1824

Titelseite des Straubinger Wochenblatt für das Jahr 1824 16. Jahrgang Im Verlage des Stadt-Magistrats. Gedruckt bey Franz Seraph Lerno.

Polizey-Verfügung.

Bey der dießjährigen Kanrevals-Belustigung sieht man sich veranlaßt, der hierotigen Einwohnerschaft, vielmehr denjenigen, die an solchen Vergnügen Theil nehmen Vorhabens sind. Die genaue Beachtung folgender, poleiylicher Vorschriften aufzulegen:
I.
Die Tanz-Belustigungen nehmen auch heuer wieder während der Dauer des Karnevals zwischen 8 und 9 Uhr Abends ihren Anfang, und enden am darauf folgenden Morgen um 5 Uhr, mit Ausnahme des letzten Faßnachts-Tages, an welchem die Dauer bis zur Mitternachts-Stunde beschränkt bleibt.
II.
Die Polizey-Patrouillen werden eckelhafte Masken den Eintritt in die Tanz Säle untersagen, indem eine reine, dem Anstande nicht zuwiderlauffende Kleidung, und eine artige, nicht beleidigende, dann unsittliche Markierung unerläßige Bedingung zum Zutritte bleiben.
III.
Mit Waffen, welcher Art immer, mit Spornen, dann mit Knittel Stöcken zu erscheinen, ist untersagt, und die Dawiderhandelnden haben sich ohne weiteres der Ablage der Waffen u. am Eingange der Tanz-Plätze zu unterziehen.
IV.
Das Verboth des Tabackrauchens in den Tanz-Sälen, und Gast-Zimmern wird wiederholt.
V.
Der Betrunkene hat die Wegweisung vom Tanz-Platze zu gewärtigen.
VI.
Förmlichen Masken-Zügen, die die vorläufige polzeyliche Bewilligung zu erholen unterließen, stehe die unnachsichtige Arretierung bevor, bewillgte Züge hingegen sind verbindlich erklärt, vor ihrem Eintritte die Bal-Wache auf Verlangen in Kenntniß zu setzen. Die Bal-Wachen sind zur Beobachtung strenger Verschwiegenheit beauftragt.
VII.
Keiner Maske ist gestattet, durch eine unberufene, dann ungestümme Zudringlichkeit Jemanden zu beleidigen, wogegen auch jede Beleidigung gegen selbe untersagt ist.
VIII.
Die Dauer eines Walzers etc. darf sich über eine halbe Stunde nicht ausdehnen und die Musik Chefs bleiben für die Aufrechterhaltung dieses Ordnung verantwortlich erklärt.
IX.
Das lärmende Herumschwärmen auf den Strassen, oder wohl gar in den Privat-Häusern zieht die Aufgreiffung der Tumultuanten nach sich.
X.
Die schulpflichtigen Kinder, die nächtlicher Weile auf den Straßen getroffen werden, werden aufgehoben, und der verdienten Züchtigung unterworden, weßwegen, die Aeltern, und Vormünder, so wie die dießfallsigen Stell-Vertreter bis zum wahren Ueberfluße ermahnt werden, ihre Sorge für Aufsicht zu verdoppeln.
XI.
Urheber, und Theilnehmer an Excessen haben die augenblickliche Entfernung von den Tanz-Sälen zu gewärtigen.
XII.
Das Verboth der Hazard-Spiele wird erneuert.
XIII.
Die Unternehmung von Sammlungen zu wohlthätigen Zwecken wird nur mit Wissen, und ausdrücklicher polizeylicher Bewilligung als zuläßig erkannt.
XIV.
Daß auch heuer wieder die schulpflichtige Jugend vom Besuche aller Tanz-Plätze ausdrücklich ausgeschlossen ist, versteht sich von selbst.
XV.
Die Gastgeber sind ernstlich beauftragt, für pfennig-vergeltende, gute, bann unverfälschte Getränke, und Speisen redliche Sorge zu tragen.
Die königliche Stadt-Kommandantschaft wurd ersucht, zur Aufrechterhaltung dieser unerläßlichen Ordnung gefällig mitwirken zu lassen, sohin letztere auch unter die Garantie der militairischen Wache-Posten zu stellen.
So kann es den Einwohnern aus jedem Stande nicht netgehen, daß der Stadt-Magistrat als Lokal-Polizey-Behörde keineswegs gewillet sey, zu verwehren, daß das Karnevals-Vergnügen im Kreise fröhlicher, und gesellschaftlicher Vereine begrüßt werde; derselbe darf aber auch mit Recht von dem sittlichen Gefühle der Bewohner von Straubing erwarten, daß kein Verein in ein lärmendes Gelage ausarte, und daß kein Genuß des Vergnügens zugleich auch zum Tummel-Platze sittenloser Ausgelassenheit gemacht werde, weßwegen jeder rechtliche Einwohner als Wortführer zur Abwendung jedes Unterschleifes, und jedes boshaften Muthwillens, den vorzüglich die Verlarvung begünstigen kann, sich berufen fühlen muß.

