1984# 04

Anna Feldmeier feierte Achtzigsten
Hunderdorf/Steinburg.
Mit Anna Feldmeier aus Steinburg-Wegern konnte zweiter Bürgermeister Weinzierl einer rüstigen und immer noch gut aufgelegten Jubilarin zum 80. Geburtstag recht herzlich gratulieren. Egon Weinzierl übermittelte die besten Glück- und Segenswünsche von Bürgermeister Härtenberger, dem Gemeinderat sowie der gesamten Gemeinde Hunderdorf und überreichte einen Geschenkkorb. Im Auftrag des Pfarrgemeinderates und von Pfarrer Högner überbrachte Martha Hofmann die Gratulationswünsche und ein Präsent. Anna Feldmeier, eine gebürtige Graf, erblickte am 31. 3. 1904 in Kleinkolham bei Mitterfels das Licht der Welt. Ihre Mutter verschied viel zu früh und ab dem 13. Lebensjahr versorgte die Jubilarin als älteste Tochter vier Geschwister und arbeitete im elterlichen Hof mit. Am 9. 5. 1928 führte sie Josef Feldmeier, seinerzeit Fleischbeschauer aus Steinburg, in der Pfarrkirche zu Hunderdorf zum Traualtar. Der Ehe entstammen drei Kinder. Die Feldmeier-Oma beziehungsweise Uroma kann sich mittlerweile über sieben Enkel und einen Urenkel erfreuen. Das landwirtschaftliche Anwesen, in das sie einheiratete, wurde bis zur Übergabe im Jahre 1972 bewirtschaftet. Hart gearbeitet hat die Jubilarin, die eine treusorgende Ehefrau und Mutter war, nahezu zeitlebens. Der Ehemann verschied im Jahre 1975. Mit 80 ist Anna Feldmeier noch gesund und rüstig, versorgt ihren Haushalt selbst und nimmt regen Anteil am Tagesgeschehen.
Quelle: Bogener Zeitung, 03.04.1984


Karl Schneider bleibt Jagdvorsteher
Neue Satzung wurde angenommen — Holzspalter und Hebestand werden gekauft
Gaishausen.
Bei der kürzlich im Gasthaus Karl Solcher in Ehren abgehaltenen nichtöffentlichen Jagdgenossenschaftsversammlung wurde eine neue Satzung angenommen und bei den Neuwahlen Jagdvorsteher Karl Schneider in seinem Amt bestätigt. Beschlossen wurde auch der Ankauf eines Holzspalters und eines Rinderhebestandes. Anwesend waren 38 Jagdgenossen mit einer jagdbaren Fläche von 309 ha.
Eingangs begrüßte Jagdvorsteher Schneider insbesondere Amtsinspektor Feineis (Landratsamt Straubing-Bogen), 2. Bürgermeister Weinzierl und die Jagdpächter Dr. Hirsch und Otto Beckmann. Kassier Johann Lehner wartete dann mit dem Kassenbericht auf und informierte über die Einnahmen und Ausgaben im Berichtszeitraum. Die vorgenommene Kassenprüfung brachte keine Beanstandung. Jagdvorsteher Schneider informierte über die Neuanlage des Jagdkatasters sowie die Zurückstellung des Hebestandankaufes im Vorjahr.
Der dann beantragten Entlastung der Vorstandschaft wurde einstimmig zugestimmt. Amtsinspektor Feineis gab den Entwurf der neuen Satzung für die Jagdgenossenschaft Gaishausen bekannt. Die Annahme der Satzung erfolgte abschließend durch einstimmigen Versammlungsbeschluß. Daraufhin folgte die Neuwahl per Stimmzettel. Für das Amt des Jagdvorstehers wurde wiederum Karl Schneider, Röhrnau, gewählt. Stellvertretender Jagdvorsteher wurde Max Höcherl, Grub. Als Beisitzer wurden Karl Hastreiter, Ebenthann, und Albert Gütlhuber, Rammersberg, gewählt. Per Akklamation wurden ferner bestimmt: Kassenführer Hans Lehner, Riglberg, Schriftführer Xaver Kern, Lintach, Rechnungsprüfer Max Fendl und Herbert Fuchs, Gaishausen.
Sodann wurde über die Verwendung des Jagdpachtschillings 1984 beraten und Beschluß gefaßt. Mit großer Mehrheit wurde beschlossen, für die Renovierung der Kapelle in Rammersberg einen Spendenbetrag zur Verfügung zu stellen. Weiterhin wird ein Holzspalter und ein Rinderhebestand angekauft. Der restliche Jagdpachtschilling wird wieder für die Instandsetzung der öffentlichen Feld- und Waldwege (Ankauf von Schottermaterial) verwendet.
Bürgermeister Egon Weinzierl sprach Grußworte und unterstützte auch die Erhaltung der Jagdgenossenschaften in der jetzigen Form im Gemeindebereich. Amtsinspektor Feineis gab noch ein Merkblatt des Vermessungsamtes bekannt, wonach für die Ermittlung oder Wiederherstellung von Grenzen für land- und forstwirtschaftliche Flächen eine 50%ige Gebührenermäßigung eingeräumt werde.
Quelle: Bogener Zeitung, 05.04.1984


Baugebiet „Schmiedfeld‘ angestrebt
Windberg.
Bei der kürzlichen Sitzung befaßte sich der Gemeinderat mit den eingegangenen Stellungnahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung und Behördenanhörung. Bürgermeister Kleikamp gab die diesbezüglichen Stellungnahmen der Fachbehörden zur Kenntnis. Der Gemeinderat entschied die vereinzelt vorgebrachten Bedenken wegen der exponierten Lage des einzeiligen Baugebietes „Schmiedfeld“ zurückzustellen und die Aufstellung des Baugebietes mit sieben Bauparzellen weiterhin anzustreben. Der von Architekt Diplomingenieur Robert Troiber ausgearbeitete Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung wurde gebilligt. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Entwurf nunmehr einen Monat lang öffentlich auszulegen. Auch den Fachstellen ist der Plan nochmals vorzulegen .
Verschiedenen Bauplänen wurde seitens der Gemeinde zugestimmt. Weiterhin entschied sich der Gemeinderat dafür, in der neuen Arbeitsbeschaffungsmaßnahme ab 1. April 1984 drei Arbeiter zu beschäftigen. Abschließend informierte der Bürgermeister über die Zuschußablehnung des Deutschen Gemeindeverbandes für die Partnerschaftsfahrt nach Abos sowie über die Zuschußangelegenheit der Mehrzwecksportanlage Windberg. Ferner gab Kleikamp noch ein Schreiben des Landratsamtes wegen der TÜV-Unterweisung für die Eigenüberwachung von Kinderspielplätzen bekannt.
Quelle: Bogener Zeitung, 05.04.1984


Neue Uniformen für die Feuerwehr
Bebauungsplanänderung als Satzung beschlossen — Entlastung zu Jahresrechnungen
Hunderdorf.
Bei der Gemeinderatssitzung in Hunderdorf wurde die Änderung des Bebau-ungsplanes „Bahnhofsiedlung-Erw. III“ sowie des Bebauungsplanes „Apoig“ als Satzung beschlossen. Weiterhin wurde der Prüfbericht des Landratsamtes zur Kenntnis genommen sowie der Anschaffung von Feuerwehruniformen zugestimmt.
Die Änderung des Bebauungsplanes „Bahnhofsiedlung-Erweiterung III“ durch Deckblatt Nr. 3 wurde vom Gemeinderat als Satzung beschlossen, nachdem im durchgeführten Anhörungsverfahren keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht wurden. Auch das Landratsamt hatte keine Einwendungen erhoben. Der Vorschlag bezüglich der Mindestdachneigung bei den ausnahmsweise zugelassenen Dachgauben wurde mit 28 Grad festgesetzt. Gleicher Satzungsbeschluß wurde auch gefaßt für die Änderung des Bebauungsplanes „Apoig“ durch Deckblatt Nr. 8.
Bürgermeister Härtenberger legte dann dem Gemeinderat den Prüfbericht über die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 1973 bis 1982 durch die staatl. Rechnungsprüfungsstelle beim Landratsamt vor. Der Gemeinderat erteilte, was auch aufgrund des positiven Rechnungsberichtes vorgeschlagen wurde, zu den Jahresrechnungen dem Bürgermeister jeweilige einstimmige Entlastung. Die wenigen unbedeutenden Prüfbemerkungen sollen — so der Gemeinderat — bei der künftigen Haushaltsabwicklung Berücksichtigung finden. Es handelt sich dabei insbesondere um die Durchbuchung von Verwaltungskostenanteilen beim Kanal bzw. bei der Wasserversorgung sowie um den Ansatz kalkulatorischer Kosten.
Bürgermeister Härtenberger unterbreitete dem Gemeinderat die anstehende notwendige Anschaffung von 30 Feuerwehruniformen für die FFW Hunderdorf. Die Kosten bezifferte Härtenberger auf rund 4 000 Mark. Der Gemeinderat beschloß, der Anschaffung zuzustimmen und die Hälfte der Kosten zu tragen. Eine diesbezügliche Haushaltsüberschreitung wurde gebilligt. Der andere Hälftebetrag wird von der Feuerwehr selbst aufgebracht, was seitens der Gemeinde anerkennend begrüßt wurde.
Zugestimmt wurde vom Gemeinderat auch einem Antrag auf Gaststättenerlaubnis. Hiernach ist im Nebengebäude, Hauptstraße 27, ein Gaststättenbetrieb vorgesehen. Der Gemeinderat forderte Vorsorgemaßnahmen gegen etwaige Lärmbelästigungen und sprach sich vorsorglich gegen einen Diskothekenbetrieb aus. Einer beantragten Sperrzeitverkürzung einer Gaststätte in Hoch wurde nicht mehr zugestimmt. Weiterhin beschäftigte sich der Gemeinderat mit der Einstellung von ABM-Arbeitern. Für die ab 1. 4. bewilligte Maßnahme wurden drei Arbeiter eingestellt. Gleichzeitig wurde aufgrund der Arbeitsmarktlage beschlossen, die Erhöhung der Maßnahme um zwei Arbeiter zu beantragen. Eine Einstellentscheidung wurde auch über die ausgeschriebene Stelle des Gemeindearbeiters getroffen, wobei festgestellt wurde, daß auch die neugebaute Bauhofwohnung anzumieten ist. Die Gemeinde Hunderdorf beschäftigt nunmehr zwei festangestellte Gemeindearbeiter für die laufenden Bau- und Wegearbeiten einschl. Straßenunterhalt und Winterdienst. Zugestimmt wurde vom Gemeinderat auch der vom Bürgermeister vorgeschlagenen Straßen- und Bauhofeinweihung am 27. 4. 1984. Mit dem geplanten Festaktverlauf und der vorgeschlagenen Gästeliste bestand Einverständnis.
Quelle: Bogener Zeitung, 05.04.1984


Pflanzung und Pflege von Balkonblumen
Hunderdorf.
Wieder einmal ist es der VBW-Außenstelle Hunderdorf gelungen, Gärtnermeister Hiendl, Mitterfels, zu einem Vortrag zu gewinnen. Dieses Mal geht es um die Pflege und Pflanzung von Balkonblumen. Folgende Inhalte werden geboten: Geranien richtig pflanzen, düngen und pflegen; Vermehrung und Überwinterung, Vor- und Nachteile des Mischbalkons und Diaserie „Der schöne und der ungeeignete Mischbalkon“. Die VBW-Außenstellte Hunderdorf lädt die ganze Bevölkerung ein. Die Veranstaltung findet am Donnerstag, dem 12. 4. , um 19.30 Uhr im Gasthaus Sandbiller statt. Der Unkostenbeitrag beträgt drei Mark.
Quelle: Bogener Zeitung, 05.04.1984


Hauptschüler besuchten Gärnterei
Hunderdorf.
Einblick in die Funktion eines Gartenbaubetriebs bekamen kürzlich die Schüler und Schülerinnen der siebten Klassen der Hauptschule Hunderdorf in einer Gärtnerei in Bogen. Gründlich vorbereitet und ausgestattet mit einem umfangreichen Fragenkatalog sollte der Betrieb bis ins Detail nach verschiedenen Schwerpunkten erkundet werden. Nach einer recht lehrreichen Führung durch die Gewächshäuser und interessanten Erläuterungen zu den Pflanzen und Kulturen im Verkaufsgewächshaus, beantwortete Geschäftsinhaber Holzner recht verständlich und erschöpfend die Fragen der Schüler. So gewannen diese in ihrer ersten Erkundung im Rahmen der Arbeitslehre einen umfassenden Einblick in die Organisation eines Betriebes nach den Gesichtspunkten Beschaffung, Produktion und Absatz. Um den berufskundlichen Aspekt ging es danach in Einzelerkundungen. Die Berufe der Floristin und des Gärtners wurden eingehend abgefragt und die Beschäftigten bei ihren Tätigkeiten beobachtet. Und so konnten einige Schüler bzw. Schülerinnen feststellen, daß der Gartenbaubetrieb als Arbeitsplatz, als Ausbildungsplatz für sie schon eine Möglichkeit darstellen könnte. Reich mit Wissen und Tricks im Gartenbau beladen und jeder Schüler mit einem Primelstock beschenkt, stellten sich beide Klassen abschließend zu dem Erinnerungsfoto.
Quelle: Bogener Zeitung, 09.04.1984


Lachmuskeln wurden arg strapaziert
Laienspieler hatten mit „Einmal Hiebe, dreimal Liebe“ großen Erfolg – Noch eine Aufführung
Lintach. Viermal bereits spielten sich die Laienspieler des Stammtisches Lintach-Hunderdorf in die Herzen der Zuschauer mit dem lustigen Volksstück in vier Akten „Einmal Hiebe, dreimal Liebe“.

Eine Szene aus dem erfolgreichen Stück „Einmal Hiebe, dreimal Liebe“.

Die Lachmuskeln der Zuschauer wurden dabei strapaziert. Es gab Lachsalven und Beifall für das Stammtischteam des Inspizienten Hans Achatz und des Regisseurs Alois Winter. Die fünfte Aufführung folgt am Samstag, 14. April, um 20 Uhr. Auf der von Bertl Riedl im Gasthaus Plötz-Schlecht gebauten und von Bühnenmaler Helmut Vogel gestalteten Bühne konnten sich die Schauspieler richtig entfalten. Wie ein alter Routinier spielte Reinhard Korte die Rolle des Thomas Berghofer, der mit den Launen seiner .Tochter Vroni, glänzend von Ulrike Häusler verkörpert, nur mit Hilfe der auch auf dem Hofe lebenden Schwester Cilli, die Petra Hornberger mit Begeisterung spielte, fertigwerden konnte. Martl Holzer, der Freier der widerspenstigen Vroni, wurde von Alfons Bugl dargestellt, der seiner Liebhaberrolle viel Spaß abgewann. Sein Bruder Micherl, mit Bravour von Ernst Sacher gespielt, der die „überstandige“ Magd Walli, die Petra Janker bestens verkörperte, für die reiche Berghofererbin Vroni hält, ist, nachdem das Verwechslungsspiel aufgeklärt ist, durchaus mit seiner würstlessenden Walli heiratseins. Der Altknecht Bartl, der von Karl Englmeier souverän dargestellt wird, und Wilderer Bertl Burgstaller (Uli Illner) werden ihren volkstümlichen Rollen gerecht. Die kleinste Sprechrolle, von Winter ins Stück eingeflochten, belebt Hans Lobmeier als Postbote, wie er lebt und leibt. Die kontrastreich angelegten Rollen, von den Spielern überzeugend gespielt, finden den wiederholten Beifall des Publikums, das spürt, daß Inspizient Achatz und Regisseur Winter zusammen mit der Laienspielgruppe ihr Bestes gaben, um den Zuschauern ein paar schöne Stunden zu bereiten. Dazu trugen auch die Geschwister Hecht mit der musikalischen Umrahmung bei. Am Ende des Stücks und Verwirrspiels stimmt Thomas Berghofer (R. Korte) der gewandelten Vroni zu, die ihren Martl doch noch haben will, und so wendet sich alles zum Guten. Vorsitzender Hans Achatz bedankte sich am Schluß jeder Vorstellung bei den Laienspielern, den Zuschauern, Helfern und Spendern und insbesondere bei Alois Winter für die meisterhafte Regie. Am 14. April folgt um 20 Uhr im Saal des Gasthauses Plötz-Schlecht in Lintach die fünfte und damit letzte Aufführung, deren Reinerlös ebenfalls einem guten Zweck zufließen wird.
Quelle: Bogener Zeitung, 09.04.1984


Neues Mitglied wurde Schützenkönig
Karl Liebl gewann den Titel — Aufstieg der 1. Mannschaft in die B-Klasse
Hunderdorf. Karl Liebl der seit 1983 bei der Schützenkameradschaft Hunderdorf Mitglied ist, wurde

Die Schützenkönige, einschließlich Jungschützenkönige, der Schützenkameradschaft Hunderdorf.

