1988# 05

Gemeinderat beschließt 6,7-Millionen-Etat
Straßenbeleuchtung wird erweitert — Investitionen in Kanalbau und Rathaus — Keine Teilnahme am Bundeswettbewerb
Hunderdorf.
Bei der Sitzung am Donnerstag befaßte sich der Gemeinderat mit dem Etat 1988. Nach Beratung des vorgelegten Entwurfes wurde der Haushaltsplan mit kleineren Änderungen angenommen und die entsprechende Haushaltssatzung einstimmig beschlossen. Der Gemeindehaushalt 1988 umfaßt 6,7 Millionen Mark. Im Vordergrund der Investitionen steht der Kanalbau und das neue Rathaus. Zugestimmt wurde auch der Erweiterung der Straßenbeleuchtung Windberger Straße und Hofdorf. Am Bundeswettbewerb „Unser Dorf soll schöner werden“ nimmt die Gemeinde nicht teil.
Eingangs wurde dem Gemeinderat das Ergebnis der Jahresrechnung 1987 bekanntgegeben. Demnach schließt das Rechnungsergebnis ab im Verwaltungshaushalt mit 4 042 000 Mark und im Vermögenshaushalt mit 3 619 000 Mark, so daß sich das Gesamtergebnis auf 7 661 000 Mark beziffert. Das Ergebnis wurde ohne Einwendungen zur Kenntnis genommen und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuß verwiesen.
Dann ging es an die Beratung und Beschlußfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1988 einschließlich Investitionsprogramm bis 1991. Der Entwurf wurde angenommen. Lediglich der Bürgersteig Lindfelder Weg wurde auf dieses Jahr vorgezogen und Kosten für Straßenbeleuchtungsmaßnahmen zusätzlich aufgenommen.
Der Haushaltsplan 1988 schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 3 342 600 Mark und im Vermögenshaushalt mit 3 347 400 Mark ab. Das Gesamthaushaltsvolumen beziffert sich somit 1988 auf 6 690 000 Mark.
Die größeren Einnahmen im Verwaltungshaushalt sind Feuerschutzabgabe 7 800 Mark, Schulhausmiete 96 500 Mark, Straßenunterhaltszuschuß 107 100 Mark, ABM-Zuweisung 165 000 Mark, Kanalbenützungsgebühren und Abwasserabgabe 126 000 Mark, Bestattungs- und Grabgebühren 34 400 Mark, Wasserverbrauchsgebühren 28 500 Mark, allgemeine Mieteinnahmen und Heizkostenersätze 23 200 Mark, Grundsteuer A (Landwirtschaft) 49 500 Mark, Grundsteuer B 237 000 Mark, Gewerbesteuer 270 000 Mark, Einkommensteueranteil 1 063 500 Mark, staatliche Schlüsselzuweisungen 982 600 Mark, Grunderwerbsteuer 15 000 Mark, Schulddienstbeihilfen 42 500 Mark.
Die gewichtigeren Ausgaben im Verwaltungshaushalt stellen dar: Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit 80 500 Mark, Ausgaben für Feuerwehren einschl. Fahrzeugunterhalt und Ergänzungsbeschaffungen 49 100 Mark, Schulhausunterhalt und Schulverbandsumlage 281 000 Mark, Personal- und Bewirtschaftungskosten, Zuschuß für Kindergarten 83 000 Mark, Sportplatzunterhalt 14 200 Mark, Bauhof und Straßenunterhalt einschl. Personalkosten und ABM-Maßnahmen 366 400 Mark, Straßenbeleuchtung 24 500 Mark, Abwasserbeseitigung einschl. Kläranlagenbetrieb und Abführung Abwasserabgabe 114 100 Mark, Bestattungswesen 26 200 Mark, Wasserversorgung 41 000 Mark, Gewerbesteuerumlage 75 000 Mark, Kreisumlage 798 900 Mark, Verwaltungsgemeinschafts-Umlage 195 800 Mark.
Im Vermögenshaushalt sind folgende größere Investitionsmaßnahmen für 1988 vorgesehen: Neubau des Verwaltungsgebäudes mit Ausgaben von 1 000 000 Mark gegenüber Zuschußeinnahmen von rd. 400 000 Mark, Restabwicklung des FFW-Gerätehauses Steinburg mit Ausgaben von 128 000 Mark gegenüber Zuschußeinnahmen von 137 000 Mark, Zufahrt zum FFW-Gerätehaus Hunderdorf 31 000 Mark, an Ausgaben Grunderwerb und Spielgeräte für Kinderspielplatz „Hochfeld-Süd-Erweiterung“ 75 000 Mark, Sanierung Bolzplatz 80 000 Mark, Einnahmen aus Grunderwerb Baugebiet 100 000 Mark, Gewerbegebiet Ausgaben 861 000 Mark zu Einnahmen von 538 000 Mark, Restabwicklung Baugebiet „Hochfeld-Süd-Erw.“ Erschließungsstraße Ausgaben 35 000 Mark gegenüber Einnahmen von 50 000 Mark, Anliegerbeiträge Ringstraße/Siedlungsstraße 120 000 Mark, Straßenbaumaßnahme im Zuge der Flurbereinigung Ausgaben 200 000 Mark, Kanalplanung Steinburg 35 000 Mark, Restabwicklung Kanalisation Gaishausen 1 200 000 Mark, Zuschüsse 624 000 Mark, Beiträge 150 000 Mark, Oberflächenwasserkanal Gewerbegebiet 80 000 Mark, Erweiterung der Straßenbeleuchtung 10 000 Mark.
Dann beschloß der Gemeinderat, Antrag auf Grundbuchberichtigung für die Abwicklung der Gehwegflächen in Steinburg zu stellen. Hiernach werden vom Straßenbauamt verschiedene Gehweggrundstücksflächen entsprechend des bayerischen Straßen- und Wegegesetzes an die Gemeinde Hunderdorf übereignet. Über verschiedene Punkte aus dem Bericht des Bauausschusses diskutierten die Gemeinderäte ausführlich.
Einstimmig wurde der Erweiterung der Straßenbeleuchtung an der Windberger Straße um drei Brennstellen sowie in Hofdorf um eine Brennstelle zugestimmt. Desweiteren soll ein Kostenangebot für die Straßenbeleuchtung an der Windberger Straße bis Hunderdorf eingeholt und der Bau des Gehweges mit dem Landkreis erörtert werden.
Vorgelegt wurde dem Gemeinderat auch das Anschreiben zum Bundeswettbewerb „Unser Dorf soll schöner werden“. Nachdem im Ortsbereich noch verschiedene Baumaßnahmen anstehen, entschied der Gemeinderat bei dem diesjährigen Wettbewerb nicht teilzunehmen.
Für den Neubau des FFW-Gerätehauses in Steinburg wurde das Submissionsergebnis für die Schlauchtrocknungsanlage, die Schlauchwaschmaschine und des Einweichtroges zur Kenntnis gegeben. Der Zuschlag wurde einstimmig an den billigsten Angebotssteller erteilt. Auftragswert: 10 000 Mark. Im nichtöffentlichen Teil wurden verschiedene Grundstücksangelegenheiten behandelt.
Quelle: Bogener Zeitung, 02.05.1988


Bundesverband für Selbstschutz informierte
Hunderdorf.
Bei einem interessanten Vortrag im Gasthaus Solcher in Ehren informierte der Bundesverband für den Selbstschutz (BVS) die Bürger des Gemeindebereichs Hunderdorf über die vielfältigen Gefahren in Haus und Freizeit sowie bei Katastrophen und Unglücksfällen.
Eingangs der Veranstaltung stellte der Referent des BVS in einem lebendigen Vortrag die wichtigsten Aufgaben des Zivilschutzes und insbesondere des Selbstschutzes dar. Wie erst bei der letzten Hochwasserkatastrophe ersichtlich geworden sei, könnten die Einheiten des Katastrophenschutzes nicht alle Aufgaben übernehmen. Hier sei auch der einzelne Bürger gefordert, sich und anderen zu helfen. Der BVS wolle deshalb den Bürger informieren und unterrichten, wie er sich selbst vor den Gefahren schützen und Vorsorge treffen könne. In einem weiteren Filmvortrag wurde beispielhaft die Thematik des Schutzraumbaus für den Bürger dargestellt und erläutert. Abschließend berichtete Katastrophenschutzleiter Wolf als Vertreter des Landratsamtes Straubing-Bogen über die Erfahrungen bei der letzten Hochwasserkatastrophe.
Quelle: Bogener Zeitung, 04.05.1988


Hunderdorf bereitet große Investitionen vor
Bürgermeister Weinzierl informierte bei Bürgerversammlung — Kanalisation und RathausNeubau wichtigste Vorhaben
Hunderdorf.
Bei den drei Bürgerversammlungen in Hunderdorf, Steinburg und Gaishausen gab Bürgermeister Egon Weinzierl einen Rechenschaftsbericht über die gemeindlichen Maßnahmen und Geschehnisse. Außerdem wurde über die kommunalen Probleme diskutiert. Der Bürgermeister informierte über das Jahresrechnungsergebnis 1987 sowie über den Haushaltsplan 1988. In der sehr sachlich geführten Diskussion wurden verschiedene Anfragen gestellt. In Steinburg sprach man sich in punkto Hausnumerierung für die Beibehaltung der jetzigen Ortsnamen ohne zusätzliche Straßenbezeichnungen aus. Weinzierl abschließend: „Unser gemeinsames Ziel ist es, daß das Leben für alle Bürger unserer Gemeinde attraktiv und lebenswert bleibt.“
Mit der Bürgerversammlung, so Weinzierl, haben Bürgermeister, Gemeinderat und Verwaltung den vorgeschriebenen Weg beschritten, wonach mindestens einmal jährlich eine Bürgerversammlung abzuhalten ist. Er dankte allen, die zu dieser gemeinsamen Aussprache gekommen waren. Man sei bestrebt gewesen, das Bestmögliche für die Gemeinde zu schaffen und zu erreichen, wobei jedoch für verschiedene Maßnahmen Prioritäten gesetzt werden mußten, so das Gemeindeoberhaupt. Er meinte, daß sich die Bilanz der Gemeinde für das abgelaufene Jahr durchaus sehen lassen könne. Auch der diesjährige Maßnahmenkatalog enthalte zahlreiche gemeindliche Leistungen und vordringliche Probleme.
Zunächst kam der Bürgermeister auf das Rechnungsergebnis 1987 zu sprechen, das ein Gesamtvolumen von 7,6 Millionen Mark umfaßt. Dann zählte Bürgermeister Weinzierl die wichtigsten Investitionsmaßnahmen der Gemeinde von 1987 auf, wie zum Beispiel Planungskosten für das Verwaltungsgebäude mit 40 000 Mark, den Neubau des FFW-Gerätehauses Steinburg mit 166 877 Mark, gegenüber Zuschußeinnahmen von 50 000 Mark. Für die Schule (Heizungsreparatur) wurden 42 000 Mark ausgegeben. Die Kapelle Rammersberg schlug mit Ausgaben von 17 145 Mark und Einnahmen von 11 700 Mark zu Buche. Für das Sportheim wurden 6 100 Mark ausgegeben. Für die Erschließung des Baugebietes Hochfeld-Süd-Erweiterung wurden Ausgaben von 705 700 Mark getätigt, wobei aus Grundstücksverkäufen und Anschluß- und Erschließungsbeiträgen 407 300 Mark vereinnahmt werden konnten. Die Vermessungskosten Schafberg-Brandstatt bezifferten sich auf 11 300 Mark, die der Straße Lintach-Bauernholz auf 8 600 Mark, für die Restabwicklung des Straßenbaues Lintach-Oberstetten wurden 69 300 Mark ausgegeben, für den Bauabschnitt Hoch-Rammersberg 44 400 Mark, für die Straßenbeleuchtung Thananger 10 000 Mark, für die Kanalleitung Gaishausen-Hunderdorf 593 200 Mark bei Zuschußeinnahmen von 183 000 Mark. Die Friedhoferweiterung kostete 41 000 Mark.
Dann stellte der Gemeindechef den Haushaltsplanentwurf 1988 vor, der im Gesamthaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit rund 6,7 Millionen Mark abschließt. Die größten Kosten verursachen der Bauhof und die Wegeunterhaltung. Kfz-Mittelzuweisungen für den Straßenunterhalt gibt es in Höhe von 107 100 Mark und der Lohnkostenzuschuß für ABM-Arbeiter beträgt 165 000 Mark. Die Ausgaben bei den Personalkosten betragen 253 800 Mark, Straßenunterhaltungskosten (Schottermaterial und dergleichen) 32 000 Mark, Winterdienstkosten 21 000 Mark, Zweckausstattungen 15 000 Mark, Fahrzeugunterhalt 35 000 Mark. Der Schuletat brachte eine Mieteinnahme für das Schulgebäude von 96 500 Mark. Die Unterhalts- und Bewirtschaftungskosten lagen bei 9 100 Mark. Die Schulverbandsumlage bezifferte sich auf 271 800 Mark und die Schülerunfallversicherung auf 11 600 Mark. An freier Finanzspanne könne aus dem Verwaltungshaushalt ein Betrag in Höhe von 932,00 Mark dem Vermögenshaushalt zugeführt werden.
Im Vermögenshaushalt sind an größeren Maßnahmen eingeplant der Neubau des Verwaltungsgebäudes mit Ausgaben für Planungskosten von 40 720 Mark und die Restabwicklung des FFW-Gerätehauses Steinburg mit Ausgaben von 166 870 Mark bei Einnahmen von 50 000 Mark.
Für die Errichtung der Zufahrt für das FFW-Gebäude in Hunderdorf stehen Ausgaben in Höhe von 31 000 Mark an. Für die Errichtung des Kinderspielplatzes im Baugebiet „Hochfeld-Süd-Erweiterung“ sind Kosten von 75 000 Mark eingeplant sowie für die Instandsetzung des Bolzplatzes 80 000 Mark. Für die Restabwicklung des Baugebietes Hochfeld-Süd-Erweiterung stehen Ausgaben von 129 000 Mark an, wobei Einnahmen von 173 000 Mark zu erwarten sind. Zu Buche schlägt auch die Grundabwicklung und Erschließung des Gewerbegebietes mit Ausgaben von 861 000 Mark, wobei Einnahmen aus Grundverkäufen und Zuschüssen von 538 000 Mark erwartet werden. Für die Grundabwicklung verschiedener Straßenbaumaßnahmen sind Ausgaben von 85 000 Mark eingeplant sowie ein Anteilsbetrag für Straßenbaumaßnahmen im Zuge der Flurbereinigung von 200 000 Mark.
Die Planungskosten für die Kanalisation Steinburg betragen 35 000 Mark. Größter Ausgabeposten wird die Kanalisationsbaumaßnahme Gaishausen-Hunderdorf sein, der sich in den Ausgaben mit 1 202 000 Mark niederschlägt, wobei Zuschußeinnahmen und Anliegerbeiträge von 774 000 Mark erwartet werden. Vorgesehen ist auch der Abbruch der alten Friedhofsmauer mit Neugestaltung bei Kosten von 60 000 Mark.
Die Steuerhebesätze sowie die Abgaben und Gebühren der Gemeinde seien nicht erhöht worden, betonte Weinzierl. Er berichtete, daß der gemeindliche Schuldenstand zu Beginn des Jahres bei rund 1,1 Millionen Mark gelegen habe, wobei sich eine Pro-Kopf-Verschuldung von 389 Mark errechne. Am Jahresende werde der Schuldenstand voraussichtlich bei 607 Mark liegen, der, so Weinzierl, unbedenklich sei, denn der Landkreisdurchschnitt liege bei 845 Mark und der Landesdurchschnitt bei 1 354 Mark.
Zum Baugebiet „Hochfeld-Süd“ bemerkte der Bürgermeister, daß im jetzigen Erschließungsteilbereich 35 Bauparzellen liegen, von denen bereits 17 verkauft werden konnten. Die Erschließung habe im letzten Jahr bis auf kleinere Abschlußarbeiten, der Bepflanzungsmaßnahmen und der Feinteerschicht abgeschlossen werden können. Die weitere Baulandausweisung werde man am Bedarf orientieren und eine bereits geplante Erweiterungsmöglichkeit sei darüber hinaus vorhanden.
Optimistisch zeigte sich der Bürgermeister auch bezüglich des Kinderspielplatzes, der zentral auch für die anderen Baugebiete liegen würde. Den Kanal Gaishausen-Steinburg ansprechend, berichtete Weinzierl, daß das Teilstück Thananger-Pumpstation Gaishausen fertiggestellt sei, ebenso die Pumpstation. Das Teilstück Gaishausen ist derzeit noch im Bau. Die Gesamtkosten des Kanalbauabschnittes mit Ableitungskanal nach Hunderdorf beziffern sich auf rund 1,7 Millionen Mark, wofür insgesamt Zuschüsse von 660 000 Mark sowie zinsgünstige Darlehen in Höhe von 780 000 Mark eingehen werden.
Als nächster Bauabschnitt sei dann der Bereich Steinburg vorgesehen. Hier sei auch die Kanalisation bereits seit 1978/79 geplant und aufgrund der strenger werdenden Umweltvorschriften komme man sicher nicht um den Bau der Kanalisation mit Zuleitung zu einer Kläranlage umhin. Der Gemeinderat, so Weinzierl, habe deshalb beschlossen, das Projekt Steinburg für 1989 zur Förderung zu beantragen. Der Baubeginn hänge wesentlich von der Finanzierung beziehungsweise Bezuschussung ab.
Rathausneubau ist dringend!
Als dringend bezeichnete der Sprecher den Neubau des Rathauses in Hunderdorf, nachdem das vorhandene Gebäude zu klein sei. Die Planung sehe im Kellergeschoß einen Luftschutzraum mit etwa 250 Plätzen, im Erdgeschoß die Verwaltungsräume und im ersten Stock die Bürgermeisterzimmer und den Sitzungssaal sowie im Dachgeschoß einen Mehrzweckraum und die Registratur vor. Als Baugrundstück sei das gemeindliche Grundstück neben der Apotheke zur Verfügung. Die Baukosten seien mit 2,4 Millionen Mark veranschlagt. Der FAG-Mittelzuschuß sei nur mit einem Fördersatz von 35 Prozent in Aussicht gestellt worden, wobei sich folgende Finanzierung ergeben würde: FAG-Zuschuß 640 000 Mark, Bundeszuschuß für Schutzraumbau 248 000 Mark, Eigenmittel der Gemeinde 1,5 Millionen Mark. Man sei noch um einen höheren Zuschuß bemüht, jedoch wirke sich hier nachteilig die gute Finanzlage der Gemeinde aus. Der Baubeginn werde für den Sommer angestrebt. Die Fertigstellung sei im Sommer 1989 geplant.
Dann zeigte der Bürgermeister die Bemühungen der Gemeinde auf, auch im Gewerbegebiet an der Thananger Straße Betriebe anzusiedeln. Ein einheimischer Betrieb und die damit verbundenen Arbeitsplätze hatten gehalten werden können. Seitens der Gemeinde seien die planungsrechtlichen und grundstücksmäßigen Voraussetzungen für das neue Bauvorhaben geschaffen, ließ Weinzierl wissen.
Ein schwerer Schlag für die Gemeinde seien auch die Massenentlassungen bei der Firma Nolte, wobei sich die Gemeinde gleich nach Bekanntwerden des geplanten Stellenabbaues mit Resolutionen an den Firmenchef und an die Politiker gewandt habe.
Ein neues Problem, so Weinzierl, komme auf die Gemeinde zu mit der Flachdachsanierung am Hauptschulgebäude. Hier sei ein Architekturbüro beauftragt worden, eine umfassende Sanierung zu planen.
Des weiteren berichtete der Bürgermeister, daß sich der Gemeinderat mit der Neugestaltung des Bahnhofsgeländes befaßt und ein Entwurfskonzept in Auftrag gegeben habe. Es seien auch Eingaben an das Straßenbauamt und den Landkreis gerichtet worden, bezüglich der Weiterführung des Rad- und Fußgängerweges von Hunderdorf nach Steinburg-Neukirchen sowie möglichen Straßenunterführungen an der Windberger Straße und zum Sportplatz.
Am Schluß seiner Ausführungen dankte Bürgermeister Egon Weinzierl allen für das gute Miteinander und für die Unterstützung bei der Bewältigung der gemeindlichen Maßnahmen. Sein Dank galt dem Gemeinderat, den Behörden, Staatsminister Alfred Dick, den Bundestagsabgeordneten, Landrat Ingo Weiß und dem Verwaltungspersonal mit Geschäftsleiter Kern an der Spitze. Weinzierl dankte auch allen Bürgerinnern und Bürgern für die Aufgeschlossenheit gegenüber den gemeindlichen Belangen und bat sie auch künftig um Mit- und Zusammenarbeit.
In den jeweils anschließenden und sehr sachlich geführten Diskussionen wurden hauptsächlich Fragen bezüglich des Bahngeländes, des Ausbaues des Gehweges Windberger Straße/Hunderdorf mit Straßenbeleuchtung angesprochen, ein besserer Aufstellplatz der Container am Bahnhof vorgeschlagen sowie die Industriegebietserweiterung im Bereich Nolte angesprochen.
Im Bereich Steinburg wurden neben der Hausnumerierung — sie soll ohne zusätzliche Straßennamen erfolgen — noch der Kanalisationsbauabschnitt angesprochen und das Arbeitsprogramm, der Flurbereinigung kritisiert, die 1990 die Anordnung einer Unternehmensflurbereinigung vorsehe, sowie kleinere Instandsetzungsarbeiten am Kinderspielplatz vorgebracht.
Quelle: Bogener Zeitung, 05.05.1988


