1934# 04-06

Windberg. (Todesfall.) Heute Abend hatte eine von der alten Garde, der Austragswagnermeister der Josef Wirth dahier die Augen zum ewigen Schlummer geschlossen. Der Wagnervater, der ein Alter von 78 Jahren erreichte, war noch ein Mann von altem Schrot und Korn, ein fleißiger und Strebsamer Geschäftsmann, der in der ganzen Gemeinde und auch in der ganzen Umgebung großes Ansehen genoß. Die Angehörigen verlieren in dem Heimgegangenen, der bis in sein hohes Alter hinein immer eine offene, milde Hand hatte, einen liebevollen herzensguten Vater. Möge Herr Wagner, dessen Erdendasein ausgefüllt war mit Arbeit, im Grabe die wohlverdiente Ruhe finden. Den Hinterbliebenen unser herzlichstes Beileid.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 03.04.1934


Windberg, 3. April. (Beerdigung.) Am Karsamstag fand die Beerdigung der Landwirtsfrau Decker von Irensfelden statt. Die verblichene, die nach kurzer Krankheit gestorben war, hatte ein Alter von 45 Jahren erreicht. Sie erfreute sich überall größter Beliebtheit und hatte vor allen für die Armen einen eine offene Hand. Der Gatte und vier unmündige Kinder trauern um die so schnell dahin geschiedene Gattin und Mutter. R. I. P.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 03.04.1934


Hunderdorf, 1. April (Exerzitien.) An den Kartagen fanden dahier Exerzitien für Männer statt, die heute früh mit einer Generalkommunion ihren Abschluß fanden. Es war überaus erbauend, als 200 Männer in schönster Ordnung zum Tisch des Herrn schritten. Die neun Vorträge wurden vom einen Hochw. Herrn Kapuzinerpater aus Regensburg gehalten.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 03.04.1934


Rammersberg, 3. April. (Straßenbau) Nach langen Bemühungen ist es nunmehr gelungen, daß eine neue breite Straße durch das Dorf bis zur Gemeindemarkung Oberalteich gebaut wird. Dank gebührt in dieser Hinsicht vor allem Herrn 1. Bürgermeister Fendl von Gaishausen für seine Bemühungen. Der Straßenbau geht bereits seinem Ende entgegen. Die Arbeiten wurden von den Arbeitslosen der Gemeinde Gaishausen ausgeführt. Die Straße führt zwar über einen steinigen Bergabhang und weist viele Kurven auf, ist aber doch schön und modern gebaut und gut fahrbar.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 04.04.1934


Todes-Anzeige
Heute morgen um 7 Uhr ist unser lieber, seelenguter Vater
Herr Leopold Klein
Musikmeister von Thananger

friedlich und ruhig nach öfterem Empfang der hl. Sterbsakramente im Alter von 62 Jahren für immer von uns gegangen.
Die tieftrauernden Kinder
Thananger,
Haibach, Burglengenfeld, München, Kronberg i. Taunus, den 4. April 1934.
Die Beerdigung findet mit feierlicher Aussegnung vom Trauerhause aus am Freitag, den 6. April vormittags 9 Uhr mit darauffolgenden Gottesdiensten in Hunderdorf statt.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 04.04.1934


Hunderdorf, 4. April. (Wegen Brandstiftung verhaftet?) Zu unserer Meldung in Nr. 72 ist noch zu berichten, daß der Brandleider nicht Daffenbork sondern Davenport hieß. Der jetzige Besitzer ist Heinrich Strauß, nicht Johann Strauß. Der Brandfall war im November 1932. Ob der Verdacht gegen Josef Gierl von Böhmhöfen aufrecht erhalten werden kann, muß die Untersuchung ergeben.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 05.04.1934


Hunderdorf, 9. April. (Beerdigung.) Unter überaus großer Beteiligung von nah undfern wurde am Freitag der weit und breit bekannte und beliebte Musikmeister Leopold Klein von Thananger zu Grabe getragen. Der Verstorbene bekleidete vor dem Weltkrieg 10 Jahre lang mit größter Pflichterfüllung das Ehrenamt eines Waffenrates, 40 Jahre widmete er sich dem kath. Kirchenchören, in letzter Zeit vor allen seiner Pfarrkirche Hunderdorf. Der Verstorbene war eine geistig sehr hoch stehender Mann und edler, ruhiger Charakter. Acht Kinder betrauern den Heimgang des herzensguten, lieben Vaters. Möge ihm die Erde leicht sein.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 05.04.1934


Ein schwerer Verkehrsunfall
Ein Toter, ein Schwerverletzter.
Steinburg,
11. April. In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch kurz nach 1 Uhr früh ereignete sich auf den Bezirksstraße Neukirchen – Steinburg ein schwerer Motorradunfall. Der Brauereibesitzerssohn Heinrich Berger von Steinburg fuhr mit dem Motorrad von Haggn kommend auf das Langholzfuhrwerk des Anton Wanninger von Obermühlbach auf. Der Anprall war so stark, daß Berger auf der Stelle getötet wurde. Allen Anschein nach wurde er vom Motorrad auf das Holzfuhrwerk aufgeschleudert. Mit zertrümmerte Hirnschale und einem schweren Schädelbruch sowie verschiedenen anderen Verletzungen blieb Berger tot liegen. Der Beifahrer, der Dienstknecht des Berger, Schwarzensteiner, wurde auf die Straße geschleudert und schwer verletzt, er war zunächst bewußtlos. Sein Gesicht bot eine blutende Masse. Auch er hat einen schweren Schädelbruch erlitten. Er wurde in das Krankenhaus Bogen eingeliefert.
Berger hat allen Anschein nach das Langholzfuhrwerk wegen des starken Nebels nicht gesehen, obwohl es beleuchtet war. Kleinere Knochensplitter, Blut und Gehirnteile fand man noch in den Rundhölzern eingekeilt. Das Fuhrwerk wurde beschlagnahmt und nach Bogen geführt. Merkwürdig ist, dass der Fuhrmann des Blockholzwagens von dem Unfall, der sich in rasender Eile zugetragen haben muss, nichts merkte und erst durch die nachkommende Gendarmerie und den Arzt vom Unfall Kenntnis erhielt. Herr Dr. Koller von Bogen leistete die erste Hilfe. Eine etwaige Schuldfrage muß die Untersuchung, die die Gendarmerie Haggn und Bogen sofort eingeleiteten, klären.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 11.04.1934


Todesanzeige
Nach Gottes heiligem Willen verschied heute Nacht infolge Unglücksfalles unser innigstgeliebter Sohn und Bruder
Herr Heinrich Berger
Brauereibesitzerssohn von Steinburg

im Alter von 32 Jahren. Um stilles Beileid bitten:
Die tieftrauernd. Eltern Joh. u. Rosalie Berger
nebst Geschwistern und übriger Verwandtschaft
Steinburg, Rain, Irlbach, Freyung, Pöring, Straubing, Haid, Hankofen, Landau, den 11. April 1934
Die Beerdigung findet statt am Freitag, 13. April vormittags 9 Uhr vom Hause aus in Hunderdorf mit darauffolgenden Gottesdiensten.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 11.04.1934


Hunderdorf, 13. April. (Beerdigung.) Erschüttert von den tragischen Unfall des Brauereibesitzerssohnes Heinrich Berger von Steinburg waren nicht nur seine Angehörigen, sondern auch eine weiter Kreis von Freunden und Bekannten. Es ist heute noch unverständlich, wie sich der Unglücksfall abspielen konnte. Heute fand nun dahier die Beisetzung der Leiche statt. Eine fast endloser Leichenzug bewegte sich dem Friedhofe zu. Voran der Vet.- und Kriegerverein Hunderdorf mit Musik, dann die freiwilligen Feuerwehren Neukirchen, Hunderdorf, Steinburg und Gaishausen sowie der Gemeinderat Steinburg. Dem Sarge folgte außer den Angehörigen und Verwandten eine große Zahl Leidtragender. H. H. Pfarrer Betthausen wies in seiner Leichenrede darauf hin, daß die Technik heute wohl die größten Errungenschaften aufzuweisen habe, um aber andererseits für die Menschheit große Gefahren in sich berge. Frisch und gesund ist der eben Beerdigte von zuhause fort, ohne zu denken, daß er nicht mehr lebend zurückkomme. Deshalb, so mahnte der H. H. Offiziator, seid stets auf den Tod bedacht. Nach der Leichenrede betete der Vorstand des Veteranen- und Kriegervereins Hunderdorf für seinen verstorbenen Kameraden ein Vaterunser vor, das von sämtlichen Teilnehmer nach gebetet wurde. Herr Bürgermeister Lipp von Steinburg legte Namens des Gemeinderats Steinburg einen Kranz am Grabe seines Gemeinderatsmitgliedes nieder und betete ebenfalls ein Vaterunser. Der Vorstand der Freiw. Feuerwehr Steinburg-Au legte unter ehrenden Worten einen Kranz am Grabe wieder. Mit Heinrich Berger ist ein allseits geachteter, liebenswürdiger und stets hilfsbereiter Mensch von uns geschieden. In allernächster Zeit wollte er sich verheiraten. Gott hat es aber anders gefügt. Der Verblichene erreicht die ein Alter von 32 Jahren. Möge ihm Gott ein gnädiger Richter sein.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 14.04.1934


An sämtliche Ortspolizeibehörden und Gemeindegendarmeriestationen.
Beitreibung der Bezirksumlagen betr.

