1868

Bekanntmachung.
Alois Kramer‘sches Schuldenwesen betr.
Auf Weisung des k. Landgerichts Bogen versteigere ich nach §. 64 des Hyp.-Gesetzes im Gasthause zu Hunderdorf am
Dienstag den 10, März l. Js. Nachm. 2-3 Uhr
und wenn dabei nicht wenigstens der Schätzungswerth erreicht wird, am
Dienstag den 31. März l. Js. Nachm. 2-3 Uhr,
wobei dann der Zuschlag ohne Rücksicht auf den Schätzungswerth erfolgt, das Alois Kramer’sche Anwesen Hs.-Nr. 121 daselbst und lade hiezu zahlungsfähige Kaufslustige ein. Dieß Anwesen besteht aus Pl.-Nr 261 Wohnhaus, Stall und Stadel unter einem Dache, freistehender Schupfe, Hofraum und Brunnen zu 0,07 Tgw., Pl.-Nr. 262a Wiese zu 2,30 Tgw., Pl.-Nr. 262bc Acker zu 0,39 Tgw., Pl.-Nr. 262 ½ a Acker zu 0,55 Tgw., Pl.-Nr. 262 ½ b Wiese zu 0,10 Tgw., Pl.-Nr. 269b Acker zu 0,66 Tgw., Pl.-Nr. 306 Acker zu 0,51 Tgw., Pl.-Nr. 405 Acker zu 1,90 Tgw., Pl.-Nr. 406 Acker zu 0,60 Tgw. zusammen 7,08 Tgw. ist mit 1 fl. 10 kr. 6 hl. Grundsteuersimplum, 3 kr. Haussteuersimplum und 56 kr. 2 hl. Gefällsbodenzins belastet und auf 1686 fl. geschätzt.
Bogen, am 11. Jäner 1868.
J. F. Pfeiler, k. Notar.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 17.01.1868


Regensburg, 31. Jan. Adressen an die Kammer der Reichsräthe gegen das Schulgesetz sind abgegangen von den Gemeinden:  … Schulgemeinde Brennberg mit Frankenberg mit 77 Unterschriften von Familienvätern, Wiesent, Dietersweg, Hunderdorf, Geishausen, Au v. W., Markt Leuchtenberg und der Gemeinde Lerau, von der Gemeindeverwaltung unterschrieben, Jükofen von sämmtlichen Gemeindemitgliedern unterzeichnet. …
Quelle: Straubinger Tagblatt, 04.02.1868


Gerichtssaal.
82. Schwurgericht für Niederbayern.

Dienstag den 18. Februar.
2. Fall.
Geschworene: Rasthofer, Schweiger, Brunner, Münsterer, Prucker, Bub, Widmann, Morz, Mühling, Zink, Schröder, Pflügl.
St.-A.: k. I. St.-A. Rothenfelder.  Verth.: ad 1 Conr. Rödel. Ad 2 Rechtsprakt. Riegler.
Angeklagt waren: 1. Paul Klimmer, 23 Jahre alt, led. Dienstknecht von Ellaberg, wegen zwei Verbrechen, 2. Therese Bogner, 26 Jahre alt, led. Dienstmagd von Konzell, wegen 2 Vergehen des Diebstahls. Die Angeklagten, von den Klimmer rückfällig ist, hatten in gemeinschaftlicher Ausführung in der Nacht vom 1. Auf den 2. Juni 1867 dem Gütler Eich von Oberalteich aus der Speisekammer seines Wohnhauses Victulien und sonstige Effekten im Werthe von ca. 20 fl. entwendet; ferner in der Nacht von 3. Auf den 4. Juli 1867 dem Bauern Huber von Reidersdorf aus dem Keller Schmalz, Butter und sonstige Gegenstände, ca. 30 fl. werth, mittels Einsbruchs gestohlen. Von den Geschworenen unter Obmann Prucker schuldig gesprochen, wurde Klimmer zu 6jähriger Zuchthausstrafe, Bogner zu 2jähriger Gefängnißstrafe verurtheilt.
Quelle: Kurier für Niederbayern, 20.02.1868


Oeffentliche Sitzung des Stadtmagistrats Straubing
vom 24. April 1868,
… – Ein wuthkranker Hund, welcher nach Anzeige des k. Bezirksamtes Bogen mehrere Hunde in Lintach, Oberalteich und Reibersdorf abraufte, sowiezwei weitere von ersterem in der Vorstadt Gstüt dahier gebissene Hunde wurden vom Wasenmeister dahier getödtet. Ferners wurde ein wuthkranker Kettenhund in hiesiger Altstadt vom Eigenthümer erschlagen. Herr Thierarzt Obich secirte beide Hunde und bestätigte die Wuthkrankheit bei denselben. In Folge dessen wurde 12wöchentliche Hundesperre angeordnet.
Quelle: Straubinger Zeitung, 26.04.1868


