1923# 03-04

An die Ortspolizeibehörden Au v. W., Bogen, Bogenberg, Degernbach, Gaishausen, Hunderdorf, Mariaposching, Niederwinkling, Oberalteich, Perasdorf, Pfelling, Schwarzach, Steinburg und Waltendorf und die Gend.-Stationen des Amtsbezirks.
Schutz der Korbweiden in den Isar- und Donau-Auen betr.
§§ 1 und  2 I der Verordnung vom 22. Januar 1923 über den Verkauf von Korbweiden [Staatsanzeiger Nr. 18] ist in ortsüblicher Weise öffentlich bekanntzugeben.
Die Herren Bürgermeister werden auf die sich für Sie aus dieser Verordnung ergebenden Pflichten hingewiesen und darauf aufmerksam gemacht, daß sie ein Ursprungszeugnis nur dann ausstellen dürfen, wenn sie Gewißheit erlangt haben das die Korbweiden rechtmäßig erworben wurden. Andernfalls haben sie das Zeugnis zu verweigern und Strafanzeige herbeizuführen. Bei Aushändigung des Zeugnisses an den Gesuchsteller ist dieser ausdrücklich darauf aufmerksam zu machen, daß er das Zeugnis beim Verkaufe der in ihm beschriebenen Ware sogleich an die Ortspolizeibehörden des Verkaufsortes abzugeben hat.
Bogen, den 5. März 1923.
Quelle: Amts-Blatt des Bezirksamtes Bogen, 10.03.1923


Nr. 60
An die Gemeinderäte des Amtsbezirkes.
Mehl- und Brotpreise betr.
Die Mehl- und Brotpreise werden auch 1. März 1923 wie folgt festgesetzt:
Brotmehl: beim Verkauf an die Bäcker und Mehlhändler Mark 17039.50 der Zentner ohne Sack ab Lager,
beim Verkauf an die Versorgungsberechtigten Mark 210.- das Pfund.
Schwarzbrot: Mark 192.- das Pfund.
Vorstehende Preise sind Höchstpreise und dürfen nicht überschritten werden. Dies ist ortsüblich bekannt zu geben.
Bogen, den 28. Februar 1923.
Quelle: Amts-Blatt des Bezirksamtes Bogen, 10.03.1923


Nr. 1673.
An die Gemeinderäte des Amtsbezirkes.
Frühjahrsausbesserung der Gemeindewege betr.
Die Gemeindewege im Bezirk sind allenthalben infolge der andauernden nassen Witterung sehr heruntergekommen; viele derselben wurden im vorigen Herbst nicht ausgebessert, weil dringende landwirtschaftliche Arbeiten bis spät in den Herbst hinein verrichtet werden mußten.
Sämtliche Gemeindewege, einschließlich der Schul- und Kirchenwege sind nun unter genauer Beachtung der bezirksamtlichen Weisungen vom 3. April 1922 [Bez.-A.-Bl. Nr. 7] gründlich in Stand zu setzen. Vollzugsbericht ist bis spätestens 10. April h. Jrs. zu erstatten.
Bogen, den 5. März 1923.
Quelle: Amts-Blatt des Bezirksamtes Bogen, 10.03.1923


An Spenden für das Ruhrgebiet wurden die zeichnet:
Uebertrag 1 261 000 059 Mark
Hilmer Ludw., Landw., Obermenach 18 000 Mark
Gürster, Lehrer, Perasdorf 3000 Mark
Gemeinde Gossersdorf 14 000 Mark
Schule Gossersdorf 8700 Mark
Ungenannt 1000 Mark
Schwarz, Gutsverw., Wiesenfelden 2000 Mark
Baumgartner Al., Gutsbes. Klinglbach 20 000 Mark
Schule Mitterfels 12 850 Mark
Gemeinde Degernbach 80 400 Mark
hievon:
Ehring Johanna 20 000 Mark
Buchner Rupert 5000 Mark
Meier Josef 5000 Mark
Buchner Ludwig 7000 Mark
Obermeier Alois 7000 Mark
ferner je 1000 Mark:
Schötz, Bürgermstr., Wurm Ludw., Dietl, Bogner, Meier Andr. H. Nr. 28, Wagner Johann Reinfurt, Wurm Josef, Gilch Josef, Gilch Maria, Eckl Johann, Gerl, Buchner Herm., Dirmaier, Pfarrer, Scheuerer Joh. Xaver, Wagner Jakob, Piller Jos., Fuchs Andreas, Kiefl Andreas, Primbs Walburga, Härtl Georg, Kargl Ludwig
Eigner Xaver, Hofbesitzer Lenach 20 000 Mark
Friedl, Bezirksschulrat, 2. Rate 5000 Mark
Schule Klinglbach 5010 Mark
Gemeinderat Loitzendorf 10 700 Mark
hievon:
Kienberger Alois, Au 2000 Mark
ferner je 1000 Mark:
Füchsl Josef, Loitzendorf, Jänkner Jos., Rißmannsdorf, Gruber Ludw., Rißmannsdorf, Sporer Xaver, Au, Herenberger Xaver, Rottensdorf
Gemeinde Konzell 16 310 Mark
hievon je 1000 Mark:
Knott, Dachauer, Forster, Hilfsler., Baumgartner Josef 2000 Mark
Hauptlehrer Dilling und Volkshauptschule Konzell 20 173 Mark
Fleischmann Xaver, Rattenberg 1000 Mark
Schule und Gemeinde Hunderdorf 53 200 Mark
hievon a) Schulsammlung:
Baier Otto, Wirtssohn 2000 Mark
Baier Anna, Wirtstocht., 2000 Mark
ferner je 1000 Mark:
Baier Xav., Wirtssohn, Fuchs Joh., Landw.-Sohn, Frankenberger Al., Krämerssohn
b) Gemeindesammlung:
Hafner, Bauer 6000 Mark.
ferner je 1000 Mark:
Fruhstorfer, Bauer, Schäfer, Bauer, Blasini, Bahnagent, Schötz, Landw., Sandbiller, Postagent, Hornberger Xaver, Landwirt, Speckner, August, Müllner, Buchner Josef, Bauer, Frankenberger Al., Krämer, Schötz Josef, Schneider, Weinzierl Johann, Krämer
Unterabteilung und Lehrer der Schule Degernbach 5000 Mark
Greindl Johann, Viehh., Heilbrunn 2000 Mark
Schule Waltendorf 17 650 Mark
Kiefl Jakob, Loham 20 000 Mark
Oberabteilung der Schule Degernbach 5524 Uhr
Kilger Josef, Benefiziat, Heilbrunn 3000 Mark
Gemeinde Steinburg 3667 Mark
Benefizium Heilbrunn 2200 Mark
Gemeinde Auggenbach 7100 Mark
Schule Neukirchen 20 564 Mark
Schule Gneißen 8000 Mark
Gemeinden Heilbrunn u. Geraszell 28000 Mark
Gemeinde Mitterfels 25 550 Mark
Summe 1 692 657 Mark
Bezirksamt Bogen:
Dr. Haenle.
Quelle: Amts-Blatt des Bezirksamtes Bogen, 10.03.1923