Der Bezirkstag hat beschlossen, für die Gemeinden Bärnzell, Gschwendt, Ascha, Steinburg, Neukirchen, Obermühlbach, Au v. W., Gaishausen, Mitterfels, Haibach, Elisabethszell, Haselbach, Konzell, Gossersdorf, Rattiszell und Stallwang einen eigenen Vollstreckungsbeamten zur Beitreibung der Bezirksumlagen in der Person des Vollstreckungsbeamten Wackerbauer vom Amtsgericht Bogen aufzustellen. Die Aufstellung gilt bis zum 30. 9.34.
Die sämtlichen Ortspolizeibehörden werden angewiesen, dem Vollstreckungsbeamten in seiner amtlichen Tätigkeit, die sofort aufgenommen wird, jede Unterstützung zu gewähren.
Die Ortspolizeibehörden haben gegenwärtiges Ausschreiben sofort ortsüblich bekannt zu geben.
Bogen, dem 12. April 1934.
Quelle: Amts-Blatt des Bezirksamtes Bogen, Nr. 13, 14. April 1934


An die Gemeindebehörden.
Bezug des „Völkischen Beobachters“ durch die Gemeinden betr.
Auf die Bek. des Staatsmin. d. Innern und der Staatskanzlei vom 21. 3. 34 Nr. 3061 a 2 über den Bezug des „Völkischen Beobachters“ durch die Gemeinden (Staatsanz. Nr. 68) wird zu Beachtung hingewiesen.
Bogen, den 29. März 1934.
Quelle: Amts-Blatt des Bezirksamtes Bogen, Nr. 13, 14. April 1934


Nr. 801.
Bekanntmachung.
Sammelkörung 1934 betr.

Nachstehend folgt die Bekanntgabe der Termine der Sammelkörungen im Bezirk Bogen für 1934. Es wurde 1 Kördistrikt für den gesamten Bezirk gebildet, der 14 Körorte umfaßt.
Mitglieder des Körausschusses sind
Bezirkstierarzt, ORV. Dr. Propst als Vorsitzender,
Brauereibesitzer Ludwig Deindl in Schwarzach als Vertreter des Bezirkstags,
Ersatzmann: Roider in Bucha, Gde. Schwarzach,
Kreisfachberater Kienberger in Ried, Gde. Landorf als berufsständiges Mitglied,
Ersatzmann: Ludwig Hilmer in Obermenach, Gde. Oberalteich.
1. …
2. Sammelkörort: Bogen
Tag und Stunde der Körung: Mittwoch, 23. Mai 8 Uhr

für die Gemeinden Bogen, Oberalteich, Bogenberg, z. T. Pfelling.
Sammelkörort: Hunderdorf
Tag und Stunde der Körung: Mittwoch, 23. Mai 1 Uhr

für die Gemeinden Hunderdorf, Windberg, Au v. W., Gaishausen und Steinburg.
3. …
Bogen, den 11. April 1934.
Quelle: Amts-Blatt des Bezirksamtes Bogen, Nr. 13, 14. April 1934


Hunderdorf, 17. April (Versammlung.) Am Sonntag fand im Gasthaus Sandbiller eine NS. Frauenschaftsversammlung statt, die gut besucht war und sich mit der Neubesetzung der Stelle der Ortsgruppenleiterin befaßte. Frau Elisabeth Stefan konnte schließlich zur Annahme des Postens bestimmt werden.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 17.04.1934


Hunderdorf, 18. April. (Eiersammelstellen) Zum Aufkauf von Eiern sind für die Gemeinde Hunderdorf bestimmt: Alois Frankenberger, Kaufmann und Bürgermeister, und Alfons Steckler, Kaufmann und Sattlermeister, beide in Hunderdorf. Für die Gemeinde Gaishausen ist bestimmt: Alois Bäumer, Händler in Weinberg. Die Finanzierung geht durch den Spar- und Darlehenskassenverein Hunderdorf.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 19.04.1934


Steinburg, 19. April (Außer Lebensgefahr) Der bei dem Verkehrsunfall hier schwer verunglückte Beifahrer des tödlich verunglückten Brauereibesitzerssohnes Berger, Josef Schwarzensteiner, befindet sich nunmehr außer Lebensgefahr. Bekanntlich wurde Schwarzensteiner seinerzeit ins Bogener Krankenhaus eingeliefert.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 19.04.1934


Hunderdorf, 21. April. (Trauung.) Am kommenden Dienstag, 24. April findet in unserer Pfarrkirche die Trauung des Brautpaares Josef Schaubeck, Musiker vom Thannanger mit Frl. Maria Kaspermeier, Landwirtstochter von Großlindach statt. Die weltliche Feier ist im Gasthaus Schlecht in Großlindach.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 21.04.1934


Rammersberg, 24. April. (Auflauf) Das plötzliche Irrwerden einer Frau, der Kreszenz Feldmeier, rief gestern einen Menschenauflauf hervor. Es mußte die Gendarmerie gerufen werden, da die Irre bereits anfing, tätlich zu werden. Die bedauernswerte mußte schließlich auf Verfügung des herbeigeeilten Arztes vorläufig ins Krankenhaus Bogen verbracht werden.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 24.04.1934


Nr. 2911.
An die Gemeindebehörden und landw. Ortsfachberater.
Neubildung des deutschen Bauerntums; hier Auswahl der Siedler betr.

Das Staatsministerium für Wirtschaft liegt mit Entschl. vom 13. 4. 1934 Nr.  6334 1006 c 106 bekannt:
Die Schaffung neuen deutschen Bauerntums durch Siedlung nimmt b im Rahmen des Aufbauprogramms der nationalen Regierung nach dem Willen des Führers und des Reichsernährungsministers Darre einen hervorragenden Platz ein. Zweck der bäuerlichen Siedlung ist es, vor allem die für das Volkstum so wichtigen nachgeborenen Bauernsöhne, ferner Landarbeiter, Angestellte und Arbeiter aufgeteilter Güter und geeignete, ohne Verschulden entwurzelte, Bauern seßhaft zu machen und an die Scholle zu binden. Damit aber dieses Ziel der Verbundenheit von Grund und Boden erreicht wird, ist es notwendig, dass der Auswahl der neuen Bauen ein besonderes Augenmerk zugewendet wird.
Als Bewerber kommen nach den Richtlinien des Reichsministeriums für Ernährung und Landwirtschaft nur solche verheiratete, über 25 Jahre alte, Personen deutscher Staatsangehörigkeit in Frage, deren landwirtschaftliche Fähigkeiten ausreichend sind, die von ihnen gewünschten Stellen selbst mit ihren Familienangehörigen ordnungsgemäß zu bewirtschaften. Ferner können nur solche Bewerber zugelassen werden, welche im Interesse ihrer Familie und des Volksganzen die notwendigen Erbanlagen besitzen. Die Erbgesundheit ist durch ein amtsärztliches Zeugnis nachzuweisen. Auch dürfen nur Personen angesetzt werden, welche gemäß § 13 des Reichserbhofgesetzes vom 29.9.19 33 (RGBl. 1, S. 685) deutschen oder stammesgleichen Blutes sind.
Hinsichtlich des Verfahrens bei der Auswahl gelten folgende Grundsätze:
1. Die Auswahl und Vermittlung der neuen Bauern liegt lediglich in den Händen der Reichsstelle für die Auswahl deutscher Bauernsiedler der Hauptabteilung 1 des Reichsnährstandes (früher Reichsstelle für Siedlerberatung) und deren Landesstellen. Für Bayern kommt die Landesstelle München, Prinz Ludwigstraße 1, in Betracht.
2. Jeder Bewerber hat sich zunächst bei dem landwirtschtl. Ortsfachberater unter Einreichung eines Lebenslaufes anzumelden. Der landwirtschaftliche Ortsfachberater leitet die Anmeldung nebst dem Lebenslauf über den landwirtschaftlichen Kreisfachberater und den Kreisbauernführer an die Landestelle München.
3. Die Landestelle übersendet sodann dem Bewerber 2 Fragebogen und zwar einen Personalfragebogen und einen Wirtschaftsfragebogen zur Ausfüllung. Die ausgefüllten Fragebögen sind bei der zuständigen Ortspolizeibehörde einzureichen, welche sich auf Seite 4 des Wirtschaftsfragebogen gutachtlich zu äußern und sodann die Fragebögen an den Kreisbauernführer zur Nachprüfung weiterzuleiten hat.
4. Die Nachprüfung des Kreisbauernführers erstreckt sich vor allem darauf, ob der Bewerber den Anforderungen des § 15 Abs. 1 des Reichserbhofgesetzes (Bauernfähigkeit) genügt. Die Nachprüfung wird, namentlich in Zweifelsfällen, in engster Fühlungname mit den Bezirksverwaltungsbehörden erfolgen.
5. Nach Klarstellung der Frage, ob der Bewerber geeignet ist, legt der Kreisbauernführer die Fragebögen mit begründeter Stellungnahme der Landestelle vor. Diese übersendet sodann dem Bewerber den ärztlichen Untersuchungsbogen. Die ärztliche Untersuchung erfolgt durch den zuständigen Bezirksarzt kostenlos. Der Bezirksarzt schickt den ausgefüllten Untersuchungsbogen an die Landestelle zurück, welche die gesamten Unterlagen an die Reichsstelle für die Auswahl deutscher Bauernsiedler weiterleitet. Wird der Bewerber für die Übernahme einer neuen Bauernstelle für geeignet befunden, so stellt diese eine Bescheinigung hierüber aus.
Geeignete Bewerber wollen entsprechend belehrt und an die landw. Ortsfachberater verwiesen werden.
Bogen, den 20. April 1934.
Bezirksamt Bogen
Dr. Böhmer.
Quelle: Amts-Blatt des Bezirksamtes Bogen, Nr. 14, 24. April 1934


