Geschichte der Pfarrei Pfelling a / D.
Verfasst von Simon Straßer.
Vorbemerkung.
Der Text dieser Abhandlung wurde einem Schreibmaschinenscript entnommen, das durch häufiges Kopieren ziemlich schwer zu lesen ist, einzelne Buchstaben und Wörter sogar unleserlich sind. Fehlstellen sind durch unlesbare oder fehlende Textteile enthalten. Ansonsten wurde der Text dieses fast 100 Jahre alten Scriptes wörtlich übernommen.
Inhalt
Inhalt
Teil I.
1. Vorchristliche Zeit.
2. Besiedlung der Umgebung Pfellings durch Bajuvarische Einwanderer.
3. Einführung des Christentums im Donaugau.
4. Pfelling wirtschaftlich und kirchlich unter dem Kloster Niederaltaich.
5. Der Einfall der Mayaren (fälschlich Hunnen) in den oberen Donaugau 907.
6. Kirchliche und wirtschaftliche Verhältnisse Pfellings nach dem Untergange des Klosters Niederaltaich.
7. Die Erhebung des Gotteshauses Sct. Margaretä in Pfelling zu einer Taufkirche und die Gründung der Pfarrei.
8. Die grundherrlichen Verhältnissen in der Umgebung Pfellings im 12. und 13. Jahrhundert.
9. Bischof Kuno von Regensburg (1126-1132) Stifter des Kapitels Sct. Johann und die Errichtung der Pfarrei Pfelling.
10. Päpstliche Urkunden über die Bestätigung und Einverleibung der Pfarrei Pfelling unter das Kloster Niederalteich.
11. Verfügung der anfallenden Novalzehenten.
12. Das Kloster Gotteszell Grundherr der Hofmark Pfelling.
13. Das Besetzungsrecht über die Pfarrei Pfelling.
Teil II.
Reihenfolge der Seelsorger des Sct. Margaretengotteshauses in Pfelling. Angefangen von der Gründung des Klosters Niederaltaich 741 bis zu dessen Aufhebung 1803.
Die Weltpriester auf der Pfarrei Pfelling cra 1239 -1633.
Verhältnisse zwischen der Pfarrei Pfelling und Welchenberg.
Teil III.
Die Verhältnisse in der Pfarrei Pfelling im Jahre1642.
Würdigung der Beschwerdeschriften.
Teil IV.
Die Pfarrei Pfelling durch Conventualen aus dem Kloster Oberaltaich versehen.
Die Pfarrei Pfelling und Welchenberg ohne Seelsorger.
Verzicht des Abtes Hieronymus Gazin auf die fernere Versehung der Pfarrei Pfelling.
Die Pfarr Pfelling und deren Provision betr.
Verfügung der Regierung von Straubing wegen des Pfarrhofbaues.
Rätselhaftes Verschwinden des Baufondes.
Schadloshaltung des P. Vikars auf dem Bogenberg durch einseitige Einhebung des Zehents.
Tod des Vikars Ignaz Wolf.
Teil. V.
Die vom Kloster Niederaltaich präsentierten Pfarrer und Regularpriester aus dem Kloster Oberaltaich von Tode des Vikars Ignaz Wolf bis zum Abte Dominkus Perger investierten und installierten Pfarrers der Pfarrei Pfelling.
Oberhirtliche Admission für P. Lukas Obermayer Vikar der Pfarrei Bogen und Pfarrer von Pfelling.
Unstimmigkeiten wegen Nichterwirkung des Possessionsbefehles vonseiten des Neuen Pfarrers Lukas Obermayr Priors und Vikars auf dem Bogenberge.
Die Namen der Conventualen, welche von 1719 bis Ende 1738 die Seelsorge in Pfelling ausübten.
Teil. VI.
Die Pfarrei Pfelling unter dem letzten Conventpriester aus dem Kloster Oberalteich dem Hochwürdigsten Herrn Abt Dominikus Perger.
Einführung der Bruderschaft zu den sieben Schmerzen Mariens.
Bauliche Unternehmungen unter Abt Pfarrer Dominicus Perger.
Der verhängnissvolle Holzprozess des AbtPfarrers Dominikus Perger beziehsw. seines Priors Ämilian Hemauer mit dem Wirte Mathias Müller von Pfelling.
Rechtsstreit des Pfarrers von Pfelling wegen Zahlung rückständiger Landesteuern und der Ludovikische Jahrtag.
Das wuntertätige EcceHomobild.
Der österreichische Erbfolgekrieg 1742-1745.
Grosse Sterblichkeit in der Pfarrei Pfelling, während der Kriegsjahre.
Teil VII.
Die Pfarrei Pfelling wiederum unter Weltpriester 1758 – 1803. Fortsetzung.
Pfarrer Josef Hofmann.
Weigerung des Pfarrers Josef Hofmann.
Schlechter Zustand des neuen Pfarrhofes.
Bauten des Pfarrers Josef Hofmann.
Verpachtung des Widdums durch Pfarrer Joseph Hofmann.
Installation des Pfarrers Josef Hofmann auf die Pfarrei Pfelling am 23. Oktober 1787.
Specification des einnehmens und des Ausgebens hier zu Pfelling, die fast alle Jahre gleich zusammentreffen, wenigstens nach meiner Menache und Okonomue.
Von der bischöflichen Kirchenvisitation.
Grosse Überschwemmung 1784 und 1789.
Grosse Unanehmlichkeit, welche dem Pfarrer Hofmann wegen Verweigerung der kirchl. Beerdigung einer angeschwemmten Leiche entstanden.
Anlegung eines Salbuches durch Pfarrer Josef Hofmann.
Abgang des Pfarrers Josef Hofmann von der Pfarrei Pfelling.
Andreas Stichauner, vorher Cooperator in Sandsbach, Pfarrer in Pfelling 1789 bis 1796.
Pachtvertrag zwischen Pfarrer Andre Stichauner und Georg Artmann Förgen zu Pfelling.
Streit des Pfarrers Stichauner wegen der grundbaren Sölde in Perndorf.
Pfarrer Josef Deml
Kriegerische Ereignisse.
Teil VIII.
Die Pfarrei Pfelling unter landesherrlichem Patronate. 1803 – 1828.
Pfarrer Dr. Georg Geiger.
Renovierung der Altäre unter Pfarrer Kettl.
Eisgang und Überschwemmung 1841.
Bischöfliche Visitation.
Dienstbotenlöhne im Pfarrhof zu Pfelling 1850.
Naturereignisse während der Zeit, da Leonhard Siegert Pfarrer von Pfelling war.
Winter 1858.
Naturereignisse unter Pfarrer Zeitler.
Verlängerung der Pfarrkirche.
Anschaffung einer Turmuhr.
Glasfenster für die Pfarrkirche.
Bartolomä Mitterer.
Bau der Sakristei.
Einsturzgefahr für den alten Pfarrhof.
Primizfeier Martin Eidenschink.
Bauliche Veränderung an den Pfründegebäuden unter Pfarrer Ritzinger.
Kirchliche Bauten.
Ausmalung der Kirche.
Volksmission in Pfelling.
Simon Straßer.
Teil IX.
- Pfarrkirche S. Margarete.
- Das Patronat S. Margarete.
- Beschaffenheit der Kapelle.
- Die Kirche zu Pfelling mit pfarrlichen Rechten ausgestattet.
- Die romanische Pfarrkirche mit Turm.
- Die Ausstattung der Kirche in früherer Zeit.
- Der unter Abt Gäzin erstellte neue Hochaltar.
- Der Pfarrhof in Pfelling.
- Das Mesner- und Schulhaus.
Die bestehenden religiösen Gebräuche in der Pfarrei Pfelling, Dekanates Deggendorf.
- Das Kirchenjahr.
- Heiligenverehrung.
- Totengedenken.
- Die hl. Sakramente.
- Sakramentalien.
- Bruderschaftsbrauchtum.
- Brauchtum der Orden.
- Kirchliche Oblationen.
- Religiöses Sprachgut.
- Kirchliches Brauchtum in Natur und Kunst.
- Religiös sittlicher Charakter der Pfarrgemeinde.
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Teil I.
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1. Vorchristliche Zeit.
Im Jahre 15. v. Chr. Geburt eroberten die Kaisersöhne Tiberius und Drusus das jetzige südliche Bayern bis zur Donau. Der Strich Landes zwischen Regensburg und Passau hieß Vindelizien und war vorher von den Kelten besiedelt.
Die Donau bildete die natürliche Grenze der Provinz Rätien II, von welcher eben Vindelicien ein Zubehör ausmachte.
Zur Sicherung der neueroberten Länder legten nun die Römer auf dem rechten Donauufer feste Kastelle an. Castra Regina = Regensburg, Sorviodurum = Straubing, Quintana = Künzing und Batavia = Passau, woselbst schon vorher an der Innmündung auf dem rechten Ufer, also auf der norischen Flussseite die keltischen Bojer eine Befestigung angelegt hatten. Bojodurum, welche die Römer ausbauten. Auch in unserer unmittelbaren Nähe soll nach Pater Wilhelm Fink bei Steinburg [?] unterhalb der vorrömischen Fliehburg Wischelburg eine steinerne Brücke die beiden Donauufer verbunden haben.
Ein Straßennetz durchzog die Provinz Herr Eins ihrer und Verband die oben genannten Kastelle mit einander und führte von Passau nach nahm ihr Come mag nach Pannonien in Auch.
Die von der Natur selbst geschaffene und bequemste Verbindung stellte aber der Danubius, die Donau, her. Inwieweit die Wasserstraße vom römischen Militär und Kaufmannsfahrzeugen benutzt wurde, dafür fehlen uns Nachrichten.
Historisch beglaubigt ist aber, dass der Kaiser Marc Aurelius (161 – 180) von Regensburg aus mit seinem Generalstabe im Jahre der 179 nach Chr. Geburt in Begleitung seines Sohnes Commodus zu Schiffe sich auf den Kriegsschauplatz nach Wien sich begab. In der Provinz Pannonien bedrohten die Markomannen zum zweiten Mal die Grenzen des römischen Reiches mit Einfall.
Dass dann die römischen Kaufleute mit der germanischen Bevölkerung auf der linken Donauseite Tauschhandel trieben ist geschichtlich beglaubigt.
Der fruchtbare Streifen Landes zwischen der Bergkette des bayer. Waldes und der Donau war vor der Römerzeit schon, wenn auch schwach besiedelt und auch der römische Weinbau war auf der linken Donauseite an den Vorbergen des bayer. Vorwaldes und seiner Ausläufer betrieben.
Durch Kaiser Probus (276 – 282) ward an den der Südseite zugewandten sonnigen Hängen vom Einflusse der Naab oberhalb Regensburg bis nach Welchenberg hinab der bisher von Rom für die germanischen Provinzen verpönte Weinbau eingeführt worden. Dass die zahlreichen Weinberge, die dann im 8. Jahrhundert durch die Schenkungen der Agilolfingischen Herzöge zum großen Teil an die Klöster kamen, noch aus der Römerzeit stammen, dürfte für den Geschichtskenner nunmehr unbestrittene Tatsache sein.
Die Behauptung, die Römer haben hier die Donau nicht überschritten, wird durch den Weinbau derselben auf der linken Donauseite von selbst hinfällig.
Auch in Pfelling, einen alten Donauübergangspunkt, war ein solcher Weinberg vorhanden, und wurde auf diesem ein römischer Opferaltar gefunden.
Zwischen vom 1554 – 1560 kam Philipp Apian auf seiner Forschungsreise durch Altbayern auch noch Pfelling und fand auf der Höhe des Weinberges in der Nähe der sogenannten Weinbergfeldkapelle im Boden vergraben einen Römerstein vor.
Weshalb genannter Forscher in seiner Topographie von Bayern nachstehendes über Altpfelling schreibt: Pfölling p(agus) templum. Hoc loco Romanorum coloniam extitisse, perantiquius lapis, cuius inscriptione demonstat, cuius forma et descriptio haec est. (Pfelling‚ Dorf‚ Kirche. Daß hier eine römische Niederlassung gewesen ist, zeigt einer sehr alter Stein mit römischer Inschrift, dessen Beschreibung folgende ist.
Dieser lange verschollene Römerstein sollte beim Bau des neuen Schulhauses in Pfelling 1872 zum Aufbau der sogenannten Schanz mit den alten Grabsteinen im Friedhofe verwendet werden. Der Akkordant Klarl von Bogen führte die geplante Kaimauer nicht auf, sondern lieferte die alten Grabsteine donauabwärts. Der Römerstein aber kam nach Sophienhof, wo denselben der Söldner Josef Pumer als Pflasterstein in seiner Hausflur verwendete. Die Aufschrift wurde so sehr abgetreten und unleserlich.
Der abgegangene Römerstein wurde von Ebner Straubing wieder entdeckt, für das Straubinger Stadtmuseum erworben.
Ebner nimmt an, daß der Opferstein nicht ursprünglich in Pfelling errichtet, sondern von Straubing oder Regensburg aus dorthin verschleppt worden sei, weil eben, die Römer die Donau nicht überschritten hätten.
Der Verfasser dieser Pfarrgeschichte hat in seiner Geschichte der ehemaligen Hofmark Pfelling diese Ansicht zu widerlegen gesucht und klar gelegt, daß das Gelände bei Pfelling einen äusserst günstigen Landungsplatz für die Schiffe abgibt, welchen auch die Handelsleute auf dem Wasserwege Regensburg Passau zu benutzen gezwungen waren.
Es ist durchaus nicht ausgeschlossen‚ die zur Zeit der Römerherrschaft in Bayern dem Jovi Optimo Maximo in Pfelling Weihrauch gestreut und Opfergaben dargebracht wurden.
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2. Besiedlung der Umgebung Pfellings durch Bajuvarische Einwanderer.
Die Römerherrschaft an der unteren Donau in Pannonien brach durch den Einfall germanischer Völkerschaften völlig zusammen.
Mit den geschlagenen römischen Legionen kehrte auch der größte Teil der romanischen Bevölkerung aus den Donauprovinzen nach Italien zurück‚ nur armes Volk, das von den neuen Grundherrn nichts zu verlieren hatte, blieb zurück. Schlechter als unter der Römerherrschaft konnte es ihm auch nicht ergehen.
In der ersten Hälfte des sechsten Jahrhunderts n. Ch. Geburt besetzten nun die Bajuvaren, ein Zweig des Markomannenstammes in der Stärke von 5000 – 8000 Mann die leer gewordene Landschaft zwischen dem Böhmerwalde, dem Fichtelgebirge und den Alpen. Es kann heute für sicher gelten, dass die Bajuvaren über den Inn her in ihre neuen Wohnsitze einrückten und nicht etwa von der böhmischen Seite her über den Furterpass.
Die Bajuvaren nahmen nun zunächst das von den Römern kultivierte Land für sich in Beschlag. Dieses lag in der Nähe der Römerstrassen auf der linken Seite der Donau.
Die alten Bayern kannten keine mechanische Zusammensetzung ihres Heeres. Sie marschierten und kämpften in Sippen und Familien gegliedert. Daher spielt der Sippenverband auch bei der Besiedlung des Landes eine grosse Rolle. Es musste sofort Ackerland vorhanden sein, um eine Sippe, welche sich niederliess zu ernähren.
Dem Sippenältesten unterstand die ganze Verwandtschaft. Nach ihm wurde auch die Niederlassung benannt.
Man erkennt diese ältesten Niederlassungen daran ‚daß dem Namen des Sippenführers die Silbe =ing= angehängt ist. Hier an der Donau auf dem rechten Ufer von Plattling ab, sind solche „Ingorte“, Amselfing, Ittling, Straubing, Motzing, Aholfing, Barbing und andere viel zahlreicher auf dem auch westlich anschließenden Hügellande‚ das besonders fruchtbaren Boden enthielt. Auf dem linken Donauufer hingegen finden sich nur wenige echte „Ing“ Orte. Nur an einer Stelle überschritten die Bajuvaren beriets in der Frühzeit die Donau‚ wo nämlich bei Stephansposching eine uralte Strasse in den inneren bayer. Wald führte.
Hier in der lehmigen Bucht von Winkling findet sich eine Reihe echter Ingorte, so Winkling, Pfel1ing, Anning und Liepolding. Sie leiten ihre Namen ab von den Sippenführern Winchilo, Pholo, Anno und Leupold.
Was dem Sippenführer Pholo veranlasste, sich hier unmittelbar am Donaustrande nierderzulassen, waren sicherlich die Weinberge, welche ja fruchtbaren und ergiebigen Boden verrieten.
Die Ansiedler ließen sich an zwei Stellen nieder. Pholo selbst und seine Familie am Fuße des Steinberges und unterhalb sein nächster Verwandter am Bache, der Horbach genannt wurde.
Es mögen vielleicht von der Sippe nur zwei größere Gehöfte nach alt germanischer Bauweise erstellt worden sein. Die aber bald nachdem die sippengenossenschaftliche Bewirtschaftung des gemeinschaftlichen Ackerlandes aufgegeben und jede Familie ein bestimmtes Quantum der Flur als Eigentum zugewiesen erhalten hatte in mehrere Nebenhöfe abgeteilt wurden, so daß beim Übergange der Ortschaft Pfelling an das Kloster Niederaltaich schon die 6 ganzen Höfe vorhanden waren, welche dann in der späteren Zeit auch blieben bis sie 1290 durch die Schenkung des letzten Pfellinger Burgherrn Heinrich des Jüngeren und seiner Gemahlin Mechtildis, geborene Gräfin von Rotteneck an deren Stiftung das Zisterzienserkloster Gotteszell gekommen waren. (Siehe des weiteren Geschichte der Hofmark Pfelling vom gleichen Verfasser)
Pholo und seine Sippe waren sicherlich noch Heiden und dem germanischen Götterglauben ergeben. Einige arianische christliche Begriffe mochte ja immerhin die Bajuvaren in den Jahren ihrer Wanderschaft schon angenommen haben.
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3. Einführung des Christentums im Donaugau.
Als erster christlicher Missionär‚ der den bayuvarischen Ansiedlern, welche sich etwa um die Mitte des 6. Jahrhunderts auf dem linken Donauufer niedergelassen hatten, das Licht des Evangeliums gebracht haben mag, ist wohl der Wormser Bischof, der hl. Rupert, anzusprechen.
Rupert‚ ein naher Verwandter der fränkischen Königstochter Regintrudis, der Gemahlin des Bayernherzogs Diet oder Theodo II. kam auf dessen Einladung um 696 nach Regensburg und taufte den noch heidnischen Herzog nebst vielen Großen seines Landes.
Hernach erhielt er ausgerüstet mit einem Universalschenkungsbrief die Erlaubnis‚ auf jedem Hofe des Herzogs‚ wo es ihm zweckdienlich erschien, Priestersitze zu errichten.
Von der notwendigen Anzahl von Priestern und Diakonen begleitet bestieg Rupert das Schiff und fuhr Donau abwärts, überall den Samen des göttlichen Wortes ausstreuend.
In Straubing Altstadt sammelte er die Reste der christlichen Bevölkerung aus römischer Zeit und errichtete die Peterskirche‚ welche in den Kämpfen der Bayuvaren mit den römischen Legionen untergegangen war.
Mit Wahrscheinlichkeit ist anzunehmen, dass er auch an den hart an der Donau gelegenen Maierhof der Sippe des Pholo die Anker warf‚ nachdem ihm die Weinpflanzungen der Gegend sofort auffallen mussten.
Es wird ja von dem hl. Gottesmanne berichtet‚ daß er sich in besonderer Weise Mühe gab, den entfliehenden Weinbau auf den Höhen des linken Donauufers zu neuem Aufblühen zu bringen. Der Wein ist ja zur Feier des hl. Opfers benötigt. Musste doch der hl. Bischof Wolfgang zu seinem Schrecken die Beobachtung machen, daß Priester mangels von Wein mit Wasser das Opfer darbrachten.
Es ist mehr als wahrscheinlich, daß die Pfellinger die christliche Taufe durch die Hand des fränkischen Bischofes empfingen.
Schon vor er Gründung des Klosters Niederaltaich finden sich in Irlbach [?] Posching der Gottesmutter geweihte herzogliche Kapellen vor, welche durch die Schenkung des Herzogs Odilo dorthin kamen. Ebenso schenkt der Vollfreie Fridurich von Winkling seine mit einer Dos begabte Johanneskapelle an die Brüder von Altaich. Daraus zu schließen, daß also vor dem hl. Bonifacius das Christentum hier tiefere Wurzel geschlagen und es Priestersitze gab. Wenn wir aber wissen, daß es in der Vita Sct. Hrodberti heißt: Praefattus itaque dux sancto viro concessit licentiam locum aptum eligendi sibi et suis sequacibus, ubicunque ei placeret in illa provincia ecelesilas Dei instaurare et cetera ad opus ecclesiasticum habitaculla perficere congruentia. Tunc supradictus vir Domini acepta licentia per alveum Danubii navigando iter arripuit sique tandem perveniens ad Lauriacensem civitatem praedicando doctrinat vitae multosque infirmos variis lanquoribus opressos orando per virtutem Domini santavit: dann gehen wir gewiss nicht irre mit der Meinung, daß eben die oben genannten Gründungen des hl. Rupert gewesen sein mögen. Auch in der Gegend des späteren Oberaltaich soll schon ehe dort [?]ilos Schöpfung Niederaltaich Güter erhielt, eine dem hl. Petrus geweihte Kapelle vorhanden gewesen sein. Michaelsbuch, dieser uralte Ort‚ Altenbuch im fruchtbaren Gäuboden gelegen mit seiner Ruperti-Pfarrkirche sollen auch den hl. Rupert gesehen haben.
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4. Pfelling wirtschaftlich und kirchlich unter dem Kloster Niederaltaich.
Der Bayernherzog Odilo gründete wohl auf Veranlassung des hl. Bonifacius das Kloster Niederaltaich und der hl. Pirmin besetzte es mit 12 Mönchen des Hl. Benedikts aus dem Kloster Reichenau im Bodensees. Die Stiftung war, um ihren Kulturzwecken zu genügen, sowohl vom Herzoge als auch von den Edlen des Landes im Donaugau reichlich mit liegenden Gütern ausgestattet. Der Edeling Paldo von Irlesbach, dem wie es scheint, das Gebiet von der Pogena abwärts bis Welchenberg auf dem linken Donauufer vom Herzog zur Verwaltung anvertraut war, schenkte in Bogen am Berge Grinlo (Bogenberg) gelegenen Höfe und Weinberge um den Ort Pholinkofa mit den Weinbergen bei Welchenberg nebst den Zubehören an das Kloster Niederalteich.
So steht geschrieben in dem Güterverzeichnis, welches Abt Urolf für den König Karl herstellte, um das Abt Hermann unverändert abgeschrieben hat. In den alten Urkunden wird Pfelling pholinge geschrieben. Die Bezeichnung Pholinkova ist fränkisch, heißt bei den Höfen des Pfolo und seiner Sippe. So kam der Urmaier und seine Höfe in Pfelling unter die Grundherrschaft des Klosters Niederaltaich, mussten den Abt als Lehensherrn anerkennen und an das Kloster alljährlich bestimmte Reichnisse abliefern.
Dafür aber hatten sie Anteil an den Vergünstigungen, welche im Kloster noch kirchlichen und weltlichen Gerichte zu starten. Und nachdem der Frankenkönig Karl nach dem Sturze Tassilos dessen Klöster in Bayern unter seinen eigenen Schutz und Schirmrecht genommen, stand der ganze Klosterbesitz unter der unmittelbaren Reichsgewalt der Karolinger.
Die schon vorgenannten Kapellen und noch andere wurden sogenannte Eigenkirchen der Äbte von Niederaltaich, wie dieselben vorher Eigenkirchen des Herzogs oder des Herrensitzes der abgetretenen Höfe gewesen waren. Dafür übernahmen der Abt und die Brüder die Aufgabe seelsorglich ihre Grunduntertanen zu betreuen.
Auch in Pfelling wird der Abt alsbald im Hofraume des Urmaiers eine der hl. Margareta geweihte kleine hölzerne Kapelle errichten haben lassen. Es waren ja um Pfelling die Weinberge des Klosters gelegen und da die Äbte aus wohlerwogenen Interesse diese Weinberge unter sorgsamer Kultur nehmen ließ, musste schon er die Brüder selbst, welche einen großen Teil des Jahres mit der Pflege der Weinberge beschäftigt, eine Gelegenheit geschaffen werden zur Abhaltung des Gottesdienstes für die Brüder selbst und dann vor allem um Hofbewohner von Pfelling und Umgebung in dem jedenfalls noch sehr schwachen Christentum zu festigen.
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5. Der Einfall der Mayaren (fälschlich Hunnen) in den oberen Donaugau 907.
Etwas mehr als ein und ein halbes Jahrhundert hatten die Söhne des hl. Benedikt ihre Kulturmission im Donaugau schon erfüllt und überall waren die Früchte ihres regsamen Geistes und ihrer fleißigen Hände herangereift, da sollte die ganze Ernte mit einen Schlage vernichtet werden.
Wie zur Zeit des großen Karl die Avaren die Ostmark bedroht hatten, so standen am Anfang des zehnten Jahrhunderts die Mayaren, Ungarn als furchtbarer Feind vor den Grenzern des Bayerlandes.
Am 5. oder 6. Juli 907 kam es zwischen den Bayern und Ungarn bei Pressburg zu einer entscheidenden Schlacht. Die Bayern wurden vollständig besiegt und ihr heldenmütiger Feldherr Luitpold, mehrere Grafen und die Bischöfe von Salzburg, Freising und Brixen getötet. Die Blüte des bayr. Adels lag vernichtet auf der Wahlstatt.
Nunmehr lag den räuberischen Reiterheeren das ganze Bayerland offen. Sie überschwemmten das Land überall mordend sengend und brennend.
Die Klöster Niederaltaich, Osterhofen und Metten sanken in Schutt und Asche. Die Mönche wurden grausam ermordet.
Pfellings Bewohner brauchten bloß einige hundert Schritte auf den Weinberg hinauf zu gehen, dann konnten sie mit eigenen Augen sehen, wie die Feuersäule vom Kloster und ihrer Mutterkirche des hl. Mauritius zum Himmel stieg. Da konnten sie zum Schrecken wahrnehmen, wie ein Gehöft nach dem anderen in Rauch aufging und das Wehgeschrei der Weiber und Kinder mischte sich in das Brüllen der Tiere.
Es war kein Zweifel mehr, die Hunnen waren im Anzuge. Rette sich wer es kann! Schnell, so schnell wie nur immer möglich flüchteten sich Weiber und Kinder, Greise und Männer mit Vieh und Fahrnis und zusammengerafften Hab und Gut in die nahen finsteren Wälder. Rette wer sich retten kann. Hl. Margareta schütze und schirme uns. Himmlische Drachentöterin gebiete dem Hunnenschwarme Einhalt.
Wie das wilde Heer Wodans kamen die wilden Reiterhoren daher.
Doch hier in Pfelling, wo der sogenannte Steinberg so nahe an das linke Ufer des Donaustromes herantritt, daß nur ein ganz schmaler Pfad übrig bleibt,
fanden die Reiterschaaren ein Hindernis auf ihrem Plünderzuge. Zur Rechten der steil ansteigende dicht bewaldete Berg, zur Linken der tiefe Strom, der Ross und Reiter verschlungen hätte.
Nachdem das Hindernis überwunden jagten die Bestien in Menschengestalt, als welche sie in seiner oberaltaicher Chronik P. Ämilian Hemmauer schildert, der zweiten Schöpfung Odilos, dem Kloster Pfaffmünster zu, dasselbe vollständig zerstörend. Dann kehrten sie mit Beute reich beladen in ihre ungarischen Steppen zurück.
Als nach dem Abzuge der Barbaren die Pfellinger Bevölkerung aus ihren Verstecken wieder in die Talebene zurückkehrte, fanden sie von ihren Gehöften nichts weiter mehr vor als kohlende Aschenhaufen. Die heranreifenden Getreidefelder waren von tausenden von Pferdehufen zerstampft.
Vom kleinen Heiligtume Margaretas ragte der rauchgeschwärzte Altarstein aus dem Schutte hervor.
Drei Generationen dauerte die Gefahr eines neuen Einfalles noch an. Indessen scheint es, daß die Barbaren den Donaugang während dieser Zeit verschonten. Sie hatten die Verheerung und Plünderung im Jahr 907 so gründlich besorgt, daß es sich nicht der Mühe lohnte, hieher zu kommen, da anderswo reichlichere Beute winkte.
Der Sieg Ottos I.; des deutschen Königs in der Laurentischlacht auf dem Lechfelde im Jahr 955 befreite endlich Bayern für alle Zeiten von den Einfällen dieses Barbarenvolkes.
Tausend und tausende der wilden Reiter hatten sich in der Verzweiflung in die hochgeschwollenen Fluten des Lechs gestürzt und deren verwesenden Leichname wälzte der Donaustrom nach einigen Wochen der Heimat zu.
Sie streckten ihre zotteligen schwarzen Häupter in die Höhe und die unförmig aufgedunsenen Leiber waren über und über mit gelben Schlamm bedeckt.
Gerechter Gott, so riefen wohl die Pfellinger aus, als die plätschernden Wogen des Stromes, wie es von jeher getan an den flachen Ufern in und um Pfelling die leblosen Körper ans Land zu treiben versuchten: Die Hunnen, die Hunnen kommen.“ Sie stießen dieselben mit Stangen in die Strömung zurück. Für solche Satanskerle gab es keine Ruhestätte unter dem Rasen in der Nähe des Heiligtumes von Sct. Margareta, welches sie einst in Schutt und Asche gelegt hatten.
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6. Kirchliche und wirtschaftliche Verhältnisse Pfellings nach dem Untergange des Klosters Niederaltaich.
Der Raubzug der Ungarn im Jahre 907 hatte das Gotteshaus des Hl. Mauritius in einen Schutthaufen verwandelt und ihr wiederholtes Anstürmen durch das Donautal gestattete nicht so schnell an eine Wiederherstellung der klösterlichen Ordnung im Sinne der Stifter zu denken.
Zudem gingen in dieser Zeit der Wirrnisse manche Güter zu Verlust und kamen in Laienhände, so die ganze Gegend zwischen Bogen und Welchenberg.
Vor allem war es Arnulf der Böse gewesen, welcher Niederaltaicher Kirchengut dort an seine Krieger zu Lehen gab. Die Makel eines Kirchenräubers haftet dem sonst so tüchtigen Bayernfürsten an, wenn auch die Not des Landes einigermaßen sein Tun entschuldigt. Auch die Maier in Pfelling machten sich vollständig vom Kloster los und leisteten dorthin auch später nach Wiederaufrichtung des Klosters Niederaltaich keine Gilten mehr, wie sich klar aus dem Verzeichnisse der einzelnen Orte ergibt, wo angegeben was z. B. Winkling, Schwarzach u.s.f. jährlich leistet. Das Verzeichnis stammt aus dem 12. Jahrhundert.
Dem Titulus der Kirche des hl. Mauritius hielten nach Zerstörung des Klosters einige Kanoniker aufrecht, zu welchen auch der spätere Bischof Piligrim von Passau zählte. Eben den Bemühungen Piligrims (971-991) und des Bisshofes Wolfgang von Regensburg (972-994) gelang es mit Hilfe des Herzogs Heinrich II. des Zänkers 990 die Abtei, wenn auch ärmlich, wieder herzustellen und die Mönchsregel neu einzuführen. (Siehe Annalen des Abtes Hermann. Erster Abt ward Erchambert 990 resignierte 996).
Leicht erklärlicher Weise war der Donaugau, welchen die Brüder von Niederaltaich seit der Stiftung des Klosters seelsorglich betreut hatten, während des Säkulums des Niederganges, vollständig vernachlässigt gewesen, den die wenigen Kanoniker werden sich um die Bevölkerung wenig haben kümmern können. Zudem lagen ja auch die Kapellen in Schutt und Asche.
Auf einer Synode der Landesbischöfe zu Dingolfing 932, an welcher auch Herzog Arnulf der Böse teilnahm, wurden Bestimmungen getroffen über die Rückgabe der entzogene Klostergüter.
Es war Bischof Isengrim von Regensburg (930-42), der sich an den beiden Synoden zu Dingolfing und Regensburg beteiligte. Herzog Arnulf hatte auf letzterer mit den geistlichen und weltlichen Größen beschlossen, dass seine Steuer von einem Denare von jeder Pfarrei sollte erhoben werden zur Herstellung der zerstörten Kirchen an den Bischof.
Der hl. Bischof Wolfgang, welcher wie wir schon gesehen, um die Wiedererrichtung des Klosters Niederalteich in besonderer Weise bemühte, war es, den der Wiederaufbau der zerstörten Gotteshäuser am Herzen lag. In seiner Diözese lagen auf dem linken Donauufer die Kapellen Mariaposching, Niederwinkling, Schwarzach und Pfelling sogenannte Eigenkirchen des Klosters Niederaltaich. Erst wenn die Kirchen wiederhergestellt waren, dann konnten auch die Niederaltaicher Mönche daran gehen, den verwaisten Gemeinden in Donaugaue seelsorglichen Beistand zu leisten, wie sie es seit der Gründungszeit des Stiftes schon getan.
Unter dem zweiten Abte nach der Aufrichtung des Klosters unter dem heiligen Godhard (997-1022 Abt von Niederaltaich, 1022-1038 Bischof von Hildesheim) kam Niederaltaich zu hohem Ansehen und neuer Blüte in jeder Beziehung. Nachdem die Zahl der Priester sich gehoben, werden sich auch die Brüder um die ruinierten Kirchen in ihren Bezirke als da Irlbach, Winkling, Schwarzach und Pfelling hier zunächst in Betracht kommen, mit frischem Eifer angenommen haben.
Im Übrigen haben wir uns in diesen Landkirchen mehr ganz einfache schlichte Holzbauten vorzustellen. Nach einem Passauer Visitationsberichte herrschte noch im 11. Jahrhundert auf dem flachen Lande der Holzbau vor und auch im 12. Jahrhundert wird derselbe das Bild der Dorfkirche noch erheblich bestimmt haben. (Siehe Bayer. Kunstdenkmäler Bd. I. Seite 36 vom Hans Harlinger).
Die Äbte des Klosters Niederaltaich versäumten auch nicht durch wiederholte päpstliche Bestätigungen sich den Besitz ihrer alten Eigenkirchen für ewige Zeiten zu sichern und dieselben zu Pfarrkirchen erheben zu lassen.
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7. Die Erhebung des Gotteshauses Sct. Margaretä in Pfelling zu einer Taufkirche und die Gründung der Pfarrei.
Der Nachbarort Winchilinga (Winkling) hat die nach dem Brev. Urolfi bereits 741 eine mit eigener Dos begabte Kapelle, welche mit samt dem Herrensitze des Freibajuvaren Fridurich und seinen Hintersassen in den Besitz des Klosters übergegangen war. Dieselbe scheint schon vor allem Anfange eine Taufkirche gewesen zu sein, worauf der Titulus Jannes Baptista hinweist.
Nach dem von B. Diplomatarius Miscellum verleiht Karl der Dicke einem gewissen Weltpriester mit Namen Richard die Einkünfte der Pfarrei mit der Bedingung auf Lebenszeit, dass das Kloster Niederalteich nach dessen Ableben wieder in das freie Besetzungsrecht einzutreten habe.
Die Kapelle in Pfelling hatte aber nicht das Taufrecht und scheint eben Winkling die Taufkirche für die Ortschaften der Umgebung von Winkling gewesen zu sein.
Es waren zwar von jeher die wenigen Toten im Friedhofe, welcher das Gotteshaus Sct. Margaretä umgab, beerdigt worden zu sein. Die Kirche in Pfelling war sozusagen eine Filiale der Klosterkirche mit teilweise pfarrlichen Rechten. Es konnte eine solche Kirche sogar ihren eigenen Priester haben und war das auch zumal bei den grundherrlichen Eigenkirchen der Fall. Aber eine solche Kirche zu einer Tauf- oder Pfarrkirche zu erheben, stand allein dem Diözesanbischofe zu. Eigenkirchenherr von Pfelling war der jeweilige Abt von Niederalteich als Ortspfarrer. Niederalteich gehörte zum Bistum Passau. Pfelling lag im Gebiete des Bischofs von Regensburg.
In der Kapelle zu Pfelling fand nicht regelmäßiger Gottesdienst statt, sondern von Zeit zu Zeit wird wohl ein Pater aus dem Kloster Niederalteich sich zu Schiffe auf der Donau dorthin begeben haben, um den Bewohnern von Pfelling und den herumliegenden Ortschaften Entau, Anning, Welchenberg und Liepolding, welche zwar von allen Anfange an nicht nach Niederalteich grundbar gewesen waren, aber sich in kirchlicher Beziehung an die Kirche zu Pfelling zu halten gezwungen, das Wort Gottes zu verkünden und die hl. Sakramente zu spenden. Das war ein Notzustand aber keine rechte Seelsorge.
Sollte die Kapelle in Pfelling zu einer Pfarrkirche werden mit eigenem Priester, dann musste dieselbe dotiert werden und auch ein Widdum beschafft werden, das zumindesten den Besitz des halben Hofes ausmachte nebst einem Pfarrhof mit den notwendigen Ökonomiegebäuden.
Dann musste der neue Pfarrbezirk rechtlich und räumlich abgegrenzt werden. Zur Dotation der Kirche und der Pfründe musste dann nicht bloß der Hofmarksherr von Pfelling selbst und seine ihm grundbaren Bauern, sondern auch die auswärtigen Grundherren, welche im neuen Pfarrbezirke Höfe und Lehen des besaßen, beigezogen werden. Vor allem auch durch Überlassung des Zehents, denn der Zehentbezug bildete ja das Haupteinkommen für jede Pfarrkirche und ihre Pertinenz die Pfründe. Die Pfarrei lag sowohl mit den Ortschaften auf der linken wie auf dem rechten Donauufer in der Grafschaft Bogen.
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8. Die grundherrlichen Verhältnissen in der Umgebung Pfellings im 12. und 13. Jahrhundert.
Die ursprünglich nicht gar große Grafschaft Bogen erstreckt sich von der oberen Pogana bis zur unteren bei Deggendorf auf dem linken Donauufer mit seinen fruchtbaren Feldern begrenzt von den Vorbergen des bayer. Waldes. Freilich dann auch weithin in den noch schwach besiedelten Böhmerwald bis an die Grenze des Böhmerlandes. Auf dem rechten Donauufer reichte dieselbe vom Einflusse der Aiterach hinab nach Natternberg und Pledlingen (Plattling), wobei der Straßenzug Regensburg-Straubing-Passau mit seinen zahlreichen Ortschaften im wesentlichen die Grenze des Bogner Besitzstandes ausmachte.
Um das Jahr 1050 erhielt die Grafschaft Bogen durch den Kaiser Heinrich II. in der Person des Sohnes des Grafen Babo von Abensberg, Hartwig genannt (1030-1047) einen neuen Herrn.
Wie wir schon gehört haben, war in der Zwischenzeit von der Zerstörung des Klosters Niederalteich bis zu dessen Wiederaufrichtung (907-990) die tassolinischen Schenkungen in Bogen, dann der Hugibertigerhof mit dem Winzier, Pfelling und Welchenberg dem Kloster alieniert worden. Verblieben war Winkling, Schwarzach und Posching auf dem linken Ufer, um den Teil von Irlbach mit dem Kapelle.
Von Welchenberg auf der linken Donauseite und von Irlbach abwärts auf der rechten Donauseite abwärts nach Deggendorf und Plattling zu war der grundherrliche Besitz der Grafen von Bogen sehr eingeschränkt durch die Klostergüter von Metten und Niederalteich, im oberen Bogener Bezirk durch die Schenkungen des Grafen Albert I. und seiner Familienangehörigen und Ministerialen an das Kloster Osterhofen (Hiendlhof in Entau), Ainbrach an Windberg, ein Hof in Liepolding nach Oberalteich, ein weiterer mit Sölde in Anning ebendorthin und die Klosterhöfe in Weinzier.
Von den zahlreichen Ministerialen, welche sowohl Allodialgüter als auch Lehensbesitz innerhalb der Grafschaft Bogen innehatten, kommen in Betracht 1. die Pföllinger mit der in ihrer Markung links und rechts der Donau gelegen Höfen, dann die Welchenberger und die Degenberger, dann die Irlbacher. In der Pfarrei Pfelling auf dem linken Ufer waren vor allem die Frammelsberger begütert. Sie hatten in Entau den Petzendorferhof, den sie als Dos an ihre Eigenkirche Sct. Stephan in Steffling gegeben.
Dann der 1 ½ Hoffuß fassenden Steighof in Entau, welcher 1232 als Lehen durch den Frammelsberger Marquard an das Prämonstratenserstift Osterhofen kam. In Ainbrach und Herrmannsdorf hatten dieselben auch Höfe, welche 1140 an das Kloster Windberg käuflich übergegangen, dann besaßen die Frammelsberger zwei Höfe in Anning, wie urkundlich nachweisbar. Die Degenberger scheinen um diese Zeit den oberen Hof in Liepolding mit Nebenhof besessen zu haben. Der Haupthof, welcher 1487 an das Kloster Gotteszell kam, muss Lehenshof des Grafen von Bogen bezw. später des bayer. Herzogswesen sein, weil derselbe nach dem Klosterauflösung zum Lehensamte Straubing zuständig bezeichnet wird, wären alle sonstigen Häuser in Liepolding zum Rentamt in Mitterfels gehören und zum dortigen Landgerichte vogtbar wurden.
Das Kloster Niederalteich hatte von Pfelling nur mehr die Kapelle der hl. Margareta mit ihren Pertinenzen als Eigenkirche in Besitz.
Das waren im wesentlichen die Grundherrn in dem zu bildenden Pfarrbezirke von Pfelling und sie waren alle verpflichtet zur Dos der neue Pfarrei beizusteuern. Was von den einzelnen anliegenden Gründen hiezu abgegeben, werden wir im Laufe dieser Abhandlung noch sehen.
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9. Bischof Kuno von Regensburg (1126-1132)
Stifter des Kapitels Sct. Johann und die Errichtung der Pfarrei Pfelling.
Bischof Konrad I. (Kuno) vorher Abt des Benediktinerklosters Siegburg in Bezirke Köln a/R. wirkte ungemein eifrig für die Verbesserung der Seelsorge und die Reform der Klöster, denen er benachbarte Pfarreien übertrug.
Er gründete auch für seine zahlreichen Domherrn ein neues Kapitel Sct. Johann. Zur Fundation des Stiftes mussten bessere Pfarreien herhalten, so Wallersdorf (früher nach Niederalteich gehörig), Schönach, Ascholdshausen, Rattenberg, Haibach, welche inkorporiert wurden. Diese wurden mit einem Vikar besetzt, dem ein geringes Einkommen zugewiesen, während der Hauptanteil der Einkünfte das neue Stift bezog. Andere Kirchen mussten 1/3 ihres Zehents abtreten, dafür erhielten sie pfarrliche Rechte. In der Bestätigungsurkunde des Papstes Urban vom 20. Juli 1186 finden wir eine Reihe solcher Kirchen aufgezählt, wie Viechtach, Rattenberg, Konzell, Kreuzkirchen (Mitterfels), Oberalteich, Degernbach, welche alle Eigenkirchen des Grafen von Bogen und anderer Kleinadeliger gewesen und dvon da ab als Pfarrkirchen erscheinen. Vor allem auch die Kirche in Pfelling.
Alle diese Kirchen erhielten den Rang von Pfarrkirchen, dadurch, daß sie ein Drittel des Zehents an das Sct. Johann abtraten.
Unter Bischof Kono und seinem Nachfolger Heinrich I., Graf von Wolfratshausen, der ebenfalls, wie sein Vorgänger ein Begünstiger der Klöster war, müssen die Verhandlungen über die Errichtung einer selbständigen Pfarrei in Pfelling begonnen und auch zum Abschlusse gekommen sein.
Graf von Bogen war damals der edle Friederich III., der 1148 vor den Mauern von Jerusalem fiel und Albert I. von Windberg, Stifter des Prämonstratenser Klosters dortselbst, der 1147 starb.
Herr der March Pfelling war Arnold II. + 1147 um dessen Sohn Rapoto, Burgherr von Pfelling 1147 bis 1186.
Abt und Pfarrer Adalfried und Konrad II. + 1150 vom Kloster Niederalteich
Abt von Oberalteich Rutardus, Propst von Osterhofen Richwin.
Als weltliche Grundherr kam dann in Betracht der alte Gerhoh von Frammelsberg, der wie wir schon gesehen, hier an beiden Seiten der Donau seine Lehenshöfe hatte.
Das waren die Persönlichkeiten, welche für die Errichtung der Pfarrei Pfelling in Betracht kamen, namentlich materielle Leistungen zu machen hatten. Über die Verhandlungen liegen keine Urkunden vor. Ebenso wenig über die gleichzeitige Gründung der anderen Pfarreien, die eben genannt worden waren. Sie werden sich mehr kurz abgespielt haben. Graf Friedrich III. war Vogt des Hochstiftes Regensburg und des Klosters Niederalteich, als auch seiner Hausklöster Oberalteich und Windberg. Nachdem Bischof Kono die Zusage erhalten, daß er 1/3 des Zehents von sämtlichen in Frage kommenden Pfarreien für seine Lieblingsstiftung Sct. Johann bekomme, wird der Hauptsache nach die ganze Angelegenheit erledigt gewesen sein.
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10. Päpstliche Urkunden über die Bestätigung und Einverleibung der Pfarrei Pfelling unter das Kloster Niederalteich.
Papst Eugen III. (1145-1153) stellte von seinen Flüchtlingsorte Reims in Frankreich dem Abte von Niederaltaich Konrad + 1149 oder 1150 eine Bulle aus, worin dem Kloster sein Besitztum bestätigt wird. Darunter die Kirchen im Regensburger Bistumssprengel: Schwarzach, Posching (Maria), Winkling und Pholingen. Ebenso werde die Einkünfte aus Zehenten und Familien [?], welche die Brüder auf Grund kanonischer Rechtstitel inne haben, bestätigt. Weiteres ist verboten, genannte Klöster in kecker Weise zu beunruhigen, dessen Besitzungen wegzunehmen oder, wenn sie die genommen, zurückzugeben haben, zu mindern oder mit irgendwelchen Beschwernissen zu quälen, sondern alles unversehrt zu erhalten unter Androhung kirchlicher Strafen. 1148 war also die Pfarrei Pfelling schon kanonisch errichtet. Es scheint aber, daß, wie bisher die Benediktiner aus Niederaltaich dieselbe ecurrendo versahen.
Nochmalige Bestätigung der Pfarrei Pfelling im Jahre 1239. Am 10. April 1239 erwirkte der geschäftskundige Prior, später Abt Hermann V. von Niederalteich in Rom vom Papst Gregor II. eine weitere Bestätigungsurkunde für die Güter und Rechte seines Klosters.
In dieser Urkunde werden wieder die Kirchen unserer Gegend, Posching, Irlbach, Schwarzach und Pfelling nebst ihren Pertinenzen namentlich aufgeführt. Nur Winkling fehlt. Der Grund ist darin zu suchen, dass der wilde Graf Albert III. 1183-1198 um diese Zeit, wie Abt Hermann in seiner Geschichte schreibt, die Klöster und namentlich Niederaltaich auf das härteste mit Abgaben bedrückte, auf die Klosterhöfe Untervögte setzte.
So hatte dieser Verwüster der Kirchen, wie ihn Abt Hermann mit Recht bezeichnet, dem Kloster seine Besitzungen in Winkling, wozu auch die Kirche gehörte, entrissen und damit seinen Ministerialen Marquard von Frammelsberg belehnt wie im. De facto war also 1239 Winkling dem Kloster Niederaltaich verloren, daher es auch in dieser Urkunde nicht aufgeführt werden kann, das scheint mir den Grund zu sein der Auslassung, nicht wie Abt Braunmüller Metten meint, Winkling sei eben 1148 schon aufgeführt und in den Pertinenzen enthalten.
Das gälte ja auch für alle übrigen Kirchen und Besitzungen, die schon 1148 vorkommen.
Auf diese Schädigungen des Klosters scheint den Passus sich zu beziehen: Außerdem verbieten wir neue und ungebührliche Besteuerungen von Seiten der Erzbischöfe, der Bischöfe, der Archidiakone, der Dekane und von allen geistlichen und weltlichen Personen ganz und gar.
Jedermann kann sich bei einer Kirche begraben lassen, unbeschadet des Rechtes der Kirchen, aus welcher die Leichen stammen.
Ferner habt ihr Kraft unserer Autorität das Recht Besitzungen, welche redlich euren Kirchen zustehen und Zehenten, welche von Laien zurückgehalten werden, wiederum zurückzukaufen, gesetzmäßiger Weise aus ihren Händen zu befreien und zu den Kirchen, zu welchen sie gehören, zurückzurufen.
Es folgen dann für die Übertreter die herkömmlichen kanonischen Strafandrohungen. Hierher gehören auch noch die Schenkungen der Novalzehenten der Pfarreien an das Kloster Niederaltaich zur Zeit des Abtes Hermann 1242-1273.
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11. Verfügung der anfallenden Novalzehenten.
Bischof Albert I. von Regensburg schenkt wegen der hervorragenden Gastfreundschaft, welche er und sein Vorgänger von der Kirche Niederaltaich empfangen hatte, zwei Drittel der Novalzehenten von allen Gütern und Kirchen, welche das Kloster in der Diözese Regensburg inne hat, während 1/3 dem Parochus loci zu verbleiben hat. Gegeben zu Stauf im Jahren 1256, 12. Oktober.
Bischof Albert der Große, der Selige 1260-1262, bestätigte dieses Zugeständnis mit Schreiben vom Jahre 1260 gerichtet an alle Dekane, Pfarrer und Vikarirn seiner Diözese, daß sie von allen Gütern des Klosters oder von anderen, von welchen dasselbe Zehenten zu beziehen pflege, sie selbst nur 1/3 erhalten, dagegen das Kloster 2/3, wegen Ergebenheit des Abtes Hermann und seines Conventes an die Person des Bischofs.
Ausgestellt ist diese Urkunde am ersten Tage des Pontifikates 1260. Für die Pfarrei Pfelling war wohl dieser Erlass ohne Bedeutung, denn es war dort schon alles kultiviert.
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12. Das Kloster Gotteszell Grundherr der Hofmark Pfelling.
Der letzte Hofmarksherr von Pfelling Heinrich der Jüngere 1245 bis 1294 cra und seine Gemahlin Mechthildis von Rotteneck, Schwester des Bischofes Heinrich II. vom Roteneck (1277-1296) hatte im Jahren 1285 als herzoglichen Pfleger und Inhaber der Hofmark Ruhmannsfelden seinen Maierhof Drosslach dem Kloster Aldersbach geschenkt, damit dort eine Zelle der Zisterzienser für 2 Brüder entstehe. Inextremis suis hatte er diese Schenkung vermehrt, in dem er seinen Edelsitz Pfelling samt dem Dorfe nach Gotteszell vermachte. Und somit wurde die Hofmark Pfelling bis zur Klosteraufhebung 1803 mit Gotteszellen auf das innigste verbunden. Das Kloster erhielt frei und ledig die Burg und das Schlossgebäu nebst 5 Höfen und mehreren kleineren Lehen, welche Getreide und Geldgilten dorthin zu entrichten hatten.
Der Abt von Gotteszell ward also der neue Grundherr der Hofmark. Sonst hatte das Kloster Gotteszellen in der Pfarrei Pfelling keinen Besitz oder Rechte. 1487 erwarb Abt Andreas das Gut Liepolding jetzt Hausnummer 60. Probst.
In kirchenrechtlicher Beziehung wurde durch den Übergang der Hofmark Pfelling in den Klosterbesitz von Gotteszellen gar nichts geändert.
Seit dem 8. Jahrhundert hatte Pfelling mit seiner Kapelle zum Kloster Niederalteich gehört, von dem es sich wie wir gehört haben in den Wirren der Ungarneinfälle wirtschaftlich losgelöst. Die Kapelle aber verblieb immer im Eigenbesitze Niederaltaichs und die Pfellinger Burgherrn hatten nie den sogenannten Kirchensatz, obwohl die Kapelle ursprünglichen auf dem Grunde der Urmaier baut worden war; der letzte Pfellinger Heinrich für Jüngere konnte darum mit eigener Schenkung auch keine Rechte auf Kirche und Pfarrei an seine Stiftung Gotteszell übertragen. Vielmehr war durch die Errichtung der Pfarrei Pfelling der Einfluss des Abtes von Niederaltaich erweitert durch den Hinzutritt der Ortschaften Anning, Liepolding und Entau. Dazu war Mitte des 16. Jahrhunderts das Beneficium Ainbrach gekommen.
Ein Degenberger unbekannten Namens überwies 4 ¼ seines Zehentrechtes in Ainbrach (drei Höfe) dem Pfarrer von Pfelling mit der Verpflichtung, daß derselbe in der nach Windberg zugehörigen Kapelle des hl. Blasius zu Ainbrach 12 Monatsmessen lesen sollte gegen Reichung des Großzehents.
Wir finden die Tatsache, daß also Pfelling als Grundherrn des Zisterzienserstiftes Gotteszell und als Kirchherrn das Benediktinerkloster Niederalteich hat. Und die Äbte von Niederalteich wussten ihre Rechte auf die Lehenspfarr wohl zu wahren. Es ist aber keine Tatsache bekannt, dass der Abt von Gotteszell mit dem Prälaten von Niederalteich oder auch der Pfarrer von Pfelling in kirchlicher Beziehung in einem Konflikt gekommen wären.
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Das Besetzungsrecht über die Pfarrei Pfelling.
Die Pfarrei Pfelling war dem Kloster Niederaltaich derart inkorporiert, dass der Abt als Lehnsherr das Recht hatte einen Weltpriester dem Bischof von Regensburg zu präsentieren, welcher dann vom Diözesanbischofe die erforderliche Investitur zu erbitten hatte um vom Vogte der Hofmark Pfelling den Posessionsbefehl und die Installation erhielt.
Als Vögte über Gotteszell und der dazu gehörigen Hofmark erscheinen zunächst 1295 die niederbayer. Herzöge. Dann die Degenberger, welche dieselbe mit der kurzen Unterbrechung 1469-1507, wo Herzog Albrecht der Weise die Vogtei selbst an sich genommen hatte, bis zu ihrem Aussterben 1602 nach dem vorhandenen Reverse führten und durch ihren Pfleger ausüben ließen. Dieselben waren also und nicht bloß die Vögte über die weltliche Herrschaft, sondern auch die Vögte über die Kirche und Pfarrei. Auch 1602, wo die ganze Herrschaft Degenberg an den Herzog Maximilian I., später Churfürst fiel, übte der Churfürst von Bayern die Vogteirechte aus. (Siehe des Weiteren Geschichte der Hofmark Pfelling, Teil VI u. VII. Die Vogtei über die Hofmark Pfelling. Verhandlungen des Hist. Vereines von Niederbayern, Jahrgang 1928 vom gleichen Verfasser).
Im übrigen scheint sich der Prälat von Niederaltaich mit dem Papste im Besetzungsrechte der Pfarrei geteilt zu haben.
Aus einem Schreiben des Pfleggerichtes Mitterfels wegen der Verhältnisse der Pfarrei Pfelling an die churfürstliche Regierung von Jahre 1782 geht das hervor. Es wird dort erwähnt, dass die Curie in Rom mit dem Abte von Niederaltaich das Besetzungsrecht teilte, der Papst unter Abt, jeder eines Monats. Nur so ist es zu erklären, dass auf die Pfarrei Pfelling nicht bloß Priester aus der Diözese Regensburg und Passau, sondern auch aus der Erzdiözese Freising, aus Konstanz und Würzburg präsentiert wurden, die wir in dem zweiten Teile dieser Pfarrgeschichte des Nähern noch hören werden.
Es gab nämlich seit dem 12. Jahrhundert die sogenannten Exspectanzen, Anwartschaften mit dem Rechtsanspruch auf ein kirchliches Benefizium, das noch nicht erledigt war. Bischöfe, Stifte und selbst weltliche Kirchenherrn erteilten solche. Mehrere Päpste verboten diese Anwartschaften. Diese Verbote fanden auf päpstlicherseits erteilte Exspectanzen keine Anwendung.
An solche mit päpstlicher Anwartschaft ausgestattete Priester haben wir bei diesen aus ganz fremden Diözesen stammenden auf die Pfarrei Pfelling präsentierten Geistlichen zu denken. Dieselben trugen ihren Schein seit Jahren mit in der Tasche herum. Merkwürdig ist nur, dass sie weiter Entfernung sobald die Nachricht von der Erledigung der kleinen Pfarrei am Donaustrande erhielten. Nun die Dos erboten seltenschnell und man muss sich überhaupt wundern, wie der kirchliche und weltliche Verwaltungsorganismus selbst in kriegerischen Zeiten tadellos funktionierte.
Um 1230 herum muss auch ein eigener kleinerer hölzerner Pfarrhof in Pfelling entstanden sein. Zur Zeit des Abtes Hermann nämlich erscheinen urkundlich in Pfelling wie auch in den benachbarten Klosterpfarreien die ersten Weltpriester auf der Pfarrei Pfelling mit Namen. Ende des ersten Teils.
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Teil II.
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Reihenfolge der Seelsorger des Sct. Margaretengotteshauses in Pfelling.
Angefangen von der Gründung des Klosters Niederaltaich 741 bis zu dessen Aufhebung 1803.
Während des Zeitraumes, da Pfelling keine selbstständige Pfarrei, sondern nur eine Nebenkirche des Klosters Niederaltaich war, waren, auch die jeweiligen Prälaten die wirklichen Pfarrer von Pfelling.
Die Reihenfolge der Abtpfarrer bis zur Besetzung der 1125 errichteten und etwa 1230 mit Weltpriestern ist nachstehende:
1. Eberswind, Profess des Klosters Reichenau, Abt 731, urk. noch 765.
2. Wolfbert urk. 772 + cra 788.
3. Uralf urk, 794 + 29. Juni cra.814.
4. Teupold, Abt c. 815. Wurde urk. noch 821. + 12. Dez. unbek. Jahres
5. Ottgar I. Abt c. 822. Wurde Erzbischof von Mainz. + 21. April 847.
6. Gotzbald, Graf von Rottenburg. Hofkaplan und Kanzler des Deutschen. Abt c. 826, seit 842 zugleich Bischof von Würzburg +20. Septbr. 855.
7. Ottgar II. Abt 855. Wurde Bischof von Eichstätt + 881.
8.Wolfbert II. Keine Jahresangabe.
9. Eberswind II. Ebenfalls.
10. Grimald + 12. Juni unbek. Jahres
11. Ottbald + 9. Juni unb. Jahres.
12. Chunibert. Ohne Jahresangabe.
13. Egillolf. Ebenfalls.
Die unter Nr. 10 mit 13 angegebenen waren nur Administratoren oder Zweitäbte.
14. Aaron c. 890. Unter ihm wurde das Kloster Niederaltaich durch die Ungarn zerstört. Kanoniker hielten den Titulus eccl. aufrecht bis zur Wiederbesetzung im Jahre 990.
15. Erchambert, erster Abt nach Wiederherstellung des Klosters 990 – Resignierte 996 und. begab sich in die Einsamkeit. + 7. Febr. unb. J.
16. Godhard der Heilige, geb. zu Reichersdorf bei Schwanenkirohen 965/960, Abt 997. Wurde 1022 Bischof von Hildesheim und starb 5. Mai 1038. Ein Mann der Wissenschaft und der Kunst‚ geehrt von Kaiser Heinrich dem Heiligen, brachte das Kloster Niederaltaich schnell wieder zu hohem Ansehen und zur herrlicher Blüte. Tat viel für den Wiederaufbau der zerstörten Kirche. Unter ihm wird wohl auch die Kapelle der hl. Margareta in Pfelling wieder aus Schutt und Asche erstanden sein und eine geordnete Seelsorge in den Gemeinden im Donaugaue eingesetzt haben.
16. Wolfram I., Abt 1023. Starb 1. Oktober 1027.
17. Radmund, Neffe des Abtes Godhard. Abt 1027. Starb 19. Januar 1049.
18. Dietmar I. Abt 1049 + 3. Septbr. c. 1055.
19. Adelhard Abt 1049 + 13. Nov. 1063.
20. Wenzelaus, Abt 1063 +13. Nov. 1068.
21. Walther, Abt 1068 + 21. Nov. 1098.
22. Wolfram II. Abt 1098 +1100.
23. Rupert Abt 1100 + 1118
24. Luipold‚ Abt 1118 +1131. Errichtung der Pfarrei Pfelling.
25. Adalfried, Abt 1131 + 11. Juli 1134.
26. Chunrad I., Abt 1143 + 1150. Unter ihm und seinem Vorgänger werden sich wohl die Verhandlungen über die Erhebung der Kirche Sct. Margareta abgeschlossen haben. 1148 erste päpstliche Bestätigung der Pfarrei Pfelling erfolgt.
27. Boselaus, Abt 1150 + 20. Oktbr. 1160.
28. Dietmar II.
29. Gerhard ‚beide ohne Jahresangabe.
30. Wolfschalk + 15. Mai unb. J.
31. Ulrich Abt 1173 + 31. Dez. 1178.
32. Dietmar III. Abt 1179 + 9. März 1202. Unter seiner Regierungszeit erfolgte der Streit des Albert III., Grafen von Bogen und Vogt des Klosters Niederaltaich mit dem Grafen Rapoto von Ortenburg 1192 und die furchtbare Verwüstung des unteren Niederbayerns. Graf Albert III. von Bogen bedrückt seine Klöster auf das härteste. Der Burgherr Rapoto von Pfelling verweigert dem Stifte Sct. Johann in Regensburg den Zehent und wird vom Papst Lucius 1184 exkommuniziert.
33. Poppo I. Abt 16. Mai 1202 + 12: Juni 1229.
34. Berthold Abt 1229. Starb noch im nämlichen Jahr.
35. Konrad II. Abt 1230 urk. Noch 1232 + 22. März.
36. Dietmar IV. Abt 1232 + 28. Oktober 1242.
37. Abt Hermann seit 27. Oktober 1242. Resignierte 12. März 1273 und starb 31. Juli 1275, 75 Jahre alt. Er erwirkte als Prior 1239 die zweite Bestätigung der Kirche Sct. Margareta in Pfelling als Pfarrkirche seines Klosters.
Unter diesem tüchtigen Abte erscheinen nun urkundlich die ersten Weltpriester auf den Klosterpfarreien in der Diözese Regenburg in Schwarzach, Posching und Irlbach und auch von der Pfarrei.
Abt Hermann verwendete vielfach die Pfarrer der umliegenden Klosterpfarreien zur Verwaltung seines Klosters und werden eine Reihe solcher Priester, darunter zwei Pfarrer von Pfelling, Otto und Kunrad mit Namen. Dieselben haben jedenfalls in der Klosterschule von Niederaltaich ihre Ausbildung erhalten. Vermutlich war an Stelle der alten Holzkapelle, welche ja in keiner Weise den Bedürfnissen einer Pfarrkirche mehr Genüge leistete schon Mitte bis Ende des 12. Jahrhunderts die in ihrem Hauptteile noch erhaltene fast ein Viereck bildende romanische Kirche getreten mit nur zwei Fensterachsen und dem massigen romanischen Turme der im Verhältnisse zur Kirche viel zu hoch war.
Diese neue Kirche, an der jedenfalls längere Zeit hindurch gebaut wurde, soll nach einer Angabe des bekannten Freisinger Archivars Prey von Bischof Bernhard von Passau erst konsekriert worden sein, im Jahre 1295.
Auch der erste kleine hölzerne Pfarrhof muss zur Zeit des Abtes Hermann oder auch schon vorher erstellt worden sein.
Ob nun auch andere Weltpriester vorher in Pfelling tätig waren, scheint nicht wahrscheinlich. Vermutlich ist durch die Bulle des Papstes Gregor vom Jahre 1239 die Besetzung der Pfarrei Pfelling durch Weltpriester in Fluss gekommen.
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Die Weltpriester auf der Pfarrei Pfelling cra 1239 -1633
1. Otto
2. Konrad‚ beide sind als Pfarrer von Pfelling urkundlich unter dem Abte Hermann von Niederaltaich 1242-1273 bezeugt.
3. Johann von Gyngen als Chorherr in Augsburg 1350 bezeugt vertauscht die Pfarrei Pfelling an Dietmar den Fewerer 1359 Chorherr von Pfaffmünster. Giegen ist württembergische Stadt. Die Grafen von Cham hatten dort die Herrschaft. Diepold I. Markgraf von Cham + 1115 nannte sich auch von Giengen.
4. Dietmar der Fewerer.
Ein Chunrad Fewer Ritter des Herzogs Otto und seine Gemahlin Gertraud erhielt 1294 von Bischof Heinrich dem Rottenecker lt. Urkunde Landshut 26. Januar 1294 nächst Sct.Paulstag die Güter in Essenbach.
Die beiden Chorherrn werden kaum in Pfelling die Residenzpflicht gehalten haben, sondern einen Vikar für ihre Pfarrei aufgestellt haben.
Sie sind erwähnt in Krick: das ehemalige Domkapitel Passau Seite 123.
5. Traubenbacher Stefan 1456
6. Zwertengrüner Konrad 1480
Diese beiden sind in dem Verzeichnisse des Stiftes von Sct. Veit in Straubing als Mitglieder der Bruderschaft aufgeführt.
Vom Jahre 1491 ab lässt sich die Reihenfolge der Pfarrherrn von Pfelling auf Grund der im Ordinariatsarchiv Regenburg vorhandenen Präsentationsurkunden in ununterbrochener Reihenfolge feststellen.
7. Pfenninger Johann + 1491 als Pfarrer von Pfelling. Von demselben liegt keine Präsentationsurkunde vor‚ aber in der seines Nachfolgers ist erwähnt‚ daß er mit Tod abgegangen ist.
8. Symlinger Andreas Kleriker der Diözese Regenburg, magister artim liberralium. Präsentationsurkunde vom 16. Oktober 1491 gezeichnet Johann III, Abt und P. Hieronymus, Prior. Symlinger + 1515.
9. Rauschendorfer Paul‚ Passauer Diözesanpriester. Die Pfarrei erledigt durch den Tod des Andreas Symlinger. Präsentationsurkunde vom 11. Aug. 1514. Gez. Kilian abb und der Convent.
Wie lange Paul Rauschendorfer auf der Pfarrei Pfelling war, kann nicht fest gestellt werden, da von seinem Nachfolger keine Präsentationsurkunde im Archiv Regenburg vorliegt.
4. Sytenbeck Chtistoph von ? – 1567. Durch Tod abgegangen 1567
5. Berger Mathias‚ Priester der Diözese Regensburg, wohlverdienter Mann, Präsentationsurkunde vom 24 April 1567. Paul Abt, Benedikt Prior und der ganze Convent.
6. Gogl Andreas, Freisinger Diözesan (Landshuter). Präsentationsurkunde von 10 Mai1571. Gez. Paul Abbas‚ Gabriel Prior und der ganze Convent.
Laudemiumprozess des Pfarrers Andreas Gogl.
Wie noch bei den Einkünften der Pfarrei Pfelling behandelt werden wird, gehörten zur Pfarrpfründe drei auswärtige Laudemiumspflichte Sölden‚ darunter das ¼ Messnergütl in Weinzier.
Der Gütler Mathias Fränkl von Breitenweinzier beschwerte sich beim Pfleggerichte Schwarzach darüber, daß der Pfarrer von Pfelling von seinem Gütlein‚ wovon er jährlich 4 Schilling Regensburger Pfennige und 60 Eier leistet, nachdem er dieses Gütlein von seinen Eltern erblich an sich gebracht‚ wider alles Rechtes Ab- und Anstand von 14 Gulden verlange. Es sei niemals von diesem Gut ein Ab- u. Anstand begehrt worden. Schreiben vom 15. Juli 1574.
Das Pfleggericht Schwarzach hat den Entscheid getroffen: Der Pfarrer soll sich verständigen.
Pfarrer Gogl wendet sich an die Regierung in Straubing, daß das Pfleggericht Schwarzach angewiesen werde eine Entscheidung dahin zu treffen‚ daß der Abstand bezahlt werde, weil das dem gesetzlichen Herkommen entsprechend sei.
Antwort des Balthasar von Kurnreut; Pflegers zu Schwarzach: Der Pfarrer von Pfelling hat zwar urkundlich nachgewiesen‚ dass das Gütlein in Breitenweinzier Lehensgut der Kirche Pfelling, aber in dieser Urkunde ist von einem Abstand nichts enthalten. Wenn er nachweisen kann, dass ein Abstand zu Recht ist und mit Siegel nachweisen will, so… 22 Juli 1574.
Mathias Fränkl richtet wieder ein Schreiben an das Gericht des Inhalts: Der Pfarrer hat nicht nachgewiesen, daß einer seiner Antecessoren jemals einen Abstand verlangte. Er wolle mit seiner Supplikation abgewiesen werden. Straubing entscheidet: Da es unwidersprochen, daß die Sölde mit Stift und Geld der Pfarrei Pfelling zugehörig, soll er schuldig sein Abstand und Anstand zu geben, jedoch redlich gehalten werden. Datum 30.Mai 1574.
Pfarrer Gogl wendet sich an die Kammer in Straubing.
Der Pfarrer berichtet‚ daß der Pfleger in der strittigen Sache angeordnet: Es sollen sich die Parteien vergleichen und er solle Umfrage halten, wie es so ist gehalten. Nun habe der Pfarrer sich erkundigt und auch in anderen Pfarreien sei in solchen Fällen der Abstand gegeben, so er vor zwei Jahren in Bärndorf den gleichen Fail gehabt. Der Richter in Mitterfels habe den Anstand und die Verpflichtung des Abstandes zu zahlen anerkennt. Er könne also sich mit dem Bescheid des Schwarzacher Gerichtes nicht einverstanden erklären und müsse in diesem Falle nach Landesbrauch den Abstand fordern.
Das Gericht in Straubing entscheidet: Es könne dem Pfarrer Gogl der Abstand nicht aberkannt werden. Es wolle in diesem Falle der Pfarrer 3 Gulden Abstand von Fränkl nehmen.
Pfarrer Gogl wendet sich an seinen Lehensherrn den Abt Paul Gmainer von Niederaltach.
Schreiben des Klostersekretärs Onobrius Pichinger an den Herzog Albrecht vom 3. Oktober 1874.
Der Pfarrer in Pfelling hat nach beiliegender von der Durchlauchtigst in Bayern gegebenen Begnadigung und zu lesender Abschrift auch der Landesforderung und Gebrauch das recht vom guet, das dem Gotteshaus Pfelling zugehörig ist und weil ob der gar gering Gestift der jetzigen Zeit und Leut hart ein Pfarrer zu bekommen ist, daher es Herrn Kastners und sein gehorsam Bitten, Euer Gnaden wollen solch des Gotteshaues Lehen nicht schmälern, sondern dem benannten Herrn Pfarrer bei den billigen und ziemlichen Ab- und Anstand gnädiglich teil lassen und dem bemelden Pfleger in Schwarzach darob zu halten verschaffen.
Entscheid des Herzogs Albrecht von Obern- und Niederbayern.
Unsern Gruß zuvor, würdig in Gott, Lieber Getreuer!
Wir haben Euer Supplieren belangend des Klosters Erbrechter und deren Ab- und Zustand Inhalt verstanden. Wollen darauf Euch derhalben nicht Maß und Ordnung geben, sondern Wir mögen leiden, daß Ihr in diesen Fällen mit Euren Erbrechtgütern handelt und fürnehmt, wie andere Prälaten und vom Adel solches der Gebrauch ist, doch daß Ihr Euch in solchen bescheidentlich haltet, denn wo sich einer oder mehrere Euerer Handlung beschweren würden, Ihr Erkenntnis leiden müssen wolt Wir Euch zu richten wissen, nicht pergen. Datum München 10. Februar 1575.
Comissi Domini prop. Kammerat. Dem würdigen in Gott Unserm lieben getreuen Abt in Niederaltaich. Kanzlei Nidermüller.
Pfarrer Andres Gogl hatte eine überaus schöne Handschrift. Unter ihn wurde 1580 die grosse Glocke angeschafft, gegossen von Gregor Feichtinger zu Passau. Wohl im Auftrage des Abtes Paul Gmainer von Niederalteich 11.8.1550 – + 31. 7. 1585. Pfarrer Andreas Gogl resignierte 1581 auf die Pfarrei Pfelling und kam nach Degernbach, woselbst er 1589 noch wirkte.
Sein Nachfolger auf der Pfarrei Pfelling war:
8. Mayer Wolfgang, Regensburger Priester. Präsentationsurkunde vom 14. Octobr. 1581. Gez. Paulus Abt, Gabriel Prior. Resignierte 1588.
9. Mörttl Erhard‚ Regensburger Priester dem Abte empfohlen durch den Generalvikar Dr. Müller, aus Eger stammend, seit 1536 erst Priester. Präsentationsurkunde vom 11. Juni 1588. 1589 fand eine kanonische Visitation der Pfarrei Pfelling statt. Der Eintrag im Regensburger Visitationsprotokolle hat folgenden Eintrag: Er lautet in Übersetzung. Pföling, Pfarrer Erhard Martin aus Eger, Diözese Regensburg, 29 Jahre alt, drei Jahre Priester, Regensburger, unter der Herrschaft des Freiherrn von Degenberg, Verleiher der Pfarrei der Prälat von Niederaltaich. Kapelle genannt zum Hörlhof über der Donau unter der Herrschaft des Klosters Osterhofen. Der Bauer (Besitzer) zuerst von groben dann von freundlichem Benehmen. Diese Nachricht verdankt der Verfasser einer Mitteilung des Herrn Pfarrers Fr. Xav. Huber von Asenkofen. Siehe des Näheren: Die Geschichte der Kapelle am Hiendlhofe, Beitrag zu den ehemaligen Eigenkirchen)
Pfarrer Erhard Mörttl resignierte bereits nach 4 jähriger Tätigkeit 1592 aus seine Pfarrei Pfelling und kam auf die Oberalteicher Kloster Pfarrei Haselbach. Sein Nachfolger war
10. Fabricius Valentin, Würzburger Diözesan, vorher Provisor von Wettzell, P. U. vom 10. Juli 1592. Quirin (Grassenauer) Abt, Wilhelm Prior.
Die Pfarrei Pfelling erledigte sich schon 1594 durch seinen Tod.
11. Mayer Bartholomäus, von Aich, Diözese Augsburg, bisher getreuer Cooperator der Kirche Sct. Michael in Puech (Michaelsbuch). P. U. vom 8. Oktober 1594. Bernhard (Hilz) Abt, P. Georg, Prior. Die Pfarrei erledigt schon wieder 1595 ohne dass der Abt Kenntnis erhalten.
Es bewirbt sich Kaspar Pistor. Derselbe richtet eine schriftliche Eingabe an dem Abt Bernhard, dass die Pfarrei Pfelling haud obscure von neuem erledigt. Pistor war Augsburger Diözesan, ein bescheidener Priester und Cooperator der Filialkirche in Hittenkofen. Sein Bewerbungsgesuch um die Pfarrei Pfelling ward mit Wohlgefallen angenommen, da der Bewerber von guter Lebensführung und ehrenhaften Sitten. So der Inhalt der Präsentationsurkunde vom 2. Mai 1595. Der neue Pfarrer musste jedoch schon nach zwei Jahren wegen unpriesterlichen Lebenswandels entfernt werden und kommt auf die Pfarrei Wettzell. 12. Abt Bernhard und Felician Prior und der ganze Convent von Niederalteich als Colatoren der Pfarrei schlagen nun dem verdienten Domprobst und Generalvikar Dr. Müller Verweser in spiritualibus und temporalibus der Diözese Regensburg anstelle des Bischofes um Cardinales Philipp, Sohn des Herzog Wilhelm V. von Bayern (1579 bis 1598) den Priester Caspar Rökhers vor, einen Priester von untadelhafter Lebensführung, qui se es fert probtatis morumque honestatis specimen, so heißt es in der Präsentationsurkunde vom 2. Juni 1597. Der neue Pfarrer Caspar Rökhers kam alsbald mit dem Hofmarksherrn Heinrich von Lerchenfeld auf Welchenberg, dessen Pfarrei schon die Vorgänger des Rökhers mit ihrer Pfarrei Pfelling zugleich mitversehen hatten in einen schweren Konflikt. Heinrich von Lerchenfeld vernachlässigte als Patron der Kirche und Pfarrei Welchenberg seine Verpflichtungen und ward hierüber beim Oberhirtenamte zur Anzeige gebracht worden. Pfarrer Rökhers war alsbald nach seinem Antritte der Pfarrei Pfelling vom Generalvikariate Regensburg beauftragt worden, nach dem Rechten zu sehen. Das Mandat hat folgenden kurzen Wortlaut: De Parochia Welchenberg. Nobilis vir acceptat proventu, aus einem Stalle zur Pfarr gehörig hat er einen Tanzboden gemacht. Provideatur a Parocho in Pfoling Casparo -Rökhersper admissionem. Item hat der Edelmann heuer das Holz zum Pfarrhof heftig geödet. Die Widdumäcker hat der Edelman verwendet.
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Verhältnisse zwischen der Pfarrei Pfelling und Welchenberg.
Durch die Schenkung Tassilos war Welchenberg mit seinen Weinbergen an das Kloster Niederaltaich gekommen. Wie Abt Hermann in seinen Annalen berichtet, war aber in den Wirren der Ungarneinfälle, da das Kloster 100 Jahre lang darnieder lag, Welchenberg dem Kloster Niederaltaich dauernd verloren gegangen, und nicht bloß wirtschaftlich, sondern auch kirchlich hatten sich die Welchenberger von der Klosterpfarrei getrennt, während Pfelling wenigstens mit seiner Kirche bei demselben verblieb.
Der villicus in Welchenberg hatte sich auf den dritten in die Donauebene vorspringenden Vorberge des bayer. Waldes gleich dem Pfellinger in Anfange des 12 ,Jahrhunderts als Ministeriale des Grafen von Bogen eine Burg erbaut, und am Fuße derselben auf einer Anhöhe eine dem hl. Mauritius geweihte Eigenkirche erstellt. Schon 1107 wird ein […] von Welchenberg urkundlich bezeugt. 1126 ist der Vir nobilis Altmann von Welchenberg in der Gefolgschaft der gräflichen Familie von Bogen bei Unterzeichnung der Stiftungsurkunde des Klosters Oberaltaich.1159 ist Eberhard von Welchenberg Zeuge, da Adelheid von Weinzier ihren Hof‚ den sie vom Schottenkloster in Regensburg gekauft hat, an das Kloster Oberaltaich abtritt. Mon. Boic. XII 55.
1194 ist ein Rudolph von Welchenberg bezeugt. Derselbe unterzeichnet 1232 die Schenkung der Pfarreien Haselbach, Konzell und Loizendorf durch Albert IV., Grafen von Bogen an das Kloster Oberaltaich.
1284 unterzeichnet Ruger von Welchenberg eine Urkunde, derzufolge die Nussbergerin Elspet, Tochter des Eberhard an den Bischof Heinrich von Regensburg Güter und Leute abtritt.
1299 ist Heinrich von Welchenberg Pfarrer in Viechtach Zeuge in einer Sentenz über den Hof in Veldern. Mon. Boic. XII. 151. 152.
Ein Dietrich von Welchenberg verschreibt sich 1332 den Bischof von Regensburg Nikolaus auf die Burg mit zu Stauf. Codex diplom. I 342.
Mit ihm scheint das Geschlecht der Welchenberger erloschen zu sein. Welchenberg kam an die Sattelbogener, welche es von 1350 bis cra. 1410 inne hatten. Von den Sattelbogenern kam die Hofmark an die Lengfelder. 1410 ist Oswald von Lengfeld auf Welchenberg. 1414 erschlägt in einer Fehde Stefan der Altenburger auf Irlbach den Ulrich Lengfelder zu Welchenberg, worüber es zu einem Streit zwischen dem Altenburger und den Brüdern des Erschlagenen Hanns Oswald kam und ihren Vetter Martin. Dieser Streit wurde durch die Bemühung des Andreas von Schwarzenstein, des Ritters Heinrich von Puchberg, des Georg von Ransberg, des Weimar Ecker und des Albrecht Perkofer beigelegt. Oswald Lengfelder hatte vom Kloster Oberaltaich einen Lehenshof in Lantsdorf, den er zurückgibt. Laut Urk. vom Montag dem Gallustag 1429. Mon. Boic. XII., Mon. Oberaltaichensia Nr. CI.
Die Lengfelder hatten in Welchenberg in ihrer Kirche ihr Begräbnis und sind im Pflaster der Kirche noch zwei Grabplatten vorhanden. Als Wappen führte sie über dem Haupte einen Hund.
