Aus dem bayerischen Walde, 6. Febr. Heute ging es wieder lustig und abenteuerlich auf der Schneckenbahn „Straubing-Konzell“ zu. Der Frühzug vom Walde her hatte ohne jegliche Hindernisse lange Verspätung, die Passagiere mußten eine volle Stunde warten. Nachdem die Warteräume in den Bahnhäuschen nur einige Personen unterbringen können, mußten Hunderte von Passagieren, welche oft Stunden weit gehen müssen auf freiem Platze herumstehen und waren dem Winde und der Kälte ausgesetzt. Nur so viel Rücksicht wenn die hohe Generaldirektion hätte und würde in den nahegelegenen Restaurationen Läutwerke einrichten, damit such die Passagiere doch in denselben bis zum Eintreffen der gewöhnlich verspäteten Züge wärmen könnten. Der Transport nach Straubing war wirklich unheimlich. Die Passagiere hockten aufeinander ähnlich wie einem Gänsetransporte. Natürlich stehen der verhaßten Bahn keine Wägen mehr zur Verfügung. Es sind nur die armen Condukteure zu erbarmen, welche den größten Beschwerden ausgesetzt sind und ihren Dienst unmöglich übersehen können. Die Rückfahrt in den Wald war nochmals ungeheurer. Der Zudrang von Passagieren war nochmals so großartig, so daß dieselben ohne Gnaden und Pardon in die Viehwägen gesteckt werden mußten. Am schönsten war es noch in Bogen, wo das schwache Dampfross die Last nicht mehr ziehen konnte, wegen der dort unverzeihlichen Steigung; es mußte wieder retour gefahren werden, und die Güterwägen wurden zurückgelassen. Nun warteten aber auf den Stationen eine Maße Fuhrwerke zum Transporte der Frachtgüter, diese konnten ihre oft weiten Wege wieder leer nach Hause machen. Wie lange werden diese elenden Zustände noch andauern? In und außer Bayern sind wohl keine solchen Zustände vorhanden, so erzählen Wenigstens erfahrene Reisende. Für uns da heraußen ist eben Alles gut, und dann wundert man sich noch nach Oben, wenn wir anfangen kritisch zu werden. Mit diesem Bahnbau hat man ein technisches Meisterwerk vollzogen; warum aber derselbe so ausgeführt wurde, das begreift sogar unser schwacher Niederbayernverstand; doch es werden seinerzeit auch noch andere Faktoren mitreden. Im nächsten Frühjahr werden sich wohl die Schnecken zusammen begeben und von Steinburg nach Mitterfels entlang ein Wettrennen mit der Bahn veranstalten. Wie lange die Bahnhoffrage in Straubing noch ausgesetzt wird, werden die Götter wissen. (Liegt an den Grundablösungen. D. Red.) Nachdem die Bahnhoflokalitäten durchweg zu klein sind, so ist es nur der umsichtigen Bahnhofleitung zu verdanken, daß bei dem oftmaligen großen Andrange nicht schön längst große Unglücke passierten.
Quelle: Straubinger Tagblatt 07.02.1897
Steinburg, 8. Febr. Als am Samstag früh die Krämersfrau Gietl den Backofen anfeuern wollte, starrten ihr aus dessen Oeffnung ein paar Beine entgegen. Großer Schrecken und Lärm, was sich aber sofort in Heiterkeit auflöste, als man das ziehen anfing und nicht ohne Mühe eine Person herausgeförderte, die dort genächtigt. Es war ein in der Gegend wohlbekannter Inwohner von Mayerhof bei Rattenberg.
Quelle: Straubinger Tagblatt 07.02.1897
Der Schwarzacher Stolgebühren-Streit.
Vom k. Verwaltungsgerichtshofe wurde ausgesprochen:
Für diese Streitsache ist die Zuständigkeit dieses Gerichtshofes gegeben.
Gegenüber der 1. Instanz und im Einklang mit der Auffassung der Vorinstanz ist die Berechtigung des Pfarrers Holzner und zwar in seiner Eigenschaft als Vorstand der Kirchenverwaltung Schwarzach hinsichtlich der Vergütungen für die Sänger und für die Ministranten als auch für die Kirche und dir Bruderschaften anzuerkennen.
Die k. Regierung hatte ausgesprochen, daß bei den Verrichtungen, die in der Stolordnung von 1832 noch nicht vorkommen konnten, weil sie damals nicht Brauch waren, die herkömmlichen Bezüge zu gelten hätten. Der k. Verwaltungsgerichtshof aber hat nun entschieden, daß unter den bisherigen Bezügen nur solche Gebühren zu verstehen seien, welche in der Stolordnung von 1832 vorkommen.
