1862


Einladung
zu
zwei Schlittenrennern,
welche Donnerstag den 16. Jänner bei günstiger Fahrbahn gegeben werden.
Erstes Rennen.
I. 6 fl. mit Fahne,
II. 4 fl. mit Fahne,
III. 3 fl. mit Fahne,
IV. 2 fl. mit Fahne,
V. 1 fl. mit Fahne,
VI. vier Hufeisen.
Zweites Rennen.
I. 14 fl. mit seid. Fahne,
II. 12 fl. mit seid. Fahne,
III. 10 fl. mit seid. Fahne,
IV. 7 fl. mit seid. Fahne,
V. 5 fl. mit seid. Fahne,
VI. 4 fl. mit seid. Fahne,
VII. 3 fl. mit seid. Fahne,
VIII. 2 fl. mit seid. Fahne.
Bedingnisse.
Die Verlosung zu beiden Rennen ist Punkt 9 Uhr.
Der Säumige bleibt ausgeschlossen.
Das erste Rennen, bei welchem nur solche Pferde laufen dürfen, welche noch nie bei einem Schlittenrennen mitgelaufen sind, beginnt Mittags 11 Uhr, das zweite oder Hauptrennen um 3 Uhr nachmittags.
Zu zahlreichem Besuche ladet höflichst ein
Welchenberg, den 8. Jänner 1862.
Anton Schmauß,
kgl. Posthalter.
Quelle: Straubinger Tagblatt 08.01.1862


 

Bekanntmachung.
Taxamt des kgl. Landgerichts Bogen gegen Brunner Ulrich, ehem. Wirth zu Großlintach, wegen Forderung.
Auf Antrag des hiesigen Taxamtes wird das Anwesen des Ulrich und der Theres Brunner, ehem. Wirthseheleute zu Großlintach, bestehend aus Wohnhaus, Tanzboden, Schupfe, Stallung, Stadel und Hofraum von gemischter Bauart zu
0,08 Dezim., dann
12,91 Dezim. Grundstücken,
welches nach gerichtlicher Schätzung vom 28. Dezember vorigen und 24. Jänner dieses Jahres einen Werth von 4449 fl. hat, und worauf
1 fl. 20 kr. 2 hl. einfache Grundsteuer,
– fl. 6 kr. 2 hl. Einfache Haussteuer,
– fl. 32 kr. – hl. Einfache Gefällsbodenzins und
12 fl. 15 kr. – hl. Kornbodenzins
lasten, den öffentlichen Zwangsverkaufe unterstellt, und ist hiezu auf
Donnerstag den 20. März h. Js., Nachmittags von 2 – 4 Uhr,
im besagten ehemaligen Wirtshause daselbst Termin angesetzt.
Der Hinschlag geschieht nach § 64 des Hypotheken-Gesetzes und nach den §§ 98 – 101 der Prozeß-Novelle vom 17. November 1837, und haben sich dem Gerichte unbekannte Steigerungslustige über Leumund und Vermögen auszuweisen.
Die näheren Kaufsbedingungen werden am Termine bekannt gegeben werden, und liegen bis dahin Schätzungs-Protokolle wie die Grundsteuerkataster bei Gericht zur Einsicht offen.
Sollte bei dieser ersten Versteigerung kein Angebot erfolgen, oder der Schätzungswerth nicht erreicht werden, so ist zur zweiten Versteigerung, bei welcher der Hinschlag ohne Rücksicht auf den Schätzungswerth erfolgt, Termin auf
Mittwoch den 23. April h. Js., Nachmittags ebenfalls von 2 – 4 Uhr,
angesetzt.
Am 3. Februar 1862.
Königliches Landgericht Bogen.
Mayer, k. Landrichter.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 08.02.1862 und Landshuter Zeitung, 09.02.1862 und Neue Münchener Zeitung (Münchener politische Zeitung), Morgenblatt 10.02.1862


Bekanntmachung.
Taxamt des k. Ldgr. Bogen c. Ulrich Brunner, ehem. Wirth zu Großlintach, wegen Forderung betr.
Der in der dießseitigen Bekanntmachung vom 3. Februar h. Js. ausgeschriebene Zwangsverkauf des schuldner`schen Anwesens unterbleibt vorläufig.
am 15. Februar 1862.
Königliches Landgericht Bogen.
Mayer, k. Landrichter.
Seelus, Assesor.
Quelle: Landshuter Zeitung, 22.02.1862


Aufforderung.
Barbara Kaspar von Hunderdorf, Ldg. Bogen, wird hiemit dringend aufgefordert, sich wegen einer Heirathsgutslöschung so bald als möglich in ihrem Heimatorth einzufinden.
Quelle: Kurier für Niederbayern, 25.02.1862