Schützenkönig. Zur Proklamationsfeier des Schützenkönigs und der Vereinsmeister am Samstag im Gasthaus Deschl in Hofdorf konnte 1. Schützenmeister Ludwig Wagner 2. Bürgermeister Egon Weinzierl und viele Mitglieder begrüßen. Sodann wurde zum Gedächtnis an die verstorbenen Vereinsmitglieder eine Gedenkminute eingelegt.
In seinem Bericht dankte 1. Schützenmeister Ludwig Wagner allen Vereinsmitgliedern für die gute Zusammenarbeit im letzten Vereinsjahr sowie auch für die tatkräftige Unterstützung beim Gartenfest. Dankesworte galten auch 1. Jugendleiter Karl Obermeier sowie Mannschaftsführer Max Höcherl für die Jugendarbeit. Insbesondere freute es den Schützenmeister, daß die 1. Mannschaft den Aufstieg in die B-Klasse schaffte und bedankte sich für die rege Beteiligung an den Schieß- und Trainingsabenden. Für den Zuschuß zum Kauf der elektrischen Zugbahnen bedankte sich Wagner beim Landratsamt Straubing-Bogen sowie auch bei der Gemeinde Hunderdorf.
Darauf folgte die Bekanntgabe der Veranstaltungen und der Versammlungen der Schützen im Vereinsjahr 1983/84 durch Schriftführer Waldemar Rabies. Dann gab Kassier Xaver Hagn den. Rechnungsbericht und bei der anschließenden Kassenprüfung wurde die Kasse für „in Ordnung“ befunden.
Jugendleiter Karl Obermeier sprach Dankesworte an die Jugend für die rege Beteiligung am Training und teilte mit, daß aus der Jugendkasse ein neues Gewehr angeschafft worden sei. Dieses wurde von der Jugend mit viel Beifall begrüßt. Mannschaftsführer Max Höcherl führte in seinem Rückblick an, daß die 1. Mannschaft Meister im Gau C Wald wurde und somit in die B-Klasse aufsteigen konnte. Die Schützenkameradschaft Hunderdorf hat nun in der C-, B- und Jugendklasse jeweils eine Mannschaft. Weiterhin konnte die Jugend bei der Sektionsmeisterschaft in Haigrub den 2. Platz belegen, wobei Helmut Maier den 1. Platz bei der Einzelwertung erreichte. Bei den Rundenwettkämpfen im Gau C Wald sicherte sich Egon Höcherl den 2. Platz (265,70 Ringe im Schnitt) und Maier Helmut den 4. Platz (262,10 Ringe im Schnitt). Anschließend folgte die Verabschiedung einzelner Vereinsmitglieder aus der Jugend, die fortan der Seniorenklasse angehören.
2. Bürgermeister Egon Weinzierl gratulierte der 1. Mannschaft für den Aufstieg und rief dazu auf, die Kameradschaft und den Zusammenhalt im Verein beizubehalten. Sogleich ging man zur Proklamation der Vereinsmeister und der Schützenkönige (Jugend und Senioren), durchgeführt vom 2. Bürgermeister, über. Vereinsmeister 1984/85 wurden: Helmut Maier 2 151 Ringe, Egon Höcherl 2 140 Ringe und Karl Obermeier 2 071 Ringe. Schützenkönig 1984/85 (Senioren): Karl Liebl 59,5-Teiler, Franz Häusler 111-Teiler und Karl Obermeier 134-Teiler. Schützenkönig 1984/85 (Jugend): Karl Obermeier jun. 229-Teiler, Peter Kalm 332-Teiler und Alexander Eberth 365-Teiler.
2. Bürgermeister Weinzierl überreichte die Vereinsehrennadel in Bronze für besondere Leistungen im Verein an folgende Mitglieder: Karl Obermeier, Andreas Falk, Karl Wirth, Peter Nirschl, Xaver Anleitner, Josef Eberth, Josef Schleinkofer. Einige Mitglieder erhielten Leistungsnadeln in Bronze, Silber und Gold. Nach der Entlastung der Vorstandschaft erfolgte die Neuwahl, die folgendes Ergebnis brachte: 1. Schützenmeister Ludwig Wagner, 2. Schützenmeister Josef Eberth, 1. Kassier Xaver Hagn, 2. Kassier Xaver Anleitner, 3. Kassier Karl Liebl, 1. Schriftführer Waldemar Rabies, 1. Jugendleiter Karl Obermeier, 2. Jugendleiter Max Höcherl, Waffenwart Alois Hupf, 1. Kassenprüfer Brigitte Artmann, 2. Kassenprüfer Karl Obermeier.
Quelle: Bogener Zeitung, 10.04.1984


Hunderdorf. Sportverein: Sonntag, 15. 4., 19 Uhr, Diavortrag über Weltreise von Dieter Leonhardt im Gasthaus Sandbiller.
Quelle: Bogener Zeitung, 10.04.1984


Hunderdorf. Frauenbund: Heute, Dienstag, 19.30 Uhr, Schwimmübungsabend im Hallenbad in Hunderdorf.
Quelle: Bogener Zeitung, 10.04.1984


Beim Wandern die Heimat entdecken
Der nun beginnende Frühling mit den warmen sonnigen Tagen lädt uns am Wochenende zum Wandern ein. Unsere nähere Umgebung ist so reich an Sehenswürdigkeiten und Wanderzielen, daß sich eine weite Fahrt oft erübrigt.
Wandervorschlag: Windberg – Hl. Kreuz – Oberbucha – Irensfelden – Biehl – Ochsenweiher – Windberg
I. Anfahrt bis Windberg mit dem Pkw
Besichtigung der Kirche, des Klosters und der ehemaligen Klosteranlagen (1 Std.) in Windberg
Sehenswürdigkeiten
1. Am Dorfeingang die Nepomukkapelle aus dem Jahre 1733 mit sehr schönen Fresken an der Decke
2. Innerhalb der früheren Klosteranlagen
Die schönen Brunnen von Windberg
a) Vor dem Gasthaus Deschl (ehemals Richteramtshaus) der Wirtsbrunnen von 1718
b) Vor dem Pfarrhof (früher Prälatur) der Blasiusbrunnen von 1633
c) Im Klostergarten der Klosterbrunnen (auch Jakobs- und Samariterbrunnen) von 1513
3. Die Pfarrkirche (früher Klosterkirche)
Außen:
a) Romantische Anlage aus dem 12. Jahrhundert
b) Die beiden romanischen Portale; am Hauptportal das Stifterehepaar Graf Albert von Bogen mit Gemahlin
Innen:
a) Romanischer Taufstein mit den 12 Aposteln
b) Rokoko-Seitenaltäre des Straubingers Mathias Obermayr: der Sabinus- und Ägidiusaltar, der Katharinen- und Dorotheenaltar
c) Im Chorraum der Hochaltar und die Chorstühle (Einlegearbeit) von Laienbruder Fr. Fortunat Simon
d) Schränke in der Sakristei vom gleichen Künstler
Ill. Nach der Besichtigung des Klosters und der Kirche empfiehlt sich eine ausgedehnte Wanderung in die Umgebung.
Vom Dorfplatz nordwärts auf der Teerstraße nach Kreuzberg (25 min). Hier Besichtigung der Kirche Hl. Kreuz (1695) mit der Klausnerwohnung, in der noch ein Einsiedler wohnt. Bemerkenswert ist das Holzkruzifix über dem Hochaltar (14. Jahrhundert). Reiche Wandmalereien mit Muschelwerkrahmen, links die hl. Stiege und die Marienkapelle (20 min).
Von HI. Kreuz in östlicher Richtung auf der Teerstraße nach Oberbucha (15 min).
Am Ende des Ortes rechts ab auf einem Feldweg nach Hof, Feiertaghof und Irensfelden (30 min). Hier ist Möglichkeit zur Einkehr in einer Gastwirtschaft.
Von Irensfelden nach Biehl und Ochsenweiher und auf der Straße zurück nach Windberg (25 min).
Reine Wanderzeit etwa 90 min. bis 2 Std. Wanderkarte mit der Wanderroute mit Punkten eingezeichnet.
Unsere Bilder zeigen den Wirtsbrunnen mit der Klosterkirche, die Kirche Hl. Kreuz, und das romanische Portal der Klosterkirche.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 13.04.1984


Memoiren eines Bürgers
(Ende)
Auf Freiersfüßen

Nun wieder zurück zum alten Graubart auf dem Heidhof, obwohl er erst im nächsten Bericht wieder in Erscheinung tritt, wenn auch schon als Toter. Zur Zeit der Kneißlgeschichte in meiner ersten Kinderzeit war bei meiner Mutter ein Mädchen als Lehrmädchen zum Erlernen aller Maschinenlehrarbeiten für den Hausgebrauch in der Lehre untertags.
Ich war damals ein ganz kleiner Knirps, aber der Liebling derselben. Sie hat sich später in einer Ortschaft (ich kann sie heute nicht mehr nennen) nicht gar weit vom Heidhof, erst als Hausmagd bewährt und später noch in ein landwirtschaftliches Anwesen eingeheiratet, wo die Mutter von mehreren kleinen Kindern weggestorben war.
Sie ist ein seelengutes Leut und ich weiß auch noch, daß sie uns in Wegern etliche Male besuchte. Nun kam sie wieder einmal im Herbst 1926 extra zu unserer Mutter zu Besuch mit der Nachricht, daß der Unhold, der sich damals im Jahre 1899 oder 1900 bei der Kneißlgeschichte die unerhörten, nicht zu beschreibenden Ehrabschneidungen und Sachbeschädigungen bei meinen Eltern mit einer satanischen Bosheit und Geschicklichkeit erlaubte, nun auf seinem Sterbebett alles geoffenbart habe.
Unser Vater erlebt das nicht mehr, aber die Mutter hat uns Kinder immer wieder ermahnt, daß uns die liebe Himmelsmutter auf unser beharrliches Gebet hin während so langer Zeit doch erhört hatte. Und ich schäme mich vor aller Welt nicht, dasselbe als Beweis einer wohl übernatürlichen Hilfe für so viel erduldete Schmach anzuerkennen. Ein altes, bewährtes Sprichwort sagt doch: „Gottes Mühlen mahlen langsam, aber sicher“. Der Schreibname dieses Unholds ist bis jetzt hier nicht bekannt. Nur, daß seine Heimat in unserer Gemeinde gestanden hat und Zeit meines Lebens nur die leere Stätte als einziges Anwesen (als Birkhof bezeichnet) noch zu sehen ist. Also hatte sich unser Beten um Erhörung nach so langen Jahren dennoch gelohnt und die Erinnerung ganz älterer Leute an diese unheilvolle Zeit wieder wachgerufen.
Nun wieder zurück zu meinen schönen Erinnerungen als schon älterer Brautwerber. Mit gemischten Gefühlen (meine Schüchternheit wich nun einer wachsenden Courage), erforschte ich nun die mir zusagenden charakteristischen Eigenschaften meiner nun so herzlich geliebten Braut. Meine lieben Leser, ihr könnt gut lachen über meine Voreingenommenheit, mich geniert das nicht, aber wenn man sich auf Freiersfüßen bewegt, kann man gar leicht einen Fehltritt machen, und das wäre für mich als Schwerkriegsbeschädigter ein doppelter Gram, statt verdoppelter Lebensfreude; ich hatte immer beobachtet, wie sich bei Eheleuten das erhoffte Liebesglück nach einiger Zeit ins Gegenteil umwandelte und dann fürs ganze Leben die so notwendige Harmonie zerstört wurde.
Davor hatte ich immer schon schwere Bedenken, wenn ich als Kriegskrüppel, den Erwartungen einer vielleicht etwas anspruchsvollen Genossin hinsichtlich meiner dezimierten Arbeitskraft oder vermeintlichen hohen Rente, nicht entsprechen konnte, so wäre für mich das ersehnte Glück auch schon entschwunden. Darum meine vorsorgliche Auslese, wobei aber auch eine ehrlich gezeigte Zuneigung zu meiner persönlichen Einstellung, hinsichtlich der bei mir gegebenen bescheidenen Verhältnisse, die ausschlaggebende Rolle sein wird. Diese Prüfung hatte nun meine liebe Frau glänzend bestanden, da sie aus einem landwirtschaftlichen Anwesen stammt, wohl fünfmal so groß wie meiniges, also mit allen landwirtschaftlichen Arbeiten gut bewandert. Mit 14 Jahren verlor sie durch den Tod ihre liebe Mutter. Sie hatte als Älteste noch zwei Brüder und eine Schwester zu betreuen, da ihr Vater nicht mehr heiratete, um seinen Kindern eine Stiefmutter zu ersparen. Für sie und ihre Geschwister und dem Vater gab es also Arbeit übergenug. Sie war also noch sonntagsschulpflichtig und schon waren ihr alle mütterlichen Haus- und andere Arbeiten aufgebürdet, wobei ihr nur zeitweise eine Schwester des Vaters zur Arbeitseinweisung behilflich sein konnte. Also gewiß eine schwere Jugendzeit für sie. So also glaubte ich, die richtige Wahl getroffen zu haben.
(Wir müssen diese Serie leider abbrechen, da die weiteren Niederschriften sehr viele Lücken aufzeigen und ein lückenloser Ablauf nicht mehr gewährleistet ist).
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 13.04.1984


Änderungen bei den Freifahrt- und Kraftfahrzeugsteuervergünstigungen für Schwerbehinderte ab 1. April 1984
Sozialminister Dr. Fritz Pirkl weist alle Freifahrtberechtigten darauf hin, daß in den nächsten Wochen von der bayerischen Versorgungsverwaltung wichtige Informationsschreiben über die neue Rechtslage und das künftige Verfahren versandt werden. Mit den beigefügten Kurzanträgen und Zahlungsformularen können die Ansprüche schriftlich verwirklicht werden.
Vorsprachen bei Versorgungs- und Finanzämtern sind nicht erforderlich.
Ab 1. April 1984 werden folgende Änderungen eintreten:
Freifahrtberechtigung
Der begünstigte Personenkreis wird auf solche eingegrenzt, die wegen Behinderungen an den Beinen, wegen schwerer innerer Leiden oder aufgrund von Anfällen und Störungen der Orientierungsfähigkeit in ihrer Bewegungsfreiheit im Straßenverkehr tatsächlich erheblich beeinträchtigt sind. Die im bisherigen Recht enthaltene Annahme, daß Schwerbehinderte mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) um wenigstens 80 vom Hundert (v.H.) erheblich gehbehindert sind, entfällt.
Schwerkriegsbeschädigte und ihnen gleichgestellt Personen, deren schädigungsbedingte MdE seit 1.10.1979 wenigstens 70 v.H. beträgt, sind von dieser Einschränkung nicht betroffen.
Die weiterhin Freifahrtberechtigten müssen sich mit jährlich 120 DM an den Beförderungskosten beteiligen. Für diesen Betrag erhalten sie vom Versorgungsamt ein Beiblatt zum Ausweis, das mit einer für ein Jahr gültigen Wertmarke versehen ist.
Blinden (Merkzeichen „Bl“), Hiflosen (Merkzeichen „H“) und Schwerbehinderten, die Arbeitslosenhilfe, laufende Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz oder der ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 27 a des Bundesversorgungsgesetzes erhalten, kann die Wertmarke unentgeltlich ausgegeben werden. Auch Schwerkriegsbeschädigte und ihnen gleichgestellte Personen, die wegen ihrer Schädigung mindestens seit 1.10.1979 Freifahrt haben, bekommen die Wertmarke kostenlos.
Die Freifahrt im Nahverkehr kann künftig nur mehr mit dem Freifahrtausweis und dem mit einer gültigen Wertmarke versehenen Beiblatt in Anspruch genommen werden.
Kraftfahrzeugsteuervergünstigung
Die bisherige Kraftfahrzeugsteuerbefreiung wird in den meisten Fällen in eine Steuerermäßigung um 50 v.H. umgewandelt. Die Steuerermäßigung kann nur noch von solchen Schwerbehinderten beansprucht werden, die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr tatsächlich erheblich beeinträchtigt sind. Eine gleichzeitige Inanspruchnahme von Freifahrtberechtigung und Steuerermäßigung ist künftig nicht mehr möglich.
Berechtigte, die anstelle der unentgeltlichen Beförderung die Steuerermäßigung haben wollen, erhalten vom Versorgungsamt ein Beiblatt zum Ausweis, das keine Wertmarke enthält.
Mit diesem Beiblatt können beim Finanzamt die Anspruchsvoraussetzungen nachgewiesen werden.
An die Entscheidung für die Freifahrtberechtigung oder die Steuerermäßigung ist der Schwerbehinderte nicht auf Dauer gebunden. Er kann ohne weiteres von einer Art der Vergünstigung zur anderen wechseln.
Die Freifahrt der Begleitperson im Nah- und Fernverkehr (Merkzeichen „B“) wird durch die Entscheidung über die Kfz.-Steuerermäßigung nicht eingeschränkt.
Weiterhin von der Kfz-Steuer befreit sind Blinde, Hilflose und außergewöhnlich Gehbinderte (Merkzeichen „aG“) sowie Schwerkriegsbeschädigte und ihnen gleichgestellte Personen, denen am 1.6.1979 die Kfz-Steuer nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes 1972 erlassen war. Diesem Personenkreis steht die Kfz-Steuerbefreiung auch dann zu, wenn die Freifahrtberechtigung in Anspruch genommen wird.
Beide Vergünstigungen werden wie bisher nebeneinander gewährt.
Dr. Pirkl empfiehlt allen Berechtigten das im Interesse einer umfassenden Aufklärung sehr ausführlich gehaltene Informationsschreiben genau durchzulesen und die gewünschten Vergünstigungen rechtzeitig zu beantragen. Obwohl in Bayern rund 570.000 Personen von den neuen Regelungen betroffen sind, vertritt der Sozialminister die Überzeugung, daß der vorbildliche Einsatz der Bayerischen Versorgungsverwaltung einen weitgehend zeitgerechten, reibungslosen und bürgerfreundlichen Vollzug sichern wird.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 13.04.1984


Aufruf des Präsidenten des Bayerischen Roten Kreuzes Herrn Ministerpräsident a. D. Dr. h.c. Alfons Goppel zur Frühjahrssammlung des BRK vom 9. bis 15. April 1984
Schließ Dein Herz auf
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger !
Die Zeichen der Not im eigenen Land mehren sich:
Arbeitslosigkeit, die damit verbundene seelische Niedergedrücktheit wie damit gekoppelte Folgen drängen viele unserer Mitbürger an den Rand des Existenzminimums. Die Zahl derer, die auf Hilfe angewiesen sind, wächst.
Auch wenn der Staat und seine Behörden, so gut sie können, stützend und helfend einspringen, kann der Not nicht gänzlich eine Grenze gesetzt werden. Die mitmenschliche Solidarität wird täglich neu gefordert.
„Schließ Dein Herz auf“ — unter diesem Motto bittet das Bayerische Rote Kreuz in seinen Sammeltagen die Hand aufzutun für alle die auf unseren Beistand angewiesen sind. Vereinsamte Kranke, Alte und Behinderte, brauchen eines jeden einzelnen Bereitschaft zur Hilfe. Die ehrenamtlichen Helfer des Bayerischen Roten Kreuzes und alle Mitarbeiter haben sich das zur Pflicht und Aufgabe gemacht.
Diese Helfer allein jedoch können nicht genügen: Hilfe und Unterstützung kosten Geld – viel Geld, Material, Fahrzeuge und Gerätschaften, jede soziale Einrichtung muß finanziert werden. Für diese notwendigen und wichtigen Aufgaben ist das Bayerische Rote Kreuz auf Ihre tätige Mithilfe angewiesen. Darum bitte ich Sie: Weisen Sie unsere Sammler nicht ab. Schließen auch Sie Ihr Herz auf für den Nächsten!
Dr. h.c. Alfons Goppel
Präsident des Bayerischen Roten Kreuzes
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 13.04.1984


Hinweise des Vermessungsamtes Straubing auf die wesentlich verbilligte Vermessung im land- und forstwirtschaftlichen Bereich
Aufgrund einer Verordnung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen werden seit 1.10.1978 für die Ermittlung oder die Wiederherstellung von Grenzen zwischen Grundstücken, die außerhalb eines Ortsgebietes liegen und land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden, nur 50 % der tatsächlichen Gebühren von den Antragstellern erhoben.
Das Vermessungsamt Straubing weist vor allem die Waldbesitzer auf diese erhebliche Gebührenermäßigung hin und ersucht, eventuell im Jahre 1984 zu erledigende Anträge baldmöglichst an das Vermessungsamt zu richten.
gez. Mitsam
Vermessungsdirektor
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 13.04.1984