Ebenso wurde ausgesprochen, daß der Gulden = 1.71 M. nicht 1.80 M. berechnet werden dürfe.
Die Zulässigkeit weiterer als der in der Stolordnung vorgetragener Gebühren wurde in Abrede gestellt.
Die rechtliche Wirkung eines örtlichen Gewohnheitsrechts für die Verpflichtung zur Entrichtung von Stol-Gebühren findet ihre Grenze, sobald für einen Pfarrbezirk eine rechtsgültige Stolgebühren-Ordnung aufgestellt ist. Durch die lokalen Stolordnungen hat einerseits die Rechtswirksamkeit jedweden früheren Herkommens hinsichtlich der Erhebung von Stolgebühren ihren Abschluß gefunden, anderseits ist die Bildung eines Herkommens, wonach andere als in der Stolgebühren-Ordnung aufgeführte Gebühren in Anspruch genommen werden können, ausgeschlossen. Woferne weitere kirchliche Verrichtungen nach den örtlichen Verhältnissen ein Bedürfniß oder als wünschenswerth anzusehen sind, so ist es den Betheiligten anheimgegeben, eine ordnungsgemäße Ergänzung des Stolgebühren-Verzeichnisses herbeizuführen.
(Um dies hat der Pfarrer von Schwarzach wiederholt nachgesucht, wurde aber von der kgl. Regierung von Niederbayern mit dem Hinweis abgewiesen, daß es ohnehin bei den „bisherigen“ Bezügen zu verbleiben hat.)
„Die Dienstverrichtungen wie Conduct, feierliches Libera und Benedictus“, stellen sich nicht als selbständige, kirchliche Akte, sondern vielmehr als besondere, feierliche Ausgestaltung der stolordnungsmäßigen Verrichtungen dar. Demnach kann eine Berechtigung des Pfarrers Holzner für diese bezeichneten Dienstverrichtungen, welche in dem erwähnten Stolgebühren-Verzeichnisse nicht aufgeführt sind, auf Grund eines Herkommens besondere Gebühren in Anspruch zu nehmen, nicht anerkannt werden.
Wenn eine besondere Vereinbarung zwischen Stiglmeier und der Pfarrgeistlichkeit dahin zu Stande gekommen wäre, daß außer den in der Stolordnung vorgesehenen Handlungen auch noch die fragl. weiteren Dienstverrichtungen gegen eine weitere Vergütung vorgenommen werden sollten, so könnte eine solche nur angenommen werden, wenn mit Zustimmung des Pfarrers die gedachten Verrichtungen nicht nur ausdrücklich, sondern auch mit der kund gegebenen Absicht bestellt worden wären, für dieselben eine besondere Vergütung zu leisten.
Nach der Rechnung des Pfarrers sind als Gebühren des Cooperators im Ganzen 12 Mk. Erhoben worden. Die Stolgebühren-Ordnung vom 22. Mai 1832 enthält keine besonderen Gebühren für den Cooperator neben dem Pfarrer. In der Rubrik „Bemerkungen“ ist allerdings der Vortrag enthalten:
„Wenn ein fremder Geistlicher bei Leichenbegängnissen gerufen werden soll, so muß derselbe eigens bezahlt werden.“
Allein als ein „fremder“ Geistlicher kann der Cooperator nicht angesehen werden. Die Pfarrer von Schwarzach waren sohin seit dem Bestehen dieser Stolgebühren-Ordnung nicht berechtigt, für Zuziehung des Cooperators eine besondere Gebühr in Anspruch zu nehmen. Wenn die erhobene Forderung auf dem Spaltzettel vom 12. Juni 1893 gestützt werden will, so ist zu bemerken, daß durch die Spaltbriefe eine Verpflichtung dritter Personen nicht geschaffen werden konnte. Ein Herkommen konnte sich, abweichend von der Stolordnung von 1832 nicht bilden. Auch ein besonderes Uebereinkommen kann nach Lage der Akten nicht angenommen werden. Wenn auch Stiglmeier die Mitwirkung zweier Geistlicher verlangt hat, kann nicht angenommen werden, daß der Genannte in der kundgegebenen Absicht der Gewährung einer besonderen Vergütung einen zweiten Geistlichen bestellt habe.
