Mittelalter in Ostbayern
Die Fremdenverkehrswerbung für Ostbayern hat für 1989 das Thema „Mittelalter in Ostbayern“ gewählt. Mit einem entsprechenden Prospekt soll auf altes Kulturgut aus dem Mittelalter hingewiesen werden. Die Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf können auch in dieser Hinsicht einen entsprechenden Beitrag leisten.
Kloster Windberg
Das Paradestück dürfte das Kloster Windberg darstellen. Das von Graf Albert I. von Bogen gestiftete Kloster erfuhr 1167 seine Weihe und stellt heute mit der Kirche ein Kleinod romanischer Bauweise dar. Allerdings haben die Äbte in der Folgezeit, jeweils dem Zeitgeist entsprechend, Veränderungen vorgenommen. Der romanische Taufstein und die romanischen Portale sind Zeugen mittelalterlicher Baukunst. Das Kloster wurde 1803 säkularisiert und erlebt seit 1923 einen Aufschwung, den wir den Patres des Prämonstratenserordens verdanken.
Wallfahrtskirche HI. Kreuz
Das nahegelegene Kirchlein Hl. Kreuz wurde zwar erst um 1692 erbaut, es birgt aber am Altar das Bildnis des Gekreuzigten, eine Schnitzarbeit aus dem 14. Jahrhundert. Das von Strahlen umgebene Kreuz lag 200 Jahre unter einem Schutthaufen in Regensburg und ist eine Stiftung des Begründers, des Pfarrers und Dekans Johann Georg Seidenbusch aus Aufhausen. Zur Kirche gehört eine der wenigen Klausen in Deutschland mit dem dort wohnenden Einsiedler.
Schloß Au vorm Wald
In der Gemeinde Hunderdorf liegt das ehemalige Wasserschloß Au vorm Wald, das urkundlich im Jahre 1530 erwähnt wird. Der Festungsgraben war 10 m breit und zog sich um das ganze Schloßgebäude. Lange Zeit diente das Schloß als Schule. An das Schloß angebaut ist die Kapelle St. Valentin. Der ursprünglich spätgotische Bau wurde in der Barockzeit verändert.
Schloß Steinburg
Am Nordende der Hunderdorfer Senke erhebt sich das weithin sichtbare Schloß Steinburg. Die „Steinberger“ waren im 12. Jahrhundert Ministerialen der Grafen von Bogen, die auf dem Schloßberg ihre Burg hatten. Im Laufe der Jahrhunderte wurde der Besitz immer wieder verändert. Erst vor wenigen Jahren erfuhr das Schloß eine Erneuerung und erstrahlt in neuem Glanz.
Aus einem früheren Pferdestall errichtete man eine Kapelle, die aber einer gründlichen Innenrenovierung bedarf.
Schloß Haggn
Von den vielen Burgen und Schlössern unserer Heimat hat Schloß Haggn die Jahrhunderte ohne größeren Schaden überstanden. In einer Talmulde am Fuße des Buchaberges liegt von Bäumen umgeben das ehemalige Wasserschloß, ein malerischer Winkel aus dem 14. Jahrhundert. Mit seinen Türmen und Erkern ist es ein selten gut erhaltenes Denkmal einer längst vergangenen Epoche.
Burg „Pürglein“
In einer Talschlucht des Elisabethszeller Baches, umgeben von bewaldeten Höhen, liegt die Ortschaft Pürgl mit dem barocken Kirchlein aus dem Jahre 1712. Auf der Höhe rechts steht ein Gebäude mit der Jahreszahl 1331. Es ist der Rest einer Burganlage, die einmal das Tal nach Norden abschirmte. Die Besitzer der Burg erbauten in Sparr eine Kirche, die 1796 exsekriert wurde.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 10.02.1989
Übungen der Bundeswehr
Die Bevölkerung wird auf diese Übungstermine hingewiesen und ihr nahegelegt, daß sie sich von den Einrichtungen der übenden Truppen fernhält. Hiervon sind insbesonders die Bewohner abgelegener Gemeindeteile und Gehöfte sowie die Jagdberechtigten zu benachrichtigen. Auf die Gefahren, die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition usw.) ausgehen und die Strafdarken des unbefugten Sammelns, Besitzens und Verkaufs dieser Gegenstände wird aufmerksam gemacht. Etwaige Einwendungen oder einschränkende Bedingungen gegen diese Übungen (z.B. von noch nicht befahrbaren Straßen usw.) sind binnen 1 Woche dem Landratsamt mitzuteilen. Die Meldungen über Flurschäden bzw. Erstattungsanträge sind nach dem bekannten Verfahren binnen 5 Tage dem Landratsamt vorzulegen. Die Erstattungsanträge können auch unmittelbar bei der Standortverwaltung-Geländebetreuungsstelle Bogen- eingereicht werden. Meldeformulare können beim Landratsamt Straubing-Bogen, Zimmer 143 (Tel. 09421/300237) angefordert werden.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 10.02.1989
Wohnungsbau für Aussiedler wird gefördert
Der Freistaat Bayern fördert den Bau von Wohnungen für Aussiedler und Zuwanderer. Er wendet dabei die eigens dazu erlassenen Richtlinien vom 11.11.88, die Bestimmungen über die technischen Voraussetzungen für den Sozialen Wohnungsbau in den Wohnungsbauförderungsbestimmungen 1982 und die allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen an. Die Förderung geschieht im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Gefördert werden: der Aus- und Umbau von Gebäuden, die Erweiterung von Gebäuden und der Neubau von Gebäuden.
Der Aus- und Umbau sowie die Erweiterung von Gebäuden werden vorrangig gefördert.
Die neu zu schaffenden Wohnungen müssen unmittelbar oder im Weg der mittelbaren Belegung (siehe unten) der endgültigen Wohnraumversorgung von bisher unzureichend untergebrachten Aussiedlern und Zuwanderern dienen und an Standorten gelegen sein, die für die Ansiedlung der Aussiedler und Zuwanderer geeignet sind.
Gefördert werden sowohl Mietwohnungen wie auch Eigenheime und Eigentumswohnungen. Kaufeigentumswohnungen, die zur Vermietung bestimmt sind, werden wie Mietwohnungen behandelt. Eigengenutzte Eigentumswohnungen und Eigenheime werden nur dann gefördert, wenn der Bezieher dieser Wohnung selbst zum förderberechtigten Personenkreis der Aussiedler und Zuwanderer gehört oder wenn er durch den Bezug der geförderten Wohnung eine Wohnung freimacht, die dafür an Aussiedler oder Zuwanderer vermietet wird (Freimacher oder indirekte Belegung).
Einkommensgrenze
Aussiedler und Zuwanderer, die eine für sie geförderte oder durch die Förderung einer anderen Wohnung für sie freigewordene Wohnung beziehen wollen, dürfen mit ihrem anrechenbaren Jahreseinkommen die in § 25 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes bestimmten Grenzen nicht oder nur unwesentlich überschreiten. Diese Grenze beträgt für einen Alleinstehenden 21.600 DM jährlich oder 1.800 DM monatlich, für eine Familie mit zwei Personen 31.800 DM jährlich oder 2.650 DM monatlich, für eine Familie mit drei Personen 39.800 DM jährlich oder 3.317 DM monatlich; sie erhöht sich für jeden weiteren Angehörigen um 8.000 DM jährlich oder 667 DM monatlich.
Für Aussiedler und Zuwanderer und ihnen Gleichgestellte erhöht sich die Einkommensgrenze bis zum Ablauf des fünften Kalenderjahres nach dem Jahr der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland je Familie um 6.300 DM jährlich oder 525 DM monatlich. Für junge Ehepaare und für Schwerbehinderte erhöhen sich diese Grenzen um weitere Beträge. Diese Grenzen dürfen um 40 v.H. überschritten werden, wenn die geförderte Wohnung nicht von einem Aussiedler oder Zuwanderer bezogen wird, aber der Bezieher der geförderten Wohnung dadurch eine Wohnung frei macht, die für einen Aussiedler oder Zuwanderer gebunden wird.
Art der Förderung
Die Förderung besteht im Grundsatz in der Gewährung eines Zuschusses. Zur besseren Sicherung der mit der Förderung auferlegten Belegungs- und Mietpreisbindungen wird der Zuschuß zunächst in der Regel in der Form eines Baudarlehens gewährt. Da das Darlehen jedoch für die Dauer der bestimmungsgemäßen Belegung der geförderten Wohnung zins- und tilgungsfrei ist und erlassen wird, wenn der Darlehensempfänger die vertraglichen Vereinbarungen erfüllt hat, kommt das Darlehen in der Praxis einem Zuschuß gleich. Bei der Förderung von Familienheimen oder eigengenutzten Eigentumswohnungen für „Freimacher“ wird von vornherein anstelle eines Darlehens ein Zuschuß gewährt.
Höhe der Förderung
Die Höhe der Förderung unterscheidet sich je nachdem, ob es sich um den Neubau und die Erweiterung eines Gebäudes oder ob es sich um den Ausbau- und Umbau eines Gebäudes handelt.
Beim Neubau und der Erweiterung eines Gebäudes beträgt die Förderung 730 DM je Quadratmeter förderbarer Wohnfläche. (Wenn die Kosten deutlich unter dem Durchschnitt liegen, kann dieser Satz angemessen gesenkt werden.) Bei Mietwohnungen und bei Kaufeigentumswohnungen, die zur Vermietung bestimmt sind, soll die durchschnittliche Darlehenshöhe den Betrag von 50.000 DM nicht überschreiten. Bei Eigenheimen und Eigentumswohnungen, die von förderberechtigten Aussiedlern und Zuwanderern selbst gebaut oder erworben werden, soll das Darlehen den Betrag von 40.000 DM nicht überschreiten. Bei Eigenheimen und Eigentumswohnungen, die nicht von förderberechtigten Aussiedlern und Zuwanderern, sondern von „Freimachern“ bezogen werden, soll der Zuschuß, der hier anstelle eines Darlehens gewährt wird, den Betrag von 35.000 DM nicht überschreiten.
Beim Aus- und Umbau eines Gebäudes beträgt die Förderung 600 DM je Quadratmeter förderbarer Wohnfläche, höchstens jedoch 50 v.H. der Baukosten, das sind die reinen Baukosten und die Baunebenkosten. (Der Wert einer etwaigen Selbsthilfe wird bei den Kosten nicht anerkannt). Beim Aus- und Umbau eines Gebäudes darf das Baudarlehen aber den Betrag von 50.000 DM auf keinen Fall überschreiten.
Als Aus- und Umbau gelten
– das Schaffen von Wohnraum durch Ausbau des Dachgeschosses,
– die unter wesentlichem Bauaufwand durchgeführte Umwandlung von Räumen, die nach ihrer baulichen Anlage und Ausstattung bisher anderen als Wohnzwecken dienten,
– der unter wesentlichem Bauaufwand durchgeführte Umbau von Wohnraum, der infolge der Änderung der Wohngewohnheiten nicht mehr für Wohnzwecke geeignet ist, zur Anpassung an die veränderten Wohngewohnheiten. Dabei darf der Wohnraum nicht zum Zweck des Umbaus in Mietwohnungen für Aussiedler oder Zuwanderer freigemacht worden sein.
Die Modernisierung und Instandsetzung bereits vorhandenen Wohnraums fallen nicht unter die Förderung des Wohnungsbaus für Aussiedler und Zuwanderer.
Belegungs- und Mietpreisbindung
Als Gegenleistung für die Förderung hat der Bauherr von Mietwohnungen (ebenso der Erwerber einer Kaufeigentumswohnung, die zur Vermietung bestimmt ist) für die Dauer von sieben Jahren sowohl eine Belegungs- wie eine Mietpreisbindung einzugehen.
Die Belegungsbindung besteht darin, daß die geförderte Wohnung nur an Aussiedler oder Zuwanderer vermietet werden darf, die die oben genannten Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Zulässig ist aber auch die indirekte Belegung, d.h. die geförderte Wohnung wird nicht an einen Aussiedler oder Zuwanderer vermietet, sondern an einen anderen Haushalt, der die Einkommensgrenze des Zweiten Wohnungsbaugesetzes um nicht mehr als 40 v.H. überschreitet, wenn der Bauherr oder Erwerber einer Kaufeigentumswohnung dafür eine andere Wohnung aus seinem Wohnungsbestand an einen förderberechtigten Aussiedler oder Zuwanderer vermietet.
Die Belegung der für Aussiedler und Zuwanderer geförderten Wohnungen richtet sich nach der Größe der Wohnung. Dabei soll die Wohnungsgröße betragen:
für einen Alleinstehenden 45 m2,
für zwei Familienmitglieder 60 m2 oder zwei Wohnräume,
für drei oder vier Familienmitglieder 75 m2 oder drei Wohnräume,
für fünf oder sechs Familienmitglieder 90 m2 oder vier Wohnräume und
für jedes weitere Familienmitglied 15 m2 oder einen Wohnraum mehr.
Die Mietpreisbindung besteht darin, daß für die geförderte Wohnung höchstens folgende Miete verlangt werden darf:
– in München bis zu 6,45 DM je Quadratmeter Wohnfläche 1),
– in den Gemeinden in den Verdichtungsräumen im Sinn des Landesentwicklungsprogramms Bayern bis zu 5,70 DM je Quadratmeter Wohnfläche 1),
– in den übrigen Gemeinden bis zu 5,10 DM je Quadratmeter Wohnfläche 1).
Diese Beträge können am Beginn des vierten und des siebten Mietjahres je um 0,40 DM je Quadratmeter Wohnfläche angehoben werden.
Wenn die ortsübliche Miete vergleichbarer, nicht öffentlich geförderter Wohnungen unter diesen Beträgen liegt, darf diese Vergleichsmiete nicht überschritten werden.
Die Mietpreisbindung gilt auch für die nicht im Rahmen dieses Programms geförderte Wohnung, die im Wege der indirekten Belegung oder der Freimachung für die Vermietung an Aussiedler und Zuwanderer gewonnen wird.
1) Neben den genannten Beträgen dürfen noch die Betriebskosten und die Umlagen erhoben werden.
Verfahren
Die Anträge auf Förderung sind bei der Kreisverwaltungsbehörde (Landkreis oder kreisfreie Stadt) zu stellen. Die Großen Kreisstädte und die Städte Burghausen und Lohr a. Main sowie der Markt Garmisch-Partenkirchen nehmen für ihren Bereich die Anträge selbst an. Die Antragsformulare sind bei diesen Stellen erhältlich.
Die Anträge sind zu stellen, bevor mit dem Bau der Wohnungen begonnen oder der Kaufvertrag für ein Kaufeigenheim oder eine Kaufeigentumswohnung abgeschlossen wird. Nur in begründeten Ausnahmefällen ist eine Förderung auch dann noch möglich, wenn mit dem Bau der Wohnung schon begonnen wurde. In diesem Fall müssen aber die sonstigen Voraussetzungen, insbesondere die in den Wohnungsbauförderungsbestimmungen 1982 festgelegten technischen Fördervoraussetzungen erfüllt sein. In der Regel darf mit dem Bau der Wohnung erst begonnen oder der Kaufvertrag erst abgeschlossen werden, wenn die Bewilligung der Fördermittel vorliegt. Im Interesse eines raschen Baus von Wohnungen für Aussiedler und Zuwanderer können die Bewilligungsstellen unter bestimmten Umständen auf Antrag dem Baubeginn oder Abschluß des Kaufvertrags vor der Bewilligung der Fördermittel zustimmen.
Bewilligungsstellen sind für ihren Bereich
– die Landeshauptstadt München und die Städte Nürnberg, Würzburg und Augsburg für Miet- und Eigenwohnraum,
– die übrigen Kreisverwaltungsbehörden für Eigenwohnraum und
– die Regierungen für die übrigen Mietwohnungen.
