1926 – Geschichte der ehemaligen Hofmark Pfelling a. D.

Geschichte der ehemaligen Hofmark Pfelling a. D.

Verfaßt von Pfarrer Simon Straßer in Pfelling, 1926.

Inhalt

I. Teil – Altpfelling.

1. Die römische Niederlassung in der Nähe des Steinberges.
2. Der römische Weinbau zwischen Regensburg und Welchenberg. 
3. Pfelling vormals eine römische Niederlassung. 
4. Bei Pfelling günstiger Landungsplatz für die Schiffe. 
5. Einfall der Hunnen in die Donauprovinzen. Untergang der Römerherrschaft.
6. Einzug verschiedener germanischer Völkerschaften in die unteren Donauprovinzen. 
7.  Die Einwanderung der Bajuwaren. 
8. Die „ing“-Orte die ältesten Ansiedelungen. 
9. Die Bajuvarensippe eines gewissen Pholo macht sich am linken Ufer der Donau zwischen dem Steinberge und dem Pfellinger (Welchenberg) seßhaft. 
   Nähere Beschreibung der Niederlassung der Sippe des Pholo. 
10. Die Sippe des Pholo dem germanischen Götterglauben ergeben. Mutmaßliche Einführung des Christentums in dem Donaugau.
11. Die Gründung des Klosters Niederaltaich. Güterschenkungen Odilos und Tassilos an daselbe.
12. Das Kloster Niederaltaich, dessen kirchliche und wirtschaftliche Verhältnisse zu den Klosterleuten.
   Welches waren nun die wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse     der zum Klosterbesitz gehörigen Bevölkerung?

   Die Pflege des Weinbaues.
13. Der Sturz des bayerischen Herzoggeschlechtes der Agilolfinger. Karl der Große und seine Fahrt auf der Donau ins Avarenland. Die Schätze der Avarenfürsten werden auf der Donau in die Königspfalz nach Aachen geführt.
14. Karl des Großen Zug nach dem Avarenlande. 
15. Der erste Einfall der Ungarn in den Donaugau 907. 
16. Die Entwicklung der wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse nach dem Untergang des Klosters Niederaltaich in der Umgebung von Bogen. 

II. Teil Geschichte der Ritter von Pfelling.

Des Geschlecht der Ritter von Pfohlingen. 
Die Pholinger Urmaier als Dienstmannen der Grafen von Bogen. 
Die ersten Pfellinger als Ministerialen des Bogener Grafenhauses. 
Der zweite Kreuzzug unter Führung des Deutschen Königs Konrad III. 
Und der bejammernswerte Ausgang dieses Unternehmens!
Beschreibung der alten Pfarrkirche. 
Verkauf beziehungsweise Schenkung des Pfellingers Rapotos Güter an das Kloster Windberg. 
Der Durchzug des Kreuzfahrerheeres auf der Donau im Mai des Jahres 1189. 
Krieg des Grafen Albert III. von Bogen mit Rapoto und Heinrich Grafen von Ortenburg 1192. 
Begnadigung Alberts III., Grafen von Bogen, durch Kaiser Heinrich VI. 
Rückkehr des Grafen Albert 1197 aus Italien. – Sein Einfall in das Ortenburgische Gebiet. – Früher Tod. 

III. Teil Ritter Heinrich der Ältere von Pfelling. 

Geschichte der beiden letzten Hofmarksherrn von Pfelling, des Heinrichs des Älteren und Jüngeren. 

IV. Teil. Geschichte des Ritters Heinrich des Jüngeren von Pfelling und dessen Gemahlin Mechdildis – von Rotteneck. 

Die Burg zu Pfelling, der Sitz Heinrichs und Mecdhtildis. 
Beschreibung der alten Hofmark Pfelling. 
Beschreibung des Besitzes des Pfellinger Hofmarksherrn im Gebiete des Bayerischen Waldes. 
Die Pfellinger als Burgherrn von Ruhmannsfelden. 
Heinrich der Jüngere von Pfelling, herzoglich Bayerischer Hofrat. 

V. Teil. Die Stiftung des Klosters Gotteszell durch Heinrich und Mechtildis von Pfelling. 1285.

Heinrich und Medtildis, geborne Gräfin von Rotteneck, als Gründer einer Niederlassung der Cisterzienser aus dem Kloster Aldersbach auf dem Maierhofe zu Droßlach (1285). 
Die Annakapelle auf dem Maierhof in Droßlach. 
Genehmigung der Stiftung des Pfellingers durch Bischof Heinrich II. von Regensburg 1287. 
Die Weigerung Ottos, Herzogs von Niederbayern, die Stiftung des Klosters Gotteszell zu bestätigen. 
Das Wappen des Pfellingers und der Rottenecker. 
Tod und Begräbnisort Heinrichs und Mechtildis von Pfelling. 
Das Deckengemälde Heinrichs von Pfelling im Refektorium zu Gotteszell. 
Die Taube im Klosterwappen zu Gotteszell. 

VI. Teil. Die Hofmark Pfelling unter dem Kloster Gotteszell 1294-1803.

Das Dorf Pfelling.
Zehentrechte. 
Die Vogtei über die Hofmark Pfelling. 
Die Hofmark Pfelling unter dem Krummstab der Äbte von Gotteszell als deren Grundherrn. 
Die Degenberger, Vögte über die Hofmark Pfelling. 
Revers von Herzog Albrecht in Bayern umb die Hofmarch Pfelling. Vogtei als Schutz- und Schirmherr anno 1469. 
Würdigung dieser Reversurkunde und seines Ausstellers. 
Hanns Sigmund VII., der letzte Degenberger, Vogt der Hofsmark Pfelling 1559-1602. 

VII. Teil Die Hofmark Pfelling unter der Vogtei des Herzogs und Churfürsten Maximilian I. und seiner Nachfolger, 1603-1803 bis zur Auflösung des Klosters Gotteszell.

Die Bierstraße. 
Die Aufhebung des Zisterzienserklosters Gotteszell. Ende der Vogteiherrschaft des Pfleggerichtes Degenberg über die Hofmark Pfelling. 
Abt Amadäus Bauer, der letzte Grundherr der Hofmark. 
Ende der Vogtei. 
Quellenangabe zur Geschichte der ehemaligen Hofmark Pfelling a/D.

I. Teil – Altpfelling.

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1. Die römische Niederlassung in der Nähe des Steinberges.
Im Jahre 15 n. Chr. Geburt eroberten die Kaisersöhne Tiberius und Drusus das jetzige südliche Bayern bis zur Donau.

Der Strich Landes zwischen Regensburg und Passau ward Vindelicien benannt. Es waren dort die Kelten vorher seßhaft gewesen.

Zunächst legten die Römer auf dem rechten Donauufer an den wichtigsten Punkten Kastelle und zahlreihe Warttürme an. So castra Regina = Regensburg, Sorviodurum = Straubing, einen Brückenkopf beim Donauübergang unweit Wischelburg. Dann folgte Quintana = Künzing und als letzte Befestigung Batavis = Passau.

Eine Staatsstraße verband die zahlreichen Niederlassungen und vermittelte den Verkehr über Regensburg nach Passau in die Provinz Pannonien hinab.

Der fruchtbare Streifen Landes auf dem linken Ufer der Donau bis an die mit Urwald bestandenen Vorberge des Bayerischen Waldes war ebenfalls, wenn auch nur schwach besiedelt, und trieben die Römer mit der dortigen germanischen Bevölkerung einen lebhaften Tauschhandel.

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2. Der römische Weinbau zwischen Regensburg und Welchenberg.
Durch den Kaiser Probus (276–282) wurde an den der Südseite zugekehrten sonnigen Höhen auf dem linken Ufer der Donau der bisher von Rom für die germanischen Provinzen verpönte Weinbau eingeführt. Daß die zahlreichen Weinberge zwischen Regensburg und Welchenberg noch aus der Römerzeit stammen, dürfte nunmehr für den Geschichtskenner eine unbestrittene Tatsache sein.

Die bayerischen Herzoge behielten sich bei der Besitzergreifung des Landes ca. 520 n. Chr. Geburt das Eigentumsrecht über diese Weinberge vor und verschenkten viele derselben bei den Klostergründungen an die Kirche. Durch die fleißige und verständige Hand der Mönche, dieser Pioniere jeglicher Kultur, wurden dann diese verwilderten Pflanzungen selbstverständlich wiederum aufs Beste gepflegt.

Auch auf der Anhöhe östlich vom Steinberg war ein solcher Weinberg, und war Pfelling selbst eine römische Niederlassung gewesen.

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3. Pfelling vormals eine römische Niederlassung.
Zwischen den Jahren 1554 und 1560 kam Philipp Apian auf seiner Forschungsreise durch Altbayern auch nach Pfelling, und fand daselbst neben der Feldkapelle auf der Höhe des Weinberges einen römischen Opferstein vor. Deshalb schreibt der genannte Forscher in seiner Topographie von Bayern über Altpfelling Nachstehendes:
„Pföling p(agus), templum. Hoc loco Romanorum coloniam extitisse, perantiquius lapis cum Romana inscriptione demonstrat, cujus forma et descriptio haec est.“ Zu deutsch: „Pföling, ein Dorf mit Kirche. Daß hier eine römische Niederlassung gewesen ist, beweist ein alter Stein mit römischer Inschrift, dessen Gestalt und Beschrebung nachstehende ist –.„

Apian fügt dann seiner Aufzeichnung eine Skizze bei.

Diesen Stein hat Staatsanwalt Ebner-Straubing 1901 in Entau wieder aufgefunden. Derselbe war vom Söldner Josef Pummer als Pflasterstein für die Hausflur erworben worden, un d befindet sich nunmehr in der Sammlung des städtischen Museums in Straubing.

Ebner ist nun der Anschauung, daß dieser Opferstein aus Straubing oder Regensburg nach Pfelling verschleppt worden sei, und bestreitet die Ansicht Apians von einer römischen Colonie dortselbst, hauptsächlich deshalb, weil bislang noch keine sicheren Beweise sich dafür ergaben, daß die Römer das linke Donauufer in unserer Gegend überschritten hätten. Der Stein soll für die Pfellinger Kirche als Weihwasserbecken oder Opferstock gedient haben.

Die Pfellinger brauchten nicht von auswärts einen Stein herbeizuschleppen. Am Orte gibt es für solche Zwecke Granitsteine genug.

Übrigens lag ja der fragliche Stein bis zum Jahre 1872 neben der Weinbergskapelle halb im Boden versteckt, wie dem Verfasser sowohl Schmiedmeister Heinrich Schmidhuber als auch der alte Gütler Ertl Josef von Pfelling versicherte, der den Liegeplatz seit seiner Kindheit nicht anders wußte. Erst 1872 bei Gelegenheit des Schulhausneubaues wurde der Opferstein auf den Friedhof verbracht, um mit alten Grabsteinen zur Aufführung der Schanz vor dem Schulhause verwendet zu werden. Der Bauunternehmer Klarl führte aber die geplante Aufmauerung nicht aus. Das Steinmaterial ließ er donauabwärts führen. Nur der Römerstein kam nach Sophienhof.

Der Römerstein lag also bis 1872 auf dem nämlichen Platze, wo ihn seinerzeit Apian in Augenschein genommen. Er hat niemals zu dem vermeintlichen Zwecke, den Ebner angibt, gedient.

Es ist durchaus kein Grund einzusehen, zu welchem Zwecke der sehr schwere Stein von auswärts nach Pfelling verbracht worden sein soll und noch dazu auf die ziemlich ansteigende Anhöhe des Weinberges. Er war eben von Anfang für den Platz als ein dem „Jovi Optimo Maximo“, dem Höchsten Besten Jupiter, bestimmter Weihestein bestimmt. Er kann ganz gut in Regensburg erstellt worden sein, vermutlich im Auftrage von schiffahrenden römischen Kaufleuten, die in Pfelling aus Lebensgefahr errettet worden waren.

Die Meinung des Verfassers, daß die beiden Säulenkapitäle auf dem sogenannten Weinberg antiken Ursprungs seien, hat sich als irrig herausgestellt. Es wurden vom Verfasser photographische Aufnahmen an das Landesamt für Denkmalpflege nach München eingesendet.

Nach dem fachmännischen Urteile des Herrn Professors Reinecke handelt es sich bei den Kapitälen vor der Weinbergkapelle nicht um antike Arbeiten, sondern um solche etwa vom Ende des 16. Jahrhunderts. Bei den Kapitälen sind die Einzelheiten der Verzierung wohl der Antike entlehnt, aber hier in ganz unantiker Weise zu einer schmalen Zierleiste vereinigt und auf toskanischen Säulen, die derartigen Schmuck nicht kennen.

Die Ansicht des Referenten, daß diese Säulen zu einem nicht mehr vorhandenen Vorbau der Kapelle gehört hätten, kann nicht geteilt werden. Von welchem auswärtigen früheren Bauwerke sie stammen könnten, darüber kann keine Vermutung angestellt werden.

Dr. Röttger war behufs Fertigstellung der Arbeit über Pfelling zum Bande des Bezirksamts Bogen der bayerischen Kunstdenkmäler zwei Tage dahier und hat auch die beiden Säulenkapitäle photographisch aufgenommen. Auch er konnte keine Meinung äußern, wie und auf welche Weise sie hieher gekommen sein möchten.

Die christlichen Missionäre, als deren erster in hiesiger Gegend der hl. Rupert, Bischof von Worms, aufgetreten ist, haben wohl dieses Idol römisch-heidnischen Götzendienstes gestürzt und an dessen Stelle ein Kreuz aufgepflanzt. So mag dann in späterer Zeit neben dem Steine eine Feldkapelle erbaut worden sein, an welcher der Kirchenweg von Pfelling nach Liepolding über den Weinberg führt. Wann diese Kapelle entstanden, dafür sind keine Anhaltspunkte vorhanden.

Als Hauptargument dafür, daß der Denkstein nicht von den Römern in Pfelling gesetzt sein könne, führt Ebner an, daß dieselben das linke Donauufer, welches die Reichsgrenze gegen Germanien bildete, nicht überschritten hätten.

Dagegen ist zu bemerken: Von Rheinbrohl bei Linz am Rhein, südlich von Bonn bis nach Abusina = Eining bildete der Limes, ein Erd- und Mauerwall, die künstliche Grenze des Römerreiches. Er diente vor allem dazu, den Grenzverkehr zu regeln und die Ausbreitung der germanischen Völkerschaften gegen Süden und Westen zu hindern.

Von dem Kastelle Eining ab war der Donaustrom die natürliche Schutzgrenze, vor allem gegen die seit 180 dem Römerreich durch ihr Vordringen gefährlich gewordenen Markomannen.

Es ist im vorhinein als gewiß anzunehmen, daß die römischen Legionen gezwungen waren, von Zeit zu Zeit zu Abwehr dieser einfallenden germanischen Stämme die Donau zu überschreiten. Als sicher kann das gelten für die Regierungszeit des Kaisers Markus Aurelius Antonius (160-181). Im Jahre 170 war durch den Aufstand der Markomannen die ganze Reichsgrenze von Regensburg bis Panonnien hinab in Gefahr geraten.

Aber auch im friedlichen Handelsverkehr mit den Germanen hatten die Römer das linke Donauufer betreten.

In Regensburg hatten die Römer nicht bloß auf dem rechten, sondern auch auf dem linken Donauufer einen Brückenkopf und trieben mit den Germanen an dem Handelsplatze beim Einfluß des Regens in die Donau Verkehr. (Siehe Verhandlungen des Hist. Vereines Regensburg und Oberpfalz, 52. Band, Jahrg. 1900. Aufsatz des Grafen Hugo von Walderdorf: „Hatten die Römer bei Regensburg auf dem linken Donauufer eine Niederlassung?“ Seite 41-59.)

Ebenso hatten die Römer einen Brückenkopf unterhalb der vorzeitlichen Fliehburg Wischelburg, also in unmittelbarer Nähe von Pfelling angelegt. Und stellte eine Holzstraße von Posching weg die Verbindung der Donaubrücke beziehungsweise des Überganges mit der der Waldseite zugekehrten Gegend her. (Siehe P. Wilhelm Fink: „Befestigungsanlagen auf dem alten Mettenergebiet in den Ostbayerischen Grenzmarken“, Jahrg. 1925, Seite 13.)

Es scheinen also die Römer auch in hiesiger Gegend mit der germanischen oder keltischen Bevölkerung auf dem linken Donauufer in Berührung gestanden zu haben. Und da auch zu Handelszwecken dieselbe in die eigentlichen römischen Lagerplätze nicht hineingelassen wurde, müssen wohl die Römer zu den Germanen auf das linke Ufer gekommen sein.

Ferner ist schon nachgewiesen, daß der Weinbau auf den Höhen des linken Donauufers aus der Römerzeit stammt.

Die Behauptung: Die Römer haben das linke Donauufer nicht betreten, ist also durchaus nicht stichhaltig.

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4. Bei Pfelling günstiger Landungsplatz für die Schiffe.

Über den Verkehr römischer Truppen zu Schiff auf der Donau und von den Handelsleuten haben wir nur sehr dürftige Nachrichten.
Die Römer unterhielten eine Flottille auf der Donau in der Provinz Pannionien. Ob dieselbe nicht bisweilen zur Kontrollierung der Reichsgrenze auch donauaufwärts nach Regensburg gekommen, kann nur vermutet werden.

Geschichtlich feststehend aber ist die Tatsache, daß Kaiser Markus Aurelius Antonius, unter dessen Regierungszeit nach einer indem Jahre 1874 aufgefundenen Torinschrift die Umwallung der Festung Castra Regina = Regensburg 179 nach Christi Geburt vollendet wurde, eben von da aus mit seinem Sohne Commodus sich zum Aufbruch nach der unteren Donau rüstete, wo der Markomannenkrieg zum zweitenmale die persönliche Gegenwart des Reichsoberhauptes notwendig gemacht, am 5. August 178 auf einer Flottille samt einem glänzenden Stabe von Offizieren nach Pannonien hinabfuhr.

Auch sonst werden später römische Militärschiffe die bequeme Wasserstraße wohl zeitweise benützt haben.

Daß auch Handelsfahrzeuge den Wasserweg zwischen den beiden stärksten römischen Bollwerken Regensburg und Passau gebraucht haben, dürfen wir als sicher annehmen.

Diese Handelsschiffe, deren Fahrt namentlich talaufwärts sehr langsam vor sich ging, mußten sich selbstverständlich auf der langen Strecke von Regensburg nach Passau nach geeigneten Landungsplätzen zum Übernachten umsehen, deren gar wenige vorhanden waren.

Die Ufer der Donau sind zu beiden Seiten flach. Damals waren dieselben sumpfig und moorig und mit dichtem Gehölze bewachsen.
Es gibt wohl auf der ganzen Stromstrecke zwischen Regensburg und Deggendorf nirgends eine so günstige Landungsgelegenheit als in Pfelling auf der linken Donauseite gleich unterhalb des Steinberges, an welchem die Fahrtrinne unmittelbar vorbeizieht, so daß sämtliche Schiffe im Kielwasser kaum ein paar Meter vom Ufer entfernt vorbeifahren müssen.

Das sanft ansteigende Gelände mit Granitunterlage gestattet es jederzeit auch bei größtem Hochwasser trockenen Fußes ans Land zu steigen. Pfelling war daher von jeher ein beliebter Landungsplatz für die Schiffahrttreibenden. Auch bis zur Stunde noch, wo im Zeitalter der Dampf- und Motorschiffahrt bei einfallendem Nebel, namentlich im Herbste, die Schiffe gezwungen sind, anzulegen.
Um so mehr ist anzunehmen, daß die römischen Militär- und Handelsschiffe durch ungünstige Wind- und Witterungsverhältnisse, von Nacht und Nebel oder sonstige Unfälle überrascht, gezwungen sein konnten, hier Anker zu werfen.

Aus dieser sozusagen fliegenden römischen Schiffsstation auf dem linken Donauufer mag dann die bleibende Niederlassung eines ausgedienten Veteranen geworden sein, der sich niederließ und einen Weinberg anlegte.

Aus den angeführten Gründen dürfte es als erwiesen erscheinen, daß Pfelling tatsächlich eine römische Niederlassung gewesen, worüber dem Geschichtsforscher Philipp Apian nicht der geringste Zweifel kam, nachdem er daselbst den Gedenkstein aus römischer Zeit vorgefunden hatte.

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5. Einfall der Hunnen in die Donauprovinzen.
Untergang der Römerherrschaft.

Der einst so stolz ragende Bau der Weltmonarchie der römischen Cäsaren war schon ein paar Jahrhunderte vorher in seinen Grundfesten erschüttert worden, ehe ihn die Stürme der sogenannten Völkerwanderung vollständig über den Haufen warfen.

Nur mit Aufbietung aller Kräfte war es Kaiser Mark Aurel (161-180) gelungen, den Einbruch der Markomannen in die römischen Provinzen an der Donau zurückzuhalten.

Mark Aurels energieloser Sohn Commodus (180-192) verließ die Politik seiner Vorgänger und schloß mit den Markomannen einen schwachen Frieden. Auch die Befestigung des Limes ließ er sich angelegen sein. Aber eben dieses Bollwerk hatten 259/260 die Alamannen oder Sweven überrannt und so gewaltig war der Vorstoß, daß das ganze Land nördlich der Donau und rechts des Rheines für die Römer dauernd verloren ging. Indes der Hauptansturm kam von Osten her.

Aus den Steppen in der Umgebung des Aralsees in dem westlichen Asien war 347 das wilde Volk der Hunnen in Europa eingefallen. Die Ostgoten zwischen den Flüssen Dnjeper und Dnjester wurden von ihnen nach kurzen Kämpfen überwältigt, und warfen sich auf die Westgoten, welche über die Donau wichen und vom Kaiser Theodosius 382 in Mösien und Thracien freie Wohnsitze gegen Kriegsdienstleistung angewiesen erhielten. Die Hunnen aber ergossen sich, verstärkt durch die Ostgoten, Alamannen und Slaven, nach der römischen Provinz Pannonien, wo ihr König Attila oder Ezel ein Reich gründete (434).

Der furchtbare Barbarenkönig Attila verlangte von dem weströmischen Hofe eine kaiserliche Prinzessin und die Hälfte des Reiches als Mitgift. Als es ihm abgeschlagen wurde, brach er mit seinem unermeßlichen Reiterheere und den germanischen Verbündeten in Pannonien auf, durchzog Norikum, Rätien, Vindelicien mit furchtbarer Verwüstung der römischen Kultur. Nur die befestigten Städte Lorch, Passau, Regensburg und Augsburg widerstanden der Zerstörungswut der Barbaren.

Die germanischen Stämme, welche Attila auf seinem Zuge antraf, mußten sich ihm unterwerfen und sich seinem Heerhaufen anschließen.

Mit 700 000 Mann überschritt er den Rheinstrom und vernichtete die Burgunder, die es wagten, am linken Rheinufer dem heranbrausenden Sturme sich entgegenzuwerfen. In Gallien hatten sich die meisten germanischen Völker angesammelt und hier geriet alles in eine wildgährende Bewegung, als der Hunnenkönig heranrückte und bis an die Loire vordrang.

In dieser großen Gefahr gelang es dem Statthalter Aetius, die deutschen Stämme der Westgoten, Alanen, Burgunder, Franken und Sachsen mit den Römern zum gemeinsamen Kampfe gegen die Barbaren zu vereinigen. Auf der Catalaunischen Ebene stießen die beiden Heere zusammen.

Vor dem Beginne der Schlacht hatte sich Attila bei einem Einsiedler nach deren Ausgang erkundigt. Der Spruch des Gottesmannes lautete: „Du bist die Geißel Gottes, der Hammer, mit welchem die Vorsehung die Welt schlägt. Aber Gott zerbricht das Werkzeug seiner Rache, du wirst besiegt werden.“ „Geißel Gottes,“ rief Attila jubelnd aus! Er ermahnte seine Hunnen und erinnerte sie an das Geschick, daß, wer am Leben bleibt, keine Wunde empfängt, und daß der dem Tode Verfallene auch im Bette von diesem getroffen wird. Dann schleuderte er den ersten Speer gegen den Feind.

Das war, wie der geistliche Geschichtsschreiber Jordani (551) schreibt, eine Schlacht, so gräßlich, vielgestaltig, haarsträubend, ausdauernd, wie vordem keine je geschlagen worden war.

Beim Einbruch der Nacht waren die Hunnen in ihr befestigtes Lager geflohen. Die Schlacht war für sie verloren. Schon hatte Attila den Befehl gegeben, aus den Sätteln der gefallenen Pferde einen Scheiterhaufen zu errichten. Er wollte sterben, damit kein Sterblicher sich rühmen könne, ihm den Todesstoß versetzt zu haben.

Als aber der Morgen heranrückte, sah er, daß der Feind nicht nachrücke. Aetius nützte den Sieg nicht aus, mißtrauisch gegen die Westgoten, wollte er den Feind nicht vernichten. Eine Schonung, die Rom beinahe den Untergang gebracht hätte.

Attila konnte ungehindert an seinem Rückzuge mit dem Reste seines Heeres nach Pannonien zurückehren.

Im Frühjahre 452 bereits fiel er in Italien ein und bedrohte Rom mit dem Untergange. Er verwandelte überall, wohin er kam, das blühende Land in eine Wüste, Nichts war ihm heilig. Rauchende Trümmer und die Leichen der Erschlagenen bezeichneten den Weg der wilden Horden. Rom erschauderte. Papst Leo I. der Große mahnte gleich dem Propheten Jonas das Volk zur Buße und Versöhnung des göttlichen Zornes. Dann machte er sich auf und zog dem Furchtbaren bis Ravenna entgegen.

Das Unerwartete geschah. Der wilde Barbar, dem keine Kriegsmacht und keine Festung widerstanden, beugte sich dem Bitten und Flehen des waffenlosen Stellvertreters Christi auf Erden. Er verschonte Rom gegen das Versprechen einer jährlichen Abgabe und hemmte seinen Beutezug.

Seine Krieger machten ihm wegen dieses Verhaltens schwere Vorwürfe. Da gestand er: Neben dem Papste standen himmlische Gestalten, welche mit flammenden Schwertern ihm den Tod drohten. Vor diesen wich er zurück.

Er kehrte in seine Heimat zurück und rüstete zu einem Zug gegen Constantinopel; aber sein Wert war vollbracht, seine Zeit abgelaufen.

In seiner Burg feierte er noch glänzende Hochzeit mit der burgundischen Königstochter Jldico. Am anderen Morgen wurde er in seinem Blut schwimmend tot aufgefunden. Ob ihm die Ader gesprungen oder die Braut Blutrache für die Ermordung ihrer Familienglieder genommen, wird niemals aufgeklärt werden. Die Welt ward vom Schrecken des Gottesgeißel befreit.

Das Hunnenreich brach bald darnach zusammen. Die wilden Reiterscharen zogen sich von Europa in ihre ursprüngliche Heimat Asien zurück.

Der Verfasser dieser heimatgeschichtlichen Studie ist etwas ausführlicher in die Geschichte des Hunnenvolkes eingegangen, weil dasselbe vielfach mit den Ungarn verwechselt wird, die allerdings durch ihre Einfälle in das Bayerland ungefähr 450 Jahre später nicht minder schrecklich geworden sind, als es die Hunnen dereinst waren, und weil der Donaugau reichlich all das Elend verkostete, das die Einfälle dieses wilden und barbarischen heidnischen Steppenvolkes verursachten.

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6. Einzug verschiedener germanischer Völkerschaften in die unteren Donauprovinzen.

Durch den Abzug der Hunnen wurden die öden Provinzen an der unteren Donau frei für die Einwanderung germanischer Völkerschaften.

In Dacien ließen sich die gotischen Gepiden nieder. Den Ostgoten bestätigte der oströmische Kaiser Marcian (450-457) den Besitz Pannoniens gegen das Versprechen der Hut der Donaugrenze.

Von der südlichen Abbiegung der Donau bis herauf nach Lorch lagen die Rugier und Heruler. An diese schlossen sich die Alemannen an. Hinter diesen Völkern nordwärts waren die Longobarden.

Aber auch diese germanischen Völkerschaften schoben sich ineinander und blieben nicht an den eingenommenen Wohnsitzen, sondern wanderten weiter. Die Ostgoten hatten alsbald das verödete Pannonien verlassen und zogen nach Italien.

Der Herulerfürst Odoaker erbat sich vom Apostel der romanischen Bevölkerung, dem hl. Severin, den Segen zu seinem Zuge über die Alpen und machte dem weströmischen Reiche durch den Sturz des Romulus Monylius Augustulus am 28. August 476 ein Ende.

In die durch den Abzug genannter germanischer Völkerschaften nach Italien leer gewordenen Provinzen zogen nun die Markomannen ein, von welchen der Stamm der Bajuwaren ein Abzweig war.

Der Name Markomannen ist soviel: als Männer, die an der Grenze sitzen. Sie gehörten zu den Westgermanen und saßen seit ihrer Einwanderung aus der asiatischen Urheimat am Unter- und Mittellauf der Elbe und westlich davon. Bis zum Jahre 9 v. Chr. hatten die Markomannen die Maingegend inne. Dann wurden sie von Drusus aufgestöbert, der ihnen eine Niederlage beigebracht haben soll. Sie räumten ihre Wohnsitze und zogen, von ihrem Fürsten Marbot geführt, der Sonne entgegen nach Böhmen.

In Böhmen, wie auch in der weiten Donauebene war seit 400 v. Chr. der gallische, weitverbreitete Volksstamm der keltischen Bojer ansässig. Schon unter der Herrschaft des Kaisers Mark Aurel (180) waren diese Markomannen Rom äußerst gefährlich geworden und über die Donau nochmals zurückgedrängt worden. Sie waren nämlich von den nahrückenden slavischen Völkerschaften aus der böhmischen Ebene vertrieben worden.

Zur Zeit der Auflösung der römischen Herrschaft in den unteren Donauprovinzen waren die Markomannen und Bajuvarier an der Moldau und lagen hinter den obengenannten Völkerschaften der Ostgoten und Heruler.

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7. Die Einwanderung der Bajuwaren.

Das Land, das seit Marbots Zeit bis zum Ausgang des 5. Jahrhunderts von den Markomannen gehalten wurde und jetzt Böhmen heißt, war vormals unter der Bezeichnung Beia oder Baias bekannt; römische Geschichtsschreiber nennen es auch Boiohemum = Bojaham, Boeheim. Daher der Name Bajuvarier = Bewohner oder Leute von Baia. Erst im 12. Jahrhundert bürgerte sich die Schreibweise Bavarii oder Bavari ein, woraus dann später das Wort Bayern sich entwickelte.

In der ersten Hälfte des 6. Jahrhunderts, ungefähr 520, nun überschritten die Bajuvaren den Donaustrom, besetzten im Laufe einiger Jahrzehnte die leer gewordene Landschaft zwischen dem Böhmerwalde, dem Fichtelgebirge und den Alpen, dem Lech und der Enns.

Den noch im Lande zurückgebliebenen Rest der romanischen Bevölkerung unterwarfen sie sich. Das Dorf Wallersdorf erinnert noch daran.

Der Stamm der Bajuvaren mochte 50 000-80 000 Mann zählen. Die Besiedlung des großen Gebietes war demnach eine schwache und es blieben nach Verteilung des Landes ungeheure Strecken für die Volksmehrung übrig. Es kann heute für sicher gelten, daß die Bayern über den Inn her in ihre neuen Wohnsitze einrückten und nicht etwa von der böhmischen Seite her über den Furtherpaß. Sie saßen ja geraume Zeit vorher nicht mehr in Böhmen, wie wir gehört, sondern an der unteren Donaugegend.

An der Isar machten sie für ein paar Jahrzehnte Halt. Kaiser Theodorich (+ 526) als Nachfolger der römischen Cäsaren hatte ihnen das Land zum Wohnsitze eingeräumt, wie er auch am Mittelrhein den Alamannen, zwischen Iller und Lech, im westlichen Rätien solche angewiesen.

Die nördlichen Nachbarn der Bajuvaren waren die Thüringer, die das Gebiet bis zur Isar beherrschten. Erst als dieser Stamm den Angriffen der Franken unterlegen war, konnten die Bayern, vielleicht im Bunde und im Einverständnisse mit den Franken, ihren Weg nach Westen fortsetzen. Sie drangen nun auf der Römerstraße, die von Landau über Reißing nach Straubing führte, vorwärts und besiedelten diese auf beiden Seiten. Abseits von dieser Heeresstraße besetzten sie nur die Brückenköpfe Stephans- und Mariaposching, Plattling, Aholming, Lailing und Pöring. Sie vermieden alles Land, das nicht sofort bebaut werden konnte.

Die alten Bayern kannten keine mechanische Zusammensetzung ihres Heeres. Sie marschierten und kämpften in Sippen und Familien gegliedert. Daher spielt der Sippenverband auch bei der Besiedlung des Landes eine große Rolle. Es mußte sofort Ackerland vorhanden sein, um eine Sippe, die sich am Orte niederließ, zu ernähren.

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8. Die „ing“-Orte die ältesten Ansiedelungen.

Als älteste Ansiedelungen gelten die Orte, deren Namen im ersten Bestandteile einen altgermanischen Eigennamen enthalten und im zweiten die Silbe „ing“, ingen. So kommt z. B. Amselfing von Amsolfinga = bei den Leuten, bei der Sippe des Amsolf. Straubing = bei der Sippe des Strubo. Pholing = bei der Sippe des Pholo.

Von Plattling ab finden sich „ing“-Orte, die als Sippenniederlassungen anzusprechen sind, Amselfing, Ittling, Straubing, Motzing, Aholfing, Sarching, Barbing. Diese liegen alle an der alten Straße Regensburg-Straubing-Passau, also im bevölkerten Teile des rechten Donautales, welches ja mit römischen Gutshöfen zahlreich bestanden war. Noch viel mehr sind diese „ing“-Orte auf dem sich westlich anschließenden Hügellande, das besonders fruchtbaren Boden enthielt.

Auf dem linken Donauufer hiegegen finden sich nur wenige echte „ing“-Orte. Nur an einer Stelle überschritten die Bajuvaren bereits in der Frühzeit die Donau, wo nämlich bei Stephansposching eine uralte Straße in den inneren Wald führte.

Hier in der Bucht von Winkling findet sich eine Reihe echter  „ing“-Orte, so Winkling, Anning, Liepolding und Pfelling.

(Siehe Jahresbericht des hist. Vereines für Straubing und Umgebung, 27. Jahr. 1924: „Die Besiedlung des Bayer. Waldes im Westen“ von P. Wilhelm Fink, Studienprofessor am Gymnasium in Metten.)

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9. Die Bajuvarensippe eines gewissen Pholo macht sich am linken Ufer der Donau zwischen dem Steinberge und dem Pfellinger (Welchenberg) seßhaft.

Ein Haufe bajuvarischer Einwanderer hatte, wie wir vernommen die Donau übersetzt und war auf das linksseitige Ufer übergetreten, weil dort fruchtbarer, schon früher besiedelter Boden zur Niederlassung lockte.

Ein gewisser Pholo trennte sich von seinen Freunden. Einer derselben blieb gleich unmittelbar am Donauübergang. Er führte den etwas zweifelhaften Namen Basak und ist der Gründer von Mariaposching.

Winchilo wandte sich der Waldseite zu und ließ sich auf dem tiefgründigen, fruchtbaren Lehmboden um Winkling herum nieder.

Walcho oder Walicho nahm die Weinberghöhen und Felder um Welchenburg in Beschlag, diesem gegenüber schlug Lenzo an der Donau sein germanisches Gehöft auf (Lenzing).

Pholo machte mit den Seinen am Steinberge Halt, wo die ehemalige römische Weinbergsanlage ihm die Güte der Bodenerzeugnisse verriet.

Anno (Anning) und Leupold (Liepolding) hatten sich auf der Rückseite des Steinberges, der eine seitlich der Donau, der andere etwas dem Walde zu nordwärts, mit ihrer geringen Sippe die Plätze zur Ansiedelung ausgesucht.

Hugipert zog noch weiter westlich und ließ sich am Fuße des Berges Grind = Bogenberg nieder, wo die fruchtbaren, mit Weinbergen geschmückten Höhenrücken nur Gutes versprachen (Hutterhof).

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Nähere Beschreibung der Niederlassung der Sippe des Pholo.

Pholo und seine Sippe waren jedenfalls herzlich froh, als sie nach jahrelangem Nomadenleben endlich einen dauernden Wohnsitz erlangt hatten. Mit Mut und Kraft ging er mit seinen Leuten daran, sich nach altgermanischer Art und Gewohnheit häuslich einzurichten. Er hatte sicherlich mit seiner neuen Heimat keine schlechte Wahl getroffen und das Los war für ihn ganz günstig gefallen.

Pholo und seine Sippe besaßen nun einen vom Ufer des Donaustromes etwas abgerückten und der Überschwemmungsgefahr nicht ausgesetzten, fetten, leicht zu bearbeitenden Streifen fruchtbaren Ackerlandes.

Die dahinterliegenden tiefen Wälder boten nicht bloß Baumstämme für die zu erstellenden Gehöfte, sondern auch Jagdgrund, der ein Germanenherz nur mit Lust und Freude erfüllen konnte. Da gab es Wisente, Elche, Wölfe und Bären zu erjagen. Die alten verschlissenen Bärenhäute, auf welchen ja die alten Germanen so gern geruht haben sollen, konnten immer erneuert werden.

Saftige Auen und Wiesengründe zu beiden Seiten des Stromes gaben Futter im Überfluß für das Vieh und die Jungen konnten der Väter Rosse nach Herzenslust tummeln.

Und dann erst der majestätische Strom; da gab es Fische in Menge, da konnte man die Kraft der Arme üben im Rudern und Schwimmen.

An diesem Strome lag Regensburg, die Herzogsstadt. Auf diesem Weltstrome, der zwei Weltteile: Europa mit Asien verbindet, sollte sich ein Gutteil der Geschichte des deutschen Vaterlandes, ja der Welt abspielen. Auf diesem Strome sollten Pholinge’s kommende Geschlechter mehr von den Ereignissen der Geschichte sehen und miterleben, als soviele andere Stammesgenossen im weiten Bayerlande auch nur zu hören bekamen.

In den folgenden Blättern dieser Heimatgeschichte wird davon noch an Ort und Stelle ausführlich die Rede sein.

Die Feldmarkung der Sippe des Pholo war im Nordwesten begrenzt durch das Bächlein, welches in Liepolding entspringt, sich um den Steinberg herumschlängelt, und sich in kurzem Laufe etwas seitlich der Ortschaft Anning in die Donau ergießt. Der an das Ufer der Donau vorgeschobene bewaldete Rücken dieses Berges gehörte ganz der Sippe des Pholo. Die eigentliche Feldweite zog sich an der Nordostseite der Abdachung dieses Bergrückens bis zum Hörabache hin (Hörabach = Hor = Sumpfbach). Die Felder sind der sonnigen Südseite zugewandt und reift die Frucht um 14 Tage früher als gleich über der Donau auf den Feldern der Entauer Flur. Genannter Bach, auch Espenbach, Hütterbach genannt, entspringt eine halbe Stunde auf den sumpfigen Wiesen der Ortschaft Hörabach, läuft in gerade Richtung am Fuße des Welchenberges, auch hier Pfellingerberg genannt, vorüber, wo er im Mittelalter sicherlich eine Mühle trieb, und nach mehrfachen Windungen sich etwa 1 ½  km vom Einflusse des Liepoldingerbaches ebenfalls in die Donau ergießt.

Jenseits dies Hütterbaches lag ein Streifen Landes, ca. ¾ km breit, nach Welchenberg und Lenzing zu, die Öspern genannt = Espan = Gemeindeweideland, welches, wie der Name schon bezeichnet, die gemeinsame Hutweide war. Im Osten war der Besitz der Sippe des Pholo abgegrenzt durch eine schnurgerade Linie, welche über den Pfellingerberg nach Lenzing verläuft. Vom Welchenberg waren ca. 20 Tagwerk Wald noch Gemeindeeigentum und daher mag es kommen, daß die Pfellinger den oberen Teil des Welchenberges Pfellingerberg hießen.

Über der Donau hatte die Sippe am Ufer der rechten Seite Wiesengrund.

Das jetzige Dorf Pfelling zerfällt in zwei Hälften, das Oberdorf mit Kirche und das untere Dorf, auch Neuhausen genannt.
Die Sippe des Pholo muß sich an zwei Plätzen angesiedelt haben. Pholo selbst und seine Familie ließ sich am Fuße des Steinberges nieder. Er nahm Beschlag vom Besitze des früheren Weinbergbauern. Dieser ward zum Hörigen gemacht. Er mußte für den neuen Herrn den Weinberg pflegen.

Im oberen Dorfe waren zwei ganze und zwei halbe Höfe, in deren Besitz sich jedenfalls die Söhne des Sippenführers teilten. Dazu gehörte das Urfar: Das Überfahrtrecht über die Donau.

Der zweite Angehörige der Sippe Pholos hatte sich am linken Ufer des Hörabaches niedergelassen. Sein Gehöft lag weniger günstig, da durch Rückstauung des Wassers das untere Dorf schon durch Überflutung bei jedem größeren Hochwasser der Donau zu leiden hat.

Die Germanen liebten der Gehöfte. Daher die Abteilung der Sippe in zwei Hälften. Das untere Dorf umfaßte einen ganzen Hof uns zwei halbe Höfe. Dazu kam die Fischersölde. Ufer und Fischerei waren in Pfelling getrennt.
Der Haupthof hieß später Steghof, weil ein Steg über den Bach zu demsenben führte. Auf dem rechten Ufer des Baches lagen die beiden anderen Halbhofbauern, von welchem der eine später den Namen Bachbauerführte, sowie die Fischersölde mit Weiher.

Diese 6 Höfe bildeten noch im späten Mittelalter den zehentpflichtigen Hauptteil oder den Grundstock der nachmaligen Hofmark Pfelling und ist deren Entstehung, wie wir gesehen haben, auf den Gründer der bajuvarischen Niederlassung Pholo zuruckzuführen.

Die Sippe des Pholo besaß sicher die ihr durch den Hammerwurf zugeteilte Markung als Eigentum. Dagegen muß angenommen werden, daß der Weinberg, das Fischereirecht, das Urfar, im Obereigentumsrechte des Herzigs stand, denn das Flußrecht war nicht bloß erst in der Zeit der Frankenkönige, sondern schon unter den Agilolfingern sogenanntes Regale.

Nach germanischem Herkommen wurden die Felder von der Sippe gemeinsam bebaut. Die Felder waren im Winter, Sommer und Brache geteilt. Aber man fand es bald für ersprießlicher, wenn jede Familie ihren Teil für sich selbst bewirtschaftete und der gemeinsame Besitz ward verteilt. Nur Wald und Weide blieben im Gesamteigentume der Sippe, später der Gemeinde.

Auch die einzelnen Hofbesitzer teilten mit ihren Angehörigen, so daß zu jedem Gehöfte wiederum ein oder zwei Sölden gehörten. Das waren die Hintersassen. Diese standen in Abhängigkeit von dem Haupthofe, wie alle Sippenangehörigen vom Hofe des Sippenführers, zu welchem dann später die Kirche, die Schmiede und die Mühle gehörten.

Aus den Sippenführern erstanden dann die Urmaier. Aus diesen bildete sich im Laufe des Mittelalters der niedere Adel heraus, indem diese halbfreien Großbauern, als welche man sie am besten bezeichnen möchte, in die Dienste der Grafen treten mußten, wurden sie deren Ministerialen, bauten sich in der Nähe ihrer Herrenhöfe auf den Bergen Burgen und übten mit Zustimmung Ihrer Herren gewisse Rechte der niedern Gerichtsbarkeit aus in ihrer March, über ihre Grunduntertanen.

