1869

Hunderdorf, 8. Jan. (Der Christbaum in Steinburg.) Das Schloß Steinburg zählt in einem uralten Denkbuche berühmte, altadeliche Familien auf, welche einmal im Jahre am Altare verlesen wurden. Dann folgt eine reiche Spende an die Armen. Seit vielen Jahren arbeitet eine fleißige Hand an Georgi bis Michaeli für die armen Schulkinder der Pfarrei Hunderdorf. Der leitende Gedanke ist: bei den Kindern sind die Gaben am besten angewendet. In diesem Jahr geschah die Vertheilung dieser Kleider und vieler anderer Gaben zum zweitenmal in der Form eines Christbaumes. Gegen 100 arme Kinder fanden sich ein. Ein großer Fichtenbaum prangte mit Lichtern und Früchten nebst Zuckerwerk. Der große Speisesaal zu Steinburg, alle Nebentische, Sopha und selbst ein Ofen waren unabsehbar mit Geschenken ausgelegt. Viele Gebetbücher, Spielsachen, niedliche Bauernwohnungen mit Thieren fehlten nicht. Das gute Betragen der Kinder in der Kirche hat die Zufriedenheit einer edlen Frau erworben: daher wurde ihnen diese Freude zu Theil. Wer beschreibt ab die heiteren Gesichter dieser Kinder, da sie Gaben erhielten! Ihre Freude war wohl ein Nachbild jener Freude, welche die frommen Hirten bei der Krippe hatten. Und die Frucht? Manches verwahrloste Mädchen, das keine gute Mutter hatte und den Vater nicht kannte, ist durch diese und ähnliche Wohltätigkeit zu einer glücklichen Versorgung gelangt und kommt zur Mutterkirche in Hunderdorf, um da ein Gegengeschenk als Danksagung zu bringen. Das  ist gewiß der Nachahmung werth und ein geeigneter Beitrag zur Milderung der socialen Zustände, damit von dieser Seite kein Sturm gegen die Besitzenden losbreche.
Quelle: Straubinger Tagblatt 12.01.1869


Bekanntmachung.
(Hyp.- und Wechselbank gegen Kaspar p. deb.)
Zufolge gerichtlichen Auftrags versteigert der unterfertigte k. Notar am
Samstag, den 27. Februar 1869
Nachmittags 1 Uhr
das Anwesen der Gütlerseheleute Georg und Anna Kaspar von Gaishausen, der Steuergem. gleichen Namens, k. Landgerichts und Rentamts Mitterfels, Hs.-Nr. 7, bestehend aus den Gebäuden und 8,04 Tgw. Grundbesitz mit dem Pl.-Nr. 8, 9, 57, 180 und 117 ½, belastet zum k. Rentamt mit 1 fl. 8 kr. 4 hl. einfacher Grundsteuer, 4 kr. 4 hl. einfacher Haussteuer, 1 fl. 25 kr. 6 hl. Gefällsbodenzins zur Ablösungskassa und werth nach notarieller Schätzung vom 19. d. M. 1185 fl. 15 kr.
Die Versteigerung findet statt in der schuldner’schen Behausung zu Gaishausen und richtet sich hiebei das Verfahren nach &. 64 des Hypotheken-Gesetzes vorbehaltlich der Bestimmungen der §§. 98 u. ff. der Prozeßnovelle vom Jahr 1837, wobei der Zuschlag nur erfolgt, wenn durch das gelegte Meistgebot wenigstens der Schätzungspreis erreicht wird.
Sollte diese Versteigerung resultatlos bleiben, so wird hiemit zur zweitmaligen Versteigerung des Kaspar’schen Anwesens Termin auf
Samstag den 13. März 1869
Nachmittags 1 Uhr
in der schuldner’schen Behausung zu Gaishausen anberaumt, wobei der Zuschlag ohne Rücksicht auf en Schätzungspreis erfolgen wird.
Der Hypothekenbuchs- und Grundsteuer-Kataster-Extrakt wie die Schätzungsurkunde können bis zum Termine in der Amtskanzlei des Unterfertigten eingesehen werden.
Dem Notar unbekannte Steigerer haben sich bei Vermeidung des Ausschlusses von der Versteigerung über ihre Person und Zahlungsfähigkeit auszuweisen.
Mitterfels, dern 22. Dezember 1868.
Der königl. Notar:
Fr. Seraph Schwanzer.
Quelle: Straubinger Zeitung, 12.01.1869; Regensburger Tagblatt, 11.01.1869


Bezirksgerichtliche Verhandlungen.
Straubing, den 4. Jänner.
1) Joh. Hilmer und Jos. Hilmer, Bauerssohne von Oberalteich, Mich. Bogner, led. Dienstknecht von Großlintach, Landg. Bogen, wurden von der gegen sie erhobenen Anschuldigung wegen Schlägerei freigesprochen. …
Quelle: Straubinger Zeitung, 26.01.1869


Straubinger Gerichtstafel.

Am 27. Febr., event. 13. März versteig. Hr. Notar Schwanzer im Hause des Gütlers Gg. Kaspar zu Gaishausen dessen Anwesen. 8 Tgw. Schätzung 1185 fl.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 07.02.1869


Bezirksgerichtliche Verhandlungen.
Straubing, den 22 Jäner.

… 3) Georg Bachmaier, vormaliger Söldner von Welchenberg, z. Z. Inwohner in Hunderdorf, Ldg. Bogen, wegen Amtsehrenbeleidigung und Verläumdung 3 Monate in der Frohnfeste zu erstehende Gefängnißstrafe.
Quelle: Straubinger Zeitung, 10.02.1869


Von der Altmühl. Katholisches Lehrerwaiseninstitut. Seit der letzten Meldung in der „Augsb. Pstztg.“ Hat das katholische Lehrerwaisenstift wieder milde Gaben erhalten aus:  … aus Hunderdorf bei Bogen, aus March … so daß jetzt das Kapital 900 fl. Beträgt. Ein herzliches Vergelts Gott jedem Wohltäter!
Quelle: Augsburger Postzeitung, 19.02.1869


Bekanntmachung.
Verlassenschaft des Gütlers
Jos. Bornschlegl
zu Hunderdorf betreffend
Allenfallige Forderungen an den rubr. Rücklaß sind bei Vermeidung der Nichtberücksichtigung binnen 14 Tagen a die inserationes hierorts anzumelden.
Bogen, am 7. März 1869.
Kgl. Landgericht Bogen.
Seelus.
Quelle: Straubinger Zeitung, 13.03.1869


Hunderdorf, 14. April. Gestern war Hunderdorf in festlichem Schmucke. Die Ursache gab die Sekundiz-Feier des Hochw. Herrn Joseph Luschner, der seit 50 Jahren Priester und seit 25 Jahren hier Priester ist. Um 8 Uhr war die Festpredigt, die Jesum als Priester, Lehrer und Hirten darstellte und der zahlreich versammelten und sichtlich gerührten Pfarrgemeinde zeigte, wie auch ihr Seelsorger, der verehrte Jubelgreis, Sein Priester-, Lehr- und Hirten-Amt für die treu ausübte. Hernach celebrirte der greise Priester am festlich geschmückten Altar das feierliche Hochamt, wobei auf dem Chor eine kirchlich componirte Messe trefflich ausgeführt wurde. Nach dieser kirchlichen Feier erscheinen die Vorstände der vier Gemeinden der Pfarrei und die Kirchenverwaltungsmitglieder im Pfarrhofe, um den Gefeierten ihre Glückwünsche darzubringen. Unterdessen hatten sich die Schulkinder und sehr viele Erwachsene aus der Pfarrei und Umgegend vor dem Pfarrhofe versammelt, und kaum war der greise, aber noch immerhin rüstige Herr Pfarrer vor den Versammelten erschienen, so trat eines der vielen weißgekleideten Mädchen vor und brachte ihm zur Jubelfeier in kindlich herzlicher Weise die Glückwünsche auch der Schuljugend dar. …
Quelle: Straubinger Tagblatt, 17.04.1869


In Hunderdorf feierte am 13. April der hochw. Herr Joseph Luschner, der seit 25 Jahren dort Pfarrer ist, seine Sekundizfeier.
Quelle: Donau-Zeitung, 20.04.1869


Bekanntmachung.
Auf Instanz des k. Landgerichts Bogen versteigere ich am
Dienstag den 25. Mai l. Js.,
Vormittags 8 – 9 Uhr,
und wenn hiebei nicht wenigstens der Schätzungswerth erreicht wird, am
Donnerstag den 10. Juni l. Js.,
Vormittags 8 – 9 Uhr,
wobei dann der Zuschlag ohne Rücksicht auf den Schätzungswerth erfolgt, zu Hunderdorf beim Häusler Joseph Niemaier, dessen Haus Nr. 8 mit Stall unter dem Dache Pl.-Nr. 15 ½ mit Hofraum zu 5 Dezimalen, geschätzt auf 400 fl., und lade hiezu zahlungsfähige Kaufslustige ein.
Bogen, am 15. April 1869.
J. Fr. Pfeiler,
k. Notar.
Quelle: Straubinger Zeitung, 21.04.1869


Oeffentliche Gerichtsverhandlung
des kgl. Appellations-Gerichts von Niederbayern.