Bei solcher Sachlage bestand keine Berechtigung des Pfarrers Holzner auch noch besondere Leistungen für den Cooperator von Jak. Stiglmeier in Anspruch zu nehmen. Demnach muß der Pfarrer das, was der Cooperator laut Spaltzettel zu erhalten hatte, zurückzahlen.
Von dem Pfarrer wurde für den Sänger Biberger eine Gebühr von 4 Mk. erhoben, weil der Bauer Stiglmeier und der Lehrer Meier diese Gebühr für Biberger nicht zahlen wollten. Nach der Aktenlage steht fest, daß Biberger das Recht hatte, bei der Leichenfeier mitzuwirken. Unter solchen Verhältnissen war Schullehrer Meier nicht berechtigt, den Schulverweser Biberger an der Verrichtung seiner Funktion als Sänger zu hindern; noch viel weniger kann es den Privatpersonen anheimgestellt sein, einen beliebigen Sänger zu bestimmen. Umsoweniger kann Stiglmeier hinterher beanstanden, wenn für den Schulverweser Biberger die Gebühr von dem Pfarrer und Vorstande der Kirchenverwaltung in Rechnung gebracht wurde.
„Als Leistung zur Kirchenstiftung hat Pfarrer Holzner 2 M. 40 Pfg. in Ansatz gebracht. In der Stolordnung stehen für 2-3 Aemter 32 kr., hienach ist für 6 Aemter lediglich der Höchstbetrag von 1 fl. = 4 kr. = 1.83 M. zulässig.“
So hat der kgl. Verwaltungs-Gerichtshof entschieden. Es war aber von jeher üblich für ein Amt, wie es auch in der Stolordnung steht, 15 kr. Und für die Vigile 8 kr. Zu erheben. Für 2 Aemter wurden 30 kr., für 6 Aemter 1 fl. 30 kr. = 2,57 M. und für die Vigil 23 Pf. Erhoben. Somit hat die Kirche den Schaden.
Für die Corp. Christi-Bruderschaft zu Schwarzach ist der Betrag von 1,50 M. erhoben worden und in der Bruderschafts-Rechnung 1893 in Einnahmen vorgetragen. Auch dieser Betrag wurde von Jakob Stiglmeier beanstandet, jedoch mit Unrecht. Denn schon 1817 wurden 24 kr. Für das Bahrtuch und seit 1858 auch 30 kr. Für die Fahne laut Rechnungen bezahlt.
Sogar die Gebühren für die Ministranten mit 2,40 M. für eine sehr noble Leiche mit 6 Aemtern wurden von Stiglmeier angestritten. Die armen Ministranten sollten nicht einmal a‘ 60 Pfg. erhalten. Der kgl. Verwaltungsgerichtshof entschied, die Ministranten hätten 2,49 M. zu erhalten, sodaß Stiglmeier den Ministranten noch 9 Pfennige Schuldig ist.
Pfarrer Holzner war sohin berechtigt, für die Vornahme der Beerdigungsfeierlichkeiten des Franz Stiglmeier folgende Gebühren und Leistungen in Anspruch zu nehmen:
a) für sich ……………………………………………… 41,14 M.
(Pfarrer Holzner hatte für sich 37,60 M. berechnet)
b) für den Cooperator: Nichts (laut Splatzettel und Herkommen hatte der Cooperator 12 M. zu beanspruchen und seit 200 Jahren erhalten!)
c) für die Kirche ………………………………………. 1,83 M.
d) für den Sänger ……………………………………… 4,00 M.
e) für die Bruderschaft ………………………………… 1,50 M.
f) für die Ministranten …………………………………. 2,40 M.
50,87 M.
Der Mehrbetrag von 10,83 M. wovon der Betrag 57 Pfg. für die Kirchenstiftung zu viel erhoben wurde, ist zurückzuzahlen.
Da im ganzen Streite jede der beiden Parteien unterlegen ist, so waren die Kosten des Verfahrens in sämtlichen Instanzen denselben zu gleichen Teilen zu überbürden. Jedoch erschien es angezeigt, die Partei Vertretungskosten den Beteiligten zur Selbsttragung zu überweisen.
