1984# 06

Handarbeiten für guten Zweck
Hunderdorf.
PGR-Vorsitzende Ingrid Hentschirsch eröffnete die Handarbeits- und Bastelausstellung im Pfarrheim in Hunderdorf. Die Eröffnung begann mit einer Intrada, gespielt von den Bläsern Gebrüder Kraus und Geschwister Neumeier von der Jugendblaskapelle Hunderdorf. Dann folgte ein Allemande. Ingrid Hentschirsch hieß Pfarrer Anton Högner, 1. Bürgermeister Egon Weinzierl, 2. Bürgermeister Johann Feldmeier, die Gemeinderäte und Pfarrgemeinderäte besonders willkommen. Sie wies auf die schönen Handarbeiten und Ausstellungsgegenstände hin, welche in mühevoller Arbeit und mit viel Können von den Ausstellern gefertigt worden seien. Auch der Basar des Frauenbundes biete eine reiche Auswahl an kleinen Basteleien. Diese wurden zum Kauf angeboten und der Erlös wird für einen mildtätigen Zweck verwendet. Bürgermeister Weinzierl sagte, das Zustandekommen der Ausstellung verdanke man besonders der Initiative von Ingrid Hentschirsch in Zusammenarbeit mit den Ausstellern. Die Eröffnung wurde beschlossen mit einem schwedischen Lied und dem Ausklang der kleinen Messe. Die zahlreichen Besucher konnten bis einschließlich Sonntag bei ihrem Rundgang herrliche Knüpfarbeiten, Stick- und Strickereien, Häkelarbeiten, Gobelinbilder, Bauern- und Gewürzsträuße, Trachtenpuppen und Gebilde aus Salzteig bewundern.
Quelle: Bogener Zeitung, 04.06.1984


Zum 75. Geburtstag gratuliert
Windberg.
Maria Wurm von Meidendorf konnte im Kreise ihrer Angehörigen ihren 75. Geburtstag feiern. Viele Bekannte entboten ihr zu diesem Tag Glückwünsche. Ihr größtes Geburtstagsgeschenk dürfte aber doch sein, daß sie an ihrem Geburtstag „Uroma“ wurde. Bürgermeister Dietmar Schmidbauer überbrachte die Glückwünsche der Gemeinde und überreichte einen Geschenkkorb.
Quelle: Bogener Zeitung, 04.06.1984


Keine Einwände gegen Erdgasleitung
Flächennutzungsplan Steinburg in Änderung —Wegeaufstufungen beraten
Hunderdorf .
Bei der letzten Sitzung des Gemeinderats Hunderdorf wurde ein Zustimmungs- und Elektrizitätsversorgungsvertrag einschließlich Straßenbeleuchtungsvertrag mit der OBAG gebilligt. Weiterhin wurde von der Planvorlage für die Meß- und Reglerstation der Erdgasleitung sowie vom Raumordnungsverfahren für die Erdgasleitung Hunderdorf-Bogen Kenntnis genommen. Bürgermeister Weinzierl legte dem Gemeinderat die entsprechenden Vertragsunterlagen bezüglich eines Zustimmungs- und Elektrizitätsversorgungsvertrages einschließlich Straßenbeleuchtungsvertrages mit der OBAG vor. Die Verträge wurden vom Gemeinderat einstimmig gebilligt. Der Neuabschluß der Verträge war notwendig geworden, nachdem aus kartellrechtlichen Gründen die bisherigen Vertragsbedingungen in einigen Punkten geändert werden mußten. Der nunmehr neu abgeschlossene Vertrag mit der OBAG läuft auf zwanzig Jahre.
Kenntnis nahm der Gemeinderat vom Entwurf eines Deckblattes Nr. 1 zur Änderung des Flächennutzungsplanes Steinburg. Der Planentwurf wurde gebilligt und demnächst soll die öffentliche Auslegung erfolgen. Mit der Planänderung wird die ehemalige öffentliche Bedarfsfläche für Schulhaus und eventuell Kindergarten in Steinburg aufgehoben und als Mischgebiet abgeändert. Hiernach kommt man auch einem privaten Wohnungsbauvorhaben entgegen.
Bürgermeister Weinzierl informierte den Gemeinderat über die Planvorlage für die Meß- und Reglerstation der Erdgasleitung im Bereich Breitfeld/Au vorm Wald. Hiernach ist ein Gebäude von ca. 5 mal 9 Meter zur Errichtung vorgesehen. Weiterhin gab der Bürgermeister die Unterlagen des Raumordnungsverfahrens für die Errichtung einer Erdgasleitung von Breitfeld nach Bogen zur Kenntnis.
Nach Beratung stellte der Gemeinderat fest, daß gegen die Meß- und Reglerstation keine grundsätzlichen Einwendungen bestehen, jedoch sollte ein landschaftsgebundenes Gebäude errichtet werden. Gegen das Raumordnungsverfahren der Erdgasverbundleitung bestehen seitens der Gemeinde keine Einwendungen. Die Trassenführung verläuft von Breitfeld über Apoig, Hofdorf, Bärndorf nach Bogen.
Beraten wurde vom Gemeinderat ein Antrag auf Verbesserung der Sichtverhältnisse bei der Zuwegung zur Schloßkapelle in Steinburg. Eine Entscheidung hierüber wurde vom Gemeinderat nicht getroffen. Vielmehr soll zunächst ein Gesamtkonzept für die künftige Zufahrtsregelung vorgelegt werden, ebenso eine Kostenermittlung für die künftige Wegeausbaumaßnahme sowie ein Vertragsentwurf für die Grundstücksregelung.
Beraten wurde vom Gemeinderat auch über verschiedene Wegeaufstufungen im Gemeindebereich. Hierzu konstatierte der Gemeinderat, daß zunächst noch die jeweiligen Grundstücksverhältnisse zu ermitteln sind und gegebenenfalls die Stellungnahme eingeholt werden sollte. Zustimmung des Gemeinderates fand auch die Abgabe von Grundstücksflächen im Gewerbegebiet an der Thananger Straße an interessierte Geschäftsinhaber. Nähere Festlegungen müßten mit den Betreffenden geklärt werden sowie im Rahmen einer Bebauungsplanaufstellung festgelegt werden.
Abschließend gab der Bürgermeister die notwendigen anstehenden Untersuchungen der Atemschutzträger bei der FFW Hunderdorf bekannt, wozu sich der Gemeinderat einstimmig dafür aussprach, die anstehenden Untersuchungen durch einen Facharzt ausführen zu lassen. Weiterhin soll in einer der nächsten Sitzungen eine grundsätzliche Regelung für die künftige Sportheimbewirtschaftung getroffen werden. Gleichzeitig wurde der Bürgermeister beauftragt, einen Neuanstrich für die Holzverschalung beim Sportheimgebäude zu veranlassen.
Quelle: Bogener Zeitung, 04.06.1984


Schützen sind stolz auf neue Schießanlage
Einweihung des neuen fünfbahnigen Schießstandes — Vereinsmeister und Schützenkönig proklamiert
Großlintach. Große Freude beim Schützenverein: Am Sonntag wurde der neue fünfbahnige Schießstand im Vereinslokal Plötz-Schlecht von Ortspfarrer Monsignore Alois Stich feierlich eingeweiht. Im Rahmen dieses festlichen Anlasses beglückwünschten die Bürgermeister Eckl und Helmbrecht sowie verschiedene örtliche Vereine den Großlintacher Schützenverein zu der schönen Schießanlage und wünschten viele sportliche Erfolge. Zugleich wurden auch die Schützenkönige und Vereinsmeister 1984 proklamiert.
Eingeleitet wurde der festliche und für die Geschichte des

Die neue fünfbahnige Schießanlage der Großlintacher Schützen.

Die Schützenkönige und Vereinsmeister mit Bürgermeister Eckl und Ortspfarrer Monsignore Stich.

Schützenvereins auch bedeutende Tag mit derMitfeier des von Monsignore Stich in der Pfarrkirche Oberalteich zelebrierten Gottesdientes. Dann erteilte der Priester in einer feierlichen Weihezeremonie dem neuen Schießstand im Vereinslokal Plötz-Schlecht in Großlintach den kirchlichen Segen. Zu Beginn des anschließenden kleinen Festaktes hieß Schützenmeister Siegfried Attenberger insbesondere Pfarrer Monsignore Stich, Gauschützenmeister Berthold Amann, 3. Bürgermeister Helmbrecht mit Stadträten aus dem Bereich Oberalteich sowie die Vertreter der örtlichen Vereine willkommen. Später konnte der Schützenmeister auch noch Bürgermeister Elmar Eckl begrüßen.
Erfreulich wertete es der Schützenmeister, daß durch den Einsatz vieler freiwilliger Helfer in zahlreichen Arbeitsstunden sowie durch großzügige Geld- und Sachspenden diese Schießsportstätte geschaffen werden konnte. Ohne diese Mitarbeit und Unterstützung wäre es nicht möglich gewesen, einen Neubau in dieser Art und ohne Fremdmittel zu erstellen. Attenberger sprach deshalb an alle Mithelfer und Gönner ein besonders herzliches Dankeschön aus sowie ebenso an die Herbergsfamilie Plötz-Schlecht für die Bereitstellung der entsprechenden Räumlichkeiten im Untergeschoß des vorgenommenen Saalneubaues. Die Jugend forderte Schützenmeister Attenberger auf, die Belange des Schießsports zu unterstützen, sich hierfür einzusetzen und sportliche Leistungen im fairen Wettkampf zu erbringen. Die weiteren Mitglieder rief der Schützenvorstand dazu auf, die Vereinsjugend zu unterstützen und die Kameradschaft zu pflegen und zu fördern. „Stehen sie alle dem Verein treu zur Seite“.
Gauschützenmeister Berthold Amann übermittelte die Glückwünsche des Ehrenpräsidenten sowie des Schützengaues zur neuen Schießstätte und wünschte hierauf die besten sportlichen Erfolge. Amann unterstrich auch die besondere Bedeutung der Schützenvereine in der heutigen Zeit. „Wer gelernt hat, mit ruhiger Hand ins Schwarze zu treffen, der findet auch im Leben die Ruhe in der Alltagshektik“, meinte der Gauschützenmeister. Die Vereine, so Amann, tragen dazu bei, daß die Jugend zu wertvollen Bürgern heranwächst. Lob zollte der Sprecher dem geschaffenen schönen Schützenhaus und den freiwillig hierzu erbrachten Leistungen. „Sie können stolz auf diese Anlage sein“, sagte Gauschützenmeister wörtlich, der abschließend wünschte, daß sie eine Stätte der Begegnung der guten Kameradschaft und vortrefflichen Schießleistungen sein möge.
Dritter Bürgermeister Karl Helmbrecht beglückwünschte den Schützenverein im Namen der Stadt Bogen und des Bürgermeisters und stellte die Schützen als wertvolles Glied in der Kette der örtlichen Vereine heraus. Der Einweihungstag der neuen Schießanlage sei ein Höhepunkt im Vereinsleben, der auch Anlaß sei, zurückzuschauen auf das Geleistete, aber auch Ausschau zu halten auf die anstehenden Aufgaben. Helmbrecht sprach die Hoffnung aus, daß sich die Schützen hier oft im fairen Wettkampf begegnen und gemeinsam schöne Stunden verbringen.
Die Vorstände Heinrich Fuest vom TSV Oberalteich und Hans Geith von der Krieger- und Soldatenkameradschaft beglückwünschten die Schützen und betonten die Freundschaft der Vereine untereinander. Die Vereinsvertreter überreichten hübsche Erinnerungspräsente. Diesen Vorrednern schlossen sich mit den besten Gratulationswünschen Xaver Schedlbauer für die FFW Oberalteich, Fred Wolf für den VdK-Ortsverband und Hans Achatz für den Stammtisch Lintach-Hunderdorf an.
Daraufhin wurden die Schützenkönige und die Vereinsmeister 1984 proklamiert. Vereinsmeisterin wurde Roswitha Bauer vor Siegfried Attenberger. Platz drei belegte Hans Schroll, Vereinsmeister im Luftpistolenschießen wurde Hans Hartl, Vizemeister Siegfried Attenberger und Drittplazierter Hans Schroll. Die Schützenkönigswürde sicherte sich Hans Zahnweh mit einem 109-Teiler. Die Wurstkette gewann Roswitha Bauer (164-Teiler). Brezenkönig wurde Siegfried Attenberger mit einem 204-Teiler.
Quelle: Bogener Zeitung, 05.06.1984


Reinerlös von 1550 DM für Kindergarten
Laienspielgruppe Lintach-Hunderdorf erbrachte großartige Leistungen
Hunderdorf/Großlintach.
Im Rahmen 1einer Theaterabschlußfeier der Laienspielgruppe Lintach-Hunderdorf übergab Spielersprecher Alfons Bugl an die Kindergartenleiterin Roswitha Häringer den stattlichen Reinerlösbetrag von 1 550 DM aus den sechs Theatervorstellungen „Einmal Hiebe, dreimal Liebe“. Verschiedene Redner bekräftigten, daß der großartige Erfolg und das gekonnte Laienspiel insbesondere zurückzuführen sei, auf das Engagement von Regisseur Alois Winter, Inspizient und Stammtischvorstand Hans Achatz, die talentierten Spielerinnen und Spieler sowie der guten Kameradschaft untereinander.
Zu der Theaterabschlußfeier im Gasthaus Plötz-Schlecht hieß Stammtischvorstand Hans Achatz insbesondere Spielleiter Alois Winter und die Hunderdorfer Kindergartenleiterin Roswitha Häringer neben der Laienspielgruppe und den Mithelfern willkommen. Achatz berichtete über die Gesamteinnahmen und Ausgaben. Als Reinerlös seien 1 550 DM verblieben. Die Spielgruppe hatte entschieden, den Betrag sozialen Zwecken zuzuführen, nämlich an den Kindergarten in Hunderdorf. Hans Achatz erläuterte kurz den Bühnenneubau und dankte verschiedenen Firmen für Sachspenden und den Stammtischkameraden für die Mithilfe beim Bühnenbau. Ohne diese tatkräftige Unterstützung und Mitarbeit in vielen freiwilligen Arbeitsstunden, in denen fleißig Hand angelegt wurde, wäre es unmöglich gewesen, die neue Bühne herzustellen. Der abschließende Dank von Vorstand Achatz galt den engagierten Laienspielern mit Regisseur Alois Winter, allen Mithelfern und den Geschwistern Dieter und Bettina Hecht für die musikalische Umrahmung der jeweiligen Theatervorstellung.
Alois Winter stellte in seinem Resümee fest: „Der sagenhafte Erfolg sei in erster Linie auf die Spielerinnen und Spieler zurückzuführen, denn sie hätten Naturtalent mitgebracht“. Winter betonte, daß die Mitwirkenden großartige Leistungen erbracht haben. Der Erfolg der Spielgruppe, so Winter, sei nur möglich gewesen, weil großes Engagement von Vorstand und Inspizient Hans Achatz, vom Gasthaus Plötz-Schlecht und Bühnenmeister Bertl Riedl aufgebracht wurde. Die Laienspielgruppe des Stammtisches Lintach-Hunderdorf wolle bald wieder ein urwüchsig-fröhliches Volksstück spielen.
Spielersprecher Alfons Bugl führte insbesondere den Erfolg zurück auf das kameradschaftliche Verhältnis untereinander. Bugl konstatierte, Alois Winter habe mustergültig Regie geführt und seinen Leistungen sei in erster Linie der Erfolg des Laienspiels zu verdanken. Alfons Bugl war es vorbehalten, sodann den stattlichen Reinerlösbetrag in Höhe von 1 550 DM an die Kindergartenleiterin Roswitha Häringer zu übergeben. Roswitha Häringer stellte heraus, daß man den Spendenbetrag im Kindergarten gut gebrauchen könne und damit ein Indianerzelt aus Holz beschaffen werde. Die Kindergartenleiterin dankte abschließend im Namen des Kindergartens und der Kinder für die großzügige, beachtliche Spende.
Oberstudienrat Kurt Hien reihte sich in den Sprecherreigen ein und bekräftigte, das Zweige-spann Achatz-Winter habe Hervorragendes zuwege gebracht. Die Theateraufführungen seien lebhafte Vorstellungen gewesen, spannend von der ersten bis zur letzten Szene, ein Stück mit gleichen Höhepunkten. Das gekonnte Laienspiel sei auch eine Empfehlung für anderweitige Auftritte, meinte Hien, der abschließend mit den Worten „Machts bald wieder gutes Theater“ vielen Theaterfreunden aus dem Herzen sprach.
Quelle: Bogener Zeitung, 05.06.1984


Anna Hirtreiter wurde 80 Jahre alt
Hunderdorf.
Ihren 80. Geburtstag konnte am Freitag Anna Hirtreiter aus Hunderdorf, Quellenweg, feiern. Im Namen der Gemeinde und des Gemeinderates gratulierte Bürgermeister Egon Weinzierl der Jubilarin und wünschte noch viele gesunde Lebensjahre. Weinzierl übereichte einen Geschenkkorb. Für den Pfarrgemeinderat und Pfarrer Högner übermittelte Martha Hofmann die besten Gratulationswünsche und ein Geburtstagspräsent. Anna Hirtreiter, geborene Rath, wurde am 1. 6. 1904 in Hunderdorf geboren und wuchs dann in Straubing auf. Im Jahre 1923 hatte sie in Hunderdorf Otto Hirtreiter zum Standesamt geführt. Der Ehe entstammen vier Kinder. 1936 hat sich das Ehepaar Hirtreiter in Hunderdorf ein Eigenheim erbaut, das auch das erste Siedlungshaus im Ort war. Die Jubilarin ist weithin bekannt, vertrieb sie doch über 40 Jahre hinweg im Hausierhandel Bürsten und Kurzwaren. Unzählige Kilometer hat sie dabei stets zu Fuß zurückgelegt im Gebiet des Bayerischen Waldes, im Gäuboden bis hin zur Hallertau. Neben den Kindern konnten der Oma bzw. Uroma auch vier Enkel und ein Urenkel alles Gute wünschen. Unser Bild zeigt die Jubilarin mit Bürgermeister Weinzierl.
Quelle: Bogener Zeitung, 05.06.1984


