1826 Der Hiendlhof in Entau.

Der Hiendlhof in Entau.
Beitrag zur Geschichte der ehemaligen Klosterhöfe im Donaugaue.

Von Pfarrer Simon Straßer in Pfelling.
Sonderabdruck aus den Verhandlungen des Historischen Vereins für Niederbayern. LIX. Band. – Landshut 1926.

Zu den wenigen echten „ing“ Orten auf dem rechten Donauufer zählt die ehemalige Hofmark Pfelling. Von der Sippe des Volo, welche sich in der fruchtbaren Mulde zwischen dem Steinberge und dem Pfellingerberge häuslich niedergelassen, wurde jedenfalls auch das gegenüberliegende Donaugelände mit seinen Wiesengründen in Beschlag genommen. Das geht daraus hervor, daß dieselben noch jetzt, zum größten Teil unmittelbar am rechten Ufer gelegen, zu den Höfen in Pfelling und zur Pfarrpfründe gehören.
Der vom Ufer des Donaustromes seitwärts gelegene Lehmboden lud auch zur Besiedlung ein. Die Pfellinger gaben der Ansiedlung, bestehend aus vier ganzen Höfen, den Namen „Entau“. In den Monum. Windbergensis heißt es C’entawe zu der Au enten (drüberhalb der Donau). Die beiden unteren Höfe standen erblich im Lehensverbande mit den Pfellinger Hofmarksherrn, denn sie kamen durch die Schenkung Heinrichs und seiner Gemahlin, der Rotteneckerin Medtildis, an das Cisterzienserkloster Gotteszell samt der daneben liegenden Insel, dem Wört in der Donau, 1290. Die beiden Höfe in der Mitte scheinen Eigentum der Frammelsberger gewesen zu sein, deren Burgüberreste bei Degernbach noch sichtbar sind. Um das Jahr 1400 erscheint der nach seinem letzten Besitzer so genannte Altschäffelhof im Eigentume des Klosters Metten, das ihn bis zur Klosteraufhebung als Lehen vergab.

Der oberste Gutshof endlich, Hörnlhof, Hiendlhof, Hendlhof geheißen, gehörte dem Kloster Osterhofen und wollen wir uns mit demselben zunächst beschäftigen.
In den Monum. Windbergens. „Traditionen“ wird mehrfach ein Ort Gorzah genannt, der sicherlich die Höfe im oberen und mittleren Teile von Entau in sich faßt. Gorzo-ge-hozawe = Sumpfau [ Erklärung von P. Wilhelm Fink.].

Daß dieses Gorzach im Pfarrbezirke Pfelling zu suchen, dürfte mit Gewißheit daraus zu schließen sein, daß Rapoto von Pfelling ca. 1145 – 1190 einen Teil der Dos der Pfarrkirche zu Pfelling als deren Patron an das von Albert Grafen von Bogen-Windberg gestiftete Prämonstratenserkloster Windberg dort käuflich abtritt. Nun hatten fast alle Höfe in Entau von der Kirche zu Pfelling Äcker und Wiesen auf Leib oder erbrechtlich bis zur Grundablösung 1858 zu Lehen. Auch der Hiendlhofbauer hatte eine Wiese.
Gerhoh der Frammelsberger vertauscht seine zwei Höfe in Gorzah an Windberg gegen die Besitzungen in Emchendorf (bei Plattling). Ebenso kommt ein Grundverkauf Gebhards von Salchingen an das gleiche Stift vor und noch mehrere Schenkungen und Vertauschungen. Es kann sich also bei Gorzah nicht um einen einzigen Hof handeln, sondern unter der Bezeichnung muß der ganze obere Teil von Entau gemeint sein, mit Einschluß des größten Hofes des nachmaligen sogenannten Hiendlhofes, welcher schon vor den erwähnten Veränderungen, welche zwischen 1140 bis 1180 stattgehabt, zu dem Kloster Osterhofen gehörte, wenigstens in seinem Hauptbesitzstande.
Abt Michael gibt nämlich in dem Prozesse, von welchem später die Rede sein wird, an; daß in den Salbüchern stehe, daß dieser Hiendlhof vor langer Zeit von den Grafen von Bogen dem Kloster frei und eigentümlich übergeben worden sei. Genannt mit Namen wird der Schenker nicht. Vielleiht war es Friedrich III., 1126 bis 1149, gefallen 1149 vor den Mauern Jerusalems, vom welchem berichtet wird, daß er ein sehr frommer Herr und Wohltäter der Klöster gewesen.
Der obere Teil der Ortshaft Entau mit Einschluß des Hiendlhofes führte auch den Namen „Mitter(n)dorf“, auch Mitterbuch kommt in den Mettener Urkunden vor. Ab 1650 verschwindet Mitterndorf in den Pfarrmatrikeln und erscheint nur mehr die gemeinsame Bezeichnung „Entau“.