Hunderdorf, 27. April. (50 jähr. Gründungsfest.) Als nach den glorreichen Feldzug von 1870/71 die siegreichen Armeen wieder in die Heimat zurückgekehrt waren, bildeten sich fast allerorts Veteranen- und Kriegervereine. Die durch Blut und Eisen zusammengeschweißten Kampfgenossen ließen es sich nicht nehmen, die im Schlachtgetümmel geübte Kameradschaft auch in der Heimat weiter zu betätigen. Auch hier fanden sich treue Waffenbrüder zusammen, die am 27. April 1884 dem Vet.- und Kriegervereine Hunderdorf ins Leben riefen, So sind es nun 50 Jahre, das der Verein existiert. Schwere Stürme sind während dieser Zeit darüber hinweggegangen, doch was aufrichtige Kameradschaft geschaffen, hat Bestand. So rüstet nun der Verein, um sein 50. Wiegenfest in würdiger Weise zu begehen. Wohl die meisten seiner Mitglieder haben am großen Weltkrieg teilgenommen. Wenn man auch nach dem Kriege mit Geringschätzung auf die Kriegsteilnehmer geschaut hat, so hat sich heute das Blatt gewendet. Dem Krieger wird heute wieder die ihm gebührende Achtung gezollt. Darum will auch unser Verein sein 50jähriges Jubiläum verbunden mit Fahnenweihe in festlicher Weise begehen. Als Festtag wurde der 10. Juni bestimmt. Man erwartet, daß sich die umliegenden Vereine in stattlicher Anzahl beteiligen.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 27.04.1934


Steinburg, 26. April. (Aus dem Krankenhaus entlassen.) Der beim schweren Verkehrsunfall in Steinburg verunglückte Josef Schwarzensteiner ist soweit wiederhergestellt, daß er aus dem Krankenhaus Bogen bereits entlassen werden konnte.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 27.04.1934


Amtsgericht Bogen
Sitzung vom 25. April 1934.


2. Fall: Wurm Josef, Gastwirtssohn von Lindforst, wegen Übertretung der Reichsgewerbeordnung. Wurm gibt ohne weiteres zu, mit seinen Vater eine Kuh von der Gütlerin Franziska Elbinger von Irensfelden gekauft zu haben um den Preis von 110 RM. Am 27. Januar 1934 begab sich Wurm mit dem Viehhändler Dietl von Untermühlbach zu Frau Elbinger und gab dort an, die Kuh habe einen Fehler, da sie fortgesetzt huste. Die Elbinger wollte anfangs von der Zurückzahlung von zehn RM. nichts wissen. Sie willigte aber doch ein und gab dem Wurm die verlangten 10 RM. zurück. Die Kuh hat auch stark gehustet. Wurm sagte jedoch von der Rückzahlung der 10 RM. seinem Vater kein Wort, sondern behielt 5 RM. für sich, während er 5 RM. dem Viehhändler Dietl aushändigte. Die aktive Beteiligung an diesem Viehhandel ist der Wurm dadurch nachgewiesen. Antragsgemäß wurde er daher nicht mehr in eine Geldstrafe von 12 Mk., sondern in eine solche von 20 RM., ev. zur Haft-Strafe von 10 Tagen verurteilt.

Quelle: Straubinger Tagblatt, 28.04.1934


Amtsgericht Mitterfels
Strafe für Handlungen vom 25. April 1934

3. Geiger Otto von Ried erhielt vom Amtsgericht Mitterfels am 25. 4. 34 einen Strafbefehl wegen Betrug. Dagegen erhoben der Einspruch. Es wurde festgestellt, daß der Angeklagte trotz rechtzeitiger Ladung zur heutigen Hauptverhandlung nicht erschienen ist. Urteil: Der Einspruch des Angeklagten Geiger Otto von Ried bei Windberg wird kostenfällig verworfen.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 28.04.1934


Hunderdorf, 1. Mai (Das Fest der nationalen Arbeit) gestaltete sich hier zu einer eindrucksvollen Kundgebung. Am Vorabend wurde beim Bahnhofplatz in Gegenwart von Jungvolk, Hitlerjugend, Bund deutscher Mädel und SA. der Maibaum gepflanzt. Unterbannführer Herr Lehrer Engelhardt hielt dabei eine formvollendete Ansprache, wobei er auf die Bedeutung des Maibaum hinwies. Die Gliederungen der Partei zogen gegen 9 Uhr mit brennenden Fackeln auf die Höhe von Windberg, wo das Maifeuer abgebrannt wurde. Dabei spielte die SA-Kapelle Klein-Hunderdorf. Hier sprach wiederum Herr Lehrer Engelhardt über die Bedeutung des Maifeuers als Einleitung zum Feste der nationalen Arbeit. Der heutige Tag brachte jung und alt auf die Beine. Um 7,30 Uhr gruppierte sich der Kirchenzug. Voran Jungvolk, Hitlerjugend und Bund Deutscher Mädel, dann die SA-Kapelle Klein, die SA mit Fahne, NS Kriegsopferversorgung, die Arbeitsfront, die Gemeindevertretungen von Hunderdorf, Gaishausen, Au, Steinburg und Windberg, Post und Bahnpersonal, der Kriegerbund Hunderdorf, der Veteranen- und Kriegerverein Hunderdorf, der Veteranen- und Kriegerverein Windberg, die freiw. Feuerwehren Gaishausen, Hunderdorf, Steinburg und Windberg, die NS-Arbeitsgemeinschaft und die NS-Bauernschaft. In seiner Festrede behandelte H. H. Pfarrer Betthausten das Therma: Die Bedeutung der Arbeit im christlichen Sinne und im nationalen Staate. Nachmittags 3 Uhr fand in gleicher Gruppierungen Festzug durch die Straßen des Dorfes statt, wobei schwerbeschädigte Kriegsopfer im Auto mitgefahren wurden. Um 4 Uhr war bei der Restauration Sandbiller Uebertragung der Rede des Führers durch Radio. Anschließend fanden verschiedene Volksbelustigungen, Reigen usw. statt. Den Abschluß bildete ein Maitanz in der Bahnhofrestoration, dem die Jugend in reichem Maß huldigte.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 02.05.1934


Hunderdorf, 2. Mai. (Verunglückt) ist der Ökonom Max Wittmann von Lindfeld. Er war damit beschäftigt, eine Egge aufs Feld hinaus zu tragen, als sich Niederlegen derselben ein Zahn in seiner Joppe verhängte. Als er sich wieder freimachen wollte, verletzte er sich an der Hand und bekam so heftige Schmerzen, daß sofort der Arzt geholt werden mußte. Wittmann liegt zur Zeit schwer erkrankt darnieder.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 02.05.1934


Windberg. 2. Mai. (Beerdigung.) Zahlreiche Leidtragende erwiesen dem im Alter von 77 Jahren verstorbenen Ausdrucksökonom Baier vom Irensfelden die letzte Ehre. Der Verstorbene war als fleißiger Mann bekannt. R.I.P.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 02.05.1934


Hunderdorf, 2. Mai. (Verschiedenes) An der Amtstafel sind aufgeboten: der verw. Privatier Martin Dorfner von Eglsee und die verw. Näherin Katharina Mayr von Stetten. – Die Eiersammelstelle für die Gemeinde Hunderdorf hat ab 1. Mai der SA.-Truppführer Herr Georg Zistler von Apoig übernommen.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 03.05.1934


Lebensgefährlichen Sturz vom Rad
Bogen,
4. Mai. Der bekannte Unterhändler Kajetan Hagen aus Lintach fuhr gestern abend auf seinem Fahrrad von Menach nach Furth bei Oberalteich. Durch einen unglücklichen Zufall geriet der Gepäckträger zwischen das Vorderrad und Hagen stürzte so schwer, daß er lebensgefährliche Verletzungen erlitt. Mit einem sehr schweren Schädelbruch wurde der auch sonst Verletzte blutüberströmt mit Lähmungserscheinungen um 9 Uhr abends durch einen Burschen aufgefunden. Der Unfall muss sich um ¼ vor 8 Uhr zugetragen haben. Durch den Arzt wurde Hagen in das Krankenhaus Bogen verbracht. An seinem Aufkommen wird gezweifelt.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 04.05.1934