Wann ist mein Kind schulreif?
Interessanter Vortrag anläßlich eines Elternabends im Kindergarten
Hunderdorf .
Neben dem Tonbild „Konzentration mangelhaft“ stand bei einem Elternabend des Kindergartens St. Josef in Hunderdorf ein Referat der Kindergartenleiterin Roswitha Häringer im Mittelpunkt. Dabei erfuhren die Erziehungsberechtigten neben den Voraussetzungen für die Schulreife aus Hinweise und Tips, wie man das Kind in den ersten Schuljahren fördern kann.
Kindergartenleiterin Roswitha Häringer stellte fest, daß der Schulbeginn für Eltern und Kinder ein einschneidender Abschnitt im Leben sei und daß man ihm deshalb genügend Aufmerksamkeit schenken und ihn nicht zu selbstverständlich nehmen sollte. Besonders die heurige Aufforderung der Schule an die noch nicht schulpflichtigen Kinder, die Schuleinschreibung aufzusuchen, sollte nicht einfach befolgt, sondern gut überlegt werden, meinte die Referentin.
Dann wurde das Tonbild „Konzentration — mangelhaft“ vorgeführt. Das Tonbild handelte von einem sehr wichtigen Aspekt der Schulreife, nämlich der Konzentration. Erziehung zur Konzentration beginnt nicht erst in der Schule. Sie setzt bereits im frühesten Kindesalter ein. Wenn die Eltern die Fähigkeit zur Aufmerksamkeit und Konzentration in ihrem Kind von Geburt an pflegen und wecken, kann auch die Schule ihren Bildungsauftrag erfüllen. Mit diesen Sätzen läßt sich das Tonbild zusammenfassen.
Weitere Bedingungen, daß ein Kind schulreif ist, führte anschließend Roswitha Häringer aus. Die körperliche Reife sei gegeben, wenn der sogenannte Gestaltwandel abgeschlossen sei und wenn die Körperbeherrschung gut entwickelt sei. Das Kind sollte geistig aufgeschlossen sein. Es sollte Neugierde zeigen. Das Kind sollte zuhören und sich etwas merken können. Es sollte ein großes Unterscheidungsvermögen aufweisen. Zudem sollten sich Kreativität und Aktivität zeigen. Eine weitere Überlegung war: Wie schaut es mit der seelischen Eigenständigkeit aus? Dabei erläuterte die Referentin die sog. kleine Pubertät, die Trennung von daheim, das Eigentumsgefühl und die Gemeinschaftsfähigkeit. Neben den Bedingungen der Schulreife gab Roswitha Häringer auch Hinweise und Tips, wie die Eltern das Kind in den ersten Schultagen fördern können.
Hinsichtlich der körperlichen Förderung nannte sie den gesunden Schlaf, die ausreichende Ernährung, die Ertüchtigung der Sinne und die Entfaltung der körperlichen Geschicklichkeit. Die geistige Aufgeschlossenheit könne wiederum gefördert werden, wenn man die Unternehmungslust und Aktivität der Kinder anrege. Man sollte Kinder auch Entscheidungen treffen lassen. Vor allem aber müsse jede Neugierde befriedigt, das Gedächtnis geschult werden. Auch eine Förderung im seelischen Bereich kann erreicht werden. So sollten die Kinder rechtzeitig, aber altersgemäß aufgeklärt werden. Man sollte auch schon einmal eine „kleine“ Trennung von der Familie vorbereiten. Pünktlichkeit und Selbständigkeit müßten gefördert werden. Nicht der Leistungsdruck, sondern das Lob stehe im Vordergrund. Bei sogenannten faulen Kindern müßte man eine Ursachenforschung betreiben.
Sollte ein Kind vom Schulbesuch zurückgestellt worden sein, dann gelte es, folgendes zu beachten: Man ergründet die Ursachen und handelt entsprechend, indem man das Kind halt noch reifen lasse, einen Arzt (Facharzt) aufsuche oder zur Erziehungsberatung gehe. Auf keinen Fall dürfe das Kind bloßgestellt werden. Die Referentin widmete sich nun dem Thema, wie man dem Kind helfen könne, den Schulalltag zu bewältigen. Sie gab folgenden Überblick: Hilfe bei der Zeiteinteilung, Ordnung halten, verkehrsgerechtes Verhalten, ausreichendes Frühstück, keine Hetze am Morgen, genügend Ausgleich zur Schule, Zusammenarbeit von Eltern und Schule.
Abschließend erläuterte Roswitha Häringer, wie die Kinder im Kindergarten auf die Schule vorbereitet würden. Die körperliche Reife werde beim Turnen, Basteln, Malen und Kleben gefördert. Die soziale Reife erfährt eine Förderung dadurch, daß die Kinder einen längeren Zeitraum am Tag von daheim getrennt seien und in einer größeren Gruppe lebten. Sprachliche Förderung geschehe durch Hören und Erzählen von Geschichten und Märchen. Wenn Kinder Arbeitsblätter oder didaktische Spiele machten, so werde das logische Denken entwickelt. Gedächtnisschulung und Konzentrationsförderung kämen bei Memoryspielen und Konzentrationsübungen nicht zu kurz.
Im Anschluß an das Referat hatten die Eltern noch viele Fragen, die von den Erzieherinnen mit den Eltern besprochen wurden.
Quelle: Bogener Zeitung, 05.05.1988


Neue Erkenntnisse über den Namen Hunderdorf
Bisher ist es uns nicht gelungen, wissenschaftliche Erklärungen über die Herkunft des Namens Hunderdorf zu bekommen. Was wir bisher darüber wissen, sind Vermutungen. Im Heimatbuch der Gemeinde Hunderdorf lesen wir auf Seite 8: „Von Mund zu Mund hat sich vererbt, daß seine Gründung auf den Grafen von Bogen zurückgeht, der im Tal seine Hundestallungen hatte, daher der Name Hundedorf-Hunderdorf. Andere wollen wissen, daß auf Schloß Steinburg ein Besitzer Hunthari hieß und seinen Hundezwinger in Hunderdorf hatte.“
Professor Fink vom Kloster Metten ist auch der Meinung, daß Hinderendorf, wie der Ort einmal hieß, auch bedeuten könnte „der Ort hinter den Hügeln“. Landschaftlich gesehen ist das eine mögliche Erklärung, weil Hunderdorf in einem Talkessel, umgeben von Höhen liegt.
Ein gewisser Paul Helmut Hundhausen ist bei der Erforschung seines Namens „Hundhausen“ zu weiteren interessanten Erkenntnissen gekommen.
1. Der Name Hunderdorf kann sehr wohl von Hunthari kommen. Verschiedene Orte im süddeutschen Raum führen ihren Namen auf die Hunta-Hundertschaft zurück, z. B. die drei Orte Hundersingen im Gebiet der Schwäbischen Alb. Dort gab es „Muntericheshuntare“ und „Goldineshuntare“. Diese erhielten ihre Namen von dem Titel „Huntari“, der eine Übersetzung des lateinischen centenarius war, was die Bezeichnung der Huntaren an der Donau als Centenen bestätigt. Hunno, Hundo oder Hunthari kann als Titel eines Unterbeamten der Gaugrafen gedeutet werden, der für die Gerichtsbarkeit zuständig war, oder der Sitz einer Hundertschaft (Honnschaft) gewesen ist.
2. Der Ort Hundersingen war der Sitz der centena Eritgau; dessen Hochadelsvertreter Dietrich von Hutzingen führte wie Hunderdorf den springenden Hund im Wappen. Hundsheim führt seinen Namen auf Hunno, Hunne-Zentgraf zurück.
3. Aus der Beschreibung des Namens Hundsfeld erfahren wir, daß der Hund „Sinnbild des niederen Gerichts“ ist, d. h. jener Centen, die noch keine Halsgerichte waren, sondern kleine Gerichte gewisser Grundherren, besonders von Stiften und Klöstern.
Wenn wir aus den neuen Quellen auch nicht recht schlauer geworden sind, so sind doch Parallelen zum Namen und zum Wappen anderer „Hund-Orte“ erkennbar.
Der Hund im Wappen der Gemeinde hat keine Beziehung zum Ortsnamen. Er wurde vielmehr dem Wappen des Klosters Windberg entnommen, denn nach den Grafen von Windberg (später Grafen von Bogen) übte das Kloster die Grundherrschaft über das Gebiet um Hunderdorf aus. Der Hund im Wappen des Klosters findet sich erstmals auf einem Siegel des Jahres 1374, also zu einer Zeit, als der Name Hunderdorf schon lange bekannt war.
Bei der großen Zahl von Grundholden hatte das Kloster, ähnlich wie auch die vielen Grund- und Hofmarken, seine eigene niedere Gerichtsbarkeit und seinen eigenen Richter. So kann die Wahl des Hundes für das Wappen als Zeichen der Patrimonaialgerichtsbarkeit angesehen werden.
4. In einem Zeitungsartikel des Straubinger Tagblattes beschäftigt sich Willibald Schmidt mit dem Namen Hunderdorf. Dort lesen wir, daß Mondschein die Herkunft des Namens vom Personennamen Huntard oder huntari nicht für glaubwürdig hält, da die Wissenschaft außerhalb Alemanniens diesen Vorschlag nicht zuläßt. Der Name Hunderdorf bzw. Hundldorf kommt noch in den Gemeinden Amselfing und Mariaposching vor. Gemeinsam ist den drei Orten die Beschaffenheit des Siedlungsbodens in Flußnähe, für die Zeit der Landnahme und des Anbaues zweifellos über nasses, sumpfiges, nur stellenweise siedlungsfreundliches Terrain. Ein altdeutsches Wort „hunt“ mit der Bedeutung „Moor, Moos, Sumpf“ könnte bestimmend für den Namen Hunderdorf gewesen sein. Das ergibt also für Hunderdorf die Erklärung: Siedlung am bzw. überm Moos. Herr Notar Höglmeier gibt den Hinweis, daß bei Hunderdorf eine typische Sumpfpflanze wächst, die Iris sibirica.
5. Der Ortsname könnte auch auf die eingedrungenen Bajuwaren hinweisen:
heri; hunda = Kriegsbeute; hundari = Mit Gewalt besetztes Gebiet.
Zusammenfassung der möglichen Erklärungen:
Hunderdorf – Der Ort hinter den Höhenzügen
– Der Sitz eines Unterbeamten
– Der Sitz einer Hundertschaft
– Der Ort mit 100 Wohnplätzen
– Siedlung am bzw. überm Moos
– Mit Gewalt besetztes Gebiet
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 06.05.1988


