1861

Oeffentliche Ladung.
Leserer Joseph gegen Wurm Joseph und dessen Relikten wegen Entschädigung betreffend.
Der k. Advokat Luft als Pflichtanwalt des Joseph Leserer, abgehausten Anwesenbesitzers zu Hunderdorf, z. Zt. in Muckenwinkling, hat gegen die Relikten des Bauers Joseph Wurm von Straßkirchen, kgl. Ldgs. Straubing, eine Klage auf Entschädigung erhoben.
Auf Antrag desselben wird der Mitbeklagte Lorenz Wurm, der nach Amerika ausgewandert ist, in Gemäßheit der Gerichtsordnung Kap. V §. 3 Kap. VII §. 5 Nr. 4 aufgefordert,
binnen 3 Monaten
von heute an persönlich oder durch einen gesetzlich Bevollmächtigten hier zu erscheinen, und der von seinen mitbeklagten Geschwistern zu schließenden Streitsgenossenschaft beizutreten, widrigenfalls dieser Beitritt von Amtswegen als geschehen angenommen, und der Anwalt, welcher diese Genossenschaft vertreten wird, zugleich als Kurator für ihn als Abwesenden zum Zwecke der Streitdurchführung aufgestellt werden würde.
Straubing den 27. Dezember 1860
Königlich Bayerisches Bezirksgericht.
D. i.
Paur.
G.-Nr. 4006                79.                   Köpp.
Quelle: Neue Münchener Zeitung (Münchener politische Zeitung), Abendblatt 08.01.1861


Oeffentl. Verhandlungen des k. Bezirksgerichts Straubing. Freitag, den 12. April, Untersuchung: Vorm. 8 Uhr gegen Michael Eßlinger, Wirth von Hofdorf, wegen Vergehens der Körperverletzung; Vorm. 10 Uhr gegen Andreas Kolbeck, Müller von Bruckmühl, wegen Vergehens der Störung des häuslichen Friedens; Vorm. 11 ½ Uhr gegen Stephan Heigl, Dienstknecht von Hunderdorf, wegen Diebstahlsverbrechens. [Es handelt sich um Hofdorf bei Mengkofen] Quelle: Straubinger Tagblatt, 12.04.1861


Oeffentliche Gerichtsverhandlung
des kgl. Appellations-Gerichts von Niederbayern.

Freitag den 26. April 1861.
Vorm 8 Uhr. Berufung des Gg. Helmbrecht, Taglöhners v. Grfaling und des kgl. Staatsanwalts am k. Bezirksgerichte Deggendorf, degen das Urtheil des genannten Gerichts, vom 20. März lfd. J., in der gegen ihn wegen Vergehens der Körperverletzung geführten Untersuchung.
Vorm. 10 Uhr. Berufung des Staatsanwalts am k. Bezirksgerichte Straubing gegen das Urtheil des genannten Gerichts vom 10. Febr. l. J. in der gegen Joseph Gierl, Häusler von Hunderdorf, wegen Vergehens der Körperverletzung geführten Untersuchung.
Quelle: Donau-Zeitung, 25.04.1861


Oeffentliche Verhandlungen des kgl. Bezirksgerichts Straubing. Mittwoch den 22. Mai Untersuchung: Vorm. 8 Uhr gegen Johann Pabst, Hafnergesellen von Thann, wegen erschwerten Diebstahlsvergehens und polizeilich strafbarer Unterschlagung; Vorm. 9 Uhr gegen Anton Hofbauer, Privatier von hier, wegen Vergehens der nicht prämeditirten Körperverletzung; Vorm. 10 Uhr gegen 1) Maria Mauthner, Inwohnerstochter von Lintach, 2) Sebastian Wagner von Neutiefenweg, wegen Vergehens der Widersetzung; Nachm. 2 Uhr gegen Johann Vogl von Matzelsdorf wegen Vergehens der nicht prämeditirten Körperverletzung.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 22.05.1861