Bogen, 16. März. (Aus der Sitzung der Bezirksbauernkammer Bogen vom 8. März.) … – Auf Antrag (Schwarzmüller) wurde zur Abwanderung der landw. Dienstboten beschlossen, das Bez.-Amt zu ersuchen, die Gemeinden anzuweisen, die Ausstellung von Ausweisen bei Abwanderung von landw. Arbeitern in Industriegebiete zu Gelegenheits- und Saisonarbeiten zu verweigern, bezw. nur solchen Personen diese auszustellen, die nachweisen können, welcher Beschäftigung sie sich zuwenden, und von welcher Zeitdauer diese voraussichtlich sein kann. – …
Quelle: Straubinger Tagblatt, 24.03.1923


Hunderdorf, 27. März. (Einbruch.) Als der alleinstehende Oekonom Rupert Zwickenpflug von Starzenberg nach längerer Krankheit am Josefitag wieder einmal zur Kirche ging, wurde in seiner Abwesenheit bei ihm ein Einbruch verübt. Durch Ausheben des Winterfensters und Eindrücken einer Scheibe des Sommerfensters gelangte der Dieb in die Wohnstube. Gestohlen wurden etwa 300 000 M Bargeld, ein größeres Quantum Geselchtes, Anzug- u. Hemdenstoffe. Vom Täter fehlt jede Spur.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 31.03.1923


Nr. 1324
An die Gemeinderäte des Amtsbezirkes.
Lehrgang für Geflügelzucht betr.
Die niederbayerische Geflügelzuchtanstalt Schönbrunn bei Landshut will im Frühjahr 1923 zwei Lehrgänge über Geflügelzucht ab und zwar den ersten in der Zeit vom 10. bis 13. April und den zweiten der Zeit vom 17. Bis 20. April. Der Unterricht beginnt jeweils vorm. 9 Uhr.
Gelehrt wird: Das ganze Gebiet der Nutzgeflügelzucht, Rassekunde, Zuchtlehre, natürliche und künstliche Brut, Fütterung und Pflege des Geflügels, Stallbau, Krankheiten des Geflügels, Eieraufbewahrung, Buchführung in der Geflügelzucht.
Mit den Vorträgen werden praktische Uebungen verbunden.
Die Lehrgänge sind bestimmt für Frauen und Mädchen.
Teilnehmerinnen aus größerer Entfernung können in der Haushaltungsschule Schönbrunn Unterkunft und Verpflegung zum Selbstkostenpreis erhalten.
Die Anmeldungen zum Besuch der Lehrgänge sind an den Vorstand der Anstalt, Herrn Professor Ambros in Schönbrunn zu richten.

Vorstehendes ist von dem Gemeindebehörden des Amtsbezirks öffentlich bekannt zu geben; vermutliche Interessenten sind besonders zu verständigen.
Bogen, den 12. März 1923.
Quelle: Amts-Blatt des Bezirksamtes Bogen, 31.03.1923


Nr. 1913.
An sämtliche Herren Bürgermeister des Amtsbezirks.
Vollzug der oberpolizeilichen Vorschriften über das Auslaufenlassen von Hausgeflügel und Ausfliegenlassen von Feldtauben während der Saat- und Erntezeit betr.
Nach den zu Art. 120 Ziff. 1 des Polizeistrafgesetzbuches von den einzelnen Gemeinden erlassenen ortspolizeilichen Vorschriften ist während der Saat- und Erntezeit das Auslaufenlassen von Hausgeflügel auf die Felder und das Ausfliegenlassen von Feldtauben bei einer Geldstrafe bis zum 150 Mark verboten. Beginn und Dauer der Saat- und die Erntezeit hat in jedem Jahr der Bürgermeister zu bestimmen und öffentlich bekannt zu machen.
Diese Bekanntmachung wurde bisher in den meisten Gemeinden unterlassen, so daß Zuwiderhandlungen gegen diese die Vorschriften nicht mit Strafe geahndet werden konnten.
Es ergeht nunmehr an die Herren Bürgermeister der Auftrag, rechtzeitig in ihren Gemeinden Beginn und Dauer der Saat- und die Erntezeit zu bestimmen und öffentlich bekannt zu machen.
Die geschehene Verkündigung ist im Verkündbuche einzutragen.
Bogen, den 14. März 1923. Bezirksamt.
Quelle: Amts-Blatt des Bezirksamtes Bogen, 31.03.1923


Schädlingsbekämpfung.
Die Landesanstalt für Pflanzenbau und Pflanzenschutz in München teilte mit, daß im heurigen Jahr eine Reihe von Schädlingen an Getreide ganz besonders stark aufgetreten sind.
Auffallend stark war in vielen Gegenden anzutreffen der Drahtwurm (orangegelber, 2 ½ bis 3 ½ Zentimeter langer Wurm), der auf den Haferfeldern verheerend wirkte. Seine Anwesenheit verrät sich durch Gelbwerden der jungen Haferpflänzchen, welche sich leicht aus dem Boden ziehen lassen und unten abgefressen sind. Der Drahtwurm zeigt sich besonders gern bei Kalkmangel und einseitiger Stallmistdüngung. Bekämpfung: tiefer Stoppelsturz und Kalkdüngung.
In gleicher Weise schaden auch die Engerlinge durch Abfressen der Wurzeln von Getreide- und Wiesengräsern, wodurch ein vorzeitiges Gelbwerden und Absterben der Pflänzchen auf oft ziemlich großen Flächen eintritt. Bekämpfung: Frühzeitiger tiefer Stoppelsturz und Streuen von Aetzkalk (auch Kainit).
Häufig trat auch die Halmwespe auf, deren vorzeitiges Absterben der Aehren besonders bei Weizen verursacht. Die Erkrankungserscheinungen sind ähnlich der Wirkung eines Spätfrostes. Bekämpfung: Wie oben.
Auch wurde im vergangenen Wirtschaftsjahr sehr viel über das massenhafte und verheerende Auftreten der Spatzen geklagt. In der Nähe von Ortschaften wurden ganze Weizenfelder vernichtet. Die Landesanstalt für Pflanzenbau und Pflanzenschutz empfiehlt eine größere Menge von geeigneten Mitteln zur Bekämpfung. Erfolg ist nur dann zu versprechen, wenn ganze Ortschaften besser noch ganze Gemeinden eine gemeinsame Vernichtung durchführen.
In allen Angelegenheiten der Schädlingsbekämpfung steht die Landwirtschaftsstelle Kötzing mit Rat und Tat gerne zur Seite.

Bekämpfung der Mühlenmäuse mit Sokialkuchen.
Nachdem in vollständig durchwühlten Frühbeetkästen die Sokialkuchen ausgelegt waren, wurden am anderen Morgen 3 tote Mäuse gefunden und die Wühlerei hörte daraufhin vollständig auf.

Bekämpfung der Kropfkrankheit (Kohlhernie)
bei Kohlarten (Kraut, Dorschen).
Uspulun (in der Apotheke erhältlich) wurde in flüssiger und trockner Form schon einige Jahre mit bestem Erfolg angewendet. Nach zweimaliger Begießung mit Upsulunlösung in einer Zwischenzeit von 14 Tagen (für 10 qm [5 m . 2 m] jedesmal 5 gr Uspulun in 20 Liter Wasser gelöst) blieb das Beet vollkommen krankheitsfrei. Die Pflanzen gediehen prächtig, während sich auf dem danebenliegenden nicht behandelten Stück dicke Klumpen an den Wurzeln bildeten.
Bei einem Versuch im Frühjahr 1922 wurden 4 kg Uspulun auf 200 qm Land gleichmäßig in dünner Schicht verstäubt und darauf gründlich mit der Erde verarbeitet. Die vorhandenen Pflanzen waren vollkommen gesund.