Besitzstand des Hiendlhofes.

Nach dem Steuerkataster vom Jahr 1832, da der Hof noch ungeteilt war, gehörten zu demselben die Hausnummern 53 und 54.
Erstere bildete den ursprünglichen Wohnsitz, ein massives, zweistöckiges Gebäude, jetzt dem Söldner Georg Weinberger gehörig, Plan-Nr. 1549 in der Steuergemeinde Amselfing, mit Wohnhaus und Nebengebäude zu 0,13 Tagw., Haus-Nr. 54 gleich daneben, Plan-Nr. 1548, neuerbaut, jetzt dem Johann Prebeck gehörig, hat mit Wohnhaus, Nebengebäude, Hofraum und Kapelle 0,26 Tagw. Zu den Höfen gehörten 176,25 Tagw. Äcker, 80,95 Tagw. Wiesen, 107,34 Tagw. Holz, insgesamt 365,93 Tagw., welche Grundstücke rings um den Hof lagen, so daß der ganze Besitz ein wirtschaftlich geschlossenes Ganze darstellt. Zum Hofe gehörten zwei Tagwerkerhäusl und außerdem hielten sich die Besizer einen eigenen Hüter und Jäger.
In rechtlicher Beziehung unterstand der Hof dem bayr. Herzoge als dem Vogt des Stiftes Osterhofen und der Herzogl. Regierung in Straubing. In kirchlicher Beziehung gehörte er zur Pfarrei Pfelling, welche von den Äbten von Niederaltaich als Lehen vergabt wurde.
Den Zehent von diesem Gutshofe genoß 1/3 der Pfarrer von Pfelling, dagegen vom sogenannten Hochgarten zu 5 Tagw. Hatte derselbe den ganzen Zehent zu beanspruchen. Ebenso stand ihm der Grün- und Blutzehent allein zu. 1/3  gehörte zum Stifte Sct. Johann in Regensburg. Dagegen hatten die Degenberger, welche überall in der Pfarrei mit 1/3 bezugsberechtigt, als Schutz- und Schirmherrn der Hofmark, bezw. der Herzog als Rechtsnachfolger der Degenberger von diesem Hofe keinen Zehent. Das letzte Drittel stand dem Kloster Sct. Emmeram in Regensburg zu bezw. dem Trembacher auf Schloß Schambach.
Bei diesem Klosterhofe befindet sich eine Kapelle. Ein romanischer Bau mit Spitztürmchen und Glöcklein, gegossen 1715.
Das Kirchlein ist dem hl. Thomas von Canterbury geweiht. Dieser war Erzbischof und Kanzler des Königs Heinrich II. von England. und wurde auf dessen Anstiften grausam ermordet 1170.
Diese Kapelle in Entau ist die einzige in der Diözese Regensburg, die diesem Bekenner und Martyrer geweiht ist. Eine Kapelle bei dem Hofe stand jedenfalls schon viel früher und diese scheint dem hl. Apostel Thomas geweiht gewesen zu sein, denn an diesem Tage fand der Pfarrgottesdienst in früherer Zeit statt.
Urkundliche Nachrichten über diesen Hof setzen mit dem Grafen Albert I. von Bogen ein (Windberg).

1. Als erster Inhaber dieses Klosterhofes erscheint ein gewisser junger adeliger Mann mit Namen Marquard (vermutlich ein Frammelsberger), welchem die Brüder der Kirche der hl. Margareta in Osterhofen ihren Gutshof in Entau als Lehen übertragen hatten. Derselbe war Pfistermeister des Grafen von Bogen auf Natternberg. Den Hof hatte Marquard nur für seine Person auf Leib. Er mußte alljährlich den bestimmten Census leisten. Bei seinem Abgange sollte keiner seiner Erben noch seiner Freunde irgendwelches Recht haben auf besagten Hof, noch er selbst irgendwelche Gewalt, soweit nicht genannte Brüder zustimmten und es haben wollten. Marquard selbst hatte auf der Entauer Seite ein Gut (die Frammelsberger hatten 2 Höfe), das er den Brüdern gegen eine Gilt von 30 Denaren übergab. Diesen Vertrag bestätigte Graf Albert anno 1232. Als Zeugen sind angeführt Heinrich der Ältere der Pfellinger, Gebhard Maschal (wahrscheinlich Frammelsberger), Chacholdus von Winzer. (Mon. B., XI, 388.) Eine gleiche Urkunde ist gegeben zu Natternberg Kal. Julii 1233. (Mon. B., XII, 387.)