Bekanntmachung.
Kiendl Johann von Lintach, Gant betr.
Zur zweitmaligen Versteigerung des mit Verfügung vom 6. Jili l. Js. zum Zwangsverkaufe ausgeschriebenen Anwesens des verlebten Häuslers Johann Kiendl von Lintach, sowie zur Versteigerung des vorhandenen Inventars, bestehnd aus Vieh und Fahrniß, dann Betten und sonstigen Hausgeräthschaften, steht Tagsfahrt auf
Samstag den 17. August l. Js., Vormittags von 8 bis 12 Uhr,
in loco Kleinlintach an. Der Zuschlag erfolgt unbedingt. Das Anwesen umfaßt nicht, wie früher ausgeschrieben, 22.56 Tagw., sondern nur 20,45 Tagw.
Straubing, den 29. Juli 1861.
Königl. Bezirksgericht Straubing.
Der k. Director. D. i. Paur.
Kopp.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 01.08.1861


Straubing. Bei dem am 12. August beginnenden 48sten Schurgerichte für Niederbayern kommen folgende Fälle zur Verhandlung:  …
7. Fall. Freitag den 23. Und Samstag den 24. August: Joseph Müller, 31 Jahre alt, lediger Schleifer von Hunderdorf, Ldg. Bogen, ist angeklagt des Verbrechens der nicht vorbedachten Körperverletzung mit nachgefolgtem, als wahrscheinlich vorauszusehendem Tode, dadurch verübt, daß er am 11. Mai 1861 Nachts dem Wagenschmierhändler Martin Schirling von Neuschleichach ohne die Absicht, zu tödten, jedoch mit dem bedachten Entschlusse, denselben körperlich zu mißhandeln, ohne Ueberlegung und Vorbedacht in aufwallender Hitze des Zorns Schläge, Stöße und Fußtritte auf den Kopf versetzte, welche den Tod des Verletzten zur Folge hatten. Staastanwalt: Der II. Staastanwalt Rothenfelder; Vertheidiger; Rechtskoncipient Brugger. 8. Fall.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 11.08.1861; Kurier für Niederbayern, 13.08.1861


Im Namen Seiner Majestät des Königs von Bayern.
Verhaftsbefehl.

Der Untersuchungsrichter am königlichen Bezirksgerichte Landshut verordnet wegen Vergehens der Verleumdung durch die Presse, begangen ab der Heimwirthswitwe Maria Riebl und dem Wachtmeister Schillinger dahier, den deßhalb Beschuldigten vagirenden ehemaligen Jäger Karl Barth, ledig, etwa 45 Jahre alt, aus Hunderdorf, k. Ldg. Bogen, in Gemäßheit des St.-G.-B. Thl. I. Art. 146-148 Preß-Ges. Art. 28-30 St.-G.-B. Thl. II. Art. 461 Nr. 1 zu verhaften und in das hiesige Untersuchungsgefängniß in Verwahrung zu bringen. Bei dem Vollzuge dieses Befehls ist solcher Karl Barth vorzuzeigen, und derselbe daran zu erinnern, daß er gesetzlich berechtigt sei, gegen die vollzogene Verhaftung bei dem hiesigen Bezirksgerichte sich zu beschweren.
Alle Gerichts-Polizei und Militärbehörden werden aufgefordert, zu der Vollstreckung dieses Verhaftsbefehles den erforderlichen Beistand zu leisten.
Landshut, den 13. Sept. 1861.
Der II. Untersuchungsrichter am kgl. Bezirksgerichte Landshut.
Maier.                         v. Finster.
Quelle: Kurier für Niederbayern, 15.09.1861; Landshuter Zeitung, 15.09.1861


Straubing. Oeffentliche Verhandlungen des k. Bezirksgerichts. Montag den 16. Sept. Untersuchung: Vormittags 8 Uhr gegen Maria Groß, Inwohnerstochter von Hunderdorf, wegen Diebstahlsvergehens und polizeilich strafbaren Diebstahls; Vorm. 10 Uhr gegen Georg Hofstetter, Inwohnerssohn von Altfalter, wegen ausgezeichneten Diebstahlsverbrechen.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 15.09.1861

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