Das ist der wahre aus dem Urteile des k. Verwaltungsgerichtshofes entnommene Sachverhalt. Nun erlaubt man sich die Frage: Wie konnten die Pfarrer von Schwarzach wissen, daß sie nicht berechtigt waren, Gebühren für den Cooperator zu erheben? Wie konnte insbesondere Pfarrer Holzner denken und wissen, er sei zur Perception der herkömmlichen Bezüge nicht berechtigt, nachdem die k. Regierung ausdrücklich erklärt hatte, es erscheint eine Aenderung der „bisherigen“ Bezüge der Geistlichkeit in Schwarzach nicht notwendig; nachdem die k. Regoerung selbst entschieden hatte: Der Pfarrer kann die Gebühren erheben a) nach der Stolordnung von 1832 und
b) nach Uebung und Angemessenheit;
nachdem das bischöfliche Ordinariat ausdrücklich den Bescheid gegeben hatte: „Es sind die bisherigen Bezüge und zwar mit Umrechnung des fl. = 1,80 M. festzuhalten“;
nachdem die Kirchen- und Gemeindeverwaltung Schwarzach beschlußmäßig nach Einsichtnahme der betreffenden Gebühren für die seit 1832 entstandenen Verrichtungen sich geäußert hatte: „Es sind die herkömmlichen Bezüge und zwar der fl. = 1,80 M. beizubehalten.“
Die Schwarzacher selbst wollen von diesen Verdrehungen und Aufhetzungen nichts wissen, aber sie haben auch den Mut nicht, energisch gegen die bekannten Hetzer aufzutreten. Andrerseits ist es den Schwarzachern darum zu thun – wieder einen Cooperator zu bekommen.
Ihre Sache wird es nun sein, sich um die Regelung der Stolgebühren zu bekümmern und anzunehmen. Denn sonst mag dort Pfarrer werden wer will – er wird, solange Dr. Gäch in Schwarzach ist, keine Ruhe haben, wie eine solche in Schwarzach seit 18 Jahren nicht mehr war.
Der Vorwurf der Ueberforderungen wird damit beantwortet, daß der frühere Pfarrer mehrere Tausend und seine Gesundheit für Schwarzach geopfert, der letzte mehr als ein Jahr ohne Cooperator mit Bination an Sonn- und Festtagen in der ausgedehnten Pfarrei Schwarzach thätig war und mehr als 500 Mk. in ein paar Jahren an Stolgebühren, die er für sich beanspruchen hätte können, hergeschenkt hat. Wenn er unwissentlich bei Berechnung von Gebühren falsch rechnen für den Cooperator und die Kirche mußte, so ist und war nicht er schuld, sondern die Unklarheit der Verhältnisse und die Unentschiedenheit der Gemeindeverwaltung, die sich von Dr. Gäch verhetzen ließ.
Es ist also geradezu ein großer Unfug an diesen Stolgebühren-Streit die Anschuldigung wegen Ueberforderungen zu knüpfen, nachdem die kgl. Regierung selbst ganz zu Gunsten des Pfarrers entschieden hatte.
Quelle: Straubinger Tagblatt 27.03.1897
Schwarzach, 6. April. Wie Dr. Gäch zur Erklärung des Michl Gilch kam, netr. Die Kosten einer Operation? Herr Michael Gilch wurde zu Dr. Gäch berufen mit der Weisung, die betreffenden Rechnungen mitzubringen. Der Mann kam und brachte die Rechnungen. Dr. Gäch schrieb einen Zettel und fragte Hrn. Gilch, in welchem Gasthaus er einkehre. Dieser antwortete. „Bei S.“ Es stand nicht lange an, so wurde Hr. Gilch wieder zu Dr. Gäch gerufen. Der gute Mann leistete dem Rufe höchst verwundert wieder Folge. Und nun verlangte Dr. Gäch, der Mann solle unterschreiben. „Ja, unterschreiben!“ antwortete dieser; denn er konnte von dem Geschreibsel des Dr. Gäch nichts lesen; da sagte Dr. Gäch: „Da fehlt nichts, es handelt such nur darum, daß ich nicht mehr als 450 M. verlangt habe.“ Und darauf unterschrieb der gute Mann, der trotz der hohen Operationskosten auchheute von seinem Leiden nicht befreit ist. Nun vergleiche man mit der Thatsache, welche Hr. Gilch jederzeit zu bezeugen bereit ist, die Erklärung des Dr. Gäch, dahin lautend, daß die Operation nur 50 M. gekostet habe. Von diesen 50 M. steht in der Rechnung kein Wort, sagte Dr. Gäch auch lein Wort zu Hrn. Gilch. Wir können uns eines Lächelns nicht enthalten, wenn wir bedenken, daß Dr. Gäch eine nicht spezifizirte Rechnung über eine Summe von 450 M. ausgestellt hat, während er mit lächerlichem Pathos von den Geistlichen verlangt, sie sollen eine spezifizirte Rechnung ausstellen über 10,20 oder höchstens 60 Mark. Also Hr. Dr. Gäch, kehren Sie zuerst vor Ihrer Thüre recht gründlich; denn sonst müssen Sie immer fürchten, daß die Steine, welche Sie auf andere werfen, auf Sie zurückfliegen!