Magistrat in der königlichenStadt Straubing.
Thom. Seiderer, Bürgermeister.

Quelle: Straubinger Wochenblatt, 3. Stück, Mondtag 19. Jäner 1824


Bekanntmachung.

Donnerstag den 22ten d. M. Vormittags von 9 – 12, denn Nachmittags von 2 – 5 Uhr werden in dem Hinter-Gebäude der Bürgermeister Eckher’schen Erben die Effekten des verlebten Exkonventualen Cölestin Michael Feldmaier, bestehend aus Wäsche, Kästen, Büchern, Kleidungsstücken, Zinn, Prätiosen u. s. a., gegen gleich baare Bezahkung an die Meistbietenden öffentlich verkauft, wozu Kaufslustige hiemit eingeladen werden.
Den 16ten Jäner 1824.
Königlich baierisches Kreis- und Stadtgericht Straubing.
Pracher, Direktor.
präs. den 16. Häner 1824.                              Miller.
Quelle: Straubinger Wochenblatt, 3. Stück, Mondtag 19. Jäner 1824


Bekanntmachung.

Wer immer an der Verlassenschaft des dahier verstorbenen Exkonventualen Michael Feldmaier einen Anspruch zu machen hat, wird hiemit aufgefordert, solchen binnen vier Wochen a dato im so sicherer hierorts geltend zu machen, als man sonst in gesetzlicher Ordnung die unterliegende Verlassenschafts-Sache fortführen, und ohne weitere Rücksichtnahme beendigen würde.
Königlich baierisches Kreis- und Stadtgericht Straubing.
präs. d. 9. März 1824.
Pracher, Direktor.                   Miller.

Quelle: Straubinger Wochenblatt, 11. Stück, Mondtag 15. März 1824


Bekanntmachung.

Nachdem der unterm 14ten dieß Monats in der Taferne zu Steinburg stattgehabte Verpachtungs-Act der Straubinger-Bürger-Spital-Wies Gründe bey Steinburg die magistratliche Genehmigung nicht erhalten hat, so wird diese Wiesen-Verpachtung am künftigen Mondtage den 26sten des laufenden April Monats Vormittags 9 Uhr bis 12 Uhr Mittags im Wirths-Hause zu Hunderdorf erneuert, und Pacht-Lustige zur ein- oder auch mehrjährigen Verstiftung hiemit wiederholt eingeladen. Den 15ten April 1824.
Magistrat in der königl. Stadt Straubing.
Thom. Seiderer, Bürgermeister.
Quelle: Straubinger Wochenblatt, 16. Stück, Mondtag 19. April 1824


Bekanntmachung.

Bey vorliegendem rechtskräftigen Erkenntnisse vom 24sten Jäner dieses Jahres des Universal-Konkurses über den Söldner Franz Edenhofer zu Hofdorf werden die gesetzlichen Verhandlugs-Termine bekannt gemacht:
1. zur Anmeldung der Forderungen, und derselben Nachweisung Mittwoch der 2te Juny,
2. zur Vorbringung der Einreden Freytag der 2te July.
3. zur Schluß-Verhandlung, und zwar
a) für Abgabe der gegen-Erinnerungen Mittwoch der 2te August,
b) für Vorlage der Schluß-Erinnerungen Freytag der 20ste August, – Ende Samstag den 4ten September laufenden Jahrs.
Zu diesen Verhandlungen werden nur die bekannten, und unbekannten Gläubiger unter dem Rechts-Nachtheile vorgeladen, daß die Nichterscheinenden am Anmeldungs-Tage mit ihren Forderungen für immer, die Nichterscheinenden an den übrigen Tagen mit der an denselben vorzunehmenden Handlungen ausgeschlossen seyen.
Zugleich werden alle diejenigen, welche von dem Franz Edenhofer etwas in Händen haben, aufgefordert, dieses bey Vermeidung des nochmaligen Ersatzes unter Vorbehalt ihrer Rechte hierorts zu übergeben.
Königlich baierisches Landgerichte Mitterfels.
Maier, k. Landrichter.
praes. den 12. April 1824.
Quelle: Straubinger Wochenblatt, 16. Stück, Mondtag 19. April 1824


Bekanntmachung.

