1934# 01-03

Hunderdorf, 1. Jan. (Schnell tritt der Tod …) Nach nur dreitägiger Krankheit verschied vergangenen Samstag früh die Hausbesitzers- und Totengräbersgattin Frau Maria Kronfeldner von hier. Nachdem sie anfangs an Grippe erkrankt war, starb sie infolge Herzlähmung schnell und unverhofft im Alter von 48 Jahren. Ein trauender Gatte und der 11jähriges Töchterchen beweinen den Tod der zu früh verstorbenen Gattin und Mutter.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 02.01.1934


Hunderdorf, 1. Jan. (Unfall) Der im Hofdorfer Steinbruch beschäftigte Arbeiter Anton Dorfner von Apoig verunglückte dadurch, daß ihm beim Anbohren einen Steinblocks ein sich vom Meißel lösender Splitter ins rechte Auge flog, sodaß dieses vollständig verloren sein dürfte. Der Verunglückte wurde am Samstag in die Augenklinik nach München eingeliefert.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 02.01.1934


Hunderdorf, 1. Jan. (Gleichschaltung.) In Nummer 294 des Straub. Tagblatt in einem Artikel „Gleichschaltung“ befaßt sich der Artikelschreiber u.a. auch mit meiner Person. Es wird mit der Vorwurf gemacht, ich hätte die SA. Lausbuben genannt. Diesen Vorwurf weise ich entschieden zurück. Diese Angelegenheit ist bereits einen Rechtsanwalt zur Klarstellung übergeben. Wenn man mich weiter als berüchtigt bezeichnet, so mag meine politische Tätigkeit als seinerzeitiger Bezirksvorsitzender der Bayerischen Volkspartei die Ursache sein. Mein verstorbener Vater, meine Brüder und ich sind allezeit redlich durchs Leben gekommen, sind unseren wirtschaftlichen, steuerlichen und sozialen Verpflichtungen jederzeit nachgekommen, sodaß niemand bei Nennung des Namens die Schamröte ins Gesicht steigen braucht. Wenn behauptet wird, wie ich hätte zu dem Hauslistensammlungen zur Winterhilfe nichts geopfert, so möchte ich feststellen, daß ich zu den Sammlungen zur Caritas wie zum Winterhilfswerk entsprechend meinen Verhältnissen gegeben habe, nicht aber zur Sammlung für den Weihnachtstisch, weil ich eben zu Weihnachten so sieben arme und kinderreiche Familien beschenkt habe.
Härtenberger.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 02.01.1934


Windberg, 31. Dez. (Beerdigung) Ein großer Trauerzug von vielen Verwandten und Bekannten ging gestern in unseren Friedhof ein, derselbe galt Frau Loichinger, Landwirtsgattin im Böhmhöfl. Die Verstorbene eine geborene Fruhstorfer in Sollach erreichte das schönste Lebensalter von 38 Jahren und wurde ein Opfer ihrer Mutterpflicht, ein kleines Kind am Arm lag sie ruhig schlummernd am Totenbett. Vier kleine Erdenpilger im Alter von 1-6 Jahren nebst dem trostlosen Gatten beweinen die liebe gute Mutter, die eine heimtückische Krebskrankheit schon längere Zeit mit sich trug. Der kalte Schnitter Tod nahm sie viel zu früh von den ihren. Der Geistliche sprach am offenen Grabe rührende Worte. Sie starb ruhig und in Gott ergeben. Ein Musterbild einer Mutter und Hausfrau war die Dahingeschiedene. Der christliche Mütterverein legte auf ihren Grabeshügel einen Kranz als letzte Ehre nieder. Ein besonderes Zeichen wie beliebt Frau Loichinger war, zeigten die vielen Tränen der Leichengäste, fast kein Auge blieb trocken. Möge sie ruhen im Frieden.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 02.01.1934