„Christen müssen eigenen Weg entdecken!“
Über 200 Jugendliche in der Prämonstratenserabtei Windberg aus Anlaß des 850. Todestages des hl. Norbert von Xanten
Windberg.
Aus Anlaß des 850. Todestages ihres Gründers, des hl. Norbert von Xanten, öffnete am Wochenende die Prämonstratenserabtei in Windberg ihre Pforten für die Jugend des gesamten Landkreises, um mit ihnen gemeinsam die Festwoche zu Ehren des Heiligen zu beginnen. Über zweihundert junge Teilnehmer waren der Einladung gefolgt, verbrachten in der Anwesenheit des Generalabtes Dr. Marcel van de Ven aus Rom zwei Tage bei den Patres im Kloster und erlebten dort die Ordensgemeinschaft als alternative Lebensform christlicher Existenz.
Selbst von Kempten und Lindau am Bodensee hatten sich Jugendliche aufgemacht, um die Meinungen der Patres und ihre Art, Christus nachzufolgen, kennenzulernen. Der Prior des Klosters, Pater Thomas Handgrätinger, sagte zur Eröffnung im Klostergarten: „Gerade in einer Zeit des starken Individualismus, des unbedingten Bemühens um Selbstverwirklichung mit einem eigenen Lebensstil in unserer pluralistischen Gesellschaft, aber auch in einer sich verstärkt bemerkbar machenden Massengesellschaft mit dem Schauen auf das, was ,in ist und einer überstarken Konsumhaltung, da müssen Christen ihren eigenen Weg entdecken, einen Weg, den uns Christus und die ersten Christen als einen Weg in Gemeinschaft aufgezeigt haben. Die Worte der Frohbotschaft aus dem Johannes-Evangelium „Seht, wie sie einander lieben“, werden zum gemeinsamen Zeugnis und zur Kraft christlichen Lebens in Gemeinschaft. Doch gerade diese Zeichenhaftigkeit vermissen heute viele Christen in unserer Kirche. Deshalb versuchen die Prämonstratenser als eine mögliche Form, den Weg Jesu ernst zu nehmen, in ihrer speziellen Gemeinschaft von Ordenschristen ihr Christsein zu leben und das auch anderen mitzuteilen.“
Anschließend unterstrich Pater Gilbert, einer der Hauptinitiatoren des Norbertus-Jugendtreffens, diese Absicht mit seinem Aufruf: „Habt Mut, gegen den Strom der Gleichgültigkeit zu schwimmen. Laßt uns dafür miteinander beten und Gottesdienst halten! “ Dies wurde dann, in den insgesamt dreizehn Arbeitskreisen auch intensiv getan. Recht lebhaft wurde es, als Frater Christoph mit der These antrat: „Christ ist man für andere.“ Am Beispiel der Fußwaschung

Rund 200 Jugendliche hatten sich in der Prämonstratenserabtei Windberg versammelt.

der Jünger Christi beim gemeinsamen Abendmahl wurde die Funktion des „Dienens“ als christliches Kennzeichen reflektiert.
Daß dabei in der christlichen Sicht der Demut, definiert als „Liebe zum Dienen“, als „Selbsterniedrigung“ und „tiefe Bescheidenheit“ eine der Wurzeln für den Dienst am Nächsten gründet, wurde im Laufe des Gespräches auch aus den Alltagsbeispielen der jungen Teilnehmer deutlich. In dem Tonbild über den hl. Norbert wurde eine Gestalt für die Jugendlichen neu zum Leben erweckt, die heute zu den unbekannten Heiligen geworden ist, obwohl sie zu den bedeutendsten Gestalten der deutschen und europäischen Kirchengeschichte zählt.
Die Beiträge der Jugendlichen machten deutlich, welcher Informationshunger und welche Bereitschaft doch noch hinter vielen Gesichtern einer heute schon oft totgesagten Generation lebendig ist. Wer keine Lust zum Reden oder Diskutieren verspürte, konnte sich mit dem hl. Norbert und seinem Leben auch in verschiedensten kreativen Formen auseinandersetzen.
Beim anschließenden Abendessen im Klostergarten bereitete sich ein Großteil der jungen Leute schon auf eine lange Gebetsnacht vor, die nach einem fast zweistündigen offenen Singen zur Begleitung von Elektro-Orgel, Schlagzeug und Gitarre zum besonderen Erlebnis für die meisten wurde. Über einhundertdreißig Jugendliche harrten zum Teil bis zum nächsten Morgen im Meditationsraum und in der Klosterkirche im Gebet und Gesang aus, um in den Bitten um Frieden, Umkehr und Versöhnung, um Erneuerung für die Kirche, um ihre Einheit und um Ökumene den eigenen Glauben auf vielfältige Art und Weise zum Ausdruck zu bringen. Nach dem Beispiel der Gemeinschaft in Taize wurde die Nacht beschlossen mit einer Lichtfeier und dem eucharistischen Segen, dem ein vielstimmiger Jubelgesang folgte. An einem strahlenden Sonntagmorgen traf man sich wieder im Klostergarten, um unter Regie von Evi Baumgartner, einer Musikstudentin aus Regensburg, und der Jugendband, die sich eigens für dieses Wochenende zusammengefunden hatte, die Lieder für den feierlichen Gottesdienst einzusingen. Über zweihundertfünfzig Jugendliche und Erwachsene waren anwesend, als Pater Thomas nach dem feierlichen Einzug der Patres die versammelte Gemeinde begrüßte. In verschiedenen Textzeugnissen aus der Zeit des hl. Norbert, vorgetragen von den Novizen des Klosters, wurde deutlich, daß Norbert nach einer radikalen Umkehr seines eigenen Lebensstiles nach Alternativen christlichen Lebens suchte. In der Lesung aus der Apostelgeschichte über die Gemeinde der Urchristen wurde das zentrale Thema des Gottesdienstes thematisiert, die Gemeinschaft der Gläubigen. Die anschließende Predigt des Generalabtes Dr. Marcel van de Vens führte dies weiter am Leben des hl. Norbert, der als Beispiel auch für die heutige Zeit des Umbruchs Gültigkeit beanspruchen dürfe. Van de Ven wies darauf hin, daß in unserer raschlebigen Zeit der Sinn für Erneuerung, Entwicklung, Bewegung und Wanderung neu entdeckt worden sei. Denn in unserer dynamischen Weltsicht sei vieles in Bewegung in Kirche und Welt, das den Menschen zutiefst berühre. Ähnlich sei es zur Zeit des hl. Norbert an der Wende des 11. hin zum 12. Jahrhundert gewesen, eine Zeit der sozialen, politischen und religiösen Umwälzungen.
In den anschließend von den Jugendlichen selbstformulierten Fürbitten wurde deutlich, daß die Worte des Generalabtes auf fruchtbaren Boden gefallen waren. Der gemeinsame Einsatz für Frieden und Versöhnung zwischen den Völkern und im zwischenmenschlichen Bereich waren auch hier die Hauptanliegen.
Nach der Feier der Eucharistie und der gemeinsamen Kommunion fand die Feier, die zum einen die Eröffnung der Norbertuswochen symbolisierte und gleichzeitig ihr erster Höhepunkt war, ihren Ausklang in den Liedern der Band und im Dankeschön an die Anwesenden. Abschließend bedankte sich Pater Thomas bei Marcel van de Ven mit einer Bronzeplastik für seine Anwesenheit und bei Evi Baumgartner mit einem Bild des hl. Norbert stellvertretend für die musikalische Umrahmung des gesamten Wochenendes.
Quelle: Bogener Zeitung, 06.06.1984


1,2 Millionen Mark für 1984
Gemeinderat Windberg beschloß Haushalt – Angespannt Gemeindefinanzen
Windberg.
Bei der letzten Sitzung des Gemeinderates wurde der Haushaltsplan für das Jahr 1984 mit einem Gesamtvolumen von rund 1,2 Mill. DM beschlossen. Bei der Haushaltsplanaufstellung wurde deutlich, daß die Finanzlage der Gemeinde äußerst angespannt ist und bei den Investitionen Prioritäten gesetzt werden müssen. Als größte Maßnahme steht im heurigen Jahr der Bau der Flurbereinigungsstraße Oberbucha-Irensfelden zu Buche, für deren Teilfinanzierung auch ein Darlehen aufgenommen werden muß.
Nachdem Bürgermeister Dietmar Schmidbauer die Sitzung eröffnet hatte, trug Kämmerer Josef Michl von der Verwaltungsgemeinschaft die einzelnen Haushaltsansätze 1984 sowie das Rechnungsergebnis des Vorjahres vor. Nach Beratungen zu verschiedenen Punkten beschloß der Gemeinderat abschließend einstimmig den Haushaltsplan 1984 in seinen Ansätzen und Abschlußziffern und den Erlaß der entsprechenden Haushaltssatzung. Auch die Investitionsplanung für die Jahre 1984 bis 1987 fand die Billigung des Gemeinderates. Der Haushalt beziffert sich in den Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt auf 816 900 DM und im Vermögenshaushalt auf 419 000 DM. Der Gesamthaushalt beträgt somit 1 235 900 DM.
Um den Anteil der Gemeinde am Flurbereinigungsstraßenbau in Höhe von rund 288 000 DM zu bestreiten bzw. Zuschüsse des Landratsamtes aus Kfz-Mitteln zu der Maßnahme im heurigen Jahr vorfinanzieren zu können, mußte auch ein Darlehen in Höhe von 155 000 DM zur Aufnahme eingeplant werden. Bei der Haushaltsplanaufstellung wurde deutlich, daß die Finanzen der in sich finanzschwachen Gemeinde äußerst gespannt sind, zumal für Investitionen jährlich nur ein Betrag von etwas über 110 000 DM zur Verfügung steht. Es wurde so deutlich, daß für anstehende und erwünschte Maßnahmen Prioritäten gesetzt werden müssen.
Im Verwaltungshaushalt sind die gewichtigeren Ausgaben die Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit in Höhe von rund 26 000 DM, Ausgaben für den Brandschutz 6 250 DM, Schulverbandsumlage 76 900 DM, Sonderschulumlage 5 600 DM, Flächennutzungsplanung 6 000 DM, Personalausgaben einschl. ABM 147 600 DM, Unterhalt für Wege und Fahrzeuge 30 000 DM, Straßenbeleuchtungskosten 6 500 DM, Kanal- und Abwassergebühren 13 600 DM, Fernwasserbezugskosten 20 500 DM, Bewirtschaftungskosten ehemaliges Schulgebäude 22 000 DM, Gewerbesteuerumlage 3 000 DM, Kreisumlage 170 400 DM, Verwaltungsgemeinschafts-Umlage 43 900 DM, Zinsausgaben 48 200 DM.
Die größeren Einnahmebeträge des Verwaltungshaushaltes sind Feuerschutzabgabe 3 300 DM, Zuschuß für Flächennutzungsplanung 5 000 DM, Straßenunterhaltszuschüsse 40 500 DM, ABM-Lohnkostenzuschuß 120 000 DM, Kanalbenützungsgebühren und Abwasserabgabe 22 000 DM, Wasserverbrauchsgebühren 18 000 DM, Mieteinnahmen und Kostenersätze 10 000 DM, Grundsteuer Landwirtschaft 14 700 DM, Grundsteuer 47 700 DM, Gewerbesteuer 10 000 DM, Einkommensteueranteil 202 900 DM, Schlüsselzuweisungen 316 200 DM.
Im Vermögenshaushalt ist eingeplant die Fassadenrenovierung am ehemaligen Schulgebäude mit Ausgaben von 4 000 DM und der Abschluß der Renovierung der Wallfahrtskirche Hl. Kreuz mit Ausgaben von 16 000 DM und Zuschußeinnahmen. von 8 000 DM. Für den Ausbau der Straße Meidendorf ist noch ein Restzuschuß von 10 000 DM als Einnahme vorgetragen. Als größte Maßnahme ist im Haushalt die Anteilfinanzierung der Flurbereinigungsstraße Oberbucha-Irensfelden eingeplant, die Ausgaben von 288 000 DM betragen wird. Hierzu kann im heurigen Jahr ein Teilzuschuß des Landratsamtes aus Kfz-Mitteln in Höhe von 50 000 DM erwartet werden. Für Grundstückserwerbe ist ein Ausgabebetrag von 50 000 DM festgesetzt. Für Darlehenstilgung ist ein Betrag von 24 800 DM festgelegt, des weiteren eine Kreditneuaufnahme für die Straßenbaufinanzierung von 155 000 DM.
Im Zuge der Beschlußfassung über die Haushaltssatzung wurde auch festgelegt, daß die gemeindlichen Steuerhebesätze nicht erhöht und so wie in den Vorjahren unverändert beibehalten werden. Weiterhin beriet der Gemeinderat über die Neuverlegung des Bodens im Turnraum sowie über die Bereitstellung eines zweiten Spielraumes für die Tischtennisabteilung.
Quelle: Bogener Zeitung, 06.06.1984


St. Norbert und die Prämonstratenser
Vor 850 Jahren starb der Gründer des „Weißen Ordens“

Am 6. Juni, dem Namenstag des hl. Norbert von Xanten, wird in den noch vier übrig gebliebenen Klöstern der Prämonstratenser in Deutschland der 850. Sterbetag ihres Begründers in besonderer

St. Norbert, Statue am Hauptaltar der Kirche zu Neukirchen

Weise gefeiert. Das sind die Klöster Windberg in Niederbayern und Speinshart in der Oberpfalz, die Abtei Hamborn in Duisburg und das Stift Schönau, dessen Chorherren 1946 aus Tepl in Westböhmen vertrieben wurden und in Schönau eine neue Heimat gefunden haben.
Im Jahre 1120 gründete Norbert, Kanonikus von Xanten und Hofkaplan Kaiser Heinrichs V. zu Premontre bei Laon in Frankreich den Prämonstratenserorden. Eine Rettung aus Todesgefahr bewirkte in Norbert eine innere Umwandlung. 1115 wurde er zum Priester geweiht und wanderte seit 1118 mit päpstlicher Vollmacht als Bußprediger durch Deutschland und Frankreich.
Nach Premontre, der Ort gab dem Orden auch den Namen, kam es bald auch zu Ordensgründungen in Deutschland. So schuf Norbert ein christliches Werk gewaltigen Ausmaßes, das in der Kolonisierung und Christianisierung der Nordmark seinen Höhepunkt erreichte. Die mönchische Selbstheiligung und die Verpflichtung zu apostolischer Seelsorgetätigkeit wirkte sich auch auf die Franziskaner und Dominikaner aus. Nach seinem Gründer werden die Prämonstratenser auch Norbertiner, nach ihrer weißen

St. Norbert, Statue in der Kirche zu Windberg

Tracht auch „weißer Orden“ genannt. Papst Honorius II. bestätigte 1126 den Orden.
Die Prämonstratenser sind ein Orden regulierter Chorherren mit dem Sitz des Generalstabes in Rom. Als besonderes Privileg dürfen sie Pfarr- und Vikariestellen erlangen. Zu der ursprünglichen Aufgabe des klösterlichen Lebens mit besonderer Pflege der Liturgie trat teilweise schon im Mittelalter die heute übliche Seelsorgetätigkeit jeder Art. Die Tracht ist weiß und soll erinnern, daß sie Stellvertreter der Engel sein sollen, die Wolle soll eine Mahnung zu steter Bußübung sein. Zum Chor gehen die Prämonstratenser im Sommer mit weißem Birett und Rochett, im Winter in langem weißen Mantel. Die Patrone des Ordens sind die Gottesmutter, der hl. Augustin und der hl. Norbert.
1126 wurde Norbert zum Erzbischof von Magdeburg ernannt. Vom Marienkloster „Unserer Lieben Frauen“ begann die kirchliche und kulturelle Erschließung des deutschen Ostens. Er setzte von seiner Metropole aus zur Christianisierung der Wenden an, richtete die Diözesen Brandenburg, Havelberg und Rezeburg wieder auf. Kaiser Lothar und Friedrich Barbarossa war er Berater und Helfer. Im Dienste für Kaiser und Reich verzehrte er seine Kräfte. Norberts Strenge und Reformeifer haben auf das kirchliche Leben Deutschlands bestimmend durch die Zeiten gewirkt. Unermüdlich kämpfte er für die Verbreitung des eucharistischen Gedankens und der Marienverehrung. Von einem römischen Heerzug, den er mit Kaiser Lothar unternahm, kehrte er krank zurück und starb 1134 erst 50 Jahre alt.
Der heilige Norbert, neben Bruno von Köln der einzige Deutsche unter den Stiftern der alten großen Mönchsorden, hat es in gewaltigster persönlicher Leistung vermocht, innerlichste Frömmigkeit mit weitem Wirken und öffentlicher Tat zu verbinden.
Im Geiste des hl. Norbert wurde neben der Missionsarbeit auch deutsche Kultur verbreitet. Die „weißen Mönche“ gehören zu den Baumeistern abendländischer Kultur. Sie haben gewaltige Sümpfe trocken gelegt, Wälder gerodet, Felder kultiviert, Wege, Straßen und Brücken gebaut, Höfe und Dörfer gegründet. Unter ihrer Anleitung haben sächsische und holländische Kolonisten im Osten Musterkolonien angelegt, ihre Stifte waren den Neugründungen Halt und Stütze.
Neben der Seelsorge und Kolonisationsarbeiten haben die Prämonstratenser nie die Pflege von Wissenschaft und Kunst vernachlässigt. Überall gründeten sie Schulen, an den großen Universitäten wurden Ordenskollegien errichtet. Es wurden wertvolle Schriften verfaßt. In Windberg wurde schon im 12. Jahrhunderte ein sechsbändiges Heiligenleben geschrieben. Eine Anzahl hervorragender Gelehrter ging aus den Reihen des Ordens hervor. Die Klöster besaßen wertvolle Bibliotheken, so in Strahov und Tepl. Auch für die Baukunst ist das Schaffen der