Zweckverband Abfallbeseitigung Straubing Stadt und Land informiert:
Im einzelnen Haushalt ist der Anteil der Problemabfälle im Verhältnis zum übrigen Hausmüll mengenmäßig meist sehr gering. Sehr hoch dagegen ist deren Schadstoffgehalt. In Unkenntnis oder mangels umweltschonender Beseitigungsmöglichkeiten werden diese Problemstoffe oft in die Kanalisation gespült oder in die Mulltonne geworfen. Sie belasten damit Müllverbrennung, Deponien und Kläranlagen. Luft, Boden und Wasser können gefährdet werden.
Um den wirkungsvoller als bisher entgegenzuwirken, führt der Zweckverband Abfallbeseitigung Straubing Stadt und Land in der Stadt Straubing und im Landkreis Straubing-Bogen dieses Jahr wiederum eine kostenlose Problemmüllsammelaktion zur Entgiftung des Hausmülls durch.
Folgende Problemabfälle können abgeliefert werden:
– Altlacke, Altfarben, Holzschutzmittel, Abbeizmittel, Leim- und Klebemittelabfälle, Rostschutzmittel, Imprägniermittel, Wachse, Fette und Öle, Ölfilter
– Lösungsmittelgemische, Verdünner, Terpentin, Waschbenzin, Kaltreiniger, Fleckenentferner, Spiritus, Tri, Aceton, Glyzerin, Frostschutzmittel
– Säuren, Laugen; Salze, Metallputzmittel, Herdputzmittel, Backofenreiniger, WC-Reiniger, Abflußreiniger, Entkalker, Salmiakgeist, Waschmittelreste
– Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Altmedikamente, Kosmetika
– Trockenbatterien, Knopfzellen, Flachbatterien und Monozellen (z.B. aus Polaroid Filmbox), Autobatterien
– Chemische Abfälle aus Heimlabors, Fixierbäder, Bleichbäder, Entwicklungsbäder
– Altöl
– Quecksilber (z.B. Schalter und Thermometer), Leuchtstoffröhren, Glühbirnen, Spraydosen mit Inhalt usw.
Machen Sie von unserem Angebot Gebrauch!
Bringen Sie bitte die Abfälle möglichst in ihren ursprünglichen Behältnissen. Schütten Sie nichts zusammen, damit Sie keine chemischen Reaktionen auslösen, die gefährlich werden könnten.
Nicht abgegeben werden können:
Munition, Sprengkörper, pyrotechnische Artikel (z. B. Feuerwerkskörper), Druckgasflaschen, Abfälle aus Gewerbe und Industrie, Altreifen.

Quelle: Aus dem Perlbachtal, 06.05.1988


Tag des Baumes 1988
Unter dem Leitthema
„Wald und Wild“
ruft die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald zum Tag des Baumes 1988 auf. Anlaß zu dem Leitthema für das Jahr 1988 ist die Neufassung des Bayerischen Jagdgesetzes, welches dem Zustand der Vegetation des Waldes nunmehr Vorrang einräumt, insbesondere der Waldverjüngung. Hiermit erhofft man sich einen wirksamen Waldschutz. Die verschiedenen Aktionen der Schutzgemeinschaft haben in den vergangenen Jahren ein sehr reges Interesse in der Öffentlichkeit gefunden. Besonders stark war die Beteiligung der Schulen.
Die Forstverwaltung meldete 2 754 Veranstaltungen, der Landesverband für Gütenbau und Landespflege nannte 1.150. Die Gesamtzahl lag wiederum erheblich über 4000, da sich z. B. auch Gruppen der Naturschutz- und Heimatverbände, der Bundeswehr und der US-Armee sowie der Lions beteiligt haben.
Die meisten Veranstaltungen fanden im Walde statt. Dort war das am häufigsten behandelte Thema „Umwelt am Beispiel Wald“. Aber auch ähnliche Themen, wie „Natur und Umweltschutz im Wald“, „Biotop- und Artenschutz“, „Schutzwald“, „Waldschäden“ fanden reges Interesse.
Auch in diesem Jahr hat die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald zur Leitidee für den Tag des Baumes 1988 ein Merkblatt erstellt und hofft, damit eine Informationshilfe zu geben. Soweit örtlich nicht dringendere Themen herauszustellen sind, sollte der gegebene Leitgedanke möglichst in der Zeit vom 23. März bis 25. Mai 1988 der Öffentlichkeit nahegebracht werden. Das Landratsamt unterstützt das Bemühen der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald und bittet die Gemeinden, alle Veranstaltungen zum Tag des Baumes in jeder Weise zu fördern und nach Möglichkeit auch selbst als Träger von Veranstaltungen aufzutreten.
Die Lehrkräfte und Jugendleiter werden gebeten, sich persönlich dafür einzusetzen, daß der Tag des Baumes zweckentsprechend durchgeführt und begangen wird.
Zusatz für die Mitgliedsgemeinden im Verein Naturpark Bayer. Wald e.V.:
Bäume für den „Tag des Baumes“ können auch heuer wieder kostenlos vom Verein bezogen werden. Meldungen mit Angaben über Art und Anzahl nimmt bis spätestens 1. Mai 1988 das Landratsamt entgegen.
Die Schulleitungen werden gebeten, ihren Bedarf über die Gemeinden bzw. in Absprache mit ihnen zu bestellen.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 06.05.1988


Bekanntmachung der Haushaltssatzung
(durch Niederlegung in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft und Bekanntgabe der Niederlegung durch Anschlag an der Amtstafel der Verwaltungsgemeinschaft und den Gemeindetafeln der Mitgliedsgemeinden oder Mitteilung in einer Tageszeitung nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde)
Die Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf hat die Haushaltssatzung für das Jahr 1988 erlassen. Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 1988 in Kraft.
Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf in Kirchgasse 8, 8447 Hunderdorf (Zimmer Nr. 3) niedergelegt (Art. 10 Abs. 1 VGemO) und zur Einsicht des ganzen Jahres innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden bereitgelegt (§ 4 Bekanntmachungsverordnung). Dort wurde auch der Haushaltsplan gemäß Art. 10 Abs. 2 VGemO, Art. 41 KommZG, Art. 65 Abs. 3 GO vom 06.05.88 bis einschließlich 17.05.88 öffentlich aufgelegt.
Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Hunderdorf, 20.04.88
Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf
gez. Lobmeier, Gemeinschaftsvorsitzender
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 06.05.1988


Vom Gemeinderat Hunderdorf
(Sitzung am 28.04.1988)

Bei dieser am Donnerstagabend stattgefundenen Sitzung befaßte sich der Gemeinderat mit dem Gemeindeetat 1988. Nach Beratung des vorgelegten Entwurfes wurde der Haushaltsplan mit kleineren Änderungen angenommen und sodann die entsprechende Haushaltssatzung einstimmig beschlossen. Der Gemeindehaushalt 1988 umfaßt 6,7 Mill. DM. Er enthält wieder zahlreiche Investitionsmaßnahmen, wobei im Vordergrund der Kanalbau sowie die Rathausneubaumaßnahme stehen. Zugestimmt wurde auch der Erweiterung der Straßenbeleuchtung Windberger Strasse und Hofdorf. Am Bundeswettbewerb „Unser Dorf soll schöner werden“ nimmt die Gemeinde noch nicht teil.
Eingangs wurde dem Gemeinderat das Ergebnis der Jahresrechnung 1987 bekanntgegeben. Demnach schließt das Rechnungsergebnis ab im Verwaltungshaushalt mit 4.042.000 DM und im Vermögenshaushalt mit 3.619.000 DM, so daß sich das Gesamtergebnis auf 7.661.000 DM beziffert. Das Ergebnis wurde ohne Einwendungen zur Kenntnis genommen und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuß verwiesen.
Dann ging es an die Beratung und Beschlußfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1988 einschl. Investitionsprogramm bis 1991. Der Entwurf wurde angenommen. Lediglich der Bürgersteig Lindfelder Weg wurde auf das heurige Jahr vorgezogen sowie Kosten für Straßenbeleuchtungsmaßnahmen zusätzlich aufgenommen.
Der Haushaltsplan 1988 schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.342.600 DM und im Vermögenshaushalt mit 3.347.400 DM ab. Das Gesamthaushaltsvolumen beziffert sich somit 1988 auf 6.690.000 DM. Die größeren Einnahmen im Verwaltungshaushalt sind Feuerschutzabgabe 7.800 DM, Schulhausmiete 96.500 DM, Straßenunterhaltszuschuß 107.100 DM, ABM-Zuweisungen 165.000 DM, Kanalbenützungsgebühren und Abwasserabgabe 126.000 DM, Bestattungs- und Grabgebühren 34.400 DM, Wasserverbrauchsgebühren 28.500 DM, allgemeine Mieteinnahmen und Heizkostenersätze 23.200 DM, Grundsteuer A – Landwirtschaft 49.500 DM, Grundsteuer B – 237.000 DM, Gewerbesteuer 270.000 DM, Einkommensteueranteil 1.063,500 DM, staatliche Schlüsselzuweisungen 982.600 DM, Grunderwerbsteuer 15.000 DM, Schulddienstbeihilfen 42.500 DM.
Die gewichtigeren Ausgaben im Verwaltungshaushalt stellen dar, Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit 80.500 DM, Ausgaben für Feuerwehren einschl. Fahrzeugunterhalt und Ergänzungsbeschaffungen 49.100 DM, Schulhausunterhalt und Schulverbandsumlage 281.000 DM, Personal- und Bewirtschaftungskosten, Zuschuß für Kindergarten 83.000 DM, Sportplatzunterhalt 14.200 DM, Bauhof und Straßenunterhalt einschl. Personalkosten und ABM-Maßnahmen 366.400 DM, Straßenbeleuchtung 24.500 DM, Abwasserbeseitigung einschl. Kläranlagenbetrieb und Abführung Abwasserabgabe 114.100 DM, Bestattungswesen 26.200 DM, Wasserversorgung 41.000 DM, Gewerbesteuerumlage 75.000 DM, Kreisumlage 798.900 DM, Verwaltungsgemeinschafts-Umlage 195.800 DM.
Im Vermögenshaushalt sind folgende größere Investitionsmaßnahmen für 1988 vorgesehen: Neubau des Verwaltungsgebäudes mit Ausgaben von 1.000.000 DM gegenüber Zuschußeinnahmen von rd. 400.000 DM, Restabwicklung des FFW-Gerätehauses Steinburg mit Ausgaben von 128.000 DM gegenüber Zuschußeinnahmen von 137.000 DM, Zufahrt zum FFW-Gerätehaus Hunderdorf 31.000 DM, an Ausgaben Grunderwerb und Spielgeräte für Kinderspielplatz „Hochfeld-Süd-Erweiterung“ 75.000 DM, Sanierung Bolzplatz 80.000 DM, Einnahmen aus Grunderwerb Baugebiet 100.000 DM, Gewerbegebiet Ausgaben 861.000 DM zu Einnahmen von 538.000 DM, Restabwicklung Baugebiet „Hochfeld-Süd-Erw.“ Erschließungsstraße Ausgaben 35.000 DM gegenüber Einnahmen von 50.000 DM, Anliegerbeiträge Ringstraße/Siedlungsstraße 120.000 DM, Straßenbaumaßnahme im Zuge der Flurbereinigung Ausgaben 200.000 DM, Kanalplanung Steinburg 35.000 DM, Restabwicklung Kanalisation Gaishausen 1.200.000 DM, Zuschüsse 624.000 DM, Beiträge 150.000 DM, Oberflächenwasserkanal Gewerbegebiet 80.000 DM, Erweiterung der Straßenbeleuchtung 10.000 DM.
Dann beschloß der Gemeinderat Antrag auf Grundbuchberichtigung zu stellen für die Abwicklung der Gehwegflächen in Steinburg. Hiernach werden vom Straßenbauamt verschiedene Gehweggrundstücksflächen entsprechend des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes an die Gemeinde Hunderdorf übereignet. Sodann wurde der Gemeinderat informiert über den Bericht des Bauausschusses, und die verschiedenen Punkte wurden sodann im Gemeinderat noch weiter erörtert.
Folglich wurde vom Gemeinderat einstimmig die Erweiterung der Straßenbeleuchtung an der Windberger Straße um drei Brennstellen sowie in Hofdorf um eine Brennstelle zugestimmt. Desweiteren soll ein Kostenangebot für die Straßenbeleuchtung an der Windberger Straße bis Hunderdorf eingeholt werden und der Bau des Gehweges mit dem Landkreis erörtert werden.
Vorgelegt wurde dem Gemeinderat auch das Anschreiben zum Bundeswettbewerb „Unser Dorf soll schöner werden“. Nachdem im Ortsbereich noch verschiedene Baumaßnahmen anstehen, entschied der Gemeinderat bei dem diesjährigen Wettbewerb nicht teilzunehmen.
Für den Neubau des FFW-Gerätehauses in Steinburg wurde noch das Submissionsergebnis für die Schlauchtrocknungsanlage und Schlauchwaschmaschine und eines Einweichtroges zur Kenntnis gegeben. Der Zuschlag wurde einstimmig an den billigsten Angebotssteller erteilt. Auftragswert ca. 10.000 DM.
Im nichtöffentlichen Teil wurden verschiedene Grundstücksangelegenheiten behandelt.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 06.05.1988