2. Als zweiter urkundlich beglaubigter Lehensträger erscheint Stefan Fischer in einem Rechtsstreite anno 1515. Dessen Bruder Lukas hatte die Fischersölde in Pfelling, zum Kloster Gotteszell gehörig, inne und viele Jahre den Stefan in seinem Donaufischwasser, welches sich vom Falltor bei Ainbrach und dem Einflusse des in Liepolding entstehenden Bächleins oberhalb Pfelling in die Donau und bis zum Lenzbauerngehöfte erstreckte, mitfischen lassen, nur aus gutem Willen und mit Einstimmung des Abtes von Gotteszell. Zuletzt aber machte der Prior von Osterhofen ein förmliches Recht geltend und es kam zwischen ihm und dem Abte Michael 1500 – 1532 zu einer Irrung und Spannung, die durch den Spruchbrief des Herzogs Ludwig in Bayern zu Straubing vom 5. Juli 1515 für immer beseitigt wurde, indem Osterhofen für immer und ewig auf das angemaßte Fischwasserrecht der Donau verzichtete (Spruchbrief vorhanden im Wortlaute.)

3. Durch Erbverkaufsbrief vom 11. August 1525 Hatte Abt Stefan von Osterhofen den Hiendlhof auf ewige Zeiten an einen gewissen Pongratz Schlainkofer und dessen Ehefrau Barbara, wohnhaft in Sossau, gegen eine Verehrung übertragen. Ohne Bewilligung seines Conventes und seiner Obern (und Vogtherrn).
Manche Äbte schalteten mit dem Kirchengute nach Willkür und solche rechtsungültige Veräußerungen wurden dann später Ursache zu rechht verwickelten, oft viele Jahre lang dauernden Prozessen, von denen man das Wort anwenden könnte: Die Sünden der Väter rächen sich bis in das siebte Geschlecht.
Freilich, für den Heimatgeschichtsforscher sind diese Klosterprozesse oft die einzige und auch reiche Fundgrube und Quelle der Ortsgeschichte; denn im Verlaufe dieser langwierigen Prozeßverhandlungen wurden aus den Archiven die Urkunden hervorgezogen und Zeugen und Gegenzeugen mußten vernommen werden, deren Namen sonst für immer untergegangen wären. Und so ist es auch mit diesem Prozeß, der um den Hiendlhof geführt werden mußte. Pongratz und dessen Erben sollten nach dem Briefe dem Gotteshause Sct. Margaret alljährlich in die Stift gehen mit einer Kandl Wein und vom Hofe dienen und geben zur rechten Stiftszeit mit 15 Schilling Regensburger Pfennig, 3 Schaff Korn, 3 Schaff Haber Straubinger Maß, ohne allen Abgang und Widerruf, treulich und ungefährlich.
Von den Schlainkofer’schen ging dann das Gut über an eine Familie Schreiber. 1574 wirtschaftet auf demselben ein gewisser Michael Schreiber, der aber im Laufe der Zeit den schönen Hof fast auf die Gant brachte. Er baute nur mehr ein Drittel der Felder an, schlug unberechtigter Weise die Waldungen nieder, hinterließ bei seinem Tode 1000 fl. Schulden. Auch hatte er den Hof abgeteilt. (Wahrscheinlich seiner Tochter aus erster Ehe, welche mit einem gewissen Wolfgang Erndl verheiratet war, übergeben.)
Bei dieser Mißwirtschaft hatte der neue Abt Michael, welcher von seinem Ordensobern den strengsten Auftrag bekommen hatte, bei den Klostergütern nach dem Rechten zu sehen, dem Michael Schreiber den ohnehin rechtsungültigen Erbverkaufsbrief seines Vorgängers, des Abtes Stefan, vom Jahre 1525 abgefordert und trug sich ernstlich mit dem Plane, den alienierten Klosterhof wieder an sich zu ziehen.
Unterdessen war Michael Schreiber Oktober 1594 gestorben mit Hinterlassung einer Witwe und eines noch nicht heiratsfähigen Sohnes aus zweiter Ehe, namens Andreas. Abt Michael hielt nunmehr den Zeitpunkt für gekommen, das verwahrloste Klostergut ganz einzuziehen. Die Angehörigen wandten sich um Hilfe an das Gericht in Straubing. Richter ist Hanns Friederich Preising zum Hubenstein, durchlauchtigster Rat und Oberrichter zu Straubing. Er vermeint, daß die Schulden mit der Zeit erledigt und das Gut zu mehr Aufnahme gebracht wird, wenn es auf etliche Jahre verstiftet und verliehen wird, der Grundherrschaft und deren Rechte und Gerechtigkeit unvorhergegriffen. Der Prälat will das Gut einziehen und gesteht den Fremden auf dem Hiendlhof durchaus keine Gerechtigkeit. Auf 26. April hat er einen Vernehmungstag angesetzt, auf welchem Herrn Prälat Klosterrichter Joachim Federl vertritt. Derselbe bringt. vor, daß der Hof zum Kloster Osterhofen gehöre und obwohl der verstorbene Schreiber einige Zeit drauf häuslich gesessen, so wäre man doch demselben einige Gerechtigkeit nicht geständig gewesen, weil der genannte Michael Schreiber das Gut zu Dorf und Feld verödet und abgeschlaipft, weßwegen das Gut dem Kloster heimgefallen und bringt die Bitte vor, die gänzlich auch mit Besitz des Hiendlhofes davon abzuschaffen.
Die Vormünder der Schreiberischen Kinder bringen vor: Es wäre auf angeregtem Hiendlhofe ein Erbrechtsbrief vorhanden. Derselbe wäre vor Zeiten durch Michael Maier auf Begehren der Herrschaft übergeben und zugestellt worden. Also soll man die noch unvogtbaren Kinder bleiben lassen. Hierauf und nach Ersehung gedachten Briefes hat er, der Richter, folgenden Acschied gegeben:
„Urteil des Hanns Preysing zum Hubenstein, 17. Oktober 1594.
Allweilen sich im Erbbrief und deß Datums befindet, daß der abgelebte Schreiber und seine Vorfordern das Gut auf dem Hendlhof genannt bis in die siebzig Jahr besessen und innegehabt über zwanzig Jahre her durch vorige Grundherrschaften einigerlei Ausstand, Gült oder Baufälle halber niemals vor Gericht klagt worden, dergleichen auch von den Zehentherrschaften nicht geschehen und anjetzt nach sein Schreibers die Erben, wo Mangel an Baufällen vorhanden, dieselben allbereit ins Werk gerichtet; derwegen lasse man sie, die Erben, bei Brief und Sigel ,auch langwirigen Inhabens des Erbrechts bleiben. Da aber Herr Prälat solchen Erbrechtsbrief abzutun und die Schreiberischen Erben von dem Gut zu treiben befugt zu sein vermeint, soll ihm derohalben das Ordensgericht fürgesetzt sein.
Habe also hierin keinen besonderen Prozeß, wie in der Supplication davon Meldung geschieht, anstellen können noch wollen und da es diese Meinung haben haben sollte, wenn ein Prälat auf sein Untertanen Absterben der unvogtbaren und unerzogenen Kinder samt einer großen Schuldenlast den Erben gleich, also straks eine Gerechtigkeit einziehen, davon niemand nichts geben und hiedurch die Erben deren durchaus entsetzen wollte, müssen nicht allein die Gläubiger an ihrer Schuldforderung viel leiden, dieselben wohl mehr verlieren, sondern auch die Witwe und armen Waisen an den Bettelstab und ins bittere Elend getrieben werden.“