Quelle: Straubinger Tagblatt 08.04.1897
Aus Schwarzach, 7. April geht und von Herrn Dr. Gäch folgende Berichtigung zu: Es ist unwahr 1) daß ich für eine Bruchoperation in der Gemeinde Degernbach (im Jahre 1888) 450 M. verlangt habe; es ist unwahr 2) daß ich bei der betreffenden Operation Mithilfe geleistet habe (ich habe seit 20 Jahren bei keiner Operation Mithilfe geleistet, sondern jede selbst gemacht); es ist unwahr 3) daß ich keine spezifizirte Rechnung gestellt habe. 100 Mark gebe ich Belohnung Jedem, der mir nachweist, daß ich für eine Bruch- oder irgend eine andere Operation jemals 450 M. verlangt habe.
Quelle: Straubinger Tagblatt 10.04.1897
Schwarzach, 11. April. Um über den Werth der beständigen sog. „Berichtigungen“ des Dr. Gäch aller Welt reinen Wein einzuschenken, sei hiermit die Rechnung betr. Die bekannte Bruchoperation im Wortlaut veröffentlicht. Sie lautet folgendermaßen:
Schwarzach, den 4. Dezember 1888
Deserviten-Rechnung
von Dr. Albert Gäch, prakt. Arzt
für
Herrn Michael Gilch in Ebenhofen.
19. Sept.
Bruchschnittoperation m. besonderen Schwierigkeiten
Besuche, Zeitaufwand
Chloroformnarkose
3 Immissionen
Ausspritzungen
Verbandstoffe, Creolin, Crelinöl
Creolinwasser
450 Mark
Vierhundertfünfzig Mark
Dr. Gäch.
Nun zur Berichtigung des Dr. Gäch: 1. Er erklärt es für unwahr, daß er für eine Bruchoperation in der Gemeinde Degernbach 450 M. verlangt habe. Wie die Rechnung besagt, hat er sie doch verlangt. Freilich unterscheidet da Dr. Gäch zwischen der Operation für sich und den Anhängseln. Daß die Operation für sich allein nicht 450 M. gemacht hat, das nahm ohnehin kein vernünftiger Mensch an. 2. Auf Wahrheit beruht, und das wollen wir ausdrücklich anerkennen, daß Dr. Gäch diese Operation selbst gemacht hat. Auf den Erfolg kann er aber nicht stolz sein, weil das Uebel nicht behoben wurde. 3. Unwahr soll sein, daß er keine spezifizirte Rechnung gestellt habe. Und es ist doch wahr, wie aus der Rechnung selbst ersichtlich. Herr Dr. Gäch scheint nun einmal, weil es sich um seine eigenen Rechnungen handelt, nicht zu wissen, was eine spezifizierte Rechnung ist. Wenn von Amtswegen eine spezifizierte Rechnung verlangt wird, dann genügt es nicht, die einzelnen Punkze aufzuführen, die berechnet worden, da müssen immer die Beträge für die einzelnen Punkte beigesetzt sein. Das hat Dr. Gäch wohl übersehen. Und darum ist seine Rechnung keine spezifizierte. Die 100 M. Belohnung schenken wir Herrn Dr. Gäch, damit er wenigstens dem künftigen Cooperator von Schwarzach den herkömmlichen Betrag der Flachskollektur reichen kann. Den Correspondenten des Straub. Tagbl. In dieser Angelegenheit nennt Dr. Gäch in seinem Lelborgan einen „gemeingefährlichen Schwindler“. Wer der „gemeingefährliche Schwindler“ ist, überlassen wir dem Urtheil der Leser. Das Original der Gäch’schen Rechnung liegt in der Redaktion des „Straubinger Tagblatt“ am 13. Und 14. April zur Einsicht auf.