Freitag den 26. April 1861.
Vorm. 8 Uhr. Berufung des Gg. Helmbrecht …
Vorm. 10 Uhr. Berufung des k. Staatsanwalts am k. Bezirksgerichte Straubing gegen das Urtheil des genannten Gerichts vom 10. Febr. l. J. in der gegen Joseph Gierl, Häusler von Hunderdorf, wegen Vergehens der Körperverletzung geführten Untersuchung.
Quelle: Donau-Zeitung, 25.04.1861


Oberscheiding, 13. Mai. Bei der gestrigen Urwahl in unserem Bezirke ….
Windberg, 12. Mai. Bei und wurden gewählt: 1) Jos. Bierl, Söldner von Hunderdorf, 207 von 214 Stimmen, 2) Wolfgang Hilmer, Bauer von Niederried, 197 St. – 3) Seb. Feldmann, Bauer v. Irenzfelden, 178 St. – 4) Pfarrer Hoch von Degernbach, 169 St. – 5) Pfarrer Luschner von Hunderdorf, 161 St. – 6) Coop. Ktansberger v. Windberg, 163 St. (Bezahlt Grundsteuer. Mit Einkommenssteuer allein wäre er nicht wählbar. D. R.) Sämmtlich bayerisch-patriotosch.
Quelle: Straubinger Tagblatt 14.05.1869


Nachstehend die Resultate der Urwahlen im Bezirksamt Bogen. 1. Bezirk Bogen: … 2. Bezirk Windberg: Jos. Bierl, Söldner v. Hunderdorf, Wolfg. Hilmer, Bader von Niederried, Seb. Feldmaier, Leinwandhändler von Irenzfelden, Jos. Hof, Pfarrer von Degernbach, Seb. Kransberger, Cooperator v. Windberg (gar nicht wählbar), Jos. Luschner, Pfarrer v. Hunderdorf. 3. Bezirk Schwarzach:… 4. Beirk Amesried: … 5. Bezirk Waltendorf: … 6. Bezirk Mitterfels: … 7. Bezirk Falkenfels: … 8. Bezirk Wiesenfelden: …. 9. Bezirk Stallwang: … 10. Bezirk Konzell: …. 11. Bezirk Steinburg: Georg Schötz, Bauer von Maulhof, Johann Schötz, Bauer von Steinburg, Georg Feldmaier, Bauer von Röhrnau, Joh. Michl, Bauer v. Spaar. 12. Bezirk Gneißen: …
Quelle: Straubinger Zeitung 19.05.1869


Oeffentl. Sitzung des Magistrats Straubing vom 28. Mai.
… – Maria Weindl. Inwohnerstochter von Großlintach, bereits mehr als 17mal polzeilich abgestraft, und Ludwig Thalhammer (Loichinger) von Landorf, 3mal wegen Napoleonsspieles abgestraft, werden als arbeitslos auf 2 Jahre aus der Stadt verwiesen.
Quelle: Straubinger Zeitung, 29.05.1869


Wer immer auf meinen Namen etwas leiht oder borgt, hat keine Zahlung zu gewärtigen.
Josef Wurzer,
Schuhmachermeister
in Apoig bei Hunderdorf.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 02.07.1869


48stes Schurgericht für Niederbayern zu Straubing
vom 12. bis 31. August 1861.

7. Fall. Freitag den 23. Und Samstag den 24. August: Josph Müller, 31 Jahre ald, lediger Schleifer von Hunderdorf, Ldg. Bogen, ist angeklagt des Verbrechens der nicht vorbeachten Körperverletzung mit nachgefolgtem, als Wahrscheinlich vorauszusehendem Tode, dadurch verübt, daß er am 11. Mai 1861 Nachts dem Wagenschmierhändler Martin Schirling von Niederschleichach ohne die Absicht, zu tödten, jedoch mit dem vorbedachten Entschlusse, denselben körperlich zu mißhandeln, ohne Ueberlegung und Vorbedacht in aufwallender Hitze des Zornes Schläge, Stöße und Fußtritte auf den Kopf versetzte, welche den Tod des Verletzten zur Folge hatten. Staatsanwalt: Der k. II. Staatsanwalt Rothenfelder; Vertheidiger: Rechtsconsipient Brugger.
Quelle: Landshuter Zeitung, 14.08.1869


Oeffentliche Sitzung des Magistrats
vom 3. Septbr. l. Js.
… Georg Friedlmaier von Atting, Jos. Doblinger von Hunderdorf und Anton Götz, öfters abgestrafte Personen, werden auf 2 Jahre aus der Stadt und Umgebung verwiesen. – …..
Quelle: Straubinger Tagblatt, 04.09.1869


