Brief an die Redaktion
„Arbeitsplätze vor Ort erhalten!“
Zur Stellungnahme von MdB Hinsken in der Ausgabe vom 26. Februar:
„Ob Herr Hinsken als Stimmkreis-Abgeordneter der Region Straubing-Bogen bei der nächsten Wahl gut oder schlecht abschneidet, hat nicht der DGB zu entscheiden, sondern der Wähler. Festzustellen ist allerdings, daß Herr Hinsken bisher nur in Zeitungsberichten, bei CSU-Veranstaltungen und ähnlichem über die Probleme der Arbeitnehmer in Hunderdorf hat berichten lassen. Sein angebliches Engagement für den Erhalt der Arbeitsplätze besteht, wie die Arbeitnehmer immer wieder feststellen müssen, nur darin, Ersatzarbeitsplätze in anderen Betrieben der Umgebung auszukundschaften, ohne dabei die Auseinandersetzung des Betriebsrats um den Erhalt der Arbeitsplätze vor Ort in Hunderdorf gegen die Geschäftsleitung zu unterstützen. Unterstützung ist den Arbeitnehmern des Werkes durch Herrn Hinsken deshalb nie zuteil geworden, denn diese wollen Arbeit und Brot in Hunderdorf, wo sie z. T. schon Jahrzehnte für das Unternehmen Nolte geschuftet haben. Die eigenartige Hilfe eines Politikers, der bisher noch nicht einmal nach den Gründen der Misere vor Ort nachgefragt hat, läßt sich dann besser erklären, wenn man weiß, daß Herr Hinsken auch bei Auslandsreisen (s. Spiegel-Artikel vom 30. 11. 87) sich lieber bei Königen aufhält als bei den abhängig Beschäftigten. Die Hingabe zum Arbeitgeber in Hunderdorf (mehrere Gespräche mit dem Arbeitgeber — keines mit dem Betriebsratsgremium) beweist dies eindrücklich und hat nichts, aber schon gar nichts mit Hilfe, Unterstützung und sonstigem zu tun, sondern ist reine Selbstdarstellung.
Der „angebliche Konter“ bleibt wie alles, was bisher getan wurde, ein Windei für die Beschäftigten der Fa. Nolte. Dies haben Gespräche mit dem Betriebsratsvorsitzenden der Fa. BMW vor Ort klar gezeigt, aus denen hervorgeht, daß sich sicher alle bewerben können, aber die Qualifikation und die Fähigkeit, ein ganz entscheidender Faktor für eine Einstellung ist, dies und nicht mehr hat auch Herr Elsholz schriftlich zugesagt. Deswegen ist diese Erklärung noch lange keine feste Zusicherung für einen Arbeitsplatz, noch dazu, wenn man die Struktur der Beschäftigten in Hunderdorf kennt, die Sie, Herr Hinsken, ja nicht kennen können, da Sie bisher nur über die Köpfe der Arbeitnehmer und deren Interessenvertretung hinweg „gehandelt“ haben. Ihre großartigen Verkündigungen haben sich bisher nur nachteilig für die Verhandlungen um den Erhalt der Arbeitsplätze ausgewirkt. Dies sollten Sie zur Kenntnis nehmen, um ein vom Betriebsrat und der Gewerkschaft vorgelegtes Konzept nicht zu gefährden.
Willi Dürr, Geschäftsführer der Gewerkschaft Holz und Kunststoff
Quelle: Bogener Zeitung, 01.03.1988
Information über Rathausbau
Hunderdorf/Neukirchen/Windberg. Am Donnerstag, 10. März, 19 Uhr, findet im Gemeindeamt Neukirchen, Sitzungssaal, eine Sitzung der Gemeinschaftsversammlung Hunderdorf mit folgen der Tagesordnung statt: Jahresrechnung 1987, Beratung und Beschlußfassung über Haushaltsplan und Haushaltssatzung 1988, Information über Rathausneubau.
Quelle: Bogener Zeitung, 02.03.1988
Kinder hatten im Schnee viel Spaß
Beim Skikurs des Sportvereins beachtliche Fortschritte gemacht – Medaillen aus Schokolade
Hunderdorf. Der Kinderskikurs des Sportvereins Hunderdorf konnte aufgrund der Schneeverhältnisse nur an Wochenenden abgehalten werden. Dennoch hatten die Kinder ihre Freude und ihren Spaß daran. Unter der Anleitung der vom Deutschen Skiverband (DSV) ausgebildeten Übungsleiter machten die Teilnehmer je nach Können und Alter recht erfreuliche Fortschritte, was alle dann beim sogenannten Abschlußrennen am Hüttenberg bewiesen.
Abteilungsleiter Max Leonhardt gab seiner Freude darüber Ausdruck, daß auch heuer wieder so viele Eltern ihre Kinder der Skiabteilung des Sportvereins Hunderdorf anvertrauten. Leonhardt erwähnte mit lobenden Worten das gelehrige Verhalten der Skikursteilnehmer. Er sagte auch den Skilehrern für den uneigennützigen Einsatz Dank. Anerkennung verdiene auch das Hüttenpersonal mit Inge Leonhardt als Chefin. Bei der Siegerehrung, die nun von den Übungsleitern der einzelnen Gruppen vorgenommen wurde, erhielten die Kinder neben Urkunden noch eine Süßigkeit und zum Teil Medaillen aus Schokolade. So hatte das ganze Geschehen auch noch etwas Olympisches an sich.
Den ganz Kleinen, die von Dieter Leonhardt, Evi Hentschirsch und Sandra Schuhbauer betreut wurden, sah man an, daß sie sich schon freuten, einige „Tore“ zu schaffen. Bei den übrigen Gruppen ging es schon um eine „gute Zeit“.
Gruppe Robert Neumaier: 1. Fabian Henrichsen, 2. Tim Brunnmeier und 3. Andi Tutic. Gruppe Otto Schlecht: 1. Wolfgang Eber!, 2. Markus Hauser und Markus Oberhauser, 3. Elke Löwel und Armin Menacher. Gruppe Josef Helmbrecht/Werner Hüttinger: 1. Tobias Menauer, 2. Johannes Kraus, 3. Philipp Schnarr. Gruppe Kornelius Klar: 1. Michael Hainz, 2. Christine Engl, 3. Peter Häusler. Gruppe Heinz Hentschirsch: 1. Jürgen Lehner, 2. Peter Wolff, 3. Tobias Bast. Gruppe Rosa Binder: 1. Philipp Brands, 2. Daniela Doktor. 3. Daniela Schätz. Gruppe Josef Schlecht: 1. Bettina Schick, 2. Florian Söldner und Cornelia Waldstein, 3. Tobias Zierer. Gruppe Josef Ziesler: 1. Günther Engl, 2. Simon Brands, 3. Uli Frisch.
Quelle: Bogener Zeitung, 04.03.1988
Landrat Weiß zur Arbeitsmarktsituation:
Trotz Nolte, im Landkreis geht’s aufwärts
Seit 1984 15 Betriebsneuansiedlungen — „Mit 720 Beschäftigten im Endausbau ist das Kontingent noch nicht ausgeschöpft“
Straubing-Bogen. Die bevorstehenden 250 Entlassungen bei der Möbelfirma Nolte in Hunderdorf bedeuten für den Arbeitsmarkt des Landkreises zweifellos einen schweren Schlag und haben in letzter Zeit
für einige Aufregung gesorgt. Gerade deswegen legte Landrat Weiß gestern nachmittag bei einer Pressekonferenz im Gasthaus Karpfinger in Aiterhofen Zahlen vor, die eine erfreuliche Gesamtsituation ergeben: So haben sich seit 1984 im Landkreis 15 Betriebe neu angesiedelt mit einer Beschäftigtenzahl von derzeit 309, wobei die Tendenz nach oben geht. Beim Endausbau dieser Firmen soll die Zahl der Beschäftigten auf 720 steigen. „Und das halte ich für die unterste Grenze“, erklärte Weiß. Auf die schlechte Lage der Möbelbranche, in der seit 1980 ein Fünftel der Betriebe verschwunden sind, wies MdB Ernst Hinsken hin. Für die von der Entlassung bedrohten Mitarbeiter der Firma Nolte konnte er als positiv vermelden, daß die ersten bei zwei Firmen in Straubing und einer im Landkreis bereits eingestellt worden seien. „Wenn in den nächsten Wochen die Entlassungen ausgesprochen werden, wird sich hier bestimmt mehr tun,“ erklärte er.
Hinsken bedauerte, daß es trotz aller Bemühungen nicht gelungen sei, die Arbeitsplätze bei der Firma Nolte zu erhalten. „Wir haben uns wirklich bemüht und von der ersten Minute an gekämpft“, pflichtete ihm Landrat Weiß bei. So seien mehrere Gespräche mit der Firmenleitung, sowie eines mit dem Betriebsrat, mit dem Betriebsratsvorsitzenden und auch ein Gespräch in München mit dem Staatssekretär in Sachen Nolte geführt worden. Es habe sich aber bald herausgestellt, daß dir Firmenleitung kein Geld für Investitionen, sondern Aufträge gebraucht hätte. „Und Aufträge konnten wir natürlich nicht herbeischaffen“, sagte Weiß. Aus dieser Sicht sei es auch zu erklären, daß er sich zusammen mit MdB Hinsken sobald um Ersatzarbeitsplätze in anderen Firmen, vor allem bei BMW, bemüht habe. „Diese Bemühungen wurden uns dann leider sogar übel genommen“, sagte Weiß und fügte hinzu: „Hätten wir nichts getan, hätte man es uns auch übel genommen.“
Auf Angriffe von Seiten der Gewerkschaft eingehend, betonte Hinsken besonders, daß er für ein Gespräch stets bereit gewesen wäre, aber nie eingeladen worden sei. Bei den ersten Schwierigkeiten der Firma Nolte dagegen – damals mußten 150 Arbeitskräfte entlassen werden – sei die Zusammenarbeit viel besser gewesen. „Mit dem damaligen, inzwischen leider verstorbenen Betriebsratsvorsitzenden gab es noch ein Mit- und kein Gegeneinander“, sagte Hinsken. Er berichtete auch, daß Wirtschaftsminister Anton Jaumann in den öffentlichen Äußerungen der Gewerkschaft einen Vertrauensbruch sehe und deshalb auch schriftlich erklärt habe, daß er die Vermittlungsbemühungen als gescheitert betrachte.
Die Schuld an der Misere der Firma Nolte liege nicht zuletzt in der miserablen Situation in der Möbelbranche, fuhr Hinsken fort. Mit dem bereits erwähnten Rückgang der Betriebe seien auch ein Viertel aller Arbeitsplätze verlorengegangen. Mit einem Vergleich der Jahre 1986 und 1987 machte er die Situation noch deutlicher. So sei die Zahl der Betriebe von 1986 (1 281) auf 1987 (1 234) um 3,4 Prozent zurückgegangen. Die Beschäftigtenzahlen hätten sich um ein Prozent von 127 041 auf 125 799 und die geleisteten Arbeitsstunden um 1,1 Prozent von 150 856 auf 149 193 verringert.
Besonders schwierig gestalte sich die Unterbringung der von der Kündigung bedrohten Mitarbeiter der Firma Nolte auch wegen der dortigen Altersstruktur. „Von den 450 Beschäftigten sind 260 älter als 40 Jahre“, teilte Hinsken mit. In diesem Zusammenhang trat er aber der Behauptung, BMW stelle nur Mitarbeiter unter 45 Jahren ein, energisch entgegen. Die Zusage von BMW, die Nolte-Mitarbeiter bei den derzeitigen Einstellungen bevorzugt zu berücksichtigen, bestehe nach wie vor. Ein echtes Problem stellten die vielen Behinderten dar, die bei der Firma Nolte beschäftigt seien. Sie unterzubringen werde bestimmt nicht leicht.
Betriebsansiedlungen finanziell unterstützt
Während in den Jahren seit 1980 rund 800 Arbeitsplätze im Landkreis verlorengegangen seien, habe es in den letzten drei Jahren mit Ausnahme der Firma Nolte kaum nennenswerten Arbeitsplatzabbau gegeben, sagte Weiß. Im Gegenteil! Die Zahl der Industrie- und Handwerksbetriebe mit mehr als zehn Beschäftigten sowie deren Beschäftigtenzahl sei aufgrund der gesamtwirtschaftlich guten Konjunktur auch bei den bestehenden Landkreisbetrieben positiv. Zu den 15 neu angesiedelten Betrieben sagte der Landrat, daß auch der Landkreis dazu einen beachtlichen finanziellen Beitrag geleistet habe. So seien in den letzten zwei Jahren rund 1,5 Millionen Mark für die Förderung des Grundstückserwerbs durch Gemeinden sowie für die Erschließung von gemeindlichen Industriegebieten ausgegeben worden. Auch die beiden in Straubing neu angesiedelten Firmen Ymos und Stankiewicz mit 160 bzw. 60 Arbeitsplätze nannte der Landrat. Denn, zum einen kämen sie auch dem Landkreis zugute und zum anderen habe sich gerade der Landkreis um die Ansiedlung dieser Firmen besonders bemüht.
Erfreulich: Weniger Arbeitslose
Als besonders erfreulich wertete es der Landrat, daß die Zahl der Arbeitslosen im Landkreis Straubing-Bogen einschließlich der Stadt Straubing von Januar 1983 bis zum Vergleichsmonat 1988 von 7 532 auf 6 104 zurückgegangen sei. „Innerhalb von fünf Jahren 1 428 weniger Arbeitslose – das ist schon nicht schlecht“, meinte er. Auch die Zahl der arbeitslosen Jugendlichen sei in diesen fünf Jahren von 633 im Januar 1983 auf 329 im Februar 1988 zurückgegangen. Zum Schluß wies der Landrat auch noch auf die Vielzahl offener Stellen in gewissen Berufssparten hin. So stünden bei den Bau- und Baunebenberufen 50 Bewerbungen keine einzige offene Stelle gegenüber und bei den Ernährungsberufen sei dieses Verhältnis nicht recht viel anders. Hier kämen auf 41 Bewerber eine offene Stelle. Natürlich sehe es in anderen Berufssparten, wie etwa den Dienstleistungsberufen, wieder anders aus. Trotzdem bestehe insgesamt das, für den Arbeitsuchenden erfreuliche Mißverhältnis von sieben offenen Stellen pro einer Bewerbung. — rid —
Quelle: Bogener Zeitung, 05.03.1988
Hunderdorf. SV-Frauenturnen: Heute, Donnerstag, bei guter Witterung Wandern. Treffpunkt 19.30 Uhr Bahnhof Steinburg.
Quelle: Bogener Zeitung, 10.03.1988
Hunderdorf. Jagdgenossenschaft: Heute, Donnerstag, 20 Uhr, Jagdgenossenschaftsversammlung im Gasthaus Baier-Edbauer.
Quelle: Bogener Zeitung, 10.03.1988
Windberg. Trachtenverein: Freitag, 11.3., 19.30 Uhr, Treffen der Mitglieder im Vereinslokal Dorfner; anschließend Abfahrt zum gemeinsamen Vereinsabend nach Hunderdorf im Gasthaus Baier-Edbauer.
Quelle: Bogener Zeitung, 10.03.1988
„Beteiligung könnte noch besser sein“
Trachtenverein Hunderdorf zog Jahresbilanz — Ehrenmitglieder ausgezeichnet
Hunderdorf. Gut besucht war die Generalversammlung des Heimat- und Volkstrachtenvereins Hunderdorf im Gasthaus Baier-Edbauer. Trachtler-
Vorstand Ernst Sacher wartete mit einem positiven Bericht über das Vereinsgeschehen auf, ebenso berichteten der Jugendleiter und der Vortänzer über ihren Tätigkeitsbereich. Bürgermeister Egon Weinzierl lobte die Aktivitäten des Vereins und dankte den Trachtlern für ihr Engagement um das Brauchtum. Die Ehrenmitglieder Landrat a. D. Xaver Hafner und Pater Wolfgang Vos wurden geehrt für 25jährige Vereinszugehörigkeit.
Eingangs hieß 1. Vorstand Ernst Sacher insbesondere Pfarrer Högner, Pater Wolfgang Vos und Bürgermeister Egon Weinzierl willkommen. Schriftführerin Betty Sacher verlas das Protokoll der letzten Jahresversammlung. Kassiererin Agnes Klumbis trug den Kassenbericht vor und gab die größeren Einnahmen und Ausgaben zur Kenntnis. Die Prüfer bestätigten eine ordentliche Kassenführung.