Auch in Pfelling läßt sich diese Entwicklung geschichtlich verfolgen, wie wir später erfahren werden, wo von den Pfellinger Urmaiern als Hofbeamte der Grafen von Bogen ausführlich die Rede sein wird.

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10. Die Sippe des Pholo dem germanischen Götterglauben ergeben. Mutmaßliche Einführung des Christentums in dem Donaugau.

Pholo und seine Leute waren Heiden. Die alten Bajuvaren beteten zum Allvater Wodan, dem allen germanischen Völkerschaften gemeinsamen Gott. Er verleiht den Sieg im Kampfe; die im Kriege gefallenen Tapferen nimmt er auf in seine Himmelsburg Wallahalla. Seine Gattin ist Frigga, Freja. Sie beschützt die Ehe, den Flachs und die Brunnen. Sie und die Mutter Hertha werden am höchsten verehrt. Der Gott Donar, bei den Bajuvaren Er genannt, gebot über Blitz und Donner. Dem Er ist der Wochentag: Ertag = Dienstag, dem Donar der Donnerstag und der Freja der Freitag geheiligt. Dann verehrten die Bajuvaren den Irman oder Hirmonn, den Stammvater der Germanen, von welchen die Markomannen ein Abzweig sind.

Noch fast volle zwei Jahrhunderte nach ihrer Seßhaftmachung am Donaustrande mochten die Nachkommen Pholos die alten Gottheiten verehrt haben, da kam gegen das Ende des 7. Jahrhunderts nach Christi Geburt ein fremder christlicher Missionär von Regensburg und Straubing her mit seinen Genossen danauabwärts gezogen. Er hielt an allen Gehöften an, um nach dem Wunsch und Willen des Bayernherzogs Diet, welchen er selbst mit vielen Großen des Landes getauft hatte, das Evangelium zu verkünden. Es war das Hruodbert = Rupert, der heilige Gottesmann, Bischof von Worms. Was denselben nebenbei veranlaßte, bei Pfelling ans Land zu steigen, war die Rebenpflanzung, die ihm sofort in die Augen gefallen; denn Sct. Rupert war ein eifriger Beförderer des Weinbaues in Bayern, also in doppelter Beziehung ein eifriger Arbeiter im Weinberge des Herrn.

Es ist mehr als wahrscheinlich, daß die Pfellinger durch die Hand des fränkischen Bischofes die christliche Taufe erhielten, und daß auf seine Veranlassung inmitten des umfriedeten Maierhoses eine kleine Holzkapelle zu Ehren wer hl. Margareta erbaut wurde.

(Siehe Ausführlicheres: Die Geschichte der Pfarrei Pfelling.)

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11. Die Gründung des Klosters Niederaltaich. Güterschenkungen Odilos und Tassilos an daselbe.

Den bayerischen Herzogen war es Ernst damit, die Segnungen des Christentums ihrem Lande und Volke zu verleihen.

Herzog Diet war selbst im hohen Greisenalter 716 noch nach Rom gezogen, um dort mit dem Papste über die Organisation der bayerischen Kirche zu verhandeln. Aber nach seinem baldigen Tode hatte sich die in Angriff genommene Ordnung der kirchlichen Angelegenheiten verzögert und war alles wieder zum Stillstand gekommen.

Der hl. Bonifacius, der Apostel Deutschlands, ist es gewesen, der vor allem durch die kanonische Errichtung der Bischofsstühle in Bayern die kirchliche Ordnung geschaffen.

Zur Befestigung in der reinen  christlichen Lehre bei der immer noch dem heidnischen Glauben ergebenen Bevölkerung, zur Hebung der wirtschaftlichen und geistigen Kultur des Landes bildete der Bestand von Klöstern die unerläßliche Voraussezung.

Der bayerische Herzog Odilo ist der Gründer zahlreicher Klöster in Bayern geworden. Auf Veranlassung des hl. Bonifacius stiftete er im Donaugau das für unsere Gegend so bedeutsam gewordene Benediktinerkloster Niederaltaich 731 (741) und stattete es mit herzoglichen Gütern reichlich aus, wie auch der Adel und die Begüterten im Lande seinem Beispiel hierin folgten.

Auch der ganze Ort Pfelling kam unter das neugestiftete Kloster Niederaltaich; auf welche Weise das geschah, soll nun auf Grund der geschichtlichen Urkunden nachgewiesen werden.

Die erste Urkunde, in welcher Pfelling genannt wird, ist die Charta veterrima Urolfi abbatis Niederaltacensis. In dieser ist nämlich ausdrücklich die Rede von den Schenkungen, welche in der Aufschrift oben angekündet worden sind.

Urolf (788-814) war der dritte Abt von Niederaltaich und hat im Auftrag des Kaisers Karl des Großen eine Zusammenstellung aller Klostergüter fertiggestellt. In dieser Urkunde kommt nun Folgendes vor:

In villa Elirespach dedit Odilo illam capellam cum mansos VII et in ipsa villa Elirespach dedit Paldo per commeatum Otilonis tertiam partem et postea per licentiam Tassilonis traditerunt Einhardus et Sigipaldus illas duas partes et LOCUM? QUI VOCATUR PHOLINKOFEN, unde sunt per totum mansus L cum omnibus adjacentibus et terminis suis.

In villa Pogana dedit Paldo licentia Otilonis Mansos IV et de vinea jornales III et Einhardus atque Sigipaldus per commeatum Tassilonis dederunt in Pogana locum, qui vocatur Hugipertingahof cum mansus XXVI cum omni Marcha sua, vineas cum cultoribus suis.

Diese Weinberge sind dann in einem Nachtrage noch näher beschrieben.

Vineae decem ad montem, qui dicitur Grinlo sive ad Gosboldsberg nec non Welchinberg, id est juxta Danubium. Ipsae vineae pertinent ad Elirespach sive ad Pogana.

In Übersetzung lautet die Stelle: Im Orte Elirespach (Irlbach) gab Otilo jene Kapelle mit sieben Mansus. Und von der Ortschaft selbst schenkte Paldo im Einverständnis mit Otilo den dritten Teil und darnach übergaben Einhard und Sigipald mit Erlaubnis des Tassilo (748-788) noch das andere Drittel und den Ort Pholinkofen, so daß es im Ganzen 50 Mansen ausmachte, mit allein Zugehörungen und Markungen.

Im Orte Bogen gab Paldo mit Erlaubnis Otilos 4 Mansen und vom Weinberge 4 Tagwerk und Einhard und Sigipert gaben im Einverständnis mit Tassilo in der Landschaft Pogana einen Ort, der Hugipertingahof heißt (Hutterhof), mit 26 Mansen mit all seiner Markung, die Weinberge mit ihren Bebauern. 10 Weinberge in der Nähe eines Berges, der Grinlo oder Gosboldsberg heißt. Ferner Welchenberg, das unfern der Donau liegt.

Aus dem Güterverzeichnisse, das Abt Urolf zusammengestellt hat, ergibt sich nun für unsre nächste Umgebung folgendes:
1. In Irlbach war eine herzogliche Kapelle, sogenannte Eigenkirche, mit einer eigenen Dos begabt, die durch Schenkung Otilos in das Eigentum des Klosters Niederaltaich überging.
2. Auf Irlbach saß ein herzoglicher Edeling mit Namen Paldo und seinen mutmaßlichen Söhnen Einhard und Sigipald, dessen Besitz sich auch auf dem linken Donauufer von Bogen nach Welchenberg erstreckte und standen die Gehöfte in gewisser Abhängigkeit von diesem herzoglichen Lehensmanne. Man braucht nicht anzunehmen, daß die Inhaber der Höfe keinerlei Eigentumsrecht besessen hätten, aber ihr Besitz war, namentlich was die Weinberge anbelangt, teilweise herzogliches Lehen; daher kommt es, daß die Schenkungen mit Bewilligung der Herzöge betätigt werden. Man braucht übrigens den Ausdruck mit Erlaubnis, mit Bewilligung Otilos, Tassilos nicht zu pressen. Dieselbe Bemerkung befindet sich auch bei Schenkungen, von welchen ausdrücklich hervorgehoben ist, daß dieselben freies und lediges Gut, also sogenanntes Allod., nicht Lehen waren.

Bei vielen dieser Schenkungen waren eben die Herzoge persönlich anwesend und unterzeichneten an erster Stelle die betreffenden Urkunden. Es sollte ihnen mit dem Ausdrucke „per licentiam“ eine Verneigung gemacht werden, da ja der Landesfürst als oberster Grundeigentümer des ganzen Landes galt. Wie sie sich ja auch als die Oberlehensherrn der Klöster betrachteten.

Es seien an dieser Stelle gleich einige Begriffe erklärt, die immer wiederkehren: Mansus oder Huba ist im Allgemeinen ein kleines mittlereres Gut von 12-30 Tagwerk Feldgrund. Villa hat zumeist auch die Bedeutung von Herrenhof und ist ein mehrfacher ganzer Hof. Ein ganzer Hof umfaßt mindest 60 Tagwerk ohne Wiesen und Wald. (Mon. Boic, Band XI Seite 13-18.)

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12. Das Kloster Niederaltaich, dessen kirchliche und wirtschaftliche Verhältnisse zu den Klosterleuten.

Wir haben gesehen, wie auf dem linken Ufer der Donau durch große Schenkungen der bayerischen Herzoge und anderer Adeliger der Grundbesitz an das Benediktinerstift Niederaltaich gekommen ist.

Nehmen wir noch zu den bereits genannten Orten Bogen, Hutterhof mit Weinzier, Pfelling und Welchenberg auch noch Schwarzach, Winkling und Posching hinzu, so haben wir den abgerundeten Besitzstand des Klosters im Bereiche des wichtigsten Teiles der nachmaligen Grafschaft Bogen.

In Irlbach war, wie wir gesehen, eine herzogliche Kapelle, ebenso in Mariaposching, welche beide in das Klostereigentum übergingen. Ebenso war auch in Niederwinkling eine dem Hl. Johannes dem Täufer geweihte Taufkapelle, welche mit ihrer Dos durch den Herrenhofbesitzer Friedurich nach dem Güterverzeichnisse des Abtes Urolf nach Niederaltaich kam, nachdem auch die Hintersassen des genannten Fridurichs mit Namen Alo, Sigriprant, Isanpert und Kaospert ihre Huben dem Kloster abgabepflichtig gemacht hatten.

In Pfelling war sehr wahrscheinlich. eine der hl. Margareta geweihte Kapelle neben dem Herrenhofe vorhanden, wenn dieselbe auch wegen ihrer Kleinheit in der Schenkungsurkunde nicht ausdrücklich erwähnt wird. Sie war eben unter den Pertinenzen mitinbegriffen. Sicher aber wurde in frühester Zeit eine kleine Holzkapelle auf Veranlassung des Abtes gebaut. Auch bei Bogen war ein dem hl. Petrus geweihtes Kirchlein, wenn auch die gleichzeitige Gründung Oberaltaichs mit den Klöstern Pfaffmünster und Niederaltaich durch den Herzog Otilo in das Gebiet der historischen Fabel zu verweisen ist. Von Niederwinkling ist geschichtlich beglaubigt, daß die dortige Kapelle schon 884 einen eigenen Pfarrer hatte und daß dem Abte das Besetzungsrecht zustand.

Nach einer Urkunde des König Karl des Dicken (881-887) Data IV. Non. Aprilis 883 in Regensburg wird nämlich einem gewissen Mönche Richo aus dem Kloster Niederaltaich das Beneficium in Niederwinkling zum lebenszeitlichen Genusse übertragen. Nach dessen Tod aber soll es zur freien Verfügung der Brüder zurückfallen. (Mon. Boica. Diplomatarium Miscellum pag. 125.)

Dagegen werden alle anderen genannten Kapellen und Ortschaften von der Klösterpfarrei Niederaltaich aus abwechslungsweise durch einen Pater pastoriert worden sein.

In der päpstlichen Urkunde vom Jahre 1148 werden sämtliche Kirchen ausdrückich als Pfarrkirchen aufgeführt. Und aus der Zeit des Abtes Hermann (1242-1273) sind auch die Namen von Weltpriestern bekannt, welche von Abt und Convent auf diese Pfarreien präsentiert worden waren. Denn bis zum Jahre 1803 stand auf einer ganzen Reihe von Pfarreien kraft päpstlichen Privilegiums dem Kloster Niederaltaich das Präsentationsrecht zu, während der Diözesanbischof lediglich den beliebig präsentierten Geistlichen zu investieren hatte, auch wenn der Priester aus einer fremden Diözese stammte.

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Welches waren nun die wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse der zum Klosterbesitz gehörigen Bevölkerung?

Zunächst änderte sich nichts oder gar nicht viel an den bisherigen Verhältnissen.

War es ein Freier gewesen, der die Schenkung an das Kloster gemacht hatte, so empfing er das überantwortete Gut als ein in der Familie erbliches Lehen zurück. Er leistete von seinem Hofe gewisse Naturalabgaben, konnte sich im Vorhinaus ausbedingen, daß nach Umfluß eines bestimmten Zeitraumes das Klosterbesitztum frei und ledig an die Familie seines ursprünglichen Herrn zurückfiel. Auch konnte er den Hof von den Leistungen an das Kloster mit Geld lösen.

Stand aber das geschenkte Gut im Obereigentumsrechte des Herzogs oder eines Adeligen, so vertauschte der halbfreie bisherige Inhaber nur den weltlichen Lehensherrn mit dem geistlichen und wurde diesem dienstbar. Viele Leute suchten durch Leistung von geringen Abgaben unter der Klosterherrschaft zu kommen. Sie fuhren dadurch weit besser als mit ihren weltlichen Herrn, die vielfach ihre Grundholden mit Frohnen und Abgaben schwer bedrückten, während sich für die geistliche Grundherrschaft der Spruch gebildet: „Unter dem Krumstab ist gut leben.“

Es waren damit große materielle und ideelle Vorteile verknüpft. Einmal wurde man frei von dem schweren, die Landwirtschaft drückenden Kriegsdienst und seinen Lasten. Dann genossen alle Leute für ihr Besitztum das Vorrecht des Kircheneigentums, das heilig und unverletzlich war.

Der ganze Besitzstand des Klosters und aller seiner Rechte standen unter dem unmittelbaren Schutz und Schirm des Herzogs, der sich als Stifter die Vogtei vorbehalten und dieselbe für sich und seine Nachfolger vom Oberhaupte der Kirche bestätigt erhielt.

Später, unter den Karolingern, wurde Niederaltaich reichsunmittelbare Abtei, genoß das weit mächtigere Schutz- und Schirmrecht der deutschen Kaiser und Könige.

Daß dann die Mönche den seelsorgerlichen Pflichten gegenüber ihren Leuten, wenn dieselben auch stundenweit entfernt, mit Fleiß und Eifer nachkamen, gebot schon das priesterliche Ehrgefühl.

Die Klöster, namentlich Niederaltaich, waren förmliche Hochschulen der Agrikultur und in allen Zweigen der Landwirtschaft, was zur Genüge bekannt sein dürfte.

Jeder Grunduntertan war dann verpflichtet, jährlich in die Stift zu gehen, d. h. im Kloster vor seinem Grundherrn, dem Abte, sich zu stellen. Bei dieser Gelegenheit und auch sonst konnten sich dieBauern durch Augenschein der Betriebe der eigentlichen Klosterhöfe, welche die Mönche mit ihren eigenen Leuten führten, lernen, was es heißt, Bodenkultur zu treiben. Im Übrigen sahen die vorständigen Brüder zur rechten Zeit auch auf den entfernt liegenden Frohnhöfen nach der Wirtschaft sich um und machten in ihrem eigenen Interesse einer etwaigen Mißwirtschaft ein Ende und gaben den Grundholden praktische Anweisung zur Verbesserung in den einzelnen Zweigen der Landwirtschaft.

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Die Pflege des Weinbaues.

Es war schon früher erwähnt worden, daß an den sonnigen Höhen nördlich der Donau bei Regensburg, in Winzer, Kneiting, Mariaort und Sinzing und donauabwärts bis gegen Welchenberg schon zur Zeit der Römer die edle Traube gepflanzt wurde. Wohl ging in den Stürmen der Völkerwanderung der Weinbau an der Donau etwas zurück, er wurde aber nie ganz unterbrochen und ging seiner Blütezeit entgegen, als sich die Klöster seiner annahmen. Neben dem Kloster St. Emmeram erwarb sich das Schottenkloster St. Jakob bedeutende Verdienste um die Förderung dieses landwirtschaftlichen Zweiges und im späteren Mittelalter wandte auch die fleißige Bevölkerung im Donaugau dem Weinbau großes Interesse zu, so daß der Wein das Getränke der Bauernschaft wurde.

Die Weinberge zwischen Bogen und Welchenberg stellten wohl für das Kloster Niederaltaich den wertvollsten Teil der Schenkungsgüter dar. Der Wein war vor allem nötig für die Kultuszwecke, zum hl. Meßopfer für die Mönche des Klosters selbst und dann auch für die Kirchen, welhe demselben unterstellt waren. Dann benötigte man zum Kultus weit mehr Wein als heutzutage, da ja die Austeilung der hl. Kommunion an die Laien in beiden Gestalten stattfand. Namentlich bei den Cisterziensern hatte sich die Kommunionausteilung unter zwei Gestalten noch lange erhalten. Die Beschaffung von Meßwein aus fremden Ländern war bei den schwierigen Verkehrsverhältnissen vielfach ganz unmöglich. Die Mönche taten daher alles, um den alten Weinbau zu fördern.

Es ist durchaus nicht anzunehmen, daß in damaliger Zeit etwa an der Donau ein wärmeres Klima vorgeherrscht habe als Heutzutage. Die mindeste Jahrestemperatur, bei welcher die Rebe noch fortkommen kann, ist 9,5-10° C. In der Donauebene beträgt die normale Jahrestemperatur 8°. Erreicht also das Minimum für den Weinbau nicht. Aber es waren sonst noch Verhältnisse gegeben, welche trotzdem die Traube reifen ließen.

Einmal lagen die Weinberge in den Einbuchtungen, welche der Bogenberg, der Steinberg und der Welchenberg im Gelände machen, so daß dieselben in einem Talkessel lagen. Dann war die Nord- und Ostseite der Bergrücken und Abhänge lückenlos mit dichtem Urwald bestanden, während sie jetzt größtenteils abgeholzt sind. Der scharfe böhmische Ostwind konnte also an die Pflanzungen gar nicht herankommen. Die Donauebene selbst war an den Ufern und Niederungen mit Eichenwäldern und dichtem Gesträuch bestanden. Der nicht minder scharfe West, welcher jetzt über die Ebene und das breite freie Bett der Donau dahinbraust und die Obsternte meist vorzeitig vorwegnimmt, konnte also damals den Rebpflanzungen nicht so gefährlich werden. Diese waren, wie wir gesehen, in einen schützenden Mantel auf allen Seiten gehüllt. Nur die heiße mittägige Sonne konnte auf die der südlichen Seite dex Donau zugewandten Rebhügel niederbrennen. Und so mochte in manchen heißen Sommern der erzeugte Bayerwein nicht so übel geraten und den Weinbauern der Ertrag entschädigen für den Mißerfolg so vieler anderer Jahre. Übrigens hat ja auch in den eigentlichen Weingegenden der Weinzierl erst in zehn Jahren einmal auf eine vollwertige Ernte erster Güte zu rechnen.

Der Wein ward dann von der Bevölkerung mit Honig versüßt, welcher eben in alter Zeit den Zucker vertrat. Die Zeitlerei war ja ein anderer Zweig der Landwirtschaft, welchen hauptsächlich die wendischen Einwanderer betrieben, dem sich aber die Klöster wegen des Wachses, das für den Kultus benötigt wurde, auch zuwandten.

Die einzelnen Gehöfte wurden vom Kloster in sogenannte Villikationen zusammengefaßt. Man versteht darunter den Verband von mehreren größeren und kleineren Gütern unter eine leitende Hand.

Zum Bezirke einer Villikation gehörte einmal der Haupthof, der Hof des Maiers, der Frohnhof. Außerdem eine Anzahl von Hufen, Lehen und Sölden. Diese waren verpflichtet, vor allem bei der Bestellung der Eigenwirtschaft des Klosters an gewissen Tagen mit ihrer Hände Arbeit mitzuwirken. Ebenso mußten diese Leute auf den Frohnhöfen Schaberarbeit verrichten, sei es nun, daß die Felder des Frohnhofes von dem Kloster unmittelbar genutzt wurden, sei es, daß dieser das Amtsgut des Maiers war.

Die Aufgabe des Maiers war es zunächst, den Frohnhof mit Hilfe seiner Hintersassen zu bewirtschaften.

Von den Höfen mußten dann gewisse Abgaben an Naturalien zu bestimmten Zielen (Lichtmeß, Martini, Michaeli, Ostern) an das Kloster abgeliefert werden.

Die Gutsverwalter oder Inhaber solcher Frohnhöfe hießen: Villici; für den Klosterbesitz Niederaltaichs in unserer Gegend haben wir auf dem Hutterhof, in Pfelling und Welchenberg solche villici anzunehmen. So lagen die Verhältnisse im 8. Jahrhundert unter der Herrschaft der Agilolfinger; auch später unter den Frankenkönigen blieben sie wesentlich die gleichen.

Im 10. Jahrhundert ging dann, wie wir noch hören werden, der ganze Besitzstand im Bogener Bezirk dem Kloster Niederaltaich für immer verloren.

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13. Der Sturz des bayerischen Herzoggeschlechtes der Agilolfinger. Karl der Große und seine Fahrt auf der Donau ins Avarenland. Die Schätze der Avarenfürsten werden auf der Donau in die Königspfalz nach Aachen geführt.

Bayern war unter seinen freien Herzogen gut regiert. Diese Zeit umfaßt 280 Jahre und 13 Fürsten aus dem Agilolfinger Hause, aus welchem die Bayern frei ihre Herzoge wählten.

Die neuere Geschichtsforschung ist der Ansicht, daß die Agilolfinger kein angestammtes bajuvarisches Geshlecht gewesen seien. Das ist jedenfalls sicher, daß in seinen Adern schon längst fränkisches Königsblut von mütterlicher Seite her floß.

Volk und Fürsten der Bayern waren stolz auf ihre Unabhängigkeit, Freiheit und Selbständigkeit. In den Franken sahen sie mit Recht die gefährlichen Feinde derselben.

Daher auch das unüberwindliche Mißtrauen gegen die christlichen Missionäre, welhe bisher alle von den Frankenkönigen abgesandt worden waren.

Der vorletzte Herzog war Otilo, vermählt mit Hiltrud, der schönen Tochter Karl Martells. Er herrschte über die Bayern von 737 bis 748 und stand mit dem Hl. Bonifacius in freundschaftlichem Verkehr.

Otilo ist der Stifter der Klöster Pfafsmünster und Niederaltaich in unserem Gaue, wie wir schon vernommen. Sein Lieblingskloster war jedoch Osterhofen, wo er und seine Gemahlin begraben liegen.

Ihm folgte sein erst 6 Jahre altes Söhnchen Tassilo auf den Thron. Dasselbe stand unter der Vormundschaft seiner Mutter und seines Onkels, des Frankenkönigs Pipin. Nach zwei Jahren schon starb die Mutter. Mit 14 Jahren mußte Tassilo, der jugendliche Herzogssohn, mit seinem bayerischen Heere an der Seite seines Obervormundes Pipin gegen den vorletzten Longobardenkönig Aistulf zu Felde ziehen (756).

Im folgenden Jahre wurde er auf einer Reichsversammlung zu Compiege für wehrhaft und mündig erklärt. Er empfing sein väterliches Erbe als fränkisches Lehen und mußte dem Frankenkönig den Vasalleneid schwören und ihm überallhin mit seinen Bayern Heeresfolge leisten. Das ertrug der hochgemute Bayernfürst nur mit Unmut und Widerwillen. Er brach zuletzt den ihm abgedrungenen Vasalleneid.

Seine Gemahlin war seit 765 Luitbirg, die Tochter des Desiderius, des letzten Königs der Longobarden. Dieser verlor nämlich 773/774 Krone und Freiheit an König Karl.

Aus Rache ob des Sturzes ihres Vaters hetzte das unselige Weib ihren Gatten Tassilo zu einem geheimen Bündnis Bayerns mit den Avaren, den ärgsten Feinden des deutschen Landes. Damit beging er in den Augen des Königs das schwerste Verbrechen eines Lehensfürsten, nämlich Felonie. Dadurch war das Schicksal des Herzogs, seiner Familie und des ganzen Bayerlandes besiegelt.

Des Hochverrates angeklagt, von den Großen des Landes im Stiche gelassen, verlor der politisch unkluge Fürst in dem verhängnisvollen Jahre 788 das Herzogtum. Geblendet wurde Tassilo in ein Kloster verwiesen. Er starb als Mönch. Vom Schicksale seiner Familie schweigt die Geschichte. Bayern bekam in der Person des Grafen Gewolf den ersten karolingischen Statthalter.

Ein neues Zeitalter war für die Geschichte Bayerns und seiner Gaue, für die Deutschlands, ja der ganzen Welt angebrochen.

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14. Karl des Großen Zug nach dem Avarenlande.

Die Entthronung des Agilolfinger Hauses lockte die Avaren zum Einbruche in das Bayerland. Sie erhielten zwar bei Ibbs an der Donau eine Niederlage, aber damit war die Gefahr nur für vorübergehend beseitigt.

Dieses verwegene Reitervolk an der Ostgrenze des Reiches bildete eine stete Gefahr für da im Entstehen begriffene Weltreich des großen Königs Karl, der zu begegnen derselbe als vordringlich erkannte. Er verhandelte gar nicht weiter mit den avarischen Abgesandten, sondern kam vom Rhein her in die alte bayerische Herzogsstadt Regensburg, um zum Zuge gegen die Aavaren zu rüsten (791).

Alle deutschen Stämme wurden hiezu aufgeboten.

Durch Böhmen und auf dem linken Donauufer drangen die Rheinfranken, die Sachsen, die Thüringer und Friesen nach Osten vor. Auf dem Südufer marschierten die Franken und Alamanen.

Zwischen den beiden Heeressäulen zogen die Bayern auf Schiffen mit Lebensmitteln und Kriegsgeräte donauabwärts.

Karl selbst bestieg zu Regensburg das Schiff und begleitete mit seinem Gefolge das auf beiden Seiten der Donau marschierende Heer, das selbstverständlich bei den schlechten Straßenverhältnissen nur sehr langsam vorwärts kam.

Bei Metten ward eine Schiffsbrücke geschlagen. König Karl fand Zeit genug, sich mit seinem glänzenden Gefolge den Freuden der Jagd hinzugeben, wozu die wildreichen Waldberge geradezu einluden.

Bei dieser Gelegenheit soll er der Legende nach mit dem seligen Klausner Utto zusammengetroffen sein, welche Begegnung dem Könige Karl Anlaß gab, das Kloster Metten zu stiften.

Auf seinem Zuge ins Aavarenland hatten also die Pfellinger Gelegenheit, das Königsschiff zu sehen und die hochragende Gestalt des Monarchen selbst zu schauen.

Mit Feuer und Schwert wütete Karl im Avarenlande, aber zu einem völlig entscheidenden Schlage konnte er dennoch nicht ausholen. Er kehrte mit seinen Truppen nach Regensburg zurück.

Erst dem Sohne Karls, Pipin, gelang es auf einem weiteren Zug ins Aavarenland, den sogenannten Ring, das Hauptbollwerk des Feindes, an der Theiß zu durchbrechen und den seit zwei Jahrhunderten aus dem Morgen- und Abendland zusammengeschleppten Schatz der Khans oder Könige der Avaren in die Hände zu bekommen.

Derselbe wurde donauaufwärts nach der Königspfalz, nach Aachen, gebracht. Der wertvollste Teil kam also nach dem Rhein, indes auch im Bayernlande blieb vieles. Karl lohnte alle Mitkämpfer königlich. Infolge des Geldsegens fiel aber der Wert des Silbers und der Preis der Lebensmittel stieg für ein Jahrzehnt um das Dreifache.

Es haftet eben dem vermeintlichen gleißnerischen Metalle von jeher schon der Fluch Gottes, wenn auch versteckt, an

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15. Der erste Einfall der Ungarn in den Donaugau 907.

Gegen Ende des 9. Jahrhunderts wanderten, aus ihren bisherigen Wohnsitzen im südlichen Dnjeprgebiet verdrängt, die Magyaren oder Ungarn in die Tiefebene der Theiß und Donau ein. Sie waren ein Zweig der finnisch-ungarischen Mongolen und sollten alsbald den deutschen Grenzlanden nicht minder gefährlich werden, wie seinerzeit die Hunnen und hernach die Avaren

Zunächst war die bayerische Grenzmark von ihnen bedroht. Nach der unglücklichen Schlacht an der Enns (907), in welcher der edle Markgraf Luitpold mit den meisten seiner Kampfgenossen das Leben verlor, stand das von allen Mannen entblößte Bayerland den ungehinderten Einfällen dieses barbarischen Reitervolkes offen.

Die Grausamkeit dieses Steppenvolkes kann nicht wahrheitsgemäß geschildert werden, als mit den Worten des Altaicher Chronisten P. Hemauer. Derselbe schreibt: Die Weiber und Jungfrauen kuppelten sie zusammen und trieben sie wie das Vieh vor sich her. Die Körper der Erschlagenen schnitten sie auf, rießen ihnen das Herz heraus und fraßen es mit dem größten Appetit. Das Blut soffen sie einander statt des Weines zu, damit sie dadurch noch wilder und grimmiger werden möchten. Die kleinen Kinder hieben sie vor den Augen ihrer Eltern in kleine Stücke und schmießen etliche an die Wand, so daß das Gehirn daran kleben blieb.

Pfellings Bewohner brauchten bloß einige hundert Schritte auf den Weinberg hinauf zu gehen, dann konnten sie zu ihrem Schrecken die Feuerloh zum Himmel steigen sehen; das Kloster Niederaltaich und ihre Mutterkirche standen in Flammen. Dann konnten sie sehen, wie aus der Talsenkung bei Metten ein ganzes Flammenmeer die Nacht erhellte, wie auf dem weiten Donaugau ein Gehöft nach dem anderen in Rauch aufging. Schon war das Brüllen der Rinder und das Wehegeschrei der Weiber und Kinder hörbar und machte es zur Gewißheit, daß die Barbaren im raschen Anzuge seien.

Schnell, so schnell wie nur immer möglich flüchtete sich alles mit zusammengerafftem Hab und Gut in die nahgelegenen finsteren Wälder, in das Versteck der Höhlen. Heilige Margareta, schütze Haus und Hof!

Wenige Stunden hernach war ein Teil der wilden Reiterschaar schon am Donaustrande bei Pfelling angelangt. Doch hier, wo der Steinberg hart an das Ufer tritt und nur für einen engen Pfad einige Fuß breites, trocknes Land übrig läßt, staute sich das wilde Heer. Pfellings wenige Gehöfte und sein der hl. Margareta geweichtes kleines Heiligtum sanken in Schutt und Asche.

Nachdem die wilden Reiterschaaren auch noch das Kloster Münster geplündert und bis gegen Regensburg die ganze Gegend verwüstet hatten, kehrten sie für diesmal mit reicher Beute beladen in ihre ungarische Steppe zurück. Tausende der Bewohner des Donaugaues, welche nicht rechtzeitig zu fliehen vermochten oder keine sicheren Schlupfwinkel fanden, erlitten den grausamsten Tod.

Als die erschreckten Bewohner nach dem Abzug der Barbaren aus ihren Verstecken in die Talebene zurückehrten, fanden sie von ihren Gehöften nichts mehr vor als Aschenhaufen. Die der Ernte entgegenreifenden Felder und Fluren waren aber von Tausenden und Tausenden Pferdehufen zerstampft.

Drei Generationen hindurch dauerte diese furchtbare Gefahr fort. Endlich ging sie für immer vorüber. Der Sieg des Königs Otto I., erfochten durch die Tapferkeit der deutschen Stämme und durch das Gebet des mutigen Bischofes von Augsburg, des Hl. Ulrich in der Laurenzischlacht 10. August 955 befreite Bayern für alle Zeit von den fortwährenden Einfällen dieses barbarischen Volkes. Tausende der wilden Reiter hatten sich in der Verzweiflung des Kampfes in die hochgeschwollenen Fluten des Lechflusses gestürzt.

Gar mancher der verwesenden Leichname trieb wohl auch Wochen auf den Wogen der Donau der Heimat zu. Sie streckten ihre zottigen, schwarzen Häupter in die Höhe und die unförmlich aufgedunsenen Leiber waren über und über mit gelbem Schlamme bedeckt.

Gerechter Gott, so riefen die Pfellinger aus, als die plätschernden Wogen, wie sie es auch jetzt noch so gern tun, die leblosen Körper ans Land zu treiben suchten: Die Hunnen! die Hunnen kommen! Aber für solche Satanskerle war keine Ruhestätte hinter der Umwallung des Heiligtums der Hl. Margarete, das sie einst zerstört hatten. Mit Stangen wurden sie ins Wasser zurückgestoßen.

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16. Die Entwicklung der wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse nach dem Untergang des Klosters Niederaltaich in der Umgebung von Bogen.

Die von den Ungarn niedergebrannten Höfe wurden, nachdem die Gefahr vorüber war, wiederum aufgebaut. Holzstämme gab es ja genug und die fleißigen Hände der Knechte hatten innerhalb nicht zu langer Zeit das einfache bajuvarische Gehöft neu erstellt und mit Stolz sahen die Bewohner auf ihre Höfe und Hütten, die sich ja in ihrem frischen Kallkanstrich gar so hübsch ausnahmen, viel schöner dastanden als die alten, morschen Gebäude.

Die Hauptsache war, daß der Bauersmann wieder ruhig hinter seinem Pfluge gehen konnte, ohne befürchten zu müssen, daß er durch den unvermuteten Überfall barbarischer Horden um den Fleiß und Segen seiner Arbeit gebracht wurde, daß er wieder ruhig seine Herde auf die Weide treiben konnte, ohne daß ichm dieselbe von fremden Räubern hinweggeschleppt wurde.

Doch blieben die Verhältnisse nicht die gleichen wie vorher.

Eine Neuerung war für die villici gekommen. Diese waren völlig unabhängig vom Kloster geworden. Das von den Ungarn geplünderte Niederaltaich blieb fast ein volles Jahrhundert in Schutt und Asche liegen. Nur einige Chorherrn hielten den Titel der Kirche aufrecht, und führten ein kümmerliches Dasein. Erst den Bemühungen des Bischofes Piligrin von Passau, der auch vorher Choherr von Niederaltaich gewesen, und des hl. Wolfgang, Bischofes von Regensburg, im Verein mit dem Herzog Heinrich den Schwarzen gelang es, das Kloster wieder aufzurichten und im Jahre 990 mit Benediktinermönchen wieder zu besetzen.

Während dieser Zeit der Wirrnisse war dem Kloster, wie Abt Hermann berichtet, viel Gut verloren gegangen, insbesonders war der Besitz im Bezirke Bogen für immer dahin.

Die Höfe waren im Laufe der Zeit in Laienhände übergegangen und die Villici hatten dieselben als erbliches Eigentum an sich gezogen.

Vor allem hatte Arnulf, „der Böse“ genannt, die Kirchen und Klöster beraubt. Dieser war ein Sohn des berühmten Luitpold gewesen und war von 907-937 Herzog in Bayern. Er regierte sonst gut, nur daß er mit der Makel eines Kirchenräubers sich belastete. Er zog vieles Kirchengut an sich und vergabte es als Lehen an seine Großen zur Belohnung geleisteter Kriegsdienste. Auch die Besitzungen des Klosters Niederaltaich betrachtete er als herrenloses Gut und so mochte es gekommen sein, daß der ganze Strich der Tassilonischen Schenkungen im Boigreiche als Lehen an ]den Herrn der späteren Grafschaft Bogen kam. Im übrigen war ja dessen Gebiet damals klein, es erstreckte sich zwischen der oberen Pogana und der unteren bei Deggendorf allerdings auch gegen Norden bis an die Grenze Böhmens, aber der Böhmerwald und der Bayerische Wald waren damals noch äußerst schwach besiedelt und kamen kaum in Betracht. Das sogenannte Boigreich gehörte zur Donaugrafschaft, die aber hauptsächlich auf dem rechten Ufer lag. So kamen die früheren Frohnhöfe des Klosters Niederaltaich unter die Grafen von Bogen.

Auch der villicus von Pfelling hatte sich ziemlich unabhängig gemacht. Er saß auf dem Oberhofe als Urmaier, übte über seine Markgenossen gewisse Rechte aus. Er und seine Hintersassen leisteten auch nach der Wiederaufrichtung des Klosters Niederaltaich keine Naturaldienste mehr. Die Kirche dagegen, obwohl auf dem Grunde des Urmaiers stehend, blieb im Eigentume des Klosters und die Ortschaften um Pfelling gehörten auch später wieder zur Klosterpfarrei Niederaltaich und verehrten im Abte ihren geistlichen Vater. Aber Welchenberg hatte seine kirchlichen Beziehungen zur Mutterkirche gelöst. Dagegen änderte sich in Winkling nichts in den Beziehungen zum Kloster, was wohl darin seinen Grund haben dürfte, daß es nicht ehemals Tassilonischer Besit gewesen.

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II. Teil
Geschichte der Ritter von Pfelling.

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Des Geschlecht der Ritter von Pfohlingen.

Gerade da, wo die Rückbuchtung der blauen, bewaldeten Berge des Bayerwaldes am stärksten ist, zwischen Steinach und Metten, hat die Natur wie eine Capriole munterer Laune drei gewaltige Gesteinsrücken, ich möchte fast sagen unvermittelt, aus der Tiefe gestampft und sie dem nach rückwärts sich ausbuchtenden Hintergrunde als drei kühne Wächter vorgelagert: den Bogenberg, den Pfellingerberg und den Welchenberg.

Aus ungeschichtetem Urgestein bestehend, wasserarmen Gneiß, dessen Bruch wildverwirrt aussieht, als hätte er einst plötzlich seine Abkühlung erfahren und wäre erstarrt, ragen diese Berge, der erste 115 Meter, die anderen etwas weniger hoch, über die breite Donauebene und den ganz hart daran vorüberrauschenden Strom in die Luft, und da sie alle drei in dieser vorgeschobenen Lage neugierig ihre Häupter gegen Süden nach dem offenen Lande vorstreben, als wollten sie, wie der Oberaltaicher Chronist P, Hemauer sagt, das ganze Land Bayern ringsumher besichtigen, so waren alle drei wie geschaffen, um einst der Sitz von Ritterburgen zu werden.

Und Burgen standen auch einst auf allen dreien. Haben die beiden letzteren, Pfelling und Welchenberg, es zu größerer Bedeutung nicht gebracht und sind sie lediglich Sitz und Aufenthalt von Kleinadeligen und Ministerialen geblieben, so war es anderseits dem Bogenberg bestimmt, um die erste Jahrtausendwende nach Christi Geburt auf ein paar Jahrhunderte die Heimstätte eines der mächtigsten und reichsten bayerischen Adelsgeschlechter zu werden, der Grafen von Bogen.

Mit diesen Worten leitet Dr. M. Harder seine geschichtliche Studie über Bogen und Bogenberg ein.

Was nun die Bemerkung Dr. Harders von der geringen Bedeutung des Ministerialgeschlechtes der Pfellinge betrifft, so können dieselben nicht ganz unwidersprochen bleiben.

Schon ein halbes Jahrhundert war dahingegangen, seitdem die frommen Prämonstratensermönche in Windberg den lezten Sproß des Grafenhauses, Albert IV. (+ 1242), in die Gruft versenkt hatten. Gar schauerlich erscholl der Bußgesang der versammelten Priesterschaft: Das Miserere.

Denn wenn je einer seiner Vorfahren, dann bedurfte der ruhelose Albert des Gebetes der Kirche. Nur die Bemerkung des Geschichtsschreibers, daß er die letzten vier Jahre seines Lebens in Ruhe und unbegrenzetem Wohltun zugebracht, und dadurch manche seiner kecken Jugendtaten zu sühnen versucht hat, versöhnt die Nachwelt mit dem harten Urteil, welches die Geschichte sonst über ichn fällen muß.

Die letzten Fetzen des verschossenen Banners hatte der stürmische Ostwind schon längst von der verfallenden stolzen Bergfeste herabgeholt und sie dem Spiele der Wellen des Donaustromes preisgegeben, aber die gleiche weiß-blaue Rautenfahne wehte noch in den reinen, frischen Farben auf dem Schlosse Heinrichs des Jüngeren, des ehemaligen Vasallen des untergegangenen Grafenhauses. Seine Gemahlin Mechtildis war eine Gräfin von Rotteneck, gleicher Abstammung von dem kinderreichen Grafen Babo von Abensberg, dem Stammvater der Burggrafen von Bogen und Windberg.

Allerdings erlosch das Geschlecht der Pholinger noch im gleichen Jahrhundert, aber durch die Stiftung des Klosters Gotteszell im Bayerischen Waldes hinterließ Heinrich und Kunigunde ein in der Geschichte gesegnetes Andenken, wie auch die kleine Hofmark Pfelling, die ja in den Besitz des Cisterzienserstiftes übergegangen, für spätere Zeiten eine gewisse historische Bedeutung erlangte.

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Die Pholinger Urmaier als Dienstmannen der Grafen von Bogen.

Nach dem jähen Sturze Tassilos (788) kam das ganze Bayerland | unter die Verwaltung des Frankenkönigs. Karl der Große nahm ja selbst eine Zeitlang in der früheren Herzogsstadt Regensburg seinen Aufenthalt. Die alte Einteilung des Landes ließ er aus politischer Klugheit bestehen. Dasselbe war in Gaue zerlegt. Über die einzelnen Gaue hatte Karl der Große ichm treu ergebene Edelinge als Grafen gesetzt, welche als verantwortliche Beamte die Gaue verwalten sollten und von den Sendboten, zu welchen auch die Landesbischöfe verwendet wurden, in ihrer Amtsführung strenge überwacht wurden. So war Bischof Sinbert von Regensburg (768-791) königlicher Gewaltbote über den Grafen des Donaugaues.

Zum Donaugau gehörte der größte Teil von dem jetzigen Niederbayern. Er umfaßte das Territorium rechts der Donau und das Gebiet auf dem linken Ufer nur insoweit, als die Gewässer nach Süden herab in die Donau sich ergossen, einzelne Gebiete im Bereiche des Regens ausgenommen. Nördlich von diesem Donaugau lag das sogenannte Chamberich (Bereich um die Cham), das in alten Urkunden (1050) sogar als pagus = Gau bezeichnet wird und welches das ganze Gebiet um Cham vom Regen abwärts umfaßte.

Von hier nördlich folgte der Nordgau. Im Osten stieß an die oben berührten Landesteile der Schweinachgau, der sich dann bis zur Ilz hinab und zur böhmischen Grenze erstreckte.

Vom Donaugau und Chamberich nach Westen breitete sich das Gebiet des Regensburger Hochstiftes aus.

Die Gaugrafen, welche auch Centgrafen hießen, waren durchaus nicht von Karl und den Karolingishen Königen als in ihrem Amte erbberechtigt aufgestellt worden. Sie waren nur Beamte, die jederzeit abgesetzt werden konnten, wenn sie ihre Pflichten nicht erfüllten.