Hunderdorf, 3. Mai. (Schnitter Tod) hat wieder zwei Menschenleben ausgelöscht. Gestern früh verschied die Gütlersgattin Maria Gstettenbauer vom Schlafberg im Alter von 52 Jahren. Die Verblichene mußte sich einer Blinddarmoperation unterziehen an deren Folgen sie nach achttägigem Krankenlager starb. – Heute früh starb der Landwirt und Schmiedmeister Jakob Freundorfer von Ellaberg ebenfalls nach achttägiger Krankheit im Alter von 68 Jahren. Quelle: Straubinger Tagblatt, 04.05.1934


Hunderdorf, 5. Mai. (Besitzveränderung.) Das Anwesen des Rentners Michael Feldmer in Lintach mit 3 Tagwerk Grund ging um den Kaufpreis von 3900 RM in den Besitz des Herrn Wurzer von Wiesing über. Notarielle Verbriefung hat bereits stattgefunden.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 05.05.1934


Hunderdorf, 7. Mai. (Aufgebote) An hiesiger Amtstafel sind zur Ehe aufgeboten: Martin Dorfner, verw. Korbflechter von Stetten mit Katharina Mair, Mechanikerswitwe in Stetten, Maximilian Hofmann, Korbflechter von Viechtach mit Anna Saller, Dienstmädchen in Enzkofen und Johann Hellmeister, landw. Arbeiter in Ober-Ingelheim mit Franziska Hirtreiter ohne Beruf, Gau-Algesheim.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 07.05.1934


Nr. 3227
Bekanntmachung.
Vollzug des Gesetzes zur Bekämpfung von Zigeunern, Landfahrern und Arbeitsscheuen betr.

Auf die ME. vom 29.8.19 33 betr. den Vollzug des Gesetzes zur Bekämpfung von Zigeunern, Landfahrern und Arbeitsscheuen (Staatsanz. Nr. 200) werden die Ortspolizeibehörden und Gendarmeriebeamten zur genauen Beachtung hingewiesen.
Bogen, den 5. Mai 1934.
Quelle: Amts-Blatt des Bezirksamtes Bogen, Nr. 16, 8. Mai 1934


Nr. 3223.
An die Schulleitungen u. Ortspolizeibehörden.
Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben betr.

I. Die Schulleitungen und die Gemeindebehörden werden neuerdings auf das Kinderschutzgesetz vom 30. März 1903 (RGBl. S 113), ergänzt durch Gesetz vom 31. Juli 1925 (RGBl. S. 162) und auf die Bekanntmachung vom 18. April 1906 (KMBl. S. 243, MABl. S. 147) zur genauesten Beachtung hingewiesen.
II. In jeder Schulklassen der Volkshauptschule ist vom Klassenlehrer durch Umfrage bei den Kindern binnen einer Woche festzustellen, welche Kinder bei Fremden oder zu Hause gewerblich beschäftigt werden. Aufgrund dieser Umfrage erstellen die Schulleitungen Verzeichnisse nach Formblatt (KMBl. 1906 S. 259 ff., MABl. S. 163 ff.) oder erstatten dem Bezirksamt Fehlanzeige. Die erstellten Verzeichnisse sind sobald wie möglich der Ortspolizeibehörden zu übergeben zur Eintragung von Vermerken, für welche Kinder Arbeitskarten ausgestellt worden sind.
Die Ortspolizeibehörden haben die Verzeichnisse nach Eintragung der veranlaßten Vermerke den Schulleitungen unverzüglich zurückzugeben.
Nach Rückempfang der Verzeichnisse haben die Schulleitungen im Einvernehmen mit den beteiligten Lehrern zu prüfen, ob Anlaß besteht, für einzelne Kinder Antrag auf polizeiliche Verfügungen im Sinne des Kinderschutzgesetzes zu stellen, Bejahendenfalls haben die Schulpflegschaften in ihrer nächsten Sitzung über diese Antragstellung Beschluß zu fassen und beglaubigte Abschriften der die Antragstellung aussprechenden Beschlüsse den Ortspolizeibehörden zur weiteren Verfügung nach Buchstabe G. der Bekanntmachung vom 20. Dezember 1903 (GVBl. S. 60?) zu übersenden.
Die Verzeichnisse sind hierauf mit den etwa angefallenen Verhandlungen bis zum 20. Juni dem Bezirksamt vorzulegen.
III. Soweit die Schulleitungen das Amtsblatt nicht halten, haben die Ortspolizeibehörden die Schulleitungen gegen Nachweis zu den gemeindlichen Akten unverzüglich von dieser Bekanntmachung in Kenntnis zu setzen.
Bogen, den 3. Mai 1934.
Quelle: Amts-Blatt des Bezirksamtes Bogen, Nr. 16, 8. Mai 1934


Bogen, 11. Mai. (Im Zeichen der Wallfahrtszüge) Kein Tag vergeht, wo frommen Männer und Frauen, betende Kinder zu Berge ziehen in geschlossenem Zug mit Priester und Fahnen an der Spitze. Am Dienstag waren es die Windberger, Schambacher und Degernbacher, die weder Sturm noch Regen abhielten, den alten Brauch zu erfüllen; am Mittwoch kamen sie von Hunderdorf, Schwarzach, Neukirchen und Perasdorf in Scharen angerückt, glaubens- wie sittentreu, ein Bild der Freude für denjenigen, der den hohen Wert derartiger altherkömmlicher, christlicher Betätigung zu würdigen, richtig einzuschätzen versteht. Der helle Klang der Glocken bringt eine feiertägige Stimmung über alle und wenn die vielen Menschen dann am Marktplatz sich ergehen, wo allerhand Stände für des Leibes Bedürfnisse Rechnung tragen, so meint man, es sei Markttag in Bogen.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 11.05.1934


Nr. 8382.
An die Gemeindebehörden und Gendarmeriestationen.
Musikausübung betr.

Nach dem Reichskulturkammergesetz und den Anordnungen der Reichsmusikkammer, ist nur solchen Personen die Ausübung der Musik gegen Entgelt gestattet, die sich entweder im Besitz einer Mitgliedskarte der Reichsmusikkammer oder eines Tagesausweises befinden.
Die Gendarmerie und Gemeindebehörden wollen etwaigen Ansuchen der Leiter von Ortsmusikschaften oder Ihrer Bevollmächtigten zu gelegentlichen Kontrollen nach Möglichkeit entsprechen.
Bogen, den 8. Mai 1934.
Quelle: Amts-Blatt des Bezirksamtes Bogen, Nr. 17, 12. Mai 1934


Nr. 3220.
Verzeichnis der vom Bezirksamt Bogen ausgestellten Fischerkarten für das Jahr 1934.
1. Wagner Xaver b, Landwirtssohn, Steinburg.
2. …
Bogen, den 3. Mai 1934.
Bezirksamt Bogen:
Dr. Böhmer.
Quelle: Amts-Blatt des Bezirksamtes Bogen, Nr. 17, 12. Mai 1934


Hunderdorf, 18. Mai. (Noch gut abgelaufen.) Vor einigen Tagen fuhr der Landwirt Erl in Zierholz mit seinem Kuhgespann vom Felde heim. Beim Ueberqueren der Bahnstrecke kam ihm ein Bauer mit einem jungen Pferd entgegen; dieses scheute, sprang vor die Kühe, die erschreckt in wilden Trab verfielen, wobei Erl die Herrschaft über sein Gefährt verlor, zu Fall kam und eine Strecke geschleift wurde. Er erlitt erhebliche Verletzungen, welche die sofortige Herbeiziehung eines Arztes notwendig machten.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 18.05.1934


Meidendorf, 23. Mai. (Rauferei) Einen nicht gerade empfehlenswerten Abschluß der Pfingstfeiertage machten einige Burschen, welche vom Wirtshaus heimkommend eine wenig feierliche Rauferei begannen, in deren Verlauf Michael Decker auf Schwarzach dem Joseph Retzer aus Walpersberg derart zusetzte, daß dieser mit schweren Verletzungen, fast unkenntlich, die sofortige Hilfe des Arztes, der ihn ins Bogener Krankenhaus einliefern mußte, in Anspruch zu nehmen gezwungen war.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 23.05.1934


Amtsgericht Mitterfels
1. Der 62 jährige Häusler Ludwig Liebl in Großlintach hat 10 Kinder. Davon sind 5 im Dienste und die kleineren 5 befinden sich noch zuhause. Häufig gingen diese Kinder zum Betteln und Liebl erhielt schon im heurigen Jahre 1 Tag Haft mit Bewährungsfrist. Neuerdings steht er vor dem Richter. Der Tatbestand war folgender: Ein älterer Mann in der Gemeinde ist gestorben. Liebl schickte seine Tochter zur Leichenfrau nach Oberalteich um Kirchenbitten zu dürfen. Die Ortschaften Hunderdorf und Mitterfels waren noch frei, welche ihr die Leichenfrau zusagte, während aber die hinterbliebenen Ehegattin des Verstorbenen ihr sagte, nur in Hunderdorf zu gehen, denn in Mitterfels hat mein Mann keine Verwandte und ist dorten auch nicht bekannt gewesen. Vom Gericht wurden ihm aber erklärt, daß dieses einen erweiterter Bettel und unberechtigtes Steuereinsammeln sei. Urteil: Liebl Josef von Großlintach wird wegen Ausschicken von Kindern zum Betteln zu einem Tag Haft mit Bewährungsfrist bis 1. 8. 36 verurteilt. Die große Kinderzahl und die mißliche Vermögenslage wurde berücksichtigt.