Vollzug des Bundesleistungsgesetzes und des NATO-Truppenstatuts; Manöver und andere Übungen der Bundeswehr und der Streitkräfte der Entsendestaaten
Es werden folgende Übungstermine mitgeteilt: Übung amerikanischer Streitkräfte:
In der Zeit vom 2.4. bis 30.6.1984 Kleinübungen – Übungsraum siehe Anmeldung vom 12.12.83 – 20/83. –
Übungen der Bundeswehr:
1. In der Zeit vom 2.4. bis 6.6.1984 im Raum Bamberg — B 22—Kemnath Bogen — Dingolfing — Landshut — Donauwörth —Ansbach — Bamberg
2. In der Zeit vom 3. bis 4.4.1984 im Raum Weiden — Nürnberg Passau — Ingolstadt.
3. In der Zeit vom 9. bis 11.4.1984 im Raum Bogen — Pfelling—Sand — Aiterhofen — Straßkirchen — Oberschneiding —Dürnbucher Forst — Ingolstadt — Großmehring — Wackerstein Oberdolling — Mendorf — Mindelstetten (voraussichtliche Ballungsräume: Bogen, Pfelling, Sand, Aiterhofen, Straßkirchen, Oberschneiding).
4. In der Zeit vom 11. bis 12.4.1984 im Raum Feldkirchen —Metting — Hainsbach — Schwimmbach — Eschlbach.
5. In der Zeit vom 30.4.1984 bis 4.5.1984 im Raum Wiesenfelden — Sattelbogen — Penting — Untertraubenbach — Reichenbach — Süssenbach — Brennberg — Zinzendorf — Pillnach – Wiesenfelden — (voraussichtliche Ballungsräume : Wiesenfelden — Untertraubenbach — Brennberg).
Die Bevölkerung wird auf diese Übungstermine hingewiesen und ihr nahegelegt, daß sie sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernhält. Hiervon sind insbesondere die Bewohner abgelegener Gemeindeteile und Gehöfte sowie die Jagdberechtigten zu benachrichtigen.
Auf die Gefahren, die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition) usw. ausgehen und die Strafbarkeit des unbefugten Sammelns, Besitzens und Verkaufs dieser Gegenstände wird aufmerksam gemacht.
Etwaige Einwendungen oder einschränkende Bedingungen gegen diese Übungen (z. B. von noch nicht befahrbaren Straßen usw.) sind binnen 1 Woche dem Landratsamt mitzuteilen.
Die Meldungen über Flurschäden bzw. Erstattungsanträge sind nach dem bekannten Verfahren binnen 5 Tagen dem Landratsamt vorzulegen. Die Erstattungsanträge können auch unmittelbar bei der Standortverwaltung — Geländebetreuungsstelle — Bogen eingereicht werden. Meldeformulare können beim Landratsamt Straubing-Bogen, Zimmer 143 (Tel. 09241/300237) angefordert werden.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 13.04.1984


Vom Gemeinderat Hunderdorf
Bei dieser im Gemeindeamt Hunderdorf stattgefundenen Sitzung beschloß der Gemeinderat die Änderung des Bebauungsplanes „Bahnhofsiedlung — Erw. III“ sowie des Bebauungsplanes „Apoig“ als Satzung. Weiterhin wurde der Prüfbericht des Landratsamtes zur Kenntnis genommen sowie der Anschaffung von Feuerwehruniformen zugestimmt.
Die Änderung des Bebauungsplanes „Bahnhofsiedlung-Erw. III“ durch Deckblatt Nr. 3 wurde vom Gemeinderat als Satzung beschlossen, nachdem im durchgeführten Anhörungsverfahren keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht wurden. Auch das Landratsamt hatte keine Einwendungen erhoben. Der Vorschlag bezüglich der Mindestdachneigung bei den ausnahmsweise zugelassenen Dachgauben wurde mit 28 Grad festgesetzt. Gleicher Satzungsbeschluß wurde auch gefaßt für die Änderung des Bebauungsplanes „Apoig“ durch Deckblatt Nr. 8.
Bürgermeister Härtenberger legte sodann dem Gemeinderat den Prüfbericht über die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 1973 bis 1982 durch die staatl. Rechnungsprüfungsstelle beim Landratsamt vor. Der Gemeinderat erteilte sodann, was auch aufgrund des positiven Rechnungsberichtes vorgeschlagen wurde, zu den Jahresrechnungen dem Bürgermeister jeweilige einstimmige Entlastung. Die wenigen unbedeutenden Prüfbemerkungen sollen — so der Gemeinderat — bei der künftigen Haushaltsabwicklung Berücksichtigung finden. Es handelt sich dabei insbesondere um die Durchbuchung von Verwaltungskostenanteilen beim Kanal bzw. bei der Wasserversorgung sowie um den Ansatz kalkulatorischer Kosten.
Bürgermeister Härtenberger unterbreitete dem Gemeinderat die anstehende notwendige Anschaffung von 30 Feuerwehruniformen für die FFW Hunderdorf. Die Kosten bezifferte Härtenberger auf rd. 4.000,— DM. Der Gemeinderat beschloß sodann einstimmig, der Anschaffung zuzustimmen und die Hälfte der Kosten zu tragen. Eine diesbezügliche Haushaltsüberschreitung wurde gebilligt. Der andere Hälftebetrag wird von der Feuerwehr selbst aufgebracht, was seitens der Gemeinde anerkennend begrüßt wurde.
Zugestimmt wurde vom Gemeinderat auch einem Antrag auf Gaststättenerlaubnis. Hiernach ist im Nebengebäude, Hauptstr. 27, ein kleiner Gaststättenbetrieb vorgesehen. Der Gemeinderat forderte Vorsorgemaßnahmen gegen etwaige Lärmbelästigungen und sprach sich vorsorglich gegen einen Discothekenbetrieb aus. Einer beantragten Sperrzeitverkürzung einer Gaststätte in Hoch wurde nicht mehr zugestimmt. Weiterhin beschäftigte sich der Gemeinderat mit der Einstellung von ABM-Arbeitern. Für die ab. 1.4. bewilligte Maßnahme wurden drei Arbeiter eingestellt. Gleichzeitig wurde aufgrund der Arbeitsmarktlage beschlossen, die Erhöhung der Maßnahme um zwei Arbeiter zu beantragen. Eine Einstellentscheidung wurde auch über die ausgeschriebene Stelle des Gemeindearbeiters getroffen, wobei festgelegt wurde, daß auch die neugebaute Bauhofwohnung anzumieten ist. Berücksichtigt wurde Franz Bugl. Die Gemeinde Hunderdorf beschäftigt nunmehr zwei festangestellte Gemeindearbeiter für die laufenden Bau- und Wegearbeiten, einschl. Straßenunterhalt , Winterdienst und Sportplatzbetreuung.
Zugestimmt wurde vom Gemeinderat auch der vom Bürgermeister vorgeschlagenen Bauhofeinweihung am 27.4. Mit dem geplanten Festaktverlauf und der vorgeschlagenen Gästeliste bestand Einverständnis.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 13.04.1984


Kreszenz Diewald — eine rüstige „Achtzigerin“
Ihr achtzigstes Wiegenfest konnte am 26.3 Kreszenz Diewald aus Ellaberg im Kreise von Verwandten und Bekannten feiern. Die Jubilarin ist noch sehr rüstig und arbeitet bei verschiedenen Gelegenheiten noch fest im Anwesen mit. Besonders ins Herz geschlossen hat sie auch ihre beiden Enkelkinder.
Kreszenz Diewald eine geborene Lankes, stammt aus Irschenbach. 1933 ehelichte sie den Zimmermann Josef Diewald von Vorderbuchberg. Gemeinsam wurden 1933 in Ellaberg 6 Tagwerk Grund erworben und sodann ein neues Zuhause errichtet. Der Ehe entstammt der Sohn, dem 1962 auch das Anwesen übergeben wurde und bei dem sie im Kreise der Familie ihren Lebensabend verbringt. Der Ehemann verschied vor vier Jahren.
Im Namen der Gemeinde Hunderdorf gratulierte Bürgermeister Karl Härtenberger. Er übermittelte die besten Glückwünsche und wünschte noch viele gesunde Lebensjahre.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 13.04.1984


Anna Feldmeier feierte „Achtzigsten“
Mit Anna Feldmeier aus Steinburg-Wegern konnte 2. Bürgermeister Weinzierl einer rüstigen und immer noch gut aufgelegten Jubilarin zum achtzigsten Geburtstag recht herzlich gratulieren. Egon Weinzierl übermittelte die besten Glück- und Segenswünsche von Bürgermeister Härtenberger, dem Gemeinderat sowie der gesamten Gemeinde Hunderdorf und überreichte einen Geschenkkorb. Im Auftrag des Pfarrgemeinderates und von Pfarrer Högner überbrachte Martha Hofmann die Gratulationswünsche und ein Präsent.
Anna Feldmeier, eine gebürtige Graf, erblickte am 31.3.1904 in Kleinkolham bei Mitterfels das Licht der Welt. Am 9.5.1928 führte sie Josef Feldmeier, seinerzeit Fleischbeschauer aus Steinburg, in der Pfarrkirche zu Hunderdorf zum Traualtar. Der Ehe entstammen drei Kinder. Die Feldmeier-Oma bzw. Uroma kann sich mittlerweile über sieben Enkel und einen Urenkel erfreuen.
Ihr Wunsch und der der zahlreichen Gratulanten : “ Noch viele Jahre bei Gesundheit und Zufriedenheit“.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 13.04.1984


Baugebiet „Schmiedfeld“ angestrebt
Bei der kürzlich im Sitzungssaal Windberg stattgefundenen Sitzung befaßte sich der Gemeinderat mit den eingegangenen Stellungnahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung und Behördenanhörung; Bürgermeister Kleikamp gab die diesbezüglichen Stellungnahmen der Fachbehörden zur Kenntnis. Der Gemeinderat entschied sodann, die vereinzelt vorgebrachten Bedenken wegen der exponierten Lage des einzeiligen Baugebietes „Schmiedfeld“ zurückzustellen und die Aufstellung des Baugebietes mit sieben Bauparzellen weiterhin anzustreben. Der von Architekt Dipl. Ing. Robert Troiber ausgearbeitete Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung wurde gebilligt Die Verwaltung wurde beauftragt, den Entwurf nunmehr einen Monat lang öffentlich auswiegen. Auch den Fachstellen ist der Plan nochmals vorzulegen. Bedenken und Anregungen können zum Entwurf noch vorgebracht werden.
Weiterhin entschied sich der Gemeinderat dafür, in der neuen Arbeitsbeschaffungsmaßnahme ab 1.4.1984 drei Arbeiter zu beschäftigen. Abschließend informierte der Bürgermeister über die Zuschußablehnung des Deutschen Gemeindeverbandes für die Partnerschaftsfahrt nach Abos sowie über die Zuschußangelengeheit der Mehrzwecksportanlage Windberg. Ferner gab Kleikamp noch ein Schreiben des Landratsamtes wegen der TÜV-Unterweisung für die Eigenüberwachung von Kinderspielplätzen bekannt.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 13.04.1984


Bekanntmachung der Haushaltssatzung durch Niederlegung in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft — und Bekanntgabe der Niederlegung durch Anschlag an den für öffentliche Bekanntmachungen allgemein bestimmten Stellen (Gemeindetafeln) oder in einer Tageszeitung nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde).
Der Schulverband Hunderdorf hat die Haushaltssatzung für das Jahr 1984 erlassen. Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Jan. 1984 in Kraft. Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf in Kirchgasse 8, 8447 Hunderdorf, Zimmer Nr. 3, niedergelegt. (Art. 55 VoSchG, Art. 26 Abs. 2 GO) und zur Einsicht während des ganzen Jahres innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden bereitgelegt (§ 4 Abs. 2 Bekanntmachungsverordnung). Dort liegt auch der Haushaltsplan gemäß Art. 55 VoSchG, Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung vom 6.4.1984 bis einschließlich 17.4.1984 öffentlich auf.
Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Hunderdorf, den 5.4.1984
Schulverband Hunderdorf
Härtenberger
Vorsitzender des Schulverbandsausschusses
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 13.04.1984


„Ein Schlauer trimmt auf Ausdauer“
Am Wochenende heißt es für viele Leute wieder „Zurück zur Natur“. Sie steigen in ihr Auto, fahren zum Gasthaus „Waldesruh“, bestellen sich ein gutes Mittagessen und fahren nachher mit dem Gefühl nach Hause, heute wieder genug für die Gesundheit getan zu haben.
Mit dieser Meinung liegen sie aber leider falsch. Um wirklich etwas für die körperliche Ertüchtigung zu tun, müssen sich die passiven Fernsehsportler schon auf ihren eigenen Füßen durch die „Mutter Natur“ bewegen. Anfangs kostet das natürlich eine Menge Überwindung.
Damit nicht jeder auf sich selbst gestellt bleibt, gibt es die Aktion „Trimm – Trab ins Grüne“. Dieses Jahr wird die Saison am Samstag, dem 28. April eröffnet. Auch die Leichtathletikabteilung des SV Hunderdorf ruft die Bürger auf, am 28. April um 15.30 Uhr in Steinburg an der alten Schule möglichst zahlreich zu erscheinen. Es ist keine Vereinszugehörigkeit nötig. Auch Gebühren werden nicht erhoben. Als Belohnung erhält jeder Teilnehmer, nachdem er die Laufstrecke absolviert hat, einen Trimm-Taler.

„Trimmen Sie mit“ !
Jeden Samstag in Steinburg 15.30 Uhr, jeden Dienstag und Donnerstag 18.30 Uhr ab Sportplatz Hunderdorf.

Letztes Jahr nahmen bundesweit an 2.624 Treffpunkten 420.000 Läufer teil. Wenn auch Sie, liebe Anhängerin oder lieber Anhänger der sitzenden Lebensweise heuer mitlaufen, könnte dieses Ergebnis vielleicht sogar noch übertroffen werden. Das gemütliche Traben durch die Natur wird von den Ortskrankenkassen gefördert und von vielen Ärzten befürwortet, da das Herz gekräftigt und der Organismus verjüngt wird. Keine andere Bewegung wirkt nämlich in so kurzer Zeit so intensiv auf den Körper ein. Dadurch erhalten alle Zellen mehr Sauerstoff und der Stoffwechsel wird angeregt. Außerdem werden so wichtigen Krankheiten, wie zum Beispiel dem Herzinfarkt vorgebeugt.
Mitmachen kann praktisch jeder, der Laufen gelernt hat. Auch ältere Leute können noch mit einem Lauftraining beginnen. Selbstverständlich sollte man in Zweifelsfällen vorher den Arzt befragen.
Trimm-Trab stellt kein tierisch ernstes Ausdauertraining dar, bei dem man in möglichst kurzer Zeit möglichst weit laufen muß. Die kleinste Leistung zählt besonders, da ja gerade die notorischen Stubenhocker und Kilometerfresser angesprochen werden sollen.
Auch können Raucher ihr gesundheitliches Risiko durch die Bewegung an der frischen Luft verringern und überflüssige Pfunde werden leichter abgebaut. Im Gegensatz zu manchen anderen Ausdauersportarten braucht man keine teuren Geräte, nur ein Paar wirklich guter Laufschuhe. Joggen kann man fast überall, sogar auf der Straße, die auf die Dauer aber zu hart sein dürfte.
Ein guter Grund für den Lauftreff ist, daß es sich gemeinsam leichter schwitzt. Geselligkeit und Gespräche beim Traben durch die Natur helfen oft über die Anfangsmühen hinweg. Werfen Sie aber nicht gleich die Flinte ins Korn, wenn ihnen nach dem ersten Mal Laufen vielleicht die Füße weh tun. Machen Sie weiter! Beim nächsten Mal wird es bestimmt besser! Sie können zur Abwechslung auch mal auf Radfahren oder Schwimmen umsteigen.
Also : Wann sehen wir Sie zum ersten Mal beim Lauftreff?
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 13.04.1984


Neues Mitglied wird Schützenkönig
Karl Liebl gewann den Titel – Aufstieg der 1. Mannschaft in die B-Klasse