Aber unter den schwächlichen Nachfolgern des einst so mächtigen Kaisers hatten diese Herren es verstanden, sich und ihre Familien in den Stellungen und Ämtern so zu befestigen, daß es dem Reichsoberhaupte nicht mehr gelang, zu widerstehen, als sie anfingen, sich als Herren der empfangenen Lehensgüter zu betrachten, die Ämter auch als erblich auf ihre Söhne zu übertragen und den zu ihrem Amtsbezirke gehörigen Gütercomplex als Familiengut und teilbares Eigentum an sich zu reißen.

Aber auch innerhalb dieser eigentlichen Grafschaften hatte wiederum eine Reiche von Adeligen mit mehr oder minder großem Besitzstand es dahin gebracht, daß ihre Dominien (Besitztümer, Herrschaften) zu Grafschaften und Reichsterritorien erhoben wurden und zwar meist ob ihrer Verdienste um Kaiser und Reich in den Zeiten des Krieges als Belohnung.

Die Inhaber solcher nachträglich entstandener Grafschaften hießen: Liberi Domini oder Dynastes, auch Freigrafen.

Auch die ersten Grafen im Boigreiche waren solche Freigrafen, welche von den deutschen Königen oder Kaisern die Grafschaft zu Lehen trugen. Als erster geschichtlich beglaubigter Inhaber der Freigrafschaft Bogen ist Hartwich, einer von den 32 Söhnen des von dem Hause der Schyren herstammenden Grafen Babo von Abensberg beglaubigt, der das erledigte Reichslehen durch den Kaiser Heinrich II. (1002-1024) auf Bitten seines Vaters Babo erhielt. Ein anderer Sohn desselben mit Namen Dietmar erhielt von eben demselben Kaiser Heinrich II. dem Heiligen die Grafschaft Leonsperg an dem linken Isarufer westlich des Marktes Pilsting.

Den eigentlichen Kern der Grafschaft Bogen bildete, wie schon oben erwähnt worden, der Streifen Landes zwischen der westlichen und östlichen Bogen zwei Bächen, deren einer bei Bogen, der andere bei Deggendorf in die Donau fließt. Das bezeichnete Gebiet kommt unter dem Namen Pogana schon in Urkunden aus dem 8. und 9. Jahrhundert vor und gehörte unter den Agilolfingern zum Donaugau.

Erst durch die Schenkungen der Kaiser, durch die Lehen der Bischöfe, durch Erheiratung und sonstige Erwerbungen wuchs nach und nach aus diesem verhältnismäßig kleinen Grundbestandteil jenes große Territorium, dessen Besitz die Grafen von Bogen im 12. Jahrhundert an Macht und Ansehen fast den Herzögen von Bayern gleichstellte. Wir sehen sie in diesem Zeitraume auch ganz wie Fürsten sich benehmen. Auf Reichs- und Landtagen erschienen die Grafen von Bogen als Lehensträger des Kaisers und als Vasallen der Herzoge von Bayern, denen sie freilich nach eigenem Gutdünken Heeresfolge leisteten oder nicht, wenn sie nicht gar die Waffen gegen ihren Landesfürsten kehrten.

Die Grafen von Bogen hatten in ihrem Gebiete eine Reihe von kleineren Edelleuten, welche auf ihren freien Besitzungen saßen, oder auch von ursprünglich Unfreien abstammten, aber sich durch Verdienste in den vielen Fehden ausgezeichnet und zum Lohne dafür vom Herrn mit Lehensgütern begabt worden waren. Man nannte b diese Angehörigen des niederen Dienstadels Ministerialen, auch milites. In Friedenszeiten wurden sie als Burgmänner und Verwalter der zahlreichen Frohnhöfe ihrer Herrn bestellt.

Andere, namentlich die nobiles, welche nicht bloß gräfliches Besitztum zu Lehen trugen, sondern freies Allodialgut besaßen und als Urmaier in ihrer Mark gesessen und dem ritterlichen Stande angehörten, nahmen als officiales (Mundschenk, Truchseß, Marschall) eine Hofstellung ein, bildeten das Geleite des Grafen auf den Reisen und unterzeichneten die zahlreichen Schenkungsurkunden. Schon frühzeitig kommen als solche Nobiles die Herrn von Welchenberg, Frammelsberg bei Degernbach vor, welche auch 1126 mit der gräflichen Familie in Rom waren und dortselbst die päpstliche Bestätigungsurfunde für das Kloster Oberaltaich unterzeichneten. Es sind das Altmann von Welchenberg und Rudolf von Fremmerichsberg. Viele dieser Ministerialen hatten sich auf den Höhen in der Nähe ihrer Herrenhöfe, dann etwa in der Mitte des 12. Jahrhunderts feste Burgen erbaut. Unmittelbar in der Nähe der Donau die Welchenberger und die Pholinger, welche, wie wir sehen werden, unter den letzten Grafen von Bogen hervorragende Hofämter bekleideten und wie Heinrich der Jüngere nach dem Urkundenmateriale in gewissem Sinne Hausfreunde gewesen sein müssen. Die unruhigen Grafen von Bogen, welche, wie ihre Geschichte bezeugt, in fortwährende Fehden und Kriege verwickelt waren, bildeten mit ihren zahlreichen milites und deren Untermännern einen gefährlichen Gegner für denjenigen, welchem sie den Fehdehandschuh hinwarfen.

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Die ersten Pfellinger als Ministerialen des Bogener Grafenhauses.

Als deren erster, welcher urkundlich nachweisbar, erscheint ein gewisser Arnold. Er zeugt 1140 im Gefolge seines jugendlichen Herrn Friederich II., des dritten Grafen von Bogen (1134-1148) in Regensburg bei einer Schenkung, die Bernhard von Lerchenfeld an das Kloster Priefling, gegründet 1109 von Bischof Otto von Bamberg, dessen Vogt und Gönner Graf Friederich war, machte.

Ferner ist er Zeuge in einer Schenkungsurkunde an das Kloster Windberg, 1150 von Albert I. Grafen von Bogen-Windberg gestiftet, noch vor dem Jahre 1150. (Siehe Verhandlungen des Hist. Vereines von Niederbayern, Jahrg. 1884: „Die Traditionen des Klosters Windberg“, Seite 150.)

Zur Fundierung der Hausklöster der Bogener Grafen, Oberaltaich und Windberg, trugen auch deren Dienstmannen bei, so auch der Pfellinger Arnold, welcher an Windberg einen Mansus in Weinzier unterhalb Bogen schenkte, wie die mehrfach erwähnten Traditionen des Klosters Windberg dartun. So steht im Bande 23 des Hist. Vereines für Niederbayern S. 171 zu lesen: Mansum in Winzer (am Rande bemerkt: Wainzer) dedit nobis in extremis suis dominus Arnoldus in Pfolinge, cujus Sal (manus) erat comes Albertus. Einen Hof in Winzer schenkte auf dem Sterbebette uns Herr Arnold in Pfelling, wofür der Graf Albert Salmann war.

Da Albert I. von Windberg 1147 starb, muß also die Schenkung und der Tod des Pfellingers noch vor diesem Jahre erfolgt sein.

Im Nekrologium des Kloster Windberg kommen zwei Arnold von Pfelling vor: X. Kal. Jun. Arnoldus L. de pfolingen. Am 21. Mai verstarb Arnold, Laie von Pholingen. Es ist das der einzige Eintrag für diesen Tag, das Todesjahr nicht zu mutmaßen. Dieser Arnold war ein Neffe unseres Hofmarksherrn, für welchen der Eintrag lautet: xix. Kal. Jun. Arnoldus L. Avus superioris Arnoldi, qui dedit nobis mansum illum winzir. Am 13. Mai starb Arnold aus dem Laienstande, der Großvater oben genannten Arnolds, der uns den Hof in Weinzier schenkte.

Unter Arnold, zur Zeit des Bischofes Kuno I. von Regensburg (1126-1132), wurde die bisherige Filialkirche der Klosterpfarrei Niederaltaichs Pfelling zur Pfarrkirche erhoben und von den Hofmarksherrn daselbst mit seinen Grunduntertanen und den in und um Pfelling auswärtigen Begüterten, wie den Frammelsbergern, fundiert. In der Bestätigungsbulle des Papstes Eugen III. vom 26. März 1148 wird die Kirche Pfelling, wie auch die von Posching, Winkling und Schwarzach als eigentliche Pfarrkirche namentlich aufgeführt. (Siehe weitere Ausführung in der Geschichte der Pfarrei Pfelling.)

Als Sohn und Nachfolger Arnolds erscheint dann Rapoto, dessen Wirksamkeit von 1147-1186 anzusetzen ist.

Er nahm auch sehr wahrscheinlich mit anderen Rittern, wie dem Frammelsberger Gerhoh, dem Welchenberger Rudolf, als Begleiter seines gräflichen Herrn am zweiten Kreuzzug teil (1147-1149).

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Der zweite Kreuzzug unter Führung des Deutschen Königs Konrad III.

In Speyer, wohin König Konrad III. (1138-1152) einen Reichstag ausgeschrieben, waren die deutschen Fürsten und Großen versammelt. In der von zahllosen Andächtigen angefüllten Domkirche hielt der hl. Bernhard am Weihnachtsfeste 1146 das Hochamt. Als dasselbe beendet, ergriff er das Wort, um in feuriger Rede die Bedrängnis der Christen in dem Hl. Lande zu schildern. Hierauf sprach er von dem jüngsten Gerichte und von der schweren Verantwortung, die der Mensch auf sich lade, wenn er nicht Gott für die empfangenen Wohltaten aus allen Kräften diene. Dann wandte er sich an die erhabene Person des Herrschers selbst. Er schilderte demselben die Fülle der Gnaden, mit welcher Gott ihn gesegnet, indem er ihn mit der höchsten weltlichen Herrschaft, irdischen Gütern und reichen Gaben der Seele und des Leibes ausgezeichnet, in so ergreifender Weise, daß Konrad tief erschüttert ausrief: „Ich erkenne die großen Gnadenbezeugungen Gottes und will mich fürderhin nicht undankbar finden lassen; ich bin bereit, mich seinem Dienst zu weihen, da er mich selbst dazu ermahnt hat.“

Als er hierauf unter dem lauten Jubel der Versammlung das Kreuz empfangen, nahm der hl. Bernhard die geweihte Fahne vom Altare herab und überreichte sie dem Könige, damit er dieselbe den Streitern Gottes vorantrage im Kampf gegen die Ungläubigen. Das Beispiel Konrads, der so lange gezögert, den Kreuzzug zu unternehmen, riß die meisten der anwesenden Großen zur Nachahmung mit. An den Stufen des Altares niederknieend, empfingen des Königs Bruder, der hochberühmte Bischof Otto von Freising, sein Neffe, der 25jährige, in Kraft und Jugendschönheit strahlende Friederich von Schwaben, sowie der Bischof von Regensburg, Heinrich I. Graf von Wolfratshausen, und Bischof von Passau Regimbert (+ 1148 auf dem 2. Kreuzzug), der Herzog Heinrich von Bayern und Wladislaw von Böhmen mit vielen anderen aus Bernhards Hand das Kreuz. Selbst der Welfe, der Sechste seines Geschlechtes, und Heinrich Jaso-mir-Gott, Markgraf des Ostrichs, vergaßen für eine Zeit ihres Haders, um die Waffen, welche sie vordem gegeneinander gekehrt, vereint dem Dienste des Kreuzes zu weihen.

In Regensburg predigte der Abt Adam von dem Prämonstratenserstift Ebrach das Kreuz in der Peterskathedrale, verlas den Papstbrief und nach zündender Ansprache ward dem anwesenden König Konrad, sämtlichen Prälaten, Reichsfürsten und zuletzt dem Volke das Kreuz auf die Schulter geheftet. Der Domvogt von Regensburg, der jugendliche Graf Friedrich I1I. und sein Neffe Hartwich von Natternberg beteiligten sich an diesem Kreuzzuge mit einem großen Teil ihres Dienstadels.

Es war ein allgemeiner Landfriede verkündet, so daß jedermann während der Zeit der Abwesenheit im Hl. Lande keine Schädigung seines Habes und Gutes zu befürchten hatte. Dann ward mit allem Eifer an die Ausrüstung zur Pilgerfahrt gegangen; auch in die niederbayerischen Gaue brachte das Unternehmen außergewöhnliches Leben und Bewegung.

Der eine schenkte sein Besitztum einer frommen Stiftung für den Fall, daß er nicht wiederkehren sollte; der andere verkaufte seine Güter und Rechte, um sich das notwendige Geld zum Kreuzzug zu verschaffen; ein dritter gab unrechtmäßig erworbenes Gut zurück.

Graf Friedrich von Bogen ließ sich von seinem Hochstifte zwei Pfund Gold bar aufzählen und gab hiefür eine Verzichtleistung auf einen lebenslänglichen Jahressold von zehn Pfund Silber.

Im Frühjahr (Mai) 1147 brach Konrad II. an der Spitze eines glänzenden Heeres, das allein 70 000 geharnischte Reiter zählte, von Regensburg, dem allgemeinen Sammelplatze, auf, um den Weg durch Ungarn und das griechische Reich einzuschlagen.

Die Einschiffung geschah unterhalb der Regensburgischen Donaubrücke. Stundenweit bedeckte die Flotte den Strom und reichte nicht hin, um die unabsehbare Masse der Kreuzfahrer aufzunehmen. Dabei kam es vor, daß Unerfahrene donauabwärts das Steuer führten und infolgedessen die gefährlichen Stromschnellen viele Kreuzfahrerschiffe verschlangen.

Eine Unzahl von Reisigen, mit ihren Wagen und vom Weibervolk begleitet, zogen auf der meist im Flußbette der Donau dahinziehenden schlechten Straße auf der linken Seite den Schiffen nach.

Dieser Teil kam natürlich nur sehr langsam vorwärts und mußten die Schiffe, welche den Proviant des Heeres mit sich führten, an den Landesstellen für längere Zeit anhalten, bis die zu Fuß marschierenden Heereszüge nachkamen und mit Lebensmittel neu versorgt waren.

Um den Weg von Regensburg nach Passau zurückzulegen, hatte das Kreuzzugsheer Kaiser Friedrichs, der Rotbart genannt, 1198 nicht ganz fünf Tage gebraucht. Wir dürfen für die Kreuzfahrerflotte des Königs Konrad III. die gleiche Zeit rechnen. Am ersten Tage mag das Kaiserschiff bei Pondorf a/D. angehalten haben. Am zweiten Tage dürfte der Kaiser in Niederaltaich Quartier genommen haben. Zur Zurücklegung der überaus gefährlichen Strecke an der unteren Donaustrecke, dem sogenannten Kachlet, mußte die Durchfahrt der ganzen Flotte ein und einen halben Tag beanspruchen. Die zu Wasser 122 km und zu Lande etwas weniger lange Strecke Regensburg-Passau war also in fünf Tagen zurückgelegt, so daß auf den Tag ca. 25 km Wasserfahrt und Marschroute fallen.

Schon aus weiter Ferne war den Schiffahrenden der hochragende, die ganze Donauebene beherrschende Bogenberg mit seiner Doppelburg sichtbar geworden. Am Nordrande über der Bogen hatte sich 1125 Albert I. von Windberg ein Schloß gebaut. Auf der Kuppe erhob sich die gemeinsame Stammburg des Grafenhauses. Dort ließ Graf Friederich seine jugendliche Gattin zurück, die ihm 1141 angetraute Tochter des Grafen Diepold von Vohburg, und seine Mutter Luitgardis, eine böhmische Herzogstochter. Unter Tränen bat er dieselbe, sie möchte dem Kloster Admont das Gut Brunnen übergeben, wenn er nicht mehr wiederkehre.

Graf Friedrichs Dienstmannen aus dem Bayer. Walde werden sich wohl erst in Bogen auf eigenen Fahrzeugen der Kreuzfahrerflotte angeschlossen haben, während anzunehmen, daß ihr Herr schon in Regensburg auf dem Königsschiff Platz genommen; fuhr ja doch die Flotte bis weit hinab durch das Gebiet der Grafschaft Bogen und der Graf wollte wohl in eigener Person dem Herrscher und Gebieter über die deutschen Lande alle Burgen, Ortschaften, Klöster und Edelsitze mit Namen nennen.

In schneller Fahrt zog das Königsschiff am Fuße des Bogenberges vorüber, wo es bald an der Biegung der Donau bei Ainbrach den Pfellingern sichtbar wurde. Dort, in der Nähe des Steinberges, wo das Kielwasser alle Schiffe und Fahrzeuge unmittelbar am Ufer vorbeiführt und der Pfellinger Burgherr den Landungsplatz für seine Schiffe hatte, wartete schon seit Stunden eine Volksschar, Männer, Weiber, Kinder, die aus der Umgebung zusammengeströmt ist, um das einzigartige Schauspiel zu sehen: die Durchfahrt der Kreuzfahrerflotte und den Durchzug der Reisige und Mannen.

Rapoto, Arnolds Sohn, der Burgherr von Pfelling, an seiner Seite die liebwerten Nachbarn Rudolf von Welchenberg, Gerhoh von Frammelsberg, erwarten hoch zu Roß in blinkender Waffenrüstung das Kaiserschiff und ihren eigenen Herrn, den Grafen Friedrich.

Langsam, sich dem Spiel der Wogen überlassend, zieht das Königsschiff mit seinen Gästen an dem Ufer vorbei, die Huldigungen des jauchzenden Volkes entgegennehmend.

Der Reichsgraf Friedrich hat seinem Herrn die Meldung gemacht. Arx et marcha pholinge. Milites mei: Rapoto de pholinge. Rudolfus de Welchenberg et Gerhoh de Fremerichsberg. „Hier die Burg und March Pfelling. Ritter Rapoto von Pfelling, Rudolf von Welchenberg und Gerhoh von Frammelsberg! Meine Dienstmannen.“ Danke, Herr Graf, erwidert der König. Der Kaiser erwidert den Gruß der Ritterschaft und ist sichtbar erfreut über die ihm zujubelnde Volksschar, welche am Ufer entlang sich aufgestellt hatte.

Rapoto und seine Nachbarn steigen von ihren Streitrossen. Schnell sind dieselben auf die zur Abfahrt schon bereiten Schiffe verstaut. Rapoto und seine lieben Freunde lassen sich nieder. Die Ruderknechte setzen mit kräftigen Armen ein. Man merkt es, daß sie auf dem Wasser heimisch. Nach wenigen Schlägen haben sie eine Lücke zwischen den dem Königsschiffe und den nachfolgenden Fahrzeugen erreicht und dahin geht die Fahrt auf dem im Glanze der Maiensonne schimmernden Strom.

Das war der Auszug des deutschen Heeres zum zweiten Kreuzzug, an welchem, wie wir gesehen, die Ritterschaft des Donaugaues so viele Mitstreiter gestellt hatte.

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Und der bejammernswerte Ausgang dieses Unternehmens!

Durch den schmählichen Verrat der griechischen Bevölkerung, durch Überfälle der Türken, durch Hunger und Krankheit war schon auf dem Marsche durch Kleinasien der größte Teil des ungeheueren Heeres zusammengeschmolzen. Die meisten Ritter hatten ihre Pferde eingebüßt.

Konrad III. vereinigte im März 1148 sein Heer mit dem des Königs Ludwig VII. von Frankreich vor den Mauern Jerusalems.

Beide Könige brachen hierauf mit Balduin III., dem Könige von Jerusalem, auf zur Eroberung der syrischen Hauptstadt Damaskus. Aber durch Verrat der syrischen Ritter wird trotz heldenmütigster Tapferkeit der vereinigten christlichen Heere der Fall von Damaskus vereitelt.

Durch soviele traurige Erfahrungen entmutigt, beschlossen die abendländischen Könige, mit den Trümmern ihrer Heere in ihre Heimat zurückzukehren. Konrad III., der selbst schwer in Palästina erkrankt war, brach im September von Palästina auf und erreichte ungefährdet Deutschland. Er starb schon am 15. Februar 1152 in Bamberg in seinem 58. Lebensjahre, als er eben im Begriffe stand, seinen Römerzug anzutreten.

Unter der großen Zahl derjenigen, welche nicht mehr die Heimat wiedersehen sollten, befand sich Graf Friedrich III. Er war in seinem Charakter wesentlich verschieden von seinem wilden Vater, Friedrich II., der 1136 auf wälschem Boden vor Pavia vom Tode ereilt worden war.

Er war nach dem Tode des Bischofes Kuno II. von Regensburg wegen der Erhebung des Heinrich I., Grafen von Wolfratshausen, auf den Bischöflichen Stuhl von Regensburg (1132-1155) mit dem Herzoge Heinrich von Bayern in eine furchtbare Fehde geraten. Gerade dieser Bischofskandidat, aus dem mächtigen Geschlechte der Grafen von Wolfratshausen stammend, war dem Herzog am wenigsten genehm. Und Graf Friedrich von Bogen hatte dessen Wahl durchgesetzt.

Der Bischof entzog sofort dem Herzoge Heinrich die einträgliche und einflußreiche Vogtei über das Hochstift und gab es dem alten Vogte Friedrich II., Grafen von Bogen, zurück. Deswegen kam es zwischen dem Bischofe, seinem Bruder Otto, Graf von Wolfratshausen, den Grafen Friedrich von Bogen und Albert I. von Windberg einerseits und dem Herzog Heinrich den Stolzen zum Kriege. Derselbe belagerte Regensburg, verbrannte dessen Vorstädte und zündete später noch die bischöfliche Feste Donaustauf an. Nach Ostern erschien er in der Grafschaft Wolfratshausen, das niedergebrannt wurde. Der Bischof von Regensburg beschwor den Grafen Friedrich II. und dessen Vater Graf Albert I. von Windberg und die bayerischen Großen, dem Sohne seines Bruders zu Hilfe zu eilen und ihn gegen den Herzog zu schützen. Diese, sowie auch der Markgraf Leopold von Oesterreich zeigten sich hiezu bereit und boten zum Kriegszuge selbstverständlich alle ihre Ministerialen und deren Reisige-Mannen auf, um an die Isar zu eilen. Durch die Vermittlung des Wittelsbacher Grafen Otto V., der von Kaiser Heinrich V. (1116-1120) das Pfalzgrafenamt erhalten und der als Schwiegervater des belagerten Otto von Wolfratshausen und durch seine verwandtschaftlichen Beziehungen sowohl dem Herzoge Heinrich dem Stolzen wie auch dem Grafen Friedrich von Bogen gleich nahe stand, wurde der Entscheidungskampf verhütet und eine friedliche Beilegung der Streitigkeiten vermittelt, die gewiß den Stolz der Bogener Grafen beleidigte.

Fußfällig mußte Friedrich den Herzog um Gnade bitten. Otto von Wolfratshausen wurde nach Regensburg verbannt und sein Schloß Wolfratshausen dem Erdboden gleich gemacht. Der Bischof von Regensburg mußte die Herrschaft Hohenburg am Inn abtreten. Die übrigen von der Gegenpartei wurden aufs neue in Pflicht genommen und versprachen Treue und Anhänglichkeit. Der Graf Otto von Wolfratshausen nahm im Herbste 1136 an der glänzenden Heerschau des Kaisers Lothar, die dieser auf den roncalischen Gefilden in Italien abhielt und zu welcher der Bayernherzog 15 500 Ritter nebst deren Gefolge zugeführt hatte; mit Friedrich II. starb auch der obengenannte ehemalige Graf von Wolfratshausen, so daß also die beiden ehemaligen Gegner Heinrichs des Stolzen auf fremder Erde starben und in solcher ruhen.

Die Geschichte über Graf Friedrich II., den Vater des vor den Mauern Jerusalems 1148 gebliebenen Friedrich III., des Letzten seines Stammes, wurde hier etwas weitschweifig nachgeholt, weil sicher der Vater des Rapoto von Pfelling, Arnold, bei dem Unternehmen seines Herrn im Isarwinkel beteiligt war. Der Sohn befand sich damals noch im kindlichen Alter.

Um nach dieser Abschweifung zum edlen Grafen Friedrich III. von Bogen zurückzukommen, so wird derselbe als ein milder, gütiger und wohltätiger Mann geschildert, um den es wirklich schade war, daß er als 23-Jähriger in fremdländischer Erde sein Leben lassen mußte. Er starb kinderlos. Zwar sind einige Geschichtsschreiber der Meinung, daß er ein unmündiges Söhnlein hinterlassen, das der Begründer des Geschlechtes der Grafen von Arco in Tirol gewesen sein soll. Aber diese unverbürgten Nachrichten sind schon dadurch widerlegt, weil die Grafschaft Bogen unmittelbar nach Friedrichs Tode an die Nebenlinie, welche sich von Aswin, dem Bruder des Grafen Friedrich I von Bogen, ableitet, an den Sohn des 1147 verstorbenen Albert I, des Stifters des Prämonstratenserklosters Windberg, Bertold II., überging. Dieser, geboren 1117, war verheiratet mit Luitgard, einer Tochter des Markgrafen Popo von Kärnten, welcher der Schwager des ersten Grafen, Hartwich, gewesen war, indem dieser Bertha, jener Sophie, beide Töchter des Königs Bela von Ungarn, zu Gemahlinnen hatten. Er starb 1168 auf einer Reise nach dem Kloster Admont, dessen Vögtin seine Gemahlin Luitgard war, zu Rottenmann.

Dieser war nun der Herr des Rapoto von Pfelling, welcher mit heiler Haut aus Palästina zurückgekehrt war.

In seiner March gab es nun gar manches zu ordnen. Die Burg war jedenfalls noch nicht ganz ausgebaut. An deren Vollendung hatte der Graf von Bogen das meiste Interesse. Denn die Burgen auf dem Steinberge und auf dem Welchenberge zählten zu den wichtigsten Bollwerken unterhalb seiner Hochburg auf dem Bogenberge. Die Pfellinger Burg mit Hineinziehung des massiven Kirchturmes an der Straße Deggendorfs-Metten nach Bogen sperrte gegebenenfalls nicht bloß den Donauverkehr, sondern die Passage auf der hart am Ufer am Steinberg vorbeiführenden Verbindungsstraße. Um die Zeit 1150-1180 ist auch der Bau der neuen Pfarrkirche anzusetzen. 1148 war die Kapelle Sct. Margareta zur Pfarrkirche erhoben worden. Nachdem Liepolding, Anning und Entau in den Pfarrbezirk und so in gewisser Beziehung zur Hofmark Pfelling mit einbezogen und kirchenrechtlich mit dem Kloster Niederaltaich verbunden worden waren, genügte selbstverständlich die alte kleine, hölzerne Kapelle, im umfriedeten Herrenhof gelegen, nicht den Zwecken einer auch noch so bescheidenen Pfarrkirche und mußte eine solche neu aus Steinen erstellt werden.

Zu den Baukosten mußten die Besitzer sämtlicher in dem Pfarrbezirke gelegenen Höfe beitragen, wie sie es ja auch zur Fundierung der Pfarrei getan hatten. Also in der March Pfelling der Burgherr selbst mit den ihm untertänigen Grundholden. In Liepolding scheint der größte Hof (Urmaierhof) Lehenshof der Grafen von Bogen gewesen zu sein, ein zweiter Hof gehörte zum Kloster Oberaltaich, die dazugehörige Sölde zur Pfarrkirche in Pfelling, der obere Hof mit Sölde gehörte dem Frammelsberger. In Anning gehörte ein Hof mit der Sölde wiederum zum Kloster Oberaltaich, während die beiden anderen halben Höfe urkundlich ebenfalls dem Frammelsberger damals zueigneten.

In Entau war der große Hörnlhof Lehenshof des Stiftes Osterhofen, einen Hof hatte der Frammelsberger um 1140 an das Kloster Windberg verkauft, während die drei unteren Höfe im Besitze des Marquard von Frammelsberger verblieben. Darunter der zu seiner Kirche zu Steffling gehörige, seit dem 30jährigen Kriege an die Familie Petzendorfer verliehene Hof.

Alle diese auswärtigen, in der Pfarrei begüterten Grundherrn mußten natürlich zum Bau des Gotteshauses beitragen, da ja die neue Kirche für die Bedürfnisse ihrer Grundholden diente.

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Beschreibung der alten Pfarrkirche.

Die Kirche stellte ein Viereck dar in der Länge von 18 Meter und in der Breite von 9 Meter. Auf der Ostseite verriet die nur um einen halben Meter von der Geraden ausgebauchte Buchtung die Anlage einer romanischen Apsis, Die Kirche hatte nur auf jeder Seite zwei romanische Fenster. An dieselbe muß wohl erst später eine kleine Seelenkapelle angebaut worden sein. Deren Südwand lief in einer Flucht mit dem Hauptbau, war aber auf der Nordseite nur ungefähr halb so breit. Diese Seelenkapelle war nur halb so hoch wie die Kirche selbst. Das Ansehnlichste des ganzen einfachen Gebäudes war der quadratische, früher ohne Dachung, 23 Meter hohe romanische Turm.

Es ist nicht recht zu erklären, warum an die kleine Kirche an der Donauseite ein so kostspieliger Turm angebaut wurde, wenn man nicht annimmt, daß derselbe etwaigen Verteidigungszwecken nutzbar gemacht werden sollte.

Es sind zwar keine historischen Nachrichten über den Baubeginn der Kirche zu Pfelling vorhanden, noch auch wann dieselbe konsekriert worden ist, doch soviel dürfte sicher sein, daß dieselbe zur Zeit, da Rapoto Burgherr auf Pfelling war und Berthold über die Grafschaft Bogen gebot (1148-1168), erstellt worden ist. NB! Dieselbe soll nach dem Freisinger Archivrat Prey 1295 vom Bischof Bernhard in Passau konsekriert worden sein. Von Graf Berthold schreibt Abt Hermann von Niederaltaich: Bertholdus vero homo pacificus et dives fuit, Berthold aber war ein friedliebender und reicher Mann. Während unter seinem Sohne Albert III. (1168-1198) der furchtbare Krieg mit den Ortenburgern (1192) ausbrach, auch derselbe ein Verwüster des Klosters Niederaltaich, zu welchem Pfelling gehörte, genannt wird. Unter dem Nachfolger des Berthol:d kann also der Kirchenbau in Pfelling nicht zustande gekommen sein.

Im Jahre 1179 erscheint Rapoto von Pfelling als Zeuge in einer Urkunde. Bischof Kuno II. von Regensburg (1167-1185) schließt mit Abt Gerhard von Oberaltaich einen Vertrag wegen Austausch eines Censualen namens Rachwinus, der unter Bischof Konrad I. (1126-1132) gegen den Willen des Advokaten Friedrich II. von Bogen eine Censualin des Bischofes geheiratet und drei Söhne von ihr erzeugt hatte. Nun wird eine andere Censualin des Abtes mit Namen Gelda, welche auch Drei Söhne hat, entgegengenommen. Zeugen sind: Heinrich und Otto von Ritenburg, Graf Albert von Bogen. Unter seinen Ministerialen sind unter anderen aufgeführt: Gerhoh und Rudolf von Vramelisperge, Eberhard von Welchenberg und Rapoto von Pholingen. Die Taitigung fand statt in der Nähe von Wiar (Weiher bei Pondorf) am 31. Juli 1179. Ex ecodice Traditionum Monumentorum Oberaltacensium. M. B. XII pag. 55, 56.

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Verkauf beziehungsweise Schenkung des Pfellingers Rapotos Güter an das Kloster Windberg.

Rursus in Gorza dns. Rapoto de pholinge partem dotis eclesiae in pholinge vendidit, quam ipse suo predio eidem ecclesiae restituit. Hinwiederum in Gorza (Hiendlhof) verkaufte an uns Herr Rapoto von Pholingen einen Teil der Dos der Kirche in Pholingen, den er selbst genannter Kirche aus seinem Besitze wiederum ergänzte.

Monumenta Winbergensia. Siehe Verhandlungen des Hist. Vereines für Niederbayern, Bd. 32 Jahrg. 1884 Nr. 13.

Die Kirche Pfelling ist bis 1848 und teilweise jetzt noch in Entau mit Wiesen und Feldern begabt gewesen. In Pfelling selbst hatte dieselbe vier Äcker, die gegen Erbrecht an den Wirt und Krämer vergabt waren. Und scheinen diese Äcker von jenem Verkäufe der Kirchenfelder in Entau an das Kloster Windberg aus den Gründen des Hofmarksherrn herzustammen.

Auch eine Schankung machte Rapoto an das genannte Kloster. Denn in oben genannten Traditionen unter Nr. 14 der Verhandlungen steht geschrieben: Praedium, quod habemus ad Adilgermais (am Rande bemerkt: Adergermai). dd. nobis ds. Rapoto de Pfoling in morte sua. Das Gut, das wir zu Adilgermais (Ogleinsgermais, südlich Kollmburg) schenkte uns Herr Rapoto von Pholingen bei seinem Absterben.

In den letzten Jahren seines Lebens geriet Rapoto von Pfelling in einen schweren Konflikt mit dem Stifte Sct. Johann in Regensburg.

Gleich Oberaltaich, Tegernbach und anderen Pfarreien des Bayer. Waldes hatte die neuerrichtete Pfarrei Pfelling an das Stift Sct. Johann ein Drittel des Zehents abtreten müssen, Durch die päpstliche Bestätigungsurkunde Urban III. vom 20. Juli 1186 war dieses vom Bischof Kuno I. (1126-1132) von Regensburg gegründete Canonikerstift in besonderen Schutz genommen. Rapoto, und sicherlich seine Grundholden, verweigerte schon vorher dem Stifte den Zehent. Wahrscheinlich wollte er keinen stichhaltigen Grund einsehen, warum er und seine Bauernschaft die sehr weltlich gesinnten Stiftsherrn von mehr oder minder reinadeligem Blute, die doch um die Pfarrei gar kein Verdienst sich erworben, miterhalten sollte, das Drittel des Zehents zu leisten.. Er wurde in Rom verklagt.

Abt Wolfram von Oberaltaich und Abt Gebhard von Windberg erhielten nach einer Bulle des Papstes Lucius II unterm 4. Nonas Septembris 1184 den Auftrag, den Pfellinger Rapoto zu exkommunizieren.

Rapoto scheint nicht nachgegeben zu haben und im Kirchenbanne gestorben zu sein ca. 1187. Das wird wohl auch der Grund sein, warum er im Nekrologium des Klosters Windberg nicht als Wohltäter aufgeführt ist, da er doch das Gut Ogleinsgermais, wie wir oben gesehen, dem Stifte geschenkt.

Der Nachfolger des Rapoto scheint ein gewisser Rahewin von Phölingen gewesen zu sein, ein noch ziemlich junger Sohn; von ihm ist weiter geschichtlich nichts bekannt, als daß er vom Abte Wolfram von Oberaltaich (1184-1194) ein Klosterlehen in Reibersdorf für den Census von 34 Münzen oder für eine Quantität Fische desselben Wertes erwarb für seine Person auf Lebenszeit, aber nicht für seinen Erben. Zeugen waren: Otto von Valchenstein, Prunode von Vischerdorf, Meingoz von Chalenpach, Cunradus prepositus von Bogen, Heinricus von Wisenfeld. Ulricus und Arbo, dessen Sohn. Liutwinus von Reibersdorf. Dietmar. Rudiger Engilsalcus, Hugo und Wernherus von Furt. Die Urkfunde trägt kein näheres Datum.

Ex codice Traditionum Monasterii Oberaltacensis. Nr. XCVII Mon. Boica Band XII, pag. 67.

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Der Durchzug des Kreuzfahrerheeres auf der Donau im Mai des Jahres 1189.

Ein zweites, wenn auch nicht so großartiges Schauspiel sollte sich für die Uferbewohner des Donaugaues wiederholen. Am 11. Mai des Jahres 1189 bestieg Kaiser Friedrich I., der Rotbart genannt, mit seinem Sohne Heinrich und seinem Gefolge das reich gezierte Schiff, das ihn die Donau hinabtragen sollte, während das Heer, das über 20 000 Ritter und 80 000 Fußknechte zählte, den Strom entlang zog. Aber diesmal schloß sich dem Kreuzzuge nicht der Graf von Bogen an mit seinen Dienstmannen.

Albert III., geboren 1165, war erst drei Jahre alt gewesen, als sein Vater Berthold III. starb; er wuchs unter der Vormundschaft seiner Mutter Luitgardis, Gräfin von Kärnthen, und seines Onkels Hartwich von Natternberg zum ungestümen Jüngling heran, der bald durch seine Taten seinen Namen in ein großes, aber zweideutiges Licht setzen sollte. Bei seiner Volljährigkeit übernahm er die Grafschaft und verehelichte sich, 18jährig, mit der ihm gleichalterigen, durch den Reiz ihrer Schönheit berühmt gewordenen böhmischen Königstochter Ludmilla 1184.

Er nahm an dem dritten Kreuzzuge nicht teil, ebenso blieben seine Ministerialen zu Hause.

Auch dieser Zug ins Hl. Land endete mit einem Mißerfolg. Vor allem auch deshalb, weil das Kreuzheer den ritterlichen Führer, den Kaiser Friedrich Barbarossa verlor, der sich tollkühn beim Übergang des Heeres über den Fluß Saleph, ungeachtet der Warnungen der Seinigen, zu Pferde in den Strom geworfen und hiebei den Tod gefunden hatte (10. Juni 1189). Entsetzen und Ratlosigkeit bemächtigte sich des Heeres und seiner Führer. Herzog Friedrich von Schwaben, des gefallenen Kaisers Sohn, der an Stelle des jungen Bayer-Herzogs Ludwig die Bayern auf dem Kreuzzug befehligte, führte den Rest der Ritter nach Antiochien und von da, nach Beisetzung der kaiserlichen Leiche, über Tyrus nach Akkon. Hier erlag Friedrich von Schwaben am 20. Januar 1191 einem hitzigen Fieber. Die auf 5000 Streiter zusammengeschmolzenen Reste des deutschen Kreuzheeres stellten sich unter die Führung des Herzogs Leopold von Österreich. Dieser führte mit dem Heere des Königs Philipp August von Frankreich und Richard Löwenherz von England, die 1191 ein neues Kreuzheer in Ptolomais gelandet hatten. Durch die Streitigkeiten und Uneinigkeit der europäischen Fürsten endete auch dieses Unternehmen Herbst 1192 kläglich. Der bayerische Adel ging auf diesem Kreuzzuge fast vollständig zu Grunde.

Von den Bischöfen des Donaugaues war Konrad III. von Regensburg (1186-1204) mit heiler Haut entkommen, während Diepold, Graf von Bergen, Bischof von Passau (1172-1190), in Antiochien starb und in Akkon beigesetzt wurde.

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Krieg des Grafen Albert III. von Bogen mit Rapoto und Heinrich Grafen von Ortenburg 1192.

Noch nicht waren alle Kreuzfahrer auf heimatlichem Boden angelangt, da brachen die zwei mächtigsten Grafenfesten Niederbayerns, Bogen und Ortenburg, den Hl. Land- und Kreuzfahrerfrieden.

Im Jahre 1192 geriet Graf Albert als Schutz- und Schirmherr des Klosters Niederaltaich in Grenz- und Jagdstreitigkeiten, die in einen furchtbaren Krieg übergingen, so daß ein großer Teil Bayerns mit Plünderung, Mord und Brand erfüllt wurde. Die Hauptveranlassung war aber diese: Rapoto umgab den Ort Vilshofen mit Mauern, bevölkerte ihn und verlieh demselben das Stadtrecht. Hiedurch wurde das nahe Stift Niederaltaich an seinen Verkehrseinkünften geschädigt. Abt war damals Dietmar III., der 1202 resignierte. Albert als Vogt glaubte das nicht zulassen zu dürfen. Er rief seinen Schwager König Ottokar zu Hilfe, der ihn mit einem Heerhaufen unterstützte. Mit Hartwich von Natternberg, seinem Oheim, drang Albert III. in das Ortenburger Gebiet vor und bezeichnete seinen Weg mit Feuer und Schwert. Zugleich rückten seine Verbündeten, Herzog Leopold VI. von Österreich und der Graf Berthold von Andechs, mit einem zahlreichen Heere gegen das Ortenburgische Gebiet vor und verwüsteten das ganze Gebiet zwischen dem Inn und der Donau bis Osterhofen hinauf. Auf Seite des Ortenburgers stand lediglich der Graf Albert I. von Hals und Chambe (1160-1198). In seiner Bedrängnis wendete sich Rapoto von Ortenburg an seinen Schwäher, den jungen Herzog von Bayern, Ludwig I. Derselbe hatte eben die Volljährigkeit erreicht und mit jugendlichem Feuer und ungestümer Kriegslust eilte er mit seiner Ritterschaft in die ortenburgische Grafschaft und warf sich sofort auf die weit überlegenen Feinde. Er wurde aber bei Osterhofen geschlagen und suchte sich dortselbst zu verbergen. Das Kloster der Prämonstratenser wurde von Herzog Leopold geplündert und dessen Güter verwüstet. Das Kloster Niederaltaich, welches 1180 vollständig abgebrannt und erst 1185 neu aufgebaut worden, ward auch geplündert, so daß der nachfolgende Abt Popo bei seinem Amtsantritte 1202 bestätigt, im Kloster nichts vorgefunden zu haben, womit er seine Untergebenen ernähren könnte, Schulden aber genug.

Nachdem die Verbündeten Ortenburg erstürmt hatten und den Grafen Rapoto nach heftiger Gegenwehr gefangen genommen, wandten sie sich nach Zerstörung des Schlosses und anderer Ortschaften nach Oberbayern und drangen bis Mühldorf vor, alles verwüstend. Der Herzog Ludwig sah sich genötigt, das Reichsoberhaupt um Vermittlung zu ersuchen.

Auf dem Reichstage zu Regensburg 6. Dezember 1192 wurde der Fehde zwischen dem Bogener und Ortenburger ein Ende gemacht. Albert III. als der Urheber des ganzen Unheils und Elendes, welches über einen großen Teil der bayerischen Lande und namentlich Niederbayerns gekommen war, wurde mit der Reichsacht belegt und floh nach Apulien in Italien.

Jedenfalls war auch eine große Zahl seiner Dienstmannen in der Ortenburger Fehde ums Leben gekommen, wahrscheinlich auch Rachewin von Pfelling. Dieser war ein Mann in den schönsten Lebensjahren und müßte in den vielen Urkunden am Anfange des 13. Jahrhunderts vorkommen. Es zeichnet aber in denselben sein noch junger Sohn Heinrich der Ältere der Pholinger.

Dessen Vater Rachewin muß also vorzeitig gestorben sein und ist vermutlich 1192 gefallen. Das Nekrologium Windbergense tut unterm X. Kal. Junii eines Arnoldus Laicus de pholingen Erwähnung mit der Bemerkung, daß sein Großvater Arnold der Pfoligen gewesen, der Windberg mit einem Hofe in Weinzier begabte. Es wäre also dieser Arnold von Pfelling ein Bruder Rachewins, des Burgherrn von Pfelling, gewesen, den vielleicht das nämliche Todesgeschick ereilt hat.

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Begnadigung Alberts III., Grafen von Bogen, durch Kaiser Heinrich VI.