Von den Lengfeldern ging Welchenberg wie es scheint auf die Nussberger über. 1510 teilten sich in den Besitz Wilhelm II., Herr von Brennberg und Furt, beziehungsweise dessen Ehefrau Felice aus dem Geschlechte der Sattelbogener mit Sebastian von Nussdorf, dessen Hausfrau auch eine geborene Sattelbogenerin gleichfalls, welche 2/3 am Schlosse und der Hofmark zukamen. (Sebastian von Nussdorf war 1507 auf Pützen (bei Schwarzach) und stammte aus der Familie der Edlen von Nussdorf und Prünning. Ersteres im Amtsgerichte Traunstein, letzteres im Amtsgerichte dem Laufen gelegen.
Zwischen dem Nussdorfer und Nussberger bestand schon seit langem eine Irrung und Spann, welche in Straubing vor dem Vizedom Hannsen von Pauldorf auf Kürn sollte ausgetragen werden. Es war der Vorschlag gemacht, dass entweder der Nussdorfer seine 2/3 Anteil am Schlosse Welchenberg dem Nussberger zu kaufen geben, oder umkehrt, der Nussberger sein Drittel Anteil dem Nussberger käuflich überantworte. Doch des Nussbergers Hausfrau Felide von Sattelbogen stimmten nicht in den Kauf mit ein, sondern sie vermeinte, dass Erbgut unangesehen des Vergleiches das Schloss zu behalten [….] hervor ihr mit Tod abginge zu behalten. Aus dem Verkaufe wurde also nichts. Es behielt jeder Teil sein Recht am Schloss. Auch die weltliche Obrigkeit auf dem Pfarrhofe zu Welchenberg, doch dem von Nussberg und seiner Hausfrauen pfarrlicher Herrschaft unvergegriffen. Im wesentlichen der Inhalt der Verhandlung in Straubing, vom Tag Sebastiani anno 1511.
Die Präsentation des Pfarrers von Welchenberg sollte also dem Herrn von Nussberg allein zustehen. Wilhelm von Nussberg hat 1533 einem Georg Vischer die Pfarrei Welchenberg zuletzt über tragen.
Die Nussberger starben mit Wilhelm III., der 1568 im ledigen Stande verschied aus. Von dessen Erben erwarb nun der reiche Patrizier und fürstliche Rat Kaspar von Lerchenfeld Brennberg und Welchenberg nebst noch anderen Schlössern die er unter seine drei Söhne verteilte. Heinrich erhielt Welchenberg und Irnkofen. Der Kauf ging 1571 vor sich. Seit 1576 war Heinrich von Lerchenfeld und seine Ehefrau Susanna geborene Gotin auf Schloss Welchemberg, Hofmarksherr und Patronatsherr der Pfarrei.
Wie wir schon gehört haben, hatten die Welchenberger sich eine Kapelle erbaut und hielten sich einen Kapellan, der in der Hofmark die vollen pfarrlichen Rechte ausübte. Auf diese Weise entstand ja zumeist die Pfarreien der Hofmarken. Im 12. Jahrhundert vermutlich hat die Kirche vom Bischofe von Regensburg die kanonische Bestätigung erhalten.
Zur Zeit des Bischofes Nikolaus von Regensburg (1313-1340) erhob der Erzbischof von Salzburg Friederich III. von Leibniz (1315-1338) mit päpstlicher Erlaubnis von sämtlichen exempten und nicht exempten Geistlichen des Erzbistums ein subsidius charitativum, das auf die einzelnen Bistümer und von jedem Bischof wiederum auf die Pfarreien und Klöster seines Bistums ausgeschlagen wurde. Bischof Nikolaus verweigerte mit seinem Klerus diese Abgabe und zog sich darum nach vergeblichen Mahnungen Suspension und Interdikt zu. Erst nachdem er Gehorsam gelobt, wurde diese Strafen für ihn selbst am 22. April 1327, am 1. Mai für die Diözesanen und am 17. Febr. 1328 für den Abt von Sankt Emmeram aufgehoben. Im Verzeichnisse der Abgaben für jede Pfarrei, welches aus dem Jahre 1326 spätestens stammt, kommen unter dem Dekanate Arnpruck die Pfarreien Pfelling mit 36 dr und Welchenberg mit […] (Siehe 2. Jahresbericht des Vereines zur Erforschung der Regensburger Diözesangeschichte 1927 Seite 24-29).
Als Pfarrer auf Welchenberg sind urkundlich beglaubigten Wolfgang Zacherl, welcher 1484 in Verzeichnisse der Priesterbruderschaft von Sct. Veit in Straubing vorkommt. Der Nussberger Wilhelm II. von Brennberg und Welchenberg, den wir schon kennen gelernt haben, genehmigt 1553 die Resignation des Pfarrers Christoph Koller und präsentiert Georg Vischer. Die Urkunde hat folgenden Wortlaut: Schreiben des Erbmarschalls Wilhelm von Nussberg zu Welchenberg
an das Oberhirtenamt in Regensburg.
Meinen willigen Dienst zuvor. Lieber gnd. Vikari!
Auf mannigfaltig Ansuchen meines Pfarrer zu Welchenberg Herr Christoffen habe ich dem dermaligen Priester rechte Resignierung bewilligt und bewusste Pfarrstell dem Vikario Vischer zu resignieren und übergeben oder wie man das meinen oder heissen soll. Der hats Euch demnach wissen zu machen.
Mich bestens Wohlwollen bevelchend.
Attl am 21. Juni anno 1533.
i. U.
Wilhelm von Nussberg zu Welchenberg, Erbmarschall zu Niederbayern.
Verfügung.
Vacante Ecclesia parochiali Scti. Mautity in Welchenberg Norstae dites. Par. [..]minus Christoph Kopller resignavit. In administrationem [?]ost. ad parochia, de Viro Wilhelm der Nussberger in Brennberg Marschalli Inferiore Bawariae dillecto nobis in epo Gregorio Pistateri presbytere discensis norstr.
Adresse.
Dem Ehrwürdigen und hochgebietenden Bartholomäus, neulich Domherrn und Vikari des Hochstiftes zu Regensburg, Unserm ehrw. und guten Freund.
Pfarrer Gregor Fischer war vermutlich bis zu seinem Tode auf der Pfarrei Welchenberg. Hernach blieb diese Pfarrei caccant und scheint von Degernbach aus pastoriert worden zu sein.
Der neuen Hofmarkherrn Heinrich von Lerchenfeld, der seit 1575[?] auf Schloss Welchenberg wohnhaft war, lag daran, für seine Hofmark einen Seelsorger zu bekommen. Er schloss mit den Pfarrer von Pfelling einen vom Dekan in Deggendorf rektifizierten Vertrag, dahin gehend, dass er als Patron den jeweiligen Pfarrer von Pfelling die ganze Seelsorge in seiner Lehenspfarrei Welchenberg überließ. Dafür sollte der Pfarrer den Zehent von den 4 Höfen der Hofmark, dem Schrollhof, dem Hof in Hag, den Schlossbauhof und Lenzbauernhof beziehen, bzw. 30 Gulden erhalten, dann den Tisch auf dem Schlosse, wenn er zur Abhaltung des Gottesdienstes nach Welchenberg käme. Zwei Feiertage hintereinander sollte der Pfarrgottesdienst in Pfelling abgehalten werden, den dritten Sonntag sollte die Kirche Welchenberg haben. Außerdem sollte der Pfarrer die einfallende Stol bekommen.
Heinrich von Lerchenfeld machte auch zweimal den Versuch, den abtretenden Pfarrer von Pfelling auf seine Pfarrei Welchenberg zu bekommen. So richtet er unterm 24. Oktbr 1594 an Generalvikar Dr. Jakob Müller folgendes Schreiben:
Der Herr gegenwärtige Priester hat mich davon verständigt, dass der Herr von geistlicher Obrigkeit wegen die Pfarr Pfelling verlassen wolle. Wenn dem also sein soll, wie wir nit zweifeln will, so wollte Ich Ihne auf sein bittliches Anhalten das Pfarrl allhier zu Welchenberg verleihen, wie ich denn auch dem Herrn hierüber seinetwegen freundlichst erpetten haben will. Der Herr wole zuvor solches Pfarrl ähnliche auf mein Einwilligen auch gnädig vergönnen und diesen meinen färschriften genüssen lassen. Diese Ich und den Herrn ein ander eggs frdl. verdienen und uns alle den lieben Gott bevohlen haben will.
Datum 16. Oktobris Anno 94
Heinrich von Lerchenfeld auf Welchenberg und Irnkofen
Aus der Übernahme der Pfarrei wurde nichts. Im übrigen hätte ja Bartholomä Marias einen gar schlechten Tausch gemacht.
Für dessen Nachfolger Caspar Pistor, der vom Abte und Convente Niederaltaich 2. Mai 1595 auf die Pfarrei Pfelling präsentiert worden war, stellte auch der Lehensherr der Pfarrei Welchenberg am 16. Mai eine eigene Präsentation aus. Die Urkunde lautet:
Ehrwürdige und Hochgelehrte Herrn! seint Mein freundlich gutwillige Dienst zuvor. Gnädiger und günstig, liber Herr!
Nachdem das Pfärrl allhie zu Welchenberg ledig und mir das jus präsendandi als Lehensherrn zugehörig ist, zugehörig ist, so präsentier ich dem Herrn Vicy Vikari, Amtverweser mit diesem Schreiben, den ehrwürdigen geistlichen Herrn Chasparum Pystor und der Zeit Pfarrer zu Pfelling, freundlich ersuchend und bittend im zuvor gemeldes Pfärrl aus Macht und Vollkommenheit Eures Amtes gnädig investieren und bewilligen.
Der Bitte ich mich …
Datum Welchenberg dem 16. May 1595.
gez.
Heinrich von Lerchenfeld um Irnkofen.
Pfarrer Pistor musste schon vom 1597 die Pfarrei Pfelling verlassen. Mit dessen Nachfolger Caspar Rökhers kam nun der Edelmann in den schwersten Konflikt, in dem der neue Pfarrer, wie wir schon vernommen vom Oberhirten beauftragt wurde, gegen den Lerchenfelder vorzugehen.
Es gehörte wahrhaftig für einen Landpfarrer nicht geringer Mut und Kaltblütigkeit dazu, gegen einen Sprossen eines so alten und mächtigen Geschlechtes, wie es der Lerchenfelder war, aufzutreten. Zumal ja derselbe noch seine Lehenspfarrei zu versehen, in seinem Hause dem Tisch zunehmen hatte, um der Name des Hauses Freifrau Susanne von Lerchenfeld geb. Gottin die Aufwartung zu machen hatte.
In seinem Rechtfertigungsschreiben an das Ordinariat Regensburg vom 7. März 1601 spricht Heinrich von Lerchenfeld ganz verächtlich von seinem Pfarrherrn und nennt denselben auch nicht mit Namen. Diese Schreiben liegt in Abschrift beim Pfarramte Oberwinkling und wollte der Verfasser wissen, wer dieser sein schneidiger Vorgänger gewesen. Er wandte sich unterm 19. Septb. 1924 an das Bischöfliche Ordinariat Regensburg um Aufschluss. Der selige Herr Domdekan Kiefl übersandte nun den Pfarramte Pfelling sämtliche in Diözesanarchiv liegenden Akten über die Pfarrei Pfelling. Es kostete nicht wenig Mühe und Arbeit, das kunterbunt gemischte Aktenbündel zu sichten und seit 4 Jahrhunderten angesammelten Schriftstücke in Ordnung zu bringen. Und so entstand die Geschichte der Pfarrei Pfelling.
[Fehlstelle, hier fehlt Seite 36]
Visitatis, so anno 1536 gehalten worden ‚erstreckt sich zur genannten Jars auf 22 Schaff allerlei getraidt sambt etlichen Pfennig gülten.
So befindet sich auch nach eingezogener erfahrung, das ungevärlich vor 80 Jahren daselbst ein Pfarrer gewesen, welcher der ortts officium decanale vertretten. Item des Wismaten, wieviel mag nit erfragt werden‚ sambt dem Pfarrhof vorhanden‚ sogleich wol alles paufällig.
Weiters so ist am Berg des Schloss Welchenberg ein orth‚ das man das Pfaffenholz nennt, so gleichwoll allerdings erblösset woden. daraus wol zu schliessen, das solches vor Jahren auch der Pfarr habe zugehört.
Jetziger Besitzer Heinrich von Lerchenfeldt ist persönlich gefordert‚ verhört und examiniert worden. Sagt darauf wohl wahr sei‚ daß Welchenberg eine Kirche sey‚ welche alle Pfarrlichen Rechte und vor Jahren zur Pfarr Tegernbach gehört habe, daß jetzo wohl über hundert Jahr nit ersetzt, habe bei 18 Häuser. Die dazugehörige und einzige Capelle zu Lenzing‚ die baufällig gewest‚ aber vom Ihm dis Jahres und vor wenigen Tagen wiederumbs erbaut und verbessert, darauf bei 50 Gulden verwendet worden. Die Pfarrkirchen habe er selbstens wieder zugericht und mit vilen unterschiedlichen auch damaten Ornats zeziert.
Das Gotteshaus habe jährlich bei Zehn Gulden. Die Pfarr aber von Vier Bauern eines Dorfes und zu Lenzing ganzen Zehent und von den Sölden nur zwei Guet. Hat sonstens kein Holzwachs, wiesmats oder Pfennig gült. Das Einkommen vermeint Er erstrecke sich nur auf ein geringes‚ hat kein fundation noch Pfarregister. Darüber aber ein resistentiam‚ welche gar ödt und unbewonnt bleibet. Hat ausserdem noch drei Äcker‚ so jedweder bey 60 Piffang die werden von Ihme erbaut und noch dazu das ganze Einkomen eingefehmt. Davon bestellt er einen provisorem, gibt ihm jährlich soviel er mag statt haben, tut eines solchen keine Rechnung, sondern sagt‚ des übrige sei meistenteils wiederumb der Kirchen zu Gutten erbauet und angewendet worden. Dazu sey er willens‚ dieweil Er kein Erben‚ daß derorten eine eigene Wochenmesse zu stiften.
Ist also Lerehenfelder mit diesem beschaid abgereist. Die sachen sollen allerdings beiden unsers gnädigsten Fürsten und Herrn, dem ordinario und Landesfürsten. wie man sie ersehen und befunden habe‚ samt seines gn. Erbittung treulicher Weise referiert und. dann ferner beachaid untertänigst erwartet werden.
Zum Anders.
Die Johann Pürchinger und die Pfarr Oberwinkling, welche durch Ihm verwaltet wird.
Oberwinkling ist eine Pfarrkirche in honorem S. Wolfgangi‚ etliche Jahrhundert her gewidmet, so vor Jahren dem Closter Prifening zu Lehen gingen, wie der letzte anno 1539 namens Johannes Neumaier aufs Herrn Prälaten präsentation darauf investiert worden. Hernach befall sich, daß Abt Ulrich 1543 sein Lehen dem Wohlgebornen Herrn Hansen Freyherrn zu Degenberg des Elteren, gleichwohl ohne Consens seiner Superiorum verkaufft. Vermeldeter Frayherr aber keines actum präsentationis Exerciert sondern ist vor absterbens vermeldeten ltzten investiti die Pfarr allerwegs vacciert und wie aus eingezogener Erfahrung erscheint, ist ferner Jahrs kein residierender Pfarrer mehr derorts gewesen, sondern soches Einkhomen weillandt durch Moriz Spiegel nach Absterben beider gebrüder durch der Kinder Vormunder Seemarkher gewester Erl. Regimentsprokurator zu Straubing und Pfleger zu Wiesenfelden auf eine Zelt lang bis ….
Ende des Berichtes fehlt und scheint verloren gegangen.
Die Beschwerdepunkte scheinen vom Bischöflichen Ordinariate Regensburg dem Heinrich Lerchenfelder zugestellt worden zu sein. Derselbe beantwortete dieselben in einem langen Rechtfertigungsschreiben vom 16. Mai 1701. Dieses Schriftstück hat folgenden Wortlaut:
Hoch und Erwürdig in Gott. Edl Hochgehrt und Vest E. Gel. und gunsten sein mein geflissen willige Dinst jederzeit Zuvor an Gel. und gonstige Herrn. Derselben aa mich wegen etlicher Artikel abgegangen schrelben hab ich mit gebürrendten würden empfangen und all seines inhalts verlesen. Soll darauf E. Gel. und gonsten nit vorhalten, das obwol ich nit schuldig wehre dieselben Irem begehren nach über Hervorigen mündlich gegebenen bericht der fürgeschriebenen Punkten halber noch mehreres zu berichten, daß ich doch nichts weniger dessen nit Zugegen und der sachen khainen scheich trage. Jedoch als ein Landsaß des Hochlöblichen Fürstentumbs Bayern X Himit öffentlich protestiert haben will, daß solches gegen Ihre Fürstliche Durchlaucht in Bayern und deren Hochlöbliche Regierung zu Straubing, auch an meiner ?eh farr und Hofmarksfreiheit und gerechtigkeit mir allerdings unschädlich unnachteilig sein soll.
Soviel denn erstlich die wendtung des tagwerchs Paufell meiner Gotteshäuser Welchenberg und Lenzing betrifftd, damit ist E. Gel. und gonsten alsbalden im anfang die urgrundt angehen worden, denn obwohl ich nit schuldig dieslben Paufell aus meinem Säckel zu wendten, so Hab ich doch ungeacht da Gotteshaus Lenzing / meines wissens / nichts einzubekommen hat, dennoch nicht unterlassen.
sondern nunmehr in die 26 Jahre, solange ich Welchenberg inhändig beide gotteshäüser mehrmals aus meinem Säckel und aus gutwillig und keiner gerechtigkeit unterhalten. Item ornäth, Altartücher, Fürhäng und einen neuen Altar in die Kirchen zu Welchenberg machen, sodazu die ganze Khürchen ausmalen, nitweniger das Kirchl zu Lenzing vor 5 Jahren von neuem decken und andere Baufäll wendten lassen, dazu die Zimmerholz, Kalksteine, Taschen, Sandt, Mauerer und Zimmerleith und andere Unkosten aus meinem Säckel, noch alle Baunotdurfft und Materielien mit meinen Rossen hinzu führen.
Gleichfalls fünf Altäre mit Schreinerwerk, neben dem Manns- und Weibsstühlen auch den Fußboden von neuem machen lassen.
So gibt meine Hausfrau zum Kelch Kelchsachen und andere notdurfft auch umsonst her. Zudem habe ich das hochw. Sakrament mit Rotem Samt und guldenen Borten überziehen, auch ein neues damastenes Messgewand mit einem guldenen Kreuz darauf unsere Frau in der Sunnen mit Perlen verschafft, sambt dem Himmel, Casel und andere Zugehören ohne des Gotteshauses entgelt machen lassen. Wie ich mich dem deßwegen, sowohl auch mit den Paufell auf den Augenschein der Wahrheit zu guten gezogen haben will, und demnach sich das ungleich angeben mit dem einigen oder anderen sich im wenigsten durchaus nit befinden würdet und obwollen nur vor etlich Jahren wegen der Paufell von Ew. Gel. und gunsten auch zugeschrieben worden, ist doch dieselbe schon gewendet gewest, deswegen keines verneren berichtes bedurfft und daß auch sonderlich darneben. Daß E. H. und gunsten sich zweifelsohne noch wohl zu berichten, das nachdem ungefärlich vor Vier Jahren der durchlauchtigste, mein gnedigster Fürst und Herr als dermalen Regierender Fürst Herzog Wilhelm in Bayern, sodann vorigen Herrn Ganzler zu Straubing Doktern Kurz seligen wegen anderer unbewusster Sachen gegen Deckendorf in Comissionsachen abgeordnet und Hernach beimir ankheren, daß demnach von S. H. und gunsten dem hochlöblichen fürstbischöflichen Consitori zu Regensburg der Herr Doktor Adam Orth derselben Zeit Domherr alldort und Dechant zu Pondorf, nunmehr seliger, dann der Herr Canzler Dr. Ramleh und Herr Notari Strobl auch seliger gleichfalls bey mit erschienen und aus befehl Ihere Dchl. und deren Regierung auf ungleichs angeben M. Fendter dasallen Pfarrer und Dechants zu Deggendorf auch für sich erfordert, daß ich ihnen wegen obgemerkter beiden Gotteshäuser Welchenberg und Lenzing Paufellen und einkommens, auch Grund und Pöden halber ausführlichen Bericht und anzaigung thun soll, welches dann durch mich beschehen, dann auch von den unterthannen erfahrung eingezogen und sowohl vom Notar Strobl seligen als auch eines fürstlichen Canzelisten von Straubing mit Vleiß beschrieben und auf begehren Ihr Durchl. Von bemerkten beiden Hohen Obrigkeiten den München berichtet, ich auch bei solcher wahrhafften Verantwortung und Defension / sintemalen mich die ungleiche angeben Dechants durchaus nit erfunden / bis dato Hier gelassen wurden. Inmassen dann solches beim Consitori zu Regensburg, sonderlich Herr Dr. Ramleh, Canzler daselbsten, so noch am leben, darauf ich mich gelibten kuser halber referiert haben will, mit Wahrheits befunden würdet, dann das Pfarreinkomen, auch Grundt und Böden halber, so ich dem ungleichen Fürgeben noch an mich gezogen haben soll, ganz ungütlich beschiegt.
Zum Andern des Gotteshaus Welchenberg Stift und Gülten betreffend, so habe er dieselben nie als lägst verschienenen Jahres 1600 eigenomen, welche nit mehr 10 fl. 4 kr. 2 hl. betragen. Die wolle er ordentlicher Weise verrechnen und was über die Ausgab pr. Rest verbleibt künftig alsbalden richtig machen. Soviel die anderen 2 Jahr anno 98 und 99 belangt, hat dieselben mein gewester Wirt zu Welchenberg als Kirchenprobst, nunmehr seliger eingenommen. Dessen Erben müssens künftig verrechnen, und was sich über die Ausgab in Rechnung pr. Rest befindet‚ dem nächsten erlegen‚ daß ich aber die Rechnung allzeit für mich selbten ohne Beisein des Pfarrers und Kirchenprobstes, mein gefallen nach auch verrechnen soll‚ damit sein E. Gel. ganz ungleich berichtet worden‚ denn dieselbe jederzeit im Beisein des Pfarrers und Kirchenprobstes, auch der ganzen Gemeinde‚ sowohl auswendige als inwendig, soviel in die Pfarr gehörig die ich bei Gebietung von Straff von 1 Pfund Wachs zum Gotteshaus dazu treiben müssen‚ beschehen‚ aber wohl nit ohne ist‚ daß dieselbe die nächst verschienenen drei Jahre nit verricht und aufgenommen worden. Dessen ist aber die Ursach‚ daß obgedachter mein Wirt‚ als gewester Kirchenprobst inzwischen mit Todt abgegangen und dann die Infektion bey mir in Welchenberg eingerissen, derenthalber ich mich dann in die dreiviertel Jahr von dannen begeben und die Rechnung sowohl als andere meiner sachen aus diesen erheblichen Ursachen, gedrungener Not halber, woll einstellen müssen‚ durch welches aber dem Gotteshauß im wenigsten nichts benommen worden‚ sondern künftig zur ordentlichen Zeit von den ausstehenden Jahren fleißig und treuliche Rechnung beschehen und was pr. Rest verbleibt dem Gotteshauß zum besten angelegt werden soll, wie dann das Gotteshaus in vielen Jahren nit viel gehebt, als sich heuer im Rest befinden würdet.
Drittens: Daß ich alle das Gotteshauses Güter, Grund und Poden unter meiner Jurisdiktion gezogen habe und demselben hierum in keiner Gerechtigkeit mehr beiständig sein soll‚ damit geschiet mir abermalen ganz ungütlich, denn ich mit gutem Gewissen auf mein Seel wohl nehmen und mit Wahrheit sagen kann, daß ich dem Gotteshaus weder an gülten‚ verschafften Gütern oder anderem Grund und Pöden in dem wenigsten nichts entzogen oder in mein gewaltsam gebracht, sondern demselben vielmehr zugelegt und mit Wendung der Paufell, Item Erkauffung des Wachs zu den Kerzen, Chisam‚ oblath und anderem, was zum Gotteshaus gehörig‚ sintemalen das Einkommen jährlich bei weitem nicht gelangt hätte, aus meinem Säckel verhilflich gwest und noch verhilflich sein mechte. Derowegen begehre ich zu wissen ,was für Güter und Grund, so dem Gotteshaus gehören‚ vorhanden haben soll‚ daß man dieselben fürzeige; spezifizier und benenne. Ich für meine Person weiß bei meinem Gewissen anders nichts als drei Äcker‚ einen im Sommer ‚den andern im Winter und den dritten im Erchfeld davon indes 55 Pifang ungefähr hält […] Gotteshauß und nicht einem Pfarrer gehören, und ich derselben Lehensherr bin. Die Zweien lasse ich jährlich ackern, düngen besamen und anbauen, welches alles nit ohne Unkosten abgeht und der Überschuss oder gewinn bald eingelegt sein wüdte. Wie denn auch solche drei Äcker vor Jahren einem Pauersmann, so dieselben stiften wollen, jährlich nur um ½ Schaff getraid (Wie Ew. Gdn. aus abgehörter Comission in Ihrem Matrimal und Protokoll zweifelsohne befinden werden) verlassen worden. Daraus und gegen obgemelter meiner des Gotteshaus täglich leistender Handreich erklärlich erscheint, daß ich hierinnen keinen Genuss oder Gewinn nit habe und verschafft. Es sollen mir als Lehensherrn dieser Pfarr solche Äcker vor einem Pauersmann in Erwägung ich sie (ohne wiederum zu vermelden) will besseren Würden erhalten, noch gelassen werden.
Zum Vierten: Die fürgeben gestifteter Wochenmeß in der Filalkirch zu Lenzing und Jahrtäg betreffend, gib ich den Bericht‚ daß ich von den eingeschriebenen 30 Jahren und bis dato her von dergleichen Wochenmessen oder Jahrtäg niemals nichts gehört und noch nichts darüber weiss‚ auch bei alten Leut, die zu 80 und 90 Jahren alt und die ich erfordern lassen, nichts erfragen kann und sollen Ew. Gelbden und gonsten so vernünftig wol halten‚ daß ich nicht gedacht‚so dergleichen gestiftet wären, den Stiftern, das, was ihnen und allen Christgläubigen Seelen zu guten gemaint, im wenigsten zu entziehen. Wie ich mich den deswegen in wahrheit gegen Gott wol zu entschuldigen weiß, auch solang ich Welchenberg inne gehabt von den Pfarrern dergleichen nie hört oder geredet worden, welches sie doch, so sie was gewusst gewisslich nit ändern haben lassen würden.
Zum fünften: daß ich in zwei Jahren keine Wachskerzen zum Gotteshaus gemacht worden sein, daß kann ich für meine Person nit wissen‚ aber Pfarrer hat derhalber oder einigerjährs abgang nie nichts gegen mir geant‚ noch durch den Küster anmelden lassen ‚so er doch sonstens das Maul wol darum piren kann, aber es ist in diesem Fürgeben enen Abgang auch nit also, denn sooft man celebriert, Kerzen genug vorhanden gewest; daß man aber eine Zeit herdie Apostelkerzen gebraucht, daß ist unwidereprochen‚ jedoch sin nit mehrmals zwei daraus und nit halb verbrannt worden, welche Kerzen und Apostelchor ich selbsten aus meinem Säckel von neuem machen und heuer zu Ostern wieder bessern lassen. Ferner‚ daß am Samstag von Öl oder Unschlitt vor dem hochw. Sakrament kein Licht gebrennet werde, idt der Mangel des Gotteshauses Unvermögen und obgemelden geringen Einkommens und ob ich wohl in alten Kirchenrechnungen befunden, daß ungefährlich vor 50 Jahren Öl oder Inschlit (das noch wohlfeil gewest) gebrannt worden hats man doch aus Unvermögenheit des Gotteshaußes‚ wie ich dafür halt, wieder abgehen lassen müssen, welches doch weder bei mir noch meinem Herrn Vettern seelig‚ sondern von langen Jahren anderer unser Vorfahren geschehen. Da mans aber je wieder haben will dergleichen zu brennen, hab ich kein Mange wenn mehreres von Gotteshau.ß einkommen als lang es wehret‚ welches doch denselben jetziger Zeit‚ da Öl und Unschlitt in einem hohen Wert nit zu erschwingen ist.
Zum sechsten: Den Pfarrhof anlangende ist wahr, daß derselbe etwas baufälllig, aber derselbe ehe und dann mein Herr Vatter selig Welchenberg an sich erkaufft‚ mehrenteils schon eingefallen und das Gemäuer nur mit Lehm‚ welches in die Läng kein Bestand hat, aufgemauert gewest‚ welches ich aber spotts und der durchreisenden Personen selbsten nit gedulden mögen, sondern das Gemäuer wiederum neu ausbessern‚ verwerfen und weissen, die zwei Giebel mauern, unterm Dach wieder ausbessern und dazu an die 3000 Ziegelstein erkauffen, darneben auch ein neu Dachgestell machen und mit Schindeln eindecken lassen, welches alles mich über die 40 fl gekostet‚ so ich doch dessen und daraus dagegen kein Genuß gehabt und noch nicht habe, auch anders nit gebrauche, als daß sich bisweilen arme Leut‚ die keinen Zins zu geben, darin aufhalten. Die Friedhofermauer betreffend, habe ich solche anno 94 mit Bruchsteinen ausbessern und hiezu an die 1500 Ziegelsteine zum Eindecken erkaufft‚ solche Mauer von neuem verwerfen und abweissen‚ auch alle Notdurfft hiezuführen lassen, Stein, Kalk und Macherlohn selbst bezahlt und obwohl anjetzt oben auf der Abdachung gar etwas weniges zerissen, kanns doch mit einem schlechten gewendt werden, welches ich dann ausbessern und eindecken lassen, ohne daß gedacht gewest. Aber an diesem ist nur der jetzige Pfarrer meistens schuldig‚ denn er allermeist um 10 Uhr und wohl darüber kommt und den Gottesdienst verricht, inzwischen lehnt sich das Bauersvolk auf die Friedhofmauer, reissen die Ziegel auf der Abdachung ab und während so einziger weiss, hinweggebracht welche späte Ankunft zur Verrichtung des Gottesdienst, ich gegen ihm Pfarr daß er etwas früher kommen soll etlichemal geandet und nicht allein mir‚ sondern auch den Pfarrkindern beschwerlich und derowegen schier niemand mehr in keine Kirchen kommt, sondern andrer Orten als gegen Schwarzach oder Winkling laufen thun, was auch für ein grosse Andacht dabei, wenn Pfarrer so spät kommt und also davon eilt‚ daß man am besten im Beten wäre der Gottesdienst schon aus ist‚ daß heben Ew. H. und gonstigen H. zu erachten.
Zu Siebten: Reverendo mit den Viehställen hats die Meinung, daß ich obs derorten‚ wo jetzt der Tanzboden steht, vor Jahren ein Viehstall ghebt; der einem Pfarrer gehört haben soll‚ fleißig nachgefragt und soviel befunden, daß ungefähr vor 38 Jahren derorthen nur ein blosser, grüner Anger und von Zimmer oder Ställen‚ so wie zu wissen nichts darauf gestanden gewest‚ also der Tanzboden darauf gebaut worden‚ aber im Pfarrhof sei ein Viehstall gestanden, welcher vor langen Jahren schon eingefallen gewesen.
Den fürgeschriebenen Garten betreffend: Der hat nie keinem Pfarrer, sondern mir wie mit alten Verträgen und Teilbriefen auch den kauf und Salb chern zu bescheinen, der Herrschaft und den Inhabern Welchenbergs zum Präuhaus zugehört und ist Hopfengarten gewest, damit hat solche Herrschaft ihres Gefallens thun und lassen und wol darauf bauen und wieder verkaufen mögen, darzu ein Pfarrer nichts zu sprechen hat. Ferner‚ was diesen Punkt wegen des Widdumsstadels angehet, ist mir, ob vor alters einer allhier gewest‚ oder wo er gestanden daselbst unbewusst. Mag wol sein, daß einer vorhanden gewest, aber vielleicht vor vielen Jahren zu Grunde gegangen‚ davon mein Vater seliger keinen gefunden, sondern den jetzigen Stadel, den man für einen Widdumsstadel anziehen wollt. Den hat er mein Vater seliger vor 32 Jahren von neuem aufbauen lassen, in Bedenkung er derorten nicht gehaust und das Hofpäu verlassen und demnach zur Einlegung des Drittels und Zehents und was zum Schloss gehörig einen Stadel haben müssen, wie denn solches mit dem gewesten Hofbauern‚ so noch am Leben zu bezeugen wäre.
Zum achten: Daß ich dem Gotteshaus oder Pfarrhof seiner Widdumsäcker nicht geständig sein, sondern dieselben dem Schloss zulegen wolle, damit hat man Ew. Gnaden und gonsten den puren lauteren Urgrund fürgetragen. Ich begehre, daß man dieselben fürzeige, wo sie liegen, so weiß ich mich alsdann darauf weiteres zu verantworten und bin dieses Punkten wegen hiebei, wovon im dritten Artikel und den drei Äckern‚ so dem Gotteshaus und nit einem Pfarrer gehören mit der Wahrheit genug bestanden, dabei lass ichs Geliebten keineswegs halber verbleiben.
Zum Neunten: Daß zum Pfarrhof ein Holzwachs gehören und der also erblössigt sein soll, daß unmöglich mein Pfarrer sich inskünftig damit beholzen gib ich darauf die Antwort, daß ich durchaus von keinen Gehölz, so dem Pfarrer oder Gotteshaus zugehörig sein soll nichts weiss, auch nichts davon gehört. Man mag dasselbe fürzeigen, wo es gestanden oder noch stehe, so weiss man sich auf Weiteres darauf zu erlären. Ich für meine Person hab mein Holzwachsen mit guten Titel anhendig‚ die sein mit Verteilung und durch Kauf vermöge meiner Salbücher u. Brieflichen Urkunden‚ damit es zu bescheinen ordentlicher Weis an mich an mich u. an meine antecessores gekommen, u. bin ich deren zu würdiger Inhaber. Will Pfarrer wegen so vermeinten fürgebens Holzwachs oder negst bemerkten Widdumsacker viel contendieren u. vorbringen, so würde ers wie zurecht ordentlicher Weis er wissen, zuführen u. beibringen, denn ich bin ihn, daß ich vom Gotteshaus oder der Pfarr weg ein Ghölz oder Widdumsacker, ausser der im dritten Artikel bewenden drei Äcker inhendig haben soll durchaus nichts geständig.
Zum Zehnten: daß ich zweifelsohne durch meinen Pfarrer ganz verkleinlich angeben worden, als hab ich in vier Jahren weder einer noch anderen heilgen Fest gebeichtet noch kommuniziert, damit hat er vollens ebenfalls reverendo die Unwahrheit angeben. Geschieht mir auch damit Gewalt u. Unrecht den anno 97 habe ich bei Herrn Pfarrer auf Bogenberg, dann folgende zwei Jahre anno 98 u. 99 einem gewesten Pfarrer von Waltendorf Herrn Leonhard Lansberger seligen, welchen ich mit mir auf den Bogenberg geführt, gebeichtet u. das viertnächste verschienene Jahr Ihrer Hochwürden und Hochgel. dem Herrn Weihbischof` von Regensburg in meinen tötlichen Schwachheiten bald zweimal aufeinander confitiert und mich alsdann auch mit dem hochwürdigen Sakrament versehen lassen, welches bei Ihr H. und mit zweien Patribus societatos Jesu, so bei mir gwest zu erweisen wäre, wie denn auch mein Pfarrer hierüber gut Wissen gehabt und demnach das schimpflich wohl unterlassen hätte. Aber daß ich ihm beichten soll, ist aus allerlei bedenklichen und nachfolgenden Ursachen mit meiner Gelegenheit, er wäre mit viel zu gering und seicht gelehrt. Dazu habe ich ihm aber nichts weniger jederzeit einen halben Taler Beichtgeld / darum es ihm zu tun / zugeschickt und vermeint, er solle wohl zufrieden sein und kein Bedenken haben, daß ich anderer Orten einem kath. Priester beichten tue.
Schliesslich sollen Ew. H. und gonsten ich mit Wahrheit nit verhalten und ich von und bei dieser Pfarr Welchenberg niemals anders nichts gehabt noch habe als was Zehent bei mir im Dorf und dann von meinem Hofabau‚ auch von den drei Pauern zu Ober und Unterhag und Schrolling und die im dritten Artikel benannten drei Äcker (a = 55 Pifang gelasst, davon ich aber vermöge des gewesten Dechants zu Deggendorf Herrn Fendter mit meinem Pfarrer vor etlichen Jahren gemachten Contraktes wegen Versehen meiner Pfarrei Welchenberg Ihm jährlich 30 fl. Pargeld und den Tisch‚ neben den pfarrlichen Rechten gebe und folgen lassen muss. Er aber allererst am dritten Feiertag den Gottesdienst verrichten tut. Was den Zehent von anderen auswärtigen Prauern, Untertanen, so nit gegen Welchenberg gehörig und Lehensgüter sein, anlangt, sondern auf Pogenberg und Winkling und Waltendorf pfarrt, daselbst hievon keines den Zehent reichen und habe ich und meine Vorfahren nie nichts daran gehabt. Nun ich aber obgemeldter des Dechants Abhandlung ihm meinen Pfarrer, so uz Pfelling wohnt, Negst verschienenen Jahres 1600 allein genossen und keinen Zehent in Dorf Welchenberg ausser meines Hofbaues und drei Pauern neben dem Zehent der drei auswärtigen Pauern zu Ober und Unterhag und Schrolling frei lebere im Beisein ehrlicher Leut geschenkt, daß er denselben dann und hinfür an jährlich fenden möge. Davon er ganz wohl zufrieden gewest und sich bedankt, auch öffentlich vermeldet, weil ich das tue‚ so wolle er sein Leben lang nichts mehr begehren oder fordern‚ sondern damit wohl zufrieden sein; wie er denn solchen Zehent bemeldtes negst verschienenen Jahres allbereits gefordert. Daraus Ew. Hochw. Herrn abnehmen, daß ich ihme dieser Pfarr wegen mehreres nit nie zukommen lassen habe als den Zehent bei meinen Hofbauern und den drei Pauern. Dagegen ich ihm den Pfarrer jährlich 30 Gulden und den Tisch reichen auch beide Gotteshäuser unterhalten muss. Also daß nit zu erachten, daß ich gar einen schlechten Überschuss habe, weil sich denn mehrer im Jahr zuträgt, daß ich von diesen drei Pauern und meinem Hofbau nicht 7 Schaff Gettraid gehebt; aber nichts weniger obgemeldtes abreichen müssem. Denn wohero hätt ich mich der ungleichen Anzeig von ihm Pfarrer und auch dessen nit versehen, daß er den Zehentschrein / daß ihm denn keineswegs gebührt / für sich selbst allein ohne beisein meiner, der Kirchenpröbst, Küster, Schlossers oder seines Dechants aufbrechen und alsdann wegen länger als vor hundert Jahren durch Heira und in anderen Weg von derm Hofmark Welchenberg weggekommenen Stücken und Gründen, sogleichwohl noch in meinen alten Salbüchern stehen, aber ich nicht mehr, wie sie denn meinem Vater seliger nit verkauft worden, einen unnotwendigen Streit anheben soll, so ich doch dem Gotteshause oder Pfarr durchaus nichts zu entziehen gedacht, so sondern nur zu geben gewillt. Wie ich denn und mein freundlich liebe Hausfrau in unserem aufgemachten Testamente etlich 100 Gulden dazu verschafft aber mit dieser Weise, da Pfarrer mich also tribulieren wollte, hiezu nit viel Lust mehr hätte u. sondern wohl wieder aus dem Testament tun könnte und um soviel erst mehr als jetziger Pfarrer allerlei seltsame Ränke und Praktiken gegen mir, meine Hausfrau und den Untertanen untersteht, denn nachdem ich in der Fastnacht negst verschiedenen zu Straubing krank gelegen und er den Tisch nach Verrichtung des Gottesdienstes in meinem Schloss Welchenberg, wie billig besucht, hat er sie meine Hausfrau angeredet, sie soll ihm unter ihrer und meiner Pettschaft Ihr Handschrift geben, darinnen sie bekenne, daß ich ihm zugesagt, die Pfarrei Welchenberg soll nach meinem Absterben sein, damit er es künftighin fürzuweisen habe, denn er wisse wohl, daß ich nit länger lebe. Wie er sich dann dessen, daß ihm meine Hausfrau schon ein gutes Zusagen getan habe, öffentlich berühmet, mit welchem er ihr doch ganz unguetlich tut, dann sie ihm nichts zugesagt oder zusagen könnt, sondern abgewiesen und alsdann solch unehrbares Anbieten mit angezeigt. Wies nun auf einem solchen gehörig und ob nicht gut Ursach dasselbe mit Ernst gegen ihn zu ahnden und zu verweisen, daß lass Ew. H. H. und Gonsten ich zu erkennen und zu verweisen und wie er weiß, daß ich nit lang leben werde und was ich noch gutes zu ihm au versehen, daß lass Ew. H. H. und Gonsten ich zu erkennen, welches dann mit kein geringere Ursach, daß wie Ihr nit sondern anderer Orten gebeichtet und daraus folgt, daß der Herr Pfarrer auf dem Bogenberge, dem meine Hausfrau an heuer confitiert kurz um wissen und nit absolvieren wollen, bis sie ihm die Ursachen anzeigt, warumb sie ihm meinen Pfarrer zu Welchenberg zu beichten Bedenken gehabt, also daß der Herr Pfarrer auf dem Bogenberge, wie er anzeigt EW. H. auch nit mehreres berichten werdet.
Item so tut er sich gegen etliche meiner Untertanen in der Beicht allerlei seltsame Fragen und Ungebühr anmassen, daß nachdem er mit reverendo was entfremdet worden und solches meinen Untertanen anzeigt, dann auch durch meinen Amtmann in Erfahrung gebracht, daß eine vermeinte Wahsagerin oder vielmehr eine Zauberin in mein Hofmark gekommen und etlichen Untertanen das Vieh mit wunderbarlichen verbotenen Segensworten und Gaukeleien aussegnet, um welche sich die Untertanen gestraft, tut er etliche meiner Untertanen, um daß ers in Verdacht als sollte sie mir ersberührte Segnerei oder Zaubereinen, um daß angezeigt haben / daß doch nicht durch sie, sondern den Amtmann geschehen / in der Beicht meine Aufseher heissen und übel davon halten, auch den andern, welche mit bei Entfremdung angefügt, verbeiten, sie sollten mit nichts mehr anzeigen. Das ihm meines Erachtens in der Beicht nicht gebiehrt und daraus schier abzunehmen als wollt er bemekldte Zauberei selbst gutheissen und möchte nit leiden, daß man sich vor meinen Schaden gewarnt, so doch jeder Untertan schuldig seines Herrn Nutzen zu befördern und vor schaden zu verhüten.
Zudem führt Pfarrer ein ziemlich gottlos Leben, wie er dann nächsten Freitag von hl. Palmsonntag, da er doch morgens celebriert gehabt in der Taferne sich voll und toll getrunken, auch man ihn zum Fenster ausgezogen und hernach gekugelt hat. Also daß ich nit viel Lust noch zu ihm habe, sondern solch meine Pfarr künftig wohl einem anderen [….] und längs auf deren Begehren berichtet und gehorsamlich bitten wollen, dieselben wollen mich bei meiner wahrhaften Defension und Entschuldigung mit Gd. überbleiben und gegen jetzigen Pfarrer zu Pfelling, so meine Pfarrei Welchenberg vorsieht solch ernstliche Mittel und ohne Maßgeben gebührende Straf fürnehmen damit er hinfüren mit Ruh sei und mich und meine Hausfrau in einem und anderen allerdings mag unturbiert und mit freiden verbleiben lasse. Daß will ich E. H. und gunsten ich gehorsamblich verdienen.
Datum Welchnberg den 7. May 1601
Ew. H. u. H.
Dienstwillig
gez.
Heinrich von Lerchenfeld auf Welchenberg und Irnkofen.
Würdigung der Verteidigung des Heinrich von Lerchenfeld.
Das Schriftstück, welches die Anklagepunkte gegen den Patronatsherrn Heinrich von Lerchenfeld von Seiten des Consistoriums Regensburg enthielt liegt nicht vor. Aber wir dürfen annehmen‚ daß Heinrich von Lerchenfeld in seiner langen Verteidigungsschrift Punkt für Punkt dieselben zu widerlegen suchte. In wiefern er die Anschuldigungen zu entkräftigen vermochte, soll dahin gesteilt bleiben. Es ist bekannt, daß der reiche Straubinger Patrizier Caspar von Lerchenfeld, der Vater des Heinrich es mit der neuen Lehre hielt und daß die Familie Lerchenfelder mit noch 13 anderen Straubinger Familien zu jenen gehörten, welche sich‚ wegen ihres Verdachtes zum Luthertum zu halten, gezwungen sahen, nach Regensburg und Augsburg auszuwandern. Aus der Geschichte des Klosters Frauenzell geht hervor, daß die Brüder des Heinrich von Lerchenfeld als Vogtherrn auf Brennberg durch ihr protestantisches Dienstpersonal die Brüder in gar erschrecklicher Weise quälten.
Auch mit dem praktischen Katholizismus den Heinrich wird es nicht weit her gewesen sein und gab seine religiöse Faulheit jedenfalls Anlass zum öffentlichen Ärgerniss. Also gar so unguetlich wird dem Patronatsherrn von Seiten des Pfarrers Rökhers und des Dechanten von Deggendorf nicht geschehen sein. Es ist auch in den Ordinariatakten von einer gewünschten in Strafnehmung und Massregelung nichts enthalten. Man kannte eben in Regensburg zu gut die Familie Lerchenfelder.
Familienverhältnisse im Lerchenfeldischen Hause.
(Siehe übrigens des Näheren in der Hofmarksgeschichte von Welchenberg.)
Selbstverständlich dauerte die Irrung und Spannung zwischen der Familie auf dem Schlossberge und dem Pfarrer Rökhers auch nach Beilegung das Streitfalles noch an und der Tisch‚ welchen derselbe, wie billig bei der herrschaftlichen Familie einzunehmen hatte, war nach solchen Zerwürfnissen jedenfalls mit Wermut reichlich gewürzt.
Pfarrer Rökhers ging anfangs 1609 von der Pfarrei Pfelling ab aus welcher Ursache ist in der Präsentationsurkunde seines Nachfolgers nicht angegeben. Nach ihm wurde zunächst 31. Januar 1609 ein Priester unbekannten Namens präsentiert, der vom Ordinariate Regensburg aus unbekannten‚ aber wie Lehensherr der Abt von Niederaltaich anzunehmen glaubt, gerechten Gründen verworfen worden war.
14. Es folgte nun Rechlin Johan aus der Diözese Konstanz. Hatte ein Empfehlungsschreiben des Bischofes Wolfgang II. von Regensburg vorgelegt. War übrigens dem Kloster eine sonstens unbekannte Persönlichkeit. Präsentationsurkunde vom 13. Februar 1609. Bernhard Abt, Carl Prior.
Bei dessen Antritt der Pfarrei ward vom Pfleggericht Schwarzach eine Beschreibung der Pfarrpfründgebäude und des Wittums aufgenommen, welche unter dem Titel Pfarrhof und Widdum später behandelt werden wird.
Pfarrer Johann Rechlin starb schon 30. Juni 1611 und wurde in der Pfarrkirche begraben. Es ist noch eine einfache Gedenkplatte vorhanden aus Sohlenhofer Schiefer. Dieselbe war früher in die Seitenwand eingemauert‚ wurde bei Verlängerung der Kirche in das Bodenpflaster gleich beim Eingange zur Kirche verlegt und ist deren Inschrift ganz abgetreten.
Soweit die Inschrift noch leserlich‚ lautet sie: Hier liegt begraben der Hochwürdige Herr Johann Rechlin Pfarrer der ehrwürdigen Gotteshäuser Pfelling und Welchenberg. Das Weitere vollständig unleserlich. Unten rechts ist ein umgestürztes geschlossenes Messbuch mit Kelch darauf auf der linken Seite ein Schild.
Beim Tode des Pfarrers Rechlin nahm das Pfleggericht Schwarzach die Obsignation vor. Der darauf sich beziehende amtliche Schriftverkehr lautet:
Bericht des Pflegers von Schwarzach über das Ableben des Pfarrers Johann Rechlin von Pfelling.
Genedig und Gebietendt herren Ew. Gnd.
Soll ich in unterthenigkeit nit lassen, daß nechst verschinenen Pfingsttag, den 30. Juny der Pfarrer von Pfelling, meines verwalts herr Johann Rechlin Zeitlichen Todts verschiden und darauf die Obsignation alspaldt fürgenommen zumal sich ains befindet, daß angeregte Pfarr Pfehling dem Kloster Nideraltach mit der präsentation und der ?rl. Herrschaft Schwarzach die possession angehörig ist.
Demnach, wann ein künftig Pfarrer von Herrn Ordinario sich mit der Präsentation allhie anmeldet, sollte er alspaldt Ew. Gd. un fed. der Posseß halber unterthenig remitiert werden.
Denen mich beynebens zu Gnd. ganz gehorsamblich bevelchendt.
Datum Schwarzach, den 3. July 1611.
Ew. Gl. Und frd.
unterthenigst und gehorsamer
gez.
Georg Hörl Erl. Pfleger daselbst.
Darauf richtete der Vizedom von Straubing Ferdinand Kün von Belayen den Churfürsten wegen des Besetzngsrchtes der Pfarrei Pfelling nachstehendes Schreiben.
Durchlauchtigster Fürst!
Ew. Durchlaucht seindt unser unterthnenigst ganz williger Dienst aus schuldigsten Pflichten mit gehorsamsten Vleiß allzeit beraith
Genedigster Fürst und Herr!
Aus dem Einschluß vernemen Ew. Dchl. genedigst mit mehrern, waß massen den 30. Juny jüngsthin der allmechtige den Pfarrer zu Pfehling nacher Schwarzach gehörig auß diesem vergenklichen leben abgefordert. Und wiewohl deß Pflegers zu besagten fürschreiben nach das jus präsendandi auf dieselbe verledigte dem Pfarr dem Kloster Nideraltach zustendig sein sole, so wissen wir doch nit, ob und waß Ew. Drchl. demselben ratione präsendandi gestendig oder nit. Welches deroselben zu genedigster wissenschaft umb weiteres beschaidt wir unterthenigst anfügen und dessen gehorsam bist erwarten sollen.
Tun. Ew. Drchl. benebens und zu behärrlichen Gnaden in Underthenigkeit bevelechen.
Datum, den 8, July 1611.
Ew, Drchl.
underthenigst und gehorsambiste Vicedom
Gez.
Ferdinandt Khuen von Belay, Frayherr und anderer Räthe daselben.
Pfarrer Gregor Hallwax.
Auf die durch den Tod des Johann Rechlin erledigte Pfarrei Pfelling wurde nunmehr vom Abte Bernhard Hilz, dem Prior CarlMalvatter und dem ganzen Convente des Klosters Niederaltaich auf seine Bitte präsentiert Gregor Hallwax Bacalaureus der Philosophie, welcher mehrere Jahre hindurch treu und lobenswert die Cooperatur Deggendorf versehen. Ein Mann von ehrbarer Lebensführung und strengen Sitten. Die Urkunde ist ausgestellt aus Niederaltaich octavo Idus July 1611.
Gregor Hallwax hatte also in noch ganz jungen Jahren die Pfarrei Pfelling erhalten und stand derselben von 1611 —1642, also mehr als 30 Jahre vor in der schwersten Zeit des 30sig jährigen Krieges.
Nachdem derselbe in Regensburg die investitur empfangen, kam um die Possession ein. Das Schreiben hat folgenden Wortlaut:
Durchlauchtigster Fürst! Genedigster Herr!
Demnach von dem Erwürdigen in Gott Herrn Bernharde Abte des Löblichen Gotteshauß und Closteres Nideraltach mir zu Ennde benannten laut ertheilte präsentation, edle Pfarr Pföling verliehen worden Und nun Hierauf von Ir Bischoflichen Würden Zu Regenspurg nach Fürweisung deros zu einem Pfarrer Investiert und aufgenommen worden. Und anjezo mereres nun von netten, Dann daß von Er. Drchl. Ich die posseesion gleichfals haben solle, Alß und Derentwegen gelangt an dieselbigen mein ganz Underthenig und gehorsamstes bitten‚ Die greuehen mir, solche Possession, neben dem possessionsbrief gegen gebürlichem Tax Genedigst Zu erthaylen. Daß will umb Ew. Drchl. mit meinem ohnediß schuldigen gebett Ich underthenigst Zu verdienen in Khein vergessenheit stöhlen.
Ew. Erl Drchl.
Underthenigst gehorsambister!
gez. Gregor Halwax.
Verfügung des Churfürsten.
Gregorius halbax Pferrer zu Pföling Betr.um Ertaylung Erl. Possessionsbrief auf die ime vom Gotteshaus und Closter Nideraltach verliehene Pfarr Pföing Fiat possessio auf Pfarr Pföling, Landgericht nach Schwarzach, an Pfleger daselbst für Gregorius halbax.
Den 31. octobris 1611.
Die Handschrift des Pfarrers Halwax in seiner Eingabe an den Churfürsten ist fest und nicht unschön. Die Ortographie weich freilich in etwas von der der amtlichen Schreiben ab. Es schrieb eben jeder nach seinem Gutdünken.
Pfarrer Halwax hatte gegen Ende seiner Tätigkeit in Pfelling vieles durchzumachen.
Berherd von Weimar der schwedische Reitergeneral eroberte 23. November 1633 die Stadt Straubing und ein Teil seiner Reiter liess sich im Kloster Oberaltaich nieder‚das vollständig ausgeplündert und die schöne neue Kirche geschändet wurde. Von ihrem Quartier aus plünderten und branschatzten sie den. Winter hindurch den ganzen bayer. Vorwald. Was die Bevölkerung von diesen grausamen barbarischen Hunen entsetzliches erdulden musste hat der Abt Vitus Höser in beweglichen Worten in seiner Geschichte geschildert. Selbstverständlich kamen die Schweden auch in das benachbarte Pfelling und nach Winkling, wo ein halb Dutzend Bauern ermordet wurden.
In Pfelling beraubten sie unter anderm, wie aus der Kirchenrechnung des Jahres 1640 hervorgeht das arme Sct. Margaretengotteshaus. Zerissen die wenige Kirchenwäsche, zerschlugen die Altäre, nahmen den Himmel weg und raubten die Monstranz und zerissen die Salbücher. Das Schusterhäuschen jetzt Nr14 wurde niedergebrannt. Die Folge der Not und des Hungers war der Ausbruch der Pest. Im Kloster erlagen sämtliche Brüder bis auf 7 darunter der verdiente Abt Vitus Höser der Geissel dieser schrecklichen Krankheit.
Wo man sonst in einem Dorf 400 Personen gezählt waren kaum mehr 20 mehr am Leben. Dorf, Haus und Hof stand leer. alles verödetete. Einen Hof der vor dem Kriege 2000 fl. wert gewesen konnte man 70— 80 Gulden erkaufen.
Nach dem Berichte des Pfarrers Vitus Sayn vom Jahre 1648 lag auch die Pfarrei Pfelling am Ende des 30 jährigen Krieges noch halb öde.
Beim Herannahen des Feindes war die Bevölkerung in die Wälder geflohen und hatte in den Felsenlöchern sich zu verbergen gesucht. Aber die Spuren im Schnee verrieten den Zufluchtsort und die schwedischen Reiter machten mit Spürhunden das Versteck ausfindig und dann hatten die vor Hunger und Kälte schon halbtoten Leute von den entmenschten Soldaten derartige schreckliche Martert und Peinigungen zu erdulden, daß sich die Feder sträubt, dieselben eingehender zu beschreiben.
Auch Pfarrer Gregor Hallwax war geflohen und zwar nach Deggendorf, woselbst er ja ehedem Cooperator gewesen. Aber über Winkling, Metten waren die schwedischen Reiter nach Deggerdorf gekommen, hatten durch das Graflinger Tal den Weg nach dem Waldkloster Gotteszell‚ zu welchem die Hofmark Pfelling ja seit 1290 gehörte gefunden und nun an dem Kloster und seinen Bewohnern ihre Raub und Mordlust ausgelassen.
Am 20. März 1634 gelang es dem kaiserlichen General Pikolomini den Schweden die Stadt Cham zu entreissen‚ nachdem 8000 Bayern unter Führung des Feldmarschalls Aldringen am 4. März 1643 nach siebentägiger Belagerung die Stadt Straubing dem Feinde entrissen hatten. Nun wurde der bayer. Wald und unsere nächste Umgebung von den schwedischen Horden befreit und die gequälte Bevölkerung konnte einigermassen wieder aufatmen. Zwar fiel der schwedische General Baner 1643 wieder in die Gegend ein und 1648 der General Wrangel und der bayer. Wald hatte zum zweiten und drittenmal schweres zu ertragen aber unsere nächste Umgebung scheint nichts mehr unter diesen Einfällen zu leiden gehabt zu haben. Um diese Zeit scheinen sämtlich verödtete Höfe der Pfarrei Pfelling schon wieder bmeiert.
Pfarrer Gregor Halwax wird Ende 1634 auf seine öde Pfarrei Pfelling zurückgekehrt sein. Er legte neue Pfarrbücher an.
Die Trauungsmatrikel beginnt mit dem 6. Januar 1634 mit den Brautpersonen Peter Foid Taglöhner von Unterwinkling und der Walburga, Witwe des Simon Kolber von allda. Es muss also der Pfarrer von Pfelling nicht bloss die Pfarrei Welchenberg sondern auch die von Winkling mitversehen haben.
Die Einträge in die Taufmatrikel beginnen mit dem Tage der Vigil vom Weihnachtsfeste 1638. Die Sterbematrikel jedoch hat P. Paul Zöller mit dem 3. Februar 1644 angefangen.
Pfarrer Gregor Hallwax war ein Mann im Anfange der 60ziger Jahre. Seine unsichere Handschrift lässt erkennen, was über den Seelsorger während dreißig Jahren an Leid und Heimsuchung gekommen war.
Das alte morsche Pfarrhäuschen aus Holz, das schon bei der Aufnahme von Seiten des Pfleggerichtes Schwarzach im Jahre 1609 als etwa baufällig, was wohl soviel bedeudet als sehr baufällig, beschrieben ist‚ war do ruinös, dass Pfarrer Hallwax sich genötigt sah, mehrere Jahre in einem Privathaus sich einzulogieren. Es war bei den kriegerischen Ereignissen gar nicht an einen Neubau zu denken, zumal ja auch das Kloster Niederaltach, dessen Abt sich um seine Lehenspfarr anzunehmen verpflichtet gewesen, durch die Schweden aufs schwerste geschädigt worden war.
Die Pfarrei lag halb öde und die beiden Pfarreien Pfelling und Welchenberg werden wohl kaum soviel ertragen haben um den Pfarrer vor Hunger und Entbehrung zu bewahren.
Pfarrer Halwax verließ ohne seinen Lehensherr den Abt von Niederaltaich zuvor verständigt zu haben, seinen Posten und ward auf die Pfarrei Wiesent investiert. Er muss nach dem letzten Eintrage in die Taufmatrikel vom 12. Februar 1642 und des ersten des P. Peter Einstein O. Sct. B. auf dem Bogenberge Provisors der erledigten Pfarrei Pfelling Ende Februar 1642 verlassen haben.
Zuletzt wirkte Gregor Halwax alls Benefiziat in Deggendorf, wo er or. 1654 starb.
Ende des zweiten Teils.
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Teil III.
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Die Verhältnisse in der Pfarrei Pfelling im Jahre1642.
Pfarrer Gregor Hallwax hatte seine Pfarrei ohne Vorwissen des Abtes Johann Grünwald von Niederaltaich (1634-1648) seines Lehensherrn vorlassen. Er hatte die Absicht, weil an eine Wiederbesetzung seiner Pfarrei nicht gleich zu denken war, mit dem Abte Hieronymus Gazin von Oberaltaich (1634-1677 ) ein Abkommen dahin zu treffen, daß letzterer durch einen eigenen Conventpriester von dem Priorate Bogenberg aus gegen Überweisung der gesamten Pfarreinkünfte die Pfarreien Pfelling und Welchenberg versehen zu lassen sollte, bis der Pfarrhof in Pfelling baulich wieder in Stand gesetzt worden wäre. Wie aus der Matrikel hervorgeht hatte P. Petrus Einstein schon Ende März 1642 die Verwesung der beiden Pfarreien übernommen gehabt. Die Verhandlungen bedurften nur mehr der Genehmigung des Ordinariates Regensburg.
Alsbald nach dem Abzuge des Pfarrers Hallwax begab sich der Pfarrer Carl Pips von Oberwinkling nach Regensburg und durch Vorbringen verschiedener nicht ganz lauterer Gründe hatte er vom Bischof Albert IV von Törring (1613-1649) eine Admission auf die beiden Pfarreien Pfelling und Welchenberg, wenn auch in widerruflicher Weise erhalten. So daß also die Abmachung der beiden Prälaten zerstört wurde. Diese Aufstellung des Pfarrers Carl Pips von Qberwinkling und Curaten von Unterwinkling rief den heftigsten Widerspruch hervor. Zunächst erschien in Niederaltaich eine Abordnung der Pfarrgemeinde Pfelling mit einer Beschwerdeschrift (Dieselbe hat wohl der Gerichtsschreiber Strobl am Pfleggericht Schwarzach verfasst) an den Atb Johannes von Niederaltaich vom 10. Mai 1642. Dieselbe hat folgenden Wortlaut:
Hochwürdiger in Gott! Edller, Genädiger Herr!
Obwohl Ew. Hochwürden und Gnd. als Patronus und Lehensherr der Pfarr zu Pfelling auf eilens genommenen Abzug <herrn Gregorius Hawxens viel Jahr lang gewesten Pfarrers allda, weil wegens des ruinierten Pfarrhofs und ziemlich verödeten Dorfs sobald kein anderer Pfarrer dafür zu bekommen, bei Ir Hochwürden Herrn Abts zu Oberlatach schriftlich soviel anhalten, daß sich ihr Ganden daselbst auf solch eingelangte intercession guetwillig anbothen, gegen Überlassung des Pfarrlichen Einkommebs einen steten Priester auf Pogenberg zu halten, welcher die heiligen Gottesdienste und alle pfarrlichen Verrichtungen an Sonn- und Feiertagen alternis vicibus, auch sonsten in der Woche, wann und soof es die Notdurfft erfordert allda zu Pfelling des andern Sonn- und Feiertags aber bei der Caplanei zu Welchenburg, so ein Hofmarksherr daselbsten zu verleihen und sich deswegen mit wohlgedachtem Herrn Atbte zu Oberaltach gleichfalls schon vergleichen hat, versehen lassen wollte; hat doch inzwischen Herr Carl Pips Pfarrer zu Ober- und Caplan zu Unterwinkling bei des Herrn ordinarii Drchl. und Gnaden, vielleicht auch ohne Vorwissen und Einverstehens Ew. Hochwürden und Gnaden um Zulegung der Pfarrei diermotigst supplicando angelangt und wie aus Neulichkeit glaubwürdig Vorkommens eine Admission, jedoch ad revocationem darauf erhalten, wodurch auch der Inhaber Welchenburg, als er allein für selbiges kleines und halb ödes Döffl kein sonderbaren Seelsorger halten kann, gedrungen worden ihm Herrn Pips ad interim und bis auf weiteres Bescheid ohne Einhendigung der Schlüssel allda zuweilen celebrieren zu lassen.
Wenn aber Herr Pips ohne Eliminierung seiner Ehre zu melden, vorher allein bei seinen anvertrauten zwei Kirchen zu Ober- und Underwinkling schlechte satisfaction gethan, jedoch genug zu schaffen hatte, sich auch ehrlich und priesterlich dabei erhalten und hinbringen kann, jetzo dergestalt Sieben Gotteshäuser als beide Winkling, Pfelling, Welchenburg, Ainprach, Lenzinge und Hiendlhof, darüber fünf Sepulturen und gleichsam vier Pfarreien zusammenbringen thäte, welch vorab zu heiligen Zeiten‚ dann bei vorstehenden Creuzgängen, auch in festo Corporis Christi, sowohl unentbehrlich und des Hochwür Kirchweihs uu wenigstens nit versehen könt. Fürs andere der Gottesdienst in vier Wochen einer bei jeder Kirch zu halten wär.
Wodurch drittens junge und alte Leuth wegen Weite des Weges und bei üblen groben Wetter der Gottesdienst und die Kinderlehr wider unsers gnädigsten Landesfürsten und Herrn und herzlich wohlmeinender intention beraubt und entweiht, auch die Bauern ihre Ehehalten aus dem Dienste vertreiben, die armen Gotteshäuser gar selten besucht, dazu weniger in die Stöck und Pixen aufhebens würde, davon sie doch derervon ihr meiste Unterhaltung suchen und haben sollen.
Zum Viertens. Bei sovielen über ein gut weil auseinander entlegenen Pfarrkindern leichtlich ein Kind der heiligen Tauf beraubt, sowohl ein krankes Mensch an der heiligen Beicht und Communion verkürzt und verabsäumt werden könnt. Viel andere Inconventionen dißmal geschweigend.
Also fünftens zwei absonderliche Priester und Seelsorger bei soviel Kirchen, sepulturen, dörfers und Pfarrmeniges um gar Mehrs zu thun und genug zu schaffen haben. Hausens sich mehrs wohlgedachter Herr Abt zu Oberaltaich auf Ew. Hochwürden und gnd. Schriftlich Beschehens intercedieren und auf unsere Pfelggerichts Obrigkeit mündlich gethanes Anlagen ein für allemal gnädlich resolviert, um bei Drchl. Und Gnaden dem Herrn Ordinario zu Regensburg und einem hochwürdigen Consisterio daselbst, wir die gnädigste und gnädige Bewilligung anlangen werden, daß alsdann ein Herr Präölat und einen gewissen Priester am Pogenberg auf ein Jahr oder länger, bis wir wieder einen rechten Pfarrer bekommen werden, halten und die heiligen Gottesdienste obenverstandener maßen alternatis bei beiden Kirchen zu Pfelling und Welchenburg mit allen pfarrlichen juribus administrieren lassen, dann die onera mit Unterhaltung des Widdumsstadels und Reichung der jährlichen 10 Gulden zur Aufrichtung eines neuen Pfarrhofes gegen Volglassung des pfarrlichen Einkommens voriger Pfarrer beider orte gehabt, übernehmen und tragen wolle, wie Ew. Hochwürden und Gnaden vielleicht mithere mündlich von demselben vernommen haben.
Wann und dann zu unserm Seelenheil wirklich daran gelegen, jedoch nit viel gebührenwolle unbegrüsst auch ohne Vorwissen und Einverständnis Ew. Hochwürden und Gnaden als Patron, Lehensherrn und unseres obersten Herrn Pfarrers diese unterthänigste Beschwerung an Ir Dchl. Und Gnaden Her Herrn Ordinarius und ans hochlöbliche Consitstorium zu Regensburg gehoramblich zu bringen.
Dahero wir einen Ausschuss aus der Pfarrmenige zu Pfelling gemacht, behebens Ew. Hochwürden und Gnaden durch denselben diese unsere unterthänigste Gravamina flehentlich übergeben lassen wollen.
Ist demnach an Ew. Hochw. Und Gnaden unser der ganzen Pfarrmennige einhelliges und gehorsambstes anlangen und bittens. Die wollen dem Hochwürdigen Fürsten Herrn, Herrn Alberto Bischofs zu Regensburg, auch einem hochwürdigen, hochlöblichen Consisterio daselbst diese unsere unterthänige Beschwerde durch ein wohlmeinendes, bewegliches promoteriale und Vorbittschreiben aufs beste vor und anbringen, auch uns die hochfürstliche Gnade erwerben helfen, daß die durch Herrn Carol Pips Pfarrer zu Oberwinkling per omnia narrata commendierte und ausgebrachte admission unmaßgeblich alsbald wieder revoviert und von ihm abgefordert, noch Administration mehr wohlgedacht Herrn Abt zu Oberaltach auf einem seiner Conventualen bewilligt werde. Darauf hernach von den Pfarrkircheneinkommen erwähnten Pips wegen der wenigen bei uns zu Pfelling verrichteten Gottesdienste billig mäßiger recompens geschehensolle.
Dies und widerfahrende Gnade begehrt worden ist umb Ihr fürstlichen Gnaden Herrn Ordinarium, dann umb ein hochlöbliches Consistorium, nit weniger und Ew. Hochwürden und Gnaden wir arme, verlassene Pfarrleuthe mit unserm wenigen Gebth gehorsamstlich und gehorsam zu verdienen.
Darnebens Ew. Hochw. und Gdn. zu dero willfähriger, erspriesslichen patroncinii Intercession und Vorbitt, uns in Unterthänigkeit bevehlent.
Pfelling, den 10. May 1642.
Andre Miller und Paulus Hayder, beide Kirchenprobst, zu Pfelling.
Sebastian Pezendorffer und Matthäus Wakher, beide zu Entau.
Hans Gierl am Hiendlhof und Consortes als einer ganzen Pfarrmennige zu Pfelling.
Zu den Persönlichkeiten, welche die Eingabe an den Abt Johann von Niederaltaich unterzeichneten wird bemerkt.
Andreas Miler war Hofwirt in Pfelling, Paul Hayder war Förg, Sebastian Petzendorfer in Entau hatte den Hof jetzt Hausno. 60 inne, der zur Stefflinger Kapelle gehörte, Mathäus Wacker war auf dem Osterhofer Lehenshofe Hsnr. 61 (Jetzt Danner), Caspar Plank war auf Hsnr. 57 Altschäffl (Weinzierl), welcher Hof zum Siechenspital Sct Nikolaus in Straubing seit 1466 grundbar. Michael Mayr war auf dem zu Spital Deggendorf grundbaren Hofe Nr. 58 jetzt Sichelstiel. Miler Hans war auf dem jetzigen Bründlhof [gestrichen] Hsnr 69 [gestrichen]. Auffallend erscheint, daß aus der Ortschaft Liepolding kein Vertreter zeichnete. Vermutlich war der dortige Haupthof nach Kloster Gotteszell gehörig nicht bemeiert.
Adresse: Unterthänigste, flehentliche Supplication an den Hochwürdigen in Gott und edlen Vater und Herrn, hern Joane Abbt des fürtrefflichen Stüfts und Klosters Nideraltach von einer ganzen Pfarrmennig und deren Abgeordneten um gnädige Verhelfung eines rechten Seelsorgers zur Verrichtung Sonn- und feiertäglichen Gottesdienste‚ auch steter Administration der Pfarr daselbst, bis dieselbe künftig wieder mit einem beständigen Pfarrer versehen wird.
Der Eingabe der Pfarrgemeinde von Pfelling fügte Abt Johann Grünwald noch am gleichen Tage eine Bittschrift an den Bischof von Regensburg bei, welche folgenden Wortlaut hat:
Hochwürdigster Fürst! Gnädiger Herr!
Durchlaucht Gnaden! Meinen gehorsamst willigen Dienst und schuldiges gbet jeder zeit zuvor.
Ew. Drchl. werdet ohne Zueifel ohne das bewusstsein‚ daß sich Herr Gregorius Hallwachs nahe bei 30 Jahren gwester Pfarrer zu Pfelling unlängst von danne nach Wisent in die junge Pfalz begeben und auf die Pfarrei alldort allbereit investiert worden.
Wenn dann hiedurch vermelde Pfarr zu Pfelling, jure patronatus meinem anvertrautem Closter allhero gehörig ist, caccierend und erledigt worden, der Pfarrhof aber allda dermassen beschaffen, daß er nit mehr zu bewohnen, sondern Herr Hallwachs sich selbstens eine geraume Zeit hero in einem Haus seines Dorfes aufhalten musste, auch mit derzeit zu besorgen, wann solcher Pfarrhof wieder de novo repariert und in sein voriges [?] gebrxht würdet, es möchte nit bals ein anderer Priester als Pfarrer dahin zu bekommen sein, dergestalten die geraume Zeit hero ein dergleichen taugliches Subjecxtum bei mit nit angemeldet hat – also ist zur Sicherung weiter daraus erfolgenden Unheils mit ..uvorthung des Churfürstlichen Pfleggerichts zu Schwarzach die Anstalt gemacht worden, daß es möglich wird umbs der alte Pfarrhof zu Pfeling allda erhebt und von neuem aufgebaut werden solle.
Und damit auch der hochheilige Gottesdienst nit verabsäumt werde hat sich Herr Abt zu Oberaltach auf mein schriftlich und mündlich beschehenes Anhalten dahin resolviert, wenn Ew. Dchl. Gnd. und ein hochlöbliches Consistorium solches auch genehmigen und gnädig placidieren werden, daß die gegen belastung des pfarrlichen Einkommens eine Zeit lang und bis etwa ein rechter Pfarrer wird zu bekommen sein, einen gewissen Conventualen und Priester zu Pogenberg halten wolle, welcher die heiligen Gottesdienste und alle pfarrlichen Verrichtungen Sonn- und Feiertagen, auch sonstens unter der Woche und wann und so oft es die Notwendigkeit erfordert alternis viribus allda zu Pfelling, den anderen Sonntag oder Feiertag aber bei der Filialen zu Welchenberg versehen sollte.
Nun aber wurde ich glaubwürdig berichtet, nachdem der Pfarrer zu Winkling Carolus Pips solches Vorhaben erfahren, daß er zur Intervertierung dessen ohne einzige meiner Begrüssung, bei Ew. Dchl. Gnd. um Verrichtung dieses Gottesdienstes seine Person zu presentieren und wohl vermutlich meine einer ganzen Pfarrmennige zu Gunsten abgesehene Intentiongänzlich zu verhalten.
Wenn aber Ew. Dchl. gnädig aus beigeschlossener und von einem der ganzen Pfarrmennige zu gedacht Pfelling abgeordneten Ausschuss übergebenen Supplikation in originalii gnädigst vernehmen, daß er Pips sonsten mit vielen unterschiedlich geistlichen Verrichtung Pfarrei und Caplanei versehen und noch andere auf sich laden wollte, daß er bei oben verstandener Anstalt einen anderen mässigen Priester mit Ursach hett, noch eine ganze Pfarrmenig zu beschweren ist.
Also gelant an Ew. Dchl. Gnd. Gnd. mein diermitigst Bitten und Anhalten. Dieselben und ein ganz hochlöblich Conssitorium geruhen nit allein die Wünsche mir und den Herrn Abt von Oberaltach aus oben angeregter erheblicher Ursach auch einer ganzenm Pfarrmennig so beweglichen ?amentierens ohne ohne fürgeschriebener Maßen gnädigst zu ratifizieren und guthiessen, sondern auch ihn Pipsen mit seiner clanculo petite diesfalls gänzlich abzu weisen. Solliche Gnad werdet mehr wohlbedachte ganze Pfarrmennige zu Pfelling umb Ew. Dchl. Gnd. mit ihren schuldigen Gebet jeder Zeit unterthänigst verdienen und ich beggere es nit weniger umb Ew. Dchl. Gnd. in anderer Werk diermütig zu verschulden und thue anbei Ew. Dchl. Gnd. sich samt dem Closter allzeit gehorsamst bevolen.
Nideraltach, den 10. Mai 1642.
Ew. Dchl. Gnd. diemütigst gehordamster Caplan
Johann Abte in Niederaltach.
In gleicher Weise richtete unterm 20. Mai 1642 der Hofmarksherr von Oberwinkling Johann von Pirching in der Angelegenheit seiner Pfarrei Oberwinkling eine Beschwerde über seinen Pfarre Carl Pips an den Bischof Albert von Regensburg, folgenden Inhalts:
Hochwürdigster Fürst! Und gnädiger Herr!
Ew. Durchlaucht Gnd. haben Herrn Carl Pips nahe vor vier Jahre eine Admission auf Sct. Wolfgang Pfarr zu Oberwinkling in meiner Hofmark und neulich auf sein diermünziges weiter anlangen die Investituram vollens gnädig erteilen lassen, darauf ich Ime von Hofmarks obrigkeits wegen aus uraltem Herkommen die possession zu geben berechtigt und erbietig bin.
Allein kann Ew. Erl. Und Gnd. ich die unterthänigste Vorlage nicht unterlassen, daß Pfarrer noch eine Caplanei zu Unterwinkling neben vermelder Pfarr, auch daselbst sein Caplanhaus und dabei ein Mehreres Einkommen als von besagter Pfarr hat, daß er abweg und um sein gelegnheit willen besagter Sct. Wolfgangspfarr und ihrer Pfarrkirche jura meist entzieht; an keinem hohen Feste als wie am Ostertag, Pfingsttag, Weihnachtstag noch Lichtmesstag oder anderen vornehmen Feier- und Festtagen, darzu an den Quatem …
Kinderlehr verrichten, an hl. Palmsonntag die Palmen allda segne, sowohl alle Quatembersonntage daselbst celebrieren, nit weniger in ieno festo Corporis Christ den Umgang alldort bei den Pfarrkirchen und gleichwohl Sonntags hernach bei der Filial zu Unterwinkling halte.
Das würde überdies der hl. Wolfgang als Patronus dieses würdigen Gotteshauses bei Gott, dem Allmächtigen fürbittent getreulich belohnen, als auch auf Begehr umb Ew. Erlaucht Gnd. um der ganzen armen Pfarrmennige zu Oberwinkling solches mit unserm Gebeth unterthänigst und gehorsamst zu verdienen begehren.
Rebas Ew. Erlaucht Gnd. zu dero gnädig gewährlichen resolution indeß unterthänigst und gehorsamst empfehlend.
Schwarzach, den 20. May anno 1642.
Ew. Erlacuht Gnd. unterthänigst,
gehorsamster Vasall, Freund und Diner.
gez.
Johann von Pürching.
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Würdigung der Beschwerdeschriften.
Jedenfalls war der Pfarrer von Oberwinkling gleich dem Abgange Nachbarn des Pfarrers Gregor Halwachs nach Regensburg gereist und hatte durch sein Memento, daß er ohne zulegung der Pfarrei Pfelling nicht mehr leben könne den Bischof Albert oder dessen Generalvikar Johann Barth, Kobold die Admission auf die Pfarrei Pfelling erhalten. Dieser Schritt war offenbar von Regensburg aus übereilt. Man hätte doch einen Bericht vom Abte Johann von Nideraltach oder von Dechanten Brindl von Deggendorf zuvor abwarten sollen, zumal der Abt ja ohnehin, nachdem er in Erfahrung gebracht, daß sein Lehenspfarrer eilens von Pfelling abgezogen sei alle Vorsorge für die Verwesung der Pfarrei Pfelling getroffen hatte. Auch von Seite der weltlichen Behörde dem Pflegrichter in Schwarzach waren die notwendigen Anordnungen getroffen worden.
Die rasche Aufstellung eines Provisors für Pfelling musste dem Prälaten Johann Grünwald vor den Kopf stossen, wenn man bedankt, wie peinlich das Kloster seine päpstlichen Privilegien auf seine Pfarreien zu hüten pflegte. Man wusste ja in Regensburg gar nicht, ob nicht der Abt von Nideraltach ….
Mit der Aufstellung des Pfarrers Carl Pips waren die Pläne der beiden Prälaten von Ober- und Niederaltaich durchkreuzt worden, auch war den beteiligten Pfarreien durchaus nichts genützt, sondern alle waren in ihren Rechten verkürzt worden, während durch die Verwesung der Pfarrei Welchenberg und Pfelling durch einen Pater von Bogenberg aus die Seelsorgekalamität aufs beste beseitigt werden konnte. Man kann sich denken, daß die beiden Herrn Äbte sehr verdutzt waren.
Nachdem nun eine Beschwerde nach der anderen im Consistorium zu Regensburg in Einlauf konnte, deren wohlmotivierten Gründen sich das Ordinariat nicht verschließen konnte, sah man sich dort veranlasst beim Dekanate Deggendorf sich Aufschluss über die Eingaben des Pfarrer Pips zu erholen. Das erwachsene Aktenmaterial ward also dem Dechant Leonhard Brindl zugeschickt.
Das Begleitschreiben hat folgenden Wortlaut:
Unserm genedigen Gruss zuvor würdig, Wolgelerter, besonders liber Dechant!
Was an den Hochwürdigsten gnädigen Fürsten und Herrn, sowohl Herr Prälat zu Niederaltach, als Herr Johann von Pürching vorgesetzten Pfarrers zu Winkling Caroli Pipsrns schriftlich gelangen lassen und benehmensunterthänigst gebeten, das habt Ihr aus dem Original Beischuss mit mehreres zu ersehen, Euch hierauf gnd. anbefehlend, daß ihr hierüber einen ausführlichen Bericht, in Sonderheit aber erwenten Pipsens habe die Pfarrei Pfelling seines priesterlichen Unterhaltes bei Winkling gehabe. Dann ob ein Religiosus von Oberaltach die Pfarrei Pfelling besser möge und davon Pips den Gottesdienst dostend bishero verrichte, mit nächstens neben remittierung des Beischlusses gehorsamlich erstatten sollet.