Die Bayerische Landesbodenkreditanstalt stellt die Bewilligungsbescheide zu. Sie zahlt auch die Fördermittel nach Baufortschritt aus, wenn die im Bewilligungsschreiben genannten Voraussetzungen gegeben sind, und verwaltet die Baudarlehen.
Weitere Fördermöglichkeiten
Für die zusätzliche Finanzierung von Wohneigentum (Eigenheimen oder selbstgenutzten Eigentumswohnungen) gibt es Aufbaudarlehen nach dem Lastenausgleichsgesetz. Ansprechpartner ist das für den Wohnsitz zuständige Ausgleichsamt.
Für kinderreiche Familien und Großfamilien bietet die Deutsche Ausgleichsbank in Bonn darüber hinaus zunächst zinslose Darlehen zum Bau oder Erwerb von Wohneigentum an. Diese Darlehen sollen aber nur dann gewährt werden, wenn trotz Einsatzes von vorhandenen Eigenmitteln und nach Ausschöpfung aller öffentlichen Fördermöglichkeiten ein ungedeckter Finanzierungsbedarf besteht, der eine zusätzliche Finanzierungshilfe erforderlich macht. Anfragen sind direkt an die Deutsche Ausgleichsbank in 5300 Bonn 2 zu richten.
Mittel aus dem allgemeinen Förderungsprogramm des Sozialen Wohnungsbaus können nicht gleichzeitig mit den Förderungsmitteln des Sonderprogramms zum Bau von Wohnungen für Aussiedler und Zuwanderer eingesetzt werden.
Aussiedler und Zuwanderer haben einen Anspruch auf Wohngeld, wenn die Voraussetzungen des Wohngeldgesetzes erfüllt sind. Bei der Berechnung des Familieneinkommens, das neben der Zahl der Familienmitglieder und der Höhe der Miete oder Belastung für die Wohngeldgewährung entscheidend ist, werden bei Aussiedlern und Zuwanderern von ihren Einnahmen vier Jahre seit der Stellung des ersten Wohngeldantrages monatlich 200 DM als Freibetrag angerechnet.
Weitere Informationsmöglichkeiten
Die Kreisverwaltungsbehörden geben nicht nur Auskünfte über die Fördermöglichkeiten im Programm zum Bau von Wohnungen für Aussiedler und Zuwanderer. Bei diesen Behörden sind auch Vorkehrungen dafür getroffen, daß in allen Fragen der Aussiedler und Zuwanderer Auskunft erteilt oder zumindest an die zuständige Stelle verwiesen werden kann. Auch bei den Ausgleichsämtern, Übergangswohnheimen und Regierungen werden in Kürze Beauftragte für die Fragen der Aussiedler und Zuwanderer bestellt, die über die vielfältigen Hilfen für Aussiedler und Zuwanderer informieren.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 10.02.1989
Vollzug der Naturschutzgesetze
Artenhilfsprogramm „Schutz für Wiesenbrüter“
Für die Landwirte und Grundstücksbesitzer im Gebiet zwischen Hunderdorf und Steinburg besteht die Möglichkeit, Bewirtschaftungsvereinbarungen zum Schutze der Wiesenbrüter abzuschließen.
Vereinbarungen liegen bei der Verwaltungsgemeinschaft auf.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 10.02.1989
Schulverband Hunderdorf
Am Dienstag, den 24.01. 89 fand im Sitzungssaal der Gemeinde Hunderdorf die diesjährige Haushaltssitzung Schulverbandes Hunderdorf statt.
Zu Beginn der Sitzung begrüßte Vorsitzender Weinzierl Bürgermeisterkollegen Lobmeier und Schmidbauer, ins sonders Rektor Walden, Konrektor Aigner und Herrn Frankl. Im Anschluß daran wurde das Jahresrechnungsergebnis aus dem Vorjahr mit einem Volumen von 835.355,- in den Einnahmen und Ausgaben bekanntgegeben. Danach erfolgte die eigentliche Haushaltsberatung für Jahr 1989.
Die Verbandsräte nahmen Kenntnis vom Haushaltsvorentwurf mit Anlagen und beschlossen nach längerer Beratung den Haushaltsplan 1989 mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlußziffern aufzustellen.
Die Haushaltssatzung wurde ebenso einstimmig genehmigt.
Die Verwaltungshaushalt wurde in den Einnahmen und Ausgaben mit 586.700,- DM der Vermögenshaushalt mit 88.900 DM festgesetzt. Ein Kreditaufnahme ist nicht vorgesehen. Die Schulverbandsumlage beträgt 380.200,- DM. Die Umlage je Schüler beträgt bei einer Schülerzahl von 354 Schülern 1.074.01 DM.
Die wichtigsten Einnahmen im Verwaltungshaushalt sind Zuschuß für die Lernmittel 7.000 DM, Zuschuß für die Bücherei 3.000 DM, Zuweisung für die Schülerbeförderung 130.000 DM.
Die größten Ausgaben im Vermögenshaushalt sind: Die Personalausgaben 153.100,- DM, Miete für Schulgebäude 90.300 DM, Bewirtschaftungskosten 114.200DM, Schulischer Betriebsaufwand 44.400 DM, die Schülerbeförderung 147.700 DM.
Folgende Investitionen im Vermögenshaushalt sind vorgesehen:
Der Ankauf eines Kopiergerätes 11.000 DM, und der Ankauf verschiedener Geräte für den Schulbetrieb 22.000 DM.
Die Schulverbandsumlage verteilt sich folgendermaßen die einzelnen Mitgliedsgemeinden: Gemeinde Hunderdorf 250.244,63 DM (Vorjahr 271.753,24 DM), Gemeinde Windberg 66.588,70 DM (Vorjahr 83.139,12 DM), Gemeinde Neukirchen 63.366,67 DM (Vorjahr 67.007,64 DM).
Der Schulverband befaßte sich anschließend mit der beantragten Schulbushaltestelle in Hoch. Dieser Antrag wurde abgelehnt, da ein Beförderungsanspruch nicht gegeben ist (unter 2 km-Grenze), eine neue Schulbuslinie eröffnet werden müßte und die zur Verfügung stehende Wendefläche Hoch nicht ausreicht. Aufgrund einer Ortseinsicht mit der Polizei ergaben sich auch keine positiven Erkenntnisse für eine vorgesehene evtl. zweite Haltestelle im Bereich Thananger / Hochweg. Wegen der Neufestlegung einer zusätzlichen Haltestelle in Hoch an der Kreisstraße läuft noch ein Antrag beim Landratsamt.
Das Aufstellen eines Schulbushäuschens in Ellaberg, so Vorsitzender Weinzierl, scheiterte bisher an der Grundstücksfrage.
Befürwortet wurden von Seiten des Schulverbandsauschuss der Ankauf eines neuen Kopiergerätes für die Hauptschule.
Den Verbandsräten wurde anschließend das Schreiben des Bayer. Staatsministeriums wegen der Schulwegsicherung bekanntgegeben. Nach Meinung der Ausschußmitglieder sind die Verkehrsstecken nicht so sehr frequentiert wie z.B. in Städten. Als größte beaufsichtigungsbedürftige Stellen im Bereich des Schulverbandes werden die Schulhöfe in Neukirchen und Hunderdorf erachtet. Dies werden jedoch bereits beaufsichtigt. Ein Schulbusbegleiter ist somit nicht als erforderlich anzusehen.
Beschlossen wurde auch die Einstellung einer Raumpflegerin für das Hallenbad in der Hauptschule.
Abschließend gab Rektor Walden bekannt, daß bei den Wettbewerben „Sparkasse Straubing – Bogen- Umwelt“ sowie „Alpinskisportwettbewerb“ jeweils eine Schulklasse den ersten Preis erringen konnte. Vorsitzender Weinzierl und Bgm. Lobmeier und die weiteren Verbandsräte beglückwünschten alle Wettbewerbsteilnehmer wegen des errungenen Erfolges.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 10.02.1989
VdK-Ortsverband Hunderdorf
Bericht aus der VdK-Tagung über die wichtigsten Rechtsänderungen im Sozialbereich.
Neuregelung zum 1. Januar 1989 (2. Teil)
5. Gesundheitsreformgesetz
Das Gesundheitsreformgesetz, das Anfang 1989 in Kraft getreten ist, hat zum Ziel, die Leistungen der solidarischen Krankenversicherung auf das medizinisch Erforderliche zu konzentrieren und im Gesundheitswesen insgesamt mehr Wirtschaftlichkeit und mehr Wettbewerb durchzusetzen.
Das eingesparte Geld soll den Versicherten voll wieder zugute kommen in Form einer Senkung und Stabilisierung der Beiträge, in Form von mehr Vorsorge und in Form einer gezielten Hilfe für Menschen, die zu Hause Schwerkranke oder Behinderte pflegen.
Im einzelnen sollen die Gesamteinsparungen von rund 14 Milliarden Mark je etwa zur Hälfte in Entlastungen der Beitragszahler und in neue Leistungen fließen: rund 1,5 Milliarden Mark in die Verbesserung der Vorsorge, eine wichtige gesundheitspolitische Weichenstellung, und über 5 Milliarden Mark in neue Leistungen für die häusliche Pflege, die entscheidende sozialpolitische Weichenstellung des Gesetzes.
Da die Änderungen, die das Gesetz in nahezu allen Bereichen der Gesetzlichen Krankenversicherung und der Gesundheitsvorsorge bringt, außerordentlich zahlreich sind, ist eine zusammenfassende Übersicht, auch über die finanziellen Auswirkungen der Reform, hier nicht möglich. Auskunft erteilt der VdK-Kreisverband Straubing/Bogen, Tel. 0 94 21/15 06, Pfarrplatz 10, Straubing.
6. Verbesserung von Mitbestimmungsrechten
Das »Gesetz zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes, über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten und zur Sicherung der Montan-Mitbestimmung bringt u. a. folgende Änderungen:
• Die Montan-Mitbestimmung, die weitreichendste Mitbestimmungsform, wurde auf Dauer gesichert, das Wahlverfahren für die Bestellung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat nach dem Vorbild des Mitbestimmungsgesetzes 1976 modernisiert.
• Die Minderheitenrechte bei den Wahlen zur Betriebsvertretung wurden, einem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts entsprechend, geändert. Die erforderliche Unterschriftenzahl für die Wahlvorschläge der Arbeitnehmer wurden von bisher 10 auf 5 Prozent der Belegschaft bzw. von 100 auf 50 Unterschriften gesenkt. Für die Besetzung der Betriebsratsausschüsse und für die Wahl der von der Arbeit freigestellten Betriebsratsmitglieder wurde das Verhältniswahlrecht eingeführt, wodurch auch qualifizierte Minderheiten berücksichtigt werden.
• In Betrieben mit zehn und mehr leitenden Angestellten können ab Frühjahr 1990 Betriebssprecherausschüsse gewählt werden, wenn sich die Mehrheit der leitenden Angestellten dafür ausspricht; dabei ist sichergestellt, daß die Sprecherausschüsse die Arbeit der Betriebsräte nicht blockieren können. Zugleich wurde der Begriff des leitenden Angestellten präzisiert.
• Die Betriebsräte sind bei der Einführung neuer Techniken stärker zu beteiligen. Der Betriebsrat muß vom Arbeitsgeber rechtzeitig und unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen über die Planung neuer Techniken informiert werden. Der Arbeitgeber ist überdies verpflichtet, die Auswirkung von neuen Maßnahmen mit dem Betriebsrat zu beraten, und zwar so rechtzeitig, daß die Vorschläge und Bedenken des Betriebsrats noch berücksichtigt werden können. Ebenso muß er die einzelnen betroffenen Arbeitnehmer unterrichten und mit ihnen gegebenenfalls Weiterbildungsmaßnahmen erörtern.
7. Sozialversicherungsrecht vereinfacht
Das Sozialversicherungsrecht wird durch Vereinheitlichung der Meldepflicht des Arbeitgebers erheblich vereinfacht und dem neuesten Stand der Datenverarbeitung angepaßt; überdies wird die Beitragsüberwachung durch die Sozialversicherungsträger neu geregelt.
Die im wesentlichen inhaltsgleichen, aber in zahlreichen Gesetzen enthaltenen Vorschriften über die Meldepflicht des Arbeitgebers hinsichtlich der Beschäftigten und der Sozialversicherungsbeiträge wurden durch einheitliche Regelungen im Sozialgesetzbuch ersetzt. Die Zahl der entsprechenden Vorschriften wurde dadurch von über 100 auf nur noch 17 reduziert.
Die Beitragsüberwachung, vor allem die Prüfung des Arbeitgebers durch die Träger der Sozialversicherung, wurde in folgenden Punkten neu geregelt, die anschließend der 1. Ortsvorsitzende des VdK, Rudolf Karl, näher erläuterte:
• Der Arbeitgeber kann künftig eine gemeinsame Prüfung durch alle Sozialversicherungsträger verlangen, die bei ihm zur Prüfung verpflichtet sind. Dabei können Versicherungsträger sich gegenseitig vertreten.
• Die im Steuerrecht seit langem bestehende Aufzeichnungspflicht des Arbeitgebers wurde auch im Sozialversicherungsrecht gesetzlich verankert.
• Die Beträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung und die vom Arbeitgeber gemeldeten Arbeitsentgelte werden künftig einmal jährlich von den Krankenkassen abgestimmt.
• Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, seinen Arbeitgeber im Hinblick auf die Beurteilung der Versicherungs- und Beitragspflicht, die dieser vorzunehmen hat, umfassend zu informieren.
(Fortsetzung folgt)
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 10.02.1989
Perlbachtaler Umweltecke
Skifahrer und Skilangläufer.
Skifahren – die ständig steigende Zahl der Anhänger dieser Sportarten ist zu einem ernsten Problem für die Natur geworden. Überlaufene Pisten und Loipen veranlassen immer mehr Wintersportler, in bisher unberührte Natur vorzudringen. Gerade im Winter aber können solche Störungen Tiere und Pflanzen besonders beeinträchtigen. Rücksichtsvolles Verhalten der Wintersportler gegenüber der Natur ist deshalb besonders wichtig.
Beherzigen Sie
zum Schutz von Tieren und Pflanzen und in Ihrem eigenen Interesse – folgende Tips für das richtige Verhalten beim Wintersport.
Auf dem Weg zum Skigebiet:
• Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist grundsätzlich am umweltfreundlichsten, um Ihren Zielort zu erreichen! Durch Verzicht auf das Auto vermeiden Sie schädliche Abgase und helfen vor allem dem besonders gefährdeten Bergwald!
• Wenn Sie sich doch für das Auto entscheiden, parken Sie nur auf befestigten Flächen! Auch im Winter können Sie durch »wildes Parken« in Wiesen und an Wegrändern die Vegetation schädigen.
Auf Piste und Loipe:
• Bleiben Sie grundsätzlich auf befestigten Wegen, markierten Pisten oder gespurten Loipen! das Wild hat sein Fluchtverhalten darauf eingestellt.
• Verlassen Sie in Schutzgebieten nicht die Loipe! Sie gefährden unter Umständen trittempfindliche seltene Pflanzen und freilebende Tiere! Aufgeschreckte Tiere – z. B. das Birkhuhn, das sich im Winter bevorzugt auf locker bewaldeten Freiflächen aufhält und dort Weichlaubholz- Beerkrautknospen äst – flüchten in dichte Wälder, wo ihre spezielle Nahrung nicht finden können. Zudem müssen die Tiere im Schnee besonders viel Energie einsetzen, zu deren Erneuerung in dieser Jahreszeit ohnehin zu wenig Nahrung vorhanden ist. Die Folgen sind bei Reh- und Rotwild nicht nur Verbißschäden an Jungbäumen und Baumrinde, die eine Verjüngung des Waldes – wegen der steigenden Waldschäden sehr wichtig – beeinträchtigen, sondern auch der Tod vieler Tiere durch Erschöpfung.