Karl Liebl, der seit 1983 bei der Schützenkameradschaft Hunderdorf Mitglied ist, wurde diesjähriger Schützenkönig. Zur Proklamationsfeier des Schützenkönigs und der Vereinsmeister am vergangenen Samstag im Gasthaus Deschl in Hofdorf konnte 1. Schützenmeister Ludwig Wagner, 2. Bürgermeister Egon Weinzierl sowie die anwesenden Mitglieder begrüßen. Sodann wurde zum Gedächtnis an die verstorbenen Vereinsmitglieder eine Gedenkminute eingelegt.
In seinem Bericht dankte Schützenmeister Wagner allen Vereinsmitgliedern für die gute Zusammenarbeit im letzten Vereinsjahr sowie auch für die tatkräftige Unterstützung beim Gartenfest. Dankesworte erhielten auch 1. Jugendleiter Karl Obermeier sowie Mannschaftsführer Max Höcherl für die Jugendarbeit. Insbesondere freute es den Schützenmeister, daß die 1. Mannschaft den Aufstieg in die B-Klasse schaffte und bedankte sich für die rege Beteiligung an den Schieß- und Trainingsabenden. Für den Zuschuß zum Kauf der elektrischen Zugbahnen bedankte sich Wagner beim Landratsamt Straubing-Bogen sowie auch bei der Gemeinde Hunderdorf.
Darauf folgte die Bekanntgabe der Veranstaltungen und der Versammlungen der Schützen im Vereinsjahr 1983/84 durch Schriftführer Waldemar Rabies. Dann gab Kassier Xaver Hagn den Rechnungsbericht und bei der anschließenden Kassenprüfung wurde die Kasse für „In Ordnung“ befunden.
Jugendleiter Karl Obermeier bedankte sich bei der Jugend für die rege Beteiligung am Training und teilte mit, daß aus der Jugendkasse ein neues Gewehr angeschafft worden sei. Dieses wurde von der Jugend mit viel Beifall begrüßt.
Mannschaftsführer Max Höcherl berichtete daß die 1. Mannschaft Meister im Gau C-Wald wurde und somit in die B-Klasse aufsteigen konnte. Die Schützenkameradschaft Hunderdorf hat nun in der C-, B- und Jugendklasse jeweils eine Mannschaft. Weiterhin konnte die Jugend bei der Sektionsmeisterschaft in Haigrub den 2. Platz belegen, wobei sich Helmut Maier den 1. Platz bei der Einzelwertung sicherte. Bei den Rundenwettkämpfen im Gau C-Wald sicherte sich Egon Höcherl den 2. Platz (265,70 Ringe im Schnitt) und Maier Helmut den 4. Platz (262,10 Ringe im Schnitt).
Anschließend folgte die Verabschiedung einzelner Vereinsmitglieder von der Jugend, die in die Seniorenklasse übertraten.
2. Bürgermeister Egon Weinzierl gratulierte der 1. Mannschaft für den Aufstieg und rief dazu auf, die Kameradschaft und den Zusammenhalt im Verein beizubehalten. Sogleich ging man zur Proklamation der Vereinsmeister und der Schützenkönige (Jugend und Senioren), durchgeführt vom 2. Bürgermeister, über.
Vereinsmeister 1984/85:
1. Maier Helmut 2151 Ringe Schnitt 134,4
2. Höcherl Egon 2140 Ringe Schnitt 133,7
3. Obermeier Karl 2071 Ringe Schnitt 129,4
Schützenkönig 1984/85 (Senioren)
1. Liebl Karl 59,5 Teiler
2. Häusler Franz 111 Teiler
3. Obermeier Karl 134 Teiler
Schützenkönig 1984/85 (Jugend)
1. Obermeier Karl jun. 229 Teiler
2. Kalm Peter 332 Teiler
3. Eberth Alexander 365 Teiler
Ebenfalls vom 2. Bürgermeister durchgeführt wurde die Verleihung der Vereinsehrennadel in Bronze für besondere Leistungen im Verein an folgende Mitglieder:
Karl Obermeier, Andreas Falk, Karl Wirth, Peter Nirschl, Xaver Anleitner, Josef Eberth, Josef Schleinkofer.
Einige Mitglieder erhielten Leistungsnadeln in Bronze, Silber und Gold.
Nach der Bestimmung des Wahlausschusses und der Entlastung der Vorstandschaft erfolgte die Neuwahl, die folgendes Ergebnis brachte :
1. Schützenmeister Wagner Ludwig, 2. Schützenmeister Eberth Josef, 1. Kassier Hagn Xaver, 2. Kassier Anleitner Xaver, 3. Kassier Liebl Karl, 1. Schriftführer Rabies Waldemar, 1. Jugendleiter Obermeier Karl, 2.Jugendleiter Höcherl Max, Waffenwart Hupf Alois, 1. Kassenprüfer Artmann Brigitte, 2. Kassenprüfer Obermeier Karl
2. Bürgermeister Egon Weinzierl gratulierte den neugewählten Vorstandschaftsmitgliedern. Schützenmeister Ludwig Wagner dankte für das ihm entgegen gebrachte Vertrauen für zwei weitere Jahre und versicherte tatkräftige Unterstützung des Vereines und schloß damit die diesjährige Generalversammlung.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 13.04.1984


SV Hunderdorf – Abteilung Tennis
Bei der Vorstandschaftssitzung der Tennisabteilung wurde beschlossen, daß am 14.4. die Plätze instandgesetzt werden. Es ist für die Saison ein Herren-Einzel, ein Herren-Doppel, ein Damen-Einzel und ein Er- und Sie-Turnier geplant.
Am Donnerstag, dem 26.4.1984 findet eine Mitgliederversammlung im Gasthaus Sandbiller statt. In der kommenden Saison wird besonderer Wert auf die Schüler- und Jugendarbeit gelegt. Es sollen zwei Gruppen gebildet werden für Anfänger und Fortgeschrittene. Zum Abschluß wurde noch festgelegt, daß für nicht geleistete Arbeitsstunden im Jahre 1983 von den betreffenden Mitgliedern der entsprechende Beitrag bis zu 15,– DM eingezogen wird. Der Spielbeginn soll am 21.4. beginnen. Die Vorstandschaft wünscht allen Mitgliedern einen guten Spielbeginn für die Saison 1984 sowie eine gute Zusammenarbeit.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 13.04.1984


Max Schötz wieder Jagdvorsteher
Neue Satzung beschlossen – Jagdpachtschilling zum Wegebau

Steinburg: Zur nichtöffentlichen Jagdversammlung der Jagdgenossen Steinburg hat Jagdvorsteher Max Schötz diesmal ins Gasthaus Wagner-Freudenstein eingeladen. Nur 18 Jagdgenossen mit insgesamt 79,12 ha jagdbarer Fläche sind zu der Versammlung erschienen, zu der Schötz besonders den Leiter der Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf, Herrn Xaver Kern, den hiesigen Jagdpächter, Herrn Johann Petzendorfer und Frau Altmann als Protokollführerin begrüßen konnte.
Kassier Hans Feldmeier wartete mit dem Kassenbericht auf. Die Kassenprüfer Kronfelder und Hanner bescheinigten eine einwandfreie Kassenführung. Auch die Jagdversammlung erhob keine Einwände gegen die Kassenführung. Danach erfolgte die Entlastung der Vorstandschaft.
Herr Kern gab den Entwurf der neuen Satzung für die Jagdgenossenschaft Steinburg bekannt. Die Mitgliederversammlung beschloß mit einer Enthaltung diese Satzung.
Dann folgte die Neuwahl. In geheimer Abstimmung wurde Max Schötz wieder zum Jagdvorsteher gewählt. Als stellvertretender Jagdvorsteher wurde Karl Hanner und zum Beisitzer Jakob Söldner und Anton Häusler gewählt. Durch Handzeichen wurden zum Kassenführer wieder Johann Feldmeier, zum Schriftführer Frau Altmann und als Rechnungsprüfer Karl Heigl und Rupert Kronfeldner bestimmt.
Über die Verwendung des Jagdpachtschillings 1984 wurde eingehend beraten. Zur Debatte stand der Ankauf eines Rinderklauenpflegestandes bzw. die Beschaffung von Schottermaterial zur Instandsetzung der öffentlichen Feld- und Waldwege.
In geheimer Abstimmung wurde dann beschlossen, Schottermaterial für die Wege zu kaufen, die unbedingt hergerichtet werden müssen. Der Rest des Kassenbestandes sollte zurückgelegt werden, um evtl. im nächsten Jahr diesen Klauenpflegestand kaufen zu können.
Abschließend gab Herr Kern noch ein Merkblatt des Vermessungsamtes bekannt, wonach für die Ermittlung oder Wiederherstellung von Grenzen für land- und forstwirtschaftliche Flächen eine Gebührenermäßigung eingeräumt wird.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 13.04.1984


Verwendung des Jagdpachtschillings der Jagdgenossenschaft Gaishausen
Die Jagdgenossenschaft Gaishausen hat in der Versammlung am 26. März 1984 beschlossen, den Jagdpachtschilling für das Jahr 1984 wie folgt zu verwenden:
a) Spende von 500,– DM zur Renovierung der Kapelle in Rammersberg
b) Ankauf eines Holzspalters und eines Rinderhebebestandes
c) Ankauf von Schottermaterial zur Instandsetzung von öffentlichen Feld- und Waldwegen
Nach § 10 Abs. 3 BJagdG kann jeder Jagdgenosse, der dem Beschluß nicht zugestimmt hat, die Auszahlung seines Anteils verlangen. Der Anspruch erlischt, wenn er nicht binnen eines Monats nach der Bekanntmachung der Beschlußfassung schriftlich oder mündlich zu Protokoll des Jagdvorstehers geltend gemacht wird. Die Auszahlung ist demnach bis spätestens 30. April 1984 (Ausschlußfrist) zu beantragen.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 13.04.1984


Karl Schneider als Jagdvorsteher bestätigt
Neue Satzung angenommen — Holzspalter und Hebestand wird gekauft

Bei der kürzlich im Gasthaus Karl Solcher in Ehren stattgefundenen nichtöffentlichen Jagdgenossenschaftsversammlung wurde eine neue Satzung angenommen und bei den Neuwahlen Jagdvorsteher Karl Schneider in seinem Amt bestätigt. Beschlossen wurde auch der Ankauf eines Holzspalters und eines Rinderhebestandes. Anwesend waren 38 Jagdgenossen mit einer jagdbaren Fläche von 309,5006 ha.
Eingangs begrüßte Jagdvorsteher Schneider insbesondere Amtsinspektor Feineis (Landratsamt Straubing-Bogen), 2. Bürgermeister Weinzierl und die Jagdpächter Dr. Hirsch und Otto Beckmann. Kassier Johann Lehner wartete dann mit dem Kassenbericht auf und informierte über die Einnahmen und Ausgaben im Berichtszeitraum. Die vorgenommene Kassenprüfung brachte keine Beanstandung. Jagdvorsteher Schneider informierte über die Neuanlage des Jagdkatatsters, sowie die Zurückstellung des Hebestandankaufes im Vorjahr.
Der dann beantragten Entlastung der Vorstandschaft wurde einstimmig zugestimmt. Amtsinspektor Feineis gab den Entwurf der neuen Satzung für die Jagdgenossenschaft Gaishausen bekannt. Die Annahme der Satzung erfolgte abschließend durch einstimmigen Versammlungsbeschluß. Daraufhin folgte die Newahl per Stimmzettel. Für das Amt des Jagdvorstehers wurde wiederum Karl Schneider (Röhrnau) gewählt. Stellvertretender Jagdvorsteher wurde Max Höcherl (Grub). Als Beisitzer wurden Karl Hastreiter (Ebenthann) und Albert Gütlhuber (Rammersberg) gewählt. Per Akklamation wurden ferner bestimmt: Kassenführer: Hans Lehner (Riglberg), Schriftführer: Xaver Kern (Lintach), Rechnungsprüfer: Max Fendl und Herbert Fuchs, Gaishausen.
Sodann wurde über die Verwendung des Jagdpachtschillings 1984 beraten und Beschluß gefaßt. Mit großer Mehrheit wurde beschlossen, für die Renovierung der Kapelle in Rammersberg einen Spendenbetrag zur Verfügung zu stellen. Weiterhin wird ein Holzspalter und ein Rinderhebestand angekauft. Der restliche Jagdpachtschilling wird wieder für die Instandsetzung der öffentlichen Feld- und Waldwege (Ankauf von Schottermaterial) verwendet.
Bürgermeister Egon Weinzierl sprach Grußworte und unterstützte auch die Erhaltung der Jagdgenossenschaften in der jetzigen Form im Gemeindebereich. Amtsinspektor Feins gab noch ein Merkblatt des Vermessungsamtes bekannt, wonach für die Ermittlung oder Wiederherstellung von Grenzen für land- und forstwirtschaftliche Flächen eine 50%ige Gebührenermäßigung eingeräumt werde. Sodann schloß Jagdvorsteher Schneider die Versammlung und die Jagdpächter luden zu einer Brotzeit ein.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 13.04.1984


VdK-Großkundgebung in Deggendorf
Die Verantwortlichen des Verbandes der Kriegsbeschädigten, Sozialrentner und Behinderten (VdK), Ortsverband Hunderdorf/Windberg, haben in der letzten Besprechung die weiteren Aktivitäten für die nächsten Monate festgelegt. So ist geplant, am Montag, dem 30. April 1984 bei der Protestkundgebung in Deggendorf, anläßlich des Frühlingsfestes, mit einer größeren Abordnung des Ortsverbandes teilzunehmen. Die Kundgebung beginnt um 10 Uhr im Bierzelt und soll gegen 12 Uhr beendet sein.
Der Besuch soll mit einem Kleinausflug „in den Frühling“ bzw. Rundfahrt am Nachmittag verbunden sein. Frühzeitige Anmeldung und Reservierung wegen der begrenzten Platzzahl wird hierzu erwünscht.
Der Fahrpreis wird extra niedrig gehalten, da der Ortsverband teilweise die Fahrkosten übernimmt. Anmeldung zur Teilnahme nehmen die Vorstandsmitglieder und die Ortskassiererin Anna Heilmann, Hunderdorf (Tel. 2763) entgegen.
Weitere Besprechungspunkte waren der rückläufige Mitgliederstand, die Mitgliederwerbung, Ortsverbandsangelegenheiten und der Ganztagsausflug nach Oberbayern, sowie der Drachenstich in Furth i. Wald.
Sollten noch Unsicherheiten bei den Ausweisformblättern auftreten, so rät Vorsitzender Rudolf Karl, sollen sich die Mitglieder an die VdK-Kreisverwaltung Straubing/Bogen wenden. Sprechtage in Straubing, Pfarrplatz 10, Mo., Do., Fr., 9 — 13 Uhr, Tel. 09421/1506. Sprechtage in Bogen, Rathaus, Dienstag von 8.30 bis 13 Uhr, Tel:. 1661.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 13.04.1984


SV Hunderdorf — Abteilung Fußball
Ausflug nach Werfen / Salzburg

(Salzburger Land) am 16./17.6.1984. Die Fußballabteilung fährt Tage nach Werfen/Salzburg. Halbpension mit Fahrt: DM 65,–. Abfahrt: 5.00 Uhr in Hunderdorf Übernachtung in Werfen, Kärntner Hof.
Ablauf des 1. Tages:
Ankunft ca. 11.00 Uhr in Werfen, Kärntner Hof; Zimmerverteilung; anschließend Mittagessen; 13.00 Uhr Besuch der Eishöhle mit VW-Bussen, Abfahrt wieder mit den Bussen oder zu Fuß um ca. 17.00 Uhr; anschließend Abendessen; Abendveranstaltung in Werfen : Tanzlokal, Disco oder Heimatabend, Ausgang bis ? ? ? ? (zum Wecken)
Ablauf des 2. Tages:
Frühstück ab 7.00 Uhr; Abfahrt zur Burgbesichtigung 9.00 Uhr; Rückfahrt zum Kärntner Hof 12.00 Uhr zum Mittagessen; Heimfahrt 14.00 Uhr; Unterbrechung in Salzburg, Stadtbesichtigung oder Tierpark mit den Wasserspielen in Hellbrunn; Brotzeit am Bus ab 17.00 Uhr (heiße Würstchen und Bier); Heimfahrt ca. 18.00 Uhr. Ankunft in Hunderdorf ca. 22.00 Uhr.
Anmeldungen beim Abteilungsleiter Gerhard Scherz, oder beim Kassier und Schriftführer Rudi Höpfl.
Voranzeige
für die 2. DFB-Pokalrunde am 23.4.1984 (Ostermontag) Spvgg Straubing — SV Hunderdorf, Anstoß ist um 14.30 Uhr
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 13.04.1984


Jahreshauptversammlung der FFW Hunderdorf
Neue FFW-Satzung einstimmig angenommen

Zu – diesjährigen Jahreshauptversammlung der FFW im Gasthaus Baier-Edbauer konnte Vorstand Meier neben einer großen Anzahl von passiven und aktiven Mitgliedern, auch den Bürgermeister Härtenberger, den neugewählten Bürgermeister Weinzierl und den langjährigen Vorstand Anleitner begrüßen.
Del Tätigkeitsberichten der Vorstandsmitglieder folgte die Diskussion und Abstimmung über die neue FFW-Satzung.
Am Anfang seines Rückblicks gedachte Vorstand Meier den verstorbenen Kameraden der FFW (Maier Ludwig, Mauthner Josef, Zollner Karl) im vergangenen Jahr. In seinen weiteren Ausführungen wies der Sprecher auf eine Vielzahl von Veranstaltungen hin, die im vergangenen Jahr von der FFW durchgeführt wurden, u. a. ein Filmabend über Brandschutz, ein Ausflug mit zwei Bussen in die Wildschönau nach Österreich, ein großer FFW-Faschingsball und eine interne Faschingsgaudi am Rosenmontag. Einen besonderen Dank sprach der Vorstand allen FFW-Kamer-aden aus, die beim Feuerwehrfest dem „Tag der offenen Tür“ im Gerätehaus so tatkräftig mitgeholfen haben.
Da in folgte der Tätigkeitsbericht des Kommandanten Hartmannsgruber, der im vergangenen Jahr sein Hauptaugenmerk wie er berichtete, auf die Ausbildung und Einsatzbereitschaft der TLF-16-Fahrer richtet und hierfür einen Bereitschaftsplan für den Wochenenddienst aufstellte, da durch die Anschaffung eines TLF-16-Fahrzeuges die Verantwortung der FFW Hunderdorf beim Einsatz um vieles gestiegen sei. Achtmal, so der Kommandant, sei man zu Brandeinsätzen gerufen worden und zwar u. a. zu einem Mähdrescherbrand in Irensfelden und zu einem Stallungsbrand in Untermühlbach. Desweiteren wies er auf drei Großübungen mit Atemschutzeinsatz in Au vorm Wald, Steinburg und Hunderdorf hin. Die Brandschutzwoche mit einer Einsatzübung in Fahenlohe bei Irensfelden war auch ein Punkt seiner Ausführungen. Hartmannsgruber bemerkte, daß es bei dieser Übung beträchtliche Mängel gab, da die Wasserversorgung zu der Einöde zu lange gedauert habe. Zum Leistungsstand der FFW wies der Kommandant darauf hin, daß auch im letzten Jahr zwei Leistungsprüfungen der Stufe „Gold-Grün“ und „Gold“ abgelegt wurden. Desweiteren fuhr er fort, seien im abgelaufenen Jahr wieder 19 Neuaufnahmen getätigt worden, die in diesem Jahr in zwei Löschgruppen aufgeteilt werden und von ihm und dem 2. Kommandanten zur Leistungsstufe „Bronze“ ausgebildet werden. In diesem Zusammenhang bedankte sich Kommandant Hartmannsgruber recht herzlich bei seinem Stellvertreter Karl Englmeier für die geleistete Arbeit, insbesondere bei der Ausbildung der neuen Löschgruppen. Abschließend bedankte er sich bei allen FFW-Kameraden für die aktive Tätigkeit und forderte sie und insbesondere die jungen Teilnehmer auf, sich dem Wahlspruch „Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr“ unterzuordnen.
Anschließend folgten die Ausführungen des Schriftführers Josef Zollner, der insbesondere über die fünf stattgefundenen Ausschußsitzungen informierte. Ein weiterer Punkt der Tagesordnung war dann der Bericht des Kassiers, der zum Ende seines Rückblicks feststellte, daß auch in diesem Jahr wieder ein kleines Plus in der Kasse zu Buche steht. Die Kassenprüfer befanden die Kasse für „inOrdnung“.
Nächster Punkt der Versammlung war dann die Diskussion und die Abstimmung über die neue FFW-Satzung, die vom Vorstand Meier mündlich vorgetragen wurde. Da keine Einwände gegen die Satzung erhoben wurden, wurde sie einstimmig angenommen. Bürgermeister Härtenberger sprach als erstes in seinen Ausführungen die neue Satzung an, die in der Theorie eine leichte Abgrenzung zwischen aktiven und passiven Feuerwehrmitgliedern mit sich bringt, aber in der Praxis genau so gehandhabt wird wie bisher. Im Namen der Gemeinde sprach er den Feuerwehren im Gemeindebereich ein Lob für den tadellosen Leistungsstand der Geräte aus. Einen weiteren Dank sprach er den zahlreichen jungen FFW-Kameraden aus, die sich in den Dienst der Wehr stellen. In seinen abschließenden Worten zog er ein kleines Resümee über die Jahre seiner Amtszeit als Bürgermeister. Er betonte besonders, daß der Bau des neuen FFW-Gerätehauses und die Anschaffung des TLF-16- nicht allein sein Verdienst gewesen sei, sondern dies nur durch die gute Kooperation in der Vergangenheit mit den Gemeinderäten und der FFW zustande gekommen sei. Für die Zukunft wünschte Härtenberger weiteren aktiven Dienst der Feuerwehr.
Der neugewählte Bürgermeister Weinzierl bekräftigte die Aussage Härtenbergers, auch in Zukunft für die Belange der FFW stets ein offenes Ohr zu haben. Abschließend gab der Vorstand noch eine kleine Vorschau auf die kommenden Veranstaltungen, u.a. einen Kameradschaftsabend, einen Ausflug nach Berlin und eine Fahrt nach München mit Besichtigung der Feuerwache I.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 13.04.1984