Verlassen wir uns zu geschehen und sind Euch gd. gewogen.
Regensburg, den 24. May 1642.
Adresse: An Herrn Dechanten zu Deggendorff M. Leonhardum Brindl.
Auf diesen Auftrag hin erstattete der Dechant nach Einvernahme des Pfarrers Pips von Oberwinkling am 12. Juni 1642 nachfolgenden Bericht:
Hochwürdiger in Gott, Edler, Hochgelehrtet, Gnädiger hochgebietender Herr!
Ew. Erlaucht und Gnd. berichtet ich, daß Carolus Pips Pfarrer zu Winkling ohne Zulegung der Pfarrei Pfelling seine gendgende austantation und Unterhaltung haben möge, massen er doch vorher etliche Jahre dabei allerdings content gewesen ist, und ob er gleichwohl auf Pfelling die Admission genommen hatte er keines der drei Feiertag den Gottesdienst daselbst präsentieren können, weil er ohnedieß bei seinen Gotteshäusern eine ordentliche Abwechslung haltzen muss.
Will denn die supplikanten ihren Pfarrer die Expens retitusieren und ihm Hochw. Wegen meiner von neuem Jahr her gehabten Mühewaltung Im die rechtenseng d. erhoffen, will er gern mit dem Patribus Oberaltach keineswegs hindern, allein will dabei ich gehorsamst gebeten haben, bemelden Religiosus alle onera capitlaria gnädigst aufzutragen, weil sei gewisslich dann exemt sein wollen und andere dadurch beschwert werden.
Belangend des Herrn Pips auf bezogenen Herrn Pflegers zu Schwarzach Gottesdienste an hohen Festtagen bei der Pfarrkirche S. Wolfgangi berichten sollte, referiert und redet er eine auf das anno 1600 zu Regensburg Hofrichters Revers, dem er schuldiger Weis nachkommen muss.
Gott und Euer Hochw. mich dermütigst befehlend.
Dekkendorff, 12. Juny 1642.
Ew. Hochw. und Erl.
posstscripuim neben erbetener gleiche Post.
Herr Prälat zu Nideraltach praetendiert bei der Hinterlassenschaft des verstorebenen Pfarrers zu Posching pex? Weg verständigt im Jahr ein Absent jedes Jahr 30 fl. Nicht zusammen 240 fl. , ob er das befugt sei, sehen wir exemtores in Zweifel und wollen wir resolution gehoramblich gebeten haben, auf daß die Filiale auf 1400 fl., die Ihm schwerlich wohö noch auf 600 fl. Gebracht ist.
Gehorsam, willigst gew. M. Leonh. Brindl.
Datum, 12. Juny 1642.
Dem Hochwürdigen In Gott, edlen und hochgelehrten Herrn, dem Erlauchten und Gnd. Stichauer des geistlichen Rates comissario generali und Rathe meines gnädigen, hochgebietenden Herrn.
Der Pfleger von Schwarzach Hanns von Pürching, Hofmarksherr auf Oberwinkling, war auf seine Eingabe vom 20. Mai 1642 an das Generalvikariat bisher ohne eine Antwort geblieben. Derselbe richtetet nun unterm 15. Juni 1642 ein neuerliches Schreiben an den Bischof Albert IV., welches hier folgt:
Howürdigster Fürst, gnädiger Herr!
Ew. Fürstlichen Gnaden uns und meiner armen Unterthanen auf unser unterthänigst und gehorsamste beschehenes quaerilierens wider Herr Carolo Pips, Pfarrer zu Oberwinkling, (welcher seiner anvertrauten Pfarr daselbst ihr jura in unserwegs wider gebühr und billigkeit, beschwerlich und unleidlich entziehen, dagegen zu noch mehreren Schmälerung derselben, andere Pfarreien und Gotteshäuser umb prthung ? einer vorhin habendes und genugsamer in ?traden zu versehens ausbringen thut) an Herrn Dekanus zu Deggendorf unlängst gnädig erteilten Befehl, hab demselben ich und ein Kirchenprobst von Pfelling alsbald hernach geliefert und hierüber mitkommenden seines diermütigsten Bericht empfangen, welchen Ew. Erlauch und Gnd. ich hiemit gehorsambest übersendet, dabei auch unterthänigst anfügen wollen, daß ernannter Herr Pips unerwehnt seinermaßen in neulichkeit auf die Pfarrei zu Oberwinkling erlangten investitur dennoch in verschinenen ganzen Pfingstfeiertage hindurch, wie auch am Sonntag Sanctissimi Trinitatis hernach nie keinen Gottesdienst allda zu Oberwinkling gehalten, daraus genugsam abzunehmen, wie ihm dieses seine anvertrauten Pfarrkinder dieselben aufnahmens angelegen, auch wie er sich derselben würdig macht.
Bitte also nochmals gehorsambist Euer fürstlichen Gnaden wolle ihm die pemala narrata erlangte admission und provision der Pfarr zu Pfelling, darzu Welchenberg ganz keines Filiale, wie E. Erlaucht Gnd. Herr Abt zu Nideraltach übler Information ungleich geschrieben, sondern ein absonderliches der Hofmarksherrschaft zu verleihenes unmittelbar zuständiges beneficium ist, unmassgeblich alsbaldens wieder kassieren und abschaffen, dagegen auftragen lassen, daß er seine anbefohlene Pfarr zu Oberwinkling, sowohl an den heiltigen hohen Festtagen und am Tage Corporis Christi als sonstens mit den Gottesdiensten, Predigten und processionen (darzu alle nottdurfft, auch eine silberne Monstranz und einen schönen Himmel hat) darnach aber die
[Fehlstelle – Seite 68 fehlt]
lich gewordenen Angelegenheit schon am 17. Juni 1642 durch Ordinariatum schreiben an alle zunächst beteiligten.
Schreiben an den Prälaten von Oberaltach.
Unsern freundlichen Dienst zuvor Ehrwürdiger in Gott, besonders liber Herr Prälat!
Wir sind von Herrn Prälat zu Niederaltach schriftlich verständigt worden, daß Ew. Ehrwürden, wenns wir unsererseits placidieren würden, daß sie gegen Nutznießung des pfarrlichen Einkommens auf eine zeitlang bis etwa ein rechter Pfarrer wieder zu bekommen sein werde, ein gewissem Conventualen und Priester auf Pogenberg halten wollen, welcher die feiertäglichen Gottesdienste und alle pfarrlichen Verrichtungen an Sonn- und Feiertagen, auch sonst in der Woche, wann und sooft es die Notdurft erfordern alternis vicibis zu Pfelling, den anderen Sonntag oder Feiertag aber in der Filiale zu Welchenberg versehen soll.
Deßgleichen wir nun nit zweifeln, daß dieses Ew. Anbieten vorbeschriebener massen beschafften, also getragen wir auch kein Bedenken, daß vermelde Pfarr von dere Ew. Ergebenen Conventualen einer oben angezogenen Weise versehen werde. In massen wir denn verhoffen sie werden die Anstalt verfügen, damit auch bevorstehenden hl. Frohnleichamstag den hl. Gottesdienst daselbst durch den Ihrigen verrichten und alsdann und denselben einer pro provisione Umberhebung der admission nit nachteilig ernannt und vorgestellt wird. Und wird Ew. E. benebens angenehme Dienst zu erweisen bereitwillig.
Regensburg, 17. Juni 1642.
Adresse: Dem Ehrwürdigen in Gott Herrn Hieronymus Abt des würdigen Gotteshauses und Closters zu Oberalteich, unsern besonders lieben Herrn und Freund.
Gleichzeitig erging ein Ordinariatsschreiben an den Pfarrer Carl Pips von Oberwinkling, nachstehenden Inhalts:
Unsern Gruß zuvor, würdig, wohlgelehrter, besonders lieber Pfarrer!
Wir lassen Euch hiemit vorhalten, daß wir dem Herrn Prälaten zu Oberaltach die Pfarr Pfelling durch dessen Untergebenen Conventualen zur Versehung zu lassen bereits anvertraut haben und hiemit auf bevorstehendes heil. Frohnleichnamstag der Anfang zu machen anberaumt ist.
Ist demnach unser Befehl, daß Ihr zur Ankunft eines Oberaltacher Religiosens vermelde Pfarr Pfelling alsobalden bediert und auch gleichwohl wegen der bishero gelegenen verrichtung mit ihm um das ratum gebührender Maßen vergleichet.
Sunst werden wir berichtet, daß Ihr die meisten Gottesdienste bei der Filial Unterwinkling verrichte, welches Euch aber keineswegs gebühren thuet. Ist solchernach ingleichen unser ernstlicher zuver1ässiger Befehl, daß Ihr auch disfalls dem Gebühren nach akkomodieren, Insonderheit aber die bevorstehende Prozession ad festum Corporis Christi bei der Pfarrkirchen haltet oder einwidrigens ferner einlaagender Klage die wohlverdiente Straf werden zu erwarten haben sollt.
Wollten wir noch anfügen und sind Euch sonst gnädig gewogen.
Datum ut supra. An Herrn Carolus Pips Pfarrer zu Oberwinkling.
Auch an den Pfleger zu Schwarzach herrn Hans von Pürching erging vom gleichen Datum ein Antwortschreiben, nachstehenden Inhalts:
Unsern freundwilligen Dienst zuvor Edler und Gestrenger, besonders liber Herr und Freundt!
Demselben sollen wir hiemit nicht verhalten, daß wir auf dessen an den Hochwürdigsten, genedigen Fürsten und Herrn wegen der Pfarr Pfelling und Oberwinkling abgefertigten Schreiben, dem Herrn Prälaten zu Oberaltach die erstge?chte Pfarr Pfelling durch dessen untergebenen religiosus auf Pogenberg versehen zu lassen, gnädigst anvertraut. Dem Pfarrer zu Oberwinkling Carolo Pips alles Ernstes anbefohlen haben, daß er die Gottesdienste, wie sich gebührt bei der Pfarrkirche, insonderheit aber den bevorstehenden Umgang daselbst bei Vermeidung unausbleiblicher Straf fleissig halten und verrichten soll. Und sind wir demselben im übrigen angenehmen Dienst zu erweisen bereitwillig.
Regensburg, den 17 Juni 1642.
Dem Edlen und Gestrengen Herrn Johann von Pirching und Hofkirchen zu Oberwinkling Drchl. Dchl. Regierungsrath, unsern besonders lieben Herrn und Freund.
Adresse: An Herrn Prälaten zu Oberaltach, Herrn Johann von Pirching und Herrn Pipsen Pfarrer zu Oberwinkling, die Pfarr Pfelling betr. Nr. 5 den 17 Juni.
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Tei IV.
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Die Pfarrei Pfelling durch Conventualen aus dem Kloster Oberaltaich versehen.
Von dem Prior auf dem Bogenberge Ignaz Wolf bis zum Abte Dominicus Perger wirklichen Pfarrer von Pfelling 1642 —1737.
Erster Verweser der Pfarrei Pfelling war P. Ignaz Wolf, Prior auf dem Bogenberg. Pfarrvikar der dem Kloster Oberaltach incorporierten Pfarrei Bogen. Eine Präsentationsurkund ward demselben von Seiten des Kloster Niederaltach nicht ausgestellt, da ja die Verwesung der Pfarrei vom Anfange an nur für ein paar Jahre gedacht war.
Die Cura in Namen des Priors Wolf in Pfelling übte zuerst P. Peter Einstein O.S.B. Mönch des alten Klosters Oberaltach, für jetzt Capellan, Sakristan und Sekretär der Rosenkranzbruderschaft auf dem Bogenberge dem Seelsorger der beiden Pfarreien Pfelling und Welchenberg übertragen wurde.
Dieser macht in der neu angelegten Matrikel am 27. März 1642 den ersten Taufeintrag . Woraus hervorgeht, daß gleich nach dem Abzuge des Pfarrers Gregor Hallwachs und noch vor Aufstellung des Pfarrers Pips von Oberwinkling als Provisor die Patres auf dem Bogenberge Aushülfe leiteten.
Ab Fronleichnam 1642 ward dann der Prior und Pfarrer auf dem Bogenberg Ignatz Wolf die Administration der Pfarrei Pfelling übertragen. P. Petrus Einstein übte die Seelsorge nur kurze Zeit.
Ende 1643 ist ein neuer P. Paul Zöller mit der Cura betraut.
Ab Neujahr 1645 übernahm die Seelsorge P. Albert März, der die Pfarreien Pfelling und Welchenberg bis 8 Tage vor Pfingsten 1648 mit allen Fleisse und Eifer zur Zufriedenheit versah, um welchen Zeitpunkt er von seinem Abt Lizenz erhielt sich ins Ausland zu begeben.
Kriegsfurcht im Sommer 1648. Flucht der Klostergeistlichen von Oberaltach. Die Pfarrei Pfelling ohne jegliche Seelsorge. Ausbruch pestartiger Krankheiten.
Vor Pfingsten des Jahres 1648 entsteht eine neue grosse Kriegsgefahr für die niederbayerischen Lande. Die Franzosen und Schweden ergossen sich Juni 1648 über Ober- und Niederbayern und zerstörten alles, was bisher vom Kriege verschont geblieben und seit einigen Jahren mühselig wieder hergestellt worden war. Der schwedische Feldmarschall Wrangel entsandte in das offene Land Mordbrennerbanden, welch in die entlegensten Ortschaften streiften und dieselben nach grausamen Quälereien ihrer Bewohner einäscherten. Die reifenden Saaten wurden in Brand gesteckt, Burgen und Schlösser erstürmt und zertrümmert. Die hiesige ohnehin seit dem ersten Einfalle 1633 ausgepoverte Umgebung scheint weniger zu leiden gehabt zu haben. Dagegen drangen die wilden Horten in den bayer. Wald ein. Wer fliehen konnte wandert über den Inn nach Österreich aus.
Die Geistlichen verließen ihre Pfarreien. Der Abt Hieronymus Gasin von Oberaltaich gab seinen Brüdern Urlaub und verliess selbst das Kloster. Auch P. Albert März der Curat für Pfelling nahm Lizenz.
Die Kriegsgefahr war‚ wie) Johann von Pirching schreibt um Laurenti 1648 der Hauptsache nach nieder vorüber und die Geflohenen kehrten in die Heimat zurück.
Erlasse des Generalvikariates von Regensburg zur Rückkehr der Geistlichen.
Unterm 8. Oktober 1648 erging vom Generalvikariate Regensburg ein Erlass an die Dechanten, daß die vertriebenen Geistlichen allgemach, nachdem Gott Lob das verderbliche Kriegswesen in etwas verzogen, zu ihren Schäflein zurückkehren sollten. Die Dechante sollten alle Priester und Seelsorger unter gewisser Zeit citieren lassen, daß wofern unter einer Monatsfrist sich nit ein jeder zu seiner Pfarrei begibt oder seine rechtmäßige Entschuldigung schriftlich überbringt, ein anderer auf solche Pfarrei die Präsentation erhalten wird, der Ausbleibende priviert und der Gegenwärtige institiert werden sollte.
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Die Pfarrei Pfelling und Welchenberg ohne Seelsorger.
Während der Abwesenheit des P. Albert März waren die vorgenannten Pfarreien ohne jegliche Seelsorge geblieben. In Regensburg war man anscheinend ohne Kenntnis der Notlage, Hanns von Pirching Hofmarksherr von Oberwinkling und neulich auch von Welchenberg richtet nun unterm 16. Januar 1649 nachstehendes Schreiben an das Cosistorium in Regensburg:
Hochwürdiger in Gott‚ Edler und Hochgelehrter, Gnädigster Herr!
Ew. Hochwürden seint mir bvor billigste Dienst jederzeit voran bereit.
Bei meinem Schloss zu Welchenberg befindet sich eine Kirche und Beneficium ad Sanctum Mauritium, so ein Hofmarksherr dieses Orts als unwidersprechlicher Patronus zu conferieren hat. Massen dasselbe meine Vorfahren etliche Jahr einem Pfarrer zu Pfelling verliehen, weil beide Ort nahe beisamen liegen, ungeacht der Pfarrer zu besagtem Pfelling bei gedachten beneficio duchaus kein jus noch sonst das geringste zu predentieren oder zu suchen.
Daß aber vor 6 Jahren der Pfarrhof zu vermeldem Pfelling wegen eines grosser Baufalls nicht mehr zu bewohnen gewest, desswegen Herr Pfarrer allda selbige Pfarr deseriert und nach Deggendorf gekommen. auch bald kein anderer Pfarrer dahin zu erlangen, hat der Kirchenprobst daselbst und meine Wenigkeit Ihr Hochwürden Herrn Abt zu Oberaltach erbeten, daß seine Hochw. interim durch einen Ihrer Conveatualen von Pogenberg aus, die heiligen Gottesdiese alle zwei Feiertage nacheinander zu bedeutem Pfelling und den dritten bei Sct. Mauritium zu Welchanberg versehe. Allda er auch wöchentlich, eine Messe halten lasse. Welche Verrichtung bis 8 Tage vor Pfingsten negst verschinenen Jahrs 1648 mit allem Fleiss und Eifer vorgegangen‚ daß hierin kein Mangel noch ein Abgang erschien.
Allein ist hernach um bedeutem hl. Pfingsten dieser Ort eine so eilens grosse Feindesgefahr entstanden‚ daß sich ein jeder so gut er gekonnt mit der Flucht zu salvieren begehrte, dahero wohlerwenter Prälat zu Oberaltach seinen Conventualen, darunter auch unserm bisherigen Seelsorger Herrn Pater Alberto sich in andrer Klöster ausser Landes zu retierieren gleichfalls Lizenz geben. o damals kein Bedenken gehabt ‚weil sich fast niemand lang bei Haus aufhalten noch befinden durfte.
Obwohl aber folgens zu Eingang des Monats Augusti nächst verschinenen Jahr fast jedermann in unser Revier, ich auch selbst vor Sct. Laurentitag schon wieder nach Haus gekommen‚ ist noch nit hero nunmehr schon ein halb Jahr lang, so wenig als zuvor und einem Feind kein sonntäglicher Gottesdienst nicht mehr weder zu Pfelling noch Welchenberg gehalten worden, auch etwa noch so bald keiner zu erhoffen, welches mir und meinen gleichwohl wenigen Unterthanen ratione Welchenberg schwer fallen thut.
Wenn dann Herr Vitus Sayn Pfarrer ad sanctum Wolfgangum in meiner allernegst gelegenen Hofmark Oberwinkling sonst nichts als die blosss Caplanei bei Sct. Johannis zu Unterwinkling, nach Mariaposching gehörigenfalls zu versehen und von beiden zusammen nit soviel Einkommen hat, davon sich priesterlich erhalten kann, auch bestimmte drei Dörflein und Gotteshäuser Welchenberg, Oberwinkling und Unterwinkling nicht gar eine halbe Stund Weegs, in einem geraden Strich voneinander liegen, als man von einem zum andern Ort leichtlich sehen und gar hell und voll läuten hören kann, derohalben ich vorigen Pfarrer zu besagten Oberwinkling vermeldetes Beneficium zu Welchenberg schon längst verliehen hatt, wenn mir selbiger in Neuheit erkaufter Hofmark hier zugehörig gewesen wäre.
Zudem jetzt sehr gefährliche Krankheiten grassieren, welch auch junge, starke Leith oft unversehens und eilens hinwegnehmen, derohalben so viel mehr in der Nähe wol eines Seelsorgers bedürftig und bald ein Mensch verkürzt wurde, wen man soweit über Land um einen Priester schicken muss, geschweigend der Herr Pfarrer am Pogenberg selbst mir wissentlich noch dermalen allein und mit keinem Cooperator nit versehen, auch bei seiner starken Pfarr dermassen occupiert, daß ihm unmöglich ist jeden Notfalls zu Kranken über Land zu reisen, weil er anheims mit seinen Pfarrkindern genug zu laborieren hat ohngeachtet er sonst an seiner Möglichkeit nichts erwinden läßt und hievon schon bei Krankheit herunter gewesen ist.
Also bin ich entschlossen erwenten Herrn Vito Sayen angesagtes beneficium ad sanctum Mauritim zu Welchenberg dergestalt zu conferieren, daß er gleich wie bisher die heiligen Gottesdienst allein zu Ober- und Unterwinkling alternis festis verrichtet.
Derselben hinfüro solcher geatalten halten soll, daß der erste) allzeit vermelder Pfarr zu Sct. Wolfgang in Oberwinkling, der andere nächsten Sonn- und Feiertag hernach bei Sct. Johann filial zu Unterwinkling, dann dritte Gottesdienst allerwegen bei Sct. mauritii beneficio und Gottesdienst zu Welchenberg am dritten Sonn- und Feiertag vorgehe.
Darzu mir noch wöchentlich eine Messe bei selbigen Kirchlein zu besagtem Welchenberg gelesen werden sollte. Dagegen er alles gaudieren, was voriger Pfarrer zu Pfelling bei meinem Herrn praedecessoren selbig zu nutzen und zu geniessen gehabt hat. Dessen sich die schlechte Pfarrmennige um sich um soviel weniger nit zu beschweren, weil dergestalt um soviel besser ein steter Pfarrer derorts zu haben, alsda man vorher wegen des geringen Einkommens oft lange Zeit ohne einen Seelsorger sein und bleiben müssen.
Danebens Welchenberg und beide Winkling eine halbe Stunde von einander, sondern allernächst und viel näher als Pfelling und Welchenberg beisammen liegen.
Ist demnach an Ew. Hochwürden mein unverdienstlich Bitten und Anliegen, die sollen besagten Herrn Vitum Sayn bei näher bedachtem beneficie ad sanctum Mauritium in Welchenberg sowol zur administrationes der hl. Sakramente und Verrichtung der Gottesdienste als pro curam animarum admittieren, samt einem Schreiben an Ihr Hochwürden Herrn Abt zu Oberaltach erteilen lassen, daß ihm vorin keine Hinderung zuzufügen und zu solchem beneficio gehörigen Schlüssel alsbald unverweigerlich abfolgen zu lassen, sintemalen Herr Sayn gehörtes Beneficium solchergestalt an zunehmen sich gegen mir bereits ausdrücklich erklärt hat.
Das begehre umb Ew. Hochwürden Ihm nach äußerster Möglichkeit zu würdigen. Dabei zu Derselben gnädigst willfährigen resolution und beharrlichen Gnade meine Wenigkeit unverdienstlich befehlend.
Welcheneberg, den 16. Jenner 1649.
Euer Hochwürden und Gnaden dienstbeflissener
gez.
Johann von Pirching, Hofrichter auf Welchenberg und Irnkofen und Oberwinkling.
Adresse pr. 21. Januar 1649. Dem Hochwürdigen in Gott, Edlen und Hochgelehrten Herrn Jakob Misselo, der Hl. Schroft und geistlichen Rechte Doctern, Vicario generali und Thumherrn des Hochstiftes Regensburg.
Meinem gnädigen Herrn zu Regensburg.
Der Hofmarksherr von Welchenberg Johann von Pirching hatte mit seinen Plane seine Lehenspfarr dem Vitus Sayn von Oberwinkling zu übertragen wohl für seine Unterthanen gesorgt, bedachte aber nicht was aus der Pfarre Pfelling werden sollte, um die er sich 1642 als damaliger Pfleger von Schwarzach in anerkennenswerter Weise angenommen hatte. Wenn Welchenberg von Pfelling getrennt werden sollte, so war die Gefahr, daß das Kloster Oberaltach auch von der Seelsorge über die Pfarrei Pfelling nichts mehr wissen wollte. Das Generalvikariat Regensburg leitete das Schreiben des Herrn Johann von Pirching zur gutachterlichen Äusserung dem Prälaten von Oberaltach zu.
Man befand sich im Kloster ersichtlich in Verlegenheit. Ohne Welchenberg war die Pfarrei Pfelling finanziell von geringerer Bedeutung. Entweder beide Pfarreien oder keine mehr.
Es war beschlossen auf die weitere Vikarierung der Pfarrei Pfelling Verzicht leisten zu wollen.
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Verzicht des Abtes Hieronymus Gazin auf die fernere Versehung der Pfarrei Pfelling.
Hochwürdiger in Gott, Edel und hochgellehrt! Derselben meine allzeit beflisseneilligen Dienste, sintemalen bereit. Insbesonders gnädigr hochgelehrter Herr!
Aus dem vom 21. passato an mich ausgefertigt, gnädig gemeldeten brieflichen Schreibens und Herr Pirchingers von Welchenberg beigelegten original habe ich ersehen, was Herr Pirching wegen Bestellung der Pfarr Welchenberg gehorsamblich gebeten.
Obschon nun zwar vor ungefähr 6 Jahren, wohl von Ihm Pirchinger und deren Kirchenprobst ratione Welchenberg als auch von der Pfarrmennige zu Pfelling ersucht und gebeten‚ durch einen meiner Conventualen vermeldete beide Pfarreien Pfelling und Welchenberg versehen zu lassen, dergestalt ein solche Angst zu deß in verschinenen Jahr eingefallenen Feindes und anderer Kriegsvölker beschehen, bin ich doch dermalen nit mit übrigen Priestern,
[Fehlstelle, Seite 77 fehlt]
Sayn sich unterordnet, welcher sich soweit erklärt hat, daß, wenn Ew. Hochwürden und Gnaden auf die Pfarrei Pfelling gleichfalls eine admission ihm erteilt würde, er die Mühewaltung so schuldiger Verrichtung gehorsamblich acceptieren wollte.
Es bitten ab die Pfellinger obdies derowegen, daß ihm Pfarr übertragen werde. Bei den Gottesdiensten allzeit zwei, bei andern aber alternatim die Gottesdienst zu verrichten werden solt, weil das meiste Einkommen bei ihnen zu suchen sein wird. Welches alles nach meines geringen Gutachten sich wird wol tun lassen, weil doch die Pfarr Pfelling und Welchenberg, indeß Winkling aber gar wenig Leute hat, also daß der Priester alle drei Orte leicht versehen möchte.
Endlich dieser Vitus Sayn aber ohnedies ein frommer, fleissiger so exemplarischer Priester ist, welcher sein Seelenheil mehrt, so schon längst einer besseren condition würdig gewesen sei.
Gott so Ew. Hochwürden ehrerbietigst erbeten.
Deggendorf, 27. Nove,ber ao. 1949.
Gehorsamblich!
gez.
M. Leonhard Brindl.
Adresse: 1 Abris 1649.
Den Ehrwürdig in Gottedlen hochgelehrten des hochwürdigen Fürsten und Herrn Franz Wilhelm Bischof zu Regensburg und Osnabrück zu den geistlichen Sachen verordneten Räthen, Ihren Gnaden hochwohlgebornen Herrn.
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Die Pfarr Pfelling und deren Provision betr.
Mit dem Vorschlage erklärte sich das Generalvikariat Regensburg vollkommen einverstanden und erteilte dem Pfarrer Vitus Sayn die erbetene Admission. Das Antwortschreiben des geistlichen Rates hat folgenden Wortlaut:
Uns ist der Bericht besonders lieber Dechant über die Pfarr Pfelling Vorbringen dies wol eingeliefert worden. Haben auch hierauf die Admission für den Pfarrer zu Winkling Vitum Sayn mit angeheftet an brieflich zu empfangen, daß er diese Pfarrei solchergestalt versehen soll.
Damit sich sowol dieser Ursach seine Pfarrei Winkling, deren praesentierter und ordinari Pfarrer er sonstens ist keineswegs zu beschweren hat, gestattet Ihr also entschieden Dechants wegen, daß wenn kaum öfter monatlich selbstlich an einem und andern Orte verrichten soll. Wenn möglich wird Äusserster ratifikation eine Aufteilung und gebührende Anstalten machen, benebst den Pfarrkindern wol zu bemelden, daß man jederzeit für sei sorgg, so grossen Abgang der Priesterschaft und Unterhaltungsmittel denselben nit aufböten Gerechtigkeit genügend, sondern aus natürlicher biligkeit noch in des Orts Notdurft auf Verwendung der geistlichen Obrigkeit, soviel möglich die Seelsorge einst wengstens beibehalten werde.
Das Einkommen bei der Pfarr Pfelling ist in gleichem Masse, daß Ihr mehr gedachtem Pfarrer zu Winkling davon ein mehr nit, doch nach proportion reichen, das übrige, damit inskünftig der Pfarrhof allda wiederum erbaut und alsdann ein eigener Priester darauf erhalten und wird bei selben Behalten uns oberst zu seiner Zeit ordentliche Rechnung gestellt.
Regensburg 1. Xbris ao. 1649
Mit dieser Notorduung scheinen sich die beteiligten Pfarrkinder in Rücksicht aber unendlich traurigen Verhältnisse, wie sich dieselben als Folgen des 30 jährigen Krieges gestaltet hatten, vorläufig zufrieden gegeben zu haben. Auch Johann von Pirching auf Welchenberg‚ dessen Plan mit seiner Kirche in Welchenberg und Vereinigung mit Oberwinkling ganz und gar hinfällig geworden rührte sich nicht.
Indessen war bei allem Seeleneifer des Pfarrers Virus Sayn für die vier Kirchen nur schlecht gesorgt. All die Misshelligkeiten, wie sie sich schon 1642 bei der gleichen Ordnung gezeigt, mussten sich nun wieder einstellen. Wirkliche Abhülfe konnte nur durch den Bau eines neuen Pfarrhofes in Pfelling geschaffen werden. Daher der Auftrag nunmehr demselben nahe zu treten.
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Verfügung der Regierung von Straubing wegen des Pfarrhofbaues.
Schon im Jahre 1650 hatte die Kurfürstliche Regierung in Straubing wegen Admassierung der Interkallarfrüchte der unbesetzten Pfarrei Pfelling zur Ansammlung eines Fondes zum Pfarrhofbau eine Verfügung erlassen, welche dem Ordinariate Regensburg mitgeteilt worden war. Dieselbe lautet:
Unsern freundwilligen Dienst zuvor ehrwürdige und hochgelehrte, liebe Herrn und Freunde!
Wir werden von dem kurfürstlichen Pfleger zu Schwarzach Matiassen Eyerl von amtswegen berichtet, was massen die vaccierende Pfarr zu Pfühling eine zeitlang unbesetzt geblieben und die Pfarrkinder ohne Seelsorge gelassen, auch bis dato ein gar nichts geordnet worden, als daß der Dechant zu Deggendorf dem jetzigen Pfarrer zu Oberwinkling aufgetragen den Gottesdienst abwechslungsweise, nämlich zu Pfelling zweien Sonntag – oder Feiertag nacheinander, den dritten zu Welchenberg und den vierten zu berührtem Winkling zu verrichten. Ihm aber dagegen von jedem zu Pfelling haltenden Gottesdienst durch den Kirchenpröbst 3 fl. ferner dritten Zehent besagter Pfarrei 12 fl. und der Rest dem Dechant nach Deggendorf geliefert werden soll.
Nun könnten wir aber den Herrn und Freunden nit bergen, daß bei dieser Pfarrei Pfehling das Haus des Pfarrhofes bereits ganz darniederliegt und an den Stadel, wo man selbigen nicht zeitlich zu Hilfe kommt ebenfalls in allernächst zu besorgen, daß wodurch einem künftigen Pfarrer seine Wohnung ganz benommen und die Pfarrkinder an der notwendigen Seelsorge noch länger Mangel leiden müssen.
Daher ersuchen wir die Herrn und Freunde, sie belieben zu bewilligen und zu verordnen zu tun, damit aus dem Zehentgetreid, so in anno 1649 zur Zeit als die Pfarr von niemand versehen worden, zufallen nebst Kaufschilling zur Erbauung und Reparierung des Pfarrhofes anzu wenden und ehestens wiederum ein eigener Pfarrer dahin aufgestellt werde.
Erwarten hierüber unbeschwerte Antwort und verbleiben denselben mit freundlicher nachbarlicher correspondenz allezeit wol effectioniert beigetan.
den 8. April 1650.
gez.
Johann Seb. Notthaft, Freiherr bei Weissenstein und Niederhatzkofen Niederwonzer, noch anders anwalde und Rath zu Straubing.
Val. Kreuthmyer.
Adresse: An ehrwürdige und hochgelehrte Herrn vicarien und andere bischöfliche geistliche Räthe des Hochstiftes Regensburg, unsere lieben Herrn und Freunde.
Pfarrer Vitus Sayn von Oberwinkling wird vom Pfleger in Schwarzach Mathias Eyerl die Auszahlung seiner Provisoratsbezüge für die Pfarrei Pfelling verweigert. Er wendet sich beschwerdeführend an das Ordinariat Regensburg.
Hochwürdige in Gott‚ Edle und hochgelehrte Fürstbischöfliche, zu, den geistlichen sachen wohlverordnete Herrn, präses und Directoren und Räte! Gnädig und gebietende Herrnen!
Ew. Hochwürden und Gnaden haben mir vordies auf erledigte Pfarr zu Pfelling eine Admission sub dato 1. Dezember negst verschinenen Jahres erteilen und durch Herrn Dechanus zu Deggendorf wegen der mir dabei anbefohlenen geistlichen Verrichtungen von Weinachten selbigen Jahres bis auf jüngst verwichene Lichtmess heurigen Jahrs für meinen Sold von den Verrichtungen bei Andreas Müller Wirt und Kirchenprobst daselbst zu Pfelling noch vorhandenen Zehentgetreide 12 fl. in fixo assignieren und beiwesend des anderen Kircherprobstes Sebastian LoibI alldort verordnen lassen.
Darauf ich die hl. Gottesdienste und curam amimarum bei selbigen Gotteshaus wie gedacht Herr Dechant befohlen gleichwol bisher fleissig verrichtet, noch dato aber an denen mir davon zukommenden recompensen angeschafften 12 Gulden (ungedacht Lichtmeß schon längst vorüber) keinen Heller bekommen‚ weil sich die Kirchenpröbst und Herr Pfleger von Schwarzach verboten, dann erwehnter Herr Pfleger mit der hochlöblichen churfürstlichen Regierung entschuldigt, da er mir ohne derselben Bewilligung nichts abfolgen lassen dürfe.
Dabei er sich in so langer Zeit wol hätte Bescheid erholen können. Wenn ich aber hierzwischen solchermaßen von Ew. Hochwürden und Gnaden mir ausdrücklich bestimmt worden mit höchstem Schaden entraten würde, der ich selbst bei meinem heutigen wenigen Einkommen schier nicht zahlen habe, sondern Not und Mangel und Abgang leiden muß, dahero bei wohlgedachter, hochlöblicher Regierung allererst um solch mein Ew. Hochwürden und Gnaden mit gewährten deputaten zu libellieren nit vermag, sondern hab mit leeren Händen davongehend bishero umsonst gearbeitet haben würde, so doch Ew. Hochwürden und Gnaden hoffentlich nicht geschehen lassen Ist demnach an Ew. Hochwürden und Gnaden mein diermitigst Bitten. Die wollen mir zu solch meinem Verdinst Besoldung bestimmten 12 Gulden bei mehr bedeuten Pfarr zu Pfelling und derselben Kirchenpröbst von dem vorrätigen Zehentgetreid oder aus hieraus gelösten Geld durch die gebührenden Mittel auf das Best gnädig befehlen, auch mich von der Administration gnädig zu entlasten.
Das begehre ich gehorsamblich zu verdienen. Darnebens Ew. Hochwürden und Gnaden zu der Gnaden willfähriger resolution mich demütig befehlend.
den 16. May 1650.
Ew. Hochwürden und Gnaden, diermitigst, gehorsamer Caplan!
gez.
Vitus Sayn.
Die Erhebung von der Pfarrei fand selbstverständlich nicht statt. Dagegen scheint Vitus seine ihm zugebilligte Vergütung erhalten zu haben. Wenigstens liegt keine weitere Beschwerde vor.
Die Verwesung der Pfarrei Pfelling war aber für den Pfarrer Vitus Sayn mit gossen Unzukömmlichkeiten verbunden, was derselbe erst im Laufe der Zeit immer mehr und mehr zu verspüren bekam. Derselbe kam nun unterm 14. März 1651 um förmliche Enthebung des Provisorates der Pfarrei Pfelling ein, durch ein sehr umfangreiches, in tadellos schöner Handschrift eingereichtes Bittgesuch. Das etwas lange Schriftstück hat nachstehenden Wortlaut:
Hochwürdige in Gott, Edle, Hochgelehrte fürstbischöfliche zu den geistlichen Sachen wohlverordnete Herrn Präses, Directoren und Räte, Gnädig und gebietende Herren!
Ew. Hochwürden und Gnaden haben mir unlängst zu meiner vorhin zu versehenden abgelegte Pfarr und Filialen Oberwinkling, Welchenberg und Unterwinkling auch die Pfarr Pfelling provisionis modo, die Stolarien und halben Zehentniesung zu verwalten und zwar mit diesen onera zulegen lassen, daß ich sowohl alle hohen Fest als auch an den Sonn- und Feiertagen, wie mehrgedachter Herr Dechant zu Deggendorf mir inauguriert und aufgetragen, den Gottesdienst allwegs zweimal nacheinander daselbst zu Pfelling und erst den dritten und fünften Sonn- und Feiertag bei meiner vorigen Pfarr und Filial die übrigen Gottesdienste nach einander halten solle, dem ich gleichwohl und schuldig Gehorsam auf Ersuchen diermütig nachkommen, dabei aber mithero solche Beschwerden und Ungelegenheiten verbunden, welche Ew. Hochwürden und Gnaden ich zur Vorhütung mehr Streits und Übels pflichthalber nicht unerin lassen kann. Und obwohl nicht ohne ehezu einem Pfarrer alldort zu Pfelling Sct. Mauritius Gotteshaus zu Welchenberg allein zugelegt gewesen, daß selbiger Zeit an Gottesdienst an hohen Festen auch sonsten zwei Feiertag nacheinander und erst den dritten neben der wöchentlichen Meß zu Welchenber gehalten, lässt es sich doch anjetzt bei soviel zusammengelegten und soweit von einander entlegenen, verschiedenen Pfarr und Filialen, ohne deren Gotteshäuser moralischen Abbruch und Schaden, auch ohne der Pfarrmennige große Beschwerden nicht praktizieren, sondern es würde mehr böses als gutes hiedurch verursacht.
Denn erstlich habe ich bei denen meiner vorher anbefohlenen Kirchen in beide Winkling und Welchenberg das Amt der heiligen Messe alternis vicibus, an einem Ort sooft als an den andern, wie die Feste gefallen gehalten, damit keinem nichts an ihren Gottesdiensten und Opfer entzogen wird, dann ein bei dieser neulichen Anstalt grossen Abgang und Schaden leiden müssen, wie man bisher im Werk bereits merklich verspürt.
Fürs andere hat sich bisher augenscheinlich gezeigt, wenn ich den Gottesdienst zu Pfelling an den hl. Festtagen und sonst zweien Feiertagen nacheinander gehalten, alsda der Inwohner nicht viel befinden, daß nicht der dritte Teil und denen von Winkling und andern weiten Orten zur halben Meß kommen, da sonst, wenn ich zu Winkling oder Welchenberg celebrieren tu, fleissig einstellen. Dahero wol dreimal mehr Pfarrkinder durch diese Zulegung der heiligen Gottesdienste beraubt werden, weil die zu Winkling, item zu Lauterbach, dann am Pach, Milberg und Geissingen allzuweit von vermelder Pfarr wohnen, welche vorab an den höchsten, grössten Fest eine überaus grosse Beschwerd so nicht zu verantworten, auch wider anderer mir anvertrauter Gotteshäuser jura ist.
Drittens ist einem meiner präcessoren von dem hochlöblichen conssistorie, wie berichtet wird durch gemessenen Befehl decrediert und angeschafft worden, daß in ipso festo Corporis Christi der Umgang bei Sct. Wolfgangspfarr zu Oberwinkling vorgehen sol, wie bishero geschehen, welches demselben durch neuliche Anschaffung wieder benommen wäre, wenn der Gottesdienst an allen hohen Festen zu Pfelling muss gehalten werden.
Zum vierten: Naben beide Pfarrmennige zu Ober- und Unterwinkling zu Ostern und Pfingsten und auch sonst im Jahre von alters herkommene Kreuzgänge an gewisse Orte, dagegen Pfelling auch zu anderen Gotteshäuser. Nun würden die Pfellinger hierin den Vorgang suchen, dagegen die Winklinger als eine störrische Pfarrmennige denselben auch nicht weichen wollen. Daraus dann abermals grosse Ungelegen entstehen könnte.
Fünftens. Will auch vermeldte mir anbefohlenen Gotteshäusern und mir weniger selbst die neue Verordnung darum dato schwerer fallen, weil ich bei ungeacht meines dabei habenden völligen pfarrlichen Zehents ihren Gottesdienst derogestalten schmälere und entziehe, dagegen bei der schon lange vaccierenden Pfelling nur um den halben Zehent verrichten soll, welcher selbst in effectu, nicht den vierten Teil, weil die Pfarrei Pfelling schier halb öd, dazu dem Forgen daselbst die Überfuhr abgeschafft worden, deßwegen die dorthin gepfarrte Bauernschaft resolviert ist, sich einer anderen Pfarrei ihrerseits vermeldet besser zu substituieren und zu untergeben. Auch ihren Zehent künftig dahin zu rechen, welche der meiste und bessere Teil, auch ohne grosse und beschwerliche Last nicht mehr über Wasser zu bringen ist und schier eine Meile wegs weit umgeführt werden muss, ehe er dann über die Donau und in den Widdumsstadel näher Pfelling kommt; da man solchen vorher gerade allda überführen und weder aufwärts oder abwärts an andre weit entlegene Überfuhren bringen dürfen. Geschweigend daß ich gegen so wenig compens allezeit zweien Fest und Feiertagen nacheinander von Winkling nach Pfelling eine halbe Meile Wegs weit im Bogen und im Winter bei üblen, nassen Wetter und bösen Wegen laufen und hingehen, die mir nächst gelegenen länger anvertrauten Kirchen und denselben eingepfarrten Schäflein careiren lassen und ihres Gottesdienstes berauben soll.
Für sechstens. Ist mir noch darüber besagten disposition und Zulegung mehr besagter öder Pfarr zu Pfelling denn mehr umsowohl beschwerlich, weil sogar auch das wenige, was Herr Dechant zu Deggendorf mir gegen Providierung derselben in fixo pro mes salario beiwesend eines Kirchenprobst vor Lichtmeß bestimmt und verordnet an jetzt nicht gereicht, sondern anstatt dessen bedeutet würde, daß er ohne Billigung der kurfürstlichen Regierung Straubing Herr Pfleger zu Schwarzach mir solch mein Deputat nicht folgenlassen kann. Darumben über aber allererst daselbst zu supplieren und vielmassen anzuwenden weder schuldig noch gedacht bin, in Erwägung vorhin bemerkten Rechten, daß wer dem Altar dient auch billig vom Altar leben soll; dergleichen mehr bei künftiger Sammlung des Zehents auch begenen und ein Arrest darauf geschlagen werden möchte, unangesehen vorhin weinig in dem Wintergetreide angebaut, dazu an Sommergetreid in Mangel des Samens schier gar nichts zu hoffen. Nähere mich viel zu bearbeiten der Müh wol nicht wert ist.
Zum sibten. Hat die weltliche Obrigkeit des Dorfes Pfelling neulich eigenen gewalte einen Messner, seiner ungehört und unbefragt, ob er mir annehmlich und traglich, dahin an und aufgenommen, welcher mich vor seinem An und Aufzug mit wenigen Worten darum zu ersuchen und zu begrüssen nicht gewürdigt. Nahere mir derselbe auch in Kirche noch für einen Vorgesetzten hören, nicht aufnehmen, weniger mit den schuldigen Gehorsam leisten, sondern etwa letzlichgar den Meister mit mir spielen würde. Will aber solch attendatum der geistlich en immunität zuwieder, darob ich in fier infalls keineswegs nicht präjudiziere sondern habe leider um ein weniges servieren will.
Bem. Der alte Mesner Georg Danzer war 5.11.1647 gestorben. Der neu aufgestellte hiess Michale Haidenpacher. (Siehe Geschichte des Mesner und Schulhauses zu Pfelling vom gleichenVerfasser!)
Ich bitte Ew. Hochwürden und Gnaden himit diermütig und gehorsamblich. Die geruhen mich der Administration selbiger Pfarr in Gnaden wieder zu entlassen. Auch samt anderem meinen untergebenen Pfarrkindern und anbefohlenen Gotteshäuser, damit weiter nicht beschweren lassen. Wie ich dem benannten Pfelling solche Administration und daß ich keinen Gottesdienst bei ihnen verrichten gedenke und bereits wirklich aufgekündigt. Also daß sie meiner ungehindert nunmehr wol einen anderen Seelsorger beerben mögen. Sie wollen dann unbegrüßt meiner aufgenommenen neuen custodes beide Stellen miteinander versehen lassen. Wofern aber Ew. Hochwürden und Gnaden verschaffen daß ich selbiger Pfarrmennige interim noch die hl. Festzeit hindurch mit Beicht, providieren, und Kindertauf versehen und nicht hilflos lassen, will ich parieren, wenn sie zu solcher und näher Welchenberg oder Winkling kommen und die hl. Gottesdienste allda besuchen und ihre Kinder taufen lassen. Zu Kranken aber, so lange keine böse Sucht grassiert mich gerne hinaufgehen bemühen.
Sonst aber wollt ich hinfüro bei den mir zuvor anvertrauten drei Gotteshäusern zu Welchenberg, Ober- und Unterwinkling bei hl .Gottesdienste an den Orten sooft als den anderen ternis vicibus, wie die Fest fallen würden ohne respect einer oder anderene Kirche (ausser, wo die Kirchweih oder dedicatiob ein anders erfordert) halten. Auch die höchsten und vornehmsten Fest also abteilen, daß nicht alle an einem Gotteshaus allein, sondern jeder orten jährlich zwei oder mehr dergleichen begangen würden, damit sich dessen keine Kirch oder Pfarrmennige mit Ursach zu beschweren hätte, welches Ew. Hochwürden und Gnaden hoffentlich auch placidieren, gnädig ratificieren und confirmieren werde.
Massen auch benebens an Ew. Hochwürden und Gnaden mein diermütiges bitten Die wollen mir bei der Pfarr zu Pfellting, wegen meiner bisher getragenen Seelsorg und gehabten administration zu billigen compens nach derselben gnädigen Ermessung verhelfen‚ auch zu solcher angemessenen Befehl an gehörigen Orts in Gnaden erteilen lassen.
Das begehre ich um Ew. Hochwürden und Gnaden ich in meinem Ihrem priesterlichen Gebet und umb der hl. Messe demütigen Fleisses zu verdienen.
Derselben mich anbei zur Gnädigen, willfährigen resulution und immerwährenden Gnade befehlend.
Winkling, den 14 . Martiy 1651.
Hochwürden und Gnaden diermütig und gehorsamlich Capl
gez.
Vitus Sayn.
Die Pfellinger waren also wieder ohne Seelsorger und Gottesdienst. Pfarrer vitus Sayn hatte sich nurmehr bereit erklärt ex caritate denselben die hl. Sakrament in seinem Pfarrsprengel spenden zu wollen.
Die Pfellinger waren also wiederum in grosser seelsorgerlicher Bedrängnis und wandten sich an den zuerst aufgestellten Vikar den Prior von Bogenberg P. Ignaz Wolf. Sie erhielten auch die Zusage, daß ein P. von hier aus wieder nach Pfelling abgeordnet werden sollte, wenn der Pfarrhof alsbald erbaut werde, und dann ein ordentlicher Pfarrer in Pfelling aufzöge. An Herrn Dechant Brindl von Deggendorf erging nun folgender Ordinariatsauftrag:
Wessen sich der Vikarius auf dem Bogenberge P. Ignaz Wolf wegen Versehung der Pfarrei Pfelling auf unterschiedliches Anlangen der Pfarrkinder daselbst endlich erboten, habt Ihr eingelegter Abschrift mit dem Befehl mehreres zu ersehen. Darobnach Ihr ob dergestalten die Seelsorge am besten bestellt und mittlerer Zeit der Pfarrhof erhebt, auch wie es mit den pfarrlichen Gefällen beschaffen, was die Pfarr jährlich ertrage und wie die Gefälle füglichst appliciert werden möchten. Ferner Ihr Bericht erstatten sollt, damit wir hernach Vikarium hierauf antworten mögen.
Regensburg, den 5. May 1651.
Antwort des Herrn Dechanten Leonhard Brindl von Deggendorf.
Die Pfarrei Pfelling betr. Erachte ich das beste Mittel, wenn selbige in cura animarum ad interim versehen wird, bis wiederum für einen eigenen Pfarrer die Behausung aufgerichtet wird.
Ich vermeine auch, daß die bei dem Pfelggerichte Schwarzach liegende Summe des ungefährlich 150 fl. zur Erbauung des Pfarrhofes hier erfolgen müsste, wobei die Materialien mit Unkosten, so die Pfarrkinder gern dazu helfen werden, wenn man nur den Anfang machen wollte.
So hat sich auch mein Caplan Adamus Schreiner nun erboten, daß er die Pfarrei alsbald annehmen, wenn der Pfarrhof gnädigst befohlen werde. Soll aber ein Priester von Pfelling alleinig von Pfelling dieser Zeit nicht erhalten werden möchte, musste er zugleich im Waltendorf sollicitieren, damit er seine priesterliche Unterhaltung habe.
Wollen Ew. Hochwürden und Gnaden mich befehlend
Deggendorf, 10. May 1651.
Ew. Hochwürden und Gnaden gehorsamblicher Caplan.
gez.
M. Leonhard Brindl.
Die Pfarrei Pfelling wird wieder einem Religiosus Klosters Oberaltaich übertragen. Auftrag an Dechant Brindl, den Pfarrhofbau zu beginnen und das Baukapital vom Pfleger in Schwarzach zu erholen.
Lieber Dechant!
Wir haben aus gehorsamben Bericht mit mehrerem vernommen, was es mit der Pfarr Pfelling für eine Beschaffenheit habe, damit nun einmal Pfarrherr allda in sein esse kommen mag, sollt Ihr allbereit die 100 fl. beim Herrn Pfleger zu Schwarzach jetzt abfordern, und da Ihr es bekommt den Bau anordnen, diese Werk beständig vornehmen. Alsdann wollen wir erst damit euer Caplan darauf befordert werde, gern dazu helfen. Sodaß haben wir die Seelsorge einem Religiosus zu Pogenberg anvertraut, dem alsdann von Euch nach proportion der Verrichtung sein Salarium abgefolgt werden soll.
Wir Euch empfehlen.
den 14. Juni 1651.
Pfarrer Vitus Sayn hatte die Pfarrei Pfelling vom 1. Dezember 1649 bis 14. Juni 1651 verwest. Nun übernehm P. Albert März wieder die Cura für Pfelling, welcher schon von Anfangs 1645 bis zu seiner Flicht Sommer 1648 die beiden Pfarreien Pfelling und Welchenberg zur Zufriedenheit versehen hatte. Es kam aber alsbald zu Reibereien, weil dem P. Vikar das Einkommen der Pfarrei Pfelling verkürzt worden war, indem die Hälfte der Interkallarfrüchte zur Ansammlung des Baufonds für den Pfarrhof abgegeben werden musste. Der P. Ignaz Wolf, Prior und Vikar auf dem Bogenberge erklärte unter diesen Umständen seinen P. zurückzuziehen.
Es erging nun ein neuer Auftrag von seiten des Ordinariates Regensburg an den Herrn Dechanten von Deggendorf.
Anlaß uns der Vikarius auf dem Bogenberg P. Ignatius Wolf der Pfarr Pfelling gelangen lassen, daß derselbe nämlich im Fall das volle Einkommen nicht abgefolgt werden sollte, nicht zu versehen begehre, gibt Euch der Einschluß mit mehreren zu erkennen. Dierweilen aber unsere Meinung niemalen gewest, daß wenn die sache also beschaffen, ihm bemeldte readitus übergeben werden. Also werdet Ihr das refusum bemedtem Pater alsbald behändigen, herneben Euer Verwalter zu Schwarzach betrteff, daß er Ihr über alles Zehenteinkommen, die er von der weltlichen Obrigkeit etliche Jahre für sich genommen, nicht allein Rechnung leiste, sondern auch behändige, widrigenfalls müssten den Eyerl hierzu mit der Anweisung anhalten. Verpflichtet solt Ihr uns, daß unter der Zeit bei vermelder Pfarr Pfelling ein Pfarrhof erbaut werde und für Materialien herbeigebracht werden und wie es sonst mit dem Einkommen derselben stehe, weiter Bericht erstatten. Alles ausführlich specificieren.
Reggenburg 14. Jenner 1652.
Das Pflegegericht Schwarzach hatte noch einen Pfand für den Neubau des Pfarrhofes zu Pfelling erstellen lassen, demzufolge das ganz hölzerne Wohnhaus auf 383 fl. 43 kr. zu stehen gekommen wäre. Es wurde aber aus dem geplanten Bau nichts, denn die Baufondssumme war verschwunden.
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Rätselhaftes Verschwinden des Baufondes.
Auf den Befehl des Ordinariates Regensburg vom 14. Januar betr. Pfarrhofbau in Pfelling hatte Dechant Brindl keine Antwort gegeben wenigstens liegt im Diözesanarchiv zu Regensburg kein diesbezüglicher Akt. Vielleicht wurde von ihm mündlich Bericht dahin erstattet, dass der Baufond nicht mehr vorhanden sei. Schon 1650 hatte der Dechant Brindl den Scharzacher Pfleger unter Androhung der Excomunikation aufgefordert, die gesammelten Gelder abzuliefern. Eyerl hatte sich an die Regierung gewendet, was in diesem Falle zu thun und man hatte geraten nachzugeben und das Geld herauszuliefern.
Als es nun ernst geworden, zeigte es sich, daß es entweder in den Händen des ungetreuen Verwalters oder in den eines seiner Unterbeamten geblieben war. Man scheint an allen Stellen sprachlos gewesen zu sein. Weder im Ordinariate noch im Staatsarchiv zu Landshut ist auch nur eine Silbe davon die Rede wo der Pfellinger Pfarrhofbaufond hingekommen ist.
Unter sodannen traurigen Umständen konnt von einem Pfarrhofbau keine Rede mehr sein und es ging noch über ein Jahrhundert her bis der Pfarrhof in Pfelling endlich ins Werk gesetzt wurde.
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Schadloshaltung des P. Vikars auf dem Bogenberg durch einseitige Einhebung des Zehents.
Ignaz Wolf hatte, wie wir vernommen, die Verrechnung der Pfarrei Pfelling abgelehnt, wann demselben nicht das ganze Einkommen der Pfarrei Pfelling überlassen bleibe. P. Albert war seit 14. Juni 1651 Curat für Pfelling. Mit den Provisionskosten scheint es seine Haken gehabt zu haben. Nun ließ P. Prior auf den Hiendlhof, in Ainbrach und in Liepolding den Zehent ganz für sich einbringen ohne Rücksichtnahme auf die anderen Zehentberechtigten. Selbstverständlich beschwerten sich diese beim Ordinariat Regensburg. Dieses gab keine Antwort. P. Vikar Ignaz Wolf dachte wohl: Beati possidentes, Besser etwas zuviel nehmen als zu wenig der Verteilung erhalten. Im übrigen war die Pfarrei Pfelling unter den geschilderten Verhältnissen auf Gnade und Ungnade dem Kloster Oberalteich ausgeliefert und die Beteiligten durften nur froh sein, wenn dasselbe wiederum durch seine Conventualen, wie bisher die arme Pfarrmennige seelsorgerlich weiter betreute.
Albert Merz versah die Pfarrei noch bis Ende 1659.
Ab Neujahr 1660 ist P. Ambrosius Pähler mit der Cura betraut bis Neujahr 1992. Dann folgte Hieronymus (Seydl?) bis November 1670.
1664 herrschte eine ansteckende Krankheit. Die Verstorbenen wurden noch an denselben Tage beerdigt. Es sind 10 Todesfälle in der Matrikel verzeichnet.
Ab November 1670 bis März 1674 versah P. Idelphons Fröschl die Pfarrei Pfelling. Ab 168, Prior in Welchenberg.
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Tod des Vikars Ignaz Wolf.
Am 26. Oktober 1671 starb Ignaz Wolf, Prior auf dem Bogenberg und Vikar der Pfarrei Bogen und Pfelling, welchem Abt Johann ? von Niederaltaich die Seelsorge seine Lehenspfarr zu Pfelling 1642 übertragen liess.
An den Wirren des dreissigjährigen Krieges scheine sich die Äbte in Niederaltaich um die Verhältnisse der Pfarrei Pfelling gar nicht mehr interessiert zuhaben. Unter Abt Johann Grünwald herrschte viel Unordnung und zuletzt war er gezwungen wegen der Misswirtschaft 30. April 1648 abzudanken. Er wurde Probst in Spitz und starb 10. Dezember 1660.
Gewählt wurde 1. Mai 1648 als Abt Tobias Gmeiner ein geborner Passauer. Er übernahm das baulich heruntergekommene Kloster mit alten und neuen Schulden. Er wurde am darauffolgenden Tage seiner Wahl krank und lebte in der Meinung, es sei ijm angetan worden, resignierte 1651. Wurde Pfarrvikar von Scharzach bei Hengersberg und starb13. Oktober 1657.
Ihm folgte als Abt 23. April 1651 Vitus Bacheneder bis 21. November 1666 +. Viele Jahre verstand er es mit seinen Conventualen in äusserem Frieden zu leben. Brachte auch das Kloster durch strenge Zucht wieder zu Ehren. Die letzten Jahre aber seines Lebens wurden ihm in mancher Weise verbittert. Der Convent beklagte sich über schlechte Kost. Es fand eine Visitation des Klosters statt durch eine churfürstliche Kommission.
Nachfolger wurde Plazidus Kramer, gewählt 6. Februar 1667. Am 19. Mai 1671 legte ein großer Brand das Kloster und die Kirche in Asche. Die ganze Bibliothek mit mehr als 50 000 Bänden und wertvollen mathematischen Instrumenten verbrannt. Ebenso die Einrichtung. An Gold und Silber 1200 fl. an Leinwand und Kleidern 60 000 fl. 48 Betten‚ verschiedenen Schlaguren Messing‚ Kupfer, 1600 Schäffl Getreide und 800 Klafter Eichen und Brennholz. Ebenso konnten 14 Stück Mastvieh auf dem Maierhofe nicht mehr gerettet werden und wurden lebendig gebraten. Selbst der Wein im Keller verdarb. Der Gesamtschaden, welchen das Kloster erlitt, betrug dreihunderttausend Gulden. Dazu kamen noch Zwistigkeiten mit den Untertanen und dem Klosterrichter, welcher entlassen werden sollte und dann eine Hetzerei anzettelte. Abt Plazitus hat also eine schwere Leidenszeit durchgekostet. Er resignierte 1672 und lebte dann noch 25 Jahre als einfacher Mönch in seinem Kloster. Er starb 21. Februar 1697, 74 Jahre alt. Er überlebte seine Feinde und sein noch deren Untergang des Abtes Albert Guggenmoos, seines Nachfolgers. P. Placidus war ein Abt von grosser Unbescholtenheit und von einer erhabenen Seele. Ein wahrer Ordensmann. Soviel in Kürze von den Äbten des Klosters Niederaltach als Primarpfarrer von Pfelling während der Zeit, da P. Ignaz Wolf die Pfarrei Pfelling vikarierte 1642-1671.
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Teil V.
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Die vom Kloster Niederaltaich präsentierten Pfarrer und Regularpriester aus dem Kloster Oberaltaich von Tode des Vikars Ignaz Wolf bis zum Abte Dominkus Perger investierten und installierten Pfarrers der Pfarrei Pfelling.
Abt Plazitus Kramer von Niederaltaich richtete unterm 26. November 1671 an den Hochw. Franziskus Weinhard Bischof von Nidda und Suffragan von Regensburg ein Schreiben, in welchem er Nachricht gibt, daß P. Ignaz Wolf Prior von Oberaltaich und Pfarrer von Bogen verstorben, die Pfarrei Pfelling erledigt und er auf Ansuchen des Prälaten in Oberaltach den Prior und Pfarrer in Bogen P. Romanus Dionysius neulich zugesagt habe, daß derselbe auf die Pfarrei präsentiert werden wird und derselbe wolle die ordentliche Präsentation von ihm und seines untergebenen lieben Convent in den nächsten 8 Tagen in Niederaltach erheben und gehörigen Orthes einliefern.
Die Präsentation ist ausgestellt vom 11. Dezember anno a parte Virginis1671. Gez, Placidus Abbas P. Othmarus Prior.
O. Romanus mit dem Zunamen Denis war gebürtig in Quesnoy in der Provinz Hennegau, ehedessen spanisch anjetz zu den öterreichischen Niederlanden gehörig. Legte mit 26 Jahren anno 1644 die drei hl. Gelübde ab. Wurde gleich nach seiner Priesterweihe unter Abt Hieonymus Gazin Soprior und Novizenmeister, dann Prior welches Amt er 6 Jahre versah. Dann kam er auf dem Bogenberg, allwo er 20 Jahre lang dem Volk mit Bescheidenheit und nützlicher Lehre im Beichtstuhl gedient. Wurde nach dem Tode des P. Ignaz Wolf dortselbst Prior für 6 Jahre. Baute das Pfarrhaus auf dem Bogenberge von Grund aus neu, schmückte und bereicherte die marianische Kirche. Dann wurde er als Pfarrer nach Aitterhofen versetzt, woselbst er die Pfarrkirche erweiterte, helle Fenster hineinsetzen ließ und sie mit schönen Altären zieren ließ. Nach dem Tod des Abtes Cäsar von Tuln in Unterösterreich geboren, wurde 1681 im 63 Lebensjahre zum Abte seines Klosters gewählt. Er litt an Pogadra und Steinschmerzen, ließ sich die Kalksteine herausschneiden. Nach 36stündigem Todeskampfe verschied er endlich am 4. Oktober 1695, 77 Jahre alt, im 52. Seiner Profess als Kubiläus, im 50 seines Priesterums. Dannhero schreibt P. Ämilian Hemmauer er die Cron des Lebens hoffentlich verdientgemäß den Worten Jakobs I. „Bestus vir, qui suffert tentationem quoniam, cum probatusfuerit, accipiet coronsam vitae.“
Unter ihm wirkten ausser dem obengenannten P. Idelphons Fröschl als Seelsorger in der Pfarrei Pfelling ab März 1974 P. Virgilius Ainhorn, ab 5. Dezember 1974 P. Anslem Schöttl. Ab November 1676 P. Emeram Soldan bis 13. Nov. 1683. Nach Abberufung als Pfarrer zu Aiterhofen durch seinen Abt, nachdem er wie es in der Präsentationsurkunde seines Nachfolgers heisst eine zeitlang der Pfarrei Pfelling vorgestanden und die Last und Mühe ertragen, wurde an seiner Stelle
P. Cölestin Stadler vom Abte Adalbert Guggenmos und Viktorinus ?ric? am 2. Juni 1971 präsentiert.
P. Cölestin ward durch Verfügung seines Abtes Roman abberufen nach Welchenberg. Ist Pfarrvikar von Ober und Unterwinkling und Pfarrer von Waltendorf.
An seine Stelle wurde der Oberaltaicher Conventuale Lukas Obermayr auf sein bittliches Anlangen und Empfehlungsschreiben am 9. November 1681 vom Abte Albert P. Prior Oswaldus und dem Convente von Niederaltaich präsentiert.
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Oberhirtliche Admission für P. Lukas Obermayer Vikar der Pfarrei Bogen und Pfarrer von Pfelling.
Für P. Lukas Obermayer liegt eine unterm 26. November 1681 vom Generelvikar Johannes Götzfried gezeichnete Admission vor. Derzufolge ihm die Seelsorge der Pfarrei Bogen und der mit ihr vereinigten Pfarrei Pfelling übertragen wurde. Mit dem Auftrage bei nächster Gelegenheit den Ruraldekan Mitteilung zu machen. Eine Investitur und Installation fand nicht statt, da ja das Kloster Parochus habitualis war . Auch die Pfarrei Pfelling wurde der jeweilige Pfarrvikar auf dem Bogenberge nicht investiert noch installiert. Was später, wie wir nach sehen werden, zu Unzuträglichkeiten mit der weltlichen Behörde Anlass gab, welche auf Possessnehmung für die Pfarrei bestand.
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Unstimmigkeiten wegen Nichterwirkung des Possessionsbefehles vonseiten des Neuen Pfarrers Lukas Obermayr Priors und Vikars auf dem Bogenberge.
Der Pfleger von Schwarzach Rudolph Schrenk forderte vom neuen Pfarrer von Pfelling P. Lukas die Vorlage der Investitur wegen der Pfarr Pfelling und die Auswirkung des sogenannten Possessionsbefehles von der Churfürstlichen Regierung. Der Prior scheint dem Auftrage nicht nachgekommen zu sein. Vielmehr sandte sein Abt Roman an den Kurfürsten Max Emanuel nachstehendes Schreiben:
Die Pfarrei Pfelling ist dem Kloster Oberaltach nicht inkorporiert sondern es hat das jus präsentandi das Kloster Niederaltaich. Der Prior auf dem Pogenberge ist ad nutum Abbatis amovibilis. Also stelle das Werk wegen Auswirkung und Volglas?ing des Possessionsbevelches zur Churfürstlichen Gnaden gnädigster disposition. Dem ich ein und anderes diermitigst fleissig nach gelegt werden sol. Habe zugleich dem gnädigsten Verlangen nach meines Priors habende Admission auf mehr gemeldeter Pfarrei Pfelling in Abschrift dem Originale gleichgemäß einschicken und zur churfürstlich hohen Gnade mich und das mir anvertraute Kloster gestalten empfehlen wollen.
Oberaltach, 5. August 1682.
Diermmütig, gehorsamst!
gez. Romanus Abbs.
Die churfürstliche Regierung forderte mit Schreiben vom 23. August den Pfleger von Schwarzach auf über die Verhältnisse der Pfarrei Pfelling zu berichten.
Bericht des Herrn Pflegers Rudolf Schrenk.
Durchlauchtigster Herzog, gnädigster Churfürst und Herr!
Auf ew. churfürstlich Drchl. mir sub dato 23. 7, verwichenen, aber erst den 5. Dieses Monats 9bris ratione der in dem mir genedigst anverthrauten Pflegerichtes Schwarzach endlegenen Pfarr Pfelling eingelieferten Bevelchs, berichte Deroselben hiemit gehorsamst‚ daß bei gemeldter Pfarr vill Jahr hero kein Pfarrhof mehr vorhandten‚ sondern selbige jedermalen von Pogenberg aus versehen worden sein [Fehlstelle] allda zu erpauen warr, in Bedenkung die Pfarrkürchen allda nur 400 fl. aufliegendes zinspares Capital hat, auch an Gottesberath und in anderweg den ein Schlechtes fehlet, also dermit die Belichtung, Stüftung und Küchendiener kaumb abzuführen seyeh.
Im ybrigen befinden sich in dieser Pfarr‚ wie ich auf eingeholter Erfahrung in nachricht gebracht mehr nit als 190 Comunikantene und ist solche Pfarrkürchen von bemelten Pogenberg ein clain Stundt entlegen. Von welchem Pogenberg auß durch einen eignen Vikarium alle Son und Feyertag die heyl. Gottesdienst verrichtet.
Da aber in anderweg ein Speisen oder Kindtstauf außkomet, bemelter Vikarius durch den Meßner, wie mir selbiger erleithert, aigens geholt und hierüber von selbigen ain und anders gleich wilfährig verrichtet werde.
Und sovill daß einkomen bei der Pfarr Pfelling anbelangt, befindet sich, daß der darzugehörige Widenpau der Würth zu Pfelling schon vill Jar umb 20 fl. jerliches Stüftgelt in der Stift habe. Dann der in solcher Pfarr fehlender Zehent, wo in drei tail gehet und deren ainen dem Pfarrer gehörig, ain Jahr dem andern zu Helfft beileifig in allerley getraidt von 12 in 15 Schaff Straubiger F[?]ässerey, oder ain in ander pr. 6 fl gelt angeschlagen von 72 in 90 fl. auch die Stoll von 8 in 10 fl ertragen möge.
Euer Churfürstlichen Drchl. mich anbei underthänigst empfelchendt.
Schwarzach, den 8, 9bris anno 1682.
Euer Churfürstlichen Drchl. Underthänig, gehorsambster Diener, Pfleger und Caastner allda.
gez.
Johann Rudoph Schrenkh.
Antwortschreiben des Kurfürsten Max Emanuels vom 22. Jan. 168?:
Er hette gemein Weltpriester in Pfelling, an welchen Überzahl vorhanden. Es solle getrachtet werden daß künftig mit einem solchen die Pfarrei besetz und die Wohnung in Stand gesetzt wird. In anbetracht der Verhälnisse gestattet er die weitere Versehung von Pogenberg aus. Der Possessionsbefehl wird erteilt.
Dankschreiben des Abtes Roman für die bewiesene Gnade.
Durchlauchtigster Churfürst, Gnädiger Herr!
Auß euer Churfürstlichen Drchl. de dato 22. verwichenen Monats Jennern, mir aber den 18. currenttis eingelieferten Bevelchs und beigeschlossener Bevelchabschrift, die Pfarr Pfelling betr. habe dirmitigst ersehen, wie daß Euer Churfürstlichen Drchl. geschehen lassen wollen, erwente Pfarr noch verners von dem Kloster auß zu versechen.
Deßwegen dero Pflegern zu Scharzach Johann Rudolph Schrenkhen von Vorzing dem präsentato die Possession, was man zuvor darumb dirmitigst angehalten und einen besonderen Bevelch wärdet ausgewirkt haben, zu ertailen Gndst. aufgetragen worden.
Gleich nun umb solch Churfürstl. Hohe Gnad dirmitigst, schuldigensten Dankh statten also auch geraicht an Dieselben daß weiter gehorsamste Bitten Euer Churfürstl. Drchl. geruhrn Gdist, yedoch ohnmaßgebigist an gedacht Dero Pflegern, den disfahls erforderenden Possessionsbevelch Gdist ergehen zu lassen.
Zu bebarrenden Hulden und Churfürstlichen Gnd. mich und Daß mir anvertraute Gotteshaus solchergestalten Empfilche.
Oberaltach 22. Febr. 1683.
Euer Churfürstl. Drchl. Dirmitigst, gehorsambist Capellanus
gez.
Romanus Abas.
Prior Lukas Obermayr wurde Ende des Jahres 1787 abberufen. Unter ihm war Ab 13. ?ob. 1682 P. Basilius Monus, dann ab 10. Septbr 1687 bis 25. Dezember 1688 P. Petrus Dickhard, später Pfarrer von Pfelling 1696-1717. mit der Seelsorge in Pfelling betraut.
Baltasar Pregler‚ Prior auf dem Bogenberge wurde lt. Urkunde vom 3. Dezemb. 1687 als Pfarrer von Pfelling präsentiert. Albert Abt und Antonius Foyer p. t. Prior und der Connenz von Niederaltaich. Starb April 1693.
Die Seelsorge versahen ausser dem P. Dichhard Ab 25. Dezbber1688 P. Rupert Kleuber Ab Januar 1691 bis 25. März 1691 P. Franziskus Plathirll. Dann 1691 – 20. Jul. 1692 P. Mathäus Hufnagel. Später Vicar von Winkling und 1710 -1720 Propst von Welchenberg.
Es folgte als Pfarrer P. Bruno Spann, für welchen keine Präsentation vorliegt und er schon 1693 starb.
Nach dem Tode des P. Bruno Span wurde am 30. April 1693 von Albert Abt von Niederaltaich P. Antoniua Foyer p.t. Prior mit dem Convente P. Blacidus Millpauer Prior auf dem Bogenberge präsentiert. 1693-1696.
Unter ihm versahen die Seelsorge in Pfelling ab März 1692 bis Juli 1692. P. Mathäus Huefnagl. cra 1700 Vikar von Oberwinkling 1710-1720 Prior von Welchenberg. Dann ist ab Juli [durchgestrichen] 1692 bis Juli 1697 P. Gregorius Beckh.
P. Placidus Millpauer war nach P. Cölestin Stadler vorher Pfarrvikar von Oberwinkling gewesen. Nach seiner Abberufung vom Bogenberg wurde unterm 12. Febr. 1696 P. Petrus Dickhard, Profess des Klosters Oberaltaich vom Abte Albert [durchgestrichen, dafür Karl? …] und P. Othmar‚ Prior präsentiert. Er starb 4. Oktober 1717 als Prior auf dem Bogenberg und Pfarrer von Pfelling.
Die Sterbematrikel der Pfarrei Pfelling enthält über ihn von der Hand des P. Idelphons Hueber damaligen Curatus folgenden kurzen Eintrag:
Oktober: die 4ta in Domino obiit, rite munitus omnibus Sacramentis. Rvd. R? ac clarissimus Dominus P. Petrus Dickard Archimontanus Prior nec non, Parochus meritissimus in Pfelling.
Unter ihm wirkten nachstehende Conventualen auf dem Bogenberge in der Seelsorge in der Prarrei Pfelling:
Ab 13. Juli 1697 bis 21. Nov. 1698. P. Pirminius Klain.
Ab 21. Nov. 1697 -1. März 1798 P. Augustim Auer.
Ab 1. März 1698 – 26. Mai 1703. P. Romanus Suhert.
Ab 26. Mai 1703, Pfingstmontag bis 9. März 1706 P. Joseph Muhler.
Ab 4. April bis 9 März 1706 P. Idelphons Hueber.
Ab 9. März 1707 – November 1707 P. Caspar Müller.
Ab 14. November 1707 – 22. März 1709 wieder P. Idelphons Hueber.
Ab 22. März 1709 bis August 1709 P. Wolfgang Finkl.
Ab September 1709 bis Ende1711 P. Michael Maller.
Ab 1712 bis April 1718 wieder P. Idelphons Hueber.
Ab April 1718 bis Juni 1719 macht die Taufeinträge P. Antonius.
Es kommen aber noch die Namen nachfolgender Patres vor:
- April 1717 tauft P. Benno, wie 6. August des gleichen Jahres.
Am 2.Oktober 1717 tauft P. Paul Prior auf dem Bogenberg (Tröllinger)
1. November 1717 wieder P. Benno in der Capelle Salexii. Ebenso 7. Nov. Desselben Jahres.
Am 16. Nov. tauft wieder P. Idelphons ein Kind des Mattias Petzendorfer von Entau mit Namen Maria Elisabetha. Dann folgt mit erster Taufe 26.April 1718 P. Antonius Vizz.
9. Nach dem Tode des P. Prior Petrus Dikhard am 4. Oktober 1717 wurde Paul Tröllinger als Pfarrer von Pfelling bestellt. Über ihn liegt keine Präsentationsurkunde im Diözesanarchiv vor. Er war 1717 – 1721 Pfarrer von Pfelling.10. Wegen Versetzung ihres unmittelbaren Rectors des Ehrwürdigen P. Paul Tröllinger O. S. B. Profess von Oberaltaich und vormaligen Priors zur Hl. Jungfrau in Bogen hat die Pfarrkirche in Pfelling sich zu erledigen angefangen. Es wird präsentiert Herr P. Jakob Perger Professus und jetzt Prior auf dem Berge der allerseligsten Jungfrau in Pogen.
Gegeben, am 18. Januaryus 1721.
gez.
Josico Abt P. Marianus p. t. Prior und der Convent.
Für Jakob Perger liegt noch eine zweite Präsentationsurkunde vor vom 17. April 1722 gez. Joscio Abbas P. Marianus Prior cum Conventu. In dieser ist als Erledigungsgrund der Pfarrei Pfelling Versetzung des Priors Paul Tröllinger angegeben. Warum eine zweite Urkund ausgestellt worden, ist nicht recht erklärlich. Im übrigen war P. Jakob Perger nur kurze Zeit Pfarrer ols Herbst 1723.1729 -1731 war derselbe Präpositus in Welchenberg.
11. Auf die Pfarrei Pfelling wurde nun präsentiert P. Baltasar Gigl p.t. Administrator in Welchenberg (als solcher dortselbst 1720 – 1726.)
Dabmus ex Monasterio Nostro Infer. Quercus. Gez. Joscio Abbas, Marianus pöt. Prior cum Convent.
Zum erstenmale wird das Kloster mit Infer.Quercus = Unter Eiche genannt, während sonst immer es mit Unteraltach = Ach = Altwasser geschrieben erscheint. Die Fabel mit der Eiche scheint beliebt geworden zu sein.
P. Baltasar scheint 1726 wieder von Welchenberg nach Bogenberg gekommen zu sein. Er starb dortselbst nach der Angabe in der Präsentationsurkunde seines Nachfolgers. Dieser war Ignaz Oberhofer Professus des Klosters Oberaltach und zur Zeit sehr verdienten Pfarrer in Conzell. Die Präsentationsurkunde ist ausgestellt vom 25. Februar 1730. gez. Joscio Abbas. P. Marianus p. t. Prior cum Conventu. P. Ignaz Oberhofer kam in einen Streit mit dem churfürstlich Casten und Präuamtecommissarius in Schwarzach, Jos. Anton Edler von Vormayr zu Hortenburg wegen des Zehents. Dessen Schriftstück hat folgenden Wortlaut:
Hochwürdiger in Gott, Geistlich und hochgelehrter! Sonst hochertigster Herr!
Auf do. vnderm 31. august abhin an mich erlassenen Schreiben habe Vernommen daß nit allein Euer Hochwürden sonder auch dero Vorfahren qua Pfarrer zu Pfelling von denen hinter denen Häusern zu ersagten Pfelling, unterhalb der Pierstrassen gegen der Thonau … Gründten den Zehent iedesmahl allein gefenget und genossen haben sollen, Und wie ich nun Endtlich gerichtseits selbst weitsichtige Kundtschaft eingezogen‚ da ein Herr P. Prior von Pogenberg einige Jahr her dieser Zehentfengung gestatten sein soll, so verlange ich bis zur rechtlichen Vndersuch und ausmachung der sach possessorius diesorts ganz nicht zu turbieren. Alleinig aberweilen hieunder Sr. Churfürst. Drl. also Pfelling mit zehentherrn höchstes Interesse versiert, zu dessen beachtung ich Ambts und Pflicheten halber,wie von selbsten bekhandt, verbundten bin, AlsoVerhoffe Euer Hochwürdten werden belieben, erstlich mit Gelegenheit das original Zechend Register ad statum vidandi allhier zu protucieren, damit mann draus in geschwindt in das clare khomen, mithin allen beschwerlichen weithleifigkeiten und Prozessen vorpauen möge. Amodtens aber mit welchen alten Zeug Persohnen ad perpetuan rei memoriam sich zu legitimieren, wie lang der Pogenberg hierinfahls in possessione schon sein möchte. Und ob sothanes possessorrium sich albereiths yber 40 Jahr lang ohne Unterbruch oder sonst gemachter protestationen thue, welch gerichttliches petitum für mich selbst aller billichkeit gewesen ist.
Volglich thue mich der gewehede allerdings versprechen, bis nachin aber ctbcgr Br. Churfürstl. Drl. dero jura in bester forab hiemit reservieren.. Vnd im ybrigen meiner höflichen empfelchung verharren.
Schwarzach, den 24. Septr. ao 1734.
Sr.Churfürstl. Drchl. In Payern Pfleger Casten und Preuambts Cimmisaroiu hieoben Euer hochwürdten meinnes […]
Kurrfürst Carl Albrecht, von welchem bekannt dass er persönlich im Kabinet emsig tätig war erliess nun unter 7. September bereits an den Abt Dominicus Perger in der vorwürfigen Sache folgendein Befehl:
Carl Albrecht
An
den Abten zu Oberaltaich.
Demnach Ihr die Pfarr Pfelling unseres Gerichtes Schwarzach von dem Euch gdst. anvertrauthen Closter Oberaltaich aus durch einen Expositum versehen lasset, sich aber nit bezeiget‚ daß von Uns ihr demtwillen, gleich Euren Vorfahrer beschehen ist, den weltlichen einsaz genommen, also wisset Ihr den iner 6 Wochen nach zu kommen, und bei unserm geistlichen Rhat derentwillen den possessionsbefelch auszuwürken.
den 1. 7bris 1736.
Daraufhin richtete Abt Domicus folgendes Bittschreiben an den Kurfürsten:
Durchlauchtigster Churfürst, Genädigster Herr, Herr e. c.!
Euer Clurfürstlichen Drl. haben mir unterm ersten diß solch gnädigsten befelch ausfertigen lassen dasweilen ich die Pfarr Pfelling Gerichts Schwarzach von Closter durch einen Expositum versehen lasse. jedoch wie es von meinem antecessor beschechen, den Weltlichen eines nit genommen sich solche inner 6 Wochen nehmen und bei dero hochlöblichen Geistlichen Rath den Genädigsten possessionsbefehl auswirken solle.
