ihm und dessen Familie erfährt der Jubilar liebevolle Betreuung. Neben der Sorge um die Seinen nahm sich Xaver Baier auch Zeit, sich öffentlichen Aufgaben zu widmen. So gehörte er acht Jahre dem Gemeinderat Hunderdorf an und stand zwölf Jahre der Freiw. Feuerwehr Hunderdorf als Kommandant vor, deren langjähriges Mitglied er ist. Über 25 Jahre führte er vorbildlich auch das Amt des Kirchenpflegers in der Pfarrei Hunderdorf aus. Der Jubilar kann sich noch guter geistiger und körperlicher. Frische erfreuen. Er besucht noch gerne die Veranstaltungen des Seniorenclubs, trifft sich gerne am Stammtisch und liest die Heimatzeitung ohne Brille.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 20.12.1985


Verordnung zur Änderung der Gemeindegrenzen der Gemeinde Hunderdorf und Haselbach, Landkreis Straubing – Bogen.
Aufgrund der Art. 11 und 12 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erläßt das Landratsamt Straubing-Bogen folgende Rechtsverordnung
§ 1
(1) Aus der Gemeinde Hunderdorf, Landkreis Straubing-Bogen werden die Flurstücke Nr. 488/1 zu 199 qm, 487/3 zu 70 qm, 488/2 zu 190 qm und 493/1 zu 50 qm der Gemarkung Gaishausen ausgegliedert und in die Gemeinde Haselbach, Gemarkung Dachsberg, Landkreis Straubing-Bogen, eingegliedert.
(2) Gleichzeitig wird aus der Gemeinde Haselbach das Grundstück Fl.Nr. 569/5 zu 40 qm der Gemarkung Dachsberg ausgegliedert und in die Gemeinde Hunderdorf, Gemarkung Gaishausen, eingegliedert.
Mit der Umgliederung tritt im Umgliederungsgebiet das Ortsrecht der abgebenden Gebietskörperschaft außer Kraft und das Recht der aufnehmenden Gebietskörperschaft in Kraft.
§ 3
Die Umgliederungsflurstücke sind in den Veränderungsnachweisen Nr. 81, Gemarkung Dachsberg, und Nr. 142, Gemarkung Gaishausen, des Vermessungsamtes Straubing ausgewiesen. Die Veränderungsnachweise liegen beim Vermessungsamt Straubing auf und können von jedermann eingesehen werden.
§ 4
Diese Verordnung tritt am 01.01.1986 in Kraft.
Straubing, 28.11.1985
Landratsamt Straubing-Bogen
Weiß, Landrat
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 20.12.1985


Vollzug der Wassergesetze; Einleiten von Abwasser aus den Ortsteilen Steinburg und Gaishausen in den Bogenbach bzw. in das Ehrenbächlein durch die Gemeinde Hunderdorf
Die Gemeinde Hunderdorf beabsichtigt, das anfallende Abwasser aus den Ortschaften Steinburg, Au vorm Wald, Schafberg und Hasenquanten zu sammeln und gemeinsam mit dem Abwasser aus den Ortschaften Gaishausen, Ehren und Bahnhof Steinburg in einer Kläranlage mechanisch-biologisch zu reinigen. Das gereinigte Abwasser wird in den Bogenbach eingeleitet (Trockenwetterabfluß 17 l/s = 60 cbm/h = 790 cbm/d, Regenwetterabfluß 35 – 50 l/s). Die Abwasseranlage umfaßt im wesentlichen das Kanalisationsnetz der betreffenden Ortschaften mit den 4 Regenüberlaufbecken (Stauraumkanäle), den Beckenüberläufen, einer Regenentlastung, den 6 Einleitungen und der mechanisch-biologischen Kläranlage.
Die Entwässerung erfolgt im Mischsystem; dabei wird Schmutz- und Niederschlagswasser in einem Kanalnetz aufgefangen und abgeleitet. In den Regenüberlaufbecken wird das mit der größten Schmutzkonzentration zufließende Mischwasser abgefangen und zur Kläranlage weitergeleitet. Der darüber hinaus gehende Zufluß wird über die jeweiligen Entlastungen in den Bogenbach bzw. in einem zum Bogenbach führenden Wiesengraben abgeschlagen. Der Regenüberlauf entlastet auch den kritischen Mischwasserabfluß. Das abgeworfene Mischwasser wird in das Ehrenbächlein (Röhrnauerbach) eingeleitet. Beim Niedergehen des Berechnungsregens über den Entwässerungsgebiet sind dies insgesamt folgende Abflüsse:
BU 1 739 l/s (Steinburg, Vorfluter: Bogenbach)
BU 2 1515 l/s (Au vorm Wald, Vorfluter: Wiesengraben zum Bogenbach)
BO 3 268 1/s (Steinburg, Vorfluter: Bogenbach)
RU I 378 l/s (Ehren, Vorfluter: Ehrenbächlein – Röhrnauerbach).
RU II 430 1/s (Gaishausen , Vorfluter: Bogenbach)
Sammlung und Ableitung des anfallenden Schmutz- und Niederschlagswassers aus dem Gewerbegebiet Waldstein erfolgt im Trennsystem. Das Einleiten von Abwässern in oberirdische Gewässer stellt eine Gewässerbenutzung im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 4 WHG dar, und bedarf gemäß der §§ 2 ff WHG i. V. m. Art. 16 BayWG einer Erlaubnis.
Dies wird bekanntgegeben mit dem Hinweis, daß
1. Pläne mit Beilagen aus denen sich Art und Umfang des Unternehmens ergeben, während zwei Wochen gerechnet  ab dem Tage nach Erscheinen dieses Amtsblattes beim Landratsamt Straubing – Bogen, Leutnerstraße 15, Straubing, Zimmer 229 zur Einsichtnahme ausliegen.
2. Einwendungen gegen das Unternehmen beim Landratsamt Straubing – Bogen zur Vermeidung des Ausschlusses spätestens innerhalb zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben sind. Einwendungen können unberücksichtigt bleiben.
3. Betroffene nach Fristablauf nur noch solche Einwendungen wegen nachteiliger Wirkungen der Benutzung geltend machen können, die sie nicht voraussehen konnten (§ 10 Abs. 2 WHG) und
4. vertragliche Ansprüche durch die Erlaubnis nicht ausgeschlossen werden (§ 11 Abs. 2 WHG)
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 20.12.1985