Bild des hl. Norbert in der Abteikirche zu Hamborn

Prämonstratenser bedeutungsvoll gewesen. Die Prämonstratenserkunst liebte sie Säulenarkaden. Einige Klöster hatten eigene Buchdruckereien.
Mit 13 Gefährten hatte Norbert 1121 die Ordensstiftung vollzogen. Nach einem Traumgesicht mit weißgekleideten Mönchen erbat er sich von den Benediktinern in Premontre eine Kapelle, der Bischof von Laon baute ein kleines Kloster dazu und weihte das erste Stift 1122 feierlich ein.
Bald wurden in Frankreich und Deutschland neue Klöster gegründet, so noch die bestehenden in Windberg und Speinshart. Elf Jahre später sind es mehr als 120 Stifte mit rund 12000 Mitgliedern. Zur Zeit der höchsten Blüte zählte der Orden nahezu 3000 Klöster in aller Welt. Der Orden stand in besonderer Gunst bei vielen Päpsten und weltlichen Fürsten. Bischofsstühle und Domkapitel waren mit Ordensmitgliedern besetzt.
Die Gründung eines Dritten Ordens für Weltleute trug wesentlich zur Ausbreitung des Prämonstratenserordens bei.
Die Reformation im Norden Deutschlands, die Klosteraufhebungen Josefs II., Säkularisation und Klosterstürme, vor allem die Französische Revolution mit all ihren Auswirkungen haben dem Orden großen Schaden zugefügt und ihm eine unendliche Reihe von Abteien genommen. Wohl ist die Zahl der Klöster des Ordens stark zusammengeschmolzen, der Geist ist lebendig geblieben. Dem seelsorglichen Auftrag ist der Orden treu geblieben, viele Pfarreien werden von Prämonstratensern betreut.
Groß und voll Wirkkraft steht der Geist Norberts, des hl. Deutschen für sein Volk in 8 1/2 Jahrhunderten deutscher Geschichte.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 08.06.1984


Bürgermeister Lobmeier ist neuer Gemeinschaftsvorsitzender
Stellvertreter ist Bürgermeister Weinzierl – Dank an Karl Härtenberger

Hunderdorf. Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf tagte am Montagabend im Sitzungssaal der Gemeinde Hunderdorf. Bürgermeister Lobmeier (Neukirchen) wurde zum Gemeinschaftsvorsitzenden, Bürgermeister Weinzierl (Hunderdorf) zu seinem Stellvertreter gewählt. Weiterhin wurde die Annahme einer Geschäftsordnung beschlossen sowie die Bestellung der Bürgermeister zu Eheschließungsstandesbeamten.
Der bisherige Gemeinschaftsvorsitzende Karl Härtenberger eröffnete die Gemeinschaftsversammlung. Als erster Tagesordnungspunkt stand die Wahl des Gemeinschaftsvorsitzenden an. Für das Amt waren wählbar die ersten Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden Hunderdorf, Neukirchen und Windberg. Zur Wahl vorgeschlagen waren aus der Versammlung Bürgermeister Weinzierl und Bürgermeister Lobmeier. Die per Stimmzettel durchgeführte Wahl erbrachte für Lobmeier sechs Stimmen und für Weinzierl drei Stimmen. Bürgermeister Lobmeier war damit zum Gemeinschaftsvorsitzenden gewählt und er erklärte die Annahme der Wahl. Für die Wahl des stellvertretenden Gemeinschaftsvorsitzenden wurde Bürgermeister Weinzierl in Vorschlag gebracht und dann mit sieben Stimmen auch gewählt. Eine Stimme entfiel auf Bürgermeister Schmidbauer (Windberg) und Verbandsmitglied Josef Breu. Sodann wurden noch verschiedene Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtliche Tätigkeit festgesetzt.
Der aus dem Amt geschiedene Gemeinschaftsvorsitzende Karl Härtenberger richtete in seinen Schlußworten an die Gemeinschaftsversammlung insbesondere an die Bürgermeisterkollegen Lobmeier und Kleikamp für die gute einvernehmliche Arbeit im Rahmen der 1978 begonnenen Verwaltungsgemeinschaft Worte des Dankes. Es sei positiv, so Härtenberger, daß sich alles eingespielt habe und die anfängliche Skepsis gegenüber dem Neugebilde „Verwaltungsgemeinschaft“ abgebaut wurde. Härtenberger wünschte, daß auch in den nächsten sechs Jahren die Harmonie weiterbestehen möge.
Verbandsmitglied Kleikamp dankte als früherer Bürgermeister von Windberg für die kollegiale Zusammenarbeit und konstatierte, daß die Gemeinde durch die Verwaltungsgemeinschaft optimal verwaltet worden sei und er die Vorteile der Verwaltungsgemeinschaft schätze.
Der neugewählte Gemeinschaftsvorsitzende Bürgermeister Heinrich Lobmeier versicherte in gleicher Weise mit den Bürgermeisterkollegen und den Gemeinden zusammenarbeiten zu wollen. Im Namen der Verwaltungsgemeinschaft richtete Lobmeier einen herzlichen Dank an den scheidenden Gemeinschaftsvorsitzenden Karl Härtenberger. Lobmeier betonte, Härtenberger habe von Anfang an um den Aufbau und die Organisation der Verwaltungsgemeinschaft Vorbildliches geleistet. Anstehende anfängliche Probleme seien in harmonischer Arbeit bewältigt worden, fügte Lobmeier hinzu und überreichte abschl. an Härtenberger einen Erinnerungsteller im Namen der drei Mitgliedsgemeinden sowie einen Blumenstrauß.
Sodann wurden verschiedene Festsetzungen in der Geschäftsordnung beraten und abschließend einstimmig die Annahme beschlossen. In der Geschäftsordnung sind insbesondere verschiedene Aufgaben des Gemeinschaftsvorsitzenden erläutert sowie Regelungen über den Sitzungsverlauf u. dgl. enthalten. Es wurde auch festgelegt, daß die VG-Außenstellen in Neukirchen und Windberg beibehalten werden.
Einstimmig wurde auch beschlossen, die neuen Bürgermeister Egon Weinzierl und Dietmar Schmidbauer zu Eheschließungsstandesbeamten zu ernennen. Damit wurde die Grundlage geschaffen, daß die Bürgermeister in ihrer jeweiligen Gemeinde Eheschließungen von Brautpaaren aus der eigenen Gemeinde vornehmen können.
Vorgelegt wurde vom Gemeinschaftsvorsitzenden Lobmeier sodann die Jahresrechnung 1983 und der Bericht der örtlichen Prüfung hierzu. Nachdem vom Rechnungsprüfungsausschuß keine Beanstandungen bei der Rechnungsprüfung festgestellt wurden, wurde sodann die Jahresrechnung 1983 der Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf in den Solleinnahmen und Ausgaben mit 495.113.00 DM festgestellt.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 08.06.1984


Wahlbekanntmachung
1. Am 17. Juni 1984 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament statt.
Die Wahl dauert von 8 — 21 Uhr.
2. Die Gemeinden sind in folgende Wahlbezirke eingeteilt:
Wahlbezirk Nr., Abgrenzung des Wahlbezirks, Lage des Wahlraums (Straße, Haus-Nr., Zi.-Nr.)
Hunderdorf I, ehem. Gde. Bereich Hunderdorf : Grundschule Hunderdorf
Hunderdorf II, ehem. Gde. Bereich Steinburg: Schulhaus Steinburg
Hunderdorf III, ehem. Gde.Bereich Gaishausen: FFW Haus Gaishausen
Neukirchen, Gde. Bereich Neukirchen: Schulhaus Neukirchen
Windberg, Gde. Bereich Windberg, Schulhaus Windberg
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 21. 5. 1984 bis 26. 5. 1984 zugestellt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Die Wähler haben Ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. •
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln in amtlichen Wahlumschlägen. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraums Stimmzettel und Umschlag ausgehändigt.
Jeder Wähler hat eine Stimme.
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und Ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung oder ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerber und Ersatzbewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung.
Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, daß er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll.
Der Stimmzettel muß vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes gekennzeichnet und in den Wahlumschlag gelegt werden.
4. Die Wahlhandlung und die Ermittlung sowie die Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Landkreis oder in der kreisfreien Stadt, in dem/der der Wahlschein ausgestellt ist,
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Landkreises/der kreisfreien Stadt oder
b) durch Briefwahl teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muß sich von der Gemeinde (Verwaltungsgemeinschaft) einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Wahlumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (in verschlossenem Wahlumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, daß er dort spätestens am Wahltag bis 21.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind (§ 6 Abs. 3 des Europawahlgesetzes).
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
Hunderdorf, 1. 6. 1984
I. A. Kern
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 08.06.1984


Abstimmungsbekanntmachung
1. Am 17. Juni 1984 findet der Volksentscheid über die Ä.lqderung der Verfassung des Freistaates Bayern statt. (vgl. Bekanntmachung der Bayer. Staatsregierung)
Die Abstimmung dauert von 8 — 21 Uhr.
2. Die Gemeinden sind in folgende Wahlbezirke eingeteilt:
Wahlbezirk Nr., Abgrenzung des Wahlbezirks, Lage des Wahlraums (Straße, Haus-Nr., Zi.-Nr.)
Hunderdorf I , ehem. Gde. Bereich Hunderdorf, Grundschule Hunderdorf
Hunderdorf II, ehem. Gde. Bereich Steinburg, Schulhaus Steinburg
Hunderdorf III, ehem. Gde. Bereich Gaishausen, FFW-Haus Gaishausen
Neukirchen , Gde. Bereich Neukirchen, Schulhaus Neukirchen
Windberg, Gde. Bereich Windberg, Schulhaus Windberg
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Stimmberechtigten in der Zeit vom 21.5. 1984 bis 26. 5. 1984 zugestellt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Stimmberechtigte abzustimmen hat.
3. Jeder Stimmberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks abstimmen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis zur Abstimmung mitzubringen.
Abgestimmt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler er halt bei Betreten des Wahlraums den Stimmzettel ausgehändigt.
Jeder Wähler hat eine Stimme.
Der Wähler kennzeichnet auf dem Stimmzettel durch ein Kreuz in dem hierfür vorgesehenen Kreis, ob er dem Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung des Freistaates Bayern zustimmen oder ihn ablehnen will.
Der Stimmzettel muß vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraums gekennzeichnet und mehrmals gefaltet werden.
4. Die Abstimmungshandlung und die Ermittlung des Abstimmungsergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung der Abstimmung und der Stimmenauszählung möglich ist.
5. Für die Wahl zum Europäischen Parlament und die Abstimmung zum Volksentscheid wird ein gemeinsamer Wahlschein verwendet.
Stimmberechtigte, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl zum Europäischen Parlament und an der Abstimmung zur Volksentscheid im Landkreis oder in der kreisfreien Stadt in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Landkreises/der kreisfreien Stadt oder
b) durch Briefwahl teilnehmen.
Wer nur am Volksentscheid teilnimmt, kann außerdem durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk in Bayern abstimmen.
Wer durch Briefwahl abstimmen will, muß sich von der Gemeinde (Verwaltungsgemeinschaft) zusätzlich zu den für die Wahl zum Europäischen Parlament erforderlichen Unterlagen einen amtlichen Stimmzettel für den Volksentscheid (gelb) und einen amtlichen weißen Wahlumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit den Stimmzetteln für die Wahl zum Europäischen Parlament und den Volksentscheid (in den verschlossenen Wahlumschlägen) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, daß er dort spätestens am Wahltag bis 21 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
Die Briefwahlunterlagen werden von der Gemeinde (Verwaltungsgemeinschaft), die den Wahlschein ausgestellt hat, auf Verlangen auch noch nachträglich ausgehändigt.
Nähere Hinweise darüber, wie der Stimmberechtigte die Briefwahl auszuüben hat, ergeben sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl, das den beantragten Unterlagen beiliegt.
Hunderdorf, 1. 6. 1984
I. A. Kern
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 08.06.1984


Bevölkerungsstand am 31. 12. 1983
Gemeinde Einwohner
2 78 112 Aholfing 1.065
2 78 113 Aiterhofen 2.584
2 78 116 Ascha 1.059
2 78 117 Atting 1.128
2 78 118 Bogen,St. 8.983
2 78 120 Falkenfels 675
2 78 121 Feldkirchen 1.973
2 78 123 Geiselhöring, St. 5.459
2 78 129 Haibach 1.968
2 78 134 Haselbach 1.154
2 78 139 Hunderdorf 2.830
2 78 140 Irlbach 1.037
2 78 141 Kirchroth 3.302
2 78 143 Konzell 1.614
2 78 144 Laberweinting 3.091
2 78 146 Leiblfing 3.261
2 78 147 Loitzendorf 566
2 78 148 Mallersdorf-Pfaffenb. M. 5.917
2 78 149 Mariaposching 1.224
2 78 151 Mitterfels, M. 2.055
2 78 154 Neukirchen 1.482
2 78 159 Niederwinkling 1.688
2 78 167 Oberschneiding 2.349
2 78 170 Parkstetten 2.102
2 78 171 Perasdorf 538
2 78 172 Perkam 1.098
2 78 177 Rain 1.536
2 78 178 Rattenberg 1.633
2 78 179 Rattiszell 1.236
2 78 182 Salching  1.629
2 78 184 Sankt Englmar 1.341
2 78 187 Schwarzach, M. 2.069
2 78 189 Stallwang 1.230
2 78 190 Steinach 1.955
2 78 192 Straßkirchen 2.474
2 78 197 Wiesenfelden 2.912
2 78 198 Windberg 813
Kreissumme 79.030
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 08.06.1984


Vom Gemeinderat Hunderdorf
(Sitzung am 24. 5. 1984)

Hunderdorf— Bei der kürzlich im Gemeindeamt Hunderdorf stattgefundenen Sitzung billigte der Gemeinderat einen Zustimmungs- und Elektrizitätsversorgungsvertrag einschl. Straßenbeleuchtungsvertrag mit der OBAG. Weiterhin wurde von der Planvorlage für die Meß- und Reglerstation der Erdgasleitung sowie vorn Raumordnungsverfahren für die Erdgasleitung Hunderdorf-Bogen Kenntnis genommen.
Bürgermeister Weinzierl legte dem Gemeinderat die entsprechenden Vertragsunterlagen bezüglich eines Zustimmungs- und Elektrizitätsversorgungsvertrages einschl. Straßenbeleuchtungsvertrages mit der OBAG vor. Die Verträge wurden vom Gemeinderat einstimmig gebilligt. Der Neuabschluß der Verträge war notwendig geworden, nachdem aus kartellrechtlichen Gründen die bisherigen Vertragsbedingungen in einigen Punkten geändert werden mußten. Der nunmehr neuabgeschlossene Vertrag mit der OBAG läuft auf 20 Jahre.
Kenntnis nahm der Gemeinderat vom Entwurf eines Deckblattes Nr. 1 zur Änderung des Flächennutzungsplanes Steinburg. Der Planentwurf wurde gebilligt und demnächst soll die öffentliche Auslegung erfolgen. Mit der Planänderung wird die ehem. öffentliche Bedarfsfläche für Schulhaus und evtl. Kindergarten in Steinburg aufgehoben und als Mischgebiet abgeändert. Hiernach kommt man auch einem privaten Wohnungsbauvorhaben entgegen.
Bürgermeister Weinzierl informierte den Gemeinderat über die Planvorlage für die Meß- und Reglerstation der Erdgasleitung im Bereich Breitfeld /Au vorm Wald. Hiernach ist ein Gebäude von ca. 5 x 9 m zur Errichtung auf Fl.Nr. 231 vorgesehen. Weiterhin gab der Bürgermeister die Unterlagen des Raumordnungsverfahrens für die Errichtung einer Erdgasleitung von Breitfeld nach Bogen zur Kenntnis. Nach Beratung stellte der Gemeinderat fest, daß gegen die Meß- und Reglerstation keine grundsätzlichen Einwendungen bestehen, jedoch sollte ein landschaftsgebundenes Gebäude errichtet werden. Gegen das Raumordnungsverfahren der Erdgasverbundleitung bestehen seitens der Gemeinde keine Einwendungen. Die Trassenführung verläuft von Breitfeld über Apoig, Hofdorf, Bärndorf nach Bogen.
Beraten wurde vom Gemeinderat ein Antrag auf Verbesserung der Sichtverhältnisse bei der Zuwegung zur Schloßkapelle in Steinburg. Eine Entscheidung hierüber wurde vom Gemeinderat nicht getroffen. Vielmehr soll zunächst ein Gesamtkonzept für die künftige Zufahrtsregelung vorgelegt werden, ebenso eine Kostenermittlung für die künftige Wegeausbaumaßnahme sowie ein Vertragsentwurf für die Grundstücksregelung.
Beraten wurde vom Gemeinderat auch über verschiedene Wegeaufstufungen im Gemeindebereich. Hierzu konstatierte der Gemeinderat daß zunächst noch die jeweiligen Grundstücksverhältnisse zu ermitteln sind und ggf. die Stellungnahme des Landratsamtes zu den Wegeaufstufungen eingeholt werden sollte. Zustimmung des Gemeinderates fand auch die Abgabe von Grundstücksflächen im Gewerbegebiet an der Thananger Straße an interessierte Geschäftsinhaber. Nähere Festlegungen müßten mit den Betreffenden geklärt werden sowie im Rahmen einer Bebauungsplanaufstellung festgelegt werden.
Abschließend gab der Bürgermeister die notwendigen anstehenden Untersuchungen der Atemschutzträger bei der FFW Hunderdorf bekannt, wozu sich der Gemeinderat einstimmig dafür aussprach, die anstehenden Untersuchungen durch einen Facharzt ausführen zu lassen. Weiterhin soll in einer der nächsten Sitzungen eine grundsätzliche Regelung für die künftige Sportheimbewirtschaftung getroffen werden. Gleichzeitig wurde der Bürgermeister beauftragt, einen Neuanstrich für die Holzverschalung beim Sportheimgebäude zu veranlassen.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 08.06.1984