Kaiser Heinrich VI. unternahm 1194 mit einer starken Flotte, welche ihm die Genuesen und Pisaner gestellt hatten, von Unteritalien aus einen Zug nach Sicilien. In seiner Begleitung befand sich Ludwig I. Herzog, der den bayerischen Heerbann befehligte. In Palermo hielt er am 20. November 1194 einen festlichen Einzug und ließ sich zum Könige von Sicilien krönen. Nach grausamer Rache an den Anhängern Tankrets übertrug er die Regierung seiner Gemahlin Constanzia. Diese gebar ihm 26. Dezember 1194 den einzigen Sohn Friedrich Roger, den nachmaligen Kaiser Friedrich II. Das glückliche Ereignis meldete dem Kaiser zuerst der nach Apulien verbannte Bogener Graf Albert II. Er wurde begnadigt. Ebenso wurde auf seine Fürbitte der König Ottokar von Böhmen, der auf einem Reichstage zu Worms wegen der Greueltaten im Ortenburger Kriege entsetzt worden war, in sein Land eingesetzt. Auch Herzog Leopold von Österreich versöhnte sich mit dem Kaiser dadurch, daß er ihm den König Richard Löwenherz von England auslieferte, der auf der Rückkehr aus dem Hl. Lande 1192 als Pilger verkleidet in die Gefangenschaft des Österreichers gekommen war.

So nahm die leidige Ortenburger Geschichte, welche für die drei genannten Beteiligten so schlimme Folgen gezeitigt hatte, einen zufriedenstellenden Ausgang. Vor allem stand der geächtete Graf Albert I. von Bogen wiederum in Ehren und Ritterwürden da.

Belastet mit dem Fluche der Sicilianer und dem Banne des Papstes Cölestin III. (1191-1198), kehrte der Kaiser Heinrich VII. 1195 und mit ihm jedenfalls der Bogener Graf nach Deutschland zurück.

Dortselbst sah es gar schlimm aus in den Jahren 1195 und 1196. Infolge des anhaltenden Regens war die Ernte vollständig verloren.

Menschen und Tiere litten den bittersten Mangel, namentlich in Bayern. Das Fleisch gefallener Tiere und Wurzeln dienten im Herbste zur Nahrung. Die Straßen waren mit hungernden Menschen bedeckt und von den Leichnamen derjenigen, die nicht mehr die Kraft besaßen, sich an die gastliche Pforte eines Klosters zu schleppen. Die Klöster selbst lebten sehr dürftig und mußten schon seit Beginn des Jahres das Getreide für sich und die Armen kaufen und der Getreidepreis hatte das Dreifache erreicht, dennoch schlachteten sie das Vieh oder verkauften es, sie verpfändeten ihre kostbaren Bücher und Kelche, um dem hungernden Volke Speise zu reichen. Tausenden retteten sie das Leben und Tausende starben jämmerlichen Todes, als auch die Mittel dieser Menschenfreunde im Ordenskleide zu Ende gegangen.

Gerade diese Hilfe mußten die Bewohner der Donaugegend vermissen. Der wilde Graf Albert hatte seine eigenen Klöster Oberaltaich und Windberg und die Bewohner der Grafschaft durch Steuern und Frohnen auf das härteste bedrückt und ausgesaugt. Daß dann im Ortenburger Kriege die Klöster Niederaltaich und Osterhofen geplündert und zerstört worden sind und wirtschaftlich an den vollständigen Ruin gebracht wurden, ist oben bereits geschildert. Das ganze Land war zu einer Wüste verwandelt worden und jetzt, wenige Jahre hernach, der Schrecken der Hungersnot. Wir können uns denken, daß wohl unter diesen Umständen die Bevölkerung des unteren Donaugaues in diesen Hungersjahren 1196 und 1197 das meiste zu leiden hatte.

Mit sehr gemischten Gefühlen werden auch Pfellings und der Umgebung Bewohner vernommen haben, daß ihr sehr verehrter Herr Graf glücklich nach einigen Jahren der Verbannung in die Heimat zurückgekehrt sei. Es war wohl das Beste, daß er bald wieder dieselbe verließ. Er folgte nämlich Kaiser Friedrich VI. auf einem angeblichen Kreuzzuge nach Sicilien. Indes die weltumspannenden Eroberungspläne des Staufen wurden durch dessen unerwarteten Tod zu Messina am 28. September 1197 für immer begraben. 32 Jahre alt, hinterließ er das Erbe seiner ungeheuren Macht einem 3jährigen hilflosen Kind, für das seine Mutter Konstantia, zwar Deutsche Kaiserin, aber dem Volke immer eine Ausländerin, die Regentschaft übernahm.

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Rückkehr des Grafen Albert 1197 aus Italien. – Sein Einfall in das Ortenburgische Gebiet. – Früher Tod.

Nach dem Tode Heinrich VI. kehrten die Kreuzritter unverrichteter Sache nach Deutschland zurück. Der fehdesüchtige Graf Albert III. von Bogen kam, unwillig über den unterbrochenen Feldzug, über die Alpen in die Heimat. An der Grenze Der Ortenburgischen Grafschaft erwachte in ihm der alte Groll gegen Rapoto. Er hatte auch einen sehr ersichtlichen Grund gefunden, diesem seine Rache fühlen zu lassen.

Bischof Wolfsger von Passau hatte auch den Kreuzzug mitgemacht und während seiner Abwesenheit hatten die Ortenburger das Hochstift geschädigt – was natürlich. Nach der glücklichen Rückkehr des Bischofes, der ohnehin zur Führung des Schwertes mehr Beruf und Lust hatte als zu der des Hirtenstabes, mußte selbstverständlich diese Rechtsverletzung blutig bestraft werden. Graf Albert zog mit seinem Bundes- und Kriegsgenossen um so lieber zu Felde, als ja dem eigenen Hasse gegen die Ortenburger Genüge geleistet werden konnte. Mehrere Wochen hindurch wurden Rapotos Besitzungen verwüstet, bis der Tod seine durch die Kriegsstrapazen aufgeriebene Lebenskraft anfangs des Jahres 1198 brach.

An dem Kreuzzuge und an der Unternehmung gegen die Ortenburger hat sicherlich der junge Ritter Heinrich von Pfelling teilgenommen, dessen Leben uns in dem nächsten Abschnitt ausführlich beschäftigen soll.

Sein Herr, Graf Albert, wurde 33 Jahre alt in die Gruft seiner Vordern gesenkt. Er hinterließ drei unmündige Söhne: Albert, Berthold und Leopold und eine im Glanze weiblicher Schönheit prangende Witwe, Ludmilla, welche sich der Herzog Ludwig der Kelheimer als Gemahlin aus der Grafenburg zu Bogen nach der Herzogsburg zu Kelheim im Jahre 1204 holte und die die Stammmutter der Wittelsbacher geworden.

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III. Teil
Ritter Heinrich der Ältere von Pfelling.

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Geschichte der beiden letzten Hofmarksherrn von Pfelling, des Heinrichs des Älteren und Jüngeren.

Die Dienstmännen der Grafen von Bogen, hausend auf ihrer zwar kleinen Burg, gelegen auf dem Steinberge, hart am Donaustrande, hatten es während der zwei Jahrhunderte, da die Grafen von Bogen über einen weiten Teil des Donaugaues und des Bayerischen Waldes geboten, zuletzt Zu einer sehr einflußreichen Stellung als Hofbeamte im Grafenhause gebracht; vor allem die beiden letzten mit Namen Heinrich, Vater und Sohn.

Es gebot damals über die Grafschaft Bogen Albert III., der sich 18jährig mit der noch jugendlicheren schönen böhmischen Königstochter Ludmilla 1184 vermählte, aber shon 1198, erst 33 Jahre alt, starb.

Dessen Untaten sollen hier nicht wieder aufgeführt werden. In dem Büchlein „Bogen und Bogenberg“, verfaßt von Dr. M. Harder, sind dieselben nachzulesen; nur soviel sei erwähnt, daß in den Klosterannalen Alberts III. Leben mit tiefschwarzen Zeilen geschrieben steht, deren blutig roter Hintergrund auf den vergilbten Blättern unaustilgbar sichtbar. geblieben ist.

Noch ärger trieben es seine Söhne Berthold III. und Albert IV., nachdem dieselben der Vormundschaft entwachsen waren. Deren jüngster Bruder Luitpold starb 1215 als Praepositus an der Alten Kapelle zu Regensburg. Berthold III. und Albert IV., welche gemeinsam regierten und untereinander in Zwist und Hader gelebt, trennte der Tod. Berthold ertrank nämlich auf dem Kreuzzuge 1218 in den Fluten des Nils. Am 18. Januar 1242 sank auch Albert IV. als letzter Sprosse, nach einem Leben voll Unruhe, in die Gruft hinab und wurde im Prämonstratenserstift zu Windberg mit Schild und Helm bestattet. Mit ihm erlosch das Grafenhaus von Bogen zum Segen des ganzen Bayerlandes.

An den schweren Fehden und Kriegen der beiden lezten Grafen von Bogen hatte auch deren zahlreicher Dienstadel selbstverständlich teilzunehmen. Zog der Graf das Schwert, so hatten auch die Dienstmannen ihr Gehänge umzuschnallen. Tummelte er das Streitroß, so hatten auch die Milites ihre Mähren in Galopp zu setzen; das verlangte der Lehenseid. Ob der Streit gerecht oder himmelschreiendes Unrecht von allem Anfange war, darüber stand dem Ritter kein Urteil zu.

Heinrich der Ältere von Pfelling, dessen Hofmarksherrschaft wir in die Zeit von 1187-1244 anzusetzen haben, war damals, als 1192 Graf Albert IV. als Schutz- und Schirmherr des Stiftes Niederaltaich mit den beiden Grafen von Ortenburg, Heinrich und Rapoto, einen furchtbaren Krieg begann, ein Ritter in dem schönsten und kräftigsten Mannesalter, und hat sicherlich in dem schweren und harten Strauß an der Seite seines gräflichen Kriegsherrn tapfer mitgefochten; mehr noch leistete er dem Grafenhaus Dienste als Hofbeamter.

Die Grafen von Bogen, welche sich den bayerischen Herzögen vollständig ebenbürtig, wenn nicht überlegen dünkten, hatten gleich den deutschen Königen ihre Hofämter.

Der Burgkaplan hatte den Gottesdienst zu besorgen, auch den Unterricht der Kinder zu leiten. Der Camerarius hatte das Finanzwesen zu ordnen, der Marschalk war Anführer der Reitergarde, also Kriegsminister, der Dapifer oder Truchseß hatte die Verwaltung der Domänen, die Aufsicht über die Wälder, die Fischerei und die Naturalienlieferung, dann der Pinzera oder Oberkellermeister, welchem die Sorge um den Wein und die Getränke oblag.

Diese Ämter waren an die angesehensten Männer aus dem Dienstadel verteilt.

Wie aus den Urkunden hervorgeht, war Heinrich der Ältere Kammerer und später Marschhalk im Grafenhause.

In den mannigfachen und zahlreichen Urkunden der Grafen von Bogen, welche in der Zeit von 1207-1233 ausgefertigt wurden, kehrt immer wieder der Name der beiden Heinriche von Pfelling.

Einmal waren die Pfellinger ganz nahe am Sitze der Grafenburg auf dem Bogenberge und als später sich deren Herrn den Natternberg zu ihrem Lieblingsaufenthalte erkoren hatten, konnten die Pfellinger als Wasserleute mit ihren eigenen Schiffen auf der Donau, die der bequemste und schnellste Weg war, auch dorthin, ihrem gräflichen Herrn auf Ruf hin, folgen.

Es seien hier nun der Reihe nach all die Urkunden aufgeführt mit kurzer Inhaltsangabe, welche Heinrich der Ältere und später sein Sohn gleichen Namens mitzeichneten.

1. Albert IV. hatte, wie es in der betreffenden Urkunde heißt, infolge der Not der Zeit dem Kloster Niederaltaich einen Schaden von 200 Pfund zugefügt. Da Abt Popo (1202-1229) nicht aufhörte, beim König und Herzog sich hierüber zu beschweren, entschloß sich Graf Albert zur Schadensgutmachung durch Überweisung von drei Höfen an das Kloster. Für die Durchführung des Versprechens sollten die unterfertigten Ministerialen unter Eid sich verpflichten, für 390 Talente zu haften. Zeugen waren: Rapoto und dessen Bruder. Grafen von Ortenburg, Kaholdus von Zierberg, Altmann von Helngersberg, Gospold von Schönstein. Von Seiten der Ministerialen des Grafen Albert IV. Gerhoh von Fremelsberg, Bertold von Steinberg, Heinricus Pholinger, Berchtold von Mitterfels.

So geschehen im Jahre der Menschwerdung des Wortes Gottes 1207. Da Philipp glücklich als König regierte. M. B. XI, 177.

2. Graf Berthold von Bogen – Windberg war verbunden, als Reichsgraf den neuen, nach der Ermordung des Königs Philipp von Schwaben 1208 allgemein als deutschen König anerkannten Otto IV. auf seiner Romreise zu begleiten. Da eine solche Fahrt immerhin mit Gefahr verbunden war und man nicht wissen konnte, ob man mit heiler Haut zurückkomme, ging Berthold ins Gewissen wegen der Schädigungen, welche er und sein Bruder der Altaicher Kirche zugefügt und schenkte dem Stifte Niederaltaich die Pfarrei und Hofmark Arnbruck nebst deren Pertinenzen. Unter den Zeugen sind von den Ministerialen der Bogener Grafen aufgeführt: Berthold von Mitterfels, Cunrad von Erpfenzell und dessen Bruder, Gerhoh von Frammelsberg, Friedrich von Sekenried, Albrecht von Gravenwiesen, Heinrich de Phölinge, Heinrich von Allkofen. Die Äbte der Klöster Oberaltaich, Windberg, Metten, Alderspach, der Praepositus von Osterhofen. Von den Pfarrern: Dietrich von Arnbruck, Sipehart von Girstal, Dietrich von Viechtach. Von den Pfarrern des Klosters Niederaltaich aus der Regensburger Diözese: Rudiger von Jrlbach und Cunrad von Poschingen.

So geschehen im Jahre der Menschwerdung des Herrn 1209 am Tage der Heiligen Primus und Felicianus (9. Juni). M. B. XI. 178-184.

3. Albert IV. Graf von Bogen begleitete wirklich den neuen deutschen König Otto IV. auf seiner Romfahrt. Im Monat August ging der Zug über die Alpen und am 4. Oktober 1209 setzte Papst Innozenz III. in der Peterskirche zu Rom Otto die römische Kaiserkrone auf das Haupt. Otto IV. hatte sich auf dem Reichstage zu Speyer 1209 dem Papste feierlichst verpflichtet, der Kirche ein Schutz- und Schirmherr zu sein. Er brach aber sofort sein verpfändetes Wort und kehrte mit dem Banne belastet mit seinen Rittern 1209 nach Deutschland zurück, wo er sich durch seinen Stolz, Härte und Habsucht die Herzen aller Gutgesinnten entfremdete und auf einer Fürstenversammlung zu Nürnberg 1212 abgesetzt wurde.

In diesen Zeitläuften aber hatten es die Grafen von Bogen so arg getrieben, daß ihre Missetaten förmlich zum Himmel um Rache schrieen.

Abt Popo eilte nach Italien und bat den Papst und den neuen Kaiser Friedrich Il, unter Tränen um Abhilfe. Mit der Untersuchung der Sache und Abstellung der schreiendsten Ungerechtigkeiten wurde Ludwig der Kelheimer, der Herzog von Bayern und Stiefvater der Grafenbrüder, beauftragt. Es fand eine vorläufige Beilegung der Streitigkeiten zwischen dem Abte Popo und den Bogener Grafen auf dem Reichstage zu Regensburg statt und eine teilweise Gutmachung der Schädigungen des Klosters, welche der Abt auf mehr als 5000 Pfund angegeben hatte. Die Urkunde ist von dem Bischofe von Passau und Freising und von dem Grafen Konrad von Moosburg und Meinhard von Rotteneck unterzeichnet. Von den Dienstmannen der Grafen von Bogen waren Zeugen: Berthold von Steinburg, Gospold von Nußberg und als letzter Heinricus pholinger.

Von einem Urteilsspruch gegen die beiden Grafen von Bogen hatte die Adelsversammlung in Regensburg Abstand genommen und denselben auf den nächsten Landtag nach Plattling verschoben. M. B. XI 181-184.

Inzwischen hatten aber die stets streitlustigen Grafen von Bogen Gelegenheit gefunden, mit den Ortenburgern wieder einmal anzubinden und dem Bischof Manegold von Passau gegen dieselben zu Hilfe zu kommen. Selbstverständlich boten sie alle ihre Ministerialen zum Kampfe auf. Es fielen aber bei dem ersten Geplänkel gleich drei derselben, was die Kampfgier der Bogener erst recht zur Wut entfachte. Die Folge war, daß der ganze untere Winkel Niederbayerns in Schutt und Asche sank (1212).

4. Der vorhin erwähnte Landtag zu Plattling fand im Spätherbst 1217 statt. Auf demselben erschienen auch die beiden Grafen von Bogen; auf ihren Rittermänteln zeichnete sich das rote Kreuz ab. Sie waren also nicht so fast gekommen, um sich dort, wie in der Regensburger Adelsversammlung seinerzeit ausgemacht worden, endgültig zu verantworten, sondern um von ihren hohen Freunden und Gönnern Abschied zu nehmen.

Dabei erneuerte Bertold eben im Hinblick seiner Abfahrt die Schenkung der Pfarrei Arnbruck an das Kloster Niederaltaich. Freilich war die March an den Herrn von Gravenwiesen um 28 Pfund verpfändet. Aber der Kämmerer Heinrich von Pfelling sollte das Pfand aus dem Vatergut der Grafen auslösen.

Nachdem aber die Grafen von Bogen bei ihrem Antritte zur Kreuzfahrt den letzten Silberling mitgenommen, war auch Heinrich von Pfelling bei der Ebbe in der gräflichen Kasse nicht imstande, die Schenkung frei und ledig zu überantworten. Die Auslösung wurde dem Abte Popo selbst überlassen, der sich also das geschenkte Arnbruck erkaufen mußte.

Den erwähnten Kreuzzug hatte Andreas II., der König von Ungarn, der Vater der hl. Elisabeth von Thüringen, ausgerüstet.

Das Bogener Grafenhaus stand mit der ungarischen Königsfamilie in naher alter verwandtschaftlicher Beziehung und wir finden es daher für leicht erklärlich, daß sich die beiden stets kampflustigen Bogener Grafen an dieser Pilgerfahrt beteiligten.

Das Unternehmen des ungarischen Königs Andreas II, in der Geschichte als 5. Kreuzzug bezeichnet, richtete sich gegen Ägypten, und endete kläglich. Bei Erstürmung eines Wasserturmes vor Damiette, welchen Graf Berthold mit 40 Auserlesenen wegnehmen wollte, fand derselbe in den Fluten des Nils seinen Tod (1218). Von seiner Gemahlin unbekannter Herkunft, Kunigunde, hatte er keine Kinder und so ward dessen Bruder Albert nach der Rückkehr auf die Stammburg alleiniger Herr der weiten Grafschaft geworden.

5. Es litt ihn aber nicht lange in der Heimat. Im August 1220 trat der Hohenstaufe Friedrich II. (1215-1250) den Zug über die Alpen an. Der Reichsgraf von Bogen folgte als Vasall seinem Herrn. Auch der Herzog Ludwig der Kelheimer, der zweite Gemahl der Ludmilla, der Mutter Alberts, war bei dem Zuge. Ebenso die Bischöfe von Passau und Augsburg.

Selbstverständlich war Graf Albert IV. von einer Anzahl seines Dienstadels begleitet.

Wir dürfen annehmen, daß er zunächst nur jene mit sich nahm, welche sich wirtschaftlich am besten standen, und das waren die Herren, deren Sitze in der gesegneten Donauebene lagen: Gerhoh von Frammelsberg, Rudolf von Welchenberg, Heinrich von Allkofen und Heinrich von Pfelling. Über der Donau: Albert von Irlbach, Meingoz von Peutzkofen unter anderen.

Es mußte nämlich jeder Ritter die Kosten aus eigenen Mitteln bestreiten und hiezu waren die genannten Milites Alberts IV. eher und besser imstande als die Herren im Bayerischen Walde.

Friedrich II. mit seiner Gemahlin Constanze empfing am 22. Nov. 1220 durch Papst Honorius III. die Salbung und die römische Kaiserkrone.

Die sich an diese Krönungsfahrt anschließende Unternehmung gegen den Sultan El Kamil von Ägypten unter Leitung des bayer. Herzogs Ludwig des Kelheimers endete mit einem Mißerfolg.

Zwar wurde die wichtige Seefestung Damiette von Ludwig und seiner tapferen Ritterschaft eingenommen; dieselbe konnte aber durch die Schuld des Kaisers, welcher das Kreuzzugsheer im Stiche ließ, nicht gehalten werden und mußte am 8. Sept. 1221 wieder übergeben werden.

Herzog Ludwig I. und Graf Albert von Bogen mußten mit anderen als Geiseln dem Sultan auf die Burg Mansuhra folgen und kehrten nach ihrer Auslösung mißmutig in die bayerische Heimat zurück.

(Siehe Schreiber: „Geschichte Bayern“ Band I S. 159. Holzwart: „Weltgeschichte“ Band IV S. 169.)

6. Im Jahre 1212 ist Graf Albert in Plattling, wo er dem Abte Popo als Advocatus über verschiedene Klosterhöfe Versprechungen des unentgeltlichen Schutz- und Schirmrechtes macht. Zeugen der Abmachung waren: Heinrich von Phölinge, Cahold von Winzer und Albert von Nußberg. M. B. XI. 190 u. 191.

7. Im gleichen Jahre, am 26. August, übergibt Albert dem Abte Popo ein Instrument, in welchem er verspricht, die Schenkung seines gefallenen Bruders Berthold in Arnbruck, sowie mehrere andere Besitzungen des Klosters zu schirmen, ohne die Rechte eines Advocatus in Anspruch zu nehmen und das Kloster mit Forderungen zu belasten.

Als Zeugen sind in dieser Urkunde namentlich aufgeführt: Popo von Geltolfing und sein Sohn Ulrich. Albert von Sattelbogen, Heinrich de pholing, Rudolph von Welchenberg und Meingoz von Peuzkofen. M. B. XI 191 u. 192.

8. Reichsgraf Albert IV. war vom Kaiser Friedrich II. aufgefordert worden, nach Apulien in Unteritalien zu kommen, woselbst er sich aufhielt.

Es ward also um Lichtmeß 1225 eine große Versammlung der Prälaten und Adeligen des Donaugaues einberufen.

Es mochte dem stolzen Grafen Albert IV. nicht besonders leicht angekommen sein, den ihm verhaßten Abt Popo zu ersuchen, der so zahlreihen Versammlung von Grafen und Dienstmannen in den Räumen seines Klosters Niederaltaich gastliche Aufnahme zu gewähren und um alles, was mit der Unterkunft und der Verpflegung der hohen Herrschaften verknüpft war, zu bitten. Jedenfalls hatte der Graf dem Abt Popo schon vorher wissen lassen, daß das Kloster bei dieser Gelegenheit entsprechende Schenkungen und Gutmachungen der früheren Schädigungen zu erhoffen habe.

Zunächst legt in dem bezeichneten Instrumente Graf Albert ein überaus reumütiges Bekenntnis über die Missetaten ab, welche er und sein Haus dem allzeit väterlichen Abte Popo und seinem Kloster zugefügt. Er betet ein Confiteor, worin er nicht bloß mea culpa, mea culpa, mea maxima culpa ausruft, sondern er bekennt, daß die Ungerechtigkeiten enorm gewesen seien und er sie niemanden beschreiben könnte. Er selbst hält sich den Undank gegenüber den Wohltaten seines allzeit väterlich um seine Person besorgten Abtes vor, der ihn durch Bezahlung von 28 Pfund aus den Händen seiner Gläubiger befreit und für all das keine Entlohnung erhalten habe.

Dafür erhält nun das Kloster zwei Höfe in Rubendorf und Euwig (in dem Bayer. Walde). Ebenso wird die Schenkung seines verstorbenen Bruders Bertold IV. aufs Neue bestätigt: Der Besitz von Arnbruk, Pöbrach, Viechtach und Geierstal.

Zur getreuen Erfüllung seines gemachten Versprechens legt Albert einen heiligen Eid ab in die Hände des Grafen Alram III. von Hals. Als Zeugen sind aufgeführt: Alram und sein Bruder Albert, Grafen von Hals, Pergerus Graf von Levenberg, Hermann von Lichtenberg, Cunrad von Wihs. Dann folgen als erster unter den Milites des Grafen von Bogen: Heinricus von Pfelling und sein Sohn, Gerhoh von Frammelsberg, Rudolf von Welchenberg, Heinrich von Zeitlarn, Ebo und dessen Bruder von Moos, Heinrich von Allkofen, Rudolf Reut und sein Bruder Albert von Irlbach, Meingoz und sein Bruder von Peuzkofen. Dann reihen sich an die Namen mehrerer Dienstleute aus dem Passauer Bezirk. Die milites des Grafen von Bogen aus dem Bayer. Walde sind nicht vertreten. Es war ja Winterszeit und für dieselben ein Ritt nach Niederaltach mit großen Schwierigkeiten verbunden.

Nur Pfarrer Dietrich von Arnbruck ist anwesend, weil es sich ja wieder einmal um seine Pfarrei handelte. Von den Prälaten zeichnen: Cunrad von Windberg, Ulrich von Oberaltaich und Rudiger von Metten.

Zum erstenmal erscheint Heinrich der Ältere von Pfelling mit einem Sohne. Das kann aber unmöglich sein später so oft genannter Sohn Heinrich, der Stifter des Klosters Gotteszell sein, Heinrich der Jüngere war 1226 höchstens ein Knabe von 5-6 Jahren. Es handelt sich hier um einen älteren Bruder, von dem allerdings später feine Erwähnung mehr geschieht.

Graf Albert IV. wird wohl mit seinem Fähnlein zeitig im Frühjahre 1225 seine Fahrt nach Apulien angetreten haben. Sicherlich war auch Heinrich von Pfelling, welcher ja zu seinen strammsten Rittern zählte, unter seinem Gefolge. Ob dieselben aber nicht auf der Reise noch umgekehrt sind, ist eine andere Frage, da ja der Grund, weshalb der Kaiser seinen Grafen nach Italien gerufen hatte, weggefallen war.

Kaiser Friedrich II. trat nämlich den versprochenen Kreuzzug gar nicht an, sondern bat den Papst wieder um Aufschub.

Im Hungerjahre 1226 ist Graf Albert IV. wieder in den bayerischen Landen. Es kam in diesem Jahre zum legten Aufflammen des beiderseitigen Familienhasses zwischen den Ortenburgern und Bogenern. Rapoto von Ortenburg gelang es, bei dieser Gelegenheit die Feste Lichtenwerde, welche der Bogener vor die Klostermauern Niederaltaichs als Zwingburg gesetzt hatte, zu zerstören.

9. Albert IV. hatte für seine himmelschhreienden Frevel noch nicht Kirchenbuße getan. Papst Gregor IX. lud ihn in einem sehr freundlichen Schreiben vom Jahre 1232 ein, das Kreuz zu nehmen und mit den Deutschherrnordensrittern gegen die heidnischen Preußen zu ziehen. Aber aus dem versprochenen Zuge wurde nichts. Dafür entschhloß er sich, nochmals in das Hl. Land zu ziehen. Er war jetzt in das gereifte Mannesalter getreten. Zuvor aber machte er an seine geplünderten Klöster, deren Schutz- und Schirmherr er hätte sein sollen, große Schenkungen.

Am 25. März 1232 stellt Graf Albert IV. in Natternberg, welche Burg er sich zu seinem vorzüglichsten Aufenthalte erkoren hatte, dem Kloster Metten eine Urkunde aus, in welcher er demselben zwei Höfe in Vembach mit allen Zugehörungen vermacht, in Gegenwart des Abtes Dietmar von Niederaltaich, der Herren Äbte Ernest von Oberaltaich und Johann von Windberg.

Als Zeugen fungierten: Alram Graf von Hals. Dann folgt der nobilis vir Heinricus senior und junior de Pfölinge, Gerhoh von Frammelsberg, Cahold von Allkofen, Ebo senior und junior von Moos, Conrad, Albert und Heinrich von Nußberg, Gebhard Marschalch von Menach. Ihnen reihen sich an die Dienstmannen aus dem Halser Bezirke: Wilhelm von Schönanger, Chaholdus von Winzer und Wilhelm von Zierberg. Dann erscheinen wieder Bogener: Meingoz von Peuzkofen, Albert von Kalnberg, Ulrich von Vorst, Heinrich von Kekenried, Sifried von March, Heinrich von Pemdorf, Albert und Ludwig von Ernollsfelden, Albert von Irlbach, Heinrich von Aholming. Hertinguds Pincera, Fridricus dapifer. Als Notare = Schriftführer fungierten Ulrich (Pfarrer von Michelsbuch) und Rudiger.

Aus dieser Urkunde, wie aus dem Folgenden geht klar hervor, daß der Hofbeamte Heinrich der Ältere von Pfelling bei diesen Verhandlungen als rechte Hand des Grafen Albert in hervorragender Weise tätig war. Er wird als vir nobilis bezeichnet. Nach dem Sprachgebrauch wird als solcher nicht ein niedriger Adeliger benannt, der etwa bloß Lehensträger seines Herrn war, sondern der selbst ein Allodialgut zu eigen hatte, das in seinem Stammhause unveräußerlichen Familienbesitz bildete.

Dann erscheint der zweite, jüngste Sohn des Pföllingers mit Namen angeführt. Heinrich der Jüngere von Pfelling muß aber noch in sehr jugendlichem Alter gestanden haben. Er war vielleicht Knappe beim Grafen Albert, 12-14 Jahre alt.

Am gleichen Tage, dem Feste Mariä Verkündigung, wurde vom Grafen Albert IV. dem Kloster Oberaltaich eine Urkunde ausgestellt, in welcher die Schenkung des Patronatsrechtes auf die Pfarreien Haselbach, Konzell und Loitzendorf erneuert wird. Vom anwesenden Klerus unterzeichnen dieselbe: Johann, Abt von Windberg, Wolfsingus, Pfarrer von Viechtach, Ulrich, Pfarrer von Puch, und Rudigerus, Notar. Von den Laien an erster Stelle: Heinrich von Pfelling und dessen Sohn, dann Rudolf von Welchenberg, Gebhard Marschalk von Menach, nebst anderen. M. B. XI, 123.

In einer anderen Urkunde vom 25. März 1233, welche in doppelter Fertigung vorliegt, schenkt Albert IV. dem Prämonstratenserstift Windberg das Präsentationsreht der Pfarreien Viechtach und Schüttenhofen, nebst einem Herrenhofe in Pomuk in Böhmen. Als Zeugen sind angeführt: Heinrich von Pföllingen mit seinen Söhnen, Gebehard Marschall, Konrad und sein Bruder von Nußberg, Heinrich von Prul, und sehr viele andere. M. B. XIV. 46. Aus Hund.

10. Am 23. Februar 1233 war Albert in Landau a/I. und stellte dem Kloster Aldersbach eine Urkunde aus, derzufolge die Cisterzienser aus den väterlichen Gütern des Grafenhauses zwei Höfe, in Pomlingen gelegen, zur Entschädigung geschenkt erhielten. Diese Urkunde unterzeichneten: Alram Graf von Hals, Heinrich von Pföling und sein Sohn Heinrich, Gerhoh von Framelsberg, Konrad von Nußberg, Ebo von Moos, Gebhard Marschhall, Alram von der Kirche der hl. Maria (Windberg), Otto Richter von Landau, Ulrich Leowolfing. M. B. 372.

11. Eine die Pfarrei Pfelling unmittelbar berührende Urkunde ist dann ohne nähere Datumsangabe dem Kloster Osterhofen im Jahre 1233 ausgestellt in betreff des wahrscheinlich von Albert II. noch vor der Gründung des Stiftes Windberg den durch den Bischof Otto I. von Bamberg 1128 in Osterhofen eingeführten Prämonstratensern geschenkten Gutshofes in Entau, Hörnlhof genannt, Hor = Sumpfhof, das abgegangene = Gorza.

Dieser Klosterhof, gegenüber von Pfelling auf dem rechten Donauufer gelegen, mit alter romanischer Kapelle (Eigenkirche) und einem Gesamtbesitzstande von 366 Tagwerk hatten die Brüder einem jungen Manne des Grafen Albert IV., der das Amt eines Pfistermeisters versah, als Lehen auf Leib und nur für seine Person übertragen unter Vorbehalt der Rechte des Stiftes. Dazu übergibt besagter Marquard den Brüdern sein eigenes Gut in Entau gegen einen jährlichen Census von 30 Denaren. Diese Abmachung bestätigt Albert IV. Zeugen waren: Heinrich der Ältere der Pfellinger, Gebhard Marschall, Caholdus von Winzer und Andere. M. B. XII. 388. (Siehe auch: Straßer „Der Hiendlhof“, Ein Beitrag zur Geschichte der alten Klöster im Donaugau. Verh. d. Hist. Ver. v. N. 59. Bd.).

12. Eine weitere große Schenkung machte Graf Albert IV. im Hinblick auf seine bevorstehende Übermeerfahrt nach dem Hl. Lande an die Minderen Brüder in Regensburg mit Zustimmung seiner verwitweten Mutter Ludmilla und seines Halbbruders, des Herzogs Otto des Erlauchten, bestehend aus dem der Grafenfamilie gehörigen Hof in Regensburg. Die Schenkung fand statt auf freiem Felde bei Bogen am Sylvestertage des Jahres 1233. Als Zeugen fungierten hiebei: Hoholt von Wolentsa, Alram von Hals, Ortlieb von der Heide, Chunrad von Hohenfels, Ulrich von Liuboldfingen, Heinrich der Pfullinger, Marschalk, Gerhoh von Frammelsberg, Wernhart von Rindersberg, Liupold Pincera, Heinrich von Aphalter, Albert von Nußberg, Liupold Pragener und andere mehr. Codex diplom, pag. 375.

Nach diesen wahrhaft großartigen Schenkungen machte sich Graf Albert mit seinen Mannen und Reisigen auf zum beabsichtigten Kreuzzug.

Sicherlich war auch Heinrich der Pfellinger in dessen Begleitung. Wie aus der zuletzt angeführten Urkunde hervorgeht, versah derselbe ja das wichtigste Amt eines Marschalks oder des Kriegsministers. Heinrich von Pfelling muß also bei seinem gräflichen Herrn als einer der besten und befähigsten seiner Ritter gegolten haben, dem er bei dem bevorstehenden Kriegszuge alle nötigen Vorbereitungen und Zurüstungen übertrug.

Wir können auch, ohne gerade einen Fehlschuß zu machen, annehmen, daß auch schon sein jüngster Sohn Heinrich in Begleitung seines Vaters sich befunden habe. Derselbe mochte ein Knappe von 15 Jahren sein und sich beim Grafen Albert IV. in Knappschafts diensten befinden. Hiezu gehörte es vor allem, das zweite Pferd des Ritters, das Streitroß, zu führen.

Nach dem Geschichtsschreiber Petz, XVII 392, zogen die Ritter aus dem Donaugaue durch Kärnten nach Dalmatien, um sich von der Hafenstadt Spalato aus über das Meer nach Akka, der syrischen Hafenstadt, ins Hl. Land einzuschiffen.

Es gab aber damals mit den Heiden weniger zu tun. Dagegen führten die verschiedenen christlichen Parteien sehr unerquickliche Kämpfe um die Herrschaft über das Königreich Jerusalem.

Nachdem Albert IV. bis ins dritte Jahr, wie er es gelobt, im Hl. Lande geblieben, kehrte er nach Europa zurück, wurde aber von Seeräubern, welche gerade zur damaligen Zeit die Adria sehr unsicher machten, gefangen genommen, aber gegen ein entsprechendes Lösegeld wieder in Freiheit gesetzt. So endete auch die dritte und letzte Fahrt des Grafen Albert IV. wieder verhängnisvoll.

Derselbe war ein Mann in den ersten 50er Jahren und jetzt doch etwas besonnener geworden. Das Haupt aber seiner besten Ritter und Berater, wie sie uns in Heinrich von Pfelling, Gerhoh von Frammelsberg, Rudolf von Welchenberg, um nur jene zu nennen, welche in unmittelbarer Nähe der Grafenburg hausten, begegnen, deckten die weißen Haare.

Gar manchen der Ritter des Grafen schmerzten jetzt in alten Tagen die schweren, vernarbten Wunden und Helm und Rüstung drückten hart auf den müden Körper, und die feurigen Rosse wollten sich nicht mehr so leicht tummeln lassen.

Dazu war Albert IV., der einst so reiche und mächtige Graf von Bogen, seit seiner Rückkehr aus dem Welschlande sehr in Geldnöte gekommen, so daß er sich im Jahre 1236 gezwungen sah, gerade jenen Mann, der ihm gewiß am wenigsten verpflichtet war, den Abt Popo von Niederaltaich zu bitten, er möchte ihm die Summe von 100 Talenten borgen mit dem Versprechen, dann für ein ganzes Jahr das Kloster ungeschoren zu lassen. M. B. VI 203.

Einmal noch vor seinem Tode riß den Grafen Albert IV. der mächtige Drang nach Waffengeklirr und Kriegesruhm aus der stillen Beschaulichkeit auf dem Natternberge. Friedrich II., mit dem Beinamen der Streitbare, Herzog von Österreich (1230-1246), hatte sich auf die Seite der empörerischen Kaisersohnes Heinrich gestellt und ward von seinem Vater Friedrich II. in die Acht erklärt worden und seines Herzogtumes für verlustig erklärt.

Schwer in seiner Hauptstadt Wien von den kaiserlichen Truppen bedrängt, kam demselben Graf Albert IV. von Bogen zu Hilfe. Rasch sammelte er seine Ministerialen alle um sich und eilte die Donau hinab, um den ihm in jeder Beziehung gleichgearteten, sympathischen Herzog Friedrich zu entsetzen. Es glückte ihm, sich mit den Eingeschlossenen zu verständigen. Herzog Friedrich machte einen Ausfall aus der Stadt, Albert IV. mit seinen Mannen griffen während dessen von der anderen Seite ein und so gelang es ihnen gemeinsam, bei Steinfeld über die vereinigten Gegner einen glänzenden Sieg zu erfechten. Daß Otto, seit 1231 Herzog von Bayern, welchem der Kaiser den Vollzug der Reichsacht an dem Österreicher überlassen, der leibliche Halbbruder des Bogener war, tat nichts zur Sache, hatte ja doch sich Albert IV. auch in den Ortenburger Fehden seinerzeit wiederholt seinem Stiefvater Ludwig dem Kelheimer gegenübergestellt.

Im Jahre 1238, nach völliger Schlichtung dieser österreichischen Angelegenheit, kehrte Albert IV. nach Bayern zurück und nahm nun beständigen Aufenthalt auf der Burg zu Bogen. Er und seine, wie schon erwähnt, grau gewordenen Ritter sehnten sich nach Frieden und Ruhe, die sie sich nach der letzten Ruhmestat vor Wiens Mauern gar wohl verdient hatten.

Albert IV. war verheiratet mit Richiza, deren nähere Abkunft man nicht kennt. Die Ehe blieb kinderlos. Daß Albert der lezte seines Stammes sein würde, drückte ihn gewiß nieder. Dazu konnte die Ermordung seines Stiefvaters Ludwig, der am 14. September 1231 in der Nähe der Donaubrücke bei Kelheim von einem fremden, gedungenen Mörder niedergestochen worden war, nicht ganz ohne Eindruck geblieben sein.

Die feige Mordtat brachte ja ganz Deutschland in Aufregung und Entsetzen. Am Herzogshofe war man der sicheren Überzeugung, daß niemand anderer als der Kaiser Friedrich II. selbst den Mordbuben gedungen hatte.

Die trostlose Witwe Ludmilla, die einstige Gräfin von Bogen, stiftete 1232 vor Landshuts Mauern das Cisterziensrerkloster Seligenthal, nahm dortselbst als 64jährige Matrone den weißen Habit des hl. Bernhard und starb 1240. An ihren Söhnen erster Ehe, mit Ausnahme des Leopold, der in den geistlichen Stand getreten und 1221 als Canoniker der Alten Kapelle in Regensburg gestorben war, hatte sie wenig Freude erlebt.

Die Taten des Brüderpaares Berthold und Albert, von welchen man in den weiten deutschen Landen und darüber hinaus sprach, waren wenig geeignet, das mütterliche Herz mit Stolz und Freude zu erfüllen.

Alle diese Schicksalsschläge mußten den still gewordenen Grafen Albert auch mit Ewigkeitsgedanken erfüllt haben, wie die testamentliche Verfügung vom 5. Junius 1238 dartut.

13. Graf Albert IV. schenkt nach dieser Urkunde der Kirche der Gottesgebärerin Maria zu Windberg allen Klein- und Großzehent von allen gräflichen Gütern zum Gedächtnis seines Erlauchten Herrn und Bruders des Pfalzgrafen vom Rhein und Herzogs von Bayern (Ludwig I.), zum Seelenheil seiner Eltern und seiner Ahnen, wie auch seiner Ministerialen und anderer Getreuen, deren Leiber auf dem Gottesacker genannter Kirche oder anderswo in Erwartung des letzten Gerichtstages im Grabe ruhen.

Die Schenkungsurkunde ist von den alten Hausfreunden gezeichnet: Heinrich de Pholinge, Chunrad und Albert von Nußberg, Gebhard von Menach und einigen anderen Dienstmannen.

Daraus, daß der alte Heinrich diese wichtige Urkunde an erster Stelle zeichnete, dürfen wir annehmen, daß der Pfellinger so ziemlich die rechte Hand seines gräflichen Herrn geworden war.

Die Todesahnungen Alberts IV. sollten wenige Jahre hernach in Erfüllung gehen. Am 15. Januar des Jahres 1242 riß der rauhe und scharfe Ostwind die verschossene weiß-blaue Rautenfahne von dem altersgrauen Turme der Grafenburg zu Bogen und führte sie über die weite Donauebene im sausenden Wirbel dem Isarstrande zu, wo sich das feste Schloß Trausnitz erhebt. Graf Albert IV. hatte für immer die Augen geschlossen. Otto II., der glückliche Erbe der Grafschaft, erschien alsbald in Bogen, um persönlich die notwendigen Anordnungen zu treffen. Albert IV. ward, wie er es bestimmt, in der Gruft seiner Väter zu Windberg beigesetzt.

Der alte Abt Johannes II. des Prämonstratenserklosters zu Windberg hatte, umgeben von den Prälaten von Nieder- und Oberaltaich und anderen hohen kirchlichen Würdenträgern, wie sich dieselben sicher bei diesem Anlasse zusammengefunden, mit dem zahlreihen Klerus das Pontifikaltraueramt vollendet und die Absolutio ad tumban gesprochen. Dann hoben die ersten und verdientesten Ritter des Grafenhauses den Sarg vom im Lichtglanz erstrahlenden hohen Katafalke, der in der Mitte des schönen romanischen Gotteshauses aufgestellt war, und trugen ihren Herrn hinab in die Gruft. De profundis clamavi ad te Domine drang es herauf und gar ernst und erschütternd war der Gesang der Mönche, das Miserere, das um Gnade und Erbarmen flehte für die sündige Seele. Requiescat in pace! ertönte es dumpf. Amen, Amen, Amen!

Es mochte sicherlich für den alten Ritter Heinrich von Pfelling und seine Nachbarn eine harte Stunde gewesen sein, als sie ihren Herrn als letzten seines Geschlechtes mit Schild und Helm zur letzten Ruhe bestattet hatten und mit schwerem Herzen schieden sie von der Totengruft, um auf ihre Burgen heimzukehren.