Gemeinderatssitzung Hunderdorf (am 05.12.1985)
Hunderdorf. Bei der vor wenigen Tagen im Verwaltungsamt Hunderdorf stattgefundenen Sitzung des Gemeinderates wurde der Ankauf eines weiteren Schneeräumschildes beschlossen. Bezüglich der Stellungnahme zur Ortsumgehung Steinburg bezog sich der Gemeinderat auf einen Beschluß aus dem Jahre 1983, in der die Gemeinde Ortsumgehungen wegen der erhöhten Grundinanspruchnahme nicht befürworte.
Einstimmig sprach sich der Gemeinderat für den Ankauf eines hydraulischen Schneeräumschildes an den Lader aus. Die Kosten beziffern sich auf rd. 10.000 DM. Mit dieser zusätzliche Ausstattung soll der Winterdienst weiter aktiviert werden. Der Einsatz des Laders wird insbesondere im Schulhofbereich und in den Siedlungsstraßen vorgesehen, wonach der Unimog und der Privatschlepper etwas entlastet werden.
Vorgelegt wurde vom Bürgermeister ein Schreiben des Straßenbauamtes Deggendorf mit Lageplan betreffend die „große“ Ortsumgehung Steinburg.
Hierin wird mitgeteilt, daß das Prüfungs- und Genehmigungsverfahren für die Ortsumgehung abgeschlossen ist und der von der Regierung .genehmigte Vorentwurf zur weiteren Bearbeitung (Durchführung des Planfeststellungsverfahrens) anstehe. Von großer Bedeutung , so das Straßenbauamt, sei für die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens die Haltung der Gemeinde zur Ortsumgehung, da neben der Verbesserung der Verkehrssicherheit auch die Entlastung der Ortsdurchfahrt von Steinburg vom Durchgangsverkehr erreicht werden soll. Nach Beratung entschied der Gemeinderat mit dreizehn Stimmen gegen eine Stimme, daß der am 10. März 1983 gefaßte Beschluß in vollem Umfang aufrechterhalten werde. Hierin wurde seinerzeit der Bau einer Umgehungsstraße in Hunderdorf und Steinburg von seiten der Gemeinde abgelehnt im Hinblick darauf, daß zum Bau der Bundesautobahn rd. 96 Tagwerk und zum Bau des Truppenübungsplatzes ca. 220 Tagwerk landwirtschaftliche Nutzfläche beansprucht wurden bzw. werden. Eine weitere Reduzierung der Landwirtschaftsflächen könne den Landwirten der Gemeinde nicht zugemutet werden. Im übrigen haben sich vier Interessengemeinschaften gebildet, welche sich gegen die geplanten Raumordnungstrassen bzw. Alternativtrassen aussprechen.
Für die Kläranlage Hunderdorf wurde der Ankauf eines CSB-Meßgerätes gebilligt. Die Ausgaben beziffern sich hier auf rd. 3.000 DM zuzüglich Mehrwertsteuer. Zur Kenntnis nahm der Gemeinderat auch einen Antrag der Dorfgemeinschaft Rammersberg wegen Renovierung der Rammersberger Kapelle. Hier sicherte die Gemeinde zu, die Kosten der Figuren-Restaurierung zu übernehmen. Näheres über die Finanzierung bzw. Zuschußbeantragung sollte noch abgesprochen-werden. Weiterhin informierte Bürgermeister Weinzierl über eingegangene Schreiben, wonach z. B. für die Wassertretanlage Versicherungsschutz bei der Haftpflicht und Unfallversicherung gegeben ist. Ein weiteres Schreiben des Landratsamtes betraf den Hinweis auf die Meldung von ungenehmigten Bauten an das Landratsamt.
Im Verlauf der Sitzung wurde der Gemeinderat vom Besuch des Nikolaus (Hans u. Bettina Grill) überrascht. Der Weihnachtsmann erfreute mit netten Prologen auf den Bürgermeister, Geschäftsleiter und Gemeinderat und hatte zudem für jeden ein Präsent mitgebracht.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 20.12.1985