Quelle: Straubinger Tagblatt, 24.05.1934


Hunderdorf, 24. Mai. (Sammelkörung.) Am Dorfplatz war hier Körung für die Gemeinden Hunderdorf, Gaishausen, Au v. Wald, Steinburg und Windberg. Es wurden insgesamt 30 Bullen vorgeführt, von denen sämtliche bis auf zwei angekört wurden. Von den über zweijährigen Bullen wurden vier als die besten bezeichnet, wovon einer den 1., die übrigen drei je 2. Preis erhielten. 1. Preis bei der Gemeinde Hunderdorf: Hofbesitzer Alois Schöfer und Neumeier-Sollach, bei der Gemeinde Gaishausen: Oekonom Hastreiter-Ebenthann und Oekonom Kitzkofer-Wiespoint. Von den Jungbullen wurden ebenfalls vier anerkannt; davon erhielt wieder einer den 1., die übrigen drei einen 2. Preis. Gemeinde Windberg: 1. Preis Gasthofbesitzer Xaver Greindl und Otto Hafner-Netzstuhl einen zweiten Preis. Gemeinde Hunderdorf: Xaver Barth, Landwirt-Apoig. Gemeinde Gaishausen: Mühlenbesitzer Josef Bräuherr- Gaishausen. Zuchteber wurden angekört: 1. Xaver Barth-Apoig, Schöfer-Sollach und Neumeier-Sollach. Nach der Körung war in der Gastwirtschaft Baier eine kurze Körversammlung. Herr Bezirkstierarzt Dr. Propst-Straubing äußerte sich im allgemeinen befriedigt über die vorgeführten Tiere. Doch gab es dem Wunsche Ausdruck, daß in Zukunft noch besseres Material gezeigt wird.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 25.05.1934


Meidendorf, 26. Mai. (Rauferei) Zu der am Mittwoch gemeldeten Rauferei bittet uns der Gastwirt Anton Grüneisl-Meidendorf festzustellen, daß die Burschen nicht vom Meidendorfer Wirtshaus heimkehrten, was wir auch nicht behauptet hatten, sondern von einer anderen Wirtschaft.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 26.05.1934


Nr. 3627.
An die Gemeindebehörden.
Reichsbaudarlehen 1934 betr.

Die Vorlage von Gesuchen um Bewilligung von Reichsbaudarlehen zur Errichtung von Eigenheimen nach den Bestimmungen vom  22. 9. 33 (Staatsanz. Nr. 227) und von Darlehen der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung ist einzustellen, da nach einer Reg.-Entschl. Mittel hiefür nicht mehr zur Verfügung stehen.
Mit Staatsbaudarlehen nach der Bekanntmachung vom 29. 12. 33 (Staatsanz. Nr. 1) und der Entschl. vom 8. 1. 34 Nr. 59 können nur besonders vordringliche Gesuche kinderreicher Familien und Schwerkriegsbeschädigter berücksichtigt werden. Die vorliegenden Anträge werden der in der nächsten Zeit erledigt werden. Da auch hier nur mehr ein geringerer Betrag zur Verfügung steht, ist die Auswahl der Gesuche sorgfältig zu treffen.
Bauherren, die mit der Bauausführung bereits begonnen haben oder nach Rückgabe der Gesuche den Bau in Angriff nehmen, können bei einer allenfallsigen späteren Mittelverteilung nicht berücksichtigt werden (ME. Vom 25. 3. 33 – Staatsanz. Nr. 74 – ).
Bogen, den 17. Mai 1934.
Quelle: Amts-Blatt des Bezirksamtes Bogen, Nr. 18, 26. Mai 1934


Todesanzeige
Tief erschüttert bringen wir allen Verwandten und Bekannten die traurige Nachricht, daß unsere gute Tochter, Schwester, Schwägerin, unsere liebe Braut und Mutter
Fräulein Maria Stegbauer
Kunstmühlenbesitzerstochter von Mittermühle bei Bärndorf
gestern nachts 10 Uhr nach kurzem, schweren Leiden rasch und unerwartet, versehen mit den hl. Sterbsakramenten, im Alter von 30 Jahren verschieden ist.
In stiller Trauer:
Familie Stegbauer, Mittermühle
Familie Stegbauer, Bogen

Familie Erber, Bärndorf
Josef Drexler, Oberhunderdorf
als Bräutigam
und Töchterl Iderl nebst übriger Verwandtschaft.
Mittermühle, Bogen, Bärndorf, Oberhunderdorf, Straubing, Seemuck, Haibach, Plattling, Viertlhof, Stegberg, Konzell, Viechtach, den 28. Mai 1934
Beerdigung findet am Mittwoch, 30. Mai 1934 vormittags ½ 9 Uhr vom Hause aus mit den darauffolgenden Gottesdiensten auf dem Bogenberg statt.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 28.05.1934


Hunderdorf, 31. Mai. (50 jähriges Gründungsfest.) Der Veteranen- und Kriegervereine Hunderdorf wollte, am 10. Juni ds. Js. sein 50 jähriges Gründungsfest verbunden mit Fahnenweihe festlich begehen. Da nun für diesen Tag die Vereidigung der SA.-Mannschaften in Mitterfels stattfindet, muss die geplante Feier auf dem nächstfolgenden Sonntag, den 17. Juni, verlegt werden. Die eingeladenen Vereine haben bereits diesbezügliche Weisung erhalten.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 01.06.1934


Steinburg, 1. Juni. (Als Erbhof) ist in das gerichtliche Verzeichnis in der Gemeinde Steinburg nur 1 Anwesen aufgenommen und zwar: Berger Johann und Rosalie.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 01.06.1934


Jubiläumsfeier im Kloster Windberg
Der 800jährige Todestag des Hl. Norbert.
Heute sind es 800 Jahre, daß der hl. Norbert, der Stifter des Prämonstratenserordens, gestorben ist. An vielen Orten, wo er oder sein Orden einst gewirkt haben, rüstet man sich zu Jubelfeiern, so in Magdeburg, Xanten, Köln, Oberzell-Würzburg und anderswo. Seine Söhne, die Prämonstratenser wollen darin natürlich nicht nachstehen.
Am Sonntag, den 3. Juni um halb 9 Uhr wird im Kloster Windberg das Jubiläum mit einem Ponitifikalamt des H. H.  Abtes von Metten gefeiert. Danach ist Prozession, die gleichfalls der H. H. Abt halten wird.
Wer war eigentlich der hl. Norbert? Norbert, Graf von Gennep, war ein echt deutscher Heiliger, ein Mann von großen Format. Leider ist er fast vergessen in Deutschland, und seinen schöner Name wird nur selten bei uns angetroffen. Geboren wurde er auf seinem väterlichen Schloße Gennep an der deutsch-holländischen Grenze um das Jahr 1085. Seine Mutter war aus dem Hause der Herzöge von Lothringen. Aufgewachsen und erzogen in Xanten, wurde er für den geistlichen Stand bestimmt und erhielt eine Stiftspfründe am Sankt Viktorsdome dieser Stadt. Er erhielt nur die Subdiakonweihe und begab sich bald an den Hof des Kurfürsten von Köln, wo er in Reichtum und Genuß ein weltliches Leben führte.
Aber Gott hatte ihn zu Höherem ausersehen. 1115 warf ihn bei einem Spazierritt ein Blitzstrahl vom Pferde. Als er aus seiner Betäubung erwachte, war er ein anderer Mensch. Er verteilte alle seine Güter an die Armen und zog sich eine Zeitlang in die Einsamkeit zurück. Dann ließ er sich die Priesterweihe geben und zog barfuß als Wanderprediger umher. Scharenweise strömte ihm das Volk zu. 1120 entschloß er sich auf das Drängen des Bischofs von Laon, seinen langgehegten Plan einer Ordensgründung zu verwirklichen. Als Ort wurde dazu die unwirtliche Einöde von Premontre (lateinisch Praemonstratum, daher der Name des Ordens) ausersehen. Nach Norberts Idee sollte sein Orden Apostolat und Klosterleben in harmonischer Weise verbinden. Er hatte als erster diese Idee erfaßt und ist somit ein Vorläufer der hl. Franziskus und Dominikus. Als Abt von Premontre zog Norbert immer wieder hinaus zum Predigen. So wurde er 1124 nach Antwerpen berufen, wo wir die durch die Irrlehre eines gewissen Tanhelm abgefallene Stadt bekehrte. Ende 1125 kam er auf einer Romreise nach Regensburg, um die Heirat der Nichte des Bischofs Hartwig von Regensburg mit seinen Gönner, dem Grafen von Champagne zu vermitteln. Die Verbindung kam auch wirklich zustande. Da eine grimmige Kälte eintrat, reiste Norberts nicht weiter, sondern blieb noch einige Zeit in der Stadt. Er predigte dem Volk und bemühte sich, um Gönner seines jungen Ordens unter den Prälaten und Adligen des Landes zu finden. Der Tradition nach hat in den Grafen Albert von Bogen zur Gründung des Klosters Windberg bewogen, urkundlich läßt sich dies freilich nicht nachweisen. Tatsache ist nur, dass das Kloster Windberg bald danach entstanden ist. Daß im März 1126 nach dem Tod des Bischofs Hartwig von Regensburg ausgerechnet ein rheinländische Benediktinerabt, Chuno von Siegburg, zum Nachfolger gewählt wurde, geht ohne Zweifel auf den Einfluss Norberts zurück. Norbert hatte sich nämlich nach seiner Bekehrung in das Kloster Siegburg zurückgezogen, um sich unter der Leitung des Ab des Kuno auf die Priesterweihe vorzubereiten. Vom da an verband die beiden innige Freundschaft. Chuno starb schon 1132. Im Jahr 1126 wurde Norbert Erzbischof von Magdeburg. Zugleich wurde er deutscher Reichskanzler für Italien und mußte als solcher den Kaiser Lothar vielfach auf seinen Reisen begleiten. Seine Verdienste um das damals noch wenige kultivierte heidnisch-slavische Ostelbien sind sehr groß. Seinem Orden, den er 1129 nach Magdeburg verpflanzte, verdanken diese Gegenden Christentum, Kultur und Deutschtum.
Am 6. Juni 1134 starb der hl. Norbert in Magdeburg, von allen tief betrauert.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 02.06.1934