Bekanntmachung.
(Radlbeck Josef, Bauer von Grabmühl, gegen Schreiner Theres, Anwesensbesitzerin in Geroszell, wegen Hyp.-Forderung, hier Wiederversteigerung des Andrä Wolf´schen Anwesens betr.)
Zufolge neuerlichen gerichtlichen Auftrages versteigert der unterfertigte kgl. Notar am
Donnerstag den 28. Mai l. Js.
Mittags 11 Uhr,
wiederholt das früher der Theres Schreiner gehörige, nunmehr von Andreas Wolf in Folge Steigerung erworbene Wirthsanwesen Haus-Nr. 14 zu Großgeroszell, der Steuergemeinde Geroszell, k. Landgerichts und Rentamts Mitterfels, bestehend aus lit. A und B den Gebäuden, der realen Mezger- und radizirten Wirthsgerechtigkeit und 38,15 Tagw. Grundbesitz nebst Gemeinderecht, Werth nach Schätzung vom 1. Dez. 1866 5049 fl., ferner aus lit. C den Aeckern Pl.-Nr. 424 und 485 zu 1,10 Tagw., geschätzt auf 90 fl., in Summa 39,25 Tagw., belastet zum k. Rentamt mit 3 fl. 3 kr. 5 hl. Grundsteuersimplum, 6 kr. 5 hl, Haussteuersimplum 1 fl. 9 kr. 3 hl. Gefällsbodenzins zum Staat, 13 fl. 8 kr. 5 hl. Gefällsbodenzins zur Ablösungskassa, 3 fl. Gewerbsteuer – auf Wag und Gefahr des Andreas Wolf, früher Bauerssohn von Zirnberg.
Die Versteigerung findet stattin der schuldnerischen Behausung zu Großgeroszell und richtet sich hiebei das Verfahren nach § 64 des Hyp.-Ges. vorbehaltlich der Bestimmungen der §§ 98 u. f. der Prozeßnovelle vom 17. Nov. 1837.
Der Zuschlag erfolgt ohne Rücksicht auf den Schätzungspreis und wird noch bemerkt, daß der Besitzstand sub. Lit. A und B gesondert vom Besitzstand sub lit. C zum Aufwurf gelangen wird.
Der Hyp.-Buchs- und Grundsteuerkataster-Auszug und die Schätzungs-Urkunde können bis zum Termine in der Amtskanzlei des Unterfertigten eingesehen werden. Dem Notar unbekannte Steigerer haben sich über ihre Person und Zahlungsfähigkeit auszuweisen.
Mitterfels, am 20. April 1868.
Der kgl. Notar:
Fr. Seraph Schwanzer
Quelle: Straubinger Zeitung, 28.04.1868


Verhandlungen beim k. Bezirksgerichte Straubing.
Vom 24. April 1868.
1) ….
5) Käufl Josef, Söldner von Lintach, wegen widerrechtlicher Wegnahme eigener Sachen zu 18 Tagen Gefängniß, 6) …
Quelle: Straubinger Zeitung, 29.04.1868


In Straubing hat das Schwurgericht die 25 Jahre alte Dienstmagd Maria Hiedl von Herrnbirket, welche 300 bis 400 fl. im Hause ihres Dienstherrn Johann Bachmeier zu Starzenberg der Köchin Anna Bauschendorfer gestohlen hat, zu 4 Jahren Zuchthaus verurtheilt, und der bekannte Dieb Johann Riedl, auch Amann genannt, lediger Schustergeselle von Willibaldhäusl, wegen neuen Diebstahls zu 6 Jahren Zuchthaus.
Quelle: Neues bayerisches Volksblatt, 29.04.1868


Bezirksgerichtliche Verhandlungen.
– 4. Mai. … (2. Instanz.) 1. Groll Joseph, Gütler in Oebling und Consort. Wegen Uebertretung der Fremdenpolizei freigesprochen. 2. Wurzer Joseph, Schuhmachermeister von Apoig und Cons. wegen Eigenthumsbeschädigung vertagt.
Quelle: Straubinger Zeitung, 06.05.1868


Oeffentliche Sitzung des Magistrats.
Straubing,
15. Mai. … Ferner werden genehmigt die Ansässigmachungs- und Verehelichungs-Gesuche: 1) des led. Söldnerssohnes Josef Drechsler von Waltendorf als Hausbesitzer, mit Jungfrau Katharina Roßhäupter von Hunderdorf; 2) …
Quelle: Straubinger Tagblatt, 17.05.1868


Verhandlungen beim k. Bezirksgerichte Straubing.
Straubing. 1.
Einspruch des Joseph Wurzer, Schuhmacher von Apoig, verworfen; 2. Anna Füchsl, led. Inwohnerin von Hankenzell wegen Diebstahl 4 Monat Gefängniß; 3. …
Quelle: Straubinger Zeitung, 07.06.1868