• Deshalb: Bleiben Sie auf Pisten und Loipen!
Meiden Sie als Skifahrer den Pistenrandbereich! Die Skistahlkanten können Schäden an der Rinde, auch an kleinen Jungpflanzen, anrichten.
• Nehmen Sie Ihren Hund zum Skilanglauf nur mit, wenn eine Hundeloipe ausdrücklich ausgewiesen ist! Er gefährdet sonst andere Läufer und zerstört die Loipe. Und wenn Sie Ihren Hund mitnehmen, dann bitte nur an der Leine! Sie vermeiden damit, daß er Wildtiere erschreckt.
• Werfen Sie keine Abfälle, keine Speisereste und auch keine Zigarettenstummel weg!
Übrigens: Rauchen ist im Wald verboten!
• Machen Sie keinen unnötigen Lärm! Nicht nur Sie selbst, auch andere – Mensch und Tier – suchen die Ruhe und wollen den Reiz einer Winterlandschaft ungestört genießen.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 10.02.1989
Die Polizei im Einsatz:
Hunderdorf. Am Montag zwischen 8.45 Uhr und 9.25 Uhr, fuhr ein unbekannter Fahrzeuglenker auf der A 3 in Richtung Regensburg. In der Nähe der Rastanlage Bayerwald prallte er gegen die Seitenschutzplanke und beschädigte drei Felder der Planke. Der Schaden beträgt 780 Mark. Hinweise nimmt die Autobahnstation Kirchroth, Tel. 09428/8200, entgegen.
Quelle: Bogener Zeitung, 15.02.1989
Gemeinde vergibt Bebauungsplanung
Über Neunumerierungsvorschlag im Bereich Steinburg-Gaishausen beraten
Hunderdorf. In der jüngsten Sitzung des Gemeinderates wurde über den Neunumerierangsvorschlag der Hausnummern im Bereich Steinburg-Gaishausen beraten. Außerdem wurden dem LC Tanne und dem Trachtenverein für die Jugendarbeit Zuschüsse gewährt. Für den Segment- und Laufbahnausbau sollen für die Haushaltsberatung Kostenangebote eingeholt werden. Für die Erstellung des Bebauungsplanes, die Erschließungs- und Anschlußplanung für das Gewerbegebiet Nolte wurde der Auftrag vergeben.
Vorgezogen wurde der Bericht des Bauausschusses zur Kenntnis gegeben. Dazu wurde festgestellt, daß ein Gehweg-Verbindungsweg zwischen der Hochfeldsiedlung und dem Lindfelder Weg grundsätzlich – wie im Bebauungsplan vorgesehen – mit mindestens zwei Meter Breite weiterverfolgt wird.
Bezüglich des Hochwassers an der Bogenbachbrücke wurde ein Anliegerantrag zur Kenntnis genommen, der befürwortend an die weiteren Fachstellen weitergeleitet werden wird. Die Bachunterhaltungsarbeiten werden an den Zweckverband zur Unterhaltung Gewässer Dritter Ordnung, bei dem die Gemeinde Mitglied ist, weitergegeben, wobei ein allgemeiner Antrag insgesamt bereits seitens der Gemeinde eingereicht wurde.
Der Gemeinderat wurde auch über den Termin bezüglich des Antrages der Interessengemeinschaft „Thanangerstraße“ informiert. Die Gemeinde wird Gehweg und Straße in einer Vorentwurfsskizze aufzeigen, überschlägig die Kosten ermitteln lassen sowie mit den Grundstückseigentümem sprechen.
Zum Entwurf der Hausnummerierung Steinburg-Gaishausen wurde festgestellt, diesen zu veröffentlichen, so daß etwaige Bedenken vorgebracht werden können. Anschließend befaßte sich der Gemeinderat mit einem Antrag der Schulklasse 5a wegen Heckenpflanzung am Schulgrundstück. Diesbezüglich soll mit dem Gartenbaufachberater des Landkreises Verbindung aufgenommen werden, etwaige Kostenangebote sollen eingeholt werden.
Der Gemeinderat vergab noch den Auftrag für den Bebauungsplan „Industriegebiet Nolte“ sowie die Anschluß- und Erschließungsplanung an das Ingenieurbüro IPG ing-plan, Bogen, bzw. Büro Sehlhoff, Straubing. Zur beantragten ABM-Maßnahme wurde der Gemeinderat darüber informiert, daß die Lohnkosten nur noch mit 70 Prozent gefördert würden. Es wurde entschieden, nur noch zwei Arbeitnehmer zu beantragen, anstelle von sieben. Eine Entscheidung, inwieweit die Maßnahme durchgeführt wird, bleibt vorbehalten.
Quelle: Bogener Zeitung, 15.02.1989
Feuerwehr ohne Nachwuchssorgen
Vorsitzender Alois Freudenstein gab Rückblick -1988 zwei Brandeinsätze
Au vorm Wald. Zur Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Au vorm Wald konnte Vorsitzender Alois Freudenstein Bürgermeister Egon Weinzierl, die Gemeinderäte Franz Retzer und Josef Schießl und viele Feuerwehrkameraden begrüßen. Nachdem die Versammlung dem verstorbenen Mitglied Josef Feldmeier ein Gedenken gewidmet hatte, gab Freudenstein einen umfassenden Überblick über das Jahr 1988. Er stellte dabei fest, daß die FFW Au vorm Wald an verschiedenen Festen teilgenommen hatte, unter anderem habe man auch die Berufsfeuerwehr in München besucht.
In seiner Vorausschau auf 1989 stellte Freudenstein fest, daß wieder verschiedene Vereinsfeste zu besuchen seien. Geplant sei auch wieder ein Zwei-Tages-Ausflug, nachdem die Paris-Fahrt aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl nicht stattfinden wird. Freudenstein teilte noch mit, daß die FFW jährlich einen Gedenkgottesdienst für die verstorbenen Mitglieder abhalten will. Der Vorsitzende bedankte sich bei den beiden Kommandanten und bei dem FFW-Ausschuß für die hervorragende Zusammenarbeit. Freudenstein verabschiedete drei Kameraden mit einem kleinen Präsent aus dem aktiven FFW-Dienst. Damit sollten sie jedoch nicht zum alten Eisen gehören, vielmehr, sollten sie weiterhin ihr Wissen und ihre Erfahrung weitergeben. Zu seiner großen Freude konnte der Vorsitzende wieder von zahlreichen Neuaufnahmen berichten. Es sind dies: Johann Breu jun., Markus Freudenstein, Thomas Haimerl, Christian Handwerker, Stefan Karl, Markus Maier und Christian Wagner. Per Handschlag wurden sie von Kommandant Breu offiziell in die Feuerwehr aufgenommen. Breu freute sich, daß im vergangenen Jahr die Übungen so gut besucht waren. Im Vordergrund hätten praktische Übungen gestanden. Auch seien wieder zwei Leistungsprüfungen durchgeführt worden. Während der Hochwasserkatastrophe sei man zwar nicht zum Einsatz gekommen, man sei aber jederzeit bereit gewesen. Daß die Feuerwehr nicht nur für die Brandbekämpfung zuständig sei, habe der Einsatz bei der Sturmkatastrophe (Schulhaus Hunderdorf) gezeigt. Breu berichtete, daß die Wehr wieder an der Winterschulung teilgenommen habe. 1989 werden wieder fünf Gruppen ihre Leistungsprüfung absolvieren. An Bürgermeister Weinzierl richtete Breu die Bitte, die Feuerwehr wieder mit der nötigen Ausrüstung zu versorgen. Es werden unter anderem Schutzanzüge und Gummistiefel benötigt.
Zweiter Kommandant Mauermayer berichtete, daß die Wehr 1988 zu zwei Bränden gerufen worden war. Er appellierte an alle Kameraden, besonders an die Gruppenführer, die Ausbildung zu verstärken. Mauermayer stellte noch fest, daß im Herbst die ses Jahres der TÜV die Gerätschaften der Feuerwehr überprüfen werde. Er forderte deshalb die Kameraden auf, die Geräte ständig zu pflegen und zu warten.
Einen detaillierten Kassenbericht gab Kassier Max Schötz. Er stellte fest, daß auch im letzten Jahr wirtschaftlich gearbeitet worden sei. Ehrenmitglied Günter Holzapfel überreichte Vorsitzendem Freudenstein eine Videocassette, die den ganzen Ablauf des Gründungsfestes, einschließlich Patenbitten, zeigt.
Bürgermeister Weinzierl forderte die Kameraden auf, auf der gegenwärtigen Basis weiterzuarbeiten. Er bemerkte, daß das Image der FFW Au vorm Wald in der näheren und weiteren Umgebung als sehr gut bezeichnet werden kann. Besonders freue es ihn, daß die FFW keine Nachwuchssorgen habe. Die gewünschten Ausrüstungsgegenstände werden so bald als möglich beschafft.
Quelle: Bogener Zeitung, 16.02.1989
„Sechs Tage sollst du arbeiten . . . „
Vortragsabend über Sonntagsarbeit am 1. März – Der Pfarrgemeinderat tagte
Hunderdorf. Die Mitglieder des Pfarrgemeinderates Hunderdorf trafen sich zu ihrer ersten Arbeitssitzung im Pfarrheim. Nach der Begrüßung durch den ersten Vorsitzenden Wolfgang Schmeller sprach Pfarrer Anton Högner einige Gedanken über den Sinn der Fastenzeit. Dabei wurde deutlich, daß die Bußzeit auf Ostern wieder tiefer in den Sinn der Christen kommen müsse.
Fastenzeit dürfe nicht als günstige Gelegenheit zum Abspecken betrachtet werden, vielmehr müßten jedem gläubigen Christen die Aspekte der Enthaltsamkeit, des Verzichts und der Opferbereitschaft im Hinblick auf unseren Glauben bewußter werden. Bei dem Gespräch kam klar zum Ausdruck, daß es in der heutigen, mit Angeboten überhäuften Zeit, selbst einem gläubigen Christen nicht immer leicht falle, gegen den Strom zu schwimmen.
Im Anschluß an diese Diskussion berichtete Wolfgang Schmeller vom Fortbildungstag für Pfarrgemeinderäte in Windberg, an der erfreulicherweise auch einige Hunderdorfer Pfarrgemeinderatsmitglieder teilgenommen hatten. Auch der vom PGR organisierte Kinderfasching wurde vom Vorsitzenden als gelungene Veranstaltung erwähnt. Schmeller meinte, daß man auch in den nächsten Jahren den Kindern von Hunderdorf diesen Tag erhalten sollte.
Nachdem im vergangenen Herbst eine neue Kirchenverwaltung gewählt worden war, regte Schmeller an, den Kontakt zwischen den beiden kirchlichen Gremien in Zukunft besser aufleben zu lassen. Da das Pfarrgemeinderatsmitglied Josef Breu auch in der Kirchenverwaltung mitarbeitet, soll er als Bindeglied fungieren und dem PGR die Vorhaben der Kirchenverwaltung unterbreiten. Am 12. März, dem Misereor-Sonntag, wird die Katholische Landjugend wieder eine Minibrot-Aktion durchführen. Außerdem werden die Bedürftigen der Dritten Welt durch den Erlös aus dem „Leiterwagerl” unterstützt. Am Ostermontag schließen sich die Pfarrgemeinderäte dem Emmausgang der Landjugend an. Wohin Pfarrer Högner die Wanderer führen wird, ist noch nicht bekannt.
Einen Vortragsabend im Rahmen der Erwachsenenbildung gibt es am 1. März, um 19.30 Uhr im Pfarrsaal. Heinrich Schwarz aus Straubing wird über Sonntagsarbeit sprechen. Der Titel des Referats lautet: „Sechs Tage sollst du arbeiten. . .“ Dieses Thema sollte sehr Viele Bewohner von Hunderdorf und Umgebung ansprechen.
Da der Kindergarten St. Josef heuer sein 30jähriges Bestehen feiern kann, werden die Pfarrangehörigen der Pfarrei Hunderdorf am 11. Juni im Kindergarten mitfeiern. Aus diesem Anlaß hat der Pfarrgemeinderat von einem eigenen Pfarrfest abgesehen. Bei der Terminvorschau wurden vom Vorsitzenden noch das Diözesanfest am 17. Juni in Regensburg, die Pfarrwallfahrt auf den Bogenberg am 24. September sowie die Dekanatswallfahrt am 7. Oktober nach Regensburg angesprochen.
Zum Schluß der Sitzung gab Pfarrer Anton Högner noch Auskunft über die bevorstehende Renovierung des Pfarrheims. So erfuhren die Sitzungsteilnehmer, daß die Kirchenverwaltung eine Erneuerung der Fenster, die Verlegung der Küche in das Erdgeschoß sowie Isolierungsarbeiten geplant habe.
Quelle: Bogener Zeitung, 17.02.1989
VHS informiert über Quellensteuer
Hunderdorf. Quellensteuer – ein Wort, das man seit der Steuerreform oft hören kann, verunsichert viele Menschen. Für wen trifft sie zu? Was fällt alles darunter? Die VHS-Außenstelle Hunderdorf möchte durch einen Vortragsabend mit Diskussion etwas Licht ins Dunkel bringen. Als Referent konnte Steuerberater Xaver Fruhstorfer aus Bogen gewonnen werden. Die Veranstaltung findet am Dienstag, 21. Februar, um 19.30 Uhr im Pfarrheim statt. Der Unkostenbeitrag beträgt zwei Mark. Aufgrund vereinzelter Anfragen will die VHS-Außenstelle Hunderdorf in Erfahrung bringen, ob Interesse an einem Englischkurs für Anfänger besteht. Erst dann kann ein Kursleiter gesucht werden. Wer Englisch lernen möchte, melde sich bei: Kornelius Klar, Hunderdorf, Tel. 2760.
Quelle: Bogener Zeitung, 17.02.1989
Xaver Groß neuer Kirchenpfleger
Hunderdorf. Die Mitglieder der Kirchenverwaltung haben in der ersten Sitzung Xaver Groß aus Hofdorf zum Kirchenpfleger gewählt. Die Sachgebiete wurden wie folgt aufgeteilt: Grundstücksangelegenheiten: Hans Klein, Pfarrkirche: Walter Reichardt, Pfarrhaus/Nebengebäude und alter Friedhof: Hans Engl, Kindergarten: Josef Breu, Pfarrheim: Richard Ebner, Vertreter im Pfarrgemeinderat: Josef Breu. Die Kirchenverwaltung beschloß, den Glockenmotor in der Pfarrkirche zu erneuern und den Auftrag an die Firma Perner aus Passau zu einem Angebotspreis von 12 000 Mark zuzüglich Kosten für Elektriker zu vergeben. Die anstehende Renovierung des Pfarrheims wurde eingehend. erörtert. Die Kirchenrechnung 1988 wurde zur Vorlage bei der Stiftungsaufsicht genehmigt.