Gemeinde gratuliert
50 Jahre gemeinsam durchs Leben

Hunderdorf- Das Jubiläumsfest der „Goldenen Hochzeit“ konnte kürzlich das Ehepaar Michael und Theres Feldmer, wohnhaft in Berndorferholz (früher Zierholz), Gemeinde Hunderdorf, im Kreise der Verwandten feiern. Als Gratulanten stellten sich u. a. ein Kreisrätin Heidi Watzl und Bürgermeister Egon Weinzierl. Frau Watzl überbrachte die herzlichen Glückwünsche des Landrates Weiß, des Kreistages sowie des gesamten Landkreises und überreichte ein Präsentpaket. Im Namen der Gemeinde Hunderdorf übermittelte Bürgermeister Egon Weinzierl die besten Gratulationswünsche und einen Geschenkkorb. Kreisrätin und Bürgermeister wünschten dem Jubelpaar noch viele frohe gemeinsame Lebensjahre.
Michael Feldmer (76 Jahre) stammt aus Lintach. Theres Feldmer, (69 Jahre) eine geborene Ehrl, erblickte in Zierholz das Licht der Welt. Am 24. Mai 1934 hatten sie in Hunderdorf den Bund fürs Leben geschlossen. Der Ehe entstammten vier Kinder, wovon eins im Kindesalter verschied. Mittlerweile, kann sich das Jubelpaar über acht Enkel erfreuen. Leicht hatte es das Ehepaar Feldmer nicht auf ihrem gemeinsamen Lebensweg, auf dem sie Freud und Leid miteinander teilten und in Treue fest zusammenhielten.
Michael Feldmer arbeitete seit seinem 18. Lebensjahr bis zum Rentenalter in der Ziegelei in Bärndorf. Die Frau bewirtschaftete hauptsächlich das landwirtschaftliche Anwesen und war insbesondere in den vier Jahren, in denen der Mann im Krieg war, und gottlob gesund wieder heimkehren konnte, auf sich allein gestellt. Im Jahre 1974 wurde die Landwirtschaft übergeben. Von der Tochter mit Familie wird dem Jubelpaar entsprechende Aufmerksamkeit und Fürsorge zuteil.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 08.06.1984


Genehmigung der Änderung eines Bebauungsplanes
Der Gemeinderat hat am 28. 3. 1984 die Änderung des Bebauungsplanes Bahnhofsiedlung -Erw. III durch Deckblatt Nr. 3 als Satzung beschlossen. Diese Änderung des Bebauungsplanes ist vom Landratsamt Straubing-Bogen mit Schreiben vom 30. 4. 1984 Nr. IV/-610-3/2 genehmigt worden.
Das Deckblatt liegt samt Begründung ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus der Gemeinde/VG-Geschäftsstelle Zimmer Nr. 1 während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus und kann dort eingesehen werden.
Gemäß § 12 des BBauG wird die Änderung des Bebauungsplanes mit der Bekanntmachung rechtsverbindlich.Auf die Vorschriften des § 44 c Abs. 1 Sätze 1 und 2 und Abs. 2 des BBauG, über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Gemäß § 155 a des Bundesbaugesetzes ist eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Bundesbaugesetzes beim Zustandekommen eines Bebauungsplanes unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der Verletzung innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten des Bebauungsplanes gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; das gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung oder die Veröffentlichung des Bebauungsplanes verletzt worden sind.
Hunderdorf, den 22. 5. 1984
Weinzierl
1. Bürgermeister
Die Bekanntmachung hat nach der Geschäftsordnung zu erfolgen.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 08.06.1984


Genehmigung der Änderung eines Bebauungsplanes
Der Gemeinderat hat am 28. 3. 1984 die Änderung des Bebauungsplanes Apoig durch Deckblatt Nr. 8 als Satzung beschlossen. Diese Änderung des Bebauungsplanes ist vom Landratsamt Straubing-Bogen mit Schreiben vom 30. 4. 1984 Nr. IV/2 -610-3/2 genehmigt worden.
Das Deckblatt liegt samt Begründung ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus der Gemeinde/VG-Geschäftsstelle Zimmer Nr. 1 während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus und kann dort eingesehen werden.
Gemäß § 12 des BBauG wird die Änderung des Bebauungsplanes mit der Bekanntmachung rechtsverbindlich. Auf die Vorschriften des § 44 c Abs. 1 Sätze 1 und 2 und Abs. 2 des BBauG, über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Gemäß § 155 a des Bundesbaugesetzes ist eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Bundesbaugesetzes beim Zustandekommen eines Bebauungsplanes unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der Verletzung innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten des Bebauungsplanes gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; das gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung oder die Veröffentlichung des Bebauungsplanes verletzt worden sind.
Hunderdorf, den 22. 5. 1984
Weinzierl
1. Bürgermeister
Die Bekanntmachung hat nach der Geschäftsordnung zu erfolgen.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 08.06.1984


Veranstaltungskalender Gemeinde Hunderdorf
Am 14. – 16. 6. 1984
Schützenverein Hunderdorf: Ortsmeisterschaft im Gasthaus Deschl
Am 17.6. 1984
Schützenverein Hunderdorf: Gartenfest bei Deschl
Am 22. – 25. 6. 1984
FFW Steinburg; Gründungsfest und Kirchweihfest Steinburg, Festwirt Gottfried Höfelsauer
Am 1. 7. 1984
Trachtenverein : Gartenfest
Am 7. u. 8. 7. 1984
Bayerwaldverein: Wandertag
Am 14. u. 15. 7. 1984
Ski-Club: Hüttenfest
Am 29.7. 1984
Bayerwaldverein: Gartenfest bei Weinzierl
Am 3. – 6. 8. 1984
Rammersberger Kirchweihfest: Festwirt Gierl
Am 1. 12. 1984
Krieger- und Soldatenkameradschaft: Christbaumversteigerung bei Sandbiller
Am 2. 12. 1984
Bayerwaldverein: Weihnachtsfeier bei Sandbiller
Am 7. 12. 1984
Ski-Club Christbaumversteigerung bei Sandbiller
Am 8. 12. 1984
Trachtenverein: Christbaumversteigerung bei Baier-Edbauer um 19.30 Uhr
Am 9. 12. 1984
Trachtenverein: Adventfeier bei Sandbiller um 14 Uhr
Am 9. 12. 1984
FFW Au vorm Wald: Christbaumversteigerung bei Wagner-Freudenstein
Am 14. 12. 1984
Bayerwaldverein: Christbaumversteigerung bei Sandbiller
Am 15. 12. 1984
EC Steinburg: Christbaumversteigerung im Gasthaus Solcher, Wegern
Am 15. 12. 1984
SV Hunderdorf-Gesamtsportverein: Weihnachtsfeier bei Sandbiller
Am 16. 12. 1984
IG Bau-Steine-Erden: Weihnachtsfeier bei Sandbiller um 13.30 Uhr
1985:
Am 5. 1. 1985
FFW Gaishausen: Ball bei Solcher, Ehren
Am 12. 1. 1985
Bayerwaldverein: Ball bei Sandbiller
Am 26. 1. 1985
FFW Hunderdorf: Faschingsball bei Sandbiller
Am 2. 2. 1985
Sportverein Hunderdorf: Ball bei Sandbiller
Am 14. – 17. 6. 1985
Jubiläumsfest Karl Solcher, Ehren
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 08.06.1984


Vom Gemeinderat Windberg
(Sitzung am 29. 5. 1984)

Windberg – Bei der kürzlich im Sitzungssaal Windberg stattgefundenen Sitzung des Gemeinderates wurde der Haushaltsplan für das Jahr 1984 mit einem Gesamtvolumen von rd. 1,2 Mill. DM beschlossen. Bei der Haushaltsplanaufstellung wurde deutlich, daß die Finanzlage der Gemeinde äußerst angespannt ist und bei den Investitionen Prioritäten gesetzt werden müssen.
Als größte Maßnahme steht im heurigen Jahr der Bau der Flurbereinigungsstraße Oberbucha-Irensfelden zu Buche, für deren Teilfinanzierung auch ein Darlehen aufgenommen werden muß.
Nachdem Bürgermeister Dietmar Schmidbauer die Sitzung eröffnet hatte, trug Kämmerer Josef Michl von der Verwaltungsgemeinschaft die einzelnen Haushaltsansätze 1984 sowie das Rechnungsergebnis des Vorjahres vor. Nach Beratungen zu verschiedenen Punkten beschloß der Gemeinderat abschließend einstimmig den Haushaltsplan 1984 in seinen Ansätzen und Abschlußziffern und den Erlaß der entsprechenden Haushaltssatzung. Auch die Investitionsplanung für die Jahre 1984-1987 fand die Billigung des Gemeinderates. Der Haushalt beziffert sich in den Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt auf 816.900 DM und im Vermögenshaushalt auf 419.000 DM. Der Gesamthaushalt beträgt somit 1.235.900 DM.
Um den Anteil der Gemeinde am Flurbereinigungsstraßenbau in Höhe von rd. 288.000 DM zu bestreiten bzw. Zuschüsse des Landratsamtes aus Kfz-Mitteln zu der Maßnahme im heurigen Jahr vorfinanzieren zu können, mußte auch ein Darlehen in Höhe von 155.000 DM zur Aufnahme eingeplant werden. Bei der Haushaltsplanaufstellung wurde deutlich, daß die Finanzen der in sich finanzschwachen Gemeinde äußerst angespannt sind, zumal für Investitionen jährlich nur ein Betrag von etwas über 110.000 DM zur Verfügung steht. Es wurde so deutlich, daß für anstehende und erwünschte Maßnahmen Prioritäten gesetzt werden müssen.
Im Verwaltungshaushalt sind die gewichtigeren Ausgaben die Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit in Höhe von rd. 26.000 DM, Ausgaben für den Brandschutz 6.250 DM, Schulverbandsumlage 76.900 DM, Sonderschulumlage 5.600 DM, Flächennutzungsplanung 6.000 DM, Personalausgaben einschl. ABM 147.600 DM, Unterhalt für Wege und Fahrzeuge 30.000 DM, Straßenbeleuchtungskosten 6.500 DM, Kanal- und Abwassergebühren 13.600 DM, Fernwasserbezugskosten 20.500 DM, Bewirtschaftungskosten ehemaliges Schulgebäude 22.000 DM, Gewerbesteuerumlage 3.000 DM, Kreisumlage 170.400 DM, Verwaltungsgemeinschaftsumlage 43.900 DM, Zinsausgaben 48.200 DM.
Die größeren Einnahmebeträge des Verwaltungshaushaltes sind Feuerschutzabgabe 3.300 DM, Zuschuß für Flächennutzungsplanung 5.000 DM, Straßenunterhaltszuschüsse 40.500 DM, ABM-Lohnkostenzuschuß 120.000 DM, Kanalbenützungsgebühren und Abwasserabgabe 22.000 DM, Wasserverbrauchsgebühren 18.000 DM, Mieteinnahmen und Kostenersätze 10.000 DM, Grundsteuer Landwirtschaft 14.700 DM, Grundsteuer 47.700 DM, Gewerbesteuer 10.000 DM, Einkommensteueranteil 202.900 DM, Schlüsselzuweisungen 316.200 DM.
Im Vermögenshaushalt ist eingeplant die Fassadenrenovierung am ehemaligen Schulgebäude mit Ausgaben von 4.000 DM und der Abschluß der Renovierung der Wallfahrtskirche Hl. Kreuz mit Ausgaben von 16.000 DM. und Zuschußeinnahmen von 8.000 DM. Für den Ausbau der Straße Meidendorf ist noch ein Restzuschuß von 10.000 DM als Einnahme vorgetragen. Als größte Maßnahme ist im Haushalt die Anteilfinanzierung der Flurbereinigungsstraße Oberbucha-Irensfelden eingeplant, die Ausgaben von 288.000 DM betragen wird. Hierzu kann im heurigen Jahr ein Teilzuschuß des Landratsamtes aus Kfz-Mitteln in Höhe von 50.000 DM erwartet werden. Für Grundstückserwerbe ist ein Ausgabebetrag von 50.000 DM festgesetzt. Für Darlehenstilgung ist ein Betrag von 24.800 DM festgelegt, desweiteren eine Kreditaufnahme für die Straßenbaufinanzierung von 155.000 DM.
Im Zuge der Beschlußfassung über die Haushaltssatzung wurde auch festgelegt, daß die gemeindlichen Steuerhebesätze nicht erhöht werden und so wie in den Vorjahren unverändert beibehalten werden. Weiterhin beriet der Gemeinderat über die Neuverlegung des Bodens im Turnraum sowie über die Bereitstellung eines zweiten Spielraumes für die Tischtennisabteilung.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 08.06.1984

Elternversammlung mit Sprechtag
Seitens der Schulleitung wurden alle Erziehungsberechtigten der Verbandsschule Hunderdorf zu einem Elternabend eingeladen mit anschl. Sprechmöglichkeit mit allen Lehrkräften.
Der Elternabend befaßte sich mit dem aktuellen Thema „Alkohol-Nikotin-Suchtgefahr für unsere Jugendlichen.“ Als Referent stellte sich Dipl. Pädagoge Lokotsch vom Staatl. Gesundheitsamt Straubing freundlicherweise zur Verfügung.
R. Czerwenka begrüßte die anwesenden Eltern und Herrn Lokotsch im Namen der Schulteitung und der Eltern. Er wies auf die brennende Aktualität des Themas der Elternversammlung hin und erwähnte einen Artikel einer Tageszeitung, der eine Untersuchung des Bayer. Jugendringes zum Inhalt hatte. Als besorgniserregendes Ergebnis dieser Untersuchung konnte ermittelt werden, daß es in Bayern rund 65 000 Jugendliche gibt, die bereits dem Alkohol verfallen sind.
In einem ausführlichen und anschaulichen Referat über Alkoholismus und Nikotingenuß erhielten die anwesenden Erziehungsberechtigten einen umfassenden Einblick in die Bedeutung des Alkohol- und Nikotinmißbrauchs unserer Jugendlichen.
Herr Lokotsch unterstrich seine Ausführungen mit ergänzenden graphischen Darstellungen, ging ausführlich auf den Gebrauch von Alkohol bei Jugendlichen und Erwachsenen ein und hob besonders die Gefahren des Mißbrauchs hervor mit seinen schwerwiegenden Folgeschäden im körperlichen, seelischen und sozialen Bereich der Betroffenen. Seine Ausführungen, die mit großem Interesse aufgenommen wurden, ergänzte Herr Lokotsch mit dem Hinweis auf die gesetzlichen Bestimmungen über den Jugendschutz.
Der Referent behandelte schließlich noch die Folgeschäden infolge Alkoholmißbrauchs bei den Kindern und Jugendlichen und hob die Gefahren des Alkoholgenusses in der Zeit der Schwangerschaft hervor.
Auch das Problem des Rauchens bei Jugendlichen mit seinen gesundheitlichen Folgen nahm einen breiten Raum ein. Ein einschlägiger Film – Suchtgefahren bei Jugendlichen – ergänzte die Ausführungen des Referenten.
R. Czerwenka dankte Herrn Lokotsch für die umfassenden Informationen und bat die anwesenden Eltern zu versuchen, gerade im Verbrauch von Alkohol und Nikotin den Kindern und Jugendlichen Vorbild zu sein.
Im Anschluß an die Elternversammlung war Gelegenheit geboten, mit den anwesenden Lehrkräften Rücksprache zu halten über Verhalten und Leistung der Kinder.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 08.06.1984


Der Tag des Baumes an der Volksschule Hunderdorf
Zum Tag des Baumes versammelten sich Schulkinder im Schulhof um auch im praktischen Sinne dem Tag des Baumes Inhalt zu geben.
Dem Leitgedanken des diesjährigen Tag des Baumes „So leidet der Wald“ entsprechend, erläuterte R.Czerwenka anschaulich die Bedeutung des gesunden Waldes für die Volkswirtschaft, für das Klima und für den Menschen als eine der wichigsten Lebensgrundlagen. Er versuchte, den Kindern nochmals die vielerlei Ursachen der Schädigung unserer Bäume und des Waldsterbens nahezubringen.
Erschreckende Bilder des Siechtums unserer schönen Wälder müßten jeden Bürger aufrütteln. Entsprechende Maßnahmen müßten jetzt ergriffen werden, um die allmähliche Verödung unserer Waldberge zu verhindern.
Die Schulkinder forderte R. Czerwenka auf, wenigstens zur Reinhaltung unserer Wälder einen Beitrag zu leisten.
Anschl. erfolgte unter Mithilfe von Gemeindearbeitern die Pflanzung eines Ahornbaumes, einer Lärche und einer Eiche. Diese Bäume wurden von einer Gärtnerei dankenswerterweise zur Verfügung gestellt.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 08.06.1984