Jugendleiter Hans Wölfl lobte die gut besuchten Tanzproben. „Bei den Festen sollten jedoch noch mehr mitfahren“, meinte Wölfl. Er erwähnte
auch den gelungenen Ausflug zum Wendelstein. Dank richtete der Jugendleiter an die Gemeinde und den Bürgermeister für den gewährten Zuschuß für die Jugendarbeit. Dann gab Jugendleiter Wölfl einen Ausblick auf die diesjährigen Veranstaltungen und bat die Eltern, die Kinder und Jugendlichen zur Beteiligung anzuhalten. Für die Kinder- und Jugendgruppe sei, so Wölfl, auch die Beschaffung von einheitlichen Westen vorgesehen.
1. Vortänzer Hermann Hastreiter dankte allen für’s Mittanzen bei den entsprechenden Tanzabenden. Er meinte: „Es könnten aber noch mehr sein!“ Zur Gebietstanzprobe am 25. März in Haibach bat Hastreiter um rege Beteiligung. Der Verein beabsichtige auch, einen allgemeinen Volkstanzkurs anzubieten, dazu benötige man jedoch noch die entsprechenden Musiker.
Trachtler-Vorstand Ernst Sacher dankte allen Mitgliedern und Gönnern des Vereins für die Mitarbeit und Spenden. Dann ließ der Vorstand das Vereinsjahr Revue passieren, wobei er insbesondere die Gebietstanzproben, den Maitanz sowie die gemeinsame Maiandacht erwähnte. Des weiteren, so Sacher, habe sich der Verein bei örtlichen Veranstaltungen und Festen beteiligt, den Kathrein-Tanz und einen Adventbasar abgehalten. Höhepunkt sei das 35jährige Gründungsfest mit Weihe der restaurierten Fahne im Juli gewesen.
Bürgermeister Egon Weinzierl und Vorstand Sacher nahmen die Ehrung von zwei prominenten Ehrenmitgliedern vor. Für 25jährige Vereinstreue erhielten Pater Wolfgang Vos und Landrat a. D. Xaver Hafner eine Ehrennadel überreicht. Da Landrat a. D. Hafner an der Versammlung nicht teilnehmen konnte aus gesundheitlichen Gründen, überreichte eine Vereinsabordnung am Montag abend Hafner diese Auszeichnung.
In der Versammlung sagte Pfarrer Anton Högner, daß Maiandachten an die Flurkreuze verlegt wurden und richtete an den Verein die Bitte, instandsetzungsbedürftige Wegkreuze zu restaurieren. „Dies wäre auch ein Beitrag zum Erhalt von Brauchtum“, meinte der Pfarrer. Bürgermeister Egon Weinzierl bezeichnete den Trachtenverein mit als einen der aktivsten Ortsvereine im kulturellen Geschehen, der sich um die Erhaltung alterBräuche und Sitten verdient mache. Allen Mitgliedern, voran Vorstand Ernst Sacher mit der Vorstandschaft, dankte Weinzierl im Namen der Gemeinde. Vorstand Sacher gab dann die anstehenden Termine für das Jahr 1988/89 bekannt. Danach sollen die Trachtler 1989 auch Patenverein bei den Windberger Trachtlern werden.
Quelle: Bogener Zeitung, 10.03.1988
Ein schwerer Schlag für das Kloster Windberg
Der Sturmschaden von 1753
Täglich lesen wir in der Zeitung, daß irgendwo in der Welt Mensch und Natur unter fürchterlichen Katastrophen zu leiden haben. Wind, Regen, Schnee, Erdbeben und Vulkanausbrüche verwüsten innerhalb von wenigen Tagen, ja oft Stunden, viele Gebiete unserer Erde und fordern viele Menschenleben. Wie sicher fühlen wir uns in unseren Breiten, wo derartige Naturerscheinungen kaum auftreten!
Und doch blieben wir in der Vergangenheit nicht ganz von ähnlichen Ereignissen verschont. Der Chronist des Klosters Windberg hat einige dieser Katastrophen niedergeschrieben. Vor einem guten Jahrzehnt hat eine Windböe den Wald bei Bauernholz und einen Teil des Ortes Hunderdorf erfaßt und beträchtlichen Schaden angerichtet. Im Juli 1929 wurde Windberg und sein erst jung erstandenes Kloster von einem Unwetter schwer beschädigt.
Pater Norbert Backmund hat uns in einem Artikel über die Sturmschäden aus dem Jahre 1753, die das Kloster Windberg zu erleiden hatte, berichtet. Der Schaden war dabei so groß, daß das Kloster außerstande war, aus eigener Kraft diesen zu finanzieren. Eine aus München erschienene Commission stellte folgendes fest:
„Die blecherne doppelte Turmkuppel der Klosterkirche mitsamt dem zentnerschweren Zügenglöcklein wurde herabgeworfen, von allem Material ist fast nichts mehr zu gebrauchen. (Die Turmhaube war übrigens bis 1875 anders wie heute. Sie bestand aus einer großen Zwiebel, mit einer Laterne darüber. In dieser war das sog. „Zügenglöckel“, das nur geläutet wurde, wenn jemand in den letzten Zügen lag. Darüber war noch einmal eine kleine Zwiebel).
Die Kuppel ist auf zwei Mauern der Kirche gefallen, und hat dadurch die Dächer des Haupt- und des Seitenschiffes stark ruiniert, und Stücke aus den Mauern geschlagen.
Der Wind hat ferner das Dach des Seitenschiffes aufgerissen, und einen Balken aus der Mauer gesprengt, so daß das Gewölbe des Seitenschiffes in größter Einsturzgefahr ist. Es muß abgetragen und neugebaut werden. Ob nicht auch die Hauptmauer Schaden gelitten hat, muß sich erst bei der Abtragung des Gewölbes zeigen.
Das ganze Kirchendach ist grausam zerrissen, das große runde Westfenster ist eingeworfen, wodurch sogar die Orgelpfeifen so verbogen wurden, daß die Orgel unbrauchbar ist.
Die Dächer der Frauen- und Blasikirche haben auch großen Schaden gelitten.
Im ganzen Kloster samt Nebengebäuden sind die Dächer zerfetzt, im Wirtshaus ist sogar ein Kamin umgefallen. (Das Wirtshaus ist übrigens das gleiche wie heute. Die Ansicht, daß das heutige, 1502 erbaute Deschlsche Gastwirtshaus bis 1803 Klosterrichterhaus war, ist irrig. Der Klosterrichter wohnte im heutigen Jugendheim).
In den Gärten wurden die schönsten Obstbäume teils mit der Wurz ausgerissen, teils in der Mitte abgesprengt. Die Fenster im Kloster sind eingeschlagen, zum Teil die Läden herausgerissen.
Die erst kürzlich neugedeckte Kirche von Heiligkreuz ist hint und vorn erbärmlich zerrissen, die Klause ist völlig abgedeckt und zerstört, von beiden Dächern wurden die Bretter und Schindeln eine Viertelstunde weit fortgetragen. (Die heutige, bis 1934 von einem Einsiedel bewohnte Klause ist erst 1845 erbaut worden. Die alte, bis 1797 benützte Klause stand abgesondert westlich davon. Sie muß eine elende Bretterbude gewesen sein. Viel stabiler hat man sie nach der oben erwähnten Zerstörung nicht aufgebaut, denn sie ist vor etwa 60 Jahren eingestürzt und wurde abgetragen). In der Joh.-Nepomukkapelle ist ein Fenster eingerissen und der Altar von der Stelle geruckt worden. (Das heutige Obermaierhaus war bis 1803 eine Beichtkapelle zum hl. Johann Nepomuk. Wir sehen aus dem Bericht, daß sie nicht nur Beichtstühle, sondern auch einen Altar enthielt, und daß dieser an der Nord- oder Westmauer derselben gestanden haben muß.
Etwa 60 000 Taschen sind nötig zur Reparatur. Die Turmkuppel der Klosterkirche war 1690 neuerbaut und kurz vor dem Sturm neu gedeckt worden. In den Scheunen, Städeln und Wäldern des Klosters ist der Schaden auch sehr groß.
Pater Norbert schreibt dazu noch:
„Ob Abt Bernhard wirklich einen Zuschuß aus München bekam, darüber schweigen die Akten. Er machte sich jedenfalls ans Reparieren der Kirche, eine neue Orgel mußte her, und weil man schon am Erneuern war, ließ man gleich 1755 vom Bogener Maler X. März die Kirchendecke neu ausmalen, vom Straubinger Stukkateur M. Obermayr neue Seitenaltäre anfertigen und bescheidenen Stuckdekor anbringen. Dies kostete alles soviel Geld, daß die Turmkuppel 1761 noch nicht erneuert war.
Wenn die stabilen Mauern der Klostergebäude schon so mitgenommen waren, wie unermeßlich mag der Schaden erst gewesen sein bei den mit Stroh gedeckten Lehm- und Holzhütten der Bauern, die in unserer Gegend schon damals meist nur kleine und mittlere Anwesen hatten! Keine Chronik meldet von dem erschütternden Elend, das durch eine solche Katastrophe angerichtet wurde, keine bezopfte Kommission interessierte sich dafür. Aber die Zins- und Giltbücher des Klosters haben dem guten Herzen des Abtes Bernhard ein Denkmal gesetzt: Trotz der eigenen bedrängten Lage hat er damals seinen Untertanen alle Abgaben für drei Jahre gestundet oder ganz nachgelassen.
Auch hier bewährte sich wieder das Sprichtwort: „Unterm Krummstab ist gut wohnen!“
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 11.03.1988
Bevölkerungsstand der Gemeinden des Landkreises Straubing-Bogen nach dem Stand 30.06.1987
Nachstehend werden die fortgeschriebenen Einwohnerzahlen des Landkreises Straubing-Bogen vom 30.06.1987 bekanntgegeben.
Bevölkerungsstand der Gemeinden Bayerns am 30.06.1987
Die Einwohnerzahl am 30.06.1987 ist gem. § 3 Abs. 2 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden (FAGDV 1970) vom 31.03.1971 (GVBI S. 141) auch für die Berechnung der Zuschüsse nach Art. 7 FAG maßgebend.
Wenn bis zum Ablauf eines Monats, gerechnet vom Tag der Bekanntgabe durch das Landratsamt, keine Einwendungen gegen die Richtigkeit der festgestellten Einwohnerzahl gem. § 3 Abs. 5 FAGDV 1970 erhoben werden, ist davon auszugehen, daß solche nicht geltend gemacht werden können.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 11.03.1988
Fundanzeige
Am Sonntag, den 28. Februar 1988 wurde beim Sportheim Hunderdorf ein Schlüsselbund gefunden. Der Eigentümer kann diesen im Verwaltungsamt Hunderdorf, Zimmer 1, abholen.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 11.03.1988
Vom Gemeinderat Windberg (19.02.88)
Bei dieser am Freitag Abend im Sitzungssaal Windberg stattgefundenen Sitzung beschloß der Gemeinderat die Neufassung der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentl. Straßen und Sicherung der Gehbahnen im Winter und die Neufassung der Übergangsregelung bei der Wasser- und Kanalsatzung.
Eingangs befaßte sich der Gemeinderat über die Verordnung der Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter. Bgm. Schmidbauer gab dazu das Schreiben des Landratsamtes bekannt. Das Landratsamt wies in diesem Schreiben darauf hin, daß die Neufassung dieser Verordnung unumgänglich ist, da die alte Verordnung nicht mehr gültig ist.
Nach eingehender Beratung und nach geringfügigen Änderungen der Musterverordnung stimmte der Gemeinderat dieser neuen Verordnung zu.
Der Gemeinderat stimmte ebenfalls der Neufassung der Übergangsregelung bei der Wasser- und Kanalsatzung zu.
Die Übergangsregelung bestimmt, daß
1. alle Beitragstatbestände, die nach der (alten) Satzung erfüllt wurden, nach der (neuen) Satzung abzurechnen sind, und
2. die Beitragshöhe in diesen Fällen jedoch durch die Höhe des Beitrags nach der alten Satzung begrenzt wird. Berührt werden jedoch nicht die Beitragsverfahren, die bereits nach der alten Satzung durch einen bestandskräftigen Bescheid abgeschlossen wurden.
Bgm. Schmidbauer gab 2 Zuschußgesuche von Vereinen bekannt.
Es werden Zuschüsse an den Orgelkreis von 300,– DM und an den Seniorenclub 150,– DM bewilligt.
Ferner sprach sich der Gemeinderat Windberg für den Straßenausbau Geissbergweg/Meidendorf im Zuge der Flurbereinigung aus. Die Straße soll eine Ausbaubreite von 4,50 Meter erhalten. Die Kostenbeteiligung der Gemeinde Windberg wird etwa 79.000,– DM betragen.
Abschließend informierte Bürgermeister Schmidbauer noch über eine Vorkaufsrechtsanfrage, über das vereinfachte Planfeststellungsverfahren des Fernmeldeamtes Regensburg wegen Auslegen von Fernmeldekabeln im Ortsbereich Windberg, über die in diesem Jahr durchzuführende Feuerbeschau und über die Fahrt nach Frankreich vom 29.07. – 07.08.88.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 11.03.1988
Die Gemeinde Windberg gratuliert
Werner Hilmer von Herrnbirket bei Windberg hat die Meisterprüfung für Maschinenbau abgelegt. Der junge Meister schnitt im praktischen mit „sehr gut“ und im schriftlichen Bereich mit „gut“ ab und darf somit die Berufsbezeichnung „Maschinenbaumeister“ führen.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 11.03.1988
Bei der Gemeinde Hunderdorf gemeldete Veranstaltungen
12.03.1988:
FFW Hunderdorf: Jahreshauptversammlung im Gasthaus Baier-Edbauer um 19.30 Uhr
13.03.1988:
FFW Steinburg: Jahreshauptversammlung im Gasthaus „Zum Bergerbräu“
19.03.1988:
Stammtisch Lintach/Hunderdorf: Generalversammlung mit Rückschau auf 10jähr. Bestehen im Gasthaus Plötz, Großlintach
30.04.1988:
Fremdenverkehrsverein Steinburg e.V.: Maibaumaufstellung beim Gasthaus „Zum Bergerbräu“
12.06.1988:
Stammtisch Lintach/Hunderdorf: Gartenfest
17. – 20.06.1988:
FFW Steinburg: 115-Jahrfeier mit Kirchweihfest
24.06.1988:
Fremdenverkehrsverein Steinburg e.V.: Sonnwendfeuer in Steinburg, Nähe Anwesen Petzendorfer
25. – 26.06.1988:
Kath. Frauenbund: 20-Jahrfeier
10.07.1988:
Bayerwaldverein: Wandertag
17.07.1988:
Primizfeier in Pfarrkirche Hunderdorf von Frater Anselm
15. – 18.07.1988 oder 22. – 25.07.1988:
Hunderdorfer Volksfest
17.07.1988 oder 24.07.1988:
Trachtenverein: Gartenfest
19. u. 20.11.1988:
Trachtenverein: Adventbasar in der Grundschule
03.12.1988:
FFW Gaishausen: Christbaumversteigerung im Gasthaus Solcher
04.12.1988:
FFW Au v. Wald: Christbaumversteigerung im Gasthaus Wagner-Freudenstein
04.12.1988:
Trachtenverein: Adventfeier im Gasthaus Sandbiller um 14.00 Uhr
10.12.1988:
Bayerwaldverein: Christbaumversteigerung im Gasthaus Sandbiller
11.12.1988:
FFW Steinburg: Christbaumversteigerung im Gasthaus „Zum Bergerbräu“ um 14.00 Uhr
18.12.1988:
EC Steinburg, Weihnachtsfeier im Gasthaus Solcher, Ehren
1989:
05.01.1989:
Trachtenverein: Faschingsball
07.01.1989:
FFW Gaishausen: Ball im Gasthaus Solcher, Ehren
14.01.1989:
FFW Au vorm Wald: Ball im Gasthaus Wagner-Freudenstein
21.01.1989:
EC Steinburg: Ball im Gasthaus Solcher, Ehren
21.01.1989:
Bayerwaldverein: Ball im Gasthaus Sandbiller
28.01.1989:
FFW Hunderdorf: Ball im Gasthaus Sandbiller
04.02.1989:
FFW Steinburg: Ball im Gasthaus „Zum Bergerbräu“
16. – 19.06.1989:
Steinburger Kirchweihfest
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 11.03.1988
Jagdgenossenschaft Gaishausen
Nichtöffentliche Versammlung der Jagdgenossen am Dienstag, den 22. März 1988, abend 19.30 Uhr im Gasthaus Solcher, Ehren.