Bekämpfung des Stachelbeer-, des Rebenmehltaues und der Blattläuse
mit Solbar (i. d. Apotheke).
Die Spritzungen erfolgten im Frühjahr 1922 vor Saftstieg mit 5%iger und Anfang Juni nochmals mit einer 1%igen Solbarlösung. Die Witterung war trocken, bedeckter Himmel, windig während der ersten, sonnig während der zweiten Spritzung. Die Wirkung des Solbar nach den einzelnen Spritzungen auf den vorhandenen Schädling war ausgezeichnet.
Blattläuse, die sich an einem kleinen Apfelbuschbaum befanden, gingen nach einer Bespritzung mit einer 1%igen Solbarlösung innerhalb weniger Stunden ein. Auch eine winterliche Spritzung mit 5%iger Lösung ist von Erfolg.
Eine geeignete Spritze gibt die unterzeichnete Schule gegen geringe Gebühr in Verleih.
Landwirtschaftsstelle Kötzting
Hirschberg, Landw.-Rat.
Quelle: Amts-Blatt des Bezirksamtes Bogen, 31.03.1923


An die Gemeinderäte, Schulpflegen und Gend.-Stationen des Amtsbezirks.
Getreidebettel betr.
Nachstehen folgt Abdruck der Min.-Entschließung vom 14. März 1923 Nr. 2511 a 125 (St.-A. Nr. 62) zur gewissenhaften Vollzug.
Bek., d. StMin. D. Just., d. Inn., f. Interr. U. Kultus. U. f. Landw. Vom 14. März 1923 Nr. 2511 a 125 über den Getreidebettel.
Nach verschiedenen Berichten hat der gewohnheits- und gewerbsmäßige Getreidebettel in den ländlichen Bezirken in bedenklicher Maße zugenommen. Abgesehen von der Schädigung der allgemeinen Volksernährung leidet unter diesen Uebel auch die öffentliche Sicherheit auf dem Lande, weil sich unter dem gewohnheitsmäßigen Getreidebettlern viel arbeitsscheue und schlecht beleumundete Personen befinden, die den Bettel vielfach zur Auskundschaftung von Diebstahlsangelegenheiten und dergl. benützen.
Die Justiz- und Polizeibehörden haben diesen Mißständen Ihre besonderes Augenmerk zuzuwenden. Die Gendarmeriestationen sind anzuweisen, gegen die gewohnheits- und gewerbsmäßigen Getreidebettler unnachsichtlich mit Strafanzeige vorzugehen. Hierbei ist zu beachten, daß der in Gewinnabsicht erfolgende Absatz zusammengebettelten Getreides – dessen Menge im Einzelfall eine nach den gemachten Erfahrungen oft 1 bis 2 Zentner überschreitet – für den Veräußerer den Tatbestand eines Vergehens nach § 5 Ziff. 1 der Verordnung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 in der Fassung vom 27. November 1919 in Verbindung mit § 1 der Verordnung über den Handel mit Lebens- und Futtermitteln vom 24. Juni 1916 und für den Erwerber ein Vergehen nach § 5 Ziff. 2 a. a. O. begründen kann. In diesem Falle ist auch die Beschlagnahme und Einziehung des zusammengebettelten Getreides nach § 5 Abs. II a. a. O. zulässig. (Vergl. die Min.-Bek. vom 5. März 1923 Nr. 6462 a 48 Bayer. Staatsanzeiger Nr. 54)
Da erfahrungsgemäß auch Schulpflichtige zum Getreidebettel verwendet werden, sind die Schulpflichtigen durch die Lehrerschaft eindringlich vor Ausübung des Getreidebettel zu warnen. Die Schulpflegschaften sind anzuweisen, Schulversäumnisse, die auf dem Getreidebettel zurückzuführen sind, besonders strenge zu ahnden und in allen Fällen, in denen nicht nachweisbar dringenden Notlage die Ursache des Bettels ist, sofort die gerichtliche Bestrafung durch Vermittlung der Bezirks- oder Stadtschulbehörden herbeizuführen.
Bogen, den 17. März 1923.
Quelle: Amts-Blatt des Bezirksamtes Bogen, 31.03.1923


Nr. 2143.
An die Gemeinderäte des Amtsbezirks.
Vollzug des Körgesetzes, hier Körtermine für 1923 betr.
Nachstehend werden die Termine für die Hauptkörung der Zuchttiere (Bullen, Eber) in den einzelnen Gemeinden des Bezirks Bogen für 1923 bekannt gegeben.
Diesen Termin ist in der Gemeinde sofort in ortsüblicherweise bekannt zu geben.
Außerdem ist der Termin:
1. dem gemeindlichen Mitgliede des Körausschusses und seinem Stellvertreter,
2. denjenigen Zuchttierbesitzern, die Tiere bei der Gemeindebehörde zur Körung angemeldet haben, noch besonders zu öffnen.
Das gemeindliche Mitglied des Körausschusses ist darauf aufmerksam zu machen, daß es im Falle seiner Verhinderung rechtzeitig seinen Stellvertreter und dem Herrn Bürgermeister zu verständigen hat, und daß es im Falle unentschuldigten Ausbleibens für die Kosten einer besonderen Körung haftbar gemacht werden müßte.
Dem stellvertretendem Mitgliede des Körausschusses ist zu eröffnen, daß es sich am Tage des für die Gemeinde festgesetzten Termines bereit zu halten hat.
Für die rechtzeitige Eröffnung ist der Herr Bürgermeister verantwortlich; Nachweis hierüber ist zu dem gemeindl. Akten zu nehmen.
Männliche Zuchttiere, die am Tage der Körung nicht mehr im Besitze des anmeldenden Tierhalters sind oder in der Zwischenzeit kastriert wurden, sind rechtzeitig beim Vorsitzenden des Körausschusses, Herr Bezirkstierarzt Madel in Bogen, abzumelden.
Körtermine für das Jahr 1923.
5. April, 9 Uhr Vorm. Obermühlbch beim Schötz in Taussersdorf
6. April, 1 ½ Uhr Nachm., Gaishausen beim Venus in Röhrau
7. April, 9 Uhr Vorm., Bogen bei Xaver Klarl
10 Uhr Vorm., Oberalteich in Lenachhof
9. April, 9 Uhr Vorm., Gschwendt bei Landstorfer
10 ½  Uhr Vorm., Ascha in Wiesenzell
1 Nachm., Falkenfels bei Vogl
3 ½ Uhr Nachm. Bärnzell bei Fuchs in Hagenzell
12. April, 10 Ihr Vorm., Hunderdorf bei Hafner in Sollach
12 Uhr Mitt., Windberg bei Bugl in Hohenthann
17. April, 7 ½ Uhr Vorm., Bernried bei Giehl
9 ½ Uhr Vorm., Albertsried bei Kain in Tiefendorf
12 Uhr Mitt., Niederwinkling in Sagstetten
19. April, 7 ½ Uhr Vorm., Pfelling bei Drexler in Liepolding
1 Uhr Mitt., Schwarzach bei Sträußl in Penzkofen
20 April, 7 Uhr Vorm., Bogenberg in Hutterhof
23. April, 8 Uhr Vorm., Mariaposching bei Dunst in Moos
11 Uhr Mitt., Waltendorf in Asbach
24. April, 7 Uhr Vorm., Degernebach bei Dietl in Waltersdorf
26. April, 9 Uhr Vorm., Perasdorf bei Edbauer in Lengfeld
4 Uhr Nachm., Englmar in Meinstorf
2. Mai, 10 Uhr Vorm., Konzell-Auggenbach in Haid
10 ½ Ihr Vorm., Gossersdorf bei Amann in Kasparzell
2 ½ Uhr Nachm., Konzell in Denkzell
7. Mai, 10 ½ Uhr Vorm., Siegersdorf in Unterumwangen
2 Uhr Nachm., Rattenberg in Engeldsorf
9. Mai, 9 ½ Uhr Vorm., Dachsberg in Meisenthal
11 Uhr Mitt., Landasberg in Landasberg
12 Uhr Mitt., Haibach bei Wagner, Bauer
1 ½ Uhr Nachm., Prünstfehlburg in Untergrub
3 Uhr Nachm., Herrnfehlburg bei Ettl
11. April, 10 ½ Uhr Vorm., Irschenbach bei Schuh Josef
11 ½ Uhr Vorm., Haselbach bei Zollner Thurasdorf
14. April, 8 Uhr Vorm., Eggerszell in Eggerszell
11 Uhr Vorm., Geraszell-Heilbrunn in Hötzelsdorf
2 Uhr Nachm., Zinzenzell in Edenhof
15. April, 8 Uhr Vorm., Wiesenfelden bei Schütz in Hagenhöf
1 Uhr Nachm., Saulburg
17. April, 8 Uhr Vorm., Rattiszell bei Dietl in Erpfenzell
9 Uhr Vorm., Stallwang bei Guggeis
3 Uhr Nachm., Schönstein in Wetzelsberg
4 ½ Uhr Nachm., Haunkenzell bei Danner in Maiszell
18. April, 11 ½ Uhr Mitt., Gittensdorg bei Spießl Heubeckengrub
10 Uhr Vorm., Landorf beim Promersberger
4 Uhr Nachm., Loitzendorf beim Kienberger in Au
24. April, 10 Uhr Vorm., Mitterfels in Englberg
28. April, 10 Uhr Vorm., Elisabethzell beim Kronfeldner, Ratzing
Bogen, den 27. März 1923.
Quelle: Amts-Blatt des Bezirksamtes Bogen, 31.03.1923