Quelle: Straubinger Tagblatt 13.04.1897
Mitterfels, 12. April. Die von Herrn Bierbrauer Leser in Straubing am hiesigen Bahnhofe errichtete Restauration ist soweit hergestellt, daß in der bereits fertig gestellten Halle der Bierausschank in den nächsten Tagen beginnen kann. Der Aufenthalt in dieser großen geräumigen Halle wird für Einheimische wie Fremde während des Sommers angenehm werden, umsomehr da bekanntlich das edle Naß aus der Leser’schen Brauerei von vorzüglicher Güte sein soll und die Wirthschaft an einen tüchtigen Mann in Pacht gegeben wurde. Deßgleichen wird die herrlich gelegene Amberger’sche Veranda eine bedeutende Veränderung erfahren, so daß in Zukunft genügend Raum für Fremde vorhanden ist. Küche und Keller des Amberger’schen Gasthofes bieten bekanntlich nur Vorzügliches. Zu allem Ueberfluße wird auch noch ein Cafe errichtet, das jedenfalls am meisten von Damen in Anspruch genommen werden wird. Sehr schön wäre es, die Straße, welche zum Bahnhof führt, von Mitterfels aus, und welche bekanntlich im schlechten Zustand sich befindet, auszubessern, umsomehr, da dieselbe sehr viel begangen und befahren wird, und wäre es der Post wahrlich nicht zu verargen, wenn diese den Verkehr zur Bahn einstellen würde.
Quelle: Straubinger Tagblatt 14.04.1897
Hunderdorf, 26. April. Aus der Geheimkanzlei Sr. K. H. des Prinzregenten ist der Gütlers-Witwe Maria Bartl von Zierholz eine momentane Unterstützung von 50 M. zugekommen, nachdem deren Ehemann, ein Ziegelarbeiter, infolge Gedärmentzündung nach kaum eintägigem Leiden im kräftigen Mannesalter, 6 kleine Kinder zurücklassend, gestorben und die Lage der Witwe hiedurch eine sehr bedrängende geworden ist. Dem Inwohner Baumgartner, beh. in Albertsried, im Aufenthalte in Hofdorf bei Hunderdorf, wurden 30 Mark genehmigt und zwar als Beitrag für Kindbettkosten seiner Frau, die den 8. Knaben begoren hat. Beim 7. Knaben ist Seine Königliche Hoheit der Prinzregent Luitpold bereits vor 2 Jahren als Pathe eingetragen worden.
Quelle: Straubinger Tagblatt 28.04.1897
Aus dem Vorwalde, 11. Mai. … – In Steinburg konnte man jüngst etliche kaum der Werktagsschule entwachsene Buben wacker zechen sehen. Wie sich herausstellte, hatte der eine auf Zureden der andern daheim 12 M. entwendet, die dann gemeinsam verjubelt wurden. – In hiesiger Gegend hat die 450 M.-Rechnung des Hrn. Dr. Gäch viele, die zum Bauernbund und dessen Führern hinneigten, stutzig gemacht, um so mehr, da nicht unbekannt ist, daß ein Wagnermeister hiesiger Gegend vor einiger Zeit für eine an dessen Frau in einer Anstalt in München ausgeführte schwere Operation, sechswöchentliche Verpflegung und Reise mitinbegriffen nur etwas über 200 M. aufzuwenden hatte.
Quelle: Straubinger Tagblatt 13.05.1897
Bogen, 30. Mai. Samstag 22. Ds. besuchten eine große Zahl Wallfahrer aus Höcking bei Landau a. I. den Bogenberg. Wie alljährlich begleitete auch heuer der dortige Ermenite den Pilgerzug. Gegen früher ist dieser Bittgang zahlreicher geworden; auch empfingen wohl sämmtliche (70 bis 80) Theilnehmer die hl. Sakramente, übernachteten und zogen nach dem Frühgottesdienste wieder in ihre Heimath. Dieser Bittgang wird meistens durch Regen zu einem verdienstlichen Bußgang. Der 26. Mai, der Mittwoch in Bittwoche ist der Zahl der Kreuzzüge nach, der frequenteste der Wallfahrt. Mehr Besucher des Gnadenortes bringt freilich das hl. Pfingstfest. Am Vorabende von Christi Himmelfahrt nämlich machen die sämmtlichen umliegenden Pfarreien ihren Bittgang auf den Bogenberg. Es kommt da Schwarzach, Schambach, Pfelling, Winkling, Windberg, Hunderdorf, Neukirchen b. Haggn und Perasdorf. (Oberalteich war bereits am Markustage hier). Sämmtliche dieser Prozessionen werden von ihren hochw. Seelsorger hieher geführt. Die Pfarrgemeinde Bogenberg betheiligt sich an den hl. Gottesdiensten, ohne eigens an diesem Tage einen Bittgang zu halten. Um den göttlichen Erlöser im Geiste auf den Oelberg zu geleiten und sich die Himmelfahrt des Herrn recht zu vergegenwärtigen, könnte wohl kein passender Ort nach dem Oelberge selbst, gefunden werden als unser Bogenberg, dessen Fuß von einem der größten Ströme Europas bespielt wird, dessen Haupt schon nahezu 1000 Jahre durch die Verehrung Christi und der allerseligsten Jungfrau geheiligt ist und von dem man aus man auf eine mit hunderten von christlichen Ortschaften besäete fruchtbare Ebene blickt. Ansehnliche Berge im Hintergrunde beleben das liebliche Bild, ohne die Eigenart des frei fast bis zu 200 Fuß über der Donau sich erhebenden Bergkegels zu beeinträchtigen. Es macht daher dem frommen Sinne unserer Voreltern alle Ehre, die Bittgänge des dritten Tages in der Kreuzwoche hierher geleitet zu haben.