Replik des Abtes Michael vom 27. Januar 1595. Wendet ein, daß er bei Antritt seines Amtes verpflichtet worden, dergleichen Handlungen, so des Klosters Verderben nach sich gezogen, zum ordentlichen Ausgleich zu bringen. Der Oberrichter hat im Verhör plötzlich auf Vorlage des Erbbriefes gedrungen, die Umstände der Sachen nicht angehört, sondern den Sachen, weiß nicht aus was für Beweggründen, ohne Bedenkung seines richterlichen Amtes fürgeeilt, welches wider das Recht ist. Der Erbbrief des Abtes Stefan ist rechtsungültig und wider das Klosterrecht und gegen die Gebräuche des katholischen Fürstentums Bayern.
1. Es stand ihm nicht zu, den Getreidedienst zu schmälern. (Nach dem Salbuche 18 Schäffel allerlei Getreide und ein Schäffel Arbes.)
2. Ist in der Vererbung keine billige Kaufsumme bezahlt, sondern die Vererbung aus bloßer Verehrung geschehen.
3. Hat der Untertan mit der Verödung des Gutes, der Erschlagung des Gehölzes gänzlich gegen die bayerische Polizeiordnung gehandelt. Es hat deshalb sein Vorgänger Abt Hanns Wolf genugsam und rechtmäßigen Ursachen gehabt, von dem verstorbenen Michael Schreiber den Erbbrief abzufordern und das Erbrecht einzuziehen. Es hat darum der Oberrichter keineswegs Fug und Recht, das Gut zuzusprechen, sondern es gebührt ihm, die Erben an den Abt zu weisen, ob ihn derselbe billigen wollte oder nicht.
Wenn der Richter vorbringt, es seien zweierlei Kinder vorhanden, so hätte eben Schreiber für seine Kinder besser sorgen und bessern Haushalt führen. Er hat das Haus und den Hof zum Einfallen und Untergang gebracht und im Feld nicht einmal den dritten Teil angebaut, und wenn er in der Not ein Geld bedurfte, so hat das Holz herhalten müssen.
Es wolle das Urteil des Oberrichters abgeschafft werden und das Kloster wieder seinen Hof frei und ledig heimbekommen oder mir gegen die Schreiberischen Erben eine Tagfahrt und ordentliches Verhöre angesetzt werden.
Einwendungen der Schreiberischen. Es sei ein Erbbrief vorhanden, der zu erkennen gebe, daß ihm, dem Schreiber, durch den Prälaten vererbt worden, wie zwei Briefe, durch den von Degenberg und Hans von Fraunberg auf Irlbach gefertigt, zu erkennen gäben, welch Erbgerechtigkeit denselben versetzt gewesen.
Daß aber der Prälat der Stiftung nicht Macht gehabt habe, sagen sie Nein, denn dieses Gut sowohl als andere Herrschaftsgüter hätten öde stehen müssen. So sei auch der Vertrag oder Abteilung dem Prälaten angezeigt worden, welcher gesagt, man solle nur verfahren. Es habe sein Richter viel anheimbs. So haben sie das Gut um 200 fl. aus der Sehrung erkauft und was sie seit 70 Jahren inne gehabt, bitten sie das bei Handen bleiben zu lassen. So würde sich bei Gericht finden, daß die Herrschaft um die Pfenniggilt ersucht worden.
Erwiderung des Prälaten: Ihr Fürgeben (das der Schreiberischen) sei wahr. Was vor Jahren von dem Gute gegeben, wolle er mit allen Salbüchern erweisen. Ob aber der vorige Prälat ohne Vorwissen Macht gehabt habe zu vererben ohne einige Kaufgewalt, denn der Erbbrief sei allein von einer Verehrung, das verneinen sie nicht und können das Gegenteil des Briefes nicht fürtragen, weil derselbe kraftlos, vielweniger daß der Schreiber 1900 fl. Schulden verlassen, müssen die Kinder zu Schaden kommen, davon daß das Kloster durch diese Stiftung viele Tausende Gulden Schaden genommen. Mit dem Vertrage habe man sich bei ihm wohl gezeigt; habe aber nichts daran bewilligt, wie seine Briefe, an das Gericht abgegangen, zu erkennen gäben.
Schreiber: Zumal hat der Prälat das Gut vor 70 Jahren verehrt. Dabei ist der Besitzer jederzeit gelassen worden und im Innehaben und würde ohne Zweifel, wenn der Schreiber noch lebte, noch dabei sein.
Prälat sagt: Sie haben den Handel beim Schreiber und nicht jetzo angefangen, derowegen derselbe billig auf die Erben erwachsen.
Ist beschlossen:. Zwischen den Parteien zu verhandeln, daß ihm der Prälat gegen Erlegung einer Summe Geldes wieder Erb gebe oder ihn mit dem Getreide steigert. Daß aber solches nicht rechtlich, wieder zu referieren und alsdann einen anderen Abschied zu schließen.
Abschied vom 22. April 1595: Die vom Abt Stefan geschehene Vererbung des Hiendlhofes wird nicht gebilligt. Das Geld soll wiederum herausgegeben werden wie auch die Meliorationen billigerweise erstattet. Nicht weniger sollt Ihr ihm Euer beschehenen erbetenen Gründe einen leidlichen Stift einbringen. Dermaßen sollen wir in diesen Sachen aus beweglichen Ursachen. Ex officio hiemit aufgehebet. Wollten wir auch Euch zu Bescheid nicht pergen.
Den 27. April 1595.
An den Herrn Prälat zu Osterhofen.
Abt Michael appellierte an die Hofkammer in München durch seinen Anwalt Hanns Puchhofen, Notarius in Straubing.
Endentscheid: Der Abt hat sich erklärt, die 240 fl. hinauszugeben und dem jetzigen Besitzer das Gut zu verstiften, welches aber bei den Beklagten keineswegs wird ersprießlich sein.
1. Die alienatio ist widerrechtlich und ungültig.
2. Die Erben können sich auf eine Verjährung nicht berufen. Der titulus praescriptionis ist plenus falsus.
Der Prälat solle das Geld, so seinen Vorfahrern für diesen Hof gegeben worden, restituieren, wie auch die Meliorationen nach billigen Dingen erstatten und das Gut soll wiederum dem Kloster anheimfallen.
Die Schreiber’schen Erben blieben auf dem Hofe. Der hinterlassene Sohn des Michael Schreiber, Andreas mit Namen, verheiratete sich. Dessen Tochter Agatha ehelichte am 15. Juni 1638 den Bauern Michael Maier von Entau (Mitterndorf), Nachbar des Hiendlhofes. Getraut von Pfarrer Georg Hallwax. Sie starb als Witwe, 70 Jahre alt, am 17. Dezember 1689, auf dem Hiendlhofe, welchen ihr Sohn Paul, seit 1676 auf dem Hiendlhofe, inne hatte.
Andreas Schreiber starb schon vor der Verehelichung seiner Tochter. Den Betrieb setzte wahrscheinlich ein gewisser Georg Birrel fort, welcher mit seiner Ehefrau und einem Sohne Lorenz auf dem Nebenhofe, den Michael Schreiber vom Hauptgute für seinen Schwiegersohn Christof Erndl abgetrennt hatte, bis 1672 fort.