An die Ortspolizeibehörden und Gend.-Stationen des Amtsbezirks.
Verkauf von Nadelholz betr.
§§ 1 und 2 I der Verordnung vom 22. Februar h. Jrs. obenbez. Betreffs (St.-Anz. Nr. 46) ist in ortsüblicherweise bekannt zu geben; Nachweis hierüber ist im Verkündbuch einzutragen. Die im Gemeindebezirk vorhandenen Holzhändler um Holzaufkäufer sind besonders zu verständigen; Nachweis hierüber ist zu dem gemeindl. Akten zu nehmen.
Die Herren Bürgermeister werden auf die sich für Sie aus dieser Verordnung ergebenden Pflichten hingewiesen und darauf aufmerksam gemacht, daß sie ein Ursprungszeugnis nur dann ausstellen dürfen, wenn sie Gewißheit erlangt haben, daß das Holz rechtmäßig erworben wurde. Andernfalls haben sie das Zeugnis zu verweigern und Strafanzeige herbeizuführen.
Bei Aushändigung des Zeugnisses an den Gesuchsteller ist dieser ausdrücklich darauf aufmerksam zu machen, daß er das Zeugnis beim Verkaufe der in ihm beschriebenen Ware sogleich an die Ortspolizeibehörde des Verkaufsortes abzugeben hat.
Auch die Gend.-Stat. des Amtsbezirks haben die Holztransporte zu kontrollieren, bei Nichtbeachtung der Vorschriften mit Strafanzeige vorzugehen und gemäß § 2 II a. a. O. zu verfahren.
Bogen, den 24. März 1923.
Quelle: Amts-Blatt des Bezirksamtes Bogen, 31.03.1923


Nr.15 A
An die Gemeinderäte des Amtsbezirks.
Neufestsetzung des durchschnittlichen Jahresarbeitsverdienstes betr.
Gemäß Entschl. des Oberversicherungsamts Landshut gl. Betr. vom 25. März 1923 [Staats-Anz. Nr. 72] werden die durchschnittlichen Jahresarbeitsverdienste land- und forstwirtschaftliche Arbeiter mit Wirkung vom 1. April 1923 festgesetzt wie folgt:
Durchschnittlicher Jahresarbeitsverdienst land- und forstwirtschaftlicher Arbeiter
Unter 16 Jahren
männlich 38 340, weiblich 29 880
von 16-21 Jahren
männlich 55 440, weiblich 42 660
über 21 Jahren
männlich 68 220, weiblich 55 440
Dies ist öffentlich bekanntzugeben.
Bogen, den 28. März 1923.
Versicherungsamt: I. V. Sporrer.
Quelle: Amts-Blatt des Bezirksamtes Bogen, 31.03.1923


Nr. 16 A
An die Gemeinderäte des Amtsbezirks.
Zwischenfestsetzung der Ortslöhne betr.
Durch Bekanntmachung des Oberversicherungsamts Landshut gl. Betr. Nr. II 222/23 vom 25. März 1923 im Staatsanzeiger Nr. 72 wurden für den Bereich des Versicherungsamts Bogen folgende Ortslöhne mit Wirkung vom 1. April 1923 festgesetzt:
Ortslohn für Arbeiter
über 21 Jahren
männlich 1800, weiblich 1260
von 16-21 Jahren
männlich 1260, weiblich 900
unter 16 Jahren
männlich 900, weiblich 540
Dies ist zu beachten und öffentlich bekanntzugeben. Verkündigungsnachweis ist zu den Gemeindeakten zu nehmen.
Bogen, den 28. März 1923.
Versicherungsamt: I. V. Sporrer.
Quelle: Amts-Blatt des Bezirksamtes Bogen, 31.03.1923


Bekanntmachung.
Dienststunden betr.
Auch 1. April werden folgende Dienststunden bestimmt:
Werktags (außer an Samstagen) von halb 8 Uhr bis 12 Uhr Vorm. und 1 bis 5 Uhr Nachm. Samstags von halb 8 Uhr Vorm. bis 1 Uhr Nachm.
Bogen, den 28. März 1923.
Quelle: Amts-Blatt des Bezirksamtes Bogen, 31.03.1923