Nun kann Euer Churfürstl. Dchl. ich hieauf unerwidert nit lassen, was massen vermelde Pfarr Pfelling, wobey sich kein Pfarrhof oder wohning befindet zum Closter Nideraltaich gehörig seye, und ein allhiesiger Reoligios, dermaliger P. Prior auf dem Heyl. Pogenberg als Pfarrer von Dort aus präsentiert worden, mithin nit ich, sondern P. Prior desselben Closters Vicarius seye, wieden auch, so lange diese durch die hiesigen religiosen versehen worden niemahlen hierauf der Weltliche einsaz zu nehmen unbegehrt, weniger solcher von meinen antemessoribus nimahl genommen worden. Es hat das Closter Winberg Vil und lauge Jahr die in Gericht Schwarzach gelegene Pfarr Degernbach durch die exposites versehen lassen, ohne daß daß mal ermeldten Closter derentwegen die possessionn nehmen aufgetragen worden.
Gleichwie also ermeltes Closter Winberg des weltlichen einsazes auf die Pfarr Degernbach befreyt gewesen also auch [….] mich ob paritatem rationis, ratione der Pfarr Pfelling der possessionsnehmung genädigst zu befreyen, und dies umb so mehr als einem Prälaten dem durch dergleichen Zugemuteten weltlichen einsaz auf behörten fahl ein solchen präsentierten und ad nutum amovibilem religiosus mehr amovieren zu können, welches eben die Ursach ist, daß ein hocwürdiges Consistorium bisher noch den geistlichen einsaz zu nehmen von keinem Prälaten begehrt hat, begehren würdet. Zu Gdister erhör und Dero höchsten Huldten und Gnaden mich und mein anvertrautes Closter Unterthänig diemitig anbefelche.
Datum Closter Oberaltaich, den 27. 7bris 1736.
Euer Churfürstl., gehorsamst Caplan
gez.
Dominicus abbas.
Der Bitte des Abtes Dominicus Perger wurde nicht statt gegeben. Wir haben bereits vernommen, daß unter Abt Roman 1682 da P. Lukas Obermayr die Pfarrei Pfelling übertragen erhielt schon ein Streit wegen der verweigerten Possessionsnehmung statt fand. In der Hofkanzlei zu München kannte man die Verhandlungen gar wohl und Churfürst Carl Albert bezog sich in seinem Schreiben vom 1. Septbr. 1736 darauf. Auffällig erscheint, wie trotzdem Abt Dominicus in seiner Eingabe die Behauptung aufstellen konnte: Es habe noch keinen seiner Vorgänger den weltlichen Einsatz auf die Pfarrei Pfelling geleistet. Er hätte sich wohl im Klosterarchiv Aufschluss erholen können. Zumindest hätte P. Prior Oberhover in den Akten der Pfarrei Pfelling sich zuvor umsehen sollen.
Das Antwortschreiben des Churfürsten hat folgenden Wortlaut:
Carl Albrecht
An
den Abten zu Oberaltaich.
L. G. Wir haben zwar Euer prraes. Die 23. Dis umb der ihr der Possessionsnehmung bey der Pfarr Pfehling Unseres Gerichten Schwarzach verschont werden möget weiteres dirmitigst anlangen empfangen und ablesent vernommen, befehlen Euch hierauf gndst. daßem ungehindert nach dem Exempel Euer Vorfahrer den weltlichen einsaz zu nehmen und vorgeschaffter Massen inner den negsten 6 wochen bey unsern Geistl. Rath des Possesbefelch gehorsambigst auszuwürkchen und zwar umb so mehr als es mit der Pfarr Degenbach, welches von unserm Closter Winberg durch die expositos versehen würde und nit partem rationis habe, Maßen ermelte Pfarr Degenbach unserm Closter Winberg nur ad tempus und zwar auf 10 Jahr die Versehung Gndigst verwilligt worden, die Pfarr Pfelling perpetuierlich ist.
München den 26-8bris 1736.
Es verblieb also dem Kloster Oberaltaich nichts anderes, als den Possessionsbefehl zu erholen und die taxen hierfür zu bezahlen.
Im Übrigen war P. Ignaz Oberhofer nur mehr bis Ende des Jahres 1737 Prior auf dem Bogenberge und Pfarrer von Pfelling. Die Pfarrei Pfelling wurde von Oberaltaich nicht aufgegeben, aber man hielt es für geraten nicht mehr den wechselnden P. Prior auf dem Bogenberge, sondern den Abt selbst als Pfarrer von Pfelling präsentieren zu lassen.
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Die Namen der Conventualen, welche von 1719 bis Ende 1738 die Seelsorge in Pfelling ausübten.
Ab Juni 1719 – April 1722 P. Cölestin.
Ab April 1722 – 23. Juni 1725 war P. Antonius Vizz unter dem Prior und Vikar Jakob Perger als Curat aufgestellt.
Ab 27, Juni 1725 versieht die Seelsorge P. Joseph. Es kommt aber während dieser Zeit sehr häufig wieder P. Cölestin in der Taufmatrikel vor. Ein P. Wolfgang P. Marianus und zuletzt P. Honoratus Rupprecht. Letzterer war dann 1737 u. 38 Cooperator in Loitzendorf.
1732 Honoratus erscheint April 1730 im Taufbuch und in der Sterbematrikel bis September 1732.
Ab September 1732 versieht die Pfarrei Pfelling P. Godehard Sejdl. Hat eine schöne Handschrift, welche noch ganz frisch ist, wie wenn dieselbe erst vor kurzer Zeit zu Papier gebracht worden wäre. Es kommt auch 1732 im Taufbuche der Name eines P. Joseph Puechmayr und P. Petrus Kästl.
Ab April 1734 nimmt die Verrichtungen hauptsächlich wieder Pater Honoratus vor. Es erscheinen vorübergehend auch P. Joseph, P. Antonius Ehrman und P. Beda Ziegler, P. Gregorius. P. Hnoratus Rupprecht hatte die Seelsorge inne bis zum Abgange des P. Prior Ignaz Oberhofer Ende 1736. P. Prior Ignaz Oberhofer scheint Anfangs 1737 nach Welchenberg versetzt worden zu sein. Er war Pfarrvikar für Oberwinkling und ab 1740 bis 1743 Probst von Welchenberg.
Abt von Oberaltaich war seit 4. Dezember 1721 Dominikus Perger. Da dieser, wie wir im VII. Teile dieser Pfarrgeschichte hören werden als Nachfolger des P. Ignaz Oberhofer zum Pfarrer von Pfelling vom Kloster Niederaltaich präsentiert und als solcher investiert und installiert worden ist, vom Jahre 1737 bis zu seinem Tode 1757 eine sehr gesegnete Wirksamkeit als Pfarrer von Pfelling entfaltete, seien hier gleich, ehe wir näher über dieselbe eingehen Notizen über die Persönlichkeit des Abtes Dominikus gebracht.
Dominikus der zweite Abt dieses Namens führte vorher den Namen Johann Baptist Perger und erblickte das Licht der Welt in der Churbayerischen Residenzstadt Münche. Nachdem er vorher fast alle Officia sowohl in als ausser des Conventes durchgegangen, wurde er nach dem Tode des Abtes Ignaz Scherlein am 4. Dezember 1721 am Feste der Hl. Barbara in Anwesenheit der Äbte Idelphons von Weihenstephan, Petrus von Tegernsee und Heinrich von Michelfeld in Gegenwart churfürstlichen Commissare Anton Cajetan von Unerl. Geistl. Rat und Johann Askinasius Triva Hofrat, welch beide Vertreter des Churfürsten dem Wahlakte nicht angewohnt, mit grossen Frohlocken als damaliger Prior des Klosters auf den abtlichen Pontifikalstuhl gesetzt.
Nach erhaltener Interimsconfirmation durch den Weihbischof von Regensburg Gottfried Lanquert von Simmern wurde Abt Domikus am 1 Februar 1722 in Verhinderung des unpässlichen Weibischofes von Simmern von den Äbten Otto von Prüfling und Bernhard von S. Jakob benediciert.
Abt Dominikus, ein kunstsinniger Mann liess im Juni 1722 den alten gothischen Chor in der Kirche auf dem Bogenberg hinwegreissen und neue Oratorien setzen.
Im Kloster selbst zu Oberaltaich wurde das eiserne Gitter, welches sonst unter dem Kreuzaltar gestanden zu, der Kirchentür gesetzt, neue Chorstühle zu machen angefangen, der Chor von der unteren zur oberen Kirche versetzt. Sein Hauptwerk war die Ausmalung der Klosterkirche durch die Künstler Josef und Andreas März. Die Idee zu den unzähligen schwer zu deutenden Gemälden [….] und Glorie- des ganzen hl. Benediktinerordens dar.
Nachdem Andreas März, ansässig in Cham 1728 sich beurlaubt hatte, dessen Bruder Josef Antonius ausser der Kirche auch nach vierjähriger Arbeit, das Kapitelhaus, die Sakristei, die Bibliothek, die Schatzkammer‚ das Priorat u. den Sommersaal zur Vollendung gebracht.
Im September 1732 feierte dan Abt Dominikus das 1000jährige Jubiläum der Gründung seines Klosters Oberaltaich‚ während 8 Tage hindurch in großartiger Weise. Er hat sich ein unsterbliches Verdienst erworben. Und diesen Mann zum Pfarrer, während 20 Jahre hindurch gehabt zu haben, kann sich die Pfarrei Pfelling rühmen. Was Abt Dominikus Perger in der ihm anvertrauten Pfarrei Pfelling geschaffen, soll im nächsten Abschritte aus dem Dunkel der Vergessenheit ins helle Tageslicht gerückt werden.
Ende des V. Teiles.
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Teil VI.
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Die Pfarrei Pfelling unter dem letzten Conventpriester aus dem Kloster Oberalteich dem Hochwürdigsten Herrn Abt Dominikus Perger.
Wir haben schon früher vernommen, daß die Äbte von Cberatatolz von Oberaltaich wegen der Possessnehmung ihrer vom Kloster Niederaltaich präsentierten Patres bei Pfarrei immer Schwierigkeiten hatten. Dies konnte dauernd nur dadurch behoben werden, daß der Abt selbst zum Pfarrer präsentiert wurde. Dann hatte das Kloster Oberaltaich keine Schwierigkeiten und Kosten mit dem Einsatz auf die Pfarrei Pfelling, denn der Abt blieb immer auf seinem Posten, während die Pfarrvikare abberufen wurden. Nun wurde tatsächlich nach dem Abgange des P. Priors Ignaz Oberhofer der Abt Dominicus Perger von Oberaltaich zum Pfarrer von Pfelling präsentiert. Die Präsentationsurkunde sei in vollem Wortlaute mitgeteilt:
Reverendissimi et Serenissimi Principis ao Domini, Domini Joannis Theodoziy Sacry Romani Imperiy Principis et Episcopi Frigensis et Ratisponensis utriusque Bavariae ao Superioris Palatinatus Ducis. Comitis Palatini Phens Landgrafiy Leuchtenbergensis e. c.
Reverendissimis, Illustrissimis ao Perillusrissimis ao Periliustribus nec non Prarnobisibus et Carissmis Dominis, Dominis, Suffragano Consistoriy praessidiy Vicario Generali. Officialy Collegis ad Ecclesiastica deputatebis Consisttariys e.c.
Ob rationabilem insinuatam factamque mutationem et dispositionem ciroa administrationem Parochiae in Pfelling. Nos pro muneris nostri exigentiam et juris, quos et quantum id Nobis in dicta Parochia ex incorporatione Pontificia competere dignoscitur, neo non ex speciali, qua erga Antiquissimum Superioris Altahae Monasterium afficimur affectione, Praefatum Reverendissimum D. D. DOMINICUM dicte Monasteriy Oberaltahensis Abatem es, qua par est reverentia himillime praesentamus, dignentur eundem Reverendissimun D. D: Abbatem in jam dicta Ecclesia Pföling instituere aique necessarias administrationem Parochialem debitem jurisdictionem Spiritualrm iat graties Authoritate ordinaria infestiri. Quatenus et sese Reverendissimus Abbas ad dies vitae ejus, praefatam Parochiam per Vicarium ab sese denominandum ex Monte Beatae Virginis in Pogen administrare valeat.
Wuam gratiam omnil possibili conatu humillime demereri stubebimus.
Dabamus ex Monasterio nostrro Inferioiris Quercus.,
die 30. Januarriy 1737.
Joscio Abbas Bernhardus Prior et Conventus.
Nach dem Wortlaute dieser Praesentationsurkunde ward also Abt DOMINICUS persönlich mit der Pfarrei Pfelling belehnt worden wegen der besonderen Zuneigung, welch Abt und Convent von Niederaltaich an das altehrwürdige Nachbar Kloster Oberaltaich in ihrem Herzen trugen, zugleich für die ganze Lebenszeit mit dem Rechte einen beliebigen Couventualen auf dem Bogenberge mit der Seelsorge über die Pfarrei Pfelling zu betrauen.
Abtpfarrer Doinincus empfing die bischöfliche Investitur am 15. März 1737 nicht in eigener Person, sondern durch Vertretung seines Priors P. Johann Schifferl, nachmaligen Abtes. Der lange Investiturbrief ist noch vorhanden und wurde vom Verfasser an das Ordinariatsarchiv Regenburg eingeschickt.
Abt Dominikus kam auch um den Possessionsbefehl ein und wurde vom Churfürstlichen Pfleger Dionys Haas von Schwarzach installiert. Das diesbezügliche Schreiben hat folgenden Wortlaut:
Hochwürdiger in Gott, hochgebohrner, genediger Herr!
?sl dem Churfürstl. genedigsten Geistlichen Raths befelch, der mir an gestern durch die hiesige Pfarrerköchin eingeliefert worden, habe ich dessenher gehorsamst ersechen, waszmassen Euer hochwürden und Gnaden auf die Pfarr dess hiesigen mir genedigst an Verthrauten Pflegerichts die Wükliche Poesession zuerthailen seye. Da nun hirzue kompftiger Sonntag der 12. dess negsteingehenten Monaths May ausgesehen Und Vorgegangene Correspondenz nach allerseiths beliebt worden, So hab ich desswegen an dieselbe amtshalber dieses zu erlassen ohnemangeln dabey aber Verhoffen wollen, Sye werden sich zum erstigen gefallen lassen, damit es am Sonntag zuvor denen Pfarrkübdern offentlich Von der Canzel Verkündigt: Volglich diser actus dessto Solemner in Gegenwart der Pfarrmennige begangen werden möchte.
Anbey mich Schuldt- höflichst empfehle.
Actum: Schwarzach den 29. April ao. 1737.
Churf- Drl. In Bayern Pfleger, Castner und Preuamts commissarius als Dselbst: Euer hochwürden und ehrwürden aber
gez.
Gehorsamer Diener
Joh. Dionys Haas m. pr.
So erlebte die Pfarrgemeinde das Schauspiel, dass am 1. Mai 1737 Abt Dominikus des hochberühmten Benedictinerklosters Oberaltaich in Pontifikalkleidung mit Mitra und Stab in der uraltem Sct. Margaretenkirche vom weltlichen und geistlichen Commisar (letzterer vermutlich der Dekan von Viechtach) in sein Amt als neuer Pfarrer von Pfelling eingewiesen wurde, und den festlichen sonntäglichen Pfarrgottesdienst allhier feierte.
Der Abt Joscio hatte der Pfarrgemeinde mit der Präsentation des Abtes Dominicus eine große Ehre angetan. Dann, wenn auch sowohl das Kloster Oberaltaich in Anning und Liepolding Lehenshöfe hatte, wenn das Kloster Metten in Liepolding und Entau begütert, wenn das Prämonstratenserstift Osterhofen gleich zwei grossen Güter in Entau seit seiner Gründung zu eigen nannte. wenn die Hofmark Pfelling selbst seit 1290 zum Kloster der Cistercienser Gotteszell gehörte und sonach die Bauerschaft der Pfarrei Pfelling mit den Herrn Prälaten als Grundherrn viel zu schaffen hatte in so nahe Beziehung trat die gesamte Bevölkerung mit keinem der Äbte des Donaugaues, nicht alsmal mit denen von Niederaltaich als ihren Primapfarrern als mit Abt Dominicus von Oberaltaich den sie als ihren Pfarrer titulieren durften.
Wohl waren dem Kloster Oberaltaich eine Reihe von Pfarreien incorporiert wie Aitterhofen, Bogen und Altaich selbst, aber der Abt war nicht deren Pfarrer sondern das Sitft als parochus habitu?lis und stellte an seiner Stelle einen Conventualen als Pfarrvikar auf. Aber Abt Dominikus war wirklicher Pfarrer der kleinen Pfarrei im Donaugau, einen Abtpfarrer zu haben konnte sich wohl keine Pfarrei in den bayer. Ober und Nieder landen rühmen.
Als seinen Stellvertreter für die Pfarrei Pfelling, der zunächst sie seelsorgerlichen Geschäfte zu besorgen hatte bestimmte Abtpfarrer Dominicus den P. Gregor Amann. Derselbe legte zwei neue Bände der Pfarrbücher an. Er versah die Pfarrei Pfelling von Anfang April 1737 bis Oktober 1741. Von da ab bis 6. Dezember war Curat. P. Cajetan Friedl.
Dann P. Odilo Gräsl bis September 1744. Auf ihn folgte P. Beda Ziegler bis 18. September 1746. Von da ab übernahm P. Cajetan Fridl die Seelsorge bis Juli 1751.
Es scheint dann längere Zeit kein einzelner bestimmter P. aufgestellt worden zu sein, sondern es folgen die Taufeinträge verschiedener Patres.
3. Juli 1751 tauft P. Joachim Paridus, später Pfarrvikar und Praepositus in Welchenberg. In den Monaten Juli mit Oktober des gleichen Jahres P. Petrus Damianus. Dezember 1751 tauft P. Basilius. Von Januar 1752 bis September ist mit Ausnahme eines einmaligen Taufeintrages durch P. Petrus, P. Gregor wieder aufgeführt. September 1752 tauft P. Dominicus.
Die Matrikel führt bereits P. Godehart Seidl, mit seiner markanten deutlichen Schrift, welche einen energischen und entschlossenen Charakter verrät. Er ist der letzte vom Abtpfarrer Dominikus Perger aufgestellte Curat für Pfelling, der bis zum Tode des Abtes Juni 1758 die Pfarrei versah.
Unter ihm kommen noch nachstehende Patres im Taufbuche vor:
13. Febr. 1753 tauft P. Johannes Qualbertus Lambacher 1767-1772 Präpositus in Welchenberg, 3. März 1754 tauft P. Basilius, 12. Juli 1755 P. Josephus Cronbauer ?onitentiar in Bogenberg, 1757-1767 Pfarrvikar in Oberwinkling, 1. August 1755 tauft Petrus Damianus Krebl Cooperator in Welchenberg, ebenso der nämliche 3. April 1756, 18. Juli desselben Jahres ist als taufender P. vorgetragen P. Joseph Cronbauer operarius expositus in Bogenberg, 5. Dezember 1756 P. Franziscus Hardmannsgrueber von Oberaltaich. 2. Februar tauft ob Lebensgefahr P. Albert Crecius Cooperator von Welchenberg. 30, März tauft P. Anselm Cooperator von Bogenberg, 5. Mai 1758 wieder P. Albert, Cooperator von Welchenberg, 15. Juni P. Paul Mayrhofer Cooperator von Bogenberg und den letzten Taufeintrag während der Erledigung der Pfarrei nach dem Tode des Abtes Dominicus mit einem Kinde Namens Georg des Webers Stadler von Pfelling machte P. Anselm Cooperator von Bogenberg.
[Fehlstelle, Seite 110 fehlt]
Schemmerer von Mitterndorf (Sichelstel in Entau) den Käufer Andreas Englram verpflichtet 30 fl. Kapital, welches Stefan Fischer auf dem Hofe liegenhatte an die Pfarrkirche zu Pfelling zur Anschaffung des neuen Kreuzweges hinaus zu zahlen. Gezeichnet ist das Schriftstück von Andreas Englram Bauer von Entau und Joseph Hannbauer pauer zu entau und Johann millpauer Schulmaister in Pfelling als Zeugen.
Gesiegelt mit dem Siegel des Bogenberg ges. Muttergottes mit dem Jesukinde im geöffneten Mutterschoß.
Geweiht wurde der Kreuzweg von einem Franziskanerpater aus Straubing, wozu der Privinzial Fr. Massaeus Kresslinger 26. April ao. 1738 die Erlaubnis erteilte. Die oberhirtliche Bestätigung zur Errichtung eines Kreuzweges erteilte der Generalvikar Joachim de Schmids 25. Juni 1758.
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Einführung der Bruderschaft zu den sieben Schmerzen Mariens.
In der Pfarrei Pfelling bestand keine eigene Bruderschaft, weil wie P. Petrus Einstein bemerkt auf dem nahen Bogenberge die Bruderschaft des hl. Rosenkranzes eingeführt sei.
Abtpfarrer Dominikus führte nun in Pfelling due Bruderschaft zu den sieben Schmerzen Mariens ein. Die Verehrung der seligen Jungfrau und Gottesmutter als Königin der Martyrer in ihren sieben Schmerzen wurde besonders im 13. Jahrhundert durch den Orden der Serviten oder Diener Marias befördert. Im Bistum Regensburg bestand diese Bruderschaft seit 1651 in der Hofkapelle in Amberg und seit 1706 in der Schlosskapelle zu Steinach.
Abt Dominikus erwirkte von Papst Clemens XII. (1730-1740) einen Ablassbrief, ausgestellt vom 30. April 1738 und mit der Erlaubnis der Veröffentlichung von seiten des Generalvikars Joachim von Schmids, Regensburg den 21. Juni 1738 versehen. Zugleich war als Hauptfest der Bruderschaft der erste Sonntag Quadragesimae bestätigt, als Nebenfeste die 4. Quatembersonntage.
Nachdem aber das Hauptfest sehr ungünstig fiel, ins Frühjahr, wo Eisgang und Überschwemmung den auf der rechten Seite der Donau wohnhaften Teil der Pfarrei oft von jeglichem Verkehr mit der Pfarrkirche abscheidet, gab Pfarrer Sebastian Aumayr unter Darlegung der Verhältnisse in Rom um Verlegung des Hauptbruderschaftsfestes auf einen anderen Termin ein. Es wurde nun daselbst unter Beibehaltung der schon 1738 gewährten Ablasse auf den vierten. Sonntag nach Ostern verlegt. Datum Romae 6. Febr. 1827 unter Papst Leo XII.
Unterm 26. Januar erhielt der neuerrichtete Bruderschaftsaltar durch Papst Benedikt XIV. Das Altarprivilegium, demzufolge jeder Saecular oder Regularpriester, der auf dem Bruderschaftsaltar am Allerseelentage und während der Oktav, sowie am Freitag jeder Woche für ein verstorbenes Mitglied der Bruderschaft celebriere, einen vollkommenen Ablaß gewinne. Das Indult wurde für sieben Jahre gewährt und ist ausgestellt: Datum Romae apud Mariam Majorem sub annulo Pisestoris die XXVI. Januarii MDCCLV. Pontoficatus nostri anno Decimo quinto. Die Veröffentlichungserlaubnis Ist Regensburg 28. März 1755 erteilt. Johann episcopus Botrenssa (Johann Franz von Stingelheim war 1754 Weihbischof und Generalvikar).
Sämtliche Päpstliche Urkunden ein in schöner Handschrift noch zu den Akten des Pfarramts Pfelling.
Präses der Bruderschaft war der jeweilige Pfarrer, also bei Gründung der hochwürdigste Herr Abt von Niedaraltaich der mit Stab und Mitra dieselbe 1738 eingeführt hatte. Ausserdem hatte dieselbe ein eigenes Consultorium von 12 Männern der Bruderschaft und 12 Viceconsultatoren, dann 4 Himmelträger, Bruderschaftsdiener war der jeweilige Lehrer als Mesner.
Diese Bruderschaft nahm grossen Aufschwung. Es gehörten ihr nicht bloss die Pfarrkinder, sondern auch viele Persönlichkeiten weltlichen vornehmen Standes und Herrn Geistliche an.
Unter Pfarrer Josef Hofmann 1783 waren wenigstens 500 Personen dieser Bruderschaft einverleibt.
Für die Aufnahme mussten 6 kr. bezahlt werden. Das jährliche Oper betrug 3 kr. :Das jährliche Erträgnis belief sich damals auf crca 25 fl. Die ordendliche Ausgabe auf 13-l5 fl. Der Pfarrer empfängt für die Verköstigung der Beichtväter (Zwei P. Carmeliter aus Straubing) 4 fl. Für den Jahrtag 1 fl. 30 kr. Für das Schmerzenfest 1 fl. Für jede Messe eines verstorbenen Mitgliedes 30 kr. In dem Zeitraumer von 1738-1838 weist das Totenregister 1221 Mitglieder auf.
Der Lehrer erhielt von jeder Messe 6 kr. Vom Jahrtag 30 kr. Und vom Schmerzensfest 30 kr. Als Bruderschaftsdiener 1 fl. Dem Labrumträger wurden 20 kr. bezahlt.
Alle, die in der Bruderschaft sind, werden auch mit den blauen Röcken zum Grabe getragen und zahlen dafür 1 fl. Welche Gulden an dem Fronleichnamsfeste samt dem Kirchendeputat im Wirtshause verzehrt werden, wobei auch der Herr Pfarrer erscheinen kann. Auswärtige zahlen 1 fl. 30 kr., wenn sie die Röck und Bruderschaftsstäbe abholen und wieder zurück bringen lassen. Das ganze Consilium begleitet in Röcken und Stäben die Leiche des verstorbenen Mitbruders oder der Mitschwester.
Schon Abtpfarrer Dominicus bemühte sich für die von ihm in Pfelling errichtete Bruderschaft ein eigenes Vermögen zu schaffen. So nimmt er unterm 21. Januar 1741 ein Protokoll auf, demzufolge der Regierungskanzler zu Straubing Albrecht wornach mit einem Kapital von 150 fl. 4 Quatembermessen zur marianischen Bruderschaft zu Pfelling stiftet. Wofür von den treffend landesgebräuchigen Interessen ad 7 fl. 30 kr. für die Quatembermessen 30 kr. dem Herrn Pfarrer, dem mesner aber 6 kr. dem ministranten 1 kr. auch dem Zechprobsten wegen einbringung der fehlenden interesen jährl. 6 kr. mithin in allen in das Quartal 37 kr. auf alle aber 2 fl. 34 kr.verguett folgende wiederholt löblicher Bruderschaft für die beliechtung und anders annoch 4 fl. 56 kr. Verbleiben solle.
Wegen persolvierung dieser Stiftmessen richtete der Pfleger zu Schwarzach an den derzeitigen Curaten P. Beda Ziegler Prior auf dem Bogenberg und Pfarrer dortselbst nachstehendes Mahnschreiben:
Hochwürdig in Gott, geistlich und Wohlgelehrter, besonders hochgelehrter Herr!
Crafft dennen yber die 1745iste Pfarrgotteshaus Pfellingsche Kürchenrechnung Verfasst und von der Churfürstlichen hochlöbl. Regierung Straubing gdigst herausgeschossene bescheydspuncten ist anbefelch worden, daß die von Hr. albrecht morschs, gewest Churfstl. Regierungskanzlisten in Straubing, und Elisabetha dessen EheConsortin den 3. Jenner ao 1741 gestüfft, und bis ad annum 1745 exclusive, mithin auf 4 Jahrrückständige Verblibenen 4 heyligen Quatembermessen, annoch richtig gelesen werde sollen. Dahero ein solches Meines besonders hochgelehrten herrn hiemit yberschrieben, und abfuegen wollen, das Verstandtne 4 h heyl, Quatembermessen zur Ententien der fundatorn, und zu höbung des diess?hls erfolgten bescheydspahetens wonach auf obbesagte 4 wahr richtig gelesen und wir hinach der beschechen richtige Vollzug yberschrieben werden mechte, umb deswillen ds behörige in Rechnung Vortragen zu können.
Womit mich höfflich erpfliche.
Schwarzach den 17. aug. ano. 1754.
Sr. Churfürstlich Dchl. in Bayern Rhat Pfelggericht und Castenamt Commissarius, dann Preuverwalter hieoben.
Meines besonders hochgeehrten herrns aber dienstbefflissenen
gez.
Pauer Pfleger.
Es wurde also das Stiftungskapital angelegt und in der Kirchenrechnung für Pfelling von allen Anfange an verrechnet.
Pfarrer Josef Hofmann macht in dem Salbuche, das er angelegt dem Vorfahren Stefan Pfanzelt, ersten Weltpriester auf der Pfarrei Pfelling 1750 + 1782 den Vorwurf, dass er das Vermögen der Bruderschaft dem Pflegegerichte Schwarzach ausgeliefert habe, indem er schreibt: Die Bruderschaftsgelder liegen teils im Zechschrein zu Schwarzach auf Interesen. Herr Pfanzelt hat hier ein grosses Versehen begangen, das er die Bruderschaftsgelder (Ungefähr 200 fl.) die damals private vom Prasse und dem Consilio verwaltet wurden, exdratiert hat. Laut der Churfürstlichen Anschaffung waren nur jene Bruderschaften verstanden, die kein förmliches Consilium hatten.
Die Bruderschaftsgelder waren aber, wie wir aus dem Auftrage des Pflegrichters Pauer vom Jahre 1754 ersehen haben, bereits in aufsichtlicher Verwaltung der Staatscuratalbehörden.
Die gesonderten Rechnungen der Bruderschaftskassen liegen ab 1817 bei den Pfarrakten. 1919 betrug das verzinslich angelegte Vermögen 479,28 M.
Welches aber durch die Inflation bis auf einen winzigen Rest zusammengeschmolzen ist.
Das Marianische Concilium bestehend aus dem Ortspfarrer als Vorstand, einem Präfeckten mit zwei Assistenten, einem Sekretär, aus zwölf Consultatoren und 12 Vizeconsultatoren, Und Fahnen und Kreuzträger, Dem Labiumträger etc. scheint zuletztenmale im Jahr 1851 gewählt worden zu sein. Hernach kommen im Bruderschaftsbuche keine Wahlen mehr vor.
Unter dem hochseligen Bischof Ignatius wurden in der Diözese Regensburg in jeder Pfarrei Bruderschaften errichtet und die alte in der Gegend fast einzig Bruderschaft zu den sieben Schmerzen Maria verlor von Jahr zu Jahr ihre Bedeutung und ihre zahlreichen auswärtigen Mitglieder von weit und breit her. Die Zahl ihrer Mitglieder beschränkt sich im wesentlichen auf die eigenen Pfarrkinder der Pfarrei. Auswärtige sind nur mehr weinige eingeschrieben. Abt Domincus aber hat sich sicher ein großes Verdienst um die Einführung in der ihm anvertrauten Pfarrei Pfelling erworben.
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Bauliche Unternehmungen unter Abt Pfarrer Dominicus Perger.
Als Abt Domincus die Pfarrei Pfelling 1738 übernahm, befand sich das Gotteshaus Sct. Margareta in einem sehr reparaturbedürftigen Zustande.
Gregor Man hatte aus den laufenden Einnahmen, sowie aus verschiedenen ?gaben einen Fond von 421 fl. 41 kr. 3 hl gesammelt. Dazu waren zur Bestreitung der Baukosten 100 fl. aufgenommen worden. Die Bauten kamen indess erst 1750 zur endliche Ausführung.
Der Überschlag der Kosten wegen Reparierung des baufälligen Turmes, der schadhaften Freidhofmauer und des ruinösen Kirchenportals an Zimmermannsarbeiten verfasst vom 22. September 1750 belief sich auf 86 fl. 35 kr.
Diese Zimmermannsarbeiten lies der Abt Dominicus durch die Klosterwerkleute von Oberaltaich ausführen, wofür dieselben 99 fl. verrechneten.
Für Kalk, Sand Maurerarbeiten und Handlanger sttellte der Voranschlag auf 13 fl. 156 kr.
Anschaffung zweier neuer Seitenaltäre.
Die Beschaffung von zwei neuen Seitenaltären und eines neuen Tabernakels war schon vom Pfleger in Schwarzach Dinys Haas 31. August 1739 mit Genehmigung der kurfürstlichen Regierung von Straubing angeregt worden und hierfür die Mittel aus dem Kirchenvermögen zu 160 fl. ausgesetzt. Die Arbeit kam jedoch erst 1754 zur Ausführung. Nach dem Überschlag des Bildj
Hauers u d Schreiners Kaspar Haimerl von Bogen kamen die beiden Seitenaltäre links der hl. Johannes von Nepomuk mit Kreuz rechts der Bruderschaftsaltar mit der Pieta, samt einem neuen Tabernakl auf 160 fl.
Im ganzen wurden unter dem P. Gregor Amann 432 fl 4 ½ hl. verbaut.
Umbau des Mesnerhauses.
Nach Schreiben des Abtes Dominicus an das Gericht Schwarzach vom 21. Juli 1750 befand sich nicht nur die Pfarrkirche in sehr ruinosem Zustande, sondern auch das Messnerhaus. Abtpfarrer beantragt, daß auch das dermahlen zum gänzlichen Ruin gekommen Messnerhaus in specialem favorum et amorem dess lobwürdigen Gottes Hauses dergestalten renovieren lassen, daß doch künfftighin ein Pfellinger Herr Pfarrer Wintherzeit bei einem übel einfallenden Wether sowohl for sich alß die ankomenden BeichtVäther ein Ehrliches unterkomen genüssen und der dorthige Mössner gleichfalls eine sichere mitwohnung haben möchte.
Die Kosten der Herstellung der Messnerwohnung beliefen sich auf 218 fl. 3 kr. 2 hl. Es wurden 7200 Ziegelsteine, welche zu Schiff von Bogen her herbeigeführt worden waren, verwendet. Die Kosten scheint zum Schlusse das Kloster Oberaltaich getragen zu haben. Da wohl die Ausstände zur Kirchenkasse, wie Abt Dominicus vermeint gerichtlich wegen der schlechten Zeitverhältnisse kaum einzutreiben waren.
Abtpfarrer Domincus Perger beziehungsweise ein Prior Ämilian Hemmauer, der bekannt Verfasser der Geschichte des Klosters Oberaltaich wurden nun in einen schweren Prozess mit dem Wirte Mathias Miller verwickelt, der dem Abte wohl manch schlaflose Nacht bereitet haben mochte und zu den Sorgen seiner Amtsführung als Prälat des Klosters Oberaltaich viel Ärger und Verdruss häufte. Hätte Abt Dominicus geahnt, welch vielen Kummer ihm die Pfarrei Pfelling birgen würde, er hätte wohl seinem Herrn Nachbar dem Abte Joscio von Niederaltaich die grosse Ehre abgewiesen, daß ihm Abt und Convent die Pfarrei Pfelling präsentierten.
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Der verhängnissvolle Holzprozess des AbtPfarrers Dominikus Perger beziehsw. seines Priors Ämilian Hemauer mit dem Wirte Mathias Müller von Pfelling.
Das umfangreiche Aktenmaterial dieses Prozesses liegt beim Staastarchive auf der Burg Trausnitz ob Landshut. Eine Kostenrechnung beim hiesigen Pfarrarchiv. Die Wirtsfamilie Müller war schon seit 1641 auf der Hoftaverne zu Pfelling. Der Kirchenprobst Andreas Müller Wirt unterzeichnete 10. Mai 1642 das Bittgesuch der Pfellinger Pfarrmenige um Erhaltung eines Paters aus dem Kloster Oberaltaich bis Pfelling wieder einen richtigen Pfarrer erhielte.
Als um 1642 das Kloster Oberaltaich die Seelsorge über die Pfarrei Pfelling übernahm scheint der Hofwirt Andreas Müller und seine Ehefrau Maria die Widdumsfelder nebst dem Pfarrgarten und dem alten noch vorhandenen Stadel gepachtet zu haben. Zur Klosterschenke in Pfelling gehörte kein Grund, sondern die kleine Schenke war ein Leerhäusl. Drei Felder hatte der Wirt vom Pfarrgotteshaus zu Lehen. Von dem Erträgnisse der kleinen Wirtschaft konnte die zahlreiche Familie nicht leben. Nun hatte dieselbe das ganze Pfarrwiddum um geringe Pacht zur Bewirtschaftung. Die Wirtsfamilie war angesehen, der Wirt Kirchenprobst zumeist, wohltätig gegen die Kirche, ausserdem kinderreich. Die Herrn Patres vom Bogenberge scheinen gerne zugekehrt zu sein. Die sind voll des Lobes über die Familie. Dieses schöne Verhältniss sollte leider getrübt werden.
Abt Dominicus hatte 1726 dem Wirte Christoph Müller einen Pachtvertrag geschlossen, demzuzfolge das ganze Pfarrwiddum auf drei Jahre verpachtet wurde. Als nun der Abt 1738 selbst Pfarrer von Pfelling geworden war, wurde vom Pflegerichte Schwarzach durch den Pflegkommissarius Dionys Haas und den bewalten P. Gregor Aman Vikar von Pfelling ein Stiftsbrief unterm 5. Juli 1738 abgefasst, demzufolge das Pfarrwiddum um den jährlichen Pachtschilling von 60 fl. auf 8 Jahre bis 1746 an den Wirt von Pfelling wiederum verpachtet werden sollte.
Der Abt war mit der langen Pachtzeit und mit den Bedingungen des Pachtprotokolls nicht einverstanden und liess durch einen Klosterrichter vergeblich protestieren.
Nach Ablauf der Pachtzeit ksam es zu keiner Erneuerung des Pachtes, sondern der P. Prior Ämilian Hemauer auf dem Bogenberge nahm das Pfarrwiddum in eigener Regie für das Kloster.
Hiedurch kam der Wirt zu Pfelling in die größte wirtschaftliche Notlage aus den schon angegebenen Familienverhältnissen.
1743 waren im Frühjahre die Panduren und Kroaten in Pfelling gewesen und hatten dort schrecklich gehaust.
Für das Jahr 1745 scheint der Wirt mit dem Pachtschilling im Rückstand geblieben zu sein, was sich leicht erklären lässt, da in diesem Jahre Pfelling von den durchziehenden feindlichen Truppen zu leiden hatte, welche der Bevölkerung das Brod abnahmen und die Felder zertraten.
Dem Wirte als Kirchenprobst hatten übrigens die Böhmen auch noch die Kirchenkasse mit 20 fl. Inhalt geraubt und er sollte für den Schaden der Kirche aus seinem Eigenen aufkommen.
Prior Ämilian Hemauer machte bei der Übergabe des Pfarrwiddums geltend, daß das Holz auf dem Steinberge jetzt Pln. Zu 10,21 Tagwerk und die beiden Pointen Pnr. 414, 415a 414 zu 7,09 Tgw. Unterhalb des Holzes an der Straße nach Anning gelegen zur Pfarrkirche beziehungsweise zum Pfarrwiddum gehörten und widerrechtlich im Besitze des Wirtes Christoph Müller wären.
Er ließ nun aus der Waldung durch die Klosterleute 4 Maaß Scheiter, welche der Wirt abgeholzt hatte, wegführen und den Haber auf dem Point abmähen. Selbstverständlich liess sich das der Wirt nicht gefallen und es kam zum Prozess vor dem Gerichte Schwarzach.
Als Beweis, daß dem Wirte das Holz nicht gehören soll, wies P. Prior Hemauer einen Steuerextrakt von 1721 vor, vom Gerichte Schwarzach selbst unterschrieben, dass das Wirtshäusl Lehenshäusl ihm nicht gehörig, keinen Grund, also auch kein Holzwachs.
Der Erstrichter entschied: P. Prior hat den Steuerextract, aus welchem hervorgeht, daß dieses Holzwachs einmal zum Pfarrwiddumsgepäu gehörig und ein Pertinezacta und wismat gewesen. Daß aber P. Hemauer liten nicht zu contestieren bedacht und sich das debeo nicht mit dem voleo zu conjugieren wisse, cim reus, non actor litem contestatur.
Auf Vorladung erschein nun am 13. Februar 1748 der Grundherr der Hofmark Pfelling Abt Wilhelm II. von Gotteszell und sagt: Daß des Klosters Untertan Mathias Müller, Wirt zu Pfelling und nach Original aufgewiesenem Dokument bezeuge sich, daß ein strittiges Holzwachs schon vor vielen Jahren bei dem Müllergeschlechte hafte und dem dermaligen Inhaber pr. 1500 fl sind zugesprochen wurden und derselbe ein Erbrecht erhalten.
Der Wirt Müller wies auch einen Übergabeschein vom 29. Juli 1734 vor, worin vom Holzwachs expresse gesprochen wird. Das waren gewichtige Zeugenaussagen gegen den Prior und seine Behauptung. Damit war aber auch der aussichtslose Prozess für das Kloster Oberaltaich verloren.
Der Abt hatte zwar selbst einen sehr gelehrten Klosterrichter, liess sich aber durch den Prokurator Niggl von Bogen vertreten, der auch sonst der Bauernschaft von Pfelling Rechtsbeistand war und ihnen ihr Prozesse verspielen half.
Prokurator Niggl wendete nun ein: daß die Dokumente nicht vorm Schwarzacher Gericht aufgerichtet worden, sondern nur vom Kloster und dieselben wegen mangelden Consenses nicht giltig. Dann daß der alte Steuerextract vom Jahre 1622 und auch der jüngste vom Jahre 1721 von einem solchen Holzwachs nichts enthalten. (Was leicht erklärlich, da ja nach der Aussage des Abtes Wilhelm von Gotteszell erst durch den Kauf vom Jahre 1734 der Wirt fragliche Grundstücke als erbrechtlichen Besitz erworben hatte und derselb eben vorher nur lehensweise vergabt gewesen war. Der Verfasser)
Welches waren nun der rechtliche Besitzstand seit alter Zeit?
Im Jahre 1290 hatte der Hofmarksherr Heinrich der Jüngere seinen ganzen Besitz in Pfelling nebst den Dominkalrechten an seine Stiftung das Kloster Gotteszell geschenkt.
Sein Stammgut der Herrenhof ging nunmehr frei und ledig an das Kloster über mit samt der Burg und den dieselbe umgebenden Waldungen am Steinberg. Diese Waldungen waren für das Kloster von geringem Walde, da ja auch zum Urmaierhofe eine große Waldung gehörte. Der Abt von Gotteszell muss nach begründeter Vermutung die Waldung auf dem Steinberg seinen Lehensholden in Pfelling veräussert haben, so hat der Förg, der auch anfangs fast keinen Grund besaß vom Kloster einen Wald auf dem Greiberg ? erhielt (Siehe Geschichte des Urfars in Pfelling) Der vordere Teil des Steinberges hier Schneiderberg genannt, erscheint im Besitze von der eingegangenen Hausnummer 22, dem Bachbauernhof und ist auch vermutlich später vom Grundherrn am Abte von Gotteszell zu diesem Hofe geschlagen worden.
Dass aber der strittige Holzteil niemals zur Pfarrpfründe gehört hatte, ergibt sich aus dem Übergabeprotokolle des Pflegegerichtes Schwarzach vom Jahre 1609 betr. Pfarrwiddum Pfelling Extradition an Pfarrer Johann Rechlin. In diesem Protokolle werden sämmtliche Pfarrgrundstücke ausdrücklich aufgeführt und namentlich hervorgehoben, daß zur Pfarrpfründe Pfelling keinerlei Waldung gehöre, weshalb sich der Pfarrer alles Holz erkaufen müsse.
Von diesem Protokolle hatte P. Prior Hemauer keine Ahnung, sonst hätte er den leidlichen Prozess nicht vom Zaune gebrochen.
Es war auch ein schwerer Fehler, daß sich Abt Dominikus Perger nicht an den Prälaten von Niederaltaich in der Streitsache gewandt hat, dieser war ja Lehensherr der Kirche und Pfarrei und hätte über die Vermögensverhältnisse sicheren Aufschluss aus dem Klosterarchiv erteilen können.
Pfarrer Gogl hatte sich wie wir schon vernommen 1574 in einem Laudemiumsstreite an seinen Primarpfarrer den Abt Gregor Rieder gewandt und auf Grund des beim Kloster Niederaltaich liegenden Urkundenmaterials den Prozess gewonnen. Nie und nimmer hätte es das Kloster zugelassen, dass ihre Eigenkirche und Lehenspfarr geschädigt worden wäre.
Es kann also dem Abte Dominikus Perger und namentlich P. Prior Hemauer der Vorwurf gemacht werden, dass diesselben in dieser Streitsache mehr mutwillig vorgegangen. Hätten dieselben nach dem Grundsatze gehandelt, quidquid agis, prudenter ages et respice finem, so hätte sich das Koster Oberaltaich die Blamage ersparen können.
Möglich wäre es, daß aus dem genannten Margaretenholz der Schlossherr seinerzeit due Stämme zum neuen Kirchen und Pfarrhofbau abgelassen und dass der Pfarrer in früheren Jahrhunderten schenkungsweise einen Holzbezug erhielt. Dass auch derselbe nachdem der Wald mit den Besitz des Klosters Gotteszell übergegangen seinen Holzbedarf mit oder ohne Wissen des Abtes aus dem sogenannten Margaretenhölzlein deckte.
Es war ein schweres Übersehen, daß man bei Errichtung der Pfarrei dem künftigen Pfarrer keinen Wald zur Nutznissung überwies, sondern bloss Felder und Wiesen, da man doch aus Erfahrung wissen und einsehen musste, daß ihne jeglichen Wald ein geordneter Ökonomiebetrieb nicht möglich.
Die ganze Miser wegen des Pfarrhofbaues wäre nicht entstanden, wenn der Pfarrer selbst einen Wald gehabt, dann wäre die kleine Pfarrwohnung mit geringen Unkosten erstellt worden und die Pfellinger hätten nicht 120 Jahre zu warten gebraucht bis sie endlich wieder einen eigenen Pfarrer erhielten.
Nun wollen wir in dem Prozesse fortfahren.
Das Gericht Schwarzach lud aus der Pfellinger Pfarrmennige Zeugen vor. Deren Aussagen seien hier wiedergegeben:
- Es ist ja und wahr, daß eine Wirtssölde und ein Viertelhof eigenen Holzwachs hat.
- Ja und wahr, daß die alten Leute gesagt und solchen gehört worden, dementioniertes Gehölz zum Widdumgütl gehörig sei.
- Ja und wahr, daß das Pfarrwiddum für einen halben Hof beschrieben.
- Ja und wahr, daß nachdem die Stift sich anno 1745 beendet der Müller wegen dem von P. Prior abgefahrenen Holz seine Klage an gehörigen Ort moniert.
- Ja und wahr, hat ein Wirt nur ein Inlethäusl und nur das Schankrecht. Weder der Anwalt Projurator Niggl noch der Prior hatten vor allem Anfang an die Rechtslage klar erfasst. Pfarrvikar P. Ämilian Hemauer stellte Klage für das arme Gotteshaus Sct. Margareta, welchem das Holz angeblich eigen sei, wobei man sich darauf stützte, daß dieses Holz den Namen Margareten Holz führe.
Die Klage wurde vom Erstrichter Peter Paur in Schwarzach durch Entscheid vom 25. August 1750 abgewiesen, mit der Motivierung, daß P. Ämilian gar nicht berechtigt für die Kirche zu klagen, weil er allein nicht massgebend. Über die Hofmarkskirche zu Pfelling ist das Pfleggericht Schwarzach zur Vertretung zuständig und die Kirchenpröbst von Pfelling, die gar nicht gefragt wurden. Für das Pfarrwiddum könnte er nicht streiten, da ja gar nicht behauptet, daß dasselbe Eigentümer fraglichen Holzes sei.
Das Urteil ist unanfechtbar. Prokurator Niggl suchte sich nun aus der Schlinge zu ziehen, daß er die Einspruchsfrist versäumte, das war ein Trick von ihm, seine verlornen Prozesse den Einspruchstermin geflissentlich zu versäumen. So auch in diesem Falle. Erst 26 Tage nach dem Termin vom 25. August 1750 am 18. Oktober 1750 mithin nach Ablauf der sogenannten lapsa fatalia appelliert die Klagepartei bei der kurfürstlichen Regierung zu Straubing.
Die Klagepartei verlangte revisionsweise die resttitutio in integrum. Wurde aber durch Erkenntnis in zweiter Instanz abgewiesen. Darauf Beschwerde bei der Hofkammer in München. Der Zweitrichter rechtfertigte sich durch nachstehendes Schreiben:
Durchlauchtigster Churfürst! Genädigster Herr!
Euer churfürstlichen Durchlaucht hochlöbliches Revisorium haben auf Provocierendes Anlagen P. Ämilian Hemauers, Priors und Pfarrers auf dem Bogenberg dann zu Pfelling contra Mathiessen Müller, Wirt letzteren Ortes in puncto eines strittigen Holzwachses, wo anders sub praesentato 18. Februar dieses Jahres gnädigts anbefohlen, daß wir hierüber uns ratione decidendi nebst den actis einsenden sollen.
Diesem gnädigsten Geschäft denn gehorsambist nachzukommen.
So enthält sich das factum kürzlich schon in dermassen bewiesen der beständigten Akten primae instanz, daß der Prälat von Oberalteich 1746 Anfang der schriftlichen Requisition an das Pflegericht Schwarzach des Inhalts gestellt, daß ein Conventual und damaliger Prior auf dem Bogenberg und zugleich Pfarrer zu Pfelling der besseren Gelegenheit seinen zu solchen Pfarrzubau genossenen Widdumsbau durch einen bei erwähnten Gericht 1735 aufgerichteten Brief dem pfellingerischen Wirt Mathias Müller stiftweise überlassen. Dieser aber dem getroffenen Kontrakt zugegen diesen Widdumbau veröden lassen und der verursachte Schaden denn so Andere Forderungen schon 89 fl. 30kr. belaufen haben. Also ist das petitum an die Gerichtsobrigkeit dahin gestellt worden, den Stifter zur Abführung obiger 89 fl 30 kr. umsomehr anzuhalten, als derselbe mit seinen suchenden Ausflüchten ratione remporum umsoweniger annoch zu hören, weilen der dem Stifter vorgeschriebene setzte 14 tägige peremtorische Termin verstrichen sei. Nach welchem praeluminarium der Pfarrer von Pfelling via facti verfahren ist, und dem Müller 3 Maas abgestammtes Holz wegführen, nebenbei das angebaute Getreide angreiden lassen, in der kehr kenntlichen beflissenen Absicht, um dadurch derlei actus violentos illioitos sich einer Possession zu praevalieren und somit das actoris dem Müller zu überschreiben.
Da nun dieser wider solches gewaltiges Verfahren sich zu seinem Grund- und Erbrechtsherrn Herrn Prälat zu Gotteszell gewendet und solchen pro assistentia gebeten, welcher denn noch wider dies ausgeübte und dem Domino nachteiliche Unternehmen seines vermögens Summarum Prov. Tit. 10 art. 2 und 3. Gebührende Protestation eingelegt.
Also hat das Gericht Schwarzach selbst dem Pfarrer dieser massen verboten und bedeutet, quod processus nin fit ab executione inhoandus, sondern rechtliche Ordnung recht zu vollführen sei. Worüber sonach die acta primo mit den notdürfftigen Schlüssen instuiert und geschlossen seien.
Somit ist Abschied von der ersten Instanz interloquendo dahin gefasst worden: Formalia in Sachen zwischen dem P. Prior auf dem Bogenberg und Pfarrer zu Pfelling Ämilian Hemauer einer und Mathias Müller Wirt zu Pfelling anderseits in puncto eines strittigen Holzwachs und deretwillen von ihnen erster Sachens resumierung in judico possessionis bereits geführten prozess über hiemit nach erfahrener Überlegung der beiderseitig vorgebrachten Umständen, der besagte P. Prior mit erst berührten Sachensprozessresummierung abgewiesen Ihm anbei freigestellt, ob derselbe in petitorio mit der darüber geführten Weisung annoch ermangelnder deduction et in eventum conclusum, nicht bei Gericht einlegen wolle. Wozu ihm zu allem Überfluss annoch vier Wochen Termin, jedoch peremtorischer Kraft zubestimmt sein sollen.
Actum et puplicatum 25. August 1750.
Es hat aber erwähnter Prior und Pfarrer hinwieder zu und anhero die appelation ergriffen. Worauf diesorts ein Sachpressum vollführt und die acta einem Probereferenten zugestellt worden sind um Abstattung einer rechtlichen relation. Welcher denn selbe wiewohl weitsichtig und mit eingemengten teils poetischen Excursionen, wie einschluss des mehreren zu entnehmen ist, abgelegt und seinem unmassgeblichen Erachten, nachdem judicem 3 mo in der Hauptsache kein Termin, auch der Pfarrer von Pfelling sogar bei litis expens verfehlt hat.
Darüber das weitere in pleno die umständige propositio besprochen und folgender Abschied ergangen ist:
Promissis promttendis.
Soll hierauf confirmando zu Recht erkannt. Schin es ungesondert der eingeplanten appellation bei der von dem kurfürstlichen Pflegschaftsgericht Schwarzach als erster Instanz hierinfalls unter 22. Juni 1748 gepflogenen Verhandlung allerdings dergestalt gelassen haben, daß der Appellant on petitorio mit seiner Rechtsnotdurfft und es spe probation deduction und eventum conclusionos Schrift, habe termino drei Wochen peremtore zu erfahren schuldig sein soll. Expensis enterim suspensis.
Pupliciert 10. Octobr. 1751. Wobei es aber der Pfarrer von Pfelling mehrmals nicht bewenden lassen, sondern zu einem hochlöblichen Revisoren praesentate 4. 9bris 1751. Dann des von uns erlassenen Signationibus deciden […] den 6, ejusdem mensis et annimithin annoch intra fatalia seine Appellation eingereicht und vorgetragene gravamina hauptsächlich in dem remedio restitutionis in entegrum, minoribus et ecclesis geführt und um Resummierung des prozesses gebeten hat. Darob den zugegen nachkommende motiva decesionis nostrae angemerkt worden sind.
Primo. Ausgemachten Rechtes ist: Quod restitutionis remedium supponat justem possessionem et injustem ejusdem dejectionem ac laesionem. Sine quo praeexistente supposito, non potest competere beneficium in integrum, non nemo sine juris vol possessionis comodo destitutus restitutionem in integrum ?stere potest. Cap. 4. Des restitutione.
Gleich wie aber die sota primo eingehalten eidlichen Erfahrungen bestättigen, daß die Kirche zu Pfelling niemals im rechtlichen Begehren des strittigen Holzes, also die Kirchen rechnung kein Bewusstsein und Anregung hätt er machen müssen, nicht befunden, somit denn auch keine dejection oder laesion sich hat ergeben können. Privatio enis supponit habitum. Also kann auch der Pfarrer von Pfelling das remedium restitutionis mit Fug und rechtens nicht bedient und zwar um so weniger
Secundo, indem daß durch die Zweite Aussag sotus II. in specialiter an den Tag gelegt wird, daß der vorige Pfarrer von Pfelling P. Perger des Wirts seinem Vorfahren vor Einsturz des Widdumgutes, weil sie ratione dieser Stift nicht übereingekommen einen angezeigt hat. Notabene, jedoch behielt der Wirt das Holz questionis.
Zugestalt dann auch tertio hierum vermöge seines producierten und vom Kloster Gotteszell als Grundherrn errichteten Erbrechtsbriefes, worinnen das strittige Holzwachs zu der Pfellinger Taferne enthalten ist, titulustem possessionem für sich erprobt hat.
Quarto. Wenn durch dermaligen Pfarrvikar gebrauchten occasidicum Prokurator Nikl in Vollführung des Prozesses einige Versehungen und Fehler unterlaufen, so steht dem selben wider diesem der regresse bevor. Vide. B. Schmid Sam. 1. Contra 2. Und zwar:
Quinto. Erwähnter Pfarrvikar ihm durch eigenmächtige und violenter geschehen Holzabnahme eine erlangte possession träumen lässt, so ist aber mehreres in demselben Experti juris cumminis et Patyl, per tales astas vitiosos et ?iolentos kein statthaft possess erworben werden kann, sondern es heisst, qui nec clam nec precari possidet, possideat.
Sexto. Vermöge des Summarprozess 6. Titl. et 3. Art. Diese und alle andern dergleichen einem Tertio id est dem Kloster Gotteszell, qua Grundherrn dieses Holzes, quia ipsius interesse intervenerat, also praejudiciert sind. Glauben demnach in Sachen verhandelt zu haben, wie Rechtens ist, womit nebst Übersendung notu primo mit 84 Nummer, dann secundo testandi mit 6 Nummer zur kurfürstlichen höchsten Huld und Gnaden wir uns untertänigst empfehlen wollen.
Straubing, den 21. Aprilis 1752.
Unterthänigst, gehorsamst!
Vicedomus, Kanzler auch ander Anwalt und Räthe
gez.
Georg Franz von Geglern, Regelraths Senior.
Ihre churfürstlichen Durchlaucht wollen es bei der 20. August 1751 ergangenen Regierungserkenntnis belassen, anbei aber im Revision abtadeln weil durch die appellation arges und weiter kostbares Schriften notwendig geworden.
Wird geanthet.
29. April 1754.
gez.
Wilhelm von Sonnenberg.
In der Appellationsschrift des kurfürstlichen Landgerichtes zu Straubing war von einem Provisorium des Hofkammergerichtes München die Rede.
Dieses Gutachten ist sehr ausführlich und um fasst einen cm diken Band. Es ist mit Aufgebot aller juristischem Gelehrsamkeit angefertigt und hat offenkundig die Arbeit dem betreffenden Juristen sehr viel Spass gemacht. Ein Doktorandus mag sich den Band aus dem Staatsarchiv zu Landshut erholen und ihn zur Promotionsschrift benützen. Derselbe wird sicherlich zum summa laude sich den Doktortitel erwerben können. Hier aber seinen aus dem Gutachten nur einige Passus gegeben:
Hemauer hat sich zum Beweis dafür, daß das strittige Holz dem Wirte gar nicht gehöre, auf die Steuerextracte bezogen und auf die Aussage der Zeugen, dass das fragliche Holz Widdumsholz heiße. Darauf wendet das Gutachten ein: Der Steuerextrakt sagt nichts davon, daß das Holz dem Wirte gehöre, könnte auch einem andren gehören, der sich bisher nicht gemeldet.
Die Zeugen können nichts anderes bezeugen, als daß es Widdumsholz geheissen. Daraus ist wieder nichts zu schliessen, cum sola nominato nihil juris tribuat.
Der Einwurf, daß der Erbvertrag des Klosters Gotteszell mit dem Wirte wegen des Holzverkaufes nicht vor dem zuständigen Vogtgerichte Schwarzach genehmigt und somit auch nicht rechtsgültig sei, wird im Gutachten dadurch entkräftigt, daß die grundherrlichen Protokolle, wenn nicht rechtlich bestättigt, ein noli me tangere bilden.
Es scheint vom Advokaten eingerichtet als ob sie vom jus lignandi auch die Scheiter haben wollten. Es heisst in Sax. Lib. 4 Vandit Alexander cruces, altaria tum emerat, ipse prius unedere jure potest.
Soviel aus dem Gutachten des Münchener Hofkammerjuristen.
Was die Kosten dieses Gutachtens waren, verschweigt die Klostergeschichte. 100 fl. dürften nach Anschauung des Verfassers dieser Klostergeschichte nur ein kleines Duceur gewesen sein. Dann die Expensen für den Entscheid in zweiter Instanz. Jedenfalls musste der Castner des Klosters Oberalteich tief in die Kasse greifen.
Von den Expensen erster Instanz liegt eine Kostenrechnung zu den Pfarrakten datiert vom Pflegerichte Schwarzach vom 12. März 1750.
13 fl. 48 kr. wurden der unschuldigen Pfarrkirche aufgehalst. Der Advokat Nikl hatte in erster Instanz 46 fl. liwudiert. Der Wirt Müller hatte 108 fl. 3 kr. 3 hl. für seine Gänge und Unkosten verrechnet.
Jeder der einen Prozess verspielt sucht Ursache nicht bei sich und seiner Halsstarrigkeit sondern beim Gerichte und dem Advokaten.
Infolge des verlorenen Prozesses entstand zwischen dem Pfleger Pauer und Abt Dominikus ein sehr gespanntes Verhältnis Und immer kehrt in den amtlichen Schreiben des Abtpfarrers von Pfelling der versteckte Vorwurf wegen des verlorenen Prozesses.
Gerade Abt Dominikus musste doch einsehen, dass der Pflegerichter Pauer der unschuldigste Teil war. Unterm 28. Juni 1751 richtete er an denselben einen Gratulationsbrief, welcher hier folgt:
Hochedlgeborner, Besonders hochgeehrter Herr!
Euer hochedlgebohren werden mir erlauben, zur contestierung meiner Nachbahrlichen Dienerschaft bey des bereiths anruckheten hohen Namensfest den ohnermangelten glikh- wunsch mith aus…menter hochachtung und gebührentem respeck abstatten zu derffen. -der grundt güttige Gott wolle Eur hochedlgeohren dieses hochherrliche Nammens – festivität in unverrukthen wohlergehen, geglikthen friden un ruche zur meiner und dess mir anvertrauthen Convents von Chitl. Trost hinterlegen; Wormit zu derostetten Nachbarlichen affection mich höflichst empfelche.
Oberaltach den 28. July 1751.
Eur hochedl gebohren etc.
gez. Dominicus, Abba.
Offenbar hatte dieses Gratulationsschreiben den Pflegerichter Peter Paur sehr angenehm berührt. Derselbe stattet seinen Dank in einer eigenen Zuschrift dem Abtpfarrer Dminicus ab. Das Schreiben lautet:
Das Eur. Hochwürden auf Meine weinigkeit so weith reflectieren wollen, wir zu meinem Namenstag auf eine alzu Guetige arth zu Gratuliren, für soche Genad contestiere anmit Meine Gehorsamme Dankhbahrkeit, und wünsche alles vielfältig vermehrter entgegen, was mir so wollmeinent appeciert werden wollten. Und Euer Hochwürden nur auf spätheste Zeiten ohnunterbrochen vollkommenntes vergniegen verschaffen kann, mit der Versicherung, daß mit Meiner wahren Ergebenheit und gehorsamb: Meinerempfelchung ohnveränderlich verharren werde.
Euer Hochwürden
Gehorsamb: wahrer Diner
P. Paur Pfl.
verte.
Der Zimmerermeister in Straubing hatte dem Abte Schwierigkeiten gemacht. Das die Klosterleute von Oberaltaich die Arbeiten an der Pfarrkirche zu Pfelling die Zimmermanns arbeiten ausführten, Der Pflegerichter gibt dem Abte Dominicus auf der Rückseite des Briefes die Versicherung, daß er demgegenüber wie er es ohnehin von Amtswegen schuldig sei, die Oberaltaichischen Zimmerleut bay dieser Arbeit zu manutenieren wisse. Der Herr Abt möge nur, wenn Inen wirklich etwas in den Weg gelegt werden sollte, ihm nur Notiz geben wo der Hacken schon einen Stiel finden werde.
Dieser eigenhändige Brief des Pflegers Peter Paur von Schwarzach trägt folgende Adresse:
Dem Hochwürdigen in Gott, Hochgebohrenen Herrn, Herrn Dominco Abbte deß obl. Stäfft, und Closters Oberaltaich. Meinen Besonders Hochgeehrtisten Herrn. Oberaltaich.
Im übrigen hatte sich im Kloster zu Oberaltaich eine ganze Lage wegen des verlornen Holzprozesses geboldet. Und der böse Geist des Prokurators Nikl scheint nach Jahrzehnten noch im Prälatenzimmer umhergegangen zu sein und auch die Herrn Patres und Brüder in ihren Zellen mit schwerem Alp von Zeit zu Zeit gedrückt zu haben, wie sich aus einer Notiz des Pfarrers Josef Hofmann in dessen Saalbuch ergibt.
Pfarrer Hofmann liess sich nämlich von dem gelehrten P. Herman Scholliner eine Zierde der Geschichtswissenschaft, der 1779-1784 Praepositus des Priorates Welchenberg war und dort 15. 7. 1791 an Apolexie verstorben und begraben liegt nach der grossen Gedenktafel beim Eingange zur Kirche des hl. Mauritius, dahin gehend: Dass die Gegenpartei den Prokurator Nikl bestochen habe und geflissentlich den preemtorischen Termin versäumt habe. Nun die erstere Behauptung ist sicherlich nicht begründet, die zweite ist richtig. Es war da so eine Gepflogenheit des Advokaten, wenn er einen Prozess unwiederruflich für verloren ansah. Übrigens ist Pfarrer Hofman auch der festen Überzeugung, daß das strittige Holz einmal Pfarrpfründe gehört habe. Aber er gibt böswilliger Weise einen anderen Grund an für dessen Verlust, er schreibt nämlich: Vielleicht wollte es der verschlagene Monachismus der Herrn Benediktiner durch den geflissentlich, wie es scheint gemachten Verlust des obigen Pfarrholzes dahin bringen, daß kein Petriner sich mehr in Zukunft als Pfarrer in Pfelling halten, folglich ihnen diese Pfarrei desto sicherer verbleiben möchte. Mit dieser Anschuldigung tut Pfarrer Hofmann sicher und gewiss den Herrn in Oberaltaich das grösste unrecht und sei dem um die Pfarrei Pfelling so verdienten Abtpfarrer Dominicus und seinen Patres nachträglich Abbitte geleistet.
Pfarrer Hofmann schreibt in seinem Saalbuche dann weiters: Übrigens sagt man, daß der Akt dieser strittigen Holzverhandlung auf der Kanzlei zu Oberaltaich lige, welchen man notwendig einsehen muss, wenn man anders Lust hat, dieses verlorne Pfarrholz samt der Point zu vindizieren, um der Sache auf den Grund zu kommen, halt ich auch für nötig sich auch die Steuermatilal in Landshut aufschlagen zu lassen. Ich halte indessen weder Geld noch Lust hiezu, indessen hab ich nichts verschweigen wollen.
Den die Acten dieses merkwürdigen Prozesses wurden vom Verfasser dieser Pfarrgeschichte aus dem Turmverlies der Burg Trausnitz hervorgeholt und bis zur Evidenz nachgewiesen, daß nicht der Wirt Christoph Müller oder der Prälat von Gotteszell der Pfarrkirche das strittige Holz widerrechtlich abgenommen. Hätte Pfarrer Hofmann die Papiere des Pfarrarchivs durchsucht, so hätte er auch das Übergabeprotokoll vom Jahre 1609 gefunden, in welchem die Pfarrgründe im einzelnen aufgeführt und schon 150 Jahr vor dem Prozesse bemerkt: Waldung keinerlei vorhanden, weshalb sich der jeweilige Pfarrer alles Holz erkaufen müsse. Das war leider schon im Anfange so, und nicht erst er sondern alle seine Vorgänger mussten sich jeden Stecken Holz teuer kaufen. Das aber die sogenannte Point unterhalb des Gehölzes auch niemals zur Pfarrpfründe gehörte, hätte Pfarrer Hofmann bei der Beschreibung des Zehentbezuges es als auffällig erfinden müssen dass Pfarrer von Pfelling von jeher von dieser Point 10/10 Zehent bezieht, während er sonst meist nur 1/3 des Zehents geniesst. Die Point kann wegen des Zehentsbezuges nicht zur Pfarrpfründe gehört haben nach dem Grundsatze beneficiatus sibi ipsi non decimat. Also muss diese Point einem Zehentpflichtigen gehört haben. Wem? Sie gehörte zum Urmaierhof, dem Herrnhof des nachmaligen Hofmarksherrn von Pfelling. Von diesem Hofe und seinen Pertinenzenen dem Ufer, der Schmiede, der Taferne später hatte das Kloster Niederaltaich seit der Tassilonischen Schenkung her den vollen Zehentbezug, wie es in dessen Salbüchern heisst. In Pföling habenus de majori cura decimas indivisas.
Nachdem Pfelling ungefähr 1836-1250 dauernd mit Weltpriestern besetzt worden überliess das Kloster den ganzen Zehentgenuss von einigen Äckern des Herrenhofes und den zu demselben gehörigen Pertinezen wie der Taferne, der Ufersölde, der Schmiede dem Pfarrer. Vom Haupthofe behielt es den Grosszehent für sich, den Blut und Kleinzehent erhielt der Pfarrer. Dafür brauchte der Pfarrer von Pfelling kein jährliches Absent zu leisten, wie die übrigen Klosterpfarrer. Fragliches Holz und Feldgründe gehören also zur Villa Pfelling beziehungsweise dem Kloster Gotteszell.
Nach diesen langen Ausführungen verlassen wir den Prozess und gehen zu einem anderen nicht in der für den Prälaten Dominicus von Oberaltaich und Pfarrer von Pfelling unangenehmen Rechtsstreit über.
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Rechtsstreit des Pfarrers von Pfelling wegen Zahlung rückständiger Landesteuern und der Ludovikische Jahrtag.
Im Pachtvertrag des Vikars Gregor Amann mit dem Wirte Mathias Müller, abgeschlossen vor dem Pflegegerichte Schwarzach vom 5. Juli 1735 war unter den Pachtbedingungen folgender Passus enthalten: Drittens wüdtet de Stüffter auch eingebundten, vo bemeldtem Hydtengpäu alle Steuern und andere sonstige Forderungen (wenn dergleichen bgeht würden und soviel von einem Pfarrlichen Wydtengütl rechtmässiger Weise begehrt werden könnten) ohne des Verstüffter entgelt abzurichten. Gegen diesen Vertrag und seine klausulierten Bedingungen hatte Abt Dominicus nachträglich durch seinen Klosterrichter, wie es scheint vergeblich protestiert.
Vom Jahre 1746 ab, wo sich die Pachtzeit endete, nahm P. Prior auf dem Bogenberge die Widdumsgründe in Selbstbewirtschaftung.
Nun verlangte das Pflegericht Schwarzach vom Abte von Oberaltaich als dem wirklichen Pfarrer von Pfelling die Bezahlung der Steuern, welche früher der Wirt von Pfelling als Widenpächter entrichtet hatte, für die Pfarrpfründe und stellte ein unter dem 28. April 1751 verfasste Specification der landschaftlichen Prästande auf, nämlich für Getreidegeld, Herstattgeld, Fouragegeld für die Jahre 1747, 1748, 1749 und 1750, welche sich in Summa auf 17 fl. 17 kr. 3 hl. belief. Und im Austand geblieben und der Pflegerichter Pater Paur aus nachbarlicher Liebe ex propriis für den Abt vorgeschossen. Mit dieser Kostenrechnung war ein Schreiben verbunden, daß das Rentamt Straubing mangels einer Resolution die Abschreibung der Prästande in der Rechnung nicht passieren lasse und er der Pfleger den Ersatz der vorgeschossenen Steuersumme mit Androhung der Execution endlich verlange.
Abtpfarrer Dominicus hatte die Bezahlung der Steuern aus dem Grunde verweigert, weil sein Vikar jederzeit dem Herzoglichen Jahrtag in Deggendorf beigewohnt und die Pfarrpfründe Pfelling desshalb von der Bezahlung der Landessteuern befreit sei.
Es scheint sich bei diesem Jahrtag um ein Privilegium vermutlich Georg des Herzog Ludwig des Reichen von Niederbayern zu handeln. Demzufolge die Klosterpfarrer verpflichtet alljährlich am Vorabend die Vigil zu singen und am nächsten Tag dem Jahrtag anzuwohnen. Dabei wurde auch das Kapitel abgehalten. Es mussten also die betreffenden Geistlichen schon einen Tag vorher nach Deggendorf reisen und dort übernachten, was selbstverständlich mit Unkosten verbunden. So dass der Beitrag, den die jährliche Landessteuer ausmachte als der drauf ging. Pfarrer Hofmann schreibt in seinem Saalbuche, dass dieser Ludovicischer Jahrtag, bei welchem er unentgeltlich eine Beimesse zu lesen hatte, aufgehoben worden um den Pfarrern nicht unnötige Kösten zu machen. Pfarrer Hofmann berechnet seine Auslagen auf 5 fl. für Zehrung und Übernachten. Der Jahrtag fand alljährlich am 8. Oktober statt. Nachdem aber die Steuer damals 14 fl. schon betrug meint derselbe es wäre doch besser gewesen, wenn der Ludovikische Jahrtag geblieben, da er als gefeite Person, wenn er die Ökonomie selbst betriebe von den onera befreit geblieben wäre. Mit der Abhaltung des Jahrtages in Deggendorf war dann auch das Kapitel verbunden. Nachdem der Jahrtag 1789 aufgehoben schreibt Pfarrer Hofmann wurde auch der Kapitelstag nicht mehr gehalten.
Pfarrer Hofmann hatte von der Entstehung und der Abhaltung dieses Jahrtages wie wir gesehen genaue Kenntniss, das nähere ergibt sich aus dem Streitakt des Abtes Dominikus, in welchem wir nun fortfahren wollen.
Auf die Androhung der Execution von Seiten des Schwarzacher Pflegerichtes wandte sich Abt Dominicus in einem Schreiben vom 17. Mai 1751 beschwerend an die kurfürstliche Regierung zu Straubing. E führt in demselben aus: Daß der Pachtvertrag seinerzeit ohne sein Wissen mit verschiedenen Klauseln abgeschlossen worden sei. Und nun das Pflegericht Schwarzach von seinem Vikar alle Jahre die Bezahlung aller Anlagen unter Androhung der Execution verlange, welche zu leisten er nicht schuldig: Wann nun gnädigster Herr, Herr aller Widdengüter von des Landesherrn oneribus befreyet, daß sye dem sogenannten herzoglichen Ludovicianschen Jahrtag alle Jahre fleissig beywohnen solte: auch solches von obigen Pfarrvikario noch jederzeit beschehen ist, heren gegen ein stüffter ex contractu locationes conductienis dem locarori sein Recht keineswegs zu beschweren vermögend ist., resolutio enim Jure, revolvit et Jus accipientis. So demnach stölle an Euer Churfürstlichen Drchl. mein homine Pfarrvikry, qua parochus Installatus daß diermütigste anlangen, Höchstdieselben geruhen, erdeutten Pflegegerichte den genädigsten auftrag thun zu lassen, daß aelbes nit nur mit der minitierten Execution einhalten sondern das Widdumsgutt gleich Pfärrern ex allatis motivis, wie jederzeit vor dem Stüfter es gwest, von dergelichen anlangen frey und unangefochten zu lassen, welches umb so mehr gerecht und billig, also ansonsten genommene Installation ohne Effect were. Womit zur höchsten Huld und gnade mich diemitist empfelche.
Oberalt. Den 15. May 1751.
Die Regierung in Straubing forderte nun zunächst den Pflegerichter von Schwarzach zu einem Bericht in dieser Sache auf, welch dieser auch in einem8 Seiten langen Elaborate unterm 25. Juni 1751 erstattete.
Die Kurfürstliche Regierung teilte dem Abte Dominicus diese Rechtfertigung des Schwarzacher gerichtes mit einem Schreiben vom 5. July 1751, in welchem ausgeführt wird, daß sie nicht finden könnte, daß der Beamte bei berührter Beschaffenheit unrecht gehandelt, ausser Ihr habt in facto ein anderes weiters zu erwidern.
Jetzt reichte Abt Dominicus seinerseits einen 17 Seiten langen Remonstrationsbericht wider das Pflegegericht Schwarzach ratione des Pfarrwidensguts Pfelling unterm 19. Juli 1751 bei der Regierung zu Straubing ein, in welchen er Punct für Punct den Bericht des Pflegers Peter Paur zu widerlegen sucht.
Diese Widerlegungsschrift sandte mit einem Auftrage vom 4. August 1751 die Regierung an den Pflegerichter Paur in Schwarzach nachstehenden Inhalts:
Maximilian Josepg Churfürst.
Aus nebenliegender Abschrift ist mit mehreren zu ersechen, was das Closter Oberaltaich wider dich wegen dem Widengütl zu Pfelling, weithers anher gelangen lassen. Wie nun die Sach in einen Strit und weitschichtigkeit gezochen werden will. Also hast du, wie und welcher gestalten du amthalber hierin fahls fundiert seyest mit umbständen anhero zu berichten: umb sodann an unser Hofkammer in München ratione consensus die acta der weitheren resolution verfahrungswillen ybersendet werden chönen.
Seit atdetera 4. August ao. 1751.
Canzlei Straubing ans Gericht Schwarzach also abgegangen.
Dem Pflegerichter Paur in Schwarzach scheint die Sache sehr peinlich geworden zu sein. Derselbe richtete nun zunächst an den Klosterrichter von Oberaltaich unterm 04. August 1751 ein Ersuchsschreiben, es möchte der Herr Prälat ihm abordnen zu einer Besprechung in betreff der Angelegenheit der prästanda vom Pfarrwidengspäu in Pfelling, daß die Differenz mit dem löblichen Closter Oberaltaich völlig behoben werden könnte.
Die Streitsache setzte sich fort und kam vor die Hofkammer in München.
Am 20. März 1757 gab die Regierung in Straubing dem Abte Dominicus Kenntniss vom Hofkammerbescheide, welcher folgenden Inhalt hat:
Hochwürdiger in Gott! Wohledelgebhrner, Besonders Hochgeehrter Herr Nachbar!
Ihre Churfürstlichen Drchl. Haben auf Meine unterm 18. Jenner ferthigen Jahrs gehorsambst erstatteten Bericht mit mehreren ersehen, was es mit dem von dem löblichen Closter Oberaltaich Genedsenten Widtenpau zu Pfelling und hievon pur wegen Beywohnung der Herzoglichen Jahrtägen abzuraichen verwaigerden Landtherrlichen oblagen für eine Beschaffenheit habe. Gleichwie nun einesteils Bereitts eine ausgemachte sach, daß die Herrn Pfärrer oder andere geistliche Personen von denen oberibus realibus ob ihren besitzenten Widtumgütern ratione Beywohnung der Herzoglichen Jahrtägen, da besonders hierbei zu bemerken verdiente, daß von Höchst gedacht Iro churfürstlichen Drchl. Geehrttisten chrfstl. Vorfahrer dem Churfürsten Maximiliano anno prime bey dem in ao. 1612 gehaltenen Landttag ausdrukhentlich vorbehalten worden, daß auch sogar von denen Clöstern incorporierten H. Pfärrer das Jäger und Nahtzihlgeld annoch erholt werden solle. Anderenthails unter dem Namen Withumsgueth offtermals andere Gattung genutzt und genossen werden, so die qualität eine wahren Widtumsgueths keineswegs begriffeten, sondern auf eine sonstige arth erschlichen oder mehr zusambengeworfener unter den Pfarrwidthen eingeschalte guether, somit aller Landtsherrlichen prästandis ohnedem unterworffen seyen. Also gedenkhete mehr höchst ersagt Ihro Churfürstlichen Drchl. von erhollung derliy oblagen ob dess Löbl. Closters Oberaltaich vorschreibenden Widenguerth zu Pfelling, gleich es bis ad annue 1746 ununterbrochen geraicht worden, inssolang und vill nit abzuweichen, bis nit von da aus sattsam probiert und dargethan seye, das sothanes gueth schon ex fundatione her und allzeit in der qualität eines Widtumgueths gestanden, nit minder durch des Vlosters oder Herrn Pfärrvicarii gebrödte Ehehalten durchgehens gehauset und gepauet worden seye. In welche, fahl, und da sich beede puncten richtig zu sein gründteten, höchstdieselbe zwar solchesgueth mit errichtung der Fourage Anlagen Befreyet lassen werdten, jedoch hatte dieses nur in solange Blas also lange es mit den Gebrödten Ehelhalten des Closters oder ihres H. Pfarrvicarii selbsten versehen wird. Allermassen bey veranlassung dessen an jedermand und anderen auch sothanes onus unwidersprechlich getragen werden müsse. Ich hab daharo Euer Hochwürdten ein solches in Crafft des sub dato 1. und präs. 18 passato an mich ergangenen gdisten Hofkammer befelchs , zu Nachricht mit dem Anhange zu notifizieren‚ daß dieselbe über obige umständt deren Schriffl. Erleutterungen gndst. mir anvertrauthes Rentambt der weitheren dirigierungswill anhero überschreiben soll, Inmassen auch sub hodierno das behörige anbefolchen worden ist.
Göttl. Onschurz anbey alles, mich aber zugleich höfligst empfelchend.
Straubing, dem 10. Merz 1757.
Churfürstl Drchl. in Bayern würklicher Cammerer, Rgts Rhat und
Rentmeister. Meines Besonders hochgeehrten Herrn Nachbars aber dienstbeflissener
gez.
Franz Xaver Stefan von Lerchenfeld.