4. Ab 1642 erscheint als Hiendlhofbauer Georg Gierl. Derselbe unterzeichnet 10. Mai 1642 mit den anderen Entauer Lehensbauern die Bittschrift der gesamten Pfarrgemeinde Pfelling an den Abt Johann von Niederaltaich zur Erhaltung eines Paters aus dem Kloster Oberaltaich, der die verwaiste Pfarrei versehen sollte, bis nach Erbauung eines neuen Pfarrhofes wieder ein rechtmäßiger Weltpriester als Pfarrer käme.
Georg Gierl starb Dezember 1676. Der Eintrag in das Sterbebuch von der Hand des P. Emmeram Soldan hat in deutscher Übersetzung folgenden Inhalt: „Es ist gestorben Georg Gierl, Bauer auf dem Hiendlhof zu Entau. Drei Wochen vor seinem Tode durch den Empfang des Allerheiligsten Altarssakraments gestärkt, in einem Alter von ungefähr 70 Jahren. Er stiftete zur Pfarrei 100 fl., zur Seelenkapelle 25 fl. In der Kapelle zu Entau ließ er einen Altar zu Ehren des hl. Thomas von Canterbury, Blutzeugen und Bischofes, erstellen, weshalb mit Recht bei den Verkündigungen der Verstorbenen dieses großen Wohltäters Erwähnung zu machen ist.“
Der Katalog der Wohltäter der Pfarrkirche Pfelling enthält von oben genanntem Seelsorger folgenden Eintrag: „Als ausgezeichneter und größter Wohltäter ist aufzuzählen Georg Gierl, einstens Bauer in Mitterndorf, der für sich und seine Familie zur Pfarrei 100 fl. stiftete, damit alle Jahre um das Fest des hl. Gallus ein Amt mit Vigil gehalten werde Außerdem legierte er zur Seelenkapelle 25 fl.“
Georg Gierl war verheiratet mit Elisabeth, welche um 10 Jahre älter war als ihr Mann; sie starb am 20. Febr. 1674. Das Ehepaar hinterließ nur eine einzige Tochter namens Walburga, welche am 28. August 1675 einen unehelichen Sohn Johann gebar, als dessen Vater der ledige Georg Freundorffer von Albertsreut angegeben.