Dienstag den 11ten May dieß Jahrs werden auf dem Amts-Spreicher zu Oberalteich die dort liegenden aus dem Aernte Jahre 0823, bestehend in beyläufig
26 Schäffel Weitzen,
207    „        Konr,
102    „        Haaber
mit Vorbehalte gnädigster Genehmigung im Ganzen sowohl, als in kleinern Parthien Öf‘ Kaufs-Liebhaber werden dahier eingeladen, sich am oben bestimmten Tage bis Morgens 9 Uhr in Oberalteich einzufinden.             Signatum sm 20sten April 1824.
Königlich baierisches Rentamt Mitterfels.
D. Hornsteiner, Rentbeamter.
praes. Den 23. April 1824.

Quelle: Straubinger Wochenblatt, 17. Stück, Mondtag 26. April 1824


Bekanntmachung.

Nach dem Antrage der Gläubiger wird das Brau-Anwesen des Markus Bayer, Bierbrauers zu Oberalteich, bestehend
a. in dem ganz gemauerten Brauhause mit Taschen eingedeckt, 154 Schuh langen, und 37 Schuh breiten Wohn-Gebäude nebst den vorhandenen Acker-Geräthschaften,
b. in dem gemauerten Brauhause mit Taschen ingedeckt, 126 Schuh lang, und 60 Schu breit, nebst einer Malzmühle, und dem nöthigen Brau-Requistien,
c. in dem zu Furth befindlichen Kellerhause nebst Sommerkeller, und Bindrschupfe,
d. in dem gezimmerten Getreid-Stadl mit Schneid-Schindeln gedeckt, sammt einer Wagen- und Holzschupfe; dann nach Schätzung
1. in 20 4/8 Tagwerk Aeckern,
2. in 11  Tagwerk Wiesen
am 31sten kommenden Monats May im Orte Oberalteich öffentlich versteigert, und an den Meistbiethenden unter Vorbehalt der Genehmigung losschlagen wird, wobey die weiteren Bedingniße bekannt gemacht, und die Kaufs Angebote am bestimmten Tage von 9 Uhr Vormittags bis Nachmittags 5 Uhr angenommen werden.
Abgaben werden von diesen Besitzungen folgende geleistet:
1. von den Gebäuden                                     fl.        kr.        hl.
a. 3 Ziele Haus-Steuer                                   1          19        4
b. Familien Steuer                                         –           4          5
c. Geld-Bodenzins                                         17        42        –
d. Gewerb-Steuer                                           12        –           –
e. Familien-Steuer                                          2          24        –
2.von den Aeckern, und Wiesen
a. 5 Ziele Grund-Steuer                                 22        3          6
b. Familien-Steuer                                          13        3          –
c. Korn-Bodenzins                             8Schäffl 4M. 2 Bierl. ½ Schzt.
Dieser gante Guts-Komplex ist bodenzinsiges Eigenthum, und wird einem Käufer die Bierbrauers-Konzeßion wieder verliehen werden, wenn sich ein Käufer über seine Fähigkeit hiezu, so wie über sein Vermögen, und Aufführung auch allenfällige Militär-Pflichts-Entlassung legal wird ausgewiesen haben.
Nebst vorstehenden Realitäten werden auch noch 12 ¼ Tagwerk bodenzinsige Holz-Gründe, und vom zertrümmerten Brummer-Hofe zu Furth 24 Tagwerk Waldung abgesondert öffentlich versteigert, von den ersteren werden zu 5 Ziel
Grund-Steuer              2 fl. 30 kr. – hl.
Familien-Steuer          – „    12 „   – „
Korn-Bodenzins         1 Schfl.. – M. – B. 3 Schzel.
von dem letzteren aber
5 Zeile Grund-Steuer 5 fl.     – kr. – hl..
Familien -Steuer         – „       24 „  – „
Geld-Stift                   – „         5 „  – „
Haber-Dienst              2 Schäfl 2 M. – B. – Schzel.
gereicht, und ist von den letzteren das Obereigenthum abgelöset.
Am 21sten April 1824.
Königlich baierisches Ladgerichte Mitterfels.
Maier, k. Landrichter.
praes. den 30. April 1824.

Quelle: Straubinger Wochenblatt, 18. Stück, Mondtag 2. May 1824


Bekanntmachung.