Nr. 3888.
Bekanntmachung.
Oberpol. Vorschriften des Staatsmin. d. Innern vom 18.5. 34 Nr. 2535 a 4 über die Wahrung von Sitte und Anstand beim Baden betr.

Das Staatsministerium des Innern erlässt aufgrund des Artikel 44 auch des Polizeistrafgesetzbuch uns für die Bauern seit 1934 folgende Oberpolizeiliche Vorschriften:
§ 1.
I. Das öffentliche Nachtbaden ist verboten.
II. Frauen dürfen öffentlich nur baden, wenn Sie einen vollständigen Badeanzug oder Strandanzug tragen.
III. Männer dürfen öffentlich nur baden, wenn Sie einen Badeanzug oder eine Badehose tragen. Das öffentliche Baden in sog. Dreiecksbadehose ist verboten.
IV. Abs. II und III gelten nicht für das Baden in Badeanstalten, in denen Männer und Frauen getrennt baden.
§ 2.
Im Wasser sowie auf den Badeplätzen ist jedes Verhalten zu unterlassen, das in sittlicher Beziehung Ärgernis zu geben geeignet ist.
§ 3.
Es ist verboten, nur mit einem Badeanzug bekleidet öffentliche Gaststätten aufzusuchen oder sich in diesen aufzuhalten, es sei denn, dass die Gaststätten zum Badeanstalt gehören oder vom dieser aus unmittelbar zugänglich sind.
§ 4.
Weitergehende bezirks- oder ortspolizeiliche Vorschriften bleiben unberührt.
§ 5.
Als öffentlich im Sinne dieser Vorschrift gilt das Baden dann, wenn es von öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen aus eingesehen werden kann oder an einem jedermann zugänglichen Orten stattfindet.
§ 6.
Die vorstehenden Vorschriften gelten für das öffentliche Licht- und Sonnenbaden entsprechend, auch wenn ein Baden im Wasser nicht damit verbunden ist.
§ 7.
Das Staatsministerium des Innern kann Ausführungs- und Ergänzungsvorschriften erlassen.
§ 8.
Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Vorschriften werden noch Art. 44 a des Polizeistrafgesetzbuches bestraft.
§ 9.
Die vorstehenden Vorschriften treten mit der Verkündung in Kraft.
Bogen, den 28. Mai 1934
Quelle: Amts-Blatt des Bezirksamtes Bogen, Nr. 19, 2. Juni 1934


Nr. 3945.
An die Ortspolizeibehörden und Gendarmeriestationen.
Uniform-, Abzeichen- und Sportverbot für konfessionelle Jugendverbände betr.
Nachstehen folgt Abdruck der Anordnungen der Regierung in Regensburg vom 29. 5. 34 zum genauesten Vollzug. Die Ortspolizeibehörden haben die Vorschriften den in Frage kommenden Vereinsvorständen gegen Unterschrift zu eröffnen; der Eröffnungsnachweis ist binnen 10 Tagen anher vorzulegen. Fehlanzeige ist nicht erlassen.
Bogen, den 31. Mai 1934.
Bezirksamt.

Bekanntmachung der Regierung von Niederbayern und der Oberpfalz, Kammer des Innern, vom 29. 5. 1934 Nummer 342 n 114 betr. oberpolizeilichen Vorschriften über Uniform-, Abzeichen-, Sportverbot für konfessionelle Jugendverbände.
Die Regierung von Niederbayern und der Oberpfalz, Kammer des Innern, erläßt auf Grund der Artikel 44 a 7  PStGb. für den Regierungsbezirk Niederbayern und der Oberpfalz mit vorübergehender Geltung folgende oberpolizeilichen Vorschriften.
§ 1.
Das Tragen von einheitliche Kleidung, von uniformähnlichen Kleidungsstücken sowie von Abzeichen, durch welche die Zugehörigkeit zu einem konfessionellen Jugend- oder Jungmännerverband zum Ausdruck gebracht wird, ist verboten.
§ 2.
Den konfessionellen Jugendverbänden und -Vereinen wird jede sportliche, insbesondere gelände- und volkssportliche Betätigung verboten.
§ 3.
Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden mit Haft bis zu 6 Wochen oder mit Geldstrafe bis zu 150 RM. bestraft.
§ 4.
Diese Vorschriften treten mit der Verkündung in Kraft.
I. V. Helderich
Quelle: Amts-Blatt des Bezirksamtes Bogen, Nr. 19, 2. Juni 1934


Meidendorf, 5. Juni. (Schwerer Unfall) Vorgestern abends gegen 6 Uhr fuhr das Lastauto der Bäckerei Sponfellner in Bogen bei Waidbach unweit Meidendorf auf einen Ochsenfuhrwerk, welches der Bruder des bekannten Bauern Neppl von Edt, Gemeinde Degernbach, lenkte. Hierbei wurde der bedauernswerte sehr schwer verletzt und zwar erlitt der er Knochenbrüche an beiden Füßen und am rechten Arm sowie Beschädigungen der Weichteile. Der rasch herbeigeeilte prakt. Arzt Dr. Koller verbrachte nach Anlegung von Notverbänden den Verwundeten in das Bogener Krankenhaus. Der Zustand des Verunglückten soll bedenklich sein. Die Gendarmerie war gleichfalls mit dem Arzt zur Stelle, um den Tatbestand aufzunehmen. Wie man hört, sollen die unübersichtlichen Kurven des Weges zum Unglück beigetragen haben.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 05.06.1934


Au vorm Wald. (Achtet auf die Kinder!) Wie leicht durch tolles Spiel ein Unglück geschehen kann, lehrte der Fall, der sich vor einigen Tagen hier zutrug, wo sich das Kind des Anwesensbesitzers Bugl einen Schlüsselbeinbruch zuzog, so daß sofortig ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden mußten.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 05.06.1934


Hunderdorf, 4. Juni. (Beerdigung.) Heute wurden dahier die sterblichen Ueberreste des Rentners Josef Eidenschink von Steinburg zu Grabe getragen. Er war noch einer der wenigen Kriegsteilnehmer von 1870/71, denen ein langer Lebensabend beschieden war. Er stand im 87. Lebensjahr; konnte aber schon mehrere Jahre das Haus nicht mehr verlassen. Außer einer großen Zahl Leidtragender beteiligte sich auch der Kriegerbund Hunderdorf in großer Anzahl an der Leichenfeier. Drei Ehrenschüsse kündeten der Umwelt, das einer unserer letzten Helden von 1870 ins Grab gesenkt wurde. Nun ruhte er an der Seite seiner ihm vor Jahren im Tode vorausgegangenen Gattin im ewigen Schlummer.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 05.06.1934


Hunderdorf, 6. Juni. (Unfall.) Der Landwirt Wittmann von Lindfeld stürzte kurz vor seiner Behausung sou unglücklich vom Rad, daß er eine starke Prellung der rechten Schulter erlitt, so daß er ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen musste.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 06.06.1934


Hunderdorf, 6. Juni. (Bauernhochzeit) Gestern fand in hiesiger Pfarrkirche die Trauung des Brautpaares Xaver Stegbauer, Bauerssohn von Wachsenberg mit der Bauerstochter Hedwig Buchner von Riglberg statt. Daran schloss sich die weltliche Feier in der Bahnhofsrestauration Steinburg. Am Festmahl nahmen 90 Personen teil. Der Abend brachte eine große Zahl junger Leute, um dem Tanzvergnügen zu huldigen, sodaß die großen Lokalitäten dicht gefüllt waren. Das Brautpaar übernahm das Buchnerische Anwesen in Riglberg. Viel Glück im Ehestand.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 07.06.1934