Versammlung der Jagdgenossen
Die Versammlung der Jagdgenossen hat am 24. März 1984 über die Verwendung des Jagdpachtschillings folgenden Beschluß gefaßt:
„Der Jagdpachtschilling 1984 wird der Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Windberg mit der Maßgabe zur Verfügung gestellt, daß der Betrag auf die Anteile der einzelnen Jagdgenossen nach dem Verhältnis des Flächeninhalts ihrer beteiligten Grundstücke in Anrechnung gebracht wird“.
Vorstehendes wird hiermit vier Wochen lang im Bereich der Jagdgenossenschaft Windberg in ortsüblicher Weise durch Anschlag an den Gemeindetafeln öffentlich bekanntgemacht.
Aus der Versammlung der Windberger Jagdgenossen
Am vergangenen Samstag trafen sich die Jagdgenossen des Gemeinschaftsjagdreviers Windberg im Gasthaus Hilmer in Irensfelden zur diesjährigen nichtöffentlichen Jagdversammlung.
Auf der Tagesordnung standen unter Punkt 1: Kassen- und Rechenschaftsbericht sowie Entlastung der Vorstandschaft.
Jagdvorsteher Faltl gab den Kassenbericht und den derzeitigen Kassenstand bekannt. Ebenso die angefallenen Ausgaben für den Jagdkataster. Kassier und Vorstandschaft wurde Entlastung erteilt.
Zu Punkt 2: Beschlußfassung der neuen Satzung. Herr Feineis von der unteren Jagdbehörde erläuterte den Sinn und Zweck der neuen Satzung auch den Einsatz des BBV für den Text der neuen Satzung. Die erschienenen Jagdgenossen (74 an der Zahl) nahmen die neue Satzung an.
Zu Punkt 3: Wahlen von Jagdvorsteher und dessen Stellvertreter, Wahlen von 2 Beisitzern, Wahl eines Schriftführers und eines Kassenführers, Wahl von zwei Rechnungsprüfern. Diese Wahlen wurden in schriftlicher Abstimmung geführt. Mit 47 Stimmen und 338,9761 ha wurde Peter Faltl wieder zum Jagdvorsteher gewählt. Der Gewählte nahm an und ist somit auf weitere fünf Jahre Jagdvorsteher. Zum Stellvertreter wurde Otto Huber gewählt mit 52 Stimmen und einer Jagdfläche von 345,9911 ha. Als Beisitzer wurden gewählt : Johann Schindlmeier (55 Stimmen und 384 ha) sowie Josef Wurm (56 Stimmen und 368 ha). Schriftführer und Kassenführer wurde mit Handzeichen gewählt Anna Haimerl. Die Rechnungsprüfer, die ebenfalls mit Handzeichen gewählt wurden, wurden bestimmt Xaver Hafner und Xaver Himmelstoß.
Zu Punkt 5 und 6 der Tagesordnung über Annahme der Verpachtungsbedingungen und Form der Verpachtung wurde wiederum schriftlich abgestimmt. Das Ergebnis erbrachte die Annahme der Verpachtungsbedingungen sowie freihändige Vergabe. Mit dieser Abstimmung wurde sogleich die Vergabe des Jagdreviers Windberg auf weitere 9 Jahre an Herrn Erich Negele (bisheriger Jagdpächter) beschlossen. Trotz Verringerung der zu verpachtenden Fläche konnte der Pachtschilling um 500 DM angehoben werden.
Zu Punkt 7 der Tagesordnung — Verwendung des Pachtschillings 1984 — wurde beschlossen, den Pachtschilling der Flurbereinigungsteilnehmergemeinschaft bereitzustellen, anteilmäßig der Fläche der Jagdgenossen. Bis zu diesem Zeitpunkt wird der Pachtschilling auf dem Konto der Jagdgenossenschaft verwahrt. (Beschluß: 67:5).
Bürgermeister Kleikamp dankte der Jagdgenossenschaft Windberg für die Bereitstellung des Pachtschillings in den letzten zwölf Jahren für den Wegebau und Reparaturarbeiten der Gemeindewege.
Nachdem Wünsche und Anträge nicht mehr vorgebracht wurden, bedankte sich Jagdvorsteher Faltl bei den Anwesenden Jagdgenossen für Ihr Erscheinen, besonders bei Herrn Feineis, der die gesamten Wahlen leitete und den gesamten Wahfvorgang erläuterte. Anschließend gab es für die Anwesenden vom Jagdpächter Negele eine Brotzeit und von Jäger Morowitz ein Faß Bier dazu.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 13.04.1984


Zuschauern frohe Stunden bereitet
Alois Winter führte wieder Regie Sechs Aufführungen der Spielgruppe Stammtisch Lintach
Lintach. Zum 6. Mal war der Vierakter„Einmal Hiebe, dreimal Liebe”, den die Spielgruppe des Stammtisches Lintach-Hunderdorf mit Riesenbeifall im Gasthaus Plötz -Schlecht aufführte, ausverkauft. Auch bei den zwei letzten Aufführungen am Samstagabend und am

Inspizient Hans Achatz bedankte sich bei allen Spielern, Mitwirkenden und den Erfolgsregisseur Alois Winter mit Blumen.

Sonntagnachmittag gaben die Laienspieler ihr Bestes. Das Publikum ging mit den Spielern richtig mit und wurde zu Beifallsstürmen hingerissen. Vorstand und Inspizient Hans Achatz, der sich bei Spielern und Firmen bedankte, war mit dem Besuch, den Mitspielern, Helfern und dem rührigen Regisseur Alois Winter, der eine vom Publikum mit Beifall bedachte Regie führte, sehr zufrieden.
Dieser Erfolg kam nicht von ungefähr, begannen doch mit Alois Winter bereits im Januar die ersten Sprechproben. Eine gute Auswahl von bereits „alten Hasen“ und neuen Talenten wartete auf ihren Auftritt, war doch die Theaterpause der Lintacher Laienspieler von recht langer Dauer gewesen. An den Rollen, die schnell vergeben waren, wurde lange gefeilt. Für den ulkigen Hans Lobmeier flocht Winter eigens die Rolle eines Postboten, der viel Beifall fand, ins vorgegebene Volksstück. Mit Reinhard Korte (Thomas Berghofer), Karl Englmeier (Altknecht Bartl), Alfons Bugl (Martl Holzer) und Ernst Sacher hatte die Regie eine bereits seit Jahren bewährte Besetzung getroffen. Aber auch die neuen Kräfte Petra Hornberger (Cilli Berghofer), Ulrike Häusler (Vroni), Petra Janker (Magd Walli) und Ulli Illner (Bertl Burgstaller) waren Volltreffer, die natürlich, echt und nuancenreich ihre Rollen ausfüllten. Die wöchentlich zweimaligen Probenarbeiten zahlten sich aus, denn so gelang es Winters Team, einmalige Aufführungen hervorzuzaubern auf einer mit viel Fleiß und Geschick von Bertl Riedl gebauten Bühne und von Helmut Vogel bemalten Dekoration.
Unvergeßliche Szenen gab es zwischen Thomas, Cilli und Vroni Berghofer einerseits und zwischen Walli, Martl, Micherl, Bartl, Bertl und den Vorgenannten andererseits. Reinhard Korte, Ulrike Häusler, Petra Janker, Alfons Bugl und Ernst , Sacher gewannen der Komödie so viel Komik, Tragik, Heiterkeit und Wirklichkeit ab, daß ihr Spiel mehr in der Wirklichkeit des Lebens als auf der Realität der Bühne angesiedelt schien. Auch Karl Englmeier, Hans Lobmeier und alle anderen, einschließlich von Ulli Illner belebten die Nebenrollen, ließen sich nicht an die Wand spielen.
Die Souffleusen Renate Achatz und Sophie Schlecht waren hauptsächlich bei den Proben hilf-reich, während Bettina Hecht und ihr Bruder Hans-Peter (Großlintach) mit ausgezeichnetem Akkordeon-Spiel die Schauspieler unterstützten. Winters Gespür für die richtige musikalische Untermalung und Ulrike Häuslers („Vroni“) Part mit Petra Hornberger („Cilli-Tant“) rührte manche Zuschauer zu Tränen. Die Holzgiebelform des neuen Saales im Gasthaus Plötz-Schlecht mit ihrer guten Akkustik kam den Laienspielern beim Sprechen, ihrer kontrastreichen Rollen unterstützend entgegen. Hervorzuheben sind das deutliche Sprechen, das lebhafte Agieren, die treffende Gestik und Mimik nicht nur der Haupt-, sondern auch der Nebenrollen, auf deren gaghafte Ausgestaltung Regisseur Alois Winter auch sein besonderes Augenmerk legte. Neben Winter gab Inspizient Achatz dem rührigen, bestens abgestimmten Stammtisch-Team gute Impulse, denn neben Winter, der die Spieler zu Höchstleistungen ermunterte, setzte Achatz zur Entwicklung der Laienspielgruppen auch als Organisator stets seine Dienste für die gute Sache ein. Die Blumen und der Beifall der Samstags- und Sonntagsaufführung galten sicher einem auch sozial sehr engagierten Laienspieler-Ensemble, das vielen Zuschauern ein paar frohe Stunden bereitete.
Quelle: Bogener Zeitung, 17.04.1984


Zwei Pokale für die Winithschützen
Bei Sektionsmeisterschaft erfolgreich — Mitterfels in Schützenklasse ganz vorne
Hunderdorf. Die Schützenkameradschaft Hunderdorf richtete kürzlich die Sektionsmeisterschaft der Schützensektion „Wald“ aus. Die Mannschaftswertung gewannen in der Jugend- und Damenklasse die „Winithschützen Windberg“ sowie in der Schützenklasse die Schützengesellschaft Mitterfels. Gauschützenmeister Berthold Amann und Sektionsschützenmeister

Die Vertreter der Vereine, die Wanderpokale gewannen, zusammen mit den Siegern der Einzelwertung und Sektionsschützenmeister Josef Michl, Gauschützenmeister Berthold Amann, 2. Sektionsschützenmeister Erich Kräh (v.r.) und Schützenmeister Ludwig Wagner (l.).

Josef Michl sprachen Grußworte.
Zehn Schützenvereine der Sektion ,Wald“ hatten an der Sektionsmeisterschaft in Hunderdorf teilgenommen. Zur abendlichen Siegerehrung hieß Ludwig Wagner, der Schützenmeister der Hunderdorfer Schützenkameradschaft, insbesondere Gauschützenmeister Berthold Amann, Sektionsschützenmeister Josef Michl und 2. Sektionsschützenmeister Erich Kräh willkommen. Wagner zeigte sich erfreut, daß die Hunderdorfer Schützen die Ausrichtung der Sektionsmeisterschaft zugesprochen erhielten. Dankesworte richtete Schützenmeister Wagner an alle Schützenkameraden, die bei der Organisation und Durchführung mitgeholfen hatten, sowie an Erich Kräh für die Auswertung.
Sektionsschützenmeister Josef Michl sagte, die Sektionsmeisterschaft erfreute sich großer Beliebtheit. „Es wird eifrig geschossen und die Ergebnisse werden immer besser“, resümierte Michl, wobei er die guten Ergebniswerte auch auf den großen Trainingsfleiß zurückführte.
Die Siegerehrung schloß sich an. Die Mannschaftswertung der Jugendklasse gewannen, wie im Vorjahr die Winithschützen Windberg (747 Ringe) vor den Sportschützen Neukirchen (702). Nachdem die Windberger den Pokal insgesamt zum dritten Mal gewonnen haben, bleibt er nun endgültig in deren Besitz. Den dritten Platz belegte die Schützengesellschaft Mitterfels (682) und den vierten Platz die Schützenkameradschaft Hunderdorf (649). In der Damenklasse sicherten sich bei der Mannschaftswertung die Winithschützen mit 750 Ringen den Sektionsmeistertitel und den Wanderpokal. Die weitere Plazierung: Sportschützen Neu-kirchen (749), „Hohenau“ Haigrub (680) und Nagelsteiner Schützen, Obermühlbach (518).
In der Mannschaftswertung der Schützenklasse belegte die Schützengesellschaft Mitterfels mit 1 041 Ringen den ersten Platz und verteidigte damit auch den Sektionswanderpokal. Die weitere Plazierung bis Rang fünf: Sportschützen Neukirchen (1 039), „Hohenau“ Haigrub (1 036), Schützenkameradschalt Hunderdorf (1 032) und Schützenverein Haselbach (980). Die teilnehmenden Vereine erhielten zudem eine Erinnerungstafel. Die Siegerliste der Einzelwertung lautete wie folgt: Jugend: Willi Lex (268) vor Thomas Hartmansgruber (254). Damen.: Maria Meier (260) vor Maria Grübl (259), Schützenklasse: Johann Wagner (279) vor Helmut Maier (277). Sektionsschützenmeister Michl appellierte abschließend an die Vereine, im Schießsport nicht nachzulassen, sondern diesen schönen Sport hochzuhalten und ihm eifrig und aktiv nachzugehen.
Gauschützenmeister Berthold Amann überbrachte die Grüße des Schützengaues und sprach Dank aus für die Initiative in den Vereinen. Den Hunderdorfer Schützen dankte Amann ebenso wie es Michl getan hatte, für die Durchführung der Sektionsmeisterschaft. Amann nannte die Förderung der Jugend in den Vereinen eine wichtige Aufgabe. Die Jugend, so der Sprecher, bedeutet die Zukunft der Schützen. Der Gauschützenmeister informierte abschließend über die Aufstellung eines Gaujugendkaders.
Quelle: Bogener Zeitung, 19.04.1984


Die Kinder waren begeistert
Hunderdorf.
In Zusammenarbeit mit dem hiesigen Kindergarten veranstaltete das Volksbildungwerk, Außenstelle Hunderdorf, einen Marionettennachmittag mit der Marionettenbühne „Simaus“ Eine so große Schar Kindergarten- und Grundschulkinder hatte sich eingefunden, so daß das Pfarrheim fast aus allen Nähten platzte. Was die Zuschauer dann von den beiden Laienspielern des Marionettentheaters geboten bekamen, übertraf alle Erwartungen. Schon mit dem Stück „Räuber Hotzenplotz“ spielten sich die zwei jungen Männer in die Herzen des Publikums, weil sie es vortrefflich verstanden, sprachlich und schauspielerisch die richtigen. Mittel für die Kleinen zu finden, die zwischendurch begeistert applaudierten. Groß war dann die Begeisterung, als sich anschließend im „Circus Simaus“ der Räuber, der Seppl und der Kasperl als lustige und akrobatische Zirkusartisten versuchten. Als die Vorführungen nach zwei Stunden beendet waren, gingen die Kinder begeistert nach Hause. Besonderer Dank galt noch Pfarrer Högner, der das Pfarrheim kostenlos für die Veranstaltung zur Verfügung stellte.
Auch die Veranstaltung mit Gärtnermeister Hiendl aus Mitterfels fand einen regen Zuspruch. Eine unerwartet große Zahl von Blumenfreunden hatte sich im Gasthaus Sandbiller zum Vortrag über Geranien eingefunden. Hiendl ging in seinem Referat auf die Einpflanzung, Vermehrung, Überwinterung und Pflege dieser beliebten Balkonblumen ein. Er stellte dann die Vor- und Nachteile eines Mischbalkons gegenüber und gab Tips zur Krankheitsbekämpfung. Zum Abschluß zeigte der Referent an Hand von Dias noch die Möglichkeiten der Verwendung von Geranien und anderen Balkonblumen und zeigte dabei auf, welche Balkongestaltungen mustergültig bzw. weniger geeignet sind.
Quelle: Bogener Zeitung, 19.04.1984


Heilige in unseren Kirchen
Figuren von Heiligen der katholischen Kirche gehören zum Schmuck unserer Gotteshäuser. Sie stehen auf Podesten. An der Kirchenwand und blicken auf die Gläubigen, die in den Bänken sitzen und mit dem Priester die hl. Messe mitfeiern. Sind diese Heiligen wirklich zur Zierde unserer Kirchen, oder haben sie irgendwelche Beziehungen zu den Orten, in deren Gotteshäusern sie aufgestellt wurden? Es wird nicht immer leicht sein, auf diese Frage eine befriedigende Antwort zu finden. Fragt man die Leute nach den Namen der Heiligen, so wird man nicht selten mit einem Kopfschütteln abgefertigt. Wir wollen daher in unregelmäßigen Abständen versuchen, das Leben der Heiligen und ihre Beziehung zur Kirche aufzuhellen, soweit dies überhaupt möglich ist.
Auf der Frauenseite in der Kirche von Hunderdorf erblicken wir in der Nähe der Empore eine Heiligenfigur mit einem Banner in der Linken und einem Wasserkübel in der Rechten. Ein brennendes Haus, das vom Heiligen gelöscht wird, läßt uns die Figur des hl. Florian erkennen, einem Volksheiligen, der besonders bei Feuersnöten angerufen wird und daher auch der Patron der Feuerwehren ist. In der Schwedenkapelle zu Rammersberg und in der Kirche zu Windberg sind ähnliche Figuren aufgestellt. St. Florian ist auch der Patron der Bogener Stadtpfarrkirche.
Florian, ein Heiliger und Märtyrer, war Vorstand der Kanzlei des röm. Stadthalters in Norikum, einem Gebiet in den Ostalpen, östlich des Inns in Österreich. Er gilt noch heute als der Schutzheilige Oberösterreichs. Die Legende bezeichnet ihn als röm. Heeresbeamten, der als Christ nach Lauriacum zieht, um die dort gefangenen Christen zu befreien, die unter dem röm. Kaiser Diokletian verfolgt wurden. Dabei wird er selbst gefangen, gemartert und 304 mit einem Mühlstein am Halse in den Fluß Enns geworfen. Wie durch ein Wunder wurde seine Leiche auf einen Felsen gespült und von einem Adler bewacht. Eine fromme Frau findet die Leiche und bestattet sie an der Stelle, wo später das Stift St. Florian