48. Schwurgericht für Niederbayern.
Straubing, 24. Aug. (Schwurgericht.) 7. Fall. In gestriger und heutiger Verhandlung ging die Anklage gegen Joseph Müller, 31 Jahre alt, led. Schleifer von Hunderdorf, wegen Verbrechens nicht vorbedachter Körperverletzung mit nachgefolgtem Tode, welcher als wahrscheinlich voraus zu sehen war. – Das Präsidium hatte der k. Schwurgerichts-Präsident Köppel. Die Anklage führte der k. II. Staatsanwalt Rothenfelder, die Vertheidigung der Rechtskoncipient Kruppe. – Geschworene waren: Jezinger, Ludpeck, Röckl, Brunnhuber, Stieglmaier, Scheuchl, Attmaier, Poppe, Wenninger, Weber, Kraus, Friedl. – Die Verhandlung hatte folgendes Ergebniß: Am 11 Mai ds. Js. gab es Abends in dem Wirthshause zu Oberhöcking zwischen den Gästen Streit, bei welchem auf der einen Seite drei Bauern und der Angeklagte, auf der anderen Seite die Wagenschmierhändler Schierling, Reuß, Köberich und Geller waren; in Folge eines Schimpfwortes hiebei gab Müller dem Schierling eine Ohrfeige, worauf sofort dieser sein langes im Griffe feststehendes Messer zog; als der Wirth nun herbei kam, demselben dieses zu verbieten, drang Schierling mit dem Messer auf den Wirth selbst los, welcher sich durch Schläge mit einem Stock zu vertheidigen suchte. Auf den Hülferuf des Wirths waren auch die drei Bauern herbeigestürzt, von denen einer dem Schmierling mit einer Bank einen Stoß an einer Kopfseite gab, daß er taumelte, worauf auch der Wirth einen Maßkrug nahm und damit den Schieling so auf den Kopf schlug, daß der Krug zersprang; so deponierten eidlich die drei Wagenschmierführer Reuß, Geller und Köberich, während der Wirth und die drei Bauern, sodann die Wirthskellnerin gleichfalls eidlich jede derlei Mißhandlung entschieden in Abrede stellten, und der Wirth nur zugab, blos mit dem Stecken auf Schierling geschlagen zu haben. – Der Wirth hatte trotz seiner Gegenwehr von Schierling einen Stich in den Arm erhalten, und eilte mit dem Rufe: „Aus ist’s, ich verblute mich, holt einen geistlichen Herrn“ in die Küche: ihm nach folgten die drei Bauern und Müller, nachdem letzterer noch den Schierling das Messer entrissen und diesen selbst damit zwei Stiche in den Rücken versetzt hatte; das Messer gab Müller sodann dem Wirthsbaumann Reiser, welcher es dem Gerichte überlieferte. Die vier Wagenschmierhändler aber eilten aus dem Wirthshause nach verschiedenen Richtungen, Schielring auf der Stra0e gegen Niederhöcking zu; dann eilte gleich darauf auch Müller nach, um, wie er angab, für den Wirth einen Geistlichen zu holen; vielleicht mochte auch er sich gefährlich verwundet halten, denn auch er hatte im Geraufe von Schierling 2 Stiche in den Rückenerhalten. – Diese Vorfälle trugen sich Nachts nach 10 Uhr zu. – Als der Wirthsbaumann Reiser, welchen der Wirth nach Niederhöcking um den Geistlichen schickte, gleich nach Müller das Wirthshaus verlassen hatte, hörte er außerhalb des Dorfes auf der Straße vor sich Fluchen und Schreien; aus Furcht machte er deßhalb einen Bogen über die Felder und gelangte so nach Niederhöcking in den Pfarrhof. Der Wirth, welcher sich inzwischen über die Gefährlichkeit seiner Verletzung beruhigt hatte, schickte einen zweiten Boten in den Pfarrhof, um den Geistlichen abzusagen, und als dieser Bote eine Strecke außerhalb Oberhöcking war, hörte er Müllers Stimme fluchen und sprechen, hörte mehrmals tuschen und eine andere Stimme jammern: „Muß ich denn hier meinen Geist aufgeben.“ Dann sah er bei seinem Lichte, daß Müller einen am Boden liegenden Menschen bei den Haaren hatte und nach sich schleppte. Auch ihn befiel nun Furcht und er eilte in das Wirthshaus zurück. – Wenoge Minuten nach Ankunft Reisers kam auch Müller in den Pfarrhof jammerte um den Wirth, der gestochen worden sei, fiel dabei zusammen und mußte mehrmals erbrechen; er äußerte auch zu wiederholten Malen „daß es ihn freue, daß er den Wagenschmierführer auf der Straße erwischt, und recht zertreten und zerstoßen habe; mit den Füßen sei er darein gesprungen, und wenn jener noch nicht hin sei, so werde er schon noch hin; langen thue er schon.“ – Bei seiner Rückkehr vom Pfarrhofe nach Oberhöcking fand Reiser außerhalb des Orts den Schierling bewußtlos in einer großen Blutlache liegen, in der ´ganze Bündel Kopfhaare sich befanden; Schierling wurde hierauf in das Wirthshaus zurück getragen, woselbst er nach sieben Tagen starb, ohne nur einen Augenblick zum Bewußtsein gekommen zu sein. – Nach Obduktions- und Sektionsbefund ging das gerichtsärztliche Gutachten dahin, daß Schierling in Folge vieler heftiger Schläge mit stumpfen Werkzeugen an einer Gehirnerschütterung höchsten Grades gestorben sei, daß dieselbe nothwendig, unmittelbar und nach allgemeiner Natur tödtlich wirkte. Die Stiche am Rücken würden eine höchstens 21tägige Arbeitsunfähigkeit zur Folge gehabt haben. In öffentlicher Versammlung erschienen auf den Antrag der k. Staatsbehörde und des Vertheidigers drei Sachverständige, welche dahin übereinstimmten, daß jene Mißhandlungen, welche Schierling im Wirthshause erlitt, eine Gehirnerschütterung nicht erzeugt haben konnten, daß diese vielmehr allein Folge jener Schläge sei, welche Müller dem Schierling auf der Straße zugefügt haben mußte. Einer der Sachverständigen erklärte jedoch, daß jene Mißhandlungen jedoch mit großer Wahrscheinlichkeit eine solche Reizung des Gehirns verursacht haben, daß später selbst geringere Mißhandlungen von Seite Müllers im Stande waren, eine Gehirnerschütterung zu bewirken; dem entgegen erklärten die beiden anderen Sachverständigen, daß diese früheren Mißhandlungen auf den erfolgten Tod ganz ohne Einfluß, ja daß diesselben aus medizinischen Gründen gar nicht stattgehabt haben konnten. – Daß Müller, welcher sich auf Trunkenheit beruft, ziemlich berauscht war, wird durch Zeugen dargethan. – Der k. Staatsanwalt sprach daher auch bei Durchführung der Anklage seine persönliche Ansicht dahin aus, daß geminderte Zurechnungsfähigkeit anzunehmen sein dürfte. Der Vertheidiger beantragt primär wegen mangelnden Nachweises des Thatbestandes Freispruch, eventuell bestritt er die Wahrscheinlichkeit der Voraussicht des tödtlichen Erfolges und beantragt schließlich Annahme geminderter Zurechnungsfähigkeit. – Diesem eventuellen Antrage gaben die Geschworenen unter Obmann Ringlmaier auch Statt, und Joseph Müller wurde hierauf wegen Verbrechens der Körperverletzung mit nachgefolgtem, jedoch als wahrscheinlich nicht vorauszusehenden Tode, begangen bei geminderter Zurechnungsfähigkeit, zur Arbeitshausstrafe von zwei Jahren verurtheilt.
Quelle: Passauer Zeitung, 27.08.1861


 

Straubing, 24. August. (48stes Schwurgericht für Niederbayern.)
7. Fall. Präsident: Hr. Appellationsgerichtsrath Köppel; Staatsanwalt: der k. II. Staatsanwalt Rothenfelder; Vertheidiger: Rechtsconcipent Brugger:
Angeklagt ist Joseph Müller, 31 Jahre alt, lediger Schleifer von Hunderdorf, Ldg. Bogen, jetzt in Gottfriedingerschwaige, wegen Körperverletzung mit nachfolgendem Tode.
Aus der Urne gingen folgende Geschworene hervor: Jetzinger, Ludsteck, Röckl, Brunnhuber, Stoiglmaier, Scheuchl, Abtmaier, Popp, Wenninger, Weber, Kraus, Friedl.
Am Samstag den 11. Mai 1861 Nachts um 11 Uhr herum fand man auf der Straße von Oberhöcking nach Niederhöcking den Wagenschmierhändler Martin Schirling von Neuschleichach, Ldg. Eltmann, mit dem Gesichte gegen die Erde gekehrt, in einer großen Blutlache liegend. Er war gänzlich bewußtlos, wurde sofort in das Schmidhubersche Wirtshaus nach Oberhöcking gebracht und dortselbst in äztliche Behandlung genommen, starb jedoch am 18. Mai ohne wieder zu Besinnung gekommen zu sein. Bei der Leichenbesichtigung wurden außer zwei Stichen am Rücken und einer Schnittwunde am linken Ohre an jeder Kopfseite Kontusionsgeschwulst vorgefunden und nach der Oeffung der Kopfhöhle zeigte sich ein großer Blutreichtum der harten Hirnhaut, Anschwellung einzelner Blutadern und 2 Unzen Blut in der Schädelhöhle. Verdacht wegen Verübung dieser Tath fiel alsbald auf den Angeklagten Joseph Müller, welcher sich am 11. Mai Nachmittags und Abends im Wirtshause zu Oberhöcking befand, außer ihm warennoch vier Wagenschmierhändler, darunter auch Martin Schirling, ferners drei Bauern und der Wirth selbst anwesend. Nach verschiedenen kleineren Händeln, wobei Müller  die 4 Schmierhändler Rheinkreislumpen hieß, er selbst aber ein Straßenräuber geschimpft worden war, derselben Nachts gegen 10 Uhr Müller und Schirling wegen ihrer Körperstärke in Streit. Nach gegenseitigen Schimpfereien gab Müller dem Schirling einen Schlag ins Gesicht, der Wirth wies den Schirlinger mit einem Stockschlage auf den Rücken zur Ruhe, dieser zog alsbald sein Messer und hieb damit auf den Wirth ein und verletzte ihn am Vorderarm. Wie 3 Zeugen aussagen, schlug während dieses Geraufes einer der Bauern mit einem Stuhl nach Schierlinger und führte der andere mit einer Bank einen Stoß nach dem Kopfe desselben, worauf Schirlinger taumelte, aber nicht zu Boden fiel, die beiden Bauern wollen sich nicht betheiligt haben, was durch eine Zeugin bestättigt wird. Auch Schlug der Wirth mit einem Bierkruge nach Schirlinger, so daß der Krug in Stücke zerbrach. Nach der Verwundung des Wirthes zog sich derselbe mit dem Verlangen nach einem Geistlicen in die Küche zurück, wohin auch die Bauern folgten. Müller und der Wagenschmierhändler blieben noch einige Augenblicke in der Zechstube und balgten sich zur Thüre auf den Flötz hinaus. Drei von den Wagenschmierhändlern versteckten sich hierauf außerhalb des Hauses. Schirling flüchtete sich auf die Straße nach Niederhöcking. Dorthin lief auch Müller, um, wie er behauptet im Auftrage des Wirthes einen Geistlichen zu holen, welchen Auftrag jedoch der Wirth an Müller nicht ertheilt haben will. Auf der Straße nach Niederhöcking nun holte Müller den Schirling ein. Ein Zeuge vernahm den Ruf „Himmelsacrament“, ein anderer hörte den an der Stimme wohlbekannten Müller rufen: „stehst auf oder stehst nicht auf und gehst mit“! darauf hörte der nämliche Zeuge einen Tuscher. Zeuge rief nun den Müller beim Namen, worauf dieser schrie „geh mir keiner her, ich schieße sonst einen maustodt“! Der nämliche Zeuge bemerkte nun als er auf 30 – 40 Schritte in die Nähe gekommen war beim Lichte seiner Laterne, daß nur zwei Personen vor ihm waren: und die eine, Müller, einen Mann auf den Boden, fortschleifte, der in die Worte ausbrach: „Muß ich denn meinen Geist aufgeben“, worauf wiederholt ein Tuscher erscholl, Zeuge entfernte sich wieder aus Furcht und Schrecken. Eine Viertelstunde darauf traf im Wirtshause die Nachricht ein, daß draußen auf der Straße ein Mann unbeweglich liege, welchen man im Verlauf der Dinge als den Schirling erkannt hat. Nach Verübung des Verbrechens begab sich Müller in den Pfarrhof nach Niederhöcking, woselbst er voll Blut ankam, dortselbst äußerste er sich frohlockend, daß er den Wagenschmierer auf der Straße erwischt, denselben hoflang herumgezogen, mit dem Schuhstöckel getreten habe und derselbe, wenn er nicht schon hin ist, doch bald hin werde. In der öffentlichen Verhandlung gibt Müller an, daß Schirling an der Straße gestanden sei und mit dem Ausdrucke „Bauer“ mit einem Messer auf ihn eingestochen habe. Dieses Messer habe er ihm dann entrissen und es sei möglich, daß er ihn hiemit gestochen habe. Das Messer wurde jedoch schon im Wirthshause dem Schirling von Müller entrissen, so daß ersterer ein solches gar nicht mehr bei sich hatte. Er selbst will kein Messer bei sich gehabt haben; übrigens gibt er zu, denselben geschlagen und Gestoßen zu haben, es ist möglich, daß er ihn mit seinen Stiefelstöckeln getreten habe; die Aeußerung im Pfarrhof in Unterhöcking wird von ihm in Abrede gestellt. Er wisse gar nicht, was er dort gesprochen, weil er völlig berauscht war. Große Trunkenheit wird übrigens auch nachgewiesen. Schließlich vermerkt Müller, daß jedenfalls nicht die von ihm verübten Mißhandlungen allein, sondern ebensogut die von den beiden Bauern im Wirthshause zu Oberhöcking beigebrachten Beschädigungen den Tod des Schirling bewirkt hätten. Nach dem Gutachten der Gerichtsärzte Dr. Stadlmair und Dr. Heiß ist Schirling eines gewaltsamen Todes gestorben und war der Tod die nothwendige Folge einer Gehirnerschütterung höchsten Grades, welche durchheftige vielfache Schläge und Stöße auf der Straße wieder den Kopf herbeigeführt worden sei. Die im Wirthshause von den Bauern und dem Wirthe dem Schirling beigebrachten Verletzungen hätten auf die Gehirnerschütterung höchsten Grades keinen Einfluß gehabt. Gerichtsarzt Dr. Kolb spricht sich dahin aus, daß die Verletzungen, welche Schirling im Wirthshause erlitt, eine Disposition zur nachherigen Gehirnerschütterung höchsten Grades gegründet hatten. Der kgl. Staatsanwalt begründet in einem glänzenden Vortrage die anklage nach allen Richtungen, ohne gerade der Annahme geminderter Zurechnungsfähigkeit entgegenzutreten. Der Vertheidiger beantragte seinen Clienten nur eines erschwerten Vergehens der Körperverletzung für schuldig zu erachten, weil er außerdem auch für die Schuld der Bauern, die den Getödteten gleichfalls verletzten, büßen müßte, eventuell bestritt er die Wahrscheinlichkeit der Voraussicht des Todes und erörterte, daß der Angeschuldigte wegen Trunkenheit im Zustande geminderter Zurechnungsfähigkeit gehandelt habe. Durch den Wahrspruch der Geschorenen verkündet unter ihrem Hrn. Obmann Stiglmaier wurde Joseph Müller des Verbrechens der nicht vorbedachten Körperverletzung mit nachgefolgtem als wahrscheinlich nicht vorauszusehenden Tode bei geminderter Zurechnungsfähigkeit verübt, für schuldig erachtet und vom Gerichtshofe zu 2 Jahre Arbeitshaus verurtheilt.
Quelle: Landshuter Zeitung, 28.08.1861