Bürgerversammlungen in Hunderdorf
22.04. in Hunderdorf, Gasthaus Baier-Edbauer
23.04. in Steinburg, Gasthaus Solcher/Niedermeier
29.04. in Gaishausen, Gasthaus Gierl, Rammersberg
Bei den drei diesjährigen Bürgerversammlungen gab Bürgermeister Egon Weinzierl einen Rechenschaftsbericht über die gemeindlichen Maßnahmen und Geschehnisse. Desweiteren stand eine gemeinsame Aussprache über die im Vordergrund des kommunalen Lebens stehenden Probleme. Dabei informierte der Bürgermeister auch über das Jahresrechnungsergebnis 1987 sowie über den Haushaltsplan 1988. In der sehr sachlich geführten Diskussion wurden verschiedene Anfragen gestellt und in Steinburg sprach man sich für die Hausnumerierung bei Beibehaltung der jetzigen Ortsnamen ohne zusätzliche Straßenbezeichnungen aus. Weinzierl abschließend: „Unser gemeinsames Ziel ist es und sollte es sein, daß das Leben für alle Bürger unserer Gemeinde attraktiv und lebenswert bleibt.
Bürgermeister Egon Weinzierl hieß eingangs neben den jeweils doch recht zahlreich gekommenen Bürgerinnen und Bürger, zweiten Bürgermeister Feldmeier, die Gemeinderäte sowie VG-Geschäftsleiter Kern willkommen. Mit der Bürgerversammlung, so Weinzierl, haben Bürgermeister, Gemeinderat und Verwaltung den vorgeschriebenen Weg beschritten, wonach mindestens einmal jährlich eine Bürgerversammlung abzuhalten ist und dankte allen, die zu dieser gemeinsamen Aussprache gekommen waren. „Man sei bestrebt gewesen, das Bestmögliche für die Gemeinde zu schaffen und zu erreichen, wobei jedoch für verschiedene Maßnahmen Prioritäten gesetzt werden mußten“, so das Gemeindeoberhaupt. Er meinte, daß sich die Bilanz der Gemeinde für das abgelaufene Jahr durchaus sehen lassen könne und auch der heurige Maßnahmenkatalog zahlreiche gemeindliche Leistungen und vordringliche Probleme enthält.
Maßnahmen 1987
Zunächst kam der Bürgermeister auf das Rechnungsergebnis 1987 zu sprechen. das ein Gesamtvolumen von 7.661.237 DM umfaßt. Dann zählte Bürgermeister Weinzierl die gewichtigeren Investitionsmaßnahmen der Gemeinde von 1987 auf, wie z.B. Planungskosten für das Verwaltungsgebäude mit ca. 40.000 DM, den Neubau des FFW-Gerätehauses Steinburg mit 166.877 DM an Ausgaben gegenüber Zuschußeinnahmen von 50.000 DM.
Für die Schule (Heizungsreparatur) wurden 42.000 DM ausgegeben. Die Kapelle Rammersberg schlug mit Ausgaben von 17.145 DM und Einnahmen von 11.700 DM zubuche. Für das Sportheim wurden 6.100 DM ausgegeben. Für die Erschließung des Baugebietes Hochfeld-Süd-Erweiterung wurden Ausgaben von 705.700 DM getätigt, wobei aus Grundstücksverkäufen und Anschluß- und Erschließungsbeiträgen 407.300 DM vereinnahmt werden konnten.
Die Vermessungskosten Schafberg-Brandstatt bezifferten sich auf 11.300 DM, die der Straße Lintach-Bauernholz auf 8.600 DM. Für die Restabwicklung des Straßenbaues Lintach-Oberstetten wurden 69.300 DM ausgegeben, für den Bauabschnitt Hoch-Rammersberg 44.400 DM, für die Straßenbeleuchtung Thananger 10.000 DM, für die Kanalleitung Gaishausen-Hunderdorf 593.200 DM bei Zuschußeinnahmen von 183.000 DM. Die Friedhofserweiterung schlug noch mit 41.000 DM zubuche.
Haushalt 1988
Dann stellte der Gemeindechef den Haushaltsplanentwurf 1988 vor, der im Gesamthaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 6.690.000 DM abschließt. Das größte Kostenvolumen ist der Bauhof und die Wegeunterhaltung. Hier bezifferten sich die Kfz-Mittelzuweisungen für den Strassenunterhalt auf 107.100 DM und der Lohnkostenzuschuß für ABM-Arbeiter auf 165.000 DM.
Die Ausgaben waren an Personalkosten 253.800 DM, Strassenunterhaltungskosten (Schottermaterial udgl.) 32.000 DM, Winterdienstkosten 21.000 DM, Zweckausstattungen 15.000 DM, Fahrzeugunterhalt 35.000 DM.
Der Schuletat brachte eine Mieteinnahme für das Schulgebäude von 96.500 DM. Die Unterhalts- und Bewirtschaftungskosten lagen bei 9.100 DM. Die Schulverbandsumlage bezifferte sich auf 271.800 DM und die Schülerunfallversicherung auf 11.600 DM.
An freier Finanzspanne könne aus dem Verwaltungshaushalt ein Betrag von 932.00 DM dem Vermögenshaushalt zugeführt werden. Im Vermögenshaushalt sind an größeren Maßnahmen eingeplant, der Neubau des Verwaltungsgebäudes mit Ausgaben für Planungskosten von 40.720 DM, die Restabwicklung des FFW-Gerätehauses Steinburg mit Ausgaben von 166.870 DM bei Einnahmen von 50.000 DM. Für die Errichtung der Zufahrt für das FFW-Gebäude in Hunderdorf stehen Ausgaben in Höhe von 31.000 DM an. Für die Errichtung des Kinderspielplatzes im Baugebiet „Hochfeld-Süd-Erweiterung“ sind Kosten von 75.000 DM eingeplant sowie für die Instandsetzung des Bolzplatzes 80.000 DM.
Für die Restabwicklung des Baugebietes Hochfeld-Süd-Erweiterung stehen Ausgaben von 129.000 DM an, wobei Einnahmen von 173.000 DM zu erwarten sind. Zubuche schlägt auch die Grundabwicklung und Erschließung des Gewerbegebietes mit Ausgaben von 861.000 DM, wobei Einnahmen aus Grundverkäufen und Zuschüssen von 538.000 DM erwartet werden.
Für die Grundabwicklung verschiedener Straßenbaumaßnahmen sind Ausgaben von 85.000 DM eingeplant sowie ein Anteilsbetrag für Straßenbaumaßnahmen im Zuge der Flurbereinigung von 200.000 DM.
Die Planungskosten für die Kanalisation Steinburg betragen 35.000 DM. Größter Ausgabeposten wird die Kanalisationsbaumaßnahme Gaishausen-Hunderdorf sein, der sich in den Ausgaben mit 1.202.000 DM niederschlägt, wobei Zuschußeinnahmen und Anliegerbeiträge von 774.000 DM erwartet werden. Vorgesehen ist auch der Abbruch der alten Friedhofsmauer mit Neugestaltung bei Kosten von 60.000 DM.
Niedrige Pro-Kopf-Verschuldung
Die Steuerhebesätze sowie die Abgaben und Gebühren der Gemeinde seien nicht erhöht worden, betonte Weinzierl. Er berichtete, daß der gemeindliche Schuldenstand zu Beginn des Jahres bei rd. 1,1 Mill. DM liege, wobei sich eine Pro-Kopf-Verschuldung von 389.00 DM errechne. Am Jahresende werde der Schuldenstand voraussichtlich bei 607.00 DM liegen, der, so Weinzierl, unbedenklich sei, denn der Landkreisdurchschnitt liege bei 835.00 DM und der Landesdurchschnitt bei 1.354,00 DM.
Zum Baugebiet „Hochfeld-Süd“ merkte der Bürgermeister an, daß im jetzigen Erschließungsteilbereich 35 Bauparzellen liegen, von denen bereits 17 veräußert werden konnten und daß die Erschließung 1987 bis auf kleinere Abschlußarbeiten, der Bepflanzungsmaßnahmen und der Feinteerschicht abgeschlossen wurden. Die weitere Baulandausweisung werde man am Bedarf orientieren und eine bereits geplante Erweiterungsmöglichkeit ist darüberhinaus vorhanden.
Etwas optimistischer zeigte sich der Bürgermeister auch bezüglich des Kinderspielplatzes, der zentral auch für die anderen Baugebiete liegen würde. Den Kanal Gaishausen-Steinburg ansprechend, berichtete Weinzierl, daß das Teilstück Thananger – Pumpstation Gaishausen fertiggestellt ist, ebenso die Pumpstation und sich derzeitig noch das Teilstück Gaishausen sich im Bau befinde. Die Gesamtkosten des Kanalbauabschnittes in. Ableitungskanal nach Hunderdorf beziffern sich auf rd. 1,7 Mill. DM, wofür insgesamt Zuschüsse von 660.000 DM sowie zinsgünstige Darlehen in Höhe von 780.000 DM erhalten werden können. Als nächster Bauabschnitt sei dann der Bereich Steinburg vorgesehen. Hier sei auch die Kanalisation bereits seit 1978/79 geplant und aufgrund der strenger werdenden Umweltvorschriften komme man sicher nicht um den Bau der Kanalisation mit Zuleitung zu einer Kläranlage umhin. Der Gemeinderat, so Weinzierl, habe deshalb beschlossen, das Projekt Steinburg für 1989 zur Förderung zu beantragen. Der Baubeginn hänge wesentlich von der Finanzierung bzw. Bezuschussung ab.
Rathausbau heuer vorgesehen
Als dringend bezeichnete der Sprecher auch den Neubau des Rathauses in Hunderdorf, nachdem das jetzig vorhandene Gebäude zu klein sei. Die Planung sehe im Kellergeschoß insbesondere einen Luftschutzraum mit ca. 250 Plätzen, im Erdgeschoß die Verwaltungsräume und im ersten Stock die Bürgermeisterzimmer und den Sitzungssaal sowie im Dachgeschoß einen Mehrzweckraum und die Registratur vor. Als Baugrundstück sei das gemeindliche Grundstück neben der Apotheke zur Verfügung. Die Baukosten seien mit 2,4 Mill. DM veranschlagt. Der FAG-Mittel-Zuschuß wurde nur mit einem Fördersatz von 35 % in Aussicht gestellt, wobei sich folgende Finanzierung ergeben würde:
FAG-Zuschuß 640.000 DM, Bundeszuschuß für Schutzraumbau 248.000 DM, Eigenmittel der Gemeinde 1,5 Mill. DM. Man sei noch um einen höheren Zuschuß bemüht, jedoch wirke sich hier nachteilig die gute Finanzlage der Gemeinde aus. Der Baubeginn sei für den heurigen Sommer angestrebt. Die Fertigstellung wäre zum Sommer 1989 ins Auge gefaßt.
Dann zeigte der Bürgermeister die Bemühungen der Gemeinde auf, auch im Gewerbegebiet an der Thanangerstraße Betriebe anzusiedeln und erfreulicherweise konnte ein heimischer Betrieb und die damit verbundenen Arbeitsplätze gehalten werden. Seitens der Gemeinde wurden die planungsrechtlichen und grundstücksmäßigen Voraussetzungen für das neue Bauvorhaben geschaffen, ließ Weinzierl wissen.
Ein schwerer Schlag für die Gemeinde seien auch die Massenentlassung bei der Fa. Nolte, wobei sich die Gemeinde gleich nach Bekanntwerden des geplanten Stellenabbaues mit Resolutionen an den Firmenchef und an die Politiker wendete.
Weitergehend sprach Weinzierl die dringend notwendige Hausnumerierung im Bereich Gaishausen/Steinburg an. Ein neues Problem, so Weinzierl, komme auf die Gemeinde zu mit der Flachdachsanierung am Hauptschulgebäude. Hier wurde ein Architekturbüro beauftragt, eine umfassende Sanierung zu planen, wobei man vom Flachdach wegkommen wolle.
Desweiteren berichtete der Bürgermeister, daß sich der Gemeinderat mit der Neugestaltung des Bahnhofsgeländes befaßt habe und hier ein Entwurfskonzept in Auftrag gegeben habe. Es wurden auch Eingaben an das Straßenbauamt und den Landkreis gerichtet bezüglich der Weiterführung des Rad- und Fußgängerweges von Hunderdorf nach Steinburg/Neukirchen sowie evtl. Straßenunterführungen an der Windberger Straße und zum Sportplatz.
Dank des Bürgermeisters
Am Schluß seiner Ausführungen dankte Bürgermeister Egon Weinzierl allen für das gute Miteinander und für die Unterstützung bei der Bewältigung der gemeindlichen Maßnahmen. Sein Dank galt dem Gemeinderat, den Behörden, Staatsminister Alfred Dick, den Bundestagsabgeordneten, Landrat- Ingo Weiß und dem Verwaltungspersonal mit Geschäftsleiter Kern an der Spitze. Weinzierl dankte auch allen Bürgerinnen und Bürgern für die Aufgeschlossenheit gegenüber den gemeindlichen Belangen und bat sie auch künftig um Mit- und Zusammenarbeit.
In den jeweils anschließenden und sehr sachlich geführten Diskussionen wurden hauptsächlich Fragen bezüglich des Bahngeländes, des Ausbaues des Gehweges Windberger Straße/Hunderdorf mit Straßenbeleuchtung angesprochen, ein besserer Aufstellplatz der Container am Bahnhof vorgeschlagen sowie die Industriegebietserweiterung im Bereich Nolte angesprochen.
Im Bereich Steinburg wurden neben der Hausnumerierung – sie soll lt. Bürgerabstimmung ohne zusätzliche Straßennamen erfolgen – noch der Kanalisationsbauabschnitt angesprochen und das Arbeitsprogramm der Flurbereinigung kritisiert, die 1990 die Anordnung einer Unternehmensflurbereinigung vorsehe sowie kleinere Instandsetzungsarbeiten am Kinderspielplatz vorgebracht.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 06.05.1988


Berichtigung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung,
abgedruckt im VG-Blatt am 22.04.1988:
Aufgrund eines Druckfehlers wird § 6 Abs. 2 wie folgt berichtigt:
Der Beitrag beträgt
a) pro qm Grundstücksfläche DM 2,75
b) pro qm Geschoßflache DM 10,00.
§ 10 Abs. 1 Satz 2 lautet wie folgt:
Die Gebühr beträgt DM 0,90 pro Kubikmeter Abwasser.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 06.05.1988