Bürgerversammlung Windberg vom 29.11.1985 im Gasthaus Hilmer, Irensfelden
Nach Begrüßung der zahlreich gekommenen Gemeindebürger, der Bürgermeisterstellvertreter und der Gemeinderatsmitglieder konstatierte Bürgermeister Dittmar Schmidbauer einleitend, daß auch im Jahre 1985 die Gemeinde Windberg nicht untätig gewesen sei und etliche Maßnahmen begonnen, weitergeführt oder abgeschlossen werden konnten. Aufgrund der angespannten Gemeindefinanzen, so Dietmar Schmidbauer, können jedoch nicht alle anstehenden Maßnahmen angegangen und verwirklicht werden und es mußten und müssen auch zukünftig wiederum Prioritäten gesetzt werden.
Dann gab der Redner einen Überblick über die Haushaltszahlen 1985, wobei er den Gesamthaushalt mit 1.445.000 DM bezifferte und die größeren Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes und des Vermögenshaushaltes. Dabei nannte der Bürgermeister Ausgaben von 30.500 DM für Ausbesserungsarbeiten am Schulgebäude, Ausgaben von rd. 257.000 DM für das Baugebiet „Steinhöhe“ und Restabwicklung der GVStr. Oberbucha – Irensfelden mit Ausgaben von 70.600 DM und Zuschußeinnahmen von 16.200 DM. Des weiteren , so Schmidbauer, seien für einen neuen Schneepflug 12.900 DM bezahlt worden und für die Erstellung des Bauhofschuppens 13.000 DM.
Getätigt wurde eine Darlehenstilgung in Höhe von 78.000 DM und eine Darlehensneuaufnahme von 300.000 DM. Die Kreditaufnahme dient insbesondere der Finanzierung des Baugebietes „Steinhöhe“ und durch den erwarteten Baulandverkauf könne diese Verschuldung wieder gesenkt bzw. getilgt werden.
Die Pro-Kopf-Verschuldung bezifferte der Bürgermeister zu Beginn des Jahres auf 737,00 DM und nach der Darlehensaufnahme auf rd. 1.060 DM je Einwohner. 1m Landesdurchschnitt, so Schmidbauer, betrage die Pro-Kopf-Verschuldung der Gemeinden 995,00 DM, bei Gemeinden in vergleichbarer Größenordnung (unter 1.000 Einwohner) durchschnittlich 608,00 DM.
Zur Kenntnis gab der Bürgermeister auch die ABM—Maßnahme, in der vier Arbeiter für ein halbes Jahr und zwei Arbeiter für das ganze Jahr zugewiesen wurden und hierfür eine 100-prozentige Lohnkostenförderung in Höhe von rd. 103.900 DM genehmigt wurde.
Die einzelnen Maßnahmen näher erläuternd, bezifferte der Bürgermeister die gemeindliche Kostenbeteiligung für den Straßenausbau Oberbucha – Irensfelden im Zuge der Flurbereinigung mit 291.300 DM, wozu seitens des Landkreises Kfz.- Steuermittel in Höhe von 196.200 DM gewährt wurden. Als weitere Maßnahme habe die Flurbereinigung im Jahre  1985 den Ausbau Netzstuhl – Staudach – Ochsenweiher begonnen.
Die Strecke sei rd. 2,2 km lang und die Ausbaubreite 3,0 m. Der Gemeinderat habe sich hier einen weiterführenden und verstärkten Ausbau als Verbindungsstraße entschieden, wobei die Mehrkosten von rd. 57.000 DM die Gemeinde zu leisten habe. Hierzu könne die Gemeinde wiederum mit einem Landkreiszuschuß aus Kfz.-Mitteln in Höhe von 39.600 DM rechnen.
Des weiteren sprach der Bürgermeister vom langjährigen Bemühen der Gemeinde wieder eine Bauschuttdeponie auszuweisen, wobei der Standort Mühlgraben von verschiedenen Behörden aus Landschafts- und Naturschutzgründen abgelehnt wurde. Der daraufhin von der Gemeinde vorgeschlagene Bereich Böhmhöfl sei von den zuständigen Behörden akzeptiert worden und vor kurzem sei von der Gemeinde der Planungsauftrag für das Genehmigungsverfahren vergeben worden.
Als Mitglied im Verein „Naturpark Bayer. Wald e. V. “ habe die Gemeinde auch eine Maßnahme für die Aufstellung von Tischen, ‚Bänken und Abfallbehältern bewilligt erhalten. Zu Gesamtkosten von rd. 2.134 DM sei hier ein Zuschuß von rd. 1.280 DM (60%) genehmigt worden.
Für den Flächennutzungsplan, für den im März 1980 der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluß gefaßt hatte, sei nunmehr die lange Planungsphase und die Auslegungszeit vorbei. Der Gemeinderat müsse über die nochmals eingegangenen Stellungnahmen entscheiden. Sodann werden nach Reinzeichnung der Plan zur Genehmigung vorgelegt. Die Gemeinde hoffe, daß 1986 der Plan genehmigt werde und ein Landschaftsplan hierzu nicht notwendig werde. Aufgrund verschiedener Behördenbedenken, so Schmidbauer, sei das Baugebiet „Hüttingerfeld“ aus der Planung genommen worden und ebenso im Bereich Meidendorf-Irensfelden die Dorfgebietsflächen verringerte worden. Dafür konnte das Baugebiet „Steinhöhe“ eingebracht werden und so ein wesentlicher Schritt getan werden, damit Bürger aus dem Gemeindebereich wieder in ihrer Heimatgemeinde bauen können. Zum Bebauungsplan des neuen Baugebietes „Steinhöhe“ konstatierte der Bürgermeister, daß der mit der Planung beauftragte Architekt Hornberger den Planvorentwurf dem Gemeinderat bereits vorgestellt habe. Der Plan fand grundsätzlich Zustimmung, jedoch sollen anstatt der acht Baugrundstücke zumindest zehn oder elf Bauparzellen eingebracht werden. Für 1986 sei die Erschließung bzw. Teilerschließung und die Weiterveräußerung an Bauinteressenten vorgesehen. Etliche Vormerkungen seien bereits vorhanden, jedoch können sich noch weitere Grundstücksinteressenten bei der Gemeinde bzw. Verwaltungsgemeinschaft unverbindlich vormerken lassen.
Auf die Flurbereinigung eingehend, führte Bürgermeister Schmidbauer aus, daß lt. Mitteilung der Flurbereinigungsdirektion im Jahre 1986 sämtliche Einzelanwesen erschlossen werden und die Maßnahme Oberbucha – Untermühlbach durchgeführt werden soll. Flurbereinigungsvorstandschaft und Gemeinde haben sich für einen Ausbau mit einer Fahrbahn von 4,5 m ausgesprochen, da auch bereits die vorhandenen Anschlußstücke zumindest diese Breite aufweisen.
Die Gemeinde, so Schmidbauer, müsse auch hier einen Kostenanteil der Mehrkosten für den größeren und verstärkten Ausbau übernehmen, wozu die Zuschüsse des Landkreises beantragt seien. Der Wegeplan über das zum Ausbau vorgesehene Wegenetz im Zuge der Flurbereinigung komme demnächst zur Auslegung.
Zur Dorferneuerung konstatierte der Bürgermeister, daß hier lt. bekanntgewordenen Informationen die Planung noch nicht abgeschlossen worden sei und voraussichtlich nochmals ein Zusatzauftrag von der Flurbereinigung vergeben werde. Es sei nach diesem Informationsstand damit zu rechnen, daß keinesfalls vor 1987 Dorferneuerungsmaßnahmen eingeleitet u. begonnen werden können.
Dann wartete der Redner noch mit Informationen zum Thema Selbstschutz in der Gemeinde auf, wobei er dazu aufrief, daß sich interessierte Bürger für die Tätigkeit eines Selbstschutzberaters melden sollen. Des weiteren bat der Bürgermeister die Anlieger im Innerortsbereich, ihrer Räum- und Streupflicht für den Bürgersteig bzw. für eine Gehbahn auf der Straße nachzukommen und wies auf die Durchführung des gemeindlichen Winterdienstes hin, bei dem auch Salz eingespart werden soll. Aufgrund der Räumstrecken könne der Schneepflug nicht zu gleicher Zeit überall sein.
Des weiteren erinnerte der Bürgermeister an beschlossene Wegeaufstufungen, an die Umbenennung der Wegestrecke „Weinhanslweg“ sowie an die kürzlich beschlossene Bereitstellung eines weiteren Raumes für die Tischtennisabteilung und die weitere Nutzungsüberlassung eines Raumes in der Schule für den Spielkreis und die Hausaufgabenstunde. Zudem gab der Redner die Abrechnung der Kosten für den Besuch der Partnerschaftsgemeinde Abos bekannt.
Zum Schluß dankte Bürgermeister Schmidbauer allen, die im vergangenen Jahr zum Wohle der Gemeinde und zum Wohle der Bürger gearbeitet haben. Namentlich dankte er Landrat Weiß, den Bediensteten des Landratsamtes und verschiedenen Ämtern und Behörden, den Bürgermeisterstellvertretern und den Gemeinderäten, Gemeindearbeiter Helmut Haimerl, der Feuerwehr und allen örtlichen Vereinen und Verbänden. Dank richtete der Bürgermeister auch an die Bürger, die für die gemeindlichen Maßnahmen Unterstützung bzw. Verständnis entgegengebracht hatten und bat alle Gemeindebürger um Zusammenarbeit und Mitarbeit, denn auch im nächsten Jahr werde es an Aufgaben und Problemen nicht fehlen.
Folglich schloß sich eine Diskussion an, wobei Fragen bezüglich des negativen Fernsehberichtes zum Flurbereinigungsstraßenbau im Bereich Staudach – Netzstuhl, der Lage des neuen Baugebietes „Steinhöhe“ und der Bauparzellenverkäufe aufgeworfen wurden. Von zwei Gemeinderäten wurde mangelnde Gemeinderatsinformation und die Organisation des Franzosenbesuches kritisiert. Das Vorbringen wurde vom Bürgermeister und Versammlungsteilnehmern entkräftet. Bezüglich einer weiteren GR – Anfrage bezüglich „Zuschüsse“ verwies Schmidbauer auf seinen vorgetragenen Bericht und bemerkte, daß Zuwendungen „maßnahmebezogen“ seien und hier aufgrund der schwachen Finanzkraft Maßnahmen nur Zug um Zug angegangen werden können.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 20.12.1985