Bekanntmachung.
Hofmann gegen Wiesgrill wegen Hypothekforderung betr.
Zufolge gerichtlichen Auftrages versteigert der unterfertigte k. Notar am
Mittwoch den 1. Dezember l. Js., Mittags 11 Uhr
das Anwesen der Wirtseheleute Jakob und Maria Wiesgrill nun der Witwe Maria Wiesgrill von Au v. W. der St. G. gleichen Namens, k. Landgerichts und Rentamts Mitterfels Hs.-Nr. 6, bestehend:
I.
aus dem Wirthsgut mit realer Krämer- und Metzger- dann radicirter Wirthsgerechtigkeit, den Gebäuden und 42,03 Tagw. Grundbesitz mit den Ol.-Nr. 19a, 19b, 20a, 20b, 33a, 33b, 125, 145, 136, 189, 198, 237, 280, 291, 293, 306a, 306b, 6, 53, 61, 65, 74, 46, 84, 89, 92, 157, 168, 176, 201, 212, 212 ½, 223, 223 ½, 224a, 221b, 224c, 225, 236 ½, 247, 258, 261, 262, 299, 308a, 308b, 315, 338, 348, 356, 368, 370 ½, 373, 378, 386, 397, 404, 416a, 416b, 419 ½, 280 ½, belastet zum k. Rentamt mit
5 fl. 27 kr. 4 hl. Grundsteuersimplum,
11 kr. 3 hl. Haussteuersimplum,
6 fl. 33 kr. 2 hl. Bodenzins zum Staat,
39 fl. 10 kr. 4 hl. Bodenzins zur Ablösungs-Kassa,
2 fl. 32 kr. 7 hl. Annuität,
5 fl. 30 kr. – hl. Handlohnsbodenzins,
wert nach notarieller Schätzung vom heutigen 9076 fl.;
II.
in der Steuergemeinde Gaishausen, k. Landgerichts und Rentamts Mitterfels aus Ol.-Nr. 368 ½, am Gfehret Thalried Waldung zu 1.90 Tagw., belastet zum k. Rentamt mit
5 kr. 6 hl. Grundsteuersimplum,
8 kr. – hl. Bodenzins zum Staat,
10 kr. – hl. Bodenzins zur Ablösungskassa, und werth nach obiger Schätzung 285 fl.
Die Versteigerung findet statt in der schuldner’schen Behausung zu Au v. W. und richtet sich hiebei das Verfahren nach § 64 des Hypothekengesetzes vorbehaltlich der Bestimmungen der §§ 98 und ff. der Prozeßnovelle vom Jahre 1837, wobei der Zuschlag als der erstmaligen Versteigerung nur erfolgt wenn durch das gelegte Meistgebot der Schätzungspreis erreicht wird, und wird noch bemerkt, daß die sub. I. und II. aufgeführten Besitzungen, nachdem hiefür gesonderte Hypothekfolien bestehen, auch gesondert zum Auswurfe und zur Versteigerung gelangen.
Sollte diese erstmalige Versteigerungstagsfahrt resultatlos bleiben, so wird hiemit zur zweitmaligen Versteigerung der bezeichneten Objekte Termin auf
Mittwoch den 15. Dezember l. Js., Mittags 11 Uhr
in der schuldner’schen Behausung zu Au v. W. anberaumt, wobei der Zuschlag ohne Rücksicht auf den Schätzpreis erfolgen wird.
Die Grundsteuer-Cataster-Auszüge, die Schätzungsurkunde wie der Hypothekenbuchs-Extrakt können bis zum Termine in der Amtskanzlei des Unterfertigten eingesehen werden.
Dem Notar unbekannte Steigerer haben sich über ihre Person und Zahlungsfähigkeit bei Vermeidung des Ausschlusses von der Versteigerung auszuweisen.
Mitterfels, den 16. September 1869.
Der k. Notar.
Frz. Seraphin Schwanzer.
Quelle: Kurier für Niederbayern, 22.09.1869; Passauer Zeitung, 30.09.1869