Bezirksgerichtliche Verhandlungen.
Straubing, 8. Juni. Wegen Schlägerei im Wirthshause zu Muckenwinkling wurden verurtheilt:
1. Johann Hilmer, Bauerssohn von Niedermenach, 6 Monat Gefängniß
2. Georg Angerer, Inwohnerssohn von Furth, 6 Monat Gefängniß.
3. Johann Wolf, Bauerssohn von Niedermenach, 4 Monat Gefängniß.
4. Michael Bogner, Häuslerssohn von Großlintach, 4 Monat Gefängniß.
5. Joseph Hilmer, Bauerssohn von Nidermenach, 15 Tage Arrest.
6. Joseph Angerer, Inwohnerssohn von Furth, 15 Tage Arrest.
7. Johann Angerer, Bruder des Vorigen, 15 Tage Arrest.
8. Martin Wirth, Häuslerssohn von Unterhartberg, 1 Monat und 15 Tage Gefängniß.
9. Sebastian Groß, Peter Groß, Joseph Groß, Bauerssöhne von Schiederhof, je 1 Monat 15 Tage Gefängniß.
Joseph Hofmann, Inwohnerssohn von Niedermenach und Xaver Bayer, Bauerssohn von Freundorf, wurden von obiger Anschuldigung freigesprochen.
Quelle: Straubinger Zeitung, 13.06.1868


Niederbayerisches.
Straubing, 20. Juni.
Se. Bisch. Gnaden werden an folgenden Tagen und Orten die beigesetzten Pontificalfunctionen vollziehen: Am 30. Juni in Pondorf a. d. D. Firmung, zugleich für die Pfarreien Aholfing, Kirchenroth, Wiesent, Wörth; am 1. Juli in Bogenberg Firmung – für die Pfarreien Hunderdorf, Neukirchen b. H., Oberalteich, Perastorf, Windberg; am 2. Juli in Konzell Firmung – …
Quelle: Straubinger Tagblatt, 21.06.1868 und Straubinger Zeitung, 27.06.1868


Bekanntmachung.
(Den Verkauf der ärarialischen Fischwasser betr.)
Nachdem zufolge höchster Entschließung des k. Staatsministeriums der Finanzen vom 30. März l. Js., ad Nr. 3126 die Fischwasser im Rentamtsbezirke Mitterfels mit dem Rechte auf Fischfang, Perlfischerei und Wasserabgabe im Wege der öffentlichen Versteigerung zu veräußern sind, so werden nach Maßgabe der allerh. Verordnung vom Jahre 1852 von dem unterfertigten Rentamte und beziehgsw. Dem unterfertigten k. Notare die nachbezeichneten Fischwässer mit den vorangegangenen Rechten ganz oder parthieenweise versteigert, nämlich:
am Montag den 6. Juli d. J., Vormittags 10 Uhr,
im Wirtshause zu Steinburg
.
Fischwasser etc.
…. Im Gaishauser-Mühlbach:
Pl.-Nr. 206, 268, 86 in der Steuergemeinde Steinburg und im Gaishauserbache Pl.-Nr. 97 ½ und 663 in der Steuergemeinde Gaishausen, Pl.-Nr. 124 in der Steuergemeinde Au vorm Wald, Pl.-Nr. 353 ½, 108, 50 in der Steuergemeinde Neukirchen und Pl.-Nr. 348, 324, 188 in der Steuergemeinde Hunderdorf. Vom Röhrensteig hinter Steinburg bis zur Hunderdorferbrücke ist das sogen. Gemeine Fischrecht gemeinschaftlich mit der Gutsherrschaft Steinburg. Von der Marktmühle in Bogen bis zur Hunderdorferbrücke, dann in der Flur Hunderdorf von Pl.Nr. 188 ½ zu Pl.-Nr. 1528, 978 und 903;
ferner im Altbach Pl.-Nr. 982:
im Bogenbach Pl.-Nr. 313 in der Flur Waltersdorf, Gemeinde Degernbach;
im Bogen- oder Mühlbach:
Plan-Nr. 686 ½, 1230, 1277, 1512, 1251, 197 und 1586 in der Steuergemeinde Bogenberg und im Bogenbach Ol.-Nr. 717 bis zur Marktmühle Pl.-Nr. 65 in der Steuergemeinde Bogen.
Quelle: Straubinger Zeitung 26.06.1868


In Hunderdorf bei Straubing ist eine Weibsperson, die vor ein paar Monaten von einem wüthenden Hunde gebissen wurde, dieser Tage an der Wuth gestorben. Auch in Altenbuch ist am 26. Juni ein neunjähriger Bauernknabe an der Wasserscheue [=Tollwut] gestorben.
Quelle: Landshuter Zeitung, 03.07.1868; Neues bayerisches Volksblatt, 03.07.1868