Unsere Bilder zeigen St. Florian in der Kirche zu Hunderdorf und St. Sebastian und St. Florian in der Kapelle zu Rammersberg

errichtet wird. Seine Gebeine ruhen jetzt in der Stiftskirche der Augustinerchorherren St. Florian bei Linz. Sein Namenstag wird am 4. Mai gefeiert.
Schon als junger Mensch soll er ein brennendes Haus durch sein Gebet gerettet haben. Aber erst seit dem 15. Jahrhundert werden ihm der Wasserkübel und das von ihm gelöschte brennende Haus zu seinem Erkennungszeichen. Er wird oft in ritterlicher Rüstung (Rammersberg) mit Schild und Banner, oft auch mit Mühlsteinen an Arm und Beinen dargestellt. Der Figur in der Hunderdorfer Kirche fehlt zur Zeit die Fahnenstange, die noch vor Jahren erhalten war.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 27.04.1984

Unsere Bilder zeigen St. Florian in der Kirche zu Hunderdorf und St. Sebastian und St. Florian in der Kapelle zu Rammersberg


Fundanzeige
Am Dienstag, dem 17. April 1984 wurde zwischen Bahnhof und dem Anwesen Hornberger, Lindfelder Weg ein Schlüsselbund gefunden.
Der Verlierer kann den Schlüsselbund gegen Besitznachweis im Verwaltungsamt Hunderdorf, Kirchgasse 8, abholen.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 27.04.1984


Abhaltung von Volksfesten, Gartenfesten, Gründungsfesten und Fahnenweihen usw.
hier: Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz

Außerhalb konzessionierter Räume dürfen zubereitete Speisen und Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle ohne gaststättenrechtliche Erlaubnis nicht verabreicht werden. Nach § 12 Abs. 1 des Gaststättengesetzes (GastG) kann aus besonderem Anlaß der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden. Als besondere Anlässe sind hierbei zu nennen: Volksfeste, Fahnenweihen, Waldfeste, Schul- und Jugendfeste, Johannisfeuer, Sportveranstaltungen, Flugtage, Gartenfeste, Pfarrfeste, u. ä. Veranstaltungen, wenn dabei alkoholische und nicht alkoholische Getränke sowie zubereitete Speisen (Hendl, Bratwürste, Käse, Fische etc.) zum Verzehr an Ort und Stelle abgegeben werden. Die Tatsache, daß der bei diesen Festen erzielte, die Selbstkosten übersteigende Zuschuß. bzw. Gewinn für gemeinnützige Zwecke Verwendung finden soll oder daß die Abgabe von Getränken und Speisen nur an Vereinsmitglieder (und an ihre Familienangehörigen) erfolgt, schließt eine Genehmigung nicht aus.
Die Gestattung nach § 12 Abs. 1 GastG setzt einen Antrag voraus, der frühzeitig, d. h. mindestens 3 Wochen vor Betriebsbeginn, bei der Gemeinde zu stellen ist. Dem Antrag ist ein Führungszeugnis des Veranstalters (1. Vorstand) beizugeben. Von der Beigabe eines Führungszeugnisses wird abgesehen, wenn der Festwirt bereits ein Gaststättengewerbe betreibt. Bei kleinen Veranstaltungen, die nur einige Stunden dauern, wie z. B. Sonnwendfeier, Gartenfeste etc., wird ebenfalls auf die Vorlage eines Führungszeugnisses verzichtet, wenn die Gemeinde auf dem Gestattungsantrag bestätigt, daß gegen den verantwortlichen Antragsteller keine Tatsachen bekannt sind, die eine Versagung der Erlaubnis rechtfertigen würden.
Um Kenntnisnahme und Beachtung wird gebeten.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 27.04.1984


Auskunfts- und Beratungsstelle der Landesversicherungsanstalt Niederbayern – Oberpfalz
Die Auskunfts- und Beratungsstelle Straubing befindet sich im Gebäude der AOK Straubing, Wittelsbacherstr. 1 (Tel. 09421- 23470) und ist jeden Dienstag geöffnet.
Zur Vermeidung von unnötigen bzw. vergeblichen Wartezeiten bittet die Landesversicherungsanstalt dringend um telefonische Terminvereinbarung bei der AOK Straubing unter der Rufnummer 09421-10011.
Zur Beratung sind Personalausweis und Versicherungsunterlagen mitzubringen.
Anschrift und Sprechstunde des Versicherungsältesten Als Versicherungsältester für den Landkreis-Straubing-Bogen ist Herr Gotttried Eidenschink in 8443 Bogen, Schonthal 13 zuständig. Sprechzeiten sind jeden 2. und 4. Samstag im Monat von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung unter der Rufnummer 09422-3080.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 27.04.1984


Flurbereinigungsdirektion Landau a.d. Isar Nr. A 5. V 7522 – I
Flurbereinigung Hofdorf – Sollach, Gemeinde Hunderdorf, Landkreis Straubing – Bogen
Bekanntmachung und Ladung
Die Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten im Flurbereinigungsgebiet werden hiermit eingeladen zu einer Teilnehmerversammlung.
Versammlungsort: Gasthaus Sandbiller in Hunderdorf
Versammlungszeit: Dienstag, 8. Mai 1984 um 14.00 Uhr.
Tagesordnung:
1. Erläuterung der Aufgaben des Vorstands und des Wahlverfahrens
2. Wahl des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft
3. Allgemeine Aussprache
Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft. Er soll das volle Vertrauen der Teilnehmer besitzen. Wünschenswert ist deshalb, daß sich möglichst viele Teilnehmer an der Wahl des Vorstands beteiligen.
Die Flurbereinigungsdirektion hat die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und deren Stellvertreter auf je 6 festgesetzt.
Jeder stimmberechtigte Teilnehmer oder Bevollmächtigte kann somit als Mitglieder und Stellvertreter insgesamt 12 Personen in den Vorstand wählen.
Um eine ausreichende Vertretung aus den einzelnen Ortschaften sicherzustellen, wurde für die gruppenmäßige Zusammensetzung des Vorstandes bestimmt, daß je 3 Vorstandsmitglieder und Stellvertreter in Hofdorf, Gde. Hunderdorf, je 2 Vorstandsmitglieder und Stellvertreter in Sollach, Gde. Hunderdorf und je 1 Vorstandsmitglied und Stellvertreter in Stetten-Eglsee, Gde. Hunderdorf ihren Wohnsitz haben müssen.
Wahlberechtigt sind nur Teilnehmer. Die Teilnehmer sind die Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke, Erbbauberechtigte stehen den Eigentümern gleich (§ 10 FlurbG Nr. 1). Jeder Teilnehmer hat eine Stimme: gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Einigen sich gemeinschaftliche Eigentümer nicht über die Stimmabgabe, so müssen sie von der Wahl ausgeschlossen werden. Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig. Bevollmächtigte haben sich in der Versammlung durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen, bei der die Unterschrift des Vollmachtgebers öffentlich oder amtlich beglaubigt sein muß. Die amtliche Beglaubigung erteilt die Gemeinde gebührenfrei. Zu beachten ist jedoch, daß nach § 21 Abs. 3 FlurbG im Wahltermin jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte nur eine Stimme hat, auch wenn er mehrere Teilnehmer vertritt. Teilnehmer, die nicht selbst in der Wahlversammlung anwesend sein können, werden daher zweckmäßig eine Person bevollmächtigen, die nicht selbst als Teilnehmer stimmberechtigt ist.
Kommt die Wahl im Termin nicht zustande und verspricht ein neuer Wahltermin keinen Erfolg, so kann die Flurreinigungsdirektion nach Anhörung des Bayerischen Bauernverbandes Mitglieder des Vorstandes bestellen.
Landau a. d. Isar, den 16.4.84 / i. A. Kerler Baudirektor
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 27.04.1984


Flurbereinigungsdirektion Landau a.d. Isar Nr. A/R – V 7533 – 30
Flurbereinigung Hunderdorf, Landkreis Straubing – Bogen
hier:
1. Einstellung der Flurbereinigung Hunderdorf
2. Anordnung der Flurbereinigung Hofdorf-Sollach, Gde. Hunderdorf
Die Flurbereinigungsdirektion Landau a. d. Isar erläßt folgende Anordnung
I. Verfahrenseinstellung
Die mit Beschluß der Flurbereinigungsdirektion Landau a. d. Isar vom 10.12.1979 Nr. 13 327 – A nach §§ 1, 4 und 87 FlurbG angeordnete Flurbereinigung Hunderdorf wird nach 9 Abs. 1 FlurbG eingestellt. Die Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Hunderdorf ist damit erloschen. Gleichzeitig ergeht nach § 9 Abs. 2 FlurbG folgende Regelung:
Verbindlichkeiten und Forderungen an die Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Hunderdorf bestehen nicht. Kosten sind für die Teilnehmergemeinschaft nicht angefallen.
Soweit Verpflichtungen der Teilnehmergemeinschaft Hunderdorf aus dem Verfahrenszweck nach § 87 FlurbG abgeleitet werden können, werden diese auf die unter Ziffer II gebildete Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Hofdorf-Sollach übertragen.
Flurbereinigung Hofdorf – Sollach, Gemeinde Hunderdorf, Landkreis Straubing – Bogen
II. Flurbereinigungsbeschluß
1. Anordnung der Flurbereinigung
Nach § 87 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) i. d. F. der Bek. vom 16.3.1976 (BGBl I S. 546) geändert durch Gesetz vom 1.6.1980 (BGBl I S. 649), 17.12.1982 (BGBl I S. 1777), in Verbindung mit Art. I Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes (AGFlurbG) i. d. F. der Bek. vom 25.3.1977 (GVBl S. 104), geändert durch Gesetz vom 10.8.82 (GVBl S. 682), 17.12.1982 (BGBl I S. 1777 ) wird die Flurbereinigung Hofdorf – Sollach angeordnet.
Hiermit wird das Flurbereinigungsgebiet wie folgt festgestellt:
Zum Flurbereinigungsgebiet gehören die im Verzeichnis aufgeführten Flurstücke der Gemarkung Hunderdorf. Das „Verzeichnis der in die Flurbereinigung einbezogenen Flurstücke“ ist Bestandteil dieses Beschlusses. Unternehmensträger ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Autobahndirektion Südbayern. Die Teilnehmer der Flurbereinigung sind gemäß § 16 FlurbG zu einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zusammengeschlossen, die den Namen Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Hofdorf – Sollach führt und ihren Sitz in der Gemeinde Hunderdorf hat. Sie untersteht der Aufsicht der Flurbereinigungsdirektion Landau a. d. Isar.
2. Anordnung der sofortigen Vollziehung.
Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom 21.1.1960 (BGBl I S. 17) wird die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses angeordnet mit der Folge, daß Widerspruch und Anfechtungsklage keine aufschiebende Wirkung haben.
III. Rechtsbehelfsbelehrung
Widersprüche gegen diese Anordnung (Verfahrenseinstellung nach I und Flurbereinigungsbeschluß nach II) können binnen zwei Wochen nach dem Tag ihrer öffentlichen Bekanntmachung bei der Flurbereinigungsdirektion schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Postanschrift: Flurbereinigungsdirektion Landau a. d. Isar, Postfach 69, 8380 Landau a. d. Isar
Ist über den Widerspruch innerhalb einer Frist von sechs Monaten nicht entschieden worden, ist die Klage ohne ein Vorverfahren zulässig. Die Erhebung der Klage ist in diesen Fällen nur bis zum Ablauf von weiteren drei Monaten schriftlich zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof — Flurbereinigungsgericht — in München, Ludwigstr. 23, zulässig.
Postanschrift: Bayer. Verwaltungsgerichtshof, Postfach 34 01 48, 8000 München 34
Die Klage muß den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Streitgegenstand bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden. Der Klageantrag braucht nach Art, Umfang und Höhe nicht bestimmt sein. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen drei Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
IV. Hinweise zur Anordnung
hier: Verfahrenseinstellung und Flurbereinigungsbeschluß
I. Bekanntgabe (Art. 26 Abs. 2, Art. 27 Abs. 2 Satz I GO, 2 BekV, § 6 Abs. 2 FlurbG)
Der Tag, an welchem der Flurbereinigungsbeschluß je nach Geschäftsordnung der Gemeinde öffentlich bekanntgemacht wird, ist für die
I.1 Flurbereinigungsgemeinde Hunderdorf der Tag des Anschlags zur Bekanntgabe der Niederlegung in den Diensträumen der Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf
I.2 angrenzenden Gemeinden
Stadt Bogen der Tag der Ausgabe der Tageszeitung „Bogener Zeitung“ zur Bekanntgabe der Niederlegung
Neukirchen / Windberg der Tag des Anschlags zur Bekanntgabe der Niederlegung in den Diensträumen der Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf
Mitterfels / Haselbach der Tag der Ausgabe des Amtsblattes der Verwaltungsgemeinschaft Mitterfels
2. Auslegung (4 6 Abs. 3 FlurbG)
Zwei Wochen lang nach dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung wird die Anordnung (Verfahrenseinstellung und Flurbereinigungsbeschluß) nach § 6 Abs. 3 FlurbG ausgelegt. Je eine Anordnung liegt zur Einsichtnahme während der Dienststunden in folgenden Rathäusern bzw. Verwaltungsgemeinschaften öffentlich aus:
Stadt Bogen (= angrenzende Gemeinde mit eigener Kanzlei)
VG Hunderdorf (= Verwaltungsgemeinschaft für die Flurbereinigungsgemeinde Hunderdorf und für die angrenzenden Gemeinden Windberg und Neukirchen)
VG Mitterfels ( = Verwaltungsgemeinschaft für die angrenzenden Gemeinden Mitterfels und Haselbach)
3. Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte
Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigen, sind innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt dieser öffentlichen Bekanntmachung bei der Flurbereinigungsdirektion anzumelden.
Werden Rechte erst nach Ablauf der Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann die Flurbereinigungsdirektion die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen (§ 14 FlurbG).
4. Aufforderung zur Grundbuchberichtigung
Die Angaben über Rechtsverhältnisse an den Einlagegrundstücken erholt die Flurbereinigungsdirektion aus dem Grundbuch. Um Nachteile zu vermeiden, wird den Grundbesitzern dringend empfohlen, die Eintragungen im Grundbuch zu überprüfen und erforderliche Berichtigungen zu beantragen.
Dazu genügt es in der Regel, den Grundbuchämtern die entsprechenden Urkunden wie Erbschein, Erbvertrag, Testament, Zuschlagsbeschluß oder Enteignungsbeschluß vorzulegen. Grundbucheinsicht und Auskünfte sind gebührenfrei. Für die Berichtigung des Grundbuchs sind in bestimmten Fällen gebührenrechtliche Vergünstigungen vorgesehen.
5. Zeitweilige Einschränkungen des Eigentums
5.1 Von der Bekanntgabe dieses Beschlusses an bis zur Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplans gelten folgende Einschränkungen:
a) In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung der Flurbereinigungsdirektion nur Änderungen vorgenommen werden, die zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören (§ 34 Abs. 1 Nr. 1 FlurbG).
b) Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen, Kies-, Sand- oder Lehmgruben u. ä. Anlagen dürfen nur mit Zustimmung der Flurbereinigungsdirektion errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden (§ 34 Abs. 1 Nr. 2 FlurbG).
Sind entgegen den Bestimmungen nach a) und b) Änderungen vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so können diese im Flurbereinigungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Die Flurbereinigungsdirektion kann den früheren Zustand auf Kosten des betreffenden Beteiligten wieder herstellen lassen, wenn dies der Flurbereinigung dienlich ist (§ 34 Abs. 2 FlurbG).
c) Obstbäume, Beerensträucher, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze dürfen nur in Ausnahmefällen soweit landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes und der Landschaftspflege, nicht beeinträchtigt werden, mit Zustimmung der Flurbereinigungsdirektion beseitigt werden (§ 34 Abs. 1 Nr. 3 FlurbG).
Bei Verstößen gegen diese Vorschrift muß die Flurbereinigungsdirektion Ersatzpflanzungen auf Kosten des Veranlassers vornehmen lassen (§ 34 Abs. 3 FlurbG).
5.2 Von der Bekanntgabe dieses Beschlusses bis zur Ausführungsanordnung bedürfen Holzeinschläge in Waldgrundstücken, die den Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung übersteigen, der Zustimmung der Flurbereinigungsdirektion. Diese wird nur im Einvernehmen mit der Forstaufsichtsbehörde erteilt (§ 85 Nr. 5 FlurbG).
Das gleiche Verfahren gilt für die Erstaufforstung von Flächen, die aus der landwirtschaftlichen Nutzung ausgeschieden sind oder ausscheiden sollen. Bei unzulässigen Holzeinschlägen kann die Flurbereinigungsdirektion anordnen, daß die abgeholzte oder gelichtete Fläche nach den Weisungen der Forstaufsichtsbehörde wieder ordnungsgemäß in Bestand gebracht wird (§ 85 Nr. 6 FlurbG).
Zuwiderhandlungen gegen die nach 5.1 und 5.2 getroffenen Anordnungen sind gemäß § 154 Abs. 1 FlurbG ordnungswidrig. Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße geahndet werden. Im übrigen gelten die Bestimmungen des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) i. d. F. vom 2.1.1975 BGBL I S. 80, (ber. S. 520).
6. Informationsschrift
Der Ablauf eines Flurbereinigungsverfahrens sowie die Rechte und Pflichten der Teilnehmer sind in einer vom Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten herausgegebenen Informationsschrift für ländliche Grundbesitzer zusammengestellt. Die Broschüre „Das Flurbereinigungsverfahren — Ländliche Neuordnung in Bayern“ wird für alle Teilnehmer im Rathaus der Gemeinde Hunderdorf kostenlos bereitgehalten.
V. Begründung
— zur Verfahrenseinstellung
Das Verfahren nach §§ 1, 4 und 87 FlurbG wird eingestellt, da wesentliche Vorhaben aufgrund der zwischenzeitlichen Behördentermine sowie der Bautätigkeit der Gemeinde nicht oder nicht mehr durchgeführt werden können. Zu nennen sind als Beispiele hierfür die Hochwasserfreilegung des Bogenbachtales und der Ausbau von Wirtschaftswegen. Auch der ursprünglich vorgesehene Ausbau der Staatsstraße St 2139 (Umgehung Hunderdorf) ist zeitlich nicht abzusehen. Da ferner nicht das gesamte Verfahrensgebiet zur Vermeidung landeskultureller Schäden infolge des Autobahnbaus benötigt wird, war die Einstellung des Verfahrens veranlaßt.
— Zum Flurbereinigungsbeschluß
Das Verfahren Hofdorf — Sollach wird nach § 87 FlurbG mit dem Zweck angeordnet, die durch den Bau der Bundesautobahn A 3 den Betroffenen entstehenden Nachteile zu beseitigen und die vom Unternehmensträger erworbenen Flächen in die Trasse der BAB zu verlegen. Die zu beteiligenden Behörden und Organisationen wurden gehört (Schreiben der Flurbereinigungsdirektion vom 20.7.1983 Nr. A – V 7533 – 6). In der Aufklärungsversammlung am 29.2.1984 wurden die Grundeigentümer auf den besonderen Zweck der Flurbereinigung hingewiesen (§ 88 Ziffer I FlurbG); Bedenken dagegen wurden nicht vorgebracht.
Die Regierung von Niederbayern hat für die Bundesautobahn A 3 für den Teilabschnitt Bogen – Offenberg von km 146.430 bis km 156.830 am 29.9.1978 den Planfeststellungsbeschluß und am 29.9.1978 einen Änderungsfeststellungsbeschluß erlassen. Für den Teilabschnitt Steinach — Bogen von km 136.650 bis km 146.430 erfolgte die Planfeststellung mit Beschluß der Regierung vom 20.12.1978. Der Neubau der Tank- und Rastanlage Bayerischer Wald zwischen km 143.900 und km 144.920 wurde mit Beschluß der Regierung von Niederbayern vom 7.12.1983 planfestgestellt.
Das Landratsamt Straubing – Bogen hat mit den Schreiben vom 23.2.78, vom 10.7.78, vom 15.11.79 und vom 10.4.84 die Anordnung von Flurbereinigungen nach §§ 87 – 89 FlurbG beantragt.
Die Hauptgeschäftsstelle des Bayerischen Bauernverbandes hat mit Schreiben vom 8.3.1979 das Einvernehmen zur Verteilung des Landverlustes nach § 87 Abs. 1 FlurbG erteilt. Derzeit ist noch nicht Gegenstand der Unternehmensflurbereinigung die Bereitstellung von Flächen für den Standortübungsplatz im „Sollinger Loch“. Der Unternehmenszweck kann nach Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen erweitert werden.
Die Flurbereinigungsdirektion hält auf Grund des oben dargestellten Sachverhalts die Voraussetzungen für die Flurbereinigung Hofdorf – Sollach und das objektive Interesse der Beteiligten für gegeben.
— Zur sofortigen Vollziehung
Die sofortige Vollziehung ist notwendig, um das Flurbereinigungsverfahren nach § 87 FlurbG beginnen zu lassen, ohne daß ein Widerspruch oder eine Anfechtungsklage, gegen den Flurbereinigungsbeschluß aufschiebende Wirkung haben (§ 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung vom 21.1.1960 – VwGO-, BGBl III 3404). Die Autobahn A 3 ist im Gebiet dieser Flurbereinigung nahezu fertiggestellt, die Eingriffe in die landwirtschaftlich genutzten Grundstücke sind daher so gravierend, daß das Verfahrensziel nur durch die sofortige Vollziehung des Flurbereinigungsbeschlusses erreicht werden kann. Die rasche Herbeiführung der angestrebten Verbesserungen nach § 87 FlurbG liegt im öffentlichen und im Interesse der Teilnehmer.
Landau a.d. Isar, den 13.4.84
Krimmer
Präsident
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 27.04.1984