Tagesordnung:
1. Kassen- und Rechenschaftsbericht und Entlastung der Vorstandschaft
2. Beschlußfassung über die Verwendung des Jagdpachtschillings
3. Wünsche und Anträge
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 11.03.1988
FFW Au v. Wald hielt Jahreshauptversammlung
Zur diesjährigen Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Au v. Wald konnte Vorstand Alois Freudenstein 1. Bürgermeister Egon Weinzierl, Gemeinderat Josef Schiessl und die zahlreich erschienenen Feuerwehrkameraden begrüßen. Freudenstein freute sich über die große Anwesenheit. Er bemerkte, daß damit jeder Feuerwehrmann sein Interesse an der Feuerwehr bekunde. Freudenstein forderte die Kameraden zu einer Gedenkminute für das verstorbene Mitglied Josef Breu auf.
Vorstand Freudenstein gab der Versammlung einen umfassenden Rückblick über das vergangene Jahr 1987. Er stellte fest, daß die FFW Au v. Wald an verschiedenen Festen teilgenommen habe. Hierbei kritisierte er aber, daß die Beteiligung an kirchlichen Festen stark zu wünschen übrig läßt. Er forderte seine Kameraden deshalb auf, auch bei kirchlichen Veranstaltungen aktiv mitzuwirken. Es wurde wieder ein Vereinsausflug in Form einer Zwei-Tages-Fahrt durchgeführt. Ferner wurden wieder eine Christbaumversteigerung und ein Vereinsball abgehalten. Bei Vereinsfesten innerhalb der Gemeinde hat sich die FFW auch sportlich engagiert. In seiner Vorschau auf das Jahr 1988 stellte Freudenstein fest, daß heuer keine Fahnenweihe zu besuchen ist. Es stehen zwar Gründungsfeste in der näheren Umgebung an, für die man aber noch keine offizielle Einladung habe. Auch die Teilnahme am Bezirks-Feuerwehrtag am 9. Juli in Landau steht noch nicht ganz fest. Es soll auch wieder ein Dorfabend abgehalten werden, der kurzfristig festgelegt wird. Je nach Terminlage soll auch die Berufsfeuerwehr in München besichtigt werden. Im Dezember wird wieder eine Christbaumversteigerung abgehalten.
Freudenstein dankte den Kommandanten, den Gruppenführern, dem Kassier, dem Schriftführer und den Gerätewarten.
Bürgermeister Weinzierl dankte er für die Beschaffung der benötigten Ausrüstungsgegenstände sowie für den neu erstellten Unterflurhydranten. Sein Dank galt auch Josef Ecker, der in vorbildlicher Weise das Heldengrab pflegt. In seinen Dank schloß Freudenstein auch alle Kameraden für die gute Mitarbeit und Zusammenarbeit ein.
1. Kommandant Breu stellte fest, daß die FFW Au vorm Wald 1987 zu 5 Einsätzen gerufen wurde. Es wurden auch verschiedene Objektübungen durchgeführt. Ziel war hier vor allem, wie weit das Schlauchmaterial von der Wasserentnahmestelle aus reicht. Breu gab seiner Freude Ausdruck, daß im vergangenen Jahr wieder fünf Löschgruppen zu den Leistungsprüfungen der verschiedenen Stufen angetreten waren. Sechs Feuerwehrmänner erhielten hierbei die höchste Auszeichnungsstufe. Breu stellte fest, daß 1987 nach 27 Jahren in Au v. Wald wieder eine Kommandantentagung stattfand. Im Laufe der nächsten Wochen wird eine Winterschulung für Kommandanten und Gruppenführer abgehalten. Diese wird durch eine interne Schulung ergänzt. 1988 werden wieder zwei Löschgruppen zu den Leistungsprüfungen antreten. Breu bemerkte, daß die Prüfung der Feuerwehrgeräte künftig selbst durchgeführt wird. Hierzu wird allerdings ein fester Zeugwart mit entsprechender schulischer Ausbildung benötigt. Abschließend richtete Breu an den Gemeindevertreter, Bürgermeister Weinzierl, die Bitte, benötigtes Gerät zu beschaffen.
Kassier Max Schötz erstattete einen umfangreichen Kassenbericht. Schötz bemerkte, daß der Kassenstand niedriger als im vergangenen Jahr sei. Von den beiden Kassenprüfern wurde ihm eine saubere und ordentliche Kassenführung bescheinigt.
2. Kommandant Mauermayer appellierte an die Gruppenführer, sobald wie möglich Gruppenführer-Lehrgänge zu besuchen. Er berichtete über den Verlauf der verschiedenen Objektübungen und über die Inhalte der Kommandantentagung. Er wies auch darauf hin, daß die Alarmierung der Feuerwehr über den Feuermelder allein nicht ausreicht. In jedem Fall ist auch per Telefon (Ruf 112 !) zu alarmieren. Mauermayer wies auch auf die wieder stattfindende Feuerlöschübung mit dem Feuerlöscher hin.
Bürgermeister Weinzierl freute sich, wieder zur Jahreshauptversammlung der Au’inger Feuerwehr eingeladen worden zu sein. Er stellte fest, daß bei keiner Feuerwehr soviel Besucher anwesend sind, wie bei der FFW Au v. Wald. Er hob die Bedeutung des Atemschutzes hervor. In diesem Zusammenhang verwies er auch auf die strengen ärztlichen Untersuchungen. Weinzierl wünschte der FFW Au v. Wald auch weiterhin alles Gute. Die Beschaffung der benötigten Ausrüstungsgegenstände sagte er der Versammlung zu.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 11.03.1988
VdK-Landesverband sucht Betreuer
Der Verband der Kriegs- und Wehrdienstopfer, Behinderten und Sozialrentner (VdK) Landesverband Bayern sucht für sein Erholungsprogramm für Kinder dringend in diesem Jahr noch Betreuerinnen und Betreuer, die Freude am Umgang mit Kindern haben und pädagogisches Geschick verfügen.
Diese erhalten für die Dauer ihres Aufenthaltes und die Betreuung der Kinder bei den verschiedenen Kindererholungsmaßnahmen eine Aufwandsentschädigung neben freier Kost und Unterbringung. Zu den Aufgaben der Betreuerinnen und Betreuer gehören neben viel Fantasie, der Organisation von Ausflügen und Kurzwanderungen, die Kinderbetreuung und das Spiel in der Gruppe. Die Betreuer sollen aber auch in der Lage sein, bei auftretenden Problemen mit Rat und Tat helfen zu können.
Interessenten wenden sich bitte umgehend an VdK-Landesverband Bayern, Postfach, 8000 München 34.
Sinnvoller wäre es, so der 1. Vorsitzende des VdK-Ortsverbandes Hunderdorf, sich unverzüglich direkt mit Frau Blaha, Tel. 089/2117286 oder Frau Biecht, Tel. 089/2117240 in Verbindung zu setzen.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 11.03.1988
Kinder-Erholungsaktionen mit dem VdK
Kindererholungsaktionen führt der Verband der Kriegs- und Wehrdienstopfer, Behinderten und Sozialrentner (VdK) schon seit vielen Jahren erfolgreich durch. In diesem Jahr werden neben mehreren Terminen auch verschiedene Aufenthaltsorte angeboten, erklärte Rudolf Karl, 1. Vorsitzender des VdK-Ortsverbandes Hunderdorf.
Für alle Erholungszeiten gelten hinsichtlich der Teilnehmer und Teilnehmerinnen folgende Kriterien: Das Alter liegt bei zehn bis 15 Jahren. Nicht mitfahren können Pflegefälle. Mitfahren können behinderte und nichtbehinderte Kinder. Die Kinder werden betreut, können aber nicht gepflegt werden, da keine Einzelbetreuung stattfinden kann. Es ist daher notwendig, daß das Kind gruppenfähig ist. Das Angebot der Erholungsmaßnahmen wurde in diesem Jahr, aufgrund der großen Nachfrage, erweitert.
Zur Auswahl stehen:
Termin I: 1. bis 22. August. Ferienidyll Maxhöhe in Kellberg bei Passau. Unterbringung erfolgt im Bungalow; Freizeitangebote: Kegelbahn, Tischtennis, Schwimmbad, Tiergehege, Filmvorführung, Liegewiesen, Wanderwege und anderes.
Termin II: 13. August bis 3. September. Familien-Ferienstätte Haus Sonnanhang in Pleystein/Oberpfälzer Wald. Unterbringung erfolgt in behindertengerechten Appartements. Freizeitangebote: Freischwimmbad, Minigolfanlage, Bocciabahn, Freiluftschach, Kegelbahn und anderes mehr.
Termin III: 19. August bis 9. September im Erholungszentrum Schilling an der Nordsee. Wichtig: Für diesen Termin ist eine Schulbefreiung vom 5. bis 9. September notwendig. Unterbringung erfolgt in Ferienhäusern. Freizeitangebote: Wattwandern, Schwimmbad mit Rutsche, Sportplatz, Strandwanderungen, Sandburgenbauen.
Anmeldung direkt beim Vd K-Landesverband Bayern, Frauen- und Jugendreferat, Postfach, 8000 München 34, Tel. 089/2117286. Dort gibt es, so heißt es in der Verbandszeitschrift „Wille und Weg“, auch weitere Informationen.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 11.03.1988
Zum Tode von Wittmann Max
von Rudi Schambeck
Da Max
Bist mei Nachbar gwen
Doch net grod deswegn
Sog i mit am Verserl
Dir: „Pfüad God!“
A Neikirchna Gwachs
War da Wittmann Max
Den a jeda von uns
Gernghabt hot.
Und zu jeda Zeit
War er hilfsbereit
Unterhaltsam in da
Werkstod drobn.
Warst vom Dorf a Trumm:
Und net grod darum
Mecht zum Abschied i di
Nomoi lobn.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 11.03.1988
Max Höcherl neuer erster Schützenmeister.
Michaela Liebl und Karl Liebl Schützenkönige – Ehrung der Vereinsmeister der Schützenkameradschaft Hunderdorf
Hunderdorf. Bei der diesjährigen Generalversammlung der
Schützenkameradschaft Hunderdorf wurden die Vereinsmeister geehrt und die Schützenkönige proklamiert. Michaela Liebl und Karl Liebl erreichten die Würde einer Schützenkönigin bzw. eines Schützenkönigs. Nachfolger des verstorbenen 1. Schützenmeisters Ludwig Wagner wurde bei den Neuwahlen Max Höcherl. In den Berichten kamen die vielfältigen Aktivitäten der Hunderdorfer Schützen zum Ausdruck.
Zweiter Schützenmeister Josef Eberth hieß eine Reihe von Mitgliedern im Vereinslokal Deschl willkommen. Sein besonderer Gruß galt dem Ehrenvorstand Hans Schönauer.
Einen Rückblick über das Geschehen im Berichtsjalir 1987/88 gab Schriftführer Waldemar Rabies. Dabei schilderte er die verschiedenen Meisterschaften, die Teilnahme an Veranstaltungen anderer Vereine und eine Reihe von vereinsinternen Veranstaltungen.
Erster Kassier Xaver Hagn gab den Kassenbericht. Der Kassenwart resümierte, daß diesmal die Ausgaben die Einnahmen übertroffen hätten. Größte Ausgabeposten machten die Anschaffung eines neuen Gewehres und die geselligen Veranstaltungen aus, während auf der Habenseite das Gartenfest und die gut angekommene Ortsmeisterschaft recht positiv gewesen sind. Dem Kassier wurde von Karl Obermeier sen., der zusammen mit Max Höcherl die Kassen geprüft hatte, eine ordentliche Verwaltung der Finanzen bescheinigt.
Aus dem Bericht des Jugendleiters Karl Liebl ging hervor, daß der Schützennachwuchs auf dem sportlichen Sektor recht erfolgreich gewesen sei. So habe die Jugendmannschaft bei den Sektionsmeisterschaften den zweiten Platz errungen. In der Einzelwertung habe Thomas Lichtl dasselbe Ergebnis erreicht. Ein besonderes Erlebnis für die Jungschützen sei das Zeltlager in Seebach gewesen.
Die einzelnen Mannschaftsführer Max Höcherl, Karl Liebl und Peter Meier stellten die Ergebnisse der aktiven Schützenmannschaften dar. Die 1. Mannschaft befinde sich erfolgreich in der Gauklasse B Donau. Nach den Rundenwettkämpfen belege sie den 2. Platz. Herausragend sei der Sieg bei der Sektionsmeisterschaft, wo auch Egon Höcherl Einzelsieger geworden sei. Die 2. Mannschaft sei Tabellenführer der C-Klasse, während die 3. Mannschaft ebenfalls auf den Aufstieg in die nächsthöhere Klasse hoffe.
Nun wurden die Vereinsmeister geehrt. Die einzelnen Vereinsmeister sind: Schüler: 1. Michaela Liebl, 2. Agnes Wurzer, 3. Werner Wurzer. Jugend: 1. Alexander Eberth, 2. Elmar Wacker, 3. Thomas Lichtl; Schützen: 1. Egon Höcherl, 2. Karl Liebl und Karl Obermeier jun. Vereinsmeister (Luftpistole): 1. Karl Liebl, 2. Josef Liebl, 3. Karl Obermeier jun.
Nachdem der 2. Schützenmeister noch verschiedene Leistungsabzeichen verliehen hatte, wurden die Schützenkönige proklamiert. In der Jugendklasse holte sich Michaela Liebl die Königskette. Zweiter wurde Werner Wurzer vor Agnes Wurzer. Schützenkönig bei den Schützen ist für dieses Jahr Karl Liebl, der sich vor Egon Höcherl und Karl Obermeier jun. den Titel holte. Nun gedachte die Versammlung des verstorbenen Mitglieds Josef Schleinkofer und des verstorbenen 1. Schützenmeisters Ludwig Wagner.
Hans Schönauer leitete anschließend die Neuwahlen. Er versäumte es nicht, der bisherigen Vorstandschaft für die geleistete Arbeit und den Einsatz für die Hunderdorfer Schützenkameradschaft zu danken. Die Neuwahlen brachten folgendes Ergebnis: 1. Schützenmeister Max Höcherl, 2. Schützenmeister Josef Eberth, 1. Kassier Xaver Hagn, 2. Kassier Karl Liebl, 1. Schriftführer Egon Höcherl, 2. Schriftführer Monika Altschäffl, 1. Jugendleiter Karl Liebl, 2. Jugendleiter Karl Obermeier sen. Sportleiter Karl Liebl, Waffenwart Peter Meier, 1. Kassenprüfer Karl Obermeier sen., 2. Kassenprüfer Waldemar Rabies.
Der neugewählte 1. Schützenmeister dankte für das Vertrauen und versprach, sein Möglichstes für das Wohl der Schützenkameradschaft Hunderdorf zu tun. Ehrenvorstand Hans Schönauer forderte die Mitglieder auf, Werbung für den Schießsport und den Schützenverein zu betreiben.
Quelle: Bogener Zeitung, 15.03.1988
VG-Haushalt 1988 mit 591 000 Mark aufgestellt
Verwaltungsumlage beträgt 69,31 Mark/Einwohner – Höherer Zuschuß gefordert
Hunderdorf/Neukirchen/Windberg. Die Gemeinschaftsversanunlung der Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf tagte am Donnerstagabend im Sitzungssaal der Gemeinde Neukirchen. Schwerpunkt der Beratung war der Haushaltsplan und die Beschlußfassung über die Haushaltssatzung 1988. Der VG-Etat beziffert sich 1988 in den Gesamteinnahmen und Ausgaben auf 581900 Mark. Die Verwaltungsumlage pro Einwohner liegt günstig bei 69,31 Mark. Des weiteren wurden die Verbandsräte über den Stand der Rathausneubaumaßnahme in Hunderdorf informiert.
Eingangs hieß Gemeinschaftsvorsitzender Bürgermeister Heinrich Lobmeier, Neukirchen, neben seinen Bürgermeisterkollegen Weinzierl und Schmidbauer auch die weiteren Verbandsräte aus den drei Mitgliedsgemeinden sowie Geschäftsleiter Kern willkommen.
Dann gab Gemeinschaftsvorsitzender Lobmeier das Ergebnis der Jahresrechnung 1987 bekannt. Sie schließt ab im Gesamthaushalt mit 573 181 Mark bei einer Rücklagenzuführung von 39 600 Mark. Die Gemeinschaftsversammlung verwies die Jahresrechnung des Vorjahres zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuß.