5. Ab 17. Dezember 1676 hat den Hiendlhof inne Paul Mayer, geb. am 8. Januar 1644 als ehelicher Sohn des Michael und der Agatha Schreiber, Tochter des verstorbenen Andreas Schreiber auf dem Hiendlhofe. Michael Mayer saß auf dem Nachbarhofe, jetzt Hausnummer 58 in Entau oder Mitterndorf. Dieser Hof diente nach dem Salbuche des Kirchleins auf dem Geyersberg vom Jahre 1448 dieser Kirche.
Paul Mayer heiratete 8. Februar 1672 Barbara Dünstl von Hausmettig, Pfarrei Leiblfing, und hatte von dieser seiner ersten Ehefrau sieben Kinder:
Josef geb. 5. 3. 1673,
Georg 30. 6. 1675,
Maria 17. 12. 1676,
Simon 6. 8. 1681,
Walburga 22. 6. 1682,
Gregor 2. 4. 1684,
Michael 16. 6. 1685.
Barbara Mayer starb am 3. Februar 1687. Ihr Witwer Paul heiratete am 23. April 1690 die Bauerswitwe Ursula Fürg von Entau. Paul Mayer starb schon, 49 Jahre alt, am 16. Dezember 1693, seine zweite Ehefrau ging ihm am 15. Juni des gleichen Jahres im Tode voraus.