So endete dieser Rechtstreit nach zehn Jahren wiederum zu Ungunsten des Abtes Dominicus als Pfarrers von Pfelling Derselbe machte zwar als Verwaltungssache dem Kloster keine Kosten, aber Schreibereien, Ärger ‚Verdruss und Enttäuschung brachte er für den Abt genug. So freundlich auch das Schreiben des nachbarlichen Freundes des Herrn Abtes des Herrn von Lerchenfeld auch sein mochte, der bitter Bille in verzuckerte Redenarten zu hüllen verstand. Im Übrigen so fein sind die Herrn Rentbeamten nicht mehr, wie der Rentmeister von Straubing.
Die ganze Streitsache hatte auch zum Schlusse wenig Bedeutung mehr.
Abtpfarrer Dominicus hatte unterm 20. März 1753 durch seinen bevollmächtigten Vikar P. Ignaz Oberhofer Prior auf dem Bogenberg vor dem Pflegegerichte Schwarzach einen neuen Pachtvertrag mit dem Förgen Georg Radlbeck geschlossen, demzufolge die Widdumsgründe demselben auf 12 Jahre im den Pachtschilling von jährlich 45 fl verstiftet werden sollten. Im Pachtprotokoll war eigens ausgemacht‚ daß der Pächter die stehende Steuer und andere Forderungen nach der vorig letztmaligen observanz und tenor, das unter dem 5. Juli 1738 errichtet worden zu tragen habe. Somit kam der Hofkammerentscheid reichlich zu spät.
Was war dagegen noch zu machen?
Prior Ignaz Oberhofer legte denselben dem Klosterrichter Lettenpauer zur gutachtlichen Äusserung vor, der nachstehende Ratschläge gab:
Ihrer Hochwürden Herr Prior!
Belieben aus Beilag zu ersehen, daß wegen dem Pfellinger Widdumsgueth 2puncta zuerproben: daß es ex fundatione ein Widdumguett seye, und in solcher qualtät aines verblieben: dan dieses durch die gebrödte Ehehalten durchghens id est perpetue gepauet worden, ausser dessen were seit 1746 das Fourgae und Anderes Geldt zu erlegen: ich glaube, daß wir seuth der letzten Verstüftung gar nichts schuldig …, wann man mit Herrn Pflega kommissario selbst aufrichtig reden Thäte. Er würde in gütte schon einschlag geben.; erwarte also die Bedenken und motiva. Mit aller Hochachtung verharrender.
Oberaltaich, den 30. Merzen 1757.
Euer Hochwürden
Dienst Gehorsamer
gez.
Lettenpaur, Hofrichter.
Ein weiterer Schriftverkehr liegt nicht mehr in dieser leidigen Sache vor. Sie scheint eingeschlafen zu sein.
Bei diesen unangenhemen Prozessen mag Abtpfarrer Dominicus gar oft, wenn dem die Pfarrei gar soviele Sorgen und Entäuschungen brachte, ausgerufen haben. Et ne nos inducae in tentationem, sed libere nos a malo scilicet ab cruce parochiae Pfellingensis.
Etwas freudiges sollte er jedoch erleben.
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Das wuntertätige EcceHomobild.
Auf dem Schrott des Iglbergerhofes befand sich ein hölzernes Ecce Homo status in fast Lebensgröße. Der Heiland gefesselt und mit Wundmalen an den Händen und Füssen und an der Seite, was ein Anachronismus ist, da der Herr erst die Wunden bei der Kreuzigung erhielt und nicht bei der Vorstellungen das Volk durch Pontius Pilatus schon hatte. Die Augen des Herrn sind gross mit sanftem Blick. Die Figur ist mit einem rotten Spottmantel vollständig eingehüllt aus Stoff.
Von diesem Eccehomobild wird nun folgendes berichtet: Eine Person war vom bösen Feind besessen und gequält. Durch den vertrauensvollen Aufblick zum Heiland wurde sie von ihrer Plage befreit. Der Vorfall rief selbstverständlich grosses Aufsehen hervor. Der Herr Abtpfarrer Dominicus berichtete an das Ordinariat Regensburg und die Staue wurde unter Prozession in die Pfarrkirche feierlich übertragen. cra 1753 unter P Godehard Seydl. Es verlobten sich viele zu dem wundertätigen Bilde und wurden Votivtafeln an dasselbe gehängt und Geldbeträge geopfert, welche der Pfarrer an sich nahm.
Der Staatsomnipotentismus nahm sich dieses Geldes, das nicht ordnungsgemäss verrechnet worden war, an. Und der Pflegerichter Paur in Schwarzach richtete an den nicht verantwortlichen Abten Herrn Johann Evangelist Schiferl in Oberaltaich unterm 8. May 1760 nachstehendes Mahnschreiben:
Hochwürdigster in Gott HochEdlgebohrner, Besonders Hochgeehrtister Herr Prälat!
Es hat sich Bey der Unlangst Vogangenen aufnamb der PfarrGottshaus Pfelling erschen Rechnung Geäussert, wasmassen von Herrn Priori am Bogenberg, zur Zeit selber erwehnte Pfarr zu versehen hatte. Von der daselbst eingefihrten Wunderthättigen Bildnus des Heylandts des eingegangene Opfer Privative erhoben und unwissend zu wessen ende Verwandt worden, Ich stehle dahero Vom Gottshaus Administrations wegen an Euer Hochwürden das Amtl. ersuechen, sothanes Opfer Nunmehro fördersamst aufzaigen zlassen, Umb auf dem Lagale sich äusserten Verwandtungsfahl, selbes diesem ohnehin Erarmbten Gottshaus zur Rechnung zu Bringen zu können. In wahrer anhoffnung mich in Huldt Ergebist empfilche.
Schwarzach den 8. May ao. 1760.
Churfüstl. Drchl. In Bayern Rhat Pflgghrt. und Castner und Amt Commissarius, dann Preu Verwalter hieroben, Euer Hochwürden aber, Schuldt Ergebister gez. P. A. v. Paur Pfl.
Abtpfarrer Dominicus war bereits seit zwei Jahren in der Ewigkeit. Er hatte sicher die wenigen Opferheller, welche eingegangen zum Besten des Margaretengotteshauses verwendet. Die Pfarrei Pfelling war dem Weltpriester Stefan Pflanzelt vom Kloster Niederaltaich übertragen worden, der sie zunächst ab 26. Juli1758 als Provisor versah. Abt Johann Schiferl ging die ganze Mache nichts an. Was er der Staatskuratel für eine Antwort erteilt hat, ist nicht bekannt. Wenn er den Pflegerichter Peter Pauer eine Rückantwort erteilen liess, so konnte dieselbe nur lauten: Ich weiss nichts von der Sache meines verstorbenen Vorgängers ich kann ihn auch nicht aus der Gruft citiren sondern nur mit Inbrunst mit meinen Brüdern beten: Requiem aeternam donna ei Domine et lux perpetua luceat eis
In der Pfarrkirche wurde ein eigener vierter Altar an der Seitenwand aufgestellt.
Bei der Visitation der Pfarrei Pfelling am 19. Juli 1785 durch seine Excellenz den Erzbischof Max Prokop Grafen von Törring von Freising und zugleich Bischof von Regensburg wurde abgeordnet, daß das wundertätige Christusbild an der Seitenwand auf einem Postamente aufgestellt werden solle, auch die Votivtafeln an der Wand sollten angeheftet werden. Die gleiche Verfügung erging wegen der Leonhardistatue. Die Votivtafeln so interessant dieselben für den Heimatgeschichtsforscher sind natürlich schon längst verschwunden. Es hat ja auch Pfarrer gegeben, die in ihrem Unverstande dazu beihalfen, solche Beweise ländlichen Aberglaubens, wie sie in ihrem aufgeklärten Sinne glaubten als unnötige Verschandtelung der Kirche hinaus zu werfen.
Die hiesige Bevölkerung hatte bislang überhaupt keine Erinnerung an das wunderbare Heilandsbild bewahrt. Was wohl darauf zurückzuführen ist, daß die staatlichen Verordnungen der Aufklärungszeit vom Jahre 1803 gründlich und unter Strafandrohung mit dergleichen Dingen aufzuräumen suchte. Es wurden alle Kreuz und Bittgänge abgeschafft, mit Ausnahme der Fronleichnamsprozession und den obligaten Bittgängen am Markustage und der Kreuzwoche. Der Zulauf des Volkes zum wundertätigen Heylande in der Pfarrkirche zu Pfelling von auswärts dürfte damit sein ende gefunden haben.
Die Eccehomostatue ist jetzt im Chore auf der Evangelienseite an der Wand auf einem Postamente aufgestellt und der liebe Heiland schaut mit seinen weichen, offenen Augen hernieder, mit der nämlichen Wehmut, mit der er einst seinen ungerechten Richter und ein undankbares Volk angeblickt haben mag. Die Zeit, da Abt Dominikus Perger von Oberaltaich die Pfarrei Pfelling inne hatte war für das ganze Land Bayern und für die Pfarreien eine sehr traurige. Es wütete im Lande der sogenannte österreichische Erbfolgekrieg. Über welchen in Kürze in dieser Pfarrgeschichte da er auch die Umgebung von Pfelling schwer betroffen etwas niedergeschrieben werden soll.
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Der österreichische Erbfolgekrieg 1742-1745.
Es kann natürlich im Rahmen dieser Pfarrgeschichte nicht tiefer in die Entstehungsursache dieses unseligen Krieges näher eingegangen werden, nur soviel sei hier dem Leser mitgeteilt, daß Kurfürst Karl Albert VI. von Bayern (1727-1777) als Gemahl der österreichischen Kaisertochter Maria Amalie (seit 1772 mit ihr verheiratet Anspruch auf den österreichischen Kaiserthron erhob. Darüber kam es zum Kriege zwischen Österreich und Bayern. Der österreichische Feldzeugmeister Wurmbrand rückte im Frühjahr 1742 mit einer starken Armee gegen Straubing heran, und forderte die Stadt am 20. März zur Übergabe auf. Jedoch der Bürgermeister Turnitzen umgeben von den Ratsherrn erklärte dem parlamentär, daß die Stadt bis aufs äusserste verteidigt werden würde. Und wirklich hielt die tapfere Bürgerschaft dem Sturmangriffe am 6. April 1742 stand, so daß der österreichische Heerführer am 11. April sich unverrichteter Dinge von Straubing mit seinen Panduren und Kroaten (einem aus dem schlechtesten Gesindel zusammengesetzten Reitern) nach Plattling zurückzog. Während der Belagerung Straubing war das Donauufer vom Feinde besetzt und Pfelling litt sehr unter den barbarischen Reiterscharen. Jede Kommunication zwischen dem rechten und linken Donauufer war unterbunden, wie sich aus den Einträgen in der Pfarrmatrikel, die von der Hand des P. Cajetan Friedl, der damals die Pfarrei versah, erschliessen lässt. Es konnten mehrere Kinder nicht in Pfelling getauft werden, weil eben das Ufer in Pfelling gesperrt war.
So musste das Kind der Taglöhnereheleute Mathias und Elisabeth Dobler Maria dessen Patin Eva Schemerin Ausnahmbäuerin von Entau nach Irlbach 24. März 1742 verbracht werden und wurde dort von Herrn Pfarrer Johann Georg Stigl getauft. Weil die kaiserl. und kurfürstl. Regierung zu Straubing die Überfuhr über die Donau wegen der Feinde, die unablässig und in großer Zahl auf dem jenseitigen Ufer der Donau hin und her ritten unter Todesstrafe verboten hatte, damit sie nicht dieses Waldtal wiederholt überfallen könnten.
Daher rühren vermutlich die kleinen Hufeisen, welche bei Aushebung des Entaugrabens seinerzeit gefunden wurden.
Die Bevölkerung Entaus war vor dem Feinde über die Donau in die jenseits gelegenen Ortschaften geflohen, was sich aus folgenden tragischen Todesfall erschliessen lässt. Der Eintrag in der Sterbematrikel von der Hand des sprachgewandten P. Cajetan Friedl in lateinischer Sprache lautet:
Anno 1742 7. Aprilis Septus est Joannes Englram, Solutus Andreas Englram et Annae uxoris ejusdem Solium reriquit, ex Entau in Lieberting profugus, tanaroum universalis generis humani jostis, scilloet mortis sequaquam effugere portuit, quia ipsi Subito in Lieberting malo consepte ultimam permaysin ibidem obtigit. Mortuus est sine praeviis Sacramentis mprbo aetatis Sume 10 annum. Zu Deutsch: Am 7. April 1742 ist begraben worden Johann Englram, ledigen Standes, ehelicher Sohn des Andreas Englram und der Anna dessen Ehefrau, Bauers von Entau, welcher mit der ganzen Familie vor dem Feinde flüchtend die heimatliche Scholle verliess und sich aus Entau nach Lieberting begab. Indessen konnte er nicht dem Bogen des allgemeinen Feindes des Menschengeschlechtes nämlich dem Tode entrinnen, weil er plötzlich in Lieberting von einer Krankheit ergriffen wurde und ihr dortselbst eine Paralyse zustiess. Er starb ohne vorher mit den Sakramenten versehen worden zu sein im zehnten Lebensjahr. Die Familie Englram war in Entau auf dem Hofe jetzt Hausnummer 58 (Sichelstiel). Nach dem baldigen Abzuge der Österreicher kehrte die Bevölkerung von Entau zurück. Am 26. April wird ein zweijähriges Kind des Bauern Englram begraben, wohnhaft in Entau. Zur flüchtigen Familie Englram gehörte der 98jährige Großvater, der verwitwete Ausnahmbauer Mathias Englram, der 14. Mai 1742 in Entau verstorben war mit allen hl. Sterbsakramenten versehen. Was der alte Mann
[Fehlstelle, Seite 142 fehlt]
Daß ihm der König von Frankreich den Oberbefehl über die Franzosen übertragen. Der Marshall entgegnete, er sei von seiner Regierung angewiesen in der Defensive zu bleiben. Der franz. König Ludwig XV. hatte Eckel vor jedem Regierungsgeschäfte und frönte ausgesuchtester Wollust. Seine Minister waren des Krieges müde und wollten nur den Schein vermeiden als würden sie den Kaiser seinen Feinden preisgeben.
Die Straubinger blieben also ohne Hilfe auf sich selbst angewiesen.
Inzwischen hatte andere entscheidende Ereignisse auf den Fortgang des Krieges eingewirkt. König Georg von England als Oberbefehlshaber der sogenannten pragmatischen Fracktion, welche sich zur Aufrechterhaltung der Ansprache des habsburgischen Kaiserhauses gebildet hatte, ihm der Kaiserin Maria Theresia und ihrem Heere an Hilfe. Die Franzosen waren am 27. Juni 1743 bei dem Dorfe Mettingen unweit Seligenstadt geschlagen worden und der alte Marschall Herzog von Nöalles hielt es für geraten sich mit 50 000 Franzosen über den Rhein zurückzuziehen. Der franz. Marschall Broglie der zum Entsatze Straubings mit der bayer. Armee heranrücken sollte hatte indess Luft bekommen und hat glücklich mit seinen Truppen die französische Grenze erreicht. Der Kaiser Karl Albert VII. suchte nun England von Österreich zu trennen und trat mit König Georg II. in Unterhandlungen. Dieser verlangte von der österreichischen Regierung, daß sie mit Bayern einen Neutralitätsvertrag abschliessen sollte. Maria Theresia ging ganz unwillig auf den Vorschlag ein und nur deshalb, weil sie ohne Englands Beihilfe den Krieg nicht zu einem erwünschten Ende führen könnte. Noch am Tage des Dettinger Treffens wurde der Neutralitätsvertrag zwischen dem Bayer. Feldmarschall Sekendorf und dem österreichischen Heerführer Khevenhüller im Kloster Niederschönfeld bei Neuburg a/D. unterzeichnet. Nach demselben konnte Seckendorf die bayer. Truppen in die Markgrafschaft Brandenburg-Ansbach zurückführen, musste aber alle von den Bayern besetzten Plätze an die Österreicher ausliefern.
Mit dieser amtlichen Botschaft, daß der Waffenstillstand geschlossen sei, traf der bayer. Generaladjutant Graf Rambaldi in Straubing ein.
Die patriotischen Bürger der Stadt waren über diese Abmachung sehr erbittert und überhäuften Rambaldi mit derben Schimpf- und Fluchworten, obgleich er ihnen die Folgen der für Bayern verlorenen Schlacht bei Dettingen auseinandersetzte. Unwillig öffneten sie den verhassten Österreichern ihr über vier Wochen tapfer verteidigten Tore. Am 19. Juli verliess Oberster Gautier mit den Franzosen die Stadt und zog an den Rhein.
Der österreichische Befehlshaber. Oberstlieutnant Sartori, erpresste von den Straubingern die damals ungeheure Summe von 125 000 Gulden.
Nachdem am 30. August 1743 auch die Festung Ingolstadt gefallen, war ganz Bayern unter die Botmässigkeit Österreichs gebracht und wurde von österreichischen Beamten wie eine Provinz verwaltet. In allen Städten lies sich Maria Theresia im September 1743 von den geistlichen und weltlichen Ständen huldigen sowie von ihren Beamten und ihrem Bildnisse, die damit verbundenen Festlichkeiten und Gastmähler, sei von den österreichischen Beamten ange?rünet worden waren, mussten die einzelnen Stadtgemeinden bestreiten.
Als Statthalter über Bayern wurde der Graf Johann Abten von Goes eingesetzt, der seinen Sitz in München nahm.
Indess entstand Bayern und seinem Landesherrn eine Hülfe in dem Proteste gegen die Vergewaltigung des Kaisers und seines Landes. König Friedrich II. von Preussen protestierte gegen die Erwerbung Bayerns durch Maria Theresia, weil dadurch Österreich zu mächtig würde. Der Krieg nahm seinen weiteren Fortgang. Auch Frankreich sprang in die Schanze wiederum. Am 20. Januar war Karl Albert. Schon seit Jahren schwer leidend, erst 48 Jahre alt in den Armen seiner Gattin der österreichischen Kaisertochter Amalie gestorben.
Es hatte seinem 17jährigen Erbprinzen Max Josef den Friedensschluss angeraten. Vor seinem Hinscheiden zog er die Hände seiner Kinder an seine welken Lippen und flüsterte die Worte: Meine armen Kinder, mein armes Vaterland, verzeiht einem armen Vater!
Der Krieg fand seinen Fortgang, vor allem durch die Einflüsterungen des Preussenkönigs. Maria Theresia liess Bayern Friedensvorschläge unterbreiten., wenn es dem Bunde mit Frankreich und Preussen entsage. Max Josef die Pragmatische Sanction unterzeichne und ihrem Gemahle Franz von Toskana deine Stimme bei der Kaiserwahl gebe. Max Josef entgegnete ohne Wissen seiner Bundesgenossen werde er niemals einen Sonderfrieden abschliessen.
Der Krieg setzte sich fort. Batthiani marschierte im März 1745 mit 3200 Mann in drei Kolonen bis Passau, Schärding und Braunau über den Inn nach Niederbayern. Die bayer. Und französischen Generale begingen den alten Fehler, daß sie ihre Truppen, die in langer Linie auf vielen Plätzen zerstreut waren, bei der Ankunft des …genres nicht zusammenzogen. General Bärnklau ging mit 3000 Kroaten und Husaren auf Pfarrkirchen los, wo sich der bekannte Major Oschray mit 500 Mann zu Fuss und 200 Dragonern unter Rittmeister Kuckner festgesetzt hatte. Die Bayern verteidigten sich mit verwegenen Mute; bis sie von allen Seiten umrungen in die Flucht geschlagen wurden. Im Schlosse zu Griesbach wurde die ganze Besatzung zu 600 Mann am 24. März 1745 nach hitzigem Gefechte von den übermächtigen Österreichern zur Kapitulation gezwungen.
Mit dem Hauptteil des Heeres rückte Batthiani gegen die Stadt Vilshofen vor, wo 3000 Bayern und Hessen lagen. Nach kurzer aber lebhafter Beschiessung der Stadt 28. März kamen die Befehlshaber auf Betrieb der Einwohner überein, sich zu ergeben. Während der Unterhandlung stürzten die wilden Panduren und Kroaten in die Stadt und plünderten unter grausamen Gewalttaten alle grösseren Häuser. Die Bayern und Hessen ergaben sich kriegsgefangen.
Die bayrisch-französischen Besatzungen in Landau, Dingolfing und Straubing erkannten, daß sie sich einzeln gegen den weit überlegenen Gegner nicht behaupten könnten und sogar sich über Landshut hinter die Amper zurück. Den Österreichern stand der Weg nach München offen. Der Kurfürst Max Josef wanderte mit dem Hofstaat nach Augsburg. Nach wenigen Wochen war nun Bayern fast ganz in der Gewalt der Österreicher und Batthiani liess sich nur durch Bitten der Kaisermutter Amalie bewegen, München nicht zu besetzen.
Während des Vormarsches der Österreicher an die Amper hatte Max III. Josef die Unterhandlungen mit Maria Theresia wieder aufgenommen und hiezu wurde die neutrale Reichsstadt Nürnberg vorgeschlagen, der Verhandlungsort von Maria Thersia abgelehnt.
Der definitive Friede wurde am 22. April 1745 in Füssen zwischen dem gewandten österreichischen Diplomaten von Colleredo und dem Obersthofmeister von Fürstenberg, des Kurfürsten Max von Bayern Vertreter unterzeichnet. Maximilian ernannte die Pragmatische Sanktion und das Recht Maria Theresia zur Ausübung der böhmischen Kurstimme zu, verzichtete auf das von den Franzosen in Braunau … eroberte Vorderösterreich und versprach, bei der nächsten Kaiserwahl dem Grossherzog Franz von Toskana, dem Gemahl der Maria Theresia seine Stimme zu geben. Bis zum Vollzuge der Kaiserwahl solle Ingolstadt von neutralen Truppen, Braunau und Schärding von den Österreichern besetzt bleiben. Alle konfiszierten Güter bayerischer Untertanen werden zurückgegeben und eine allgemeine Straflosigkeit verliehen werden. Die Königin von Ungarnerkannte den verstorbenen Karl Albert als Kaiser und dessen Witwe als Kaiserin an, zog das österreichische Heer aus Bayern zurück und verzichtete auf jede Kriegsentschädigung an Land und Geld. Damit war endlich dem Bayernland der ersehnte Friede gegeben.
Von den Nöten, welche die Bevölkerung der Pfarrei während der Kriegsjahre auszustehen gehabt, legt eine Probe ab ein Passus aus der Beschwerdeschrift vom 16. Juni 1751, welche die frei bauern Iglberger, Petzendorfer (Jetzt Johann Schreiber und der Stegbauer Loibl wegen Forderung des Klosters Gotteszell von ausstehenden Getreidegilten an das Gericht eingereicht hatten. In Ziffer 4 heisst es: Wird nicht berichtet worden sein, daß wir hart an dem Donaufluss gelegen. Mithin während der verderblichen Kriegsjahre durch die continuierlich zu Wasser und zu Land auf und abmarschierenden feindlichen Truppen, besonders die feindlichen Schiffsbrücken zu Wischlburg und nach dem Kloster Oberaltaich über die Donau geschlagen, die Stadt Straubing anfänglich belagert, nachgehend eine geraume Zeit bloquiert gewesen und all das unsrige Menet (Zugvieh) und Geschirr, Speis samt alles Dienstgetreid, als Futterei abgenommen, die schon angebauten Felder durch Mann und Pferd vertreten, so daß manchesmal kein Bissen Brod und keinen Kreuzer Geld im hause gehabt und mit Weib und Kind am Hungertuche liegen und zu Zeiten das Brod von den Feinden selbst und mitleidigen Christen erbitten müssen.
Verschiedene mit dem Kriege zusammenhängende Todesfälle seien auch hier angeführt.
Am 18. Dezember 1742 wurde begraben ein unbekannter Bauersmann. Dieser befand sich auf der Rückreise vom feindlichen österreichischen Heere, hatte Wagen und Ochsen dort zurücklassen müssen und alles grosse Elend des Krieges, das er bei den Feinden erlitten, durchgekostet.
Infolge der Prügel und Schläge, die er von den Feinden erhalten, war er wie er selbst gestand ganz erschöpft. Er erkrankte in der Ortschaft Anning und starb, ohne die hl. Sterbsakramente empfangen zu haben. Weil er aber sogar nach dem Tode Zeichen der Reue und eins guten kath. Christen an sich trug, deshalb wurde er auch im dasigen Friedhofe beerdigt.
Verwandte desselben kamen nachher und machten die Angabe, daß er Johann Schiessl geheissen und aus der Pfarrei Moosbach stammte.
Am 24. Januar 1743 wurde begraben Eva Seillin von Dorf Aidenbach. Sie flüchtete vor dem Feinde. Leistete eine zeitlang Dienste in dem Pfellingerschen Wirtshause. Zuletzt wurde sie von der Krankheit, welche damals in ganz Bayern herrschend war, das heisst von der Malaria ergriffen und starb nach Empfang der hl. Sterbsakramente ungefähr 30 Jahre alt.
Auch ein französischer Reitersmann starb in Entau und wurde am 15 April 1743 in Pfelling begraben. Sein Name war Peter Gausseran gebürtig in Rousesse in der Provinz Rouerque im 27 Lebensjahre. Er verschied ohne vorher die hl. Sakramente empfangen zu haben. Da es seine Kameraden verabsäumt hatten den Pfarrer rufen zu lassen.
Wie die Franzosen, welche doch mit den Bayern verbündet waren mit der Bevölkerung umgingen zeigt folgender Eintrag in die Sterbematrikel.
Am 23. Dezember 1743 wurde begraben Jakob Mässinger, lediger Taglöhnerssohn von Entau. Er erhielt jedoch noch vorher die hl. Wegzehrung. Wenn du nach der Todesursache frägst? Er wurde von den Franzosen tötlich verwundet. So der Bericht des P. Cajetan Friedl.
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Grosse Sterblichkeit in der Pfarrei Pfelling, während der Kriegsjahre.
Die Not und das Kriegselend hatten den Ausbruch von Volkskrankheiten zu Folge. Es herrschte die rote Ruhr auch morbus Ungaricus geheissen.
1741 waren es noch 8 Todesfälle.
1742 27. Darunter ein ertrunkener und der Fremde Bauer.
1743 23
1744 16
1745 10
1746 16
1747 waren es 25 Todesfälle
1748 6 Todesfälle.
Damit war die Sterblichkeit auf das Normale wider zurückgegangen.
Wir sind zum ende der Geschichte der Pfarrei unter dem Krumstabe des Abtes Dominicus Perger und der Zeit, da Conventualpriester aus dem löblichen Kloster Oberaltaich die Pfarrei versehen gekommen.
Abtpfarrer Dominicus Perger muss anfangs Juni 1758 gestorben sein.
Nach seinem Tode kommt 20. Juli 1758 der letzte Matrikeleintrag mit der Taufe eines Kindes Johann Georg Stadler Weberssöhnlein durch die Hand des P. Anselm Cooperators auf dem Bogenberge vor.
Das Kloster Oberaltaich, das die Pfarrei Pfelling von 1642-1758 also 116 Jahre hindurch seelsorglich mit kurzer Unterbrechungszeit betreut hatte, bewarb sich nicht mehr um dieselbe. Pfelling kam wieder unter die Hände von Weltpriestern.
Ende des 6. Teiles.
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Teil VII.
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Die Pfarrei Pfelling wieder von Weltpriestern versehen 1758 —1803 bis Aufhebung des Klosters Niederaltaich.
Der erste Weltpriester, welcher wiederum vom Kloster Niederalteich präsentiert wurde, hiess Stefan Pflanzelt. Dessen Präsentationsurkunde sei hier im Wortlaute gegeben:
Ementissimin et Serenissimi Pricipis, Domini Joannis Theodori S. E. E. Cardinalis ac S. R. I. Principis et Episcopi Frisigensis, Laodicensis ac Ratisbonnensis, utriusque Bavariae et Superioris Palatinatus Ducis, Comiti Palatini Rheni, Landgravii Leutenbergensis e. c. Reverentissimis, Illustrissimis Perillustribus, Nobilibus et Doctissimis Dominis, Dominis Episecopali Diöceseos Ratisbonnensis Suffraganeo in Spiritualibus Administratori ceteri que ad sacra spiritualia Deputatis ½Consiliariis e. c. Dominis perquam Gratiosis. Observantissimis e. c.
Quandoquidem Ecclesia Parochialis in Pfeling per mortem Reverentissimi Domini. Domini Abbatis Oberaltacheunis, prout nobis legitime innotuit, vaccare coeperit, Nos pro muneris Nostri exigentia et vi juris; quod et quantum id nobis ab antiquis et ad haec nostra tempora competere dignoscitur admodum Reverendum ac Doctissimum Dominum Stefanum Pflanzelt, Cooperatorem in Viechtach in scientia morumque probitate atque Solerti animarum cura nobis commendatum notumque dbita reverentia hisce praesentamu, enixissime rogantes, dignentur eundem in jam dicta eeclesia Pfelingensi instituere eique necessariam ad id sacrum munus rite obeundum Jurisdictionem spiritualem Authoritate ordinaria gratiose impertire. Quam gratiam omni possibili conatu demereri studebimus.
Dabumus ex Monaterio Nostro Inferioris Altacha, die 15. Juny
Anno 1758.
Ignatius, Abbas
P. Maurus p.t. Prior et Conventus
Zu den Persönlichkeiten sei bemerkt.
Karl Theodor war ein Sohn des Kurfürsten Max Emannuel von Bayern und ein Bruder des Kaisers Karl Albert VII. der durch seine Erbansprüche den österreichischen Erbfolgekrieg entfacht hatte. Ein weiterer Bruder war Herzog Klemens August, der 1716-1719 den bischöflichen Stuhl von Regensburg inne gehabt, dann zu Gunsten Karl Theodors resignierte. Erzbischof von Köln wurde und seinen Bruder 12. Febr .1742 gekrönt hat.
Karl Theodor war 1719-1763 Bischof von Regensburg 1146 wurde er Kardinal.
Dieser milde Fürsdt war ein Vater der Armen, Witwen und Waisen und tat vieles zum Nutzen des Bistums.
Der Abt von Niederaltaich war Ignaz Lanzgeb zu München 9. August 1714, Abt seit 12. Juli 1746, starb 29. Juni 1764. P. Prior Maurus schrieb sich Scheibl.
Stefan Pflanzelt stammte aus Geisselhöring‚ war zuletzt Cooperator in Viechtach im bayer. Walde hatte einen schwierigen Posten. Derselbe stand bereits im 48 Lebensjahre als ihm die Pfarrei Pfelling angetragen wurde.
Indes wurde Herr Stefan Pflanzelt von bischöflichen Ordinariate Regensburg zunächst als Provisor auf die Pfarrei Pfelling admittiert. Er trat seinen Posten am 26. Juli 1758 an und sollte erst erproben, ob die Pfarrei Pfelling die Congrua auswerfe und überhaupt soviel ertrage, daß ein Priester leben könnte. Seine Wohnung hatte der Provisor in dem Messnerhäuschen, dessen vordren Stock Abt Dominicus, wie wir schon gehört zu einem Absteigequartier für seinen Pater aus dem Bogenberge hatte herrichten lassen. Stefan Pflanzelt führte nun keinen eigenen Haushalt, sondern ass im Wirtshause bei der Familie Müller, wofür er für die Verpflegung täglich 2 kr. bezahlte. Bier scheint er keines getrunken zu haben. Pflanzelt sollte über alle Einnahmen und Ausgaben genaue Buchführung halten, um so zu erproben, ob die Congrua 300 fl. ertrage.
Zunächst geriet der Provisor mit dem P. Augustin Klöpfer z. Z. Prior auf dem Bogenberg wegen der Abrechnung der Pfarreinkünfte in Konflickt.
Nach Schreiben an Provisor Pflanzelt vom 30. August 1758 beanspruchte der Prior nach dem kanonischen Jahr die Hälfte der Einkünfte wogegen Provisor Pflanzelt protestiert zu haben scheint.
Denn in dem Anschreiben des Priors August Klöpfer heisst es: Belangend die protestation contra medietatem decimarum et aliorum reddituum parochialiorum ordinariorum kan mich nicht genug verwundern.
Es heisst dignus est operarius mercede sua? oder meinen selbe Villeicht, es werde da statt haben jenes alius est, qui seminat et alius est, qui met?it? haben nich wir des ganzen waxthumb gehabt ? haben nicht wir die ganze Zeit über pro conservandis frugibus terrae, per preces, per processiones, per missae sacrificia ect. zuvorbreithet und solche mediedatem nun gar wohl schon Verdient? Euer Wohl Ehrwürdten müssen ihren partem erst Verdienen und derffen wohl zufrieden sei, wann wir keine protestation einlegen, sondern media parte reddituum uns begnügen lassen – nicht das man uns eine angepfomene aber nicht wohl ausgedruckthe protestation ad actionem temerorium an den halß werffen solle.
Ein Hochwürdigstes Consistoruium hat zum Voraus schon darauf gedrükthet, wie unter und die division zu treffen, da solches‚ wie allzeit, festum purificationis initio anni canonici gesetzt, cuius medium infolge festum S. Jakobi sein mues, also nach welchen die extradition der parochialia geschehen. werde demnach nicht nur halben zehent und halb Widtenstüfftgeld, sondern Von allen reddtibus ordinariis, partem mediam ohne anstandt ziehen.
womit nebst höfflicher empfelchung Verbleibe.
Pogenberg den 30. August 1758
Euer WohlEhrwürdten, Ergebenster
gez.
P. Augustinus Klöpfer p. t. Prior ibidem m. ppria.
Im Eingange zu diesem Schreiben gibt P. Prior dem Pfarrprovisor Pflanzelt auf sein Ersuchschreiben vom 25. August die Antwort wegen der Rechnung und Geldee der Bruderschaftskasse, die unter Verwaltung des Bauern auf dem Hiendhofe standen. Das Pflegericht Schwarzach hatte die Vorlage der Rechnung gefordert. Es steht bei Euer Wohlerwürdten, ob solche wollen extradieren, wir hetten es nicht gethan.
Das Bischöfliche Consistorium scheint mit Pfarrprovisor Pflanzelt zufrieden gewesen zu sein. Nach Anschreiben des Generalvikars Franz Joseph von Weinberg vom 17. Oktober 1759. Dessen wesentlicher Inhalt hier mitgeteilt sei:
Undsern Gdigen Gruß zuvor Würdig und Wohlgelehrter Besonders Lieber Pfarr Provisor! Auf der von Euch eingeschickten Einkünfftens Beschreibung haben die Congruam vorhanden zu seyn ersehen, Und gewärtigen Euer Petitum, ob Ihr in persona oder zur Erspahrung der Unkösten durch einen zu benommen habenden Mandatarium investiert werden wollet Wür seynd auch gar nit entgegen, daß eine Pfarrl. Wohnung hergestellt werde und Ihr habt einzuberichten, ob hierzu daß Mössnerhauß nit appliciert und hinwiderumb ein anderes unterkomen Versschafft werden Könnte, auf welchenfall von Werck Verständiger Riß und Überschlag zu verfassen und ad Statum videndi einzusänden wären, wie Ihr dann forderist mit dem Weltl. Herrn Beamten darüber zu conferieren und zu vernehmen hättet, waß von dem Pfargotteshaus und Capelle für gelder auf proportionierlich Jährl refundierung ohnver interessierlichung könnten abgefolgt werden. Sollte sich mit dem Mösnerhaus nichts thun lassen, so ist gleichwohlen der antrag auf einen Völligen‚ doch nit weitschichtigen Neubau, in loco, wo vor alters der Pfarrhof gestandten‚ der antrag zu machen, Riß und überschlag einzuschicken, beynebens anzuzaygen, ob der Patronus der Pfarr kein utile genüs?, item wer nebst Euch den zehend fande und wie viel solcher importiere, dan woher überhaupt die erforderlichen Bauuncösten zubestreitten seyn mögen. Ihr werdet aber wegenVerschaffung der riß den sonderheitlichen Bedacht zu nehmen erinnert, damit auf der seiten gegen daß Würthshaus keine Wohzimmer‚ sondern Stadel, Schupfen und Stallung gerichtet werden. Anbey Wür Euch mit gnaden gewogen Verbleiben,
Regenspurg, den 17. octb. 1759.
gez.
Franziscus Josephus de Weinberg offis mppr.
J. B. KLeirl.
Nach diesen Vorverhandlungen wurde nun Pfarrprovisor zum persönlichen Erscheinen ad Curiam Befohlen, das Schreiben hat folgenden Wortlaut:
Unseren gdigen Grueß zuvor Würdig und Wohlgelehrter besonders lieber Pfarr Provisor! Wür finden für nothwendig‚ wegen erbauung einer Pfarrl. Wohnung Eech Mündtöich unterrichtet und anweysung zu geben, wessentwegen Ihr auf Erchtag den 22. Janr kümfftigen Jahrs zu erscheinen und mithin zugleich die Investituram in persona zu empfangen, während Euer abwesenheit aber quod curam animarum gute veranstaltung zu machen habt.
Anbey wür Euch gnaden gewogen verbleiben.
Regenspurg den 19 Xbr. 1759.
get.
Joh. Ant. Freyherr von Wolframsdorf Pres. Consist. m. ppr.
J. Kleirl.
Stefan Pflanzelt wurde nun am 22 Januar 1760 als Pfarrer der Pfarrei Pfelling investiert.
Seine erste Aufgabe bestand einen neuen Pfarrhof zu erbauen und zunächst die Geldmittel zu beschaffen.
Aufbringung der Baukosten zum Pfarrhof.
Die Kirche sct Margareta hatte keine Mittel, um wie das Ordinariat Regenburg meinte einen unverzinsliches, in jährlichen Raten zurückzahlbares Schuldkapital vorzuschiessen.
Nach einen vom Pflegerichte Schwarzach hergestellten Summarischen Extract der Rechnung der Kirche Pfelling, hatte dieselben gemainen Zünsertragenden Capitalien 275 fl. und an Jahrtagskapitalien 960 fl. Capitalien ohne Zins 95 fl. Der gesamte Vermögenstand betrug 1473 fl 23 kr. 4 hl.
Die Zinseinnahmen gingen fast ganz für Priester und die Kirchendiener auf. Für die Jahrtage allein betrug die Ausgabe 31 fl. 50 kr. 6 hl.
Die Einnahmen reichten mit knapper Not für die gewöhnlichen Bedürfnisse. Das Kirchenvermögen ertrug die Schmälerung des Zinsengenusses nicht.
Pfarrer Stefan Pflanzelt gedachte nun bei der als reich geltenden Gotteshaus stiftung Ulrichsberg 500-600 fl. Erhielt hizu unterm 5. Januar 1761 den genädigen Consens‚ für welichener 4 fl. 45 kr. zubezahlen hatte‚ mit dem Auftrag bey künftigen Frühjahr eyfrig in den bau weiters setzen und und nach dessen Vollendung die geführte Rechnung una cum verificationibus ad Rever Consistorium einzuschicken, wonach Wür das Aussitzquantum determinieren werden.
Das Gesuch des Pfarrers Pflanzelt wird abgewiesen.
Pfarrer Pflanzelt hatte sein Gesuch um Verleihung vom 600 fl. aus Mitteln des Sct Ulrichgotteshauses zu dem vorhabenten Pfarrhofbau bei der Kurfürst. Regierung in Straubing eingereicht. Diese hatte unterm 27 März 1761 das Pflegegericht Deggendorf beauftragt nach Vernehmung des dasigen Dechanten und Pfarrers in dieser Sache Bericht zu erstatten.
In dem Berichte des Joseph Freyherrn von Weichs Degendorf den 19. Juni 1761 wird ausgeführt. Das Gesuch des Pfarrers Stefan Pflanzelt kann in keiner Weise befürwortet werden. Der Dechant und Pfarrer zu Deggendorf benötigt die Mittel der Kirche sct. Ulrich zur Erbauung eines Pfarrhofes in Gräfling. Er Pfleger ist der Ansicht das das die Erbauung eines Pfarrhofes nicht ohne Beyhilf und mit Mitwürkhung des und er Zehentherrn dem Gotteshaus sct. Ulrich aufgebürdet werden kann, umsoweniger kann ich pflichtmässig begutachten daß zu einem fremden Pfarrhof sogar 600 fl hergeschossen werden‚ sondern bin viellmehr unmassgebigst unterthänigster mainung, daß nebst beyhilf des Patrones und der Zöchentherrn dem supplicierenden Pfarrherrn von einem vermöglichen Gottshaus des Gerichtes Schwarzach‚ in welchem die Pfarr liget oder auch durch einige unverzünsbahre capitalien anderer Gotteshäuser, worzu auch S. Ulrich betreffenden Betrag bezochen werden könnte am leichtisten geholfen würde. Nach dieser Abweisung schrieb Pfarrer Pflanzelt an das Gericht Schwarzach 20.Septbr 1761. Er habe sich wegen eines Vorschusses von 60 fl aus vermöglichen Gotteshäusern mündlich bei Gericht erkundigt, ob Leihgelder vorhanden aber leider erfahren müssen, daß fast alles auf zinsentragende Kapitalien liegt. mithin auch ein schlechtes Gutachten zu hoffen und was noch anbelangt den Patron. so hat derselbe nämlich das Kloster Niederaltaich gar schier kein utile ausser von einem einzigen Pauern wovon selbes den Zehent genie set, dessn habe ich doch Hoffnung davon eine beihilf‚ wenn die Herrn Codezimatoren nach Proportion beytragen, so da seint das Gericht Schwarzach nomine Principis und das Chorstift St. Johann in Regensburg, wo zwar der Zechentgenuss sich auf jeden Thail auf 150 fl. belauffet.
Er hofft dann durch seiner churfürstliche Huldt und Gnaden nach dem Vorschlage des Pflegers von Deggendorf von ohne Zinsliegenden Geldern zu profitieren. Weiter Führt Pfarrer Pflanzelt aus, daß er expropriis über 1000 fl zum Pfarrhofbaue verwendet und kaum jetzt die congua geniesse. Er erwartet per viam Gratiae Beihilfte ausser Stabdemut seinem landesfürsten in seiner Sache herumzustreiten.
Pfarrer Pflanzelt fand aber von keiner Seite die gewünschte Hilfe.
Der Pfarrhofbau kostetet ihm sein ganzes erspartes Vermögen. Die Codcimatoren den Kurfürsten und das Stift Sct Johann wagte er nicht anzugreifen und so leisteten diese rechtlich Verpflichteten welche seit einem Halben jahrtausend schon von der Pfarrei Pfelling den Zehent bezogen keinen Pfennig zum Pfarrhofbau. Nach Fertigstellung des Pfarrhofes schickte Pfarrer Pflanzelt einem Vollzugsbericht an das Consistorium ein, der demselben aber in keiner Weise genügte, wie nachstehendes Mahnschreiben ersehen lässt:
Unsern gdigen Gruß zuvor, Würdig und Wohlgelehrter, besonders Lieber Pfarrer! Euer unformlich eingeschickte anzeige über die bey dortigen Pfarrhof erloffene Pauspesen will mit nichten genug, sondern erforderlich seyn, daß eine ordentliche mit denen original Verificationibus durchgehendt belegte Pau-Rechnung zustand gebracht und solchermassen längstens biß Martini heurigen Jahrs eingeschickt werde. Um aber solches geschäft in gewührigen Volluzug zusetzen, werdet gar am besten thuen, wenn ein im Rechnungsweßen wohlhehabter Man hiezue an hand genohmen werden. Übrigens habt Ihr Euch wegen deren zu herstellung des Stadels und Stallung annoch benöthigten Geldern, wie Ihr in Eurem bericht herkommen lasset, daß behörige zu betreiben seynd Euch anbey mit gnaden gewogen. Regenspurg den 11. Augl. 1762
gez. Joannes Ant. Episc. Arethusa Suffraganeus et P
Praes. Cons. M. ppr.
Ge. Seb. :dillner
Zu einer Inanspruchnahme der Codezimatoren kam es nicht und selbstverständlich zu keinem Aufbau der Ökonomie gebäude. Pfarrers Pflanzelts persönliche Geldmittel waren erschöpft. Da derselbe von keiner Seite her eine Beihilfe gefunden‚ ward er gezwungen den Pfarrhof auf eigene Kosten ad onus successorum fertig zu stellen. Der Bau kostete ihm 1090 fl 15 kr.
Für die drei ersten Jahre sollte er von den Aussitzfristen frei sein, dann betrug die Absitzfrist für weitere drei Jahre je 20 fl. um für die weiteren Jahre von ihm und seinen Nachfolger mit jährlich je 30 fl. getilgt zu werden.
Beschaffenheit des von Pfarrer Stefan Pflanzelt 1761 erstellten Pfarrhofes.
Nach dem Saalbuche des Nachfolgers Herrn Pfarrers Josef Hofmann hatte es mit dem Pflanzelschen Bau folgende Bewandtniss.
Zunächst kam der Pfarrhof nicht mehr ganz auf den alten Bauplatz‚ wo der derselbe vor dem dreissigjährigen Kriege gestanden, sondern wurde etwas näher zur Dorfstrasse und Donau gerückt. Das war ganz verfehlt, weil der Pfarrhof teilweise auf frischem und wasserdurchlässigem Baugrund zustehen kam. Dazu war das aus Bruchsteinen bestehende Fundament nur 25 cmt tief und nur 55. ctm breit. Bei Hochwasser und namentlich bei Eisgang wurde das Pfarrhaus von der Donau bespült. Die Einfahrt zum Pfarrhof war auf der dem Wirtshause zugewandten Seite und das Gelände nicht aufgefüllt, wie jetzt, so daß das Hochwasser weit in den Garten zurückfloss. Die unbegreiflich ungenügende Fundierung auf teilweise aufgefüllten Baugrund einerseits, die ungünstige Bodenbeschaffenheit mit den schädlichen Witterungseinflüssen anderseits hatten zur Folge, dass sich der vordere Teil des aus Backsteinen erbauten Pfarrhofes sich von dem hinteren trennte und die Mauern mit eiserenen Klammern zusammengehalten werde mussten. Um die Südwand zu stützen, sollte eine Stützmauer angesetzt werden, weil aber sich das gar schlecht machte, so wurde ein kleiner Vobau erkerartig angesetzt.
Im übrigen war der Pfarrhof sehr klein und hätte zum Betriebe der Ökonomie für die Dienstboten nicht ausgereicht, er hatte nur eine Länge von 10,95 m und eine Breite von 8,26 mt. Er stand ganz an der Grenze des Nachbargartens mit der Schmalseite Südfront der Donau zugekehrt. Unten war ein Zimmer und die Küche; im oberen Stocke ein Zimmer für den Pfarrer und ein weiteres Zimmerchen nebst Kammer. Das Mauerwerk vom Sockel weg war aus Ziegelsteinen in der Stärke von 35 ctm. Dem Hause war ein französischer Dachstuhl aufgesetzt. Das Dach bestand aus Schneidschindel.
Weiters schreibt Pfarrer Hofmann über seine Behausung: Übrigens steht der Pfarrhof zu Pfelling im Oberdorfe an einem erhabenen Ort und hat die schönste Aussicht auf die Donau und die anliegende Gegend, nur schade, daß solcher so compendios und geringfügig gebaut ist, indem die Mauern im Grunde nur an den halb Ziegel, oben auf aber nur einen Ziegel halten, da doch solcher der Wuth der Winden‚ dem Regen und der Überschwemmung der Donau und des Eisstosses sehr ausgesetzt ist.
In der Pfarrwiddumsbeschreibung das Pfarrer Georg Geiger vom Jahre 1822 heisst es vom Pfarrhof: Die 1762 hergestellte Pfarrwohnung ist ein gemauertes mit einem französischen dachstuhl versehenes und mit Schneidschindeln eingedecktes zwey Stockwerk hohes Häuslein, enthaltend zu ebener Erde, wie über einer Treppe, ein Wohnzimmer nebst einem Schlafgemach, dann eine Küche und einen 9 Schuh langen, 6 Schuh breiten und 5 ½ Schuh hohen Keller‚ ist mit einem Zaun umgeben und gegenwärtig ohne Baufälligkeit.
Es sei gleich an dieser Stelle nach dem Übergabeprotokolle das Pflegegerichtes Schwarzach vom Jahr 1609 eine Beschreibung des älteren‚ wohl ersten Pfarrhofes gegeben, der mit der Besetzung der Pfarrei Pfelling durch Weltpriester um die Hälfte des 13. Jahrhunderts erstellt worden sein muss.
Pfarrhof.
Dieser ist von Holz, zweigädig auferbaut mit einem Legschindeldach‚ hat zwo Stüben samt andern Kämmern und Gemächern. Daran ein Wagenschupfen und Kheller, ainen zimblichen weiten Hof, darinnen ein Stadel, darin man das Getraidt legt, auch andere revereno Viehställerl mer, hinden daran ein Paumgarten, darinnen etliche Hopfenstangen sexn. berürter Pfarrhof ist was wenig paufellig (Hat wohl den Sinn sehr baufällig. Der Verfasser) ligt an der Thonau, hat sonsten Khainen aignen Widem, als was der Pfarrhof ist. Gehört sonst ain Veldtgepey darzu, welchen der Jezige Pfarrer, dieweil er erst neulicher Zeit auferzogen (Pfarrer Johann Rechlin) und solchen selbert nicht Pauet aine Denzer in die herunder stuben eingenommen und um ain Genanntes verlassen.
Dieser erste Pfarrhof war also noch um ein Gutteil armseliger als der spätere von Pfarrer Pflanzelt erbaute. 1630 war derselbe so ruinos geworden, daß Pfarrer Gregor Hallwax auszihen und im Dorfe eine Privatwohnung mehre Jahre hindurch zu mieten gezwungen war, bis er 1642 der Misere überdrüssig seine Pfarrei verliess. Von der Wohnungsnot des Pfarrers von Pfelling und ihrer langen hundertjährigen Dauer hat der Leser dieser Pfarrgeschichte mehr als genug schon vernommen.
Was sich im Laufe der Jahrhunderte bis zu Stund erhalten ist der Hausbrunn welcher hinter dem Pfarrhof sich befindet.
Von ihm berichtet Pfarrer Hofmann: Hinter dem Kuchlgarten liegt der Hausbrunnen, der immer mit hinlänglichem Gueten Wasser versehen.
Diesen Hausbrunnen muss gleichzeitig mit der Erbauung des ersten Pfarrhofes gegraben worden sein. Von seinem Alter zeigt, daß derselbe nicht mit Ziegelsteinen sondern mit kleinen zugerichteten Granit bruchstücken herausgemauert ist. Im Jahre 1926 liess der derzeitige Pfründeinhaber diesen Brunnen mit einer Betonplatte abdecken und mit einer Pumpe aus Eisenrohr versehen. Bei dieser Gelegenheit wurde der Brunnen ganz ausgeschöpft und vom Schlamme gereinigt. Dabei fand der Mauerer Frufstorfer von Liepolding unten einen grossen Stein an der Seite mit einer Jahreszahl in römischen Ziffern, jedenfalls die Jahreszahl der Grabung des Brunnens. Leider gab der Handwerker dem Verfasser erst davon Mitteilung als das Wasser im Brunnen schon eine gewöhnliche Höhe erreicht hatte. Die Jahreszahl wäre jedenfalls interessant für die Baugeschichte des Pfarrhofes.
Installation des Pfarrers Stefan Pflanzelt.
Pfarrer Stefan Pflanzelt wurde erst den 5. Oktober 1766 auf seine Pfarrei Pfelling instailliert. Das diesbezügliche Protokoll hat nachstehenden Wortlaut:
Protokoll.
So bey beschechner installirung des Pfarrers Johann Stefan Pflanzelt abgehalten worden; den 5. Octbris 1766.
Von Seithen hiesigen Pfleggerichtes hat man sich, mit dem rural Dechant Franz Andre Michael Hofseß S. S. Theologiae Doctore und Geistlichen Rhat zu Müchen dahin correspondnendo einverstande, daß unter heutigem datum 5. Obris die Installation vor sich gehen sollte, welcher auch hirrbei erschinen.
Nachdem Man sich nun das Intrumentum Inersurae ddo. Regenspurg den 23. Jenner 1760 hat vorlegen lassen, auch selbes ohne einzige sichtigen Mangel erfunden, so hat man diesen namentlich hihero nacher Pfelling beruffnen Unterthanen und Pfarrkindern den gdigst Geistlichen Rhats Befelch abgelesen, und den Vortrag gemacht, das ernannter Pfarrer Pflanzelt im Nammen Sr. Churfürstl. Dchl. In den Werkthättigen Besri aller von Rechte wegen hergebrachten Pfarreinkünften, als Zehendten, Stüften, Gilten und Leichenbegräbiskösten, oder wie diese nur ??ner Nammen haben mögen, und von Rechts wegen bestehen mögen, würklich eingesetzt. Es wurde demselben auch der besiz des Pfarrwydums zuegetheilt mit dem erinderlichen auftrag, daß ernanter Pfarrer den ao. 1760 anerst neu aufgebauten Pfarrhof, neben der Wyde in häuslichen Stand erhalten solle und nichts hivon zu veräussern habe.
Nach disem wurde gedachten Pfarrer die Schlissel zum Pfarrhof sowohl als der Wyden von seithen hisigen Gerichts private ausgehändigt, wogegen der rural Dechant Prostetation einlegt und cummulativam begehrt, die aber weillen die Extraditio clavuum von Seithen hisigen Gerichts jederzeit alleinig beschehen, abgeschlagen worden.
Nachdmmen wurde dennen sammentl. Anwesenden Unterthanen und Pfarrkindern der Gemessigst und Gescherffigste auftrag gemacht, da Sie ihren Pfarrer und Sell-Sorger all gebihrenden respect, und schuldigen Gehorsam erzeugen sollen, allermassen Sr. Curfürstl. Dchl. Semselben in all obbenannten umständen von Pfelggerichts wegen bestens hanhaben und beschüzen lassen werden, gleichergestalten dennen Kirchenpröbsten, Mesner und Schulmaister gegen Ihren Pfarrherrn schuldig und gebihrender respect und gehorsamb, worüber auch angelobet worden, zu leisten nachtrucksambigst eingebunden wurde. Im übrigen wurde außerhalb der Kürchen und des Kürchhofes im Namen Sr. Churfürstl. Dchl. Die oberhand behauptet und somit dieser actus Installationis beschlossen.
Churfürstl. Pflegegericht Schwarzach.
Pfarrer Stefan Pflanzelt hatte die Erwirkung des Possessionsbefechs und die Installation 4 Jahre hinausgeschoben, wohl wegen der damit vebundenen Kosten. Er hatte auch eine Eingabe gemacht um Nachlassung der Taxen für den Possessionsbefehl. Dieselbe hat folgenden Wortlaut:
Durchlauchtigster Churfürst! Gnädigster Herr Herr!
Euer Churfürstl. Dchl. Hochlbl. Geistlicher Rhat alda, hab ich dirmietigst Endtstehender Pfarrer von Pfelling in Tiefster Submission Vorzubringen, Welchermassen Ein Hochwürdiges Consistorium mich auf das Pfarrgotteshauß Pfeilling Pflegerichts Schwarzach unterm 13. Juny 1758 decretiert habe. Dises Ersagtes Pflegegericht Urgiert öfters Von mir, die gnädigste installation und possession zu bewürkhen.
Wann Nun Ein Reviers Kündige sach ist, daß dise Pfarr Pfelling, worauf das Kloster Nideraltaich das Jus praesentaudi gaudiert, wegen schlechten einkünften Ville jahr dem Kloster Oberaltaich Zu vershen überlassen: ich aber als Peteriner mer obbemeldter maaßen, von Hochwürdigen Consistorio admittiert worden, solchergestalten, daß ich von grundt auf ainen Naglneuen Pfarrhof aufpauen‚ und mein durch die Caplaney-Stöhl erspartes Geld, fast bei einem Kreuzer darauf Verwendten müßen, ohngeachtet doch der gnädigste Landesherr und. das St. Joannis Stüfft in Regenpurg qua Condecimatores die Vorhandene Zehent geniessen, Volglich auch zu Solchem Pau billicher Dinge hätten beytragen sollen: Dargegen die mich dreffende Zechent une einkünfften von dem schlechten Widtenguettl nit auf 300 fl. zu bringen vermag, weilen ich dieses alles umb ein Geringes zu verstüfften gedrungen bin, Bevor auch s. v. Stahlung, Ökonomie und anders in natura besize, sondern alles aus dem wenigen Geld bestritten mueß. Ich stöhle demnach an Euer Churtfürst. Dchl. Hochlobl. Geistlichen Rhat Mein Diermüttiges Gehorsambtes Ansuchen und bitten Höchstdieselben wollen geruehen aus vorstehenden motivis mir den gnädigsten possessionsbefelch an Dero Pflegegericht Schwarzach (Bevor ich vor der gnädigsten Taxordnung de anno 1759 auf die ersagte Pfarr gekomen) in ansehung der so wenigen erträgniss aus meinen beygesezten Mitten geschechenen Pau gratis verabfolgen lassen. Vor welch Höchste Gnad lebenslänglich in meinen Heyligen Messopfer ingedacht sein werde.
Womit zur Höchsten Huldt und Gnaden mich diermüttig gehorsamst empelche.
Pfellfing, den 11. August 1766.
Euer Churfürstl. Dchl. Diermuetigst Gehorsambster
gez.
Johann Stefan Pflanzelt‚ Pfarrer in Pfelling.
Adresse-
Dem Durchläuchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Maximilian Joseph, in Ob- und Nidern Bayern auch der oberPfalz, Herzogen, Pfalzgrafen bey Rhein, deß Heyl. R. R. Erztruchseß Churfürsten und Landgrafen zu Leuchtenberg.
Meinem Gnädigsten Herrn, Herrn.
München.
Zum
Hochlobl. geistl. Rhat allda.
Johann Stefan Pflanzelt, Pfarrer in Pfelling, Pfleggerichts
Schwarzach umb den gnädigen Possessionsbefelch.
hinwider Das petitum habe nit statt. Mithin wisse er Pfarrer bey m chftl. Geist. Rhat den gdisten Possessions Befelch zu erheben, so folglich, weillen derselbe vom Ordinariat Regensburg schon in anno 1758 und also vor der emanuirt Neuen Taxordnung auf die Pfarr Pfelling praesentirt worden den alten tax mit 5 fl. 22 kr. bezalen.
hiesigen Geistl. Expeditionsamt zu erlegen, den 23. Aug. a. 1766.
Nb. der Pfarr obige Tax bezallt, ist der Possessionsbefelch auszufertigen.
1 fl. 1 kr.
Wenn dem Pfarrer Pflanzelt für die Installation von dem weltlichen Beamten des Pfleggerichtes Schwarzach auch die doppelten Gebühren berechnet wurden, wie seinem Nachfolger Pfarrer Hofmann, nämlich 46 f1.51 kr. Daneben noch die gesetzliche Gebühr für den Dechant von Viechtach nämlich 10 f1. und dann die Verpflegung der Herrn und ihrer Begleitung, dann mochte der arme Pfarrer non Pfelling noch lange an den ihm geschlagenen Wunden bluten, den sagen wir gering 60 bis 70 fl. waren für ihn ein unersetzlicher Verlust, der schwer oder gar nicht mehr hereinzubringen war.
Pfarrer Stefan Pflanzelt hatte allein, da sich die Condzimatoren der genädigste Herr Landesfürst und das Stift sct. Johann von ihrer Verpflichtung enthoben glaubten, die Pfarrhofbaulast zu tragen. Er wollte auch noch von anderer Seite als Dezimator in Anspruch genommen werden, nämlich als Benefiziat von Ainbrach.
Inanspruchnahme des Pfarrers Pflanzelt als Dezimator der Kirche in Ainbrach.
Das Kirchlein in Ainbrach, wo der Pfarrer von Pfelling als Beneficiat für die Lesung der 12 Degenbergischen Monatsmessen von den 3 Hofbesitzern ¼ des Grosszehents genoss‚war sehr ruinos und Pfarrer Jakob Leeb hatte es reparieren lassen. Die Kosten beliefen sich auf 800 fl. Hiezu leistete er selbst als Zehentnutznisser 150 fl. das Stift Sct Emmeram 150 fl. Das Kloster Oberaltaich gab als Wohltäter 100 fl. (Hatte über 100 Jahre lang, während der Verwesung der Pfarrei Pfelling den Zehentgenuss gehabt. der Verfasser) Das Stift Sct Johann drückte sich wieder. Der Pfarrer von Pfelling der erst einige Jahre die Pfarrei inne hatte sollte nach Meinung des Pfarrers Leeb 50 fl als Darlehen und 50 fl als freiwilligen Beitrag leisten. So hatte er seinen Nachbar stimuliert, zur Reparierung des Kirchleins, die sich aber in die Länge zog. Wesshalb Pfarrer Leeb ein Monatorium von Seiten des Ordinariates Regenburg. Pfarrer Pflanzelt scheint mit der Erfüllung seines versprochenen Beitrages noch 1769 im Rückstande geblieben zu sein. Es ging eben das posse über das velle.
Pfarrer Pflanzelt reichte eine Beschwerde beim Ordinariate Regensburg als Benefiziat von Ainbrach ein, wegen der saumseligen reparierung der Filialkirche von Seiten des Pfarrers Leeb von Schambach, welche demselben nebst gnädisten Befehl am 20. Oktober1768 zugestellt wurde.
Hierauf verantwortet sich Pfarrer Leeb in einem längerem Schreiben vom 25. Oktober 1768, welches dem Pfarrer Pflanzelt zugestellt und zu den hiesigen Pfarrakten liegt. Das Schreiben hat nachstehenden Wortlaut:
Den 20. gbris ao. diß wurde mir ein gdister befelch behändigt nebst disem Anschluß, allwo mit Verwunderung ersehen eine Antung oder vielmehr Klag von meinen lieben H. Nachbar Pfarrer in Pfelling wegen einen saumfal in reparierung meiner Filial Kirch Ainbrach‚ folgt mein gehorsamste Verantwortung. Der Kirchbau der besagten Filial Ainbrach kunte von darum eher nit vorgenohmen werden‚ weillen in parata pecunia nicht mehr vorhanden als 150 fl. Der überschlug, so schon vor 4 jahren ad Revmum Consistorium eingeschickz, macht 800 fl. Da nun auch von anderen Gottshäusern Landdhts Straubing kein hilf zu finden war, haben wir uns‚ ich und Hr. Landrichter so mit mir, cummulative zu tretiren hat, zu gutthättigen und mildreichen herzen gewndet um disem armen Gottshauß beyzuspringen, haben auch gefunden einige gutthätter, so ihr mildreiche hand aufgethann und zwar 1 mo der Pfarr von Schambach selbst als decimator principalis‚ und den vierten theil von Zehent fändet‚ hat hergeschossen 150 fl. Andters das fürstl. Stifft St. Emeram als condecimator auch 150 fl. das Kloster Oberaltaich‚ so auch per ?00 annos den 4. theill diß orts als Zehent gefändet gab auch 100 fl. darzummahlen aber dieß alles noch nicht hinlänglich‚ so solle dann Herr Pfarrer inPfelling auch seine milde hand eröffnen, wenigst 100 fl. beytragen, 50 fl als ein Darlehen, 50 fl. als ein donumgratuitum. Ich muß beloben seinen Eyfer, da er mich stimuliert zum Kirchbau aber das war nur ein papirener eyfer‚ er muß thätig seyn, wir seynd bedürftig geld, holz und Stain ect. Bitte also diese meine Verantwortung communicieren zu lassen mitkräftiger Anmahnung, dß er gleichwohl sich nicht weigere bemelten beytrag zu thun, ansonst zu besorgen von anderer orten her ein unbeliebiger Zwang x.
Schambach den 29. Xbr.1768.
Eur Excellenzen
gehorsamster
gez.
Jacob Leeb Pfarrer.
Das Ordinariat Regenburg schickte diese Philippica mit nachstehenden Schreiben dem Pfarrer Pflanzelt zu:
Des Hochwürdigsen Eines fürstlichen Hochstifts Regenburg Sede Epli vaccante Regierend und allgemeinen Dom Capitels zu den geistl. Sachen verordnete Praesident, Vice Praesident, officialus, unäthe. Undern gnädigen gruß zuvor, Würdig und Wohlgelehrter besonders lieber Pfarrer! Welchergestalten sich der Pfarrer zu Schambach wegen reataurierung des Kirchleins zu Ainbrach vernehmen lassen, werdet ihr aus beygebogner abschrift erfinden. sind euch anbey mit gnaden gewogen.
Regensburg den 9. Jenner 1769.
gez. Adam Ernestus Ep. Abilensis
Praeses Consistor.
Ge. Seb. :dillner.
Eine Anttung enthält das Schreiben nicht. Man überliess es dem Pfarrer Pflanzelt‚ wie er sich ferner verhalten wollte gegenüber der Forderung seines Nachbars. Von seiten der andrern Zehentbezieher war es keine Wohltat‚ wenn zu dem Kirchenbau Ainbrach ein Beitrag geleistet worden, denn diese hatten lange Zeit ..n der Kirche Nutzen gehabt. Pfarrer Pfanzelt war erst wenige Jahre auf der Pfarrei gewesen Die Akten geben keinen Aufschluss wie die beiden Nachbarn auseinander gekommen sind und ob und welchen Beitrag Pfarrer Pflanzelt freiwillig leisten konnte. Zunächst lag es Ja im Interesse der beiden Pfarrer, daß die ruinöse Kirche wiederhergestellt wurde, den beide hatten darin. stiftungsgemaess Messe zu lesen.
Tod des Pfarrers Johann Stefan Pflanzelt.
Pfarrer Stefan Pf1anzelt starb am Abend des 4. Juni 1782 an Abzehrung und Entkräftung im 72. Lebensjahre. Seit Februar 1782 hatte er nach den Eintragungen in die Matrikelbücher einen ständigen Pater aus dem Franziskanerkloster zu Straubing zur Aushilfe in der Seelsorge, nämlich P. Andreas Borselbe wird wohl ihn auch in die Ewigkeit vorbereitet haben.
Stefan Pflanzelt starb am Abend des 4. Juni 1782 und wurde am 6. Juni 1782 in seiner Pfarrkirche vor dem Hauptaltare begraben. Man erwies ihm diese Ehre wohl deshalb‚ weil er der erste Weltpfarrer seit Pfarrer Rechlin war, der in Pfelling gestorben und begraben worden. Vermutlich hatte man ihm auch eine Wandtafel gesetzt, aber eine solche ist nicht mehr vorhanden.
Der Eintrag in die Sterbematrikel von Pfarrer Josef Hofmanns Hand lautet: 4. Juni 1782 mortus et 6. ejusdem sepultus est in temlo non procul ab altari majori Piur. Reverendus ac eximius Dominus Joannes Stephanus Pflanzelt Parochus dignissimus loci p. m. 1782.
Hinterlassenschaft des Pfarrers Stefan Pflanzelt.
Laut Protokoll des Pflegerichtes Schwarzach sah am 5. Juni 1762 in Gegenwart des Churfürstlichen Pflegskomissarius Pauer, des Gerichtsschreibers Zottmann, Rechtslizentiat, der Gezeugen Anton Gäch Schuhmacher und Jakob Gimpel, Leineweber von Schwarzach und des Kammerers und Pfarrers Hämmel von Schwarzach Vertreters des Herrn Dechants von Viechtach die gerichtliche Obsignation der zurückgelassenen Vermögens statt.
Im oberen Zimmer des Pfarrhofes wurden vorgefunden:
Ein Schreibpult, worinnen 447 fl 9 kr. und unter hinachfolgenden Münzen begriffen sind Verobsigniret.
In diesen Schreibpult befanden sich auch 7 ganze und ein halber Thaller, dann 4, 24er und 2 alte Münz, samt einer vermuthl. Silbern Ketten‚ welches geld und Ketten nach aussag des Meßners zur Kirchen gehörig ist.
Weiteres ein Fuderal, worinnen ein Silberner Leffel, dan Messer und Gabel mit Silbern Schallen.
1 schlechte Reisetruhe, worinnen 1066 fl 14 kr sich befunden, und unter hinach folgender Münzlista begrifen sind. Obsignirt.
In diesem Zimmerl befande sich auch ein Bett, worinnen dermahlen der Herr P. Franziskaner liget.
Im Kämmerlein zunächst dem obern Zimmer.
Unangestrichen feichtenes kästl, worinnen 13 f1.45 kr vorgefunden worden, und unter hinach fündiger Münzlista begrifen sind Obsigniert.
Im herunteren Zimmer.
1 Bett, für die Köchin und das Dienstmensch.
Note: anobbsagtes Schreibbuld, Truhe und Kästl, hat auch der Kammerer und Pfarrer von Schwarzach, in Namen des Herrn Dechants die Obsignation linker hand oder herunterhalb der gerichtischen angelegt.
Münzlista über obbesagt vorgefundener Gelder.
Goldsorten.
1 Doppel Lois ‚dor per 22 fl.
2 cars dor 22 fl.
4 Lois ‚dor a 9 fl 36 fl.
1 halbe Souverains dor 4 fl 30 kr.
19 Max dor a 2 fl 20 kr 39 fl 20 kr.
9 halbe Cars dor a 5 fl. 30kr 49 fl. 30 kr.
5 Dukaten 25 fl.
12 halbe Max dor 44 fl.
2 Vietl Cars dor 5 fl. 30 kr.
Summa 350 fl 30 kr.
21 französche Laubthaler a 2 f1.45 kr 74 fl 15kr.
16 hlbe deto 22 fl.
209 Conventhaler a 2 f1. 24 kr. 501 fl 36 kr.
Latus 597 fl. 51 kr.
Transport 507 fl 51 kr.
26 alte Franz Thaler a 2 fl. 24 kr. 62 fl. 24 kr.
20 conventgulden a 1 fl. 12 kr. 24 fl.
53 franz. dor deto a 1 f1.12kr. 63 fl. 36 kr.
38 franz. Silberstück, zu 24 kr.
so man gezehlet 6 fl. 46 kr.
24 ger und 12er 119 fl.
? halbe gulden 228 fl. 30 kr.
Bayr. 25er 9 fl. 30 kr.
Bayr. 17er Stück 7 fl. 56 kr.
franz. 12 erl 16 fl.
Bayerl 4 er 56 kr.
Bazen 1 fl. 4 kr.
Bayr. Groschen 2 fl.
Bayr. 6er und groschen 9 fl. 9 kr.
Bayer. 2dl Stück 4 fl. 16 kr.
Summa 1175 fl. 48 kr.
Summa Summarum des Baarengeldes 1526 fl. 3 kr.
Von diesen geldern hat man der baase und Köchin den Herrn Pfarrers …. Maria Elisabetha Gastin zu Bestreitung der Ausgaben gegen konftiger Verechnung behändigt an 24 ern, 12 ern, groschen und 2 Pfennigstück 59 fl. 25 kr. über deren Abzug also noch vorhanden sind 1467 fl. 13 kr.
Welche Gelder, dann das Silbere Messer, gabl und Leffel sammt der Kirch angehörigen adhändgeld, in einen Sack gethan, bom Gericht und dem Herrn Kammerer versigelt, und sodann nebst denen 3 Schlissl, zu gericht ad depositum genommen worden.
Anmerkung.
Das Leinengezeichnis; welches der obbenenten Köchin zum täglichen Gebrauch behändigt worden:
14 Servieeter
12 handtücher
6 Tischtücher
2 Leibtücher
Churfürstliches Pfleggericht Schwarzach.
Es scheint damals noch viel franz. Geld im Umlauf gewesen zu sein, vermutlich aus der Zeit des österreichischen Erbfolgekrieges, da ja das französische Heer jahrelang in Bayern sich herumschlug.
Das die Herrn des Gerichtes sich so gut im Kurszettel auskannten macht ihnen alle Ehre.
Die Hinterlassenschaft des Pfarrers Stefan Pflanzelt war sicher keine grosse. Eine Hauseinrichtung war dürftig genug. Wenn man bedenkt, daß er als Cooperator im bayer. Walde schon über1000 f1 erspart hatte, die er zum Pfarrhofbau in Pfelling eingezehrt hatte, so fällt auf die Pfarrei Pfelling, die er 24 Jahre hindurch versah nur herzlich wenig‚ trotz seiner Häuslichkeit und seiner Genügsamkeit. Wär er vielleicht längere Zeit noch krank gewesen und hätte die Aushilfe vom Kloster Straubing aus bezahlen oder gar resignieren müssen, so wären seine Ersparnisse wohl in einigen Jahren aufgebracht gewesen.
Im übrigen stiftete er zum Sct. Margaretengotteshause für sich und seine Freundschaft eine Jahrtag mit 100 f1., wovon der Pfarrer 1 fl 30 kr. und der Schulmeister 30 kr. bezog. Eine Stiftungsurkund oder oberhirtliche Bestättigung liegt nicht zu Akten der Jahrtagsstiftungen. Es scheint, daß das Stiftungskapital von den Erben an den Nachfolger Pfarrer Josef Hofmann hinausbezahlt wurde. Der sich aber um die gesetzliche Aufrichtung der Stiftung nicht weiter bemühte. Er führt den Jahrtag als letzt gemachte Stiftung zum Sct. Margaretengotteshaus in seinem Salbuche auf:
17 ter. ist anno 1782 von dem Hochwürdigen Wohledelgebohrnen Hochgelehrten Herrn Johann Stephan Pflanzelt gewesten Pfarrherrn allhie für sich und seine sammentliche Freundschaft gestüfftet worden mit 100 fl. empfängt Herr Pfarrer 1 f1.30 kr. der Schulmeister 30 kt.
Das Kapital ging mit mehreren anderen alten Jahrtagsstiftungen zu Verlust, wesswegen dieser Jahrtag zu den sogenannten suspendierten zählte.
Im alten Pfarrhof soll auch ein Ölbildniss des Pfarrers Pflanzelt vorhanden gewesen sein, welches der Bauer Franz Prebeck‚ wie er dem Verfasser berichtete beim Abruch des Pflanzelschen Pfarrhofs 1892 erwarb und daß dann in seinem Hause zu Verlust gegangen.
Nachfolger des Pfarrers Pflanzelt wurde der schon öfters genannte Josef Hofmann.
Ende des VII. Teils.
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Teil VII.
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Die Pfarrei Pfelling wiederum unter Weltpriester 1758 – 1803.
Fortsetzung
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Pfarrer Josef Hofmann.
Nachfolger des Pfarrers Stefan Pflanzelt war Joseph hofmann gebürtig von Sägmühl bei Stallwang, Gerichts Mitterfels, damals Supernummerarius in Rottenburg. Derselbe hatte die allernächste Hoffnung auf eine Cooperatur.
Wider alles Erwarten wurde er alsbald nach dem Ableben des Pfarrers Pflanzelt als Tittulant des Klosters Niederaltaich bereits am 10. Juni 1782 von Abte Ignatius P. Prior Josef um dem Convente auf die erledigte Pfarrei Pfelling praesentiert. Wieder meinen Willen schreibt er in dem Salbuche musste ich in Niederaltaich die Praesentation auf diese Pfarrei Pfelling abholen dafür den Tax von 65 fl. auf der dortigen Kanzlei nebst anderen Douceurs von 10 fl. bezahlen. Am 26. Juni wurde ich ziemlich lange examiniert und approbiert, den 27. Ejudem wurde ich in persona unvestiert. Pro hac inverstitura musste ich 48 fl 30 kr. und 3 fl 12 kr. douceur geben. Sohin zahlte ich mit Einschluss des gelösten Possessionstax ad 16 fl. 8 kr. 2 hl ohne Reisegelder zusammen 142 fl. 38 kr. 2 hl. Tax genug für eine so unbedeutende Pfarrei.
Nachdem ich mich bei Titl. Herrn decanum in Unterviechtach mit einem dahin übersendeten Investiturbrief legitimierte, daß ich wirklicher Pfarrer zu Pfelling seye, nahm ich den 4 Juli darauf nach Verfluss des Sterbemonats meines Herrn Vorfahrers die Possession, wo mich der Titl. Herr Testamentexecutor Aloys Häml Kammerer und Pfarrer zu Schwarzach sogleich zu Zahlung des noch übrig gebliebenen und von Herrn Johann Stephan Pflanzelt nicht ausgesessenen Pfarrbau Schillings ad 742 fl. 15 kr. anwies.
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Weigerung des Pfarrers Josef Hofmann.
Allein ich weigerte mich, diese Summa Bau Schillings, obschon ich öfters von dem Hochwürdigsten Ordinariat Regensburg durch gnädigste Befehle, die noch anliegen, und selbst mit der Execution gedrungen wurde, von darum zu bezahlen, weil Herr Pflanzelt bloß auf die gnädigst gegebene Ratification des Hochwürdigsten Ordinariates gebaut, ohne den eben so nöthigen Consens … dem Landesfürsten als Possessionsgeber und von Niederaltaich als dem Patron zu erheben, denn wenigstens würde Niederaltaich, wie ich authentisch weiss …. Der erforderlichen Materialien zu diesem Pfarrhofbau gratis hergeschossen haben, folgsam wurde auch der Bauschilling niemals so hoch und … herrn nie so beschwerlich, ja fast unerträglich angewachsen sein … ntschluss des Pfarrers Hofmann sich höheren Orts zu beschwerden. … kritischen Lage war ich schon wirklich entschlossen, mich in dieser … Churfürstl. Hochlöbl. Geistlichen Rat, als wohin die Pfarr- … gelder und derselben Bestimmung und Angelegenheiten von Auf- … gehören zu wenden als auf einmal ei Vergleich mit den Pflanzelschen Erben treffen selbst von dem Hochwürdigsten Ordinariate angeraten wurde. Die Höchsten Stelle nicht weiter für den Kopf stossen, und dessen Hand so viel immer möglich in Frieden auszumachen, liess ich mich auf folgenden Contract ein oder Convention mit den Pflanzelschen Erben ein:
Contract mit den Pflanzelschen Erben.
… erbot mich, statt der 742 fl. 15 kr. Hausschillingsgelder per aversum ?? fl. baar bezahlen und nebst diesen auch 105 fl. 8 kr. Pfarrhofreparaturgelder, die gerichtlich und eidlich untersucht und anerkannt wurden … zu nehmen.
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Schlechter Zustand des neuen Pfarrhofes.
Schon bei meiner Ankunft war dieser neue Pfarrhof an der Dachung, di ganz … eingedeckt den, an den Mauer, die mit 10 eisernen Schleudern musste befestigt werden, in deren Ermangelung solche gegen die Donau hinaus zufallen … annen, an Thüren, Fenstern und dergleichen mehreren so baufällig und ruinos, daß fast darin nicht mehr zu wohnen war.
…un diese Pfarr..reparation kösten auf 185 fl. 8 kr. gerichtlich abgesch…zt und von … Massa hereditaria die Pflazeltschen Eden geschossen werden müssen.
Genehmigung der Abmachungen.
So f?gl auch de? Pflanzelschen dieser Vorschlag und ich wurde mit diesen Erben einig. Es wurde die getroffene Convention in Regensburg gnädigst ratifiziert und genehmigt bei deren Empfang ich bars Gelds auszahlte.
Die …ben quittierten ordentlich bein churfürstl. Löbl. Pfleggerichte Schwarzach, welche Quittungen hier anliegen. Der noch restliche Bauschilling aber kam statt 742 fl. auf 550 fl. herab. Die noch vorhandene, wie die Gnädigste anligende Ratification Zeug dafür ist. Folgsam zahlte ich bey dieser Pfarr ohne Ablösung der Hausfahrniß und anderer Meubl 692 fl 38 kr.
Aussitzfristen.
Dieser noch anligende Rest der Bauschillingsgelder ad 550 fl. muss mir, sofern ich solchen nicht ganz aussitze bei meiner weiteren Allomodation, oder im Falle‚ daß ich unterdessen sterben soll, meinen Erben oder Schuldigen baar von meinem Herrn Nachfolger bezahlt werden. Davon fallen, aber jährlich 30 fl. wahrlich bey einem so geringen Pfarrlichen Einkommen vil zu vil sind, als Aussitzgelder, weg.
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Bauten des Pfarrers Josef Hofmann.
Unterdessen muss ich hier anfügen, daß ich, weil ich ein ganz neues Waschhaus und Backhaus, eine ganz neue Holzschupfen aufgeführt, eine Küchegärtl angelegt und alles dieses und noch mehreres aus meinem Beutel sine onere successoris bezahlt habe, ohne hiezu eine Verbindung zu haben, die aber meinem Herrn Nachfolger gewiss bequem und nützlich seyn mögen, in Ansehen dieser ersprieslich geführten Gebäude von dem Hochwürdigsten Consistorio Regensburg 3 Freyjahr Gnädigst erhalten habe, in welchen ich von der Aussitzung der jährlich 30 fl. frey bin. Man wird aber mir diese Gnade umso mehr gönnen, als ich über die besagte 185 fl. 8 kr. Reparationsgelder noch 255 fl. 11 kr. verbauet habe.
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Verpachtung des Widdums durch Pfarrer Joseph Hofmann.