Ihr neuer Herr war nun der junge Herzog von Bayern, dessen Gebiet um ein Drittel vergrößert worden war. Selbstverständlich hatten demselben alle Ritter und Mannen den Treueid schwören müssen. Sie wurden auch zunächst im Besitze der Lehen, welche sie von den früheren Bogener Grafen erhalten hatten, belassen. Dem Herzoge mußte es ja darum zu tun sein, sich der treuen Dienste der altbewährten Männer des Grafenhauses zu versichern. Als kluger Fürst änderte er wenig in der ihm zugefallenen Grafschaft.

Vom alten Heinrich von Pfelling ist wenig mehr zu berichten. Die Pfellinger besaßen, wie wir noch später hören werden, im Bayer. Walde Güter, welche sie teilweise durch Erbschaft, zum größten Teile wohl als Lehen für die dem Grafenhause geleisteten Dienste erhalten hatten. Auch von den benachbarten Klöstern hatten sie solchen Lehensbesitz.

14. So hatte Heinrich der Ältere in Schweinberg bei Viechtach einen Hof, der dem Kloster Niederaltaich ehemals zugehörig gewesen und den wohl Albert IV. an sich gezogen und dem Pfellinger zu Lehen gegeben hatte. Auch andere Dienstmannen hatten widerrechtlich solche Höfe inne, wie aus dem Beschlusse des Reichstages zu Regensburg vom Jahre 1209 erschlossen werden kann. Derselbe enthält nämlich den Passus, daß auch die Ministerialen des Grafen von Bogen ihrerseits die Schädigungen wieder gutmachen sollten. Aber das war längst schon in Vergessenheit geraten.

Herzog Otto der Erlauchte war ein Gönner des Klosters Niederaltaich. Heinrich der Ältere sollte nun den früheren Klosterbesitz im Bayer. Walde, in Schweinberg, herausgeben. Abt Hermann belangte denselben beim Herzog. Heinrich der Ältere von Pfelling kam am 18. Februar 1243 nach Altaich und erlangte durch Vermittlung seines alten Freundes, des Meingoz von Peuzkofen, insofern einen günstigen Urteilsspruch, als er das fragliche Gut auf Lebenszeit behalten durfte. Er muß aber bald hernach gestorben sein. Vielleicht 1244.

Das Nekrologium von Windberg setzt sein Gedächtnis auf den 14. Juni. Der Vortrag lautet: XVI. Kal. Julii Chunradus praepositus in Steingaden. Heinricus L(aicus) de pfölingen. Alheid uxor Sulbergarii. M. B. XIV. 100.

Die Gemahlin des Ritters Heinrich des Älteren hieß Kunigunde. Aus welcher Familie dieselbe stammt, ist unbekannt.

Das schon erwähnte Totenbuch von Windberg enthält die Namen von zwei Kunigunden von Pfelling. VI. Idus Nov. ist sehr wahrscheinlich die Ehefrau Heinrich des Älteren gestorben.

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IV. Teil.
Geschichte des Ritters Heinrich des Jüngeren von Pfelling und dessen Gemahlin Mechdildis – von Rotteneck.

Heinrich der Jüngere erscheint zum erstenmale in Begleitung seines Vaters als Zeuge in einer Urkunde, welche Graf Albert IV. von Bogen am 25. März 1232 auf seiner Burg Natternberg dem Kloster Metten ausstellte in Betreff der Schenkung von zwei Höfen in Vembach.. (M. B. XI. 355.)

Am 23. Februar ist Graf Albert IV. in Landau a/I. bei einer Tagung und stellt dem Kloster Aldersbach eine Schenkungsurkunde aus über zwei Höfe in Pomlingen. Als Zeuge fungiert: Alram Graf von Hals und dann gleich an zweiter Stelle Heinrich von Pfölling und sein Sohn Heinrich. (M. B. V. 372.) Dieser zweite Sohn Heinrich des Älteren stand sicher erst in jungen Jahren und war wahrscheinlich Knappe des Grafen.

So wurde der junge Ritterssohn, dessen Vater, wie wir gesehen, bei Graf Albert IV. sehr wichtige Hofämter bekleidete, mit dem Adel und der Ritterschaft des weiten Donaugaues persönlich sehr früh bekannt und er war nicht bloß der Stolz seines Vaters, sondern auch als Benjamin der Ritterschaft auf den zahlreichen Tagungen des Grafen Albert IV. in der Gesellschaft der erschienenen hohen Zeugen aus dem Adel und Prälatenstande deren Liebling.

Es ist darum nicht zu verwundern, daß sich der junge blühende Ritter seine Gemahlin aus den ersten Familien des Landes wählte. Er heiratete die Grafentochter Mechtildis von Rotteneck (Burg in der Hollerdau gelegen). Die Rottenecker und die Grafen von Bogen waren ein und derselben Abstammung. Sie hatten nämlich beide den kinderreichen Grafen Babo I. von Abensberg zum Ahnherrn.

Mechtildis Eltern waren Graf Meinhard II. und Petronilla, geb. Gräfin von Moosburg. Eine zweite Tochter, Agnes, hatte sich 1246 mit dem verwitweten Grafen von Hals, Albrecht III. verheiratet und starb 1276. Sie liegt in Osterhofen begraben.

Den Stolz der gräflichen Familie auf Rotteneck aber bildete der einzige Sohn Heinrich, welcher gleich seinem Großonkel Ederhard IV., gestorben 1270 als Erzpriester und Dompropst in Regensburg, und seinem Onkel Altmann, gestorben 26. 3. 1281 als Archidiakon der Kathedrale zu Regensburg und Pfarrer von Schierling, die geistliche Laufbahn einschlug und der, wie wir noch sehen werden, als Nachfolger des hl. Wolfgang eine hervorragende Zierde des bischöflichen :Stuhles zu Regensburg geworden ist.

An zeitlichen Gütern wird wohl Mechtildis ihrem Gemahl, dem ca. 25jährigen Heinrich von Pfelling, nicht besonders viel eingebracht haben; aber an Adel der Gebürt und noch mehr an Tugendreichtum übertraf sie sicherlich viele andere ihres Geschlechtes.

Die Einsegnung des hohen Brautpaares wird wohl der Herr Onkel in der um die Mitte des 12. Jahrhunderts aus Stein neu erstellten sehr kleinen Pfarrkirche der hl. Margareta zu Pfelling vorgenommen haben, deren massiger romanischer Turm sich immer noch in den Wellen der vorüberrauschenden Donau abspiegelt.

Wenn der Herr Bruder zum damaligen Zeitpunkte schon Priester war, was aus dem Leben des Bischofes Heinrich nicht ohne weiteres erschlossen werden kann, da der Verfasser in den Geschichtsquellen nirgends dessen Geburtsdatum angegeben finden konnte und er das jüngste von seinen Geschwisterten gewesen zu sein scheint, dann hat er sicher selbst die jungfräuliche schwesterliche Hand in die ritterliche Rechte Heinrich des Jüngeren von Pfelling gelegt und das Brautpaar eingesegnet.

Die zärtliche Liebe und Sorgfalt, welche der greise Bischof für seine Schwester Mechtildis und seinen liebwerten Schwager noch zeigt, läßt vermuten, daß er das Eheglück Heinrichs und Mechtildens mitbegründen half. So führte Heinrich der Jüngere sein jugendschönes und tugendreiches Weib hinauf zur Väterburg.

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Die Burg zu Pfelling, der Sitz Heinrichs und Mecdhtildis.

Um den Lesern dieser Zeilen die Lage und Bedeutung der Ritterburg auf dem Steinberg zu Pfelling zu erklären, kann der Verfasser nichts besseres tun, als sich der schönen Schilderung zu bedienen, welche Dr. M. Harder in seinem Büchlein vom Bogenberg und Umgebung gibt.

Derselbe beschreibt sie mit nachstehenden Worten: Gerade da, wo die Rückbuchtung der blauen, bewaldeten Berge des Bayerwaldes am stärksten ist, zwischen Steinach und Metten, hat die Natur wie eine Capriole munterer Laune drei gewaltige Gesteinsrücken, ich möchte sagen unvermittelt, aus der Tiefe gestampft und sie dem nach rückwärts sich ausbuchtenden Hintergrunde als drei kühne Wächter vorgelagert: den Bogenberg, den Pfellingerberg und den Welchenberg. Aus ungesichtetem Urgestein bestehend, wasserarmen Gneiß, dessen Bruch wild verwirrt aussieht, als hätte er dereinst in wilder flüssiger Brandung plötzlich seine Abkühlung und Erstarrung erfahren, ragen diese Berge, der erste 115 Meter, die anderen etwas weniger hoch über die breite Donauebene und den ganz hart daran vorüberrauschenden Strom in die Luft, und da sie alle drei neugierig ihre Häupter gegen Süden in dieser vorgeschobenen Lage nach dem Lande vorstrecken, als wollten sie, wieder Oberaltaicher Chronist Hemauer sagt, das ganze Bayern ringsumher besichtigen, so waren sie alle drei wie geschaffen, um dereinst der Sitz von Ritterburgen zu werden. Und Burgen standen einstens auf allen dreien.

Der genannte Pfellinger- oder Steinberg erhebt sich bei der Ortschaft Anning als Bergrücken, von Nordost nach Südost streichend, vor dem Dorfe Pfelling zu einer Höhe von 80 Metern. Er steigt mit seinem Ostgipfelpunkte sehr steil aus dem Donaubette auf. Läßt für die Straße nur wenig freien Raum. Das Kielwasser der dahier rasch vorübereilenden Donau fließt unmittelbar am Bergfuße vorbei. Weshalb alle Schiffe den Kurs nach dem Steinberg zu nehmen. Es wäre ein leichtes Unternehmen, hier an dieser Stelle sowohl den ganzen Verkehr zu Lande als auch die Schifffahrt mit geringen Streitkräften lahmzulegen.

Zur Ausübung des sogenannten Strand- oder Grundruhrrechtes hätte die Lage bei Pfelling die ergiebigste Gelegenheit. geboten.

Unter Grundruhr verstand man den Anspruch des Grundherrn auf gewisse Güter, welche an dem ihm gehörigen Meeres- oder Flußufer gestrandet waren. In seiner streng rechtlichen Begrenzung hatte dieser Anspruch keineswegs die Härte, die man mit seinem Begriffe zu verbinden pflegt. Allenthalben war genau vorgedchrieben, wie lange das gestrandete Gut für den sich etwa meldenden Eigentümer aufbewahrt werden mußte, ehe der Grundherr darüber verfügen konnte. Erst durch argen Mißbrauch ist dieses ursprüngliche Recht ein schreiendes Unrecht geworden. Man dehnte es auf die Menschen des gestrandeten Schiffes aus, es kam sogar vor, daß man umgefallene Wagen in Beschlag legte. (Entnommen aus Emil Michael: Kulturzustände des deutschen Volkes während des 13. Jahrhunderts, Band 1, 174.)

Die Pfellinger Burgherrn, deren Besitz sich auf beiden Seiten der Donau, in der Hauptsache vom Einflusse des Liepoldingerbaches auf dem linken und des Stettenbaches am Ende der Ortschaft Entau bei dem sogenannten Wört in der Donau erstreckte, und die das Fischereirecht wie auch die Fähre inne hatten, hätten also das Grundruhrrecht ausüben können.

Von den Grafen von Ortenburg ist bekannt, daß sie das Strandrecht sehr mißbrauchten. Von den letzten Grafen von Bogen und ihren Ministerialen sind wenigstens keine diesbezüglichen Klagen aufgezeichnet, daß sie auch noch Flußräuberei getrieben. Nun, ihre alten Hausfeinde im Passauer Bezirk werden dem Landfrieden im vorhinein nicht getraut und sich wohl gehütet haben, an den Trutzburgen der Bogener zu Schiff oder zu Roß vorbei zu kommen. Im übrigen hat Kaiser Friedrich II. sehr strenge Befehle wegen dieser Art des Straßenraubes erlassen, so daß sich diese Art von Wassersport wenig empfahl.

Das Castell auf dem Steinberg ist einige hundert Schritte von der Bergkuppe entfernt, mit der Front gegen Süden gerichtet, zu denken.

Es bietet sich von der Platte aus eine herrliche Aussicht. Jeder der oben genannten drei Berge, der Bogenberg, der Steinberg und der Welchenberg, hat seine eigene Sicht über die Donauebene und über die Berge des Bayerischen Waldes.

Die Burg in Pfelling mochte etwa in der Zeit zwischen 1100 bis 1140 erstellt worden sein. Als ersten Dienstmann haben wir einen gewissen Arnold von Pfelling kennen gelernt. Baumaterial für die Kirche sowohl als für das Schloß lieferte der Steinberg selbst mit seinen Granitbrüchen.

Gar trutzig mag die Burg dereinst, auf drei Seiten von finsterem Tannenwald umschlossen, auf den breiten Strom und die weite Ebene herniedergeschaut haben.

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Beschreibung der alten Hofmark Pfelling.

Am Fuß am Steinberg lag der Schloßbauhof mit dem Weinberg auf der Anhöhe (jetzt Hs.Nr. 1, Prebeck). Dann nebenan der zweitgrößte Hof (Hs.Nr. 6, Igelberger). In den Gärten dazwischen die Pfarrkirche der hl. Margareta, welche bis zum Jahre 1885 in der ursprünglichen Gestalt erhalten war. An der Kirchhofmauer ein ganz winzig kleines Meßnerhäuschen, bespült von den Fluten der Donau. Dann folgte, von der Donau durch die alte Dorfstraße, welche unmittelbar am linken Ufer über das Mautbrücklein, das den Liepoldingerbach bei dessen Einfluß in die Donau überquert, durch die Wiesen nach Bogen zieht, getrennt, das kleine hölzerne Pfarrhaus. Zu der Zeit, da Heinrich und Mechtildis auf dem Steinberge hausten, mochte wohl Otto als erster Weltpriester, vom Abte von Niederaltaich bestellt, dort eingezogen sein.

Gleich daneben mochte sich auch schon eine kleine Schenke befinden, nicht so fast wegen der wenigen Bauernschaft als wegen der Fremden. Hielten ja doch von jeher in Pfelling als einzig günstigem Landungsplatz die Schiffahrer an. Auch führte, wie schon erwähnt, die Straße von Deggendorf und Metten her, von Schwarzach und Achslach, tief im Bayerischen Wald gelegen, durch die Hofmark Pfelling, am Donaustrand entlang durch die Au nach Bogen, Oberaltaich und Straubing. (Siehe Geschichte der Hoftaferne Pfelling.) Gar mancher müder Wandersmann und trunkfester Fuhrknecht sehnte sich nach der Herberge und einem frischenn Trunk Weines, mit welchem er hier an dem schönen Donaustrand erquickt wurde.

Zum Nachbar hatte der Hofwirt einen halben Hofbauern (Hs.Nr. 10, zur Zeit des 30jährigen Krieges Siepauernhof genannt, inmitten eines schönen Gartens gelegen). Dem Wirtshause entgegengesetzt war das Urfar. Wenn man wirklich bei Überschwemmungen nirgend mehr übersetzen konnte, so war das dank der günstigen Uferverhältnisse in Pfelling noch möglich, das nach P. Fink-Metten ein uralter Donauübergang war. (Siehe Geschichte des Urfars in Pfelling.) An die Urfarhütte schloß sich, inmitten sehr schöner Gärten gelegen, Hs.Nr. 13 an, ein halber Hof. Auf demselben hauste im 17. Jahrhundert eine Familie Petzendorfer.

Diese zwei ganzen und zwei halben Höfe mit Kirche, Pfarrhof, Taferne und Urfar bildeten im Mittelalter und noch jetzt einen ziemlich geschlossenen Komplex, das Oberdorf genannt.

Der untere Teil der Hofmark lag am Hörabach oder Hütterbach genannt. Dieser entspringt in den sumpfigen Wiesen (Hor = Sumpf) bei Hörabach, schlängelt sich um den Fuß des Welchenberges, hier Gemeindeberg genannt, herum und ergießt sich in geradem Lauf unterhalb Pfelling in die Donau. Am linken Ufer dieses Baches lag ein großer Hof, der Steghof genannt, weil ein Steg über den Bach zu ihm führte. Zu diesem Hof gehörte eine Sölde. Auf dem rechten Bachufer gegenüberliegend war ein halber Hof mit Sölde: der Bachbauernhof Hs.Nr. 22, jetzt eingegangen. Ihm gegenüber lag die Kirchensölde, welche wohl bei der Errichtung der Pfarrei 1148 als Dos vom Stegbauernhof abgetrennt worden war; dann folgte ein Halber Hof, Hs.Nr. 24 die Streißlsölde, welche die Fischersölde zum Nachbarn hatte, mit dem Rechte der Fischerei auf der Donau und einem Weiher (eingegangen). An den Bachbauern der Dorfstraße aufwärts zu befand sich die Gemeindeschmiede, deren Meister viel Arbeit hatte. (Siehe Geschichte der Dorfschmiede der Hofmark Pfelling.)
Auf der anderen rechten Straßenseite befand sich das Weberhäuschen. Auch der untere Teil der Hofmark bildete ein geschlossenes Ganzes.

Zwischen Ober- und Unterdorf lagen noch einzelne Häuser. Das Hüterhäuschhen mit 13 Tagwerk Weidegrund am Hüterbach und dem Uferrande der Donau zwischen Lenzing und Anning. Die Hutweide der Gemeindemarch Espan, Ospern genannt, befand sich über dem Bache.

Die Hofmarksgrenze verlief hier über den Gemeindeberg in fast schnurgerader Richtung nach dem Lenzbauernhof der Donau zu.

Die Feldflur der Hofmark liegt an den sonnigen Hängen, in die sich der Steinberg gegen Südosten abdacht, mit sehr fruchtbarem Lehmboden. Zum großen Teil liegen aber die Felder auch schon in der Ebene auf der linken Seite der Dorfstraße, dem linken Ufer der Donau zu, wo sich Gärten und Wiesenflächen befinden.

Ebenso erstrecken sich die Wiesengründe auf der Au hinauf gegen den Hutterhof; der Steinberg war vollständig mit Wald bestanden und zogen sich die Waldungen auf der Nordseite der Feldfläche nach dem Lohhofe und gegen Hörabach zu hin. Im ganzen umfaßte die eigentliche Hofmark Pfelling nur 6 Bauern, welche zu 1/3 den Degenbergern, später dem bayer. Herzoge, zu 1/3 an das Stift Sct. Johann in Regensburg und mit dem letzten Drittel zur Pfarrei Pfelling zehentpflichtig waren. (Siehe Geschichte der Pfarrei Pfelling.)

Noch nachzutragen ist, daß sich in früherer Zeit am Fuße des Gemeindeberges eine Mühle befunden haben muß. Es war ein oberschlächtiges Werk mit Kumpfen. Mittelhochdeutsch ist kumpf = Gefäß. Die Mühle hieß darum Kumpfmühle. Diese Mühle ging ein. Sie wurde erst 1831 wieder in Betrieb gesetzt. Äcker, die in der Nähe dieser Mühle lagen, heißen Kumpfsmühläcker, wenn auch die alte Mühle seit Jahrhunderten nicht mehr vorhanden war. Das war der Besitzstand des Pfellinger Hofmarksherrn auf dem linken Donauufer. Dazu kamen noch Wiesengründe auf dem rechten Donauufer und einige Äcker, in deren Besitz sich die Kirche, die Pfarrpfründe, der Schloßbauhof und die Gehöfte im Oberdorfe teilen.

In Entau gehörten die unteren zwei ganzen Höfe, Hs.Nr. 60 (Petzendorfner) und Hs.Nr. 61 (jezt Daner) nebst zwei Sölden und einem Anwesen, welches in späterer Zeit zur Kirche Geiersberg bei Deggendorf grundbar war, Hs.Nr. 56 (Krieger), noch nach Pfelling.

Ebenso der Wört, eine ca. 15 Tagwerk große Insel in der Donau, unterhalb Entau. (Siehe Geschichte der Höfe in Entau und des Streites der Äbte von Gotteszell um den Wört in der Donau [1581-1593], Ms. des Verf. im Besitz d. Hist. Ver. f. Ndb.).

Die zwei oberhalb Entau gelegenen Höfe, Hs.Nr. 57 (Altschäfflhof) und 58 (Englramhof, jetzt Sichelstiel), hießen Mitternhof und gehörten um 1140 den Frammelsbergern. Der eine von ihnen wurde an das neugegründete Kloster Windberg verkauft. Der andere (Altschäffl) erscheint um 1400 als Lehenshof des Klosters Metten.

Der größte Hof auf dem rechten Donauufer war der Hörnlhof, Hiendlhof, jetzt Sophienhof genannt. Über 360 Tagwerk groß, war dieser Hof dem Kloster Osterhofen geschenkt. Zur Zeit, da Heinrich

und Mechtild auf der Burg Pfelling saßen, war ein gewisser Marquard von Natternberg Pfistermeister des Grafen von Bogen, Albert IV. vilicus.

Die Cisterzienser in Osterhofen hatten diesem jungen Manne ihren Lehenshof auf Lebenszeit zur Nutznießung (1232) überlassen. (Siehe Geschichte des Hiendlhofes.)

Rechnen wir zu den bisherigen Höfen noch hinzu: Zwei halbe Höfe in Liepolding, welche dem Degenberger nebst einer Sölde, die 1352 das Kloster Metten käuflich von demselben erworben, dann die Kirchensölde und einen weiteren Hof, der dem Kloster Oberaltaich grundbar, und den größten Hof, den 1487 Abt Andreas von Gotteszell, wie es scheint, von dem bayer. Herzoge als Nachfolger des Grafenhauses von Bogen erkauft, sowie in der Ortschaft Anning einen ganzen Hof und eine Sölde, welche das Kloster Oberaltaich als Lehen vergabte, und zwei weitere halbe Höfe, welche Eigentum des Frammelsberger gewesen waren, dann haben wir nicht bloß den Umfang der eigentlichen Hofmark Pfelling, sondern zugleich die Grenzen des Kirchenspieles der kleinen Pfarrei umschrieben.

Im Übrigen war Heinrich von Pfelling nicht etwa weltlicher Kirchen- oder Patronatsherr, obwohl die Margaretenkirche inmitten des zum Schloßgebäu gehörigen Gartens stand.

Die Kapelle war schon bei der Gründung Niederaltaichs nebst dem Herrenhofe und seinen Hintersassen als Eigenkirche in den Besitz des Klosters übergegangen. Und wenn sich dann später die Maier von dem Abte wirtschaftlich auch losgerissen hatten, die kirchlich geknüpften Bande waren fester und bis zur Klosteraufhebung 1803 präsentierten Abt und Convent des Klosters Niederaltaich gemäß päpstlichen Privilegiums den Weltpriester auf die Pfarrei Pfelling.

Wir mögen vielleicht den Besitzstand des Hofmarksherrn für gar klein und unbedeutend halten. Aber er ist nicht kleiner und nicht größer als der anderer kleinadeliger Herrschaften, indem eben bei einer Burg nie mehr als 4-6 Höfe lagen. Wie Pholo und seine Sippe bei der Einwanderung ins Bayerland das Los zugefallen war, so wär im Laufe der Jahrhunderte der Besitz fast unveränderlich geblieben. Aber er reichte hin, um dem Pfellinger den Titel eines vir nobilis zu verschaffen, welcher rechtlich nur dem zukam, der einen gewissen Eigenbesitz aufweisen konnte, nicht als empfangenes Lehen, sondern als Allod = Freigut, Erbgut, Erb und Eigen. Es sei das hier schon betont, weil wir später sehen werden, daß die bayerischen Herzoge die Schenkung Heinrichs und Mechtildis anfechten wollten, was sich als ein rechtlich unbefugter Eingriff darstellt.

Im Übrigen hatten ja die Pfellinger, wie im nachfolgenden noch klargelegt werden soll, außer ihrem Stammgute noch viele Höfe im Donaugau. So besaßen dieselben zwei Höfe in Ennichendorfs, Enchendorf bei Ozing. Dann hatten sie, wie aus dem herzoglichen Urbar vom Jahre 1310 hervorgeht, Güter in Wallersdorf, welche sie armen Leuten = Zinsleuten dortselbst zu Lehen gegeben hatten. Vom Kloster Oberaltaich hatten dieselben das Urfar in Posching. (M. B. XI, 83, 84.)

Die Besitzungen im Bayer. Walde werden noch eingehend behandelt werden. Zunächst wollen wir noch das Schicksal der Stammburg der Pfellinger, soweit sich dasselbe geschichtlich feststellen oder wenigstens mit einiger Wahrscheinlichkeit vermuten läßt, gleich an dieser Stelle noch ins Auge fassen.

Alles Allodgut des Pfellingers ging durch die Schenkung von Todes wegen 1290 in den Besitz des Klosters Gotteszell über. Auch der Steinberg mit dem Schlosse. Es waren auch Erben von Seiten der Medtildis, wie anzunehmen, vorhanden, die auf der Pfellingerburg nach dem Ableben Heinrichs und Mechtildis ihren Wohnsitz daselbst genommen haben müssen.

In einem kleinen Büchlein über das Kloster der Augustiner in Schöntal bei Rötz ist nämlich folgende Notiz zu lesen: Um jene Zeit vermachte Frau von Pföling, geborne von Schwarzenburg, dem Kloster ihre Güter in Harteichsreut. Dieses Vermächtnis bestätigte Reginboto von Schwarzenburg mit seinem Bruder Konrad 12. Januar 1298. Die Schwarzenburger und die Rottenecker waren nahe verwandt. (Vergl. Lg. = Monumenta Germaniae Historia IV 142, 348, 408, 733.) Es wird uns diese Frage noch beschäftigen, wenn wir nach den Erben suchen, welche der gütige Gott Heinrich und Mechtildis etwa noch schenken könnte. Nach dem Absterben dieser alten Tante der Mechtildis verfiel das ohnehin räumlich nicht bedeutende Schloß auf dem Steinberge rasch, da es ohnehin vielleicht baulich schon vernachlässigt sein mochte, denn der letzte Pfellinger hielt sich wohl, nach dem Aussterben des Bogener Grafengeschlechtes, auf seinem viel schöneren Lehensschlosse zu Ruhmannsfelden im Bayer. Walde auf, bis er zuletzt nach Gründung seiner Klosterstiftung Gotteszell die lezten Jahre seines Lebens gar selten mehr nach Pfelling kam. Nachdem nun auch die alte Erbtante, die Schwarzenburgerin, das Zeitliche gesegnet, wird das Schloß in Pfelling dem Verfalle entgegengegangen sein, das Kloster Aldersbach und später die Äbte von Gotteszell kümmerten sich nicht um die verfallene Burg, die ihnen nichts eintrug. Und so kam es, daß dieselbe, schutzlos dem Sturm und Wetter ausgesetzt, zur Ruine wurde, die, vom Gebüsch umwuchert und ganz vom Walde eingeschlossen, auch nach außen hin nicht mehr sichtbar blieb und den Augen späterer Geschichtsforscher, welche Altbayern bereisten, entging. So schreibt der Vater der bayerischen Geschichtsschreibung, Aventin, in seinen Annalen über den Ort Pfelling L. 7 § 28 Cap. 11 von dem Stammsitze: Hujus nempe Pholiae dynastae erant Heinricus et Machdylda, conjuges (in monte Steinberg habitantes). In die Augen springende Burgruinen hat Aventin also nicht mehr gesehen, sonst würde er davon Erwähnung tun.

Auch Philipp Apian, der, wie wir im Teil I dieser Abhandlung gesehen, in Pfelling einen römischen Opferstein entdeckt hat, erzählt nichts von den Überresten der ehemaligen Burg, während er von der Nachbarburg Welchenberg schreibt: Die weithinschauende Höhe

trägt die spärlichen Reste einer sehr schönen Burg. Auf dem Steinberg waren also solche Ruinen diesem Forscher nicht mehr aufgefallen. Die ehemalige Pfellingerburg war also um die Mitte des 16. Jahrhunderts schon völlig verschollen und vergessen.

Pfarrer Josef Hofmann (1782-1789), der das vorhandene Salbuch mit großem Fleiße angelegt, schreibt über Pfelling und sein Schloß Nachstehendes: Die Pfarr Pfelling war nach gegründter Mutmaßung in älteren Zeiten viel größer und erträglicher, so wie überhaupt Pfelling ein wohlansehnlicher Ort gewesen sein soll, wo ein schönes Schloß auf dem nahen Steinberg gestanden hatte, deren Besitzer Vasalles der Grafen von Bogenberg gewesen sind.

Die Verhandlungen des Hist. Vereines von Niederbayern 1. Bd. 1847 enthalten auf Seite 168 über die ehemalige Burg in Pfelling nachstehende Notiz: Im Landgerichtsbezirk Bogen ist in Pfelling entdeckt worden: Eine Schloßruine auf dem Steinberg, Aufenthalt des Heinrich von Pfelling, des Stifters von Gotteszell. Die Bemerkung stammt von Studienrector und Kreisscholaren Lichtenauer in Landshut.

Pfarrer Georg Lang von Pfelling hat im Salbuche 1853 einen Eintrag über Pfelling, geschöpft aus dem Büchlein von Bernhard Grüber und Albert Müller und fügt diesem hinzu: Die Ruinen dieser Burg sind bis auf den Grund zerstört und zum Brückenbau verwendet worden. Ein sogenannter Schloßgraben ist noch sichtbar und verrät den Umfang dieses Schlosses. Pfelling ist früher eine ansehnliche Hofmark gewesen, nun aber ein einfaches Dorf, welches 21 Hausnummern zählt und in Pfelling und Unterhausen abgeteilt wird. Von der Ortsbevölkerung hat der Verfasser lediglich die Mitteilung erhalten, daß in der Donau in der Nähe des Ufers am Steinberg bis vor einigen Jahrzehnten uralte Eichenstämme aus dem Wasser hervorragten, welche der Wagnermeister Wiesmann als Werkholz verarbeitete. Dieselben waren hart wie Eisen. An dieser Stelle soll aus der Donau das für die Burg benötigte Wasser geholt worden sein. Vielleicht hatte die Herrschaft dort einen Landungssteg für die Schiffe und die eingerammten Eichenpfähle waren zum Festmachen der Schiffe bestimmt gewesen.

Damit verlassen wir den Besitz des Pfellingers im Donaugau und wollen nunmehr sehen, was derselbe teilweise als freies Eigentum, teilweise als Lehen im Bayerischen Walde inne hatte.

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Beschreibung des Besitzes des Pfellinger Hofmarksherrn im Gebiete des Bayerischen Waldes.

Daß die Pfellinger schon in frühester Zeit im Bayerischen Walde begütert gewesen, ergibt sich daraus, daß die Windberger Traditionen die Nachricht enthalten, daß Rapoto von Pfelling auf dem Todbette ca. 1187 dem Kloster ein Gut schenkte, nämlich bei Adilgermais = Ogleinsgermais, Gem. Kollnburg. (Siehe Rapoto von Pfelling, 1. Teil der Geschichte der Pfellinger Hofmarksherrn.) Daß dann der alte Heinrich wegen eines Hofes in Schweinberg noch in den letzten Jahren seines Lebens in Konflikt gekommen, haben wir auch vernommen. Jedenfalls hat auch dessen Sohn dieses Klostergut zu Lehen erhalten. Dann hatte der Pfellinger noch drei Höfe in Hinterberg, Gemeinde Allersdorf. Außerdem besaßen dieselben vom Kloster Oberaltaich einen Hof in Ahlhardsdorf zu Lehen.

Das Hauptgut aber lag bei Achslach und führte den Namen Droßlach. Zu diesem Herrenhofe gehörte das Fischwasser auf der Teisnach bis gegen Ruhmannsfelden, anfangend von der Mühle zum Hollstein genannt, der Panholz genannt wird (Bannholz = Jungholz, das nicht betreten werden darf und in das Vieh zu treiben bei Strafe verboten war). Dieser Wald lag wohl auf dem linken Ufer der Teisnach, 47 Tagwerk groß. Die Waldparzellen zwischen Droßlach und Ruhmannsfelden mochten 172 Tagwerk ausmachen, dann war noch bei Zachenberg ein Waldbestand von 89 Tagwerk. Das war der Grundstock der Waldungen, wie sie später zur Stiftung des Klosters Gotteszell von Heinrich dem Jüngeren geschenkt worden waren. (Siehe die säkularisierten Klosterwaldungen von Altbayern von Hanns Tremmel, Seite 103.)

Dieser schöne Gutshof Droßlach bildete nach der Stiftungsurkunde des Heinrich von Pfelling v. 27. Juli 1285 (M. B. X. 393 u. ff.) dessen freies und lediges Eigentum, über welches er manu potestiva et libera, also mit unbeschränkter Vollmacht verfügen konnte. War also kein Lehen. Wie kamen die Pfellinger nun in dessen Besitz? Durch Erbfolge.

Die Fundationsurkunde des Bischofes Heinrich von Regensburg enthält einen diesbezüglichen Passus: Quae quidem villa (Droschlach) fuerat ad eundem Henricum de Pholing ex successione haeretitaria devoluta.

Vielleicht erbte der Pfellinger den Herrenhof von dem Eppo von Oxlaha, der in den Urkunden des 13. Jahrhunderts öfters vorkommt und dessen Familie mit dem Pfellinger in Verwandtschaft oder Schwägerschaft stand. Näheres kann geschichtlich nicht bewiesen werden. (M. B, V. 395, 396.)

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Die Pfellinger als Burgherrn von Ruhmannsfelden.

Die feste Burg Ruhmannsfelden an der Teisnach, auf der Straße, welche von Deggendorf nach Viechtach führt, war von den Grafen von Bogen etwa um die Mitte des 12. Jahrhunderts nebst manch anderen im Bayer. Walde erbaut worden. Diese Burgen sollten die Grafschaft gegen das weitere Vordringen der Klöster schützen. Namentlich war die starke Burg Ruhmannsfelden nach P. Wilhelm Fink als Trutzburg gegen Metten gedacht.

Die Grafen von Bogen hatten es nämlich auf eigene Faust unternommen, Kultur zu betreiben. Wie man das anstelle, das hatten ihre Leute schon längst von den Mönchen und deren Knechten gelernt. Und bald begannen die Beile der Mönche mit den Rodungschacken der Bogenerleute sich feindlich zu kreuzen. Die festen Türme und Burgen, welche die Grafen von Bogen im Bayer. Walde allenthalben erbaut hatten, riefen den Herrn Prälaten deutlich und in nicht mißzuverstehender Weise zu: Bis hieher und nicht weiter!

Auf diese Burgen, wie Nußberg, Ransberg, um nur ein paar solcher Nester zu nennen, setzten nun die Bogener ihre Dienstmannen, übertrugen ihnen die Burghut und gaben ihnen Güter zu Lehen.

Ein Arnold von Ruhmannsfelden, der 1165 schon auf einem vom Herzog von Berg gegebenen Turniere erschien, ist geschichtlich beglaubigt. Genau hundert Jahre darauf ist Heinrich von Pfelling Burgherr auf Ruhmannsfelden. Es ist aber anzunehmen, schon dessen Vater, der alte Heinrich, von Graf Albert IV, mit Ruhmannsfelden belehnt worden war.

Es kommen in den vielen Urkunden der Grafen von Bogen all die Milites aus dem Bayer. Walde, namentlich als Zeugen, vor, aber nie wird ein Herr auf Ruhmannsfelden aufgezählt. Das läßt fast mit Sicherheit es als wahrscheinlich annehmen, daß eben die Pfellinger dort die Burgwacht hatten.

Daß nicht etwa Heinrich der Jüngere von Pfelling die Burg Ruhmannsfelden erst vom Herzog Otto I., dem Rechtsnachfolger der Bogener, zu Lehen erhielt, ergibt sich daraus, daß der neue Herzog überhaupt keine neuen Belehnungen vornahm, sondern höchstens die alten Dienstmannen in ihrem Amte beließ und nur auf das Aussterben derselben wartete. Denn wie das Grafenhaus zu Bogen, so mußten die Geschlechter des Dienstadels desselben den gleichen Weg des Fleisches gehen und dann fiel deren Besitz ebenfalls dem bayerischen Herzogshaus zu.

Wenn es vom Hause Habsburg später hieß: Bella gerant allii, tu felix Austria nubet, so konnte man vom bayerischen Herzogshause sagen: Warte! warte nur zu! Dann ruht der von Sattelbogen, der von Pfelling, der von Degenberg usw.

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Heinrich der Jüngere von Pfelling, herzoglich Bayerischer Hofrat.

Sowie Otto II. dem Erlauchten, dem Stiefbruder Alberts IV., des letzten Bogener Grafen, der größte Teil des Bayer. Vorwaldes mit Natternberg auf der rechten Donauseite, sowie das ganze innere Waldgebiet zugefallen, begann er mit der Neuordnung der früheren Grafschaft nach den strengen Grundsätzen einer wohlgegliederten Verwaltung durch Beamte, die meist aus dem Kreise der Ministerialen entnommen wurden.

Heinrich von Niederbayern (1255-1290) hatte die Organisation so zu Ende geführt, daß der neue Beamtenapparat auf das Beste funktionierte.

Für den äußeren Bayer. Wald war das Gericht Mitterfels mit den Unter-(Schergen-)gerichten Weißach auf dem Bühl (später das Pfleggericht Schwarzach) und Weibing bei Bernried gebildet.

Für den innern Bayer. Wald bestand das Landgericht Viechtach mit den Schergenämtern Viechtach, Böbrach und Regen.

Den früheren Hofmarksherrn ward nur die niedere Gerichtsbarkeit gelassen und auch diese übten sie im Namen des Herzogs aus.

Der Viztum Otto und später Albert von Straubing war der höchste Beamte in allen Zweigen der Verwaltung: Richterwesen, Militärwesen usw.

Eine wichtige Aufgabe oblag den Burgpflegern. Sie hatten für stete Kriegsbereitschaft zu sorgen, die Bewachung der Burg stand im Vordergrunde des Pflegers. Um dieselbe im Verteidigungszustande zu erhalten, hatte er eine ständige Besatzung aus Turm- und Torwächtern, deren Anwerbung und Unterhalt aus den Amtseinkünften zu bestreiten war. Außerdem übernahm jeder Pfleger die Verpflichtung, als Gegenleistung für seine Bezüge dem Herzog mit einigen (2-20) wohlgerüsteten Pferden u. Knechten zu dienen. (Vergl. Die Gerichts- und Verwaltungsorganisation Bayerns im 13. Jahrhundert von Dr. Max. Häußlein, Seite 27, 33.)

Die Burg des Bezirkes Böbrach war Ruhmannsfelden und Pfleger Heinrich der Jüngere von Pfelling.

Die damaligen Zeitverhältnisse im Reiche wie in Bayern waren sehr trübe und traurige. Die beiden Herzoge Ludwig, der Strenge genannt, und Heinrich von Niederbayern lagen im Bruderkriege (1275).

Heinrich von Pfelling und die Ritter des Bayer. Waldes standen selbstverständlich auf Seite ihres unmittelbaren Landesherrn, des an sich weit milder und friedfertiger gesinnten Heinrichs von Niederbayern.

Derselbe hatte nach der ersten Teilung Bayerns mit seinem Bruder Ludwig dem Strengen im Jahre 1255 seinen Sitz nach der Burg Trausnitz ob Landshut verlegt und Heinrich der Jüngere von Pfelling sollte seinem 25jährigen Herzog bald äußerst wichtige Dienste in der Schlichtung von seit alter Zeit bestehenden Rechtsstreitigkeiten leisten.

Am 1. Mai 1260 war in Vilshofen eine Taitigung des Herzogs, um wegen mancherlei Irrung, die zwischen dem bayerischen Herzogshause und dem Abte Hermann von Niederaltaich seit Otto dem Erlauchten her noch bestand, ins Reine zu kommen. Um nur einen Punkt aus den Verhandlungen herauszunehmen: Am 6. April 1233 hatte Albert IV., der letzte Graf von Bogen, vor seinem letzten Kreuzzuge noch einmal hoch und teuer dem Kloster Niederaltaich die Schenkung von Böbrach mit 60 Gutshöfen und dem Patronate der Pfarrei Geierstal, wozu auch Ruhmannsfelden gehörte, bestätigt.

Graf Albert schlummerte schon seit fast 20 Jahren in der Gruft zu Windberg, aber sein letzter Wille war immer noch nicht durchgeführt. Otto II., dem sein Stiefbruder ohnehin schon zu viel verschenkt haben mochte, behielt einfach Böbrach und Die Pfarrei Geierstal ein.

Der Herzog Heinrich bot dafür dem Kloster die feste Burg Flinsberg, welche einst Albert von Bogen als Trutzburg dem Abte von Niederaltaich vor die Nase gepflanzt hatte. Diese Burg hatte, wie es in der angezogenen Urkunde heißt, für den Herzog keine Bedeutung mehr. Sie wurde im Umtausche mit den Besitzungen in Böbrach und Geierstal aufgelassen und geschleift.

Außerdem hatte Otto Il. auf Anraten gewisser seiner Räte gegen den Willen des Abtes und der Brüder Mientraching an sich gezogen, welches schon seit Tassilos Zeiten immer zum Kloster Niederaltaich gehört hatte. Dafür hatte es lediglich einige Güter in der Umgebung von Flinsburg erhalten, was keineswegs eine entsprehende Entschädigung war.

Für noch weitere Gutmachung der zugefügten Beschädigungen, die sowohl Heinrich als auch sein Vater Otto II. der Kirche des hl. Mauritius angetan hatten, erhielt dieselbe nunmehr die Einkünfte von Messing, Rabenberg, Rychenberg, Griesbach und Marquardstein, welche Orte durch den Tod Hartmanns, Grafen von Werdenberg und dessen Ehegattin Elisabeth von Ortenburg, der Base des Herzogs, an den Wittelsbacher devolviert waren. Diese Urkunde trägt als Unterschrift der Zeugen und Verhandlungsteilnehmer die Namen des ehrwürdigen Otto, Praepositus von Salzburg und päpstlichen Capellans, der auch sein Siegel neben dem des Herzogs und des Abtes anheftete, des Perichtoldus, Praepositus

des Klosters. Dann folgen die Laien: Sifried von Fraunberg, Ulricus von Chamerberg, Heinricus von Pholingen, Gerhoh von Fremleinsberg, Marquard Marschalk von Schrofnhofen, Otto von Straubing (Erster Viztum), Heinricus notarius.

So endete die Tagung von Vilshofen dank der Geschäftstüchtigkeit der allzeit bewährten herzoglichen Räte, nicht zuletzt der Mühewaltung Heinrichs von Pfelling und des alten Frammelsbergers, für beide Teile zur vollen Zufriedenheit. Abt Hermann konnte frohen Herzens seinem Stifte am Donaustrande zukutschieren und Herzog Heinrich am nächsten taufrischen Maimorgen in Begleitung seiner edlen Ritter auf den ungeduldigen Rossen seiner schönen Hauptstadt am Isarstrande zutraben.

Beim Abschied wird Herzog Heinrich nicht verfehlt haben, seinem Burgwart auf Ruhmannsfelden dankbar die Hand zu drücken und ihm wohl auch die besten Grüße an seine Base Mechtild von Rotteneck aufzutragen. (M. B. XI. 234–236. Num. XCVI1.)

Fünf Jahre später leistete Heinrich ‚von Pfelling seinem Herzog Heinrich von Niederbayern und seinem Diözesanbischofe Leo Thundorfer von Regensburg samt dem Hochstifte außerordentlichen Rat und Beistand in Streitsachen und Irrungen, die in die Zeit des Bischofes Albert (1247-1259) zurückeichten, schon unter Herzog Otto dem Erlauchten ihren Anfang genommen und sich unter dessen Söhnen Ludwig von Oberbayern und Heinrich von Niederbayern fortsetzten.