Quelle: Bogener Zeitung, 17.02.1989
VG-Haushalt mit 898 000 DM aufgestellt
Pro-Kopf-Umlage 77,82 Mark — Neuausstattung der Verwaltung eingeplant — Aus der Gemeinschaftsversammlung
Hunderdorf /Neukirchen/Windberg. Am Donnerstagabend tagte die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf im gemeindlichen Sitzungssaal in Hunderdorf. Dabei wurde die Jahresrechnung 1987 mit 573 181 DM festgestellt, nachdem der vorgetragene Rechnungsbericht keine Beanstandungen ergab. Das Rechnungsergebnis 1988 wurde in den bereinigten Solleinnahmen und Ausgaben mit 590 395 DM zur Kenntnis gegeben, bei einem Überschuß von 30 550 Mark. Sodann wurde der Haushalt 1989 mit einem Gesamtvolumen von 898 000 Mark aufgestellt, wovon 604 000 DM auf den Verwaltungshaushalt und 294 000 DM auf den Vermögenshaushalt entfallen. Zuvor wurde die Gemeinschaftsversammlung noch über die möglichen Systeme einer neuen EDV-Anlage durch die AKDB informiert.
Gemeinschaftsvorsitzender Bürgermeister Heinrich Lobmeier begrüßte eingangs die Bürgermeisterkollegen Egon Weinzierl und Dietmar Schmidbauer, die Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung sowie Verwaltungsamtmann Jürgen Pannek von der AKDB Landshut. H. Pannek gab eine Vorinformation über die Möglichkeiten einer neuen EDV-Anlage, nachdem das bisherige System überholt sei. Der Sprecher stellte zunächst kurz die Allgemeine Kommunale Daten-Bank (AKDB)-Institution vor und erläuterte dann die möglichen EDV-Systeme. Dabei käme als Fortentwicklung des jetzigen Gerätes im zentralen System ein Datenein- und -ausgabegerät in Frage, was zwar günstig, aber ohne. jeglichen Komfort für Verwaltung und Bürger sei.
Als zweite Möglichkeit biete sich eine autonome Lösung an, wobei die Verwaltungsgemeinschaft jedocl . nicht mehr im Verbund mit der AKDB sei, man müsse selbständig arbeiten, wobei ein Mehraufwand an Material- und Personaleinsatz erforderlich werde. In der Fortentwicklung der EDV-Möglichkeiten empfahl Pannek eine teildezentrale Lösung, wobei Anlage und Daten in der Verwaltung seien, mit Sofortzugriff in Meldewesen, Haushalt, Kasse usw. für Bescheinigungen, Abrechnungen usw.
Des weiteren sei ein Verbund mit der AKDB hergestellt. Pannek gab die Kosten bekannt und empfahl die neueste EDV-Anlage nach dem Unix-System. Die Beschaffungskosten liegen hier bei etwa 90 000 DM, nach Abzug der staatlichen Förderung. Alternativ werde das Gerät auch auf der Mietbasis angeboten, wovon größtenteils von anderen Verwaltungen Gebrauch gemacht werde. Eine kurze Diskussion schloß sich an. Wenn ein neues EDV-System bei Bezug des neuen Verwaltungsgebäudes einsatzbereit sein soll, wäre eine Entscheidung bis etwa zum Frühjahr erforderlich und somit in eine der nächsten Sitzungen zu fällen.
Sodann wurde die Jahresrechnung 1987 einstimmig festgestellt, nachdem der vorgetragene Prüfbericht über die örtliche Rechnungsprüfung keine Beanstandungen enthielt. Es folgte die Bekanntgabe des Rechnungsergebnisses des Jahres 1988 mit 550 778,63, DM im Verwaltungshaushalt und 39 616,53 DM im Vermögenshaushalt, bei einem Überschuß von 30 550,40 DM. Die Jahresrechnung wird zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuß verwiesen.
Folglich ging es in die Haushaltsberatung 1989. Der Entwurf der Verwaltung lag den Mitgliedern der. Gemeinschaftsversammlung vor. Die Haushaltsberatung einleitend, betonte Gemeinschaftsvorsitzender Heinrich Lobmeier, daß man bestrebt gewesen sei, einen ordentlichen Haushalt nach sparsamen und wirtschaftlichen Grundsätzen aufzustellen, wobei heuer das Gesamtvolumen des Haushalts auf 898 000 DM angestiegen sei.
Der Verwaltungshaushalt beziffere sich auf 604 000 DM und der Vermögenshaushalt heuer auf 294 000 DM, aufgrund des Rathausneubaues und der notwendigen Ausstattung der neuen Verwaltungsräume. Hier sei auch eine Kreditaufnahme von 200 000 DM vorgesehen. Der Haushaltsplan wurde anschließend nach kurzer Beratung einstimmig angenommen, ebenso wurde die Haushaltssatzung samt Anlagen einstimmig beschlossen. Die Verwaltungsumlage wurde mit 417 200 DM festgesetzt, wobei sich bei 5 361 Einwohnern eine Pro-Kopf-Umlage von 77,82 DM errechnet. Demnach entfallen auf die Mitgliedsgemeinde Hunderdorf 227 860 DM, auf Neukirchen 120 934 DM und auf die Gemeinde Windberg 68 404 DM.
Anschließend erteilte die Gemeinschaftsversammlung die Zustimmung, das gemeindliche Informations- und Amtsblatt auch auf den Schulverband Hunderdorf auszudehnen. Dadurch wurde auch eine geringfügige Änderung der Geschäftsordnung notwendig und beschlossen. Bezüglich der ab 1. April 1989 feststehenden tariflichen Arbeitszeitverkürzung um eine Stunde wurde festgelegt, für Mittwoch anstelle von 17 Uhr den Dienstschluß für 16 Uhr festzulegen.
Quelle: Bogener Zeitung, 20.02.1989
Hunderdorf. VHS: Dienstag, 21. 2., 19.30 Uhr, Vortrag über Quellensteuer im Pfarrheim.
Quelle: Bogener Zeitung, 20.02.1989
Gemeinderat Hunderdorf tagt
Hunderdorf. Am Donnerstag, 23. Februar, 19 Uhr, findet im Sitzungssaal Hunderdorf eine Gemeinderatssitzung mit nachstehenden öffentlichen Tagesordnungspunkten statt: Flächennutzungsplanänderung GI Breitfeld; Änderung des Bebauungsplanes „Bahnhofsiedlung — Erweiterung I, Planung/Angebote für Kinderspielplatz Hochfeld-Süd — Erweiterung, Behandlung der Stellungnahmen und Satzungsbeschluß für Bebauungsplanänderung „Bahnhofsiedlung Erw. II“ durch Deckblatt Nr. 6, Behandlung der Stellungnahmen und Satzungsbeschluß für Bebauungsplanänderung „Wegern II“ durch Deckblatt Nr. 3.
Quelle: Bogener Zeitung, 20.02.1989
Vortrag über Selbstschutz
Hunderdorf/Steinburg. Der Bundesverband für Selbstschutz zeigt im Rahmen einer Informationsveranstaltung im Gasthaus „Zum Bergerbräu“ in Steinburg am Freitag, 24. Februar, um 19.30 Uhr Mittel und Möglichkeiten des Selbstschutzes auf. Die Informationsveranstaltung, an der alle interessierten Bürger teilnehmen können, gliedert sich in einen theoretischen Teil mit Filmvorführung und anschließender Diskussion sowie der Demonstration von Selbstschutztechniken.
Quelle: Bogener Zeitung, 20.02.1989
Kommt der Mühlhiasl auf die Bühne?
Alois Winter schrieb eine Freilicht-Aufführung über den Waldpropheten
Hunderdorf. Im Gespräch in Hunderdorf ist zur Zeit der Waldprophet Mühlhiasl, der auf der Apoiger Mühle gelebt haben soll und durch seine Wahrsagungen weithin bekannt ist. Alois Winter hat sich nunmehr daran gemacht, eine Freilicht-Aufführung über den Waldpropheten zu schreiben. Bei entsprechend interessierten Mitwirkenden soll die Uraufführung dieses Mühlhiasl-Festspieles 1989/90 stattfinden.
Dem sagenumwobenen Waldprophet Mühlhiasl, der einst im Kloster Windberg und auf der Apoiger Mühle in Hunderdorf gelebt und sinniert haben soll, hat sich Alois Winter, bekannt als Mitbegründer der Straubinger Volksbühne und als bisheriger Regisseur der Laienspielgruppe Hunderdorf-Lintach, gewidmet. In schriftstellerischer Arbeit und Studium von bisherigen Mühlhiasl-Veröffentlichungen hat Alois Winter eine Freilichtaufführung in Versform geschrieben. Er hat auch bereits bestimmte Vorstellungen über die Inszenierung. Das Bühnenbild soll links die Klosterpforte und rechts die Mühle mit dem Mühlrad zeigen. Bertl Riedl hat sich bereit erklärt, die Bühnengestaltung zu übernehmen. Es werden viele Darsteller benötigt, da auch das Volk auftreten soll. Das Stück ist getragen durch die große Rolle des „Mühlhiasl“ daneben sind vier bis fünf mittlere und sechs ganz kleine Rollen (bei letzteren ein bis drei Prologe) vorgesehen. Für die Darstellung des Volks werden fünf- bis 80jährige Mitwirkende gesucht. Interessierte Laiendarsteller (Männer, Frauen, Kinder) für sämtliche Rollen sollen sich bei Alois Winter, Tel. 09422/1685, abends melden.
Alois Winter, der Regie führen würde, betont, daß man keine Angst vorm Spielen haben müsse, denn das könne jeder, nur Idealismus sei gefragt. Alois Winter ist nicht bange und meint, daß der Erfolg gewährleistet bzw. garantiert sei. Für die Aufführung sind nach seinen Vorstellungen Sprach- und Volksproben für etwa zehn Wochenenden vorgesehen. Bei entsprechender Resonanz der Bürger würde die Einberufung einer Versammlung mit weiterer Besprechung folgen. Die Aufführungen wären für September oder Oktober 1989 oder 1990 vorgesehen.
Alois Winter sieht in den Vorhersagen des Mühlhiasl aktuelle Themen in dieser Zeit, vom Ozonloch zum Waldsterben, vom Flugzeugabsturz bis Aids. Hier abschließend ein paar Kostproben aus dem Manuskript. Bruder Sebaldus: „Man soll es nicht abstreiten, der Hias der hat zwei Seiten, auch muß man lassen gelten, er lebt in zweierlei Welten“. Bruder Kayatan: „Warscheinst ist er oft nicht bei Sinnen, wenn er spricht mit zweierlei Stimmen. Er sprach von einer schwarzen Bruck’n, die man fährt durch den Wald — und — von einem eisernen Hund — dessen Rauch ist kalt“ (Bezug auf Eisenbahn aus 20. Szene). Hiss: „Neamand werd mer wos glaum, oder gar zum Herrgott afe schaun. Sommer und Winter werse nimmer ausanander kenna — sogar in da Luft om wem sa se darenna“ (Bezug auf Witterung und Flugzeugzusammenstöße aus 25. Szene).
Quelle: Bogener Zeitung, 20.02.1989
Franz Söldner führt jetzt den Musikverein
2. Bürgermeister Feldmeier lobt Vereinsaktivitäten — Dank an Vorsitzenden Weinzierl und weitere Vorstandsmitglieder
Hunderdorf. 46 Mitglieder fanden sich zur Jahresmitgliederversammlung des Musikvereins Hunderdorf e. V. im Gasthaus Baier-Edbauer ein. Vorsitzender Egon Weinzierl erstattete Bericht über das Vereinsgeschehen 1988 und konnte dabei insgesamt eine positive Bilanz ziehen. Die Akkordeongruppe unter Leitung von
Alfons Frankl umrahmte die Jahresversammlung musikalisch. Bei den erforderlichen außerordentlichen Neuwahlen verschiedener Vorstandsämter wurde Franz Söldner neuer 1. Vorsitzender, der im Interesse der jungen Musiker die Wahl annahm.
Eingangs hieß 1. Vorsitzender Egon Weinzierl insbesondere 2. Bürgermeister Hans Feldmeier, Kreis- und Gemeinderat Josef Breu, die Gemeinderäte Höcherl, Schießl und Baier Willkommen, vor allem aber auch die Musikanten der Jugendblaskapelle mit Dirigent Tony Niedermayer und der Akkordeongruppe mit deren Leiter Alfons Frankl willkommen. Zu einer Gedenkminute für die verstorbenen Vereinsmitglieder erhoben sich die Anwesenden von den Plätzen.
In seinem Bericht über das Vereinsgeschehen sagte Vorsitzender Egon Weinzierl, daß es auch im siebten Jahr alles in allem durch ein doch erfreuliches Miteinander gelungen sei, den Aufgaben und Zielen gerecht zu werden. Musikausbildung der Jugend sowie Förderung der Kameradschaft und des Gemeinschaftssinns konnte gewährleistet werden.
Größtenteils, so Weinzierl, war eine stattliche Zahl der Spielerinnen und
Spieler bei der Jugendblaskapelle bei den Auftritten dabei, auch wenn verschiedentlich die Proben nicht mehr so gut besucht waren. Um der Fluktuation, die eine Jugendblaskapelle treffe, entgegenzuwirken, wurde im Oktober 1987 eine größere Nachwuchsaktion gestartet und Weinzierl wertete es erfreulich, daß sich 13 Jungbläser zusammenfanden. Im Februar 1988 übernahm erfreulicherweise Alfons Frankl die Akkordeonausbildung. Als wichtigstes Vereinsgeschehen nannte der Vorsitzende 18 Auftritte der Jugendblaskapelle und drei Auftritte der Akkordeongruppe. In seinem Tätigkeitsbericht führte Weinzierl das Mitwirken bei etlichen Festzügen und örtlichen Festlichkeiten sowie die Mitgestaltung von Festgottesdiensten, die beschauliche Weihnachtsfeier und ferner den Gegenbesuch bei den österreichischen Freunden an.
Herzlichen Dank richtete Weinzierl an die Gemeinderäte für die besondere Förderung der Musikausbildung. Die passive Mitgliederzahl nannte der Vorsitzende etwas rückläufig mit 105 (Vorjahr 107), die Aktiven der Blaskapelle mit 22 (z. B. 1986 noch 31), 16 in der Akkordeongruppe (Vorjahr 13) sowie erfreulicherweise dreizehn Nachwuchsspielern. Ein besonderes Dankeschön richtete Vorsitzender Weinzierl an alle aktiven und passiven Mitglieder, die dem Verein die Treue hielten, ebenso an die Eltern und die Vorstandschaft, namentlich an Kassier Söldner, 2. Vorsitzende Schießl, Schriftführer Kern, an alle Freunde und Gönner sowie an Dirigent Tony Niedermayer, Akkordeonleiter Alfons Frankl und Klarinettenausbilder Mader. Herzlichen Dank richtete Weinzierl auch an alle Freunde und Gönner des Vereins.
In einem kurzen Ausblick auf 1989 sagte Weinzierl, daß die Termine der Jugendblaskapelle teilweise feststehen und weitere Initiativen dem neuen Vorsitzenden bzw. der Vorstandschaft überlassen werden. Unter Bezug auf die letztjährige Mitgliederversammlung bekräftigte Weinzierl seinen Rücktritt, sprach zurückschauend von „schönen Stunden mit dem Musikverein” und wünschte zukünftig alles Gute und viel Erfolg.
2. Bürgermeister Hans Feldmeier übermittelte der Versammlung die Grüße der Gemeinde und des Gemeinderates. Bezugnehmend auf den Jahresbericht meinte Feldmeier, daß durch die Auftritte die Jugendblaskapelle auch die Gemeinde nach außen vertreten habe. Gemeinde und Bürger, so Feldmeier, seien stolz auf den Musikverein und gerade die Vielseitigkeit sei ein Kennzeichen. Besonderen Dank richtete der 2. Bürgermeister an 1. Vorsitzenden Egon Weinzierl, der viel für den Verein getan habe. „Der Musikverein habe das kulturelle Leben in der Gemeinde weiter mitbereichert“, konstatierte Bürgermeistervertreter Feldmeier. Dankesworte richtete der Redner auch an Schriftführer Xaver Kern, Kassier Franz Söldner, an den Musiklehrer sowie an die aktiven Spieler und die Eltern.