Quelle: Straubinger Tagblatt 01.06.1897
Hunderdorf, 25. Juni. Die angrenzenden Pfarreien Hunderdorf und Windberg, beglückt durch die Ankunft von 2 Herren Primizianten, wetteiferten dieser Tage im Empfang derselben. Der hochwürdige Herr Johann Greindl stieg in der Station Hunderdorf aus und wurde von Pfarrangehörigen der Heimathspfarrei Windberg begleitet mit 2 Fuhrwerken, 8 Reitern und vielen weißgekleideten Mädchen. Herr Primiziant Josef Plendl wurde in Bogen am Bahnhofe empfangen, wo ca. 20 Reiter und 11 Chaisen postiert waren, um ihn bis Sollach voranzustellen, wo ein großer Theil der Pfarrangehörigen von Hunderdorf, die Schuljugend, die Vereine mit Fahnen warteten. Nach üblicher Begrüßung durch ein weißgekleidetes Mädchen und den Ortspfarrer bewegte sich der Zug zur Pfarrkirche, in welcher der hochw. Primiziant seinen tiefsten Dank aussprach für den Empfang, der von Liebe und Hingabe zum Priesterstande zeige. Alles war tief gerührt von dem erhebenden Gedanken, daß ein Sohn der Pfarrei, mit der Priesterwürde geschmückt, seit vielen Jahren eingezogen ist, um das erste hl. Meßopfer zu feiern. Hr. Plendl hat bereist Admission als Cooperator nach Runding erhalten.
Quelle: Straubinger Tagblatt 27.06.1897
Windberg, 1. Juli. Heuet fand in der feierlich geschmückten Pfarrkirche zu Windberg, das erste hl. Meßopfer des neu geweihten Priesters Herrn Johann Greindl von Irensfelden statt. Die Schuljugend, die Knaben mit Schleifen, die Mädchen in weißen Kleidern, die Feuerwehr in Uniform, die hochw. Geistlichkeit der Umgebung, eine stattliche Schaar von Freunden und Pfarrkindern, sowie die Angehörigen des Herrn Primizianten gaben demselben das Geleite vom Elternhause zur Kirche und zurück. Am Portale des Gotteshauses trug das Töchterchen des Herrn Lehrers Bukelei ein sinniges Gedicht vor. Die Festpredigt hielt der hochw. Pater Gregor, Prior des Benediktinerstiftes Aufhausen. In nahezu 1 ½ stündiger Rede schilderte der Herr Festprediger mit zu Herzen gehenden Worten die Freuden, aber auch die Leiden, die einen Priester in seinem verantwortungsvollen Amte heutzutage erwarten. Die hochw. Herren Neupriester Plendl von Hunderdorf und Rauscher von Munichshofen bei Ingolstadt levetirten beim darauffolgenden Amte. Während deselben reichte der Herr Primiziant seinen Eltern und Geschwistern die hl. Kommunion. Vergessen darf auch der vortrefflichen Leistungen des Kirchenchor’s unter Direktion des Hrn. Lehrers Bukelei nicht werden. Das Mahl wurde im Greindl’schen Gasthause zu Irensfelden eingenommen. Möge dem allgemein beliebten Herrn Primizianten sein hoher und schwerer Beruf recht leicht werden und des Himmels Segen ihm reiche Früchte seines Wirkens bringen!