Straubing, 29. Juni. Wie uns mitgetheilt wird, hatte jener Hund, welcher am 29. April h. J. in der Vorstadt Gstüt dahier erschossen und bei der Sektion hierauf für wüthend erklärt wurde, vorher in Hunderdorf, von welcher Gegend er herkam, eine Weibsperson gebissen. Dieselbe beachtete dies gar nicht, bis vor 8 Tagen bei ihr die Wuth zum Ausbruche kam, an der sie schon nach 2 Tagen unter furchtbaren Schmerzen starb. – Gestern starb gleichfalls an der Wuth der 10jährige Knabe des Bauern Joh. Discher von Altenbuch, welcher vor 8 Wochen von einem an ihm vorbeigelaufenen Hunde nur leicht an der Hand geritzt worden war. Die Krankheit soll bei diesem Knaben nur einen Tag lang gedauert haben.
Quelle: Passauer Zeitung, 03.07.1868


Bevölkerungs-Anzeige.
In der Stadtpfarrei St. Peter.
Getraute.
Den 2. Juni: … – Josef Drexler, Hausbesitzer v. h., mit Katharina Roßhäpter, Gütlerstochter von Hunderdorf. …
Quelle: Straubinger Zeitung, 12.07.1868


Straubing, 18. Juli. (86. Schwurgericht; 8. Fall.) …
-19. Juli Nachmittags. 9. Fall. Maria Bogner, 54 Jahre alt, ledige Inwohnerin von Hunderdorf, Ldg. Bogen, war wegen Verbrechens und zweier Vergehen des Diebstahls angeklagt und wurde auch dieser Reate für schuldig befunden, da nun sber in Folge der kürzlich zur Geltung gelangten Novelle die Rückfallsbestimmungen günstiger sind, so qualifizirten sich schlüßlich die 3 Reate nur als 3 Vergehen des Diebstahls, wegen deren gegen die Angeklagte Gefängnißstrafe von 3 Jahren 6 Monaten und Zulässigkeit der Polizeiaufsicht ausgesprochen wurde.
Quelle: Landshuter Zeitung, 21.07.1868; Kurier für Niederbayern, 22.07.1868


86. Schwurgerichtssitzung für Niederbayern.
… 9. Fall. Samstag, den 18. Juli Nachmittags.
Präsident: Bezirksgerichtsrat Böhm.
Staastanwalt: k. II.Staatsanwalt Hellmannsberger.
Vertheidiger: Concipient Pfistermeister.
Angeklagt ist die ledige, 54 Jahre alte Inwohnerin Maria Bogner von Hunderdorf, k. Ldg. Bogen, wegen eines Verbrechens und zweier Vergehen des Diebstahls. Dieselbe hat einen großen Theil ihres Lebens im Zucht- und Arbeitshause zugebracht und wurde wegen Diebstahls schon vielfach, unter Anderm im Jahre 1853 zu 5jähriger Arbeitshausstrafe verurtheilt, ging aber nach ihrer Entlassung bald wieder dem gewohnten Erwerbszweig nach und wählte namentlich Kaufläden zu ihrer Industrie. So hatte sie im Jänner 1868 dem Tuchmacher Pleyer von hier 4 Ellen Tuch im Werthe zu 14 fl., im November 1867 dem Schneider Ruhland von hier eine Tuchhose, Werth 9 fl., im Jänner 1868 dem Handelsmann Albert von hier einen Tuchjopenstoff, Werth 8 fl., gestohlen. Das erstere Reat bildete nach den früheren gesetzlichen Bestimmungen ein Verbrechen, darum die Verweisung vor das Schwurgericht; nach den aber inzwischen sanktionirten Abänderungen zum Strafgesetzbuch ein Vergehen; die Angeklagte wurde deßhalb wegen dreier Vergehen des Diebstahls zu einer Gefängnißstrafe von 3 ½ Jahren verurtheilt.
Quelle: Straubinger Zeitung, 21.07.1868; Passauer Zeitung, 22.07.1868