Amtsgericht Bogen
Sitzung vom 6. Juni 1934

1. Kieninger Fritz von Windberg wegen Körperverletzung, Bedrohung und Hausfriedensbruchs. Einer bestandenen Forderung halber war Kieninger bereits einige Zeit auf den Xaver Förg von Ried, Gde. Windberg nicht gut zu sprechen. Am Gründonnerstag, 29. März war es, als Kieninger und seine Ehefrau vor dem Hause des Förg diesen und dessen Ehefrau angetroffen haben. Die Frau Förg war mit Stutzbürdenhauen beschäftigt, während Förg mit einer Schaufel in der Hand dabei stand. Kieninger fing sofort zu schimpfen an. Für wich zurück und erhielt von Kieninger einen Schlag mit einem Holzscheit auf den Kopf, während die Ehefrau des Förg, die ihrem Mann zurückhalten wollte, einen Schlag mit einem Brett auf den rechten Oberarm erhielt. Kieninger leistete der Aufforderung, das Haus zu verlassen, keine Folge, sondern bedrohte den Förg noch dazu mit dem Erstechen, Kieninger stellte die Angaben der Eheleute als unwahr hin, währen diese ihre Mitteilungen als wahr bezeichneten und auch beeideten. Förg will 2 bis 3 Tage, die Frau ca. 8 Tage Schmerzen verspürt haben. Der Ehefrau des Kieninger, die unvereidigt vernommen wurde, konnte kein Glauben beigemessen werden. Das Urteil lautete: Kieninger ist schuldig zweier Vergehen der vorsätzl. gefährl. Körperverletzung, eines Vergehens der Bedrohung und eines Vergehens des Hausfriedensbruchs und wird in eine Gefängnisstrafe von 1 und 4 Wochen, wegen Körperverletzung, eine Gefängnisstrafe von 10 Tagen wegen Bedrohung und eine solche von 8 Tagen wegen Hausfriedensbruchs, zusammen in eine Gefängnisstrafe von 50 Tagen verurteilt. Die ursprüngliche Strafe auf den Mandatswege war eine solche von 40 Tagen.
2. Rainer Johann von Hunderdorf wegen Vergehens gegen die Verordnung zur Abwehr heimtückischer Angriffe. Am 1. Mai trat, überall, so auch in Hunderdorf die SA auf und Rainer war es, der in seinen Rausch Aeußerungen über SA und das 3. Reich machte. Rainer ist als notorischer Trunkenbold bekannt und hat in jüngster Zeit auch Wirtshausverbot erhalten. Als Entschuldigung kann er gar nichts vorbringen. Er bittet um Freisprechung, da er damals sinnlos betrunken war. Die Verhandlung hat aber ergeben, daß dies nicht der Fall gewesen sei. Rainer wurde antragsgemäß zur Mindeststrafe von 3 Monaten Gefängnis verurteilt.
3. …
Quelle: Straubinger Tagblatt, 07.06.1934


Hunderdorf, 7. Juni. (Aufklärungsversammlung) Im dicht besetzten Saale der Sandbillerschen Restauration sprach Herr Gauleiter Schmitt in 1½stündiger Rede über die Aufbauarbeit der heutigen Regierung und geißelte mit scharfen Worten jene, die nichts anderes zu tun haben, als zu nörgeln und zu kritisieren. Für Miesmacher sei heute kein Platz mehr. Man habe seit Jahresfrist gigantische Arbeit geleistet. Das ganze deutsche Volk müsse zusammenstehen und mithelfen auch großen Aufbauwerk, damit das Deutsche Reich, das auf eine ruhmreiche Geschichte zurückblicken kann, zu neuer Blüte erstehen möge.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 09.06.1934


Mitterfels, 8. Juni. (Der Straßenneubau) Mitterfels-Steinburg ist, mit Ausnahme kleinerer Außenputzarbeiten soweit gediehen, so daß am Samstag, den 9. Juni ab, alle so für das Fest am Sportplatz in Mitterfels die Straße für den Kleinverkehr freigegeben ist. Es können also am Sonntag schon Autos, Motorräder, Radfahrer etc. auf dem neuen, schönen Straße verkehren.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 09.06.1934


Oberpol. Vorschriften des Staatsmin. des Innern vom 6. 6. 34 Nr. 2515 hb 1 über die Waldfrüchteernte.
Auf Grund des Art. 75 Abs. 1 des Polizeistrafgesetzbuches wird folgendes bestimmt:
§ 1.
I. Es ist verboten, nicht völlig reife Heidel-, Preißel-, Him- und Brombeeren zu sammeln, aufzukaufen oder in den Verkehr zu bringen.
II. Beim Sammeln der Beeren dürfen Beerenrechen, Kämme und Riffeln nicht verwendet und nicht mitgeführt werden.
§ 2.
Zuwiderhandlungen gegen die Vorschrift des § 1 werden an Geld bis zu 150 RM. bestraft, womit, falls die Übertretung innerhalb zwei Jahren wiederholt wird, Haft bis zu 8 Tagen verbunden werden kann.
§ 3.
Die oberpolizeilichen Vorschriften über die Waldfrüchteernte vom 5. Mai 1926 (GVBl. S. 315, Staatsanz. Nr. 104) werden aufgehoben.
I. V.  Dr. Kollmann.
Quelle: Amts-Blatt des Bezirksamtes Bogen, Nr. 20, 12. Juni 1934


Verzeichnis der vom Bezirksamte Bogen für das Jahr 1934 ausgefertigten Jagdkarten.
55. …
56. …
57. Blasini Josef,  … anwärter, Hunderdorf.
58. …
110. …
Bogen, den 2. Juni 1934.
Quelle: Amts-Blatt des Bezirksamtes Bogen, Nr. 20, 12. Juni 1934


An die Gemeindebehörden.
Gastwirtstöchterkurs betr.

Die Kreisackerbauschule Schönbrunn hält vom 16. Juli mit 31. August einen Lehrkurs für Gastwirtstöchter vom Lande ab. Hiezu finden Mädchen, die mindestens 17 Jahre alt sind, Aufnahme. Sie erhalten praktischen und theoretischen Unterricht in einfacher und feinere Küche, Preisberechnung, Gästebedienung, Haushaltskunde, Wäschebehandlung und in landwirtschaftlichen Fächern.
Die Mädchen werden in dem modern eingerichteten Heim der Kreishaushaltungsschule Schönbrunn untergebracht. Die Kursgebühr einschließlich Wohnung beträgt für den ganzen Kurs 20.- RM., der Tagesverpflegssetz 1.10 RM. Mitgebrachte Lebensmittel werden verrechnet.
Nähere Auskunft erteilt das Direktorat der Kreisackerbauschule Schönbrunn, Post Landshut.
Bogen, den 11. Juni 1934.
Quelle: Amts-Blatt des Bezirksamtes Bogen, Nr. 21, 16. Juni 1934


Hunderdorf, 18. Juni. (Jubiläum des Krieger- und Veteranenvereins) Am gestrigen Sonntag konnte unser Krieger- und Veteranenvereinen bei herrlichstem Wetter sind 50jähriges Gründungsfest begehen. Schon in den frühen Morgenstunden zeigte sich in unserem sonst so stillen Dorf reges Leben. Von nah und fern eilten die Gäste herbei, um mit den Hunderdorfer Kameraden das seltene Fest begehen zu können. 35 auswärtige Vereine waren größtenteils mit ihren Fahnen vertreten. Der Ort selbst hatte Festschmuck angelegt. Am frühen Morgen fand die kirchliche Feier statt bei der sich zeigte, daß unsere Kirche die vielen Gäste kaum zu fassen vermochte. Es mögen wohl 1 ½ tausend Personen an dem Jubiläum teilgenommen haben. Es schloß sich die weltliche Feier an. Zum Schluß saß man noch lange bei geselliger Unterhaltung zusammen und manch alte Kameradschaft aus dem Krieg wurde wieder aufgefrischt und da und dort neue Freundschaft geschlossen.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 18.06.1934