Von der Mennach, 22. Sept. Ohne Frage gehört der Amtsbezirk Bogen zu den dürftigsten von Niederbayern. Er umfaßt nämlich nur einen schmalen Theil der noch fruchtbaren Donauniederung, zum größten Theil die wenn auch nicht unfruchtbaren, doch wegen des harten Klima’s der Cultur minder zugänglichen gegenden des bayrischen Waldes, dann eine Menge ehemaliger Hofmarken, wie Saulburg, Wiesenfelden, Falkenfels, Schwarzach, Mitterfels, mit größtentheils ganz gering begüterten Einwohnern; man nehme dazu die Einwohner von aufgehobenen Klöstern, wie Windberg und Oberalteich, wo notorisch die höchste Armuth ihren Sitz hat, von der ausgedehnten Kolonie Lintach und der Dürftigkeit ihrer Bewohner, sowie vom nicht sehr wohlhabenden Markt Bogen, dem einzigen des ganzen Bezirks, ganz abgesehen. Und doch scheint man diesen Bezirk zum Schauplatz unnützer und zweckloser, aber dafür umso kostspieligerer Experimente ausersehen zu haben. Nur Eines und das Andere will ich davon anführen. Ich versage für’s Erste meine Anerkennung durchaus demjenigen nicht, was unter vorgängerischer Vorstandschaft im Amtsbezirke für Schulen geschehen ist durch Erbauung neuer Schulhäuser und Errichtung neuer Schulen, beispielsweise in Zinzenzell oder Obermühlbach. In ersterer Ortschaft besteht das Verlangen nach einer eigenen Schule schon seit vielen Jahren, und mit ungezwungener Opferwilligkeit ist von den Bewohnern von Zinzenzell und Umgegend schon vorher namhaftes hiefür geleistet worden. Freilich, der praktische Sinn dieser einfachen Waldler hat das bezirksamtliche System doch nicht ganz erfaßt. Es wollten die Zinzenzeller, wie man zu sagen pflegt. Zwei Fliegen auf einen Streich bekommen; sie erweiterten eine kleine Feldkapelle durch Anbau eines Langhauses zu einem netten Kirchlein, führten bereist Baumaterial zu einem Thurme zusammen, schafften ein Paar entsprechende Glocken an, stifteten Jahrmessen, admassirten fleißig kleine Kapitalien, die durch Vermächtnisse vermehrt wurden u. s. w., und bezweckten dabei, sowie bei der Abschaffung der Gemeindehirten eine Schul-Expositur zu begründen, weil auch in Beziehung auf Kirchenbesuch eine große Schwierigkeit bestand bei  1 ½ stündiger Entfernung von der Filialkirche in Heilbrunn. Das wäre nun freilich noch einige Jahre angestanden, bis es richtig geworden wäre; da trat der bezirksamtliche Zwang ein, eine Schule mußte herkommen, vom Bedürfnisse eines Geistlichen wurde abgesehen, und die Leute müssen sich auf unbestimmte Zeit hinaus wohl oder übel wie bisher behelfen.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 24.09.1869


TODES-ANZEIGE.
Gottes unerforschlichen Rathschluße hat es gefallen, unsern innigstgeliebten Gatten, Herrn
Josef Stahl,
Wirth in Hofdorf,

in einem Alter von 54 Jahren, versehen mit den heil. Sterbsakramenten nach langen Leiden in die Ewigkeit abzurufen.
Diese Trauerkunde theilnehmenden Verwandten und Bekannten zur Anzeige bringend, bittet um stille Theilnahme
Hofdorf bei Bogen, 6. Okt. 1869.
die tieftrauernde Gattin Anna Stahl.
Das Leichenbegängniß Findet Freitag den 8. Okt. Vorm. 9 Uhr, und die Trauergottesdienste am Montag den 11. Und Dienstag den 12. ds. Vorm. 8 ½ Uhr in der Pfarrkirche in Hunderdorf statt.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 07.10.1869


Auswärts Gestorbene:
In Hofdorf bei Bogen: der Wirth Jos. Stahl, 54 J. a. In Neumarkt i. O.: der frühere Pfarrer Karl Euringer von Utzenhofen, 79. J. a.
Quelle: Neues bayerisches Volksblatt, 08.10.1869


Familien-Nachrichten
Innstadtpfarrbezirk.

Auswärts gestorben:

Hofdorf (bei Bogen) Hr. Jos. Stahl, Wirth.
Quelle: Donau-Zeitung, 15.10.1869


Von der Donau, 19. Okt. Im Evangelium Matth. 21, 10 V. heißt es: „Jesus kam in den Tempel Gottes, trieb alle hinaus, welche kauften und verkauften, stieß die Tische der Wechsler und die Stühle der Taubenhändler um und sprach zu ihnen, es steht geschrieben: „Mein Haus soll ein Bethaus genannt werden, ihr habt eine Mördergrube draus gemacht!“ Diese Stelle scheint der Herr Pfarrer von Hunderdorf (Landger. Bogen) nicht zu kennen, sonst hätte er nicht drei Sonntage nacheinander in seiner Pfarrkirche von der Kanzel öffentlich verkünden können: „Habt keine Furcht, meine lieben Pfarrkinder, vor der Maul und Klauenseuche, welche zur Zeit überall herrscht, und kommt zu mir in den Pfarrhof, mein hochwürdiger Herr Cooperator Fellner hat ein ausgezeichnetes Schutz- und Heilmittel gegen diese Seuche, welche durch dasselbe nicht blos ferne gehalten wird, sondern im Falle diese schon in einem Stall eingedrungen ist, sofort weichen muß.“ Was war die Folge? Die Kunde von diesem Wundermittel verbreitete sich bald nach allen Richtungen hin weit über die Grenzen der Pfarrei hinaus. Nicht blos die Pfarrkinder, sondern ganze Scharen ziehen aus weiter Ferne in den Pfarrhof, um sich dasselbe gegen Erlag von 39 kr. Zu kaufen. Ich habe mir selbst dieses Mittel gekauft und von einem Chemiker untersuchen lassen, welcher fand, daß dasselbe aus einem Glase Weingeist besteht, welches drei Loth fassen mag, und den Werth von 3 kr. Nicht übersteigt. Der Hr. Cooperator macht also ein sehr rentables Geschäft, denn er hat bei jedem Glase 36 kr. Gewinn, also weit über 99 Prozent der Apotheker hinaus. Da die Maul- und Klauenseuche bekanntlich sehr verschieden auftritt, ist diese ein sehr dankbares Feld, um damit einen Geheimmittelschwindel zu treiben; tritt diese Krankheit nur als Maulseuche auf, verläuft sie sehr rasch, oft in wenigen Tagen schon, ohne daß irgendein Mittel angewendet wird, tritt sie auch als Klauenseuche auf, so verläuft die Krankheit bis längstens vier Wochen. Nach der Gebrauchsanweisung fraglichen Mittels muß man jedem Stücke Vieh täglich drei Tropfen auf die Zunge geben, man reicht also mit einem Glase für zehn Stück Vieh weit über vier Wochen hinaus, während welcher Zeit die Krankheit von selbst erlischt. Der Bauer glaubt aber doch, der Cooperator hat geholfen. Daß fraglicher Weingeist kein Schutzmittel ist, davon haben sich die Bauern von Ramersberg hinreichend überzeugt, denn gerade in dieser Gemeinde, in welcher dasselbe allgemeine Anwendung fand, ist die Seuche so stark aufgetreten, daß dort Ochsen und Kühe auf den Knieen herumkriechen. In Ramersberg scheint dieser hochwürdige Herr überhaupt kein sonderliches Glück zu haben, denn er wollte dort aus einer Kuh einen Teufel austreiben, mit welchem er sich auch beschäftigt, und operirte in folgender Weise: Er nahm ein Stück einer dreiarmigen Osterkerze (Triangel) und gab das Wachs der Kuh zu fressen, während der Docht in einem Balken des Stalles steckte. Der Teufel muß aber sehr hartnäckig gewesen sein, denn die Kuh mußte verenden. Kurz vorher trieb er einen Teufel aus einer Kuh des Gemeindedieners in Ellerberg. Dieser edle Herr ist auch Homöopath, denn erst vor einigen Wochen war der Lehrer von Elisabethszell verhindert, bei einer Schulconferenz zu erscheinen, weil er bei obigen Hochwürden homöopathische Tropfen für seinen kranken Hund holen mußte. Aus diesen Thatsachen kann man wieder den Charater eines patriotischen Dunkelmannes kennen lernen, man kann sehen, wie sie ihre Berufspflichten erfüllen, anstatt, daß sie von der Kanzelaus das Wort Gottes verkünden, benützen sie diese, um den Bauern in höchst schwindelhafter Weise das Geld aus den Taschen herauszulocken. Solche Leute wollen sich aufhalten,  wenn wir ihnen die Erziehung unserer Kinder nicht allein anvertrauen wollen! Was helfen selbst die besten Schulen, wenn man andererseits gerade darauf losgeht, die Leute so zu verdummen.
Quelle: Kurier für Niederbayern 21.10.1869


Warnung.
In Hunderdorf und Umgebung treibt sich seit einigen Wochen ein Schwindler herum, welcher für 39 Kreuzer unter dem Namen „Dr. Günthers Schutz- und Heilmittel gegen Maul- und Klauenseuche“ ein Mittel verkauft, welches gegen diese Seuche nicht blos schützen, sondern dieselbe auch heilen soll. Da dieses Mittel gar nichts anderes ist, als Weingeist, welcher in Gläser zu drei Loth gefüllt ist und nur dazu dienen kann, um den Leuten das Geld aus den Taschen zu schwindeln, erlaubt sich Unterzeichneter, das Publikum davor zu warnen.
Hunderdorf.
Fellner, Kooperator.
Quelle: Der Volksbote für den Bürger und Landmann 22.10.1869, Neues bayerisches Volksblatt 20.10.1869, Landshuter Zeitung, 21.10.1869, Straubinger Tagblatt, 21.10.1869