Bekanntmachung.
(Knott ./. Heitzer wegen Hypotheken-Zinsen.)
In Gemäßheit Auftrags des kgl. Landgerichts Mitterfels versteigert der unterfertigte kgl. Notar am
Mittwoch, den 21. Oktober lauf. Jrs.,
Nachmittags 1 Uhr,
das Anwesen des Söldners Joseph Heitzer von Rammersberg Haus-Nr. 29, bestehend:
1)In der Steuergemeinde Gaishausen, kgl. Landgerichts und Rentamts Mitterfels, bestehend aus den Gebäuden und 223,82 Tagw. Grundbesitz Pl.-Nr. 772, 773, 824a, 824b, 821a, 821b, 863, 962*, 963*, 997a, 997b, 1075a, 1075b, 1080a, 1080b nebst Gemeinderecht zu einem ganzen Nutzantheil an den noch unvertheilten Gemeindebesitzungen;
2) in der Steuergemeinde Oberalteich, kgl. Landgerichts Bogen und Rentamts Mitterfels, bestehend aus Pl.-Nr. 1911* im Stegberg oder Zierhölzl, Waldung 1/8 Antheil 1,84 Tgw., Pl.-Nr. 1912 im Stegberg mit 2 Oedackerl, 1/8 Antheil 0,09 Tgw., Summa 25,75 Tagw., belastet zum kgl. Rentamt mit 1 fl. 55 kr. 4 hl. Grundsteuersimplum, 6 kr. 5 hl. Haussteuersimplum, 16 kr. 3 hl. Gefällsbodenzins zum Staat 1 fl. 9 kr. 2 hl. Gefällsbodenzins zur Ablösungskasse, werth nach notarieller Schätzung vom 13. d. Mts. 2181 fl. 33 kr.
Die Versteigerung findet Statt in der schuldner‘schen Behausung zu Rammersberg und richtet sich hiebei das Verfahren nach §. 64 des Hyp.-Gesetzes vorbehaltlich der Bestimmungen der §§. 98 und ff. der Prozeß-Novelle vom 17. Nov. 1837 und wird der Zuschlag bei dieser erstmaligen Versteigerung nur dann erfolgen, wenn durch das Meistgebot der Schätzungspreis erreicht wird.
Die Grundsteuerkatasterauszüge, der Hyp.-Buchs-Extrakt, wie die Schätzungsurkunde können bis zum Termin in der Amtskanzlei des Unterzeichneten eingesehen werden.
Dem Notar unbekannte Personen haben sich über ihre Person und Zahlungsfähigkeit bei Vermeidung des Ausschlusses von der Versteigerung auszuweisen.
Mitterfels, den 14. August 1868
Fr. Seraph Schwanzer, kgl. Notar.
Quelle: Regensburger Tagblatt, 24.08.1868; Straubinger Zeitung, 24.09.1868


Bezirksgerichtliche Verhandlungen.
Straubing, den 4. September 1868.
1. Anna Bergheim, led. Inwohnerin von Niederhofen, Ldg. Mitterfels, wegen Diebstahls, Unterschlagung und Entziehung der Polizeiaufsicht 4 Monat Gefängniß, Sowie die Verwahrung in eine Polizeianstalt nach erstandener Strafe.
2. Sophie Fischer, Wirthsehefrau von Eschlkam, wegen eines Vergehens der Begünstigung zur Hausfriedensstörung 25 fl. Geldstrafe, sowie zur Tragung der Kosten.
3. Jakob Maier, Bauer von Obersaalhof, wegen eines Vergehens der körperlichen Mißhandlung 2 Tage Gefängniß, sowie Tragung der Kosten.
4. Josef Doblinger, led. Inwohnerssohn von Gaishausen, 2 Monat und 15 Tage Gefängniß, sowie die Verwahrung in einer Polizeianstalt nach erstandener Strafe.
Quelle: Straubinger Zeitung, 13.09.1868


Hunderdorf, 10. Okt. Am Bache Bogen, wo der Perlbach endet, war neben der alten Brücke eine Niederung, die bei Hochwasser bis zu den letzten Häusern unseres Dorfes so überflutet war, daß die Wägen bis über die Axe im Bache fuhren, auf einer Straße, die an Samstagen so zahlreich benützt wird, wie die Hauptstraße. Fast ohne Unterbrechung geht das Fuhrwerk von dieser Straße des Waldes nach Straubing: Holz, Victualien, Getreide, Vieh und die verschiedensten Waaren werden hin und her gebracht. Mancher Mensch, mancher Wagen stürzte bei Tag und bei Nacht in den Bach und es war ein reines Glück, daß noch kein Menschenleben zu beklagen ist. Vor einigen Jahren war ein Kanal beantragt, welcher aber den hochgehenden Bach nicht fassen konnte. In diesem Herbste ist durch Anregung des Herrn Bezirksamtmanns Stefenelli eine zweite Brücke, höher als die Alte, hergestellt und die Straße so hoch aufgeführt worden, daß sie kaum mehr unter Wasser kommen kann, wenn anders das erste Jahr nicht ein ganz übergewöhnliche Wasserhöhe Schaden bringt, was dann wohl auch wieder ausgebessert werden kann. Dadurch ist diese Fahrstraße für immer dem Verkehr ohne alle Gefahr zugänglich gemacht und ein wirklich gutes Werk vollbracht.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 13.10.1868