Sodann trug Kassier Franz Söldner den Kassenbericht vor und legte die Einnahmen und Ausgaben dar. Kassenprüfer Sepp Breu bestätigte eine „geordnete Kassenführung“ und schlug die Entlastung vor, die von der Versammlung auch einstimmig erteilt wurde Dann kam es zur Bildung eines Wahlausschusses für ergänzende Vorstandschaftswahlen unter Bezug auf die vorjährige Versammlung, in der 1. Vorsitzender Weinzierl seinen Rücktritt ankündigte und weitere Vorstandsmitglieder (Kassier, Schriftführer, Beisitzer H. Klein) ihre Funktionen aus diversen Gründen zur Disposition stellten. Die durchgeführten Wahlen brachten mit 44 Stimmen bei zwei Enthaltungen einen Vertrauensbeweis für Franz Söldner, der schließlich im Interesse der jungen Musiker und des Vereins die Annahme der Wahl erklärte. Das weitere Ergebnis bringt Hans Pollmann als neuen Schriftführer, Ulrich Söldner übernimmt die Kassengeschäfte und als Beisitzer fungiert Bürgermeister Egon Weinzierl.
2. Bürgermeister Hans Feldmeier überreichte als Dank und Anerkennung für siebenjährige aktive Vorstandstätigkeit an den bisherigen 1. Vorsitzenden Egon Weinzierl, Schriftführer Xaver Kern und Kassier Franz Söldner je einen Wappenteller der Gemeinde. Franz Söldner als neuer 1. Vorsitzender bat insbesondere alle Musikanten, zusammenzuhalten und künftig aktiv dabei zu sein. Söldner versicherte, das Beste aus der Situation machen zu wollen. Nachdem ansonsten keine besonderen Wünsche und Anträge vorgebracht wurden, schloß der Vorsitzende die Mitgliederversammlung.
Quelle: Bogener Zeitung, 22.02.1989
Trachtenverein sucht Nachwuchs
Vorsitzender Sacher macht sich bereits über das Weiterbestehen des Vereins Sorgen
Hunderdorf. Bei der Jahreshauptversammlung des Trachtenvereins Hunderdorf kamen vor allem die Nachwuchsprobleme des Vereins zur Sprache. So suchen die Trachtler dringend neue Mitglieder für die Kinder- und Jugendgruppe. Vorsitzender Sacher fürchtet langfristig bereits um den Fortbestand des Trachtenvereins.
Zur Versammlung begrüßte Vorstand Ernst Sacher auch Bürgermeister Egon Weinzierl, Pfarrer Anton Högner, die Gemeinderäte Max Höcherl und Josef Schießl sowie Ehrenmitglied Pater Wolfgang vom Kloster Windberg.
Schriftführerin Betty Sacher verlas die Protokolle über die Jahreshauptversammlung 1988 und über die Beschlüsse aus den Vorstandssitzungen. Agnes Klumbies berichtete über die finanziellen Bewegungen der Vereinskasse und die Kassenprüfer Falk und Paukner bestätigten ihr eine einwandfreie und ordentliche Kassenführung.
Jugendleiter Hans Wölfl dankte zu Beginn seines Berichtes vor allem den Eltern, daß sie ihre Kinder zum Besuch der Tanzproben anhalten. Wölfl betonte jedoch, daß er um den Nachwuchs des Trachtenvereins Hunderdorf sehr besorgt sei und daß unbedingt ein Zuwachs bei der Kinder- und Jugendgruppe erforderlich sei. Der Trachtenverein Hunderdorf trifft sich alle 14 Tage zur Tanzprobe. Es werden Kinder schon ab fünf Jahren in die Kindertanzgruppe aufgenommen. Die Trachten werden vom Verein gestellt und bei Veranstaltungen den Eltern keine Kosten. Der Trachtenverein Hunderdorf ist sehr um das Brauchtum der bayerischen Volks- und Kindertänze bemüht. Jugendleiter Hans Wölfl und Vorstand Ernst Sacher würden sich sehr freuen, wenn wieder mehr Bürger der Gemeinde, besonders Kinder und Jugendliche, für die Pflege der bayerischen Volkstänze zu gewinnen wären. In seinem Rechenschaftsbericht betonte auch Vorstand Sacher, daß ohne Nachwuchs das Weiterbestehen des Vereins gefährdet sei.
Sacher rief dann in seinem Rechenschaftsbericht nochmals die Geschehnisse des vergangenen Vereinsjahres in Erinnerung. Sacher gab auch eine kurze Vorschau auf Veranstaltungen und Festlichkeiten für 1989/90: So wird die Fahnenweihe des Trachtenvereins Windberg, wo die Hunderdorfer Trachtler als Patenverein fungieren werden, einer der Höhepunkte im bevorstehenden Vereinsjahr sein. Hierzu muß ein Erinnerungsband angeschafft werden, das die frühere Fahnenmutter Sofie Baier aus Hunderdorf stiften wird. Ein Auftritt bei der Landesgartenschau in Straubing soll dazu beitragen, daß die Gemeinde Hunderdorf auch über die bayerischen Grenzen hinaus bekannt wird. Sacher bedankte sich beim Bürgermeister und beim Landkreis far die Gewährung der verschiedenen Zuschüsse und für die gute Zusammenarbeit mit Vorstandschaft, Mitgliedern, Gemeinde und dem Pfarrherrn. Abschließend sagte Sacher, daß der Verein derzeit 118 Mitglieder habe.
Zusammen mit Bürgermeister Weinzierl ehrte Sacher dann Evi Lobmeier für ihre zehnjährige Mitgliedschaft und steckte ihr die Ehrennadel an. Bürgermeister Weinzierl sagte in seinem kurzen Grußwort, daß der Trachtenverein Hunderdorf eine kulturelle Bereicherung der Gemeinde darstelle. Er dankte dafür der Vorstandschaft und sagte auch weitere Unterstützung seitens der Gemeinde zu.
Pfarrer Anton Högner bedankte sich beim Trachtenverein für die Mitfeier bei kirchlichen Festen und wünschte abschließend dem Vorstand und dem Trachtenverein viel Freude und Erfolg für das kommende Vereinsjahr.
Quelle: Bogener Zeitung, 22.02.1989
Aus der Geschichte der Gemeinde Hunderdorf
Im Mittelalter waren die Grafen und Klöster die Herren unseres Gebietes. Nach den Grafen von Bogen hatte besonders das Kloster Windberg aber auch Oberalteich, Hofmarken im heutigen Gemeindegebiet.
Diese Hofmarken der Klöster wurden nach der Säkularisation 1803 aufgehoben. Die ehemaligen Untertanen kamen unter die Obhut von Gerichten. Die Hofmarken der adeligen Herren bestanden bis 1848. Das Gericht Mitterfels, das seit 1810 zum Unterdonaukreis angehörte, wurde 1837 in den Kreis Niederbayern umbenannt. Nun ging man daran, die Landgerichte in Gemeinden zu unterteilen.
Unter dem Kurfürsten Max Josef von Bayern begann sein leitender Minister Freiherr Maximilian von Montgelas mit der Neuorganisation des bayerischen Landes. So kann Montgelas als der
Vater der Gemeinden angesehen werden.
Nach dem Gemeindeedikt 1818 wurden die Gemeinden Au, Gaishausen, Hunderdorf und Steinburg gebildet, die zur Pfarrgemeinde Hunderdorf zusammengefaßt wurden. Schulsitz war Hunderdorf und ab 1834 auch Au vorm Wald. Nach dem letzten Krieg wurde die Gemeinde Au vorm Wald der Gemeinde Steinburg angegliedert. Bei der Gebietsreform Ende der siebziger Jahre kamen die Gemeinden Gaishausen und Steinburg zur Gemeinde Hunderdorf. Heute sind die Gemeinden Hunderdorf, Neukirchen und Windberg zu einer Verwaltungsgemeinschaft mit dem Sitz in Hunderdorf zusammengeschlossen.
Jede Gemeinde wurde von einem Bürgermeister geführt, der sich früher Gemeindevorsteher nannte. Erster Vorsteher der Gemeinde Hunderdorf war Josef Lerbl. Ein Gemeindehaus war viele Jahrzehnte nicht notwendig, ein Gemeindeschreiber, meistens im Hause des Bürgermeisters beschäftigt, erledigte die schriftlichen Arbeiten. Lange Zeit war es üblich, daß ein Lehrer das Amt des
Gemeindeschreibers innehatte. Soweit man sich in Hunderdorf erinnern kann, befand sich die Gemeindekanzlei im alten unteren Schulhaus, im Hause von Max Steckler und im Nebengebäude der Gastwirtschaft Edbauer, heute Josef Baier. Nach dem Bau der Grundschule in Hunderdorf wurde das obere Schulhaus frei. Am 05.04.1959 zog die Gemeindeverwaltung in einen Teil des alten Schulhauses ein. Nach gründlicher Renovierung 1976 wurde das ganze Gebäude durch die Gemeinde belegt. Ab 1978 ist dort auch der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf. Als Gemeindevorsteher bzw. Bürgermeister von Hunderdorf sind bekannt:
Joseph Lerbl (ab 1812), Joseph Rothammer, Joseph Kaspar, Joseph Ring, Joseph Bierl, Joseph Rothammer, Joseph Wurm (1876) Niemeier (1882), Fellinger (1888), Rothammer (1894), Simon Altschäffl (1900), Rothammer (1906), Josef Diewald (1912), Fruhstorfer (1922), Johann Hornberger (1925), Alois Frankenberger (1933), Max Wittmann sen. (1935), Max Wittmann jun. (1945), Johann Hornberger (1945), Karl Reiner (1948), Karl Härtenberger (1966), Egon Weinzierl (1984)
1969 erhält die Gemeinde Hunderdorf ihr erstes Wappen: In Blau über einem gesenkten goldenen Wellenbalken ein silberner Windhund, darüber ein schräg gestellter Pfeil.
Nach der Angliederung der Gemeinden Gaishausen und Steinburg wurde ein neues Wappen beantragt, in dem auch die angegliederten Gemeinden berücksichtigt werden. Den Entwurf dazu liefert Konrektor Kornel Klar: Durch eine gesenkte, eingeschweifte silberne Spitze, darin ein rotes Stufenkreuz, gespalten; vorne in Blau ein linksgewendeter silberner Windhund, hinten in Blau ein silberner Arm mit einem Pfeil in der Hand. Dieses neue Wappen erhielt die Gemeinde 1984.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 24.02.1989
Fundmeldung
Im ehemaligen Schulhaus Windberg wurde Anfang Februar d. J. eine Herrensportarmbanduhr gefunden. Der Verlierer kann diese gegen Besitznachweis im Verwaltungsamt Hunderdorf, Kirchgasse 8, abholen.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 24.02.1989
Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche bei Rindern;
Schutzimpfung 1989
Aufgrund § 2 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung zum Schutz gegen die Maul- und Klauenseuche vom 24.07.1987 (BGBl I. S. 1703) ergeht im Einvernehmen mit dem Staatl. Veterinäramt Straubing folgende Bekanntmachung:
I. Die mit § 2 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung zum Schutz gegen die Maul- und Klauenseuche (MKS-Verordnung) vom 24.07.1987 (BGBl I S. 1703) angeordnete jährliche Schutzimpfung aller über 4 Monate alten Rinder ist gemäß Allgemeinverfügung des Bayer. Staatsministeriums des Innern, I E 5 – 5615 – 1/6/88 vom 23.11.1988 in allen Landkreisen und kreisfreien Städten des Regierungsbezirkes in der Zeit vom 15. Februar bis 31. Mai 1989 durchzuführen.
II. Die Durchführung der Impfung im Landkreis Straubing-Bogen wird von der Regierung von Niederbayern in Zusammenhang mit dem Staatl. Veterinäramt Straubing organisiert. Dabei ist der Impfstoff zu verwenden, der über das Veterinäramt zur Verfügung gestellt wird.
III. Der Tierbesitzer oder sein Vertreter ist verpflichtet, dem eingeteilten Impftierarzt bei der Impfung die erforderliche Hilfe zu leisten
Hinweise:
Impfschäden sind beim Staatlichen Veterinäramt Straubing (Tel. 09421/43222), Leutnerstr. 15 b, 8440 Straubing, bei Verdacht sofort anzumelden.
Entschädigungsansprüche für Tierverluste nach § 66 des Tierseuchengesetzes entfallen, wenn die angeordnet Schutzimpfung schuldhaft nicht befolgt wird.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 24.02.1989
Vollzug der Tollwut-Verordnung;
Aufhebung von wildtollwutgefährdeten Bezirken
Die Wildtollwut in den gefährdeten Bezirken, zu denen durch Verordnung des Landratsamtes Straubing-Bogen vor 13.10.88 (Amtsblatt Nr. 37 vom 26.10.88), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22.8.88 (Amtsblatt Nr. 31 vom 7.9.8£ -717- 21 das Gebiet der
– Gemeinde Perasdorf und Schwarzach,
– Gemeinde Hunderdorf, Neukirchen und Windberg,
– Gemeinde Bogen,
– Gemeinde St. Englmar
erklärt wurde, gilt als erloschen.
Die Schutzmaßregeln, die für diese Gebiete angeordnet wurden, werden gemäß § 15 Abs. 1 und 2 Nr. 3 d Verordnung zum Schutz gegen die Tollwut (Tollwut-Verordnung) vom 11.03.1977 (BGBl I S. 444) i. V. m. Art. 1 Abs. 7, – des Gesetzes über den Vollzug des Tierseuchenrechts vom 08.04.1974 (BayRS 7831-1-1) und § 2 Abs. 1 der Zweite Verordnung zum Vollzug des Tierseuchenrechts vom 03.05.1977 (BayRS 7831-1-2-1) zum 01.02.1989 aufgehoben.
Mit Aufhebung dieser Verordnung ist der Landkreis Straubing-Bogen wieder tollwutfrei.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 24.02.1989
VG-Haushalt mit 898.000 DM aufgestellt
Pro Kopf-Umlage beträgt 77,82 DM – Neuausstattung der Verwaltung eingeplant
Hunderdorf/Neukirchen/Windberg. Am Donnerstagabend, den 16.02., tagte die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf im gemeindlichen Sitzungssaal in Hunderdorf. Dabei wurde die Jahresrechnung 1987 mit 573.181.63 DM festgestellt, nachdem der vorgetragene Rechnungsbericht keine Beanstandungen ergab. Das Rechnungsergebnis 1988 wurde in den bereinigten Solleinnahmen und Ausgaben mit 590.395,16 DM zur Kenntnis gegeben bei einem Überschuß von 30.550,40 DM.
Sodann wurde der Haushalt 1989 mit einem Gesamtvolumen von 898.000 DM aufgestellt, wovon 604.000 DM auf den Verwaltungshaushalt und 294.000 DM auf den Vermögenshaushalt entfallen. Zuvor wurde die Gemeinschaftsversammlung noch über die möglichen Systeme einer neuen EDV-Anlage durch die AKDB informiert.