Schon Abtpfarrer Dominikus Perger hatte die Widuumsgründe 20. März 1753 an den Förgen Radlbeck um den geringen jährlichen Pachtschilling auf 12 Jahre also bis 12. März 1765 verpachtet. Pfarrer Pflanzelt scheint sich ohne weiteres mit dem alten Pachtvertrage einverstanden erklärt zuhaben.
Pfarrer Josef Hofmann schloss mit dem Förgen Georg Artmann alsbald nach seiner Ankunft in Pfelling einen Contrakt, demzufolge er alle Pfarrfelder und Wiesen mit Ausnahme der drei Äckerl in Anning un dem Vorderteil des Pfarrhofsgarten gegen jährliches Stiftgeld von 80 fl. verpachtet. Dann hat der Pächter alle Fasttage ein Köpfel süßer, guter Kuhmilch zu verabreichen. Ferner ist Stifter gehalten auch den jährlichen Praestand und auf dem hiesigen Pfarrwiddumsgut haftenden onera, wessen Namen solche auch immer heben mögen abzuführen, auch ohne Vorwissen des Herrn Pfarrers nichts weiter zu verstiften, oder auf was immer für eine Art praejudicierlich zu sein, sofort sich nach dem gemachten Contrakt und den älteren hier anliegenden legalen zween Stiftsbriefen zu fügen, wie auch die Stiftgelder baar zum Ziehl Martini und neuen Jahr in zwey Hlabscheiden a= 40 fl. zusammen aber 80 fl. ohne Abzug zu bezahlen.
Weiters muss obiger Stifter Georg Artmann nach umfluss der 12 Jahre Stiftszeit ,welche anno 1794 beym Eingang des Neuen Jahrs eintrifft, er mag hernach Neurtdings stiften‚ oder nicht das ganze Widumgut in erbaulichem Stande ohne die mindeste detriorisation abtretten‚ das heisst das Winterfeld muss förmlich dedungen, hergerichtet und angebaut, das Sommerfeld gewöhnlichermassen hergerichtet und sammtliche zaunstätte in guten Viernehmen und aufgerichtet seyn, in Ermanglung dessen würde er eine dem Verstifter wirkliche satisfaction praestieren müssen.
Diesen besagten Stiftscontrakt deranno 1782 den 28. August zwischen dem Herrn Pfarrer und obigen Artmann verabgeschlossen worden, ist nicht legal, soll auch einem Herrn suecessori keineswegs praejudicierlich seyn, sondern ist nur auf Freundschaft und deutesche Redlichkeit gemacht worden, um so weniger, weil man von Seite des churfürstl. Löbl. Pflegegerichtes Schwarzach wider alle Anständigkeit und Rechte dem Pfarrer um den aufrichtung Willen dieses verabredeten Contractes durch eigene Amtszettel in anstösslichen Ausdrücken wie einen weltlichen Unterthan vor Gericht citiert und belangen hat, vor welchem er aber nicht erschienen ist, um zu zeigen, daß ein zeitlicher Pfarrer nicht schuldig ist‚ seinen Stiftscontract‚ wenn er der Versicherungs wegen nicht selbst will, denn Gerichtsort zu unterwerfen, obwohlen ich dabey nicht läugnen kann, dass es für den Verstifter vorteilhafter ist, wenn ein solcher Stiftscontract hiedurch legal wird, weil er bey so geschehener Sache seinen Stifter gerichtlich belangen und klagen kann‚ im Fall daß solcher in ei Stifter einer Stiftssache nachlässig oder ungehorsam sich bezeigte.
Dem ungeachtet hat man doch das gerade Widerspiel gethan, theils weil man aus seinen bewussten Ursachen kein förmliches Müsstrauen haben konnte theils weil man die Gerichts und Confirmationskösten, die sich beyläufig auf 10 bis 11 fl. beläufet, verabscheute.
Der noch junge Pfarrer Josef Hofmann muss sich seiner Sache schon sehr sicher gefühlt haben, daß er der mehrfachen Aufforderung des Gerichtes Schwarzach den Stiftungscontract legal aufrichten zu lassen, beharrlichen Widerstand entgegenbrachte. Ein diesbezügliches gepfeffertes Mahnschreiben liegt noch zu den Pfarrakten und hat folgenden Wortlaut:
ex officio.
Hochwürdig wohlgelehrter Herr Pfarrer!
Schon im fertien Jahre und zwar unterm 12. Oktober hat man hierunterstehenden Pflegghtsseits dem H. Pfarrer auf den 16. Prardicti einen Tag anberaumt, ert, an welchen der zwischen dem dortigen Förg Artmayer anhero gehörigen Voggtunterthanen Verabredter Widungs Verstiftung pachts Contract ordentlich ad Protokollum eingemeldet, und rechtförmlich errichtet werden würde, weillen Handlungen ohne oberheitl. Sigl und Brief Bevorab circa personalia vel mixta von keinem Rechts Bestand sind.
Ohnangesehens deßen aber ist der Herr Pfarrer weder erschienen, noch hat derselbe Bishero sich Schriftlich dießfalls geäussert, noch dem Förgen eine Schriftl. Urkunde des eventualen Bestandes wegen, obwohle der Förg hierum sonderbahr angesucht, ertheilet: sondern statt dessen sich Villmehr Verlauten lassen das hieisge Kurtr. Pfelggrt. habe ihm Herrn Pfarrer hierin nichts zu schaffen.
Gleichwie man nun aber dieses wird gedulten noch die ab seiten des Herrn Pfarrers anscheinende renitenz in einer der alhiesigen Kurfürstl. Pfelgght. Jurisdiction zuständigen sache so dahin gehen lassen kann, noch darf. Als wird der folgende 10te dieß zu ordentöicher Errichtung des Stifts Brie? Questionis wiederholt anberaumet, und dieses der Erscheinungs wegen Herrn Pfarrer anmit Bhörig insinuiert und nebenher ohnverhalten gelassen, daß wofern der Herr Pfarrer wieder hibey erscheinen, noch eine Schriftl. Äusserung hiehero machen, oder dem Stifter eine Urkunde der Verabredeten Contractspunkten ertheilen, man andrer Maaßregeln anzuwenden, und die zuständigen Gerechtsamme zubehaupten wissen wird.
actum,4ten Aerndemonats ao. 1785.
ac vom
Kurfürst. Pflegghrt Schwarzach
gez. Zottmann Gerhtpfl.
Dieses Mahnschreiben des Pfleggerichtes Schwarzach, welches einen anders gearteten Pfarrer heiss gemacht hätte, ließ den Pfarrer Josef Hofmann ganz kalt. Er rührte sich gar nicht und trieb, wie er selbst bekennt sein Widerspiel mit dem Herrn Beamten. Man scheint den Halsstarrigen und verstockten Pfarrers auch nicht mehr belästigt zu haben.
On aber Pfarrer Hofmann mit seiner Anschauung ganz das richtige getroffen möchte dahingestalltr bleiben. Jedenfalls hat der Pfleger das Recht das Recht des Landesherrn als Voggt der Lehenspfarr Niederaltaich zu verlngen, daß ihm der privatim abgeschlossene Pachtvertrag vorgelegt werde, weil er als churfürstlicher Beamter das Widdum der Pfarrei Pfelling zu Überwachen befugt war.
Jedenfalls empfahl sich Pfarrer Hofmann nicht bei seinem ihm zuständigen Beamten, mit dem er z. B. bei der Zehentverteilung zu tun hatte und überdies war Pfarrer Hofmann noch gar nicht auf die Pfarr Pfelling installiert.
Pfleger Zottmann scheint alsbald versetzt worden zu sein.
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Installation des Pfarrers Josef Hofmann auf die Pfarrei Pfelling am 23. Oktober 1787.
Wohl wegen der Streitigkeiten, die Pfarrer Hofmann beim Antritte der Pfarrei Pfelling auszufechten hatte, war die Possessnehmung 5 Jahre hindurch verzögert worden. Einen Grund gibt Pfarrer Hofmann in der ausführlichen Berichterstattung über den Installationsact an.
Weltlicher Kommissär war Herr Rüth Pfleger von Schwarzach, Geistlicher im Namen des Dechanten von Viechtach Herr Kammerer Aloys Hämml, Pfarrer von Schwarzach. Zur Verlesung des Investiturbriefes hatte sich P. Emeram Ziegl Probst von Welchenberg eingefunden.
Die weltliche und geistliche Einweisung in die Amtsbefugnisse und Pflicht fand in der herkömmlichen Weise statt.
Bei der Installation des Pfarrers Stefan Pflanzelt hatte der Pfleger alle dem neuen Pfarrer die Schlissels des Pfarrhofes überreicht, wogegen Kammerer Häml Protest eingelegt. Bei der Installation des Pfarrers Hofmann wurde die Ceremonie cummulativ vorgenommen in dem beide Vertreter zugleich den auf einen zinnernen Teller liegenden Hausschlüssel dem Pfarrer überreichten.
Nach Beendigung des Installatiosnactes machte ich, schreibt Pfarrer Hofmann gegen die Herrn Installatores meine geziemende Verbeugung und lud sie sodan gegenwärtigen Herrn Benediktinern auf eine ordinarii Mittag traitement ein, welches sie auch annahmen und ich die Ehre hatte einige Stunden mich mit ihnen zu unterhalten.
Nach beendigter Tafel ersuchte er die Herrn Installatoren ihm mitzuteilen, was er an Taxen zu entrichten. Herr Kammerer Hämel beanspruchte nach den des gesetz für alle 10 fl. Herr Pfleger äusserte sich er werde schon das Expensarium schon schriftlich zugestellt erhalten. Was auch nach Umfluß von drei Monaten geschah.
Zu hohe Berechnung der Installationsdeputate.
Pfarrer Hofmann machte große Augen als die specificierte Rechnung in die Hände bekam. Es waren nämlich in Summa vom weltlichen Beamten 46 fl. 51 kr. aufgerechnet. Der Herr Oberbeamte hatte 14 fl. Deputat und 6 fl. Installationsgebühr, der Unterbeamte der Gerichtsschreiber, der in persona gar nicht anwesend gewesen 10 fl, Deputat und 4 fl. Installationsgebühr, der Gerichtsdiener nebst der Einseggebühr ein Deputat zu 3 fl., da die Bediensteten ohnehin im Pfarrhof überflüssig zu Essen und zu trinken hatten auch die Pferde im Wirtshaus auf des Pfarrers Kosten unterhalten wurden.
Dieses Specifications Expensorium schien mir billig gesetzt windig und ich möchte eine schriftliche Protestation, die gemässigt genug abgefasst war, sagte darin, daß wider alle Landesgesetze sei, daß ein Herrn Beamter ein zweifaches Deputat von 1 ½ Stunden von Schwarzach bis Pfelling ansetzte, und daß ihm gesetzmässig pro notu installationis nicht mehr als 3 fl. gebühre, dem Unterbeamten aber bloss 5 fl., dem Gerichtsdiener nichts als das Einsaggeldgebühr. Man möge also von seiten der weltlichen Installtionsobrigkeit oder Kommission 15 fl. zurücklassen, wo nicht, so muss ich derselben mit aller gebührenden Achtung sagen, daß ich sodann beabsichtigt wäre, meine Beschwerde hierüber höchster Orten anzubringen und dergl.
Sogleich erschein ein anderes gerichtliches Schreiben vom churfürstl. Pflegericht Schwarzach, das aber sehr spöttisch und beleidigend abgefasst war mit dem Bedeuten, es seien mir meiner Armut wegen, die unbegehrten 15 fl. nachgelassen und möge die übrigen 31 fl. 51 kr. Installation und Deputatgebühren einschießen, wofür die Bescheinigung anliegt. Folgendes hab ich für die Pfarr Pfelling bezahlt an baarem Geld 924 fl. 40 kr., wenn ich nun auch die abgelöste Hausfahrnis samt dem rato vom Zehent und Jahrtagen hinzusetze, so wirft die Summa aus 1163 fl. 50 kr. 3 hl. Wahrlich viel Geld für eine so uneinträgliche Pfarrey, die nicht einmal die Congrua hat, denn die vorhandenen gewesenen Haus Meublen, samt der Leinwand, und rato an Zehenden, Jahrtägen so anderem werden yedlich zusammen auf 229 fl. 10 kr. 2 hl. abgeschätzt wie das vorfündige Inventarium dessen Zeug seyn wird.
Pfarrer Josef Hofmann hat auch eine genaue Zusammenstallung der einnahmen und Ausgaben vom Jahre 1788 für die Pfarrei gemacht, die hier Platz finden soll:
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Specification des Einnehmens und des Ausgebens hier zu Pfelling, die fast alle Jahre gleich zusammentreffen, wenigstens nach meiner Menache und Okonomue.
Jährliche Einam
Die Einnahm, die eine der erträglichsten in meinem 6 jährigen hiersein war bestand 1788 in folgendem:
Zehent betrug 247 fl. 12 kr. – hl.
Wiedumstüfft 98 fl.
Messgelder 98 fl.
Stolln und Beichtgelder 60 fl.
Opfer 25 fl. 6 kr. 11 hl.
Von der Bruderschaft 9 fl. 21 kr.
Beichtgelder und Vieh oder Kässgelder 5 fl. 7 kr. 3 hl.
Brodgeld 6 fl. 54 kr.
Grundgilten 3 fl. 25 kr. 3 hl.
Jahrtags und Quatemberessen Gelder samt
der Kirchenbesoldung 27 fl. 9 kr. 2 hl.
Summa 558 fl. 16 kr. 1 hl.
Ausgab 448 fl. 27 kr. 1 hl.
[diese Zeile ist unleserlich]
Ausgab dagegen bestand im vorigen Jahr 1788 im folgenden:
Fleischgelder 78 fl. 15 kr. 2 hl.
Schmalzgelder 22 fl. 54 kr.
Biergelder 30 fl. 47 kr. 3 hl.
Holzgelder 40 fl. 36 kr.
Für verschiedenes als Gleitung, decimation
Medicin, und was man immer nöthig hat 296 fl. 50 kr.
Almosen 18 fl. 15 kr.
Christenlehrgelder 5 fl. 58 kr.
Installationsgebühr samt Bedienung 55 fl. 59 kr.
Verspielt 5 fl. 32 kr. 1 hl.
Summe 484 fl. 27 kr. 1 hl.
Ich hab dieses Schema mit Fleiß hieher gesetzt, damit man sich übersehen können, wie man sich beider Pfarr Pfelling ungefähr zu betragen habe. Vielleicht kann ein anderer mehr erobern als ich. Ich war wenigstens sehr unglücklich. Auch eine kanonische Visitation der Pfarrei fand unter Pfarrer Hofmann statt am 19. Juli 1785.
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Von der bischöflichen Kirchenvisitation.
Anno 1785 wurde in dem ganzen Landkapitel Deggendorf eine solche bischöfl. Visitation mit Genehmhaltung Sr. Churfl. Durchl. zu Pfalzbayern von Sr. Excellenz Herrn Graf Törring Jettenbach etc. jetzt Glorwürdigst Regierenden Fürsten und Bischofe von RegensburgFreising vorgenohmen.
Diese Gnädigste Kirchenvisitation wurde aber zuerst von Titl. Herrn Ruraldecan Franz Andreas Hofseß von Viechtach allen Kapitularen und Pfarrern insinuiert. Se. Excellenz visitierten mit unglaublicher Mühe in eigener Person hoher den ganzen Wald. Den 19. Juli ejusdem anni kamen Sie von Deggendorf und den benachbarten Pfarreien hieher, nahmen hier das Mittagsmahl und visitierten hernach die Kirche. Bey der Freythofthier erwartete der Orts Pfarrer Se. Excellenz in Chorrock, gab bey Hochderselben ankunft das Zeichen und liess mit allen Glocken leiten, führte Se. Excellenz in Chorrock die Kirche, gaben Hochdemselben das Asperges und machte einen Bethschemel bereit, auf welchen sich Herr Visitator niederließ und nachdem der Pfarrer ihm mit dem Ciborium den Segen ertheilet hatte mösterte er das Ciborium, welches Se. Excellenz visitierten, nach dem wieder geschlossenen Ciborio und gemachten Verbeugung, ertheilte der Pfarrer abermal den Segen und sch… den Tabernakel. Dann wurden alle Altarsteine oder portatilia, die Monstranz, Kelche und andere Kirchengefäße visitiert und alles durchsehen e aufnotirt.
Se. Excellenz stellte verschiedenen Fragen an die versammelten Kinder von schiedenen Gegenständen des Christentums, hielten eine dichtige Rede an die Eltern, Haushaltern und Dienstbothen und ermahnte Sie Ihre Pflichten und Schuldigkeiten. Endlich begaben Sie sich unter Leitung der Glocken wieder in Pfarrhof zurück und werden von dem Pfarrer bis auf den Freythof begleitet. Im Pfarrhof durchsuchten und besahen sie die sammtlichen Pfarrbücher und constituierten an den Pfarrer über verschiedenen und Antworten, die alle ad Prototkollum genohmen wurden. Das gewöhnliche Examen aber aus besonderen Gnaden hergeschenkt. S. Excellenz befragten noch auch einige Pfarrkinder über das Betragen des Pfarrers, die Sie beschenkten. Befahl dann einzuspannen gingen dem Kloster Metten zu.
Nach Verfluss ungefähr 5 Monaten erschienen endlich die Bescheidspuncta. Bischöflichen Visitation und eine Liste von 108 fl., welche das Deggendorferische Landkapitel für die gemachte Unkosten der Visitation wegen zu bezahlen hatte. Den Pfarrer von Pfelling trafen 2 fl,. die er gern bezahlt hat.
Die Bescheidspuncten waren folgende:
Decretum visitale.
Quod realia:
1. Lunula Monstanziae magis mund servetur.
2. Baptisterium intus instannetur.
3. Miorem curam ecclesiae suae Parochus gerat, nam arae laterales S. Joa. Nepomuk, et Matris dolorosae plenae sordibus, et araneis inventae sunt, tabul canonicae lacerae et ideo mijor quoad ecclesiam mundities servanda ipsi commeendatur.
4. Cumecclesia ex parte posterioris arae ruinosa sit, hinc serio se impendat Parochus penes cummulativam laicalem, ut quam primum manus ad reparationem adhibeantus.
5. pro tribus altaribus lateralibus procurenttur infiaetelac deratae.
6. De statuis Salvatoris et sancti Leonhardi anathemata cerea cum tabulis votivis desumantur‚ prima proatus in Scabello quodam juxta parietem, altera veroixi parieti affigantur necnon etiam capita testacea, aliaque singna et imagines, uti etiam impressae lacerae oratiuncia ad matrem boni donsilli et cistula cum schedulis, quae extrahuntur et in quibus notatur pro quali anima in purgatorio orari debeat, penitus revoveantut.
7 Satagat etiam parochus, ut sacristia amplietut.
8. Vascula ss. oleorum cum pelvi baptismali magie munda conserventur.
9. In osuario ab ara S. Michaelis de imagina Crucifixi coronae et imagiunculae removeantur. 10. Cömeterium infantium non bapticatorum muro cingatar et ostiolam claudatur.
Quoad personalia.
1. etiam in Dominicis menstruis Confraternitatis in posterum semper Catechemis habeatur.
2. in libro Copulatorum quad parentes sponsorum semper nomen et cognomen patris de matr addatur, etsi eadem ex Thoro illicito nata ait.
3. in libello mortuorum addatur, quare aliqua persona non provisa abierit et utrum non saltem sub coditione absoluta vel extremo uncta fuerit.
Decretum in Consistorio Episcopali Ratisbonae 20 Xbris 1785.
L. S. V. Suffragany mpria.
Secret- Cavallo mpria.
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Grosse Überschwemmung 1784 und 1789
Im Winter 1784 war die ganze Donau zugefroren, desshalb und weil eine ungeheure Mende Schnee in diesem Jahre gefallen, war die darauffolgende Überschwemmung schauderhaft anzusehen.
Am 28. Februar, dem Titularfeste der Bruderschaft der schmerhaften Gottesmutter Maria, welche hier eingeführt ist, begann ½ 7 Uhr Abends des Eis auf der Donau zu brechen und abzuziehen mit einem solchen Ungestüm, daß die Zäune und die dicken an den Ufern gepflanzten Bäume zerbrochen wurden. Allen Bewohnern dieses Ortes schauderte es, als sie sahen, wie das Vieh brüllte und ersoff. Da brachen wir eilens jeder, soweit es möglich uns in die beste Sicherheit. Zum Glücke, niemand der unsrigen ertrank, nur vom Vieh ging eine Kuh und mehrere Schafe zu Grunde.
Die Wasserhöhe war eine so grosse, dass es bis auf die oberste Stufe des hiesigen Pfarrhauses reichte. Seit Menschengedenken ist das Wasser früher jemals zu einer solchen Höhe angeschwollen. Die übrigen Häuser standen unter Wasser und vielen lief es bei den Fenstern aus und ein.
Der Schaden, welcher der Ortschaft Pfelling erwuchs ist authentisch auf 2400 fl. abgeschätzt worden.
Eine andrer kürzere Notiz des Pfarrers Hofmann besagt.
Es kömmt noch besonders anzumerken, dass 1784 hier eine erschreckliche Überschwemmung der Donau wegen dem brechenden Stoss und Treibeis gewesen. Den 27, 28 und 29 Hornung begann der Stoss zu brechen, er machte eine fürchterliche und höchst schädliche Verwüstung. Vieles Hornvieh, Schaf Schweine und Kälber kamen um, denn das Wasser lief in mehreren hiesigen Häusern un zu enden zum Fenster aus und ein.
Aber 1789 war diese Überschwemmung um einen ganzen Schuh noch höher.
Bay der ersten Überschwemmung 1784 kam kein Wasser in Pfarrhof, aber bey der Überschwemmung 1789 war im unterm Zimmer ein halber Fuss Wasser, so wurde auch der Backofen fast ganz überschwemmt, der Keller stund voll Wasser. Es war alles elendlich anzusehen. Dieses geschah 28, 29 u. 30 Jenner.
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Grosse Unanehmlichkeit, welche dem Pfarrer Hofmann wegen Verweigerung der kirchl. Beerdigung einer angeschwemmten Leiche entstanden.
Von jeher pflegt die Donau hier in Pfelling die Leichname von Ertrunkenen anzuschwemmen. Solche Fälle sind für den Pfarrer und die Gemeinde meist mit Unnahmnämlichkeiten und Scherrereien verbunden.
Am 4. Mai 1784 wurde am rechten Donauufer nicht weit von Endau, Gerichtsbezirk Osterhofen auf dem Grund und Boden des Bauern Lorenz Sagstetter in Entau der Leichnam einer vollständig nakten Frau aufgefunden, die allem Anscheine nach ertrunken und von dem ausgetreten Wasser am Ufer dort gespielt worden war. Nachdem der Fall gemeldet, wurde die Leiche von Dr. Oswald aus Straubing obduciert und festgestellt, das keine Zeichen eines gewaltsamen Todes vorhanden seien. Der Pfarrer wurde nun beauftragt die Leiche auf dem Ortsfriedhofe zu beerdigen. Indessen trug der Pfarrer Hofmann hiezu Bedenken, weil er nicht wusste, ob nicht die Person akathol. Glaubens sei, ob sie sich nicht selbst ertränkt habe. Er brachte also durch einen Eilboten den Fall vor das Consistorium Regensburg. Die Resolution lautete dahin, wenn an der Person kein Zeichen eines christlichen Lebenswandels zu ersehen solle dieselbe in der Ecke des Friedhofes ohne Sang und Klang zur Nachtszeit beerdigt werden. Aber, oh weh! Wie wenig achtet die Welt den geistlichen Stand! Ehe noch die Antwort eintraf, erhielt der Pfarrer von der hohen Regierung in Straubing den Befehl, den toten Leichnam sofort auf dem Friedhofe zu bestatten, widrigen Falls der stinkende Kadaver in den Pfarrhof gebracht und dort unter Aufgebot militärischer Hilfeleistung zu verbleiben habe, bis sich Pfarrer entschliesst die Leiche im Friedhofe zu beerdigen. Eingeschüchtert durch die angedrohte Gewaltanwendung begrub also der Pfarrer mit Glockengeläute und Gesang vorgenannte Leiche auf dem Friedhofe um ½ 12 Mittags am 8. Mai, aus Furcht er möchte noch grösser Übel und Gewaltthätigkeiten zu erleiden haben, wenn das militärische Aufgebot aus Straubing und Schwarzach herbeikomme. Das Alter dieser Person wurde vom Arzte schätzungsweise auf 52 Jahre angegeben.
Nachschrift: Endlich erschien der Ehemann dieser ertrunkenen Person Josef Miller Taglöhner von Affecking. Er gab an, das sie sich in einer Art Geistesverwirrung am 26. Dezember 1784 um 12 Uhr Nachts aus dem Bette erhoben und in die dort vorüberfliessende Donau gestürzt habe, im 50. Lebensjahre. Ihr Name war Gertraud, deren Vater Josef Roitmajer Taglöhner in Affecking bei Kelheim.
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Anlegung eines Salbuches durch Pfarrer Josef Hofmann.
Im Jahre 1788 legte Pfarrer Hofmann ein Salbuch für die Pfarrei Pfelling an. Saalbuch oder Anmerkungslibell des Grundes und Bodens, dann der Gerechtsamen, so die Pfarry Pfelling an sich hat, und die ein zeitlicher Pfarrherr geniesst, wie auch der Verrichtungen, die obigen Pfarrherrn obliegen, zusammengeschrieben 1788
von
Johann Joseph Hofmann dortmaligen Pfarrer zu gemelten Pfelling
zum
Nutzen, und Gebrauch eines jeden Herrn Successors.
Herr Pfarrer Hofmann hat in diesem Salbuche mit grossem Fleisse alles zusammengetragen was er erkundigen konnte und was in der Registratur an Literalien vorhanden war.
Auch ein Gedenkbuch zu der löbl. Pfarr Pfelling gehörig, in welchem enthalten die Name sowohjl derjenigen, welche zumgemeltem lobl. Pfarrgotteshaus Pfelling der heiligen Margareth besondere Guthäter und Guthäterinen zur grösseren Ehr Gottes gewesen sind, als auch derjenigen Verstorbenen, welche aus der lobl. Hier eingeführten Mariansichen Bruderschaft der schmerzhaften Muttergottes in Gotte selig verschieden sind, und deren Name alle Quatember Sonntag feyerlich von der Kanzel abgelesen, Ihrer in dem heiligen Gottesdienst besonders gedenket und für sie 5 Vater unser und Ave Maria samt dem katholischen Glaubens öffentlich abgebethet wird
zusammengeschrieben
von Johan Joseph Hofmann dortmaligen Pfarrer in Pfelling 1783.
Pfarrer Josef Hofmann versuchte auch in seinem Salbuch in das Dunkel der Geschichte der Pfarrei Pfelling etwa einzudringen. Er weiss aber über Pfelling bloß zuschreiben, daß es in älteren Zeiten grösser und ertraglicher und ein ansehnlicher Ort gewesen sein soll. wo ein schönes Schloß auf dem nahen Steinberg gestanden hatte‚ deren Besitzer Vasalles der Grafen von Bogen gewesen sind. Er hält den 1611 verstorbenen Pfarrer Johann Rechlin für den letzten Weltpriester. Von der 30 jährigen Tätigkeit des Pfarrers Gregor Hallwachs und von den Verhältnissen unter dem 30 jährigen Krieg hat Pfarrer Hofmann keine Ahnung, wie ihm auch die ruhmreiche Vergangenheit Pfellings ein mit sieben Sigel verschlossenes Buch geblieben ist.
Im Monat Mai bis Ende Juni 1788 muss Pfarrer Hofmann erkrankt gewesen sein, den ein Karmelitenpater Johann Nep. Freindorfer aus Straubing leistete Aushilfe und machte die Einträge in die Pfarrbücher.
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Abgang des Pfarrers Josef Hofmann von der Pfarrei Pfelling.
Nach allem scheint Pfarrer Hofmann sich in Pfelling nicht zufrieden gefühlt haben, hauptsächlich wegen der geringen Einkünfte zumal da er die Ökonomie an den Förgen Artman um 80 fl bloß verpachtet hatte. Einem Nachfolger gibt er den guten Rat die Neuverpachtung 100 f1. Pachtschilling, 3 fl. Stiftsgeld und 30 fl. donum gleich auf die. Hand verlangen. Alle Fasttag ein Köpfl süsser guter Milch, alles Getreide müsste mit dem Stifter in die Mühl fahren und davon wieder zurück, 6mal müsste er mir das Jahr hindurch ein Reitpferd geben oder dafür 3mal um ein Brennholz fahren. Das übrige blieb wie zuvor und diesen Contact liesse ich gerichtlich aufrichten und legal machen um in diesen Stiftssachen bey jedem Vorfall sicher zu sein. Er hatte sich also von seiner Widerspenstigkeit in dieser Beziehung bekehrt.
Pfarre Hofmann erlebte aber den Ablauf des ersten Pachtvertrages nicht. Am Ostertag des Jahres 1789 starb Pfarrer Johan Bapt. Eisenhut von Irlbach, auf welche Pfarrei Pfarrer Hofmann schon längst gelauert hatte.
Derselbe reiste am Ostermontag noch nach Niederaltaich und wurde sofort auf die erledigte Klosterpfarrei praesentiert.
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Andreas Stichauner, vorher Cooperator in Sandsbach, Pfarrer in Pfelling 1789 bis 1796.
Nachfolger des Pfarrers Josef Hofmann wurde Andreas Stichauner seit 5 Jahren Cooperator in Sandsbach. Dieser war Titulant des Klosters Niederaltaich und hoffte ebenfalls die Pfarrei Irlbach zu erhalten, aber sein Konkuurent Pfarrer Hofmann war ihm zuvorgekommen und da gerade bei der Vergebung der Pfarrei seine persönlichen Freunde nicht da waren, auf deren Stimmen er rechnen durfte, fiel er bei Irlbach durch. Dagegen wurde ihm laut Praesentationsurkunde vom 13. April 1789 gez. Ignatius Krenauer und P. Bonifacius (Sanftl) Prior und Convent am Ostermontag die Pfarrei Pfelling übertragen mit dem Versprechen, daß er später eine bessere erhalten würde. Seit 5 Jahren war Stichauner Cooperator in Sandsbach gewesen. Am Ostermontag 1789 überbrachte im dortselbst der Klosterbote die Praesentation. Da er sich in seinen Erwartungen enttäuscht sah und er übrigens Pfelling für eine so schlechte Pfarrei ansah, daß er dort nicht leben zu können verweinte war er sehr zornig und wollte sich schon die Gnade abbitten, aber sein Pfarrer Michael Haimerl riet ihm in freundschaftlicher Weise davon entschieden ab. Pfelling sei ein recht gutes Beneficium auf welchem ein Priester recht gut und bequem leben könnte.
Er gab also des anderen Tags darauf dem Klosterboten ein Schreiben mit, in welchem er für die erwiesenen Gnade dankte und mitteilte, daß er vor 8 Tagen nicht in Niederaltalch erscheinen könnte. Er brachte noch in Sandsbach die Beichtzettelsammlung ein, wofür er 3 Fl. hatte und trat am 21. April die Reise an. Als er in Strasskirchen äusserte, daß er der neue Pfarrer von Pfelling sei, wünschte ihm die dortige Wirtin Glück, indem sie ihm mitteilte, daß die dortige Pfarrei weit besser als Irlbach sei und daß der verstorbene dortige Pfarrer Schulden genug hinterlassen habe.
Da wurde er wieder getröstet und, zog nach Niederaltaich weiter, woselbst er gegen 3 Uhr nachmittags ankam und seinen Busenfreund Anton Prims Organisten dortselbst aufsuchte, dem er seine Klagen vorbrachte und der ihm auch mitteilte, woher es gekommen, daß nicht er sondern Pfarrer Hofmann auf die Pfarrei Irlbach gekommen, weil nämlich nicht alle Conventualen und besonders seine Gönner nicht zu Hause waren.
Herr Organist eröffnete nach vielen Reden etwas, worüber ich mich erstaunen musste, er sagte mir daß ich auf der Kanzlei für die Praesentation 77 fl. werde bezahlen müssen, welches auch ohne anderer Douceurs geschehen. Da wurde ich gänzlich niedergeschlagen und sagte schon, da ich für die Pfarr Pfelling kein Geld werde bekommen können.
Hilfe in der Not.
Titl. Herr P. Joscio (Käser‚ Senior Kellermeister + 18.10.1790) sagte mir, daß drithalb hundert Gulden von einer Schneidertochter Maria bei ihm in Depo ligen und auf Interesse zu geben seien. Ich könnte diese für 3 % haben und gelegentlich heimbezahlen. Ich hatte nicht mehr Geld als 100 fl. bei mir und weil ich schon gegen 87 fl. mit lauter Duoceurs in Niederaltaich lassen musste und noch nicht wusste, was ein hochwürdigstes Consistorium in Regensburg forderte, so nahm ich diese dritthalbhundert Gulden gegen Obligationsschein an. Titl. Herr Organist lieh mir noch 50 fl darzu und so hatte ich dreipar Hundert Gulden und mit diesen reiste ich nach Pfelling.
Besuch bei Pfarrer Hofmann in Pfelling.
Da ich in Pfelling um 12 Uhr ankam‚ war Pfarrer Hofmann ganz stolz und pfiffig, sagte mir, ganz kurz, daß ich für diesen unbedeutenden Ort und ablösung wegen dem noch fordernden Bauschillingsrest, der baar gleich muss bezahlt werden, viel hundert Gulden nöthig habe. Er zeigte mir den vom Cosistorium ratifizierten Bauschilling und onus successorum vor und deutete mir zugleich an‚ daß er wegen Herstellung des Backhauses, Holzschüpfleins und Gärtleins drei Freyjahr erhalten, sohin keine Aussitz habe machen dürfen etc. Er zeigte mir all seine Hausrathschaften vor, die ich ihm ablösen sollte und schlug mir alles um das doppelte Geld an. Ich erkannte den Fuchsen, zeigte mich bereitwillig und bath‚ daß er mir zur Einsicht dieses gegenwärtige Saalbuch bis auf meine nächste Ankunft geben möchte‚ welches er auch mir übergeben hat und ich ging mit diesem von Pfelling ab nach Regensburg.
Abschied von Sandsbach und Ankunft in Pfelling.
Bevor ich von meinem Lieblingsorte und allerbesten Herrn Pfarrer Titl. Herrn Haimerl, der mich mit allen meinen und der Köchin dort ehemaligen Kuchelmagd Equipagge bis Straubing mit 6 Pferden fahren liess und nebst diesem mir fast einen ganzen Hausrath und Einrichtung nebst einem goldenen Duoceur von 16 fl. für meine gemachten Cooperatorendienste mitgab, mit vielen Zährenvergiessen wegging, so ermahnte selber mich noch, daß ich von Hofman meinem Vorfahrer nur den Bauschillingsrest und das notwendigste ablösen sollte. Ich folgte weisesten Rat, nahm zu Straubing meinen Herrn Vetter Titl. Herrn Advokaten Steindl mit mir, der das ?atmm genauist ausrechnet und mir beystehen musste, gab dem Herrn Hofmann nach vielen Wortwechsel 500 fl. Bauschilling und nahm noch das bey dem Haus habende Holz, Getraid und noch andere Sachen und den höchsten Preis über und si verlangte Hofmann von mir dennoch eine Summa von 600 fl. Mit übrigen liess ich ihn nach Irlbach ganz betrübt ziehen.
Unstimmigkeiten zwischen den beiden Herrn.
Nachdem ich das ganze Haus ausgeleerte, wo innen kein Nagel blieb einricht und eine Ausgab nach und nach gewiss um 200 fl. machen musste, so schrieb ich an das Hochw. Consistorium und vernachrichtigte Hochselben in einem diermütigen, guten Schreiben, daß ich mit Herrn Vorfahrer Hofmann gut abgekommen bin und nebst anderen den Bauschillingsrest mit 500 fl. bezahlt hätte.
Nun ein neuer Auftritt!
Nach diesem Bericht wurde ich in einem mir zugeschlossenen Consistorialschreiben belehrt, daß Herr Hofmann in Forderung des Bauschillings mich über 94 fl. betrogen hätte, und ich billiger diese Zurückgabe verlangen könne. Ich wurde auf ein neues bestürzt über die Falschheit des Vorfahrers Hofmann, schickte Selbem das Consistoriischreiben hinab und bat, daß er in sein Gewissen gehe, das ungerechte zurückgeben solle.
Herr Hofmann Pfarrer in Irlbach ergrimmte vor Zorn, lies mir durch den Schulmeister sagen, daß er mich um keinen Pfennig betrogen hätte. Ich soll mit ihm streiten, wo ich will, Hofmann wurde nach meinem Schreiben in das Consistorium nochmal gemahnt, er soll die zuviel verlangten 94 fl. mit gut machen oder sich verdeutigen. Nach vielen eingeholten Streitschriften, Dupliken und Repliken ging die Sentenz an mich, daß Hofmann mich nicht betrogen, sondern mir zum Guten 94 fl. nachgelassen hatte, sollten es also friedlich halten und jeder pro ax 8 fl. 20 kr. auszahlen. O Schöner Ausspruch von einem Consistorium! Und er hat es gethan? Inimicus homo hoc fecit C. M. Pfui der Schande! Die Schriften und anhezung sind noch bei den pfarrlichen Schriften (Nicht mehr) Vide ergo, cui fides!
Gefährliche Ausfahrt.
Nachdem ich bereits ein Jahr in Pfelling war als Prarrer‚ so fiel es mir schwer, daß ich alle besonders weite Ausgange und Reisen zu Fuß, als wie in Schuster oder Schneider machen sollte, wo ich zuvor als Cooperater hab ofters fahren können. Ich kaufte also voll des Unwillens dem Herrn Pfarrer und Herzensfreund .johann Schütz in Mariaposching eine ganz neue und ungefutterte Chaise um 40 fl. ab in der Hoffnung, daß die Pfarrkinder und Bauern, die mit guten Pferd hier und dort versehen sind schon bittweis mich ausfahren wurden.
Das erstemal habe ich es Aschermittwoch gewagt, den guten Stogbauer Lorenz Loibl gebethen um diesen Liebesdienst. Er zeigte sich bereitwillig, wollte selbst fahren, allein sein auf das Trinkgeld bedachter und ungeschickter Rossbub wollte es nich zulassen. Er nahm sich nun um dieses Ausfahren an‚ kam mit zwei guten Pferden, spannte aber schon die Stränge zu lang ein, machte eine üble Reibe und schmiss mich bey meiner Gartenzaunung um, daß ich fast bis in die Donau hingeschmiessen wurde. Die Pferde liefen mit umgekehrter Chaise das ganze Dorf durch‚ schleiften zugleich den Buben so‚ daß selber musste alsogleich versehen werden. Ich aber durfte auch meine erst gekaufte gute Chaise wieder machen lassen.
Von diesem Vorfall und beynahe hochtem Unglück erschreckt, lies ich den Stifter Georg Artmann rufen und forderte ohne bedenken‚ daß (wenn ich eine notwendige Reiß vorhabe. er mich durch einen geschickten Fuhrmann ausfahren sollte lassen. Artmann der Stifter des Widdumgutes wollte sich nicht zu diesem verstehen noch einlassen; sondern murrte zum Haus hinaus mit Vermelden; daß er dieses Begehren gewiss nich thun werde etcetera. Ich liess selben noch eine Zeit und besonders bey Gelegenheit, da er den vom Wasser weggerissenen Gartenzaun nicht machen wollte wiederum rufen, sagte ihm, daß ich um alle Strittigkeiten und uneinigkeiten zu vermeiden und eine Sicherheit zu schaffen, bey dem löblichen Pflegegericht Schwarzach einen neunen und förmlichen Contract werde machen, der in diesem bestenen wird, daß Artmann nicht mehr für das Widdumgut nur 80 fl. sondern paare 100 fl. werde mir bezahlen, nicht minder 5 mal wenigstens in bestimmte örther werde ausfahren müssen etcetera.
Der Stifter Artmann wurde auf diesen Vortrag weich, ließ sich auf das Ausfahren ein, gab mir wiederum gute Worte, daß ich nur das Widdumgut nicht höhern, noch bei Gericht einen schriftlichen Contract sollt errichten lassen u.s.w. Allein ich war schon zu sehr aufgebracht, beharrte bei meinem Vorsatz, schrieb an das Pfleggericht, begehrte einen eigenen Tag für diese Handlung. Der Tag wurde bald bestimmt nämlich der 28.Januar 1791.
Dieser neue Pachtvertrag hat folgenden Wortlaut:
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Pachtvertrag zwischen Pfarrer Andre Stichauner und Georg Artmann Förgen zu Pfelling.
Kreuzerstempel. Zwischen dem Wohlerwürdig in Gott Wohledlgebohrnen Herrn Andreas Stichauner Pfarrern zu Pfelling, Verstiftern eines = dann dem Georg Artmann Donauförgen zu genanten Pfelling als Stiftern andern theills Bey dem anheute persöhnlich zugegen, ist wegen zu dortigem Pfarrhof gehörigen Widengebau folgender Stifts Contract zustand gebracht= und Beschlossen worden.
Ersten wird dem georg artmann das Widenbau zu Pfelling das ist die Felder und Wiesen ausschliesig den jenseits der Donau gelegenen 3 Tagwerker sand dem ganzen Widenbaugarten auf Sechs nacheinander folgende Jahre, nehmlich an Verflossen neuen Jahr anheuer anfangend und sich zu solcher zeit 1797 endet dergestalten Stiftsweis uberlassen, das gedachter Stifter solches Widemgebäu unter solcher zeit nach gefallen nuzen, nüssen hauen, bauen und gebrauchen und möge, wie es ihme am Vorträglichsten sein könne; jedoch hat er Stifter selbe wie es gebiehret mit zäunen zu versehen und für Beständig zu unterhalten‚ auch wenn das lezte Jahr, oder der Stifter den Lezten fand gemacht, diese der als zugerichter gedungter und angebauter abzutretten, oder auf ein neues zu stiften.
Zweytens hat er Stifter vor alle deteilosisation oder abschwendtung zu haften, und den Stiftpfenning er mag Mißwachs, Schauer oder anderes unglück zu dulten haben ohne mündesten nachlaß oder abzug Bezahlen, nicht münder hat der Stifter
Drittens dem Herrn Verstifter alle Fasttage solange der Contract andauert ein Köpfel Siesse gute Milch ausfolgen zu lassen‚ als die getreider von und zur Mill zufahren und Wohl selben in des Jahr insbesondere fünfmalle auszufahren nehmlich zweymal nach Nideranaltaich, zweymal nach Metten und einmall nach Straubing. desgleichen hat Stifter:
Viertens, alle auf disem Widenbau schon ligende – oder wehrend der Stiftzeit noch allenfals wider alles verhoffen kommende Hochstlandes- und Landschaftlichen Praestandum ohne endgeld des herrn Verstifters ein Jahr wie das andere abzuführen. Sollte aber der Stifter schließlich und
Fünftens‚ einen oder andern an Vorgesagter Punkten nich in erfüllung bringen. so soll der ganze StiftContract aufhören und gänzlich kraftlos sein. Mit diesem also sind die contrahenten allerdings zufriden‚ Stifter zalt heuntige gerichtskosten alleinig, und wurde der stette und festen darob haltungswillen das obernkeitliche handglib abgestattet.
Alles Getrheulich = und ohne geferde X. Dessen zu wahrer urkund und mehrer Bekraftigung dessen dan sind zwey gleichlautende Contracts Brief errichtet und von jedem theill einer zuhanden genommen und auf auf anvor Beschehen unterthanig gehorsames erbitten mit des Hochwohlgebohrnen Herrn august in des heil. Römischen Reiches Edler Von Rüd, auf Leudum Sr. Chrftl. Drhl. zu Pfalz bayern wirkl. Regierungs Rhat zu Straubing‚ den Pfleger, Kastner, und Brau Verwalter zu Schwarzach adelich grosser Insigl /: doch deme in all anderweg ohne Schaden/ Verfertiget und zu Siglgezeugen ernent worden. Josef Muschi gartner, und Mathias Stöttmayr zimmermann Beede zu Schwarzach.
Geschechen den acht- und zwanzigisten Monnathts Tag Jenner Im Ein Tausen Sieben Hundert Ein und Neunzigisten Jahre.
Sigel des Herrn von Rud.
Rund vierteilig. Rechte Hälfte: Oben Helm mit Adler, der seine Flügel ausbreitet. Der untere in zwei Hälften geteilte viereckige Schild: Schräger von unten nach oben verlaufender Querbalken im Felde. unten aufrechstehender Hund. Linke Hälfte ½ Helm mit zwei Hörnern, zwischen denselben ein Kind. In der Schildfläche oben ein aufrechstehender Hund, unten Feld schräg durch einen Balken geteilt.
Die Gebühren für Aufrichtung des Pachtvertrages zu Lasten des förgen betrugen 15 fl. Dafür zahlte Pfarrer Stichauner das Überfuhrgeld mit 1 fl. 30 kr. Aber man ist nach alten Rechten nicht mehr als 1 f1. 12 kr. schuldig zu zahlen oder wenn man wollte gar nichts. ich wollte aber nicht so karg sein.
Guter -Rat für einen Nachfolger.
Aus diesem erhellt, daß ich meinem Nachfolger die Sach mit dem widdumgut verbessert und erhöht, nichtminder viele Bequemlichkeiten und nuzen verschafft habe. Man sollte also diese bequemlichkeit und Recht zum ausfahren nicht mehr ausser Acht lassen‚ denn treffen den Herrn Pfarrer zu Pfelling doch weite Gange, die er zu Fuß machen müsste z.B. nach Niederaltaich und zweimal nach Kloster Metten.
Tod des Stifters Georg Artmann.
Der obbenannte Stifter Georg Artmann wurde bei der Nacht von Bogen herab verunglückt, sein Hut, Handschuh und Maschen wurden zerstreut beim Wassergestad gefunden und endlich er selbst am 10. Tag als Toter von dem Wasser herausgezogen und nach Haus gebracht. Um die unkosten zu ersparren hat das Pfleggericht Schwarzach einen wenigen augenschein oder Inspection vornehmen lassen und ich musste Selben am Vorabend des heiligen Christtags begraben. 24-Dezbr 1793
Ich bedauerte sehr diesen so guten und dienstfertigen Mann, denn ich auch liebte, weil er die Widdungfelder so gut erhalten hat. Aus Erkenntlichkeit liess ich der Tochter Theresia die letzten drei Stiftsjahre nun das das Widdungut geniesen‚ obwohl das Pfleggericht Schwarzach den Stiftungsbrief als erloschen zu sein verlangte und auf einen neuen lauerte. Meines jetzigen geringen Einsehens sollte ein künftiger Herr Pfarrer nicht mehr bei Gericht den Contract aufrichten lassen, denn ein jeder zeitlicher Pfarrer ist selbst sigelmässig. Ich hab es nur gethan der Sicherheit wegen, um so mehr, weil Georg Artmann Stifter selig mir mit verschiedenem Verdrusslichkeit machen wollte, Es hat ihn aber gereut, nachdem Selber für den Stiftsbrief 15 fl. bei Gericht hat zahlen müssen.
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Streit des Pfarrers Stichauner wegen der grundbaren Sölde in Perndorf.
Wie schon frühere Pfarrer von Pfelling, so hatte Pfarrer Stichauner im Jahre 1794 beim Tode des Besitzers der zur Pfarrei grundbaren Sölde in Berndorf Fruhstorfer und dessen Ehefrau wegen des Abstandes Streit bekommen. Das Gericht wollte die abfahrt der Kirche zusprechen. Doch Pfarrer Stichauner wies durch alte Klosteracten nach, dass die Sölde von jeher zur Pfarrpfründe gehörte. (Siehe des weiteren bei Behandlung der zu Pfarrei Pfelling grundbaren Sölden).
Pfarrer Andreas Stichauner war noch bis Mai 1796 in Pfelling. Derselbe erhielt die Nideraltaicher Klosterpfarrei Schwarzach, woselbst er 1824 starb. Er stammte aus Frontenhausen.
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Pfarrer Josef Deml
Derselbe war Freisinger Diözesanpriester, vorher Cooperator Porkirchen. Dessen Praesentationsurkunde ist ausgestellt vom 20. Mai 1796 gez. Abt Ignatius (Krenauer aus Schongau 16. Mai 1775 – 21. Jan. 1799 Landschaftsverordneter) und P. Florian (Schaller 1776 – 1801) Investiert am 9. Juni 1796. Ist leidend und gab 29. November 1804 bereites um Enthebung von der Pfarrei Pfelling beim Kurfürsten Maximilian Josef ein.
Gesuch des Pfarrers Josef Deml an den Kurfürsten Maximilian Josef um einen Hilfspriester.
In diesem führt Josef Deml aus. Er sei bereits 31 Jahre, daß er zu München mit Auszeichnung absolviert habe. Sodann war er in der Diözese Freising 22 Jahre Caplan zumeist in bergigen und beschwerlichen Orten, wo er täglich 1 ½ Stunden, eine Zeit lang wohl gar 2 Stunden excurrieren müssen, sich dadurch an seiner Gesundheit geschadet habe und mit dieser seiner Kraft so abnehmen, daß dieFüsse so steif zu werden anfangen, daß er solche Posten nicht langer mehr versehen konnte. Er kam spät zum Studium und ist schon 58 Jahre alt. Sein Gedächtniss habe schon gelitten und er kann selbst mit Gewalt so wenig lesen und schreiben. Er möchte gern resignieren, aber die Pfarrei ist so wenig erträglich‚ daß er keinen Hilfspriester nehmen kann. Er bitte, daß man ihm einen Religiosen eines ständigen Klosters zuweisen wolle, welcher von seiner Pension leben könnte.
Mit diesem Bittgesuche um Zuweisung eines Religiosen aus einem der aufgehobenen Kloster wurde Pfarrer Deml abgewiesen, dagegen ihm bewilligt, daß er resigniere und ihm ein Absent bewilligt.
Ungiltiges Resignationsgesuch
Pfarrer Josef Deml reichte am 3. Januar 1805 seine Resignation zu Handen des Kurfürsten ein mit der Bitte um ein jährliches Absent von 250 fl. Diese Resignation litt an einem schweren Formfehler. Anstatt in die Hände seines Bischofes zu resignieren‚ hatte er in die Hände des Landesherrn, welcher nunmehr nach Aufhebung des Klosters Niederaltaich die Rechte eines Patrones in Anspruch nahm auf sein Pfründe Verzicht geleistet. Erst am 21. August 1805 holte er die Resignation an den Bischof nach‚ nachdem unterdessen auch die Besetzung der Pfarrei Pfelling in unkanonischer Weise erfolgt war‚ indem dieselbe von der Regierung in München dem Cooperator Dr. Georg Geiger von Mariaposching übertragen worden war.
Verschiedene Bewerber um die Pfarrei Pfelling
Zunächst kam für die Besetzung der nunmehr landesherrlichen Pfarrei Pfelling Cooperator Segerer von Geisenfelden in Betracht. Derselbe hatte sich bereit erklärt das Absent von 250 fl für Pfarrer Deml anzuerkennen. Der Nachfolger sollte sich auch verpflichten um einen billigen Schätzungswert abzulösen und das ihn treffende ratum temporis bar auszubezahlen und die Baufälle zu 250 fl. zu übernehmen. Die Regierung fand die Bedingungen für billig und begutachtete die Resignation.
Es war ausser dem Cooperator Georg Geiger noch ein zweiter Bewerber da. Wolfgang Segerer. Derselbe war kurfürstlicher Titulant, seit 11 Jahren in der Landseelsorge tätig zur vollen Zufriedenheit des Ordinariates und der weltlichen Behörden. Hatte sich um die Volksbildung und Jugenderziehung angenommen und 10 Jahre schon seinen alten Vater, der kurfürstlicher Übersteher in Waldmünchen war und eine Pension bezog, unterstützt. Da aber noch andrere unversorgte Altaicher Titulanten noch zahlreich vorhanden waren, die älter waren, kam an die Regierung das Ansuchen, es so ein anderer älterer dieser Titulanten für die Pfarrei Pfelling in Vorschlag gebracht werden. Es kam nun Dr. Theol. Georg Geiger damals Cooperator in Mariaposching in Vorschlag. Derselbe stand schon 14 Jahre in der Seelsorge, war in Böbrach und in Altheim vorher Cooperator gewesen.
Er wurde von der Regierung in München zum Pfarrer von Pfelling ernannt, nicht ohne Einwendung der Person des Kurfürsten selbst. Derselbe erteilte seinen Raten einen Verweis, das dieselben den zweiten Titulanten Josef nicht ohne lanwedung der ei erson. des Kurtursten. selbst. lierselbe erteilte seinen Raten ei .en Verweis ‚das dieselben den zweiten situlanten Josef Angermüller gar nich berücksichtigte hätten, der nur um ein Monat weniger Dienstzeit als Geiger aufweise und die drei Bewerber nur um 3 Monate an Alter verschieden seien.
Sie haben den altesten hergenommen ohne Rücksicht darauf, ob er auch der würdigse sei. Der Kurfürst konnte die Praesentation umstossen.
Nachdem aber Cooperator Geiger die Eigenschaften habe, so will er für der malen die Praesentation belassen und ihn hiemit als Pfarrer von Pfelling bestättigen.
München, den 16. August 1805. gez. Max Jos. Churfürst.
Der resignierte Pfarrer Josef Demml verbleib bis zum Tode des Pfarrers Georg Geiger 1815 in dessen Haushalte. Verzog dann nach Ganacker, wo er 1817 nach dem Verzeichisse der verstorb. Bruderschaftsmitglieder als Beneficiat im Jahre 1817 starb.
Verpachtung des Pfarrwiddums unter Pfarrer Deml.
Pfarrer Andreas Stichauner hatte laut Protokoll des Pfleggerichtes Schwarzach vom 28. Januar 1791 auf 6 Jahre bis 1. Januar 1797 das gesamte Widdum an den Förgen Georg Artmann verstiftet. Nach dessen Tode 1794 seuner Tochter Theres weiters uberlassen. Diese verheiratete sich 25. Februar 1794 mit dem Bauerssohne Josef Sollinger von Gronmühl, welcher nunmehr Stifter der Pfarrfelder wurde.
An gnannten verpachtete nun auch Pfarrer Josef Deml den grossten Teil des Pfarrwiddums.
Verstiftung des Widdums.
Wie und auf welche Art ich die hiesigen Felder diesseits der Donau liegenden Wiesen anno 1798 an Josef Sollinger Förgen hier und 1800 die Äcker zu Anning an Georg Mayr Halbbauer allda verstiftet habe ist aus den zwischen mir und dem Sollinger errichteten legalen Stiftsbrief und aus dem beiliegenden Schreiben umständlich zu ersehen. (Nicht mehr in den Pfarracten vorhanden). Wovon für die Zukunft anzumerken, daß beide verbunden für deterborementa zu haften. Die Felder und Zaune im guten Stande zu erhalten, und am Ende des letzten Stiftsjahres das Winterfeld gut angebaut und das künftige Sommerfeld gut bearbeitet zurückzugeben, ohne für Arbeit oder Samen etwas zu fordern‚ weil sie und schon ihr Vorfahrer die Felder auch in solchen Stande und auf solche Art bekommen haben.
Ich entschloss mich zwar ungerne, den Contract mit dem Sollinger gerichtlich zu errichten, fand aber hienach besonders bei einbrechenden Kriegstruppen, daß solches notwendig war, und daß jene Männer nicht mehr leben, wo man auf Worte und Hände glauben und trauen durfte wie noch mehr erhellet aus folgendem:
Die Zehentverstiftung.
Anno 1797 wurde zu Schwarzach der churfürstliche Zehend jedem Zehendhold hiesiger Pfarrei um ein gewisses Getreid in Körnern‚ das sie nachgehens meistens mit Geld im mittleren Schrannenpreise bezahlen missten, auf 9 ?
Von dem Gemeindeholz.
Anna 1799 entschloss sich die hiesige Dorfgemeinde den Gemeindeberg so zu verteilen, daß jeder aus ihnen einen Teil‚ ihr Pfarrer aber nichts bekommen sollte. Als ich dies vernommen, liess ich der Gemeinde sogleich vermelden‚ sie sollten zwei Männer zu mir schicken und sich durch selbe über diese Sache erklären. Es erschienen Jakob Resl damals Führer und Josef Muhr Söldner hier, welche mir im Namen der übrigen sagten, es hätte ein Pfarrer zu Pfelling nie etwas von diesem Holz genossen‚ weil er nie Gemeindebürden getragen hat und so wollten sie ihm auch inskünftig nichts zukommen lassen und nichts aufbürden. Ich konnte dies nicht so gerade glauben‚ noch auf ihr Wort trauen. Machte also gleich beim Churfstl. Pfleggericht (jetzt Landgericht Schwarzach) Vorstellung mit der geziemenden Bitte, dasselbe wolle hiesige Gemeinde anhalten‚ mir entweders einen Teil des Holzgrundes zuzueignen oder aber, wenn meine dafür angebrachte Gründe nicht hinreichend waren, mir einen legalen Revers auszustellen, der mich in allen Fallen von Tragung der Gemeindebürden schützte. Die Erklärung‚ welche die Gemeinde bei gedachter Stelle machte oder machen musste, wurde mir unterm 4. November zugeschlossen und ging dahin, daß sie mir die Wahl liessen, ob ich einen Holzteil haben und zugleich alle Gemeindebürden ohne Ausnahme tragen oder aber gegen Hinweglassung des Holzes von besagten Bürden (worunter auch das Führeramt ausgedrückt war) frei sein wollte.
Diese Wahl war mir schwer, teils, weil bei hiesigem Pfarrhof dermalen gar kein Holzgrund und das Holz im Wert immer stieg‚ teils weil dar steinnige grossen Teils unfruchtbare Berg in sehr kleinen Platzlein musste verteilt werden, so daß diese kaum ein Tagwerk betragen, und so eines die Tragung der gemeinen Bürden und Kösten kaum belohnt, teils auch‚ weil ich die Strittigkeiten verabscheute, die unter ihnen waren und ich um so mehr zu fürchten hatte, weil ich noch nicht vor- oder einsehen konnte, was sie alles Gemeindebürden nennen würden und das alles ohne Ausnahme ganz zu weitschichtig war. Endlich entschloss ich mich zu dem‚ was mir auch Titl. H. H. Pfarrer riethen, nämlich auf das kleine Fleckchen Holz Verzicht zu tun, um auch von allen Gemeindebürden ohne Ausnahme frei zu sein. Doch merkte zuvor in der endlichen Schrift noch an‚ wider welche Bürden ich auch bei Annahme des Holzes eximieren könnte, z. B. wider den Beitrag zur Alimentation, welche die Gemeinde jenen zu reichen hat, denen sie den Heuratswillen ohne Wissen oder Einwilligung des Pfarrers gegeben haben, wie sie auch mich nie darum befragten, item wider die einem Pfarrer ungewöhnliche, seinem Charakter nicht anpassende Führerstell x., welche mir besonders närrisch angestanden seye bei damaligen Kriegszeiten, wo ein Führer immer zu laufen hatte um die Quartier, die Lieferungen x zu veranstalten und obendarein von den Soldaten manchmal Schläge bekam. So daß mir Josef Sollinger und Michael Sagstetter und noch mehrere sagten, daß sie mochten in diesem Jahre, wo es mich gerade das erstemal getroffen hätte‚ um 50 fl. nicht statt meiner Führer sein. Übrigens liegen sämmtliche Schriften von dieser kleinen Affair bei anderen Urkunden. Wenn aber etwa mein Titl. Herr Nachfolger meine Wahl nicht billigen sollte, so möchte sich derselbe, um mir leichter zu verzeihen ganz in meine Lage zurückdenken und auch folgende Umstünde erwägen.
Es war sonderbar, daß da das Gemeindebürdetragen eine öffentliche, sohin dorfkündige Sache war und ein jeweiliger Pfarrer hier durch seinen Widdumsstifter jederzeit bei der Gemeinde war und mittragen musste, wie es auch mir noch einige in der Stille und nachgehens Jakob Müller Würth allhier bekannten, sich doch eine ehrsame Gemeinde erkühnte‚ solches mir sowohl als bei einem Landgericht Schwarzach geradeweg abzuläugnen und das sogar der Stifter der die onera tragen‚ mithin fühlen musste, mir keine klare Auskunft gab, sondern nur sagtet: Er hatte zwar bisweilen bei Gemeindewegmachen ein Fuhrwerk, so anders verrichtet‚ aber nicht aus Schuldigkeit sondern aus Gefälligkeit, welche doch sogleich ein Ende hatte, sobald ich obige Wahl von mir gab that der den ersten Tag den s. v. Schweinbaren, den er gerade halten musste hinweg, reichte der alten Maria Loibl, die eben die Umkost genossen, an den für den Widdumbau bestimmten Tagen die Kost nicht mehr und lehnte so alles von sich ab‚ was man Gemeindebürde hiess.
Sonderbar schien es mir auch, daß diese Leuthe durch meine gemeldte Vorstellung schon so aufgebracht wurden wider mich, als wenn ich die ungerechteste Forderung gemacht hätte, und da mir schon diese Missgunst sehr schadete indem ich bei Einquartierung der Soldaten, welche jedesmal die Gemeinde durch ihre Führer zu verteilen hatte so überlegt worden, daß sich die Kosten bei mir wenigst auf 300 bis 400 fl. beloffens, so daß endlich die Officiers selbst die Drückung einsahen und mir von der Gemeinde ein Atestum bewirkten, welches noch nebst meinen Diarium vorhanden ist (Leider nicht mehr. Der Verfasser) vermöge welchen sie mich inskünftig überheben wenigstens verhältnissmässig nach dem Hoffuß anreportieren sollten, worauf sie Aber nach Abreise dieser Officiers keine Rücksicht nahmen. Wie würde es mir dann erst ergangen sein, wenn ich das Holz gewählt hätte? Bei damaligen Sittenverderbnisse, wo das Stehlen oder Betrügen so sehr im Schwung ging‚ konnte ich wohl vorsehen‚ daß man das mir‚ der ich am wenigsten hüten könnte und dem mans am mindesten gonate zum ersten entwenden und hiedurch mich nötigen würde, alles brauchbare‚ um mich zugleich wegen Kösten zu entschuldigen‚ wegzuschlagen und so meinem Herrn Nachfolger wenig oder keinen Nutzen zu hinterlassen. Nun wünsch eich noch am Ende dieser schon zu weitläufigen Anmerkung‚ daß ein jeder meiner Titl. H. H. Nachfolger das Völklein hier besser findet, als es ihr bisheriges Betragen empfiehlt.
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Kriegerische Ereignisse.
Es war bisher schon ofters von Pfarrer Deml kriegerische Ereignisse berührt worden. Diese traten ein durch den Revolutionskrieg mit Frankreich 1772-1796. .Bayern stand auf Seite Östrreiches, obwohl wiederholt von der Seite Preussens das Land Bayern wiedereimal an Österreich verschachert werden sollte. Bayern erklärte seine Neutralität im Kriege Österreichs und Frankreich und erkaufte sich mit den schwersten Opfern am 7. Septb. 1796 einen Waffenstillstand zu Pfaffenhofen. Kurfürst Karl Theodor der mit seinem Hofstatte nach Sachsen geflohen war erkannte den Pfaffenhofener Vertrag nicht an und näherte sich wieder Österreich. Nach dem er mit Erlaubniss des Papstes 5 Millionen Kirchenvermögen zu Kriegsrüstungzwecken aufgebracht hatte sezte sich der Krieg fort. das arme Land Bayern wurde von Freund und Feind in gleicher Weise ausgesaugt und ausgeplündert. Die Einquartierten Offiziere, welche Pfarrer Deml zu verpflegen hatte ??
Würdigung des Holzprozesses.
Nach genauer Kenntniss der Entwicklungsgeschichte der Hofmark und der Pfarrei Pfelling stand dem Pfarrer zu Pfelling ein Rechtsanspruch auf einen Teil des Gemeindeholzes nicht zu. Dieses Holz war seit unvordenklichen Zeiten im gemeinsamen Eigentume der Realgemeinde gestanden war wie die Weidegründe am Hörabache und am Ufer der Donau entlang nebst dem Hüterhause nur im Nutzungsrechte ganz bestimmter Häuser, die eben schon von jeher in dem Dorfe vorhanden gewesen. Später entsandene Hoftätten hatten keinen Anspruch mehr und zu diesen neuentstandenen Anwesen gehörte auch der Pfarrhof, welcher erst um Mitte des 13 Jahrhunderts erstellt sein mochte als völlig neue Hofstätte zu welcher die Höfe der einzelnen Dörfer der Pfarrei Gründe abtraten aus welchen sich dann das Pfarrwiddum zusammenstellte.
Die Kirche hatte und hat noch jetzt einen Halben Anteil an den Gemeindegründen beziehungsweise das Schul und Mesnerhaus. Die Margaretenkirche war vor allem Anfange vorhanden und in der Gemeinde begütert, Ihr wurde auch niemals ein Mitnutzungsrecht angestritten. Wohl aber war ein solches Recht bestreitbar für den Pfarrer.
In ihrer Erklärung vor dem Pflegerichte Schwarzach vom 26. Oktober 1799
geben die Vertreter der Pfellinger Gemeinde nämlich Josef Sollinger, Vitus Prebeck, Josef Iglberger und Michael Sagstetter an:
Soviel ihnen von vielen Jahren her bekannt ist‚ auch von der Zeit‚ als die Pfarr von Bogenberg aus versehen wurde, so hat ein jedermaliger Herr Pfarrer nie eine Anteil an diesem Holz gehabt oder etwas gezogen, es mag ein Holz gefällt und verteilet oder eines verkauft worden sein.
Gleichwie nun auch der Herr Pfarrer nie zur Gemeinde geschickt‚ auch das Führeramt nicht versehen lassen und nichts zum Hutthaus beigetragen, so kann er kein Mitgemeinder sein, wobei sie es auch ferner belassen und ihn von Tragung der Gemeindebürden, als Beitrag zum Hutthaus. Wegmachen und reparieren‚ Führerstelle und anderen ähnlichen Gemeindebürden auch die Zukunft dispensieren wollen.
Ende des VII. Teiles.
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Teil VIII.
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Die Pfarrei Pfelling unter landesherrlichem Patronate.
1803 – 1828.
Die Aufhebung des Benediktinerklosters Niederaltaich.
Der Klostersturm der sogenannten Säkularisation zernichtete auch die Stiftung des edlen bayer. Herzogs Oatilo‚ das Benedictinerkloster Niederaltaich‚ nachdem es über 1100 Jahre eine Stätte jeglicher Kultur und des Segens für den Donaugau und seine Bewohner gewesen war.
Am 3. April 1803 erschien der Churfürstliche Commisär von Aretien und erklärte dem Abte und Convente‚ daß das Kloster Niederaltaich aufgelöst sei. Es verfiel mit allen seinen Besitzungen und Rechten dem Staatsäkel. Der letzte Abt war Kilian Gubitz gewesen, geboren zu Seibelsdorf in Bayern am 11. Dez. 1751, Profe? seit 5.April 1799, Priester seit 5. Juli 1799. Vor der Entmündigung des Convents an bis zur Pensionierung erhielt er ein Taggeld von 3 fl. Er blieb noch bis 1805 im verwüsteten Kloster und zog dann nach Regen, wo er in der letzten Zeit seines Lebens erblindte und am 29. Dezember 1824 starb.
Zu den Pfarreien, auf welche dem Abte und Convente von alters her das Praesentationsrecht zustand gehörte auch die Pfarrei Pfelling. Von dem ersten Hofe dem Urmaierhof (Hsnr. 1 Prebeck Max jetzt) bezog das Kloster den ganzen Zehent, mit Ausnahme des Blut und Kleinzehent, welch einem jeweiligen Klosterpfarrer in Pfelling überlassen worden war.
Das Praesentationsrecht auf die Pfarrei nahm nun der Churfürst als Rechtsnachfolger ? in Anspruch. Ebenso den Zehent welchen bisher der Hofbesitzer von Hausnr 1 an Niederaltaich zu leisten verpflichtet gewesen.
Der erste vom Landesherrn praesentierte Priester auf die Pfarrei Pfelling war Georg Geiger.
[Reihenfolge der Pfarrer von Pfelling.Beilage.
Vor Nr. 5 ist einzuschalten:]
Rueber Vanentin, Kanon. Des Collegiatssiftes Vilshofen, Pfarrer von Pfelling.
Bem. Das Collegiatstift Sct. Johann Bapt. In Vilshofen wurde im Jahre 1376 von dem am 24. Februar 1376 verstorbenen Ritter Heinrich Tuschl von Söldneau gestiftet und am 16. Mai 1376 die Stiftung confirmiert. (Hund, Metrapolis Salisburg. III. 291)
Von den 12 Canonikern regelmäßig nur 5 Canonici capitulares seu resodentes mit dem Bezuge des Pfründeeinkommens und dem Genusse der Wohnung in einem Kanonkatshaise; die übrigen Kanonikate (Canonici domicellares seu extranei) waren an Pfarrer etc. verliehen, welche erst dann ins Gremium einrückten, wenn eine Kapitularstelle sich erledigte. (Siehe Krick das ehemalige Domkapitel Passau und die ehemaligen Kollegiatsstifte des Bistums Passau Seite 138 u. 145.)
Pfarrer Rueber von Pfelling war demnach 1432 Canonicus extraneus. Da Krick nicht mehr angibt, kann auch nicht erschlossen werden, ob derselbe später wirklicher Canonicus geworden ist oder nicht oder ob er als Pfarrer von Pfelling etwa gestorben ist und Pfarrer Traubenbacher sein Nachfolger wurde. [Ende Beiblatt]
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Pfarrer Dr. Georg Geiger.
Derselbe war gebürtig von Frath, Pfarrei Lam, ein Halbbauerssohn. Wo er als Cooperator tätig gewesen haben wir bereits vernommen. Er stand erst im 14. Priesterjahre, hatte sich auf der Universität zu München den Doctortitel in der Theologie erworben. Die Praesentation auf die Pfarrei Pfelling war für ihn bereits unterm 7. August ausgestellt, zu einem Zeitpuncte, da die Pfarrei Pfelling kanonisch noch gar nicht erledigt war, weil Pfarrer Deml in unkanonischer Weise seine Pfarrei resigniert hatte.
Das Ordinariat Regensburg kannte also die Praesentation nicht an, bestellte Georg Geiger zunächst als Provisor bis er eine neue mit richtigem Datum versehene Praesentationsurkund in Vorlage brachte. Dies wurde auch unterm 1. September 1805 vom Churfürsten Max Emanuel ausgestellt, blieb aber aus versehen in der Kanzlei München liegen.
Das Provisorat wurde vom Ordinariate Regensburg auf weitere 6 Monate verlängert und er aufgefordert die richtige neue Praesentationsurkund zu überreichen. Endlich am 27. Januar 1806 wurde dieselbe dem Prarrprovisor übermittelt, worauf Georg Geiger am 22. Februar 1806 investiert wurde.
Abmachung mit dem Vorgänger.
Mit Pfarrer Josef Deml hatte sich der neue Pfarrherr dahin verständigt, daß er sich statt des Absentes von 250 fl. freien Tisch nebst 2 Maß Bier, Wohnung Holz und Licht verabreichte. Pfarrer Josef Deml blieb also im gemeinsamen Haushalte und vertrat den Pfarrer Geiger, wie Einträge in den Pfarrbüchern ersehen lassen seelsorglich in den Pfarramtsgeschichten.
Das schmale Einkommen würde selbstverständlich für den Unterhalt von zwei Priestern nicht ausgereicht haben, darum zog Pfarrer Geiger die seit langer Zeit verpachtete Ökonomie ein. Er erbaute auf eigene Kosten um 1200 fl. die notigen Ökonomiegebäude.
Streit mit dem bisherigen Stifter wegen verweigerter Herausgabe von Widdumsfeldern.
Mit dem Forgen Josef Sollinger kam nun Pfarrer Geiger in Konflickt, weil sich derselbe drei Acker herauszugeben weigerte mit der Behauptung dieselben gehörten ihm und nich der Pfarrpfründe. Auch hatte er dieselben bebaut und die Leute des Pfarrers Geiger am Arbeiten behindert.
Es war eine Misshandlung zu befürchten, und daß ein Unglück geschehe. Für sein Verhalten hatte der Forg nur die Ausflucht, daß fragliche Felder auch zu seinem Hause gehören könnten. Pfarrer Geiger hatte das Übergabeprotokoll vom Jahr 1609 in Händen, inwelchem die strittigen Felder als Widdumsgründe genauestens schon beschrieben waren.
Josef Sollinger hatte 1806 die Fischersölde Hnr 23 käuflich erworben und die Felder zu seiner Forgensölde gezogen, umackerte er mehrere Äcker die nebeneinander lagen zusammen. So daß kein Rain mehr vorhanden war.
Auch das konnte Pfarrer Geiger nich gedulden. Von den Feldern der Forgensölde kam ihm der ganze Zehent zu, von den Feldern der Fischersölde bezog er nur 1/3 des Zehents. Durch eine solche Verwischung der Feldmarkung konnte schliesslich sowohl der Pfarrer als auch die Mitzehentherrn geschädigt werden.
Dies alles führte Pfarrer Georg Geiger in seiner Klageschrift die er Ende April 1606 beim Kgl. Landgerichte Mitterfels eingereicht aus. Er bat um schleunige Einsetzung in sein Recht.
Das Landgericht Mitterfels erliess an Pfarrer Geiger unterm 2. Mai 1806 die Verfügung, daß sich derselbe in seiner Streitsache am 9. Mai 1806 mit einem Rechtsanwalde bei Gericht einzufinden habe.
Unterm 16, Februar wurde dem Pfarrer Geiger von demselben Gerichte die Mitteilung gemacht, daß dem Josef Sollinger seine Abschrift des Klageprotokolls wegen Vorenthaltung einiger Grundstücke mit dem Auftrage zugeschlossen worden mit dem Auftrage in Zeit 8 Tagen hinsichtlich der nachgesuchten Inventurabschrift bestimmt den Jahrgang hievon anzugeben. Die Sache hatte sich also sehr lange hinausgezogen.
Schon bei der am 9. Mai 1806 abgehaltenen Kommission wurde dem Donauförgen Josef Sollinger aufgetragen, daß er sich auf die Klagepuncte des Pfarrers Geiger binnen 14 Tagen verantworten sollte er kam aber diesem gerichtlichen Auftrage nicht nach. Weshalb Pfarrer Geiger sich bemüssigt sag den Forge in contumaviam einzuklagen und die Bitte stellte dass er zur Produzierung seiner brieflichen Urkunden zugelassen werde. Wenn Sollinger nicht in einem abgekürzten Termin von 8 Tagen folgen wird. Die Annäherung der Ernte und der Umstand, daß die in Streit befangenen Äcker bebaut sind, erfordert die Beschleunigung der Sache und ich wäre nach bekanntesten Rechten bemüssigt in dem Fahl, wenn der Sollinger die Sache geflissentlich traisieren wollte, auf einen Possessionsanspruch den Antrag zu machen da dem Sollinger allhier auf meine Cotumazialklage in Rücksicht der mir vorenthaltenen Widdumsgründe unterm 4. Dieß der gerichtliche Auftrag gemacht wurde, in der Zeit 8 Tagen mit seiner Erinnerung bei dem Kgl. Landgerichte um so gewisser einzukommen als nach Abfluß dieser Zeit lis pro negative contestata gehalten und ich als Kläger zur Produzierung meiner Urkunden zugelassen werden würde. Da überdies S. diesen ihm gegebenen Termin von 8 Tagen nach aller Wahrscheinlichkeit eben so, wie den vorletzten überfristet hat, so ergeht meine gehorsame Bitte dahin, ein K. B. L. möchten …
Die Streitsache war 187 noch nicht aus. Wie sich die beiden endlich abgefunden, darüber liegen keine Aufzeichnungen vor. Pfarrer Geiger hat das von Pfarrer Hofmann und seinen Nachfolgern sorgsam geführte Salbuch mit keinerlei Einträgen versehen.
Dagegen ist unter den Pfarracten eine Pfarrpfründebeschreibung vom 4. Mai 1812 vorhanden, aus welcher die von Pfarrer Geiger erstellten Ökonomiegebäude hervorgezogen seine.
Die Beschreibung der von mir 1806 hergestellten nothigen Oekonomie Gebäude als eines hölzernen, mit Schneidschindel eingefürsteten, übrigens aber mit Stroh gedeckten Stadels, der gemauerten Vieh- und Schweinestallung unter der nämlichen Dachung und eines gemauerten Pferdestalles unter einer besonderen Dachung, die mir die Summe von 1200 fl. kosteten, eignet sich hieher aus dem Grunde nicht, weil auf meine wiederholte alluntertanigste treugehorsamste Vorstellungen noch immer keine Ratification erfolgt ist, folglich diese Gebäude noch immer mein Eigentum sind, die ich aber eben darum, weil sie nicht Allergnädigts ratifiziert worden, wieder abbrechen und die Baumaterilien verkaufen zu lassen gezwungen bin, um wenigstens einen Theil von den 1200 fl. wieder zu erhalten und so meine Gläubiger in etwas zu befriedigen.
Die Herstellung eines neuen Pfarrhauses sowohl als auch der nothigen Ökonomie Gebäude liegt dem Pfarrer als ersten Zehentherrn und den Condecimatoren ob, die 2 Dritteile zu der Bausumme herauszuschiessen schuldig sind, um so ein Gebäude ad onus successorum herstellen zu können.
Die Baupflicht ist von Pfarrer Geiger rechtlich richtig angegeben. Aber mit seinen Bauten wird es ihm gerade so ergangen sein, wie dem Pfarrer Stefan Pflanzelt mit dem Pfarrhofbau, die Condezimatoren liessen von sich nichts hören.
Pfarrer Josef Geiger hatten seine Eltern bei sich im Pfarrhof (wie er seinen Vorgänger und die zu seinem Haushalt gehörigen Personen in dem kleinen Häuschen alle untergebracht hat ist ein Rätsel für sich.)
Der Vater Georg Geiger Ausnahmbeuer von Frath im Landgerichte Viechtach verheiratet starb am 25. September 1814, 68 ½ Jahr alt, an Wassersucht und wurde am 27. Septbr in Pfelling beerdigt.
Sein geistlicher Herr Sohn sollte ihm alsbald im Tode nachfolgen.
Tod des Pfarrers Georg Geiger.
Pfarrer Josef Geiger starb m 18. April 1815, 5 ½ Uhr Früh an Brustwassersucht, behandelt von Dr. Weintz im Alter von 47 ½ Jahren und wurde am 21. April von Herrn Dechant Joahnn Bapt. Grimm von Böbrach auf dem Friedhofe in Pfelling beerdigt.
An der Südwand der Pfarrkirche unweit des Turmes befindet sich eine einfache Platte aus Solnhofer Schieder ohne Verzierung mit folgender Aufschrft:
Hier ruhen
Der Hochwürdige Hochgelehrte Herr
Georg Geiger
Sc. Th. Dr. Pfarrer in Pfelling
geboren 17. Oktober 1767
Priester 7. Dezember 1791
Gestorben 18. April 1815
und dessen Vater
Georg Geiger
von der Frath Landgerichts Viechtach
geboren im März 1746
verm?lt im Mai 176?
gestorben 25. September 1814.
Der Staub ruht hie im Mutterland
Ihr Geist in Gottes Vaterhand.
Doch auch ihr Staub wird auferstehen
Und wir und alle wiedersehen.
Morgen?
fecit J. Strauß.
Ende März 1815 wurde noch zu Lebzeiten des Pfarrers Geiger dessen Bruder Niklaus zum Provisor der Pfarrei Pfelling ernannt, der dieselbe bis Anfangs Dezember 1815 versah.
Geiger Niklaus starb als resign. Pfarrer von Straßkirchen 8. 12. 1864. Hat eine Erztafel in der Bernauerkapelle.
Auf die Pfarrei Pfelling wurde nach Praesentationsurkund vom 14. Nov. 1815 Inkofer Johann Ev. Cooperator in Reisbach ernannt. Derselbe stammte aus der Pfarrei Wiesent. Er trat die Pfarrei 2. 12. 1816 an und verließ dieselbe 23. Februar 1821, kam nach Feichten – Freising. Den resign. Pfarrer Josef Deml hatte er bis Ende Januar 1817 in Verpflegung, dann zog derselbe nach Ganacker, wo er schon ??? starb. Pfarrer Inkofer hat keinerlei Einträge im Salbuch gemacht.
Dessen Nachfolger wurde Mathias Kroiß Cooperator in Zwiesel, aus Grattersdorf Passauer Diözesan. Praesentiert von Sr. Majestät Maximilian I. König von Bayern, erhielt die Dimissorien unterm 7. Februar 1821 von Bischof Leopold von Passau. Wurde Distriktsschulinspektor und wurde 1825 auf die Pfarrei Schwarzach in Ndb. Versetzt. In Pfelling war er vom 9. April bis 7. Januar 1825.