87. Schwurgericht für Niederbayern.
Straubing, 9. Okt., Vorm. 8 Uhr: 7. Fall …
– 10. Okt.: 10. Fall Georg Bartl, 38 Jahre alt, led. Webergesell v. Schönstein, Ger. Mitterfels, wurde wegen Verbrechens des Diebstahls und Vergehens der Widersetzungzu 9jähr. Zuchthausstrafe, Benno Altschäffel, 21 Jahre alt, verh. Söldner v. Bauernholz, Ger. Bogen, wegen Verbrechens des Diebstahls zu vierjähr. Zuchthausstrafe verurtheilt. Gegen die mitverwiesene Maria Salzinger konnte nicht verhandelt werden, weil sie flüchtig ist und die Voraussetzungen zum Contumazialverfahren noch nicht erfüllt sind.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 13.10.1868 und Neues bayerisches Volksblatt, 13.10.1868


 

Straubinger Gerichtstafel.
Am 21. Okt. versteigert Hr. Notar Schwanzer in Mitterfels in der Behausung des Söldners Josef Heitzer von Rammersberg dess Anwesen, 25 Tgw., Schätzung 2181 fl. …
Quelle: Straubinger Tagblatt, 17.10.1868


Bei Hunderdorf, B.-A. Bogen, ist, nach dem “Straub. Tgbl.“ Ein verheiratheter Gütler in Folge eines verspielten Feldprozesses in Irrsinn und Tobsucht verfallen. Nachdem er anfänglich steif behauptet hatte, es gebe sechs heilige Dreifaltigkeiten, deren vierte er und deren fünfte die Schuster-Res‘ sei, handhabte der bärenstarke Mann am 22. ds. Morgens den Prügel in gräßlicher Weise – zertrümmerte die Fenster seines eigenen Hauses, schmetterte das Schwein todt zu Boden, schlug seiner Schwägerin eine große blutrünstige Strieme und bedrohte Weib und Kinder mit dem Tod. Wie man hört, wurde der Tobsüchtige ins Krankenhaus abgeführt.
Quelle: Augsburger neueste Nachrichten, 29.11.1868 und Straubinger Zeitung, 29.11.1868 und Wochenblatt für das christliche Volk, 13.12.1868


Auch zum niederbayerischen Irrenhausbau.
Erlauben Sie mir, auch ein Wort zum rubricirten Thema hinzufügen zu dürfen. Die Zahl der irrsinnigen Niederbayern hat sich neuestens allerdings um einen vermehrt; ich meine einen Gütler in Hunderdorf, der neulich einen Prozeß verspielt und sein Schwein todtgeschlagen hat. Wir haben jetzt 48 und nicht mehr bloß 47 niederbayerische Irren, vorausgesetzt, daß der Mann dem niederbayerischen Narrenhause nicht etwa Possen spielt und wieder gescheidt wird. Gleichwohl sehen wir beschränkte Provinzbewohner doch noch nicht recht ein, warum Niederbayern gerade ein eigenes Narrenhaus haben mußte. Man hat uns in neuester Zeit sogar das Oberpostamt eingezogen und den Kreis Niederbayern in postalischer Beziehung der Oberpfalz unterstellt; warum sollte man also nicht auch unsere Irren in der Karthause habenbelassen können? Hat man ja damals, nämlich nach den Zollparlamentswahlen, nach v. Hohe’s Durchfall und dem Eingehen des Oberpostamts in Landshut, hat man ja damals, sage ich, sogar gemunkelt, daß der ganze Kreis Niederbayern eingezogen und halb zu München und halb zu Regensburg geschlagen werden solle. Die Landshuter sollen es sogar geglaubt und im ersten Schreck darüber eine Deputation nach München geschickt haben. Also, wenn der ganze Kreis nicht gerade nothwendig ist, warum denn ein eigenes Narrenhaus? Wenn etwa Sr. Majestät schlechteste Provinz doch noch einmal getheilt werden sollte, um diesen garstigen Fleck aus der bayerischen Landkarte zu vertilgen, welcher Seite, Regensburg oder München, würde dann das schöne Narrenhaus zzfallen? Wahrscheinlich zu München; aber die Theilung wäre gleichwohl durch dieses kostbare und unheilbare Narrenhaus wesentlich und, wie uns scheint, unnöthig erschwert.
Und noch etwas geht uns obskuren Winkelbewohnern und Steuerzahlern nicht recht zusammen. Wenn nämlich der Landrath sein Recht behauptet und die 68,000 fl., um welche der Etat überschritten wurde, nicht bewilligt hätte? Wer hätte sie dann bezahlt? Wer ist denn für diese Etatsüberschreitung und überhaupt für den ganzen Narrenhausbau verantwortlich? Etwa der Hr. Präsident v. Hohe? Der würde sichgewiß dafür bedanken. Er würde etwa so sagen: Meine Herren, ich muß jede Verantwortlichkeit ablehnen. Wir haben zwar, wie ich Ihnen offenbaren will, in Bayern kein Baugesetz, aber wir haben unzählige Bauverordnungen, und nach diesen hohen, höchsten und allerhöchsten Verordnungen sind die kgl. Baubehörden nicht bloß Bauführer, sondern die Bauherren. Wir würden uns also zunächst wohl an den kgl. Kreisbaurath wenden; allein auch dieser würde sich freundlichst entschuldigen und uns an den Oberbaurath anweisen. Der kgl. Oberbaurath würde ganz erstaunt thun über unser Anbringen und entrüstet ausrufen: „ja die unten haben so heraufberichtet.“ Und würden wir schließlich „die unten“ zu Rede stellen, so würde sie sprechen: „ja von oben hat man uns so herabgeschlossen!“ Lachen Sie nicht, ich erzähle keine Scherze, sondern bayerische Zustände.
Was kann da nun helfen? Etwa ein neues Baugesetz? O, Gott bewahre uns von jedem neuen Gesetze; wir wissen bereits, wie diese gewöhnlich ausfallen! Die Freiheit muß uns retten. Das Bauwesen muß aufhören ein „Wesen“ zu sein, die Baupraxis muß frei werden. Die Baubeamten dürfen nicht mehr die Bauherren, sondern nur mehr die Bauführer sein; Bauherr ist die Behörde oder der Private, für den gebaut wird. Die Baukunst muß frei sein. So ist es tausend Jahre langgewesen und so muß es wieder werden; dann wird die Baukunst zu neuer Blüthe gelangen.
Quelle: Donau-Zeitung, 01.12.1868