Quelle: Straubinger Tagblatt 03.07.1897
Aus dem Vorwalde, 15. Juli. Daß kleine Kinder in der Hand des hl. Schutzengels stehen, beweist so recht wieder das Vorkommniß, welches sich auf der Lokalbahnstrecke Straubing-Konzell in der Nähe von Oberhunderdorf zugetragen hat. Das 3jährige Mädchen des Müllers Breinherr von dort hat sich in einem unbewachten Augenblicke auf das Bahngeleise begeben, um dort Steinchen zu lesen. Gerade noch frühzeitig genug konnte der umsichtige Zugführer den Train zum Stehen bringen und das unversehrte Mädchen der bekümmerten Mutter übergegeben. – Die Primizfeier des Herrn Neopresbyter Josef Plendl von Hunderdorf, welcher bereits Anweisung als Cooperator nach Runding hat, hat sich zu einer wahrhaft erhebenden Festesfeier gestaltet. Es war aus Nah und Fern eine solche Menschenmenge gekommen, daß der Andrang fast zu Befürchtungen Anlaß gegeben hat; nachdem die Pfarrkirche nicht annähernd eine so große Volksmasse hätte aufnehmen können, hat man das Opfer im Freien gegeben. Der hochw. Herr Pfarrer Rädlhammer von Haindling, vorerst Pfarrer in Hunderdorf und Gönner des Gefeierten, hielt eine sehr zu Herzen gehende Festpredigt. Hierauf folgte das feierliche Hochamt unter Assistenz des hochw. Pfarrers Zaindl von Irlbach – auch ein früherer Pfarrer von Hunderdorf und Instruktor des Primizianten – und der Herren Primizianten Greindl von Irenzfelden und Stauber von Irlbach. Das Festmahl wurde in der Lenz‘schen Bahnrestauration zu mehr als 120 Gedecken eingenommen. Die Lehrerschaft von Hunderdorf und der Umgebung haben durch strengcäcilianische Choraufführung nicht wenig beigetragen, dem Feste die gebührende Verherrlichung zu geben.
Quelle: Straubinger Tagblatt 17.07.1897
Steinburg, 9. Aug. Etwas mehr Vorsicht von Seite der Fuhrwerkbesitzer auf den Eisenbahnstationen dürfte gehandhabt werden. Es kam auf hiesiger Station schon wiederholt vor, daß bei Einfahrt des Eisenbahnzuges Pferde scheuten, so daß mit knapper Noth ein schweres Unglück abgewendet werden konnte; so scheuten auch gestern wieder die Pferde des Bauern Künberger von Inderbogen, glücklicherweise wurde dabei dessen Frau, welche auf dem Wagen saß, nur leicht verletzt. Es hätte jedoch ein großes Unglück entstehen können.
Quelle: Straubinger Tagblatt 11.08.1897
Quelle: Straubinger Tagblatt 11.08.1897
Quelle: Straubinger Tagblatt 13.10.1897
Hunderdorf, 29. Dez. Nachdem schon im Juli ds. Jrs. die zweitälteste Person der Pfarrei, nämlich die Privatiere Theres Ketterl von Apoig in einem Alter von 90 Jahren 5 Monaten das Zeitliche gesegnet, wurde letzter Tage die irdische Hülle des weithin bekannten ehemaligen Hilfsmeßner Jakob Dorfner (alias Wirths-Jakl), der in dem gesegneten Alter von 90 Jahren und 6 Monaten gestorben zur Erde bestattet. Beide haben das respektvolle Alter von zusammen 180 Jahren und 11 Monaten erreicht.
Quelle: Straubinger Tagblatt 30.12.1897
Todes-Anzeige.
Gott dem Allmächtigen hat es gefallen, unsern innigstgeliebten Gatten und Sohn
Herrn Georg Baier,
Gastwirth in Hunderdorf,
nach längerer Krankheit und Empfang der hl. Sterbsakramente im 28. Lebensjahre in die Ewigkeit abzuberufen.
Diese Trauerbotschaft bringt hiemit allen Verwandten und Bekannten zur Anzeige und bittet um stilles Beileid.
Hunderdorf, den 30. Dezember 1897.
Die tieftrauernde Gattin: Maria Baier,
nebst dessen Mutter und 3 Brüdern
und übriger Verwandtschaft.
Beerdigung findet statt Freitag den 31, Dezember Vormittags 9 Uhr. Der Siebente wird Montag den 3. Januar, der Dreißigste Dienstag den 4. Januar jedesmal Vormittag 9 Uhr in der Pfarrkirche zu Hunderdorf abgehalten.
Quelle: Straubinger Tagblatt 31.12.1897