Hunderdorf, 2. Jan. (NS-Frauenschaftsversammlung) Die NS-Frauenschaft Hunderdorf hielt gestern ihre zweite Monatsversammlung. Die Leiterin Frau Berta Zellinger dankte sämtlichen Frauen für ihre rege Mitarbeit zum Gelingen der am Stephanietag abgehaltenen Weihnachtsfeier. Durch die große Opferwilligkeit der Geschäftswelt, wobei die große Spende des Herrn Bürgermeister Frankenberger hervorzuheben ist, und durch die gute Zusammenarbeit der NS-Frauenschaft war es möglich, daß vielen Armen eine Weihnachtsfreude bereitet werden konnte. Die Leiterin sprach auch ihren Dank der Lehrerin Frl. M. Engelhard aus, die durch gut aufgeführte Darbietungen des BSM. einen großen Teil des Programms ausgefüllt hat. Herzlichen Dank sei auch Herrn Hauptlehrer Gramminger ausgesprochen, der in eindrucksvollen Worten zu den Kindern und ihren Eltern sprach. Der SA.-Schar Steinburg sprach die Leiterin ebenfalls ihren Dank aus für die von dieser unter Leitung des Herrn Stephan-Steinburg angefertigten stimmungsvollen Krippe. Der Schluß der Versammlung war der Aufruf an alle Frauen auch weiterhin in diesem Sinne zu arbeiten, und die Arbeitsfreudigkeit zu Gunsten der Armen noch zu erhöhen. Mit einem Sieg Heil auf den Führer endete die Versammlung.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 03.01.1934


Hunderdorf, 3. Jan. (Kameradschaftsabend der SA.) Zu einem gemütlichen Zusammensein hat die SA. Hunderdorf am Neujahrstag eingeladen. Zu Beginn der Veranstaltung um 4 Uhr waren der große Saal sowie das Gastzimmer im Gasthaus Sandbiller in Hunderdorf so gefüllt, daß kein Platz mehr zu bekommen war. Die komplette SA. Kapelle unter Leitung von Schlossermeister Klein leitete die Veranstaltung ein und hat weiter durch ihre reichhaltiges Programm sehr zum Gelingen des gemütlichen Abends beigetragen. Sturmführer Gg. Zisler begrüßte alle Anwesende und verlas den Neujahrsbefehl des Stabschefs Ernst Röhm. Der Zellinger von Prünst und Herr Ibach aus Neukirchen füllten den ganzen Abend mit wirklich gelungen Veranstaltungen aus, und zwar mit Zauberkunststücken Vorlesungen und Anekdoten. Großes Gelächter verursachte das Verschwinden einer Person und die Aufführung eines kleinen Mannes, der von Herrn Ibach wirklich gut dargestellt wurde. Allgemeines Hallo rief eine von Frau Zellinger, Stephan und Binder aufgeführte Operation hervor. Hauptlehrer Daimbeck von Hunderdorf sprach in eindrucksvollen Worten zur SA. und zu allen Anwesenden und betonte besonders, daß es zu begrüßen ist, dass nun auch in unserer Gemeinde eine große Einigkeit gekommen ist und sprach die Hoffnung aus, das nun bald alle Gemeindemitglieder hinter der nationalen Bewegung stehen werden. Befriedigt verließen die Besucher den Saal und selbst der Partei Fernstehende hatten den Eindruck, daß der neu eingezogene Geist der SA. nur ein Vorteil für die Allgemeinheit bedeutet.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 03.01.1934


Hunderdorf, 3. Jan. (Beerdigung) Am Dienstag wurden die sterblichen Ueberreste der im Alter von 48 Jahren verschiedenen Totengräbersfrau Maria Kronfeldner zu Grabe getragen. Der amtierende Geistliche widmete ihr einen ehrenden Nachruf. Mit der Verstorbenen ist eine brave Gattin und Mutter von uns gegangen. R. I. P.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 03.01.1934


Steinburg Bahnhof
Sonntag, den 7. Januar
Tanz-Kränzchen
Sonntag, den 14. Januar
Feuerwehr-Ball
freundlichst ladet ein
Die Vorstandschaft und Xaver Solcher, Gastwirt
Quelle: Straubinger Tagblatt, 04.01.1934