Gemeinschaftsvorsitzender Bürgermeister Heinrich Lobmeier begrüßte eingangs insbesondere die Bürgermeisterkollegen Egon Weinzierl und Dietmar Schmidbauer, die Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung sowie Verwaltungsamtmann Jürgen Pannek von der AKDB Landshut. Herr Pannek gab sodann eine Vorinformation über die Möglichkeiten einer neuen EDV-Anlage, nachdem das bisherige System überholt sei. Der Sprecher stellte zunächst kurz die AKDB-Institution vor und erläuterte die möglichen EDV-Systeme. Dabei käme als Fortentwicklung des jetzigen Gerätes im zentralen System ein Datenein- und -ausgabegerät in Frage, was zwar günstig, aber ohne jeglichen Komfort für Verwaltung und Bürger sei.
As zweite Möglichkeit biete sich eine autonome Lösung an, wobei die Verwaltungsgemeinschaft jedoch nicht mehr im Verbund mit der AKDB sei und man müsse selbständig arbeiten, wobei ein Mehraufwand an Material und Personaleinsatz erforderlich werde. In der Fortentwicklung der EDV-Möglichkeiten empfahl Herr Pannek eine teildezentrale Lösung, wobei Anlage und Daten in der Verwaltung seien mit Sofortzugriff in das Meldewesen, Haushalt, Kasse udgl. für Bescheinigungen, Abrechnungen usw.
Desweiteren sei ein Verbund mit der AKDB hergestellt. Herr Pannek gab die Kosten bekannt und empfahl die neueste EDV-Anlage nach dem Unix-System. Die Beschaffungskosten liegen hier bei etwa 90.000 DM nach Abzug der staatl. Förderung. Alternativ werde das Gerät auch auf der Mietbasis angeboten, wovon größtenteils von anderen Verwaltungen Gebrauch gemacht werde.
Eine kurze Diskussion schloß sich an. Wenn ein neues EDV-System bei Bezug des neuen Verwaltungsgebäudes satzbereit sein soll, wäre eine Entscheidung bis etwa zum Frühjahr erforderlich und somit in eine der nächsten Sitzungen zu fällen.
Sodann wurde die Jahresrechnung 1987 einstimmig festgestellt, nachdem der vorgetragene Prüfbericht über die örtliche Rechnungsprüfung keine Beanstandungen enthielt. Es folgte Bekanntgabe des Rechnungsergebnisses des Jahres 1988 mit 550.778,63 DM im Verwaltungshaushalt und 39.616,53 DM im Vermögenshaushalt, bei einem Überschuß von 30.550,40 DM. Die Jahresrechnung wird zur Prüfung an den Rechnungsprüfungssausschuß verwiesen.
Folglich ging es in die Haushaltsberatung 1989. Der Entwurf der Verwaltung lag den Mitgliedern der Gemeinschaftsversammlung vor. Die Haushaltsberatung einleitend, betonte Gemeinschaftsvorsitzender Heinrich Lobmeier, daß man bestrebt sei, einen ordentlichen Haushalt nach sparsamen und wirtschaftlichen Grundsätzen aufzustellen, wobei heuer das Gesamtvolumen des Haushalts auf 898.000 DM angestiegen sei.
Der Verwaltungshaushalt beziffere sich auf 604.000 DM und Vermögenshaushalt heuer auf 294.000 DM aufgrund des Rathausneubaues und der notwendigen Ausstattung der neuen Verwaltungsräume.
Hier sei auch eine Kreditaufnahme von 200.000 DM vorgesehen. Die Verwaltungsumlage für die einzelnen Mitgliedsgemeinden 1989 beziffere sich pro Einwohner auf 77,82 DM (Vorjahr 69,31 DM), wobei man jedoch durchwegs in einem vergleichbaren Rahmen anderer Verwaltungsgemeinschaften liege. Der Haushaltsplan wurde sodann nach kurzer Beratung einstimmig angenommen und ebenso die Haushaltssatzung samt Anlagen einstimmig beschlossen.
Der Haushaltsplan schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 604.000 DM und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 294.000 DM ab. Die Verwaltungsumlage wurde mit 417.200 DM festgesetzt, wobei sich bei 5.361 Einwohnern eine Pro-Kopf-Umlage von 77,82 DM errechnet. Demnach entfallen auf die Mitgliedsgemeinde Hunderdorf 227,860 DM, auf Neukirchen 120.934 DM und auf die Gemeinde Windberg 68.404 DM.
Folglich erteilte die Gemeinschaftsversammlung die Zustimmung, das gemeindliche Informations- und Amtsblatt auch auf den Schulverband Hunderdorf auszudehnen. Dadurch wurde auch eine geringfügige Änderung der Geschäftsordnung notwendig und beschlossen. Bezüglich der ab 1.4.1989 feststehenden tariflichen Arbeitszeitverkürzung um eine Stunde wurde festgelegt, für Mittwoch anstelle von 17.00 Uhr Dienstschluß für 16.00 Uhr festzulegen.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 24.02.1989
Vom Gemeinderat Hunderdorf
(Sitzung am 09.02.1989)
Hunderdorf. Bei dieser am Donnerstagabend im Sitzungssaal in Hunderdorf stattgefundenen Sitzung des Gemeinderates wurde über den Neunumerierungsvorschlag der Hausnummern im Bereich Steinburg-Gaishausen beraten sowie dem LC Tanne und dem Trachtenverein für die Jugendarbeit ein Zuschuß gewährt. Für den Segment- und Laufbahnausbau sollen für die Haushaltsberatung Kostenangebote eingeholt werden. Für die Erstellung des Bebauungsplanes, die Erschließungs- und Anschlußplanung für das Gewerbegebiet Nolte wurde der Auftrag vergeben.
Vorgezogen wurde der Bericht des Bauausschusses zur Kenntnis gegeben. Dazu wurde festgestellt, daß ein Gehweg-Verbindungsweg zwischen der Hochfeldsiedlung und dem Lindfelder Weg grundsätzlich – wie im Bebauungsplan vorgesehen – mit mindestens 2 m Breite weiterverfolgt wird.
Bezüglich des Hochwassers an der Bogenbachbrücke wurde ein Anliegerantrag zur Kenntnis genommen, der befürwortend an die weiteren Fachstellen weitergeleitet wird. Die Bachunterhaltungsarbeiten werden an den Zweckverband zur Unterhaltung Gewässer 3. Ordnung, bei dem die Gemeinde Mitglied ist, weitergegeben, wobei ein allgemeiner Antrag insgesamt bereits seitens der Gemeinde eingereicht wurde.
Informiert wurde der Gemeinderat auch über den Termin bezüglich des Antrages der Interessengemeinschaft „Thanangerstraße“. Die Gemeinde wird Gehweg und Straße in einer Vorentwurfsskizze aufzeigen, überschlägig die Kosten ermitteln lassen sowie mit den Grundstückseigentümern sprechen.
Zum Entwurf der neuen Hausnumerierung Steinburg-Gaishausen wurde festgestellt, diesen zu veröffentlichen, so daß etwaige Anregungen vorgebracht werden können. Dem LC Tanne und dem Trachtenverein Hunderdorf wurde für die Jugendarbeit ein Zuschuß genehmigt. Für die Haushaltsberatung sollen für den evtl. Segment- und Laufbahnausbau Angebote eingeholt werden.
Sodann befaßte sich der Gemeinderat mit einem Antrag der Schulklasse 5a wegen Heckenpflanzung am Schulgrundstück. Diesbezüglich soll mit dem Gartenbaufachberater des Landkreises Verbindung aufgenommen werden und etwaige Kostenangebote eingeholt werden.
Sodann wurde der Auftrag für den Bebauungsplan „Industriegebiet Nolte“ sowie die Anschluß- und Erschließungsplanung an das Ingenieurbüro IPG ing-plan, Bogen bzw. Büro Sehlhoff, Straubing, vergeben. Zur beantragten ABM-Maßnahme wurde der Gemeinderat darüber informiert, daß die Lohnkosten nurmehr mit 70 % gefördert würden. Es wurde entschieden, nur noch zwei Arbeitnehmer zu beantragen, anstelle von sieben. Eine Entscheidung, inwieweit die Maßnahme durchgeführt wird, bleibt vorbehalten.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 24.02.1989
Selbstschutz ist Vorsorge und Eigenhilfe
Welche Lebensmittel eignen sich als Vorrat zur Überbrückung von Versorgungsschwierigkeiten?
Wie verhalte ich mich bei einem Unfall?
Wie kann ich einen Entstehungsbrand in meiner Wohnung mit einfachen Mitteln bekämpfen?
Wie verhalte ich mich in Notsituationen richtig?
Habe ich dafür vorgesorgt,…, und, und, und???
Diese und ähnliche Fragen können sich täglich stellen, aber noch immer gibt es viele Bürger, die keine Antwort wissen. Der Bundesverband für den Selbstschutz zeigt im Rahmen einer Informationsveranstaltung im Gasthaus „Zum Bergerbräu“ in Steinburg am 24.02.1989 um 19.30 Uhr Mittel und Möglichkeiten des Selbstschutzes auf. Die Informationsveranstaltung, an der alle interessierten Bürger teilnehmen können, gliedert sich in einen theoretischen Teil mit Filmvorführung und anschließender Diskussion sowie der Demonstration von Selbstschutztechniken.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 24.02.1989
Bekommt Hunderdorf eine Mühlhiasl-Aufführung
Alois Winter schrieb Freilicht-Aufführung über den Waldpropheten
Aktuell im Gespräch in Hunderdorf ist zur Zeit der Waldprophet Mühlhiasl, der auf der Apoiger Mühle gelebt haben soll und durch seine Wahrsagungen weithin bekannt ist. Alois Winter hat sich nunmehr in schriftstellerischer Arbeit daran gemacht, eine Freilicht-Aufführung über den Waldpropheten zu schreiben. Bei entsprechend interessierten Mitwirkenden soll die Uraufführung dieses Mühlhiasl-Festspieles 1989/90 stattfinden.
Dem sagenumwobenen Waldpropheten Mühlhiasl, der einst im Kloster Windberg und auf der Apoiger Mühle in Hunderdorf gelebt und sinniert haben soll, hat sich Alois Winter, bekannt als Mitbegründer der Straubinger Volksbühne und als bisheriger Regisseur der Laienspielgruppe Hunderdorf-Lintach, gewidmet In schriftstellerischer Arbeit und Studium von bisherigen Mühlhiasl-Veröffentlichungen hat Alois Winter eine Freilichtaufführung in Versform geschrieben und inszeniert Er hat auch bereits bestimmte Vorstellungen über die Aufführung, wobei die Bühne nur ein Bild wäre, links die Klosterpforte, rechts die Mühle mit dem Mühlrad. Bertl Riedl hat sich mit Team bereiterklärt, die Bühnengestaltung vorzunehmen. Darsteller würden viele benötigt, da auch das Volk zum Auftritt käme. Das Stück ist getragen durch die große Rolle des „Mühlhiasl“, daneben sind vier bis fünf mittlere und sechs ganz kleine Rollen (bei letzteren ein bis drei Prologe) vorgesehen. Wichtig ist auch das Volk, für das fünf- bis 80-jährige Mitwirkende willkommen sind. Interessierte Laiendarsteller (Männer, Frauen, Kinder) für sämtliche Rollen sind deshalb aufgerufen, sich bei Alois Winter, Tel. 09422/1685, abends zu melden, um einen groben Überblick über das mögliche Mitwirkungsinteresse zu erhalten. Alois Winter, der Regie führen würde, betont, daß man keine Angst vorm Spielen haben müsse, denn das könne jeder, nur Idealismus sei besonders gefragt. Alois Winter ist nicht bange und meint, daß der Erfolg gewährleistet bzw. garantiert sei. Für die Aufführung sind nach seinen Vorstellungen Sprach- und Volksproben für etwa zehn Wochenenden vorgesehen. Bei Resonanz der Bürger würde die Einberufung einer Versammlung mit weiterer Besprechung folgen. Die Aufführungen wären für September oder Oktober 1989 oder 1990 vorgesehen. Alois Winter meint, daß das Stück insbesondere für den Bereich der Verwaltungsgemeinschaft prädestiniert ist, nachdem der Waldprophet hier gelebt hat. Alle Bürgerinnen und Bürger im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft, aber auch anderweitig Interessierte, sind zur Mitwirkung herzlich eingeladen. Ggf. ist das Stück auch für einen Verein geeignet, wobei wichtig Darsteller jeden Alters sind.
Alois Winter sieht in den Vorhersagen des Mühlhiasl aktuelle Themen in dieser Zeit, vom Ozonloch zum Waldsterben, vom Flugzeugabsturz bis Aids, alles drin! Hier abschließend ein paar Kostproben aus dem Manuskript. Bruder Sebaldus: „Man soll es nicht abstreiten, der Hias der hat zwei Seiten, auch muß man lassen gelten, er lebt in zweierlei Welten“. Bruder Kayatan: Warscheinst ist er oft nicht bei Sinnen, wenn er spricht mit zweierlei Stimmen. Er sprach von einer schwarzen Bruck’n, die man fährt durch den Wald – und – von einem eisernen Hund – dessen Rauch ist kalt“. (Bezug auf Eisenbahn aus 20. Szene!)
Hias: „Neamand werd mer wos glaum, – oder gar zum Hergott afe schaun. Sommer und Winter werst nimmer ausanander kenna, – sogar in da Luft om- wer sa se darenna.“ (Bezug auf Witterung und Flugzeugzusammenstöße aus 25. Szene)
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 24.02.1989
In eigener Sache
Leider bleibt es auch uns nicht erspart die Bezugspreise für die in unserem Verlag erscheinenden Mitteilungsblätter anzuheben. Wir rechnen mit Ihrem Verständnis da wir jahrelang den Preis trotz mehrfacher Material- und Lohnkostenerhöhungen gehalten haben. Der Bezugspreis beträgt nun im Jahre DM 28 und wird wie bisher bei Ihnen eingefordert. Wir werden uns auch weiterhin bemühen Ihren Wünschen gerecht zu werden.
Verlag + Druck Wittich KG
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 24.02.1989
Jagdgenossenschaft Gaishausen
Zur nichtöffentlichen Versammlung der Jagdgenossen am Dienstag, dem 14. März 1989, abends 19.30 Uhr, im Gasthaus Gierl in Rammersberg ergeht hiermit Einladung.
Tagesordnung:
1. Kassen- und Rechenschaftsbericht und Entlastung des Jagdvorstandes und des Kassenführers
2. Beschlußfassung über die Änderung der Satzung der Jagdgenossenschaft
3. Wahl des Jagdvorstehers und dessen Stellvertreters Wahl von zwei Beisitzern
Wahl eines Schriftführers und eines Kassenführers
Wahl von zwei Rechnungsprüfern
4. Beschlußfassung über die Verwendung des Jagdpachtschillings
5. Wünsche und Anträge, Verschiedenes
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 24.02.1989
Jagdgenossenschaft Hunderdorf
Zur nichtöffentlichen Versammlung der Jagdgenossen am Freitag, dem 10.03.1989, abends 20.00 Uhr, im Gasthaus Sandbiller, Hunderdorf ergeht hiermit Einladung.
Tagesordnung:
1. Kassen- und Rechenschaftsbericht und Entlastung des Jagdvorstandes und des Kassenführers
2. Beschlußfassung über die Änderung der Satzung der Jagdgenossenschaft
3. Wahl des Jagdvorstehers und dessen Stellvertreters Wahl von zwei Beisitzern
Wahl eines Schriftführers und eines Kassenführers
Wahl von zwei Rechnungsprüfern
4. Beschlußfassung über die Verwendung des Jagdpachtschillings
5. Wünsche und Anträge
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 24.02.1989
Jagdgenossen Steinburg
Zur nichtöffentlichen Versammlung der Jagdgenossen Steinburg
am Sonntag, dem 12. März 1989 um 19.30 Uhr
im Gasthaus »Josef Solcher« (Pächter Niedermeier), Wegern
ergeht hiermit Einladung.