Gemeinderat Windberg beschloß 2 Mill. Haushalt
Sitzung am 15.04.1988

Bei der zuletzt im Sitzungssaal Windberg stattgefundenen Gemeinderatssitzung standen als wichtigste Themen der Grünordnungsplan zum Baugebiet Steinhöhe, der Landschaftsplan, die Bekanntgabe der Jahresrechnung 1987 und der Haushaltsplan 1988 zur Debatte.
Dipl.Ing. Schmeller Ing.Büro Zimmermann stellte eine Skizze des Grünordnungsplanes für das Baugebiet Steinhöhe vor. Diese Skizze beinhaltet die Planung zur Bepflanzung des gesamten Baugebietes Steinhöhe. Nach eingehender Beratung des Gemeinderates wurden einige Änderungen hinsichtlich der Anordnung und Gestaltung der Bepflanzung vorgenommen.
Anschließend erläuterte Dipl.Ing. Schmeller den Vorentwurf zum Landschaftsplan. Nach längerer Beratung beschloß der Gemeinderat die Auslegung, sowie die Bürgeranhörung hinsichtlich dieses Landschaftsplanes. Der Termin wird noch gesondert bekanntgegeben.
Im Anschluß daran wurde dem Gemeinderat die Jahresrechnung 1987 bekanntgegeben. Das Gesamtvolumen dieser Jahresrechnung beträgt in den Einnahmen und Ausgaben 1.301.968,14 DM.
Danach erläuterte Kämmerer .Michl den Haushaltsplan 1988 mit den Anlagen. Nach ausgiebiger Beratung beschloß der Gemeinderat den Haushaltsplan 1988 einstimmig. Der Verwaltungshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 994.500,– DM und im Vermögenshaushalt mit 1.005,600,– DM. Das gesamte Haushaltsvolumen beträgt somit 2.000.100,– DM.
Die wichtigsten Einnahmen im Verwaltungshaushalt sind die Grundsteuer A 17.800, Grundsteuer B 44.000, Gewerbesteuer 10.000, Einkommensteueranteil 246.000, Schlüsselzuweisung 391.400, Hundesteuer 1.600, Grunderwerbssteuer 3.000, Feuerschutzabgabe 4.200, Straßenunterhaltungszuschuß 56.700, Lohnkostenzuschuß vom Arbeitsamt 100.000, Kanalbenutzungsgebühren 18.200, Abwasserabgabe 10.200, Wasserverbrauchsgebühren 26.000 DM.
Die wichtigsten Ausgaben des Verwaltungshaushaltes sind die Personalausgaben 155.300, die Schulverbandsumlage 82.000, die VG-Umlage 57.000, die Kreisumlage 209.000, Gewerbesteuerumlage 2.500, Wasserbezug von der Fernwasserversorgung 20.000, die Weiterleitung der Abwasserabgabe 9.400, Straßenunterhaltungskosten 37.600, der Flächennutzungs- und Landschaftsplan 24.000, Ausgaben für Brandschutz 7.600, Zinsausgaben 30,100 und die Tilgungsausgaben 29.500,– DM. Zahlreiche Investitionsmaßnahmen wurden für das Haushaltsjahr 1988 eingeplant. So steht die Erschließung des Baugebietes Steinhöhe mit einem Kostenaufwand von insgesamt 31.000 DM an.
Die Einnahmen werden etwa 296.000 DM betragen. Die Kostenrestabwicklung für die Löschwasserzisterne Hohenthann wird etwa 20.000 DM betragen. Ebenso wurde der Zuschuß an die Jugendbildungsstätte Windberg mit 7.000 DM eingeplant. Die Straße Geissbergweg wird im Zuge der Flurbereinigung ausgebaut. Die Kostenbeteiligung für den verbreiterten Ausbau wird etwa 80.000 DM betragen. Die Zuschüsse werden mit ca. 60.000 DM angegeben. Die Kosten für die bereits im Bau befindliche GVSTR. Oberbucha-Untermühlbach belaufen sich auf etwa 110.000 DM. Die Einnahmen dazu 80.000 DM.
Die Kosten für den Unimog belaufen sich im Jahre 1988 auf 142.000 DNI. Die Einnahmen wegen des Verkaufs des alten Gemeindeunimog betragen 26.000 DNI. Die Planungskosten zur Dorferneuerung betragen 10.000 DM. Für allgemeine Grundstücksangelegenheiten wurden 135.000 DM eingeplant. Die Kostenbeteiligung der Gemeinde hinsichtlich des Straßenbaus Starzenberg beträgt 4.000 DM.
Im Anschluß an die Haushaltsberatung gewahrte der Gemeinderat einen Zuschuß an den Frauenbund Windberg in höhe von 150,– DM.
Ablehnend stand der Gemeinderat der Teilnahme am Bundeswettbewerb „Unser Dorf soll schöner werden“ -gegenüber.
Bürgermeister Schmidbauer gab abschließend das Schreiben des Fernmeldeamtes Regensburg wegen Kabelanschluß in Windberg bekannt. Dieses Schreiben beinhaltet die Ablehnung des Antrages der Gemeinde zum Kabelanschluß Windberg wegen der geringen Anzahl der Anschließer.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 06.05.1988


Haushaltssatzung der Gemeinde Windberg (Landkreis: Straubing-Bogen) für das Haushaltsjahr 1988
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erläßt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1988 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 994.500 DM und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben 1.005.600 DM mit ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 320 v. H.
b) für die Grundstücke (B) 320 v. H.
2. Gewerbesteuer 300 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 130.000 DM festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 1988 in Kraft.
Windberg, den 15.04.1988
Gemeinde Windberg
gez. Schmidbauer, 1. Bürgermeister
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 06.05.1988


Südfrankreich-Fahrt am 29.07. bis 07.08.1988
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Interessenten der Frankreichfahrt!
Der Landkreis Straubing-Bogen hat 1982 zusammen mit der Gemeinde Windberg, den Städten Bogen und Geiselhöring eine offizielle Partnerschaft mit einigen südfranzösischen Gemeinden – dem Syndikat „Arthez de Beam“ gegründet.
In den Jahren 1985 und 1987 fand bereits ein Gegenbesuch der südfranzösischen Gemeinde Abos in Windberg statt.
Zur diesjährigen Südfrankreichfahrt möchten wir Sie hiermit sehr herzlich einladen, um Land und Leute kennenzulernen und die Partnerschaft mit „Leben zu erfüllen“.
Ingo Weiß, Landrat
Dietmar Schmidbauer, Bürgermeister von Windberg
Vorläufiges Programm
Freitag, 29.07.:
3.30 Uhr Abfahrt von Bogen – Windberg – Würzburg, Saarbrücken – Metz – Reims – Paris
Zwischenübernachtung
Samstag, 30.07.:
Weiterfahrt über Tours – Poitiers – Bordeaux nach Abos
Sonntag, 31.07.:
Ausflug an den atlantischen Ozean (Bademöglichkeiten)
Montag, 01.08.:
Ausflug in die Pyrenäen und Besuch des Wallfahrtsortes Lourdes
Dienstag, 02.08.:
Stadtrundfahrt, Besichtigung, Einkaufsbummel in Pau
Mittwoch, 03.08.:
Tagesausflug nach Spanien
Donnerstag, 04.08.:
Ausflug an den atlantischen Ozean
Freitag, 05.08.:
Besichtigungsprogramm in der Partnergemeinde, abends Folkloreabend
Samstag, 06.08.:
Rückreise Pau – Toulouse – Montpellier – Lyon – Villefranche
Zwischenübernachtung
Sonntag, 07.08.:
Weiterfahrt nach Besancon – Mühlhausen – Karlsruhe – Heilbronn – Windberg
Ankunft gegen 22.00 Uhr
(Ein detailliertes Programm wird den Teilnehmern vor Antritt der Reise noch zugesandt)
Änderungen sind vorbehalten!
Wichtige Hinweise:
Kosten: 660,00 DM für Erwachsene ab 25 Jahren 470,00 DM für Jugendliche bis 25 Jahre
Leistungen: Omnibusfahrt mit modernem Fernreisebus mit Klimaanlage, 2 Zwischenübernachtungen mit Halbpension, 7 Übernachtungen mit Vollpension, Ausflüge, Reiseleitung
Anmeldung:
Bitte schriftlich. Mit der Anmeldung ist zugleich eine Anzahlung von 300,00 DM auf das Konto der Gemeinde Windberg KtoNr. 570 120 022 bei der Sparkasse Straubing-Bogen zu leisten.
Reiseleitung: Dietmar Schmidbauer, Bürgermeister
Dolmetscher: Frau Ebel Maria-Theresia, Bogen
Veranstalter: Gemeinde Windberg
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 06.05.1988


Jagdgenossenschaft Steinburg
Verwendung des Jagdpachtschillings der Jagdgenossenschaft Steinburg
Die Jagdgenossenschaft Steinburg hat in seiner Versammlung am 09. April 1988 beschlossen, den Jagdpachtschilling wie folgt zu verwenden:
1. Anschaffung eines Holzspalters
2. Ankauf von Schottermaterial zur Instandsetzung von öffentlichen Feld- und Waldwegen im Bereich der Jagdgenossenschaft Steinburg.
Nach § 10 Abs. 3 BJagdG kann jeder Jagdgenosse, der dem Beschluß nicht zugestimmt hat, die Auszahlung seines Anteils verlangen. Der Anspruch erlischt, wenn er nicht binnen eines Monats nach Bekanntmachung der Beschlußfassung schriftlich oder mündlich zu Protokoll des Jagdvorstehers geltend gemacht wird. Die Auszahlung ist demnach bis spätestens 06. Juni 1988 (Ausschlußfrist) zu beantragen.
Hunderdorf, den 19. April 1988
Max Schötz, Jagdvorsteher
Aushang: 20.04.88
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 06.05.1988


Der VdK-Ortsverband gratulierte
Anna Heilmann konnte am 25. April ihren 75. Geburtstag feiern.
Der VdK-Ortsverband Hunderdorf wünschte der Jubilarin und langjährigen VdK-Ortskassiererin noch weitere gesunde Lebensjahre. Frau Heilmann hatte auch immer die VdK-Ausflüge bestens organisiert, die Mitglieder hoffen deshalb, daß sie die Busfahrten noch recht oft zusammenstellen kann.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 06.05.1988


Kindererziehungszeit oder Kindererziehungsleistung?
(3. Teil)
Antragstellung für Kindererziehungszeiten soll erleichtert werden.
3. Mütter, die keine Personenstandsurkunden über die Geburt ihrer Kinder mehr haben, sollen den Geburtsnachweis auch auf andere Weise führen können. Das ist besonders wichtig für Mütter, die ihre Kinder in Vertreibungsgebieten geboren haben und deren Familiendokumente verlorengegangen sind.
Eine entsprechende Ergänzung des Gesetzentwurfes zur Regelung des Verfahrens nach dem Kindererziehungsleistungs-Gesetz hat der Bundesrat bei der Beratung des Rentenanpassungsgesetzes 1988 vorgeschlagen. Die Bundesregierung hat diesem Vorschlag zugestimmt.
Die bestehenden gesetzlichen Regelungen sollen im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens ergänzt werden. Dabei soll zwar grundsätzlich an dem bewährten Verfahren des Geburtsnachweises durch Personenstandsurkunden festgehalten werden. Zusätzlich sollen die Mütter jedoch die Möglichkeit erhalten, die Geburt der Kinder auch durch andere öffentliche Urkunden nachzuweisen, durch Taufbescheinigungen zum Beispiel. Unter bestimmten Voraussetzungen soll die Geburt auch durch eine Eidesstattliche Versicherung glaubhaft gemacht werden können. Die Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrats zum Rentenanpassungsgesetz enthält bereits entsprechende Formulierungsvorschlage.
4. Wo man sich informieren kann
Die Rentenversicherungsträger haben Merkblätter herausgegeben, in denen alles Wesentliche zur Anerkennung von Kindererziehungszeiten und zur Kindererziehungsleistung leicht verständlich erklärt wird, auch wie man die Leistungen beantragen muß und was dabei an Unterlagen vorzulegen ist. Die VdK-Kreisgeschäftsstelle Straubing erteilt Auskunft im Einzelfall. Tel.: 09421/1506.
Auskunft und Beratung erhält man außerdem bei dem Landesversicherungsanstalten und der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte in Berlin. bei den Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherung, bei den Versichertenältesten sowie bei den Stadt-, Gemeinde- und Ortsbehörden.
(Frau Altmann, Herr Krieg, Zimmer 2)
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 06.05.1988


Wer ist sportlich fit oder wer will es werden?
Der SV Hunderdorf Abt. Leichtathletik (LC Tanne) führt auch in diesem Jahr wieder eine Prüfung zur Abnahme des Deutschen Sportabzeichens in Bronze. Silber und Gold durch. Trainingsmöglichkeit und Prüfungsabnahme jeden Dienstag und Donnerstag vom 24. Mai bis einschließlich 21. Juli 1988 auf dem Sportgelinde in Hunderdorf jeweils 18 – 20 Uhr. (Schwimmprüfung nach Vereinbarung).
Diese Veranstaltung findet für weibl. und männl. Interessenten ab 8 Jahre statt. Altersgrenze nach oben, keine.
Das Deutsche Sportabzeichen ist nach dem Ordnungsgesetz seit dem 04. Juli 1958 als Ehrenzeichen der Bundesrepublik Deutschland anerkannt. (BGBl. I, S. 422)
Prüfungsabnahme nach den Regeln, der in der Zeit amtlichen Leichtathlektik-Bestimmungen.
Bei Verletzungen übernimmt der durchführende Verein für Nichtmitglieder keine Haftung. Die zuständige Instanz, wenn sie noch nicht Mitglied beim SV Hunderdorf sind: Hauptkassier Herr Scherz Gerhard, Tel. 09422/5103.
Anmeldung zur Abnahme des Deutschen Sportabzeichen an
Herrn Kraus Johann, Tel. 09961/560
Herrn Kalischko Adolf, Tel. 09422/3722
Meldeschluß ist Dienstag, der 24. Mai 1988
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 06.05.1988


Gründung FDP-Ortsverein Hunderdorf
Am Freitag, den 6. Mai 1988 findet um 19,30 Uhr im Gasthaus Deschl in Hofdorf eine FDP-Gründungsversammlung statt. Hierzu werden alle Interessenten herzlich eingeladen.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 06.05.1988


Welches Kraftfahrzeug muß wann zur ASU?
Immer wieder erreichen die Polizei Anfragen von Bürgern, ob und wann sie ihr Kraftfahrzeug zur Abgassonderuntersuchung (ASU) vorführen müssen. Nachdem am 1. Januar 1988 hierzu mit der 34. Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung wiederum neue Vorschriften in Kraft getreten sind, besteht Anlaß, auf folgendes hinzuweisen:
Der ASU unterliegen alle Fahrzeuge mit Fremdzündungsmotoren, die mindestens vier Räder, ein zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 400 Kilogramm und eine durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von mindestens 50 km/h haben.
Der Untersuchungspflicht unterliegen aber nicht:
-Arbeitsmaschinen und land- und forstwirtschafliche Zugmaschinen,
-Kraftfahrzeuge mit Selbstzündungsmotoren (Dieselfahrzeuge),
-Kraftfahrzeuge mit zwei oder drei Rädern (Krafträder, dreirädrige Lieferwagen),
-Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht unter 400 Kilogramm,
-Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit unter 50 km/h.
Nach der neuesten Rechtslage ist die ASU weiterhin nicht notwendig bei
-Kraftfahrzeugen, die vor dem 1. Juli 1969 erstmals in den Verkehr gekommen sind,
-Kraftfahrzeugen, die mit Zweitaktmotoren ausgestattet sind.
Die beiden letztgenannten Alternativen treffen aber nur zu, wenn eine am vorderen Kennzeichen vorhandene ASU-Plakette bis zum 30. Juni 1988 entfernt wurde. Die Entfernung darf jeder Kraftfahrzeughalter selbst vornehmen.
Zum Untersuchungszeitraum ist folgendes zu sagen:
Die Untersuchungsfrist beträgt grundsätzlich ein Jahr, ausnahmsweise aber zwei Jahre bis zur erstmals notwendigen Abgassonderuntersuchung, wenn das Kraftfahrzeug -im Fahrzeugschein als schadstoffarm gekennzeichnet ist, oder
-im Fahrzeugschein als bedingt schadstoffarm (Anlage XXIII zur StVZO) oder als schadstoffarmer Pkw gemäß Europa-Norm (Anlage XXV zur StVZO) ausgewiesen ist oder
-im Fahrzeugschein als bedingt schadstoffarm der Stufe C gekennzeichnet ist und die Anforderungen der Anlage XXII der StVZO erfüllt.
Sind derartige, der letztgenannten Übersicht entsprechende Kraftfahrzeuge schon im Verkehr, so ist für diese die nächste Abgassonderuntersuchung in jedem Fall erst 1989 fällig und zwar in dem Monat, der durch die ASU-Plakette angezeigt ist. An einem solchen Fahrzeug ist jedoch bis spätestens 30. Juni 1988 oder, wenn die Gültigkeit der schon angebrachten ASU-Plakette später abläuft, bis zu dem jeweils von ihr ausgewiesenen Zeitpunkt eine entsprechende neue ASU-Plakette anzubringen; diese zeigt dann den Untersuchungsmonat für das Jahr 1989 an.
Versäumt ein Kraftfahrzeughalter eines Zweitaktkraftfahrzeuges oder eines vor dem 1. Juli 1969 erstmals in den Verkehr genommenen Kraftfahrzeugs, die vorhandene Plakette bis zum 30. Juni 1988 zu entfernen oder an einem schadstoffarmen beziehungsweise bedingt schadstoffarmen Kraftfahrzeug eine neue Plakette anzubringen, die die verlängerte Untersuchungsfrist ausweist, so muß er im Fall der polizeilichen Kontrolle jedenfalls mit einer sogenannten Mitteilung über Fahrzeugmängel rechnen. Damit fordert ihn die Polizei auf, den Mangel binnen einer angemessenen Frist zu beheben.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 06.05.1988