Aus Niederbayern erhält die Donau-Ztg. folgende Warnung: Seit einigen Wochen treibt sich in der Umgegend von Hunderdorf ein Schwindler herum, welcher unter dem Namen „Dr. Günthers Schutz- und Heilmittel gegen Maul- und Klauenseuche“ für 39 kr. ein Mittel verkauft, welches gegen diese Seuche nicht blos schützen, sondern dieselbe auch heilen soll. Da dieses Mittel gar nichts anderes ist, als Weingeist in Gläsern zu 2 – 3 Loth gefüllt, und lediglich nur dazu dienen kann, um den Leuten das Geld aus den Taschen herauszulocken, findet sich Unterzeichneter veranlaßt, das Publikum vor diesem Schwindel zu warnen. Hunderdorf.  Fellner, Kooperator.
Quelle: Donau-Zeitung, 21.10.1869


Der Cooperator Fr. Fellner von Hunderdorf hat öffentlich im Volksblatte Nr. 288 vor einem Schwindler gewarnt, welcher um 39. Kr. pro Glas eine werthlose Tinktur gegen die Maul- und Klauenseuche verkauft. Der Kurier in Landshut nun beschuldigt Herrn Fellner, daß er diese Tinktur (Weingeist) verkaufe: da ist denn doch vom Fortschritt die Frechheit weit getrieben!
Quelle: Neues bayerisches Volksblatt, 26.10.1869


Landshut, 27. Okt. Am gleichen Tage, als der Kurier für Niederb. Eine Correspondenz von der Donau brachte, in welcher bekannt gegeben wurde, daß in Hunderdorf ein angebliches Heilmittel gegen die in dortiger Gegend herrschende Maul- und Klauenseuche, welches durch Hrn. Cooperator Fellner um 39 kr. zu beziehen sei, von der Kanzel herab den Bauern empfohlen wurde, erschien in mehreren Blättern ein Inserat, in welchem der gedachte Herr vor einem Schwindler warnt, welcher sich angeblich mit einem solchen Mittel in der dortigen Gegend herumtreibe! Nun ist aber Hr. Cooperator Fellner, „gerade Derjenige, welcher dieses Mittel in bedeutender Quantität den Leuten anrieth und abgab: er hat dieß so arg getrieben, daß er angezeigt und um 30 fl. gestraft wurde. Es scheint, daß ihm diese Strafe zu viel ist, und daß er appellieren wird, und durch obigen Humbug will er einen Milderungsgrund finden. Nachdem bereits gerichtlich die angegebene Thatsache festgestellt ist, dürfte es kaum der Mühe werth sein, dem „Neuen bayerischen Volksblatte“, welches natürlich in bekannter Unverschämtheit die ganze Sache als erlogen hinzustellen versucht, hierüber zu entgegnen. Daß das bayerische Volksblatt derartigen klerikalen Unfug todtgeschwiegen sehen möchte, liegt bei dessen bekannten Tendenzen auf der Hand.
Quelle: Süddeutscher Telegraph, 29.10.1869


Aufgepaßt. Aus Niederbayern erhalten wir folgende Warnung: Seit einigen Wochen treibt sich in der Umgegend von Hunderdorf ein Schwindler herum, welcher unter dem Namen „Dr. Günthers Schutz- und Heilmittel gegen Maul- und Klauenseuche“ für 39 kr. ein Mittel verkauft, welches gegen diese Seuche nicht blos schützen, sondern dieselbe auch heilen soll. Da dieses Mittel gar nichts anderes ist, als Weingeist, welcher in Gläser zu drei Loth gefüllt,  und lediglich nur dazu dienen kann, um den Leuten das Geld aus den Taschen herauszulocken, so mögen Alle wohl auf der Hut sein, daß sie sich von solchen Schwindlern und Hausirern nicht anführen lassen. (Welche Frechheit, mit der Noth des Nächsten solchen Schwindel zu treiben!)
Quelle: Wochenblatt für das christliche Volk, 31.10.1869


In Straubing schreibt das dortige Tagblatt: (Fortschrittliche Ehrlichkeit.) In mehreren Blättern und auch im „Strb. Tagbl.“ War neulich eine von Hrn. Cooperator Fehlner in Hunderdorf unterzeichnete Warnung vor einem Schwindler zu lesen, der den Leuten „Dr. Günthers Mittel gegen die Maul- und Klauenseuche“ anpreise und um 39 kr. verkaufe, während dasselbe nichts als reiner Weingeist sei und also gar nichts helfe. Am gleichen Tage, an welchem in katholischen Blättern diese Warnung des Hrn. Coop. Fehlner zu lesen war, brachten fortschrittliche Blätter die Nachricht, daß gerade er selbst der Schwindler sei, der jenes Mittel verbreite. Wie ging das zu? Nach eingezogener Erkundigung haben wir erfahren, daß obige Warnung gar nicht von Herrn Cooperator Fehlner herrührte, sondern daß ein und dasselbe wohl bekannt fortschrittliche Subjekt die Schimpfartikel in die fortschrittlichen und die Warnung in die katholischen Blätter schrieb, den Namen des Hrn. Cooperators mißbrauchend. Das fragliche Mittel selbst aber ist kein schwindlerisches, sondern das längst bewährte des homöopathischen Arztes Dr. Günther in Sondershausen; der Hr. Cooperator hat es den Leuten einfach empfohlen und auf Verlangen bestellt: es hat geholfen und die Leute sind ihm dankbar. Daß ein Thierarzt darüber fuchtig wird und daß eine thierärztliche in einer homöopathischen Medizin nichts als Weingeist findet, ist nicht zu verwundern.
Quelle: Neues bayerisches Volksblatt, 02.11.1869


Passau, 31. Okt. „Zur nämlichen Zeit, wo der Dr. Sigl ein amtliches Zeugniß über die sehr bedenkliche Gehirnkrankheit selbst veröffentlicht, und wo der gleichfalls gehirnkranke Dr. Zander vom Schlage getroffen wurde, zeigen sich auch bei der „Donau-Zeitung“ höchst bedenkliche Symptome von Wuth und Geistesstörung. Das ist ein sehr bedenklicher Zustand und es ist nach Erfahrungen der Psychiatrie zu befürchten, daß die ganze patriotische Verwandtschaft davon ergriffen wird, zumal bereits Zuckungen bei Moraltheologen, Regenkorrektoren und sonstigen Romanisten vorgekommen sind. Es wird sich daher für die „Passauer Zeitung“ die Ausgabe von Bulletins und die nunmehrige Errichtung eines Sprechsalons hierüber empfehlen. Besondere Kennzeichen jener schrecklichen Seuche sind: Permanentes Augendrehen, geheuchelter Katholizismus mit politischer Spitzbüberei, Angstschweiß, delirium tremens, wobei Einem der Teufel als „guter Kerl“ vorkommt, dessen einziger Feins der Cooperator Fellner in Hunderdorf ist, sodann stille Wuth und verlaufen auf das Land hinaus. Mögen unsere Leser, da man gegen das Beißen sich nicht mehr mit dem couche! couche! Allein wehren kann, sich bei Zunahme der Wuth zeitig mit einem Stocke bewaffnen.“
Quelle: Landshuter Zeitung, 04.11.1869 und Passauer Zeitung, 03.11.1869