Hunderdorf, 5. Jan. (NS-Frauenschaft) Die nur wenige Mitglieder zählende NS-Frauenschaft Neukirchen wurde aufgehoben und die Mitglieder der Frauenschaft Hunderdorf zugeteilt. Es ist zu erwarten, daß diese für Vereinigung eine weitere Kräftigung des Frauenschaftsgedankens bedeutet und noch viele Frauen aus Hunderdorf und Neukirchen veranlaßt, der NS-Frauenschaft beizutreten, um so mehr als die werbende Kraft der sehr tüchtigen Hunderdorfer Führerin, Frau Zellinger, allgemein bekannt ist und gewürdigt wird.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 05.01.1934


Windberg, 7. Jan. (Weihnachtsfeier) Der Obstbauverein Windberg veranstaltete am hl. Dreikönigsfest im Gasthaus Greindl eine echt deutsche Weihnachtsfeier. Nach einer humorvollen Begrüßungsansprache des Vorstandes, Herrn Wurm, ergriff der Hauptlehrer Binder das Wort und erläuterte kurz Zweck und Sinn der Veranstaltung. Ernste und heitere Gedichte, von Schulkindern vorgetragen, wechselten mit schneidigen Musikstücken. Nach dem weihevollen Weihnachtslied folgte die Bescherung. Mit freudiger Dankbarkeit nahmen arme Kinder die nützlichen Geschenke entgegen. Damit schloß die wohlgelungene Feier ganz im Sinne der Volksgemeinschaft.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 08.01.1934


Hunderdorf, 9. Jan. (Winterhilfswerk.) In unserer Gemeinde wurden für das Winterhilfswerk gespendet: 16 Zentner Weizen, 21 Zentner Roggen, 3 Zentner Reis, 12 Zentner Kartoffeln und 21 RM. in bar.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 09.01.1934


Hunderdorf, 9. Jan. (Vom Standesamt.) Die Statistik weist in der Gemeinde Hunderdorf im Jahre 1933 35 Geburten, 4 Eheschließungen und 26 Sterbefälle auf. – An der hiesigen Amtstafel sind aufgeboten: Herr Landwirt Hien von Ergoldsbach und Frl. Maria Fellinger, Bauerstochter von Sollach.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 09.01.1934