Als Provisor für Pfelling wurde anfangs Januar 1825 ein gewisser Idelphons Promersberger oberhirtlich bestellt, der bis Mitte März 1825 die Pfarrgeschäfte besorgte.
Um die erledigte Pfarrei Pfelling hatte sich ein gewisser Michael Kollmannsberger, Kuratprister in Allkofen, Landgerichts Pfaffenhofen beworben und ward am 8. November 1824 auf dieselbe praesentiert worden. Mit der Beschliessung vom 8. März 1825 aber ward derselbe in Berücksichtigung der dargestellten Verhältnisse vom Antritt der Pfarrei Pfelling wieder enthoben worden.
Dieselbe erhielt nun laut Praesentationsurkund vom 18. März 1825
Aumayr Sebastian, Expositus in Gerolskirchen, Landgerichts Eggenfelden der Passuaer Diözesan. Derselbe hatte um Enthebung vom Antritte des ihm zugedachten Kuratbeneficium auf Oberhaus – Passau nachgesucht, war in Hohenthan beheimatet und unterm 10. Januar 1807 aus der Diözese Regensburg entlassen worden. Kam nach Ittling, Ottering und Tunding. Gestorben 1840.
Pfarrer Aumayer zog am 9. September 1827 von Pfelling fort und blieb die Pfarrei ohne Seelsorger. Erst am 9. Oktober 1827 erhielt das Ordinariat Regensburg hievon Kenntniß und stellte Pfarrer Roman Raith von Oberwinkling als Provisor auf.
Hayder Aloys, Pfarrkurat von Niedermotzing war schon unterm 25. Juni 1827 auf die Pfarrei Pfelling landesherrlich praesentiert worden. Die Ernennung wurde aber erst am 19. Oktober bekannt gegeben. Am 9. November wurde Aumayr investiert und war bis Ende 1835 in Pfelling. Er kam nach Perasdorf und Oberalteich + 1872. Stammte aus Pförring.
Auch Pfarrer Kroiss. Aumayr und Hayder haben das Salbuch vollständig vernachlässigt. Dessen erbarmte sich wiederum Pfarrer Michael Kettl.
Kettl Michael, Expositus in Unterkreuzberg, Diözese Passau wurde lt. Praesentationsurkunde vom 9. November 1833 zum Pfarrer von Pfelling ernannt und am 15. Februar 1833 als solcher investiert worden. Resignierte am 23. April 1836 bereits und erhielt die Pfarrei Kirchberg bei Regen. Er zog am 24. Mai 1836 von Pfelling ab. Trotz seines kurzen Aufenthaltes in Pfelling hat er manches zur Verschönerung des Margaretengotteshauses getan.
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Renovierung der Altäre unter Pfarrer Kettl.
Derselbe schreibt hierüber im Salbuche: Als ich anno 1833 den febrar als investierter Pfarrer nach Pfelling kam, fand ich alles in der Kirche in sehr schlechten Zustande. Der Hochaltar war sehr baufällig und gänzlich abgenützt, die Seitenaltäre sehr schlecht ohne Säulen und Verzierungen, Mein Wunsch war also das haus Gottes würdig zu zieren und zu verschönern. In dieser Absicht ließ ich das Crucifix samt dem Marienbilde am Gottesacker herabnehmen, weil es ohnehin ganz verfault wäre, indem ich das Gesicht des Heilandes ganz unkenntlich und samt den beiden Händen halb vermodert war, besserte es aus, stellte das schadhafte wieder her, überfärbte es und stellte es vis a vis der Kanzel auf, um doch vor der Kanzel einen Gegenstan zu haben, auf welchen ich als Prediger meine Actionen richten könnte. Die Kanzel renovierte ich so einfach und wohlfeil um 5 ½ fl. hätte freilich weit schöner gefasst werden können, wenn mehr Geld vorhanden gewesen wäre.
Zur Herstellung zwei neuer Seitenaltäre wurden mir von meinem Herrn Vorpfarrer Hayder 62 fl. 56 kr. übergeben, aber wohin mit einer so geringen Summe?
Da ich auf einem Spaziergange in der ruinosen Kirche zu Lenzing einen Altar sah, der mir durch seine Säulen und Gesimse sehr gefiel, dachte ich darauf diesen an Mich zu bringen. Dazu verhalf mit ein Schreiben in meinem Pfarrarchive, wo ich einem Extraditionsprotokolle der Kirchenadministration Straubing die Filialkirche Lenzing dem Kirchenvermögen Pfelling zugeteilt fand. Ich stellte daher an den Lenzbauern und den Herrn Pfarrer Kiendl in Winkling meine Bitte und erklärte zugleich meine rechtliche Ansprüche auf den Altar. Aber Herr Pfarrer liess hierauf ohne mein Wissen den Altar abbrechen, um ihn nach Winkling zu fahren. Als ich dies durch den Schmid Resl in Pfelling erfahren hatte, schickte ich einen Wagen hinab, und liess ihn unter der Mittagszeit von Lenzing nach Pfelling bringen, zugleich stellte ich mein Bittschreiben an das kgl. Landgericht, bat dasselbe mich zu unterstützen und legte obiges Extraditionsprotokoll bey.
Ein Salamonisches Urteil.
Da Herr Pfarrer von Winkling seine Erklärung abgeben musste, ergab es sich daß die Filial Lenzing irrig der Pfarrei Pfelling zugetheilt worden sey und wie von Jeher zur Pfarr Welchenberg im Eigentum gewesen sey. Es blieb aber der Altar in unseren Händen und der Herr Landrichter gab auf die wiederholte Anfrage mi die Antwort, daß wir ihm, weil wir ihn schon haben, behalten sollen.
Verwendung des Altares aus der Lenzingerkapelle.
Dieser Altar, weil er Seitengänge mit 4 Säulen und Gesimsen hatte, schein mit sehr geeignet, daß aus ihm 2 Altäre gemacht werden könnten. Ich liess daher einen Schreiner aus der Gegend von Passau, der mir aus seinen Arbeiten schon bekannt war, kommen, welcher unter meiner Anleitung die Altäre herstellte.
Abbruch des Eccehome Altares.
Der Ecce homo Altar, der an der Seite stand wurde abgebrochen und mehreres davon zu obigen Altären verwendet.
Gaben der Kirchengemeindemitglieder.
Die Gemeinde und Pfarr Pfelling versprach auch Beytrage zu liefern, wenn der Hochaltar renoviert würde, welches auch nachher von eben demselben Schreiner und Mahler geschah. Die Gemeinde hatte auf mein oftmaliges Ansuchen und mehrmalige Exhortationen dazu eine Summe von 65 fl. 19 kr. hergegeben – eine grosse Summe auf so eine kleine Pfarr.
Aufnahme aus Mitteln der Kirche.
Da aber die zusammengekommenen 100 fl. und die 68 fl. der Gemeinde nicht hinreichten, sah man sich genöthigt 50 fl. aus dem Kirchenvermögen hiezu zu verwenden, welche auch vom königlichen Landgerichte bewilligt wurden. So kamen die 2 Seitenaltäre und die Renovierung des Hochaltares zu Stande. Die Rechnung hierüber liegt im Pfarrarchive.
Dies ad perpetuum rerum memoriam.
Kettl Pfarrer anno 1835.
Grosser Sturm und Hagelschlag.
Memoralia.
Heute den 30. May 1835 war um 5 Uhr abends ein fürchterlicher Sturm mit Hagel begleitet, der im Pfarrgarten dem Wohnhaus gegenüber einen großen Birn und Apfelbaum zerbrach, die Fenster einschlug und in der Umgebung die Dächer abdeckte und das Korn, das in diesem Jahre wunderschön stand, zum Theil in der Richtung von Entau gegen Haag verwüstet hatte, indem die Ähren abgebrochen wurden.
Pfarrer Kettl bewarb sich um die Pfarrei Kirchberg bei Regen und zog am 24. Mai 1836 von Pfelling ab.
Sein Nachfolger war Georg Lang aus Deggendorf, Cooperator in Feicht, Landgerichts Burghausen, Passauer Diözesan. Wurde von Sr. Majestät dem König Ludwig I. von Bayern am 1. April 1836 an Bord der Medea im Hafen von Ankona zum Pfarrer von Pfelling ernannt und am 16. Mai 1836 als solcher investiert. War 13 Jahre hindurch Pfarrer daselbst. Kommt als Pfarrer nach Asbach. Zieht am 12. März 1849 von Pfelling ab + 1860.
Hat das Salbuch fleissig geführt und die Ökonomie betrieben.
Lohn der Dienstboten beim Pfarrer zu Pfelling.
1. Die Köchin : —-
2. Der Baumann jährlich 40 fl. dann ein paar Stiefel zu 5 fl. alle Sonn und Feiertage 1 Maas Bier und von jedem Schäffl Getreide, das verkauft wird, sechs Kreuzer. 1 Hemd nach belieben.
3. Der Knecht, welchen man gewöhnlich im Juni bis Lichtmessen einstellt, hat für diese 9 Monate 20 bis 24 fl. Lohn, sonst nichts. (Ich gab ihm anno 1836 24 fl. und 24 kr. Drangeld.)
4. Die Viehmagd hat jährlich 20 bis 22 fl.
(Hier herrscht die Gewohnheit, daß man der Dirn, sooft man backt, allzu einen Laib Brot gibt. Da aber der Backofen beym hiesigen Pfarrhof zu klein ist, so ist es besser, wenn der Pfarrer dafür der Dirne, wie ich es Mach jährlich 1 fl. gibt und zwei Hemden.)
Das in Klammern stehende ist von einem Nachfolger bestrichen und die Bemerkung beigesetzt: Ist nicht ,ehr ganbar. Was wohl heissen will, daß der Pfarrer den Laib Brod zu verabreichen hat.
Anfrage des Landgerichtes Mitterfels an Pfarrer Lang wegen der Pachtverhältnisse bei der Pfarrpfründe Pfelling.
Unterm 13. März 1839 richtete der Landrichter Wiser von Mitterfels ein Schreiben, worin das Pfarramt Pfelling binnen 8 Tagen aufgefordert wurde, berichtlich zu äussern.
1. Welches Verfahren bei allenfalsigen Verpachtungen der dortigen Pfarrgüter beobachtet wurde und zwar:
a. bei neuen Verpachtungen
b. bei wiederholten Verpachtungen unter einem und demselben Pfründebesitzer
2. Ob diese Verpachtungen mit Wissen und Genehmigung der vorgesetzten Kuratel geschehen.
3. Ob das bisher beobachtete Verfahren hinreichend Gewähr zur Vermeidung jeglicher Nachteile für die Widdumsgründe leistete und wenn nicht
4. In welcher Weise am zweckmässigsten bezüglich der Verpachtungen Vorsorge getroffen werden könne.
Darauf antwortete Pfarrer Lang:
Vermöge Schreiben dato 13. Praes. 18. März l. J. erwiedert der Endesgesetzte, daß es ihm durchaus nicht bekannt ist, welches Verfahren bey Verpachtung der hiesigen Pfarrgüter beobachtet wurde, weil hierüber nichts schriftliches vorliegt.?? Die meisten Pfründebesitzer neuerer Zeit haben die hiesigen Pfarrgründe 32 Tgw. 19 Dez. an 28 Plätzen, 6 Tgw. 10 Dez. Wiesen an 5 Plätzen und 3 Wohngebäude – Holzgrund selbst bebaut und eingeärndtet – nur Herr Pfarrer Hayder / gegenwärtig Pfarrer in Oberaltaich 7, welcher vom Jahre 1828 bis 1833 die hieisgen Pfarrpfründe besaß, hatte die Pfarrgründe verstiftet. Dieser müsste also über genahnte Verpachtungs Verfahren genauer Aufschluß geben können. Dessen Verpachtungsbedingungen liegen nicht vor. Pfarrer Kettl vom 1833 bis 1836 und Endesgesetzter von 1836 bis jetzt haben die Pfarrgründe nicht verpachtet – besonders bemüht sich Endegesetzter der mündlichen Aufmunterung des sel. Präsidenten v. Kundhart zufolge verbunden mit dem Versprechen der besonderen Berücksichtigung bey Bewerbung um eine bessere Pfründe, die Pfarrwiddumsgründe immer durch fleissige Bearbeitung u. Düngung in den besten Zustand zu bringen, überzeugt, dass durch Verpachtung den Widdums Gründen Nachteile zugehen.
Das k. Pfarramt Pfelling.
Am 18. März 1839 gez. Georg Lang
Auf dem Rapular bemerkt Pfarrer Lang für sich persönlich noch: In welcher Weise am zweckmässigsten bezüglich solcher Verpachtungen Vorsorge getroffen werden könne, wusste ich nicht zu bestimmen, da sich häufig Fälle ergeben könnten, daß man gepachtete Gründe erst dann bearbeiten, wenn man s, eigenen Felder wegen Nässe oder ungünstiger Witterung nicht bearbeiten kann oder will u. ebenso möchte es sich auch mit deren Düngung verhalten.
Laudeniumsfall.
Unter Pfarrer Lang ereignete sich ein Laudemiumsfall der zur Pfarrei Pfelling grundbaren Sölde des Johann Hochstraßer von Breitenweinzier mit einem Anfall von 32 fl. 24 kr. am 26. Januar 1840.
Sihe im übrigen das weitere unter Pfarreinkünfte: dir zur Pfarrpfründe Pfeling gehörigen drei auswertigen Sölden.
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Eisgang und Überschwemmung 1841.
Am 11. März 11 Uhr Mittags 1841 fing das Eis in der Donau an sich zu heben, und zwar mit solcher Gewalt, daß für ganz Pfelling grosse Gefahr drohte. Zum Glück aber stellte sich beim Steinberg das Eis und das nachfolgende Eis / 2 bis 3 ½ Schuh dick / trieb sich gegen Entau, wo in sämmtliche Hauser das Wasser u. Eis eindrang. Das Hütterhaus zu Entau wurde vom eise ganz umgeworfen und ein zubauhaus des Altschäfl so ruiniert, daß solches nachher ganz weggerissen und abgetragen wurde. Das Vieh zu Entau musste wegen Gefahr des Ertrinkens aus den Stallungen gebracht werden.
In Pfelling drang das Wasser beynahe in alle Häuser. Auch im Pfarrhof wurde der Keller voll Wasser bis auf den 4. Staffel herauf / Zwei Tage arbeiteten 3 Personen, um das Wasser wieder herauszutragen / Zum Glücke, daß ich Tag vorher die im Keller aufbewahrten Kartoffel u. dgl. Vom Keller wegtragen ließ. Das Wasser drang vom Pfarrhofe weg bis über die Hälfte gegen den Stadel.
Auf den Wiesen jenseits der Donau blieb das Eis nach Ablauf des Wassers mehrere Wochen liegen. Es war 6 bis 8 Schuh hoch.
In die Zimmer des Pfarrhofes kam aber doch kein Wasser. Anno 1844 wieder der Keller voll Wasser.
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Bischöfliche Visitation.
Der 3. Oktober 1842 war für die Pfarrgemeinde Pfelling und dessen Seelsorger ein freudenvoller Tag. Es erschien nämlich an diesem Tage der Hochwürdigste Herr Bischof Valentin von Regensburg in Begleitung des Domherrn Fr. Xav. Riedl, des geistl. Rath und Regens Kasp. Zwickenpflug und des Bischöfl. Sekretärs Jos. Lipf um 7 Uhr Morgens und verweilten hier bis 10 ½ Uhr.
Ich ging mit meiner Pfarrgemeinde u. sämtl. Schuljugend, welche in Prangergewändern war dem Hochw. Bischof mit Kreuz und Himmel bis zur Ortschaftstafel entgegen.
Nach gegenseitigen herzlichen Gruß und Erteilung des Bischöfl. Segens bewegte sich der Zug unter dem Geläute aller Glocken und Abfeuerung der Böller mit lautem Gebete in die Kirche. Dort angekommen wurde vom Chore das Ecce sacerdos magnus abgesungen. Während welcher der Hochw. H. Bischof auf einem Bethschemel die Adoration hielt. Hierauf wurden Hochselben des Priestergewand angelegt. Er ertheilte cum Ciborio den Segen und begann die hl. Messe zu lesen, während welcher das Hochw. Gut ausgesetzt blieb. Es brannten auf dem Hochaltar 6 u. auf den beiden Seitenaltären überall 4 Kerzen. Nach der hl. Messe sprach der H. H. Bischof fast 1 Stunde lang an das versammelte Pfarrvolk herzlich väterliche Worte über die Schönheit der Tugend und über die Hässlichkeit der Sünde. Dann ertheilte er den Versammelten wieder den Bischöfl. Segen.
Hierauf fing er an, die sämtl. Werktags- und Feiertagsschulkinder in den nothigsten Kenntnissen der christkatholischen Glaubens und Sittenlehre zu prüfen. Die Kin der antworteten alle ohne Verlegenheit. Auch ich musste selbe examinieren. Der Bischof hatte sichtbare Freude. Die Kinder drängten sich um ihn, wie an einem bekannten Vater.
Nach der Prüfung hielt der Hochw. Herr Bischof noch 1 Viertelstunde lang eine Anrede an die Kinder – an deren Eltern Xx. Dann gab ich cum Ciborio den hl. Segen, während welchen der Hochw. H. Bischof auf dem Bethschemel kniete.
Nach dem hl. Segen unterwuchte Er das Cib. U. die Monstranze, hierauf die Altarsteine (Portatile) an den drei Altären, das Sakrarium u. das Taufwasserbehältniß Domherr Redl u. Sekr. Lipf untersuchten in der Sakristei die Kelche (Olea vasa), Messgewander und samtl. Kirchenwäsche etc.
Jetzt begab man sich in Prozession mit dem Kreuz und Traghimmel in die Pfarrwohnung, wo Hochselber 6 Männer aus der Gemeinde zu sich in das obere Zimmer berief du sich ¼ Stunde mit ihnen besprach über Polizei et quod personem paroch. Et ludimagistri x x.
Domherr Redl und Sekr. Lipf untersuchten indessen die Pfarrbücher.
Das Pfarrvolk blieb beym Pfarrhofe versammelt u. Bath. den Hochw. H. Bischof ihn noch bis zur Ortstafel begleiten zu dürfen – und so ging die Prozession unter Gebeth u. Gesang der Schulkinder bis zur Ortstafel hinaus.
Auch das drängten sich die Kinder noch zu ihm hin und küssten ihm nochmals die Hand. – worauf auch samtl. Pfarrvolk such nochmals niederkniete u. vom Bischof den Bischöfl. Segen empfingen. Dann stieg er in den Wagen und fuhr nach Welchenberg – Waltendorf u. Mariaposching.
Noch kommt zu bemerken!
Zwölf Jünglinge zu Pferde und in Festgewande ritten dem H. Bischof fast bis Oberwinkling entgegen – 6 vor und 6 nach der Kutsche des Bischofs u. eben so gaben Ihn selbe bis nach Welchenberg das Geleite.
Auch waren Kränze aufgestellt
Der 1. bey der Mühle der 2. bey der Ortstafel der 3. beym Schreiber, der 4. beym Wirtshause der 5. u. 6. beym Pfarrhof der 7. u. 8. beym Eingange in den Gottesacker und in die Kirche.
Pfelling 3. Oktober 1742. gez. G. Lang Pfrr.
Bescheid über die Visitation vom Jahre 1842.
Valentin durch göttliche Erbarmung und des hl. apostolischen Stuhles Bischof von Regensburg.
Indem Pfarrer Lang der durchaus die oberhirtliche Würdigung der durchaus ordentliche befundenen Pastoration seiner Pfarrei kundgegeben wird, wollen Wir nur folgende kleinere materielle Defecte zur Berichtigung in Erinnerung gebracht haben als: die Ausbesserung der schadhaften Kirchenbekleidungen, die Beischaffung neuer, vorschriftsmässig bezeichneter Corporalien und Ciboriumshäubchen – die Zurechtstellung der Portalien auf den beiden Seitenaltären durch Herausrückung derselben, die Affigierung der vorgeschriebenen Bildnisse an den Beichtstühlen, den Purification des Friedhofes von der Schupfen und dem Kramerstande.
Das Resultat der Katechese wird als befriedigend anerkannt.
Regensburg, den 22. Februar 1843.
gez.
+Valentin B.
Lipf secret.
praes. 27. Februar 1843
J. Georg Lang Pfarrer.
Pfarrer Lang ging auf die Pfarrei Asbach – Passau und verliess Pfelling am 12. März 1849.
Dessen Nachfolger war Leonhard Siegert, Expositus in Bodenkirchen, ordiniert dem 1. August 1831, zum Pfarrer von Pfelling ernannt am 9. März 1849. Traf am 28. März Abends 8 Uhr auf seinem Posten ein und wurde am 20. Mai 1849 feierlich installiert. Früh 9 Uhr.
Installationskosten.
Darnach bezahlte ich die Mahlzeit abgerechnet 23 fl. 55 ½ kr. Deus providebit, denn der Blutzehent fiel ohne Entschädigung durch und beim Fixieren des übrigen Gross- und Kleinzehents auch 2 Dritteile verloren, weil das Stroh besonders zum guten Betrieb der Ökonomie wegfällt.
Unterschlagenen Anstellungstaxen.
Durch Arglist, Betrug und Lüge des Heinrich Degen Regierungssekretärs in Landshut geschah es, daß ich die schon am 20, März 1849 bei ihm hinterlegten Taxen für die Pfarrei Pfelling per 44 fl. 4, ½ Kr. neuerdings beim Taxamt in Landshut erlegen musste. Also kostete mich das Anstellungs-Dekret auf Pfelling 89 fl. 27 kr. Eine unerhörte Prellerei. Die Mahlzeit bei der Installation und Bauffallschätzung kostete 36 fl.
Diese sache ist in der Folge wieder gütlich ausgeglichen worden und ich erhielt die eine Taxe per 44 fl. 43 ½ kr. wieder zurück.
Einen erfreulichen Besuch erhielt Herr Pfarrer Sigert und die Gemeinde Pfelling nämlich den Besuch:
Der beiden Majestäten Max und Maria von Bayern.
Am 10. Juli 1849 ist uns in Pfelling dir hohe Ehre zu Theil geworden die beiden königlichen Majestäten Max und Maria in unserer Mitte zu begrüssen. Von da fuhren sie unter tausendfachem Hochrufe über die Donau und haben sich bewogen gefunden bei herrn Graf Bray in Irlbach ein ländliches Mahl einzunehmen. Seine Majestät war so huldvoll, sich einige Zeit mit mir zu unterhalten.
Gez. L Siegert Pfarrer.
Vibant semper Max rt Wamria, neque audeant hostes vei inimici Du obus unicis. Deus dabit illis omnis bona terrestria et coelestin, et in futurum victoriam! – Par. Sigert cum omnibus parochianis.
Pfarrer Leonhard Siegert betrieb in den ersten Jahren seines Hierseins die Ökonomie selbst.
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Dienstbotenlöhne im Pfarrhof zu Pfelling 1850.
Der Baumann erhielt 44 fl. im Geld, für jedes Schäffel Getreid 6 kr. beim Verkaufe; alle Sonn u. Feiertage 1 Maß Bier. Die Kücheitage sind miteingerechnet. Auch ein Hemd i. e. 55 fl.
Die Köchin erhielt 36 fl.
Die Viehmagd 27 fl.
Die Küchendirn 24 fl.
Summe 142 fl.
II. Ein Ernteknecht erhält 20 fl.
Summe 162 fl.
III. Kostenanschlag 140 fl.
Summe 308 fl.
Verpachtung der Widdumsgründe.
Laut Protokoll vom 20. Septbr 1851 verpachtete Pfarrer Leonhard Siegert die Pfarrfelder an den Wirt Wolfgang Wintermayr von Pfelling auf 6 Jahre. Am 6. Oktober 1851 nachmittags 3 Uhr wurde in der Gerichtsstube zu Bogen der Pachtvertrag von 38,12 Tgw. Ökonomiegründen des Pfarrers Leonhard Siegert im Beisein dessen und des Wolfgang Wintermaier von hier gerichtlich bestättigt. Letzterer hat auf 6 Jahre, nämlich von Lichtmeß lf. Js. bis dahin 1857 obige Gründe um 300 fl. und einige Naturalreichnisse gepachtet.
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Naturereignisse während der Zeit, da Leonhard Siegert Pfarrer von Pfelling war.
Überschwemmungen
Am 5. Februar 1850 Nachts um 2 Uhr ging der Eisstoss und verursachte eine fürchterliche Überschwemmung, wobei viele grossen Schaden litten. Sie dauerte volle 5 Tage‚ bis sich das Wasser allmählich verlief.
Der Februar 1850 war ohne Schnee und verkündtete herrliche Frühlingstage allein der März hat sich wieder zum Winter gewendet und. viel Schnee und Kälte gebracht.
Im Jahre Christi 1853 gab es dahier ein Hochwasser, welches vom 22. Juni bis 6. Juli anhielt und an den Feldern und Wiesen in den Niederungen der Donau beträchtlichen Schaden angerichtet hat. Übrigens war einen Sturm an Bartholomä abgerechnet immer günstige Witterung, welche eine gesegnete Ernte zur Folge hatte. Deo Gratias.
Am 23. Januar 1856 Abens 3 Uhr ging der Eisstoss und hat sich meistentes vor dem Pfarrhof abgelagert und eine förmliche chinesische Mauer aufgeworfen. Er dauerte mit Hochwasser bis Donnerstag den 31, Jänner‚ wo die Eisschollen endlich mit fortgeschafft wurden, wobei gegen Bezahlung Benn.. Gach und Wolfgang Schreiber ex amare christiana Wolfgang Wintermaier und Andreas Iglberger thätig waren.
Das Jahr 1856 war im ganzen ein sehr trockenes aber doch fruchtbares vor Jahr und der Wasserstand in der Donau ein sehr niederer. Hochgewitter mit Schauer und Hagelschlag haben uns Gott Lob und Dank verschont, nicht ganz das Hochwasser und die Bosheit der sogenannten Wasserleute, welche besonders das Sprichwort „dem Pfarrer schadet es nicht“ bei jeder Gelegenheit in Anwendung brachten. Gott gebe, daß es einmal anders und besser werde. Diese Wasserleute sind die Schiffsknechte, welche mit ihren Schiffszügen unmittelbar am Pfarrhofe vorbeikamen und die Zäune ruinierten.
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Winter 1858.
Der Winter begann im Jahre 1857 am Feste des hl. Andreas mit viel Schnee und strenger Kälte, so daß die Donau im Jahre 1857 mit 26“ dickem Eise überzogen wurde, was ungefähr 9 Wochen anhielt. Und die schwersten Lasten trug. Endlich am 20, März begann das Eis zu brechen und bis zum 21. Des Monats bis 5 Uhr die Donau von den grössten Massen Eises befreit, obwohl noch immer Treibeis nachkam. Eine grosse Menge Eisschollen von 26 bis 30“ Dicke und 16 bis 20‘ Länge lagerten sich vor dem Pfarrhofe ab, und hat einen Theil des Stachettenzaunes eingedrückt, auch noch andere Zaunsäulen gingen dabei zu Grunde. Deus provodebit!
Nachträglich zum Eisstoss ist zu bemerken, daß man den dermaligen Gemeindevorsteher Jakob Prebeck mündlich und schriftlich ganz höflich ersucht hatte, er wolle Anstalten treffen, daß das vor dem Pfarrgarten abgelagerte Eis entfernt werde, damit der Zaun wieder hergestellt werden könnte, um die Schweine abzuhalten und in sanitätspolizeilicher Hinsicht durch zu langes Liegenlassen des Stosses Krankheiten zu verhindern.
Ganz naiv und höhnisch erwiderte jener Vorsteher: Was ist es auch, wenn Pfarrer und Schullehrer stürben; er gäbe doch Leihen, da ohnehin seit langer Zeit kein Pfarrer oder Schullehrer dahier begraben wurde.
Den Schluss aus dieser boshaften Äusserung mag jeder selbst leicht finden. Kurz ich wurde genötigt, das Eis auf eigene Kosten entfernen zu lassen, wozu sie volle drei Tage verwendeten, was 2 fl. 30 kr. kostete. Reparatur und Aufrichtung des Stachettenzaunes und Spaltenzaunes kostete im Ganzen ungefähr 5 fl. 30 kr.
Für diese Umzäunung und das des hinteren Gartens wurde seit 1849 bis 1858 gering gerechnet 65 fl. 30 kr. verausgabt.
Der Gras- und Obstertrag lieferte circa 36 fl. hochangeschlagen, bleibt somit ein Schaden von 47 fl. 30 kr. Wer vergütet das?
Brandgefahr 1857.
Am 19. Mai 1857,wo ein sehr trockener Mai war und es hierorts wenig oder gar nicht geregnet hatte, kam beim Wagner Aloys Hutterer (Jetzt Grüblanwesen, früh um 6 Uhr Feuer aus, als eben der Kreuzgang nach Degernbach stattfinden sollte. Auf den Ruf, daß es hier brenne, liefen die Leute wie wahnsinnig aus der Kirche, immer rufend, wo es brenne? Als sie das Feuer wahrnahmen, ging es ernstlich ans Löschen. Hiebei hat sich besonders Jakob Rösl gewester Schmiessohn ausgezeichnet, indem er einen Fensterstock herausriss, die noch schlafenden drei Kinder rettete‚ und dann mit Hilfe anderer Leute das am Ofen entstandene und schon die Kammertür ergreifende Feuer glücklich löschte. Dabei ist zu bemerken, daß die Wagnerin bevor sie zur Kirche ging Feuer im Ofen machte‚ aber unvorsichtiger Weise die vor dem Ofenthürl gelegenen Späne nicht entfernte, welche hernach Feuer fingen und in Brand gerieten. Der Wagner selbst befand sich in seiner Werkstatt ohne hieven das mindeste zu bemerken, bis ihn der Feuerruf aufschreckte, und dann löschen half. Ich aber bin von den Stufen des Altars in der Kirche knieen geblieben und habe im Stillen den h. Florian um Hilfe angefleht und siehe da! es ward schnelle Hilfe‚ denn gleich nach 5 Minuten kamen die Leute mit der Nachricht, daß der Brand gelöscht sei. – Wäre das Feuer später ausgebrochen, während die Leute abwesend waren‚ weich ein Unglück hätte bei der grossen Dürre des mit Schindeln bedeckten Wagnerhäusels entstehen können: Gott hat uns diesmal verschont und gnädig die grosse Gefahr abgewendet. Daher Deo gratias semper agere debemus.
Differenzen mit der Gemeinde Pfelling wegen Tragung der sämtlichen Gemeindelasten.
Es war schon früher ausgeführt worden, daß Pfarrer Demml 1799 wegen eines Anteils am Holze auf dem Gemeindeberge in Prozess gekommen war.
Pfarrer Demml hatte auf diesem Holzanteil verzichtet, dagegen hatte die Gemeinde vor dem Pflegegerichte Schwarzach einen Revers ausgestellt, daß ein jeweiliger Pfarrer von Pfelling wegen Verzichtleistung des gemeindlichen Holzanteiles von allen Gemeindeumlagen in Zukunft befreit sein sollte. Dass aber dieser Revers unter anderen Zeitverhältnissen völling wertlos werden könnte liess sich voraussehen.
Schon unter Pfarrer Lang hatte die Gemeindeverwaltung Pfelling unterm 9. September 1842 an das Landgericht Bogen eine Beschwerde eingereicht, darüber weil sich Pfarrer Lang weigere die Gemeindelasten zu tragen und schon seit drei Jahren mit 3 fl. 12 ½ kr. zur Armenkasse in Rückstande sei. In der Gemeindeversammlung vom 14. August 1842 wurde in der Sitzung die Frage erörtert‚ ob man den Herrn Pfarrer frei lassen darf oder nicht. Es wurde geantwortet, wenn der Pfarrer frei würde, so zahlen wir künftig auch nichts mehr.
Die Pfellinger hatten also auf ihren Revers schon vergessen.
Pfarrer Lang wies in seiner Erwiderung vom 22. September 1842 darauf hin, daß die Pfarrei Pfelling einmal unter der Congrua stehe und dann legte er den gemeindlichen Revers vom Jahre 1799 vor.
Daraufhin hatte unterm 9. Okt. [?] 1824 das Landgericht Bogen gez. Maier Landrichter auf Grund des Vertrages vom 26. Oktober 1799 die Entscheidung getroffen, daß ein jeweiliger Pfarrer von Pfelling nicht verpflichtet sei zu den Gemeindelasten zu konkurrieren. Im übrigen stehe die Pfründe unter der Congrua und sei auch nach der Finanz Ministerialentschliessung vom 19. März 1832 schon befreit.
Diese Entschliessung schien nicht mehr geltend zu sein‚ nachdem die Pfarrei Pfelling wegen vermehrter Einkünfte über der Congrua stand. Die Gemeinde Pfelling forderte von Pfarrer Siegert die Leistung aller gemeindlichen Lasten. Pfarrer Siegert schreibt hierüber in dem Salbuche.
Memorabilia pro Parochis.
Am 23. Jäner 1856 habe ich gestützt auf 2 Urkunden gegen die zur Zeit zu tragenden Gemeindelasten und Einquartierungen eine Eingabe um Schutz gegen dergleichen Anforderungen ans Landgericht Bogen gelangen lassen, auf weiche hin die hiesige politische Gemeinde aufgefordert wurde, ihr Erklärung binnen 4 Wochen abzugeben. Das hat diese auch gethan und feierlich gegen meine Verwahrung ob. Betr. protestiert.
Sie berief sich auf eine Verordnung vom Jahre 1832, wornach ein Pfarrer der die Congrua hat, auch die Gemeindelasten zu tragen habe. Die landgerichtliche Entscheidung hierüber ist noch abwartend und zu sehen, wer Recht oder Unrecht habe. Daß ein zeitlicher Pfarrer mit Congrua nach jetzigem Gesetz von sogen. Frohndiensten frey sei ist bestimmt. Ob aber ein solcher ohne allen Nutzen von der Gemeinde alle Gemeindelasten ohne alle Ausscheidung zu tragen habe, bleibt eine noch zu erledigende Frage, deren Erledigung abzuwarten ist.
Als Gründe hat die Gemeinde in ihrem Schreiben gegen mein Ansuchen um Befreiung angegeben:
1. Eine Entschliessung den k. Staatsministeriums vom 22. März 1852 Nr. 620 und nach Art. II. Ziffer II. des Umlagegesetzes vom 22. Juli 1819, worin Pfarrer als Nutznießer zur Tragung der Gemeindelasten verpflichtet ist.
2. Der Pfarrer die gesetzliche Congrua, und das Einkommen übersteige diese um 3 – 4000 fl., was folgender Massen nachgewiesen wird:
a. Hat derselbe von fixierten Zehenten 500 fl.
b. Für verpachtete Ökonomie 200 fl.
c. Dann noch Nutzen aus Vieh etcetera Stiftungsbezügen, Stollgebühren, und Messsipendien.
d. Hat Pfarrer Deml anstatt des schlechten Grundes am Steinberge einen guten Acker erhalten, wo aber‚ ist nicht angegeben. Schiesslich hat die Gemeinde pro futuro darauf angetragen, daß der Pfarrer die Gemeinde-Umlagen als auch die Quartierleistungen und Lieferungen zu tragen und sogleich pro 1855/56 seine verweigerte Gem. Umlage zu zahlen haben solle. Ist gut gebrüllt‚ aber nicht alles so richtig, als es scheint. Die Fassion wird anders sprechen. (Nach der neuen superrevirierten Fassion von 1855 trägt die Pfarrei Pfelling 627 fl. 22 ½ kr. reines Einkommen. Der sogenannte Esperacker soll der Gemeindeanteil für den zeitlichen Pfarrer seyn.
Wegen Tragung der für die Distriktsstrasse zu repartierten Kosten und wegen der Umlage für Verpflegung einer Hebamme ist ein 18. Februar l. J. .
Ad Nr. Exh. 1028 Exp. Nr. 1231 de dato 22. Fbr. 1856.
Nihil opertum, quod non revelabitur.
Homo inimicus accusavit parochum apud Ordinariatum, quod frequenter visitet cauponam. Propterea illi commititur se defendere de hac culpatione.
Causae defensionis, seu potius excsationis.
- malitiosa fama a colono ibidem nomine Jacobo Preböck excitata et coram Episcopo affirmata.
- Petrus Schreiber, transvector ibidem et Josephus Wintermayr de Liepolding pro tempore antistes communitatis, tanquam deputati in causa litis ad Praefecturam in Landshut propter matrimonium Georgi Gigl nimis scuriles me providisse feruntur.
- Tota communitas ruralis videtur mihi esse infesta.- Deus providebut.
Causae excusantes.
1. Ante tres annos i.e. ante 1850 – 53 saepius cuponam hic et in Welchenberg visitavi propter discipulos adultos, qui saepius huc advenerunt.
b. ex hoc tempore autem aliquoties visitavi cauponam de hinc, quia propter contractum pacticum saepius auxilium cauponis invocare coactus sum.
2. Rarissime inter conbibentes laute vixi, paucum bibens.
Ex ultimo totaliter coetum hunc evitavi, cum tempus ad hoc propter negotia non permisit visitationem.
Denique saepissime innocenter persecutus talia pertuli, ninil dicens. Si autem aliquoties cerevisiae bibendi causa visitavi cauponam, ut animus laboribus fractus societate idonea exhilaretur‚ hoc nihil criminis erit, cum crapula et alia imodesta semper evitata sunt.
Diese Rechtfertigung scheint dem Oberhirtenamte genügt zu haben, den Feinden des Pfarrherrn neuen Anlass gegeben demselben Bosheiten zuzufügen und ihn zu ärgern. So daß dem Pfarrer Leonhard Siegert der Aufenthalt während der drei letzten Jahre sehr verbittert wurde, und er von Pfelling fortzukommen trachtete. Er erhielt September 1859 die Pfarrei Prüfening bei Regensburg‚ woselbst er 1874 69 Jahre alt verstorben ist.
Neu war gegenüber allen früheren Pachtverträgen die Bestimmung, daß nach Abschnitt 6. die Steuern und Abgaben der Verpächter übernimmt, so wie das Unglücksfälle, die ohne Verschulden der Kontrahenten z. B. durch Misswachs, Hagelschlag erfolgen sollten beide gemeinschaftlich, wenn der Schaden nach Schätzung durch Sachverständige auf 200 fl. oder darüber beläuft, den unter dieser Summe erlittenen Schaden trägt der Pächter allein.
Die Beschaffenheit der Grundstücke anbelangend, ist dem Pächter einbedungen, den herabgekommenen unter denselben durch gehörige Bedüngung und Bearbeitung wieder aufzuhelfen und sie alle in guten Stand zu bringen; dafür bürgt dessen Wort und Charakter.
Für den Ausbau der Winterfelder und Düngung wurden nach Inventar vom 30. Januar 1880 zwischen den beiden Contrahenten eine Ersetzungssummer von 58 fl. 50 kr. berechnet.
Gegenüber der früheren Verpachtung mit dem Wirte Wintermaier der 400 fl. zahlte und ausserdem noch die Steuern mit 59 fl. 42 kr. zu tragen hatte brachte also der neue Pachtvertrag für den Pfarrer Zeitler einer bedeutende Verminderung des Pfarreinkommens.
Der Pachtvertrag zwischen Pfarrer Simon Zeitler und dem Bauern Andreas Iglberger ward von der kgl. Regierung von Niederbayern nach Einvernahme des bischöfl. Ordinariates unterm 1. März 1861 im wesentlichen zwar genehmigt worden, jedoch für notwendig erachtet worden, zu bestimmen, daß weil unter Nr. VII bedungenen Schätzung allenfalsiger Unglücksfälle durch Sachverständige auf oder unter 200 fl. leicht zu Zerwürfnissen und Streitigkeiten führen könnten, der genannte Pfarrer gehalten sei, bei Schadenermittlung durch Hagelschlag oder Misswachs den bei der kgl. Rentämtern gewährten Steuernachlass als Masstab zu Grunde zu legen und im Pachtvertrage nachträglich zu bedingen.
Anfeindungen, die Pfarrer Simon Zeitler zu erleiden gehabt.
Pfarrer Simon Zeitler hatte auf die Weisung seines Vorgängers hin, wie er im Salbuche schreibt‚ dem bisherigen Pächter dem Wirte Wolfgang Wintermaier nicht mehr zu trauen, da dieser und sein Anhang dem Pfarrer Siegert schwere Verfolgungen bereitet hätten, besonders bei seinem Abzuge von hier. Dies neben andren Ursachen besonders die nicht gar gute Haltung der Ökonomie bewog mich einen anderen Pächter auszuwählen und zwar den Nachbar Iglberger.
Teuer musste ich dies viele Jahre hindurch büssen. Ich hatte mir dadurch den Haß vom Wirtshause zugezogen, auch manch Unbeteiligte – Stammgäste – glaubten ein gutes Werk zu verrichten‚ wenn sie an mir ihr Lüstchen abkühlen konnten, Schwere Leiden für mich und sogar bis zu dem Landgericht, wo ich mich zu wehren hatte. Endlich kamen einige Feinde fort, einer starb. Ich wurde ganz indolent und liess das Volk zwitschern. Wie mein Vorfahrer öfters beim Ordinariate verklagt worden, so geschah es mir im Jahre 1873 wo alle denkbaren Verdächtigungen gegen mich vorgebracht wurden. Satis.
Die arme Pfarrkirche hatte man früher spoliert, indem sie jährlich übermächtige Contribution zu den Baureparaturen am Schulhause leisten musste, und als ich diesem Treiben ein Ende machte und das Bezirksamt endlich sich der armen Kirche erbarmte und die Zahlungen zum Schulhaus bis auf weiteres einstellte, ging wieder ein arger Sturm über mich los und dauerte einige Jahre. Als das neue Schulhaus gebaut war (1873) und von den Rentenüberschüssen reicher Kirchenstiftungen statt der beehrten 3000 fl. nur 1000 fl. genehmigt wurden hatte niemand anderer die Schuld als der Pfarrer und ging wieder ein arger Sturm über denselben los. Der Pfarrer ist ja Sündenbock für alle anderen der Pfarrei. Welch eine Lust, beim Bierkrug über ihn los ziehen zu können.
Als ich früher von hier fort wollte, war ich bei den hohen Stellen immer noch zu jung; als ich später wieder um Versetzung nachsuchte, war ich zu alt geworden, und man gab mir den Rat auf der kleinen Pfarrei zu bleiben, da ich anderwo wegen Priestermangel einen Cooperator nicht erhalten würde.
Und so hab ich denn die 14 Kreuzwegstationen und noch mehr darüber durchmachen müssen. Viel und Hartes kann und muss das Menschenherz ertragen! Weitere und nähere Auseinandersetzungen der Kette der Verfolgungen während so vieler Jahre erscheint unnötig, kann man sich ja alles andere hineindenken.
Im Jahre 1873 anlässlich des Schulhausbaues kam Pfarrer Zeitler in schweren Konflikt mit dem Bezirksamte Bogen, das in ihm einen Hauptgegner des Schulhausbaues erblickten zu glauben vermeinte, wie die Akten der Pfarrhofregistratur ersehen lassen. Ob Pfarrer Zeitler in allen das richtige getroffen habe oder nicht soll dahin gestellt bleiben. Aber ein Schreiben des Bezirksamtmann Mois von Bogen ist vier Seiten lang gespickt mit den schwersten Vorwürfen gegen den Lokalschulinspektor und Kirchenverwaltungsvorstand Pfarrer Zeitler 14. Februar 1873. Worauf derselbe in der Erwiderung vom 18. Februar mit dem Abbruche des Schriftverkehres mit dem Bezirksamte Bogen droht. Sihe näheres Schule Pfelling bezw. Schulhausbauten. Die Regierung von Niederbayern erwidert auf eine Eingabe der Kirchen und Schulgemeinde Pfelling um Zuschüsse zum neuen Schul- und Messnerhaus Pfelling unterm 25. Januar 1873 daß die dem Gesuche um soweniger Folge geben könne als die Schul- und Kirchengemeinde Pfelling bei den Verhandlungen über den fraglichen Schul- und Messnerhausbau den wohlmeinenden und berechtigten Erwartungen der Verwaltungsbehörden eine besondere Renitenz entgegengesetzt hat. Der Vorwurf trifft auch Pfarrer Zeitler. Er mag bei seinem Verhalten wohl zunächst die Not seiner Kirche im Auge gehabt haben.
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Naturereignisse unter Pfarrer Zeitler.
1. Im Frühling 1860 war eine Wasseranflutung, wobei das Wasser bis über das Thor in den Hof drang.
2. Viel bedeutender war die Überschwemmung im Jänner und Februar 1863. Infolge von anhaltenden Regen schwoll das Wasser schon zu Ende Jenners so weit, daß es bis zum Hofthor reichte. Nun glaubte man sich für heur jeder weiteren Wassernot überhoben zu sein. Allein bei abermaligen heftigen Regen stellte sich am 31. Januar wieder eine Wasserüberflutung ein. Am 1. Februar drang das Wasser unter heftigen, vom kalten Winde gepeitschten Regen unaufenthaltsam und schwoll von einer Stelle zur anderen und zwar bis aber 4 Uhr an die Hausstufen, 2 Stunden später und während der Nacht an die 4. Stufe, ebensoschnell kam das Wasser in den Keller auch zur 4. Stufe. Die Zäune waren weggespült von den Aussaatgarten, wie ein Spielball so leicht. Gegen Morgen Sonntag begann die Abnahme des Wassers, in dessen hell gewordenem Spiegel die Sonne sich beglänzte. Freudige Hoffnungen wieder in den Gefühlen aller, aber von kurzer Dauer. Abends wieder Regen und abermalige Überschwemmung, diesmals am grössten, bis zur 5. Haus und Kellerstufe, wachsende Angst bis allmählich die Sündflut wieder nachliess, jedoch ganz langsam, so am 3. u. 4. Februar ,wieder Regen auch am 5.
3. Am 17, Februar 1876 hatte das plötzlich eingetretene Tauwetter die schweren Massen des Schnees, welcher seit Martini die Erde bedeckt hatte, auf gelöst. Regen über Regen strömte und das Wasser stieg von Stund zur Stund am 19.war das Hochwasser mit seinen drauenden Gewalten an die Spitzen der Zäune gestiegen, trieb eine Menge fortgeschwemmter Sachen, Blöcheln zu Tausenden von Regensburg her mit sich, riss alle Wehren und Zäune ab, nahm mit dem 21. Ab, stieg aber wegen des fortgesetzten Regens sogleich wieder, dann peitschten tosende Winde die Wallen und fegten erst die Felder ab. Über vier Wochen lang dauerte das Hochwasser und es schien als ob es bleiben sollte.
Auch der Pfarrer hatte ziemlichen Schaden, sein Korn auf dem Donaufelde war verschwemmt und verfault, sein Aussenzaun weggerissen. Hätte ja der zu wenig Last gehabt an den vielen anderen Zäunen, deren Unterhalt ihm obliegt, soviel Zäune wie fast kein anderer Pfründebesitzer oder ein Bauer. Und dazu keinen Wald, der verloren ging durch die Unbilden im vorigen Jahrhundert schon. Jedes Stückchen Holz kaufen, während alle andren Häuser ihre Holzteile haben.
Pfarrer Simon Zeitler starb in Pfelling am 18. Februar 1879 an Leberverhärtung 64 Jahre alt und wurde am 20. Februar auf hiesigem Friedhofe durch den Pfarrer Sebastian Glay von Oberwinkling in Verhinderung des Herrn Dekans Dr. Pfahler als Abgeordneten beerdigt. Sein an der Südseite der Pfarrkirche versetzter gotischer Grabstein hat folgende Inschrift:
Ruhestätte
des hochwürdigen und wohlgebornen Herrn
Simon Zeitler
Pfarrers von Pfelling,
welcher nach längerer Krankheit und öfterem Empfang
der hl. Sterbsakramente
den 17. Februar 1879, 64 Jahre alt selig verschieden ist.
O, selig, wenn der grosse Tag erscheinet,
Der Ewig ihm mit seinem Gott vereinet!
Als Provisor für die Pfarrei Pfelling wurde unterm 13. Janaur 1879 Georg Schedlbauer Cooperator von Mariaposching bestellt. Derselbe scheint nach dem Aufzuge des Pfarrers Krieger wieder auf seinem früheren Posten zurückversetzt worden zu sein.
Zum Pfarrer von Pfelling wurde ernannt Josef Krieger Benefiziat von Sigenburg aus Weichs – Hofkirchen stammend geb. 1826 ordiniert 1851, investiert 18. Juni 1879, installiert Sonntag den 17. August 1879.
Baufallschätzung.
Nach dem Baufallschätzungsprotokolle vom 18. August 1879 entzifferten die Bauschäden an dem Pfründe und Ökonomie gebäuden 2137,61 M, welch zu Lasten der Intestaterben des Verstorbenen Pfarrers Simon Zeitler gingen.
Pfarrer Krieger blieb mit Wendung de Baufälle in Verzug, weshalb ihm gedroht, daß von Amtswegen durch das Bezirksamt die restlichen Baufälle auf seine Kosten gewendet werden würden, wenn die letzte Frist bis zum 15. Dezember 1880 nicht eingehalten würde. Dieselbe wurde unwiderruflich nochmals bis 15. Mai 1881 verlängert mit der Androhung, wenn nicht bis 1. Juni ds. J. über das Baurevisionsergebnis Anzeige erstattet sei, die noch rückständigen Arbeiten unnachsichtlich von Amtswegen auf dessen Kosten vorgenommen werden müssten.
Verpachtung der Ökonomie
Pfarrer Simon Zeitler hatte 1860 die Pfarrökonomie mir Ausnahme von crca 5 Tagwerk an seinen Nachbar Andreas Iglberger auf 6 Jahre verpachtet und den ablaufenden Vertrag quod subsistentae suae mit Regierungsgenehmigung vom 23. Mai 1866 verlängert.
Der Pächter Andreas Iglberger starb ab er 13. Februar 1870. Die Weiterverpachtung durch die Witwe stiess auf Schwierigkeiten, auch war es unmöglich, einen einzigen Pächter der Pfarrgründe zu bekommen. Im Interesse der Grundstücke verpachtete nun Pfarrer Zeitler an mehrere.
Hauptpächter war der Wirt Josef Wintermaier, welcher pro Tagwerk 14,90 M. jährlich Pacht zahlt die sonstigen Bedingungen bleiben im wesentliches für ihn, wie für den früheren Pächter.
Der Pacht dauert ad tempus subsistentiae des Pfarrers. Doch wird der gerechtfertigte Wunsch ausgesprochen, daß für den Fall in der Veränderung der Person des Pfarrers per abitum vel obitum die Grundstücke weiters belassen werden oder ihnen wenigstens ein Vorzug vor anderen Bewerbern eingeräumt werde, da sie durch Fleiss, gute Bearbeitung und Materialaufwand due Grundstücke in recht guten Stand zu setzen und zu erhalten garantieren.
Nach dem Tode des Pfarrers Zeitler fand eine Besichtigung der Pfarrpfründe statt und ward derselbe bezw. dessen Verlassenschaft von der Schadenhaftung wegen Bewirtschaftung der Grundstücke lt. Regierungsentschließung vom 23. August 1879 ledig gesprochen.
Pfarrer Josef Krieger liess den Pachtvertrag weiter bestehen.
Pächter warennach Notiz von seiner Hand:
1. Wintermaier Josef Wirt in Pfelling
2. Heigl Frasnz Schneider in Pfelling
3. Bauer Michael Söldner in Pfelling
4. Schreiber Georg Krämer in Pfelling
5. Graf Josef Söldner in Pfelling
Für etwaige Abschwendung der Felder solidarisch durch Pachtprotokoll haftbar gemacht.
Pfelling den 3. September 1879.
gez.
Krieger Pfarrer.
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Verlängerung der Pfarrkirche
Pfarrer Krieger nahm alsbald die schon von seinem Vorgänger vorbereitete Verlängerung des Margaretengotteshauses in Angriff, das bisher im Äussern mit Ausnahme des 1850 um die Halbe Höhe abgetragenen Thurmes bot wie zur Zeit seiner Erbauung Ende des 12. Jahrhunderts.
Über die Vergrösserung schreibt Pfarrer Krieger im Salbuche:
Am 10. Mai 1880 früh 6 Uhr wurde mit dem Abbruch des alten Anbaues begonnen nachdem vorher eine heilige Messe vom gegenwärtigen Pfarrer Krieger Josef seit 30. Juni 1879 als Pfarrer in aller Stille aufgezogen um eine glückliches Gedeihen des Baues gehalten wurde. Der Bau wird auf Regie der Pfarrgemeinde geführt und erhält dieselbe zu diesem Zwecke aus Rentenüberschüssen vermöglicher Cultusstiftungen 2231,32 M. Bis jetzt wurden die Hand- und Spanndienste von der Pfarrgemeinde gern geleistet. In 21 Tagen wurde der Dachstuhl aufgesetzt und wurden bei der Grundsteinlegung, wie Dachstuhlfeier Bier und Brod m Betrage von 13 M. 57 dl verabreicht. Seit Beginn der ernte werden Hand und Spanndienste nur ungern geleistet. Am 26. Juli ertönte die seit Mai abgetragene Orgel wieder zum erstenmale, wird selbe nachgestimmt. Maurermeister Schmid von Bogen ist technischer Leiter des Baues gegen Entschädigung von 100 M. und eine Fuhr Hauschaiten, welche ihm gratis gegeben wurden. Ihm zur Seite steht ein eigener von der Pfarrgemeinde gewählter Bauausschuss bestehend aus 1. Pfarrer Krieger Jos. 2. Kirchenpfleger Johann Obermaier 3. Preböck Georg 4. Schmidhuber Heinrich Schmid 5. Bielmaier Andreas Zimmermann von Entau.
Die Maurerarbeiten wurden ausgeführt von dem Akkordanten Völkl Josef Zimmerpalier von Lohholz, Graf Franz Mauerer von Welchenberg, Schuhbauer Franz Mauerer von Pfelling Akkordsumme der Mauerer beträgt 800 M. Die Zimmermannsarbeiten zu 400 M. führten durch der Hauptakkordant Bielmaier Andreas von Entau und Pummer Joseph Zimmermann von Entau.
Die Stiege verfertige Laschinger Zimmermann von Perasdorf.
Malerarbeiten führte aus Pongratz von Bogen, Glaserarbeiten Roiderer von Bogen, Schlosserarbeiten Mayer von Bogen.
An 140% Kirchengemeindeumlagen ergaben 2686,26 M. Eine gewisse nicht geringe Belastung der Pfarrgemeindemitglieder.
Wie aber aus den Klagen des Pfarrers Krieger hervorgeht hatte er sich auch von einzelnen besser gestellten freiwillige Beiträge erhofft, die aber ausblieben. Es regnet schwere Vorwürfe. Würde ich nicht schon gleich anfangs bestimmt auf den Kirchenbau gedrungen haben, würde der Bau trotz Zuschuss der Rentenüberschüsse vermöglicher Kultusstiftungen unterblieben sein. Es ist eben zu bedenken, daß die Pfarrei allzu klein ist, und solche grosse Lasten auf wenig Schultern gelegt werden müssen, ein Pfarrer mit grosser Seelenzahl tut sich eben leichter, wenn er etwas unternehmen will.
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Anschaffung einer Turmuhr
Die neue Pfarrkirchenuhr von Kern Josef sich selbst gebildten Uhrmacher in Windberg, wurde aufgestellt Ende Oktober 1880 und kostet mit Darangebung der alten seit 17 Jahren nicht mehr brauchbaren Kirchenuhr 360 M.
Selbe ist nach Mannhardt System gefertigt und geht sehr gut.
Anschaffung eines neuen Kreuzweges.
Am 15. Mai 1881 wurde der neue Kreuzweg bezogen von J. Deplaz Paramenten und Kirchengerätschaftshändler in Regensburg, gemalt auf Leinwand von einem Künstler aus Linz vom Hochwürd. Pater Quardian Gerard Zierer Franziskaner aus Pfreimd nachmittags 2 Uhr gelegentlich des hiesigen Bruderschaftsfestes feierlich eingeweiht. Auf 7 Tragen a je zwei Stationen enthaltend, wurde derselbe prächtig mit Mooskränzen und eingelegten von verschiedenfarbigen Papier gemachten Blumen verziert vom Pfarrhofe aus durch den Wirtehof, Landstrasse, Schmid- Prebeckgasse, Dorfstrasse über die sogenannte Schanze von 28 prangenden Schulknaben, Feiertagsschülerinnen Jungfrauen in die Kirche getragen, wo nach der Predigt über die Bedeutung des Kreuzweges und über die demselben verliehenen Ablässe, die Benediction vorgenommen wurde, der sich eine feierliche Vesper mit Te Deum laudamus anschloss.
Ausser einer sehr zahlreichen Volksmenge, welche die Kirche nicht fasste waren praesent: die hochwürdigen Herrn: Pater Gerard Zierer, Franziskaner aus Pfreimd, Pfarrer Hof von Degernbach, Pfarrer Kiendl von Oberwinkling, Cooperator Moser von Degernbach, Pfarrer Krieger von Pfelling, welch letzterer an die Träger und Trägerinnen, sowie an mehrere andere Pfarrangehörige geweihte Medaillen als Andenken verteilte.
Der Kreuzweg kostete 600 ½, Douceur und Reiseentschädigung für den Franziskaner 24 M. sonstige Auslagen für feierliche Überführung des Kreuzwegs Zierung desselben 12 M. nebst Ausspeisen der anwesenden Herrn.
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Glasfenster für die Pfarrkirche.
Anno 1880 wurde das Glasgemälde Sct. Margaretae Kirchenpatronin darstellend weil zu klein um einen halben Schuh verlängert und Sct. Josef Bild mit dem Jesusknaben aus der Hofglasmalerei in München kommend eingesetzt. Verlängerung kostet 50 M. Sct. Josefbild 350 M. = 400 M. was vorschussweise Schreiber dieß ex propriis suis bezahlte.
Anschaffung von Paramanten.
Ebenso wurde vorschussweise ein neues schönes, weisses Messkleid enreliefreich gestückt um 490 M. gekauft für die Kirche, welcher Vorschuss im Betrage zu 1390 M. durch Erübrigung aus Kirchen und Bruderschaftseinnahmen sowie durch freiwillige Einlagen aus der Sammelbüchse und den 3 Opferstöcken allmählich an Pfarrer Krieger wieder zurückzuvergüten sind und es besteht dermals 9. Februar 1884 die Restitution nur mehr in 190 M.
Die schöne Altarauflagespitze mit der Devise: Hochgelobt sei das heiligst Sakrament des Altares wurde von meiner Schwester Theres Krieger um 21 M. gekauft.
Das neue violette Messkleid nebst Kelchbedeckung ist ein Geschenk vom bischöfl. Landsakristeifond Regensburg.
Habe auch beim hochw. Herrn Prälat Dr. Andreas Senestry Verwalter des Landsakristeifondes und Bruder unseres gegenwärtigen Episcopi Ignatii um einen neuen Himmel gebeten und wurde mir auch zugesagt, aber bis zur Stunde noch keinen erhalten. Versprechen und Halten ist zweierlei. Satis est.
+0. Mai 1884 von dem Paramenteninhaber Lipp Ludwig in München einen neuen goldgestickten aus Seidendamast verfertigten Himmel mit ächten Goldborten, 4 Evangelisten von Seide gestickt. 8 schweren Goldquasten um netto 697,40 M. mit 3 ½ % Sconto.
Von derselben Firma ein rotsamtenes Messgwand gekauft um netto 80 M.
Alle Geldbeträge von Pfarrer Krieger vorgeschossen.
11. Mai 1886 von obiger Paramentenfirma in Münchgen gekauft ein neues Pluvale samt Velum und Stola um netto 497 M über Abzug von 36 M. an Lipp verkauften alten und teilweise zerissenen alten Veliums. Kaufsumme vorgeschossen Pfarrer Krieger.
Derselbe hat sich für das Gotteshaus der hl. Margareta viele Verdienste erworben und durch Anschaffung teuerer Paramente zu dessen Zierde beigetragen und das Geld vorgeschossen. Nach seinem Wegzuge von der Pfarrei 1889 hatte er von der Kirche für angeschaffte Paramente eine Rückerstattung von 644,56 M geltend gemacht, welche Forderung auch die Kirchenverwaltung anerkannte. Es war aber kein Geld vorhanden.
Endlich lies sich Beneficiat Krieger von Bubach herbei. Einen Jahrtag für sich um eine glückselige Sterbstunde und für seine verstorbenen Eltern Josef und Ursula Krieger mit einem Kapital von 480 fl. welche Stiftung lt. Urkunde vom 21. Dezember 1892 oberhirtlich bestättigt wurde.
Das Stiftungskapital sollte die Kirche refundieren.
Abgang des Pfarrers Josef Krieger.
Se. Bischöfliche Gnaden Ignatius Senestry verlieh am 1. März 1889 das Beneficium Bubach Pfarrei Mamming dem Herrn Pfarrer Josef Krieger.
Am 1. Mai 1889 wurde auf die Pfarrei Pfelling Pfarrprovisor Max Reger in Luppurg admittiert. Pfarrer Josef Krieger verliess Pfelling am 14. Mai 1889. Es ist als Benefiziat in Bubach gestorben.
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Bartolomä Mitterer
Zum Pfarrer von Pfelling ward ernannt der Expositus von Teisbach Bartholomä Mitterer von Eisbach Pfarrei Taufkirchen am 10. Juni 1847, absolvierte das Gymnasium in Straubing 1868, besuchte dann die Universität, später das Lyceum in Regensburg und wurde dort am 15. Juni 1873 zum Priester geweiht. Er wirkte als Seelsorger in Biebing, Erbendorf zulatzt war er 6 Jahre Expositus in Teisbach. Er war 42 Jahre alt als er die Pfarrei Pfelling erhielt. Investiert am 31. Juli 1889. Aufgezogen am Mittwoch Nachmittag 1 ½ Uhr Ankunft des neuen Pfarrers von Irlbach. Bei der Überfahrt in Pfelling Empfang: Kirchenverwaltung, Gemeindeverwaltung, freiwillige Feierwehr mit Fahne, Schuljugend, Mädchen weiß. Sakramentaler Segen, veni Creator und Ansprache.
Pfarrer Mitterer schreibt über die Empfangsfeier im Salbuche:
Als ich aufzog, waren zwei Wägerl und zwei oder mehrere Reiter nach Straßkirchen, wo ich ausstieg, gekommen, um mich abzuholen. In Entau und Pfelling waren Triumphbögen errichtet. An der Donau Pfellingerufer war wohl so ziemlich das ganze Pfarrvolk versammelt, um mich zu sehen. Wir gingen in die Kirche, wo ich eine kurze Anrede hielt und hierauf den hl. Segen erteilte.
Die feierliche Installation des neuen Pfarrherrn fand Sonntag den 1. September 1889 statt.
Die Baufallschätzung hätte schon am 17. August 1889 stattgefunden und betrug die Schäden an den Pfründgebäuden zu Lasten des abgetretenen Pfründebesitzers des Benefiziaten Jos. Krieger 1741,30 M. Um welche Summe der neue Pfarrer dieselben zu wenden übernahm.
Ökonomiebetrieb und Verpachtung.
Die Pfarrökonomie beträgt das Gesamt etwas über 32 Tagwerk. 16 Tagwerk habe ich in Selbstbetrieb; alles Übrige ist verpachtet, die allermeistern Felder pro Tagwerk zu 35 M. Ich werde freiwillig den Betrag etwas heruntersetzen. Bezahlt wird richtig. Mit den Gründen im Selbstbetrieb verliere ich viel Geld, zahle bisher alle Jahre darauf. Ich habe 1 Pferd und 3-4 Kühe.
Pfarrer Bartholomä Mitterer muss ein sehr entschlossener, energischer Mann gewesen sein, der von seinen Plänen trotz berghoher Schwierigkeiten nich abging. Er hat für die Pfarrei Pfelling grosses getan.
Vor allem als Bauherr.
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Bau der Sakristei.
Bis zum Jahr 1892 hatte die Pfarrkirche Pfelling gar keine Sakristei. Eine Art Sakristei war im kleinen Kirchturme untergebracht. Die Paramente etc. befanden sich auf dem Dachboden der Kirche in ruinosen Kästen. Nur was man täglich brauchte lag oder hing in der sogenannten Sakristei offen da und wurde voll Staub. Der Bau der Sakristei war also durchaus notwendig. Diese Notwendigkeit wurde indeß noch geprüft durch den Bauamtsassessor in Landshut auf Requisition des k. Bezirksamtes Bogen.
Nachdem so die Notwendigkeit eines Neubaues auch amtlich hinlänglich constatiert war, wurde von der Kirchenverwaltung der antrag gestellt, daß die Dezimatoren nämlich Kirchenbaufind Pfelling entstanden durch Ablösung der auf der Pfarrpfründe Pfelling ruhenden dezimatorischen kirchlichen Baupflicht, Staatsärar und Stift Skt. Johann in Regensburg die Kosten aufbringen über 1100 M. So geschah es. Hand und Spanndienste leistete die Pfarrgemeinde. Geweigert hat sich nur Franz Schreiber Förg in Pfelling und gab als Grund an, nach seiner Überzeugung auch der Staat zur Bezahlung der genannten Dienste schuldig – für den Staat thue er nichts – ergo! Herr Graf Brey-Steinburg in Irlbach schenkte 2 Bäume auf Ansuchen, aus welchen circa 100 Bretter geschnitten werden konnten. Die hievon zur Sakristei verwendeten Bretter zahlte die Sakristeikasse u. diese geld sollte Verwendung finden zum Bau eines Prespyteriums.
In diesem Sinne wurde das Ansuchen an Herrn Grafen gestellt und genehmigt. Mehrere bauern holten Bruchsteine von Offenberg, welche pro Fuhr mit 2 Pferden nur 1 M. kosteten. Dadurch wurde Geld erspart, weil diese Steine viel wohlfeiler zu stehen kamen als Ziegelsteine und das hiedurch ersparte Geld sollte nach dem Willen der Leute gleichfalls zum Bau eines Prespyteriums dienen. In der gleichen Absicht wurde auch das nötige Abuholz geschenkt. Vollendet wurde die Sakristei 1893. Die Verbandmauern zum Prespyterium wurden gleich mit der Sakristei hergestellt.
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Einsturzgefahr für den alten Pfarrhof.
Das Pfarrhaus in Pfelling um das Jahr 1762 vollendet, war von Anfang an schlecht gebaut (Vide altes Salbuch), auch war es zu klein. Doch waren keine Mittel vorhanden, einen Neubau aufzuführen. Als ich nun im Frühjahr 1893 das ganze Haus innen neu tünchen ließ, beauftragte ich die Mauerer sie sollten den bedeutenden Sprung an der Südmauer, welcher infolge Sinkens der mauer entstanden war, etwas aufhauen und dann mit frischen Mörtelverwerfen, damit nicht alsbald wieder der Sprung entstehe. Das geschah während ich in Ainbrach war, um dort die Monatsmesse zu lesen. Als ich heim kam und nun durch Aufhauen such zeigte, wie weit die südliche Mauer von der Mitteltragmauer sich getrennt, wovon ich früher gar keine Ahnung gehabt, da erschrak ich, ließ sofort die Arbeiten einstellen und holte den Distriktsbautechniker von Bogen, damit der alles besichtige. Derselbe erklärte den sofortigen Neubau für notwendig. Ich schickte nun dessen zu Papier gebrachtes Gutachten an die k. Regierung und diese genehmigte den Neubau des Wohnhauses und auch der Pferdestallung, die an Stelle des letzteren, des Wohnhauses zu stehen kommen sollte, um weiter von der Donau weg zu sein und nicht vom Hochwasser beschädigt zu werden. Zudem war die Pferdestallung ein altes Gelump. Auf meine Bitte wurde auch noch der Bau einer kleinen Wagenremise, da eine solche nicht vorhanden war, genehmigt in der Grosse und Weise, daß, wenn später einmal die Rindviehstallung gebaut wird daraus ein Schweinestall gemacht werden kann. Zugleich erhielt ich von der Regierung den Auftrag, Pläne und Kostenvoranschlag anfertigen zu lassen und in Vorlage zu bringen. Als ich mich nun daran machte, den Bauplatz für genannte Gebäude zu bestimmen, da geriet ich in die grösste Verlegenheit. Das Pfarrgrundstück reicht von der Distriktsstrasse bis zu Donau, ist lang aber schmal, ist an der Donau am breitesten und wird gegen Norden immer schmaler. Offenbar muss das Haus weiter zurück gehen den Norden und ist zur Zeit der Bautechniker beschäftigt, den mittleren und höchsten Wasserstand etc. festzustellen infolge Auftrag der Regierung und vom Resultat dieser Feststellung wird es abhängen, wieweit das Haus zurückgebaut werden müsse. Aber mag „dieses zurück“ mehr oder weniger betragen, immerhin wird der Hofraum sehr klein werden, das Stadel und Stallung stehen bleiben. Die Pferdestallung kommt an eine solche Stelle, daß sie später, wenn Rindviehstallung einmal gebaut wird, nicht im Wege steht sondern daß selbige daran angebaut werden könne, entweder südlich oder nördlich, im letzteren Falle in der Voraussetzung, daß der Stadel zurücktransferiert wird, falls dies wegen dessen hohen Alters überhaupt noch möglich sein wird. In letzterer Zeit 1894 anfangs hat sich gezeigt, daß auch der Backofen mit Waschhaus baufällig ist, und soll darum das Waschhaus ins Haus kommen und ein kleiner Backofen neu gebaut werden.
Der Neubau des Pfarrhofes nebst der Pferde und Schweinestallung und dem Backofen wurde von Pfarrer Mitterer im Jahre 1895 durchgeführt (Siehe das Nähere unter Pfarrhofbau in der Abhandlung der Pfarrpfründe Pfelling).
Reparatur des Turmes und der Kirchenstühle.
In dem Jahre 1891 bis 1893 wurden zuerst 25 % Kirchenumlagen erhoben zur Reparatur des Kirchturmes Helm, Umguss einer Glocke und Ausbesserung der Gottesackermauer, später nochmals 10 % zur teilweisen Tilgung der Schulden der Kirche.
Reparatur der Kirchenstühle.
Anfangs der achtziger Jahre wurde die hiesige Pfarrkirche bedeutend erweitert und viele neue Kirchenstühle eingesetzt. An diesem musste 1892 eine gründliche Reparatur vorgenommen werden und sämmtliche Polsterhölzer erneuert werden, da der Schwamm sie arg verwüstet hatte. Bei dieser Gelegenheit wurden die Stühle etwas zusammengerückt und es wurde soviel Platz erübrigt, daß vorher je zwei Stühle rechts und links neuangebracht werden konnten, für die Feiertagsschuljugend beiderlei Geschlechts.
Alle diese Bausachen brachten dem Pfarrherrn Sorge und Kummer genug.
Derselbe sollte auch freudige Tage in Pfelling erleben.
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Primizfeier Martin Eidenschink.
Im Mai 1893 (Donnerstag 4. Mai) feierte dahier Hr. Martin Eidenschink, Söldnerssohn von Sophienhof sein erstes heiliges Messopfer.
Ausserhalb Bogen (westlich) wurde er eingeholt. Circa 15 Fuhrwerke fuhren ihm entgegen, auch mehrere Reiter schlossen sich an. Von Anning bis Pfelling und in Pfelling waren 15 Triumphbögen errichtet; von der Donau bis zum Vaterhaus 5. Es gab sehr viele Leute als Zuschauer. Noch mehr Leute kamen am Primiztage. Geistliche waren cra 16 gegenwärtig. Der Zug bewegte sich vom Pfarrhause aus. Voraus die Knaben mit Schärpen und blauweissen Fähnchen, sodann die Mädchen prangend, hierauf die Geistlichkeit, endlich die Primizgäste aus dem Laienstande, dann das weibliche Geschlecht. Die Predigt wurde von Hr. Beneficiaten Schleichl in Deggendorf gehalten im Freien, nämlich auf einem Grundstück des Iglberger, südlich vom Wohnhause. Das Mahlgeld incl. Bier exl. Wein hat 6 M. gekostet.
Pfarrer Mitterer verschaffte auch seinen Pfarrkindern die Gnade einer hl. Volksmission, zu welcher die Jungfrau Anna Staudinger Bauerstochter von Lenzing 50 M. gegeben hatte.
Mission im Jahre 1894.
Vom 27. Mai bis 3. Juni 1894 wurde in Pfelling eine Mission abgehalten durch 3 Kapuzinerpatres P. Eduard, Superior, P. Ernest und P. Gaudentius Bachmeier. Die Beteiligung war eine großartige. Es haben Nichtparochianen auch sehr zahlreich sich beteiligt und cra 1200 die hl. Communion empfangen. Es waren täglich 3 Predigten, dazu noch kurzer Vortrag bei der Generalkommunion der einzelnen Stände. Die Kirche erwies sich alsbald viel zu klein und wurden dann die Predigten im Iglbergerhofe gehalten. Der Prediger befand sich vor der Thüre zum Getreidkasten.
Bei der Mission gelangte der III. Orden zur Einführung. Alsbald betrug die Mitgliederzahl über 70. Unter diesen sind aber viele Auswertige.
Versetzung des Pfarrers Mitterer.
Derselbe wurde November 1897 von Sr. Kgl. Hoheit dem Prinzregenten Luitpold von Bayern auf die Pfarrei Pfarrmünster präsentiert und als solcher am 1. Dezember kanonisch instituiert, starb dortselbst am 10. April 1905.
Das Straubing Tagblatt Nr. 85 vom 13. April 1905 brachte nachstehenden Nachruf:
Von der Donau wird uns geschrieben: Am Montag den 10. Ds. Mts. Wurde in dem uralten Dorfe Pfarrmünster die irdische Hülle des Hochw. Herrn Bartholomäus Mitterer, seit 8 Jahren Pfarrer dortselbst, zur ewigen Ruhe gebetet. Zwanzig Geistliche bezw. Kapitularen und eine Grosse Volksmenge umstanden das Grab ihres geschiedenen Mitbruders und Seelsorgers. Herr bischöfl. Gesitl. Rat Dechant und Pfarrer in Pondorf, Frz. Xaver Schuheder, nahm die Einsegnung der Leiche vor. In bewegten Worten schilderte er den Lebensgang des Verstorbenen woraus wir Nachstehendes entnahmen: Herr Pfarrer Mitterer war geboren am 10. Juni 1847 zu Eisbach. Pfarrei Taufkrichen. Er absolvierte das Gymnasium zu Straubing im Jahre 1868, bezog dann die Universität München später das Lyzeum in Regensburg und wurde dort am 15. Juni 1873 zum Priester geweiht. Er wirkte als Seelsorger in Biebing, Erbendorf, Teisbach u.s.w. später als Pfarrer in Pfelling, erbaute dort einen schönen, neuen Pfarrhof und war auch , obwohl nicht mit zeitlichen Gütern gesegnet, für die dortige arme Kirche ein Guttäter. Als Pfarrer in Münster arbeitete er rastlos, daß die Renovation der Kirche endlich greifbare Gestalt annehme. Die Anfänge dieser Arbeit hat er noch erlebt, aber die Kirche im neuen Kleide zu sehen, war ihm nicht mehr bescheiden. Er gab am Freitag den 7. ds. mittags in einem Alter von nicht ganz 58 Jahren seine Seele in die Hände ihres Schöpfers zurück.
Eine mehrjährige Krankheit zehrte am Lebensmarke des so früh Geschiedenen und verursachte ihm besonders in den letzten Zeiten grosse Schmerzen, welche er jedoch mit bewundernswürdiger Geduld und frommer Ergebung in den Willen Gottes ertrug. Der Verstorbene war ein leutseliger, gastfreundschaftlicher Mann, ein seeleneifriger Priester und ein würdiger Diener des Herrn. Möge er ruhen in Gottesfrieden!
Provisorat.
Als Provisor für die Pfarrei Pfelling war unterm 27. November 1887 Max Frank zuletzt Provisor der Pfarrei Pfaffmünster oberhirtlich bestellt, gest. 1926 als Pfarrer in Loitzendorf.
14. Nachfolger des Pfarrers Mitterer wurde Josef Friedl, geboren 25. Oktober 1864 zu Schnaittenrain, Pfarrei Kirchberg in Niederbayern als Sohn eines Försters, ordiniert 19. Mai 1889, seit 5. Juli 1895 Expositus in Dornwang, investiert als Pfarrer von Pfelling am 2. März 1898, installiert Sonntag den 20. März 1898.
Baufallschätzung
Vorgenommen am 16. März 1898. Die Baufallschäden zu Lasten des abgetretenen Pfründebesitzers Bath. Mitterer bezifferten 435,30 M.
Pfarrer Josef Friedl scheint mit seinem neuen Pfarrhof gar nicht zufrieden gewesen zu sein. Im .Salbuche hat er eine Reihe von Klagen aufgezählt, die aber durchaus nicht ganz zutreffend sind und auf Rechnung der Nervosität des Schreibers zu setzen sind. Pfarrer Friedl klagt:
Der Pfarrhof sieht wohl schön aus, wie ein Schloss und sein Äusseres täuscht wohl hinweg über die geradezu fürchterliche Baulast, welche durch den Neubau geschaffen worden ist. Bis zur Rückzahlung der Bauschuld hat der Pfarrer jährlich 90 M. von seinem Gehalte sich abziehen zu lassen, ausserdem hat er die Baulast an sämtlichen Gebäuden. Wer nun den Pfarrhof mit seinen 33 Fensterstöcken, mit 66 Fensterläden, mit 165 Fensterflügeln, mit den vielen Thüren (18), mit den Treppengängen, den ungeheuren Öfen – wahre Holzfresser – wer die Strohdachung vom Stadel, die Zäune recht ins Auge fasst, der wird sich‚ wie ich, Joseph Friedl, der Nachfolger des H. Pfarrer Mitterer sagen müssen‚ wie mochte man eine solche Baulast für eine so kleine Pfarrei, die keinen Cooperator hat, schaffen. Hätte da nicht der Neubau dutzendmal, ja hundertmal überlegt sein sollen, zumal die Leute sagen, daß der alte Pfarrhof einmal nicht so baufällig war, daß man die Gebrechen nicht hätte ausbessern können, oder hätte man nicht‚ wenn die Wohnung zu klein, doch bloss einen Anbau machen können? Dazu kommt, daß der Pfarrhof zu gross, der Hofraum, die Stallungen zu klein sind, für die ganze Ökonomie. Was mag da wohl einmal ein Nachfolger sagen, der die ganze Ökonomie betreiben möchte? Jeder Nachfolger wird mir beistimmen, daß der ganze Pfarrhofbau eine ganz verlfehlte Geschichte war und bleiben wird. Auffallender Weise hat sich H. Pfarrer Mitterer unmittelbar nach dem Bau gedrückt. Hat er selber gefühlt, was er für eine verfehlte Speculation gemacht? Oder hat er sich gedrückt, weil damals für ihn die Baulast ganz gering geworden? Fast möchte man es meinen, obwohl ich H. Pfarrer Mitter als einen wahren eifrigen Priester ehre, und ihm keine egoistischen Absichten unterscheiben möchte. Schon gleich nach der Baufallschätzung 1898 zeigte sich, wie die Fensterläden zersprangen, die Farbe verschoss im Sonnenbrande und im selben Jahre ließ ich alle Fensterläden neu streichen. Kostet ein schönes Geld! Es wird gesagt, daß die Fensterläden, Thüren etc. sämmtlich schon angestrichen hieher zum Neubau kamen. Damit war eigentlich eine Controlle, ob das Holz auch Primaware sei, unmöglich. Und jetzt zeigten sich tatsächlich an einigen Fensterläden schadhafte Flecke, welche mit der Zeit das in sich Verfaulen der Läden herbeiführen werden, obwohl ich 1903 dieselben schon wieder neuanstreichen ließ. Im Herbst 1902 mussten auch sämmtliche Tropfbecher im Hause, weil sie nicht zu ziehen waren, infolge von Verschwellungen von Holzverschallungen sowie das Scharrpflaster um den Pfarrhof um den Pfarrhof und Stallung erneuert werden – letzteres ist jetzt wieder auf Beton gelegt – leider, daß es etwas spät im Herbst vollzogen wurde – doch der Baumeister Schuhbauer von Bogen hat Garantie für Haltbarkeit übernommen. Hiezu musste bei der Sparkasse Bogen ein Annuitätenkapital von etwa 312 M. aufgenommen werden, welche in jährlichen Raten von 50 M. zu tilgen ist. – ad Rechnung Einkommenaufbesserung. Hatte lange zu thun, bis ich letzteres fertig brachte. Die Regierung wollte mir die Schadensausbesserung aufhalsen, obwohl sie bloss eine Folge schlampigen Neubaues war. Sonst weiss Pfarrer Friedl im Salbuche nichts über die Pfarrei zu berichten.
Der Verfasser dieser Pfarrgeschichte ist 18 Jahre lang im Pfarrhause wohnhaft und kann sich darum auch ein Urteil erlauben.