Tagesordnung:
1. Rechenschaftsbericht
2. Kassenbericht
3. Entlastung des Jagdvorstandes und des Kassenführers
4. Beschlußfassung über die Änderung der Satzung der Jagdgenossenschaft
5. Beschlußfassung über die Verwendung des Jagdpachtschillings
6. Wahl des Jagdvorstehers und dessen Stellvertreter
Wahl von zwei Beisitzern
Wahl eines Schriftführers
Wahl eines Kassenführers
Wahl von zwei Rechnungsprüfern
7. Wünsche und Anträge
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 24.02.1989
Keine Nachwuchssorgen bei FFW Au v. Wald
Zur diesjährigen Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Au v. Wald konnte Vorstand Alois Freudenstein 1. Bürgermeister Egon Weinzierl, die Gemeinderäte Franz Retzer und Josef Schiessl und die zahlreich erschienenen Feuerwehrkameraden begrüßen. Freudenstein freute sich über die große Anwesenheit. Er bemerkte, daß damit jeder Feuerwehrmann sein Interesse an der Feuerwehr bekunde. Freudenstein forderte die Kameraden zu einer Gedenkminute für das verstorbene Mitglied Josef Feldmeier auf. Vorstand Freudenstein gab der Versammlung einen umfassenden Überblick über das vergangene Jahr 1988. Er stellte fest, daß die FFW Au v. Wald an verschiedenen Festen teilgenommen habe. U. a. habe die Au’inger Wehr die Berufsfeuerwehr in München besucht. Hierbei bedankte er sich für die Organisation bei Johann Breu jun. Die Eindrücke und Erkenntnisse, die hierbei gewonnen wurden, seien sehr aufschlußreich. Des weiteren habe die FFW Au v. Wald auch am Bezirksfeuerwehrtag in Landau teilgenommen. Auch die traditionelle Christbaumversteigerung und der Faschingsball wurden wieder mit entsprechenden Erfolgen abgehalten.
In seiner Vorausschau auf das Jahr 1989 stellte Freudenstein fest, daß wieder verschiedene Vereinsfeste zu besuchen seien. Geplant ist auch wieder ein 2-Tages-Ausflug, nachdem die Paris-Fahrt aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl nicht stattfinden wird. Ferner sollen auch wieder eine Christbaumversteigerung und ein Faschingsball durchgeführt werden.
Freudenstein teilte der Versammlung mit, daß die FFW einen jährlichen Gedenkgottesdienst für die verstorbenen Mitglieder beabsichtigt. Dieser soll nach Absprache mit dem Pfarrer in der Au’inger Kirche gefeiert werden.
Freudenstein berichtete weiter, daß z. Zt. ein Au’inger Feuerwehrkamerad das FFW-Heim besucht. Der Vorstand bedankte sich bei den beiden Kommandanten und bei dem FFW-Ausschuß für die hervorragende Zusammenarbeit. Ferner bedankte er sich bei dem »Versteigerer« Erwin Dirmeier und dem Pfleger des Heldengrabes Josef Ecker. Freudenstein verabschiedete 3 Kameraden mit einem kleinen Präsent aus dem aktiven FFW-Dienst. Er betonte allerdings, daß sie damit nicht zum alten Eisen gehören. Vielmehr sollen sie weiterhin ihr Wissen und ihre Erfahrung weitergeben.
Zu seiner großen Freude konnte der Vorstand wieder von zahlreichen Neuaufnahmen berichten. Es sind dies: Johann Breu jun., Markus Freudenstein, Thomas Haimerl, Christian Handwerker, Stefan Karl, Markus Maier und Christian Wagner. Per Handschlag wurden sie von 1. Kommandanten Breu offiziell in die Feuerwehr aufgenommen. 1. Kommandant Breu freute sich, daß im vergangenen Jahr die Übungen gut besucht waren. Im Vordergrund hätten praktische Übungen gestanden. Auch seien wieder zwei Leistungsprüfungen durchgeführt worden. Während der Hochwasserkatastrophe sei man zwar nicht zum Einsatz gekommen, aber jederzeit dazu in Bereitschaft gestanden. Daß die Feuerwehr nicht nur für die Brandbekämpfung zuständig sei, habe der Einsatz bei der Sturmkatastrophe (Schulhaus Hunderdorf) gezeigt. Breu berichtete, daß die Au’inger Wehr wieder an der Winterschulung teilgenommen habe. 1989 werden wieder 5 Gruppen ihre Leistungsprüfung absolvieren. An Bürgermeister Weinzierl richtete Breu die Bitte, die Au’inger Feuerwehr wieder mit der nötigen Ausrüstung zu versorgen. Es werden v. a. Schutzanzüge und Gummistiefel benötigt.
2. Kommandant Mauermayer berichtete, daß die Au’inger 1988 zu zwei Bränden gerufen worden seien. Er appellierte an alle Kameraden und hier v. a. an die Gruppenführer, die Ausbildung zu verstärken. Die Gruppenführer sollen durch Motivation die jungen Leute bei der Stange halten! Mauermayer stellte fest, daß im Herbst dieses Jahres der TÜV die Gerätschaften der Feuerwehr überprüfen werde. Er forderte deshalb die Kameraden auf, die Geräte ständig zu pflegen und zu warten!
Einen detaillierten Kassenbericht gab Kassier Max Schötz. Er stellte fest, daß auch im letzten Jahr wirtschaftlich gearbeitet worden sei. Von den Kassenprüfern wurde ihm eine saubere und ordentliche Kassenführung bescheinigt. Ehrenmitglied Günter Holzapfel überreichte Vorstand Freudenstein eine Videocassette, die den ganzen Ablauf des Gründungsfestes einschließlich Patenbitten zeigt.
Bürgermeister Weinzierl freute sich, wieder zur Jahreshauptversammlung der Au’inger Feuerwehr eingeladen worden zu sein. Er forderte die Kameraden auf, auf der gegenwärtigen Basis weiterzuarbeiten. Er bemerkte, daß das Image der FFW Au v. Wald in der näheren und weiteren Umgebung sehr gut bezeichnet werden kann. Besonders freut ihn der Nachwuchs! Die gewünschten Ausrüstungsgegenstände werden so bald wie möglich beschafft. Er dankte allen Kameraden für ihren aktiven Einsatz und wünschte der FFW Au v. Wald für die Zukunft alles Gute.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 24.02.1989
VdK-Ortsverband Hunderdorf
Zahlreiche Anfragen beim Ortsverband der Kriegs- und Wehrdienstopfer, Behinderten und Sozialrentner (VdK) zeigen, daß viele Bürger über die Änderung bzw. Regelungen zum 1. Januar 1989 im sozialen Bereich informiert sein wollten. Der 1. Ortsvorsitzende, Rudolf Karl, hat daher einer Informationstagung auf diese Neuregelungen zum Jahresbeginn im einzelnen hingewiesen.
Neuregelungen zum 1. Januar 1989 (3. Tell)
Wie in jedem Jahr, so tritt auch 1989 auf sozialpolitischen Gebiet eine Reihe von Rechtsänderungen in Kraft.
8. Änderungen des Arbeitsförderungsgesetzes
Die enormen Leistungssteigerungen der aktiven Arbeitsmarktpolitik in den vergangenen Jahren auf hohem Niveau zu konsolidieren, die Fortbildungs- und Umschulungsförderung stärker auf Arbeitslose zu konzentrieren und mit das Modell zur Altersteilzeit einen gleitenden Übergang in Ruhestand zu ermöglichen – das sind die Kernpunkte der AFG-Novelle, die zum Jahresbeginn 1989 in Kraft getreten ist.
Im einzelnen bringt das Gesetz folgende wichtige Neuregelungen:
Ausbildungsförderung von Jugendlichen
Auszubildende, die in einer betrieblichen oder überbetrieblichen Berufsausbildung stehen, erhalten künftig, sofern sie nicht behindert sind, grundsätzlich nur noch dann eine Berufsausbildungsbeihilfe, wenn sie nicht bei den Eltern wohnen und wenn die Ausbildungsstätte von der Wohnung der Eltern aus nicht in angemessener Zeit zu erreichen ist.
Kostenerstattung bei Teilnahme an Berufsbildungskursen
Um die Förderung der beruflichen Bildung besser steuern zu können, wurde der Rechtsanspruch auf Kostenerstattung bei Teilnahme an einer beruflichen Bildungsmaßnahme in eine Ermessensleistung der Arbeitsverwaltung umgewandelt. Die Bundesanstalt für Arbeit legt durch Anordnung fest, in solchen Fällen und für welche Personengruppen die Kosten Teilnahme an einem Berufsbildungslehrgang ganz, teilweise oder überhaupt nicht übernommen werden. Dabei wird davon ausgegangen, daß Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer sowie Ungelernte weiterhin vorrangig gefördert werden. Der Anspruch auf Unterhaltsgeld bzw. Unterhaltsgelddarlehen bleibt davon unberührt.
Ausklammerung bestimmter Berufsbildungskurse aus der Förderung
Sogenannte Trainingsmaßnahmen, bei denen Arbeitslose in Betrieben durch ihre Mitarbeit beruflich Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben sollen, werden künftig nur noch dann gefördert, wenn sie mit einem qualifizierenden Abschluß enden oder wenn die Vermittlung theoretischer, am allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbarer Kenntnisse mehr als ein Viertel der Arbeitszeit ausmacht. Damit soll vermieden werden, daß die Teilnehmer in bestimmten Betrieben als billige Arbeitskräfte ausgenutzt werden.
Die besondere Förderung von Teilnehmern, die sich in Mangelberufe weiterbilden wollen, wird abgeschafft. Während diese Teilnehmer bisher das »große« Unterhaltsgeld (73 bzw. 65 Prozent des letzten Nettolohns in Form eines Zuschusses) bekamen, erhalten sie künftig, sofern sie vorher nicht arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht waren, das kleine« Unterhaltsgeld (58 Prozent des Nettolohns als Darlehen).
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
Der Förderungssatz bei Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen darf künftig 75 Prozent der Lohnkosten grundsätzlich nicht übersteigen. Ausgenommen davon sind Arbeitsamtsbezirke, in denen die Arbeitslosigkeit um mindestens 30 Prozent über dem Bundesdurchschnitt liegt; dort können Arbeitsbeschaffungsmaßsnahmen mit Zuschüssen von 90 Prozent gefördert werden, wenn dabei überwiegend schwervermittelbare Arbeitnehmer beschäftigt werden. Der Zuschuß kann in diesen Arbeitsamtsbezirken auch bis zu 100 Prozent betragen und damit vollen Lohnkosten abdecken, wenn die Zuweisung eines Arbeitnehmers in eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme aus arbeits- oder sozialpolitischen Gründen in besonderer Weise geboten und der Träger finanziell nicht in der Lage ist, einen Teil des Arbeitsentgelts zu tragen; eine derartige Vollförderung darf sich allerdings höchstens auf 15 Prozent der Förderungsfälle insgesamt erstrecken, kann in Arbeitsamtsbezirken mit hoher Arbeitslosigkeit über diesen Durchschnittswert hinausgehen.
Mindestförderungssatz beträgt jetzt 50 (bisher 60) Prozent.
Einarbeitungszuschuß, Eingliederungshilfe, Überbrückungshilfe
Einarbeitungszuschuß, der die geringere Leistung eines vorher Arbeitslosen während der Einarbeitungszeit ausgleichen soll, wird von bisher 70 auf künftig 50 Prozent des Arbeitsentgelts gesenkt, um Mitnahmeeffekte zu vermeiden.
Aus dem gleichen Grund wird auch die Eingliederungsbeihilfe mit der die berufliche Eingliederung von schwervermittelbaren Arbeitslosen gefördert wird, von bisher 70 auf 50 Prozent des Arbeitsentgelts begrenzt.
Durch diese Regelungen sollen Mitnahmeeffekte möglichst ausgeschlossen werden.
Die Überbrückungsbeihilfe, die dem Arbeitnehmer helfen soll, nach der Arbeitsaufnahme die erste Zeit ohne Lohnzahlung finanziell zu überbrücken, wird künftig nur noch in Einzelfällen gezahlt. In der Regel wird der Arbeitnehmer statt dessen auf Abschlagszahlungen des Arbeitgebers verwiesen.
(Fortsetzung folgt)
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 24.02.1989
Jagdgenossenschaft Windberg
Zur nichtöffentlichen Versammlung der Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Windberg am Samstag, dem 11. März 1989 abends 19.30 Uhr im Gasthaus Hüttinger in Windberg ergeht hiermit Einladung.
Tagesordnung:
1. Kassen- und Rechenschaftsbericht und Entlastung Vorstandschaft
2. Wahl des Jagdvorstehers und dessen Stellvertreter
Wahl von 2 Beisitzern
Wahl eines Schriftführers und eines Kassenführers
Wahl von 2 Rechnungsprüfern
3. Beschlußfassung über die Verwendung des Jagdpachtschillings 1989
4. Änderung der Satzung in § 8 Abs. 5 und § 9 Abs. 6
5. Wünsche und Anträge
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 24.02.1989
Quellensteuer – Schreckgespenst
Am Dienstag, den 14.02.1989 hatte der katholische Frauenbund, Windberg zu einem Vortrag über das derzeit hochaktuelle Thema »Quellensteuer« eingeladen, zu dem die Vorsitzende Frau Hannelore Poiger eine große Anzahl von interessierten Zuhörern begrüßen konnte.
Als Referent stand ein Fachmann auf dem Gebiet des Steuerwesens, Steuerberater Xaver Fruhstorfer, Bogen, zur Verfügung.
Für die einen gilt die Quellensteuer noch immer als ein Schreckgespenst, andere bezeichnen sie als einen Beitrag zu mehr Gerechtigkeit und Steuerehrlichkeit«, so begann der Referent mit seinem Vortrag. Die Zuhörer konnten erfahren, daß die Quellensteuer bereits im bisherigen Steuerrecht verankert ist und beim Steuerabzug vom Arbeitslohn ein ähnliches Verfahren praktiziert wird, nämlich die Besteuerung des Arbeitslohns an der Einkunftsquelle = Arbeitgeber. Auch waren bereits bisher verschiedene Zinszuflüsse dem Kapitalertragssteuerabzug unterworfen.
Was ist demzufolge neu? Hier verstand es der Referent, die Unterschiede des neuen Quellensteuerabzugs dazustellen. Klar und deutlich wurde den Zuhörern bekanntgemacht, daß sich für den steuerehrlichen Bürger durch die Einführung der Quellensteuer keine Änderungen ergeben haben. Die Zinseinkünfte waren auch bereits bisher steuerpflichtig.
Selbstverständlich gibt es keine Regel ohne Ausnahme und so gibt es auch in Zukunft Kapitalanlagen, die nicht vom Quellensteuerabzug erfaßt werden – so der Referent. Die Befreiung von der Quellensteuer bedeutet jedoch keineswegs, daß die Zinsen im Ergebnis steuerfrei kassiert werden können. Im Gegenteil – sämtliche quellensteuerbefreite Zinseinnahmen sind wie bereits bisher auch in der Lohnsteuererklärung oder im Antrag auf Lohnsteuerjahresausgleich anzugeben. Neu ist jedoch, daß bei der Steuererklärung für das Kalenderjahr 1988 erstmals eine besondere Anlage beigefügt werden muß und diese Anlage zu unterschreiben ist. Spätestens ab dem Kalenderjahr 1988 dürfte dann kein Steuerzahler mehr die Ausrede gebrauchen, er hätte nicht gewußt, daß Zinsen gesondert zu versteuern sind.