Um den Inhalt der nachfolgenden Urkunde zu verstehen, ist esnotwendig, etwas weit auszuholen. Es ist schon hervorgehoben worden, daß die Zeitverhältnisse, unter denen Heinrich von Pfelling lebte, im ganzen Deutschen Reiche überaus düstere, um nicht zu sagen äußerst traurige, sowohl für Staat als Kirche, gewesen sind.

Die römisch-deutsche Kaiserkrone trug (1215-1250) der Hohenstaufe Friedrich II. (ein ganz ungläubiger Monarch), dessen unglückliche Politik darin bestand, daß er selbst, wie auch sein Sohn Konrad IV., von dem unseligen Wahne befangen war, daß der Schwerpunkt seiner Hausmacht jenseits der Alpen liege, und ein dort errungener Sieg seiner Dynastie in Deutschland das Übergewicht verschaffen werde.

Auf der allgemeinen Kirchenversammlung zu Lyon, eröffnet am 3. Januar 1245 und vom Papste Innocenz IV. selbst präsidiert, wurde Kaiser Friedrich Il. durch einstimmigen Beschluß aller gegenwärtigen Bischöfe des Meineides, der Urheberschaft an der Ermordung des bayerischen Herzogs Ludwig des Kelheimers, der Gewalttätigkeit und der Verfolgung der Kirche für schuldig befunden und abermals mit dem Kirchenbanne belegt.

Ein mit dem Kirchenbanne belasteter Fürst konnte nach damaliger christlicher Rechtsanschauung nicht Schutz- und Schirmherr der Kirche, noch würdiger Träger der römisch-deutschen Kaiserkrone sein.

Die Untertanen wurden vom Eide der Treue entbunden und ein Teil der deutschen Fürsten wählten den Landgrafen Heinrich von Raspe zum deutschen König. Das Haus der Hohenstaufen hatte aber trotzdem seine Anhänger. Unter diese zählte Otto II., Herzog von Bayern. Dieser hatte sich mit dem Mörder seines Vaters ausgesöhnt und seine Tochter Elisabeth dem zweiten Sohne Friedrichs II, Konrad, vermählt.

Papst Innocenz richtete an Otto II. die ernste Mahnung, sich von dem gebannten Hohenstaufen zu trennen, aber er tat es nicht.

Die Bande der Verwandtschaft und der Dankespflicht zogen stärker als der Gehorsam gegen das Oberhaupt der Christenheit. Und so sprachen der Erzbischof Philipp von Salzburg und die übrigen Bischöfe den Bann über den Herzog von Bayern aus und das ganze Land traf die Strafe des Interdiktes. Die Kirchen wurden von Mönchen geschlossen, der öffentliche Gottesdienst eingestellt, keine Weihe von Klerikern wurde mehr erteilt, das Sakrament der Krankenölung nicht mehr gespendet und die Kommunion nur mehr den Sterbenden gereicht. Alle Glocken verstummten; aber nicht bloß wie in der Karwoche für einige Tage, sondern für fünf volle Jahre.

Die Mönche durchwanderten die Dörfer und schlugen an allen Kirchentüren den Fluch des Interdiktes an.

Sicherlich hatte diese Maßregel unendlich mehr geschadet als genützt; aber es war von jeher so in der Welt, daß das unschuldige Volk für die Sünden seiner Fürsten büßen mußte. Alle Bande des Rechtes und der Familie wurden mit Auflösung bedroht. Niemand wußte mehr, auf welche Seite er sich stellen sollte. Das Raubrittertum griff in erschrecklicher Weise um sich.

Eine der ersten Handlungen des neuen Bischofs Albert I. von Regensburg (1247-1259) war, daß er auch das Interdikt über die Stadt verhängte. Dafür wurde er von der Bürgerschaft aus derselben verjagt. Er zog sich auf seine Burg Stauf zurück, und reizte in Verbindung mit dem Abte Ulrich von Sct. Emmeram die päpstlich gesinnte Partei in seiner Bischofsstadt solange, bis sie die Staufen’schen Anhänger vertrieben. Herzog Otto II. zog nun mit seinen Söhnen Ludwig und Heinrich und dem Königssohne Konrad IV. gegen Regensburg. Selbstverständlich war auch die Ritterschaft der ehemaligen Grafschaft Bogen zu dem Unternehmen aufgeboten worden. Die Reichsstadt Regensburg wurde nun erobert, die bischöflichen Besitzungen geplündert und verheert. Dadurch wurde der Dienstadel der Regensburger Kirche schwer betroffen und verschwor sich gegen das Leben des Königs Konrad, der, wie schon erwähnt, auch in der Stadt weilte. Derselbe wohnte in der Weihnachtsnacht in dem Kloster Sct. Emmeram hinter verschlossenen Türen dem Gottesdienste bei. Im Einverständnis mit dem Abte schlich sich der kühne Ritter von Hohenfels in das Kloster ein. Er wollte aus Rache für die Verwüstung seiner Lehensgüter den König ermorden. In dem nächtlichen Dunkel wurden von den Verschworenen zwei Ritter erschlagen und der König Konrad entging dem ihm zugedachten Tode nur dadurch, daß er sich unter eine Kirchenbank verkroch.

Bischof Albert I. wurde nun des Einverständnisses mit dem Plane der Verschworenen beschuldigt und floh nach Österreich.

Bei diesen Wirren hatten auch die Juden in der Stadt großen Schaden erlitten und das Hochstift sollte die Zeche bezahlen.

Die diesbezüglichen 70 Pfund Denare Regensburger Münz waren aber seit 10 Jahren immer noch nicht an die herzogliche Kasse beglichen.

Herzog Otto II. war bereits am 29. November 1253 im 48. Jahre seines Lebens gestorben. Er wurde im geselligen Kreise der Seinigen plötzlich vom Schlagflusse berührt. Der berühmte Franziskanermönch Berthold von Regensburg, der gerade in Landshut vor einer ungeheueren Menschenmenge predigte, stand an seinem Sterbelager.

Seine Söhne, vor allem Heinrich von Niederbayern, der mit Abt Hermann von Niederaltaich alle Differenzen beigelegt hatte, suchte nun auch mit dem neuen, äußerst tatkräftigen Bischof von Regensburg, Leo Thundorfer (1262-1265), und dem Hochstifte ins Einvernehmen zu kommen. Und er bediente sich hiezu seines früheren Ratgebers Heinrich von Pfelling, der sich wegen seiner nahen verwandtschaftlichen Beziehungen zu den hervorragendsten Mitgliedern des Domkapitels zu den Verhandlungen am besten eignete. Der Archidiakon Altmann von Rotteneck und der Dompropst Eberhard von Rotteneck und Heinrich von Rotteneck, nahmaliger Bischof, waren der Großonkel, der Onkel und leibliche Bruder der Mechtildis von Rotteneck, der Hausfrau des Pfellingers, saßen als Mitglieder im Hochstifte. Der herzogliche Rat konnte also in den etwa stockenden Verhandlungen nach beiden Seiten hin vermitteln.

Und in der Tat nahm die auf den 10. Juli 1265, wahrscheinlich nach Regensburg, angesetzte Taitigung für sämtliche Beteiligte einen sehr günstigen Verlauf.

Zunächst entsagte Herzog Ludwig ausdrücklich jeder Forderung, welche er gegen den Bischof und gegen die Regensburger Kirche wegen der Weinberge in Bach geltend gemacht hatte, und welche eine Schenkung des Pfalzgrafen Rapotto von Ortenburg (+ 1248) an die Domkirche gewesen sein sollten. Wogegen der Herzog vom Bischof mit 30 Pfund Regensburger Münz aus den Einkünften der Güter entschädigt werden sollte.

Die schon vorhin erwähnte Judenshuld der Regensburger Kirche wurde aus den Schuldbüchern des Herzogs gestrichen. Dafür belehnte der Bischof den Herzog Ludwig von Oberbayern mit Land und Leuten aus den Gütern, welche der edle Burkhard von Wiar (Weiher bei Ponndorf), auch Hofmarksherr von Oberwinkling, und der Graf Albert von Moosburg bisher zu Lehen getragen hatten.

Dann wird der Herzog mit der Hofmark Münster bei Cham belehnt, vorbehaltlich des Patronatsrechtes für den Bischof von Regensburg und seinen Nachfolgern.

Ferner bestanden Streitigkeiten wegen der Ausübung des Patronates über die Pfarreien: Dingolfing, Vilsbiburg, Kelheim und Pullach.

Der Bischof von Regensburg leistet über das bestrittene Patronat Verzicht und erkennt voll und ganz das Recht des Herzogs an.

Wegen des Konrad von Hohenfels bestanden ebenfalls Forderungen an den Bischof, die gestrichen wurden.

Zum Schlusse wurden noch Vereinbarungen getroffen wegen der gegenseitigen Heiraten zwischen den herzoglichen und bischöflichen Ministerialen und der Abteilung der Kinder aus diesen Wechselheiraten.

Das ist der Hauptinhalt der gepflogenen Verhandlungen.

Sollten sich später etwa Unstimmigkeiten ergeben, so würden dieselben auf dem Rechtswege freundschaftlich beigelegt werden. Und zu diesem Behufe wurde ein Rechtsausschuß gebildet, bestehend einerseits aus den Herzoglichen Räten: Sifried von Fraunberg, Heinrich von Pföling und Heinrich von Rohrbach; andererseits aus den bischöflichen Ministerialen: Konrad von Ehrenfels, Konrad Marschalk von Sünching und Baldwin von Barbing. Herzog und Bischof leisten sich gegenseitig eidliches Handgelübde. (Ex codice chronologico – diplomatico von Ried. Band 1. Seite 379.)

Daß das Hochstift Regensburg die Verdienste, welche sich Heinrich der Jüngere von Pfelling erwarb, wohl zu würdigen wußte, ergibt sich aus der lobenden Anerkennung, welche Bischof Heinrich in der Fundationsurkunde des Klosters Gotteszell vom Jahre 1290 seinem Schwager erteilt.

Derselbe hebt ausdrücklich hervor, daß Ritter Heinrich von Pfelling allezeit eine besondere Liebe und Treue, sowohl an die Person des Bischofes wie auch an die Regensburger Kirche, befundet habe und wohl im Hinblick darauf war Heinrich von dem Domkapitel Regensburg einstimmig mit einem Drittel des Zehents der Pfarrei Geierstal seinerzeit belehnt worden. (M. B. V. 395.)

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V. Teil.
Die Stiftung des Klosters Gotteszell durch Heinrich und Mechtildis von Pfelling. 1285.

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Heinrich und Medtildis, geborne Gräfin von Rotteneck, als Gründer einer Niederlassung der Cisterzienser aus dem Kloster Aldersbach auf dem Maierhofe zu Droßlach (1285).

Die Ministerialen der Grafen von Bogen in der Hofmark Pfelling hatten sich von jeher als Wohltäter der Klöster erwiesen.

So hatte der erste Pfellinger Burgherr, der aus den Urkunden bekannt ist, Arnold (+ ca. 1147), dem neugegründeten Prämonstratenserstift Windberg einen Hof in Weinzier geschenkt.

Er und seine Frau Kunigunde, sowie sein Neffe, ebenfalls Arnold mit Namen, und eine gewisse Tuta von Pfelling, Konventschwester zu Windberg (neben dem Männerkloster bestand eine Zeitlang auch ein Frauenkloster in Windberg), werden darum als Guttäter im Windberger Nekrologium aufgeführt. (M. B. XIV. 90-100.)

Rapoto von Pfelling (ca. 1147-1187) hatte in Gorza, so hieß der obere Teil von Entau, mit dem nach Osterhofen gehörigen Klosterhof, Hörnlhof genannt, einen Teil der Dos, welchen das Pfarrgotteshaus Sct. Margareta in Pfelling auf dem jenseitigen Ufer der Donau besaß, zur Abrundung des Besitzes, welchen das neugestiftete Kloster Windberg von verschiedenen in Gorza begüterten Adeligen teils schankungsweise, teils durch Kauf an sich gebracht hatte, an Windberg veräußert und für den Entgang die Pfellinger Kirche aus seinem Eigenbesitze entschädigt. (Traditiones Windberg. Verhandlungen des Hist. Vereines von Niederbayern, Bd. XXIII, 1. u. 2. Heft, Seite 168.)

Auch Heinrich der Jüngere von Pfelling selbst hatte sich gegen das Kloster Windberg freigebig erwiesen, indem er wahrscheinlich kurz vor seinem Tode den Prämonstratensern drei Höfe in Hinterberg, im Bezirke Viechtach, schenkte; diese Stiftung fand erst am 53. Tage vor dem Sonntage Epiphanie des Herrn des Jahres 1295 die Genehmigung des Herzogs Otto und seiner Brüder Ludwig und Stefan, unter der Bedingung, daß Abt und Convent Zeit ihres  Lebens der Agnes von Sattelbogen, der Ehefrau des getreuen Albert von Sattelbogen, jährlich ein Schaff Waitzen und 20 Regensburger Denare verabreichten. Nach dem Tode der Agnes aber sollte das Kloster die drei Höfe in Hinterberg frei und ledig inne haben. (M. B. XIV. 54.)

Auffallender Weise aber wird im Nekrologium zu Windberg weder der eigentlichen Schenker, Heinrichs und Mechtildens von Pfelling, noch der herzoglichen Brüder gedacht. Sollten dieselben am Ende die Schenkung annulliert haben, nachdem dieselben der Hauptstiftung des Pfellingers die größten Schwierigkeiten mit der Genehmigung des Klosters Gotteszell bereiteten. Es würde sich dann erklären, warum sich die Kanoniker in Windberg nicht verpflichtet hielten, weder das Gedächtnis des Pfellingers, noch viel weniger der Herzogsbrüder als Wohltäter ihres Klosters zu verewigen.

Heinrich des Jüngeren Ehe mit Mechtildis von Rotteneck blieb kinderlos. Wenn wir dessen Geburtsjahr auf 1220 ungefähr ansetzen, so war jetzt der Pfellinger 65 Jahre alt und Mechtildis wird nicht um viel jünger gewesen sein. Leibeserben hatten dieselben nicht mehr zu erhoffen.

Als langjähriger herzoglicher Burgherr auf Ruhmannsfelden hatte Heinrich von Pfelling die Überzeugung gewonnen, daß diese verlassene Gegend des Bayerischen Waldes der wirtschaftlichen Hebung, als auch der Förderung des geistlichen Lebens dringend bedürftig sei. Ruhmannsfelden hatte nur eine Schloßkapelle. Die Pfarrei Geierstal war sehr ausgedehnt. Achslach gehörte gar in die weit entlegene Pfarrei Viechtach. Seelsorgerlich war die Bevölkerung dieses Winkels sehr vernachlässigt.

Das sollte anders werden!

Heinrich hatte zu Droßlach einen Maierhof zu eigen, welcher, wie wir schon gesehen und wie aus der Stiftungsurkunde des Pfellingers und des Bischofes von Regensburg, Heinrich des Rotteneckers, ganz klar und deutlich hervorgeht, demselben durch Erbschaft zugefallen, und über welchen er frei manu potestativa verfügen konnte.

Heinrich und Mechtildis kamen überein, vor ihrem Tode noch eine Stiftung zu machen zum Heile ihrer Seelen, sowie zum Gedächtnisse ihrer Vorfahren. Nach eingehendem Familienrate, in welchem selbstverständlich der hohe Herr Schwager und Bruder Heinrich, der im Jahre 1277 den bischöflichen Stuhl des hl. Wolfgang bestiegen hatte, die erste Rolle spielte, kam der Plan zur Reife.

Es sollte auf dem Maierhofe in Dxoßlach eine kleine Niederlassung für zwei Priester aus dem Orden der Cisterzienser zu Aldersbach gestiftet werden, damit durch das unablässige Gebet der Mönche und deren unverdrossene Arbeit Heinrich des Himmels Gnade und Segen teilhaftig werde.

Die feierliche Übergabe der Schenkung an das Kloster Aldersbach fand laut Urkunde am 27. Juli 1285 statt. Eine zahlreiche Gesellschaft von Prälaten und Geistlichen, sowie von Rittern hatten sich eingefunden. Als Zeugen werden angeführt: Der ehrwürdige Herr und Vater Weinricus, Abt von Ebrach (Hauptcisterzienserkloster in Franken), Herr Johannes, Abt von Pomuk (Böhmen). Herr Abt Heinrich von Aldersbach (1280-1295), Prior Heinrich von dortselbst, Bruder Gottfried, Cantor, Frater Heinrich aus Regensburg, Frater Conrad notarius, von Moosdorf, Frater Tyemo, Conrad, Pfarrer von Deggendorf, Perchtold, Pfarrer von Michaelsbuch, Fridericus Rosset, Ulrich von Kasberg (bei Freyung), Eberwinus von Edramsdorf, Otto von Reinhartsmais, Heinrich Sartor von Deggendorf, und viele andere.

Vom Turme der alten Burg zu Ruhmannsfelden flatterte frisch im Winde das weiß-blaue Rautenbanner, als die hohen Herrschaften nach geschehenem Schenkungsakte sich dort, an der Spitze der edle Ritter Heinrich von Pfelling und die erlauchte Schloßfrau Mechtilde von Rotteneck, einfanden. Der echte Bayerwein, welcher bei der Tafel aus dem Eigengewächse an dem Fuße der Burg zu Pfelling kredenzt wurde, brachte sicherlich alsbald eine heitere und fröhliche Stimmung unter die versammelten hohen Gäste.

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Die Annakapelle auf dem Maierhof in Droßlach.

Zu dem Maierhof in Droßlach gehörte, wie es bei so adeligen Herrenhöfen meist der Fall war, eine kleine Kapelle als Eigenkirche. Diese wurde vergrößert, um den neuen Zwecken dienen zu können. Bischof Heinrich weihte die Kapelle im folgenden Jahre (1286) zu Ehren der hl. Mutter Anna ein. Sct. Anna ist ein verhältnismäßig sehr junges Kirchenpatrocinium. Die Pfarr- und Klosterkirche in Gotteszell ist die einzige in der Diözese Regensburg, die der hl. Mutter Anna geweiht ist. Annakapellen gibt es dagegen 24. Als Wallfahrtskirche ist bekannt Sct. Anna bei Sulzbach.

Die Verehrung der hl. Mutter Anna kam von dem Morgenlande durch die Kreuzfahrer nach dem Abendlande. Reliquien der hl. Anna, angeblich aus Jerusalem stammend, sind seit dem 13. Jahrhundert in verschiedenen Kirchen aufbewahrt. Heinrich der Jüngere von Pfelling hatte mit seinem Vater den letzten Kreuzzug des Grafen Albert IV. von Bogen, wie wir vernommen, mitgemacht. Vielleicht hat er dem Hochwürdigsten Herrn Consekrator gegenüber den Wunsch geäußert, daß die Kapelle in Droßlach der hl. Mutter Anna geweiht werden möchte. Und bei der Liebe und Verehrung, welche Bischof Heinrich zu seinem Schwager trug, hat derselbe den Wunsch erfüllt.

Im Übrigen hat erst Papst Sixtus IV. (1471-1484) die allgemeine Verehrung dieser Heiligen des Alten Bundes genehmigt und Papst Gregor XI. bestätigte 1584 deren Fest für den 26. Juli.

Wenn Bischof Heinrich II. im Jahre 1286 die Weihe des Sct. Annakirchleins in Gotteszell vorgenommen, so ist er jedenfalls von Regensburg her zu Schiffe nach Pfelling gefahren, hat dort im Schlosse seines lieben Schwagers und seiner einzig noch vorhandenen Schwester die Nacht zugebracht, um sich dann zu Pferde mit seinem Gefolge über Bernried und Achslach zur Kirchenkonsekration zu begeben.

Bischof Heinrich, der ja wiederholt als Friedensvermittler donauabwärts zu tun hatte, hat auch sicherlich bei seiner lieben Schwester zugekehrt, als er sich im Spätsommer des Jahres 1230 nach Wien begab.

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Genehmigung der Stiftung des Pfellingers durch Bischof Heinrich II. von Regensburg 1287.

Die Stiftung Heinrichs von Pfelling und seiner Gemahlin Mechtild bestätigte Bischof Heinrich II. und sein Domkapitel am 8. Mai 1287 und wandelte der inständigen Bitte des Pfellingers entsprechend und aus besonderer Gunst und Zuneigung für die Kirche Aldersbach den bisherigen weltlichen Besitz in geistliches Gut um.

Dem Klösterlein ward der schöne Name: Cella Dei = Gotteszell beigelegt. Zugleich wurde die neue Niederlassung von dem Pfarrzwange Geierstal eximiert unter Wahrung der sonstigen pfarrlichen Rechte.

Schon Heinrich von Pfelling hatte mit der Möglichkkeit gerechnet, daß sich mehr als zwei Patres in Gotteszell niederlassen könnten, wenn sich im Laufe der Zeit durch günstige Verhältnisse der Besitz dortselbst gemehrt hätte.

Wie wir schon früher gesehen, hatte derselbe wegen der hervorragenden Dienstleistungen, welche er der Regensburger Kirche erwiesen, einen Teil des Zehents der ausgedehnten Pfarrei Geierstal zur Nutznießung erhalten. Heinrich von Pfelling leistete nun für seine Person vollständigen Verzicht auf diesen Zehent und Bischof Heinrich II. übertrug alle Rechte hierauf dem Abte und Convente von Aldersbach mit der Auflage, binnen eines Jahres in Gotteszell einen Convent von 13 Brüdern zu errichten, wenn sich nicht etwa durch Probe ergäbe, daß die Einkünfte zu dessen Unterhaltung unzureichend seien. Unterläßt der Herr Abt die Erfüllung seiner Zusage, so soll der abgetretene Zehent unwiderruflich an die Regensburger Kirche zurückfallen.

Eine etwas dunkle Bestimmung enthält die Urkunde in Betreff eines etwaigen Erben des Pfellingers, dem das Recht auf den Zehent gewahrt bleiben soll.

Der Passus: Nisi Dominus haeredes sibi concesserit, wenn nicht der Herr ihm (dem Pfellinger) Erben schenken sollte.

Selbstverständlich hatten Heinrich und Mechtildis bei ihrem hohen Alter keine Leibeserben mehr zu erwarten, wie einige Geschichtsschreiber annehmen. Aber aus der Verwandtschaft war möglicherweise solche noch zu erhoffen.

Aus dem Kaufbriefe des Herzogs Otto, Ludwig und Stefan vom 26. Mai 1295 über die Hofmark Ruhmannsfelden geht nämlich klar hervor, daß nach dem Ableben Heinrichs und Mechtildis von Pfelling noch ritterliche Personen, die zur Herrschaft Pfelling gehörten, vorhanden waren.

Mit dem Verkauf von Ruhmannsfelden hatten die herzoglichen Brüder auch dem Abte von Aldersbach die niedere Gerichtsbarkeit über die Angehörigen der Hofmark übertragen, mit ausdrücklicher Ausnahme der ritterlichen Personen der Pfellinger Herrschaft, welche ihrem Stande gemäß dem Herzoge und seinem Gerichtsstande unterworfen bleiben sollten.

Im 4. Teil dieser heimatgeschichtlichen Studie haben wir gehört, daß eine Frau von Pföling, geborne Schwarzenburgerin, 1298 auf der Burg zu Pfelling hauste. Wie dieselbe geheißen und an wen sie verheiratet gewesen, darüber konnte trotz mehrfacher Anfrage nicht weiteres geschichtliches Material erkundet werden. Die einschlägigen Stellen konnten nur das bestätigen, was an besagtem Orte angegeben ist. (M. B. X. 393 ff., V. 395, 396.)

Vor seinem Ableben, wahrscheinlich erst auf dem Totbette, hat Heinrich von Pfelling sicherlich in Gegenwart von Zeugen – eine diesbezügliche Urkunde scheint nicht vorhanden zu sein – seine ganze Hofmark Pfelling, deren Besitzstand schon früher beschrieben worden, dem Kloster Gotteszell vermacht, um dadurch, wie er vermeinte, seine Stiftung für ewige Zeiten zu sichern. Indessen war das gutgemeinte Werk gleich in seinem Anfange in Gefahr, zerstört zu werden.

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Die Weigerung Ottos, Herzogs von Niederbayern, die Stiftung des Klosters Gotteszell zu bestätigen.

Die Söhne Heinrichs von Niederbayern, welche gemeinschaftlich regierten (1290-1297), führten eine so verschwenderische Hofhaltung, daß sie sich alsbald gezwungen sahen, Familiengüter zu verpfänden und zu verkaufen. Wenn die Hausgüter von etwaigen früheren Ministerialen durch deren Aussterben zum Heimfall gelangten, konnten sie hoffen, die leeren Kassen nachzufüllen. Sicher warteten dieselben längst auf den Besitz der Pfellinger, die am Absterben waren.

Da spielten der herzogliche Rat Heinrich von Pfelling und die werte Base Mechtild von Rotteneck unter Mithilfe des Herrn geistlichen Vetters, des Bischofes Heinrich II. von Regensburg, den herzoglichen Brüdern sozusagen einen Streich, indem sämtliche väterlichen Güter zur Stiftung eines neuen Klosters im Bayerischen Walde verwendet wurden, als ob es ohnehin nicht mehr als genug Klöster gäbe. Dagegen ließ sich rechtlich nichts einwenden. Doch man fand, wahrscheinlich im herzoglichen Hausarchiv, einen geheimen Vorbehalt, welcher aus der schließlichen Genehmigung der Stiftung abgenommen werden kann.

In der bezeichneten Urkunde heißt es nämlich: Licet igitur praemissa donatio in nostrum et carissimorum fratrum nostrorum videretur grave praejudicium vergere, quia in praescriptis possessionibus et juribus tanquam haeredes legitimi ex pactis specialibus succedere debeamus, tamen …

Welches waren nun die besonderen Abmachungen und Verträge, auf Grund deren den herzoglichen Brüdern ein Vorrecht auf die in Erledigung gelangenden Güter des Pfellingers zustand?

Sicherlich hatten Heinrich und Mechtildis ihnen ein solches nicht eingeräumt. Vermutlich ist der Gunstbrief des Kaisers Friedrich II. vom Jahre 1231 angezogen, in welchem Otto II. dem Erlauchten die freie Besitzergreifung der heimgefallenen Reichsgrafschaft Bogen zugesichert worden war, und in dieser Handfeste mochte wohl Otto II. auch sämtliche erledigte Lehen und Besitzungen der ehemaligen Ministerialen inbegriffen halten.

Die Confirmationsurkunde vom Jahre 1294 führt allerdings außer dem Allod des Pfellingers den Herrenhof in Sohl, einen Hof in Pometsau und vier Sölden in Gutenried an. Diese Besitzungen gehörten ohne Zweifel zur Hofmark Ruhmannsfelden, welche gräfliches bezw. herzogliches Lehen war. Wenn aber Heinrich der Pfellinger sie in seine Schenkung mit einbezog, so hatte das vielleicht darin seinen Grund, daß diese Höfe erst durch die Pfellinger gegründet worden waren und auf solche Rodungs- und Siedlungstätigkeit stand nach dem Herkommen der Lehensträger das Eigentumsrecht zu.

Jedenfalls war das Vorbringen des Herzogs Otto II. sehr gesucht. Heinrich der Pfellinger und mehr noch sein Schwager, Bischof Heinrich, waren beide im Lehens- und Erbfolgerechte so bewanderte und kenntnisreiche Männer, daß dieselben auch nicht den geringsten Zweifel hatten, es könnte irgend jemand die gemachte Stiftung mit Recht später anfechten.

Es wäre demnach mehr als unnobel gewesen, wenn Herzog Otto III. auf der Weigerung bestanden hätte oder es etwa auf einen Rechtsstreit hätte ankommen lassen.

Wie viele Verdienste hatte sich der Pfellinger um das herzogliche Haus, ja um das ganze Land gesammelt, von den Verdiensten des edlen Bischofes Heinrich als mehrfacher Friedensstifter in den schweren Conflikten zwischen seinem Vater und Onkel ganz zu schweigen.

Otto II. genehmigte schließlich die Stiftung Gotteszell und nahm dieselbe unter seinem besonderen Schutz und Schirm durch Urkunde vom Sonntag Laetare, ausgestellt zu Landshut 1294. (M. B.V. 401.)

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Das Wappen des Pfellingers und der Rottenecker.

In dem Fundationsbrief des Bischofes Heinrich von Regensburg vom Jahre 1290 ist ausdrücklich hervorgehoben, daß der Urkunde das bischöfliche Siegel sowie das des Domkapitels und des Pfellingers angeheftet worden. Im 12. und 13. Jahrhundert waren die Wappen noch sehr einfach. Sie bestanden nur aus dem spitzförmigen Schild ohne Helmzier.

Die niederen Ministerialen hatten das Wappen ihres Herrn im Schilde. Die Grafen von Bogen führten, wie bekannt, zuletzt das große Reitersiegel mit dem weiß-blauen Rautenbanner. Demzufolge hätten die Pfellinger auch als Ministerialen der Grafen von Bogen die Raute auf dem Schilde geführt. An den Urkunden wird wohl kaum mehr das Siegel des Pfellingers sein.

Das Klosterwappen von Gotteszell besteht nach einem alten Druck von Wenning aus drei Schilden. Das Wappen auf der rechten Seite zeigt einen Schild, über dessen Mitte von rechts nach links der weiß-blaue Rautenstreifen läuft. Das scheint das Wappen des Pfellingers zu sein.

Das mittlere Wappen, oben die Taube mit dem Zweige, unten eine Kirche, wahrscheinlich die Schloßkapelle zu Ruhmannsfelden, da die Klosterkirche keinen massigen Turm hatte, ist sicherlich nicht das Wappen des Stifters, sondern das eigentliche Klosterwappen und beruht auf der Sage von der rätselhaften Taube, die sich in der Todesnacht des Pfellingers im Chore der Klosterkirche zeigte.

Das Wappen der Rottenecker war nach Angabe des Verfassers der Geschichte der Bischöfe von Regensburg, des Professors Janner, ein Schild, schräg geteilt, schwarz und Silber.

Der Bruder der Mechtildis, Bischof Heinrich, führte das Familienwappen und in einem Felde den Wappenschild des Hochstiftes, außerdem das Porträt.

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Tod und Begräbnisort Heinrichs und Mechtildis von Pfelling.

Mechtildis von Rotteneck scheint noch vor ihrem Gemahl gestorben zu sein. Dieser selbst zwischen 1290-1294. Ihre letzte Ruhe werden sie wohl in ihrer Schöpfung, in der Klosterkirche zu Gotteszell, gefunden haben. Möglicherweise auch in der Schloßkirche zu Ruhmannsfelden. Pfelling kommt als Begräbnisort nicht in Frage, denn die Pfellinger Hofmarksherrn waren nicht die Patronatsherrn der dortigen Pfarrkirche, sondern dieselbe war im Eigentume der Äbte des Klosters Niederaltaich.

Ebenso ist auch der Todestag der Stifter des Klosters Gotteszell völlig unbekannt. Sicherlich kamen deren Namen im Nekrologium des Klosters Aldersbach und Gotteszell vor. Aber die Monumenta Boica enthalten weder von dem einen noch von dem anderen Kloster ein Totenverzeichnis.

Der Auskehricht zu Anfang des 19. Jahrhunderts hat ja gegen das Waldkloster in besonderer Weise gewütet als eine Stätte angeblicher Volksverdummung.

Das Archiv des Klosters Gotteszell wurde vom churfürstlichen Kommissär Aretin auf den Düngerhaufen geworfen, teils erlitt es dasselbe Schicksal, wie die wertvolle Bibliothek, deren Bände zum Einheizen hergenommen wurden. Ein anderer Teil wurde verschleudert und der Schubkarren voll um 24 Kreuzer verkauft, so daß Aichinger 1859 schreiben konnte: Noch vor wenigen Jahren haben die A-B-C-Schüler der Umgebung ihre Pandekten in Pergamentblätter aus der Klosterbibliothek gehüllt und ihre junge Kraft daran geübt.

Gerettet hat sich vom Archive kaum mehr als ein in Foliogröße, in der Pfarregistratur zu Gotteszell jetzt liegendes Buch, das dem Verfasser durch die Güte des Herrn Pfarrers Stauber von Gotteszell zur Verfügung gestellt worden ist und das besonders für die Geschichte der Hofmark Pfelling sehr wertvolle Aufschlüsse gibt. Dieses Buch stammt aus dem Jahre 1742 und hat die Aufschrift: Ganz neue ordentliche Beschreibung über das bei dem Kloster Gotteszell vorhandene Archiv, worinnen alle Dokumente abschriftlich vorgetragen, woraus auch zu ersehen, was dem Kloster eigentümlich zuständig sei, und auch sonsten von uralt her rechtlicher zu verhandeln habe. Eingericht und beschrieben durch Johann Balthasar Parl Scheich, derzeit Hofrichter allda.

Es ist summarisch angegeben, welche Akten in den einzelnen Schubläden vorhanden sind.

Wenn die Quellen über die Geschichte von Gotteszell gar so wasserarm rinnen und wenn wir über die Stifter zuletzt gar nichts mehr wissen, dann mag sich der Heimatgeschichtsforscher bei jenen Männern einer sogenannten falschen Aufklärung bedanken, die in ihrem infernalen Hasse gegen die Klöster und gegen die Kirche in Gotteszell sich auch noch an den Toten vergriffen und die Denkmale an heiliger und geweihter Stätte zernichteten. Es soll hierüber nicht mehr geschrieben sein.

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Das Deckengemälde Heinrichs von Pfelling im Refektorium zu Gotteszell.

Im Prälatensaal des Klosters Gotteszell befindet sich an der Decke ein Gemälde, welches den Stifter darstellt. Leider ist es schon arg verblichen. Heinrich von Pfelling ist in jugendlicher Gestalt dargestellt, in ritterlicher Gewandung und hält seinen Einzug in den Himmel. Die Muttergottes mit dem Jesuskinde auf den Armen, umgeben von einer Schar großer und kleiner Engel, kommt ihm entgegen. Die Umrisse lassen sich noch deutlich erkennen. Das Bild stammt kurze Zeit vor dem Jubliäum im Jahre 1727. Der Verfasser war vor mehreren Jahren eigens in Gotteszell und hat mit größtem Interesse das Bild des ehemaligen Burgherrn von Pfelling betrachtet.

Dr. Rudolph Guby schreibt nun in seinem Werkchen: „Die niederbayerischen Waldklöster Windberg, Gotteszell und Rinchnach“ Seite 25: Im Pfarrhof der einstigen Prälatur sind im Raume des ehemaligen Refektoriums Deckenstukkos aus der Zeit um 1720 erhalten. Im Mittelfeld ist in Öl der Tod des hl. Bernhard gemalt.

Wie Guby dazu kommt, das Bild eines Ritters mit dem Ordensgewande des hl. Bernhard zu verwechseln, ist nicht recht erklärbar.

Herr Pfarrer Stauber von Gotteszell versichert demgegenüber ausdrücklich, daß das Bild unzweifelhaft den Stifter des Klosters vorstelle.

Wollen wir also dem edlen Ritter Heinrich von Pfelling seine Position wahren und das Andenken jener Personen, welche durch ihren frommen werktätigen Sinn zu den größten Wohltätern des Bayerischen Waldes geworden sind, hoch in Ehren halten.

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Die Taube im Klosterwappen zu Gotteszell.

Eine alte Klostersage berichtet Nachstehendes: Über dem Hochaltare der Klosterkirche schwebts eine Taube mit einem goldenen Ringlein im Schnabel. Sie wurde am Morgen nach der Todesnacht Heinrichs von Pfelling im Gewölbe schwebend gefunden. Das Ringlein galt als der Brautring der Mechtildis. Als sich am Abend die Mönche zur Complet versammelten, wurde diese Taube wiederum gesehen und gelangte durch das geöffnete Fenster ins Freie. Mit starken Schwingen erhob sie sich in die Lüfte und wandte sich dem Walde zu. Eben schwebte sie über dem Vogelsang, da schoß vom Kalten Röhrl her kreisend ein wilder Geier auf sie los. Als ob sie im Himmel Schutz suchen wollte, stieg die Taube immer höher und höher; allein der höllische Falke überholte sie und stieß sie nieder. Das Ringlein aber, das sie im Schnabel trug, war ihr entfallen und war an dem Gipfel eines jungen Tannenreises, wie an einem bräutlichen Finger gesteckt, haften geblieben. Diese Tanne wächst nun fort, und schon haben sich mehr als 50 Jahresringe um den goldenen Brautring der Mechtildis von Rotteneck gelegt. Wenn hundert Jahresringe darübergewachsen sein werden, wird im ganzen Walde kein einziges Bäumlein mehr zu schauen sein weit und breit, wenn neunmal ist er jetzt schon Feld und Wald gewesen. Nur diese Tanne auf dem Gipfel des Vogelsang wird einsam noch rauschen, ernst und feierlich. Alsbald wird auch die Taube wiederkehren und sich in einer hohlen Stelle des Baumes häuslich niederlassen. Dann wird ein Fürst, von Ferne kommend, Ruhe unter dem Baume suchen.

Solche Sagen über den Untergang und die Wiederkehr der alten Klöster finden sich mehrfach. Sie wurzeln in dem tiefen Volksglauben, daß die Früchte einer wahrhaft edlen und guten Tat nicht dauernd verloren gehen können, und daß der Segen und die Arbeit, welche die fromme und fleißige Hand der Mönche früherer Jahrhunderte in die heimatliche Erde gepflanzt hat, wieder von neuem aufkeimen muß.

Nun, in letzter Zeit sind manche alte Klöster aus den Ruinen zu neuem Leben erstanden. Möge im Laufe der Zeit auch, was die Legende von der Wiedererstehung des Cisterzienserstistes Gotteszell vorhersagt, zur Wirklichkeit werden. Dann wird der Lektor in dem Kapitelsaale den zum Gebete versammelten Brüdern wiederum, wie in früheren Jahrhunderten, verkünden:

Fratres carissimi! Reminiscamini: Nobilis Viri Henrici de Pholing et uxoris ejus Mechdildis, Fundatorum hujus Coennobii, quorum animae requiescant in Pace!

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VI. Teil.
Die Hofmark Pfelling unter dem Kloster Gotteszell 1294-1803.

Die Stiftung Heinrich des Jüngeren von Pfelling und seiner Gemahlin Mechtildis, geborne Gräfin von Rotteneck, wurde eigentlich erst lebenskräftig durch den Übergang der Hofmark Pfelling an das Zisterzienserkloster Gotteszell.

Diese Schenkung hat Heinrich von Pfelling erst auf dem Sterbebette vollzogen. Eine Urkunde liegt nicht vor, wie auch das Todesjahr nicht sicher bekannt ist. 1293 mag als Todesjahr gelten.

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Das Dorf Pfelling

bestand zur damaligen Zeit aus der Stammburg der Pföllinger auf dem Steinberg mit den sie umgebenden Waldungen, dann dem Hofgebäu, dem Urmaierhof, jezt Hs.Nr. 1 ein ganzer Hof (Prebeck), Oberhof genannt, früher der Herren sitz der späteren Ritter von Pfölingen. Auf diesem Hofe ruhten die Rechte Zwing und Bann, die Hofsmarksrechte des Grundherrn über das Dorf. Dieser Hof ging frei und ledig in das Klostereigentum über. Diesen Hof werden auch die Brüder in Selbstverwaltung genommen haben, bis sie später einen eigenen Maier bestellten, der dann im Gegensatze zu dem im unteren Dorfe gelegenen zweiten großen Hofe, dem Untermaier, als Obermaier in dem Salbuche aus dem 14. oder 15. Jahrhundert stammend bezeichnet wird.

Zum Urmaierhof gehörte der Weinberg und das Fischwasserrecht auf der Donau zwischen Einbrach und Lenzing.

Der sehr strenge Orden verbot den Genuß von Fleischspeisen.

Dem Waldkloster mußte nun dieses Fischwasserrecht auf der Donau besonders willkommen sein, denn das kleine Flüßchen Teisnach konnte dem Bedürfnisse der Mönche nach einiger Abwechslung des kargen Tisches nicht Genüge leisten.

Ebenso war es mit dem Weinberge in Pfelling, auf dessen Erträgnisse das Kloster zunächst angewiesen war. Der Bedarf an Wein für die Kultusbedürfnisse war bei den Zisterziensern ein erhöhter, da bei dem Orden noch lange Zeit die hl. Kommunion auch an die Laien in doppelter Gestalt gereicht wurde.

Der Weinberg und die Fischerei werden in der Schenkung des Pfellingers Heinrich in der Bestätigungsurkunde des Klosters Gotteszell von Seiten des Herzogs Otto vom Jahre 1294 ausdrücklich hervorgehoben.

Zum Dorfe Pfelling gehörten dann außerdem noch 5 grundbare Höfe, die mit ihren Leistungen an den früheren Hofmarksherrn an das Kloster gekommen sind.

Im vorhin erwähnten Salbuche wird genannt der Mitterhof (Iglberger), der Rottbauer, wahrscheinlich Nr. 10, jetzt Probst, dann der Maierhof, der Steghof, Hs.Nr. 27, und der Hiesl im Baumgarten, Hs.Nr. 13 (Schreiber). Zu jedem dieser Höfe gehörten ein oder mehrere Nebensölden. Diese 5 Höfe werden als zum Kloster Gotteszell grundbar im Salbuche genannt.

Die Leistungen an Gilten dieser Höfe war eine ziemlich hohe. Der Mitterhof z.B. (Iglberger) hatte nach dem Salbuche zu leisten: 1 Schaff Korn, 6 Schaff Haber, 1 Schaff Weizen, 1 Schaff Gerste, 3 Metzen Erbsen, 6 Metzen Möhren, 100 Stück Eier, 6 Käse, 10 Hühner, 4 Gänse und dazu noch einen jährlichen Geldzins von 6 Schilling Regensburger Pfennige.

Außer diesen 5 ganzen Höfen, bei welchen auch ein oder mehrere Nebensölden sich befanden, waren einige kleine Lehen dem Kloster zinspflichtig mit ihren Hofstätten. Es befanden sich in der Hofmark: ein Schmied, Schuster, Schneider, Weber, Wirt, Wagner und Bader. (Siehe im einzelnen die Beschreibung der Hofstätten der Hofmark Pfelling vom gleichen Verfasser; Ms. im Histor. Ver. f, Niederb. und beim Verfasser.)

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Zehentrechte.

Solche hatte Gotteszell in der Hofmark und in der Pfarrei nicht. Die Sct. Margaretenkapelle, seit 1125 Pfarrkirche, gehörte als Eigenkirche, wie der Ort Pfelling seit der Gründung des Klosters Niederaltaich dorthin.

Während der Zeit nach dem Einfall der Magyaren bis zur Wiederaufrichtung des Benediktinerklosters durch Bischof Piligrim und Wolfgang von Passau bezw. von Regensburg mit Mithilfe des Herzogs Heinrich II. (990) hatten sich die Urmaier von Pfelling wirtschaftlich vollständig von Niederaltaich unabhängig gemacht und waren Dienstleute der Grafen von Bogen geworden.

Die Kirche aber mit ihren Pertinenzen der Pfarrpfründe blieb mit dem Kloster Niederaltaich bis 1803 verbunden. Die Pfarrei war Lehenspfarr des Klosters, auf welche der Abt und Convent seit 1239 Weltpriester und Ordensgeistliche präsentierte. Der Pfarrer bezog mit Ausnahme einiger Häuser 1/3 des großen und kleinen Zehents, 1/3 der Degenberger und das letzte Drittel das Stift Sct. Johann in Regensburg. Die kirchliche Ordnung fand schon vor der Klostergründung Gotteszell statt.