Prüfungsbester im Maschinenbau
Hunderdorf.
Der Maschinenbauermeister Rudi Englmeier aus Hunderdorf wurde bei der Meisterfeier für junge Handwerksmeister in der Nibelungenhalle in Passau besonders ausgezeichnet. Er bestand die Prüfung im fachtheoretischen und praktischen Teil jeweils mit der Note „sehr gut“. Für diese hervorragende Leistung in der Meisterprüfung überreichten ihm die Präsidenten der Handwerkskammer Niederbayern/Oberpfalz, Gerhard Bertram und Hans Scheid, die Ehrenurkunde mit Goldmedaille. Weiterhin erhielt er von Staatsminister Dr. Max Streibl ein Buch mit persönlicher Widmung.
Zur Vorbereitung auf die Prüfung besuchte Rudi Englmeier die Ostbayerische Meisterschule in Regensburg. Dort fertigte er als Meisterstück eine Prüfvorrichtung, bei der die Rundlaufgenauigkeit und der Kegelwinkel eines beliebigen Kegelstumpfes geprüft werden kann. Daß Rudi Englmeier in seinem Beruf des Maschinenbauers zu den Qualifiziertesten gehört, bewies er schon 1981. Damals schloß er die Gesellenprüfung ebenfalls mit den Bestnoten „sehr gut“ ab. Von 2 500 Meisterprüflingen zählte er zu den 28 Besten. — Unser Foto zeigt die Kammerpräsidenten Bertram und Scheid, Staatsminister Max Streibl und Rudi Englmeier (rechts).
Quelle: Bogener Zeitung, 07.05.1988


Au v. Wald. FFW: Sonntag, 8. Mai, letzter Termin zur Anmeldung zur Fahrt nach München im Vereinslokal. Für Mitglieder Fahrt frei.
Quelle: Bogener Zeitung, 07.05.1988


Hunderdorf. Kegelclub: Bis Sonntag, 29. Mai, Kegelturnier.
Quelle: Bogener Zeitung, 07.05.1988


Hunderdorf. Landfrauen: Sonntag, 15. Mai, Badefahrt nach Griesbach. Abfahrt 10.15 Uhr Schule Hunderdorf, 9.45 Uhr Steinburg, 10 Uhr Mitterfels, Windberg und Degernbach zu den bekannten Zeiten. Anmeldung und Auskunft Rita Hornberger, Tel. 09422/3017.
Quelle: Bogener Zeitung, 07.05.1988


Hunderdorf. Seniorengymnastik: Montag, 9. Mai, 14 Uhr, Treffen im Pfarrheim.
Quelle: Bogener Zeitung, 07.05.1988


Hunderdorf. Katholischer Frauenbund: Heute, Samstag, 14 Uhr, Treffen am Schulhof.
Quelle: Bogener Zeitung, 07.05.1988


Neue Mitglieder bei den Kriegern
Hunderdorf.
Insgesamt sehr zufriedenstellend fiel der Tätigkeitsbericht bei der Jahreshauptversammlung der Krieger- und Soldatenkameradschaft Hunderdorf im Gasthaus Baier-Edbauer aus. Vorsitzender Gerd Peschke ehrte außerdem einige Mitglieder. „Die Mitglieder waren auch im vergangenen Jahr wieder sehr gefordert“, sagte Peschke. Außer den angefallenen Terminen hätten sie an vielen Fahnenweihen und auch an den örtlichen Veranstaltungen teilgenommen. Peschke dankte in diesem Zusammenhang den treuen Mitgliedern, die sich durch ihre aktive Mitarbeit besonders um den Verein verdient gemacht haben. Ein weiteres Dankeschön galt dem 2. Vorsitzenden Bugl und Kassier Retzer, der sich um die Mitgliederwerbung verdient gemacht habe. Der Mitgliederstand habe auch im abgelaufenen Jahr konstant gehalten werden können. Ein Danke galt auch der Gemeinde, die sich um das Kriegerdenkmal annimmt. Es würden neue Halter für zwei Fahnen angebracht, und auch Schalen zum Entzünden von Flammen bei Gedenkfeiern seien vorgesehen. Kassier Retzer teilte mit, daß der Verein weiterhin 200 Mitglieder habe, und gab einen zufriedenstellenden Kassenbericht. Die Kassenprüfung ergab keine Beanstandungen. Anschließend wurden die Termine für das laufende Jahr mitgeteilt. Peschke bat alle Mitglieder um rege Beteiligung, da insbesondere in diesem Jahr die Termine nicht so dicht gedrängt seien wie in den letzten Jahren. Für den geplanten Vereinsausflug in die „Fränkische Schweiz“ mit Besuch der Wallfahrtskirche Vierzehnheiligen seien die Anmeldungen an den Vereinskassier zu richten.
Der Vorsitzende nahm dann die neuen Mitglieder mit Ehrenurkunde und Ehrennadel in den Verein auf. Die musikalische Gestaltung der Jahreshauptversammlung erfolgte unter der Regie des Vereinsmitglieds Otto Bugl mit seinen Blasmusikanten. Vorsitzender Peschke schloß die harmonisch verlaufene Versammlung mit der Bitte, der gute Zusammenhalt und die gegenseitige Unterstützung möge auch weiterhin zum Wohle des Vereins so bleiben.
Quelle: Bogener Zeitung, 07.05.1988


Tennisheim kurz vor Vollendung
Hunderdorf.
Bei der letzten Monatsversammlung des Tennisclubs konnte Abteilungsleiter Josef Zollner den Mitgliedern über den Stand des Tennisheimbaus berichten. Der Bau sei unter der Mithilfe von Mitgliedern, die zahlreiche Arbeitsstunden erbracht hätten, und unter der Anleitung eines Fachmannes soweit fortgeschritten, daß man nun an den Innenausbau herangehen könne. Zollner legte dazu seine Vorstellungen dar und die Mitglieder konnten ebenfalls ihre Vorschläge einbringen. Die Teilnahme an der Wundermühlrunde war nächster Besprechungspunkt. Zollner gab hier die Termine und die Aufstellung bekannt. Um auch Nachwuchsarbeit zu betreiben, finden ab sofort Übungsstunden für Kinder (Anfänger) statt. Diese Übungsstunden werden erstmals am kommenden Donnerstag um 16 Uhr auf dem Tennisplatz abgehalten. Es können alle Kinder daran teilnehmen, die Interesse am Tennisspielen haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Kinder Mitglieder in der Tennisabteilung sind oder nicht. Auch die Material- oder Ausrüstungsfrage soll vorerst nicht im Vordergrund stehen. Nachdem man noch einige Termine hinsichtlich der Trainingsstunden und die Teilnahme an Veranstaltungen besprochen hatte, kam die Rede auf einen Platzwart. Übereinstimmend war man der Meinung, daß ein solcher gefunden werden sollte. Die Arbeit müßte nicht unentgeltlich geleistet werden. Interessenten können sich bei Abteilungsleiter Josef Zollner melden. In diesem Zusammenhang wurde auch wieder an die Mitglieder appelliert, die Tennisplätze sachgerecht zu behandeln. Dies gelte vor allem in bezug auf das Abziehen und Besprengen, welches bei entsprechender Witterung nicht nur ganz kurz durchgeführt werden sollte. — Unser Bild zeigt den derzeitigen Bau-Zustand des Tennishäuschens.
Quelle: Bogener Zeitung, 16.05.1988


Leistungsstand wieder verbessert
Drei Gruppen der Freiwilligen Feuerwehr Gaishausen legten die Leistungsprüfungen ab
Gaishausen.
Die Freiwillige Feuerwehr Gaishausen legte am Freitag mit 27 Mann in drei Gruppen vor dem Schiedsrichterteam Kreisbrandinspektor Wittmann und Kreisbrandmeister Jungmeier verschiedene Leistungsprüfungen ab.
Diesem Prüfungsabend waren mehrere Übungsstunden vorausgegangen. Nachdem die erste Mannschaft, eine neue Jugendgruppe im Alter zwischen 16 und 18 Jahren, eine fast fehlerfreie Prüfung für die Stufe I abgelegt hatte, lobte Kreisbrandinspektor (KBI)

Drei Gruppen der Freiwilligen Feuerwehr Gaishausen stellten ihr Können unter Beweis; links die neue Jugendgruppe und rechts die beiden anderen Gruppen mit dem Schiedsrichterteam, Kommandant Kricke, Vorstand Dien und Bürgermeister Weinzierl.

Wittmann die ruhige und saubere Arbeit der jungen Prüflinge. Er forderte sie auf, ihren Kameraden nachzueifern und mit der Ausbildung weiterzumachen. Auch den zwei weiteren Gruppen, die die Prüfung der Stufen III/4, III/3 und III/2 ablegten, konnte Wittmann zum Bestehen gratulieren. Wittmann sagte, daß bei der Ausbildung und im Einsatz Kameradschaft herrschen müsse, jeder müsse sich auf den anderen verlassen können. Er betonte, daß gegenüber der früheren Ausbildung viel nachgeholt worden sei. Er dankte Kommandant Dieter Kricke und den Gruppenführern für die gute Vorbereitung und der Gemeinde Hunderdorf für die Bereitstellung der nötigen Ausrüstung. Kreisbrandmeister Jungmeier gratulierte den drei Gruppen ebenfalls zur bestandenen Leistungsprüfung. Kommandant Kricke dankte dem Schiedsrichterteam für die Abnahme der Prüfung. Bei den Feuerwehrmännern bedankte er sich für die selbstlose Bereitschaft, den Ausbildungsstand der Wehr zu verbessern und gab seiner Freude darin Ausdruck, daß es wieder gelungen sei, eine Jugendgruppe auszubilden.
Auch Bürgermeister Egon Weinzierl sagte, daß es ihn besonders freue, daß sich neun junge Feuerwehrmänner zur Verfügung stellten, um die Leistungsprüfung der Stufe I abzulegen. Den übrigen zwei Gruppen gratulierte er ebenfalls zur bestandenen Prüfung und lud die Feuerwehrmänner zu einem gemütlichen Beisammensein ein. Zum Schluß dankte der Vorstand Johann Dietl den Feuerwehrkameraden und gratulierte ebenfalls zu den Leistungsabzeichen.
Folgende Feuerwehrmänner nahmen an der Prüfung teil: Jugendgruppe – Leistungsprüfung Stufe I: Gruppenführer Ewald Baumgartner, Maschinist Werner Bugl, Herbert Dilger, Christian Schedlbauer, Max Edbauer, Herbert Kronfeldner junior, Helmut Hastreiter, Martin Gütlhuber und Johann Schuhmann. Leistungsprüfung Stufe III/4: Gruppenführer Jakob Kronberger, Maschinist Ludwig Bugl, Dieter Kricke, Hans Lehner, Franz Lehner, Herbert Fuchs, Otto Engl, Norbert Schneider. Leistungsstufe III/3 Max Fendl junior, Max Höcherl junior, Thomas Bugl (Maschinist). Leistungsstufe III/2: Gruppenführer Stefan Lehner, Werner Ostermeier, Franz Bergbauer, Karl Menacher, Josef Menacher junior, Egon Höcherl und Alois Mühlbauer junior.
Quelle: Bogener Zeitung, 17.05.1988


Klassentreffen nach 30 Jahren
Hunderdorf.
Ein fröhliches und freudiges Wiedersehen gab es am Wochenende im Gasthaus Sandbiller, wo sich der Geburtsjahrgang 1945 zu einem gutorganisierten Klassentreffen zusammenfand. Von 35 geladenen ehemaligen Klassenkameraden und -kameradinnen waren 32 zum Teil von sehr weit angereist, um Erinnerungen wachzurufen und Erlebnisse aus der früheren Schulzeit aufzufrischen. Die Organisation dieses Treffens lag in den Händen von Albert Plötz und Heini Deinat. Von den früheren Lehrkräften waren Josef und Theresia Merklein, Ludwig Häusler und Rita Behner erschienen. Nach einem gemeinsamen Mittagessen machten die Auswärtigen einen Rundgang durch den Ort Hunderdorf. Einige, die schon länger nicht mehr am früheren Schulort zu Besuch waren, staunten über die Entwicklung des Dorfes Hunderdorf. Lehrer Häusler dankte im Namen der Kollegen für die Einladung zum Klassentreffen und gab der Freude Ausdruck, die früheren Schüler noch alle gesund und wohlbehalten anzutreffen, denn aus dem Jahrgang sind bis heute noch alle am Leben. Nach dem Nachtmahl erfreute Alleinunterhalter Heitzer mit Sing- und Tanzweisen. Viel zu schnell verging die Zeit, und man versprach sich, bald wieder bei einem ähnlichen Treffen zusammenzukommen.
Quelle: Bogener Zeitung, 18.05.1988


Schützenkönige 1988 proklamiert
Erich Kräh bei den Senioren und Thomas Hornberger bei der Jugend beste Schützen
Windberg. Am Freitag abend fanden sich die Winithschützen Windberg zur ihrer Jahresabschlußfeier mit Königs- und

Die Schützenkönige und Vereinsmeister der Winithschützen mit Sektionsschützenmeister Bemmerl (links) und Schützenmeister Haimerl (rechts).