Hunderdorf, 20. Dezbr. Im Vorwalde geht es recht lustig zu. Erst ging es auf die Hunde los, von denen viele vom Leben zum Tode gebracht wurden. Nun hört man fast täglich von Schwein- und Schafdiebstählen. Einem Müller wurden die Gänse umgebracht: er verscheuchte die Diebe. Ein Schuß ging an ihm vorbei und er schickte den Gästen einen Schuß nach, ohne eine Wirkung zu erzielen. Die vielen neuen zerstreuten Häuschen, welche gebaut wurden, und nahe an einem Holze liegen, begünstigen die Hehlerei. (Straub. Tagbl.)
Quelle: Landshuter Zeitung, 24.12.1868


Hunderdorf, 23. Dez. Man hört hier fast täglich von Schwein- und Schafdiebstählen. Einem Müller wurden die Gänse umgebracht; er verscheuchte die Diebe. Ein Schuß ging an ihm vorbei und er schickte den Gästen einen Schuß nach, ohne Wirkung zu erzielen. Am 8. Dezember sind dem neuen Krämer von Mitterfels Waaren in einem Werthe von 1500 fl. gestohlen worden. Am 12. Dezember, dem dritten Sonntag im Advent, schlich der wackere Brigadier von Mitterfels auf sichere Anzeichen hin sich durch ein Fenster während des Gottesdienstes in das Haus eines gewissen Bartl, der vor einigen Jahren von Schönstein nach Hoch (Gemeinde Gaishausen, Gerichts Mitterfels) gekommen und hier mit einer Witwe sich vermählte, deren Mann in einer Strafanstalt gestorben ist und welche ebenfalls ein halbes Jahr in einer solchen Anstalt sich befand. Er war eben im Keller beschäftigt mit Mauererarbeit. Ein Loch übrigte noch, das nicht fertig war. Der Brigadier erblickte mehrere Päcke, ein ganzes Schwein, viele Stücke von Schweinen, Schafen und Fellen. Er faßte alles ab und führte es mit Bartl nach Mitterfels. Die meisten Waaren des Krämers waren hiemit in Sicherheit. In der Nacht am Sonntag kam eine bedeutende Anzahl Burschen vor das Gefängniß, redeten mit Bartl, fragten um die Parole, machten Lärm und forderten den Herrn Landrichter heraus; der Gerichtsdiener soll um Hilfe gerufen haben. In der folgenden Nacht erschienen sie wieder und lärmten mit Schüssen und Schreien und forderten alle heraus, brachen beim Wirth Zachmann ein, wurden verscheucht und stahlen in der Höllmühle wieder ein Schwein. …
Quelle: Augsburger neueste Nachrichten, 25.12.1868; Amberger Tagblatt, 24.12.1868; Aschaffenburger Zeitung, Intelligenz-Blatt 28.12.1868; Kurier für Niederbayern, 24.12.1868; Straubinger Tagblatt, 23.12.1868