Anschließend folgte die Beratung über den Haushaltsplanentwurf 1988. Gemeinschaftsvorsitzender Lobmeier sagte allgemein zum Haushalt, daß im Haushaltsplan eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung zugrunde gelegt wurde und allgemeine Kostensteigerungen, wie Personalkostenerhöhung sowie Investitionen wie z. B. Funkanlage und Schreibmaschine einkalkuliert wurden.
Dank der Rücklage aus dem Vorjahr, so der Sprecher, steige die VG-Umlage nur geringfügig von 349 750 Mark im Vorjahr auf nunmehr 353 300 Mark. Die Umlage je Einwohner beziffere sich auf 69,31 Mark (Vorjahr 67,69 Mark). Eingeplant sei aber auch eine Sonderrücklage für eine dezentrale EDV-Station. Der Vorsitzende erläuterte noch etliche Haushaltspositionen. Sodann beschloß die Gemeinschaftsversammlung einstimmig ohne Änderungen die Annahme des Haushaltsplanentwurfs und den Erlaß der entsprechenden Haushaltssatzung. Gemeinschaftsvorsitzender Lobmeier dankte der Verwaltung und dem Kämmerer und meinte ausdrücklich, daß die Gemeinden mit dem Haushaltsplan zufrieden sein könnten. Der Haushaltsplan 1988 enthält im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben 542 300 Mark und im Vermögenshaushalt Einnahmen und Ausgaben 39 600 Mark, so daß sich der Gesamthaushalt auf 581 900 Mark beziffert.
Die Umlagebeträge an die Mitgliedsgemeinden im Verhältnis zu den Einwohnerzahlen beziffern sich wie folgt: Gemeinde Hunderdorf 195 746 Mark (2824 Einwohner), Gemeinde Neukirchen 100 992 Mark (1457 Einwohner), Gemeinde Windberg 56 561 Mark (816 Einwohner).
Neben der Umlage sind noch gewichtigere Einnahmen die Verwaltungsgebühren mit 18 500 Mark, die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit mit 15 800 Mark, Kostenerstattung für die Volkszählung 11 500 Mark und Staatszuweisungen nach Art. 7 FAG 137 000 Mark. Die größeren Ausgaben sind die Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit von rund 15 800 Mark, die Angestelltenvergütungen mit rund 326 300 Mark, der Bürobedarf mit rund 20 900 Mark, Post- und Fernmeldegebühren mit 12 200 Mark, die Miete für das Verwaltungsgebäude 8 400 Mark und EDV-Kosten mit 34 400 Mark.
Dann informierte Bürgermeister Egon Weinzierl über den Stand der geplanten Rathausbaumaßnahme in Hunderdorf und über die in Aussicht gestellte Förderung. Dabei werde der Schutzraumbau gefördert und aus FAG-Mitteln wurde ein Zuschußprozentsatz von 35 v. H. in Aussicht gestellt.
Der Bürgermeister betonte, daß man mit diesem Prozentsatz nicht einverstanden sei und eine bestmögliche Förderung nochmals beantragt wurde. Des weiteren wurden den Verbandsräten insbesondere die Eingabepläne vorgestellt. Ein Teil der Räumlichkeiten soll nach Fertigstellung an die Verwaltungsgemeinschaft vermietet werden. Die Planung selbst beinhaltet insbesondere im Kellergeschoß Schutzräume, im Erdgeschoß die Verwaltungsräume und im ersten Stock die Bürgermeisterzimmer, Trauzimmer und den Sitzungssaal und im Dachgeschoß die Registratur und einen Mehrzweckraum. Der Baubeginn solle heuer bei gesicherter Finanzierung erfolgen. 1989 sei nach dem jetzigen Stand die Fertigstellung beabsichtigt.
Nach Beratung beschloß die Gemeinschaftsversammlung einstimmig, auch seitens der Verwaltungsgemeinschaft, die höchstmöglichen Zuschüsse zu fordern. „Da durch weniger Zuschüsse auch die Mitgliedsgemeinden entsprechend belastet würden, sollten deshalb die Folge- und Mietkosten so günstig wie möglich gehalten werden“, konstatierten die Verbandsräte einmütig.
Im nichtöffentlichen Teil wurden noch verschiedene Personalangelegenheiten behandelt und die Einstellung eines Auszubildenden ab September beschlossen.
Gemeinschaftsvorsitzender Lobmeier informierte noch über das Angebot für eine Frankiermaschine, deren Ankauf wegen der Kostenhöhe im Benehmen mit der Verwaltung zurückgestellt wurde. Desweiteren gab der Bürgermeister das Ergebnis der Volkszählung bekannt sowie deren Kostenseite. Hiernach bezifferten sich die Ausgaben einschließlich Personalkostenverrechnungen auf rund 5,70 Mark, wobei die Erstattung sich pro Einwohner nur auf 4,50 Mark beläuft. Einstimmig beschlossen wurde auch noch die Erhöhung der Mobiliarversicherung bei der Verwaltungsgemeinschaft.
Quelle: Bogener Zeitung, 15.03.1988
Erfolgreiches Arbeitsjahr der FFW
Bürgermeister Weinzierl und IIBI Wittmann würdigten Leistungen
Steinburg. Mit berechtigtem Stolz können sowohl Führungskräfte als auch Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Steinburg auf das erfolgreiche Arbeitsjahr zurückblicken. Vorsitzender Ecker, Kommandant Häusler, Kassier Feldmeier, Bürgermeister Weinzierl und Kreisbrandinspektor Fred Wittmann zeichnen bei der Jahreshauptversammlung am Sonntag im Landgasthof „Zum Bergerbräu“ ein positives Bild, das voraussichtlich Ende Mai 1988 mit der Einweihung des neuen Feuerwehrgerätehauses seinen Höhepunkt finden soll.
Ecker dankte eingangs allen Helfern, Aktiven und Spendern einzeln, vergaß weder Gerätewart noch Schriftführer und dankte auch Familie Lipp für die Unterbringung des Feuerwehrfahrzeugs während des Abbruchs des alten Gerätehauses und des raschen Aufbaus des neuen, das im Mai seiner Vollendung entgegengehen soll.
Kommandant Anton Häusler dankte in einen ausführlichen Rückblick allen aktiven und passiven Mitgliedern. Insbesondere dem Gemeinderat Hunderdorf, die zum Bau des neuen Steinburger Feuerwehrgerätehauses mit einem vielseitigen verwendbaren Lehrsaal frühzeitig die Weichen stellten und so den Bau ermöglichten, der sich sehen lassen könne.
Häusler erinnerte an sechs Einsätze im Berichtszeitraum, drei Brände, drei Verkehrsunfälle und den Einsatz mit der Feuerschutzwoche. Mit acht Übungen, vier Leistungsprüfungen und der Teilnahme an Veranstaltungen in Steinach, Sparr und in Hunderdorf trat die Feuerwehr genauso wie mit Winterschulungen in Erscheinung.
Als Neumitglieder wurden Klaus Glöckl, Johann Frankl, Franz Mauritz und Miodtrag Pajkanovic aufgenommen. Als Kassenprüfer fungierten Max Häusler und Max Hornberger.
Als Termine des aufgestellten Übungsplanes nannte Kommandant Häusler die Hydrantenbegehung als Frühjahrsübung am 17.4. 88, die Einsatzübung am 24. 4. in Brandstadt, die Einsatzübung mit Demonstration der Drehleiter am 15. 5. Weitere Termine sind der 12. 6. (Schulübung), der 24. 7. (Einsatzübung) und der 28. 8. (Gemeinschaftsübung). Zwei Leistungsprüfungen wurden angesetzt. Das 115jährige Gründungsfest der Feuerwehr mit Kirchweih wird vom 17. bis 20. Juni festlich begangen, das Gartenfest ist am 15. August 1988. Das Feuerwehrgerätehaus soll Ende Mai 1988 eingeweiht werden, der genaue Termin wird rechtzeitig bekanntgegeben.
Für die Pflege des Kriegerdenkmals wurde Erna Ecker gedankt. Ebenso Zeugwart Adolf Ecker jun., Schriftführer Josef Lipp jun. und Kassier Bürgermeister Johann Feldmeier für mustergültige Kassenführung.
Kassier Feldmeier gab einen ausführlichen Kassenbericht und erhielt die Entlastung.
„Rasche Brandbekämpfung erhält auch Arbeitsplätze“. Dies sagte Kreisbrandinspektor Fred Wittmann, der der Steinburger Feuerwehr für rege Ausbildungs- und Übungszeit seinen besonderen Dank aussprach. Übungen und Sonderausbildung, z. B. Gefahrguteinsätze wurden angesprochen, aber auch das Gesetz vom 23. Jan. 1982, wonach die aktive Feuerwehrdienstzeit mit dem 60. Lebensjahr ende. Wittmann freute sich über die Nachwuchsarbeit und die Neuaufnahmen bei der Steinburger Feuerwehr. Er gratulierte zum neuen Feuerwehrgerätehaus.
Diesem Glückwunsch schloß sich Bürgermeister Egon Weinzierl an, der vor allem zweitem Bürgermeister Feldmeier für seinen Einsatz beim schnellen Bau des Steinburger Feuerwehrgerätehauses dankte.
Quelle: Bogener Zeitung, 15.03.1988
Neun Einsätze der FFW Hunderdorf
Zehn technische Hilfeleistungen 1987— Jahresrückblick zeigt Aktivitäten der Wehr
Hunderdorf. Im Gasthaus Baier-Edbauer fand die Jahreshauptversammlung der FFW Hunderdorf statt. Zu dieser Versammlung konnte 1. Vorsitzender Maier ersten Bürgermeister Weinzierl, Altvorstand und ehemaligen Kommandanten Anleitner und eine stattliche Anzahl von Feuerwehrkameraden begrüßen. In seinem Rückblick führte Maier zahlreiche Aktivitäten der Wehr auf, und Kommandant Hagn berichtete, daß die FFW 19mal zum Einsatz gerufen wurde.
Laut Vorsitzendem Maier war das abgelaufene Jahr wieder von vielen Aktivitäten der FFW Hunderdorf geprägt. Darunter waren die Ausflüge nach Wien für zwei Tage und die Fahrt nach Grafenwöhr zum Truppenübungsplatz, die 155-Jahrfeier mit Dorffest am Bauhof, der Faschingsball sowie der Rosenmontagsball. Des weiteren beteiligte sich die FFW sehr erfolgreich an drei Ortsmeisterschaften, am 50jährigen Jubiläum der Pfarrkirche, an drei Fahnenweihen und am Musikfest des Musikvereins. „Als kleiner Höhepunkt des Jahres“, so der Vorsitzende Maier, „kann man den Ehrungsabend der FFW betrachten.“ Hier wurden von Landrat Ingo Weiß eine Vielzahl von Kameraden für ihre langjährige aktive, beziehungsweise passive Dienstzeit ausgezeichnet. Zum Abschluß seiner Ausführungen dankte Maier allen, die ihn im abgelaufenen Jahr so tatkräftig unterstützt haben. Besonders bedankte er sich noch bei allen Spendern, die in diesem Jahr die FFW Hunderdorf wieder durch Sach- bzw. Geldspenden unterstützt haben. Er bedankte sich des weiteren noch bei der Gemeinde und hier besonders bei 1. Bürgermeister Weinzierl für die gute Zusammenarbeit im vergangenes Jahr.
Als nächster Punkt der Tagesordnung folgte der Bericht des Kommandanten Hagn. Laut Kommandant war die FFW Hunderdorf im Jahr 1987/88 19mal im Einsatz, darunter waren neun Brandeinsätze und zehn verschiedene technische Hilfeleistungen. Auch der Leistungsstand der FFW Hunderdorf konnte in diesem Jahr wieder bei fünf Gruppen verbessert werden; sie legten die verschiedensten Leistungsprüfungen ab. Des weiteren wurde in diesem Jahr ein neuer Ausbilder für Atemschutzträger benannt. Auch der Ausrüstungsstand der FFW, so der Kommandant, wurde im vergangenen Jahr durch die finanzielle Hilfe der Gemeinde wieder verbessert.
Ein weiterer Punkt seiner Ausführungen war der neue Übungsplan, der ab April in Kraft tritt. Hagn dankte den Bereitschaftsfahrern, die im abgelaufenen Jahr 2 546 Stunden Bereitschaftsdienst leisteten. Er sprach in seinen Ausführungen auch das neue BayFwG an, das in seinen Artikeln 16 und 18 die Einsatzleitung bei Brandfällen im Gemeindebereich klar definiert. Diese Artikel sagen zwar klar aus, daß derjenige der federführende Kommandant ist, deren Einsatzmittel überwiegen. Er möchte aber, so der Kommandant, die Zusammenarbeit im Ernstfall und bei den Einsatzübungen innerhalb der Gemeindefeuerwehren intensivieren und verbessern. Zum Schluß seines Berichtes dankte er allen FFW-Kameraden für den vorbildlichen Einsatz und für die freiwillig geleistete Arbeit. Er dankte auch der Gemeinde für ihre kooperative Zusammenarbeit mit der Feuerwehr Hunderdorf.
Dann folgte der Tätigkeitsbericht des Schriftführers Zollner, der insbesondere die anwesenden FFW-Mitglieder über die sechs stattgefundenen Vorstandschaftssitzungen informierte. In diesen Sitzungen, so der Schriftführer, wurden die organisatorischen Dinge der stattgefundenen Veranstaltungen und Fahrten abgeklärt.
Der nächste Punkt der Tagesordnung war der Bericht des Kassiers Englmeier. Dieser berichtete, daß die Kasse der FFW Hunderdorf dank der Veranstaltungen wieder einen positiven Zuwachs bekam. Die Kassenprüfer bestätigten dem Kassier eine saubere und exakte Kassenführung. Sodann entlastete die Versammlung den Kassier einstimmig.
Auch Bürgermeister Weinzierl konnte nur von einem guten Verhältnis zwischen der FFW Hunderdorf und der Gemeinde berichten. Er dankte der Vorstandschaft und insbesondere den aktiven FFW-Kameraden für die geleistete Arbeit im abgelaufenen Jahr 1987/88. Sein Wunsch war es, auch in Zukunft wieder so gut zusammenzuarbeiten wie bisher.
Beim Tagesordnungspunkt Wünsche und Anträge kam es zu einer regen Diskussion über das Ziel des Ausflugs. Es wurde angeregt, daß im kommenden Jahr wieder mehr Kameradschaftsabende stattfinden sollten.
Quelle: Bogener Zeitung, 18.03.1988
Hunderdorf. LC-Tanne: Dienstag, 22. 3., Training für die Jugendlichen entfällt.
Quelle: Bogener Zeitung, 21.03.1988
Hunderdorf. TÜV: Montag, 8 bis 12 Uhr, Gasthaus Baier-Edbauer, Überprüfung von landwirtschaftlichen Zugmaschinen.
Quelle: Bogener Zeitung, 21.03.1988
Hunderdorf. VHS: Heute, Montag, 16.45 Uhr, Mutter-Kind-Turnen; 18 Uhr Aerobic-Gymnastik.
Quelle: Bogener Zeitung, 21.03.1988
Energie im Haushalt sinnvoll nutzen
Frauenbund organisierte Vortragsabend — Tips rund um den Stromverbrauch
Hunderdorf. „Energie im Haushalt sinnvoll nutzen“, war das Thema eines Vortrages im Gasthaus Baier-Edbauer, den die Landfrauen in Zusammenarbeit mit dem Frauenbund Hunderdorf organisierten. Die Referentin Sturm, OBAG, gab zahlreiche Tips, wie man im alltäglichen Umgang mit Energie Strom sparen kann. Außerdem erläuterte sie Neuigkeiten im Bereich der Haushaltsgeräte.
„Energie sparsam und sinnvoll einsetzen ist einfacher als man glaubt“, sagte die Referentin Sturm einleitend. Dabei sei es jedoch sehr wichtig, vor dem Einkauf zu überlegen, welche Elektrogeräte man brauche. Auch solle man auf das Güteprüfzeichen achten, eingehende Typenprüfung und das Einhalten der Sicherheitsbestimmungen würden dadurch bestätigt. Gebrauchsanweisungen sollten vor Inbetriebnahme aufmerksam gelesen und die Beratung durch Produktinformation in Anspruch genommen werden. Dadurch können Fehler bei der Bedienung vermieden, die Lebensdauer des Geräts erhöht und Geld und Strom gespart werden.