Amtsgericht Mitterfels
Strafverhandlungen v. 3. 1. 34

1. Eiber Johann, geboren 26. 1. 70, verh. Betriebsleiter des Sägewerkes in Ehrn und dessen Maschinist Peter Wagner, geb. 7. 4. 67, in Ehrn stehen unter Anklage der fahrlässigen Brandstiftung. Im vergangenen Jahre brannte das Maschinenhaus mit Einrichtung nieder. Es entstand ein Schaden von 5000 RMark. Der Betriebsleiter Eiber gab seinen Arbeitern den Auftrag, die frisch geschnittenen Kistenbretter laufend in dem Kesselhaus zu trocknen. Die Bretter wurden noch Auftrag an den eisernen Kessel gelehnt und ca. 3 m über dem Kessler auf ein Gerüst zum Trocknen gelegt. Der Angeklagte Wagner, der die Maschine zu bedienen hatte, wurde für diese Arbeit bestimmt und auch bezahlt. Der Kessel war ein altes System, welcher mit Sägespänen geheizt und trotz altem Modell auf die höchste Leistung von 30 bis 33 Atmosphären getrieben wurde. Vor diesem Brand sind schon 5mal Bretter angebrannt. Einmal wußte der Angeklagte Eiber davon und löschte den Brand mit seinen Arbeiten. Auch die Revision hat den Kessel beanstandet. Der Angeklagte Eiber verteidigt sich dahin, Wagner sei von seinem Kessel weg überall hingelaufen, bei fachmännischer Bedienung wäre das nicht vorgekommen. Der Angeklagte Wagner aber gibt an, daß er alle 5 Minuten einen Korb Sägespäne von außen hereinbringen mußte, um die Heizung des Kessels aufrecht zu erhalten und wirklich sehr wenig Zeit für die Trocknung der Bretter übrig hatte, was auch durch Zeugen bekundet wurde. Der Antrag des Vertreters des Staatsanwaltes lautete für den Angeklagten Eiber auf 200 RMk., ersatzw. 40 Tage Gefängnis um für den Angeklagten Wagner auf 2 Monate Gefängnis. Die Vertretung des Angeklagten Eiber beantragte Freispruch.
Es ergingen Urteil: Eiber Johann, Betriebsleiter des Sägewerks in Ehrn bei Steinburg, wird zum 200 RMk., ersatzweise 40 Tage Gefängnis und zu den Kosten verurteilt. Der Angeklagte Peter Wagner wird von der Anklage der fahrlässigen Brandstiftung unter Ueberbürdung der Kosten auf die Staatskasse freigesprochen. Aus der Urteilsbegründung ist hervorzuheben, daß Eiber auf eigene Rechnung und Gefahr das Geschäft führte, daß er den Auftrag zum Trocknen der Bretter in der Weise wie geschehen gab, und daß der Angeklagte Wagner alle 5 Minuten einen Korb Sägespäne hereinholen mußte, was mit der Kesselbedienung die höchste Arbeitsanspannung von diesem forderte. Es konnte auch gar kein Nachweis erbracht werden, daß der Angeklagte Wagner um die Zeit bei Ausbruch des Brandes abwesend gewesen wäre, sodaß einzig und allein den Angeklagten Eiber die Schuld treffe, welcher in jeder Beziehung hätte Abhilfe schaffen können.
2.-4. Fall. …
Quelle: Straubinger Tagblatt, 09.01.1934


An die Ortspolizeibehörden.
Fleischvergiftung betr.

In einer Gemeinde des Bezirks Bogen erkrankten im Spätsommer des Jahres 1933 nach Genuß von Fleisch eines im Verenden getöteten und erst noch drei Stunden ausgeschlachteten Kalbes, 8 Personen an Fleischvergiftung (Paratyphus). Der 22jährige Sohn des Besitzers ist noch viertägiger Krankheit gestorben. Der Genuß und die Abgabe von Fleisch von diesem Kalbe erfolgte ohne vorausgegangene Beschau durch einen tierärztlichen Fleischbeschauer. Es ist wahrscheinlich, daß das Fleisch, vor allem durch die Tatsache gesundheitsschädlich wurde, daß das Kalb nicht unmittelbar nach der Schlachtung ausgezogen und die Eingeweide ausgenommen wurden. Die Herren Bürgermeister werden beauftragt, die Fleischbeschauer ihrer Gemeinde gegen Unterschrift davon zu verständigen, daß sie unter keinen Umständen berechtigt sind, die Fleischbeschau bei notschlachteten Tieren durchzuführen. Weiter werden die Bürgermeister beauftragt, sämtliche Landwirte ihre Gemeinde von dem Vorkommnis zu unterrichten und sie auf die Gefährlichkeit des Genusses von Fleisch notgeschlachteter Tiere, das nicht vom Tierarzt beschaut ist und vor allem darauf hinzuweisen, daß das Fleisch von Tieren, die nicht unmittelbar nach der Schlachtung ausgeweidet worden sind, besonders gesundheitsschädlich ist.
Bogen, den 3. Januar 1934.
Bezirksamt.
Quelle: Amts-Blatt des Bezirksamtes Bogen, Nr. 1, 9. Januar 1934


Hunderdorf, 9. Jan. (Der kath. Burschenverein) hielt vergangenen Sonntag seine Generalversammlung mit Neuwahl der Vorstandschaft ab. H. H. Präses Beck gab nach Begrüßung der erschienenen Vereinsmitglieder die Richtlinien für die Durchführung der Neuwahl bekannt. Aus der Wahl ging als Vorstand der Bauerssohn Xaver Baumgartner von Ebenthann hervor, als Kassierer der Gastwirtssohn Josef Deschl von Hofdorf und als Schriftführer der Messerschmiedmeisterssohn Anton Steckler von hier. Die neugewählte Vorstandschaft gab das Versprechen, tatkräftig für den Verein zu arbeiten.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 10.01.1934