51. Schwurgericht für Niederbayern
Straubing. 5. Verhandlung am 10. Juni gegen Joseph Ziegler, 20 Jahre alt, led. Häuslerssohn von Großlintach, k. Ldg. Bogen, wegen Raubes I. Grades.
Präsident: Hr. Appelationsgerichtsrath Gmeiner, Staatsanwalt: der  kgl. II. Staatsanwalt Hr. Rothenfelder; Vertheidiger: Hr. Rechtsconcipient Brugger.
Geschworene: die HH. Scharrer, Kellner, Hirschauer, Kast, Reidl, Schötz Johann, Dr. Wein, Lettl, Bitzl, Dantscher, Höber, Kopf.
Am Sonntag, den 2. März l. Js. Abends begab sich der zwölfjährigen Inwohnerssohn Jacob Baier von Wolkhäusl bei Bogen zum Häusler Kürzkofer von Kleinlintach um für seine Mutter Milch zu holen, welche ihm zu diesem Behufe einen Groschen mitgegeben hatte. Auf dem Rückwege sah er plötzlich eine Mannsperson auf der Straße herankommen, welche nicht mehr ganz nüchtern war, da diese taumelte. Er suchte derselben so sehr als möglich auszuweichen, allein der Bursche, nämlich der Angeklagte, ging gerade auf ihn zu und fragte ihn, ob er kein Geld habe; da der kleine Baier dies in Abrede stellte, griff er sogleich in dessen Hosentasche und wollte ihm aus derselben einen Groschen, ein Geschenk seines Vaters, herausnehmen. Baier bat, er solle ihn doch gehen lassen, allein Ziegler ließ sich von seinem Vorhaben nicht abbringen, drohte vielmehr dem Kleinen mit Umbringen, wenn er nicht still sei, und nahm ihm den Groschen, was Baier nunmehr ruhig geschehen ließ. Beim Durchsuchen der Hosentasche erblickte der Angeklagte an dem Hosenträger des Baier auch ein an demselben befindliches Schlüßelchen; er nahm dasselbe gleichfalls an sich und durchsuchte sofort alle Kleidungsstücke des Baier, weil er glaubte, derselbe könnte auch im Besitze einer Sackuhr sein. Als er nichts mehr bei ihm fand, fragte er ihn, ob er ihn kenne, und forderte ihn auf Verneinen dessen auf, seinen Kanker abzuziehen. Da Baier etwas zögerte, drohte er ihm mit dem Umbringen, wenn er den Janker nicht sofort abziehe. Auf dieses hin zog Baier auch seinen Janker aus und gab ihn dem J. Ziegler, worauf sich Letzterer mit dem Geraubten gegen Kleinlintach entfernte.
Der Angeklagte ist des ihm zur Last gelegten Verbrechens geständig; nur will er nicht mit dem Umbringen sondern nur mit dem Durchprügeln gedroht haben und überdieß in hohem Grade betrunken gewesen sein. Durch Zeugen wurde bekundet, daß der Angeklagte damals viel Bier und Schnaps zu sich genommen und in Folge dessen auch berauscht gewesen sein. Der k. Staatsanwalt begründete die Anklage auf das Verbrechen des Raubes I. Grades und trat der Annahme geminderter Zurechnungsfähigkeit nicht entgegen. Der Vertheidiger beantragt eine Freisprechung wegen gänzlicher Unzurechnungsfähigkeit, eventuell Annahme geminderter Unzurechnungsfähigkeit.  Durch Wahrspruch der Geschwornen, verkündet von Hrn. Obmann Dr. Wein, wurde der Angeklagte des Verbrechens des Raubes I. Grades bei geminderter Zurechnungsfähigkeit verübt, für schuldig erachtet und vom Gerichtshofe zu 1 Jahr Arbeitshaus verurtheilt. Der Staatsanwalt hat zwei-, der Verteidiger einjähriges Arbeitshaus beantragt.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 12.06.1862


Oeffentliche Sitzungen.
Straubing, 12. Sept. Magistrat.
…. 2) das Gesuch des Peter Krumb [Trum?], Schreiners in Hunderdorf, eine Niederlage seiner Schreinerarbeiten bei Hrn. Sebast. Mayer, Tuchmacher, jun., errichten zu dürfen; 3) …
Quelle: Straubinger Tagblatt, 14.09.1862