Hunderdorf. (Zum 50. Gründungsfest des Vet.- und Kriegervereins), über dessen Verlauf wir bereits kurz berichteten, wird uns noch geschrieben: Die Feier wurde eingeleitet durch Zapfenstreich am Vorabend. Kanonendonner und musikalisches Wecken kündeten den Festtag an. Die Weihe der neuen Fahne, die auf der einen Seite das Bild des hl. Georg trägt, auf der anderen das bayerische Wappen, wurde von H. H. Koop. Beck vorgenommen. In der anschließenden Festpredigt gedachte der Geistliche der Helden des Weltkrieges, die der heutigen Jugend als Vorbild dienen und dir allezeit geehrt werden sollen. Nach dem Festgottesdienst marschierten die Vereine zur festlich geschmückten Tribüne, wo namens des Jubelvereins, Schreinermeister Härtenberger die Festteilnehmer begrüßte und der Gründer des Vereins gedachte, die bereits sämtliche zur großen Armee eingerückt sind. Frl. Rosa Baier vom Hofdorf gab einen wirkungsvoll vorgetragenen Prolog zum Besten, der auf den Festtag zugeschnitten war. Die Festrede hielt der Hauptlehrer Gramminger von Au. Er behandelte die drei Punkte: Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft der Veteranenverein, ihre Aufgabe und ihre Bedeutung. Das Wort Veteranen ist dem alten Kriegshelden beigegeben worden. Diesen Kriegskameraden soll besondere Achtung gezollt werden. Wie der Soldat einer Fahne gefolgt ist, so will auch der ausgediente Soldat eine Fahne als Wahrzeichen besitzen. Deshalb hat sich auch der Vet.- und Kriegerverein, nachdem die alte Fahne den Dienst aufgesagt hatte, eine neue Fahne beschafft. Dann spielte die Kapelle Klein den „Guten Kameraden“, der Redner gedachte unserer großen Zeit und des unerschrockenen Führers auch Adolf Hitler, worauf das Horst Wessel-Lied folgte.  Frl. Frieda Steckler feierte in einem sinnigen Prolog unsere gefallenen Helden. Anschließend fand in Baierschen Gasthaus Festmahl mit rund 200 Gedecken statt. Nachmittags 3 Uhr wurde die Verteilung der Fahnenbänder vorgenommen. Die Fahnenbraut Frl. Cilli Weinzierl von Röhrnau überreichte nach einem geschickt vorgetragenen Prolog ein prächtiges Fahnenband. Als Fahnenmutter fungierte Frau Rosa Gütlhuber, Bäuerin von Rammersberg, die ein sehr wertvolles Fahnenband stiftete. Frl. Fanny Weber überreichte es nach poetischen Worten an den Patenverein Kriegerbund Hunderdorf, während Frl. Sophie Wittmann das Band des Patenvereins nach einem Prolog anheftete. Nach Verteilung der übrigen Fahnenbänder sprach Schreinermeister Härtenberger allen den Dank aus, die durch Bereitstellung von Mitteln, sowie an d. Durchführung des Festes mitgeholfen haben. Die Durchführung des Festes lag in bewährten Händen. Der Vet.- u. Kriegerverein Hunderdorf kann mit Stolz auf sein 50jähriges Gründungsfest zurückblicken.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 19.06.1934


Todesanzeige
Wir bringen hiemit unseren teuren Verwandten und Bekannten die erschütternde Trauerkunde, daß nach Gottes unerforschlichem Ratschlusse, gestern abends 9 Uhr unser lieber Vater, Großvater und Schwiegervater
Herr Martin Fendl
Austags-Söldner in Gaishausen

nach kurzer Krankheit und Empfang der hl. Sterbsakramente, schnell und unerwartet im Alter von 77 Jahren und 2 Monaten selig im Herrn verschieden ist.
Der tieftrauernde Sohn Karl Fendl
nebst Geschwister, Schwiegertochter Enkelkindern und übriger Verwandtschaft.
Gaishausen, Hunderdorf, Mitterfels, hl. Kreuz, Hörabach, Lorch am Rhein und Regensburg, den 19. Juni 1934
Die Beerdigung findet am Donnerstag vormitt. 9 Uhr mit  Aussegnung vom Hause aus und darauffolgenden Gottesdienst in Hunderdorf statt.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 19.06.1934


Oed, 16. Juni. (Eine Seltenheit.) Gestern fand in den hiesigen Waldungen eine Knabe einen Steinpilz im Gewichte von 2 ½ Pfund. Dieses Prachtstück war kerngesund und ergab eine richtige Mittagsmahlzeit für einen sechsköpfigen Haushalt.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 20.06.1934


Gaishausen, 19. Juni. (Todesfall.) Am Montag gegen abends 9 Uhr verschied der weit und breit bekannte Austragssöldner Martin Fendl von Gaishausen. Er war nur kurze Zeit krank gewesen. R. I. P.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 20.06.1934


Hunderdorf. (Todesfall) Heute vormittags verschied die in weiter Umgebung beliebte und bekannte Schmiedmeister Herr Josef Zollner von Apoig nach kurzer Krankheit im Alter von 68 Jahren.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 21.06.1934


Hunderdorf. (Beerdigung) Ein schöner Leichenzug bewegte sich unserem Gottesacker zu. Es galt den in der ganzen Umgebung bekannten Austragsbauern Josef Fendl vom Gaishausen nach nur zweitägiger Krankheit in einem Alter von 77 Jahren zur ewigen Ruhe zu betten. Er war ein Mann von echtem Schrot und Korn. Nun ruht er an der Seite seiner ihm vor 20 Jahren im Tode vorausgegangenen Gattin.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 21.06.1934


Bekanntmachung.
Hitlerspende betr.

In allen deutschen Gauen haben sich Tausende von Familien, dem Ruf des Führers folgend, bereit gefunden, bedürftigen SA.-Männern durch Gewährung eines Ferienplatzes (freie Kost und Unterkunft) eine Urlaubsfreude zu vermitteln. Auch den SA.-Männern unserer Stürme sind solche Vergünstigungen zuteil geworden. Umsomehr ist es eine Ehrenpflicht auch der Bevölkerung des Bezirks Bogen, soweit sie dazu in der Lage ist, gleichfalls SA.-Männer anderer deutscher Gegenden durch Stiftung eines Freiplatzes für einige Wochen Gelegenheit zu geben, die Schönheit unserer engeren Heimat kennen zu lernen.
Besonders diejenigen, die durch die unentgeltlichen Zuschüsse der Reichsregierung sich Tausende von Mark ersparen konnten, können auf diese Weise unserem Führer ihre Dankbarkeit am besten beweisen.
Meldungen werden erbeten an den Fürsorgereferenten des Sturmes 43/32, Dr. Schöndorff (Bezirksamt).
Bogen, den 21. Juni 1934.
Heil Hitler!
Dr. Schöndorf.
Quelle: Amts-Blatt des Bezirksamtes Bogen, Nr. 22, 28. Juni 1934


Nr. 4486.
An die Gemeindebehörden und Gendarmeriestationen
Tanzverbot während der Haupterntezeit betr.

Gemäß § 6 Abs. II der VO. vom 31. 10. 1921 über Tanzlustbarkeiten (GVBl.541) werden zur Sicherung der Ernte öffentliche Tanzlustbarkeiten in der Zeit vom 22. Juli mit 19. August 1934 untersagt.
Dieses Verbot gilt auch für Tanzlustbarkeiten von geselligen Vereinen und geschlossenen Gesellschaften.
Die beteiligten (Gastwirte, Vereinsvorstände usw.) sind hievon zu verständigen.
Bogen den 18. Juni 1934.
Quelle: Amts-Blatt des Bezirksamtes Bogen, Nr. 22, 28. Juni 1934


An die Gendarmeriestationen.
Karten- und Kegelspiele betr.

Wie dem Bezirksamt bekannt geworden ist, dulden zahlreiche Wirte in ihren Lokalen Spiele (Kartenspiele, Kegeln) um für die heutige Zeit ungewöhnliche Beträge. So hat z.B. kürzlich in einer Bogener Wirtschaft ein Gast den Betrag von 50 RM. verloren, mit dessen Gesuch um Gewährung einer laufenden Fürsorgeunterstützung sich der Spruchausschuß des Bezirksfürsorgeverbandes beschäftigen mußte. In einer anderen Gastwirtschaft hat kürzlich ein Erbhofbauer den Erlös eines Stück Viehs mit über 300 RM. An einem Abend verspielt, statt an die Abdeckung seiner beträchtlichen Schulden zu denken.
Wenn den Gästen, die um derartig hohe Summen spielen, das Größenmaß von Verständnis dafür abgeht, daß in einer Zeit, die für Arbeit und Brot für alle Volksgenossen sorgen will, das Spiel um solche Beträge volksschädigend und unmoralisch ist, so müssen eben die Gastwirte um so strenger auf Ordnung in ihren Wirtschaften sehen und derartige Spiele grundsätzlich untersagen. Es verträgt sich in gar keiner Weise mit den Grundsätzen des neuen Staates, das in wenigen Stunden Beträge gewonnen und verloren werden, um die ein fleißiger Arbeiter oft wochenlang arbeiten muß und deren Verlust zu Hause Frau und Kinder durch Hungerleiden büßen müssen. Sämtliche Gastwirte sind gegen Nachweis darüber zu verständigen, das ich in jedem Falle, in denen ich derart krasse Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnungen feststellen, rücksichtslos den Wirtschaftsbetrieb schließen lasse. Die Gendarmeriestationen wollen gerade auch auf diesen unverantwortlichen Unfug ihr besonderes Augenmerk richten und Zuwiderhandlungen sofort den Bezirksamt melden.
Bogen, den 27. Juni 1934
Quelle: Amts-Blatt des Bezirksamtes Bogen, Nr. 22, 28. Juni 1934


Windberg, 29. Juni. (Beerdigung) Unter großer Anteilnahme der Bevölkerung fand die Beerdigung dies im Alter von 39 Jahren verstorbenen Bauerssohns, Ludwig Resch von Gottesberg statt. Der Verblichene war bei einem Bauern war bei einem Bauer, in Atting bedienstet. Dort wurde er beim Baden vom Herzschlag getroffen und ist ertrunken. Die Leiche wurde hieher überführt. R. I. P.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 30.06.1934

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