Die Klage seines Vorgängers Friedl, daß der Pfarrhof kleiner und darum kostspieliger gebaut werden können ist berechtigt. Es sind viel zu viel Fenster angebracht, die Zimmer 3 mtr. hoch und nicht zu erheizen.
Der Pfarrhof an der Donau ist eine herrliche Sommerresidenz, dagegen ein schlechtes Winterpalais.
Dazu muss sich der Pfarrer von Pfelling alles Brennmaterial kaufen. Die Fehler des Pfarrhofbaues kommen nicht auf Rechnung des Bauherrn Pfarrer Mitterer, der eben nach den vorgelegten Plänen bauen musste, wie auch H. Pfarrer Ritzinger bemerkt.
Pfarrer Friedl hat gewiss nicht die amtlichen Gutachten über den alten Pfarrhof durchgelesen sonst könnte er nicht behaupten, der Pfarrhofbau hätte sich umgehen lassen oder sei nicht so vordringlich gewesen. Er und auch ein anderer Nachfolger hätte nicht die Schneid gehabt an einen Neubau heranzutreten, bei den Widerständen, die auch später nicht geringer geworden wären. Der Verfasser hat die Überzeugung, hätte Pfarrer Mitterer den Pfarrhof nicht neu gebaut, so würde leicht der Fall eingetreten wie anno 1642, daß infolge mangels einer Wohnung die Pfarrei längere Zeit gar nicht mehr besetzt worden wäre. Es gibt bloss Thronen und Bischofsstühlen Männer der göttlichen Providens sondern auch in einer Pfarrei muss der Mann kommen, vom Herrn gesandt, der ein Werk unternimmt, wozu so und soviele andere, nicht tauglich gewesen wären.
Pfarrer Josef Friedl war ein Försterssohn und das Jägerblut rollte in seinen Adern. Die Jagd brachte ihm zwar Freude und Erholung aber auch Verweise von oben. Er war auch ein nervenkranker Mann.
19. Mai 1904 wurde er als Pfarrer von Vohburg investiert. Seit 18. Oktober 1917 war er Pfarrer in Oberglaim, woselbst er 15. Juli 1921 verstarb.
In geistiger Umnachtung endete er sein Leben durch einen Schuss aus dem Jagdgewehre – R. I. P.
Franz Xaver Ritzinger
Franz Xaver Ritzinger, zuletzt seit 13 Juni 1896 Benefiziumsprovisor von Hankofen war der Nachfolger des Pfarrers Friedl. Er wurde 27. Juli 1904 als Pfarrer von Pfelling kanonisch instituiert.
Als Pfarrverweser ward Josef Schraml Cooperator in Winzer unterm 24. Mai 1904 oberhirtlich admittiert worden, derzeitiger Pfarrer in Straßkirchen.
Franz Xaver Ritzinger war geboren als Müllerssohn in Postau am 2. Oktober 186?, empfing die Priesterweihe am 31. Mai 1891. Seinen Pfarrposten trat er am 27. Juli 1904 an.
Urteil des Pfarrers Ritzinger über den Pfarrhofbau.
Obige Ausführungen des H. H. Pfarrers Josef Friedl über den Pfarrhofbau dürften nicht gerechtfertigt sein. Das Urteil der Leute über den alten Pfarrhof halte ich vollständig für wertlos. Diese Leute haben sich sehr feindlich in Sachen Pfarrhofbau benommen nach Ausweis der Akten. Sie haben keinen Pfennig und keinen Handgriff geleistet, sie haben nur geschimpft. Sie machen es heute ebenso. Die Wohnung des Pfarrers ist ihnen leicht gut genug. Der Pfarrhofneubau kann im ganzen wohl als gelungen für die damalige Zeit bezeichnet werden. Die Höhe der Zimmer und die vielen Fenster, besonders gegen Südosten kommen wohl nicht auf das Konto des Pfarrers, sondern der Techniker. Statt des hohen Ofens im Wohnzimmer dürfte sich ein Dauerbrandofen empfehlen. Den Stallbau halte ich nicht für gelungen. Darum ist wohl auch das Beste, die Ökonomie zu verpachten. Die geeignetste Änderung am neuen Stalle dürfte sein, die Zwischenmauer herauszunehmen und das ganze Gebäude als Pferde und Kuhstall einzurichten, die Schweinestallung aber in den alten Stall zu verlegen ev. Auch die Pferde dort unterzubringen.
Verpachtung der Ökonomie.
Wie Pfarrer Friedl hatte auch Pfarrer Ritzinger die gesamte Pfarrökonomie verpachtet.
Bauliche Veränderung an den Pfründegebäuden unter Pfarrer Ritzinger.
Nach dem Baufallschätzungsprotokolle vom 9. September 1904 hatte der Vorgänger die Bauschäden um die Summe von 132,90 M. seinen Nachfolger Pfarrer Ritzinger zur Wendung überlassen.
Der Stadel war noch mit 2/3 mit Stroh gedeckt. Anlässlich der periodischen Besichtigung 1907 wurde der Antrag gestellt auf vollständige Eindeckung mit Falzziegeln und geschah auch diese Eindeckung und die Verstärkung des Dachstuhles ausnahmsweise auf Rechnung der Einkommensaufbesserung. 44 M. wurden für das alte Stroh eingenommen. Bei der period. Besichtigung 1910 wurde auf dringenden Rat des Landbauamtmannes die Untermauerung beantragt und durch die Regierung genehmigt. Die Gebäude sind jetzt im grossen und ganzen in gutem Zustande, kleinere Baufälle wird es immer wieder geben.
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Kirchliche Bauten.
Der unter Pfarrer Mitterer schon angeregte Prespyteriumanbaue, zu welchem ein Fond gesammelt worden kam durch Pfarrer Ritzinger zu Ausführung. Der Fond war auf 2768 M angewachsen. Herr Pfarrer Mitterer hatte alsbald nach der Ankunft Pfarrer Ritzinger zu diesem Zwecke auch noch 100 M. geschenkt. Der ganze Anbau kostete 5170 M. und wurde der fehlende Rest durch testamentarische Zuwendung der Maria Iglberger zu 600 M und durch freiwillige Gaben aufgebracht. Der Bau begann am 29. Juli 1907 und dauerte 12 Wochen. Das Gewölbe ist ein Rabitzgewölbe.
Altareparatur.
Durch Maler Hafner Straubing wurde der alte wertvolle Hochaltar neu gefaßt ebenso der rechte Seitenaltar, Bruderschaftsaltar. Der Hochaltar wurde am Sct. Margaretentag 1908. Die Redtauration des Hochaltars kam auf 1500 M. zu stehen, die des Bruderschaftsaltares auf 500 M. Alles durch freiwillige Beiträge aufgebracht.
Das Straubinger Tagblatt schreibt über die vorgenommenen Arbeiten:
Pfelling b. Bogen 28. Oktober 1908.
Am Kirchweihfeste sprach H. H. Pfarrer Ritzinger in tiefempfundenen Worten seinen Pfarrkindern den Dank für die vielem Opfer und Spenden, welche zur Vergrösserung der Kirche und Renovation des Hochaltares gebracht haben. Die kleine Pfarrgemeinde hat für Zierde des Gotteshauses mehr als 7000 M. aufgebracht. Wahrlich grosser Opfersinn! H. H. Pfarrer gedachte auch des so herrlich renovierten Hochaltars, ein Meisterwerk der Bildhauerkunst des 16. Jahrhunderts. Der prächtige Altar hatte im Laufe der Jahrhunderte durch den Holzwurm und Moder derart gelitten und war so verfallen, daß vor eonigen Jahren seine Beseitigung beantragt wurde. In Herrn Kunstmaler Hafner von Straubing hat H. H. Pfarrer einen Meister gefunden, der dieses altehrwürdige Kunstwerk in einer Weise wieder herstellte, welche allgemeine Bewunderung erregte. Besonders die reiche und prachtvolle Glanzvergoldung und Lasierung der vier Figuren und des grossartigen, geschnitzten Altarbildes, der gewundenen Säulen mit Weinblattranken etc. fesseln den Blick des Beschauers. Wohin das Auge schaut Gold- u. Farbenpracht! Der Opfersinn der Pfarrgemeinde und des H. H. Pfarrers ruhte nicht bis die Hand dieses tüchtigen Meisters das ganze Gotteshaus vollendet und ausgeschmückt hat. Wir begrüssen den gleichsam wieder neuerstandenen, farbenprächtigen und goldschimmernden Hochaltar in seiner jetzigen Ehrfurcht gebietenden Gestalt, möge recht viel Heil und Segen von demselben ausströmen, für die ganze frommgläubige und opferfreudige Pfarrgemeinde Pfelling.
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Ausmalung der Kirche.
Mit dem Anbau des Prespyteriums liess Pfarrer Ritzinger die Decke und die Wände, welche in abscheulichen Tönen getüncht waren durch Maler Hafner Straubing abkrazen, um so den unangenehmsten Teil für das Anmalen weg zu haben. Hiebei wurden im alten Teil der Kirche in der Hohlkehle und um die Fenster herum alte Malreste aufgedeckt, wie sie jetzt ergänzt und ausgeführt sind. Die alten Malereien um die Fenster stammten von zwei verschiedenen Ausmalungen. Das eine Muster ist jetzt erneuert, das an der Muster aus einer späteren Periode war nicht mehr gut erkennbar, es zeigt aber mehrere Farben. Auch das Madonnabild über dem Seitenaltar an der Epistelseite wurde bei dieser Gelegenheit aufgedeckt. An der Rückwand der Kanzel, die unter Pfarrer Krieger höher gesetzt wurde – war ein Stück des Wandmörtels – vielleicht 80 cm breit locker und darunter zeigte sich eine alte unebene Wandfläche mit mehreren Malschichten. Maler Hafner schätzte diese Malerei als aus dem 12. Jahrhundert stammend.
Pfarrer Ritzinger liess schnell diese Malereien verputzen um nicht mit Generalconservatorum Händel und Kosten zu bekommen.
Im Sommer 1910 ging es endlich an das Ausmalen der Kirche. Das Bezirksamt machte wiederholt Schwierigkeiten wegen der vorgelegten Skizze und gab die Sache an das Generalconservatorium. Dasselbe schlug nebst noch einem den Kunstmaler Hanns Hertl von Reinhausen vor, dem die Kirchenverwaltung sodann im Vertrauen auf jene Empfehlung die Ausmalung übertrug. Dieser machte jedoch nur die Malereien in der Hohlkehle und um die Fenster, die anderen Arbeiten, sowie die Bemalung des Bogens und des Prepyteriums übertrug er dem Maler Joseph Würth in Stadamhof, einem Sozi wie es schien. Es waren alle beide nicht recht viel wert. Der ganze Erfolg, dem Generalkonservatorium zu verdanken, war nur der daß das Ausmalen um 200 M mehr kostete, als nach der Skize von Maler Hafner, denn es fiel jede Verzierung des Plafonds weg.
Für eine geringe dekorative Ausstattung der Decke hätte Hertl weitere 400 M. verlangt. Die Kosten des Ausmalens – alles gedeckt durch freiwillige Beiträge – stellen sich demnach also: nahezu 100 M. für das Abkratzen, 650 M für die Bemalung, dazu 65 M für die Apostelkreuze und Mehrarbeiten im Prespyterium und dazu noch die Kosten des Gerüstes incl. Aufschlagen und Abschlagen.
Für die Neufassung der Kanzel wurden 500 M verausgabt und dieselben von Pfarrer Ritzinger bezahlt, der sein rückständiges Gehalt, den er als Rechner des Darlehenskassenvereins Pfelling, welchen er 1905 gegründet, für 5 Jahre zu je 100 M = 500 M dazu verwendete.
Weitere Reparaturen.
Auf das Bruderschaftsfest 1911 wurde noch die Figur der schmerzhaften Mutter Gottes, welche bei der Prozession mitgetragen wird neugefasst, was 30 M kostete, ferner die Wandnische des hl. Leonhard ebenfalls 30 M. dazu Leuchter an der Wand 12 M. und das Postament beim Bruderschaftsaltar 6 M.
Auf Betreiben des Bezirksamtmannes sollte die Muttergottes aus der Weinbergkapelle, welche in der alten Kirche sich früher befand von dem Besitzer Sebastian Obermaier angekauft werden. Was jedoch nicht geschah. Die Statue ist noch bis zur Stunde in der Weinbergkapelle aufbewahrt. Rückständig blieb die Restauration des linken Seitenaltars. Denselben lies der derzeitige Pfarrer Simon Strasser neu fassen.
In der Altarnische wurde eine Ansicht der Moldaubrücke und der Teinkirche in Prag gemalt, die Statue des hl. Johannes von Nepomuk neu gefasst und auf ein Postament gestellt, statt des grossen unförmlichen Crucifixus wurden dem Heiligen ein kleineres Kreuz in die Hand gegeben. Die Arbeiten machte Maler Gegenmaier von Stadtamhof mit seinen beiden Söhnen, welcher Meister dem Verfasser dieser Pfarrgeschichte 1910 seine Pfarrkirche in Diesterskirchen und die Filialkirche in Kulz um sehr geringe Entschädigung restauriert hatte. Auch die Restauration des Johann Nepomukaltares in Pfelling kam bloss auf die Hälfte zu stehen, was der von Hafner neugefasste rechte Seitenaltar gekostet hatte.
Neuer Kreuzwegrahmen.
Am Kreuzweg – unter Pfarrer Krieger hergeschafft – waren die Gypsverzierungen vielfach abgefallen und sahen sehr miserable aus. Pfarrer Ritzinger liess daher vom alten Kreuzweg der auf dem Kirchenboden war die Rahmen nehmen. Diese hatten oben eine schöne Schnitzerei – und liess sie durch Hafner dem Kreuzweg anpassen und restaurieren, die Station um 18 M.
Durch die Bemühungen der Mutter des Herrn Pfarrers Ritzinger fanden sich so viele Wohltäter, dass bereits am Feste Christi Himmelfahrt, am 20. Mai 1909 durch den Kapuzinerpater Norbert Roschheim die feierliche Einweihung statt finden konnte.
Restauration des Wandchristus.
Petzendorfer in Entau liessen die Kreuzigungsgruppe restaurieren, den grossen Christus und die Muttergottesstatue, was 100 M kostete.
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.Volksmission in Pfelling.
Vom 22. 29. Mai 1910 liess ich auf meine Kosten durch P. Augustin, P. Lorenz (aus Mariaposching) und P. Floridus O. Cap. Hl. Mission halten. Die Beteiligung war eine sehr zahlreiche und der Eifer ein sehr grosser. Die offizielle Gemeindevertretung hatte jedoch weder für die Missionäre noch für den Pfarrer ein Wort des Dankes, weil es der Bürgermeister X. Pr … nicht wollte.
Die Aufwendungen meiner am 26. III. 1907 verstorbenen Tante Maria Weninger (600 M) und meine eigenen für die Kirche Pfelling und Mission überschreiten 1500 M.
Politisch Lied – ein garstig Lied.
Pfarrer Ritzinger war eine sozialpolitisch stark eingestellte Persönlichkeit, die ohne Zweifel das beste seiner Pfarrgemeinde im Auge hatte. Am 15. Februar wurde auf seine Veranlassung für die Pfarrgemeinde Pfelling mit Einschluss der Ortschaft Welchenberg ein Darlehenskassenverein gegründet, dessen Rechnerstelle Pfarrer Ritzinger übernahm. Der Verein wurde der Centrale München angeschlossen.
Derselbe entwickelte sich gut, hat bedeutenden Waarenumsatz, da er der einzige Verein der Umgebung war. Ist aber jetzt infolge der Inflation zu einem dürftigen Dasein verurteilt, zudem sich nicht bloss in Bogen ein oder sogar zwei Lagerhäuser errichtet, sondern auch in der Nachbarschaft in Bogen, in Winkling, in Waltendorf, in Irlbach eigene Genossenschaften gebildet haben.
1906 wurde eine Bauernvereinssektion gebildet.
1908 im März auf Veranlassung zweier Burschen ein Burschenverein.
Pfarrer Ritzinger liess den Burschenvater P. Florian O. Cap. Kommen, kaufte einen Kahnum 65 M. und brachte sonst manche Opfer. Als der erste Ordner Karl Baier fortkam, wurde ein neuer gewählt, der sich aber so liederlich aufführte, dass er schon abgesägt werden musste. Durch die Disciplinlosigkeit und Interessenlosigkeit der Burschen ging der Verein trotz der persönlichen Bemühungen des Aushilfspriesters Tiberius Burger ein. Unter den bestehenden Verhältnissen schreibt Pfarrer Ritzinger waren wir froh, als er sich glücklich aufgelöst hatte.
Auch der neue kath. Dienstbotenverein von Heim fand hier Mitglieder. Z. Z. zählt er deren 15. Für den Verein war sehr eifrig Josef Ertl, jetzt Söldner in Pfelling. Jetzt ist Obmann Ludwig Helmbrecht. Es dürfte gut sein, diesen Verein zu pflegen. Er löste sich 1912 auf.
Es soll der sociale Eifer des Herrn Pfarrer Ritzinger nicht verkannt werden, aber es war im vornhinein anzunehmen dass diese Vereine bei der Unbedeutenheit der Pfarrei Pfelling sich auf die Dauer nicht halten liessen. Daher der Misserfolg.
Grossen Ärger und Vertruss auch Zerwürfnisse mit der Bevölkerung brachte Pfarrer Ritzinger der Bauernbund.
Die Gemeinde Pfelling gehörte zur Domäne des radikalen Dr. Gäch von Schwarzach.
Bei der Nachwahl 1911 wurden für das Centrum 16 Stimmen, für den Bauernbund 19 und für die Sozialdemokratie 23 Stimmen angegeben.
Viel Ärger und Schreiberei machte dem Pfarrer Ritzinger die Aufstellung eines Vizemeisters, nachdem am 28. Juni 1911 der Ausnahmbauer Michael Knöferl der 24 Jahre hindurch die Obliegenheiten des Kirchenpflegers besorgt und der alte Vizemesner Mandl gestorben war.
Krankheit des Pfarrers Ritzinger.
Herr Pfarrer Ritzinger war von schwächlicher Gesundheit von jeher.
In den Fastnachtstagen 1909 bekam derselbe einen Anfall von Gelenkrheumatismus in der rechten Schulter, nachdem er sich bereits in Hankofen bei einem Brande einmal dieses Leiden sich zugezogen hatte.
Am Aschermittwoch konnte er zum letzenmale celebrieren. Der damalige Beneficiat Lang von Bogen leistete an den Feiertagen Aushilfe.
Die Folge des Gelenkrheumatismus war Herzschwäche und Herzklappenfehler, wozu sich allmählich noch ein Nervenleiden gesellte. Er frettete sich so fort und besorgte mit Mühe die notwendigste Seelsorgs- und Pfarrarbeiten. Im Juli 1910 erhielt er Urlaub zu einer Badreise nach Nauheim in Hessen. Zu Aushilfe erhielt er den Neomysten Herrrn Tiberius Burger aus Straubing, der am 20. Juli 1910 hier eintraf und mit allem Eifer und grösster Gewissenhaftigkeit die Seelsorge versah. Ausserdem oblag er gelehrten Studien. Die entsprechenden Bücher erhielt er von der Staatsbibliothek und vom Kloster Metten.
Da sich der Zustand nicht besserte bat Pfarrer Ritzinger wiederholt um weitere Belassung des Aushilfspriesters und schliesslich blieb ihm nichts übrig als zu resignieren und um Übertragung des Provisorates beim Beneficium Irlbach nachzusuchen.
In letzter Stunde 14. Juli 1911 hatte sich die Frühmessstelle zu Oberlindhart Pfarrei Westen erledigt. Da ihm dieselbe besser für seine Verhältnisse zusagte und günstiger zu sein schien bat Pfarrer Ritzinger durch Herrn Cooperator Burger beim Herrn Generalvikar und beim H. Kammerer Weghofer um Oberlindhart und erhielt dasselbe zugesagt.
Pfarrer Ritzinger war bis Frühjahr 1928 Frühmesser in Oberlindhart, dann zwang ihn sein leidender Zustand bei den Mallersdorfer Schwestern zu commorieren erkaufte sich und seine 90jährige Mutter dort ein und starb nach längerer schwerer Krankheit von den Schwestern gepflegt am 5. Juni 1928, 63 Jahre 11 Monate alt.
Pfarrer Ritzinger hat als Pfarrer von Pfelling grossen Seeleneifer entfaltet und ist zum zweiten Schöpfer des Sct. Margartenhauses geworden wie wir gesehen haben.
R. I. P.
Damit sind wir endlich zum derzeitigen Pfarrer von Pfelling gekommen, zum Verfasser dieser Pfarrgeschiochte.
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Simon Straßer
Simon Straßer, geb. am 29. April 1866 zu Unterbirnkofen, Pfarrei Adlkofen, Filiale Frauenberg. Als Sohn der Häuslerseheleute Simon und Therese Strasser letztere eine geborene Knott von Kössnach. Besuchte die Schule Frauenberg. Dessen Eltern verzogen 1876 nach Oberröhrenbach Pfarrei Mettenbach. Trat Herbst 1878 in das Gymnasium zu Landsgut ein, welches er im Jahre 1887 absolvierte.
Im Herbst 1887 erhielt er die Aufnahme in ds bischöfliche Knaben Kleriaklseminar in Regensburg unter Dr. Ludwigs als Regens, Dr. Niedermayer als Subregens, dann Dr. Matin Leitner, Klein als Seminarpräfekt. Besuchte das kl. Liceum in Regensburg unter Rektor Dr. Rittler und Seitz. Hörer des Philosophischen Kurses Dr. Rittler in der Pholisophie. Dr. Wittwer in der Physik. Dr. Janer nur einige Stunden mehr in der Profangeschichte, dann Dr. Bernhard Sepp. Kirchengeschichte Dr. Weber, Dr. Jakob Singer in der Anthropologie, …. Dr. Julius Bielmayr in der Astronomie.
In den theologischen Fächern hatte derselbe zu Lehrern Dr. Seitz in der Moral Dr. Albert und Dr. Joseph Sachs in der Theologie, Dr. Schneider Würzburg trug die Rechtsfächer vor.
Am 8. Mai 1892 empfing er durch die Hand des hochseligen Bischofes Ignatius von Senestry die Priesterweihe. Feierte in der Pfarrei seiner Eltern in Mettenbach im freien sein erstes hl. Messopfer am 1. Juni 1892 unter dem Kgl. Geistlichen Rate Pfarrer Sebastian Kiendl von Mettenbach, vorher Pfarrer von Oberwinkling dann Stiftsdechant von Sct. Johann in Regensburg. Die Primizpredigt hielt ihm sein Religionsprofessor am Gymnasium Dr. Walter in Landshut. Anwesend war sein früherer Klassenlehrer II. Lateinklasse der hochwürdige Professor Speer von Landshut. Seine erste Anstellung erhielt derselbe als Cooperator von Pittersberg bei Amberg unter Pfarrer Huber 30. Mai 1892. Als solcher hatte er die beiden Filialen Wolfring und Dürnsricht zu versehen.
Am 18. Mai 1894 wurde er dem erkrankten Pfarrer Fehlner in Altenbuch als Cooperator beigegeben und nach dessen baldigen Tod als Pfarrprovisor aufgestellt.
Von Altenbuch wurde er als Pfarrprovisor nach Grafentraubach 17. Nov. 1894 versetzt und von da weg 9. Januar 1895 als solcher nach Arnbruck. Mit 17. April 1895 erhielt er die Pfarrexpositur Bayer. Eisenstein oberhirtlich übertragen.
Seine erste Pfarrei war Dieterskirchen Bezirksamts Neunburg vorm Wald und wurde am 17. Juni 1901 investiert.
Er bewarb sich dann zuletzt um die Pfarrei seines engeren Landsmannes Xav. Ritzinger Pfelling und wurde am 11. Oktober 1911 investiert und zog am gleichen Tage auf seinen neuen Posten auf.
Am 19. November 1911 wurde derselbe installiert, wobei als geistlicher Vertereter Herr Dekan Gruber Pfarrer von Hunderdorf und als weltlicher Kommissär in Verhinderung des Bezirksamtmannes Assessor Schmitt von Bogen fungierten.
Ende des 8. Teiles zugleich des Ersten Bandes
Deo Gratias!
Ansicht des oberen Dorfes Pfelling. Mit Kirche Schule und Pfarrhof. Aufnahme von der Nordseite.
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Teil IX.
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1. Pfarrkirche S. Margarete.
Während im Breviarium des III. Abtes von Niederalteich Urolf ausdrücklich davon die Rede ist, daß mit den Schenkungen zu Irlbach, Posching auch die dortigen herzoglichen Eigenkapellen in den Klosterbesitz übergingen, ebenso die Sct. Johanneskapelle des Freibayuvaren Friedursch von Wichilinga mit 8 Höfen zur Kirche bezw. Zum Kloster grundbar wurde und dann zur Taufkirche des Missionsgebietes im unteren Bezirke des Pogana erhoben, hören wir von einer Kapelle in Pholinkova (Pfelling), das ja auch unter Herzog Tassilo III. zum Kloster Niederalteich grundbar geworden war, nichts.
Sicher aber dürfen wir annehmen, daß die Brüder für ihre Villication in Pfelling selbst mit den 5 Höfen und dem Weinberggut Lenzing, zu dem ja seit römischkeltischer Zeit die Wienberger um den Welchenberg herum gehörten, für ihren erstellten Maierhof in Welchenberg selbst in Pfelling unmittelbar an der Donau gelegen für die religiösen Bedürfnisse ihrer Untertanen eine Kapelle erbauten und zwar im Garten des Urmaierhofes gelegen bezw. noch in den Garten des Nebenhofes (Mitterhof Iglberger) zum grössten Teile mit der Freidhofanlage hinreichend.
Die Kapelle ward der hl. Martyrerin und Jungfrau Margareta geweiht.
Als Dienstleistung entlohnung für ihre seelsorgerliche Arbeit hatte das Kloster Nideraltaich noch nach den Saalbüchern zur Zeit des Abtes Hermann demajori curia in Pfoling decimen indinvisam. In Pföling vom Haupthofe den ganzen Zehent. (Sihe Histor. Atlas und Statistik des Mittelalters. Die Besitzungen des Klosters Niederaltaich, mitgeteilt von Josef Chamel.)
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2. Das Patronat S. Margarete.
Sct. Margareta erscheint mit den hl. Georg als ältestes Kirchenpatronat in Altbayern. Als Drachenpatrone erscheinen sie vielfach nebeneinander.
Die Lebensgeschichte der hl. Margareta ist voll von saghafter Beimischung . Sie war die Tochter eines Götzenpriesters Aesesius zu Antiochien. Durch ihre Amme, eine Christin‚ wurde sie im Glauben unterwiesen. Wegen ihrer Schönheit wollte sie der der Statthalter des Kaisers Aurelian, Olybius, für sich gewinnen. Margareta bezahlte die Weigerung mit dem Martyrium cra 290 wurde sie enthauptet. Die Legende hat ihren Namen mit dem des hl. Georg eng verflochten. Sie soll dessen Schwester gewesen sein, und jene Prinzessin, die er aus der Gewalt des Drachenbefreite.
Nach Angabe eines Forschers sollen die Bayuvaren vor ihrer Einwanderung von den Ostgoten mit arianischen Christentum die Verehrung dieser Heiligen der morgenländischen Kirche überkommen haben.
Um den heidnischen Glauben auszurotten stellten die christlichen Missionäre, die Heilige der Göttin Freya gegenüber.
Margareta gilt als Patronin des Nährstandes und der Gebährenden. Jedoch Beziehungen aus ihrem Leben selbst zu diesen Patronaten lassen sich kaum wahrnehmen. Das Entscheidende wird. die Zeit ihrer Festesfeier (der 20. Juli) gewesen sein, die Zeit der reifenden Früchte.
Margareta gilt auch als Wasserpatronin. In Oberbayern, woselbst sich die irisch-schottischen Missionäre zuerst als Kulturpioniere durch Trockenlegung der Sümpfe verdient machten finden für eine ganze Reihe von Mönchszellen (Niederlassungen)‚ welche die hl. Margareta zur Patronin haben. Diese Verehrung der Heiligen bei den Bendiktinern der schottischen Kirche ist wohl darauf zurückzuführen, daß in Kloster Dunferlin angeblich der Sarg der Heiligen sich befand.
Die Benediktinermönche des neugegründeten Klosters Niederaltaich hätten für ihren am fruchtbaren linken Ufer der Donau gelegenen Wirtschaftsbezirk um den Welchenberg herum kein passenderes Patronat für ihre Seelsorgskirche wählen können als das der hl. Margareta der Schutzpatronin des Landbaues und zugleich der Patronin der von Wassergefahr stets bedrohten Gegend auf beiden Ufern des Stromes.
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3. Beschaffenheit der Kapelle.
Dieselbe war wohl ein einfacher kleiner Holzbau, wie ja überhaupt auf dem Lande noch im 12. Jahrhundert sämtliche Kirchen aus Holz erstellt waren.
Durch den Einfall der Ungarn im Sommer des Jahres 907 wurde wohl die Kapelle der hl. Margareta mit den Gehöften in Pfelling von den wilden Reiterscharen, welche hier am Steinberge unmittelbar auf ihrem Hausberge vorüber mussten, eingeäschert.
Erst nachdem 990 das Benediktinerstift wieder errichtet worden durch die Sorge des hl. Bischofes Wolfgang die zerstörten Kirchen wieder aufgerichtet worden sein und auch das Kirchlein der hl. Margareta am Donauufer wieder neu erstellt worden sein und setzte zum zweitenmale die Seelsorge von Seiten der Brüder in Niederaltaich hier im oberen Donaugau wieder ein.
Freilich die wirtschaftlichen Verhältnisse waren inzwischen ganz andere geworden. Dem Kloster waren die meisten Besitzungen um Bogen herum verloren gegangen. Indem Arnulf der Böse die Güter dem Stifte entzog und damit seine verdienten Ritter belehnte. Die Klostermaier der früheren Zeit hatten sich selbständig gemacht. Sie wurden den Grafen von Bogen dienstbar, bauten sich um die Mitte des 12. Jahrhunderts Burgen und rückten in die Stufe der Kleinadeligen vor.
Dagegen behielt das Kloster Niederaltaich nach wie vor seine Eigenkapelle und deren Rechte. Der Urmaier musste ja froh sein‚ wenn die Mönche ihm und seinen Untertanen seelsorgerlichen Beistand leistete. In kirchenrechtlicher Beziehung war es beim alten geblieben, die Kapelle zu Pfelling war Eigenkirche des Klosters Niederaltaich‚ mochten somit die wirtschaftlichen Bande‚ welche die Ortschaft Pfelling seit der Gründung des Stiftes 741 oder vielmehr bald hernach mit der Mauritiuskirche zu Niederaltaich verbanden‚ sich auch im 10. Jahrhundert gelöst haben‚ unzerreisslich war das Band geknüpft‚ welches die Filialkirche zu Pfelling mit der Mutterkirche verband.
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4. Die Kirche zu Pfelling mit pfarrlichen Rechten ausgestattet.
Es werden zwar von jeher die Bewohner der ehemaligen Hofmark Pfelling und jene von Liepolding und Anning sowie von Entau an die Kirche zu Pfelling gehalten haben und von den Mönchen aus Niederaltaich seelsorglich betreut worden sein. Auch im dortigen Friedhofe ihre letzte Ruhe gefunden haben, aber dieser Zustand war kein kirchenrechtlich geregelter. Die Kirche von Pfelling war leine Taufkirche bezw. Pfarrkirche. Diese wurde dieselbe, wie wir im ersten Bande dieser Pfarrgeschichte gehört haben erst unter Bischof Kuno II. von Regensburg. 1148 erscheint die Kirche zu Pfelling mit anderen Kirchen des Donaugaues als Pfarrkirche. 1239 wurde zum zweitenmale dem Kloster Niederaltaich der Besitz seiner Eigenkirchen zu Posching, Schwarzach und Irlbach als eigene Pfarrkirchen bestättigt.
Ein Recht der Pfarrkirche bezw. eine Verpflichtung der Pfarrangehörigen war der Zehent. Wir haben schon gehört‚ wie die einzelnen Grundherrn mit liegenden Gründen Zehenten und Giften zur Pfarrei bezw. zur Pfarrkirche beizutragen hatten.
Die alte hölzerne Kapelle erwies sich für die Pfarrkinder zu klein auch war dieselbe morsch und baufällig geworden. An Stelle der Holz und Fachbauten trat jetzt auch auf dem Lande der Steinbau für die Kultgebäude. Auch in Pfelling muss in der Mitte des 13. Jahrhunderts eine neue Pfarrkirche erstellt worden sein, und zwar im spät romanischen Baustile. Die selbe ward unverändert bis 1880 in demselben Zustande geblieben.
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5. Die romanische Pfarrkirche mit Turm.
Zur Zeit, da Abt Hermann in Niederaltaich seine gesegnete Tätigkeit nach allen Seiten entfaltete, sehen wir die ersten Weltpriester wie auf den übrigen Klosterpfarreien‚ so auch in Pfelling urkundlich beglaubigt und namhaft gemacht. Das war um die Mitte des 13. Jahrhunderts.
Vermutlich ward unter Abt Hermann und den ersten drei urkundlich beglaubigten Pfarrherrn Otto‚ Konrad der Bau einer steinernen Pfarrkirche in Angriff genommen.
Hofmarksherr war damals Heinrich der Jüngere, vermählt mit Mechtilda Gräfin von Rotteneck, Schwester des Bischofes Heinrich II. von Regensburg. (seit 1277-1296).
Die alte romanische Kirche stellte ein Viereck dar von 18 m Länge und 9 m Breite mit geradem Chorabschlusse und mit nur zwei Fensterachsen. Nur eine kleine Ausbuchtung in Mauerstärke verriet die Anlage einer Apsis, zu deren Seiten im Osten auch zwei Fenster angebracht waren. Offenbar ist von Anfange an die Kirche nicht ausgebaut worden.
Der zweigeschossige romanische Turm stand in seiner Höhe in gar keinem Verhältnisse zum Schiffe der Kirche.
Der Eingang zur Kirche war von der Westseite her.
Eine eigene Sakristei bestand nicht, sondern diese war, wie auch sonst überall im Turme untergebracht. Der an der Südseite gelegene viereckige Turm (Innenausmaß 2,50x 2,50 m) Aussemasse: 5,00 x 3,50 m. stammt wie auch das Langhaus nach den Angaben des Dr. Röttger im XX. Bande der Kunstdenkmäler Bayerns aus spätromanischer Zeit‚ dem späteren 13. Jahrhundert. (Bezirk Bogen Seite 300.) Die Ostfront des Turmes schloss mit der gerade. verlaufenden Ostseite der Kirche in gleicher Linie ab. Der ganze Bau machte also einen sehr unvollendeten Eindruck. Offenbar bestand von vornhinein schon die Absicht, die Kirche bei günstigen Zeitverhältnissen über den Turm hinaus nach Osten durch einen Choranbau zu erweitern. Die Höhe der Kirche betrug 6 ½ m, mit Einschluss der Dachung 12 m. Das Langhaus hatte 16 m.
Der 1855 um 21 Fuss abgetragene Turm hatte eine ursprüngliche Höhe von cr. 19 m und trug darüber wie aus Ansichten vom Anfang des 19. Jahrhunderts noch ersichtlich eine sehr hohe Spitze, welche denselben viel schlanker und geschmeidiger erscheinen lässt als jetzt. Warum man auf den Turm. Dessen Gestehungskosten sicherlich höher waren als der Bau des Langhauses, soviel Mühe und Kosten verwendete ist nicht recht klar, wann man nicht annimmt, daß der Turm unmittelbar an der Donau gelegen zu Aussichtszwecken über den Strom dienen sollte.
Der Turm ist aus Granitquadern aufgeführt, wie auch das Langhaus aus Bruchsteinen erstellt wurde. Das benötigte Material wurde sicherlich aus dem nah gelegenen Steinberge entnommen.
An diese Kirche wurde dann vermutlich im 16. Jahrhundert, nachdem die Hofmark Welchenberg der Pfarrei Pfelling einverleibt worden war und die kleine Kirche der Seelenzahl nicht mehr genügte, die sogenannte Seelenkapelle angesetzt. Ein unregelmässiger viereckiger Raum in den Ausmassen: Südseite 8 ½ m. Nordseite 6 ½ m. Die Anlage erreichte mit der Dachung nur die Mauerhöhe des Langhauses.
An der Südseite war das Hauptportal. Auch an der Nordseite befand sich eine Türe. Wie diese Seelenkapelle meist eine Doppeltüre hatte, da man am Sonntage beim Umzuge um den Friedhof bei der einen Türe hinaus und dann durch die andere in die Kirche zurückkehrte.
Die Ansicht der Kirche, welche mit Ausnahme des abgetragenen Turmteiles bis 1888 so ziemlich unverändert geblieben war, ergibt sich aus beifolgender Planzeichnung, welche für die Verlängerung des Langhauses vom Bezirksbaumeister in Bogen angefertigt worden war.
Wann der Kirchenbau begonnen, wie lange Zeit sich derselbe hingezogen hat, darüber liegen keine Nachrichten vor. Möglich daß in den Akten des Klosters Niederaltaich, welche zum grössten Teile sich im geheimen Staatsarchiv zu Wien befinden, sich über die Kirchenbauten der Eigenkirchen Niederaltaichs‚ wie Mariaposching, Niederwinkling, Schwarzach und Pfelling sich Notizen befinden.
Die neue romanische Pfarrkirche Sct. Margareta soll nach dem Freisinger Archivrat Prey 1295 vom Bischof Bernhard von Passau konsekriert worden sein. (Bernhard, Edler von Prambach war der Sohn des Bernhard und der Hemma von Prambach (Rentamt Burghausen), Domherr in Passau urk. 1264, Bischof 1285, zugleich Pfarrer von Wien, bis 1295, starb 27. Juli 1313 fast 100 Jahre alt.) Siehe Krik, das ehemalige Domkapitel Passau Seite 202 und Krik 212 adelige Familien Seite 296.)
Dass die Konsekration der Kirche nicht der Diözesanbischof Heinrich von Rotteneck, der doch mit der Familie des letzten Burgherrn von Pfelling in so nahe verwandtschaftliche Beziehung stand, nicht vorgenommen, ist nicht auffällig. Erstens war der Hofmarksherr nicht Patronatsherr der Sct. Margaretenkirche zu Pfelling sondern der Abt von Niederaltaich, damals führte Wernhard I. (1289-1317) den Abtstab. Sicherlich hatte er sich mit seinem Vermögen als Hofmarksherr an den Baukosten beteiligt. Auch war vermutlich Heinrich und Madilde schon vorher gestorben.
Dann hatten das im Passauerbistume gelegene Kloster Niederaltaich für seine Kirchen nach den päpstlichen Privilegien die Konsekration der Kirchen vom Ordinarius zu erbitten.
Der Konsekrationstag wurde a am Montag nach dem Sonntage nach Sct. Alexius (17. Juli) jedes Jahr begangen. Die Welchenberger zogen am Kirchweihfeste in Prozession nach Pfelling.
Am darauffolgenden Tage war Messe für die Gründer und Wohltäter der Kirche.
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6. Die Ausstattung der Kirche in früherer Zeit.
1. Im Turm die Glocken.Die grosse Glocke vom Jahre 1580 (Pfarrer Andreas Gogl).
Am Hals zwischen Doppelreifen in Kapitalen die Umschrift: ICH BIN EIN RIEFEND STIMB ZV DEM WORT GOTTES ZV HEREN VND LERNE +
Darunter ein sich durchkreuzender Rundbogenfries mit hängenden Lilien. Am Schlag die Kapitelenumschrift: ICH GELOB DER EDFNU ZV GOTT: DVRCH DAS FEVER BIN ICH GEFLOSEN. GREGORI ? FEICHTINGER ZV PASSAV HAT MICH GOSSEN 1580. Durchmesser 0,91 M.
So die Beschreibung im Bande XX der Kunstdenkmäler v. Dr. Röttger.
Pfarrer Oberschmid beschreibt diese Glocke mit folgenden Worten:
1. Die Grosse Glocke:
Interessantes Werk eines wenig vertretenen Meisters ohne Figurenschmuck; nur unter dem Halsband zieht sich ein flach spätgotisches Bogenmuster hin; die Doppelreifen des Textbandes und die Anlitze der 6 Henkel sind schwerfällig und roh. Am Wolm sind als Zier 3 Reiflein; am unteren Rande ein weiteres Textband aus zwei einfachen Reiflein gebildet.
Der obere Text lautet:
+ ICH . PIN : EIN : RIEFEN STIMB : ZV . DEM . WORT . GOT . TES . ZV . HERNEN . VND . LERNE
Der unter bringt die Fortsetzung: + ICH GELOB B . DER HOFNV . ZV GOTT . DVRCH . DAS FEYR . BIN . ICH . GEFLOSEN . GREGORI . FEICHTINGER . ZV . PASSAV . HAT . MICH GOSSEN . 1580.
2. Von 1708 Am Hals ein zierliches Palmettenfries, darunter die Umschrift: IESVS . NAZARENVS . REX . IVDEORVM .
IOHAN . GEORG . SEDLPAVR . GOSS . MICH . IN . STRAVBING . ANNO . 1708.
Am Mantel drei gute Reliefs: Stehende St. Margareza in ganzer Figur, mit Kranz und Drache; ebenso St. Katharina mit Rad, Palme und Schwert; Hüftbild St. Barbara mit Kelch und Turm. Dchm. 0,75 m.
Pfarrer Oberschmid beschreibt diese mittlere Glocke:
2.) Die mittlere Glocke ist ein hübsches Werk eines vielbeschäftigten Meisters, von dem noch viele existieren. Die 6 Henkel sind unverziert. Das Halstextband schmücken oberseits kleine, zierliche Palmetten, unterseits prächtige Fruchtguirlanden. Als Bilder erscheinen auf dem Mantel die hl. Jungfrauen und Martyrinnen Margareta, Katharina und Barbara.
Der Text lautet: + IESVS NAZARENVS REX JVDEORVM . JOHANN GEORG SEDLPAVR . GOSS MICH . IN STRAVBING . ANNO 1708. Drchm. 0,75 m.
3. Es war noch eine dritte kleine Glocke vorhanden, wann beschafft unbekannt. Diese zersprang und wurde 1891 von Gugg in Straubing umgegossen. Diese dritte Glocke hatte den Ton es und war 61 cm. Weit und cra 220 Pfund schwer.
Diese dritte Glocke beschreibt Pfarrer Oberschmid also:
Die kleine Glocke wurde 1917 kriegsenteignet und abgeliefert. Ihr Gewicht war 214 Pfund. Ihre 6 Henkel waren mit kleinen Engelchen geziert. Als Bild war Maria mit dem Kind darauf, beide bekrönt. Der Manteltext lautete: GEGOSSEN VIN MAX GUGG IN STRAUBING Nr. 1 1892. Drchm. 57 cm. Der Umguss kostete 132,80 M. Die Mittel wurden durch Kirchengemeindeumlagen aufgebracht.
Die alten Altäre.
Für die neue romanische Kirche scheinen schon 3 Altäre beschafft worden zu sein. Die drei Altäre standen bis zum Choranbau 1909 in einer Reihe neben einander.
Im Jahre 1633 bei dem ersten Einfalle der Schweden wurde die arme Pfarrkirche geplündert und scheinen die Altarsteine zerschlagen worden zu sein.
Ambros Pühler beschreibt die Kirche im Taufbuche cra 1660 also:
Status Ecclesiae Pfellinganae.
Decanatus Deggendorffensis im Rentamt Straubing.
Titulus Eccliae. Parochialis est S. V. et M. Margarethae.
Altaria sunt prophanta Tria Titulus Altaris in Choro eidem, qui Ecclesiae.
E cornu Evangelii ss. duodecim Apostolorum seu divisio Aplorum.
E cornu Epistolae est B. M. V. nodo facta V. Maria et Joseph.
Capella in Coemeterio altare est prophanatum. Titulus ejusdem est S. S. Trinitatis.
Zu Deutsch:
Beschreibung der Kirche zu Pfelling:
Dekanats Deggendorf im Rentamt Straubing gelegen.
Der Titel der Pfarrkirche ist der, der hl. Jungfrau und Martyrerin Margareth. Vorhanden drei prophanierte Altäre. Der Titel des Altares im Chore ist der nämliche, wie der der Kirche. Auf der Evangelienseite Altar der 12. Apostel bezw. Der Aussendung der Apostel.
Auf der Epistelseite befindet sich die allerseligste Jungfrau Maria unter Maria und Joseph.
In der Seelenkapelle ist ein prophanierter Altar. Dessen Titel: die allerheiligste Dreifaltigkeit.
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7. Der unter Abt Gäzin erstellte neue Hochaltar.
Wie wir im ersten Bande dieser Pfarrgeschichte schon vernommen wurde zur Zeit, da Abt Gäzin in Oberaltaich Klostervorstand und dessen Conventualen auf dem Bogenberge Pfarrvikare von Pfelling waren für die Pfarrkirche zu Pfelling der so schöne Hochaltar‚ der unter Pfarrer Ritzinger neugefasst wurde, erstellt.
Dr. Röttger beschreibt denselben in seinem XX. Bande der Kunstdenkmäler von Bayern Bez.Amt Bogen Seite 322 mit folgenden Worten: Hochaltar: Gute Frühbarockschöpfung aus dem dritten Viertel des 17. Jahrhunderts. 1908 restauriert (Fig. 201). Mit zwei gewundenen Säulen und Aufzug zwischen Giebelstücken. Im Mittelschrein die Aula coelestis‚ über ihr Christus, St. Maria, Johannes, Papst Leo und St. Margareta; teils vollplastisch‚ teils in Relief geschnitzt.
Seitenfiguren St. Katharina und St. Barbara. Im Aufzug Holzstatuette St. Margareta. Darüber Wappen des oberaltaicher Abtes Gazin (1934-1674). Antependium mit Flachrelief der Beschneidung Christi, umgeben von flott geschnitzten versilberten Frühbarockornament. Um 1730.
Kanzel. Frühbarock, aus der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts. Polygoner Korpus mit toskanischen Ecksäulchen. In den von reicher Knorpelschnitzerei umrahmten Feldern moderne Bilder der Evangelisten. An der Rückwand Ölgemälde des Guten Hirten, auf Holz; erneuert. Am Schalldeckel Aufsätze mit Gitterwerk des frühen Rokokos. Um 1720.
Über die Seitenaltäre und sonstigen Einrichtungsgegenstände Siehe das betreffende im ersten Bande Reihenfolge der Pfarrer. Ebenso über die Restauration und Anbauten.
Die Ansicht der derzeitigen Pfarrkirche von innen und von aussen ergibt sich aus beifolgenden Aufnahmen. [fehlen]
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8. Der Pfarrhof in Pfelling.
Auch über den ältesten Pfarrhof in Pfelling, dem Pfarrhofbau unter Pfarrer Stefan Planzelt 1760, den verschiedenen Reparaturen an den Ökonomiegebäuden unter den einzelnen Pfarrern wurde schon an Ort und Stelle in der Reihenfolge der Seelsorgspriester und ihrer Tätigkeit eingehend berichtet. Ebenso über den Neubau des derzeitigen Pfarrhofes 1892 unter Pfarrer Bartholomä Mitterer.
Eine Ansicht des so schön an der Donau gelegenen Mitterischen Pfarrhofes liegt im Anhange bei, den Hausherrn derzeitigen vor dem Eingange. [fehlt]
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9. Das Mesner- und Schulhaus.
Nachdem die Pfarrei Pfelling etwa um die Mitte des 13. Jahrhunderts mit Weltpriestern besetzt worden, machte sich auch das Bedürfnis nach einem eigenen Messner geltend. Offenbar war kein geeigneter Baugrund vorhanden. Das kleine Holzhäuschen ward an der Südecke der Friedhofmauer unmittelbar an der alten Dorfstraße, die im Bette der Donau dahinlief angesetzt. Das Häuschen war so dem Wind und Wetter und der Überschwemmung ausgesetzt.
Es scheint viele Reparaturen gegeben zu haben, bis schließlich ganz abgebrochen und 1719 ein neues Messnerhäuschen vom Kloster Oberaltaich erstellt wurde, dahinter vorne gegen den Südeingang an die Kirchenmauer gestellt wurde und höher lag, auf der sogenannten Schanz. Auf dem Platze, wo das alte Häuschen gestanden, errichtete sich der Taglöhner Laschinger gegen den Willen der Gemeinde eine schlechte Wohnung. Auf diese kleine nur zwei Zimmer enthaltendes Messnerhäuschen wurde 1750 auf Kosten des Klosters Oberaltaich für den excurrierenden Pater aus dem Priorate Bogenberg eine Wohnung aufsetzt, damit derselbe, wenn er in Pfelling seelsorglich zu tun hatte, ein Quartier fand. Als dann der Messner sich mit Haltung der Schule abgab, diente dessen Wohnung zugleich für die Erteilung der weinigen Schulkinder zum Unterrichte.
1814 wurde durch Abtretung eines Teiles des Friedhofes ein eigenes Schulhaus erbaut, das alte diente dem Totengräber als Wohnung. 1875 wurde dann das bestehende Wohnhaus gebaut. Das alte Messnerhäuschen war schon früher weggerissen und der Baugrund kam als Schulgärtchen zum jetzigen Schulhause. (Siehe des Näheren Geschichte des Schul- und Messnerhaus zu Pfelling. Geschichte der Pfarrei Pfelling Band II.)
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Die bestehenden religiösen Gebräuche
in der Pfarrei Pfelling, Dekanates Deggendorf.
Geordnet nach den praktischen Winken von Domvikar Joh. B. Lehner.
Siehe Seite 34 mit 44.
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A. Das Kirchenjahr.
Tagesweihe: In den allermeisten Häusern werden die in einer christkatholischen Familie von alters her gepflegten Gebete gemeinsam verrichtet. Der religiöse Hausrat besteht zumeist nur aus Kruzifix und ein Paar Heilgentafeln. Grußformel: Grüß Gott ???? Gott. Die hl. Messe wird an Werktagen ausser von den Schulkindern nur von wenigen alten Leuten besucht. Sogenannte Schauerämter werden nur ein Paar bestellt. Schauermessen sind von jeher nicht herkömmlich.
Meßintentionen: Meist für die Angehörigen und für die armen Seelen zu Ehren der Mutter Gottes und des hl. Leonhart u. Wendelin, neuestens zu Ehren d. Hl. Bruder Konrad.Wochenweihe: Hier ist nichts Bemerkenswertes zu berichten.
Am Freitag Mittag Geläute.
Die Sonntagsfeier findet nach jahrhundertjährigem Brauche in der Weise statt, daß um ½ 9 Uhr zusammengeläutet wird. Dann tritt der Priester in Albe und schwarzer Stola an die Stufen des Altares und betet für die Verstorbenen ein Vater unser. Darauf wird Si iniquitates und der Psalm deprofundis mit der Oration rezitiert. Vor 20 Jahren war bei gutem Wetter noch der Friedhofumgang herkömmlich. Derselbe wird jetzt nicht mehr gehalten, weil die Leute immer zu spät kamen. Bei dem Gebete in der Kirche ist jetzt mehr Andacht.
Hernach folgt das Pfarramt, welches sich unmittelbar an das Asperges anschließt. Die Predigt wird an gewöhnlichen Sonntage nach dem Evangelium vom Altar aus gehalten. Nach der Predigt werden die oberhirtlich vorgeschriebenen Gebete verrichtet nachdem vorher der Verstorbenen namentlich gedenkt worden ist. Der Gottesdienst schließt jedesmal mit dem sacramentalen Segen.
Nachmittag ist an den Sonntagen nur ein Rosenkranz, welche Andacht nicht gut besucht wird.
Die Sonn- und Feiertage werden von den Pfarrkindern noch heilig gehalten.
III. Monatsweihe. Hier ist nichts besonderes anzuführen.
Jahresweihe.
1. Advent: Rorate vom Volk Engelämter genannt, werden während der 4 Adventwochen, je nach der Zahl der eingegangenen Stipendien wöchentlich 3-4 gehalten und von den Pfarrkindern fleißig besucht. Sie beginnen jetzt wegen der auswärtigen Schulkinder um ½ 7 Uhr morgens. Beim Offertorium wird vom Chor ein Marienlied gesungen. Nach dem rorate wird das Allerheiligste in der Monstranz ausgesetzt und der sakramentale Segen erteilt. Während des Gottesdienstes brennen das Frauenvolk und die Kinder Lichter. Eine Krippe ist nicht vorhanden.Weihnachten. Die Aufstellung eines Christbaumes ist in den Bauernhäusern nicht gebräuchlich. In der Kirche werden neben der Figur des Jesuskindes zwei kleine Tannenbäumchen als Schmuck gestellt. Am hl. Abend findet um ½ 12 Uhr die sog. Mette statt, hernach folgt das Amt, welches fast ausschließlich nur vom Frauenvolk besucht wird, beim Offertorium wird gemeinsam das Lied: Stille Nacht, heilige Nacht seit Einführung des Volksgesanges vom Frauenvolk gesungen.
Das Christkindanschließen ist noch in Übung.
Um ½ 7 Uhr ist das sog. Hirtenamt. Um ½ 9 Uhr dann der Hauptgottesdienst mit Predigt und Hochamt.
Um ½ 2 Uhr nachmittags feierliche Vesper vor ausgesetztem hochwürdigsten Gute.Neujahr. Die Jahresschlußfeier findet am Silvesterabend nachmittags 4 Uhr statt nach dem Diözesan-Gesangs u. Gebetbuch. Zum Schluß wird: Großer Gott feierlich vom Volk gesungen.
Epiphanie: Am Vorabend nachmittags 2 Uhr Dreikönigsweihe.
Das geweihte Wasser wird von allen Pfarrangehörigen in Krügen zum häuslichen Gebrauche geholt. Die Räucherung und die Anschreibung der Namen C+M+B+ an der Stubentür wird des Abends von einer Person des Hauses betätigt. In früherer Zeit nahm die Räucherung in den beiden größten Höfen und in der Hoftaferne der Pfarrer selbst vor, wofür er ein Prätl erhielt.
Sternsingerknaben kommen von auswärts in die Pfarrei.
Fastenzeit. Die Altäre werden mit violetten Vorhängen versehen. Ein Fastenbild ist nicht vorhanden.
Am Fastnachtssonntag wird um ½ 8 Uhr das Allerheiligste zur Anbetung ausgesetzt, um ½ 9 Uhr der sonntägliche Pfarrgottesdienst gehalten. Hernach Einsetzung. Um ½ 2 Uhr nachm. Aussetzung und Betstunde (Dreißiger). Am Fastnachtsmontag wird wieder wie auch am Dienstag um ½ 8 Uhr das Allerheiligste ausgesetzt und mit Betstunde um ½ 9 Uhr Amt, hernach sakramentaler Segen und Einsetzung.
An den Nachmittagen keine weitere Andacht.
Am Aschermittwoch wird vor Beginn der hl. Messe die Asche geweiht. Einäscherung der Kinder und Erwachsenen, die sich ziemlich zahlreich einfinden.
Hl. Woche, vom Volke Charwoche genannt: Die Palmen werden von einem Buben des Hauses und der Höfe in bedeutender Höhe, so daß ein solch kleiner Knips oft alle Leibeskraft aufbieten muß, um den mit buntfarbigen Papierbändern gezierten Baum zu schleppen, in die Kirche gebracht, dort vor dem linken Seitenaltar in die Ecke gestellt. In einem Korb werden am Hochaltare kleinere Palmbüschel mitgeweiht und vor der Prozession an die Männer der Pfarrei verteilt. Priester, Lehrer und Ministranten ziehen mit ihren Palmbüscheln in den Händen durch die Kirche und um dieselbe herum. Die Knaben aber bleiben mit ihren Palmbäumen in der Kirche, weil nach gemachter Erfahrung Lampen und Heiligenfiguren vor dem Absturz nicht gesichert blieben. Der Abzug nach Beendigung des Gottesdienstes muß, um Unheil zu verhüten, immer überwacht werden.
Eine sog. Rumpelmette war von jeher in der Pfarrkirche an den drei Chartagen nicht gebräuchlich.
Am Gründonnerstag verstummen nach dem feierlichen Gloria die Glocken und bedienen sich die Ministranten der hölzernen Klöppel. Am hl. Charfreitag beginnen um ½ 8 Uhr due Zeremonien mit Charfreitagspredigt, zum Schluß wird das Allerheiligste in der mit einem weißen Schleier verhüllten Monstranz am hl. Grabe ausgesetzt, um 6 Uhr abends stille Einsetzung.
Der Charfreitag wird als halber Feiertag begangen. Die Charfreitagsratsche ist vor dem Eingang in den Turm aufgestellt und über daran alle Buben ihre Kraft und Geschicklichkeit. Die Ministranten sammeln für ihre Bemühungen in den Häusern Eier.
Das hl. Grab selbst wird im Schiff der Kirche aufgestellt, es besteht aus einem Altartisch, in dessen Höhlung die steinerne Figur des Heilands liegt und von Glaskugeln und brennenden Öllämpchen beleuchtet. Über dem stufenförmigen mit lebenden Blumen reichlich geschmückten Altaraufbau steht das mit Glaskugeln beleuchtete hölzerne Kreuz, zu dessen Füßen das hochwürdigste Gut in der Monstranz den ganzen Tag bis 6 Uhr abends ausgesetzt bleibt. Das hl. Grab wird von den Pfarrkindern sehr fleißig besucht. Die ganz Kleinen werden von den Müttern zum erstenmal vielfach in die Kirche geführt und empfangen die ersten Eindrücke von der Schönheit des kath. Ritus.
Am Charsamstag ist um 7 Uhr Feuer und Taufwasserweihe. Die Kinder bringen hiezu an einem Stecken befestigte runde Holzklötzchen, welche am hl. Feuer angebrannt werden. Das Taufwasser wird in Krügen nach Hause genommen, was sich früher nicht ohne Lärm und Gedränge abwickelte, dann lief alles davon. Es wurde den Leuten gesagt, daß die ganze Weihe erst mit dem Osteralleluja zu Ende sei und sie daher alle in der Kirche zu verbleiben hätten. Nun ist Ruhe und Ordnung und beim feierl. Gloria und Amt sind wenigstens jetzt Leute zugegen, während früher der Priester und die Ministranten allein da waren, denn die Hauptsache für die Leute war das Allerheiligste um 2 Uhr Nachmittags zur stillen Anbetung ausgesetzt. Um 6 Uhr abends wird der Rosenkranz gebetet, dann ist Auferstehungsfeier nach dem Euchologium.
Der Schleier wird von der Monstranz genommen und die Prozession bewegt sich auf dem Kirchenwege bis zum Wirtshause. Am hohen Osterfeste wird um 7 Uhr die hl. Kommunion ausgeteilt. Um 9 Uhr Beginn des Gottesdienstes mit Vidi aquam, Speisenweihe. Gebracht werden: Eier, Brot, Kuchen, geselchtes Fleisch und auf dem Marienaltar niedergelegt. Keine besonderen Ostergebräuche.
VIII. Bittwoche: Am Montag Bittgang nach Welchenberg, an Dienstag nach Oberwinkling; am Mittwoch auf den Bogenberg, dortselbst nur hl. Messe. An den beuden anderen Orten wird ein Bittamt gehalten. Abgang von der Pfarrkirche jedesmal um ½ 6 Uhr. Zuvor wird noch die Allerheiligenlitanei gebetet, bei welcher nur ganz wenige Personen erscheinen. Auf dem Wege wird der ganze Rosenkranz gebetet, zuletzt noch Vaterunser mit der Anrufung: Von Blitz und Ungewitter, erlöse uns O Herr! Nach halbstündiger Pause kehrt die Prozession zur Pfarrkirche zurück, woselbst zum Schluß noch still der sacramentale Segen erteilt wird. An den Bittagen nimmt das Pfarrvolk Jung und Alt regen Anteil.
Eine Himmelfahrtsfeier findet nicht mehr statt, dagegen gehen manche nach Schwarzach, wo sich die uralte Christiauffahrt noch erhalten hat. In Pfelling selbst ist nur Vesper.
Am darauffolgenden Freitag wird der Flurumgang gehalten. Um 5 Uhr früh Schaueramt der Ortschaft Pfelling, dann setzt sich die Prozession in Bewegung. Das erste Evangelium beim Ortskreuz der Ortschaft Anning an der Bezirksstraße Bogen, das zweite Kreuz zu Liepolding. Über die Liepoldinger Waldung kehrt der Zug nach Pfelling zurück, woselbst beim Dorfeingang ein Altar aufgerichtet ist und das dritte Evangelium gesungen wird. Die Leute von Anning und Liepolding entfernen sich nun und gehen nach Hause. Die Zurückbleibenden setzten mit der Fähre über die Donau, hier wird in Entau bei einem a, Wirtshause errichteten Altar das vierte Evangelium gesungen. Über Sophienhof kehrt dann die Flurprozession über die Donau zur Pfarrkirche zurück, woselbst noch der sacramentale Segen erteilt wird. Es ist gegen 9 Uhr geworden.
Die Männer und Jünglinge haben in den einzelnen Ortschaften den Himmel und die Fahnen getragen. Bis in die fünfziger Jahre des vorigen Jahrhunderts wurde das Schaueramt in der zum Hiendlhof gehörigen seit dem Jahre 1184 bestehenden Kapelle des hl. Thomas von Canterbury gehalten; der Priester summierte die hl. Hostie und die Prozession löste sich auf. Der Geistliche und Lehrer wurden beim Hiendlhofbauern bewirtet. Weil der Umgang durch die gesamten Fluren der Pfarrei bei den schlechten Wegen sehr ermüdend und anstrengend für den Priester ist, benützt derselbe nur eine ganz kleine Monstranz.
IX. Pfingsten: Gewöhnliche Festtagsfeier. Die frühere Sendung des hl. Geistes ist abgekommen. Keine Pfingstgebräuche.
X. Fronleichnam: Die Fronleichnamsprozession wird n der Pfarrei von jeher mit der größtmöglichen äusserlichen Feierlichkeit begangen. Um ½ 8 Uhr ist das Hochamt. Hernach setzt sich die Prozession durch die Dorfstraße in Bewegung. Das erste Evangelium wird vor dem Wirtshause gesungen, das Zweite beim Schmid, das dritte beim Geiger. Die Prozession wendet sich zum Rückweg auf der Dorfstraße; vor dem Pfarrhof ist das vierte Evangelium. Es beteiligt sich das ganze Pfarrvolk soweit es überhaupt von Hause abwesend bleiben kann, und herrscht die schönste Ordnung. Auch die Vereine Feuerwehr und Krieger nehmen mit ihren Fahnen in geschlossenem Zuge teil. Nachmittags findet Antlaßandacht statt und wird hierbei vor ausgesetztem hochwürdigsten Gut der Dreißiger gebetet.
Am darauffolgenden Montag wiederholt sich die Prozession mit geringerer Feierlichkeit im oberen Teil des Dorfes, dagegen ist am Endtage der Oktav keine sog. kleinere Prozession. Mitgetragen werden von den prangenden Schulmädchen die Figur der hl. Margareta, die des Jesusknaben. Von den Jungfrauen wird die Statue der schmerzhaften Muttergottes samt Vereinsfahne mitgetragen. Seit ein paar Jahren wird auch mit der Alarmkanone des Veteranen u. Kriegervereins geschossen. Während der Oktav wurden früher abends Antlaßandachten abgehalten bestehend in einem Rosenkranz, es fand sich wegen der Heuernte niemand dazu ein. Nunmehr wird seit 20 Jahren an den Werktagen der Fronleichnamsoctav während der hl. Messe oder dem Amte das Allerheiligste ausgesetzt, zum Schluße die Litanei gebetet und der Wettersegen erteilt.
Geschichtliches zur Fronleichnamsprozession.
Das Fronleichnamsfest wurde endgültig von Papst Klemens V. auf dem Konzil zu Vienne 1313 für die Gesamtkirche mit Prozession angeordnet. In der Pfarrei Pfelling wirkten seit 1239 in ununterbrochener Reihenfolge vom Abt und Konvent des Klosters Niederalteich präsentierte Pfarrer. Es wird demzufolge wie im Kloster, so auch in seinen Pfarreien die Fronleichnamsfeier, wie gelegentlich aus einer Notiz für die Nachbarspfarrei Niederwinkling hervorgeht, die Fronleichnamsprozession so begangen.
Auffallender Weise enthält die Gottesdienstordnung, welche P. Albert März, der von Bogenberg aus 1651-1658 ununterbrochen die Pfarrei Pfelling verweste, im Taufbuch handschriftlich hinterlassen, für das Fronleichnamsfest gar keine Notiz. Es wurde also keine Feier gehalten.
Wie erklärt sich die Unterbrechung? Pfarrer Gregor Ballwach, welcher vom Jahre 1611-1642 due Pfarrei inne hatte, war seiner durch den Schwedeneinfall zu Grunde gerichteten keinen und gänzlich verarmten Pfarrei fortgezogen und hatte die Pfarrei Wiesent bekommen. 1633 hatten die Schwedischen Horden nicht bloß das Dorf, sondern auch die Kirche geplündert, die Altäre zerschlagen, die Paramente und die wenige Kirchenwäsche geraubt; auch die Monstranz, wie aus einer Notiz hervorgeht. Vermutlich fehlte es, als die Benediktiner von Oberalteich 1642 die Pfarrei übernahmen, an Allem, was zur Feier des Fronleichnamsfestes benötigt wird. 1648 wütete in der Gegend die Pest und War Welt und Ordensklerus ausser Land geflohen. Es konnte erst viel später eine Monstranz beschafft werden. Die jetzige stammt aus der Zeit von 1720, vermutlich unter Abt Gäzin dem Erbauer des schönen Hochaltars beschafft. Von da ab wurde auch in Pfelling der Fronleichnamstag wieder in alter Weise gefeiert.
Sonstige Feste des Herrn.
In der Pfarrei Pfelling waren seit alter Zeit bis zum Jahre 1603 nicht weniger als 16 außerordentliche Prozessionen nach fremden Kirchen der Umgegend. Manche wurden schon von den Pfarrern wegen vorgekommener Misbräuche abgeschafft. Jetzt geht man nurmehr am Feste Maria Heimsuchung auf den Bogenberg. Früher am Feste Johan Bapt. Nach Niederwinkling. Dieser Bittgang wurde von den Pfellingern wegen Schauer versprochen und reicht auch in die Zeit vor dem 30jährigen Krieg zurück, er wurde eine Schauerkerze geopfert und ein Bittamt gehalten mit Opfergang. Seit der Niederlegung der St. Johanniskirche in Unterwinkling geht man auf den Bogenberg zumal die Pfarrei seit 1803 keinen eigenen Bittgang auf den Bogenberg hatte.
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B. Heiligenverehrung.
(Chronologisch geordnet)
Am Sebastianitag pflegt das Pfarrvolk zur hl. Messe zu kommen, weil auch die Dienstboten nichts zu arbeiten brauchen. Am darauffolgenden Sonntag ist in Bogen das Sebastianifest und gehen die meisten Leut am Nachmittag dorthin.
An Maria Lichtmeß kommen auch die Dienstboten und die übrigen Leute zur Messe. Die Weihe der Kerzen findet jetzt am darauffolgenden Sonntag statt. Die Weiberleute legen ihre Sachen auf den Frauenaltar, der Pfarrer verteilt die geweihten und angezündeten Kirchenkerzen am Altar an die Männer, worauf Prozession in der Kirche stattfindet.
Am Blasiustag werden nach der hl, Messe die Blasiuskerzen geweiht und nach den Rituale den Kindern und Erwachsenen der Blasiussegen erteilt.
Das Fest der Kirchen- und Pfarrpatronin der hl. Jungfrau und Märtyrerin Margareta (20. Juli) wird jetzt am darauffolgenden Sonntag festlich begangen. Schon im 8. Jahrhundert erbauten die Niederaltaicher Mönche in ihrer Villication Pfelling ein der hl. Margarete geweihte hölzerne Kapelle und übernahmen die Seelsorge für Pfelling und Umgebung. Diese Eigenkirche des Klosters Niederalteich wurde unter Bischof Kuno I. von Regensburg gegen Überweisung 1/3 Zehents an das neugestiftete Chorherrnstift St. Johann in Regensburg circa 1125 zur selbständigen Pfarrkirche erhoben und als solche mit noch anderen niederaltaichischen im Jahre 1239 durch päpstliche Bulle bestätigt. St. Margareta ist Patronin gegen Wassergefahr, daher sehr geeignet für die stets von Hochwassergefahr bedrohten Bewohner auf der rechten und linken Donauseite. Ferner tritt Margareta an die Stelle der germanischen Göttin Freja (Naturgöttin). Hier in der alten bayuvarischen Ansiedlung des Sippenführers Pholo sind fruchtbare Hänge mit Weizenbau und aus schon römisch-keltischer Zeit stammende Weinberge, welche durch Schenkung Tassilos an die niederaltaicher Mönche übergegangen waren. Daher war es klug von den Brüdern, daß sie ihrer Eigenkirche die hl. Margareta als Patronin gaben, deren Fest gerade in die Zeit der Ernte fällt.
In der Pfarrkirche ist aus der besten Zeit der Spätrenaissance stammende Hochaltar mit 32 aus Holz geschnitzten Relief gehaltenen Heiligenfiguren. Vorn kniend in ganzer Figur der hl. Papst Gregor d. Gr. Neben ihm zur Longen St. Margareta mit den Ketten and en Händen. Eine kleine Statue der Heiligen steht in einer Nische im Aufzuge des Hochaltars. Eine zweite kleinere ist an der Kirchenwand neben dem linken Seitenaltar aufgestellt. Margareta hält ein kleines Kreuzlein in der Hand.
Gemaltes Kirchenfenster an der linken Kirchenwand, neueren Datums. Margareta in voller Figur mit dem Drachen zu Füßen, die Rechte zum Segen erhoben. Pfarrsigel Margareta in Brustbild in der rechten Hand das Kreuz, in der linken den Palmzweig. Leider führen nur wenige Mädchen den Namen der Pfarrpatronin. Sonst kommen in der Matrikel für Knaben sehr häufig die Namen von sämtlichen 12 Aposteln in früherer Zeit vor, der Name des hl. Josef kommt vereinzelt nach der Zeit des 30jährigen Krieges vor. Manche Knaben sind auch jetzt noch auf den Namen des hl. Wolfgang (Wolf) getauft. Mädchennamen waren in früherer Zeit häufig Katharina (Kathl) Barbara (Bärbl). Jetzt ist die Namensgebung bei weitem nicht mehr so abwechslungsreich wie in der guten alten Zeit. Manche Mädchen glauben sich einen vornehmen Anstrich zu geben, wenn sie ihre Namensheiligen modernisieren und so verunstalten, daß man kaum mehr herausfinden kann, wer die Heilige sein soll, auf deren Namen sie getauft ist, z. B. Trina = Katharina, Betty = Barbara.
Am Feste Maria Himmelfahrt wird meist das Erntedankfest schon gefeiert. Die Altarkerzen werden mit Büschel der verschiedenen Getreidearten geziert. Die Aufsätze für die Leuchter mit den verschiedenen Obstsorten auch Trauben belegt.
Die bisher nicht gebräuchliche Kräuter- oder Buschweihe wurde vom jetzigen Pfarrer erst eingeführt. Nach Schluß des Gottesdienstes wird gemeinsam : Großer Gott wir loben dich gesungen und findet eine Prozession statt. Der Wettersegen wird von dem Tage des Erntedankfestes ab nicht mehr erteilt.
Am Feste Allerheiligen wird nach beendigter Tagesvesper die Totenvesper gehalten. Das Weibervolk zündet hiebei die Wachsstöcke an, dann findet nach dem Rituale der Friedhofumgang statt. Beim Missionskreuz werden die Orationen gebetet. Das Pfarrvolk verteilt sich zum stillen Gebete an den Gräbern der Angehörigen, welche alle mit Kränzen, Blumen und brennenden Lichtern geziert sind. Abends zwischen 7 und 8 Uhr Armenseelengeläute, wie hier so auch in den umliegenden Pfarreien.
Am Armenseelentage sind ab ½ 7 hl. Messen (2). Dann wird das Totenoffizium gesungen, das Benedictus feierlich mit Orgelbegleitung. Vor dem Allerseelengottesdienst ist die Predigt. Nach dem Gottesdienst Libera und Grabgang wie an Allerheiligen, Nachmittags 5 Uhr ist Allerseelenrosenkranz, welcher die ganze Oktav hindurch von den Ortsbewohnern und auch von den auswärtigen Pfarrangehörigen ziemlich fleißig besucht wird. Bei der Andacht brennt Alt und Jung kleine Wachsstöcklein, wobei sich die Andacht der Kinder zunächst sich auf ihre Lichtlein richtet.
Am Aposteltag Johann Evangelist wird nach der hl. Messe der Wein gesegnet und an die Gläubigen auf Kosten der Kirche gereicht.
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C. Totengedenken.
Beerdigung: Tritt ein Todesfall ein, so wird von den Angehörigen derselbe beim Pfarrer und Lehrer angesagt und für eine erwachsene Person die Sterbeglocke geläutet und das Sterbegebet verrichtet. Das Leichenbitten ist noch üblich und werden den
[eine Zeile unleserlich]
Einrücken des Sterbefalles in der Straubinger Zeitung. Die Leichen auch der Kinder der besseren Familien werden alle vom Haus aus gesegnet, und zu Grabe getragen, nicht gefahren.
Leichengottesdienst: Meist nur ein Amt mit Libera an der Tumba und darauffolgender Friedhofgang. Leichengottesdienste mit Vigil drei Ämtern (Siebenter u. Dreißigster) sind vollständig abgekommen. Wird eine Aushilfe bestellt, so meist nur ein Amt mit Beimessen. Während des Leichengottesdienstes gehen die Leidtragenden um den Hochaltar herum zum Opfer, damit man sieht, wer sich am Leichengottesdienst beteiligt hat, um so sein Verhalten einzurichten. Besser situierte Leute lassen Totenbilder drucken und beim Opfergang verteilen. Im Sterbehaus kommt man jetzt nicht mehr, wie es früher üblich war, zur sog. Totenwacht zusammen, dafür wird in der Pfarrkirche am Abend ein Rosenkranz gebetet. Ebenso findet kein eigentlicher, von den Angehörigen bezahlter Leichentrunk mehr statt.
Das Pfarrvolk und sein Gottesacker.
Der Friedhof liegt um die Kirche herum. Die alte Einfachheit der schmiedeeisernen Grabkreuze ist längst dahin. Einzelne sind an der Rückseite der Sakristei angelehnt. Mit seinen modernen, oft wenig Geschmack verratenden macht der Friedhof einen überladenen Eindruck. Die neuesten Monumente zeigen mehr Stil. Die Gräber werden von den Angehörigen gut gepflegt und sind mit Blumen geschmückt. Die Gräber werden auch von den Angehörigen vor und nach dem Gottesdienst besucht.
III. Seelengottesdienste. Die gestifteten Ämter mit Vigil und Libera sind infolge der Inflation alle eingegangen. Es werden jetzt nach oberhirtlicher Anordnung 12 Jahresmessen gelesen.
Die Allerseelenfeier ist schon beschrieben.
Besondere Stiftungen: Keine.
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D. Die hl. Sakramente.
Hier ist nichts besonderes zu bemerken. Das neue Diözesanritual und die sonstigen oberhirtlichen Vorschriften sind einzig maßgebend.
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E. Sakramentalien.
Sind schon unter A. Das Kirchenjahr behandelt.
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F. Bruderschaftsbrauchtum.
Abt Dominicus Perger von Oberaltaich, welcher vom 12. Mai 1737 an vom Abte Joscio von Niederaltaich und seinem Convento präsentierter, vom Bischof von Regensburg investierter und vom Dechant von Schwarzach installierter wirklicher Pfarrer von Pfelling übernommen und bis zu seinem im Monat Juni 1758 erfolgten Tode sehr segensreich geleitet hat, führte die Bruderschaft von den Sieben Schmerzen Mariä ein. Er erwirkte auch von Papst Clemens XI. am 30. April 1738 einen Ablaßbrief. Als Bruderschaftsaltar wurde der rechte Seitenaltar bestimmt, für dessen Nische der Abtpfarrer eine schöne aus Holz geschnitzte Muttergottesstatue mit dem hl. Fronleichnam auf dem Schoße durch den Maler und Bildhauer Haimerl in Bogen anfertigen ließ. Die Bruderschaft, welche ein eigenes gewähltes und mit Stäben ausgezeichnetes Consilium hatte, nahm unter Leitung der Benediktiner-Patres, welche bis 1758 die Pfarrei Pfelling betreuten, bedeutenden Aufschwung. Das alte Bruderschaftsbuch weist durchschnittlich cirac 500 Mitglieder auf, auch viele aus den umliegenden Pfarreien samt ihren Seelsorgspriestern. Durch die Einführung von neuen Bruderschaften in den einzelnen Pfarreien der Diözese hat die Muttergottesbruderschaft ihre Bedeutung verloren und wird mit wenigen Ausnahmen die Pfarrkinder selbst nur mehr in dieselbe eingeschrieben und leisten ihr jährliches Opfer von mindestens 29 dl.
Das Hauptbruderschaftsfest wird alljährlich am 4. Sonntag nach Ostern begangen. Um ½ 7 ist Frühamt, um ½ 9 der Hauptgottesdienst mit Predigt und feierlichem Hochamt. Nachmittags um ½ 2 Uhr laurentanisch gesungene Litanei und Bruderschaftsandacht mit darauffolgender theophorischer Prozession, bei welcher von den Jungfrauen die Bruderschaftsfahne und die Figur der schmerzhaften Muttergottes mitgetragen wird. Auch die Vereine beteiligen sich mit ihren Fahnen. Am darauffolgenden Montag wird für die verstorbenen Mitglieder ein Requiem gehalten.
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G. Brauchtum der Orden.
Hier ist nichts zu berichten.
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H. Kirchliche Oblationen.
I. sind nur mehr Läutgarbengelder für den Mesner herkömmlich.
Beichtzetteleier, welche zur Hälfte dem Mesner überlassen werden.
Die Kuhgelder, Käsegelder und Brotgelder werden schon lange nicht mehr von den früher Pflichtigen gegeben.
Bei Hochzeiten wird noch von der Braut ein Rosmarinstrauß mit Citrone und ein bis zwei Mark auf den Altar gelegt.
II. Meßstpendien und Stollgebühren sind nach den alten Aufzeichnungen, welche bis zum Jahre 1642 zurückgehen, als Rechtleistungen in der Pfarrei üblich.
III. In früherer Zeit waren an den meisten Sonn- und Feiertagen Opfergänge gebräuchlich. Jetzt werden schon seit langen dieselben nichtmehr gehalten.
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J. Religiöses Sprachgut.
Hierüber ist nichts Nennenswertes zu sagen.
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K. Kirchliches Brauchtum in Natur und Kunst.
Der früher um 10 Meter höhere Turm mit Spitzdach gibt der Ortschaft sein besonderes Gepräge ebenso der 1892 erstellte massige Pfarrhof und das Schulhaus unmittelbar am linken Donaustrand gelegen, lassen von der Ferne gesehen die Ortschaft Pfelling als viel bedeutender erscheinen, als sie in Wirklichkeit ist.
Auf dem früheren Weinberge, der schon in keltisch-römischer Zeit besiedelt war, ist eine Feldkapelle. Hier wurde von den Apian 1555 ein römischer Opferstein gefunden und beschrieben. Die Erinnerung ging bei der Bevölkerung verloren. Der Stein kam 1770 gelegentlich des Schulhausbaues als Hausflurpflasterstein nach Sophienhof und wurde von Herrn Staatsanwalt Ebner Straubing wieder entdeckt.
Leider war der Weihestein sehr abgetreten und konnte die Inschriften nur mehr teilweise entziffert werden. Der Pfellinger römische Opferstein befindet sich jetzt im historischen Museum in Straubing.
Sollte man irre gehen mit der Annahme, daß der hl. Rupert, welcher mit seinen Gefährten auf der Fahrt nach Pannonien hier an der Donau das Evangelium erstmalig verkündete, dieses Idol heidnischen Götzendienstes umstürzte und dann an dessen Stelle ein hölzernes Kreuz aufrichtete, wo später eine Kapelle entstand
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L. Religiös sittlicher Charakter der Pfarrgemeinde.
Der Kath. Glaube und christliche Sitte werden im Ganten und Großen noch heilig gehalten, wenn auch der moderne Zeitgeist sich schon geltend macht. Pfelling liegt in der Nähe von Straubing, welche Stadt von der Bevölkerung fleißig besucht wird.
Die alte Bauerntracht ist längst schon abgekommen. Besonders das Weibervolk ist ganz städtisch gekleidet.
Pfelling den 2. August 1932, am Feste des hl. Alphons.