6. Den Hof übernahm der erst 20jährige erste Sohn Josef. Derselbe verheiratete sich am 21. Oktober 1694 mit Maria des Georg und der Rosina Leiderer von Roith, Gemeinde Niederlindhart.
Kinder derselben:
1. Josef geb. 3. 2. 1695,
2. Mathias 12. 8. 1696,
3. Johann 7. 13. 1697,
4. Elisabeth 10. 6. 1697,
5. Maria 3. 1. 1701,
6. Andreas 20. 10. 1702,
7. Elisabeth 21. 2. 1704,
8. Elisabeth 13. 11. 1705,
9. Elisabeth 31. 4. 1707,
10. Elisabeth 31. 7. 1708,
11. Georg 19. 3. 1711,
12. Michael 23. 9. 1712,
13. Andreas 2. 11. 1717.
Der Vater starb schon im 32. Lebensjahre 17. Dezember 1717.
Die Witwe Maria Mayer, geborne Leiderer, verheiratete sich mit Stefan Fischer, dem Baumanne auf dem Hiendlhofe, und gebar ihrem zweiten Ehemann noch weitere 15 Kinder:
1. Maria geb. 18. Juni 1719;
2. Josef, geb. 17. Juni 1720;
3. Stefan, geb. 17. August 1721;
4. Thomas, geb. 21. November 1722; +
5. Walburga, geb. 28. Januar 1724;
6. Josef, geb. 22. Februar 1726;
7. Maria Theresia, geb. 7. Mai 1727;
8. Katharina, geb. 1. April 1728;
9. Anton, geb. 20. Mai 1730;
10. Johann, geb. 20. Mai 1730. Von diesen Zwillingsknaben starb Johann 23. Aug. 1731, 1 Jahr 3 Monate alt;
11. Michael, geb. 18. September 1731, gest. 12. November 1732;
12. Johann Georg, geb. 21. März 1733;
13 Maria Magdalena, geb. 16. Juni 1734, gest. 26. Juli 1734, 1 Monat und 1 Woche alt;
14. Barbara, geb. 26. November 1736, gest. 2. August 1737, 9 Monate alt;
15. Anna Maria, geb. 17. Mai 1739.
Außer den schon angeführten Kindern verstarben noch in jugendlichen Jahren: Anton am 26. Okt. 1736, 6 Jahre 5 Monate alt; Johann Georg am 26. Oktober 1736, also am gleichen Tage verstorben.
Maria Fischer starb am 4. Mai 1749 im 82. Lebensjahre, versehn mit allen hl. Sakramenten, und wurde am 5. Mai von P. Cajetan Friedl von Bogenberg im Friedhofe der Pfarrkirche zu Pfelling begraben. Der hochwürdigste Herr Abt des berühmten Benediktinerstiftes von Oberaltaich, Dominicus Perger, war zu dieser Zeit wirklicher, vom Abt und Convent des Stiftes Niederaltaich präsentierter, vom Bischofe von Regensburg investierter und vom churfürstlichen Pfleger in Schwarzach installierter Pfarrer von Pfelling (1737 – 1758).
Die kinderreiche Mutter war mit Ausnahme der kurzen Witwenzeit 55 Jahre verheiratet. Als 28jährige Jungfrau trat sie an den Traualtar, als 72jährige Frau schenkte sie noch einem Mädchen das Leben, als 82jährige Greisin sank sie ins Grab, vielzufrüh noch für die Ihrigen.
Würden nicht in den Matrikeln die Urkunden, die Daten und unzweifelhaften Zahlen sprechen, so könnte man das alles für eine Sage halten. Ehre dem Andenken dieser Heldenmutter. Sie verdient es wahrhaftig, der Vergessenheit entrissen zu werden. Im Übrigen wurde dem Verfasser von einem alten Pfellinger erzählt, daß diese Frau sich in ihr Brauthemd die Figuren von lauter kleinen Kindern sticken ließ. Die heilige Sehnsucht nach reichem Kindersegen ist über alle menschliche Erwartung gestillt worden. Wie sie gewollt, so ist ihr wunderbarer Weise geschehen.

7. Den Hiendlhof übernahm keiner der vielen Söhne, sondern die Tochter Theres Fischer heiratete Mathias Groll, des Wirtes Jakob und seiner Ehefrau von Ittling, am 30. Sept. 1749.
Kinder derselben:
1. Jakob, geb. 5. Juli 1750;
2. Simon, geb. 16. Oktober 1751;
3. Johann Georg, geb. 1. Mai 1754; heiratet 1784 Theres Iglberger von Pfelling;
4. Anna, geb. 13. Februar 1753, + 18: Juni 1773;
5. Walburga, geb. 25 Juli 1755; heiratet 19. 5. 1788 Michael Förg von Ainbrach, ziehen in die Pfarrei Aiterhofen;
6. Theres, geb. 13. Mai 1757 +;
7. Johann, geb. 27. Mai 1759, gest. im 18. Lebensjahre;
8. Walburga, geb. 25. Januar 1762;
9. Theresia, geb. 10. Nov. 1763, + 8. April 1772;
10. Josef, geb. 29. April 1765;
11. und 12. Benno und Petrus, geb. 14. Juni 1767.
Theres Groll, geborne Fischer, starb 1. Nov. 1774, 67 Jahre alt, an Apoplexie. Mathias Groll verheiratete sich wieder mit Theres Wacker des Michael und der Sabina Wacker von Unteröbling.
Kinder: 1. Franz, geb. 2. Nov. 1776;
2. Anna Maria, geb. 9. April 1777;
3. Theresia, geb. 19. April 1778.
Deren Mutter starb 27. April 1778 im Kindsbette.
Mathias Groll hatte noch einen außerehelichen Sohn von der ledigen Walburga Loibl von Pfelling, geb. 27. Sept. 1779.