Straubing, 11. Sept. (Dritter Schwurgerichtsfall.) Franz Xaver Bornschlegl, 21 Jahre alt, Häuslerssohn von Hoch, k. Ldg. Mitterfels, ist angeklagt des Verbrechens des Raubes. Staatsanwalt: der k. II. Staatsanwalt Rothenfelder. Vertheidiger: Rechtsconcipient Bothmer.
Aus der Urne wurden als Geschworene gezogen: H. H. Heyder, Zechmann, Maier, Pröll, Sachs, Reischbeck, Schuller, Stegmüller, Weber, Lorenzer, Bergmaier und Elsäßer.
Der 17jährige Inwohnerssohn Peter Niemaier von Grub stand von Lichtmeß 1861 bis Lcihtmeß 1862 bei dem Bauern Rogenberger zu Oberalteich im Dienste, und ging von dort am Montag den 3. Februar l. J. – seinen Lohn von 12 fl. bei sich tragend – auf dem Wege nach Grub zu, wo er seinen Vater besuchen wollte, um diesem den fraglichen Lohn zu behändigen. Als Peter Niemaier zwischen ½ 2 Uhr und 2 Uhr Nachmittags bei einer Hohlgasse zwischen Rammersberg und Grub anlagnte, sprang plötzlich aus einem nahe liegenden Gehölze ein Bursche in die Hohlgasse herab, stieß den Peter Niemaier auf die Knie nieder, packte ihn am Halstuche, schnürte dasselbe mit den Fingern zusammen, so daß Niemaier nicht mehr schreien konnte, griff mit der Hand in dessen linke Hosentasche, rieß die darin befindliche Baarschaft von 12 fl. heraus und lief hierauf davon. Weinend und zitternd ging Peter Niemaier nun fort, erzählte mehreren ihm begegnenden Personen das ihm so eben wiederfahrene Unglück und beschrieb die Gesichtszüge und die Kleidung des Räubers. Diese Schilderung paßte so genau auf den in der benachbarten Kolonie Hoch wohnenden Häuslerssohn Franz Xaver Bornschlegel, daß jene Personen gleich erklärten, Niemand anderer als Bornschlegl sei der Räuber. Kurze Zeit nach diesem Raubanfalle wurde Bornschlegl wirklich in jener Kleidung gesehen, welche nach Niemaiers Beschreibung der Räuber am Leibe gehabt hatte, auch war sein Benehmen ein ganz auffälliges. Peter Niemaier erkannte nun auch wirklich in dem ihm vorstellig gemachten Fr. Xaver Bornschlegel den Räuber wieder. In dem Gefängnisse war Bornschlegel bemüht, sich falsche Zeugen zu erwerben, und als es ihm nicht gelang, äußerte er, jetzt sei es um ihn gefehlt, nun komme er nicht mehr heraus. Bornschlegel, welcher als ein Müßiggänger und genußsüchtiger Mensch bezeichnet wird, suchte heute in öffentlicher Sitzung vergebens darzuthun, daß er zur Zeit, als der Raub verübt wurde, im Hause seines Vetters Joseph Bornschlegel sich befunden habe. Sein Läugnen machte bei den gegen ihn vorliegenden gewichtigen Schuldbeweisen einen peinlichen Eindruck. Nach kurzer Berathung sprachen die Geschworenen unter ihrem Obmann Hrn. Heyder ihr Schuldig aus, worauf der k. Staatsanwalr 8jährige, der Vertheidiger 5jährige Zuchthausstrafe beantragte.
Durch Urtheil des Schwurgerichtshofes wurde Fr. Xaver Bornschlegel zu einer 7jährigen Zuchthausstrafe verurtheilt.
Quelle: Landshuter Zeitung, 14.09.1862


Getraute in München.
In der St. Bonifazius-Pfarrei.
Hr. Karl Wieser, Vergoldergehilfe dahier, mit Marie Brunner von Apoig bei Bogen. …
Quelle: Münchener Tages-Anzeiger, 18.09.1862 und Der Volksfreund, 20.09.1862


28. Okt. Oeffentl. Magistratssitzung. Genehmigt wurden: … Eine Messerschmiedskonz. Erhält M. Schwarz v. Hunderdorf. –
Quelle: Der Volksfreund, 30.10.1862


Bevölkerungs-Anzeige.
In der Stadtpfarrei St. Jakob
.

Getraut. … den 18.: Joh. Ev. Burgmayer, Maurer dah., mit Franziska Oswald, Krämerstochter von Hunderdorf; …
Quelle: Straubinger Tagblatt, 14.12.1862


Getraute in München:
In der Metropolitan-Pfarrei zu U.L. Frau.

B. Getsberger, b. Hufschmiedemeister v. h., mit F. Karl von Hunderdorf.
Quelle: Der Volksfreund, 23.12.1862


Familien-Nachrichten.
Getraute Paare.
In der Metropolitan-Pfarrei zu U. L. Frau.
Hr. Bartholomäus Getsberger, bgl. Hufschmiedmeister dahier, mit Felizitas Karl von Hunderdorf.
Quelle: Der Bayerische Landbote, 25.12.1862/26.12.1862; Münchener Omnibus, 25.12.1862

 

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