Windberg. (Unfall) In den letzten Tagen vergnügten sich mehrere Ortseinwohner von Windberg mit Rodeln. Die Bahn ging von Windberg nach Apoig hinunter. Dabei ereignete sich ein bedauerlicher Unfall. Einen mit mehreren Personen besetzter größeren Schlitten kam bei großer Geschwindigkeit ins Schleudern. Die Fahrer verloren die Herrschaft über den Rodler und den Schlitten kann dadurch zu Sturz. Durch den heftigen Anprall, infolge der Geschwindigkeit erlitt Frau Preböck von Windberg eine Gehirnerschütterung. Die Frau mußte ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 10.01.1934


Meidendorf. (Gemeine Tat.) Vor einigen Tagen konnte einmal morgens der Landwirt Hilmer von Meidendorf die Beobachtung machen, daß seine Wasserleitung, die von einer Reserve auf dem Meidenberg hergeleitet wurde, nicht mehr funktionierte. Nach einigen Stunden kam durch die Rohre Menschenkot angetrieben. Bei näherer Betrachtung sollen sahen sie nun, daß die Wasserreserve ganz mit Menschenkot gefüllt war. Außer Hilmer sind an diese Reserve noch die Landwirte Decker und Haimerl angeschlossen. Es sind also durch diese ruchlose Schweinerei drei Anwesen betroffen. Wenn man nun die Arbeit und Mühe, die durch die Reinigung der Reserve und die Auswechslung der Rohre verursacht wird, bedenkt, so ist auch noch weiter in Betracht zu ziehen, daß die betroffenen Familien nun ihr sämtliches Wasser weite Strecken nach Hause tragen müssen. Die Tat läßt auf Feindschaft schließen. Dem Täter durfte man allem Anschein nach auf der Spur sein.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 11.01.1934


Lintach bei Bogen, 12. Jan. (Unfall.) Der ungefähr 14 Jahre alte Thomas Kaltenecker, Sohn des ehemaligen Reichstagsabgeordneten gleichen Namens, ein recht guter Junge, verunglückte am Mittwoch beim Rodeln durch Fall. Er erlitt einen Knöchelbruch, der die Heranziehung ärztlicher Hilfe erforderlich machte.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 11.01.1934


Hunderdorf. (Vermutlicher Brandstifter?) Vor zwei Tagen wurde der verheiratete Karl Feldmeier, Landwirt im Fischbehälter, durch die Gendarmerie Bogen verhaftet und in das Landgerichtsgefängnis Straubing eingeliefert. Wie man hört soll er im Verdacht stehen, daß er vor einigen Jahren an sein eigenes Anwesen Brand gelegt habe. Die Untersuchung wird das Nähere schon  zu Tage fördern.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 13.01.1934


Windberg. (Vom Untersuchungsrichter) der der Untersuchungsrichter von Regensburg weilte in die letzten drei Tage in Windberg beim Gastwirt Greindl, um einige Zeugen wegen des Brandes des Anwesens Meier zu vernehmen.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 13.01.1934


Hunderdorf, 14.  Jan. (Aufgebote) An hiesiger Amtstafel sind zur Ehe aufgeboten: Josef Hien, Landwirt in Hirschling mit Maria Fellinger, Bauerstochter von Sollach; Josef Haselbeck, Bauer in Harthof mit Therese Groß, Bauerstochter im Hofdorf; Xaver Hornberger, Bauer in Starzenberg mit Therese Bugl, Bauerstochter von Kögl; Johann Schötz, Schlosser von Hofdorf mit Helene Seiderer, Landwirtstochter in Thannanger; Xav. Kerscher, Schlosser von Hofdorf mit Hedwig Maria Aumer, Landwirtstochter in Elisabethszell und Wolfgang Liebl, Fabrikarbeiter von Bogen mit Antonie Tremmel, Arbeiterswitwe in Eglsee.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 15.01.1934