Laienspielgruppe Lintach-Hunderdorf
1.550,– DM für den Kindergarten

Einen stattlichen Betrag von 1.550 DM überreichte Spielersprecher Alfons Bugl am 31. 5. im Gasthaus Plötz-Schlecht an die Kindergartenleiterin Roswitha Häringer. Dies ist der Reinerlös aus den gelungenen Theateraufführungen „Einmal Hiebe, dreimal Liebe“, den die Laienspielgruppe des Stammtisches Lintach-Hunderdorf erspielte. Der Betrag ist umso beachtlicher, als die Spielgruppe die Ausgaben heuer für die kostenintensive neue Bühne zu bestreiten hatte. Für den Bühnenbau ist zudem in vielen freiwilligen Arbeitsstunden von den Stammtisch-Mitgliedern fest Hand angelegt worden, um die Bühne zu erstellen. Über die Theater-Abschlußfeier, in der den Spielern und dem Spielleiter Alois Winter und Inspizient Hans Achatz gedankt und der schöne Erfolg auf das kameradschaftliche Miteinander zurückgeführt wurde, werden wir in der nächsten Ausgabe noch ausführlicher berichten.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 08.06.1984


SV Hunderdorf — Abtl. Tennis
Letztes Wochenende begann die Wundermühlrunde Straubing-Bogen. Die SpVgg. Paul war Gast in Hunderdorf. Die Herren verloren 3:6 Punkte.
Die Einzelspiele gewann A. Haimerl, J. Biendl und W. Grüll. Verloren haben A. Kalischko, H. Hentschirsch u. J. Hanner.
Das Doppel verloren H. Hentschirsch — W. Greil, J. Biendl — A. Kalischko.A. Haimerl —J. Biendl .
Die Einzelspiele verloren: Greil B., Diewald H., Meier Chr. und Hentschirsch E.
Im Doppelspiel verloren: Diewald H. — Meier Chr., Grell B.—Hentschirsch E.
Im nächsten Spiel ist die Abt. Tennis in Straubing bei der Post SV zu Gast.
Bei der Wundermühlrunde nehmen folgende Mannschaften teil:
Damenmannschaften:
SSF Irlbach
SC Rain
TC Schwarzach II
JVA Straubing
Post SV Straubing
SpVgg. Paul Straubing
FTSV Straubing
SV Hunderdorf
Herrenmannschaften:
SSF Irlbach
SC Rain
TC Schwarzach
JVA Straubing
Post SV Straubing
SpVgg. Paul Straubing
SV Konzell
SV Hunderdorf
Die Siegesfeier findet am 21. 7. 1984 im Gasthaus Sandbiller statt. Beginn 20 Uhr.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 08.06.1984


Dem Dienst am Nächsten verschrieben
Verdiente BRK-Mitglieder geehrt – Zahlreiche Dienststunden geleistet — Dank des Kreisverbandes

Steinburg – „Die BRK-Ortsgruppe Steinburg ist eine relativ kleine Ortsgruppe, dafür steht sie aber bei den erbrachten Dienstleistungen groß da“. Diese Aussage traf Kreiskolonnenführer Ernst Böhm anl. der Ehrung von verdienten Rotkreuz- Helfern der Ortsgruppe Steinburg. Böhm bekräftigte, das BRK sei auf ehrenamtliche Tätigkeit aufgebaut und ohne ehrenamtliche Tätigkeit gehe es nicht, den Aufgaben gerecht zu werden.
BRK-Ortsgruppenvorsitzender Uwe Volstedt hieß zu Beginn des Ehrenabends am Samstag im Gasthaus Höfelsauer insbesondere Kreiskolonnenführer Ernst Böhm, Kolonnenführer Franz Rosenhammer, stellv. Geschäftsführer Anton Wenninger, Sozialdienstbeauftragte Martha Hofmann und Sozialdienstleiterin Ursula Binnermann willkommen. Sodann betonte Kolonnenführer Franz Rosenhammer, die Steinburger BRK-Gruppe sei hauptsächlich eine junge Gruppe, die viele Dienste an Wochenenden und in der Urlaubszeit leiste. Rotkreuz-Dienst sei Rotkreuz-Arbeit und wenn man heute zusammen langjährige Mitglieder ehre, so sei von diesen Helfern über viele Jahre hinweg Rotkreuz-Arbeit in anerkennenswerter Weise erbracht worden. Ein Lob zollte Rosenhammer dem BRK-Ortsgruppenleiter Volstedt mit Frau, denn hier werde für die Idee des Roten Kreuzes gemeinsam gearbeitet. Abschließend dankte der Kolonnenführer für die gute Zusammenarbeit und gab seiner Freude über die Mitarbeit der altgedienten Mitglieder bei den Ausbildungs- und Dienstveranstaltungen Ausdruck und bat, die Gruppe weiterhin zu unterstützen. Rosenhammer rief auch dazu auf, ein besonderes Augenmerk auf die weitere Nachwuchsarbeit zu legen.
Stellvertretender Geschäftsführer Anton Wenninger übermittelten die Grüße des Vorsitzenden Landrat a. D. Xaver Hafner und dankte den aktiven Helfern für die zahlreichen Dienstleistungsstunden im Rettungsdienst. Der Sprecher appellierte an die BRK-Mitglieder, in diesem Sinne weiterzumachen und dafür zu sorgen, daß die Gruppe noch stärker werde. Abschließend wünschte Wenninger der Steinburger Gruppe alles Gute.
Die Beauftragte für den Sozialdienst Martha Hofmann sprach die Bitte aus, weiterhin auch für die Sozialdienste tätig zu sein, wobei sie um weitere Unterstützung bei den Seniorenveranstaltungen bat. Zudem verwies die Sozialdienstbeauftragte auf ihre Beratungsfunktion betreffend die Kindererholung und Sozialangelegenheiten. Mit der Feststellung, „auch die kleine Gruppe Steinburg habe viel geleistet“ und dem Wunsch auf eine zukünftige gute Zusammenarbeit schloß Martha Hofmann ihre Ausführungen. Sozialdienstleiterin Ursula Binnermann dankte der Steinburger Ortsgruppe für die freiwillige und kameradschaftliche Arbeit im Sozialdienst. Die Rednerin gab abschließend noch einen Hinweis auf die finanziell günstigen Altenerholungstage im August.
Kreiskolonnenführer Ernst Böhm betonte, er sei gerne zu den „Steinburger Freunden“ gekommen, die ihn in seiner Arbeit unterstützten und auch das Kreisgeschehen mitbestimmten. „Steinburg sei eine kleine aktive Ortsgruppe und stehe prozentual bei den erbrachten Dienstleistungen groß da“, konstatierte Böhm. Er hob sodann hervor, daß gemäß Dienstplan viele Stunden erbracht werden von Leuten, die sich dem ideellen uneigennützigen Dienst am Nächsten verschrieben haben.
Böhm betonte, die Steinburger Gruppe habe so Hervorragendes geleistet, was auch in Zukunft so sein möge. Dank richtete Kreiskolonnenführer Böhm zum Schluß seiner Ausführungen an alle Helfer aus Steinburg, die treu im Rotkreuzdienst gedient haben und weiterhin ehrenamtlich helfen werden. Sie alle, so Böhm, haben ihr Bestes im Interesse und zum Wohle der Allgemeinheit gegeben. Ohne ehrenamtliche Tätigkeit gehe es nicht, denn das BRK sei auf Ehrenamtlichkeit aufgebaut. Ein besonderes Dankeschön richtete Böhm an Gruppenführer Volstedt, der viele Jahre die Geschicke der BRK-Ortsgruppe mitbestimmt habe. Böhm würdigte auch den Einsatz von Kolonnenführer Rosenhammer.
Dann nahm Kreiskolonnenführer Ernst Böhm zusammen mit der Sozialdienstleiterin Ursula Binnermann die Mitgliederehrung vor, wobei Urkunde und Ehrennadel für treue Dienste im BRK überreicht wurden. Es wurden ausgezeichnet für fünfjährige Tätigkeit: Mathias Oberoi, Heinz Solcher, Helmut Pellkofer, Max Häusler, Helga Feldmeier und Frieda Häusler; 10 Jahre: Gottfried Höfelsauer; 15 Jahre: Otto Schötz, Uwe Volstedt; 20 Jahre: Christa Volstedt.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 08.06.1984


Mit den besten Teilern zum Schützenkönig
Die Winithschützen proklamierten vor einiger Zeit die Vereinsmeister und die Schützenkönige in der Jugend- und Schützenklasse. (Wir berichteten!)
Unser Bild zeigt die Schützenkönige 1984, v.l. Erich Kräh, Ursula Laumer, Sepp Förg, Sigrid Plattetschläger, Erna Hafner und Thomas Hornberger.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 08.06.1984


Versammlung der Jagdgenossenschaft
Die Versammlung der Jagdgenossenschaft Windberg hat am 24. März 1984 eine Satzung beschlossen; die Satzung ist vom Landratsamt Straubing-Bogen -untere Jagdbehörde am 22. Mai 1984 genehmigt worden.
Die Satzung kann für die Dauer von zwei Wochen im Rathaus der Stadt/Gemeinde in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf eingesehen werden.
Anschließend liegt sie beim Jagdvorsteher zur Einsicht auf.
Windberg, den 1. Juni 1984
Jagdgenossenschaft Windberg
Peter Faltl, Jagdvorsteher
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 08.06.1984


Ein junger Schreinermeister
Kürzlich konnte Herbert Wirth jun. aus Hofdorf, Gemeinde Hunderdorf, den Meisterbrief für das Schreinerhandwerk in Empfang nehmen. Mit 21 Jahren ist Wirth einer der jüngsten Schreinermeister. Er besuchte die Ostbayer. Meisterschule in Passau und Cham und schloß die Prüfung mit gutem Erfolg ab. In der jetzt vier Teile umfassenden Prüfung erzielte Wirth jeweils die Benotung „gut“, wodurch er seine qualifizierten Kenntnisse und Fertigkeiten unter Beweis stellte. Die hohen Prüfungsanforderungen und die hervorragenden Leistungen des jungen Meisters werden auch durch die Tatsache unterstrichen, daß von 40 Teilnehmern 16 die Prüfung nicht schafften. Die Ausbildungszeit absolvierte der junge Meister bei der Fa. Krebl, Bogen, in der Gesellenzeit war er bei der Großschreinerei Drexler, Straubing, tätig.
Künftig arbeitet Herbert Wirth im Schreinereibetrieb des Vaters in Hofdorf.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 08.06.1984


Vorsicht bei „Kaffeefahrten“
In der Frühjahrszeit häufen sich wieder die Angebote zur Teilnahme an sogenannten Kaffeefahrten. Der Fahrgast wird zumeist zu unglaublich günstigen Preisen zu ganztätigen Ausflugsfahrten eingeladen, wird ohne zusätzliche Kosten verpflegt und erhält zudem noch ansprechende Gebrauchsgegenstände als kostenlose Zugabe.
Bei soviel Großzügigkeit rät der Staatssektetär im Bayer. Staatsministerium der Justiz Dr. Wilhelm Vorndran zur Vorsicht. Kein Gewerbetreibender kann es sich nämlich erlauben, Geschenke zu verteilen. Hintergedanke dieser lockenden Angebote ist immer die „Teilnahmemöglichkeit an einer Verkaufsveranstaltung“.
Der Teilnehmer an einer solchen Ausflugsfahrt muß sich darüber im klaren sein, daß die Gesamtkosten der Fahrt in die Preise der angebotenen Waren einkalkuliert sind. Dr. Vorndran empfiehlt deshalb, auf solchen Fahrten keine Gegenstände zu kaufen, deren Qualität und üblichen Preis der Käufer nicht an Ort und Stelle beurteilen kann. Keinesfalls solle sich der Kunde aus falsch verstandener Dankbarkeit oder aus Sympathie mit dem freundlichen Reiseleiter zu unüberlegten Vertragsabschlüssen verleiten lassen. Leider gebe es immer noch Unternehmen, die es nur darauf anlegten, auf diese Weise ihre Kunden zu überrumpeln. Die Reue nach dem Kauf komme bei solchen unseriösen Unternehmen zu spät. Entgegen einer verbreiteten Meinung gibt es bei solchen Geschäften nämlich immer noch kein gesetzliches Widerrufsrecht. Dr. Vorndran wies darauf hin, daß ein entsprechendes Gesetz zwar von Bayern vorbereitet werde; ob und wann es die parlamentarischen Hürden in Bonn überwinde, sei jedoch ungewiß. Staatssekretär Dr. Vorndran rät daher dringend, nur mit solchen Unternehmen zu fahren, die ihren Kunden bereits jetzt freiwillig ein Rückgaberecht einräumen.
Ein gesetzliches Widerrufsrecht beim Kauf von Waren gibt es derzeit nur bei Ratengeschäften. Näheres hierüber enthalten die vom Bayer. Staatsministerium der Justiz kostenlos in der Reihe „Abc des Privatrechts“ herausgegebenen Informationsblätter zum Abzahlungskauf. Sie liegen bei den Rechtsberatungsstellen der Amtsgerichte auf und können auch beim Bayer. Staatsministerium der Justiz, 8000 München 35, schriftlich angefordert werden.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 08.06.1984


Beste Frühstücksportionen aus eigener Produktion
Steinburg/Hunderdorf. Noch größer und leistungsfähiger präsentiert sich die Konservenfabrik Georg Waldstein in Steinburg-Ehren, nachdem vor einiger Zeit auch noch eine Abteilung für Schmelzkäsezubereitung geschaffen und in Betrieb genommen

Stephan Kutter in der Schmelzkäseabteilung. 150 Kilogramm Käse können hier in einer Stunde verarbeitet werden.

wurde. Die Firma Waldstein ist der einzige Betrieb in Deutschland, der sämtliche, für das Hotelfrühstück benötigte Kleinverpackungen, im eigenen Haus herstellt. Das Unternehmen produziert qualitativ hochwertige Waren und beschäftigt rund 50 Personen.
Betriebschef Georg Waldstein hat vor 15 Jahren seine Konservenfabrik gegründet. Vor rund neun Jahren begann er mit der Produktion in den Räumen des ehemaligen Lagerhauses in Steinburg als Nachfolger der Firma Bayerwald Hengersberg. Seitdem hat sich der Gewerbebetrieb in der Gemeinde fest verankert. Dem Firmenchef blieb es vorbehalten, das Unternehmen weiter auszubauen und zu vergrößern.
Das Bestehen der Firma ist nicht allein dem Glück und einem natürlichen Wachstum zu verdanken. Es beruht auf .der Tatsache, daß der für den Bestand des Betriebes verantwortliche Georg Waldstein jeweils die Zeichen der Zeit erkannt und die richtigen Maßnahmen getroffen hat. Maßnahmen, die im Zeitpunkt der Entscheidung manchen allzu wagemutig erscheinen mochten und die sich dann doch als fruchtbar und richtungsweisend erwiesen haben. Solche wichtigen und schwierigen unternehmerischen Entscheidungen waren es auch, die für den Betrieb auf Jahrzehnte hinaus die Weichen zu einer erfolgreichen Fahrt durch das wirtschaftliche Leben gestellt haben. So hat der Gründer und Chef

An dieser Maschine werden Zuckerwürfel gefertigt.

des Unternehmens, Georg Waldstein, ausgestattet mit der Gabe eines weitschauenden Unternehmers, die Basis für die bisherige steil nach oben gehende Entwicklung des Betriebes gelegt.
Wenn die Firma Waldstein anfänglich acht Mitarbeiter und heute rund 50 Personen beschäftigt, so zeigt sich auch hierin die erfolgreiche Betriebsexpansion und die Bedeutung des Unternehmens für heimische Arbeitsplätze. In diesem Jahr werden vom Betrieb auch erstmals je ein Metzger- und Elektrikerlehrling eingestellt. Positiv ist für die Gemeinde zusätzlich das recht beachtliche Gewerbesteueraufkommen. Nachdem für die Produktion der Frühstückswurstportionen bereits eine eigene Metzgereiabteilung geschaffen wurde, stellte die Firma Waldstein vor kurzem auch eine eigene Abteilung für Schmelzkäsezubereitung in Betrieb. Hier wird Schmelzkäse nach schmackhafter Rezeptur verarbeitet und auch in Frühstücksportionen verpackt. Die Räumlichkeiten wurden hauptsächlich in Eigenregie ausgebaut und mit neuen Spezialmaschinen ausgestattet, wobei die liefernden Fachfirmen zuverlässige Partner waren. Es wurden rund .700 000 Mark investiert.
Bemerkenswert ist, daß die Firma Waldstein als einziges Unternehmen in Deutschland sämtliche für das Hotelfrühstück benötigte Kleinverpackungen im eigenen Haus herstellt. Es werden produziert: Sieben verschiedene Wurstsorten, 40 verschiedene Extra-Konfitüren, die zur Zeit fruchtreichste kalorienreduzierte Diätkonfitüre, Pflaumenmus; Bienenhonig, Nuß-Nougat-Creme, vier verschiedene Schmelzkäsesorten sowie Zuckerwürfel.
In Bezug auf die Entwicklung neuer Produkte hat die Firma Waldstein in letzter Zeit sehr beachtliche Erfolge aufzuweisen. Manche dieser Entwicklungen wurden von Großverteilern in der Bundesrepublik aufgegriffen und mit Erfolg dem Endverbraucher präsentiert. Wie hervorragend die Qualitäten dieses Familienbetriebes sind, zeige auch die Tatsache, daß namhafteste, enorm qualitätsbewußte Markenfirmen diese Waren unter eigenem Etikett beziehen. „Die Großabnehmer wissen, daß sie anständig und fair beliefert werden“, konstatiert Georg Waldstein. Eine weitere Expansion und die Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen wäre möglich, wenn beim Einkauf der Konsument nach Qualität und Preis urteilen würde.
Quelle: Bogener Zeitung, 09.06.1984