Passau, 30. Dez. Im verflossenen Frühjahre hat die „Passauer Ztg.“ die Traunsteiner Vorgänge mit angeblich aufreizenden Predigten der Geistlichen in Zusammenhang gebracht. Seitdem ist die Sache gerichtlich untersucht worden, und diesbezügliche Beschuldigung hat sich als Lüge erwiesen. In Nr. 348 der nämlichen „Passauer Ztg.“ will ein ähnlicher Zusammenhang roher Exzesse, welche jüngst in Hunderdorf vorgekommen sein sollen, mit der Wirksamkeit des Klerus behauptet werden; und es wird der Satz ausgesprochen: „Es drängt sich hier die Wahrheit eines vor Monaten von einem hohen geistlichen Würdenträger gemachten Ausspruchs auf: Wenn so fort agitirt wird, wenn der biblische Satz: Jedermann sei Unterthan (sic!) der Obrigkeit fortdauernd gerade von den berufenen Lehrern des Volkes, dem Klerus, so konsequent ins Gegentheil verkehrt wird, so stehen wir in Niederbayern vor eunem Bauernaufstande, der sich bald gegen den Besitz richten wird“. Wir fragen hier: Wo sind die Beweise für die schwere Anschuldigung, der Klerus verkehre den Satz: „Jedermann sei der Obrigkeit unterthan,“ konsequent ins Gegentheil, er lehre also, man solle der Obrigkeit den Gehorsam verweigern? Daß Beweise für eine derartige Behauptung nicht aufgebracht werden können, daß vielmehr auch diese Behauptung nicht aufgebracht werden können, daß vielmehr auch diese Behauptung wieder eine Lüge ist, versteht sich von selbst. In der jüngsten Zeit haben sich an mehreren Orten Niederbayerns sogenannte landwirthschaftliche Kasinos gebildet, welche, wie es scheint, fast durchgehends nur Trinkgelage bildeten und unter Mißbrauch des Vereins- und Gewerbsgesetzes den Namen Kasino entehrten. Die gestrige „Passauer Ztg.“ entnimmt dem „Frank. Journal“ einen Artikel mit der Ueberschrift „Klerikale Erziehung“, in welchem die Gründung dieses Kasinos ohne Weiteres dem Klerus in die Schuhe geschoben und dazu behauptet wird: „Bei Wahlen, Adressen und derartigen Vorkommnissen sollten diese Kasinos, deren Vorstände natürlich durchgehends wieder Geistliche waren, ausgebeutet werden.“ Wir fordern die „Passauer Ztg.“ auf, ihre Behauptung zu beweisen; denn wir wissen bisher nur, daß von geistlicher Seite die Gründung derartiger Kasinos beklagt wird. Will sie nicht neuerdings als Verbreiterin einer den Klerus herabwürdigenden Lüge erscheinen, so beweise sie den Satz, daß die Geistlichen Gründer und durchgehends Vorstände dieser Gesellschaften waren.
Quelle: Donau-Zeitung, 31.12.1868


Bekanntmachung.
(Hyp.- und Wechselbank gegen Kaspar p. deb.)
Zufolge gerichtlichen Auftrags versteigert der unterf. Kgl. Notar am
Samstag, den 27. Februar 1869
Nachmittags 1 Uhr
das Anwesen der Gütlerseheleute Georg und Anna Kaspar von Gaishausen, der Steuergem. gl. Namens, k. Landg. und Rentamts Mitterfels, Hs.-Nr. 7, bestehend aus den Gebäuden und 8,04 Tagw. Grundbesitz mit dem Pl.-Nr. 8, 9, 57, 180 und 117 ½, belastet zum k. Rentamt mit 1 fl. 8 kr. 4 hl. einf. Grundsteuer, 4 kr. 4 hl. einf. Hausstr., 1 fl. 25 kr. 6 hl. Gefällsbodenz. Zur Ablösungskassa und werth nach notarieller Schätzung vom 19. D. M. 1185 fl. 15 kr.
Die Versteigerung findet statt in der schuldner’schen Behausung zu Gaishausen und richtet sich hiebei das Verfahren nach &. 64 des Hyp.-Gesetzes vorbehaltlich der Bestimmungen der §§. 98 und folgenden der Prozeßnovelle vom Jahr 1837, wobei der Zuschlag nur erfolgt, wenn durch das gelegte Meistgebot wenigstens der Schätzungspreis erreicht wird.
Sollte diese Versteigerung resultatlos bleiben, so wird hiemit zur zweitmaligen Versteigerung des Kaspar’schen Anwesens Termin auf
Samstag den 13. März 1869
Nachmittags 1 Uhr
in der schuldner’schen Behausung zu Gaishausen anberaumt, wobei der Zuschlag ohne Rücksicht auf en Schätzungspreis erfolgen wird.
Der Hypothekenbuchs- und Grundsteuer-Kataster-Extrakt wie die Schätzungsurkunde können bis zum Termine in der Amtskanzlei des Unterfertigten eingesehen werden.
Dem Notar unbekannte Steigerer haben sich bei Vermeidung des Ausschlusses von der Versteigerung über ihre Person und Zahlungsfähigkeit auszuweisen.
Mitterfels, dern 22. Dezember 1868.
Fr. Ser. Schwanzer,
kgl. Notar.
Quelle: Passauer Zeitung, 31.12.1868

 

 

 

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