Todes-Anzeige
Nach Gottes hl. Willen verschied nach kurzem Krankenlager unerwartet schnell am Sonntag ½ 11 Uhr unser lieber guter Bruder, Onkel, Schwager und Vetter
Herr Josef Wurm
Landwirt, Mitglied der Marianischen Männerkongregation

nach Empfang der hl. Sterbsakramente im Alter von 62 Jahren.
Die tieftrauernden Geschwister
nebst übriger Verwandtschaft
Meidendorf, Regensburg, Schwabelweis, Berlin, Augsburg, Windberg, Treuchtlingen, den 15. Januar 1934
Die Beerdigung findet am Mittwoch, den 16. Januar vormittags 9.30 Uhr in Windberg mit darauffolgenden Gottesdiensten statt.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 15.01.1934


Nr. 8187
An die Gemeinderäte und Standesämter.
Ausstellung von Urkunden für deutsche Fremdenlegionäre betr.

Für in der Fremdenlegion dienende Deutsche wird mitunter um Übersendung von deutschen Papieren (Führungszeugnissen, Geburtsurkunden u. dgl.) nachgesucht. Derartige Gesuche sind – gleichviel, ob sie von dem Fremdenlegionär selbst, von seinen Angehörigen oder von französischen Konsularbehörden in Deutschland gestellt werden – im allgemeinen abzulehnen. In besonders gelagerten Fällen ist hierher zu berichten.
Werden derartige Papier mit der Begründung verlangt, dass Sie für den Legionär zur Rückkehr nach Deutschland erforderlich seien, so ist der Gesuchsteller dahin zu verständigen, dass die Papiere dem deutschen Generalkonsulat in Marsaille übermittelt würden und dort von dem Fremdenlegionär bei der Rückreise persönlich in Empfang genommen werden können. Die Papiere sind sodann unter Bezeichnung des Antragstellers dem Bezirksamt zur Weitergabe an das Staatsministerium des Äußern vorzulegen.
Das deutsche Generalkonsulat in Marsaille stellt dem heimkehrenden Fremdenlegionären Reisepässe oder besondere Bescheinigungen zur Rückkehr nach Deutschland aus.
Gesuche um Übersendung von Papieren der gedachten Art, die zu anderen Zwecken benötigt werden, sind mit der Mitteilung zu beantworten, daß den Fremdenlegionär anheim gegeben werden möge, einen entsprechenden Antrag um Vermittlung der zuständigen deutschen Vertretung im Ausland zu stellen.
Französische Auslandsbehörden haben wiederholt um Übersendung von Führungszeugnissen mit der Begründung gebeten, daß diese Zeugnisse für „Verwaltungszwecke“ benötigt würden. Derartige Ersuchen sind dahin zu beantworten, daß die deutschen Behörden sich nicht in der Lage sehen, Urkunden für Reichsangehörige zu erstellen, die bei einer fremden Wehrmacht Dienste leisten.
Bogen, den 3. Januar 1934.
Quelle: Amts-Blatt des Bezirksamtes Bogen, Nr. 2, 15. Januar 1934


Bekanntmachung.
Bezirkspolizeiliche Vorschriften über dem Verkehr auf den Bezirksstraßenstrecken im Bezirk Bogen betr.