Landshut, 4. Nov. Von Hrn. Cooperator Fehlner erhalten wir bezüglich eines im Kurier enthaltenen Artikels folgendes Schreiben, und überlassen wir es, vorläufig weiter uns in dieser Sache zugegangene Zuschriften zurücklegend, dem betreffenden Hrn. Einsender, dessen Name und Stellung unsererseits keinen Zweifel in die betreffenden Angaben zuließ, hierauf zu erwidern:
Herr Redakteur! In einem Artikel „von der Donau“ Nr. 288 Ihres Blattes werden gegen mich die schwersten Beschuldigungen erhoben, die, weil sie unwahr, ich nicht auf mir haften lassen kann. Es heißt dort, ich locke den Leuten das Geld dadurch aus der Tasche, daß ich ein von mir bereitetes Mittel um 39 kr. verkaufe, das angeblich gegen Klauen- und Maulseuche helfen und schützen soll, in Wirklichkeit aber nichts helfe, da es nur leerer Weingeist sei, der höchstens den Werth von 3 kr. habe. Dem entgegen erkläre ich, daß ich nie weder ein Mittel gegen Klauenseuche bereitet noch verkauft, sondern nur auf Ansuchen bestellt habe und dieß erst auch dann, nachdem man mich versichert hatte, daß die Thierärzte der Umgegend nicht helfen können. Das bestellte Mittel ist von dem weithin bekannten homöopathischen Thierarzte Dr. F. A. Günther in Langensalza. Jedem Arzneigläschen ist eine gedruckte Anweisung beigegeben, von Dr. Günther eigenhändig unterschrieben. An jedem Gläschen befindet sich die Signatur „Dr. Günthers Schutzmittel gegen Klauen- und Maulseuche“, jedes ist, um jede Fälschung zu verhüten, mit dem Pettschafte Günthers versiegelt. Versiegelt, wie ich die Arznei von Dr. Günther bekam, habe ich sie an diejenigen, welche sie bestellt haben, vertheilt, von meiner Seite ist also ein Betrug nicht möglich. Was den Kostenpunkt anbelangt, so ist auf jeder den Arzneien beiliegenden Gebrauchsanweisung zu lesen, daß ein Gläschen 10 Silbergroschen kostet, und da, wie Jedermann weiß, die Post weder Briefe, noch Gelder oder Waaren umsonst von hier nach Langensalza oder retour befördert, so war auf das Gläschen ein Zuschlag von 4 kr. nothwendig. Ich hatte bei den Bestellungen keinen Nutzen, sondern außer der Mühe noch Schaden, wie ich beweisen kann. Derselbe sagt, das Mittel habe nicht geholfen. Ich bin erbötig durch die ehrenwerthesten Männer zu beweisen, daß diese Mittel auch in den Fällen, wo die Maulseuche mit der Klauenseuche compliciert war, in 3 – 5 Tagen sicher geholfen und sich sowohl als Schutz- als auch als Heilmittel bewährt hat. Dr. Günther würde wohl mit einem Heere von Beweisen dienen können. Was das anbelangt, daß derselbe schreibt, ich habe in Ramersberg und Ellaberg den Teufel aus einer Kuh austreiben wollen dadurch, daß ich Theile von einer Osterkerze eingab, ferner daß der Herr Lehrer von Elisabethzell von der Conferenz abgehalten wurde, weil er für seinen Hund homöopathische Tropfen holen mußte, so erkläre ich, daß ich nie seit der wenigen Wochen, die ich in Hunderdorf bin, weder in Ramersberg noch Ellaberg gewesen, noch weniger dort meinen Fuß in eine Haus gesetzt habe, daß ich so lange ich Priester bin, nie Jemanden etwas von einer Osterkerze zu dem angedeuteten Zwecke gegeben, daß der Herr Lehrer von Elisabethszell nie während meines Hierseins in den Pfarrhof kam, nie von  mir Medicinen verlangt oder erhalten hat. Dieß Alles kann ich durch die glaubwürdigen Zeugen beweisen. Den Artikelschreiber von der Donau fordere ich hiermit öffentlich auf, stichhaltige Beweise für seine Beschuldigungen zu bringen, außerdem erkläre ich ihn für einen Verläumder und Ehrabschneider. Johann Fehlner, Cooperator.
Quelle: Kurier für Niederbayern, 05.11.1869