Vereinsmeisterproklamation im Vereinslokal Hüttinger ein. Dabei wurde Erich Kräh zum Schützenkönig 1988 ausgerufen. Vorausgegangen war die Jahresmesse für die verstorbenen Mitglieder in der Pfarrkirche, zelebriert von Pater Ephraim. Der Seelsorger sagte einleitend, daß es eine schöne Tradition sei, bei der Jahresversammlung gemeinsam besonders auch der verstorbenen Vereinsmitglieder zu gedenken.
Bei der anschließenden Königsfeier konnte 1. Schützenmeister Helmut Haimerl u. a. auch Pfarrer Ephraim, Sektionsschützenmeister Richard Bemmerl, Ehrenschützenmeister Heinrich Hartmannsgruber, Fahnenmutter Maria Zeitlhofer mit den Festdamen und auch den Schützenkönig 1987 Anton Spanfellner begrüßen. Haimerls Gruß galt auch den vollzählig erschienenen Jungschützen und Schützen mit Sportleiter Erich Kräh. In seinem kurzen Rückblick ging Schützenmeister Helmut Haimerl auf die sportlichen Leistungen der Winith-Schützen ein, wobei er vor allem die Jugend mit ihren großartigen Erfolgen erwähnte. In seinem Grußwort ging auch der erste Sektionsschützenmeister Richard Bemmerl auf die Erfolge der Winith-Schützen ein. Bei den Windberger Schützen, so meinte der Redner, sei alles in Ordnung, und er wünschte abschließend weiterhin alles Gute und viel Erfolg.
Dann nahm der Schützenmeister die Proklamation der Schützenkönige und der Vereinsmeister 1988 vor. Schützenkönig bei der Jugend wurde Thomas Hornberger mit einem 50-Teiler, Platz zwei belegte Thomas Hüttinger (62-Teiler) vor der drittplazierten Gabi Häusler (141-Teiler). Bei den Erwachsenen sicherte sich Erich Kräh mit einem 62-Teiler die Würde des Schützenkönigs. Auf Platz zwei kam Edmund Laumer (65-Teiler) und auf Rang drei plazierte sich Hans Heigl mit einem 76,5-Teiler.
Jugendvereinsmeister wurde Thomas Häusler mit 3 843 Ringen. Den 2. Platz sicherte sich Thomas Hornberger (3 727), den 3. Platz gewann Gabi Häusler (3 651). In der Schützenklasse gewann die Vereinsmeisterschaft (Luftgewehr) Erich Kräh (4 181 Ringe), 2. Thomas Hartmannsgruber (4 179), 3. Erwin Zitzelsberger (3 955). Vereinsmeister im Luftpistolen-Schießen wurde Dr. Gerd Voigtmann (3 871 Ringe), gefolgt von Erich Kräh (3 800) auf Platz zwei und Josef Förg (3 475) auf Platz drei. Gewinner des Pistolenpokals wurde Erich Kräh, der zwölfmal gewann. Die Michael-Hüttinger-Gedächtnisscheibe gewann Hans Heigl mit einem 14-Teiler.
Zum Schluß seiner Ausführungen wies Schützenmeister Haimerl noch auf die anstehenden Fahnenweihen  und sonstigen Festlichkeiten hin und bat alle um eine rege Beteiligung. Mit einigen Dankesworten und anschließendem Abschlußessen endete der harmonisch verlaufene Saisonabschluß-Abend.
Quelle: Bogener Zeitung, 18.05.1988


Maria Track feierte 85. Geburtstag
Hunderdorf.
Ihren 85. Geburtstag konnte am Wochenende Maria Track aus Hunderdorf feiern. Zu ihrem Ehrentag stellte sich als Gratulant neben den zwei Töchtern, den Verwandten und Bekannten auch Bürgermeister Egon Weinzierl ein. Er übermittelte die besten Glückwünsche der Gemeinde und überreichte einen Präsentkorb. Für den Pfarrgemeinderat und Pfarrer Anton Högner überbrachte PGR Martha Hofmann die herzlichsten Segenswünsche und erfreute mit einem schönen Geburtstagsgeschenk.
Die Jubilarin, eine gebürtige Zjtz, erblickte am 14. Mai 1903 in Neuhof, Kreis Luditz (Sudetenland), das Licht der Welt. In der Ehe mit Karl Track wurden vier Kinder geboren, wovon zwei im Kindesalter verstarben. Die Eheleute arbeiteten in einem großen Gutshof im Forstbereich. Eine schwere Zeit brach mit Kriegsbeginn herein, denn der Ehemann wurde an die russische Front eingezogen. Erst acht Jahre später konnte er, von schweren Krankheiten gezeichnet, zur Familie zurückkehren, die zwischenzeitlich 1946 aus der geliebten Heimat vertrieben wurde und in Falkenfels wohnte.
All die Zeit in härtester Not war Maria Track mit ihren zwei kleinen Töchtern auf sich allein gestellt, aber sie meisterte die harten Schicksalsschläge. Von Falkenfels kam die Jubilarin vor 36 Jahren nach Hunderdorf und hat hier ihre zweite Heimat gefunden. Der Ehemann verstarb vor 21 Jahren. Ihren Lebensabend verbringt die alles in allem noch rüstige Jubilarin in Zufriedenheit und Gottvertrauen. Sie führt ihren Haushalt noch eigenständig. Stolz ist die Track-Oma bzw. Uroma auf ihre sechs Enkel und sechs Urenkelkinder. — Unser Bild zeigt die Jubilarin zusammen mit Bürgermeister Egon Weinzierl.
Quelle: Bogener Zeitung, 18.05.1988


Hans Zahnweh neuer Schützenkönig
Großlintach.
Hans Zahnweh ist der neue König der Großlintacher Schützen. Zur Saisonabschlußfeier 1987/88 im Vereinslokal Plötz-Schlecht hieß Schützenmeister Sigi Attenberger neben den Schützenschwestem und -brüdern insbesondere die Kreisräte Sepp Breu und Franz Schedlbauer willkommen. Attenberger dankte der Herbergsfamilie Plötz-Schlecht für die Unterstützung im Laufe des Schützenjahres.
Dann nahm Attenberger die Proklamation des Schützenkönigs und der Vereinsmeister vor. Die Ergebnisse: Vereinsmeister Luftpistole: 1. Hans Hartl (2295 Binge), 2. Otto Schlecht (1433), 3. Franz Feldmeier (692); Vereinsmeister Luftgewehr: 1. Hans Zahnweh (2343), 2. Hans Hartl, 3. Hannelore Plötz (1898). Die Schützenkönigswürde sicherte sich Hans Zahnweh mit einem 93-Teiler; er löst damit die vorjährige Schützenkönigin Rosi Bauer ab. Zweitbeste im Königsschießen wurde Hannelore Plötz (93-Teiler) vor der Drittplazierten Annerl Plötz (95-Teiler).
Quelle: Bogener Zeitung, 18.05.1988


Alte Bilder gesucht
Hunderdorf.
Der niederländische Verlag „Europäische Bibliothek“ beabsichtigt die Herausgabe eines Buches mit dem Titel „Hunderdorf in alten Ansichten“. Dazu benötigt er alte Postkarten und Bilder aus der Zeit vor 1940. Es werden Fotos von Dorfansichten, Personen, Vereinen, Persönlichkeiten, Schulklassen, Arbeiten auf dem Felde und am Hof u.a. benötigt. Der Verlag übernimmt die Kosten des Druckes, so daß der Gemeinde oder Einzelpersonen keine Kosten entstehen. Der Kauf eines fertigen Buches wird jedem frei überlassen. Alle zur Verfügung gestellten Bilder werden unbeschädigt wieder zurückgegeben.
Die Gemeinde Hunderdorf bittet alle Bürger der jetzigen Gemeinde, diese Aktion zu unterstützen und bis Ende Mai die Fotos bei der Gemeindeverwaltung abzugeben. Den Text zu den Bildern wird Kornel Klar zusammenstellen und sich nötigenfalls mit den Fotobesitzern in Verbindung setzen.
Quelle: Bogener Zeitung, 18.05.1988


Steinburg gestern und heute
1. Lage und Bedeutung für den Fremdenverkehr

Der Ort Steinburg, zur Gemeinde Hunderdorf gehörig, liegt am nördlichen Ende der Hunderdorfer Senke am Eingang zum Bayerischen Wald. Das liebliche Perlbachtal und die bewaldeten Höhen mit den ausgedehnten Wanderwegen locken Naturfreunde aus nah und fern in diesen Raum.
Steinburg ist durch den Fremdenverkehr weit über die Grenzen des Landkreises bekannt. Große Verdienste hat sich in dieser Hinsicht der Heimat- und Fremdenverkehrsverein erworben, der über 20 Jahre aktiv in der Fremdenverkehrswerbung tätig ist. Ihm ist auch die geglückte Partnerschaft mit Steinburg-Süderau in Schleswig Holstein zu verdanken.

„Alte Ansichten von Steinburg“
[Schloß Steinburg, Bahnstation Steinburg(Bay. Wald), Brauerei Berger, Krämerei Weinzierl] 2. Steinburg und sein Schloß haben auch eine bedeutende geschichtliche Vergangenheit
Steinburg, das früher selbständige Gemeinde war, ist aber auch durch sein Schloß auf dem Schloßberg bekannt, wenn auch die Anlage nach dem letzten Krieg kein Schmuckstück darstellte. Seit zwei Jahren erstrahlt das Gebäude in neuem Glanz. Umfangreiche Renovierungsarbeiten durch den Besitzer Bray-Poschinger haben dem langen Wunsch zur Erhaltung der Schloßanlagen Rechnung getragen.
Die Bevölkerung hegt jedoch noch den Wunsch, daß auch die Mittel aufgebracht werden, um die Schloßkapelle, die zur Zeit nicht betreten werden kann, renovieren zu können.
3. Steinburg als Hofmark der Grafen von Bogen
Wie die meisten Burgen unserer Umgebung, so war auch Steinburg eine Gründung der Grafen von Bogen. Die auf der Burg seßhaften Ministerialen hatten in erster Linie Rodungsarbeiten zu verrichten, denn zu Beginn des Mittelalters war der Bayerische Wald nur wenig besiedelt. Der erste Ministeriale auf Steinberg, wie der Ort früher hieß, war der Hofdorfer Albertus de Stainberge aus der Gemeinde Hunderdorf. Sein Name taucht 1148 zum ersten Male urkundlich auf. Die Stainberger residierten bis 1410 auf der Steinburg. In der Folge wechselte das Schloß oft den Besitzer.
4. Die Freiherrn von Schuß auf Sattelpeilnstein im Wappen von Steinburg
Außer den Stainbergern waren die Freiherrn von Schuß aus Sattelpeilnstein die bekanntesten Herren auf Schloß Steinburg. 99 Jahre, von 1710 bis 1809 besaßen sie die Schloßanlagen. An sie erinnert heute noch im ehemaligen Wappen der Gemeinde Steinburg der ausgestreckte Arm mit dem Pfeil. Das Wappen derer von Schuß ist auf dem Standbild des hl. Nepomuk an der Brücke über den Perlbach zu sehen. Einige Mitglieder der Familie Schuß waren Regierungsräte in Straubing. Der Pfeil im Wappen galt als Hofmarkszeichen. Die Hofmarken waren Niedergerichtsbezirke, man nannte sie auch Patrimonaialgerichte.
5. Einige Reformen veränderten die Gebietsgröße der Gemeinde Steinburg
Die Steinburger Bürger waren in der Vergangenheit von Reformen nicht verschont geblieben. Unter dem großen Reformer Montgelas entstanden im 1. Viertel des 19. Jahrhunderts die Zwerggemeinden Steinburg, Au v. W. und Gaishausen. 1946 nach dem letzten unheilvollen Krieg, legt die damalige Militärregierung diese drei Gemeinden zusammen, ohne die Bürger zu befragen. Als aber die Verwaltung in deutsche Hände zurückgelegt wurde, bemühten sich die früheren Gemeinden um ihre Eigenständigkeit. Schließlich wurden die Gemeinden Gaishausen und Steinburg gebildet. Au wurde Steinburg zugegliedert. Als aber die letzte Gemeindereform vor etwa 10 Jahren durchgeführt wurde, kamen Steinburg und Gaishausen zu Hunderdorf, zu deren Kirchengemeinde sie schon immer gehörten.
6. Steinburg und seine zwei Schulen
Interessant ist auch die Entwicklung des Schulwesens im Raum Steinburg. Seit dem Jahre 1835 bestand zwischen den Kleingemeinden Steinburg und Au ein Schulverband. Der Unterricht fand in den bescheidenen Räumen des ehemaligen Wasserschlosses Au statt, da sich die Eltern weigerten, ihre Kinder zur Schule nach Hunderdorf zu schicken.
Als aber die räumlichen Verhältnisse nach dem Kriege den Bildungszielen nicht mehr entsprachen, realisierte man den Bau eines neuen Schulgebäudes, das in Steinburg errichtet wurde. 1959 konnte der eigenwillige Bau eingeweiht werden. Nur gut 20 Jahre konnten sich die Kinder und Eltern an ihrer neuen Schule erfreuen. Seit der Schulreform 1971 gehen Steinburger Schüler in die Verbandsschule nach Hunderdorf, wohin sie mit Bussen gefahren werden. Das Schulgebäude wird seither für gewerbliche Zwecke verwendet.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 20.05.1988