Widmung
Betr .: Erschließungsstraße „Am Anger“.

Die in der Gemeinde Windberg neu gebaute Straße wird mit Wirkung vom 01.01.1986 zur Ortsstraße gewidmet.
Die gewidmete Strecke beginnt bei (km 0,000 ) Abzweigung von der Kreisstraße SR 49 und endet bei der Wendeplatte (km 0,250).
Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Windberg.
Hunderdorf, den 10.12.1985
Schmidbauer, 1. Bürgermeister
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 20.12.1985


Vom Schulverband Hunderdorf (Sitzung am 2.12.85)
Hunderdorf. Die Sitzung des Schulverbandsausschusses fand im Sitzungssaal in Hunderdorf statt. Hierzu konnte Schulverbandsvorsitzender Egon Weinzierl neben den Bürgermeistern und den Verbandsräten der Schulverbandsgemeinden auch Schulleiter Alois Czerwenka begrüßen.
Zunächst informierte der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Bürgermeister Heinrich Lobmeier über die Abschlußzahlen des Rechnungsergebnisses der Jahresrechnung 1984 und gab den Prüfbericht über die vorgenommene örtliche Rechnungsprüfung bekannt, der keine besonderen Prüfungsmängel enthält. Sodann wurde nach Beratung die Jahresrechnung 1984 des Schulverbandes Hunderdorf im Gesamthaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 584.039,33 DM einstimmig festgestellt. Die wenigen Prüfbemerkungen sind – soweit erforderlich – zu erledigen.
Dann wurden den Ausschußmitgliedern die Kosten für die Schulbushaltestelle Haselquanten und das Schulbuswartehäuschen in Ried bekanntgegeben. Die Abrechnung mit den Gemeinden wurde gebilligt, wonach eine Erstattung der Sach- und Lohnausgaben erfolgt.
Informiert wurden die Verbandsräte auch über die Berechnung der Schulhausmiete. In diesem Zusammenhang wurde auch ein Schreiben des Bayer. Gemeindetages und des Landratsamtes Straubing – Bogen bekanntgegeben. Hiernach steht fest, daß der Abschreibungs-Index nicht entsprechend der Erhöhung durch die Bayer. Versicherungskammer anzupassen ist, sondern es verbleibt deshalb bei der Indexzahl, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültig war. Sonach beziffert sich aufgrund des vorhandenen Mietvertrages die Miete für 1985 auf rd. 120.000 DM. Zugleich wurde davon Kenntnis genommen, daß nunmehr vom Rechnungsprüfungsverband ein neues Verfahren zur Mietberechnung vorgeschlagen sei und sich danach die Miete nach der kalkulatorischen Abschreibung und Verzinsung errechne. Übereinstimmend wurde festgelegt, die Miete bis auf weiteres nach den jetzigen Grundlagen abzurechnen. Den Ausschußmitgliedern ist jeweils eine Kopie der Mietberechnung 1985/86 sowie die Alternativberechnung des Landratsamtes vorzulegen.
Behandelt wurde auch ein Antrag der Hofdorfer Eltern wegen der Schulbusfahrten Hofdorf. Hierzu wurde beschlossen, für die Grundschüler die entsprechenden Fahrten anzusetzen und hierbei können evtl. auch Hauptschüler die Mitfahrgelegenheit nutzen. Angeregt wurde die generelle Überprüfung der Fahrtstrecken. Künftig, so die Meinung des Schulverbandes, solle auch den Beförderungslinien und den Beförderungskosten bei der Herstellung des Stundenplanes Priorität eingeräumt werden und versucht werden, ggf. Fahrtstrecken einzusparen.
Hinsichtlich der Schultafelleuchten wurde noch keine Entscheidung getroffen. Der Vorsitzende wurde beauftragt, bis zur nächsten Sitzung zu erkunden, welche Ausführung der Leuchten nunmehr endgültig in Frage komme. Die nächste Schulverbandsausschußsitzung findet dann in der Schule statt, damit sich die Ausschußmitglieder an Ort und Stelle über die Lichtverhältnisse informieren können.
Auf Antrag der Ausschußmitglieder aus Windberg befaßte sich der Verbandsausschuß auch mit der Beförderung von Kindergartenkindern aus dem Gemeindebereich Windberg. Es wurde konstatiert, daß die Mitnahme von Kindergartenkindern im Schulbus problematisch sei und hier auch besonderes Betreuungspersonal als Aufsicht erforderlich sei. Diese Voraussetzungen müßten erfüllt werden können, damit man die Angelegenheit überhaupt näher beraten könnte. Bezüglich der Haltestelle Ried wurde von Windbergerseite vorgebracht, daß der Schulbus dort halten könne. Der Schulverbandsausschuß wurde informierte, daß hier das zuständige Landratsamt nach einer Ortseinsicht über die Festlegung der Haltestelle entscheide, nachdem es sich um eine Kreisstraße handle.
Gefordert wurde noch, daß im Bereich der Umkleideräumlichkeiten mehrere Haartrockner bzw. weitere Steckdosen angebracht werden sollten.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 20.12.1985