Da sich bey der am 31sten May dieß Jahrs stattgehabten öffentlichen Versteigerung der Markus Bayer’schen Brau-Statt zu Oberalteich, Oekonomie, und Waldung kein Kaufs-Liebhaber eingefunden hatte; so wird das besagte Markus Bayer’sche Anwesen zu Oberlateich nach dem Antrage dessen Gläubiger zum zweyten Male am 23sten künftigen Monats July allhier im Landgerichts-Gebäude von Morgens 9 Uhr bis Abends 5 Zhr in der Art versteigert, wie solches in der ersten Ausschreibung vom 21sten April dieses Jahres dem 19ten Stücke des königl. Baier. Intelligenz-Blattes des Unterdonau-Kreises vom 12 May dieß Jahrs Nr. 365, dem kön. Baier. Intelligenz-Blatte des Regen-Kreises St. 19. Vom 5ten May dieß Jahrs Nr. 507, dem Straubinger Wochenblatte Stück 18. Vom 3ten May dieß Jahres S. 179., und dem Korrespondetne von und für Deztschland Nr. 125. Vom 4ten May dieß Jahrs umständlich beschrieben ist.
Am 21sten Juny 1824.
Königlich baierisches Langericht Mittefels.
Maier, Landrichter.
praes. den 28. Juny 1824.

Quelle: Straubinger Wochenblatt, 27. Stück, Mondtag 5. July 1824


Aufforderung.

Wer an dem Nachlaß des verlebten Freyherrn von Schuß zu Steinburg aus was immer für einen Titel eine Forderung zu machen hat, der wird hiemit aufgefordert, diese binnen vier Wochen dahier um so mehr anzumelden, als ausserdessen mit Auseinandersetzung dieser Verlassenschaft ohne weitere Rücksicht vorgeschritten werden wird.
Den 2ten July 1824.
Königlich baierisches Kreis- und Stadtgericht Straubing.
Pracher, Direktor.
praes. den 7. July 1824,                     Miller

Quelle: Straubinger Wochenblatt, 28. Stück, Mondtag 12. Julyy 1824


Bekanntmachung.

Auf Andringen mehrerer Gläubiger wird das zum königl. Rentamt Mitterfels erbrechtsweise grundbare Hofs-Anwesen des Joseph Primbs zu Stetten dem öffentlichen Verkaufe salva ratificatione unterstellt, wozu am Mittwoch den 11ten August dieß Jahrs Tagsfahrt bestimmt ist, und Kaufs-Liebhaber nach Stetten eingeladen werden, mit dem Anhange, daß Auswärtige sich durch legale Zeugnisse über ihren Leumund, und Zahlungs-Fähigkeit auszuweisen haben.
Das Anwesen besteht:
a. in einem mit Leg-Schindeln gedeckten Wohngebäude von Holz, woran der Pferd- und Hornvieh-Stall angebaut ist,
b. in einem hölzernen mit Stroh eingedeckten Stadel,
c. in einer Wagen-Schupfe mit darauf gebauten Getreide-Kasten,
d. in einem Back-Ofen unter einem Legschindel-Dache,
e. in einem Gump-Brunnen,
f. in 48 ¾ Tagwerk Aeckern,
g. 22 Tagwerk Wiesen, und
h. 60 Tagwerk Holz-Gründen.
Auf dem Anwesen, welches nach der gerichtlichen Schätzung vom 9ten vorigen Monats 4803 fl. – kr. werth ist, haften ab einem Grund-Steuer-Kapital zu 5450 fl.
1. Steuer-Simplum                  6 fl. 48 kr. 6 hl.
2. Einfache Familien-Steuer   2 „   43 „   4 „
3. Ordinär Scharrwerk-Geld  4 „   30 „   –  „
4. Jagd-Scharrwerk-Geld       – „    45 „   – „
5. Geld-Stift                           5 „   55 „   – „
6. Milch-Gilt                           1 „   45 „   6 „
7. 15 Pfund Dienst-Schmalz
8. Küchen-Dienst                   2 „    3 „    – „
solches 9. Ganz zehntbar zum kön. Rentamte.
Den 9ten July 1824.
Königlich baierisches Landgericht Mitterfels.
Maier, k. Landrichter.
praes. den 12 July 1824. (**)

Quelle: Straubinger Wochenblatt, 30. Stück, Mondtag 26. July 1824


Bekanntmachung.