10 Jahre Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf
Am 1. Mai 1978 trat die Gemeindegebietsreform in Bayern in Kraft. Mit Rechtsverordnung der Regierung von Niederbayern vom 12.04.1976 wurde eine Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf mit dem Sitz in Hunderdorf gebildet.
Diese besteht aus den Mitgliedsgemeinden Hunderdorf, Neukirchen und Windberg. Die Gemeinden Gaishausen und Steinburg wurden der Gemeinde Hunderdorf direkt eingegliedert. Damit wurde eine markante Episode in der Geschichte der Gemeinden gesetzt. Jetzt kann die Verwaltungsgemeinschaft auf zehn Jahre ihres Bestehens zurückblicken.
Die Bürgermeister der beteiligten Gemeinden hatten sich anfänglich zu einem Arbeitskreis zusammengefunden, um Neubeginn der Verwaltungsgemeinschaft in gemeinsamen Gesprächen vorzubereiten. Dabei konnten die anfallenden Fragen und Probleme einvernehmlich geregelt werden, so daß der Übergang der Verwaltungsgeschäfte reibungslos erfolgen konnte. Dabei ist man von dem Grundsatz ausgegangen „miteinander das Bestmögliche zu erreichen zum Nutzen Burger.“
Bürgermeister, Gemeinderäte und Bürger standen verschiedentlich der Verwaltungsgemeinschaft mit Skepsis gegenüber. In den zehn Jahren hat sich jedoch gezeigt, daß die anfänglich befürchteten Schwierigkeiten nicht aufgetreten sind. Es bestand und besteht allgemein ein gutes Verhältnis und eine positive Zusammenarbeit zwischen den drei Mitgliedsgemeinden und der Verwaltung sowie in der Gemeinschaftsversammlung, die das Beschlußorgan der Verwaltungsgemeinschaft ist.
Hierin sind die Mitgliedsgemeinden wie folgt vertreten:
Hunderdorf: vier Vertreter
Neukirchen: drei Vertreter
Windberg: zwei Vertreter
Positiv ausgewirkt hat sich die Verwaltungsgemeinschaft insbesondere, weil sie doch den Mitgliedsgemeinden weitgehendst die Selbständigkeit sichert.
Die Verwaltungsgemeinschaft ist insbesondere die Institution für die büromäßige Abwicklung der gemeindlichen Angelegenheiten im eigenen Wirkungskreis geworden. Die Verwaltungsgemeinschaft beläßt den einbezogenen Gemeinden ihre Selbständigkeit und ihre Selbstverantwortung, denn auf die Verwaltungsgemeinschaft sind nur die Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises übergegangen.
Die Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises, das sind die Bauleitplanung (Flächennutzungs-/Landschaftsplan, Bebauungsplan, Grünordnungsplan), Verkehrsplanung, Straßenbau, Haushaltsplanaufstellung und Finanzwesen, Festlegung der Steuerhebesätze sowie der Gebühren- und Beitragssätze, Bau von Freizeit- und Sportstätten, Schulwesen, Kindergarten, Friedhofsangelegenheiten, Feuerschutz und vieles mehr gehören nach wie vor zum Selbstbestimmungsrecht der jeweiligen Mitgliedsgemeinde.
Es entscheidet daher der Gemeinderat, ob, wann und wie diese Aufgaben in Angriff genommen werden. Dem Bürgermeister einer Mitgliedsgemeinde verbleiben alle für die Sachentscheidung wesentlichen Aufgaben und Befugnisse. Der Bürgermeister repräsentiert und vertritt nach wie vor seine Gemeinde und ist nach wie vor Ansprechpartner der Gemeindebürger, die sich mit Fragen und Problemen an das Gemeindeoberhaupt wenden können. Auch nimmt der Bürgermeister Eheschließungen von Brautleuten aus seiner Gemeinde vor.
Auf die Verwaltungsgemeinschaft sind Zuständigkeiten des übertragenen Wirkungskreises übergegangen, wobei es sich in erster Linie um bloße Verwaltungstätigkeit handelt, wie z.B. Aufgaben des Melde- und Standesamtes, Aufgaben der Paß- und Ausweisbehörde, Vorbereiten der Gemeindewahlen, Mitwirken in Sozial- und Rentenangelegenheiten, Durchführung von Statistiken usw.
Eine gewichtige Aufgabe der Verwaltungsgemeinschaft ist es auch, eine leistungsfähige Verwaltung zur Dienstleistung für den Bürger und zu seiner Betreuung zu schaffen und die Mitgliedsgemeinden in der Erfüllung ihrer Aufgaben bestmöglich zu unterstützen.
Ferner hat die Verwaltungsgemeinschaft laufende Verwaltungsangelegenheiten zu besorgen, die für die Gemeinden keine grundsätzliche Bedeutung haben und keine erheblichen Verpflichtungen erwarten lassen. Wichtig zu wissen ist, auch daß die Verwaltungsgemeinschaft die ihr zukommenden Unterstützungsaufgaben im eigenen Wirkungskreis ihrer damalige Mitgliedsgemeinden nach deren Weisung ausführt.
Um bürgernah zu sein, führt die Verwaltungsgemeinschaft auch gewisse Sprechzeiten in der Gemeindekanzlei in Neukirchen sowie in Windberg durch. Die Gemeinde Neukirchen hat ein gemeindliches Verkehrsamt errichtet, das auch als Bürgeranlaufstelle dient.
Selbstverständlich können in den Außenstellen nicht alle Angelegenheiten erledigt werden. Sie dienen hauptsächlich zur Entgegennahme allgemeiner Anträge und zur Auskunftserteilung.
Die Größe und Einwohnerzahlen der drei Mitgliedsgemeinden sind wie folgt:
Hunderdorf: 2.824 Einwohner, Flache 22,23 km2
Neukirchen: 1.457 Einwohner, Flache 24,34 km2
Windberg: 816 Einwohner, Flache 8,04 km2
Die Gemeinschaftsvorsitzenden seit der Gründung vor zehn Jahren waren:
1978 – 1984: Karl Härtenberger, Bürgermeister der Gemeinde Hunderdorf
Vertreter: Heinrich Lobmeier, Bürgermeister der Gemeinde Neukirchen
1984 bis gegenwärtig: Heinrich Lobmeier Bürgermeister der Gemeinde Neukirchen
Vertreter: Egon Weinzierl, Bürgermeister der Gemeinde Hunderdorf
Geschäftsstellenleiter seit dem Neubeginn vor zehn Jahren ist Verwaltungsangestellter Xaver Kern.
Die Geschäftsbereiche im Verwaltungsamt Hunderdorf (VG-Geschäftsstelle) sind wie folgt eingeteilt:
Hauptverwaltung (Zimmer Nr. 1, Erdgeschoß)
Geschäftsführung, Sitzungsdienst
Paß- und Ausweiswesen
Kultur und Sport
Bau- und Verkehrswesen
Gesundheits- und Bestattungsangelegenheiten
Schulverbandsverwaltung
Ordnungswesen (Zimmer Nr. 2, Erdgeschoß)
Standesamt
Einwohnermeldeamt
Lohnsteuerkarten
Jugend- und Sozialhilfe
Unterhaltssicherung
Wohngeld- und Lastenzuschuß
Rentenversicherung
Land- und Forstwirtschaft
Gewerberecht
Fremdenverkehr
Finanzverwaltung (Zimmer Nr. 3, Obergeschoß)
Kämmerei: – Haushaltsplanung
– Personal
– Steuerveranlagung
Kasse: – Ein- und Auszahlungen

Bild zeigt die jetzige VG-Geschäftsstelle in Hunderdorf, die aufgrund der beengten Raumverhältnisse durch einen Neubau im Anschluß an die Apotheke in Hunderdorf abgelöst werden wird.

Quelle: Aus dem Perlbachtal, 20.05.1988


Termine für Sperrmüllabfuhr bis Dezember 1988
Die Sperrmüllabfuhr erfolgt weiterhin monatlich nach vorheriger Anmeldung beim Zweckverband Straubing Stadt und Land, Tel. 09421/23054. Die vorherige Anmeldung ist unbedingt erforderlich, wobei Anmeldeschluß jeweils acht Tage vor Beginn der Sperrmüllabfuhr ist.
Die Sperrmüllabfuhr erfolgt für die Gemeinden Hunderdorf, Neukirchen und Windberg wie folgt:
Montag, 30. Juni
Montag, 04. Juli
Montag, 01. August
Montag, 05. September
Montag, 03. Oktober
Montag, 07. November
Montag, 05. Dezember

Quelle: Aus dem Perlbachtal, 20.05.1988


Prüfungsbester bei der Meisterprüfung
Der Maschinenbauermeister Rudi Englmeier aus Hunderdorf wurde bei der Meisterfeier für junge Handwerksmeister in der Nibelungenhalle in Passau besonders ausgezeichnet.
Er bestand die Prüfung im fachtheoretischen und praktischen Teil jeweils mit der Note „sehr gut“. Für diese hervorragende Leistung in der Meisterprüfung überreichten ihm die Präsidenten der Handwerkskammer Niederbayern/Oberpfalz Gerhard Bertram und Hans Scheid die Ehrenurkunde mit Goldmedaille. Weiterhin erhielt er von Staatsminister Dr. Max Streibl ein Buch mit persönlicher Widmung.
Zur Vorbereitung auf die Prüfung besuchte Rudi Englmeier die Ostbayerische Meisterschule in Regensburg. Dort fertigte er als Meisterstück eine Prüfvorrichtung, bei der die Rundlaufgenauigkeit und der Kegelwinkel eines beliebigen Kegelstumpfes geprüft werden kann.
Daß Rudi Englmeier in seinem Beruf des Maschinenbauers zu den Qualifiziertesten gehört, bewies er schon 1981. Damals schloß er die Gesellenprüfung ebenfalls mit den Bestnoten „sehr gut“ ab. Von 2500 Meisterprüflingen zählte er zu den 28 Besten.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 20.05.1988


VdK-Ausflug in die Tegernseer Berge
Der diesjährige Tagesausflug des VdK-Ortsverbandes Hunderdorf/Windberg, ist für Sonntag, den 12. Juni nach Oberbayern eingeplant.
Die Busreise geht über Landshut – Wasserburg – Rosenheim nach Brannenburg, wo eine kleine Kaffeepause vorgesehen ist.
Die Weiterfahrt, wir haben ja noch eine lange Strecke vor uns, geht über eine Maut- und Serpentinenstraße am Sudelfeld (1200 m hoch) sowie Bayrischzell vorbei in flotter Fahrt auf der „Deutschen Alpenstraße“ zum Tegernseer Tal. Von Rottach-Egern fahren wir in eines der schönsten Hochtäler Oberbayerns im Suttengebiet zur Moni-Alm, (Mittagessen und Besichtigung „Adlerhorst“ – Greifvogelpark möglich). Später am Nachmittag steht der Tegernsee auf dem Programm. Hier kann die Rast zu einer Verschnaufpause und zu Spaziergängen auf der Uferpromenade oder im Ort genutzt werden. Selbstverständlich sind auch Bootsfahrten möglich.
Über Gmund – Autobahnauffahrt Holzkirchen – München – Freising steuern wir, nach den vielen Eindrücken, wieder die heimatlichen Gefilde an.
Anmeldung zu dieser Fahrt bei VdK-Kassiererin Anna Heilmann, Friedenstraße 12, Hunderdorf, Tel. 2763, Resi Grimm, Tel. 3615, beziehungsweise bei der Vorstandschaft. Mit Entrichtung des Fahrgeldes wird zugleich der Sitzplatz reserviert. Wegen der begrenzten Platzzahl wird frühzeitige Anmeldung empfohlen.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 20.05.1988


Wichtige Entscheidung für Ehegatten
Eine wichtige Entscheidung für die Zukunft haben jetzt alle Ehepaare, die am 01.01.1986 50 Jahre alt waren, im Hinblick auf die künftige Witwen- bzw. Witwerrente zu treffen. Sie müssen sich gemeinsam bis spätestens zum 31.12.1988 entscheiden, ob für die Berechnung der Hinterbliebenenrente das alte oder neue Recht angewendet werden soll.
Altes Recht bedeutet, daß die verstorbene Ehefrau u.a. den überwiegenden Unterhalt innerhalb der Familie bestritten haben mußte, damit der Witwer Anspruch auf eine Rente hätte.
Neues Recht bedeutet, daß Witwer ab 01.01.1986 – wie schon vorher Witwen – nach dem Tod des Ehepartners stets eine Hinterbliebenenrente erhalten, wenn die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind (60 Monate Versicherungszeit). Neu ist aber auch, daß Witwer- und Witwenrenten nicht in jedem Fall in voller Höhe gezahlt werden. Bei Todesfällen ab 1986 wird das Einkommen des überlebenden Ehegatten unter Umständen auf die eigene Hinterbliebenenrente angerechnet, d.h. sie wird in gewissem Umfang gekürzt.
Diese Neuregelung kann also durch die Einkommensanrechnung – speziell für Frauen mit eigenem höheren Einkommen – nachteilig sein.
Nun ist diese Wahl „altes oder neues Recht“ gar nicht so einfach, weil die Entscheidung von heute erst in der Zukunft, vielleicht in ca. 20 Jahren oder mehr zum Tragen kommt und – einmal getroffen – unwiderruflich ist. Daher kann man hier ohne fachmännischen Rat leicht Fehler machen und sollte sich deshalb .von seinem Rentenversicherungsträger – Bundesversicherungsanstalt für Angestellte – BfA – bzw. eine der Landesversicherungsanstalten – LVA’en – vorher sorgfältig über Vor- und Nachteile des alten und des neuen Rechts beraten lassen.
Hinweis: Das Sondermerkblatt der BfA „Altes oder neues Recht?“ enthält Informationen, die evtl. für eine Entscheidung von Nutzen sein können. Diese Broschüre ist kostenlos bei der BfA, Vordruckversandstelle, Postfach, 1000 Berlin 88, erhältlich.
Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, sich bei den Auskunfts- und Beratungsstellen der BfA, den örtlichen Beratungsstellen, den Versichertenältesten und bei den Versicherungsämtern der Stadt- und Landkreis beraten zu lassen.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 20.05.1988


VdK will eine ausgewogene Sozialpolitik
Ortsverband Steinburg ehrte zahlreiche Mitglieder— Zum ersten Mal Frageaktion durchgeführt
Steinburg.
Gut besucht war die Jahresversammlung des VdK-Ortsverbandes Steinburg, die am Freitag im Gasthaus Niedermeier in Wegern stattfand. Nach den Berichten der Vorstandschaft wurde erstmals eine Frageaktion der Mitglieder durchgeführt, bei der die Ortsvorsitzenden von Steinburg und Hunderdorf, Walter Reichhard und Rudi Karl sowie Kreisgeschäftsführer Oswald Maier Rede und Antwort standen. Zur Ehrung langjähriger Mitglieder gratulierte auch Bürgermeister Egon Weinzierl.
VdK-Ortsvorsitzender Walter Reichhard berichtete über das abgelaufene Jahr. Reichhard dankte sowohl dem Vereinskassier Johann Feldmeier für die geleistete Arbeit, als auch für die Sammlung „Helft

Nachträglich zum 85. Geburtstag gratulierten Maria Diewald zweiter Bürgermeister Feldmeier und VdK-Ortsvorsitzender Walter Reichhardt (links). Urkunden für zehn-, 20- und 40jährige Verbandszugehörigkeit und Anstecknadeln erhielten diese Mitglieder des VdK Steinburg, hier zusammen mit dem Vorstand, Kreisgeschäftsführer Maier und Bürgermeister Weinzierl.

Wunden heilen“, bevor er zusammen mit Rudi Karl und Oswald Maier die Mitglieder für langjährige Treue auszeichnete. Johann Fuchs ist zehn Jahre Verbandsmitglied, Ludwig Berger, Josef Solcher 20 Jahre, Anna Breu, Otto Bethke, Maria Diewald, Josef Ecker, Johann Schindlmeier und Max Schötz halten seit 40 Jahren dem VdK die Treue.
Kreisgeschäftsführer Maier stellte sich der Frageaktion der Mitglieder und Interessenten des Verbandes, wobei vor allem Fragen über Kindererziehungszeiten, Erziehungsleistung, Schwerbehindertengesetz, Ausweiswesen, Freifahrtregelung, Krankenversicherung der Rentner, Fragen aus dem Unfallversicherungsbereich angesprochen wurden. Auf die Sozialpolitik eingehend, verwies Maier auf die Tatsache, daß aufgrund der Koalitionsvereinbarung keine neuen Leistungsgesetze verabschiedet werden sollten. Das Gegenteil sei aber der Fall. Maier verwies aber auch darauf, daß im Hinblick auf das Alter der Kriegsgeneration das Leistungssystem der Kriegsopferversorgung strukturell verbessert werden müsse. Insbesondere die Hinterbliebenenfrage nach dem BVG und die Fortschreibung des Berufsschadensausgleichs müssen nach Ansicht des VdK geregelt werden.
Bei der Struktur der Krankenversicherung erinnert der Verband der Kriegs- und Wehrdienstopfer, Behinderten, Sozialrentner, Hinterbliebenen (VdK) daran, daß diese durch Einführung von Kostenbeteiligung bei Krankenhausaufenthalt, Kuren und Arzneimitteln schon längst begonnen hat. Lediglich wird hier die Kostenfrage wieder deutlich für die sozial Schwachen weitergeführt.
Zu der Rentenreform vertritt der VdK weiterhin die Meinung, daß auf alle Fälle an der bruttosozial- bezogenen Rente festgehalten wird. Maier führte weiter aus, daß kein neues Rentensystem erforderlich sei, sondern die Lasten auf alle Beteiligten verlagert werden müssen. Eine immer wieder ins Gerede gebrachte Einheitsrente lehnt der VdK kategorisch ab.
Zu der Situation schwerbehinderter Arbeitsloser verwies der Referent auf die Tatsache, daß bei der Eingliederung von Schwerbehinderten vor allem die öffentliche Hand mehr denn je gefordert sein werde.
Nach Erledigung weiterer Anfragen und einem Dank an die Mitglieder für die Treue zum Verband und der Mitarbeiter für ihre idealistische Einstellung im Verband schloß Kreisgeschäftsführer Maier seine Ausführungen.
Maria Diewald erhielt nachträglich zu ihrem 85. Geburtstag einen Geschenkkorb überreicht.
Quelle: Bogener Zeitung, 30.05.1988

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