Von der Donau an den Herrn Cooperator Fehlner in Hunderdorf! In Nr. 288 dieses Blattes habe ich Sie als Geheimmittelkrämer, als homöopathischer Pfuscher und als Teufelaustreiber bezeichnet, und erlaube mir, dem Wunsche Euer Hochwürden gemäß, mit einigen stichhaltigen Gründen aufzuwarten.
Ich habe angeführt, daß Sie unter dem Namen „Dr. Günthers Schutz und Heilmittel gegen Maul und Klauenseuche“ für 39 Kreuzer ein Mittel verkaufen, welches aus nichts anderem besteht, als aus 3 Loth Weingeist, höchstens 3 kr. werth, gar nichts hilft, und daß Ihr Herr Pfarrvorstand dieses Mittel durch dreimaligen Verkünden von der Kanzel aus öffentlich angepriesen hat. –
Diesem gegenüber erklären Sie, daß Sie weder ein Mittel gegen Klauenseuche bereitet, noch verkauft, sondern nur auf Ansuchen bestellt haben, daß Sie dieses Mittel von Dr. Günther in Langensalza für 10 Silbergroschen per Glas bezogen und zur Deckung von Porto-Auslagen auf jedes Gläschen einen Zuschlag von 4 kr, gemacht haben, bei diesem Geschäfte aber keinen Nutzen, sondern außer der Mühe nur Schaden hatten.
Es ist bereits nachgewiesen und gerichtsbekannt, daß Sie das Günthersche Mittel in solchen Massen bezogen und verkauft haben, daß von Gefälligkeitsbestellungen gar keine Rede sein kann. Sie sind als gewöhnlicher oder vielmehr als unberechtigter Geheimmittelkrämer aufgetreten und deßhalb bei mehreren Gendarmeriestationen angezeigt worden. Die Folge davon war, daß bei Ihnen eine Haussuchung vorgenommen wurde und daß Sie von dem kgl. Landgerichte Bogen wegen Uebertretung des Artikels 113 des Polizei-Straf-Gesetz-Buches und zwar in Erwägung, daß Sie schon einmal von dem Landgerichte Waldmünchen um 10 fl. Bestraft wurden, als rückfällig, ein Mandat mit 30 fl. Geldbusse erhalten haben. Sie haben gegen dieses Urteil Einsprache erhoben und wurden am 8. ds. Mts. in Bogen öffentlich verhandelt. Sie sind durch 16 Zeigen überwiesen worden, daß sie fragliches Mittel verlangt haben und namentlich war es Zeuge Heitzer von Stallwang, welcher ausdrücklich erwähnte, daß er vorher keine Bestellung machte. Sehr auffallend war es, daß alle Zeugen, welche um Hunderdorf herum wohnen, den Ausdruck „auf Bestellung“ gebrauchten, da doch dort in der ganzen Gegend der Ausdruck „anfriemen“ gebräuchlich ist. Von Seite der Staatsanwaltschaft lautete der Antrag auf 30 fl. Geldstrafe und ist auch dabei geblieben, nebst Tragung der Kosten.
Jedes Geheimmittel wird immer zuerst öffentlich angepriesen dann verkauft, berechtigte Geheimmittelkrämer benützen diese Blätter, Sie haben aber die Kanzel benützt, was umso trauriger ist. Kein Mensch hätte von diesem Mittel gewußt, sondern einzig und allein waren Sie es, welcher diesen Schwindel in der Gegend von Hunderdorf eingeführt hat und die Leute wurden bei jedem Glas um 36 kr. verkürzt, ganz gleichgiltig, ob Sie das Mittel bereitet haben oder Dr. Günther, denn dasselbe ist nur 3 kr. werth.
Sie wollen beweisen, daß Sie fragliches Mittel selbst um 35 kr., per Glas bezogen haben und zwar dadurch, daß auf jeder Gebrauchsanweisung der Preis gedruckt steht. Damit beweisen Sie gar nichts, denn bei jedem Geheimmittel steht der Detailpreis auf den Gebrauchsanweisungen oder auf dem Geheimmittel selbst, die Wiederverkäufer beziehen aber einen sehr namhaften Rabatt, und zwar in der Regel nicht unter 50%, welcher auch Ihnen kaum entgangen ist. Sie wollen sogar von Schaden sprechen, sammt dem Zuschlag von 4 kr. per Glas, das leuchtet mir wieder nicht ein, denn Sie bezogen immer ungefähr 100 Gläser, und ich weiß ganz bestimmt, daß Sie dreimal je um 30 fl. Bezogen haben; bei 100 Gläasern macht der Zuschlag 6 fl. 40 kr., womit Sie ganz gewiß die Porto-auslagen decken konnten.
Ferner sagen Sie, Sie wären zum Verkaufe fraglichen Mittels nur gekommen, weil Ihnen versichert wurde, daß die umliegenden Thierärzte für diese Krankheit nicht helfen können und rühmen die Wirkungen Ihres Weingeistes in möglicher Weise.
Dagegen kann ich erwiedern, daß weder Dr. Günther noch irgend ein anderer Thierarzt ein sicheres Mittel gegen die Maul- und Klauenseuche wissen kann, denn diese Seuche ist eine Infections-Krankheit, deren Ursachen man gar nicht kennt, man weiß nur, daß diese sehr verschieden auftritt, als Maulseuche in der Regel leichter, als Klauenseuche in der Regel hartnäckiger, manchmal kommt es sogar vor, daß die Klauen oder die Hörner wegfallen, manchmal gehen Thiere auch zu Grunde. Um den Verlauf der Krankheit zu hemmen, kennen wir vorderhand gar kein Mittel, man kann nur durch Desinfectionen und geeignete Sperren die Seuche auf einen engeren Herd beschränken. Ich habe dreißig Stück Rindvieh im Stall und habe die Krankheit durch Impfung von einem kranken Thiere, welches eine leichte Maulseuche hatte, auf die gesunden übertragen lassen, dadurch ist die Seuche nur als Maulseuche aufgetreten und nach acht Tagen war mein ganzer Stall durchseucht. Dieß ist nach meiner Erfahrung das Beste, was man thun kann. Einem vernünftigen und gewissenhaften Thierarzt kann es daher nicht einfallen, ein Mittel gegen diese Seuche abzugeben, und wenn Dr. Günther seinen Weingeist anpreist, so kann dies aus Geldspeculation geschehen, ein Thierarzt mit wirklich so großem Ruf, wie Sie Günther schildern, gibt sich mit keinem Geheimmittelschwindel ab. Uebrigens ist Dr. Günther gar kein praktischer Thierarzt, sondern führt nur den Titel, wahrscheinlich wird er acuh seinen Doctortitel aus Gießen oder einer anderen Fabrik für 80 Gulden bezogen haben. Günther beschäftigt sich mit lauter derartigen Mitteln und Schriften. Sein Werk über homöopathische  Thierarzneikunde ist seiner Zeit in den Journalen gehörig beleuchtet worden.
Die haben bei der Verhandlung von einem anderen Mittel obigen Doctors gegen Milzbrand erwähnt und gerühmt, daß dieses hilft und zwar mit der Eigenthümlichkeit, daß auf dieses Mittel zwar die zuerst erkrankten Thiere zu Grunde gehen, die zuletzt erkrankenden aber geheilt werden. Da haben wir wieder den nämlichen Schwindel, denn jede derartige Krankheit, heißt diese Milzbrand oder Cholera etc., ganz gleichgiltig ob sie bei Menschen oder Tieren vorkommt, tritt anfangs heftiger, später immer leichter auf.
Wenn Ihr Weingeist scheinbar in mehreren Fällen gewirkt hat, so war eben der Verlauf der Krankheit ein günstiger. Das Volk ist zu abgergläubisch für die Geheimmittel, namentlich wenn diese von geistlichen Händen stammen. Ich habe selbst gehört, daß ein Ochs die Augen verdreht und die Haare gesträubt haben soll, als ihm der Weingeist auf die Zunge getropft wurde. Es ist auch leicht denkbar, daß ein Ochs die Augenverdreht, wenn ihm ein robuster Bauernbursche mit seinen Händen die kranke, sehr empfindliche Zunge aus dem Rachen hervorzieht und höchstgradigen Weingeist darauf tropft. Erkundigen Sie sich nur in Ramersberg um die Wirkung Ihres Weingeistes, welcher dort allgemein angewendet wurde, und Sie werden erfahren, daß dort Ochsen und Kühe auf den Knien herumrücken mußten. Sie haben auch bei der Verhandlung aus dem Munde des Bürgermeisters von Niederwinkling, welcher als Zeuge fungirte, gehört, wie Ihr Weingeist gewirkt hat. Er war der einzige in seiner Gemeinde, welcher diesen anwendete, und auch der erste, welcher die Seuche in den Stall bekam, und wurde von seinen Nachbarn brav ausgelacht.
Lesen Sie die Verordnung vom 17. Mai 1863, den Verkauf von Geheimmitteln betreffend, und sie werden sich überzeugen, daß Sie unter allen Verhältnissen nicht berufen waren, das Günther’sche Mittel zu verkaufen. Sie müssen diese ohnehin schon kennen, denn Sie sind schon einmal in Waldmünchen wegen Verkaufes des Günther’schen Weingeistes um 10 Gulden bestraft worden, Sie sind also ein rückfälliger Pfuscher und scheinen derartige Strafen eben so wenig zu beachten, wie die Doctorbäuerin Amalia Hohenester zu Marianbrunn. Sie haben, scheint es, eine förmliche Manie, derartige Nebengeschäft-le zu treiben, denn in der allerneuesten Zeit handeln Sie sogar mit Juchentstiefeln!
Sie schämen sich also nicht, selbst den armen Schuhmachern in’s Handwerk zu pfuschen. Wissen Sie denn nicht, daß sie nach dem neuen Handwerksgesetz die Schuhmacherei, Hafenbinderei, Pfannenflickerei, sowie jedes sonstige Gewerbe ausüben dürfen, wenn Sie die betreffende Behörde davon in Kenntnis setzen und Steuer bezahlen. Thun Sie dieß, dann werden Sie nicht in Gefahr kommen, bestraft zu werden.
Was das Teufelaustreiben betrifft, so geschah dieß beim Gemeindediener Joseph Paintinger in Ellaberg und beim Schrettinger (vulgo) Weber in Ramersberg und zwar in beiden Fällen war das unglückliche Thier eine Kuh. Sie wollen dieß dadurch in Abrede stellen, daß sie sagen: „Sie haben noch nie Einem eine Osterkerze zum Teufelaustreiben gegeben und seien noch nie weder in Ellaberg noch in Ramersberg gewesen. Mit Einem beweisen Sie  gar nichts, denn in beiden Fällen handelt es sich um eine Kuh, und diese sind meines Wissens generis feminini es müßten die Kühe in genannten Orten eine Ausnahme machen. Ebensowenig beweisen Sie etwas, wenn sie sagen, Sie hätten beide Orte nie betreten. Sie können ja auch den Leuten die betreffenden Ingredienzien mitgeben und das Verfahren angegeben haben.
Es ist bereits gerichtsbekannt, daß der Gemeindediener von Ellaberg behauptet hat, daß er die Osterkerze nur von Ihnen, dem Cooperator Fehlner, zu genanntem Zwecke erhalten habe. Sehr sonderbar war es aber, daß Sie während der Verhandlung an den Gemeindediener eine Frage, die Osterkerze betreffend, richteten, obwohl das gar nicht zur Sache gehörte, und dieser auch angab, er habe die Osterkerze von dem Pfarrer erhalten. Ich habe oben schon angeführt, daß der Ausdruck verschiedener Zeigen „auf Bestellung“ sehr sonderbar ist und ebenso sonderbar ist Ihre Frage an den Gemeindediener und seine Antwort. Ersteres ist auch der Staatsanwaltschaft sehr aufgefallen. Sie haben auch bei der Verhandlung behauptet, daß Sie die Wahrheit sprechen, man hat sich aber vom Gegentheil überzeugt und haben sie bewiesen, daß man Ihnen nicht immer Glauben schenken darf. Ob Sie daher die Teufelaustreiberei allein oder in comp. Mit Ihrem Pfarrer getrieben haben, will ich nicht näher untersuchen, ich bedauere nur, daß Ihr Hr. Pfarrer, welcher ebenso strafbar, oder noch viel strafbarer gewesen wäre, von den Gesetzen nicht gepackt werden konnte, was dieser den früheren Gesetzgebern zu verdanken hat, denn zur damaligen Zeit kam es nicht vor, daß die Kanzel zu anderen Zwecken benutzt wurde, als zum Verkünden des Wortes Gottes, wie jetzt in dem Zeitalter der Neupatrioten. Ich wünsche nur, daß Sie in Zukunft diese Geschichten bleiben lassen!
Quelle: Kurier für Niederbayern 13.11.1869


Bogen, 16. Nov. Das Ergebnis der am Heutigen im Markte Bogen statgehabten Wahl der Wahlmänner zum nächsten Landtag für den Wahlbezirk Markt Bogen und die Gemeinde Bogenberg besteht in nachbezeichneten Wahlmännern: Bielmaier, Privatier von Bogen, mit 79 Stimmen, Johann Hartmann, Bierbrauer von Bogen, mit 75 Stimmen und Eduard Michl, Apotheker von Bogen, mit 69 Stimmen, aus 120 Votanten, sämmtlich liberal. Dagegen gingen in Oberalteich (Wahlbezirk Oberalteich-Hunderdorf) als Wahlmänner hervor: Georg Bräu, Oekonom von Oberalteich, Joseph Luschner, Pfarrer von Hunderdorf, Josef Bierl, Bauer und Gemeindevorsteher von dort, und Martin Kroiß, Oekonom von Oberalteich, sämmtlich ultramontan.
Quelle: Regensburger Tagblatt, 17.11.1869


Dem Kooperator Fehlner in Hunderdorf, der die Mittheilung des „K. f. N.“ [Kurier für Niederbayern], daß er das Dr. Günther’sche Heilmittel gegen Maul- und Klauenseuche gewerbsmäßg verkauft, bei Kühen eine Teufelsaustreibung durch geweihte Osterkerzen vorgenommen habe etc. als Lüge und Verläumdung erklärt hatte, wird in dem genannten Blatte die Richtigkeit der von ihm geläugneten Tatsache bewiesen. Was die Teufelsaustreibung angelange, so sei sie bei dem Gemeindediener J. Paintinger in Illaberg und beim Schretinger Weber in Rammersberg vorgenommen worden, daß er eine förmliche Manie zu handelschaftlichen Nebengeschäften habe, gehe daraus hervor, daß er schon in Waldmünchen wegen Verkaufs des Günther’schen Geheimmittels um 18 fl. Gestraft wurde und in der allerneuesten Zeit sogar mit Juchtenstiefeln handle.
Quelle: Augsburger neueste Nachrichten, 19.11.1869


Oberalteich, 16. Nov. Krää, Oek. Von Oberalteich, Pfarrer Luschenr von Hunderdorf, Mart. Krois, Vorstand von Oberalteich. Lauter Patrioten.
Quelle: Regensburger Morgenblatt, 19.11.1869

 

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