Bei der Gemeinde Hunderdorf gemeldete Veranstaltungen:
1.5.84: IG Bau-Steine-Erden: Mai4eier bei Sandbiller um 9.30 Uhr
5.5.84: SV Hunderdorf: Jahreshauptversammlung bei Sandbiller
27.5.84: Stammtisch Lintach/Hunderdorf: Gartenfest mit den Original Bayerisch Böhmischen in Lintach
14.-16.6.84: Schützenkameradschaft Hunderdorf Ortsmeisterschaft im Gasthaus Deschl
17.6.84: Schützenkameradschaft Hunderdorf: Gartenfest bei Deschl
22.-25.6.84: FFW Steinburg: Gründungsfest und Kirchweihfest Steinburg, Festwirt Gottfried Höfelsauer
1.7.84 Trachtenverein: Gartenfest
7. u. 8.7.84: Bayerwaldverein: Wandertag
14.u. 15.7.84: Ski-Club, Hüttenfest
29.7.84 Bayerwaldverein: Gartenfest
3.-6.8.84: Rammersberger Kirchweihfest, Gastwirt: Gierl
1.12.84: Krieger- u. Soldatenkameradschaft: Christbaumversteigerung bei Sandbiller um 14.00 Uhr
2.12.84: Bayerwaldverein: Weihnachtsfeier bei Sandbiller
7.12.84: Ski-Club: Christbaumversteigerung bei Sandbiller
8.12.84: Trachtenverein: Christbaumversteigerung bei Baier-Edbauer um 19.30 Uhr
9.12.84: Trachtenverein: Adventfeier b. Sandbiller um 14.00 Uhr
9.12.84: FFW Au vorm Wald: Christbaumversteigerung bei Wagner-Freudenstein
14.12.84: Bayerwaldverein: Christbaumversteigerung bei Sandbiller
15.12.84: EC Steinburg: Christbaumversteigerung im Gasthaus Solcher, Wegern
15.12.84: SV Hunderdorf-Gesamtsportverein: Weihnachtsfeier bei Sandbiller
16.12.84: IG Bau- Steine -Erden: Weihnachtsfeier b. Sandbiller um 13.30 Uhr
1985
5.1.85: FFW Gaishausen: Ball bei Solcher, Ehren
12.1.85: Bayerwaldverein: Ball bei Sandbiller
26.1.85: FFW Hunderdorf: Faschingsball b. Sandbiller
2.2.85: Sportverein Hunderdorf: Ball bei Sandbiller
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 27.04.1984


Für 25jährige Feldgeschworenenarbeit geehrt
Windberg. Ein verdienter Bürger der Gemeinde Windberg erhielt eine weitere Ehrung. Für 25jährige Feldgeschworenentätigkeit wurde Norbert Zitzelsberger mit einer Ehrenurkunde ausgezeichnet. Bürgermeister Franz Kleikamp überreichte im Auftrage von Landrat Ingo Weiß die vom Staatsminister Streibl unterzeichnete Ehrungsurkunde.
Die Ehrenurkunde hat folgenden Wortlaut: „Im Namen des Freistaates Bayern spreche ich Norbert Zitzelsberger aus Windberg für sein 25jähriges verdienstvolles Wirken als Feldgeschworener Dank und Anerkennung aus. Der Bayer. Staatsminister der Finanzen: Max Streibl“
Bürgermeister Kleikamp dankte auch nochmals seitens der Gemeinde für die langjährige Arbeit. Kleikamp sprach die Gratulation zu dieser ehrenden Auszeichnung für die Gemeinde Windberg und auch im Namen von Landrat Ingo Weiß aus. Mit Norbert Zitzelsberger, so Kleikamp abschließend, sei immer eine gute Zusammenarbeit erfolgt.
Norbert Zitzelsberger, der im heurigen Jahr 76 Jahre alt wird hat neben seiner Feldgeschworenentätigkeit auch weitere öffentliche Ämter ausgeübt bzw. führt sie noch heute aus. So wurde Zitzelsberger im Vorjahr für seine aktive 25jährige Mesnertätigkeit in Windberg besonders geehrt und das Amt des Meßdieners übt er auch derzeitig in gewohnter zuverlässiger Weise aus. Darüber hinaus gehört Zitzelsberger über 55 Jahre der FFW Windberg an, davon 45 Jahre als Kassier. Zehn Jahre war Zitzelsberger auch Wasserwart in Windberg.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 27.04.1984


„Einmal Hiebe, dreimal Liebe“ ein großartiger Erfolg der Laienspielgruppe des Stammtisches Lintach-Hunderdorf

Die Bilder zeigen Szenen der Lintacher Theateraufführung, mit denen man u.a. die zahlreichen Besucher begeisterte

Die Laienspielgruppe des Stammtisches Lintach-Hunderdorf trat mit dem lustigen Volksstück „Einmal Hiebe, dreimal Liebe“ an die Öffentlichkeit. Auf der neuen, hervorragend gestalteten Bühne im Saal der Gastwirtschaft Plötz-Schlecht in Großlintach wurde gekonntes Laienspiel von den neun Akteuren geboten. Viel Beifall auf offener Szene bei den Aufführungen und bei der jeweiligen Schlußvorstellung, anerkennende und lobende Worte sowie großes Besucherinteresse waren der verdiente Lohn für die Spieler, Verantwortlichen und Helfer.
Wegen der großen Nachfrage wurde zu den zunächst geplanten fünf Aufführungen eine weitere Darbietung arrangiert. Der Reinerlös aus den Veranstaltungen, die etwa 1.200 Theaterfreunde besuchten, wird dem Kindergarten Hunderdorf für neue Spielgeräte zur Verfügung gestellt. Neben den bewährten Stammspielern haben auch die Neulinge, die zum ersten Mal auf den Bühnenbrettern standen, ihr Bestes gegeben und die Aufführungen zu einem vollen Erfolg werden lassen.
Personen und ihre Darsteller:
Thomas Berghofer, Großbauer Reinhard Korte
Cilli Berghofer, seine Schwester Petra Hornberger
Vroni, seine Tochter Ulrike Häusler
Bartl, Altknecht Karl Englmeier
Walli, Magd Petra Janker
Marti Holzer Alfons Bugl
Micherl, sein Bruder Ernst Sacher
Bertl Burgsteller Uli Illner
Postbote Hans Lobmeier
Großen Anteil an den ausgezeichneten Inszenierungen hatte Regisseur Alois Winter, der mit viel Engagement die Szenen einstudierte. Als Inspizient und Stammtisch-Vorstand trug Hans Achatz auch wesentlich zur Organisation und zum Gelingen der Aufführungen bei.
Mit am Erfolg beteiligt waren aber auch die unsichtbaren Helfer, wie Bühnenbildner Bertl Riedl, Bühnenmaler Helmut Vogl, die Souffleusen Renate Achatz und Sofie Schlecht sowie die Geschwister Hecht, die für die musikalische Umrahmung sorgten. Hervorzuheben ist auch das Zusammengehörigkeitsgefühl und die Kameradschaft, die durch das monatelange Proben und die Auftritte erzielt wurden, denn es entstand eine echte Spielgemeinschaft mit Zusammenhalt.
Das Erfolgsstück bereitete den Theatergästen drei vergnüglich-heitere Stunden, wobei nie Langeweile aufkam und die Lachmuskeln aufs Äußerste strapaziert wurden. Die Stammtischler hatten nicht zuviel versprochen, sondern hielten, was sie angekündigt hatten! Es wurde urwüchsig-fröhliches Heimattheater geboten, das von den Darstellern und der Inszenierung keine Wünsche offen ließ. Besonders beeindruckend auch das wechselnde Spiel zum Ende des dritten Aktes: Die lustigen Darbietungen weichen für kurze Zeit einer — ins Gemüt gehenden — melancholischen Szene mit Vroni und Cilli Berghofer.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 27.04.1984


Schützenkameradschaft Hunderdorf richtete Sektionsmeisterschaft aus
Hunderdorf. Die Schützenkameradschaft Hunderdorf richtete am vergangenen Samstag die Sektionsmeisterschaft der Schützensektion „Wald“ aus. Die Mannschaftswertung gewannen in der Jugend- und Damenklasse die „Winithschützen Windberg“ sowie in der Schützenklasse die Schützengesellschaft Mitterfels. Gauschützenmeister Berthold Amann und Sektionsschützenmeister Josef Michl sprachen Grußworte. Auch die Sieger der Einzelwertung wurden ermittelt.
Zehn Schützenvereine der Sektion „Wald“ hatten an der Sektionsmeisterschaft in Hunderdorf teilgenommen. Zur abendlichen Siegerehrung ließ Ludwig Wagner, der Schützenmeister der Hunderdorfer Schützenkameradschaft, insbesondere Gauschützenmeister Berthold Amann, Sektionsschützenmeister Josef Michl und 2. Sektionsschützenmeister Erich Kräh willkommen. Wagner zeigte sich erfreut, daß die Hunderdorfer Schützen die Ausrichtung der diesjährigen Sektionsmeisterschaft zugesprochen erhielten und dankte den Schützenvereinen für diese Festlegung. Dankesworte richtete Schützenmeister Wagner an alle Schützenkameraden, die bei der Organisation und Durchführung mitgeholfen haben sowie an Erich Kräh für die Auswertung.
Aktionsschützenmeister Josef Michl dankte sodann für die Ausrichtung und reibungslose Abwicklung dem Schützenverein Hunderdorf. Die Sektionsmeisterschaft, so Michl, erfreue sich großer Beliebtheit. „Es werde eifrig geschossen und die Ergebnisse werden immer besser,“ resümierte der Sektionsschützenmeister, der die guten Ergebniswerte auch auf den anrechnenden Trainingsfleiß zurückführte. Daraufhin nahm Sektionsschützenmeister Michl die Siegerehrung vor.
Mannschaftswertung – Jugendklasse
1. Winithschützen Windberg 747 Ringe
2. Sportschützen Neukirchen 702 Ringe
3. Schützengesellschaft Mitterfels 682 Ringe
4. Schützenkameradschaft Hunderdorf 649 Ringe
Mannschaftswertung – Damenklasse
1. Winithschützen Windberg 750 Ringe
2. Sportschützen Neukirchen 749 Ringe
3. „Hohenau“ Haigrub 680 Ringe
4. Nagelsteinerschützen Obermühlbach 518 Ringe
Mannschaftswertung – Schützenklasse
1.Schützengesellschaft Mitterfels 1041 Ringe
2. Sportschützen Neukirchen 1039 Ringe
3. „Hohenau“ Haigrub 1036 Ringe
4. Schützenkameradschaft Hunderdorf 1033 Ringe
5. Schützenverein Haselbach 980 Ringe
6. Winithschützen Windberg 979 Ringe
7. Nagelsteinerschützen Obermühlbach 971 Ringe
8. „Gemütlichkeit“ Gnadendorf 822 Ringe
9. Waldler – Bouam Irschenbach I 758 Ringe
10. Waldler – Buam Irschenbach II 644 Ringe
Einzelwertung – Jugend
1. Lex Willi 268 Ringe
2. Hartmannsgruber Thomas 254 Ringe
3. Anneser Wolfgang 252 Ringe
4. Plattetschläger Sigrid 249 Ringe
5. Hornberger Thomas 246 Ringe
Einzelwertung – Damen
1. Meier Maria 260 Ringe
2. Grübl Maria 259 Ringe
3. Laumer Ursula 256 Ringe
4. Hochstrasser Uschi 255 Ringe
5. Scheitinger Josefine 252 Ringe
Einzelwertung – Schützen
1. Wagner Johann 279 Ringe
2. Maier Helmut 277 Ringe
3. Kräh Erich 269 Ringe
4. Scherz Herbert 266 Ringe
5. Grübl Armin 265 Ringe
Sektionsschützenmeister Michl appellierte abschließend an die Vereine, im Schießsport nicht nachzulassen, sondern diesen schönen Sport hochzuhalten und ihm eifrig und aktiv nachzugehen.
Gauschützenmeister Berthold Amann überbrachte die Grüße des Schützengaues und sprach Dank aus für die Initiative in den Vereinen. Den Hunderdorfer Schützen dankte Amann für die Durchführung der diesjährigen Sektionsmeisterschaft ebenso. Amann nannte die Förderung der Jugend in den Vereinen eine gewichtige Aufgabe. Die Jugend, so der Sprecher, bedeute die Zukunft der Schützen. Der Gauschützenmeister informierte zudem über die Aufstellung eines Gaujugendkaders.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 27.04.1984


Stammtisch der Au’inger veranstaltet Orientierungsfahrt
Zahlreiche Mitglieder konnte kürzlich der 1. Vorstand, Johann Hornberger jun., bei der Versammlung des Au’inger Stammtisches vim Gasthaus Wagner-Freudenstein, Au v. Wald, begrüßen. Hornberger bemerkte, daß auch diesmal wieder einige umfangreiche Themen zur Debatte stünden.
Der Schwerpunkt lag selbstverständlich bei der Durchführung der diesjährigen Orientierungsfahrt. Da die im Vorjahr organisierte Veranstaltung bei der Bevölkerung großen Anklang gefunden hatte, beschlossen die Mitglieder, auch heuer wieder eine ähnliche Fahrt zu organisieren. Die Kameraden, die die letztjährige Fahrt organisierten, wurden auch diesmal wieder mit der Planung und Durchführung beauftragt. Stattfinden wird diese Fahrt, zu der sämtliche Interessenten eingeladen sind, am Sonntag, dem 29. April 1984. Gestartet wird in Au v. Wald gegen 8.00 Uhr, jedoch sollten sich die Teilnehmer bereits um 7.30 Uhr ins Gasthaus Wagner-Freudenstein zur Fahrerbesprechung einfinden. Die Strecke selbst umfaßt wieder einen herrlichen Rundkurs von ca. 50 km im Landkreis Straubing – Bogen. Die Route ist an Hand einer Streckenbeschreibung, die jedes Team am Start erhält, zu bewältigen. Unterwegs wird die Fahrt durch einige besonders gekennzeichnete Kontrollstellen unterbrochen. Hier werden das Allgemeinwissen bzw. die Geschicklichkeit der Teilnehmer auf die Probe gestellt. Eine Zeitbegrenzung, innerhalb der die Teams wieder im Ziel erscheinen müssen, wird es auch diesmal nicht geben. Interessenten können sich bis spätestens Donnerstag, 26.4.84 im Gasthaus Wagner-Freudenstein (Tel. 09961/388) anmelden. Auch Nachmeldungen werden bis Startbeginn angenommen.
Ferner beschloß die Versammlung, auch heuer wieder einen internen Ausflug zu organisieren. Die Fahrt geht diesmal 2 Tage zum Bodensee.
Vorstand Hans Hornberger jun. freute sich, auch fünf neue Mitglieder begrüßen zu können, so daß der Mitgliederstand auf weit über 60 angestiegen ist.
Zum Schluß wurden noch diverse interne Veranstaltungen u.a. wieder ein Fußballturnier, für das Jahr 1984 festgelegt.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 27.04.1984