Quelle: Bogener Zeitung, 09.06.1984


Großer Ministrantentag im Kloster Windberg
340 „Lausbuben Gottes“ verbrachten einen einen gemeinsamen Tag mit Windberger Patres, Kaplänen und Pfarrern im Jugendhaus
Straubing-Bogen. Anläßlich der Festwoche zum Gedenken an den 850. Todestag des heiligen Norbert von Xanten, des Ordensgründers der Prämonstratenser, luden die Patres der Abtei Windberg die Ministranten des Landkreises Straubing-Bogen zu einem großen Ministrantentag in ihr Jugendhaus und Kloster ein.
340 Ministranten aus 31 Pfarreien des Landkreises waren dieser Einladung gefolgt, begleitet von ihren Pfarrern, Kaplänen und Seelsorgshelfern. Es war ein eindrucksvolles Bild, als die vielen Ministranten in liturgischer Kleidung durch das Dorf Windberg zur Klosterkirche zogen, Kreuz und Fahnen voraus, den Abschluß bildete die Geistlichkeit.
In Konzelebration feierten Franz Schmidbauer, Diözesanjugendpfarrer aus Regensburg, Prior Thomas Handgrätinger aus Windberg und sieben weitere Priester, darunter

340 „Lausbuben Gottes“ verbrachten einen erlebnisreichen Tag im Kloster Windberg.

alle Straubinger Kapläne, mit der Heerschar von „Rotröcken“ einen feierlichen Gottesdienst, den die Band „Kithara“ aus Gleißenberg/Geiersthal mit modernen geistlichen Liedern umrahmte.
In seiner Ansprache betonte Jugendpfarrer Schmidbauer am Beispiel des heiligen Norbert, daß es die Aufgabe von Ministranten sei, ihren Dienst froh und freudig zu verrichten: „Wer Freude verbreitet, gibt etwas von der frohen Botschaft Jesu weiter; dadurch können die Ministranten mithelfen, daß die Gemeinde die Wirklichkeit Gottes in der Welt und beim Gottesdienst erfahren darf.“ Dieses Erfahren-Können müsse sich auch zeigen in der Art und Weise, wie der Dienst des Ministranten verrichtet werde, verdeutlichte der Jugendpfarrer. Die Frage des heiligen Norbert „Herr, was willst du, daß ich tun soll?“, die für den Heiligen zu einer Schlüsselfrage in seiner Bekehrung geworden sei, bedeute auch für einen Ministranten, der so frage, nicht nur, daß er seinen Dienst gut und zur Freude der Gemeinde versieht, sondern auch, für den Willen Gottes in seinem Leben offen zu bleiben. Den heiligen Norbert habe ein Blitzschlag zum Nachdenken über sein Leben gezwungen und er habe erkannt, im Teilen mit den Armen und in der Gemeinschaft mit Brüdern, die Gott loben und preisen, im Gebet und in der Seelsorge, läge seine neue Lebensaufgabe. Jeder Ministrant müsse wie der heilige Norbert offen werden für die Frage: „Herr, was willst du, daß ich tun soll“!
Nach dem Gottesdienst zogen alle ins Jugendhaus, wo die Küche in relativ kurzer Zeit das „Wunder“ vollbrachte, rund 400 hungrige Teilnehmer des Ministrantentages zu speisen. Am Nachmittag beteiligten sich die Ministranten bis 14 Jahre in Pfarreigruppen eingeteilt an einem lustigen und spannenden Stationslauf. Zehn Stationen mußten mit verschiedensten Aufgaben bewältigt werden, um möglichst viele Punkte zu sammeln. Büchsen werfen, Sack hüpfen, Ziel werfen, Ministrantenquiz und vieles mehr war zur Aufgabe gestellt. Die älteren Ministranten trafen sich in vier Arbeitskreisen, die sich mit den Themen Dienen/ Ministrant sein, Eucharistie und Gemeinschaft, ein Bibelgespräch über die Jerusalemer Urgemeinde in der Apostelgeschichte und einem Tonbild mit Gespräch zum heiligen Norbert beschäftigten. Für jene, die ihren Stationslauf schon erfolgreich beendet hatten, war im großen Saal des Jugendhauses der lustige Zeichentrickfilm „Gullivers Reisen“ zu sehen. Die Band „Kithara“ lud im Jugendhausgarten zu einem Offenen Singen ein. Nach einem spannenden Punkteauszählen wurden die drei Siegergruppen des Stationslaufes bekannt gegeben. Den ersten Preis erhielt die Ministrantengruppe aus St. Englmar, den zweiten Preis errangen die Ministranten aus Schwarzach und den dritten Preis die Ministranten aus Straubing St. Elisabeth.
In seinem Schlußwort dankte Prior Thomas allen Ministranten für ihre zahlreiche und so aktive Teilnahme. Viele Buben gaben ihrer Hoffnung Ausdruck, im nächsten Jahr wieder so einen schönen und abwechslungsreichen Tag in Windberg erleben zu können.
Quelle: Bogener Zeitung, 13.06.1984


Katharina Geiger feierte Geburtstag
Hunderdorf.
Katharina Geiger, wohnhaft in Hunderdorf, Windberger Straße, konnte am Pfingstmontag ihren 80. Geburtstag feiern. Im Namen der Gemeinde Hunderdorf überbrachte Bürgermeister Egon Weinzierl die besten Glückwünsche und einen Geschenkkorb. Als Gratulanten neben den vielen Verwandten und Bekannte stellte sich auch Pfarrgemeinderatsvorsitzender Helmut Piening ein, der im Namen der Pfarrei Windberg und Pfarrer Ephrem alles Gute wünschte und ein Präsent überreichte. Martha Hofmann gratulierte für die Pfarrei Hunderdorf und wartete ebenso mit einem Geburtstagsgeschenk auf. —Katharina Geiger, eine geborene Bugl, erblickte in Hunderdorf das Licht der Welt. Im Jahre 1922 hatte sie mit Wolfgang Geiger in Hunderdorf den Bund der Ehe geschlossen. Der Ehe entstammen zwei Kinder. Der Ehemann verschied leider allzufrüh im Jahre 1942. So war Katharina Geiger mit den Kindern auf sich allein gestellt und hat hart arbeiten müssen, um die kleine Landwirtschaft zu bewirtschaften und das Auskommen zu sichern. Weiterhin hatte Frau Geiger einen Pflegesohn angenommen. Zum Ehrentag konnten der noch recht rüstigen Oma bzw. Uroma auch fünf Enkel und zwei Urenkel gratulieren. Auch im Alter ist Katharina Geiger „noch jung geblieben“; sie verrichtet noch gerne verschiedene Arbeiten im Haus und Anwesen. Besonders gern liest die Jubilarin.
Quelle: Bogener Zeitung, 14.06.1984


Sicherheit für Senioren im Straßenverkehr
Hunderdorf.
Am Montag, 18. Juni, 14 Uhr, hält Polizeihauptmeister Hammer einen Vortrag über „Sicherheit für Senioren im Straßenverkehr“. Es kommen Filme mit Beppo Brem und über die Gurtpflicht zur Vorführung. Eingeladen sind nicht nur der Seniorenclub, sondern alle Senioren der Gemeinde Hunderdorf. Die Veranstaltung findet im Pfarrheim statt und ist kostenlos.
Quelle: Bogener Zeitung, 14.06.1984


Anna Fendl mit 85 Jahren noch rüstig
Gaishausen.
Anna Fendl, geborene Simmel konnte am Sonntag in erstaunlicher Frische ihr 85. Wiegenfest feiern. Sie wohnt in Gaishausen, Gemeinde Hunderdorf. Neben den zahlreichen Verwandten und Bekannten stellte sich auch Bürgermeister Egon Weinzierl als Gratulant ein. Er übermittelte die herzlichsten Glück- und Segenswünsche im Namen der Gemeinde Hunderdorf und des Gemeinderates und wünschte noch viele gesunde Lebensjahre. Als Präsent hatte der Bürgermeister einen schönen Geschenkkorb mitgebracht. Für die Pfarrei und den Pfarrgemeinderat gratulierte Martha Hofmann, die ebenfalls mit einem Geburtstagspräsent erfreute. Die Jubilarin erblickte am 17. 6. 1899 in Hauptenberg bei Wiesenfelden das Licht der Welt. Dort wuchs sie auch im Kreise von neun Geschwistern auf. Bereits in jungen Jahren, gleich nach der Schulentlassung, mußte sie sich den Lebensunterhalt selbst verdienen, wobei sie zunächst bei den Bauern diente und später dann im Haushalt tätig war. 1935 heiratete sie Karl Fendl in Hunderdorf. Gemeinsam wurde das Anwesen, in das sie einheiratete, bewirtschaftet. Der Hof wurde 1958 an Sohn Max übergeben, bei dessen Familie die Jubilarin auch den wohlverdienten geruhsameren Lebensabend verbringt. Sechs Kindern war Anna Fendl eine fürsorgende Mutter. Mittlerweile kann sich die Fendl-Oma bzw. Uroma über dreizehn Enkel und drei Urenkel freuen. Besonders ins Herz geschlossen hat sie Urenkel Andreas, der sie auch recht in Schwung hält.
Quelle: Bogener Zeitung, 21.06.1984


Freiwillige Meldung für Schöffenamt
Hunderdorf/Neukirchen/Windberg.
Nach Paragraph 36 ds Gerichtsverfassungsgesetztes haben die Gemeinden Vorschlagslisten aufzustellen. Das Amt des Schöffen ist ein Ehrenamt. Zu dem Amt eines Schöffen sollen nicht berufen werden Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben sowie Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben. Wer sich für ein Schöffenamt interessiert, sollte sich bei der Gemeinde bzw. Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf melden. Die Vorschlagsliste selbst muß vom Gemeinderat aufgestellt werden und ist dem Amtsgericht vorzulegen. Die Zahl der in die Vorschlagsliste aufzunehmenden Personen beträgt 3 von 1000 der Einwohnerzahl der Gemeinde. Demnach hat die Gemeinde Hunderdorf neun Personen, die Gemeinde Windberg drei Personen in die Vorschlagsliste aufzunehmen. Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Die Gemeinden wären deshalb dankbar, wenn Meldungen von Personen erfolgen würden, die für diese Tätigkeit Interesse haben. Meldungen sind erbeten bis spätestens 26. Juni.
Quelle: Bogener Zeitung, 21.06.1984


Gemeinderatssitzung in Hunderdorf
Hunderdorf.
Am Donnerstag, 28. Juni, um 19.30 Uhr, findet im Sitzungssaal Hunderdorf eine Sitzung des Gemeinderates Hunderdorf statt. Tagesordnung: Fortführung der Straßeninstandsetzungsarbeiten Deckenbau Thananger u. a., Aufstellung der Vorschlagsliste für Schöffen für die Jahre 1985-1989, Vergabe der Kirchenmalerarbeiten für Innenrenovierung der Kapelle Hofdorf, Beantragung von Kfz-Mittelzuschüssen für Ausbau von Gemeindeverbindungsstraßen, Deckblatt Nr. 8 zur Änderung des Bebauungsplanes „Wegern“, Beratung über Errichtung einer Bauschuttdeponie, Antrag Pfarramt: Verkehrsregelung und Verkehrsspiegel bei Einmündung Hauptstr./Quellenweg, Bestellung eines Jugendsprechers im Gemeinderat.
Quelle: Bogener Zeitung, 21.06.1984


Schützen trafen ins Schwarze
Ortsmeisterschaft der Schützenkameradschaft — Firma Nolte 1. Sieger
Hunderdorf. Auch heuer richtete die Schützenkameradschaft Hunderdorf auf ihrer sechsbahnigen Schießanlage im Vereinslokal Deschl in Hofdorf eine Ortsmeisterschaft im Luftgewehrschießen aus. An vier Tagen hatten die teilnehmenden Mannschaften

Die Vertreter der bestplazierten Schützenteams und die Gewinner der Einzel-wertung mit Schützenmeister Ludwig Wagner und Bürgermeister Weinzierl.

Gelegenheit, ins Schwarze zu treffen. Die Mannschaftswertung gewann Nolte-Möbel (Montage), die Damenwertung S. und G. Baier und die Einzelwertung Karl Liebl. 21 Schützenteams hatten an der diesjährigen Ortsmeisterschaft teilgenommen. Bei der Siegerehrung am Sonntagabend im Rahmen eines Gartenfestes erhielten die bestplazierten Mannschaften und die besten Einzelschützen Pokale überreicht. Hierzu hieß Schützenmeister Ludwig Wagner insbesondere Bürgermeister Egon Weinzierl willkommen. Der Schützenmeister dankte den Vereinen und Betrieben für die Teilnahme. Bürgermeister Egon Weinzierl freute sich über die Aktivitäten des Schützenvereins und beglückwünschte die Schützen zu den beachtlichen Ergebnissen. Weinzierl und Wagner nahmen die Siegerehrung vor. Die Ergebnisse: Mannschaftswertung: 1. Nolte-Möbel (Montage) mit den Schützen Karl Scherz, Margit Dietl, Sigi Meier, Gerhard Wörgetter, 2. Gasthaus Deschl, 3. Schützenverein Lintach, 4. SV Hunderdorf-Tischtennis, 5. Nolte-Möbel (Werkstatt). Damenmannschaftswertung: 1. S.u. G. Baier I mit Dagmar Baier, Paula Mühlbauer, Bettina Scharmach, Anita Knott, 2. S. u. G. Baier II, 3. Stammtisch Lintach. Einzelwertung: 1. Kalr Liebl, 2. Egon Höcherl, 3. Max Höcherl, 4. Josef Förg, 5. Karl Obermeier jun.
Quelle: Bogener Zeitung, 21.06.1984


Josef Zitzelsberger 75 Jahre alt
Hunderdorf.
Am Freitag kann Josef Zitzelsberger, wohnhaft in Hunderdorf, Lärchenstraße, sein 75. Wiegenfest feiern. Der Jubilar wurde am 22. 6. 1909 in Münchszell bei St. Englmar geboren. Bereits in jungen Jahren mußte sich Josef Zitzelsberger sein Brot selbst verdienen, wobei er als Knecht bei den Bauern tätig war. Dann war er jahrelang als Forstarbeiter bei der staatlichen Forstverwaltung beschäftigt. Im 2. Weltkrieg wurde er auch zu den Waffen gerufen und leistete zwei Jahre und acht Monate Kriegsdienst. Am 15. 1. 1946 hatte er Mathilde Feldmeier aus Klingldorf zum Traualtar geführt. Der Ehe entstammen zwei Kinder. Seit vier Jahren lebt der Jubilar mit seiner Frau bei seinem Sohn Josef und Schwiegertochter in Hunderdorf. Josef Zitzelsberger, der mit 75 Jahren noch recht rüstig ist, liebt die Natur, geht gern spazieren und mag Zigaretten rauchen. In Haus und Garten legt er noch eifrig Hand an und macht mit Vorliebe Brennholz, was er auch als seine Lieblingsbeschäftigung bezeichnet. Zu seinem Ehrentag können dem Zitzelsberger-Opa auch zwei Enkel gratulieren.
Quelle: Bogener Zeitung, 21.06.1984


12.IVV-Wandertag in Hunderdorf
Hunderdorf. Der Bayerwaldverein Hunderdorf e.V. sorgt auch heuer wieder für einen Volkswandertag in Hunderdorf. Am 7. und 8. Juli richtet der rührige Verein zum zwölften Mal den internationalen Wandertag aus, der auch für das internationale Volkssportabzeichen gewertet wird. Schirmherr der Wanderveranstaltung ist Bürgermeister Egon Weinzierl. Er freut sich gemeinsam mit dem Bayerwaldverein über eine rege Beteiligung von Wanderern aus nah und fern und entbietet allen Teilnehmern einen herzlichsten Willkommensgruß. Die Marschroute führt über Hunderdorf, Hofdorf und Windberg. Die Teilnehmer erwartet ein herrliches Panorama in der schönen Landschaft des bayerischen Vorwaldes mit Blick auf das Bogenbachtal, dem Bogenberg und dem Gäuboden. Die Sehenswürdigkeiten an der 10 bzw. 20 Kilometer langen Wanderstrecke sind Pfarrkirche und Klöster Windberg, Mühlhiasl-Mühle, Wallfahrtskirche Hl. Kreuz mit Einsiedelei. Meldungen und Gruppenanmeldungen sind schriftlich an Vorstand Werner Schwarzensteiner, Hunderdorf, Apoiger Straße 9 oder an Walter Thoma, Hunderdorf, Buchenstraße 1, zu richten. Für Gruppen gibt es wieder Pokale und Ehrenpreise. Anmeldungen nehmen auch die örtlichen Vereine entgegen. Zur Erinnerung an den zwölften IVV-Wandertag in Hunderdorf kann ein nettes 0,3 1-Krügerl erstanden werden.
Quelle: Bogener Zeitung, 21.06.1984


Wappen der Herren auf Steinburg
Die Seyboltsdorfer
Von den auf Schloß Steinburg wohnenden Adelsgeschlechtern ist der Grabstein des Hieronymus von Seyboldtsdorf der älteste. Wir wissen fast nichts über diese Schloßbesitzer.
Auf dem Grabstein in der Schloßkapelle zu Steinburg lesen wir: Hieronymus von Seyboltsdorf zu Schenkenau auf Steinburg, gest. 1599 und seine Frau Euphrosina, geb. Freiin zum Thurn.
In der Mitte der Platte, in Rundblenden mit Beschlägwerk, die Reliefwappen der Verstorbenen nebeneinander.
Das Wappen der Seyboltsdorfer ist im Schild mit rechter Stufe geteilt. Das Wappen der Familie Thurn ist geviert und zeigt in den Ecken schräg rechts je einen Zinnenturm, schräg links je einen rautierten Sparren. Als Helmzier finden wir rechts einen stehenden Hund und links einen Turm mit Zinnen.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 22.06.1984


Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage
Nach dem Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage vom 21. Mai 1980 ist der Tag Mariä Himmelfahrt gesetzlicher Feiertag in den Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung. Gemäß Art. 1 Abs. 3 des Feiertagsgesetzes wird hiermit bekannnt gegeben, daß in den Gemeinden Hunderdorf, Neukirchen und Windberg lt. dem Ergebnis der letzten Volkszählung mehr katholische Einwohner ihren Wohnsitz hatten.
Der Tag Mariä Himmelfahrt ist somit in den Gemeinden Hundedorf, Neukirchen und Windberg gesetzlicher Feiertag.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 22.06.1984


Gemeinsame Bekanntmachung der Gemeinden Hundedorf, Neukirchen, Windberg
Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren

Die Gemeinde Hunderdorf, Neukirchen, Windberg erläßt auf Grund von Art. 23 Satz 1 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung folgende Satzung.
Allgemeines
§1
Organisation, Rechtsgrundlagen
(1) Die Freiwilligen Feuerwehren Hunderdorf, Steinburg, Gaishausen, Au vorm Wald, Neukirchen, Obermühlbach, Sparr und Windberg sind eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde.
Zur Gewinnung der notwendigen Anzahl von Feuerwehrdienstleistenden bedient sie sich der Unterstützung der Vereine Freiwillige Feuerwehr Hunderdorf, Steinburg, Gaishausen, Au vorm Wald, Freiwillige Feuerwehr Neukirchen, Obermühlbach, Sparr, Freiwillige Feuerwehr Windberg
(2) Rechtsgrundlage für die Freiwillige Feuerwehr, vor allem für die Rechte und Pflichten ihrer Feuerwehrdienstleistenden, sind das Bayerische Feuerwehrgesetz (BayFwG), die zu seiner Ausführung erlassenen Rechtsvorschriften und diese Satzung.
§2
Freiwillige Leistungen
(1) Die Freiwillige Feuerwehr kann aufgrund dieser Satzung besondere folgende freiwillige Leistungen erbringen:
1. Hilfeleistungen, die nicht zu den gesetzlichen Aufgaben der Feuerwehren gehören (z.B. – jeweils auf Antrag des Eigentümers oder Nutzungsberechtigten – das Stellen von Wachen nach dem Ende der Brandgefahr oder das Abräumen von Schadensstellen, soweit es nicht zur Abwehr weiterer Gefahren notwendig ist.
2. Überlassung von Gerät oder Material zum Gebrauch oder Verbrauch.
(2) Voraussetzung freiwilliger Leistungen ist, daß die Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben dadurch nicht beeinträchtigt wird. Auf die Gewährung freiwilliger Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.
(3) Über die Gewährung von Leistungen im Sinne von Absatz 1 Nrn. 1 und 2 entscheidet der Kommandant, soweit die Leistungen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Einsatz der Feuerwehr erbracht werden. Im übrigen entscheidet der Kommandant über Leistungen im Sinne dieser Vorschriften sowie über einzelne, nicht regelmäßig wiederkehrende Leistungen im Sinne von Absatz 1 Nrn. 2 nur, wenn ihm der erste Bürgermeister diese Befugnis übertragen hat; sonst entscheidet der erste Bürgermeister oder der Gemeinderat.
(4) Über den Anschluß von Privatfeuermeldern und Brand-Nebenmeldeanlagen Dritter an die ständig besetzte Feuerwehr-Einsatzzentrale und über die Übernahme von Alarmierungsaufgaben für andere Gemeinden entscheidet die Gemeinde im Rahmen von Verträgen.
Personal
§3
Wahl des Kommandanten
(1) Die Wahl des Kommandanten findet bei einer Dienstversammlung statt. Die Gemeinde lädt hierzu die Feuerwehrdienstleistenden mindestens zwei Wochen vor dem Wahltag ein.
(2) Der Bürgermeister oder ein Stellvertreter oder Beauftragter (Art. 39 GO) leitet die Wahl. Ihm stehen zwei von der Versammlung durch Zuruf bestimmte Beisitzer zur Seite. Werden mehr als zwei Personen durch Zuruf vorgeschlagen, findet eine Wahl zwischen den vorgeschlagenen Personen statt. Der Wahlleiter und die Beisitzer bilden den Wahlausschuß. Wer selbst Wahlbewerber ist, kann nicht Mitglied des Wahlausschusses sein. Der Wahlausschuß wird daher erst nach Abgabe der Wahlvorschläge gebildet.
(3) Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme. Stellvertretung ist nicht zulässig.
(4) Der Wahlleiter erläutert die Grundsätze des Wahlverfahrens.
1. Wahlvorschläge, Schriftlichkeit der Wahl
Die Wahlberechtigten schlagen wählbare Teilnehmer schriftlich oder durch Zuruf der Wahlversammlung zur Wahl vor. Der Wahlleiter nennt die Vorgeschlagenen und befragt sie, ob sie sich der Wahl stellen wollen. Die Vorschläge können mündlich begründet werden; über sie kann auch eine Aussprache stattfinden. Sie wird geschlossen, wenn keine Wortmeldungen mehr vorliegen oder wenn die Versammlung mit Mehrheit der Wahlberechtigten den Schluß der Aussprache beschließt.
Die Wahl wird schriftlich mit Stimmzetteln durchgeführt; diese dürfen kein äußerliches Kennzeichen tragen, das sie von den im gleichen Wahlgang verwendeten Stimmzetteln unterscheidet. Der Wahlleiter läßt auf die Stimmzettel die Namen der wählbaren und zur Kandidatur bereiten Bewerber setzen. Wird nur ein oder kein Bewerber zur Wahl vorgeschlagen, so wird die Wahl ohne Bindung an einen Bewerber durchgeführt.
2. Wahlgang, Stimmabgabe
Die Wahl ist geheim; die Möglichkeit geheimer Stimmabgabe ist vom Wahlleiter sicherzustellen. Gewählt wird durch Ankreuzen des im Stimmzettel angeführten Bewerbers. Steht nur ein Bewerber zur Wahl, so kann dadurch gewählt werden, daß der Wahlvorschlag in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise (z.B. mit „Ja“ oder „Nein“ oder mit Durchstreichen des Namens des Bewerbers) gekennzeichnet oder daß der Stimmzettel unverändert abgegeben wird. Wird der aufgeführte Bewerber durchgestrichen oder enthält der Stimmzettel keinen vorgeschlagenen Bewerber, so kann auch ein nicht zur Wahl vorgeschlagener wählbarer Feuerwehrdienstleistender durch handschriftliche Eintragung seines Namens gewählt werden.
Der Wahlberechtigte hat den ausgefüllten Stimmzettel zusammenzufalten und dem Wahlleiter oder dem von diesem bestimmten Beisitzer zu übergeben. Der Wahlausschuß prüft die Stimmberechtigung des Abstimmenden. Bei Bedarf hat die Gemeinde hierzu vor der Wahl eine Wählerliste anzulegen. Wird die Stimmberechtigung anerkannt, so ist der Stimmzettel in einen Behälter zu legen. Der Wahlausschuß prüft vor Beginn des Wahlgangs, ob der Behälter leer ist. Wird der Stimmberechtigung eines Anwesenden widersprochen, entscheidet der Wahlausschuß.
3. Feststellung des Wahlergebnisses, Losentscheid
Nach Abschluß der Wahl prüft der Wahlausschuß den Inhalt der Stimmzettel, zählt sie aus und stellt das Wahlergebnis fest. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Leere Stimmzettel sind ungültig, es sei denn, es stand nur ein Bewerber zur Wahl. Erhält kein Bewerber diese Mehrheit, so findet Stichwahl unter den zwei Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchste Stimmenzahl erhalten haben. Bei Stimmengleichheit von mehr als zwei Bewerbern entscheidet das Los darüber, wer in die Stichwahl kommt. Die Wahl wird auch wiederholt, wenn nur ein oder kein Bewerber zur Wahl vorgeschlagen war und kein Feuerwehrdienstleistender mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Bei der Stichwahl ist der Bewerber gewählt, der von den gültig abgegebenen Stimmen die höchste Stimmenzahl erhält. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das Los, das der Wahlleiter sofort nach Feststellung des Ergebnisses der Stichwahl in der Versammlung ziehen läßt.
4. Nach der Wahl befragt der Wahlleiter den Gewählten, ob er die Wahl annimmt. Lehnt er ab, ist die Wahl zu wiederholen.
(5) Der Wahlleiter läßt über die Wahl, die Feststellung des Wahlergebnisses und die Wahlannahme eine Niederschrift fertigen, die er und die Beisitzer unterzeichnen.
(6) Die Absätze 1 bis 5 gelten für die Wahl des Stellvertreters des Feuerwehrkommandanten entsprechend.
§4
Verpflichtung
Der Kommandant verpflichtet neu aufgenommene ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende durch Handschlag zur Erfüllung ihrer Pflichten nach den für die Feuerwehren geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Er soll ihnen eine Satzung für die Freiwillige Feuerwehr überreichen.
§5
Übertragung besonderer Aufgaben
Zur Erfüllung besonderer Aufgaben sind geeignete Feuerwehrdienstleistende zu bestellen (z.B. Jugendwart, Gerätewart). Für die Bestellung ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender ist der Kommandant zuständig.
§6
Persönliche Ausstattung
Die Feuerwehrdienstleistenden haben die empfangene persönliche Ausstattung pfleglich zu behandeln und nach dem Ausscheiden aus dem Feuerwehrdienst zurückzugeben. Für verlorengegangene oder durch außerdienstlichen Gebrauch beschädigte oder unbrauchbar gewordene Teile der Ausstattung kann die Gemeinde Ersatz verlangen.
§7
Anzeigepflichten bei Schäden
Feuerwehrdienstleistende haben dem Kommandanten unverzüglich zu melden:
– im Dienst erlittene (eigene) Körper- und Sachschäden
– Verluste oder Schäden an der persönlichen Ausstattung und der sonstigen Ausrüstung der Feuerwehr.
Soweit Ansprüche für oder gegen die Gemeinde in Frage kommen, hat der Kommandant die Meldung an die Gemeinde weiterzuleiten. Hat die Gemeinde nach § 1552 RVO und § 22 der Satzung des Bayerischen Gemeindeunfallversicherungsverbandes eine Unfallanzeige zu erstatten, so ist sie unverzüglich (bei Unfällen mit Todesfolge oder mit mehr als drei Verletzten sofort) zu unterrichten.
§8
Dienstverhinderung
Von der gesetzlichen Verpflichtung zur Leistung des Feuerwehrdienstes (Art. 6 Abs. 1 Satz 2 BayFwG) si d Feuerwehrdienst leistende nur befreit, soweit sie vorrangigen rechtlichen Pflichten nachkommen müssen oder dringende wirtschaftliche oder persönliche Gründe dies rechtfertigen. Für das Fernbleiben von Ausbildungsveranstaltungen in diesen Fällen haben sich Feuerwehrdienstleistende vor der Veranstaltung beim Kommandanten zu entschuldigen. Im übrigen haben Feuerwehrdienstleistende dem Kommandanten Mitteilung zu machen, wenn sie länger als fünf Wochen vom Wohnort abwesend oder durch andere Umstände an der Ausübung des Feuerwehrdienstes gehindert sein werden. Der Wegzug aus der Gemeinde ist in jedem Fall zu melden.
§ 9
Pflichtverletzungen
Der Kommandant kann Verletzungen von Dienstpflichten durch folgende Maßnahmen ahnden:
– mündlicher oder schriftlicher Verweis
– Androhung des Ausschlusses
– Ausschluß (Art. 6 Abs. 3 Satz 2 BayFwG, § 10 Abs. 2 dieser Satzung)
§ 10
Austritt und Ausschluß
(1) Der Austritt aus der Freiwilligen Feuerwehr ist dem Kommandanten gegenüber schriftlich zu erklären.
(2) Der Feuerwehrkommandant hat einem Feuerwehrdienstleistenden, den er gemäß Art. 6 Abs. 3 Satz 2 BayFwG wegen gröblicher Verletzung seiner Dienstpflichten vom Feuerwehrdienst ausschließen will, Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern.
Eine gröbliche Verletzung von Dienstpflichten ist insbesondere gegeben bei
– unehrenhaftem Verhalten im Dienst
– grobem Vergehen gegen Kameraden im Dienst
– fortgesetzter Nachlässigkeit oder Nichtbefolgen dienstlicher Anordnungen
– Trunkenheit im Dienst
– Aufhetzen zum Nichtbeachten von Anordnungen
– dienstwidriger Benutzung oder mutwilliger Beschädigung von Dienstkleidung, Geräten und sonstigen Ausrüstungsgegenständen der Feuerwehr.
Der Feuerwehrkommandant hat dem Ausgeschlossenen den Ausschluß schriftlich zu erklären.
Besondere Pflichten des Kommandanten
§ 11
Dienst- und Ausbildungsplan
(1) Der Kommandant stellt jährlich (wenn nötig auch für kürzere Zeiträume) einen Dienst- und Ausbildungsplan auf. In dem Plan ist für jeden Monat mindestens eine Übung oder ein Unterricht vorzusehen. Zu den Übungen können auch geeignete Sportveranstaltungen der Feuerwehr gehören.
(2) Der Dienst- und Ausbildungsplan ist der Gemeinde vorzulegen.
§ 12
Dienstreisen
Der Kommandant hat dafür zu sorgen, daß vor Dienstreisen von Feuerwehrdienstleistenden die Genehmigung der Gemeinde eingeholt wird (vgl. auch Art. 8 Abs. 1 Satz 3 BayFwG). Er hat auch für seine Dienstreisen die Genehmigung der Gemeinde einzuholen.
§ 13
Jahresbericht
(1) Der Kommandant unterrichtet die Gemeinde zum Ende des Kalenderjahres über den Personalstand der Freiwilligen Feuerwehr. Neu eingetretene oder aus dem Feuerwehrdienst ausgeschiedene Mitglieder sind namentlich mitzuteilen. In dem Bericht ist die Anzahl der Mannschafts- und Führungsdienstgrade und der Feuerwehrdienstleistenden anzugeben, die über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten (vgl. Art. 11 Abs. 1 Satz 2 BayFwG). Soweit die Gemeinde nicht über einzelne Einsätze unterrichtet wird, ist im Jahresbericht auch eine Obersicht über die Einsätze des abgelaufenen Jahres zu geben.
(2) Die Unterrichtungspflichten gemäß Art. 6 Abs. 3 Satz 2 BayFwG, § 7 Satz 2 und § 11 Abs. 2 dieser Satzung bleiben unberührt.
IV.
§ 14
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Für die Gemeinde Hunderdorf:
Hunderdorf, den 19.10.1983
Härtenberger
1. Bürgermeister
Für die Gemeinde Neukirchen
Hunderdorf, den 24.11.1983
Lobmeier
1. Bürgermeister
Für die Gemeinde Windberg
Hunderdorf, den 14.2.1984
Kleikamp
1. Bürgermeister
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 22.06.1984


Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
Die Gemeinde Hunderdorf erläßt aufgrund der Art. 20 a, 23, 32, 33, 34, 35, 40, 41, 95 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende
SATZUNG
§ 1
Zusammensetzung des Gemeinderats
Der Gemeinrat besteht aus dem ehrenamtlichen ersten Bürgermeister, 14 ehrenamtlichen Mitgliedern.
§ 2
Ausschüsse
(1) Der Gemeinderat bestellt zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben folgende ständige Ausschüsse:
d) den Bauausschuß, bestehend aus dem 1. Bürgermeister als Vorsitzenden und 6 ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern
f) den Rechnungsprüfungsausschuß bestehend aus dem GR Breu als Vorsitzenden und 4 weiteren Mitgliedern des Gemeinderats.
(2) Die Ausschüsse sind vorberatend tätig, soweit der Gemeinderat selbst zur Entscheidung zuständig ist (§§ 2 und 3 der Geschäftsordnung). Im übrigen beschließen sie an Stelle des Gemeinderats (beschließende Ausschüsse).
(3) Das Aufgabengebiet der Ausschüsse im einzelnen ergibt sich aus der Geschäftsordnung (§ 7 Abs. 2 und § 8), soweit es nicht durch gesetzliche Bestimmungen festgelegt ist.
§ 3
Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder;
Entschädigung
(1) Die Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erstreckt sich auf die Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse. Außerdem können einzelnen Mitgliedern besondere Verwaltungs- und Überwachungsbefugnisse nach näherer Vorschrift der Geschäftsordnung (§ 4 Abs. 3 und 4) übertragen werden.
(2) Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit als Entschädigung ein Sitzungsgeld von je 10,– DM für die notwendige Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderats oder eines Ausschusses.
(3) Gemeinderatsmitglieder, die Arbeiter oder Angestellte sind, haben außerdem Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen Verdienstausfalls. Selbständig Tätige erhalten eine Pauschalentschädigung von 10,– DM je volle Stunde für den Verdienstausfall, der durch Zeitversäumnis in ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden ist. Sonstigen Gemeinderatsmitgliedern, denen im beruflichen oder häuslichen Bereich ein Nachteil entsteht, der in der Regel nur durch das Nachholen versäumter Arbeit oder die Inanspruchnahme einer Hilfskraft ausgeglichen werden kann, erhalten eine Pauschalentschädigung von 10,– DM je volle Stunde. Die Ersatzleistungen nach diesem Absatz werden nur auf Antrag gewährt.
(4) Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für auswärtige Tätigkeit Reisekosten und Tagegelder nach den Sätzen der Stufe A des Bayerischen Reisekostengesetzes.
(5) Die Absätze 2 bis 4 gelten für den Ortssprecher (vgl. § 16 der Geschäftsordnung) entsprechend.
§ 4
Erster Bürgermeister
Der erste Bürgermeister ist Vorsitzender des Gemeinderats und Leiter der Gemeindeverwaltung (Art. 36, 37 GO). Er ist Ehrenbeamter.
§ 5
Stellvertretung des ersten Bürgermeisters
(1) Der erste Bürgermeister wird im Fall seiner Verhinderung durch den zweiten Bürgermeister, — sofern auch dieser verhindert ist, durch den dritten Bürgermeister — vertreten (Art. 39 Abs. 1 Satz 1 GO).
(2) Der zweite — dritte — Bürgermeister ist Ehrenbeamter.
§ 7
Inkrafttreten
Die Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Hunderdorf, den 11.5.1984
Weinzierl
1. Bürgermeister
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 22.06.1984