An die Ortsschulbehörden, die Herren Standesbeamten und die Ortspolizeibehörden.
Impfung 1923 betr.
Unter Verweisung auf das Anschreiben vom 15. Jan. 1923 – Bez.-Amtsblatt S. 13 – ergeht der Auftrag, die Listen der Erstimpflinge und die Listen der Wiederimpflinge bis längstens 15. April ds. Js. anher einzusenden.
Die Formulare werden demnächst unter Umschlag an die Gemeinden versendet und die vorjährigen Listen zur Benützung gegen Wiedervorlage hinaus gegeben werden.
Bei Ausfertigung der Impflisten ist zu beachten:
1. Die Namen der Impflinge sind in streng alphabetischer Ordnung einzutragen und [vorerst Vor- und Zunahme] auf die Linien zu schreiben; Ausstreichungen sind zu vermeiden.
2. Der Geburtsmonat ist mit Worten, nicht mit Ziffern zu schreiben.
3. Einzutragen sind alle im Jahre 1922 geborenen Impflinge, mit Ausnahme der schon im Jahre 1922 gestorbenen und zwar gleichviel, ob dieselben geimpft sind oder nicht. Die erst im Jahr 1923 gestorbenen Kinder sind demnach in den Listen vorzutragen. Ferner sind einzutragen die im Vorjahre ohne Erfolg geimpften bezw. wieder geimpften Kinder, sowie diejenigen Kinder, deren Impfung in den Vorjahren aus irgend einem Grunde, wie Krankheit und Nichtaufbarkeit unterblieben ist, endlich sind einzutragen die im Vorjahre nicht zum Nachschau erschienenen Kinder.
4. Bei denen Eingewanderten bezw. Verzogenen ist in der Rubrik „Bemerkungen“ durch Angabe von Ortschaft, Gemeinde und Bezirksamt ersichtlich zu machen, woher dieselben kommen bezw. wohin dieselben verzogen sind.
5. Fortlaufende Nummern werden erst von den Impfärzten beigesetzt, es ist also die Rubrik 1 und ausgefüllt zu lassen.
6. Die Impflisten sind nicht mehrfach zusammengelegt und mit Adresse versehen einzusenden, sondern einmal (der Länge nach) zusammengefaltet unter Kuvert in Vorlage zu bringen.
7. Die Listen sind abzuschließen und mit der Fertigung der Ortsschulbehörde, des Standesbeamten, bezw. der Ortspolizeibehörde zu versehen.
8. Listen, welche den vorstehenden Bestimmungen nicht entsprechen, werden zur Umarbeitung zurückgegeben werden.
9. Etwaige Wünsche um Verlegung der bisherigen oder Schaffung neuer Impforte, desgleichen Wünsche hinsichtlich der Impfzeit sind bis längstens 15. April bei den Impfärzten einzureichen.
Bogen, den 28. März 1923.
Quelle: Amts-Blatt des Bezirksamtes Bogen, 31.03.1923


An Spenden für das Ruhrgebiet wurden gezeichnet:
Uebertrag: 1 692 657 Mark
Gemeinde Niederwinkling
hievon je 5000 Mark:
Stadler Jos., Bauer, Niederwinkl.,
Stadler Al., Bauer, Niederwinkl.,
Schäfer Vit., Bauer, Niederwinkl.,
Wurm Josef, Bauer, Schrolling,
Stadler Ludw., Bauer, Oberwinkl.,
Kiefl Ignaz, Bauer, Oberwinkl.,
Schwarzmüller Leonh., Bauer, Sagstetten., Rainer Herm., Bauer, Sagstetten, Primbs Max, Bauer, Haid, Schwarzmüller J., Bauer, Hochstetten, Stadler Max, Niederw. 3000 Mark.
ferner je 2000 Mark:
Gilch Xaver, Bauer, Niederwinkl.,
Waas Ludwig, Bauer, Niederw.,
Stadler Johann, Bauer, Lohholz,
Altschäffl Mich, Bauer Ottenberg,
Jungtäubl Joh., Söldner Lauterb.,
Häubl Jakob, Wirt, Oberwinkling,
Gilch Josef, Bauer, Hochstetten,
Pflügl Jos., Bürgerm., Niederwinkl.
ferner je 1500 Mark:
Geislinger Joh., Wirt, Niederwinkl.,
Stadler Andr., Söld., Niederwinkl.,
Gilch Karl, Bauer, Haid.
ferner je 1000 Mark:
Bachl Xaver, Bauer, Niederwinkl., Kronschnabl Gottfr., Bauer, Niederwinkling, Tremmel Karl, Söldner, Niederwinkling, Waas Otto, Söldner, Niederwinkling, Loibl Jakob, Bauer, Niederwinkling, Stadler Jos., Söldner, Niederwinkling, Altschäffl Jakob, Bauer, Niederwinkling, Zwickl Adolf Bauer, Ottenberg, Heinrich Josef, Söld., Lauterbach, Kammerl Georg, Söldner, Lauterbach, Prebeck Josef, Söldner, Oberwinking, Edsperger Wolfgang, Schumacher, Oberwinkling, Brunner Josef, Zimmermann, Oberwinkling, Wagner Johann, Krämer, Oberwinkling, Penzkofer Maria, Söldnerin, Oberwinkling, Heigl Franz, Söldner, Oberwinkling, Kiefl Michl, Krämer, Oberwinkling, Tremmel Ludwig, Bauer, Anger, Fischer Josef, Bauer, Dürnhaid, Baumgartner Josef, Müller, Hochstetten, Falter Jakob, Bauer, Hochstetten, Wagner Josef, Bauer, Dürnhaid, Gilch Ludwig, Bauer, Dürnhaid.
Pfarramt Windberg 2500 Mark
Schule in Rattenberg 10 100 Mark
Schule im Weißenberg 13 000 Mark
Schule und Lehrer in Pfelling 15 000 Mark
Schule Breitenhausen 23 100 Mark
Schule Bernried 11 900 Mark
Lehrpers. u. Schüler in Wetzelsberg 32 000 Mark
A. Pf. 2000 Mark
C. B. 10 000 Mark
Volksschule Wiesenfelden 26 830 Mark
Volks- und Fortbildungs-Schule Hinterdegenberg 1500 Mark
Volksschule Englmar 37 000 Mark
Schmelmer Ludw., Gutsbes., Rettenb. 5000 Mark
Gemeinde Gschwendt 17 380 Mark
hievon: 1. Bürgermeister Landsdorfer 10 000 Mark, 2. Bürgermstr. Kinzkofer 3000 Mark, Eyerer X., Zollner Johann u. Karmann Joh. je 1000 Mark
Schule Oberwinkling 22 500 Mark
Von den Mitgliedern und Freunden des Gesangvereins Stallwang 12 000 Mark
Sollinger Josef, Oekonom, Ohmmühle 5000 Mark
Gemeinde Schwarzach 106 365 Mark
hievon: Grill Xaver 5000 Mark, Winterl L. 5000 Mark, Stettmer R. 5000 Mark, Venus Xaver 3000 Mark, Venus Franz 1800 Mark, Rothammer A. 4000 Mark Brauerei Deindl 10 000 Mark, Wieland Franz, Degenberg 3000 Mark, Altschäffl, Edersdorf 1500 Mark, Kerbl Josef, Haslach 1500 Mark
ferner je 2000 Mark:
Raith Anton, Schwarzach, Raith L., Braidt K., Stadler A., Greindl J., Finkl Franz, Sendbiller, Stettmer.
ferner je 1000 Mark:
Brandl Max, Stuier Josef, Rohrmeier, Burghausen, Kerbl Franz, Hof, Tremml Josef, Baumgarten, Fandl, Burghausen, Nadler Ignatz, Stettmer Franz, Wagner Bernhard, Wanninger Johann, Frauhofer, Laschinger J., Ungenannt, Hofmann Sattler, Primbs Georg, Grill Jakob, Leitl  E., Winterl A., Eibauer, Venus L., Kiefl A., Hofmeister A., Hofmarkrichter, Paitinger K., Sepaintner K., Bugl Xaver, Venus, Edersdorf, Rothammer M. Reisachmühl, Kammerl, Lindforst, Obermeier Xaver, Lindforst, Englberger Xaver.
Vom kath. Frauenbund, Zweigverein Wiesenfelden, aus Theateraufführ. 20 000 Mark
Schule Haibach 35 025 Mark
Gemeinde Mariaposching 40 000 Mark
hievon: Berger Otto 1000 Mark, Engelen Hermann., Gutsbesitzer. 20 000 Mark, Schwimmböck Jakob 1000 Mark ungenannt 1012 Mark.
Ungenannt 10 000 Mark
G. E. 60 000 Mark
Summe 2 312 257 Mark
Bezirksamt Bogen:
Dr. Haenle.
Quelle: Amts-Blatt des Bezirksamtes Bogen, 31.03.1923