In der Bundesrepublik betrage der durchschnittliche Energieverbrauch je Haushalt ein Prozent für Beleuchtung, drei für Haushaltsgeräte, sieben für Warmwasser und 89 Prozent für Heizung, erklärte Fr. Sturm. Bei längerer Abwesenheit solle man Lichtquellen ausschalten. Leuchtstoffröhren brächten siebenfache Lichtausbeute. Räume sollten gezielt ausgeleuchtet, Wände nicht dunkel gestrichen werden. Viel Energie könne eingespart werden, wenn beim Kochen mit Elektroherd nur Töpfe mit ebenen Böden benützt würden. Die Deckel sollten gut schließen; es soll mit wenig Wasser gegart weiden. Speicherwärme und Garraum sollten gut ausgenützt werden. Durch rechtzeitiges Zurück- oder Ausschalten könne die Nachwärme der Kochstelle gut genützt werden. Bei Automatik solle man gleich zu Beginn die richtige Einstellung wählen. Das Vorheizen des Backofens sei bei Umluft, sowohl auch bei Unter- und Oberhitze nur bedingt erforderlich. Garen eines ganzen Menüs im Backofen sei praktisch und energiesparend, so die Referentin.
Bei Kühl- und Gefriergeräten sei es besonders wichtig, den Standort neben wärmeabstrahlenden Geräten zu vermeiden und das Lüftungsgitter frei zu halten. Reif erhöhe den Energiebedarf. So sei ein öfteres Abtauen von Nutzen. Das richtige Verpacken und Beachten der Lagerdauer sei für den Genuß der eingefrorenen Lebensmittel von großer Wichtigkeit. Geschirrspülmaschinen sollen nur voll gefüllt eingeschaltet werden. Leicht verschmutztes Geschirr solle mit dem Fein- oder Sparprogramm gespült werden.
Bei Waschmaschinen solle das optimale Fassungsvermögen ausgenutzt, leicht verschmutzte Wäsche ohne Vorwäsche mit geringer Temperatur gewaschen, das Sparprogramm ausgenutzt und das Flusensieb regelmäßig gereinigt werden. So brauche man weniger Energie am Waschtag. Beim Wäschetrockner solle man ein günstiges Trockensystem wählen. Der Ablufttrockner sei im Stromverbrauch am günstigsten.
Elektrowassererwärmer sollen immer in Verbrauchernähe angebracht, bei zentraler Versorgung sollen Leitungen wärmegedämmt werden. Tropfende Wasserventile sollten sofort repariert werden. Bei der Einstellung der Raumtemperatur, durchschnittlich 20 Grad, solle man bedenken, daß jedes Grad Temperatursenkung etwa sechs Prozent Heizkosten spare. Wärmedämmung im ganzen Haus spare viel Energie.
Außer diesen Tips, Energie einzusparen, erörterte Frau Sturm die Neuheiten auf dem Markt der Elektrohaushaltsgeräte. Beim Induktionsherd erfolgt Wärmeübertragung durch ein elektromagnetisches Feld. Die Kochfläche bleibe zunächst kalt und werde nur durch die Wärmeabgabe des Topfes erwärmt. Man spreche daher auch von „kaltem Kochen“. Durch induktives Kochen werde Wärme dort erzeugt, wo sie benötigt wird, nämlich im Topfboden. Nach den Ausführungen der Beraterin folgte eine rege Diskussion.
Quelle: Bogener Zeitung, 21.03.1988
70 Kinder erhielten Sakrament der Firmung
Abt Dr. Marcel von de Ven rief dazu auf, den Geist Christi zu den Menschen zu tragen — Dankandacht am Abend
Hunderdorf. Siebzig Kinder der Pfarrei Hunderdorf empfingen am Dienstag in der Pfarrkirche St. Nikolaus durch den Generalabt der Prämonstratenser, Dr. Marcel van de Ven aus Rom, das heilige Sakrament der Firmung. Die Kinder der fünften, sechsten und siebten Klassen hatten sich in den vergangenen Wochen im Religionsunterricht und in den Firmgruppen gut auf diesen Tag vorbereitet. Nach dem feierlichen Einzug des Abtes in die Pfarrkirche begrüßte ihn ein Bub im Namen der Firmlinge und Paten. In Zelebration mit Pfarrer Högner und Pater Wolfgang aus Windberg wurde der Festgottesdienst, der auch von den Firmkindern durch Vortragen der Lesung und Sprechen der Fürbitten mitgestaltet wurde, feierlich begangen. Der Kinderchor, unter der Leitung von Anna Ebner, umrahmte die Eucharistiefeier mit seinem Gesang. Abt Dr. Marcel van de Ven drückte zu Beginn der Predigt seine Freude darüber aus, daß Bischof Manfred ihn beauftragt habe, in Hunderdorf die Firmung spenden zu dürfen. Er sagte weiter: „Reicht einander die Hand. Seid freundliche Menschen! Reicht die Hand allen in eurer Gemeinde und habt eine Hand für die Not der Menschen! So tragt ihr den Geist Christi zu den Menschen.“ Nach dem gemeinsamen Sprechen des Glaubensgelübdes spendete der Abt den Kindern die Firmung, indem er ihnen auf die Stirn ein Kreuzzeichen mit Öl machte. Öl bedeutet Heilung und Kraft. So soll nun der junge Christ, der seinen Glauben, den für ihn im Sakrament der Taufe seine Eltern und Paten bekannt haben, und nun selbst bezeugt hat, gestärkt ins Leben gehen. Zum Schluß der Feier dankte eine Sprecherin der Gefirmten dem Abt für die Spendung des Sakramentes. Jedes Firmkind erhielt eine Ikone als Firmgeschenk. Den Abschluß des Firmtages bildete eine Dankandacht am Abend.
Quelle: Bogener Zeitung, 24.03.1988
Burgen und Schlösser unserer Heimat
Das Schloß in Haibach
Haibach liegt in einem Seitental des Menachtales, rings von Höhen und Bergen umgeben. Die Anfänge von Haibach reichen weit in die Geschichte zurück. In alten Urkunden heißt es an Stelle von Haibach oft Haybach, Hagabach, Hagenbach. Der Name deutet auf die Lage der Siedlung hin: Hag am Bach.
Das Wahrzeichen von Haibach ist die Schloßruine auf dem Hofberg, der sich im Süden erhebt. In alten Zeiten stand dort eine Burg,
später ein Schloß, zu dem das umliegende Gebiet gehörte. Die Besitzer der Hofmark Haibach waren Adelige. Das älteste, urkundlich erwähnte Adelsgeschlecht waren die Haybecken. Als erster wird in der Geschichte der Grafen von Bogen ein Gozwin genannt, der um 1100 gelebt hat. Um 1400 erwarben die Haybecken die Hofmark Wiesenfelden. 1424 heißt es in einem alten Turnierreim:
Es bleibt nicht unvermeldt
die Haybecken von Wiesenfeld.
1515 erlosch das Geschlecht der Haybecken. Nun wechselte die Hofmark Haibach mehrmals den Besitzer. Die bekanntesten Nachfolger waren die Ossinger. Durch Heirat des letzten Ossingers Franz Maria Josef Anton mit Maria Adelheid Antonia Selzera von Herrnfehlburg kam das Gut Herrnfehlburg zur Hofmark Haibach. Der letzte Ossinger starb 1797.
Auf seiner Grabplatte in der Kirche zu Haibach heißt es: Der letzte des alten adeligen Stammes.
Die Schloßherren zu Haibach übten in der Umgebung die niedere Gerichtsbarkeit aus. Sie sollen ein strenges Regiment geführt und harte Frondienste gefordert haben. Vermutlich hat der Groll der Bevölkerung darüber seinen Niederschlag in der Sage gefunden, daß der Teufel den letzten Schloßherrn geholt habe.
Später kam das Schloß in Staatsbesitz. 1845 wurde es nebst dazugehörigen Grundstücken an den Landwirt Martin Feldmaier
verkauft, dessen Nachkommen heute noch Besitzer des Hofberges sind. Damals bestand das Schloßgut laut Kataster aus dem Schloß mit Stallung und Hofraum, aus dem Bräuhaus mit Stallung unter einem Dach, aus dem Getreidestadel, dem Gesindehaus, dem Garten mit zwei Schöpfbrunnen und aus Wiesen, Äckern und Waldungen von insgesamt 31 Tagwerk.
Vermutlich aus Furcht vor Gespenstern und wegen zu hoher Erhaltungskosten wurde das Gesindehaus zum Wohnhaus umgebaut und das Schloß ausgeschlachtet und als Steinbruch verwendet. So verfiel das Schloß innerhalb kürzester Zeit.
Vor 100 Jahren war es noch bewohnt. Viel zu spät wurde es unter Denkmalsschutz gestellt. Heute kündet nur noch eine Ruine von dem ehemals stolzen Bau.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 25.03.1988
Die Sage vom strengen Ossinger
Einer aus dem Geschlechte der Ossinger war ein gar stolzer und gestrenger Herr. Wehe dem Bauern, der nicht auf den Tag den Zehent ablieferte! Er wurde in den Turm geworfen. Wehe dem Hörigen, der die alte Forderung „Frei Fisch, frei Wild“ in die Tat umsetzte und dabei erwischt wurde! In einen Sack genäht versenkte man ihn im tiefen Schloßweiher oder man band ihn mit Stricken an das Geweih eines Hirsches. Das Tier wurde dann durch Dickicht und Dornen getrieben, bis dem Frevler das Fleisch in Fetzen vom Leibe hing.
Aber die Strafe für den Wüterich blieb nicht aus. Jahre schwerer Krankheit zehrten seinen Körper auf, bis er endlich starb. Altem Brauch gemäß trugen ihn seine Knechte zu Tal, wo er in der Kirche aufgebahrt werden sollte. Der Sarg war nicht schwer. Da aber die gepflasterte Straße, die noch teilweise zu sehen ist, sehr steil abfiel, setzten sie den Sarg an einer Wegbiegung ab, um in kurzer Rast neue Kraft zu schöpfen. Plötzlich hörten aus den Lüften ein Stöhnen und Ächzen ein Jammern und Schreien. Die Äste der Bäume begannen zu rauschen. Die Träger flohen entsetzt in den Wald und kehrten erst wieder zurück, als eine Stille eintrat. Sie nahmen die Totentruhe auf. Weil sie aber so leicht geworden war, setzten sie den Schrein ab. Sie faßten Mut und öffneten den Deckel: Der Schrein war leer. Der Teufel hatte sich ihren Herrn geholt.
Einmal im Jahr, am Tage seiner Höllenfahrt, gibt ihn der unterirdische Herrscher frei. Dann hört man es im alten Gemäuer jammern und klagen. Und die Leute sagen: Hört ihr ihn? Heut ist er wieder da, der Ossinger! Heut weizt er wieder. Und die Großmütter nehmen ihre Enkel auf den Schoß und erzählen von diesem grausamen Herrscher, der seine Sünden büßen muß in ewiger Verdammnis.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 25.03.1988
Von der Gemeinschaftsversammlung Hunderdorf (Sitzung am 10.3.1988)
Hunderdorf/Neukirchen/Windberg. Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf tagte am Donnerstag abend im Sitzungssaal der Gemeinde Neukirchen. Schwerpunkt der Beratung war der Haushaltsplan und die Beschlußfassung über die Haushaltssatzung 1988. Der VG-Etat beziffert sich 1988 in den Gesamteinnahmen und Ausgaben auf 581.900 DM. Die Verwaltungsumlage pro Einwohner liegt günstig bei 69,31 DM. Desweiteren wurden die Verbandsräte über den Stand der Rathausneubaumaßnahme in Hunderdorf informiert.
Eingangs hieß Gemeinschaftsvorsitzender Bürgermeister Heinrich Lobmeier, Neukirchen neben seinen Bürgermeisterkollegen Weinzierl und Schmidbauer auch die weiteren Verbandsräte aus den drei Mitgliedsgemeinden sowie Geschäftsleiter Kern willkommen.
Dann gab Gemeinschaftsvorsitzender Lobmeier das Ergebnis der Jahresrechnung 1987 bekannt. Sie schließt ab im Gesamthaushalt mit 573.181 DM bei einer Rücklagenzuführung von 39.600 DM. Die Gemeinschaftsversammlung verwies die Jahresrechnung des Vorjahres zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuß.
Dann folgte die Beratung über den Haushaltsplanentwurf 1988. Gemeinschaftsvorsitzender Lobmeier sagte allgemein zum Haushalt, daß im Haushaltsplan eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung zugrunde gelegt wurde und allgemeine Kostensteigerungen, wie Personalkostenerhöhung sowie Investitionen wie z.B. Funkanlage und Schreibmaschine einkalkuliert wurden. Dank der Rücklage aus dem Vorjahr, so der Sprecher, steige die VG-Umlage nur geringfügig von 349,750 DM im Vorjahr auf nunmehr 353.300 DM. Die Umlage je Einwohner beziffere sich auf 69,31 DM (Vorjahr 67,69 DM). Eingeplant sei aber auch eine Sonderrücklage für eine dezentrale EDV-Station. Der Vorsitzende erläuterte noch etliche Haushaltspositionen. Sodann beschloß die Gemeinschaftsversammlung einstimmig ohne Änderungen die Annahme des Haushaltsplanentwurfs und den Erlaß der entsprechenden Haushaltssatzung.
Gemeinschaftsvorsitzender Lobmeier dankte der Verwaltung und dem Kämmerer und meinte ausdrücklich, daß die Gemeinden mit dem Haushaltsplan zufrieden sein könnten. Der Haushaltsplan 1988 enthält im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben 542,300 DM und im Vermögenshaushalt Einnahmen und Ausgaben 39.600 DM, so daß sich der Gesamthaushalt auf 581.900 DM beziffert.
Die Umlagebeträge an die Mitgliedsgemeinden im Verhältnis zu den Einwohnerzahlen beziffern sich wie folgt: Gemeinde Hunderdorf 195.746 DM (2.824 Einwohner), Gemeinde Neukirchen 100.992 DM (1.457 Einwohner), Gemeinde Windberg 56.561 DM (816 Einwohner).
Neben der Umlage sind noch gewichtigere Einnahmen die Verwaltungsgebühren mit 18.500 DM, die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit mit 15.800 DM, Kostenerstattung für die Volkszählung 11.500 DM und Staatszuweisungen nach Art. 7 FAG 137.000 DM. Die grösseren Ausgaben sind die Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit von rd. 15.800 DM, die Angestelltenvergütungen mit rd. 326.300 DM, der Bürobedarf mit rd. 20.900 DM, Post- und Fernmeldegebühren mit 12.200 DM, die Miete für das Verwaltungsgebäude 8.400 DM und EDV-Kosten mit 34.400 DM.
Dann informierte Bürgermeister Egon Weinzierl über den Stand der geplanten Rathausneubaumaßnahme in Hunderdorf und über die in Aussicht gestellte Förderung. Dabei werde der Schutzraumbau gefördert und aus FAG-Mitteln wurde ein Zuschußprozentsatz von 35 v.H. in Aussicht gestellt.
Der Bürgermeister betonte, daß man mit diesem Prozentsatz nicht einverstanden sei und eine bestmögliche Förderung nochmals beantragt wurde. Desweiteren wurden den Verbandsräten insbesondere die Eingabepläne zur Kenntnis vorgestellt. Ein Teil der Räumlichkeiten soll nach Fertigstellung an die Verwaltungsgemeinschaft vermietet werden. Die Planung selbst beinhaltet insbesondere im Kellergeschoß Schutzräume, im Erdgeschoß die Verwaltungsräume und im ersten Stock die Bürgermeisterzimmer, Trauzimmer und den Sitzungssaal und im Dachgeschoß die Registratur und einen Mehrzweckraum. Der Baubeginn solle heuer bei gesicherter Finanzierung erfolgen. 1989 sei nach dem jetzigen Stand die Fertigstellung beabsichtigt.
Nach Beratung beschloß die Gemeinschaftsversammlung einstimmig auch seitens der Verwaltungsgemeinschaft die höchstmöglichen Zuschüsse zu fordern. „Da durch weniger Zuschüsse auch die Mitgliedsgemeinden entsprechend belastet würden, sollten deshalb die Folge- und Mietkosten so günstig wie möglich gehalten werden“ reklamierten die Verbandsräte einmütig.
Im nichtöffentlichen Teil wurden noch verschiedene Personalangelegenheiten behandelt und die Einstellung eines Auszubildenden ab 1.9. d. J. beschlossen.
Gemeinschaftsvorsitzender Lobmeier informierte noch über das Angebot über eine Frankiermaschine, deren Ankauf wegen der Kostenhöhe im Benehmen mit der Verwaltung zurückgestellt wurde. Desweiteren gab der Bürgermeister das Ergebnis der Volkszählung bekannt sowie deren Kostenseite. Hiernach bezifferten sich die Ausgaben einschl. Personalkostenverrechnungen auf rd. 5,70 DM, wobei die Erstattung sich pro Einwohner nur auf 4,50 DM beläuft. Einstimmig beschlossen wurde auch noch die Erhöhung der Mobilarversicherung bei der Verwaltungsgemeinschaft.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 25.03.1988
Einführung der mitteleuropäischen Sommerzeit 1988
Die mitteleuropäische Sommerzeit beginnt im Jahre 1988 am Sonntag, den 27. März um 2 Uhr.