Gemeinde Hunderdorf gratuliert
Anna Hirtreiter 80 Jahre

Ihr achtzigstes Wiegenfest konnte am Freitag Anna Hirtreiter aus Hunderdorf, Quellenweg, feiern. Im Namen der Gemeinde und des Gemeinderates gratulierte Bürgermeister Egon Weinzierl der Jubilarin recht herzlich und wünschte noch viele gesunde Lebensjahre. Weinzierl überreichte einen Geschenkkorb. Für den Pfarrgemeinderat und Pfarrer Högner übermittelte Martha Hofmann die besten Gratulationswünsche und ein Geburtstagspräsent.
Anna Hirtreiter, eine geborene Rath, erblickte am 1.6.1904 in Hunderdorf das Licht der Welt. Im Jahre 1923 hatte sie in Hunderdorf Otto Hirtreiter zum Standesamt geführt. Der Ehe entstammen vier Kinder. Neben den Kindern konnten der Oma bzw. Uroma auch vier Enkel und ein Urenkel alles Gute wünschen.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 22.06.1984


Katharina Geiger feierte 80igsten Geburtstag
Katharina Geiger, wohnhaft in Hunderdorf, Windberger Straße, konnte am Pfingstmontag ihren achtzigsten Geburtstag feiern. Im Namen der Gemeinde Hunderdorf überbrachte Bürgermeister Egon Weinzierl die besten Glückwünsche und einen Geschenkkorb. Als Gratulanten neben den vielen Verwandten und Bekannten stellte sich auch Pfarrgemeinderatsvorsitzender Helmut Piening ein, der im Namen der Pfarrei Windberg und Pfarrer Ephrem alles Gute wünschte und ein Präsent überreichte. Martha Hofmann gratulierte für die Pfarrei Hunderdorf und wartete ebenso mit einem Geburtstagsgeschenk auf.
Katharina Geiger, eine geborene Bugl, erblickte in Hunderdorf das Licht der Welt. Im Jahre 1922 hatte sie mit Wolfgang Geiger in Hunderdorf den Bund der Ehe geschlossen. Der Ehe entstammen zwei Kinder. Der Ehemann verschied leider allzufrüh im Jahre 1942. So war Katharina Geiger mit den Kindern auf sich allein gestellt und hat hart arbeiten müssen, um die kleine Landwirtschaft zu bewirtschaften und das Auskommen zu sichern. Weiterhin hatte Frau Geiger einen Pflegesohn angenommen.
Zum Ehrentag konnten der noch rüstigen Oma bzw. Uroma auch fünf Enkel und zwei Urenkel gratulieren. Auch im Alter ist Katharina Geiger „noch jung geblieben“; sie verrichtet noch gern verschiedene Arbeiten im Haus und Anwesen. Besonders gern liest die Jubilarin, wobei sie auch eine eifrige Leserin der Heimatzeitung ist.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 22.06.1984


Erste Flurbereinigungsstraße begonnen
Die angeordnete Flurbereinigung Windberg zeigt erste positive Auswirkungen. Am Mittwoch wurde mit dem Straßenbau Oberbucha – Irensfelden im Bereich Oberbucha / Haimerlhof begonnen. Somit ist im Zuge der Flurbereinigung die erste Straßenausbaumaßnahme in Angriff genommen worden. Der Schwerpunkt der Flurbereinigung Windberg soll auf dem zügigen Ausbau des großen noch nicht ausgebauten Wegenetzes im Gemeindebereich liegen.
Die Gemeindeverbindungsstraße Oberbucha-Irensfelden wird in einer Breite von 4,5 m ausgebaut. Die Ausbaustrecke beziffert sich auf 1.750 km. Die Kosten sind mit rund 667.000,– DM veranschlagt. Die Hauptfinanzierung erfolgt über Flurbereinigungsmittel. Die Gemeinde Windberg hat eine Kostenbeteiligung von rund 288.000 DM zu erbringen. Zu diesem Anteilsbetrag kann die Gemeinde mit einem Kfz.-Mittelzuschuß des Landratsamtes in Höhe von 200.200,– DM rechnen.
Die Straßenbaumaßnahme soll im heurigen Jahr abgeschlossen werden.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 22.06.1984


Stephan Kraus , neuer niederb. Rekordhalter
Der beim LC Tanne im SV Hunderdorf aktive Sportler Stephan Kraus konnte seine Leistung im Hochsprung am Pfingstsonntag in Wien um 16 cm auf 2,16 m erhöhen. Mit dieser Höhe ist er niederbayerischer Rekordhalter und löst Ronny Noribadi von LG Paussau mit 2,15 m ab, der den Titel seit 27.5.1979 hielt. Zugleich hat Stephan Kraus mit dieser Höhe von 2,16 m mit dem bayerischen Rekordhalter Eduard Segerer vom TSV Gilching-Argelsried, der den Rekord seit 20.9.1981 hält, gleichgezogen. Diese Höhe ist zugleich auch deutscher Rekord 1984 dar17 und 18jährigen männlichen Jugend A.
Sportverein und LC Tanne freuen sich mit dem erfolgreichen Sportler und beglückwünschen ihn zu dieser großartigen Leistung. Stephan Kraus ist aus der aktiven eigenen Jugendarbeit des LC Tanne hervorgegangen und gehört seit einem Jahr auch dem bayerischen Leichtathletikkader an, ebenso wurde er in den deutschen Kader berufen.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 22.06.1984


Laienspielgruppe Lintach- Hunderdorf
Erfolg, Kameradschaft und ein soziales Herz

Im Rahmen einer Theaterabschlußfeier der Laienspielgruppe Lintach-Hunderdorf übergab Spielersprecher Alfons Bugl an die Kindergartenleiterin Roswitha Häringer den stattlichen Reinerlösbetrag von 1.550,– DM aus den sechs Theatervorstellungen „Einmal Hiebe, dreimal Liebe“. Verschiedene Redner bekräftigten, daß der großartige Erfolg und das gekonnte Laienspiel insbesondere zurückzuführen sei auf das Engagement von Regisseur Alois Winter, Inspizient und Stammtischvorstand Hans Achatz, die talentierten Spielerinnen und Spieler sowie der guten Kameradschaft untereinander.
Zu der kürzlich im Gasthaus Plötz-Schlecht in Großlintach stattgefundenen Theaterabschlußfeier hieß Stammtischvorstand Hans Achatz insbesondere Spielleiter Alois Winter und die Hunderdorfer Kindergartenleiterin Roswitha Häringer neben der Laienspielgruppe und den Mithelfenden willkommen. Achatz berichtete sodann über den Gesamteinnahmebetrag und die Ausgaben insbesondere für die neue Bühne. Als Reinerlös seien 1.550 DM verblieben. Die Spielgruppe hatte entschieden, den Betrag sozialen Zwecken zuzuführen, nämlich an den Kindergarten Hunderdorf. Hans Achatz erläuterte kurz den Bühnenneubau und dankte verschiedenen Firmen für Sachspenden und den Stammtischkameraden für die Mithilfe beim Bühnenbau. Ohne diese tatkräftige Unterstützung und Mitarbeit in vielen freiwilligen Arbeitsstunden, in denen fleißig Hand angelegt wurde, wäre es unmöglich gewesen, die neue Bühne herzustellen. Der abschließende Dank von Vorstand Achatz galt den engagierten Laienspielern mit Regisseur Alois Winter, allen Mithelfern und den Geschwistern Dieter und Bettina Hecht für die musikalische Umrahmung der jeweiligen Theatervorstellung.
Alois Winter stellte in seinem Resümee fest: „Der sagenhafte Erfolg sei in erster Linie auf die Spielerinnen und Spieler zurückzuführen, denn sie hätten Naturtalent mitgebracht“. Winter betonte, die Mitwirkenden haben großartige Leistungen erbracht. Der Erfolg der Spielgruppe, so Winter, sei nur möglich gewesen, weil großes Engagement von Vorstand und Inspizient Hans Achatz, vom Gasthaus Plötz-Schlecht und Bühnenmeister Bertl Riedl aufgebracht wurde. Winter versicherte, die Laienspielgruppe des Stammtisches Lintach-Hunderdorf wolle bald wieder ein urwüchsig fröhliches Volksstück spielen, wobei nach seinen Vorstellungen und Ideen die Aufführungen „Die Ledigensteuer“ wieder erstklassig werden sollen. Mit einem herzlichen „Vergelt’s Gott“ und der Feststellung „es war sagenhaft, was im Teamwerk geleistet wurde“ schloß Regisseur Winter seine Ausführungen.
Spielersprecher Alfons Bugl führte insbesondere den Erfolg zurück auf das kameradschaftliche Verhältnis untereinander, wobei

Das Bild zeigt Spielersprecher Alfons Bugl bei der Überreichung des Spendenbetrages a.an die Kindergartenleiterin Roswith UAa Häringer, daneben Regisseur Alois Winter u Vorstand u. Inspizient Hans Achatz (r.) und 2. Vorstand Reinhard Korte.

insbesondere auch die erstmalig Mitwirkenden sich nahtlos einreihten und mitzogen. Bugl konstatierte, Alois Winter habe mustergültig Regie geführt und seinen Leistungen sei in erster Linie der Erfolg des Laienspiels zu verdanken. Alfons Bugl war es vorbehalten, sodann den stattlichen Reinerlösbetrag in Höhe von 1.550 DM offiziell an die Kindergartenleiterin Roswitha Häringer zu übergeben. Häringer stellte heraus, daß man den Spendenbetrag im Kindergarten gut gebrauchen könne und damit ein Indianerzelt aus Holz beschafft werde. Die Kindergartenleiterin dankte abschließend im Namen des Kindergartens und der Kinder für die großzügige, beachtliche Spende.
Oberstudienrat Kurt Hien, der für die ausgezeichnete Pressearbeit in der Tageszeitung sorgte, reihte sich in den Sprecherreigen ein und bekräftigte, das Zweigespann Achatz – Winter habe Hervorragendes zu Wege gebracht. Die Theateraufführungen seien lebhafte Vorstellungen gewesen, spannend von der ersten bis zur letzten Szene, ein Stück mit vielen gleichen Höhepunkten. Das gekonnte Laienspiel sei auch eine Empfehlung für anderweitige Auftritte, meinte Hien, der abschließend mit den Worten „Macht’s bald wieder gutes Theater“ vielen Theaterfreunden aus dem Herzen sprach.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 22.06.1984


Versammlung der Jagdgenossenschaft Steinburg
Die Versammlung der Jagdgenossenschaft Steinburg hat am 31. März 1984 eine Satzung beschlossen; die Satzung ist vom Landratsamt Straubing-Bogen — untere Jagdbehörde — am 4. Juni 1984 genehmigt worden.
Die Satzung kann für die Dauer von zwei Wochen in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf eingesehen werden.
Anschließend liegt sie beim Jagdvorsteher zur Einsicht auf.
Jagdgenossenschaft Steinburg
Schötz Max
Jagdvorsteher
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 22.06.1984


Versammlung der Jagdgenossenschaft Gaishausen
Die Versammlung der Jagdgenossenschaft Gaishausen hat am 26. März 1984 eine Satzung beschlossen; die Satzung ist vom Landratsamt Straubing. Bogen – untere Jagdbehörde – am 24. Mai 1984 genehmigt worden. Die Satzung kann für die Dauer von zwei Wochen in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf eingesehen werden.
Anschließend liegt sie beim Jagdvorsteher zur Einsicht auf.
Jagdgenossenschaft Gaishausen
Karl Schneider
Jagdvorsteher
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 22.06.1984


VdK-Ausflug in die Chiemgauerberge
Der diesjährige Tagesausflug des VdK-Ortsverbandes Hunderdorf/Windberg, ist für Sonntag, dem 1. Juli nach Oberbayern eingeplant. Die Busreise geht über Landau — Eggenfelden nach Altötting, wo eine kurze Rast stattfindet. Anschließend geht die Fahrt weiter Richtung Chiemgau, vorbei an Trostberg – Siegsdorf, zum schönen Ort Ruhpolding. Mit dem Bus wird auf die Steinbergalm zum Mittagessen gefahren. Dort können kleine Spaziergänge unternommen werden, bevor es mit einer herrlichen Panoramafahrt auf der „Deutschen Alpenstraße“ zum malerisch gelegenen Luftkurort Reit im Winkl geht. Bei entsprechend verfügbarer Zeit soll auch in Stock bei Prien am Chiemsee eine Rast eingelegt werden. Nach diesem umfangreichen Programm und den vielen Eindrücken steuern die Ausflügler über Endorf – Wasserburg – Landshut wieder die heimatlichen Gefilde an.
Anmeldung zu dieser Fahrt bei VdK-Kassiererin Anna Heilmann, Friedenstr. 12, Hunderdorf, Telefon 2763, beziehungsweise bei der Vorstandschaft. Mit Entrichtung des Fahrgeldes wird zugleich der Sitzplatz reserviert. Die Busfahrt von Ruhpolding zur über 1100 m hohen Steinberg-Alm ist im Fahrpreis enthalten.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 22.06.1984


Termin für neue Personalausweise verschoben
Der geplante Termin für die Einführung fälschungssicherer Personalausweise wird nach Mitteilung des Bundesministeriums des Innern auf Sommer 1985 verschoben. Das Bundespersonalausweisgesetz soll noch einmal an den datenschutzrechtlichen Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts zur Volkszählung gemessen werden. Vor allem ist die Frage zu klären, ob die maschinelle Lesbarkeit des Ausweises im Gesetz geregelt werden muß.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 22.06.1984


Ratschläge für den Kauf von Behindertenwaren
Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung hat ein Faltblatt herausgebracht, das Ratschläge enthält, wie man die Behinderten- und Blindenwaren richtig kauft und damit dem Mißbrauch durch „Geschäftemacher mit dem Mitleid“ entgegenwirkt. Das Faltblatt kann beim Landesversorgungsamt Bayern, Pilgersheimer Str. 20, 8000 München 90. Telefon: 089/6218 (1) 234 angefordert werden.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 22.06.1984


Hunderdorf. Seniorenclub: Heute, Montag, 14 Uhr, Seniorennachmittag im Gasthaus Baier-Edbauer.
Quelle: Bogener Zeitung, 25.06.1984


Kaffeefahrt der Altenclubs
Bogen/Hunderdorf.
Die evangelischen Altenclubs Bogen und Hunderdorf veranstalten am Donnerstag, 5. Juli, eine gemeinsame Kaffeefahrt zum „Reblinger Hof“ bei Bernried. Neben dem Kaffeetrinken sind auch Möglichkeiten gegeben zum Spazierengehen und zu Gesprächen. Folgende Zusteigernöglichkeiten und Abfahrtszeiten sind vorgesehen: Steinburg (Bus Berger) 13.50 Uhr; Gaishausen 14 Uhr; Hunderdorf (Schulhof) 14.15 Uhr; Furth (Raiffeisen) 14,15 Uhr; Bogen (Ecke Ludmillastraße) 14.30 Uhr; Gaißing (Haltestelle) 14.40 Uhr; Loham 14.30 Uhr; Niederwinkling (Weinberg) 14,40 Uhr; Schwarzach (Marktplatz) 14.50 Uhr. Anmeldungen werden baldmöglichst erbeten an das evangelische Pfarramt Bogen, Ludmillastraße 7, Telefon 09422/1243 oder an Diakon Schrank, Hunderdorf, Fichtenstraße 28, Telefon 09422/3064.
Quelle: Bogener Zeitung, 26.06.1984


Nur der Festausklang war verregnet
Steinburg.
Selbst das schlechte Sonntagswetter ließ den Zustrom zum Ausklang der Steinburger Kirchweih nicht ganz abreißen. Der Auftakt zum eigentlichen Kirchweihfest begann mit dem traditionellen Gottesdienst, den Hunderdorfs Pfarrer Anton Högner mit der Bevölkerung in Steinburg feierte. Am Freitag, zum Tag der Betriebe und am Samstag, zum Tag der Vereine und Gemeinden, hieß der Schirmherr der Veranstaltung, 1. Bürgermeister Egon Weinzierl (Gemeinde Hunderdorf), die Betriebe, Vereine, Bürgermeisterkollegen, die Mitglieder der Verwaltung, die ABM-Kräfte und Gäste aus nah und fern herzlich im Bierzelt willkommen. Weinzierls besonderer Gruß galt Verwaltungsgemeinschaftsvorsitzenden Heinrich Lobmeier, Altbürgermeister Karl Härtenberger, 2. Bürgermeister Johann Feldmeier, die mit ihren Frauen erschienen waren und dem Gemeinderat Hunderdorf. Sowohl die Kapelle „Early Birds“, als auch das „Englmeier-Sextett“ erhielten für mitreißendes Spiel viel Beifall. Nachwuchsstar Martina trat mit einigen Liedern erstmals in Steinburg vor das Publikum.
Quelle: Bogener Zeitung, 26.06.1984


Windberg. Pfarrgemeinde: Freitag, 29. 6., 19.30 Uhr, im Gasthaus Hilmer, Irensfelden, Pfarrversammlung ’84, Bericht des Pfarrgemeinderates und der Kirchenverwaltung, anschließend Diskussion.
Quelle: Bogener Zeitung, 28.06.1984

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