Todes-Anzeige
Gott, dem Allmächtigen hat es gefallen, gestern nachm. 5 Uhr unsere liebe Tochter und Schwester, die tugendsame Jungfrau
Therese Barth,
Schuhmachermeisterstochter in Hunderdorf,
infolge schwerer Operation, schnell und unerwartet, nach Empfang der hl. Sterbsakramente, im Blütenalter von 17 Jahren in die ewige Heimat abzuberufen.
Um stilles Beileid bitten:
Hunderdorf, Kleintettau, Sollach, Reibersdorf und Siedling, den 12. April 1823.
Die tieftrauernden Eltern
Xaver u. Therese Meier
nebst Geschwistern und übriger Verwandtschaft.
Die Beerdigung am Samstag, 14. April vorm. 9 Uhr mit darauffolgenden Gottesdiensten in Hunderdorf.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 13.04.1923


Nr. 2294.
Bekanntmachung.
Entzug der Viehhandelserlaubnis betr.
Dem Franz Greindl in Plenting, Gemeinde Haunkenzell wurde die Viehhändlerkarte entzogen. Greindl ist daher nicht mehr berechtigt mit Vieh zu handeln.
Bogen, den 14. April 1923.
Quelle: Amts-Blatt des Bezirksamtes Bogen, 21.04.1923


Bekanntmachung.
Mehl- und Brotpreise betr.
Die Mehl- und Brotpreise werden ab 10. April 1923 wie folgt festgesetzt:
Brotmehl: beim Verkauf an die Bäcker und Mehlhändler Mark 17 039, 50 der Zentner ohne Sack ab Lager,
beim Verkauf an die Versorgungsberechtigten Mark 210.– das Pfund.
Schwarzbrot: Mark 222, 50 das Pfund.
Vorstehende Preise sind Höchstpreise und dürfen nicht überschritten werden.
Bogen, den 9. April 1923.
Quelle: Amts-Blatt des Bezirksamtes Bogen, 21.04.1923


Nr. 1064.
Bekanntmachung.
Errichtung eines Schlachthauses betr.
Der Bahnhofwirt Franz Häuslbetz in Haselbach beabsichtigt in seinem Nebengebäude neben dem Gasthaus ein Schlachthaus nebst Wurstküche einzurichten.
Etwaige Einwendungen gegen dieses Vorhaben sind binnen einer ausschließenden Frist von 14 Tagen, gerechnet von dem auf den Ausgabetag dieses Amtsblattes folgenden Tage an, beim Bezirksamt Bogen, wo die Beschreibungen und Pläne der Anlage zur Einsicht auflegen, mündlich oder schriftlich anzubringen.
Bogen, den 10. April 1923.
Quelle: Amts-Blatt des Bezirksamtes Bogen, 21.04.1923


Nr. 2527.
An die Ortspolizeibehörden des Amtsbezirks.
Feuerwehrübungen betr.
Die Frühjahrsübungen der Pflichtfeuerwehren sind nach Maßgabe der §§ 25-30 der distriktspolizeilichen Feuerlöschordnung vom 27. März 1905 auch zu halten.
Gemäß § 30 a. a. O. steht die Leitung jeder Uebung dem Feuerwehrkommando zu.
Etwaige Dispensationen Pflichtiger sind demselben rechtzeitig bekannt zu geben, desgleichen etwaige seit der letzten Revision des in den Händen des Kommandanten befindlichen Verzeichnisses erfolgte Ab- und Zugänge am Pflichtigen.
Der Übungen hat der Bürgermeister oder sein Stellvertreter und der Gemeindediener anzuwohnen.
Die Mitwirkung der freiwilligen Feuerwehren bei den Übungen der Pflichtfeuerwehren wird erwartet. Der Uebungstag ist 10 Tage vorher beim Amt anzuzeigen.
Nachstehende freiwillige und Pflichtfeuerwehren werden an den bezeichneten Terminen einer Inspektion unterzogen und haben ihre Übungen an diesen Tagen abzuhalten. Die Wehren haben in voller Ausrüstung und mit sämtlichen Geräten anzutreten.
Am 13. Mai , nachmittags 3 Uhr, die Feuerwehren Bernried, Degernbach, Falkenfels, Haibach, Oberalteich, Rattenberg und Siegersdorf; am 3. Juni, nachmittags 3 Uhr, die Feuerwehren Pfelling und Waltendorf.
Bogen, den 13. April 1923.
Quelle: Amts-Blatt des Bezirksamtes Bogen, 21.04.1923


Nr. 2380:
An die Gemeinderäte des Amtsbezirkes.
Die ordentlichen Bezirkstagsverhandlungen für das Jahr 1923/24 betr.
Allenfallsige Gesuche der Gemeinden um Zuschüsse aus Bezirksmitteln zu Straßen- und Brückenbauten, Straßenbaufonds usw. sind bis spätestens 1. Mai 1923 beim Bezirksamt Bogen mit entsprechender eingehender Begründung einzureichen.
Bei Gesuchen um Zuschüsse zu Straßenbaufonds ist insbesondere auch anzugeben, über welchen Betrag der bisher angesammelte Fonds bereits verfügt und welchen Betrag die Gemeinde im Rechnungsjahr 1923/24 zum Straßenbaufonds leistet.
Bogen, den 6. April 1923.
Quelle: Amts-Blatt des Bezirksamtes Bogen, 21.04.1923