Zweckverband zur Wasserversorgung der Bogenbachtalgruppe;
Erlaß einer Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Bogenbachtalgruppe

Bekanntmachung des Landratsamtes Straubing-Bogen vom 26.3.1984 Nr. 11 /1-863
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Bogenbachtalgruppe hat am 27.10.1983 eine Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Bogenbachtalgruppe erlassen.
Die Satzung ist mit Schreiben des Landratsamtes Straubing-Bogen vom 26.3.1984 Nr. 11/1-863 genehmigt worden.
Nachstehend wird die genannte Satzung gem. Art. 25 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit veröffentlicht.
Zweckverband zur Wasserversorgung der Bogenbachtalgruppe; Sitz Hunderdorf
Änderungssatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erläßt der Zweckverband zur Wasserversorgung der Bogenbachtalgruppe Sitz 8447 Hunderdorf folgende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vom 8. Januar 1982:
§1
§ 3 Abs. 2 BGS/WAS erhält folgende Fassung:
(2) Wenn eine Veränderung der Fläche oder der Bebauung des Grundstücks vorgenommen wird, die beitragsrechtliche Auswirkungen hat, entsteht die Beitragsschuld mit dem Abschluß der Maßnahme.
§2
§ 12 Abs. 3 BGS/WAS erhalt folgende Fassung:
(3) Die Gebühr beträgt DM 0.90 pro Kubikmeter entnommenen Wassers für einen jährlichen Verbrauch von 1 bis 999 Kubikmeter, 0,85 DM von 1.000 bis 9.999 Kubikmeter und DM 0.80 ab 10.000 Kubikmeter.
§3
§ 12 Abs. 4 BGS/WAS erhält folgende Fassung:
(4) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr DM 1.20 pro Kubikmeter entnommenen Wassers, jedoch mindestens DM 50,–.
§4
Die Satzung tritt am 1. Januar 1984 in Kraft.
Hunderdorf, den 27. Oktober 1983
Zweckverband zur Wasserversorgung der Bogenbachtalgruppe
Härtenberger
Vorsitzender
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 27.04.1984


Landrat Ingo Weiß:
„Hunderdorf hat viel für die Zukunft getan“
Acht Straßen für fast 4.5 Millionen Mark gebaut – Neuen Bauhof eingeweiht — Gemeindewappen, Symbol der Einheit
Hunderdorf. Auf dem Weg, für ihre Bürger eine optimale Versorgung zu gewährleisten, ist die Gemeinde Hunderdorf einen großen Schritt weitergekommen. Insgesamt acht Straßen, die in den

Pfarrer Högner erteilte den neuen Straßen den kirchlichen Segen.

letzten Jahren mit einem Kostenaufwand von fast viereinhalb Millionen Mark gebaut wurden, und ein neuer Bauhof für 630 000 Mark wurden gestern nachmittag feierlich ihrer Bestimmung übergeben. Landrat Ingo Weiß sah darin einen Beweis für das große Engagement von Bürgermeister Karl Härtenberger und seinem Gemeinderat, wies aber auch darauf hin, daß Hunderdorf als Sitz des inzwischen größten Betriebs im Landkreis, der Firma Nolte, finanziell die besten Voraussetzungen für große Investitionen mitbrachte. „Die Gemeinde hat inzwischen fast alles, was sie braucht. Das einzige, das noch fehlt, ist ein neues Rathaus“, sagte der Landrat. Schließlich gab es gestern noch einen Grund zum Feiern: Der Landrat übergab dem Bürgermeister das neue Gemeindewappen, das Leitender

Auch der neue Bauhof wurde seiner Bestimmung übergeben.

Regierungsdirektor Zwing von der Regierung von Niederbayern als unabläßliches, äußeres Zeichen der kommunalen Selbstverwaltung wertete.
Mit schneidiger Musik der Jugendblaskapelle Hunderdorf unter Leitung von Toni Niedermayer wurden die Gäste an der Erschließungsstraße „Am Bauhof“ empfangen. In seiner kurzen Weihezeremonie bezeichnete Pfarrer Anton Högner die Straße als Symbol für den Weg, den die Menschen im Leben gehen und der sie schließlich zu Gott führen soll. Landrat Ingo Weiß durchschnitt nach der Weihe ein weißblaues Rautenband, das über die Straße gespannt war, und gab mit dem Wunsch auf unfallfreies Fahren die

Bürgermeister Härtenberger bei der Begrüßung der Ehrengäste.

Straße stellvertretend für sämtliche acht neuen Straßen dem Verkehr frei. Da es trotz strahlenden Sonnenscheins gar nicht so warm war, zogen die Festgäste anschließend gerne in den neuen, landschaftlich sehr schön eingebundenen Bauhof, der, festlich geschmückt, einen schönen Rahmen für die Festreden abgab.
Nachdem Pfarrer Högner dem Bauhof den kirchlichen Segen gegeben hatte, begrüßte Bürgermeister Härtenberger die Gäste, unter ihnen den Ehrenbürger der Gemeinde Hunderdorf, Landrat a. D. Xaver Hafner, den Direktor des Arbeitsamts Deggendorf, Dr. Pfüller, den Geschäftsleiter des Arbeitsamts Bogen, Frummet, den Direktor des Vermessungsamts Straubing, Mitsam, die Bürgermeister der Nachbargemeinden, etliche Vertreter des Landratsamts sowie von Schule und Polizei.
Bessere Lebensqualität geschaffen
In den neuen Straßen sah Bürgermeister Härtenberger die Voraussetzung für eine bessere Lebensqualität der Hunderdorfer Bürger. Außerdem seien sie ein Beweis dafür, daß entgegengesetzt zu manchen Aussagen die Gemeinde Hunderdorf ihren Außenbereich nicht vernachlässige. Bei den acht Straßen handelt es sich im einzelnen:
Um die Ortsdurchfahrt Hofdorf mit Gesamtkosten von 570 000 DM, wobei Zuschüsse in Höhe von 265 000 DM gegeben wurden.
Um die Straßen Lintach und Starzenberg mit Gesamtkosten von 532 000 DM. Hierzu gab es fast 300 000 DM Zuschüsse.
Um die Straße von Grub nach Ellaberg mit Gesamtkosten von 480 000 DM. Zuschüsse aus Kfz-Mitteln wurden 321 000 DM gewährt.
Als hart erkämpft bezeichnete der Bürgermeister den Straßenbau nach Lindfeld, der 280 000 DM kostete und für den es Zuschüsse in Höhe von 102 700 DM gab.
Die Erschließungsstraßen im Baugebiet „Hochfeld-Süd“ und Quellenweg verschlangen Gesamtkosten in Höhe von 2 120 000 DM.
Die Kosten für die Erschließung „Breitfelder Weg und Eichenfeldstraße“ betrugen 175 000 DM.
Die Herstellungskosten der Straße im Gewerbegebiet beliefen sich auf rund 140 000 DM.
Der Bürgermeister vergaß auch nicht, die Leistungen der Anlieger lobend hervorzuheben: „Sie haben rund zwei Millionen Mark

Die Jugendblaskapelle Hunderdorf umrahmte mit schneidiger Musik die Feier.

Erschließungsbeiträge bezahlt; das ist eine beachtliche Summe! Härtenberger blickte mit Stolz auf das Geleistete, wobei er auch an die häufig als unlösbar erscheinenden Probleme im Straßenbau erinnerte. Die Gemeinde habe rund 50 Kilometer Gemeindestraßen, von denen die wichtigsten jetzt ausgebaut seien. Um ein voll ausgebautes Straßennetz zu erzielen, bedürfe es von der Gemeinde jedoch noch großer Anstrengungen. Härtenberger dankte natürlich besonders dem Landkreis, der Zuschüsse in Höhe von fast einer Million Mark, größtenteils aus Kfz-Mitteln, locker gemacht hat. Sein Dank galt auch dem Wasserwirtschaftsamt, welches die Finanzierung der Wirtschaftswege Starzenberg und Lintach möglich gemacht hatte, und vor allem den Landwirten,. die den Straßenbaumaßnahmen aufgeschlossen gegenüberstanden.
Bauhof — ein gefälliger Zweckbau
Mit der Feststellung, daß neben dem Ausbau der Straßen die Betreuung, Instandsetzung und Erhaltung eine vornehmliche Aufgabe der Gemeinde ist, ging Härtenberger nahtlos zum zweiten Grund der gestrigen Festlichkeiten über, der Übergabe des neuen Bauhofs. Die in den letzten Jahren angeschafften Geräte für den Straßendienst könnten nun ordnungsgemäß untergebracht werden. Der Bauhof biete den dazu nötigen Raum und sei auch erweiterungsfähig. „Der Gemeinderat hat weitsichtig gehandelt“, sagte Härtenberger und sprach auch dem Architekten Walter Hornberger Anerkennung aus. Er habe es verstanden, einen gefälligen Zweckbau zu planen, der auch dem landschaftsgebundenen Bauen voll entspreche.
Der Bau des Bauhofes sei nur in Verbindung mit dem Gewerbegebiet möglich gewesen. Dadurch habe man auch zwei privaten Betrieben zur Betriebserweiterung verhelfen können. Weitere 10 000 Quadratmeter stünden für andere Betriebe zur Verfügung. Härtenberger gab schließlich noch bekannt, daß die Gemeinde die 630 000 DM Kosten für den Bauhof völlig aus eigener Tasche habe zahlen müssen.
Neues Gemeindewappen — Symbol der Verbundenheit
„Lange hat mich der Gedanke beschäftigt, die Symbole der

Landrat Ingo Weiß übergab Bürgermeister Karl Härtenberger (rechts) das neue Gemeindewappen.

Gemeinden Hunderdorf, Steinburg und Gaishausen, die seit sechs Jahren in einer Verwaltungsgemeinschaft zusammengeschlossen sind, anschaulich für die Zukunft zu vereinen“, fuhr Härtenberger fort. Die Grundidee für das neue Wappen habe aber Konrektor Kornel Klar gehabt. Heute könne nun die Gemeinde ein Wappen entgegennehmen, das als Symbol der Einheit gelten könne. Landrat Ingo Weiß erklärte kurz die Herkunft der Symbole des neuen Wappens und gab bekannt, daß die Regierung das Wappen am 4. April 1984 genehmigt habe. Mit einem herzlichen Glückwunsch überreichte er das Gemeindeemblem dem Bürgermeister. Zu den Straßenbauten sagte der Landrat, daß der Raum Windberg, Neukirchen, Hunderdorf in den letzten Jahren Schwerpunkt im Straßenbau gewesen sei. Dabei teilte er auch mit, daß am 30. Mai die Autobahn, die ja durch das Gemeindegebiet von Hunderdorf führt, eingeweiht wird. Weiß erinnerte daran, daß der Staat mit rund 650 000 Mark Zuschuß für den Straßenbau in der Gemeinde Hunderdorf viel getan habe. „Die Gemeinde lag bei den Zuschußsätzen über dem Landkreisdurchschnitt“. Besonderen Dank sprach Weiß Bürgermeister Härtenberger aus, der sich in den 18 Jahren als Bürgermeister über Durchschnitt für die Belange der Bürger eingesetzt habe. „Ich wünsche, daß die Bürger nicht vergessen werden, was er für sie getan hat“, sagte er unter dem Beifall der Zuhörer.
Leitender Regierungsdirektor Zwing schloß sich dem Dank an Bürgermeister Härtenberger an. Als Chef der Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf habe Härtenberger bewiesen, daß eine Verwaltungsgemeinschaft gut funktionieren könne, wenn vernünftige Bürgermeister aufeinanderträfen. Mit einer schmackhaften Brotzeit und zünftiger Musik ging der große Tag für die Gemeinde Hunderdorf zu Ende. -rid-
Quelle: Bogener Zeitung, 28.04.1984


Leichtathleten eröffneten Laufsaison
Hunderdorf.
Mit der bundesweiten Aktion Trimm-Trab-ins-Grüne eröffnete die Leichtathletikabteilung LC Tanne im SV Hunderdorf die Laufsaison. Abteilungsleiter Jürgen Tanne konnte dazu am Start neben Sportleiter Heinrich Greipl den 1. und 2. Vorsitzenden des Sportvereins Hunderdorf, Heinz Hentschirsch und Hans Grill begrüßen. Zahlreiche Läufer und Läuferinnen gingen dann auf die Strecke, die durch das Perlbachtal bei Steinburg und Neukirchen führte. Jeder Teilnehmer und jede Läuferin konnten sich je nach Fitneß und eigener Leistungseinschätzung die Länge und das Tempo selbst aussuchen. Am Ziel, das wiederum bei der Schule in Steinburg war, konnten die Trimm-Läufer nach fünf bis neun Kilometern den Trimm-Taler in Empfang nehmen. Die ganze Aktion wurde von den Allgemeinen Ortskrankenkassen unterstützt. Der Trimm-Taler zeigt ein Ereignis aus der Geschichte der Stadt Bremen und bringt für den Besitzer ein nettes Erinnerungsgeschenk. In Zukunft führt die Leichtathletikabteilung jeden Samstag einen Trimmlauf durch. Start und Ziel befinden sich an der ehemaligen Schule in Steinburg. Jedermann ist zur Teilnahme herzlichst eingeladen, um so für seine Gesundheit etwas zu tun bzw. der die körperliche Fitneß unterstützenden Bewegung Genüge zu leisten.
Quelle: Bogener Zeitung, 30.04.1984


Musikanten werden neu gekleidet
Musikverein hat wieder viel vor — Aktives Vereinsjahr 1983
Hunderdorf.
Eine stolze Bilanz konnte 1. Vorsitztender Egon Weinzierl bei der diesjährigen Jahreshauptversammlung des Musikvereins Hunderdorf e. V. im Gasthaus Baier-Edbauer vorweisen. Weinzierl nannte als erreichtes Ziel die Ausbildung und Förderung der Jugend auf dem Gebiet der Musik, was auch bei insgesamt 45 Auftritten der Jugendblaskapelle und der Akkordeongruppe unter Beweis gestellt wurde.
Eingangs hieß Vorsitzender Egon Weinzierl besonders die anwesenden Gemeinderäte und die Mitglieder willkommen. Sodann wurde für die verstorbenen Vereinsmitglieder Johannes Meergans und Georg Hagn eine Gedenkminute eingelegt. In seinem Rückblick auf das abgelaufene Vereinsjahr — das zweite seit Bestehen des jungen Vereins – konstatierte Weinzierl ein harmonisch und erfolgreich verlaufenes Vereinsjahr. Weinzierl wörtlich: „Ich meine, vor allem ist es durch ein erfreuliches Miteinander gelungen, den Aufgaben und Zielen des Vereins gerecht zu werden. So konnte die Ausbildung der Jugend auf dem Gebiet der Musik sowie die Förderung von Kameradschaft und Gemeinschaftssinn verwirklicht werden.“
Der Vorsitzende berichtete über 45 Auftritte der Jugendblaskapelle, wobei siebenmal nur eine Bläsergruppe spielte, wie z. B. bei den Vorstellungen der Straubinger Volksbühne. Fünf Auftritte, so der Redner, konnten für die Akkordeongruppe arrangiert werden. Weinzierl versprach, auch die Akkordeonspieler bestmöglich zu integrieren und die aktive Beteiligung am Vereinsgeschehen zu sichern. Als Höhepunkte bezeichnete Weinzierl die Auftritte der Jugendblaskapelle beim St. Jodok-Ritt in Tännesberg, beim Diözesan-Jugendtag in Regensburg, bei Stadtplatzkonzerten in Straubing sowie das Mitgestalten der Gottesdienste, wofür der Vorsitzende besonders Pfarrer Anton Högner für seine Aufgeschlossenheit dankte. Erfreut konnte Vorsitzender Weinzierl auch die Zuschußgewährung durch das Volksbildungswerk Straubing-Bogen zur Kenntnis geben. Als weitere Station im Vereinsleben führte der Sprecher die adventlich besinnliche Weihnachtsfeier an. Erfreulich wertete es der Vorstand, daß auch wiederum ein Mitgliederzuwachs verzeichnet werden konnte. Der Gesamtmitgliederstand beziffere sich auf 152, davon seien 53 aktive Jugendliche.
Dankesworte richtete Weinzierl an alle jungen Musizierenden, an die Eltern sowie an die Mitglieder und Gönner für die aktive Mitarbeit und Unterstützung. Besonderen Dank richtete Weinzierl auch an Musiklehrer und Dirigent Tony Niedermayer, an die Dirigentenstellvertreter Heinz Schroll, Stephan Kraus und Ewald Baumgartner, aber auch an Musikschul-Chef Harald Rieder. Nicht minder herzlich dankte der Vorsitzende auch Bürgermeister Härtenberger und dem Gemeinderat für die Förderung und Aufgeschlossenheit sowie den Vorstandsmitgliedern. „Bitte haben Sie alle auch in Zukunft ein ‚offenes Ohr‘ für die Belange des Musikvereins“, sagte Weinzierl ferner. Sodann gab der Vorsitzende noch einen Ausblick auf die Auftritte 1984, regte die Beschaffung von einheitlichen Musikanten-Leiberl an und sprach sich für die Beibehaltung der besinnlichen Weihnachtsfeier aus.
Daraufhin wartete Kassier Franz Söldner mit dem Kassenbericht auf. Folglich wurde die Kassenprüfung vorgenommen, wobei eine ordentliche Kassenführung bestätigt wurde. Dem Kassier und Vorstand wurde anschließend Entlastung erteilt. über den Ankauf von Musikantenleiberl wurde ausgiebig diskutiert und die Versammlung einigte sich auf roten Trachtenwollstoff. Die Spieler sollen damit auch in der wärmeren Jahreszeit für die Auftritte einheitlich und stattlich eingekleidet sein. Unter dem Punkt „Wünsche und Anträge“ konnte Weinzierl noch mitteilen, daß Tony Niedermayer die Fortsetzung der Dirigententätigkeit zugesichert habe und auch zukünftig für die Gesamtproben zur Verfügung stehe. Mit einem nochmaligen Dank schloß Weinzierl die harmonisch verlaufene Jahreshauptversammlung. Die Akkordeongruppe gestaltete die Versammlung musikalisch aus.
Quelle: Bogener Zeitung, 30.04.1984

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