Im Zeitpunkt des Beginns der Sommerzeit wird die Stundenzählung um eine Stunde von 2 Uhr auf 3 Uhr vorgestellt.
Die mitteleuropäische Sommerzeit endet im Jahre 1988 am Sonntag, den 25. September um 3 Uhr mitteleuropäischer Sommerzeit. Im Zeitpunkt des Endes der Sommerzeit wird die Stundenzählung um eine Stunde von 3 Uhr auf 2 Uhr zurückgestellt.
Von der am Ende der Sommerzeit am 25. September 1988 doppelt erscheinenden Stunde von 2 Uhr bis 3 Uhr werden die erste Stunde als 2 a und die zweite Stunde als 2 b bezeichnet.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 25.03.1988
Änderung der Müllabfuhr an den Osterfeiertagen 1988
Gemeinden Neukirchen und Windberg:
Dienstagstour vom 29. März 1988 wird vorverlegt auf Montag, den 28. März 1988
Dienstagstour vom 05. April 1988 erfolgt am Mittwoch, den 06. April 1988
Gemeinde Hunderdorf:
Donnerstagstour vom 31. März 1988 wird vorverlegt auf Mittwoch, den 30. März 1988
Donnerstagstour vom 07. April 1988 erfolgt am Freitag, den 08. März 1988
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 25.03.1988
Verordnung über die Bekämpfung der Wildtollwut im Landkreis Straubing-Bogen in den Fällen des § 10 der Tollwut-Verordnung vom 11.03.1977
Aufgrund des § 10 Abs. 1 der Tollwut-Verordnung vom 11.03.1977 (BGBl I S. 444) i. V. m. Art. 1 des Gesetzes über den Vollzug des Tierseuchenrechts vom 08.04.1974 GVBl S. 152) und § 2 Abs. 1 der 2. Verordnung zum Vollzug des Tierseuchenrechts vom 03.05.77 (GVBl S. 255) erläßt das Landratsamt Straubing-Bogen folgende
Verordnung
§ 1
Zum wildtollwutgefährdeten Bezirk wird erklärt:
das Gebiet der Gemeinden Konzell und Rattenberg (alle Verwaltungsgemeinschaft Konzell),
das Gebiet der Gemeinden Loitzendorf, Stallwang und Rattiszell (alle Verwaltungsgemeinschaft Stallwang)
das Gebiet der Gemeinden Ascha, Falkenfels, Häselbach und Mitterfels (alle Verwaltungsgemeinschaft Mitterfels)
das Gebiet der Gemeinden Hunderdorf, Neukirchen und Windberg (alle Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf)
das Gebiet der Gemeinden Mariaposching, Niederwinkling, Perasdorf und Schwarzach (alle Verwaltungsgemeinschaft Schwarzach)
das Gebiet der Einheitsgemeinde – Stadt Bogen
das Gebiet der Einheitsgemeinde Haibach
das Gebiet der Einheitsgemeinde Kirchroth
das Gebiet der Einheitsgemeinde Parkstetten
das Gebiet der Einheitsgemeinde Sankt Englmar
das Gebiet der Einheitsgemeinde Steinach
das Gebiet der Einheitsgemeinde Wiesenfelden
das Gebiet der Gemeinde Aiterhofen und Salching
das Gebiet der Gemeinde Irlbach und Straßkirchen
das Gebiet der Einheitsgemeinde Oberschneiding.
§ 2
Nach § 10 Abs. 3 der Tollwut-Verordnung gilt für den gefährdeten Bezirk folgendes:
1. Hunde, die nicht gegen Tollwut geimpft worden sind, dürfen außerhalb von geschlossenen Ortschaften und von Siedlungen
a) nur an der Leine geführt werden,
b) auf öffentlichen Straßen jedoch frei umherlaufen, wenn sie von einer Person beaufsichtigt werden, der sie zuverlässig gehorchen.
2. Hunde, die nachweislich seit mind. 4 Wochen und längstens einem Jahr gegen Tollwut geimpft worden sind, darf man außerdem geschlossener Ortschaften und Siedlungen frei umherlaufen lassen, wenn sie von einer Person beaufsichtigt werden, der sie zuverlässig gehorchen.
3. Katzen darf man außerhalb von geschlossenen Ortschaften und von Siedlungen nicht frei umherlaufen lassen.
4. Getötete Füchse sind unverzüglich ohne Abbalgen unschädlich zu beseitigen, soweit Sie nicht zu Untersuchungszwecken vom Staatl. Veterinäramt benötigt werden.
§ 3
Ordnungswidrig im Sinne des § 16 Nr. 7 der Tollwut-Verordnung i. V. m. § 76 .Abs. 2 Nr. 2 des Tierseuchengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig in einem gefährdeten Bezirk einer Schutzmaßregel bei Hunden oder Katzen nach § 10 Abs. 3 der Tollwut-Verordnung zuwiderhandelt.
§ 4
Schlußvorschriften:
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Sie gilt bis zum 31.05.1988.
8440 Straubing, 22.02.1988
Landratsamt Straubing-Bogen
Weiß, Landrat
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 25.03.1988
Vollzug der Bienenseuchen-Verordnung
Bekämpfung der Bienenkrankheit „Varroatose“ im Landkreis Straubing-Bogen
Das Landratsamt Straubing-Bogen erläßt folgende Allgemeinverfügung:
1. Beobachtungsgebiet:
Das gesamte Gebiet des Landkreises Straubing-Bogen wird gem. § 16 d Abs. 1 der Bienenseuchen-Verordnung zum Beobachtungsgebiet erklärt.
2. Für das Beobachtungsgebiet gelten folgende Maßregeln:
2.1 Die Entfernung von Bienenvölkern und Bienen aus dem Beobachtungsgebiet sowie das Verbringen von Bienenvölkern und Bienen in dieses Gebiet ist nur mit Genehmigung des Landratsamtes Straubing-Bogen zulässig. Die Genehmigung kann mit Auflagen und Bedingungen verbunden werden.
2.2 Im Beobachtungsgebiet sind alle Bienenvölker und Bienenstände nach näherer Anweisung des beamteten Tierarztes (Staatl. Veterinäramt Straubing) auf Varroatose zu untersuchen. Von allen Bienenvölkern des Beobachtungsgebietes ist das Wintergemüll bzw. Herbstgemüll auf Varroa-Milben zu untersuchen und an das Landesuntersuchungsamt für das Gesundheitswesen Südbayern, Oberschleißheim, einzusenden. Ist die Untersuchung des Herbstgemülls nicht vorgenommen worden, so ist in jedem Fall das Wintergemüll zu untersuchen.
Die Proben entnimmt der Amtstierarzt oder in dessen Auftrag der Bienengesundheitswart.
2.3 Untersuchungen auf Varroa-Milbenkrankheit können nur vom Landesuntersuchungsamt Südbayern oder vom Staatl. Veterinäramt Straubing vorgenommen werden. Anderweitige Diagnosen werden nicht anerkannt.
2.4 Alle Besitzer von Bienenvölkern, deren Standorte im Beobachtungsgebiet liegen, haben diese unverzüglich, soweit noch nicht geschehen, dem Staatl. Veterinäramt Straubing, Leutnerstr. 15 b, 8440 Straubing (Tel. 09421/43222), anzuzeigen (§ 5 b Bienenseuchen-Verordnung). An Bienenständen, die sich in Außenbereichen befinden, hat der Besitzer ein Schild mit seinem Namen und seiner Anschrift sowie der Zahl der Bienenvölker in deutlicher und haltbarer Schrift gut sichtbar anzubringen.
2.5 Die Besitzer der Bienenstände haben den mit der Bekämpfung der Krankheit beauftragten Personen Zutritt zu ihren Bienenstanden und die Entnahme von Proben zu gestatten. Dabei sind sie verpflichtet, die erforderliche Hilfe zu leisten (§ 4 Bienenseuchen-Verordnung).
3. Anordnung des sofortigen Vollzugs
Die sofortige Vollziehung der Ziff. 1 und 2 dieser Verfügung wird angeordnet.
4. Inkrafttreten, Befristung – Außerkrafttreten
Diese Allgemeinverfügung ist befristet bis die Varroatose gem. § 16 e der Bienenseuchen-Verordnung als erloschen gilt. Das Erlöschen der Varroatose wird öffentlich bekanntgegeben.
Gleichzeitig treten mit Inkrafttreten dieser Allgemeinverfügung die bisherigen Allgemeinverfügungen des Landratsamtes Straubing-Bogen vom 04.06.1987 (Amtsblatt Nr. 24 vom 17.06.1987) und 07.10.1987 (Amtsblatt Nr. 39 vom 14.10.1987) außer Kraft.
Diese Allgemeinverfügung liegt mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung während der Dienstzeiten im Landratsamt Straubing-Bogen, Zimmer-Nr. 130, Leutnerstr. 15, 8440 Straubing, zur Einsichtnahme aus.
Die Gemeinden werden gebeten, auf diese Allgemeinverfügung ortsüblich hinzuweisen.
8440 Straubing, 02.03.1988
Landratsamt Straubing-Bogen
i.A. Muthmann, Regierungsrat
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 25.03.1988
Fundanzeige
Am Dienstag, den 8. März 1988 wurden in der Sparkasse Hunderdorf ein Paar blaue Kinderhandschuhe sowie eine Spieluhr (Ente) gefunden.
Der Verlierer kann die vorstehenden Gegenstände im Verwaltungsamt Hunderdorf, Zimmer 1, abholen.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 25.03.1988
Sanierung von Wohngebäuden im Außenbereich erfordert Behutsamkeit
Sanieren und Modernisieren im Außenbereich im Rahmen des Bestandsschutzes – Voraussetzungen für Ersatzwohnbauten – keine entscheidenden Erleichterungen durch neues Baugesetzbuch Die Vielzahl der zur Zeit beim Landratsamt zu entscheidenden Fälle von Modernisierungsmaßnahmen, die an Wohngebäuden im Außenbereich in rechtswidriger Weise die Grenzen des Bestandsschutzes überschreiten, veranlaßt die Bauabteilung des Landratsamtes, auf die allgemeine Rechtsproblematik bei der Sanierung von Wohnhäusern im Außenbereich hinzuweisen.
Insbesondere sollen die Eigentümer eines bislang bestandsgeschützten Wohngebietes im Außenbereich bzw. die Erwerber leerstehender Gebäude oder aufgelassener landwirtschaftlicher Hofstellen im Außenbereich vor der Rechtssituation bewahrt werden, der derzeit einige Bauherren im Landkreis aufgrund planabweichender bzw. nicht genehmigter Sanierungsarbeiten gegenüberstehen. Der Verwaltungsgerichtshof in München hat in jüngster Zeit die Rechtmäßigkeit angeordneter Beseitigungsverpflichtungen für im Rahmen der Sanierung neu entstandene Wohn- bzw. sonstige Gebäude im Außenbereich bestätigt. In diesen Fällen ist das Landratsamt nunmehr gehalten, notfalls im Wege der kostenpflichtigen Ersatzvornahme, die über das gebotene Maß hinaus sanierten Gebäude beseitigen zu lassen. Das Landratsamt empfiehlt demzufolge bei Gebäudesanierungen im Außenbereich, den geprüften und genehmigten Bauumfang stets einzuhalten und weitere Sanierungsmaßnahmen, deren Notwendigkeit sich während der Reparaturmaßnahmen ergibt, erst nach erneuter Rücksprache mit der Bauaufsichtsbehörde durchzuführen.
Desweiteren empfiehlt das Landratsamt generell bei Sanierungsmaßnahmen, die mehr oder weniger auf eine vollständige Beseitigung der vorhandenen Bausubstanz hinauslaufen, mit dem Landratsamt vorab die Sanierungsfähigkeit des vorhandenen Baukörpers sowie die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen etwa notwendig werdenden Ersatzbau abzuklären. Die rechtliche Situation stellt sich wie folgt dar:
Das Baugesetzbuch betont, daß der Außenbereich von jeglicher Bebauung freizuhalten ist. Dabei wird als Außenbereich derjenige Gemeindebereich verstanden, für den kein qualifizierter Bebauungsplan besteht und der nicht innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegt. Neubauvorhaben im Außenbereich sind demzufolge grundsätzlich verboten, es sei denn, es handelt sich um Vorhaben die einem landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betrieb dienen oder einen der weiteren im Baugesetzbuch abschließend genannten Privilegierungstatbestände erfüllen.
Aber auch diese sogenannten privilegierten Bauvorhaben sind in einer flächensparenden und den Außenbereich schonenden Weise auszuführen.
Sind bestehende Gebäude im Außenbereich seinerzeit rechtmäßig errichtet worden, so genießen sie Bestandschutz, das heißt, solange sie vorhanden sind, dürfen sie auch zu den entsprechenden Zwecken genutzt werden.
Vom Bestandsschutz werden alle Baumaßnahmen gedeckt, die dem Schutz des Gebäudes vor dem vorzeitigen Verfall dienen oder erforderlich sind um die bestandsgeschützte Wohnnutzung neuzeitlichen Wohnbedürfnissen, etwa durch einen Badeeinbau oder die Errichtung einer Garage, anzupassen. Nicht mehr vom Bestandsschutz umfaßt sind jedoch Maßnahmen zur Erhaltung von denjenigen Gebäuden, die aufgrund ihres Bauzustandes nicht mehr bestimmungsgemäß genutzt werden können, deren Lebensdauer also wegen des Verfalls der Bausubstanz abgelaufen ist. Reparaturarbeiten an einem nicht mehr sanierungsfähigen und damit nicht mehr bestandsgeschützten Gebäude sind in aller Regel als objektive Neuherstellung der baulichen Anlage zu bewerten, die sich, wenn sie nachträglich nicht durch Genehmigung sanktioniert werden können, als rechtswidrig darstellen. Zur Wiederherstellung rechtmäßiger Zustände verbleibt der Bauaufsichtsbehörde in der Regel dann nur die Anordnung der vollständigen Beseitigung der wiederhergestellten Bausubstanz. Der sogenannte Ersatzbau für ein im Außenbereich rechtmäßig befindliches Wohnhaus stellt die weitestgehende Rechtsposition dar, die der baurechtliche Bestandsschutz einem Bauwerber einräumt. Ein solches Bauvorhaben im Außenbereich ist nach dem Baugesetzbuch zulässig, wenn es sich um ein bestehendes Wohngebäude handelt, das vormals legal errichtet worden ist und mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand den allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse nicht mehr angepaßt werden kann. Weiter ist Voraussetzung, daß das Wohngebäude vom Bauantragsteller oder von zu seinem Haushalt gehörenden Angehörigen seit längerer Zeit eigengenutzt worden ist und das neue Wohngebäude für den Eigenbedarf des bisherigen Eigentümers oder seiner Familie bestimmt ist. Unwesentliche Standortabweichungen sowie Gebäudevergrößerungen gegenüber dem zu ersetzenden Gebäudebestand sind hierbei unschädlich.
Darüberhinaus hat das zum 01.07.1987 in Kraft getretene Baugesetzbuch – wie eingangs erwähnt – das Bauen im Außenbereich nicht wesentlich erleichtert. Die Neufassung der Gesetze enthält nunmehr lediglich die Klarstellung, daß im Zusammenhang mit der angemessenen Erweiterung eines bestandsgeschützten Wohngebäudes im Außenbereich auch eine abgeschlossene zweite Wohnung errichtet werden darf. Dies gilt jedoch nur, wenn die weitere Wohnung vom bisherigen Eigentümer oder seinen Familienangehörigen eigengenutzt wird.
Zusammenfassend kann festgestellt werden:
Beabsichtigen Bauherren an bestehenden Gebäuden im Außenbereich Maßnahmen durchzuführen, so sollten sie sich rechtzeitig bei der Bauverwaltung des Landratsamtes erkundigen, ob es sich um genehmigungspflichtige und genehmigungsfähige Vorhaben handelt. Ansonsten riskieren sie neben dem Verlust von eingesetzten Geldmitteln auch den Abbruch ihres Gebäudes, sowie die Durchführung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 25.03.1988
Zustimmung für Objektplanung bei Dorferneuerung
25 % Kosten trägt die Gemeinde –
Vom Gemeinderat
Bei der am Dienstag-Abend stattgefundenen Sitzung des Gemeinderates wurde der Objektplanung und begleitenden Beratung bei der Dorferneuerung zugestimmt, wobei ein Kostenanteil von 25 % an die Gemeinde entfällt. Desweiteren wurde eine Vereinbarung mit dem Landkreis bezüglich der Kanalverlegung gebilligt. Desweiteren kann die Gemeinde ab 1.4. wieder mit einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme rechnen.