Bekanntmachung.
Versteigerung des Grases an den Böschungen und Gräben der Straßen des Bezirkes Bogen betr.
Die Versteigerung des Grases an den Gräben und Böschungen der nach benannten Straßenzüge findet wie folgt statt.
1. In Bogen in der Bahnhofswirtschaft Lampelzmmer am Montag, den 30. April l. Jrs. vormittags 10 Uhr für folgende Straßenstrecken: 1. Lenach-Bogen km 7,5-11, 2. Oberalteich-Niedermenach km 10,4-14,365, 3. Bogen-Hunderdorf km 15-19, 4. Bogen-Oppersdorf km 15-20 und 20-25,7, 5. Bogen-Anning km 13-17.
2. in Oberwinkling (Wirtschaft Häubl) am Dienstag, den 1. Mai l. Jrs., vorm. 10 Uhr, für folgende Straußenstrecken: 1. Anning-Hochstetten km 17-22, 22-25, 25-28,2, 2. Welchenberg-Sommersdorf km 21-25 und 25-30, 3. Bernried-Niederwinkling 7,5-13 und 13-18, 4. Niederwinkling-Mühlbogen km 23-28 und 28-32,2.
3. Im Gasthause Feldmeier in Neukirchen am Donnerstag, 3. Mai l. Jrs. vormittags 10 Uhr für folgende Straußenstrecken: 1. Au v. W.-Obermühlbach-Englmar km 19-22, 22-25, 25-29, 29-33, 33-36,7, 2. Zufuhrstraße zum Bahnhof Steinburg 1000 m, 3. B Neukirchen-Elisabethszell km 22-28,8, 4. Kreuzhaus-Bruck km 24,7-30, 30-32.
4. In Mitterfels im Gasthaus Abriel am Mittwoch, den 2. Mai l. Jrs., vorm. 10 Uhr, für folgende Straußenstrecken:1. Kreuzkirchen-Mitterfels km 14,365-17, 2. Dunk-Mitterfels km 10,5-15, 15-21, 3. Zufuhrstraße zum Bahnhof 500 m, 4. Ascha-Mitterfels 26-30.
5. In Pilgramsberg (Gasthaus Hofmann) am Freitag, den 4. Mai l. Jrs., mittags 11 Uhr, für folgende Straßenstrecken: 1. Zinzenzell-Ascha km 13,5-17, 17-21, 21-25,5, 2. Saulburg-Wiesenfelden km 14,75-16,365, 18,5-22, 22-25,5.
6. In Rattenberg, Bahnhofsrestauration, am Dienstag, den 8. Mai l. Jrs. vorm. 10 Uhr, für folgende Straßenstrecken: 1. Mitterfels-Konzell km 21-27, 2. Stallwang-Konzellen-Maulendorf km 22-25, 25-28, 28-32, 32-36, 3. Konzell-Kasparzell km 30,5-34, 4, Grün-Bruck km 32-36, 36-41,5 b, 5. Zufuhrstraße zum Bahnhof Rattenberg 500 m.
Die Versteigerungsbedingungen werden vor der Versteigerung bekanntgegeben.
Die Herren Bürgermeister wollen vorstehende den Interessenten sofort bekannt geben.
Bogen, den 6. April 1923.
Quelle: Amts-Blatt des Bezirksamtes Bogen, 21.04.1923


An Spenden für das Ruhrgebiet wurden gezeichnet:
Übertrag 2 312 357 Mk.
Edenhofer, Bauer in Klinglbach 7 000 Mk.
Gemeinde Neukirchen 12 000 Mk.
Gemeinde Bärnzell 4 900 Mk.
Gemeinde Falkenfels 1 450 Mk.
Bezirksschulrat Friedl 5000 Mk.
Gemeinde Bogenberg 40 000 Mk.
hievon je 5000 Mk.: Bielmaier, Primbs, Bielmaier Jos., Fruhstorfer, je 2000 Mk.: Wurm, Weinzierl, Gerl, je 1000 Mk.: Kaiser, Rothammer, Bogner, Schötz, Deschl, Miedaner, Marchl, Sollinger, Schäfer, Krieger, Hirsch.
Schule Zinsenzell 7 200 Mk.
Hauptl. P. Kagerbauer, Zinzenzell 2000 Mk.
Schule Ascha 9000 Mk.
Ortschaft Falkenfels 41 180 Mk.
hievon: Graf Schimmelmann 10 000 Mk., Sazellan Lechner 5000 Mk., Lehrer Schlögl 3000 Mk., Gutsverw. Fritz 3000 Mk., Zollner J 1200 Mk.
je 1000 Mk. W. G. aus Berlin, Knott Johann, Aumer Franziska, Martin, Schneidermeister, Schambeck, Gastwirt, Aumer Johann, Irrgang Josef, ungenannt, Schub Jos., Rosenhammer, Schwaiger J.
O.R.R. Dr. Haenle 10 000 Mk.
Bezirksamtmann Baier 5000 Mk.
Bezirksamtmann Sporrer 5000 Mk.
Verwaltungsoberkom. Weingärtner 2000 Mk.
Obersecretär Schlehuber 2000 Mk.
Sekretär Penning 2000 Mk.
Ungenannt 1000 Mk.
Ungenannt 1000 Mk.
Ungenannt 1000 Mk.
Assistent Ludwig 3000 Mk.
Fräulein Harlander, Angestellte 1500 Mk.
Fräulein Geisler, Angestellte 1500 Mk.
Geschäftsführer Feuerherdt 2000 Mk.
Buchhalter Kastner 2000 Mk.
Fräulein Neueder, Angestellte 1500 Mk.
Summe: 2 482 567 Mk.
Bogen, den 20. April 1923
Bezirksamt Bogen:
Dr. Haenle.
Quelle: Amts-Blatt des Bezirksamtes Bogen, 21.04.1923


Bekanntmachung.
Stau- und Triebwerksanlage des Söldner Xaver Maier in Brandstatt, Gmde. Hunderdorf betr.
Der Söldner Xaver Maier in Brandstatt hat im Jahre 1921 auf seiner Wiese Pl.Nr. 249 der Steuergemeinde Hunderdorf eine Stau- und Triebwerksanlage unter Ausnutzung des auf seinem Grundstück in 2 Weihern aufgespeicherten Niederschlagswassers errichtet. Die beiden Weiher haben einen Fassungsraum von etwa 30 bzw. 200 cbm. Von den größeren der beiden Weiher wird wird das Wasser in einen 17, 20 cm großen Holzgerinne zum Triebwerk, dann in einem kurzen gedeckten Unterwasserkanal und offenen Graben wieder auf die Wiese geleitet. Das Triebwerk besteht aus einen oberschlächtigen hölzernen Wasserrad von 3,80 m Durchmesser 0,52 m Schaufelbreite. Bei einem Nutzgefälle von rund 4,0 m soll eine Leistung von zwei Pferdestärken erzielt werden, welche Kraft zur Erzeugung elektrischen Lichts für den eigenen Bedarf verwendet wird.
Einsprüche gegen das Unternehmen sind binnen einer unerstrecklichen Frist von 14 Tagen, gerechnet von den Ausgabetag des diese Bekanntmachung enthaltenden Amtsblatts an, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Bezirksamt Bogen anzubringen, widrigenfalls alle nicht auf privatrechtlichen Titeln beruhenden Einwendungen als versäumt gelten.
Innerhalb der bez. Frist liegen die Pläne, Zeichnungen und Beschreibungen beim Bezirksamt Bogen zur allgemeinen Einsicht auf.
Bogen, den 20. April 1923.
Quelle: Amts-Blatt des Bezirksamtes Bogen, 21.04.1923