Der Nikolaus beim Ski-Club
Wie alle Jahre, so veranstaltete auch heuer der Ski-Club Hunderdorf für die Kleinen des Vereins eine Nikolausfeier. So versammelten sich viele Eltern mit ihren Kindern in der Ski-Hütte in Ahornwies, wo sie von Abteilungsleiter Max Leonhardt begrüßt wurden. Die Geschwister Schwürzinger sorgten für musikalische Unterhaltung mit Adventliedern. Groß wurden die Augen der Kleinen, als dann der Nikolaus mit seinem Sack erschien. So manches Kind stand den Tränen nahe, aber der heilige Mann hatte nur lobende Worte zu verkünden. Aus seinem Sack erhielten dann alle eine Tüte voll Süßigkeiten. Iris Müller und Daniela und Andreas Klar warteten mit netten Gedichten auf. Dann sammelte Klar sen. die Kleinen um sich und erzählte ihnen eine Nikolausgeschichte. Bevor der Nikolaus wieder seine Reise fortsetzte, mußten ihm die Kinder versprechen , auch im kommenden Jahr artig zu sein.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 20.12.1985


SPD Ortsverein Hunderdorf auf Reisen
Freundschaftsbesuch und Gedankenaustausch mit Parteifreunden in Niestetal/Kassel.
Bei dem kürzlich stattgefundenen Freundschaftsbesuch des SPD Ortsvereines Hunderdorf in Niestetal spielte auch der Wettergott mit. Nach einer schönen Fahrt über Autobahnen und durch die bunten Herbstwälder traf man bei schönstem Sonnenschein in Niestetal ein. Die dortigen SPD Freunde mit dem ehemaligen Hunderdorfer Joachim Heimann an der Spitze begrüßten den Ortsverein auf das herzlichste. Nach Beziehen der Quartiere in einer kleinen Pension konnte die auf dem Sensenberg eingerichtete Jugend-Alten- und Seniorenstätte besichtigt werden. Kurz vor Mittag fand dann der Empfang im Rathaus durch den ersten Bürgermeister Rainer Herbst statt. Bei einer originellen Brotzeit stellte man sich gegenseitig vor. Ortsvorsitzender und Gemeinderat Xaver Diewald und 3. Bürgermeister Peschke Gerd gaben kurze Referate und Auskünfte über Hunderdorf und den niederbayerischen Raum. Bürgermeister Herbst mit seinen Kollegen und anwesenden Damen taten dies auf Niestetaler Seite und überreichten den Hunderdorfern ein Lederwappen aus Niestetal. Ortsvorsitzender Diewald revanchierte sich mit einem Bierkrügerl mit Hunderdorfer Wappen. Bürgermeister Herbst meinte, er werde nach getaner Alltagsarbeit gerne einen Schluck aus dem Krug nehmen und die

Bild zeigt einen Teil der SPD-Freunde aus Hunderdorf stehend von links Ortsvors. Sandershausen, Karl-Heinz Kniese, Ortsvors. Hunderdorf, Xaver Diewald, Justizminister von Hessen Dr. Herbert Günter und den Vors. der Gemeindevertretung Joachim Heimann.

Hunderdorfer in guter Erinnerung behalten. Gegen 14.00 Uhr hatten die SPD-Freunde eine Stadt und Besichtigungsfahrt organisiert. Durch das Wissen und den gekonnten Vortrag über alle Sehenswürdigkeiten von Kassel und Umgebung begeisterte die extra bestellte Reiseführerin. Über die Wilhelmshöhe mit dem imposanten Herkulesdenkmal, den alten Baudenkmälern und herrlichen Anlagen ging die Fahrt durch Altstadt mit ihren schönen, gut erhaltenen und teilweise neu restaurierten Bauten.
Für den Abend hatten die Sozialdemokraten ein geselliges Beisammensein mit Tanz organisiert, wobei auch langjährige und verdiente Mitglieder geehrt wurden. In Anwesenheit des Hessischen Justizministers u. Vorsitzenden des SPD Landkreises Kassel, Herrn Dr. Herbert Günter, der es sich nicht nehmen ließ, den angereisten Hunderdorfern Parteifreunden und deren Frauen die Hand zu schütteln und alle recht herzlich willkommen zu heißen. In seiner anschl. Ansprache ging er auch auf die Probleme unserer Zeit ein.
In geselliger Runde blieb man bis spät und so manchem wurde die Nacht zu kurz. Am Sonntagvormittag wurden alle kulturellen Einrichtungen und auch das neue Rathaus besichtigt. Mit einem angebauten Vereinssaal für größere Vereins- und auch Familienfeiern, Kegelbahnen, Dreifachturnhalle, Jugendräumen, Feuerwehr-, Rotkreuz- und Bauhofeinrichtungen, Sportstätten mit Umkleidekabinen, alles in mustergültiger Planung und sehr zentral gelegen, konnte sehr gut gefallen Beim anschließenden Mittagessen waren die Hunderdorfer erneut Gäste. Es wurde noch über die besichtigten Stätten und auch deren Kosten diskutiert.
Xaver Diewald dankte auf das herzlichste für die große Gastfreundschaft, die ausgezeichnete Organisation und bat die angebahnte Freundschaft weiter auszubauen. Wörtlich meinte Diewald „Wir haben hier Freunde gefunden, wir wollen Freunde bleiben und unsere Beziehungen weiter pflegen und festigen. Ortsvorsitzender Karl-Heinz Kniese und Joachim Heimann traten ebenfalls für die weitere Vertiefung der entstandenen Freundschaft ein und sind dafür, sich auch im nächsten Jahr zu treffen und die geflochtenen Bande weiter auszubauen.
Als die Teilnehmer bei anbrechender Dunkelheit in Hunderdorf eintrafen, waren sich alle einig, zwei schöne und wertvolle Tage bei Freunden verbracht zu haben.