Eingangs legte Bürgermeister Schmidbauer dem Gemeinderat den Vereinbarungsentwurf mit dem Landkreis vor, wonach dieser der Gemeinde an der Kreisstraße (bei der Meidendorfer Straße) ein Kanalleitungsrecht einräume. Die Vereinbarung wurde einstimmig gebilligt. Desweiteren informierte der Bürgermeister über die Bewerbung und die Gespräche bezüglich der Errichtung der Musikakademie in Windberg. Hier gebe es jedoch noch verschiedene Mitbewerberorte. Desweiteren berichtete der Bürgermeister, daß im Zuge einer neuen ABM-Maßnahme drei Arbeiter für ein Jahr beschäftigt werden können. Ein Einstellvorschlag wurde vom Gemeinderat festgelegt.
Folglich ging’s nm eine Vereinbarung bezüglich der Objektplanung und der begleitenden Beratung bei den geplanten Dorferneuerungsmaßnahmen. Bauoberrat Rauprich von der Flurbereinigungsdirektion gab hierzu nähere Erläuterungen und stellte dabei ein Muster einer Dorferneuerungskarte sowie eines Dorferneuerungs- und Grünordnungsplanes vor. Rauprich führte aus, daß sich die Objektplanung und begleitende Beratung bei der Detailplanung und Ausführung der Dorferneuerung auf die zwei Bereiche „Dorfplatz und Pfarrplatz“ erstrecken würde. Für die Dorferneuerungsmaßnahmen einschließlich dieser Planungskosten könne mit einer 75%igen Förderung aus Flurbereinigungsmitteln/Dorferneuerung gerechnet werden, so daß für die Gemeinde eine Eigenbeteiligung von 25 % verbleibe. Nach Beratung entschied der Gemeinderat einmütig, eine entsprechende Vereinbarung mit der Flurbereinigungsteilnehmergemeinschaft zu treffen, wobei voraussichtlich der Kostenanteil der Gemeinde etwa bei 15.000 DM liegen dürfte. Nach den Worten von Bauoberrat Rauprich könne die Planung etwa im Frühjahr 1989 zum Abschluß gebracht werden. Frühestens könnten nach dem Behördentermin 1989 voraussichtlich die Dorferneuerungsmaßnahmen anlaufen, vorausgesetzt die Gemeinde beschließe die entsprechenden Maßnahmen. Die Gemeinderäte waren sich einig, daß Verbesserungsmaßnahmen bezüglich der Gestaltung des historischen Ortskern geboten wären.
Im nichtöffentlichen Teil wurden Grundstücksverträge gebilligt. Demnach erwirbt die Gemeinde bei der Schulanlage ein Grundstück, auf dem auch demnächst ein kleiner Kinderspielplatz ortsnah entstehen wird. Für die Frankreichfahrt zur Partnergemeinde Abos wurde der Zuschlag an ein Omnibusunternehmen vergeben.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 25.03.1988
9 Brandeinsätze der FFW Hunderdorf
Desweiteren 10 technische Hilfeleistungen
Jahresrückblick zeigt Aktivitäten der Wehr
Vor kurzem fand im Gasthaus Baier-Edbauer die Jahreshauptversammlung der FFW Hunderdorf statt. Zu dieser Versammlung konnte 1. Vorstand Maier J. der 1. BM Weinzierl, Altvorstand und ehem. Kommandanten Xaver Anleitner und eine stattliche Anzahl von Feuerwehrkameraden begrüßen.
In seinem Rückblick konnte Vorstand Maier zahlreiche Aktivitäten aufführen und Kommandant Hagn berichtete, daß die FFW 19 mal zum Einsatz gerufen wurde. Laut Vorstand Maier war das abgelaufene Jahr wieder von vielen Aktivitäten der FFW Hunderdorf geprägt. Darunter waren die Ausflüge nach Wien für zwei Tage und die Fahrt nach Grafenwöhr zum Truppenübungsplatz, die 115-Jahrfeier mit Dorffest am Bauhof, der Faschingsball, sowie der Rosenmontagsball. Desweiteren beteiligte sich die FFW sehr erfolgreich an drei Ortsmeisterschaften, am 50-jährigen Jubiläum der Pfarrkirche, an 3 Fahnenweihen und am Musikfest des Musikvereins. „Als kleiner Höhepunkt des Jahres“, so Vorstand Maier, „kann man den Ehrungsabend der FFW betrachten“. Hier wurden von Landrat Ingo Weiß eine Vielzahl von Kameraden für ihre langjährige aktive bzw. passive Dienstzeit ausgezeichnet. Zum Abschluß seiner Ausführungen dankte Maier allen die ihm im abgelaufenen Jahr so tatkräftig unterstützt haben. Besonders bedankte er sich noch bei allen Spendern, die in diesem Jahr die FFW Hunderdorf wieder durch Sach- bzw. Geldspenden unterstützt haben. Er bedankte sich desweiteren noch bei der Gemeinde und hier besonders bei 1. BM Weinzierl für die gute Zusammenarbeit im vergangenen Jahr.
Als nächster Punkt der Tagesordnung folgte der Bericht des Kommandanten Hagn. Laut Kommandant war die FFW Hunderdorf im Jahr 87/88 19 mal im Einsatz, darunter waren 9 Brandeinsätze und 10 verschiedene technische Hilfeleistungen. Auch der Leistungsstand der FFW Hunderdorf konnte in diesem Jahr wieder bei 5 Gruppen verbessert werden; sie legten die verschiedensten Leistungsprüfungen ab. Desweiteren wurde in diesem Jahr ein neuer Ausbilder für Atemschutzträger benannt.
Auch der Ausrüstungsstand der FFW, so der Kommandant, wurde im vergangenem Jahr durch die finanzielle Hilfe der Gemeinde wieder verbessert. Ein weiterer Punkt seiner Ausführungen war der neue Übungsplan, der ab April in Kraft tritt, Hagn dankte aber auch dem Bereitschaftsfahrern, die im abgelaufenen Jahr 2546 Stunden Bereitschaftsdienst leisteten. Er sprach in seinen Ausführungen auch das neue BayFwG an, das in seinen Artikeln 16 und 18 die Einsatzleitung bei Brandfällen im Gemeindebereich klar definiert. Diese Artikel sagen zwar klar aus, daß derjenige der federführende Kommandant ist, deren Einsatzmittel überwiegend. Er möchte aber, so der Kommandant, die Zusammenarbeit im Ernstfall und bei den Einsatzübungen innerhalb der Gemeindefeuerwehren intensivieren und verbessern. Zum Schluß seines Berichts dankte er allen FFW Kameraden für den vorbildlichen Einsatz und für die freiwillig geleistete Arbeit. Er dankte auch der Gemeinde für ihre kooperative Zusammenarbeit mit der Feuerwehr Hunderdorf.
Dann folgte der Tätigkeitsbericht des Schriftführers Zollner, wobei der insbesondere über die 6 stattgefundenen Vorstandschaftssitzungen die anwesenden FFW Mitglieder informierte. In diesen Sitzungen, so der Schriftführer, wurden die organisatorischen Dinge der stattgefundenen Veranstaltungen und Fahrten abgeklärt.
Der nächste Punkt der Tagesordnung war der Bericht des Kassiers Englmeier. Dieser berichtete, daß die Kasse der FFW Hunderdorf dank der Veranstaltungen wieder einen positiven Zuwachs bekam. Die Kassenprüfer bestätigten dem Kassier eine saubere und exakte Kassenführung und sodann entlastete die Versammlung den Kassier einstimmig.
Auch 1. BM Weinzierl konnte nur von einem guten Verhältnis zwischen der FFW Hunderdorf und der Gemeinde berichten. Er dankte der Vorstandschaft und insbesondere der aktiven FFW Kameraden für geleistete Arbeit im abgelaufenen Jahr 1987/88. Sein Wunsch war es, auch in Zukunft wieder so gut zusammenzuarbeiten wie bisher.
Beim Tagesordnungspunkt Wünsche und Anträge kam es zu einer regen Diskussion über das Ziel des Ausflugs bzw. sollen im kommenden Jahr wieder mehr Kameradschaftsabende stattfinden.
Zum Schluß der Versammlung gab Vorstand Maier noch eine kurze Vorschau für die kommenden Veranstaltungen und für die Feste der FFW Hunderdorf.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 25.03.1988
Ortsübliche Bekanntmachung
Zur nichtöffentlichen Versammlung der Jagdgenossen Steinburg am Samstag, den 09. April 1988, um 19.30 Uhr im Landgasthof „Zum Bergerbräu“ in Steinburg, ergeht hiermit Einladung.
Tagesordnung:
1. Kassen- und Rechenschaftsbericht
2. Beschlußfassung über den Beitritt zum Bauernverband
3. Verwendung des Jagdpachtschillings
4. Sonstiges, Wünsche und Anträge
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 25.03.1988
Öffentliche Bekanntmachung
Die Versammlung der Jagdgenossen hat am 10. Marz 1988 über die Verwendung des Jagdpachtschillings folgenden Beschluß gefaßt:
Der Jagdpachtschilling bleibt bei der Jagdgenossenschaft und wird vom Wegeausschuß zur Unterhaltung und Instandsetzung der öffentlichen Feld- und Waldwege im Bereich der Jagdgenossenschaft Hunderdorf verteilt.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 25.03.1988
Versammlung der Jagdgenossenschaft Hunderdorf
Bericht über die nichtöffentliche Versammlung der Jagdgenossen am Donnerstag, den 10. März 1988
Tagesordnung:
1. Kassen- und Rechenschaftsbericht und Entlastung der Vorstandschaft
2. Beschlußfassung über die Verwendung des Jagdpachtschillings
3. Abstimmung über eine event. Mitgliedschaft beim Bayer. Bauernverband
Wünsche und Anträge
Einladung zur Versammlung:
ordnungsgemäß, unter Beachtung der Mindestfrist, im Mitteilungsblatt der Gde. Hunderdorf und Aushang in der Gde.Kanzlei.
anwesende Jagdgenossen: 33
Vertreter jagdbare Flache: 296,53 ha
Der Jagdvorsteher, Xaver Neumeier, begrüßte die anwesenden Jagdgenossen, die Vorstandschaft der Jagdgenossenschaft sowie die beiden Jagdpächter Dr. Fritz Kinast und Alfons Poiger.
Nach einem kurzen Rückblick auf die letztjährige Versammlung verlas er die Tagesordnung und bat anschließend den Kassier um den Kassenbericht.
Kassenbericht
Kassier Franz Neumeier erläuterte die im abgelaufenen Jagdjahr getätigten Geldbewegungen.
Kassenprüfer Xaver Karmann gab sodann bekannt, daß die Kassenführung von ihm und Jagdgenossen Josef Meier geprüft und für in Ordnung befunden wurde. Gleichzeitig beantragte er die Entlastung der Vorstandschaft.
Mit einem Abstimmungsergebnis von 33 : 0 wurde der Vorstandschaft Entlastung erteilt.
Der Jagdvorsteher berichtete sodann über das Ergebnis der vor kurzem stattgefundenen Vorstandsitzung in der man über eine eventuelle Anschaffung eines neuen Planierschildes sowie über die Möglichkeit des Beitritts zum Bayer. Bauernverband beraten habe.
So wurde mitgeteilt, daß evtl. im nächsten Jahr der Kauf eines weiteren Planierschildes erwogen werden sollte. Hinsichtlich des möglichen Beitritts zum BBV wurde erläutert, daß die Jagdgenossenschaften Unterstützung durch, den BBV hinsichtlich der Beibehaltung des Jagdrechtes bei den Eigentümern des Grund und Bodens erhalten sollten. Die anschließend durchgeführte Abstimmung führte zu folgendem Ergebnis:
a) Beschlußfassung über die Verwendung des Jagdpachtschillings
Vorschlag Nr. 1
Jagdpachtschilling bleibt bei der Jagdgenossenschaft und wird vom Wegeausschuß verteilt.
32 Stimmen 292,48 ha
1 Stimmenthaltung 4,05 ha
Der Jagdpachtschilling wird somit wie bisher wieder zur Instandsezzung der öffentlichen Feld- und Waldwege verwendet.
b) Beitritt zum BBV
ja 2 Stimmen 12,32 ha
nein 27 Stimmen 238,17 ha
Enthaltung 4 Stimmen 46,04 ha
Der Beitritt zum BBV wurde mehrheitlich abgelehnt.
Wünsche und Anträge
Hier wurde die Frage gestellt, was letztendlich aus der 1986 so breit angekündigten Kalkaktion geworden sei. Hierzu wurde vom Jagdvorsteher mitgeteilt, daß voraussichtlich in 1989 diese Aktion durchgeführt werden soll. Der Zuschuß wird jedoch nicht mehr 80 %, sondern nur noch 50 % betragen.
Ein Jagdgenosse beklagte, wie bereits im Vorjahr, das Vorhandensein zu vieler Greifvögel und bat, evtl. Abhilfemöglichkeiten zu prüfen.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorhanden waren, bedankte sich der Jagdvorsteher bei den beiden Jagdpächtern für die gespendete Brotzeit und schloß die harmonisch verlaufene Versammlung.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 25.03.1988
Eigenbeteiligung bei Kuren
Nachtrag zu „Aus dem Perlbachtal“ Ausgabe 15.01.1988
Der in Nummer 1/88 von „Aus dem Perlbachtal“ veröffentlichte Artikel des VdK-Ortsverbandes Hunderdorf zur Frage, wer die Zuzahlung bei Kuraufenthalten nicht leisten muß, hat etliche Verwirrung ausgelöst. Insbesondere von Hausfrauen erhielt die VdK-Kreisgeschäftsstelle Straubing zahlreiche Anfragen.
Zur Klarstellung sei hier ausgeführt: Personen, die keine Arbeitseinkünfte haben und auch keine Lohnersatzleistungen beziehen, können auf Antrag ganz oder teilweise von der Zuzahlung befreit werden, wenn ihre monatlichen Nettoeinkünfte bestimmte Beträge nicht übersteigen. Zu diesen Einkünften gehören auch die Einkünfte des Ehegatten sowie die Einkünfte der Angehörigen, die von dem Kurbewerber oder seinem Ehegatten unterhalten werden. Dazu zählen beispielsweise Nettoarbeitseinkünfte, Renten, Ruhegelder, Krankengeld, Arbeitslosengeld, Kapitalerträge, Miet- und Pachteinnahmen.
Die Einkommensgrenzen leiten sich ab von der jährlich neu festgesetzten monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV. 1988 gilt für den verheirateten Kurbewerber ein Betrag von 1693,99 Mark (1231,99 Mark für sich und 462 Mark für den Ehegatten), jedes Kind oder jeder weitere Angehörige erhöht diesen Freibetrag um 308 Mark. Die für Sie zutreffende Einkommensgrenze sollten Sie sich vor Antragstellung bei der VdK-Kreisgeschäftsstelle Straubing ausrechnen lassen.
Bei der Stellung des Antrages auf Befreiung von der Zahlungspflicht, der sinnvollerweise mit dem Kurantrag gestellt werden sollte, ist Ihnen die VdK-Kreisgeschäftsstelle, 8440 Straubing / Bogen, Pfarrplatz 10, Tel. 09421/1506, selbstverständlich behilflich.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 25.03.1988
Trachtler um Erhalt des Brauchtumsbemüht
Aktives Vereinsleben – Auch 1988 viel vor – Ehrenmitglieder P. Vos u. X. Hafner besonders ausgezeichnet
Hunderdorf. Gutbesucht war die diesjährige Generalversammlung des Heimat- und Volkstrachtenvereins Hunderdorf im Gasthaus Baier-Edbauer. Trachtler-Vorstand Ernst Sacher wartete mit einem positiven Bericht über das Vereinsgeschehen auf, ebenso berichteten der Jugendleiter und der Vortänzer über ihren Tätigkeitsbereich.
Bürgermeister Egon Weinzierl lobte die Aktivitäten des Vereins und dankte den Trachtlern für ihr Engagement um das Brauchtum. Die Ehrenmitglieder Landrat a. D. Xaver Hafner und Pater Wolfgang Vos wurden besonders geehrt für 25jährige Vereinszugehörigkeit.