Der Hofmarksherr von Pfelling war nicht Patron der Kirche, darum konnte Heinrich der Jüngere seiner Stiftung auch keine Zehentrechte in der Hofmark überweisen, da er selbst nicht zehentberechtigt war.

Die Margaretenkirche war wohl inmitten des Gartens des Urmaierhofes erbaut, die Kapelle aber vom allem Anfange Eigenkirche des Klosters Niederaltaich.

Die Pfarrkinder des jeweiligen Pfarrers von Pfelling waren zwar samt und sonders Untertanen des Klosters Gotteszell geworden; die Wahrung der Rechte und Pflichten aber der Pfarrei stand dem Abte von Niederaltaich bezw. dem Herzoge und seinen Rechtsnachfolgern zu.

Dieselben waren ja nach dem Aussterben der Grafen von Bogen (1242) Schutz- und Schirmherrn der Mauritiuskirche zu Niederaltaich und der zu ihr gehörigen Kirchen im oberen Donaugau geworden.

In kirchenrechtlicher Beziehung hatte also der Abt von Gotteszell dem Klosterpfarrer nicht im mindesten etwas zu gebieten.

Desto mehr aber machten in .den verschiedenen Zeitläuften die Untertanen in seiner Hofmark Pfelling dem Herrn Prälaten zu schaffen und gar häufig war er gezwungen, auf der schlechten Gebirgsstraße von Achslach her nach dem schönen Donaustrande zu kutschieren, um nach dem Rechten zu sehen und persönlich Rücksprache mit seiner Bauernschaft zu nehmen. (Siehe des weiteren in der Familiengeschichte.)

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Die Vogtei über die Hofmark Pfelling.

Herzog Otto hatte sich den Einfluß auf die ihm ersichtlich äußerst unangenehme Stiftung des letzten Pfellinger Burgherrn wenigstens dadurch für ewige Zeiten gesichert, daß er mit der Genehmigung des Waldklosters Gotteszell vom 28. März 1294 aus freien Stücken von nun an die Stiftung mit allen seinen Besitzungen, Rechten und Einkünften aus besonderer Gnade unter seinen persönlichen Schutz und Schirm nahm, d. h. zum Vogte der Stiftung sich bestellte.

Die Hofmark Pfelling, in welcher, wie in seiner Lehensmark Ruhmannsfelden, Heinrich der Jüngere die niedere Gerichtsbarkeit ausgeübt hatte, kam nunmehr in die Verwaltung des Landgerichtes Mitterfels bezw. unter das Schergen-, später Pfleggericht Schwarzach, das in Weissach am Bühl seinen Sitz hatte. Pfelling blieb bis zur Errichtung des Gerichtes Bogen (1839) unter dem Pfleggerichte Schwarzach.

Es war eigentlich selbstverständlich, daß die bayerischen Herzoge die Vogtei über Gotteszell in Anspruch nahmen, stand ja doch auch das Mutterkloster Aldersbach unter deren Schutz und Schirm.

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Die Hofmark Pfelling unter dem Krummstab der Äbte von Gotteszell als deren Grundherrn.

Trotz der keineswegs wirtschaftlich günstigen Lage im Bayerischen Walde hatte sich im Zeitraume eines Vierteljahrhunderts die junge Zisterzienserstiftung derartig entwickelt, daß das Hauptkloster des Ordens in Citeaux daran dachte, das Priorat in eine

selbständige Abtei zu erheben.

Als erster Abt ward Bertold aus dem Kloster Aldersbach bestimmt, der Georgi 1320 die Weihe erhielt und lobwürdig regiert hat.

Auf ihn folgte Heinrich (1344-1365). Die niederbayerische Linie der Wittelsbacher  war 1341 mit dem unmündigen Söhnchen Heinrich II., Herzogs von Niederbayern, ausgestorben. Kaiser Ludwig der Bayer erhielt von den Niederbayern wegen seines Rechtes und ihrer Liebe zu ihrem Herrn die Herrschaft des Landes und am 11. Januar 1341 nahm Ludwig der Bayer zu Deggendorf die Huldigung der Landstände entgegen mit dem Beifügen, daß das niedere und obere Bayern fürbaß nur ein Land beliben sollte.

Kaiser Ludwig war als gebannter deutscher König trotzdem ein besonderer Freund und Gönner der Klöster.

Abt Heinrich erwirkte sich gleich nach seiner Wahl vom neuen Landesherrn einen Freiheitsbrief folgendes Inhalts: Die Untertanen des Klosters sollten frei sein von Jedermanns Steuerpflichtigkeit, niemand sollte sie mit Herbergen oder Einquartierungen belasten. Für ewige Zeiten soll das Kloster von allen Zöllen befreit sein und insbesonders seinen Salzbedarf von Schärding und Burghausen zollfrei einführen dürfen. Auch die mittlere Gerichtsbarkeit der Ottonischen Handfeste wurde dem Kloster zugesichert.

An diesen Privilegien hatte auch die Hofmark Pfelling und ihre Untertanen Anteil. Und wußte die Bauernschaft dieselben wohl zu wahren, wie die spätere Geschichte der Vogtei über die Hofmark Pfelling bezeugen wird.

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Die Degenberger, Vögte über die Hofmark Pfelling.

Die unter der Herrschaft der Grafen von Bogen wenig in die Erscheinung tretenden Degenberger (dieselben sollen ja anfangs gar nicht Lehensträger der Bogener gewesen sein, sondern Dienstmannen der Bischöfe von Passau) waren im Laufe der Zeit das mächtigste und reichste Adelsgeschlecht im Bayerischen Walde geworden, in deren Schuldbüchern die niederbayerischen Herzoge mit hohen Summen eingeschrieben standen. Sie hatten die erbliche Würde eines Marschalles von Niederbayern erhalten und eben vorgenannter Kaiser Ludwig der Bayer war es gewesen, welcher den Degenbergern Hartwich, Altmann und deren Vetter Eberwein das Hofmeisteramt in Niederbayern verlieh und alle anderen Handfesten, die sie von den Herzogen Heinrich, Otto und Heinrich ausgestellt erhalten Hatten, bestätigte.

Es scheint nun, daß die Degenberger, welche sich ja der besonderen Gunst der bayerischen Herzoge erfreuten, mit den Vogteirechten über Pfelling betraut wurden mit oder auch ohne Willen des Abtes von Gotteszell.

Hanns II., Inhaber der Herrschaft Degenberg, hatte 1409 von Friedrich von Ramsberg auf Gossersdorf den Edelsitz Frammelsberg (in der Pfarrei Degernbach) käuflich erworben. Die Frammelsberger, schon seit 1100 vielgenanntes Ministerialgeschlecht der Grafen von Bogen, waren gegen Ende des 14. Jahrhunderts mit Gerhoh von Frammelsberg, Domherrn in Regensburg, ausgestorben. Dieselben waren in der Pfarrei Pfelling, in Anning, in Liepolding, in Entau, in Ainbrach, begütert gewesen und scheinen auch 1/3 des Zehents bezogen zu haben.

Die Stefanseigenkirche der Frammelsberger hatte als Dos den Petzendorferhof in Entau. Ebenso war der Nachbarhof, der Wackerhof, Klosterhof von Osterhofen, mit der nach Metten gehörigen Sölde ein Lehen des Frammelsbergers gewesen. Der ganze Besitz mit den Rechten ging nun an die Degenberger über. Auch das Drittel des Zehents bezogen sie von fast allen Höfen der Pfarrei nunmehr.

Nachdem die Degenberger im Pfarrbezirke Pfelling über verschiedene Höfe Grundherrn geworden und sie zu ihrer Hofmark Schwarzach gezogen, auch in der ganzen Pfarrei Pfelling Mitzehentherrn geworden, ist es erklärlich, daß diese nach der Vogtei über die Hofmark Pfelling strebten. Wann der Degenberger dieselbe übernommen, ist nirgends angegeben. Im Reversbriefe des Freiherrn Hanns VI. von Degenberg vom Jahre 1507 ist angegeben, daß seine Vordern löblichen Gedächtnisses des Dorfes und Hofmarch lange Zeit Beschutzherrn gewesen. Wer aber von dessen Vordern der erste Vogtherr gewesen, ist, wie schon angegeben, nicht festzustellen.

Sicher steht fest, daß zulezt Hanns IV., seit 1465 Reichsfreiherr, die Vogteirechte über die Hofmark Pfelling ausgeübt hat. Hanns IV. war 1451-1487 Herr von Degenberg gewesen.

Als Haupt des sogenannten Böklerbundes kam er in den schwersten Konflikt mit dem Herzog Albrecht IV, dem Weisen. Nachdem die Verschwörung mit dem Falle und der Zerstörung seiner festen Burgen Altnußberg und namentlich seiner Stammburg Degenberg und der Saldenburg usw., woselbst sich Hanns aufgehalten, 1469 ein klägliches Ende gefunden, flüchtete sich der Degenberger vor der Rache seines Landesfürsten zunächst zu seinen böhmischen Helfershelfern. Er selbst war der hussitischen Ketzerei dringend verdächtig.

Hanns IV. von Degenberg fand alsbald wieder die Gnade, aber unter sodannen Umständen war es selbstverständlich, daß weder der Abt Stefan (1459-1474), unter dessen Regierungszeit die Hussiten greuliche Verwüstungen im Waldkloster Gotteszell anrichteten, ohne daß der hussitisch gesinnte Schutz- und Schirmherr von Degenberg sich der bedrängten Mönche angenommen hatte, noch die Armleute (Lehenleute) in Pfelling von dem in vollständige Machtlosigkeit geratenen Degenberger weiters etwas wissen wollten. Noch viel weniger konnte der Herzog Albrecht den Empörer in seinen Landen dulden.

Herzog Albrecht übernahm also die Vogtei über die Hofmark Pfelling selbst wiederum. Das diesbezügliche Aktenstück hat folgenden Wortlaut:

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Revers von Herzog Albrecht in Bayern umb die Hofmarch Pfelling.
Vogtei als Schutz- und Schirmherr anno 1469.

Von Gottes Genaden Wür Albrecht Pfalzgrave bey Rhein, Herzog von ob und nidern Bayern Bekennen und thun kunt als ainiger Regirnter Fürst für Uns und unsere libe Brüder, Erben und Nachkhomen, offentlich mit dem Briefe:

Nachdem und das würdtig Gotteshaus Gotteszell in Unserm Landt und fürstenthumb und Herrschaften gelegen ist, auch Wir yber daselbe Gotteshaus, alle seiner Güter und Leith Landtfürst, obrister Votgherr und Schirmer seint, hat Uns der Würtig in Gott andächtig unser Lieber, Gettreuer, der Abt und Prälath mit samt dem Convent des ietzt gemeldten Gotteshaus fürbracht, wie daß Er ain Hofmarch und Dorf, genannt Pfölling in Unserm Landt und Fürstenthumb ligent habe, das mit der Vogtei und Anderm bisher beschwert worden, anders dann vor alters Herkommen unbillig seye, und Uns darin als Landesfürsten, Vogtherrn und Schirmer angerüfft ihme und ein Gotteshaus genädiglich darin zu fürsprechen, und solch beschwernus abzuschaffen, damit er und sein Gotteshaus bey altem und löblichen Herkommen des Endte zu Pfölling beleibe. Und wann Wür aber aus fürstlicher Würdigkeit und angeborner gietigkeit, die Uns von Gott dem allerhöchsten verliehen ist, darzu von Jugent auf genaigt gewesen und noch sein, wo unsere gottesheiser, und anders die unsern zu unbilligkheit und wider alles verhoffen beschwert würden, die abzuschaffen und nit zu gedulten, sondern die Gottesheiser so von unsern Vorfordern erhoben und gestüfft seint, die zu handthaben und in gueten wesen und würdten zu erhalten, dadurch der Gottesdienst gefirdert und geheißt werde, darumb zuvorderst Gott dem allmechtig zu Lob und Ehre, dem gotteshaus zu nuz und guet.

So haben Wür das benannt unser Gotteshaus mit samt der Hofmarch und Dorff zu Pfölling als der Landesfürst und oberster Voggtherr in unser und unser Erben sondern Schuz und Schirmb genommen, und nemen wissentlich in craft dies briefs, wolen und mainen auch ernstlih, daß füran die benannte Hofsmarch und Dorff Pfölling nicht weiter noch mehr beschwert werde, noch Uns und Erben zu Voggteirecht geben soll, dann hernach geschrieben steet: Zum Ersten sol Uns das benannte Dorff jerlich geben: ain Schaff Habern und das antworten auf unsern caste gen Mitterfels und von sechs Bauern ainen unsern Richter, oder wann Wür das befelchen Ir ieder ain hennen und ain Pfennig Semmel zu Sct. Margaretentag und zu Weynachten zwo Hennen.

Wür und unsere Amtleith sollen und wollen die Armleith = Zinsleute (der Verfasser) daselbet mit Scharwerch nit beschweren lassen, und ob unser Pflegerichter und Ambtleith umb Verhandlungen gegen den armen Leith zu schwer oder hart wollen sein, das soll bey ainem Abbt und Prälathen zu Gotteszell besteen. Was auch des Gotteshaus Armleith Irrung mit einander haben und das einem Prälathen gebührt zu verhören und ihnen und seinem Richter zu verhören als vor alter herkommen ist, im aigen oder im Gotteshaus, das mag Er und sein Richter hören und richten.

Wo ihme und sein Richter zu schwer würdte, darinnen sollen Wür Ime und seinem Richter durch unsre Amtleith genedigen und gueten beystand schaffen zu thun.

Wer aber sach, daß Wür und unser Erben dem vorgenannten Dorff und Hofmarch Pfelling durch uns und unsere Amtleith ainigerlei beschwerung darüber theten und die nit wieder abschaffen, so hat ain jeder Prelath und Abbt mit samt dem Convent ainen andren Voggt und Schirmherrn yber das obgenannt Dorff Pfelling und Hofmarch zu nennen, wen Sye wollen, ohne Uns, unser Erben und Nachkhommen Irrung und hindernus.

Alles treulich und ungeverlich. Und deß zu wahren Urkund geben Wür ihme den Brief mit unserm anhangenten Insigl. Besigelt zu Straubing am Montag nach Sct. Erhartstag des Jahrs als man zehlet von Christi unsers lieben Herrn Geburt vierzehnhundert und neun und sechzigsten Jahr.

Neben der Vogtei über die Hofmark hatten die bayerischen Herzoge seit dem Aussterben Der Grafen von Bogen als Schutz- und Schirmherrn des Klosters Niederaltaich auch das Vogteirecht über die zum Kloster Niederaltaich seit Gründung zugehörige Margaretenkirche mit ihren zwei Kirchensölden und über die Lehenspfarrei mit ihren drei Lehenssölden zu Weinzier, Berndorf und Ainfürst, in der Degenberger’schen Herrschaft gelegen.

Ein Degenberger unbekannten Namens hatte zur Pfarrei Pfelling ¼ des ihm von den drei Gehöften in Ainbrach (zum Kloster Windberg von dem Frammelsberger Gerhoh ca. 1140 verkauft) zustehenden Zehents zugewiesen und hatte der jeweilige Pfarrer von Pfelling als Benefiziat der nacch Windberg zugehörigen Eigenkirche Sct. Blasius in Ainbrach für den Stifter jährlich 12 Messen zu lesen.

Hanns IV. von Degenberg, der schwere Einbuße an Gütern und Lehen erlitten, empfand wohl die Abnahme der Schutz- und Schirmvogtei über das Kloster Gotteszell und seiner Pertinenzen als neuen Schlag.

Er gewann zwar bald wieder die Gunst der bayerischen Herzoge. 1477 ist er Rat des Herzogs Ludwig zu Landshut und des Herzogs Albrecht in München.

Indes seine feste Burg Degenberg durfte er nicht mehr aufbauen. Er baute sich ein neues Schloß im näher gelegenen Dorfe Schwarzach seiner Hofmarch. 1487 starb er mit Hinterlassung eines einzigen Sohnes.

Albrecht IV. der Weise schloß am 18. März 1508 die Augen, nachdem er am 8. Juli 1506 seinem Hause das Recht der Erstgeburt gegeben, das Bayern vor dem sicheren Verfalle gerettet hat.

Er ward Schutz- und Schirmherr der Hofmark Pfelling. Aber noch zu seinen Lebzeiten war die Vogtei wieder an die Familie der Degenberger gekommen, wie der Reversbrief de anno 1507 von Johann VI. Freiherrn zu Degenberg bezeugt. Derselbe lautet im Originale folgendermaßen:

Ich Johannes Freiherr zum Deggenberg, Erbmeister in Bayern; Bekhenne und thue khundt für mich und meine Erben und Nachkhommen offentlih mit dem brief, nachdem und meine Vorfordern löblichen gedächtnus des Dorfs und Hofmarch Pfelling zu dem würdig Gotteshaus und Herrschaft Gotteszell erblich gehört, erbetten Vogt und Schutzherrn gewesen sein und sich ain zeit Michael Abt des gedachten Gotteshauses Gotteszell des Convents daselbst und Ihr Armleit in obangeregter Hofmarch Pfelling yber mich, mein Amtleith beschwert, anders dan vor alter herkhommen und billig sein solle und mich darinnen dann meine Voreltern eine lange zeit obverschriebener negst der endte gelegsame Voggtei, Beschutzherr gewesen sein, Mich und meinen Namen gern unverkheren wolten, sofern ich sye in Gottshaus und all ihre nachkhommen mit obmeldter hofmarch Pfelling treulich in mein beschuz und schirmen nemen wollte, und yber altes löbl. herkhommen nicht beschweren, oder durch meine Amtleith vergonnen zu bestehen und all Neuung, auch beschwerung, so ihnen durch meine Anwalte bewisen und gethann abzuschaffen, damit Sye in Gotteshaus und Armleith gestimter Hofmarch Pfelling bey alten und löblichen herkhomen bleiben, deß ich aber aus angeborner gietigkeit, so mein aus göttlicher Gnade zurgegeben ist, und deß von jugent auf geneigt gewesen und noch bin, wo ein Gotteshaus zu unbilligkheit und wider altes herkommen beschwert ist worden in meinen herrschaften nit gedulten hab mögen, ander Enten und herrschaften, darin ich nicht zu bieten gehabt trumb mitleiden getragen, daß der Gottesdienst deßhalb gemindt und nit geheißen soll werden. Darumb schaden ist dem Gotteshaus zu nemben und Guet, so habe ich die benannte Hofmarch und Dorf Pfelling als rechter Beschirmer, schuz und Vogatherrn Mein und meiner Erben Schuz und Schirm genomben und Mein wissentlich in craft dies briefs Wil und Main auch ernstlich füren, daß benant Dorf und Hofmarch Pfelling nicht weither beschweren oder jemand beschweren lassen, noch mir und meinen Erben nicht nur Voggtrecht geben, darnach geschrieben stehet:

Zum ersten soll mir das benant Dorf Pfelling jehrlichen geben:
ain Schaff Habern und den antworten auf meinen casten zum Degenberg, und von sechs Bauern einem meiner Pfleger oder wann ich das befilch ihr jeder ain gesotene Henn und Pfenbat Semel zu Sct. Margaretentag und zu Weinachten gestimten 6 Bauern von Jedem 2 hennen haben.

Ich und mein Amtleith solen und wollen diese Armleith in der Voggtei Pfelling mit kheiner Scharwerkh beschweren, noch wider ihren Willen weither bieten; dan den Zehent sollen Sye gegen Degenberg fiehren. Wie vor alter herkhomen, und obe die Hofmarchleith oder andere der endte straff verdienten, wie sich solches begab, sole durch mich als Voggtherrn oder meinen Pfleger nach gewohnlicher sachen, wie im Landgerichte beschehen möchte, gestraft werden. Ob ich aber oder mein Anwalt darinnen zu hart sein wolle, sollens demnach bey dem Prelathen bestehen, darumb auch zu sprechen nach gebührlicher Maßen und Lust handeln in der Hofmark gefallen, sol dan daselbst verhört und bethetigt werden, doch die zörung und costen Mein oder Amtsleith meiner solen die ursachen erben und zahlen.

Es solle auch der Prelath als Grundherr umb Grund und poden gietlich gerichtet haben, nach seinem gefallen, wie ihm lust wäre.

Wannen aber in dem fahl gerichtshandl, wie die genannt, mechten werden, die solen an Meinen oder meiner Amtsleith nit bethetigt werden. Anders hette es keine crafft.

Der steuer halber sole es dergestalten gehalten werden, wie es andere Herrn und Edlleith in Nidlandt zu Bayern mit ihren Vogteien gebrauchen, sol und wil ich auch thun. Würde aber sach, daß Ich oder ihren Erben dem genanten Dorf und Hofmarch Pfelling durh Uns oder unsern Anwalt ainicherlei beschwerung daryber beschah, und thäte und die nit widerum abschaffen, so hat ein jeder Prelath und beschirmer yber das obgenant Dorf und Hofmarch Pfelling zu nemb, wans sye wolen, ohne ihnen, meiner Erben und Nachkhomen Irrung und hindernus.

Alles gethreulich geschehen am Pingstag vor Dionysii nach Christi Geburt im 1507. Jahre.

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Würdigung dieser Reversurkunde und seines Ausstellers.

Vergleicht man die Urkunde des Degenbergers Freiherrn Hans VI. mit jener des Herzogs Albrecht IV. des Weisen, so ergibt sich offenkundig, daß erstere der zweiten als Vorlage gedient und teilweise wortwörtlich abgeschrieben wurde. Der Passus von der angebornen Gütigkeit und dem Eintreten für die bedrückten Gotteshäuser nimmt sich in dem Munde des jugendlichen Hans VI. von Degenberg mehr denn kindisch aus.

Über dessen Persönlichkeit sei dem Leser dieser Abhandlung in Kürze nachstehende Notiz mitgeteilt:

Hanns IV., das Haupt des Böklerbundes, hatte nur einen einzigen Sohn hinterlassen, Hanns VI. (1487-1495). Er war verheiratet mit Ursula von Losenstein, Tochter des Georg von Losenstein – Törring, vermählt 1470.

Hanns V. von Degenberg hinterließ einen einzigen minderjährigen Sohn, unsern neuen Vogtherrn von Pfelling. Als Vormünder wurden aufgestellt Seifried von Fraunberg zu Haidenburg und Georg Nothaft von Wernberg.

1510 verheiratete sich der junge Freiherr, nachdem er großjährig geworden, mit Magdalena, Tochter der Ritters Johann von Aichberg und dessen zweiten Gemahlin Anna, geborne von Öttingen. Johann von Aichberg, zugleich Graf von Hals, war der letzte seines Mannesstammes und starb 1511. Durch seine Gemahlin Magdalena von Aichberg wurde Hanns VI. von Degenberg Erbe der Grafschaft Hals bei Passau, verkaufte aber die Grafschaft 1517 mit landesherrlicher, d. i. kaiserlicher Genehmigung an die Herzoge Ludwig und Wilhelm von Bayern für eine Summe von 6500 fl. nebst 50 fl. Laykauf, d. i. eine besondere Ehrung für seine Gattin Magdalena. Mit Magdalena von Aichberg lebte Hanns VI. von Degenberg in einer unglücklichen Ehe. Er hielt dieselbe lange Jahre in engstem Gewahrsam auf der Burg Weißenstein, was zur Sage von den sieben Hunden auf Weißenstein Anlaß gab. Im übrigen gebar sie ihrem Gatten drei Söhne: Hanns, Georg und Sigmund und eine Tochter: Margareta, welche 1531 dem Sigmund Zenger von Schneeberg zur Ehe versprochen, jedoch starb dieser noch vor dem Abschluß der Ehe, worauf dieselbe den Joachim Nothaft heiratete und nach dessen Tod nahm sie den Burkard von Tannberg 1559 zum Gatten.

Hanns VI. von Degenberg finden wir urkundlich 1520-1523 als Vicedom zu Landshut, ebenso 1547 und 1548. 1542 wurde ihm vom Herzoge das Hofmeisteramt zu München übertragen. Am 26. Mai 1545 bestätigte Herzog Wilhelm seinem Landhofmeister, dem edlen und getreuen Hanns von Degenberg alle 1488 vom Herzog Albrecht IV. dem Degenbergischen Hause verliehenen Privilegien. 1548 erhielt er das Recht, ganz allein im Bayer. Walde Weißbier zu brauen.

Von da ab lieferte er jedenfalls das Bier für die nicht unbedeutende Hofmarkstaferne zu Pfelling. (Siehe Geschichte der alten Hofmarkstaferne Pfelling. Beitrag zur Geschichte der ehehaften Gewerbe in den bayerischen Landen von demselben Verfasser.) Wir sehen also, daß sich der Vogtherr von Pfelling der Gunst der bayerischen Herzoge in besonderem Maße erfreute.

Ihm folgte in der Degenbergischen Herrschaft sein Sohn Hanns VII.

Herzog Albrecht bestätigte im August 1551 alle Degenbergischen Privilegien: das Fisch- und Jagdrecht, die hoh e und niedere Gerichtsbarkeit, das Hofmeisteramt und das Weingeleite des Klosters Tegernsee. Hanns war 1558 Pfleger zum Natternberg. Von seiner Gemahlin Katharina, Tochter des Wolfs von Freyberg auf Milkhausen, hatte er vier Töchter, aber keinen Sohn. Katharina starb 1585. Er selbst 1559. Mittermüller nennt ihn in seiner Geschichte des Klosters Metten einen besonderen Wohltäter.

Nachdem Hanns VII. keinen Sohn hatte, ging der Degenbergische Besitz nach seinem Tode in den seines Bruderssohnes Sigmund über. Dieser war in erster Ehe verheiratet mit Maria, der Tochter Johanns von Parsberg und Witwe des David von Puchberg. Als zweite Gemahlin hatte er 1554 die Tochter Stefans von Closen zu Haidenburg und der Anna von Schwarzenstein auf Englburg geheiratet. Diese gebar ihm einen Sohn: Hans Sigmund und eine Tochter. Der Vater starb 1558, also ein Jahr vor seinem erstgebornen Bruder Hanns VI.

Seine Witwe heiratete den Achatz von Nußberg, welcher 1565 ohne Leibeserben starb, und dann den Johann Preising, welchen sie auch überlebte. Sie starb 1585.

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Hanns Sigmund VII., der letzte Degenberger, Vogt der Hofsmark Pfelling 1559-1602.

Da Hanns VIII. beim Tode seines Oheims noch minderjährig war, leitete für ihn sein Vormund Philipp Jakob von Schwarzenstein zu Englburg und Fürstenstein die Geschäfte. Durch Brief des Kaisers Ferdinand I. (1556-1564) vom 30. August 1561 wurde dem Schwarzensteiner gestattet, 1000 fl. auf die Herrschaft Degenberg aufzunehmen zur Abfertigung der Witwe und der Tochter des Sigmund von Degenberg. Außer dem Schwarzensteiner waren noch als Vormünder aufgestellt Stefan von Closen, der mütterliche Großvater und Hanns Christoph von Pinzgau.

Am 22. August 1561 bestätigte Kaiser Ferdinand den Vormündern Hanns Sigmund von Degenberg alle Degenbergischen Privilegien und erteilte am 31. August gleichen Jahres der Witwe (Anna geborne Closen) den Befehl, den Vormündern des jungen Hanns Sigmund sofort die Herrschaft Degenberg einzuräumen.

Kaiser Max II. (1564-1576) bestätigte unserm Hanns Sigmund den Blutbann in den Herrschaften Degenberg, Weißenstein und Zwiesel und befahl den Degenbergischen Untertanen in Zwiesel, den Vormündern des jungen Degenbergers Gehorsam zu leisten.

Kaiser Rudolph II. (1576-1612) bestätigte ebenfalls 1578 dem mündig gewordenen Reichsfreiherrin Hanns Sigmund alle Degenbergischen Privilegien.

Dasselbe tat 1580 Herzog Wilhelm von Bayern und 1599 Herzog Max I. (1597-1651).

1531 vermählte sich der letzte Degenberger mit Sidonia Katharina, geborne Kolmar zu Vels und Schenkenberg (aus Tirol stammend). Die Ehe blieb kinderlos.

Am 10. Juni 1602 starb Hanns Sigmund als letzter des Adelsgeschlechtes der Degenberger und wurde in der Pfarrkirche zu Schwarzach begraben, woselbst ein Grabstein sein Gedächtnis für die kommenden Geschlechter bis zur Stunde aufrecht erhält.

Nach alter Adelssitte wird ihm wohl ein treuer Freund den zerbrochenen Wappenschild ins Grab gelegt haben mit den Worten: „Degenberg gestern, Degenberg heute und nimmermehr.“

Seine Frau überlebte ihn um eine Reihe von Jahren. Dieselbe wird wohl von dem Rechtsnachfolger der Degenbergischen Herrschaft, dem Herzog Max, eine entsprechende Abfindungssumme erhalten haben, wenn auch der Verfasser hierüber nichts finden konnte, die es ihr ermöglichte, in Straubing, woselbst ihr Gemahl 1591 zuletzt als Erbhofmeister und fürstlicher Rat tätig war, standesgemäß zu leben und dort als Wohltäter der Kirchen der Stadt, namentlich von Sct. Jakob, tätig zu sein. Sie segnete erst 22. Juni 1613 das Zeitliche.

Das Stift Sct. Jakob hatte ihr in der sogenannten“ Sakramentskapelle die Begräbnisstätte zugewiesen. An der Westseite der genannten Kapelle hält ein schönes Epitaph die Erinnerung an das Degenbergische Ehepaar fest. Im Fenster der Annakapelle befinden sich zwei einfache Scheiben mit dem Wappen des letzten Degenbergers und seiner Ehegattin.

Die Degenberger waren mit der kurzen Unterbrechung vom Jahre 1469-1507 wohl schon seit Mitte des 15. Jahrhunderts bis zum Anfange des 16. Vogtherren der Hofmark und des Dorfes Pfelling: gewesen. Es war vielfach von den Privilegien die Rede, mit welchen die Degenberger von den Landesherrn ausgezeichnet worden waren. Vielleicht übten sie im Auftrage derselben auch das Vogtrecht über die Kirche und Pfarrei Pfelling aus, die zum Kloster Niederaltaich zuständig waren. Auch stiftete ein Degenberger unbekannten Namens, wie wir schon gehört haben, mit dem ihm in Ainbrach zustehenden ¼ Zehentbezug ein Beneficium in Ainbrach, dessen Versehung einem jeweiligen Pfarrer zu Pfelling überwiesen wurde. Durch dieses Benefizium wurden die ohnehin geringen Einkünfte dieser Niederaltaicher Lehenspfarr aufgebessert.

Auch sonst berichten uns die Blätter der Geschichte von manchen frommen Stiftungen der Degenbergischen Familienglieder, so daß auch von dieser alten adeligen Familie Schillers Worte gelten mögen:

„Ein edles Volk hat einst gelebt.
Könnte die Geschichte davon schweigen,
Tausend Steine würden redend zeugen,
Die man aus dem Schoß der Erde gräbt.“

Unstimmigkeit wegen Ausübung des Vogteirechtes zwischen dem Hoftafernwirt Hanns Schittermayer und dem Pfleger Batlthasar Khirnleitner, Pfleger zum Degenberg.

Es war schon erwähnt worden, daß es unter dem Hanns VI. (1551-1559) zu Streitigkeiten mit den Pfellingern wegen des Vogteirechtes gekommen ist. Der Streitfall sei im Nachtrage des näheren berichtet.

In der Reversurkunde, welche Hanns VI. von Degenberg der Hofmark und dem Dorfe Pfelling ausgestellt, war ausdrücklich das Recht der Pfellinger Klosteruntertanen festgelegt, daß der Vogtherr oder sein Pfleger in 1oco Pfelling sich zu Verhören einzufinden habe.

Die Verhandlungen fanden jedesmal in der Hoftaferne statt. Nun zerwarf sich der Pfleger des Degenberger Vogtherrn mit dem Wirte Schittermayer Hanns und kam nicht mehr nach Pfelling zum Amtstag.

Derselbe beklagte den Degenbergischen Pfleger Balthasar Khirleitner zum Hacken vor dem Herrn Vizdom Geörgen von und zu Gumpenberg zu Petmes und anderen Räthen zu Straubing, und brachte in seiner Beschwerde vor, daß der Pfleger sich ain zeitlang understandten, alle Verhörr und handl, auch Straffen, Kürchenrehnung, Vormundschaftssatzungen, Steuer und dergleichen sachen, so sich in der hofmarch Pfelling zutragen, von seiner vererbten Ehe- und Hoftaferne hinein gehen Schwarzach zu ziehen, welches dem zwischen dem Gotteshaus zu Gotteszell als unwidersprechlicher Grundherrschaft und dem alten Herrn von Degenberg selig gegeneinander aufgerichteten reversen durchaus zuwider und Im bey Seiner tafehrn zu Pfelling ain merklicher abbruch und Schmölerung were. Dazu thete Er Im, wann Er ainen Underthan vor ihme beclagt mit dem abschiedtgelt beschweren, so doch hivon, weill Er den Underttanen ain ganz Jahr peitet, khain abschiedgelt erfordert worden.

Zudem Ihme der förg (Stephan Kirchmayr, Förg zu Pfelling) und Englberger vor benannten Pfleger und sonsten mit verlezlichen, schmächlichen, Spötlichen wortten verkleinert und Iniuriert. Dagegen die beclagten Ire einrede auch fürgewentet, sonderlich der Pfleger, daß Er der würth wider die revers dermaßen, wie Er geclagt, beschwert, nit gestendig gewest, sondern anzaigen lassen, wie der Würth, in seinem bisher bewisenen Druz und ungehorsamb zur handlung selbst ursach gegeben hette, gleichfals der förg und Englberger der angezeigten Schmach und Spotreden halber ir unschuld gebotten; wie dan das alles mit vill mehren und langer baider thail fürbringen jiezt nachlengs für uns khumen ist, daß wür Ihme darauf, nach solch genuegsamb gehaltener Verhörr, auch fleißiger ersehung der reversbrief und erwegung alles der ursachen herkomens diesen nachfolgenten abschidt gegeben haben:

Nemlich und zum Ersten: diweill die obgemeldten gegeneinander aufgerichte revers yber die Vogtei zu Pfelling lautet, dero datum steth, am Pfingsttag vor Dionysi nach Christi unsern lieb hern geburtt 1507 Jahr, wie es mit haltung der Verhörrn und abthädtigung der händl und Straff, auch der Steuer gehalten werden lautent ist, so solle es bey demselben füran noch wie vor alter herkomen bleiben, und alle Hofmarchsachen in der Tafehrn zu Pfelling durch den Voggtherrn oder seinen Pfleger iederzeit vekricht; doch khain Underthan zu ainichter zöhrung, nit getrungen, noch damit wider die revers und alten gebrauch beschwert werden.

Zum andern solle sich der-Pfleger mit dem abschidtgelt der Policey durchaus gemessen halten, und der Würth auch die Unterthanen darwider noch mit yberflüssiger zöhrung nit beschweren.

Fürs dritte, sovill die Iniurien und Schmachreden, soll diselb zwischen dem Würth auch dem fergen und Englberger himit durch uns ex officio, also daß Sye fürterhin ieder tail an seiner Ehren und leumden, allerdings unverlezlich und unausheblich sein, und einer gegen den andern bey schwerer Straff weder mit wortten noch werkh nit mehr enten solle, genzlich aufgehebt sein.

Lezli haben Wür dem Würth, dem Pfleger alle schuldige Gehorsambs zu laisten auferladen. Herentgegen solle der Pfleger auch guete Beschaidtenheit brauchen und ihne wider die gebühr und billichkheit nit beschweren.

Alles gethreulich, ohne Gegenrede dises Unseres Entschidis hat der Würth von uns ainen receß begerht, den Wür Ihme hiemit und hochernants fürsten unseres gnedig herrn hieranhangentes Secrete zustellen lasse und beschen hie zu Straubing Freytags nach Ursula, den 23. Monatstag octobris, als man nach Christe unsers Lieb herrn und Seligmachers geburtt zellet 1573stes Jahr.

Das ist der einzige Fall, in dem urkundlich sich die Hofmarksuntertanen von Pfelling über Überschreitung des Vogteirechtes von Seiten der Degenberger zu beklagen gehabt hatten. Anders wurde die Sachlage, nachdem Maximilian I. die Degenbergische Herrschaft angetreten. Unter den Churfürstlichen Pflegern gab es Reibereien genug. Ja, der Grundherr von Pfelling verlor schließlich ganz seine ihm in dem Reverse 1507 ausdrücklich verbürgten Rechte in der Hofmark Pfelling, worüber des Näheren im folgenden Abschnitte die Rede sein soll.

Quellen: Oswald, Geschichte der Degenberger. – Archivalienverzeichnis des Klosters Gotteszell von Scheich vom Jahre 1757. – Hauptstaatsarchiv Münden. – Bayerwald, Jahrg. 1926 Heft 5 und 6. – Beiträge zur Geschichte der Burg Linden. Von Zollamtmann A. Trellinger, Landshat. – Pfarrarchiv Pfelling. – Geschichte des Klosters Gotteszell.

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VII. Teil
Die Hofmark Pfelling unter der Vogtei des Herzogs und Churfürsten Maximilian I. und seiner Nachfolger, 1603-1803 bis zur Auflösung des Klosters Gotteszell.

Durch  den Tod des letzten Degenbergers Hanns VIII. Sigmund war dessen ganzer Lehensbesitz im Bayer Walde mit der Degenbergischen Herrschaft endlich dem Wittelsbacher Hause zugefallen. 460 Jahre hatte es noch warten müssen, bis dieses mächtige Adelsgeschlecht, aus der Zeit der Grafen von Bogen stammend, den Weg ging, welchen alle gehen müßten, daß sie von selbst erlöschen durch Aussterben.

Indessen kostete das Erbe der Degenbergischen Güter und Mannslehen dem Herzoge Max II. eine schwere Summe Geldes. Zur Befriedigung derer von Closen mußte eine Abfindungssumme von 82 000 fl. hinausbezahlt werden.

Pfelling unter der Vogtei Herzog Max I. und seiner Nachfolger.

Kaiser Ludwig der Bayer hatte dem Abte von Gotteszell die niedere Gerichtsbarkeit über alle Klosteruntertanen (1344) verliehen.

Herzog Albrecht IV. hatte, wie wir gesehen, laut Revers von dem Jahre 1469 dem Prälaten in Gotteszell dieses Recht ausdrücklich bestätigt. Wo es aber Ihme und seinem Richter zu schwer würde, darinnen sollten des Herzogs Amtsleithe genedigen und gueten beystand leisten. Vermutlich bezieht sich dieser Passus auf die Hofmarksleute in Pfelling, die ja das Recht hatten, in loco Pfelling selbst verhört zu werden, und das war ja für den 6 Stünden von Pfelling entfernten Abt und seinen Richter mit Beschwerde verbunden. Viel leichter konnte im Namen des Abtes der herzogliche Pflegerichter in Schwarzach die Amtssachen betätigen.

In gleicher Weise hatte Hans VI. Freyherr zum Degenberg nach Revers vom Jahre 1507 sich verpflichtet, die niedere Gerichtsbarfeit in der Hofmark Pfelling durch seine Amtsleute auszuüben, wobei dem Herrn Abte das Recht zugestanden, daß ihm alle aus dem Rechte der Grundherrschaft zustehenden Befugnisse allein ohne jede Einschränkung zustünden.

Den Pfellingern wurden ausdrücklich ihre alten Recte bestätigt, ebenso konnten sie jederzeit über die Erkenntnisse des Degenbergischen Pfleggerichtes, wenn sie ihnen zu schwer fielen, beim Herrn Abt von Gotteszell Berufung ergreifen.

Herzog Maximilian 1. war ein sehr energischer, absoluter Herrscher, der sich persönlich um die unbedeutendsten Verwaltungssachen annahm. Mit dem neuen Vogtherrn von Pfelling scheint ein strammer Geist in die früheren Degenbergischen Gebiete eingezogen zu sein. Als letzter Degenbergischer Pfleger zeichnet die Kirchenrechnungen der Sct. Margaretenkirche und Seelenkapelle zu Pfelling vom Jahre 1590 ein Paulus Singer, Pfleger zum Degenberg und Hofmarksrichter zu Posching. Es ist Stephansposching gemeint, welches die Degenberger von den Bischöfen von Passau zu Lehen trugen.

Der erste Pfleger des Herzogs Maximilian in Schwarzach scheint Ritter Johann Hund gewesen zu sein, dann folgte Georg Hörl, auf ihn Pongraz von Pürching. (Die Pürchinger waren seit langer Zeit in herzoglichen Diensten gestanden.) Dann scheint kurze Zeit dessen Sohn Johann von Pürching, Hofmarksherr von Oberwinkling, die Pflegschaft geführt zu haben. Johann von Pürching verpachtete 1615 seine Hofmark und Herrensitz in Oberwinkling an seinen Schwager Erasmus Hopfenpeck und seine Hausfrau Susanna geborne Pürchinger, Bürger zu Landshut. Er selbst übernahm das Probstrichteramt zu Niederaltaich. 1642 ist Hans von Pürching wieder Pflegerichter in Schwarzach. Langjähriger Gerichtsschreiber war seit 1630 ein gewisser Georg Stadler, der die Kirchenrechnungen mit dem Ortspfarrer mitzeichnet.

Die Schwarzacher Pfleger scheinen bald die Reverse über die Rechte des Abtes von Gotteszell als veraltetes Papier betrachtet zu haben, was zu einem langwierigen Prozesse Anlaß gab, derowegen der strittigen jurisdiction bei der Hofmark Pfelling am 29. Oktober 1638 anfangend und den 1. Juli 1672 geendet, wobei das Kloster den Kürzeren gezogen.

Es fällt der Prozeß in die schwerste Zeit des dreißigjährigen Krieges.

In der Hofmark und in der Pfarrei sah es unendlich traurig aus. Die schwedischen Reiterscharen, welche seit Spätherbst 1633 im Kloster Oberaltaich ihr Standquartier hatten, plünderten und raubten im ganzen Bayerischen Vorwalde in haarsträubender Weise. Auch in der nächsten Nähe, in Pfelling, erschienen sie, beraubten die arme Kirche und schändeten sie, zündeten mehrere Häuser an. Der Pfarrer Georg Hallwax war nach Deggendorf geflohen, woselbst er früher Cooperator gewesen. Ingleichen werden sich auch die Pfellinger vor dem Feinde in die benachbarten Wälder geflüchtet haben.

Die Folge der Not war der Ausbruch der Pest, welche in Niederaltaich sämtliche Brüder bis auf 7 wegraffte samt dem Abte Vitus Höser, der uns die Greueltaten der Schweden in lebhafter Schilderung schriftlich hinterlassen hatte. Die Höfe und Güthen in der Hofmark Pfelling standen leer. Die Lehensbauern kamen auf die Gant. So die Fischersölde, die Wirtschaft, der Förg usw. werden in den Kirchenrechnungen als vergantet aufgeführt. Noch 1648 schreibt Pfarrer Vitus Sayn, der die von den Benedictinern in Oberaltaich verlassene Pfarrei Pfelling seelsorgerlich betreute, an das Consistorium nach Regensburg, daß die halbe Pfarrei öde liege und auch gefährliche Krankheiten grassieren. Noch viel schlimmer als in der Hofmark des Klosters sah es in Gotteszell selbst aus, da Abt Michael II., aus dem Kloster Aldersbach stammend, 1611-1638 den Hirtenstab führte. Anno 1629, 24. März Vormittag, brannte Kirche und Kloster Gotteszell nieder, wobei das Annabild unversehrt aus den Trümmern hervorgebracht wurde. Die kaum notdürftig aufgerichteten Gebäude fielen der Wut der Schweden, welche durch das Graflingertal nach dem Waldkloster vorgedrungen waren, zum Opfer. Der Weimarer erschien schon 27. November 1633 mit seinen Banditen, welche einige zurückgebliebene Diener verwundeten, während Abt und Brüder sich durch die Flucht noch zu retten vermochten. In Kirche und Kloster wurde nun geplündert und was die Räuber nicht mit sich fortschleppen konnten, zusammengeschlagen. Der Abt kehrte zurück und sah den Greuel der Verwüstung an heiliger Stätte. Kaum hatte er sich niedergelassen, da wurde das Herannahen neuer schwedischer Reiter gemeldet. Alles suchte sein Heil in schneller Flucht. Abt Michael versteckte sich unter einer Brücke, wurde hervorgeholt und auf das scheußlichste gemartert. Ganz erschöpft von Mühseligkeit und Sorgen starb Abt Michael in seiner Zelle im Jahre 1638.