Bild zeigt einen Teil der SPD-Freunde aus Hunderdorf stehend von links Ortsvors. Sandershausen, Karl-Heinz Kniese, Ortsvors. Hunderdorf, Xaver Diewald, Justizminister von Hessen Dr. Herbert Günter und den Vors. der Gemeindevertretung Joachim Heimann.

Quelle: Aus dem Perlbachtal, 20.12.1985


Winithschützen trafen ins Schwarze
Bewährte Vorstandschaft wiedergewählt – Sportlich erfolgreich

Windberg. Eine positive Bilanz in sportlicher und kameradschaftlicher Hinsicht konnte Schützenmeister Helmut Haimerl von den Winith – Schützen bei der diesjährigen Jahreshauptversammlung ziehen. Die Neuwahl der Vorstandschaft brachte eine Vertrauensbestätigung für den Schützenmeister Haimerl und seine Mitstreiter.
45 Vereinsmitglieder waren zur diesjährigen Jahreshauptversammlung am 1.12.1985 ins Vereinslokal Hüttinger gekommen, zu der erster Schützenmeister Helmut Haimerl namentlich Sektionsschützenmeister Josef Michl (Neukirchen) und Bürgermeister Dietmar Schmidbauer und Ehrenvorstand Heinrich Hartmannsgruber begrüßte. Sodann gab Haimerl eine Kurzinformation über die vorjährige Generalversammlung und über die sieben stattgefundenen Vorstandssitzungen. Dabei zählte der Schützenmeister u. a. auf die Teilnahme der Winith-Schützen bei verschiedenen örtlichen und auswärtigen Veranstaltungen sowie die eigene Hüttenfeste und das Hasen-Grasoberln. Des weiteren erinnerte Haimerl an die Proklamation des Schützenkönigs und der Vereinsmeister sowie an die Erfolge in der Schießsaison, bei der insbesondere die Jugend gut abschnitt und u. a. den Kreispokal gewann. Ferner, so der Redner, sei eine Mitgliederehrung und Ehrenvorstandsbenennung erfolgt und die Beschaffung von neuer Schützenkleidung festgelegt worden. Erfreulich wertete der Schützenmeister den Mitgliederzuwachs, so daß sich die Mitgliederzahl auf 98 beziffere. „Ein starker Rückhalt sei wichtig, insbesondere auch im Hinblick auf die 1987 anstehende Fahnenweihe“ , meinte Haimerl.
Kassier Helmut Hartmannsgruber trug dann den Kassenbericht vor. Folglich wartete Sportleiter Erich Kräh mit dem Sportbericht 1985 auf. Die Vereinsmeisterschaft sicherte sich Thomas Hartmannsgruber (Jugend) , Erich Kräh (Schützenklasse) und Gerd Voigtmann (Pistole). Schützenkönig wurde Ursula Laumer (Schützenklasse) und Thomas Hartmannsgruber (Jugend). Erfolgreich sei die Jugend bei der Sektionsmeisterschaft gewesen: Zum vierten Mal in Serie belegte die Jugendmannschaft I den 1. Platz, die Jugendmannschaft II belegte den dritten Platz. Auch in der Einzelwertung gingen die ersten drei Plätze an die Jugendschützen: 1. Thomas Hartmannsgruber 2. Thomas Hornberger, 3. Erna Hafner. Die Damenmannschaft belegte den 2. Platz und die erste Mannschaft erreichte Platz drei.
Erfolge, so Sportleiter Kräh, seien auch bei der Gaumeisterschaft erzielt worden. So wurde die Schülermannschaft I Gaumannschaftsmeister im Dreistellungskampf – Luftgewehr, wobei Thomas Hornberger in der Einzelwertung Gaumeister wurde. Platz drei und vier belegten Martin Scheitinger und Thomas Häusler. Ebenfalls die Gaumeisterschaft sicherte sich die Jugendmannschaft. Bei der weiblichen Jugend wurde Erna Hafner mit Abstand Gaumeister. Weitere dritte Plätze errangen: Luftgewehr „ stehend freihändig“: Schülermannschaft, Jugendmannschaft und Damenmannschaft. Er selbst – Erich Kräh – qualifizierte sich mit dem Zimmerstutzen und KK- Gewehr 100 m für die niederbayerische Meisterschaft und mit einem 2. bzw. 3. Platz erfolgte die Qualifikation für die bayerische Meisterschaft. Dort erfolgreich und Platz vier mit guter Leistung erfolgte erstmals die Teilnahme-Berechtigung für die deutsche Meisterschaft. Hier erreichte er als bester bayerischer Vertreter den nicht geahnten siebten Platz. Abschließend informierte Erich Kräh noch über die Plazierung bei verschiedenen Pokalschießen und dankte für die gute Unterstützung.
Folglich wurde einer Satzungsänderung zugestimmt, wonach die Vorstandschaft (einschl. Stellvertreter) auf neun Mitglieder erweitert wird. Die Kassenprüfer bestätigten sodann aufgrund der vorgenommenen Kassenprüfung eine einwandfreie Kassenführung. 2. Schützenmeister Sepp Förg dankte für die zahlreiche Beteiligung bei verschiedenen Anlässen und besonders Schützenmeister Helmut Haimerl und den Vorstandsmitgliedern für ihr Engagement.
Sektionsschützenmeister Josef Michl übermittelte die Grüße der Sektion und des Schützengaues und freute sich, daß bei den Winith-Schützen Leistung und Kameradschaft stimme und sportliche Erfolge erzielt wurden. Michl bezeichnete den Windberger Verein als „Aushängeschild der Sektion“, insbesondere auf dem Jugendsektor. „In Windberg werde das Schützenwesen gepflegt und die Jugend gefördert“, konstatierte der Sektionsleiter, der im Namen der Sektion und des Gaues besonderen Dank an den Sport- und Jugendleiter Erich Kräh richtete sowie an die Vorstandschaft und die Mitglieder, voran Schützenmeister Helmut Haimerl. Abschließend wünschte der Redner eine „gute Hand“ in der zukünftigen Vereinsführung.
Bürgermeister Dietmar Schmidbauer dankte dem Verein in seinen Grußworten ebenso für das Geleistete. Er wünschte, daß der Verein auch weiterhin zusammenhalten und aktiv das Vereinsgeschehen mitprägen möge. Die Gemeinde, so der Bürgermeister, werde dem Verein soweit möglich, Unterstützung zukommen lassen. Dann dankte Schützenmeister Helmut Haimerl für das gute Einvernehmen dem Schützengau (Gauschützenmeister Berthold Amann) und der Sektion sowie alle Vorstandsmitgliedern und den Vereinsangehörigen für die Unterstützung und Mitarbeit. Folglich wurde die Neuwahl der Vorstandsmitglieder durchgeführt. Es wurden für zwei Jahre einstimmig bzw. mit ein bzw. zwei Gegenstimmen gewählt bzw. wiedergewählt:
1. Schützenmeister: Helmut Haimerl
2. Schützenmeister: Sepp Förg
1. Kassier: Helmut Hartmannsgruber
2. Kassier: Hans Plattetschläger
1. Sportleiter: Erich Kräh
2. Sportleiter: Erwin Zitzelsberger
1. Schriftführer: Isolde Spanfellner
2. Schriftführer: Herbert Liebl
Beirat Alfons Schroll.
Zu den Kassenprüfern wurden bestellt: Karin Kräh und Sigi Niedermeier.
Ergänzend wurden zu Festausschußmitgliedern berufen: Eugen Anneser, Hans Schmidbauer, Heinrich Hartmannsgruber und Walter Hornberger.
Ferner konnte Schützenmeister Helmut Haimerl für das Jubiläumsfest Maria Zeitlhofer als Fahnenmutter vorstellen. Der Schützenvorstand appellierte an die Mitglieder zur weiteren Mitarbeit. Festgelegt wurde in Tagesordnungspunkte „Wünsche und Anträge“, daß künftig beim Schützenball, Schützenkleidung getragen werden solle. Des weiteren werde eine Silvesterfeier erfolgen.
Ferner wies Haimerl auf das Strohbauschen – Schießen am 6.12. und die Weihnachtsfeier am 21.12.hin.
Zum Schluß wurde für langjährige Mitgliedschaft Urkunde und Ehrennadel überreicht an Dietmar Schmidbauer, Erna Hafner und Alfred Bugl.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 20.12.1985