8. Den Hof überkam der 21jährige Sohn Benno, welcher sich am 12. Juni 1788 mit Walburga Iglberger, Bauerstochhter von Pfelling, verheiratete, Tochter des Josef Iglberger und seiner verstorbenen Ehefrau Katharina, geborne Sagstätter von Anning. (Die Iglberger sind schon seit 1639 auf demselben Hofe in Pfelling.)
Deren Kinder waren:
1. Andreas, geb. 13. August 1789 +;
2. Franziskus, geb. 22. Juni 1791 +;
3. Theres, geb. 14. September 1792 +;
4. Johann Georg, geb. 28. März 1795;
5. Josef, geb. 16. Juni 1797;
6. Franz Seraph, geb. 26. August 1798;
7. Theres, geb. 3. März 1800 +;
8. Johann Baptist, geb. 27. Mai 1801;
9. Peter, geb. 6. Juni 1803;
10. Katharina, geb. 9. November 1806;
11. Susanna, geb. 9. August 1809.
Benno Groll starb schon am 31. Juli 1823, 58 Jahre alt, seine Witwe Walburga am 30. Oktober 1834 .66 .Jahre alt an Lungensucht in Pfelling.

9. Den Hof überkam der 21 ½ Jahre alte Sohn Johann, welcher sich am 25.: Nov. 1822 mit Franziska Mayer, des Michael und der Appolonia, geborne Sträußl, Bauerseheleute von Wischelburg, verehelichte.
Kinder:
1. Katharina, geb. 6. Dez. 1823;
2 Anna Maria, geb. 10. April 1826 nach dem Tode des Vaters.
Johann Groll starb schon, 24 ½ Jahre alt, am –. Dez. 1825 am Nervenfieber. Seine Witwe verheiratete sich am 11. Dez. 1826 mit Franz Dünzinger, geb. 12. Okt. 1782, aus Piering, Pfarrei Oberpiebing, Sohn der Bauereheleute Josef und der Theres Dünzinger, geborne Köll.
Aus seiner Ehe mit der Witwe Groll gingen keine Kinder hervor. Er scheint bis 1838 auf dem Hiendlhofe gewesen zu sein und verschwindet spurlos. (Unglückliche Ehe, Weib begeht Ehebruch, hat vom Knechte ein Kind.)
Durch die Klosteraufhebung im Jahre 1803 ging dieser einst so blühende Hof an den bayerischen Fiskus über. Mehr denn sieben Jahrhunderte war er im Eigentume des Prämonstratenserstiftes Osterhofen gewesen. Und es wirtschafteten darauf gegen eine unbedeutende Gilt kräftige Bauerngeschlechter mit fabelhaftem Kinderreichtume, angesehene Männer, die ersten und nieversagenden Wohltäter der Pfarrei und der Armen. Aber wie gewonnen, so zerronnen. Es ist, als ob der Fluch der edlen Stifter dieser Klostergründungen, welchen der Donaugau so viel in wirtschaftlicher Entwicklung verdankte, noch aus den Modergrüften nachwirkte.
Der bayerische Staat verschenkte, anders kann man nicht sagen, den ganzen Komplex mit fast 400 Tagwerk um den Kaufpreis von 38 000 fl. an den Grafen Bray-Steinburg-Irlbach. Dieser verpachtete denselben zunächst an den Menoniten Christian Ringenberg und später an Peter Hochstätter.
Obwohl nun die Menoniten im allgemeinen als ausgezeichnete Pächter von großen Gütern bekannt sind, scheinen doch die Irlbacher nicht die besten Erfahrungen mit dem so billigen Kaufes erworbenen Klosterhof gemacht zu haben. Denn der Ansiedler Peter Faltl erwarb von den ziemlich verödeten Felder und Wiesen 73 Tagwerk, das Tagwerk zu 100 fl., so daß also die neue Herrschaft für diesen abgetrümmerten Grundbesitz allein 73 000 fl. einnahm.
Die schöne Waldung, über 100 Tagwerk groß, zog Herr Graf Bray-Steinburg zu seinem Fideikommiß nach Irlbach.
Aus dem Restbestande entstanden zwei Sölden und aus dem Stammhause wurde ein mittlerer Bauernhof und eine Sölden gebildet.
Nachtrag von Stiftungen, welche die Lehensbauern auf dem Hiendlhofe machten:
Fischer Stefan, Bauer auf dem Hiendlhofe, stiftete lt. bischöfl. Confirmationsurkunde vom 7. April 1734 mit seiner Ehefrau Maria zur Pfarrkirche Pfelling mit einem Kapitale von 100 fl. einen ewigen Jahrtag.
Der Kolonist Peter Faltl erbaute sich auf dem öden Grunde einen neuen schönen geschlossenen Hof, der den Namen Sophienhof erhielt.

Quellenangabe: Staatsarchiv in Landshut, Matrikel der Pfarrei Pfelling.

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