Auf Andringen mehrerer Gläubiger wird das zum königl. Rentamte Mitterfels erbrechtsweise grundbare Sölden-Anwesen des Joseph Hofmeister zu Stetten dem öffentlichen Verkaufe untergestellt, und dasselbe salva ratificatione an die Meistbietenden losgeschlagen.
Hiezu ist auf Mittwoch den 11ten August in loco Stetten Tag bestimmt, und werden KaufsLiebhaber mit dem Anhange eingeladen, daß von 9 Uhr Morgens bis Abends 5 Uhr Kaufs-Angebothe angenommen werden, und Auswärtige sich durch legale Zeugnisse über Vermögen, und Leumund auszuweisen haben.    Dasselbe besteht:
a. in den Wohn- und Oekonomie-Gebäuden,
b. in 1 ¼ Tagwerk Garten,
c. 20 ¼ Tagwerk Feldern,
d. in 5 ½ Tagwerk Wiesen,
e. in 12 Tagwerk Holz-Grund.
Lasten ruhen darauf:
1. Steuer-Simplum                  2 fl. 11 kr. 1 pf.
2. Familien-Steuer                  –  „   52 „   2 „
3. ordinär Scharrwerk-Geld   1 „   30 „   –  „
4. Jagd-Scharrwerk-Geld       – „    15 „   – „
5. Geld-Stift                           1 „   34 „   – „
6. May- und Herbst-Steuer    –  „   30 „   – „
7. Küchendienst 30 Eyer, 3 Käse, 5 Pfund Schmalz, denn
8. Der ganze Getreid, Grün- und Bluts-Zehent.
Königlich baierisches Landgericht Mitterfels.
Maier, Landrichter.
praes. den 23. July 1824.

Quelle: Straubinger Wochenblatt, 30. Stück, Mondtag 26. July 1824


Bekanntmachung.

Da bey der am 11ten v. M. zum Verkaufe des Primbsischen Hofanwesens zu Stetten angesetzten Tagsfahrt kein Kaufsliebhaber erschien, und das königliche Rentamt Mitterfels auf wiederholte Ausschreibung dringt, so wird zu diesem Behufe auf Mittwoch den 22sten September Tagsfahrt festgesetzt, und hiedurch die Einladung an Kaufsliebhaber erlassen.
Uebrigens wird sich auf die erstmalige Ausschreibung vom 9ten July d. J. bezohen.
Signatum den 1sten September 1824.
Königlich baierisches Landgericht Mitterfels.
Maier, Landrichter.
paes. Den 8. September 1824.

Quelle: Straubinger Wochenblatt, 37. Stück, Mondtag 13. September 1824


Bekanntmachung.

Auf Andringen des königl. Rentamts Mitterfels wird das Hofmeister’sche Söldenanwesen zu Stetten wiederholt dem öffentlichen Verkaufe untergestellt, da am 11ten August, als am ersten Versteigerungs-Tage kein Kaufsliebhaber erschien.
Man setzt hiezu auf den 29sten September dieß Jahres Tagsfahrt an, und bezieht sich übrigens völlig auf die öffentliche Ausschreibung (Kr. Int. Bl. und Straubinger Wochenblatt) vom 21sten July d. Hs.
Den 13ten September 1824.
Königlich baierisches Landgericht Mitterfels.
Maier, Landrichter.
paes. Den 20. September 1824.
Quelle: Straubinger Wochenblatt, 39. Stück, Mondtag 27. September 1824


Bekanntmachung.

Die Braustätte, Oekonomie, und Waldung des Markus Bayer, Bierbrauer zu Oberalteich wird nach dem Antrage der Kreditorschaft am 25ten kommenden Monats November d. J. zum Drittenmale allhier im Landgerichts-Gebäude von Morgens 9 Uhr, bis Abends 5 Uhr in der Art öffentlich versteigert, wie dieses Gesammtanwesen in der ersten Ausschreibung vom 21sren April d. J., in dem 19ten Stück des Intelligenzblattes des Unterdonau-Kreises vom 12ten May d. J. N. 365, in den Intelligenzblattes des Regenkreises vom 5ten May d. J. Stücl 19, N. 507, in dem Straubinger-Wochenblatte vom 3ten May d. J. Stück 18, Seite 179, und in dem Korrespondenten von und für Deutschland N. 125 vom 4ten May d. J. umständlich beschrieben ist.
Am 18ten Oktober 1824.
Königlich baierisches Landgericht Mitterfels.
Maier, Landrichter.
praes. den 1. November 1824.
Quelle: Straubinger Wochenblatt, 45. Stück, Mondtag 8. Novbr 1824


Archivalien zu Hunderdorf/Windberg
Archiv:  Staatsarchiv Landshut
Kapitel-Bezeichnung:    Rentamt Mitterfels (Rep. 300/Mit)
URN:     urn:nbn:de:stab-09e4534d-eb34-4c0d-9706-f5fc600ebe586
Bestellsignatur: StALa, Rentamt Mitterfels (Rep. 300/Mit) B 92
Archivische Altsignatur:
Beschreibung des Archivales
Betreff: Gefällsbücher der Steuerdistrikte: Falkenstein bis Hunderdorf
Laufzeit:              1824

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