An der Jahreswende
von Rudi Schambeck

Wenn’s drauß scho recht früah finsta wird
Do geht’s auf d’Weihnacht zua
Gern sitzt ma in da warma’n Stubn
Und wünscht si bloß sei Ruah

Im Ofa brennt a Scheitl Holz
Ma‘ mog ja aa net friern
Dö staade Zeit hot ebbas Scheens:
Do kimmt ma ins Sinniern

Dös oide Johr, wia war’s für mi?
Wos hob i denn so triebn?
Vui g’arbat und a weng was g’spart
Und g’sund bin i aa bliebn!

I konn mit Recht zufrieden sei:
A Grund für a Gebet!
Doch frog i mi , wia’s um den steht
Dem’s net wia mia guat geht?

Der oane hot koa Arbat mehr
Der ander is aloa
Er hätt so gern a Ogschprach g’habt
Vo ebban in der Gmoa!

Doch dös is wirkli s‘ Irgste net!
Wia schaut’s drin aus im Herz
Bei dene, dö am frischn Grob
A’m Herrgot klogn ihr’n Schmerz?
Dös kann i mir wohl kaam erklärn
Doch oans, dös woaß i g’wiß:
Daß in da Christnacht grod für dö
Da Heiland kemma is!
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 20.12.1985


Ein arbeits- und erfolgreiches Jahr 1985
Jahresabschtußsitzung des Gemeinderates Hunderdorf — Dankurkunden für Johann Schaubeck und Arno Gerhardt
Hunderdorf. Zur diesjährigen Jahresabschlußsitzung fand sich der Gemeinderat mit geladenen Gästen im Gasthaus Wagner-Freudenstein in Au vorm Wald ein. In seinem Jahresschlußbericht zog Bürgermeister Egon Weinzierl eine durchaus positive Bilanz für das Gemeindegeschehen 1985 und dankte allen für die gute Zusammenarbeit.
Zur Jahresabschlußsitzung hieß Bürgermeister Egon Weinzierl eingangs neben den Gemeinderäten und Bediensteten insbesondere Pfarrer Anton Högner, Altbürgermeister Härtenberger, Schulleiter Czerwenka und Konrektor Klar willkommen. In seinem Jahresrückblick nannte der Bürgermeister die wichtigsten Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt

Bürgermeister Weinzierl zusammen mit Arno Gerhardt und Josef Hagn sowie Johann Schaubeck

sowie die Investitionsmaßnahmen der Gemeinde im Jahre 1985. So seien für ein neues Feuerwehrfahrzeug Gaishausen Ausgaben von 65 700 Mark getätigt worden, bei Einnahmen von rund 20 500 Mark. Die Restabwicklung der Kirchenrenovierung Hofdorf schlage mit Ausgaben von 43 300 und Zuschußeinnahmen von 19 000 DM zu Buche. Die Instandsetzung der Stockbahnen verursachte effektiv Ausgaben von 13 696 DM. Für den Straßenbau Lintach-Oberstet-ten seien bisher Ausgaben von rund 199 000 DM getätigt worden. Für den Straßenzug Hoch-Rammersberg, BA II beziffern sich die Ausgaben laut Weinzierl auf rund 69 600 DM. Seitens des Landkreises wurden die Maßnahmen erfreulicherweise entsprechend gefördert. Für den Straßenbau Lindfeld wurden noch Ausgaben von 21 364 Mark getätigt. Für den Neuausbau der Siedlungsstraße/Ringstraße sind bisher Kosten von rund 184 700 Mark angefallen. Für allgemeines Grundvermögen, insbesondere für die Ausweisung eines neuen Baugebietes, seien insgesamt Ausgaben von 375 000 Mark getätigt worden.
Erfreulich wertete es Bürgermeister Weinzierl, daß die Pro-Kopf-Verschuldung unter die 500 Mark-Grenze gesenkt werden konnte. Zu Beginn des Jahres bezifferte sich die Pro-Kopf-Verschul-dung auf 540 DM. Der Gesamthaushalt 1985 beträgt laut Haushaltsansatz über fünf Millionen Mark.
Dann gab der Redner noch eine kurze Übersicht über statistische Zahlen der Gemeinde. So seien im heurigen Jahr 24 Geburten (Vorjahr 30), 33 Sterbefälle (21), und 19 Eheschließungen (21) registriert worden. Den vom Statistischen Landesamt fortgeschriebenen Einwohnerstand gab Weinzierl mit 2 835 bekannt, was ein Minus von 13 Einwohnern gegenüber dem Vorjahr bedeute. Baugesuche seien 68 (Vorjahr 61) bearbeitet worden. Des weiteren seien insgesamt von der Verwaltungsgemeinschaft rund 460 Ausweise (z. B. Personalausweise, Reisepässe, Fischereischeine) ausgestellt worden.
Zusammenfassend zog Bürgermeister Weinzierl eine positive Bilanz und im Rückblick konstatierte er Zufriedenheit, Dankbarkeit aber auch Sorge. Weinzierl wörtlich: „Dem Bürgermeister, den Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung ist es gemeinsam gelungen, viele Aufgaben, die wir uns zu Beginn des Jahres gestellt hatten, zu erledigen. Daß es sogar möglich war, einige der Probleme zu bewältigen, die als besonders schwierig galten und mit deren Lösung deshalb erst für einen späteren Zeitpunkt gerechnet werden konnte, ist natürlich ganz besonders erfreulich“. Trotz intensiver gemeinsamer Anstrengungen, so Weinzierl, konnte nicht alles erreicht werden, was im Interesse von Gemeinde und Bürgerschaft wichtig gewesen wäre.  Dennoch empfinde er Dankbarkeit für alles, was erfolgreich abgeschlossen werden konnte, was zu mehr Gemeinsinn in der Gemeinde geführt und ein Mehr an Lebensqualität und Zufriedenheit gebracht habe. Weinzierl dankte auch allen Mitgliedern des Gemeinderates und der Verwaltung, die sich den ihnen gestellten Aufgaben mit Pflichtgefühl, Verantwortungsbewußtsein und Tatkraft angenommen haben. Dank richtete der Bürgermeister auch an Pfarrer Anton Högner, den Pfarrgemeinderat, Schulleiter Czerwenka mit Lehrerschaft, Altbürgermeister Härtenberger und den Gemeindebeschäftigten, ferner an alle Frauen und Männer, die in Vereinen und Verbänden aktiv tätig sind und sich so um das Gemeinwohl verdient gemacht haben. Besonders herzlich bedankte sich der Bürgermeister auch bei allen Bürgerinnen und Bürgern. Bei aller Berechtigung, so Weinzierl, für die persönlichen Interessen einzutreten, hätten auch die Bürger nie die Gemeinschaft und das Wohl der Gemeinde aus den Augen verloren. Abschließend sprach Bürgermeister Weinzierl die Hoffnung aus, daß es der Gemeinde auch im nächsten Jahr gelingen möge, zum Wohle ihrer Bürger wirken zu können.
Dann überreichte Weinzierl im Auftrag von Innenminister Hillermeier und Landrat Ingo Weiß an den langjährigen früheren Gemeinderat Johann Schaubeck eine Urkunde des Bayerischen Staatsministeriums des Innern für besondere Verdienste um die kommunale Selbstverwaltung. Johann Schaubeck war in der Zeit vom 1. Mai 1966 bis 30. April 1984 Gemeinderat in Hunderdorf. Als weiteres ehrte Bürgermeister Weinzierl Arno Gerhardt mit einer Dankurkunde der Gemeinde Hunderdorf. Arno Gerhardt ist seit zehn Jahren als sogenannter „Bademeister“ für die Badeaufsicht im Lehrschwimmbecken in Hunderdorf ehrenamtlich tätig, ohne hierfür eine besondere Vergütung zu erhalten. Arno Gerhardt konnte ein Keramikkrügl der Gemeinde mit persönlicher Widmung in Empfang nehmen.
Des weiteren überreichte Egon Weinzierl an Josef Hagn, Hunderdorf, ein Bierkrügerl für seine Tätigkeit als Badeaufsicht über mehr als drei Jahre hinweg. Gerhardt und Hagn üben zusammen abwechselnd die Badeaufsicht im Hunderdorfer Lehrschwimmbecken aus und sorgen mit ihrem Einsatz für die Aufrechterhaltung des öffentlichen Badebetriebes am Freitagabend. Schulleiter Alois Czerwenka dankte anschließend für die reibungslose Zusammenarbeit zwischen Schule, Gemeinde und Schulverband und hoffte auf ein weiteres gutes Einvernehmen im neuen Jahr. Zweiter Bürgermeister Feldmeier dankte im Namen der Gemeinde und des Gemeinderates dem Bürgermeister recht herzlich für seine engagierte Tätigkeit zum Wohle der Gemeinde. 1985, so Feldmeier, sei ein arbeitsreiches, aber ebenso ein erfolgreiches Jahr gewesen und dafür gebühre dem Bürgermeister auch ein besonderer Dank. Er wünschte dem Bürgermeister und der Gemeinde ein erfolgreiches neues Jahr 1986.
Quelle: Bogener Zeitung, 28.12.1985

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