Eingangs hieß 1. Vorstand Ernst Sacher insbesondere Pfarrer Högner, Pater Wolfgang Vos und Bürgermeister Egon Weinzierl willkommen. Dann erhoben sich die Anwesenden zum Gedächtnis an die verstorbenen Vereinsmitglieder.
Folglich wartete Betty Sacher, die Schriftführerin, mit der Bekanntgabe des Protokolls der letzten Jahresversammlung sowie von vier stattgefundenen Vorstandssitzungen auf. Kassiererin Agnes Klumbies trug sodann den Kassenbericht vor und gab die größeren Einnahmen und Ausgaben zur Kenntnis. Die Kassenprüfer bestätigten eine ordentliche Kassenführung.
Jugendleiter Hans Wölfl lobte die gutbesuchten Tanzproben, „bei den Festen sollten jedoch noch mehr mitfahren“, meinte Wölfl. Er erwähnte auch den gelungenen Ausflug zum Wendelstein. Dank richtete der Jugendleiter an die Gemeinde und Bürgermeister für den gewährten Zuschuß für die Jugendarbeit. Dann gab Jugendleiter Wölfl einen Ausblick auf die heurigen Veranstaltungen und bat die Eltern, die Kinder und Jugendlichen zur Beteiligung anzuhalten.Für die Kinder- und Jugendgruppe sei, so Wölfl, auch die Beschaffung von einheitlichen Westen vorgesehen.
1. Vortänzer Hermann Hastreiter dankte allen für’s Mittanzen bei den entsprechenden Tanzabenden. Er meinte: „Es könnten aber noch mehr sein!“. Zur Gebietstanzprobe am 25.03. in Haibach bat Hastretier um rege Beteiligung. Der Verein beabsichtigte auch, einen allgemeinen Volkstanzkurs anzubieten, dazu benötige man jedoch noch die entsprechenden Musiker.
Trachtler-Vorstand Ernst Sacher dankte allen Mitgliedern und Gönnern des Vereins für die Mitarbeit und Spenden recht herzlich. Dann ließ der Vorstand das Vereinsjahr Revue passieren, wobei er insbesondere erwähnte die Gebietstanzproben, das Maibaum-Aufstellen, den abgehaltenen Maitanz sowie die gemeinsame Maiandacht. Desweiteren, so Sacher, habe sich der Verein bei örtlichen Veranstaltungen und Festen beteiligt, den Kathrein-Tanz und einen Adventbasar abgehalten. Als Höhepunkt sei zu nennen das 35jährige Gründungsfest mit Weihe der restaurierten Fahne, das der Verein im Juli gefeiert hatte.
Sodann nahm Bürgermeister Egon Weinzierl und Vorstand Sacher die Ehrung von zwei prominenten Ehrenmitgliedern vor. Für 25jährige Vereinstreue erhielten Pater Wolfgang Vos und Landrat a.D. Xaver Hafner eine besondere Ehrennadel des Vereins überreicht. Da Landrat a. D. Hafner an der Versammlung nicht teilnehmen konnte aus gesundheitlichen Gründen, überreichte eine Vereinsabordnung am Montagabend dem Ehrenmitglied Xaver Hafner diese Auszeichnung.
Pater Vos und Xaver Hafner freuten sich über diese Auszeichnung und daß sie solange beim Verein sein können und wünschten für die Vereinszukunft alles Gute.
In der Versammlung sprach auch Pfarrer Anton Högner ein Grußwort. Hierbei sagte der Pfarrherr, daß Maiandachten auch an die Flurkreuze verlegt wurden und richtete an den Verein die Bitte, evtl. instandsetzungsbedürftige Wegkreuze zu restaurieren. „Dies wäre auch ein Beitrag zum Erhalt von Brauchtum lt. Vereinszweck“, meinte der Pfarrer. Bürgermeister Egon Weinzierl bezeichnete den Trachtenverein mit als einen der aktivsten Ortsvereine im kulturellen Geschehen, der sich um die Erhaltung alter Bräuche und Sitten verdient mache.
Allen Mitgliedern, voran Vorstand Ernst Sacher mit der Vorstandschaft, sagte Weinzierl im Namen der Gemeinde herzlichen Dank für die Vereinsaktivitäten. „Halten sie in dieser guten Weise auch in der Zukunft zusammen“, so der Bürgermeister abschließend. Vorstand Sacher gab dann die anstehenden Termine für das Jahr 1988/89 bekannt. Danach sollen die Trachtler 1989 auch Patenverein bei den Windberger Trachtlern werden.
Die Sparkasse Hunderdorf, die auch eine kleine Bewirtung gab zeigte einen Film „Urlaub im Landkreis Straubing-Bogen“ und informierte kurz über die derzeit bekannte Vorgehensweise der von der Bundesregierung zur Einführung vorgesehenen Quellensteuer. Der Sparkassenverband habe sich gegen diese Quellensteuerung ausgesprochen, so Referent Retzer.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 25.03.1988
„Bürgerwünsche werden respektiert“
Neue Hausnumerierung für Steinburg soll bei Bürgerversammlung diskutiert werden
Hunderdorf. Bei seiner letzten Sitzung befaßte sich der Gemeinderat Hunderdorf erneut mit der Neuverteilung der Hausnummern im Bereich Steinburg und mit dem Bau eines Oberflächenkanals für die Gewerbegebietserweiterung. Ferner wurde der Bebauungsplan Gewerbegebiet „Thananger Straße“ als Satzung beschlossen.
Eingangs gab Bürgermeister Egon Weinzierl ein Schreiben des Heimat- und Fremdenverkehrsvereins bekannt. Hiernach wird gebeten, bei der geplanten Neuverteilung der Hausnummern auf eine Einführung von zusätzlichen Straßennamen zu verzichten und eine Bezeichnung nach den vorhandenen Ortsnamen vorzunehmen. Seitens des Gemeinderates wurde hierzu festgestellt, daß eine Entscheidung noch nicht getroffen wurde und man den Bürgerwünschen soweit als möglich nachkommen wolle. „Der Entwurf für eine Neunumerierung und alternativ für eine Neunumerierung mit Straßennahmen soll in der Bürgerversammlung vorgelegt und diskutiert werden,“ entschied der Gemeinderat.
Für die Oberflächenwasserableitung aus dem Gewerbegebiet soll ein entsprechender Entwässerungskanal geplant und die entsprechenden Erlaubnisse und Zuschüsse beantragt werden, entschied der Gemeinderat ferner.
Architekt Walter Hornberger erläuterte danach noch die zum Bebauungsplan Gewerbegebiet „Thananger Straße“ eingegangenen behördlichen Stellungnahmen. Hier hatte von den zahlreichen angehörten Behörden nur noch die Ortsplanungsstelle ortsgestalterische Bedenken vorgebracht, die vom Gemeinderat zurückgestellt wurden, da auch mit dem Landratsamt diesbezüglich Einvernehmen besteht. Dann wurde vom Gemeinderat der Bebauungsplan einstimmig als Satzung beschlossen.
Weiter wurden mit dem Gemeinderat noch die Termine für die Bürgerversammlungen abgesprochen, die demnach voraussichtlich in Hunderdorf am 22. April, in Steinburg am 23. April und in Gaishausen am 29. April stattfinden werden. Gebilligt wurde vom Gemeinderat ein Nachtragsangebot für die Pumpstation Gaishausen mit Ausrüstung einer Telefonwarneinrichtung, wobei sich die Kosten netto auf rund 4 000 Mark beziffern.
Vorgelegt wurde dem Gemeinderat auch ein Antrag der FFW Gaishausen bezüglich des Einbaues einer kleinen Sanitäranlage in das Gerätehaus. Die Gemeinde, so der Gemeinderat, ist bereit, die entsprechenden Material- und Anschlußkosten zu übernehmen. Informiert wurde der Gemeinderat vom Bürgermeister noch, daß im Zuge der Beantragung Arbeitsbeschaffungsmaßnahme anstelle von sieben Arbeitern nur vier genehmigt wurden. Ein Einstellungsvorschlag wurde festgelegt. Abschließend wurde dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben, daß ein positiver Planfeststellungsbeschluß für die Einrichtung und zum Betrieb der Klärschlamm- und Notdeponie in Kleinlintach seitens der Regierung mit Datum vom 10. März 1988 ergangen sei und die vorgebrachten Einwendungen der Gemeinde somit unberücksichtigt blieben.
Quelle: Bogener Zeitung, 28.03.1988
Leichtathleten ziehen eine positive Bilanz
Zahlreiche Wettkämpfe und Veranstaltungen — Mitglieder des LC Tanne in den bayerischen Bestenlisten
Hunderdorf. Bei der Jahreshauptversammlung der Leichtathletikabteilung LC Tanne im SV Hunderdorf berichtete Abteilungsleiter Hans Kraus von zahlreichen Wettkämpfen und Veranstaltungen. Als besondere Leistung hob er hervor, daß Mitglieder des LC Tanne auch in der niederbayerischen und sogar in der bayerischen Bestenliste auftauchten. Kraus nannte es sehr erfreulich, daß die Mitgliederzahl steige. Erstmals wurden im Sommer die Leistungen für Sportabzeichen abgenommen. In nächster Zukunft werden neue Trainingsanzüge beschafft. Interessenten für Rettungsschwimmerabzeichen werden gesucht. Der Abteilungsleiter pries auch den guten Gemeinschaftsgeist bei allen Mitgliedern.
Bevor Abteilungsleiter Hans Kraus seinen Jahresbericht erstattete, begrüßte er alle aktiven und passiven Mitglieder und die Eltern der Kinder. Sein besonderer Gruß aber galt Bürgermeister Egon Weinzierl, dem Kreis- und Gemeinderat Josef Breu sowie dem ersten Vorsitzenden des Sportvereins Hunderdorf, Jürgen Tanne.
Hans Kraus berichtete zunächst vom Training, welches von Übungsleiter Josef Schießl jun. geleitet wurde. Er wurde auch von Martin Kraus und Thomas Schießl unterstützt. Als eigene Veranstaltungen zählte Kraus insbesondere auf: 10. Staffellauf, Abnahme verschiedener Sportabzeichen, Erwerb der DLV-Laufabzeichen, Vereinsausflug ins Oberbayerische.
Der LC Tanne habe an insgesamt 28 Wettkämpfen teilgenommen, wobei im Durchschnitt jeweils sieben Aktive an den Start gegangen waren. Daß dabei insgesamt 3276 Kilometer an Anfahrtsstrecken herauskamen, verwunderte allgemein. Bei den Crossläufen um den Weinfurtner-Pokal hat der LC Tanne unter 73 teilnehmenden Vereinen mit 837 Punkten den hervorragenden sechsten Platz belegt. Für Thomas Schießl war der 2. Platz in der Gesamteinzelwertung zu vermelden. Auf Kreisebene habe man drei Kreismeistertitel erreicht: Stefan Böhm über 1 000 Meter in der Klasse Schüler B, die 4 mal 75 Meter Staffel in der Besetzung Iris Müller, Susanne Kraus, Michaela Hastreiter und Marion Stumhofer, Thomas Schießl in der Jugend A über 3 000 Meter. Der Abteilungsleiter gab seiner Freude darüber Ausdruck, daß Aktive der Hunderdorfer Leichtathleten auch in der niederbayerischen Bestenliste 1987 vertreten seien. Mit Thomas Schießl, der allerdings in Zukunft für den TSV Bogen starten wird, steht ein Aktiver an der vierten Stelle im 10000-Meter-Lauf der Jugend A der bayerischen Bestenliste. Bei den bayerischen Jugendmeisterschaften konnte der genannte Sportler den 8. Platz beim 5000-Meter-Lauf erringen.
Erster Bürgermeister Egon Weinzierl erhob die Leistungen aller Aktiven hervor und meinte, daß Bayerischen Leichtathleten den Namen Hunderdorfs über die Heimatgrenzen hinaustrügen. Der Gemeinderat, so der Bürgermeister, habe für Sorgen der Sportler ein offenes Ohr. Weinzierl legte den jungen Leuten im LC Tanne ans Herz, die Abteilung zu unterstützen und auch den Führungskräften an die Hand zu gehen.
Erster Vorsitzender Jürgen Tanne vom Gesamtverein zeigte sich erfreut über die erfreuliche Weiterentwicklung in bezug auf den Mitgliederstand (130 Mitglieder). Er würdigte die Arbeit der gesamten Abteilungsleitung, die alles versuche, um die Jugendlichen an den Sport heranzuführen. Wichtig sei auch Förderung des Breitensportes. Man freue sich aber auch, wenn Sportler aus den Reihen der Leichtathletikabteilung Spitzenleistungen einbrächten, die zum Beispiel auf Bezirksebene schon als solche bezeichnet werden dürften. Dem Prüfer für die Sportabzeichen, Adolf Kalischko, dankte Tanne ebenfalls dafür, daß er auf diesem Gebiet auch in Hunderdorf etwas in Bewegung gebracht hätte.
Theresia Schießl berichtete, daß der Kassenstand zufriedenstellend sei. Bürgermeister Weinzierl und Prüfer Kalischko verliehen nun die Sportabzeichen. Es erhielten das Deutsche Schülersportabzeichen in Bronze: Johannes Kraus. In Silber: Daniel Kalischko, Andreas Klar, Susanne Kraus, Martina Obermeier, Iris Müller, Tanja Hanner, Michaela Hastreiter und Stephan Böhm. Das Deutsche Jugend-Sportabzeichen in Bronze errangen: Karina Hintermeier, Ulrike Jobst, Sonja Hügle. In Silber: Alexander Eberth, Thomas Ziesler, Michael Breu, Werner Zitzelsberger, Werner Neumaier und Karl Hornberger.
Das Deutschen Sportabzeichen für Frauen in Bronze erreichten: Rosi Schlecht, Maria Bornschlegl, Elfriede Bugl, Martha Gütlhuber. In Gold: Anni Kraus. Das Deutsche Sportabzeichen für Männer erhielten: Bronze Helmut Kerscher, Richard Weinzierl, in Silber Wilhelm Hieninger, Adolf Kalischko. In Gold Josef Zitzelsberger und Gold erreichte zudem Adolf Kalischko. Der Abteilungsleiter dankte den verschiedenen Gruppen und einigen Personen. Hans Kraus wies auf die Lauftrefferöffnung am 23. April hin. Gestartet wird um 14.30 Uhr im Perlbachtal. Interessierte am Rettungsschwimmerschein sollen sich an den Abteilungsleiter wenden. Dieser Rettungsschwimmerschein sei in Zukunft notwendig, um mit Gruppen das Schwimmlehrbecken zu besuchen.
Quelle: Bogener Zeitung, 30.03.1988
Franziska Herrmann 80 Jahre alt
Steinburg. Franziska Herrmann aus Steinburg konnte am Montag ihren 80. Geburtstag feiern. Sie wurde am 28. März 1908 in Ellersdorf, Landkreis Cham, geboren. Schon mit zwölf Jahren mußte sie außer Haus und selbst Geld verdienen. Sie arbeitete in Gastwirtschaften und bei den Bauern. Später arbeitete sie als Schweizerin. Ihr Ehemann, den sie 1938 heiratete, ist im Krieg gefallen. So mußte Franziska Herrmann in der damaligen schweren Zeit ihre sechs Kinder alleine aufziehen und für ihr Auskommen sorgen. Das war nach den Erzählungen der Jubilarin bestimmt nicht immer leicht. Seit dreißig Jahren wohnt sie nun am Schloßberg in Steinburg. Im nahe gelegenen Wald hat sie schon unzählige Stunden beim Heidelbeerpflücken verbracht, um ihren kärglichen Verdienst aufzubessern. Zeit ihres Lebens war Franziska Herrmann an harte Arbeit gewohnt und deshalb ist sie heute, mit ihren 80 Jahren, immer noch sehr rüstig. Sie ist an ihrer Umwelt und am Zeitgeschehen recht interessiert. Zu ihrem Ehrentag, den sie erst am Sonntag im Kreise ihrer großen Familie — sechs Kinder, vierzehn Enkel und fünf Urenkel — richtig und gebührend feiern wird, gratulierte Bürgermeister Egon Weinzierl von der Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf (Foto). Er wünschte der Jubilarin noch viele Jahre bester Gesundheit und überbrachte ihr einen Geschenkkorb. Martha Hofmann überbrachte die Glück- und Segenswünsche Pfarrer Anton Högners und des Pfarrgemeinderates und gratulierte mit einem Blumenstrauß.
Quelle: Bogener Zeitung, 30.03.1988