An die Ortspolizeibehörden des Amtsbezirks.
Impfung 1923 betr.
Die ordentliche öffentliche Impfung im Amtsbezirke Bogen findet nach Maßgabe der Verordnung vom 17. Dezember. 1899 (G.-V.-Bl. S. 1049) und der hiezu erlassenen Vollzugsbekanntmachung vom 21. Dezember 1899 (G.-V.-Bl. S. 1051) demnächst statt.
Für den Impfbezirk (Amtsgerichtsbezirk) Bogen ist der Bezirksarzt Dr. Hingsamer in Bogen aufgestellt; für den Impfbezirk (Amtsgerichtsbezirk) Mitterfels der bezirksärztliche Stellvertreter D. Mitterhuber in Mitterfels.
Impfpflichtig sind pro 1923:
1. Jedes im Jahre 1922 geborene Kind, sofern er es nicht nach ärztlichen Zeugnis die natürlichen Blattern überstanden hat oder bereits mit Erfolg geimpft ist;
2. Die Angehörigen der deutschen Schulen, welche im Jahre 1922 das zwölfte Lebensjahr zurücklegen, somit die im Jahre 1911 geborenen Schulkinder mit alleiniger Ausnahme derjenigen, welche nach ärztlichen Zeugnisse in den letzten fünf Jahren die natürlichen Blattern überstanden haben oder mit Erfolg geimpft worden sind.
3. die aus dem vorausgegangenen Jahr 1922 zur diesjährigen Impfung verwiesenen Kinder, d. h. alle diejenigen im Jahre 1922 impfpflichtigen Kinder (auch Schulkinder), welche noch keinen Impfscheinen darüber ausgestellt erhalten haben, daß sie im Jahre 1922 mit Erfolg geimpft wurden, bezw. in deren Impfscheine (Formular 2) die Bemerkung eingetragen ist, daß die Impfung ohne Erfolg war und im nächsten Jahre wiederholt werden muß.
Eltern, Pflegeeltern um Vormünder sind gehalten auf amtliches Auffordern mittels der vorgeschriebenen Bescheinigungen (Impfscheine, Befreiungszeugnisse) den Nachweis zu führen, daß die ihm von Impfung ihrer Kinder und Pflegebefohlenen erfolgt oder aus einem gesetzlichen Grunde unterblieben ist.
Wenn die Vorgenannten den ihnen obliegenden Nachweis zu führen unterlassen, so werden dieselben mit einer Geldstrafe bis zu 300 Mark bestraft.
Eltern, Pflegeeltern um Vormünder, deren Kinder und Pflegebefohlenen ohne gesetzlichen Grund und trotz amtlicher Aufforderung der Impfungen oder der ihr folgenden Gestellung entzogen geblieben sind, werden mit Geldstrafe bis zu 500 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft.
Hierauf sind jene Eltern etc., welche im Vorjahre ihre impfpflichtigen Kinder aus irgendeinem Grunde nicht zur Impfung gebracht haben, gegen unterschriftlichen Nachweis aufmerksam zu machen mit dem Beifügen, daß bei wiederholten Ungehorsam gegen die gesetzlichen Bestimmungen nach Ablauf des heurigen Impftermins sofort das Weitere veranlaßt werden wird.
Bis wird darauf hingewiesen, dass an jeden Impforte ein Mitglied des Gemeinderats bei der Vornahme der Impfung anwesend sein und daß den Impfarzte der Gemeindediener und genügendes Schreibpersonal sowie ein zur Vornahme des Impfgeschäftes geeignetes Lokal, welches bei kalter Witterung zu heizen ist, durch die Gemeinde zur Verfügung gestellt werden muß.
Die Ortspolizeibehörden haben bereits bei der Bekanntmachung des Impftermins dafür Sorge zu tragen, daß die Angehörigen der Impflinge rechtzeitig vorher gedruckte Verhaltensvorschriften für die öffentlichen Impfungen und über die Behandlung der Impflinge während der Entwicklung der Impfblattern erhalten.
Die Verhaltensvorschriften können in der Hartmannsgruber‘schen Buchdruckerei in Bogen bezogen werden.
Besonders wird darauf hingewiesen, daß sämtliche Impflinge mit sauber gewaschenen Armen und reiner Leibwäsche zu erscheinen haben.
Die Kontrolltermine sind seitens der Eltern mit den Impflingen bezw. der Wiederimpflinge mit derselben Gewissenhaftigkeit zu besuchen wie die Impftermine, da eine Nachkontrolle der Impfungen durch die Herren Lehrer und Bürgermeister unzulässig ist und bei Versäumung des Kontrolltermins der Impfpflichtige ohne Rücksicht auf Entfernung in die Wohnung des Impfarztes bestellt werden kann. Es haben deshalb auch alle in Vorjahre nicht durch die Herren Impärzte selbst kontrollierten Kinder im heurigen Jahre an den zuständigen Impforten und Terminen zur Kontrolle zu erscheinen, das sonst ein Impfschein nicht ausgestellt werden kann.
Vorstehende Anordnungen sind in geeigneter Weise zur Kenntnis der Beteiligten zu bringen.
Im übrigen wird auf das bezirksamtliche Ausschreiben im Amtsblatt 1900 Seite 102 zur genauesten Beachtung verwiesen
Bogen, den 23. April 1923.
Quelle: Amts-Blatt des Bezirksamtes Bogen, 26.04.1923


Impf- und Kontrolltermine für die Gemeinden und Schulen des Impfbezirkes Mitterfels für das Jahr 1923.
Vorbemerkung: Impflokal ist, wenn nicht anders bestimmt, das Schulhaus des Impfortes; Impfort ist derjenige, in dem sich die Schule befindet, wenn nicht anders bestimmt. Die Kontrollen finden acht Tage später statt als die Impfungen am gleichen Wochentage, zur gleichen Tageszeit und im gleichen Lokal, wenn nicht anders bestimmt.
Montag, den 30. April, Vorm. ¾ 10 Uhr im oberen Saal der Bahnhofsrestauration in Ehrn für Steinburg, Gaishausen und Au v. W. Mittags ¾ 12 Uhr für Neukirchen in Neukirchen; Nachm. 4 Uhr für Mitterfels. Kontrolle am 7. Mai.
Mittwoch, den 2. Mai, vormittags 11 Uhr in Haselbach für Haselbach, Dachsberg und Landasberg. Nachm. ½ 2 Uhr in Haibach für Haibach, Prünstfelburg und Irschenbach. Kontrolle am 9. Mai.
Freitag, den 4. Mai, Vorm. 10 Uhr in Loitzendorf für Loitzrndorf, Landorf und Gittensdorf, um zwölf ¼ Uhr in Wetzelsberg für Wetzelsberg und Schönstein; um 3 Uhr in Stallwang für Stallwang. Kontrolle am 11. Mai.
Samstag, den 5. Mai, Vorm. 10 ½ Uhr im Konzell in der Dietl‘schen Gastwirtschaft für Konzell, Gossersdorf und Auggenbach. Nachm. ½ 2 Uhr in Rattenberg für Rattenberg. Kontrolle am 12. Mai.
Dienstag, den 15. Mai, Vorm. 9 Uhr im Zinzenzell für Zinzenzell, Mittags 1 Uhr in Haunkenzell für Haunkenzell, Eggerszell und Pilgramsberg, Nachm. 3 ½ Uhr in Rattiszell für Rattiszell und Herrnfehlburg. Kontrolle, am 22. Mai.
Donnerstag, den 17. Mai, Nachm. 2 Uhr in Ascha für Ascha, Gschwendt und Bärnzell. Nachm. 4 Uhr im Falkenfels für Falkenfels. Kontrolle am 24. Mai.
Samstag, den 19. Mai, Vorm. 9 Uhr in Wiesenfelden im gräfl. Gasthaus für Wiesenfelden, Heilbrunn und Geraszell. Nachm. ½ 2 Uhr in Saulburg für Saulburg. Kontrolle am 26. Mai.
Dienstag, den 29. Mai, Vorm. 9 Uhr im Englmar für Englmar-Ost, Nachm. ½ 3 Uhr in Obermühlbach für Obermühlbach. Kontrolle am 5. Juni.
Donnerstag, den 31. Mai, Vorm. 11 Uhr im Meierhofen für Siegersdorf und Gneissen in der Gastwirtschaft. Nachm. 1 Uhr in Klinglbach. Kontrolle am 7. Juni.
Samstag, den 2. Juni, vormittags. 11 Uhr in Elisabethszell für Elisabethszell. Kontrolle am 9. Juni.
Mitterfels, den 22. April 1923.
Dr. Mitterhuber, Impfarzt.
Quelle: Amts-Blatt des Bezirksamtes Bogen, 26.04.1923

Aus alten Zeitungen und Druckwerken