Christoph Lehen wurde am Feste der Allerheiligsten Dreifaltigkeit als neuer Abt erwählt (1638-1651). Er führte den Bau zu Ende und stellte mit Mühe einige Ordnung her. Da kamen die schwedischen Horden unter Baner 1641 aufs neue nach Gotteszell, brannten die neugebauten Traktate nieder, was der Feind am Leben ließ, raffte eine furchtbare Pest hinweg. Abt Christoph baute mit einem einzigen Religiosen die niedergebrannten Teile des Klosters wieder auf. Als auch sein einziger Gefährte mit Tod abging, resignierte er sein Hirtenamt, indem er sich einige Reichnisse vorbehielt. Er zog sich nach Österreich zurück. Nun war das öde und verlassene Kloster Gotteszell dem Untergange nahe. Da sprang das frühere Mutterkloster Aldersbach wieder ein und besetzte wie schon zum erstenmale die „Cella Dei“ mit seinen Brüdern. Zum Abte wurde mittels Dispensation des Generalkapitels der Abt Gerhardus Hörger von Aldersbach, aus Kempten, bestellt (von 19. März 1651 bis 19. Okt. 1669 Prälat in Aldersbach), welcher bis 18. Februar 1658 die erledigte Abtei Gotteszell mitversah.

Daß während der geschilderten traurigen Zeitverhältnisse des Klosters Gotteszell und der Hofmark und Pfarrei Pfelling der Grundherr seine Rechte nicht wahren konnte, ist ohne weiteres erklärlich.

Die Pfleger in Schwarzach scheinen den Abt ganz beiseite geschoben zu haben. Wie die Geschichte der einzelnen Höfe und Lehen in Pfelling dartut, war um 1650 Ordnung geschaffen und alle Lehen wieder bemaiert. Die neuen Maier scheinen alle aus dem früheren Degenberger Bezirk gekommen zu sein. Ob und inwieweit aber bei der Besetzung der Grundherr von Gotteszell gehört worden war oder einseitig die Vogtherr]schaft vorgegangen, ist nicht ersichtlich.

Es mußte auch der weit entfernte Abt zu Aldersbach froh sein, wenn die Höfe, von welcher Seite nur immer, bemaiert wurden und so die noch 1648 als halb öd liegende Hofmark (nach dem Berichte Pfarrers Vitus Seyn) wirtschaftlich emporkommen sollte.

Churfürst Maximilian hatte durch einen Erlaß die Prälaten beauftragt, die durch den Krieg verödeten Maierhöfe aufzurichten, widrigenfalls die Klostergüter dem Landesherrn anheimfallen sollten.

Ein Fall, der urkundlich in der Hofmark Pfelling vorkam, beleuchtet zur Genüge, daß von Seiten des Vogtes dem Abt sein Recht auf die Besetzung seiner Lehen beschnitten werden wollte. Er sei hier kurz erwähnt. Das Ausführlichere enthält die Geschichte der Fischersölde des Klosters Gotteszell vom gleichen Verfasser. Michael Allkofer, Fischer in Pfelling, war 1639 verdorben und gestorben, wie es bei den meisten Lehensholden heißt. Der Abt Christoph konnte in diesen Zeiten keinen Bauersmann auf seine vergantete Fischersölde bringen. Hanns Pürchinger, 1642 noch Pfleger zu Schwarzach (seit 1648 Hofmarksherr auf Welchenberg), hatte die vergantete Fischersölde in Pfelling gekauft und wollte vom Abte Christoph als Grunduntertan anerkannt sein. Aus leicht ersichtlichen Gründen war der Abt hiemit nicht einverstanden, da er mit dem Pfleger Hanns Pürchinger ohnehin wegen der Vogtei seit 1638 in Streit war. Er nahm das Stiftsgeld nicht an. Johann von Pürching bittet, den Kauf giltig sein zu lassen. Schwarzach, den 20. August 1643.

Entscheid der Regierung zu Straubing vom 4. Oktober 1643: Der Abt hat die schuldige Aufrichtung zu tun.

Antwort des Abtes Christoph vom 23. August 1646: Er möchte in dieser Streitsache zu einem Ende gelangen. Er bitte, daß ihm der Pfleger in Schwarzach die ermangelnde Duplik unverweigerlich abfolgen lasse.

Befehl der Regierung vom 7. September 1645: An Mathias Eyerl binnen 14 Tagen die Duplik zu überschreiben.

Endurteil: Johann von Pirching wurde mit dem gesuchten Einstandsrecht am 27. Oktober 1645 abgewiesen und ihm am 23. Mai 1646 das Fischwasserrecht aberkannt, nachdem schon am 20. April 1645 das Kloster die Sölde und das Fischwasser auf der Gant um 550 fl. erkauft hatte. Nachdem Abt Christoph in Wahrung seiner grundherrlichen Rechte gegenüber dem vormaligen Pfleger Hanns von Pirching zu einem glücklichen Ende gekommen, suchte er nun auch wieder die niedere Gerichtsbarkeit in seiner Hofmark Pfelling, die ihm von den Pflegern gänzlich entzogen worden war, zurückzugewinnen, worüber der Streit mit dem neuen Pfleger Mathias Eyerl, der schon vorhin erwähnt worden ist, Aufschluß gibt. Dieser berichtet nämlich an die Regierung wegen der Vogtei und niederen Gerichtsbarkeit:

Das Kloster beansprucht die niedere Gerichtsbarkeit wieder in Pfelling, welche der Pfleger in Schwarzach an sich genommen, nachdem derjenige, welcher 10 Jahre lang die ruhige Posession der niederen Gerichtsbarkeit ausgeübt, dabei in Ruhe gelassen werden soll. So wolle die mutwillige (?) Klage des Prälaten in Gotteszell abgewiesen werden. Er bitte um Entschuldigung, daß wegen der unruhigen Kriegszeiten und anderer eingefallenen Amtsgeschäfte die beregte Duplik so lange unerledigt geblieben.
Schwarzach, den 12. März 1647.
Churfürstlicher Pfleger und Kastner.
gez. Eyerl.

Schreiben des Abtes Christoph an die Hofkammer in Münden.

Der Streit zwischen den Pflegern in Schwarzach und dem Kloster wegen der Vogtey dauert schon 46 Jahre, und ist während der langen Zeit der Akt verloren gegangen, und ich müßte den Prozeß de novo resümieren, und bin auch vor guter Zeit mit meiner Duplik und Quartruplik eingelangt und habe wiederholt bei der Regierung in Straubing um Entscheid angehalten.

Der Abt bittet die Regierung, nachdem der Prozeß über 46 Jahre währt, die Sache vorzubescheiden und die Klöster, die der Vogtei haben entraten müssen, um gnädige Verbescheidung.
Gotteszell, 31. Januar 1650.              gez. Christof, Abt.

Antwort der Hofkammer.
Da die Akta Streitsach zwischen Euch und unserm Pfleggerichte Schwarzach an die Regierung Straubing überschickt, solle sich der Abt um die Vorbescheidung zu urgieren wissen.
Münden, 30. Juli 1650.

Ein Endurteil ist nicht vorhanden.

Die ganze Streitsache scheint im Sande verlaufen zu sein. Wie eine Notiz des Klosterarchivars Gotteszell kund tut, endete der Prozeß endgültig 1. Juli 1672 zu Ungunsten des Beschwerdeführers, das heißt, die Pfleger in Schwarzach kümmerten sich überhaupt nicht mehr um den Abt.

Am 12. März 1651 richtet der Abt ein neues Schreiben an die Hofkammer des Inhaltes: Die Akten sind schon längst überschickt. Nunmehr dauert der Streit schon 47 Jahre. Er bittet, die gnädige Bescheidung ergehen zu lassen.

Nochmals, 4. Juli 1651, ergeht die gleiche Bitte. Alles vergeblich. Mißerfolg ist oben angegeben.

Über die Streitigkeiten des Pfarrers wegen Einziehung einer lehenbaren Sölde in Ainfürst und Verweigerung der Laudemien (1666), über Posseßnehmung der Vakarie Oberaltaich, Holzprozeß des Abtes Dominikus Perger (1637-1757), Pachtstreitigkeiten, welche Sachen alle vor dem Pfleggerichte Schwarzach Namens des Churfürsten als Vogt über die Pfarrei Pfelling zur Entscheidung kamen, siehe des Näheren Geschichte der Pfarrei Pfelling vom gleichen Verfasser.

Die von altersher verbürgten Rechte der Pfellinger Hofmärkler zu beschneiden, werden sich aber die Pfleger in Schwarzach zunächst wohl gehütet haben. Die Pfellinger rauchten nämlich, wie mehrfache Prozeßsachen dartun, keinen Guten. Sie wandten sich gleich mit Umgehung der Instanzen an den Churfürsten, gleichsam wie ein Pflegerichter sich beschwert, als ob sie dessen unmittelbare Untertanen wären.

Durch die Schenkung Hanns von Pürching und seiner Ehefrau Katharina, Hofmarksherrn und Kirchenherrn von Welchenberg, war 1657 deren ganzer Besitz an das Kloster Oberaltaich gekommen, und wurde in Welchenberg ein Priorat errichtet. Der Prior von Welchenberg war nun mit der Pfellinger Gemeinde wegen des sogenannten Blumbesuches in Streit geraten. Der Prozeß nahm den im Nachstehenden beschriebenen Verlauf:

Beschwerde der Pfellinger an die Hofkammer.

Das Priorat hat beim Schwarzacher Gericht sich beklagt, daß wir vor Margareten obberedten Euch Wiesmat mit unserem Hof- und Klauenvieh eingehütet haben. Sie sind schon zum drittenmal vor das obrigkeitliche Pfleggericht geladen worden. Das jus pascendi sobrie und quiete ist dergestalt hergebracht, daß wir mit unserm Huf- und Klauenvieh vor und nach Margareta alsbald hüten dürfen, sobald das Gras abgemäht ist. Deshalb sei kein Unrecht getan, wenn sie sich heuer des jus pascendi bedient hätten. Der Prior soll bedenken, daß die Pfellinger nur in guter Nachbarschaft leben wollten. Der Probst soll bedenken, daß er keinen Heller Schaden gehabt. Die Pfändung geschah zu Unrecht. Der Churfürst wird gebeten, den Pfellingern ihre alten, hergebrachten und ruhigen Gerechtsame obrigkeitlich  manutenieren zu lassen.
14. Oktober 1701.

Auf diese Eingabe erging alsbald der Bescheid der Hofkammer in München: Sie, die Supplikanten, abzuweisen und zu bedeuten, daß sie ungehindert ihres Vor- und Anbringens bei dem Gerichte Schwarzach zu erscheinen und den Bescheid alldort zu erwarten. Maßen ihnen sodann falls dawider beschwert zu sein vermeinen, die Appelation bevorstehe.
Münden, 14. Oktober 1701.

Es ist nicht bekannt, wer den Pfellingern ihre Eingabe bei der Hofkammer angefertigt hat. Dieselben scheinen, wie die späteren Prozesse dartun, von jeher ihren Winkeladvokaten gehabt zu haben. Derselbe muß, wie aus der Antwort der Hofkammer in Münden, welche noch am gleichen Tage erging, an welchem das  Gesuch eingereicht worden, persönlich seine Duplik übergeben haben. Jedenfalls verriet der Rechtsbeistand der Pfellinger Gemeinde wenig juristische Kenntnisse, denn sonst hätte er wissen müssen, daß liti pendenti nihil novetur und die Hofkammer des Churfürsten Maximilian II. Emanuel den Pflegerichter in Schwarzach nicht ohne weiteres beiseite stellen würde.

Wer damals Pflegerichter in Schwarzach war, konnte der Verfasser nicht herausbringen. Aber jedenfalls werden die Pfellinger lange Gesichter gemacht haben, als sie sich gezwungen sahen, vor dem Richterstuhl ihres schadenfrohen Pflegers zu erscheinen. Über den Ausgang des Prozesses liegen keine weiteren Urkunden vor.

Noch weit schwereren Konflikt hatte der Pflegerichter in Schwarzach, Johann Valentin Anton Vormayer im Jahre 1719 mit der Gemeinde Pfelling auszufechten. Der Akt liegt im Bayer. Staatsarchiv zu Landshut, Repert. 97 e Fasz. 584 Nr. 176, mit der Aufschrift: Gemeinde Pfelling entgegen Leonhard Läschinger daselbst in puncto dem vom Gotteshaus leibrechtsweise käuflich überlassenen Häusl, so Ende de anno 1719.

Das Mesnerhaus zu Pfelling ist vor etlichen Jahren näher zum Gotteshause, ja wegen der Enge des Ortes bis an den Friedhof gesetzt worden. Man hat dem alten Laschinger bewilligt, Zeit seines Lebens auf dem abgebrochenen Meßnerhaus eine schlechte Wohnung zu errichten, daß nach seinem Absterben diese Wohnung völlig abgetan sein sollte. Gleichwohl hat der alte Laschinger, trotzdem die Gemeinde an den damaligen Pflegskommissar von Schwarzach protestiert, an seinen Sohn Leonhard Laschinger auf Leib um 240 fl. verkauft.

1. Man sollte die ledigen Leute nicht mehr anheiraten lassen. Beim Häusl ist nicht ein Nagelbreit Grund und Anbau vorhanden. Mithin könnte der junge Laschinger mit Weib und Kind der Gemeinde in Verpflegung kommen, umso mehr, als derselbe kein Jahr hindurch an ein und demselben Orte im Dienste bleibt.

2. Der alte Meßner hat zwar versprochen, er will gutstehen, daß der Gemeinde eine Beschwerde nicht entstehe, aber der Meßner steht selbst in großer Not, als er ja ad nutum von seinem Dienste entfernt werden kann. Er hat sich unterstanden, eigenmächtig einen Stadel anzubauen und das Getreide auszudreschen, an dem Platze, worunter die Verstorbenen begraben liegen.

Es ergeht an die Churfürstliche Regierung das Ansuchen, daß der Verkauf kassiert wird. Das Gericht Schwarzach soll angehalten werden, den jungen Laschinger nicht aufziehen zu lassen.

Untertänigst, gehorsambst!
gez. Thomas Streißl, Max Siepauer und die
gesamte Dorfgemeinde.
16. Februar 1719.

Die churfürstliche Regierung leitete selbstverständlich die Beschwerde der Gemeinde an den Pflegerichter in Schwarzach.

Die Antwort des Gerichtes Schwarzach hat folgenden Wortlaut:

Obbemeldeter Leonhard Laschinger hat sich bei mir um den Heiratsconsens gebührend angemeldet. Er hat mit der Gemeinde verhandelt und gütlich und mündlich vorgetragen, ihm, dem Laschinger, als einen allerwegs bonae notae et Famae erfundenen ledigen Bauerssohn den obrigkeitlichen Heiratsconsens zu erteilen und den Verkauf des Häusl leibrechtsweise zuzulassen.

Nun soll man allerdings nach den Generalien nicht zusammenheiraten lassen, außer sie bringen 50 fl. Wert zusammen, woran er sich strikt zu halten pflege. Soll es ceteris paribus genügen, wenn derlei Personen sich häusig machen und mit ihrer Handarbeit sich nähren. Da dies bei Laschinger der Fall ist, der Herr Pfarrer von Pfelling stetig einen Tagwerker und Drescher braucht. Er hat im Pfarrhof seine tägliche Arbeit. Er ist zugleich Meßner und wird der Laschinger der Gemeinde nicht zur Last fallen. Laschinger hat auf Handgelübde versprochen, wenn der Fall eintrete, soll man ihn auf einen Karren schmieden und zum Lande hinausführen.

3. Der Laschinger hat einen alten blinden Vater, welchem die Gemeinde lange Zeit hindurch keinen Bissen Brod, geschweige denn ein Mehr gereicht und so muß der arme Tropf krepieren und Hungers dahinsterben. Es könnte ihn der Sohn zu sich nehmen und ihn warten. Bisher hat die Schwester des Laschinger es getan.

4. Das Häusl ist ihm zu kaufen gegeben worden, weil es für das Gotteshaus onnütz und wegen der Nähe der Donau hat das Häusl mit beschwerlichen Unkosten erhalten werden müssen, weshalb das Meßnerhaus und der Stadel weiter hin an den Friedhof hat gesetzt werden müssen, weil außen kein Handbreit Grund gegeben und abgelassen worden ist.

Das alles habe ich den Pfellingern vorgestellt, sodaß keiner eine Einwendung zu machen gewußt. Darum wurde Heiratsbewilligung und Verkaufsbewilligung vom Gerichte Schwarzach erteilt. Die Pfellinger sagen: Nolumus.

Während seiner kurzen Amtsführung habe er die Erfahrung gemacht, daß das Bistum Regensburg lange nicht so strenge verfährt. Es solle die weltliche Obrigkeit auch nicht so strenge verfahren.

Schwarzach, den 7. März 1719.
Johann Val. Anton Vormayr, Pfleger.

Neue Beschwerde der Gemeinde Pfelling an die Hofkammer in München.

Der Laschinger hat ans Häusl ein Kämmerlein gehängt und angebaut, wodurch für das Gotteshaus die äußerste Feuersgefahr (??) entsteht. Das Gericht Schwarzach hat ungehindert unserer Protestation das Lehenshäusl verkauft, wo doch wohl eine Frage ist, ob der Herr Prälat zu Gotteszell, wohin fast die ganze Dorfgemeinde grundbar, präteriert werden kann, welcher glaublich wider die Einlassung des Laschinger in allhiesige Dorfgemeinde erhaltener Wissenshaft zu protestieren auch nehmen wird.

Wir können diesen Laschinger nicht gedulden in unserer Gemeinde, als er um 24 fl. Hopfen verkauft, obwohl er keine Stange besitzt. Wir bitten Eure kurfürstlichen Gnaden eine Fiskalresolutionsabschrift zukommen zu lassen.

Die untertänigst, gehorsamste Dorfgemeinde zu Pfelling.
Den 17. März 1719. –

Zu der Berufung auf den Einspruch des Abtes Wilhelm II. von Gotteszell ist zu bemerken: Der Prälat war zwar Grundherr der Hofmark Pfelling, aber nicht der Kirche und Pfarrei. Diese war nach Niederaltaich grundbar.

Darüber zu entscheiden, wer mit dem Kirchenhäusl belehnt werden soll, stand rechtlich dem Pfarr- und Kirchenvorstande, damals P. Petrus Dickhard, Prior auf dem Bogenberge, im Einvernehmen mit dem Kirchenvogt von Pfelling, dem Kurfürsten von Bayern bezw. seinem Pfleger in Schwarzach, zu.

Das Vorgehen des Pflegers in der ganzen Sache war rechtlich vollkommen einwandfrei. Die Pfellinger griffen zu allen Mitteln in der Streitsache, um ihren Willen durchzusetzen und den Pfleger ins Unrecht zu setzen.

Im übrigen scheint der Streit durch den Tod des alten Laschinger ein Ende gefunden zu haben. Derselbe starb nämlich, 80 Jahre alt, am 12. Juli 1719 noch.

Sein Sohn Leonhard muß den ungastlichen Boden der Gemeinde verlassen haben. Und das Mesnerhäuschen erhielt dessen Bruder Godhard, der sich 16. 2. 1719 mit der Schusterstochter Elisabeth Allmer von Schambach verheiratet hatte, ohne daß die Gemeinde Pfelling solchen Rumor machte, wie bei der beabsichtigten Seßhaftmachung des Leonhard Laschinger. Im übrigen stand das frühere Kirchenhäusl, das einst ganz -Pfelling außer Rand und Band gebracht hatte, noch bis zum Jahre 1851, wo dessen letzter Besitzer, der Totengräber Johann Schleinkofer, den Platz als Schulgarten der Gemeinde überließ.

Über den Prozeß dreier Pfellinger Lehensbauern mit dem Abte Wilhelm wegen rückständiger Gilten (1760) siehe Geschichte des Iglberger, Pezendorfer und Loilhof, und Teil VIII der Hofmarksgeschichte. Die Grundherrschaft und deren Prozesse in der Hofmark Pfelling.

44 Jahre nachher war die Gemeinde Pfelling wiederum in einen ähnlichen Prozeß verwickelt, bei welchem es sich aber um churfürstlichen Besitz handelt, welchen die Pfellinger als ihr Gemeindeeigentum ansprachen.

Georg Loibl, Bierbrauer in Bogen, gegen die Gemeinde Pfelling in Belang eines strittigen Lehensgrundes, genannt die Kammerau, de anno 1763.

Der kurfürstliche Lehenshof zu Straubing hat dem Georg Loibl ¾ Tagwerk, welches vormals Hanns Eberl, Bauer zu Pfelling, als Lehensgut genoß, geben. Nach dessen Verderben und Absterben ist dieser Grund lange öd und unbeliehen geblieben, den 3. Jan. 1761 samt einem Ader und 5/4 Tagwerk Wiesmat ihm als Lehen überlassen. Die Gemeinde Pfelling ist mit gesamt Hunden gekommen, nachdem Loibl diesen Grund bereits mit Prein baut.

Dann hat er ihn mit Haber anbaut und mit einem Zaun umgeben. Die Pfellinger haben den vier Mähern die Sensen abgenommen. Die Gemeinde Pfelling hat diesen Grund zur Zeit, wo er öde gelegen, als Weide benützt, ohne einen Rechtstitel zu besitzen. Er bitte ihn in der Perception seiner Lehensgründe zu schützen, um so mehr als das Schwarzachergericht die Pfellinger zu favorieren scheine, um den Haber ernten dürfen und die Gemeinde anzuhalten, daß er die vier gepfändteten Sensen wieder erhalte.
17. August 1763.

Der Kurfürst Maximilian gibt den Auftrag an den Kammerer, Vicedom, Grafen Sigmund von Spreti, den Loibl in seinem Besitztum zu schützen.
7. September 1763.

Rechtfertigung des Pflegerichters Pauer in Schwarzach.

Er habe 716 Garben Haber, schon ehe der Loibl Beschwerde eingereicht, bis zum Ausgang der Sache sequestrieren lassen. Daß also die Beschwerde des Loibl sehr unnötig gewesen. Auch Auftrag ergehen lassen an die Gemeinde Pfelling, die Sensen zurückzugeben. Loibl habe sich straffällig gemacht, weil er den Habern nächtlich heimbringen lassen.
Schwarzach, den 18. Oktober 1763.
Pflegegericht.
gez. Pauer.

Im übrigen war die Hofkammer in München, ehe noch Loibl seine Beschwerde einreichte, vom Lehensprobst Strähl in Straubing eingehendst berichtet worden.

Das diesbezügliche Schreiben hat folgenden Wortlaut:

Bericht des Kanzlers und Lehensprobstes Strähl in Straubing vom 15. März 1763 an den Kurfürsten.

Es zeigt sich, daß im allhiesigen sogenannten Cammeral- und alten Lehensbuch unter dem Gericht Mitterfels fol. 33 Sebastian Eberl zu Einning habe zu Lehen empfangen ein Tagwerk und ein Viertel eines Tagwerks Wiesmat, oben an dem Brücklein, genannt der Hermannsacker, davon zum Lehen Gilt bezahlt. Obgenannte Wies ist von Zeit zu Zeit ordentlich bei allhiesigem Lehensamt zur Belehnung gekommen. Ist von jetz wiederum ackermäßig und hat solches Johann Georg Loibl, Brauer in dem Markt Pogen, durch Gant anno 1761 an sich gebracht. In dem nämlichen Cammeral-Lehensbuche unter der Rubrik Mitterfels folgt fol. 34 Hanns Eberl von Pfelling, hat als Lehensträger seiner Hausfrau Margareta bei ¾ eines Tagwerks Wiesmat in Pfellingerfeld zu Lehen empfangen, davon zum Lehen Gilt bezahlt.

Welch letzteres Lehen jedoch vor mehr als 430 Jahren nicht mehr zu Belehnung gekommen, und ist in der hiesigen Lehensregistratur keine Spur vorhanden, so daß man viel Nachfragen über solche unbekannt gewesenes Lehenstück gehalten.

Vor einigen Jahren erkundigte man sich mehreres und es zeigte sich, daß bei Gelegenheit das Lehenstück fol. 33 besichtigt wurde. Es war eine öde Flur von ¾ Tagwerk, die völlig mit Hagedornen bewachsen gewesen. Ich nahm keinen Anstand, solch öden Grund als das abgegangene Lehen fol. 34 zu halten, teilweise wegen der Anliegenheit des ersteren Lehen (33), teils wegen der zutreffenden Größe von ¾ Tagwerk. Habe auch solches im Eingang besagtem Loibl, das er fol. 33 auf der Gant an sich gebracht, zugleich anno 1761 mit zu Lehen mit dem Auftrag verliehen, daß er das öde Stück sobald als möglich wieder baulich machen und zu Nutzen bringen soll. Loibl hat diesen Grund in einen nutzbaren Stand gebracht und mit Prein anbauen können.

Die Gemeinde Pfelling opponierte hiegegen und suchte dem Loibl einen Prozeß an den Hals zu werfen. Ich riet dem Loibl, da zehnmal mehr verstritten würde, als das Grundquantum wert sei, die Sache abzuschneiden, weil man ihnen die in heilsamsten Landeskultur sich wiederholt anno 1712 gnädigst erlassenen Generalmandaten hiezu die beste Gelegenheit verschafft, allmaßen die Genannten über der quästionierten Grund, man mag solchen für ein Lehen oder lediglich öden Grund ansehen und halten, seinen Titulum aufzuzeigen vermögen, denn daß ihr Vieh auf diesem unumfriedeten Grund von der durch einen Graben abgesonderten Weide gekommen sein mag. So auch beschehen sein würde, wenn das Lehen fol. 33 nicht wäre eingezäunt, und diesen folgend sich noch nicht ein Eigentum der Gemeinde noch eine Präscription sei. Er legt einen Plan vor. Er geht darum der Hoffnung auf eine gnädigste Resolution, derzufolge dem Loibl der Grund ohne mindeste Prozeßerstattung manuteniert erhalten bleibe.

Dem Loibl muß auch der Same ersetzt werden und der bauige Ackerlohn.
Straubing, den 15. Mai anno 1761.
gez. Strehl, Kanzler und Lehenprobst.

Loibl scheint seinen ausmärkischen Besitz, um alle Scherereien mit den Pfellingern los zu werden, veräußert zu haben. Nach dem Steuerkataster vom Jahre 1811 ist Hausnummer 11 der Förg und Hausnummer 22 der frühere Bachbauer, dessen Vorgänger Hanns Eberl (1631) dieses strittige Lehen schon inne gehabt im gemeinsamen Besitze von Pl.Nr. 458a und wird das Grundstück als Wechselwiese bezeichnet. Eigentümer des Grundstückes ist dann Hausbesitzer Bründl geworden, Hs.Nr. 69 in Anning. Es kam also das frühere Lehensgrundstück wiederum an den Hof des in der Zeit des dreißigjährigen Krieges hausenden Sebastian Eberl. Das Grundstück ist nicht mehr Wiese, sondern in einen Acker verwandelt worden.

Der Name Hermannsacker und das Mautbrücklein.

Wie im Osten der Hörabach, so bildete im Westen der Liepoldingerbach die Grenze der Hofmark Pfelling, wenn auch jenseits dieser beiden Bäche die Pfellinger noch Grundstücke hatten. Aber Häuser liegen außerhalb der genannten natürlichen Grenzen nicht mehr. Anning, jenseits des Liepoldingerbaches, gehörte in den Bereich der Grafen von Bogen.

Die alte Straße führte durch das untere Dorf Pfelling an der Hoftaferne, dem Pfarrhaus und der südlichen Kirchenmauer, unmittelbar an dem linken Donauufer an dem Steinberg vorbei über das sogenannte Mautbrücklein, welches den Liepoldingerbach an seiner Einflußstelle in die Donau überquert, durch die Pfellinger Wiesen nach Bogen.

In der Ecke vom rechten Ufer des Liepoldingerbaches, auf der Nordseite von dem Aubach und auf der Südseite von der Straße bezw. vom linken Donauufer eingeschlossen, liegt nun der ehemalige Hermannsacker.

Auf demselben scheint eine Zollstätte gestanden zu haben und die Grafen von Bogen und ihre Rechtsnachfolger erhoben hier eine Brücken- und Straßenmaut. Daher erklärt sich auch die Bezeichnung Hermannsacker.

Das altdeutsche Wort = harri ist gleich Herr. Der Grund gehörte dem Herrn, d. i. dem Herrn Grafen. Die gleiche Bezeichnung wie für den Ort Hermannsdorf, das auch ein alter Herrenhof der Grafen von Bogen war.

Der Lehensprobst Strähl erwähnt in seinem Berichte an den Kurfürsten vom 15. März 1761 auch einer Planzeichnung, die er hat anfertigen lassen. Dieselbe liegt dem im Staatsarchiv Landshut verwahrten Prozeßakte bei. Es ist ein Situationsplan in farbiger Reliefzeichnung, welche die Ortschaft Anning, das alte Straßenbild und die damalige Ansicht des Steinberges sehr schön wiedergibt.

Es ist besonders die Stelle markiert, wo die Pfellinger den Augraben angedämmt, damit, wie dazu geschrieben steht, das Wasser unmittelbar auf den Feldbau des Loibl laufe und so seinen Anbau verderbe.

Ja, die Pfellinger Gemeinde hat den Gerichten schweren Kampf und Streit verursacht. 10 Jahre vorher, ehe die Pfellinger wegen des vermeintlichen Gemeindegrundes mit dem Lehensprobste Strähl in Prozeß geraten waren, hatten dieselben einen Kampf und Strauß mit dem Pflegerichter in Schwarzach zu bestehen wegen Belastung von Scharwerk bei Erbauung der neuen Bierstraße.

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Die Bierstraße.

Die Straße Schwarzach-Welchenberg-Espen-Pfelling nach Bogen hatte für das Pfleggericht eine erhöhte Bedeutung, seitdem die Hofmark Schwarzach von den Degenbergern in den Besitz des bayerischen Herzogs übergegangen. Vor allem wegen der dortigen Weißbierbrauerei. Die schweren churfürstlichen Bierfuhrwerke benützten dieselbe tagtäglich, um das kostbare Naß nach Straubing und bis zur kurfürstlichen Residenz nach München zu verfrachten.

Diese Straße lag, namentlich soweit sie unmittelbar an dem Bette der Donau verlief, jeder Hochwassergefahr ausgesetzt und war Wochen hindurch nicht befahrbar. Das Pfleggericht Schwarzach dachte daran, diese durch die Hofmark Pfelling verlaufende Bierstraße hinter das Dorf umzulegen. Zum Straßenbau sollten sämtliche Ortschaften Scharwerkdienste leisten.

Die Gemeinde Pfelling sollte zu diesem Straßenbau täglich 6 Mann und einen vierspännigen Wagen stellen, worüber sich die Pfellinger, nachdem es doch im herzoglichen Reverse vom Jahre 1469 hieß, daß sie vom Vogte nicht mit Scharwerk beschwert werden sollten, wiederum bei ihrem Landesherrn über den Pfleger in Schwarzach beklagten.

Das Schriftstück hat nachstehenden Inhalt:

Der Gerichtsbezirk ist in 24 Hauptmannschaften eingeteilt. Es wurden nun die zunächststehenden hergenommen, weil die anderen zu weit entlegen wären, während hingegen das Landgericht Mitterfels die Hofmarksuntertanen von Englmar und Windberg aus wohl 6 Stunden weit hergenommen.

Es ist nicht einzusehen, warum gerade wir allein gegen andere Gerichtshauptmannschaften die Auswürflinge sein sollten und die Haut alleinig, nicht aber die Übrigen a propotion abgeteilt und abwechslungsweise zu arbeiten schuldig sein sollen, da vorsam solche Scharwerk und Anlagen wie die anderen partieren, ja wir Pfellinger a parte wie Bierstraß zu unterhalten haben. Die Arbeit wird noch mehrere Jahre dauern und die Pfellinger würden bei Zurücklassung der Arbeit vollends gar unterliegen, was die gnädigste Intention nicht mehr sein könne. Das Pflegschaftsgericht Schwarzach möge angehalten werden, daß nicht sie allein, sondern auch die übrigen 21 Hauptmannschaften zu den Arbeiten herbeigezogen werden.
Allerunterthänigst, gehorsamste Hauptmannschaften
Praitenwainzyrch, Waltersdorf und Pfelling.

Das Kurfürstliche Gericht entscheidet 26. April in einem Befehle an das Gericht Schwarzach, daß die Supplikanten bei angebrachter Beschaffenheit wider die Billigkeit nicht zu prägravieren.

Die Pfellinger waren sicher, wenn der Sachverhalt wahrheitsgemäß dargestellt worden war, für diesen Fall in ihrem Rechte.

Der Herr Pflegerichter Bauer in Schwarzach hatte einen Nasenstüber erhalten, und scheint auch der Beschwerde seiner Pfellinger Hofmarksuntertanen abgeholfen worden zu sein, weil in dieser Sache kein weiterer Schriftwechsel zu Akten liegt.

Auch der Pfarrer Andreas Stiehauner geriet mit der Pfellinger Gemeinde 1799 wegen Verteilung des Gemeindeholzes am Pfellingerberg in Konflikt, welche Streitsache in der Pfarrgeschichte von Pfelling erörtert ist.

Der Verfasser kommt nun zum Ende seiner Hofmarkgeschichte von Pfelling. Es war ein neues Zeitalter angebrochen, das der sogenannten Aufklärung. Der Klostersturm brauste über die weiten bayerischen Gaue und seine Kraft wütete in besonderer Weise an dem Waldkloster Gotteszell.

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Die Aufhebung des Zisterzienserklosters Gotteszell.
Ende der Vogteiherrschaft des Pfleggerichtes Degenberg über die Hofmark Pfelling.

Am 24. März abends 6 Uhr, an einem Dienstag, rollte im Kloster zu Gotteszell eine Kutsche vor, der der Aufhebungskommissär Herr von Schmidbauer entstieg. Die Mönche waren eben an der Bahre ihres verstorbenen Mitbruders P. Adalbert Huber zum Gebete versammelt, der, 68 Jahre alt, an der Auszehrung gestorben war. Der Kommissär zog aus der Tasche ein Blatt Papier hervor und zeigte dem Abte Amadäus an, daß sein Kloster aufgehört habe zu bestehen.

Zum Personalstande des Klosters gehörten außer dem Abte noch 41 Patres. Der Kommissär, Herr von Schmidbauer, fand in dem Waldkloster nicht die Schätze vor, von welchen er geträumt hatte. Er klagt in beweglichen Worten, daß er Getreid, Vieh und Reichtümer nicht vorgefunden habe. Im übrigen hauste er in Gotteszell wie die anderen seinesgleichen als Aufhebungskommissäre der bayerischen Klöster, wenn nicht ärger. Die Klostergebäulichkeiten mit allen Zugehörigkeiten in Gotteszell und im Markte Ruhmannsfelden wurden verkauft, die Klostergründe parzellenweise an die früheren Klosteruntertanen veräußert.

In der Hofmark Pfelling selbst hatte das Kloster eigentümlich weder Höfe noch Felder und Waldungen mehr. Was es dortselbst in früherer Zeit besaß, war schon längst erbrechtsweise an die Lehensholden der Hofmark übergegangen. Dagegen gingen alle Rechte, welche aus der Grundherrschaft resultierten, und alle Leistungen der Hofmarksbewohner an den bayerischen Fiskus über.

Hatte die Bauernschaft sich vielleiht im Stillen mit der Hoffnung getragen, daß auch sie aus dem Klosterraube einen Vorteil ziehen werde, so mußte dieselbe nur zu bald die traurige Erfahrung machen, daß es unter der neuen Grundherrschaft ihres Landesfürsten weit schlimmer geworden, als es unter dem milden Stabe des Abtes von Gotteszell gewesen.

Wie aus der Familiengeschichte der einzelnen Gehöfte und Lehen der Hofmark ersichtlich ist, waren die Äbte von Gotteszell in Zeiten der Not sehr nachsichtlich mit den Untertanen verfahren, was allerdings von einem Teile gar nicht gewürdigt werden wollte.

Von jetzt ab hob der Rentmeister des Landgerichtes Mitterfels ohne Nachsicht den allerdings schweren Getreidedienst und die Gilten ein. Und da gab es keinen Nachlaß oder eine hinterlistige Hinterziehung der Schuldigkeit.

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Abt Amadäus Bauer, der letzte Grundherr der Hofmark.

aus der Pfarrei Böbrach stammend, also ein echter Waldler, führte den Hirtenstab von 1796-1803. Derselbe war ein durchaus edelgesinnter Mann. Derselbe blieb noch bis November 1805 in seinem öden Kloster Gotteszell, da bis dahin für eine Kuratie nicht gesorgt worden war und er als guter Hirte sein Gotteszell nicht verlassen wollte. Freilich, seine Brüder, die Patres, 11 an der Zahl, hatten gleich nach der Klosteraufhebung zum Wanderstabe greifen müssen und lebten zerstreut im Lande.

Von Gotteszell zog der ehemalige Abt Amadäus nach Regen, 1807 nach Deggendorf, woselbst er ganz der Betrachtung, Beten, Lesen und Studieren oblag. Am Ende seiner Lebenstage traf ihn noch das schwere Mißgeschick, daß er erblindete. Er starb am 26. Dezember 1812 nachmittags 4 Uhr. Neben dem nördlichen Portal der Deggendorfer Stadtpfarrkirche fand er seine letzte Ruhestätte.

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Ende der Vogtei.

Mit der Aufhebung des Klosters Gotteszell hatte natürlich auch die Vogtei über die Hofmark Pfelling ihr Ende erreicht. Wie wir gesehen, hatten die churfürstlichen Pfleger in Schwarzach die Rechte des Schutz- und Schirmherrn gewahrt. Nun kam Pfelling unter das Landgericht Mitterfels, welches die Vogteirechte von da ab ausübte. In der Steuerfassion vom Jahre 1808 sind die neuen Dominikalverhältnisse der einzelnen Hausnummern der Ortschaft Pfelling und ihrer Leistungen angegeben.

Auch für Kirche und Pfarrei brachte die Klosteraufhebung eine Änderung. Wie schon hervorgehoben, gehörte Kirche und Pfarrei Pfelling seit der Gründung des Klosters zum Benediktinerstift Niederaltaich. Abt und Convent präsentierten den jeweiligen Pfarrherrn. Nachdem Niederaltaich ebenfalls 1803 aufgehoben worden war, nahm der Churfürst als Rechtsnachfolger (?) des Klosters Niederaltaich, wie auch sonstiger Orden das Recht des Patronates in Anspruch.

Pfarrer Josef Deml war zuletzt noch von Abt Ignatius und seinem Convente am 21. Mai 1796 als Pfarrer von Pfelling präsentiert worden. Derselbe resignierte seine Pfründe 3. Januar 1805 anstatt in die Hände seines Bischofe sin die des Landesherrn. Der neue Patron Kurfürst Maximilian Joseph hatte bereits von dem ihm nunmehr zum erstenmal zustehenden Besetzungsrecht Gebrauch gemacht und am 11. August 1805 dem Cooperator Georg Geiger, Dr. theol., eine Präsentation auf die Pfarrei Pfelling ausstellen lassen. Das Ordinariat Regensburg kannte weder die Resignation des Pfarrers Deml noch die Präsentation Georg Geigers an, da ja kanonisch die Pfarrei noch gar nicht erledigt gewesen war. Dr. Georg Geiger wurde zum Provisor der Pfarrei Pfelling oberhirtlich bestellt und beauftragt, eine neue Präsentationsurkunde zu überreichen mit richtigem Datum. Diese Präsentation wurde nun am 1. September 1805 in München ausgefertigt, blieb aber in der Kanzlei liegen und wurde dem Provisor Georg Geiger erst am 27. Januar 1806 übersendet, so daß dieser endlich am 22. Februar 1806 auf die Pfarrei Pfelling investiert werden konnte.

Es war also die erstmalige Ausübung des Präsentationsrechtes des Kurfürsten auf die frühere Niederaltaicher Klosterpfarrei nicht ohne Hindernisse vor sich gegangen.

Ein nicht unwichtiges Recht des Grundherrn war die Erteilung des Heiratsconsenses für die Brautpaare in seiner Hofmark. Wie die in der Pfarregistratur vorhandenen Ehebewilligungen der Grundholden ersehen lassen, wurde der Consens vom Pfleggerichte Schwarzach erteilt, wobei der Grundherr, der Abt von Gotteszell, sehr wenig oder gar nichts mehr zu sagen gehabt.

Nach Aufhebung des Klosters erteilte das Landgericht in Mitterfels die Heiratsbewilligung, wie auch Kirche, Pfarrpfründe und Schule mit Schwarzach nichts mehr zu schaffen hatten.

Die Hofmark Pfelling wurde mit der Hofmark Welchenberg in eine Gemeinde vereinigt. (Siehe Geschichte Welchenberg.)

Der Verfasser ist hiemit zum Schlusse seiner heimatlichen Studie über die Hofmark Pfelling gekommen. Es dürfte nicht zu viel behauptet sein, daß das kleine und unscheinbare Dörfchen am Donaustrande reicher an Geschichte ist als so manches andere Dorf im Donaugaue, ja, daß es mancher Markt und Stadt darumben beneiden möchte.

Was sonst noch an geschichtlichen Ereignissen, die auch für die Klostergeschichte und innere Verwaltung von Gotteszell von Bedeutung sind, vorkommt, ist niedergeschrieben in der Familiengeschichte der einzelnen Höfe und Lehen der Hofmark und der Pfarrei Pfelling, sowie in der umfangreichen: Pfarrgeschichte. (Ms. im Histor. Verein f. Niederb. und beim Verfasser.)

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Quellenangabe zur Geschichte der ehemaligen Hofmark Pfelling a/D.

Soweit nicht schon im Texte die Quellenangabe an Ort und Stelle angegeben worden ist, wurden in der Hauptsache noch nachstehende Archive und Werke benutzt:

1. Staatsarchiv Landshut.
2. Ordinariatsarchiv Regensburg.
3. Pfarrarchiv Pfelling.
4. Oswald, Geschichte der Degenberger.
5. Bernhard Grueber und Adalbert Müller, Der Bayerische Wald.
6. Sulzbacher Kalender: Das ehemalige Zisterzienserkloster Gotteszell.
7. Dr. Scheglmann, Die Säkularisation im rechtsrhein. Bayern, Bd. 3.
8. Dr. Krick, Die ehemaligen stabilen Klöster des Bistums Passau.
9. Bayerwald, Jahrgang 1926.
10. Einzelne Notizen von Heimatforschern geistlichen und weltlichen Standes.

Aus alten Zeitungen und Druckwerken