Daß auch eine Befreiung von der Quellensteuer möglich ist, war sicher für viele Zuhörer neu. Hier erläuterte der Referent das Antragsverfahren beim Finanzamt und er gab auch verschiedene Hinweise, wer sich von der Quellensteuer befreien lassen kann.
Einen umfangreichen Teil seines Referates widmete Steuerberater Fruhstorfer dem Steueramnestie-Gesetz. Hier, so der Referent, soll für reuige »Zinssünder« eine Brücke gebaut werden, um den Weg zurück zur Steuerehrlichkeit zu finden. Wer bisher seine Zinseinnahmen nicht, oder nicht vollständig angegeben hat, bracht keinerlei Strafe zu befürchten, wenn jetzt seine Kapitaleinkünfte für die Jahre 1986 und 1987 richtig und vollständig offenlegt. Er braucht. die vor 1986 kassierten Zinsen auch nicht zu beichten und auch keine Steuer für den Zeitraum vor 1986 nachentrichten, selbst wenn es sich dabei um hohe Beträge handelt – so Steuerberater Fruhstorfer. Daß mit der Nacherklärung auch besondere Gefahren verbunden sein können – besonders wenn das Kapital aus nicht versteuerten Betriebseinnahmen stammt – wurde den Zuhörern deutlich gemacht. Für bisher steuerehrliche Bürger bedeutet diese Regelung selbstverständlich eine Schlechterstellung. Bereits jetzt sind verschiedene Finanzgerichtsverfahren anhängig, welche die Verfaßungsmäßigkeit dieses Gesetzes in Zweifel ziehen. Den Ausgang der Verfahren vermochte der Referent nicht zu beurteilen. Im Anschluß an die interessanten Ausführungen bot Steuerberater Fruhstorfer die Möglichkeit, Fragen zu dem Themenbereich seines Vortrages zu stellen. Die Zuhörer nutzen die Gelegenheit und Steuerberater Fruhstorfer beantwortete viele Zweifelsfragen.
Mit dem Dank an den Referenten schloß die Vorsitzende des Frauenbundes, Frau Poiger, die interessante Vortragsveranstaltung.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 24.02.1989
Perlbachtaler Umweltecke
Gefahr aus der Dose
– Ozon filtert schädliches Ultraviolett-Licht und schützt dadurch unsere Gesundheit Doch die Ozon-Schicht, die sich in über zehn Kilometer Höhe um unseren Planeten spannt, ist in Gefahr. Treibgase aus Millionen von Spraydosen zerstören den Schutzschild am Himmel. Jeder kann dazu beitragen, den natürlichen Sonnenschirm der Erde zu schützen. Die Computer spielen verrückt: Als ihnen amerikanische Satelliten in den achtziger Jahren neue Meßdaten zum Ozon-Gehalt der Luftschicht über der Antarktis funkten, wollten die Rechenmaschinen das Phänomen zunächst nicht wahrhaben. Sie sonderten das Daten-Material kurzerhand als Fehlmessungen aus.
Erst eine Revision der Satelliten-Informationen brachte die erschreckende Wahrheit ans Licht: In den Jahren von 1979 bis 1985 riß über dem Südpol jeweils im Oktober ein Loch in der Ozon-Schicht auf, das von Jahr zu Jahr größer wurde. Im Herbst 1986 überdeckte es bereits ein Gebiet von 10 Millionen Quadratkilometern und erreichte damit eine Größe, die etwa der Fläche der Vereinigten Staaten entspricht. Zu diesem Zeitpunkt sank gleichzeitig der Ozon-Konzentration auf etwa die Hälfte ihres Normalwerts.
Abgesehen von dem spektakulären Loch in der antarktischen Ozon-Schicht ist das Ozon-Schild auch weltweit bedroht Dies kann für die Erdbevölkerung schlimme Folgen haben. Denn: Ozon absorbiert die schädliche Ultraviolett (UV)-Strahlung des Sonnenlichts, die alle lebenden Zellen angreift Erst im Schutz des atmosphärischen Ozon-Filters konnte sich das Leben auf der Erde zu seiner heutigen Vielfalt entwickeln. Ohne den globalen Sonnenschirm kann die UV-Strahlung aber nicht nur Erdsubstanzen in den Zellen schädigen, das energiereichere Licht birgt überdies auch die Gefahr einer Zunahme von gefährlichem Hautkrebs. Bei Pflanzen hemmen hohe UV-Mengen hingegen die Bildung des wichtigen Blattgrüns (Photosynthese) und den Aufbau anderer Substanzen: Niedere Organismen, wie tierische und Pflanzliche Plankton-Arten der Ozeane, die als Anfangsglieder der Nahrungskette gelten, wären bei einer Zunahme der UV-Strahlung sogar von der Ausrottung bedroht.
Der Verursacher des drohenden Unheils ist bereits entlarvt. Es sind Stoffe, die in unserem täglichen Leben eine große Bedeutung gewonnen haben und Fluor-Chlor-Kohlenwasserstoffe (FCKW) genannt werden. Die FCKWs finden sich als Treibgas in Millionen von Spraydosen, dienen als Kühlmittel in Kühlschränken und Klimaanlagen, sind Ausgangsprodukt für die Herstellung schaumförmiger Kunststoffe der Polster und Wärmedämmstoffe und in geringem Umfang auch für Lebensmittel-Verpackungen.
Bis Mitte der siebziger Jahre galten die FCKWs als besonders harmlos. Die meisten brennen nicht, sind geruchlos und ungiftig, lösen sich nicht in Wasser auf und reagieren obendrein nicht mit anderen chemischen Substanzen. Doch gerade in der Trägheit der FCKW-Gase liegt deren Gefahr für die Ozon-Schicht Einmal in die Umwelt gelangt, wird das Treib- oder Kühlmittel praktisch nicht mehr abgebaut FCKW-Gase können sich in der Luft anreichern und treten auf diese Weise langsam ihren Weg in die Stratosphäre an. Dort werden sie von der energiereichen UV-Strahlung bombardiert und in ihre Bestandteile zerlegt Und eines dieser Bestandteile ist Chlor, das ebenso wie sein Folgeprodukt Chlormonoxid die Ozon-Moloküle auf chemischem Wege »knackt«. Dabei ist ein einziges Chlor-Atom in der Lage, mehrere tausend Ozon-Moloküle zu zerstören. Die Folge: Ozon verwandelt sich in gewöhnlichen Sauerstoff. Der Zerstörung muß deshalb schnell Einhalt geboten werden. Allerdings nützen nur international koordinierte Maßnahmen etwas.
Allerdings: Heute quellen hierzulande FCKWs noch immer jährlich aus mehr als 500 Millionen Spraydosen. Ob Parfüm, Deodorants, Rasierschaum, Lederpflegemittel o. Autolacke Doch gerade beim Spraydosen-Kauf kann bereits heute jeder Verbraucher für eine Verringerung dieser Zahlen sorgen. Denn: Umweltfreundliche Ersatzstoffe wie Propan oder Butan stehen zur Verfügung. Und auch der gute alte Luft-Zerstäuber kommt neuerdings wieder bei vielen Produkten zu neuen Ehren.
Für FCKW-freie Spraydosen (mit umweltfreundlichem Inhalt) kann auf Antrag der blaue Umweltengel vergeben werden. Verbraucher sollten daher beim Einkauf auf eine entsprechende Kennzeichnung der Produkte achten. Auch beimEinkauf von Eiern, Fleisch oder Hamburgern sollten sich die Verbraucher der drohenden Zerstörung der Ozonschicht erinnern. Viele dieser Produkte stecken nämlich in Polystyrol-Behältern, für deren Herstellung auch FCKWs benötigt werden. Und auch für Kunststoffverpackungen fällt hier ein Verzicht leicht: Eier sind auch in umweltreundlichen Papp-Kartons erhältlich und Fleischprodukte kauft man am besten papierverpackt beim Metzger ein. Umdenken heißt es schließlich auch beim sommerlichen Sonnenbad: Wer seinen Körper stundenlang von der Sonne braten läßt, riskiert auf die Dauer mehr als nur einen Sonnenbrand.
Ein Beitrag der Zeitschrift »Wir und unsere Umwelt« 6/87, herausgegeben vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 24.02.1989
Auf dem Rodel durch den Eiskanal
Hunderdorfer Schüler belegten gute Plätze bei den bayerischen Rodelmeisterschaften
Hunderdorf. Wieder einmal haben Schüler der Volksschule Hunderdorf bewiesen, daß sie bei Sportveranstaltungen, auch auf höherer Ebene, ein Wörtchen mitzureden haben. Diesmal hieß es „Rodel .gut“. Bei der bayerischen Schulmeisterschaft im Rodeln auf der Königssee-Rodelbahn in Berchtesgaden erreichten die Hunderdorfer Schüler überraschend die Plätze drei und vier.
Schon beim Bezirksfinale am 3. Februar in Zwiesel konnten die Buben und Mädchen der Wettkampfklasse IV der Volksschule Hunderdorf mit
jeweils einem ersten Platz auf der Griesbacher-Bahn dominieren und sich somit für das Landesfinale am 21./22. Februar in Berchtesgaden/Königssee qualifizieren.
Für dieses Landesfinale der bayerischen Schulen konnten sich aus den Regierungsbezirken Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und Schwaben, sowie der Landeshauptstadt München jeweils die Bezirkssieger, aus Oberbayern die erst- und zweitplazierten Mannschaften des Bezirksfinales qualifizieren. Nach dem ersten Wettkampftag lag die Mannschaft der Mädchen mit Petra Hilmer, Kathrin Hirtreiter, Karin Hofmann, Susanne Kricke und Elke Weinberger auf Platz zwei und ließ die sonst vorherrschenden oberbayerischen Mannschaften hinter sich. Da durch den Regen die Bahnverhältnisse schlechter wurden und durch eine schlechte Startposition beim letzten Lauf mußten sich die Mädchen letztendlich mit einem Rückstand von 8/100 Sekunden mit einem undankbaren vierten Platz begnügen und verloren nur knapp die Bronzemedaille hinter den drei Erstplatzierten Volksschule Bad Tölz, Gymnasium Miesbach und Hauptschule Oberstorf, denen durch die später einbrechende Kälte wieder eine schnellere Bahn zu einem leichten Vorteil verhalf.
Die Bubenmannschaft mit Markus Gütlhuber, Daniel Kalischko, Robert Mühlbauer, Markus Reiner und Stefan Wagner konnte sich den dritten Platz am Königssee hinter den mit Heimvorteil begünstigten Mannschaften, Hauptschule Berchtesgaden und Volksschule Bischofswiesen, holen.
Die hervorragenden Leistungen im Mannschaftsrodeln wurden durch die guten Plätze in der Einzelwertung, mit einem siebten Platz von Elke Weinberger und einem neunten Platz von Daniel Kalischko, ergänzt. Die Siegerehrung nahm Weltmeister Georg Hackl natürlich höchstpersönlich vor und drückte den „Weltmeistern von morgen“ die Hand.
Seitens der Volksschule Hunderdorf fuhren Lehrer Hermann Berger und seine Frau mit zur Königssee-Rodelbahn und sorgten dort für die Betreuung der Buben und Mädchen. Außer der sportlichen Veranstaltung wurde den Schülern in Berchtesgaden zum Ausgleich auch ein Rahmenprogramm angeboten. Alles in allem, so Rektor Magnus Walden, war es für die Teilnehmer aus Hunderdorf ein hervorragender sportlicher Erfolg, über den sich auch die Schule und die Mitschüler sehr freuen. Vorausblickend betonte Walden, daß die beiden Mannschaften noch zwei Jahre im Rodelsport innerhalb der Schulsportwettbewerbe starten und sich hier noch gute sportliche Erfolge einstellen können.
Auch die Alpinfahrer der Hunderdorfer Volksschule konnten sich durch drei Mannschaftssiege beim Kreisfinale für das Bezirksfinale am Geißkopf in Bischofsmais qualifizieren und dort einen hervorragenden vierten Platz bei den Jungen und einen sechsten Platz bei den Mädchen erringen.
Quelle: Bogener Zeitung, 27.02.1989
„Umweltschutz beginnt im Haushalt“‘
Mechthild Spanner gab Hunderdorfer Frauen Tips zur Abfallvermeidung
Hunderdorf. Zu einem Vortragsabend über Chemie- und Müllprobleme im Haushalt luden die Landfrauen und der Frauenbund Hunderdorf gemeinsam ein. Rita Hornberger begrüßte im Namen der beiden Verbände insbesondere Mechthild Spanner vom Amt für Landwirtschaft. Die Referentin machte schon bei ihren einführenden Worten deutlich, wie wichtig für die Zukunft das Thema Müll und dessen Beseitigung sein wird. Nur ein vernünftiges Denken und Handeln im Sinne des Umweltbewußtseins könne Abhilfe schaffen.
Mechthild Spanner erläuterte anhand von Anschauungsmaterialien und Dias, wie jede Hausfrau ihren Beitrag zur Müllreduzierung leisten könne. So wurde deutlich, daß schon teilweise das Verpackungsmaterial zu aufwendig sei. Dies sei ein teurer Luxus, für den auch teilweise mehrfach bezahlt werden müsse. Außerdem seien Verbundstoffe zu meiden, da diese nicht wiederverwendet werden könnten. Bei der Verwendung von Pfandflaschen wären die Abfallmenge sowie Rohstoff- und Energieverbrauch im Vergleich zur Herstellung von Dosen oder sonstigen Einwegverpackungen wesentlich geringer. Weiter sagte die Referentin, daß durch die zunehmenden Haushaltsabfälle immer mehr Flächen für Mülldeponien benötigt würden, eine Erhöhung der Schadstoffbelastung des Bodens, des Wassers und der Luft zunähme und die Schadstoffe daraus sogar über die Nahrungskette zu uns zurückkehren würden. Hohe Kosten entstünden für ordnungsgemäße Entgiftung und Beseitigung der Abfallmengen und diese führten wiederum zu weiterer Verknappung von Rohstoffen. Mechthild Spanner meinte, daß Umweltschutz bereits beim Einkauf von umweltfreundlichen Waren beginne. Wert sollte jeder Käufer auf langlebige, reparaturfreundliche, mehrfach nutzbare bzw. wiederverwertbare Artikel legen.
Ein weiterer Punkt ihrer Ausführungen war die umweltschonende Abfallbeseitigung. Diese müsse unbedingt gefördert werden, denn Müll sei nicht gleich Müll, betonte die Rednerin. Recycling bedeutet, daß Materialien wie Papier, Glas, Aluminium sowie Weißblech und Kunststoffe unbedingt getrennt gesammelt werden müßten, um sie weiter verwenden zu können. Hierbei seien die Sammelvorschriften zu beachten, denn Stoffreinheit könne nur durch Vorsortieren der Abfälle gewährleistet werden.
Durch die Zunahme der Chemikalien im Haushalt geraten diese nicht selten in den Hausmüll und auch in die Kanalisation. So gehörten auch sie zu den Problemabfällen und ihre Freisetzung könne der Umwelt schweren Schaden zufügen. Mechthild Spanner appellierte an die Zuhörer, diese Problemabfälle unbedingt getrennt zu sammeln und zum Sondermüll zu geben.
Ein weiteres Anliegen für umweltbewußte Verbraucher seien die Putzmittel im Haushalt. Grundsätzlich sollten alle Hausfrauen auf ätzende Laugen verzichten und auf natürliche Reinigungsmittel wie Essig und Seife umsteigen. Die durch den „Umweltengel“ markierten Putzmittel erleichterten den Einkauf.
Ein weiterer Vortrag im Herbst wird noch eingehend und speziell über die Verwendung von Putz- und Waschmitteln im Haushalt aufklären.
Quelle: Bogener Zeitung, 28.02.1989