1. §§ 1 bis 3 der bezirkspolizeilichen Vorschriften über den Verkehr auf den Bezirksstraßenstrecken im Bezirk Bogen vom 5. 11. 1930 (bekannt gemacht und 23. 12.1930 – Abl. Nr. 42 –) werden wie folgt geändert:
§ 1
Für die Dauer des Frostaufgangs werden die Bezirksstraßen noch Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen gesperrt:
I. Kraftfahrzeugen mit mir als 3 Tonnen Eigengewicht ist der Verkehr auf den Straußenstrecken
1. Konzell-Kasparzell-Amtsgrenze,
2. Stallwang-Konzell-Maulendorf-Amtsgrenze,
3. Amtsgrenze-Zinzenzell-Amtsgrenze,
4. Amtsgrenze-Dunk-Mitterfels,
5. Lenach-Bogen,
6. Hochstetten-Niederwinkling,
7. Bernried-Amsgrenze-gegen Metten,
8. Waltersdorf-Schwarzach,
9. Wiesenfelden-Hötzelsdorf
untersagt.
II. Auf allen übrigen Bezirksstraßen dürfen Lastfahrzeuge jeder Art nur unter den folgenden Bedingungen verkehren:
1. Bei 3 bis 4 t-Lastkraftwagen darf das Gesamtgewicht 6,5 (130 Ztr.) die Höchstgeschwindigkeit 20 km in der Stunde nicht überschreiten. Bei 4,5 t-Lastkraftwagen beträgt das höchstzulässige Gesamtgewicht 8,5 t (170 Ztr.) die Höchstgeschwindigkeit 15 km in der Stunde.
Von einem Triebwagen darf nur ein Anhänger mitgeführt werden, dessen Gesamtgewicht 5 t (100 Ztr.) nicht überschreiten darf.
2. Das Gesamtgewicht gewöhnlicher Lastfahrzeuge darf einschließlich Ladung nicht übersteigen:
a) Bei Wagen mit Felgenbreite 5-6 cm         40 Ztr. (vierzig)
b) Bei Wagen mit Felgenbreite 6-7 cm         50 Ztr. (fünfzig)
c) Bei Wagen mit Felgenbreite 7-8 cm         60 Ztr. (sechzig)
d) Bei Wagen mit Felgenbreite 8 cm und darüber 70 Ztr. (siebzig)
§ 2.
Die gesperrten Straßenstrecken sind jeweils auf die Dauer der Verkehrsbeschränkung durch Warnungstafeln gekennzeichnet.
§ 3.
Ausnahmen vom Verbot des § 1 bedürfen der vorherigen Erlaubnis des Bezirksamts Bogen.
Die Abänderung wurde mit RE. vom 3. 1. 1934 Nr. 394 o 36 für vollziehbar erklärt. Sie ist ortsüblich bekannt zu machen.
Bogen, den 9. Januar 1934
Quelle: Amts-Blatt des Bezirksamtes Bogen, Nr. 2, 15. Januar 1934


Steinburg. (NS. Frauenschaft.) Unter der bewährten Leitung der Frauenschaftsführerin Frau Berta Zellinger werden z. Zt. in der von Herrn Bürgermeister Lipp zur Verfügung gestellten Kanzlei unter den fleißigen Händen der Steinburger Frauenschaftsmitglieder die vom Winterhilfswerk zur Verfügung gestellten Mäntel angefertigt.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 17.01.1934


Steinburg, 14. Jan. (Gewölbeeinsturz) Bei dem Landwirt Josef Naimer von hier stürzte gestern das Stallgewölbe ein; trotzdem der Stall voll Vieh war, passierte nur einem Tier etwas am Fuß, die anderen kamen mit dem Schrecken davon; vier Schweine wurden ganz von den Gewölbesteinen verschüttet, krochen aber ohne besondere Verletzung wieder heraus; leicht hätte der ganze Viehbestand getötet werden können.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 17.01.1934


Ehrn, 14. Jan. (Verpachtung) Die ehemalige Bahnagentenswitwe Lene Kalm v. hier verpachtete ihre 16 Tagwerk umfassende Oekonomie nebst dazugehörigen Räumlichkeiten an einen Landwirt aus der Straubinger Gegend. Frau Kalm bewirtschaftet ihre Krämerei für sich weiter.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 17.01.1934


Am sämtliche und Ortspolizeibehörden und Gendarmeriestationen.
Polizeiliches Meldewesen betr.
Wie schon wiederholt in den letzten Jahren bekannt gegeben wurde, hat nach Art. 2 des Aufenthaltsgesetzes vom 21. August 1914 (GVBl. 1915 S. 590) binnen einer Woche der Ortspolizeibehörde Anzeige zu erstatten, wer in einer Gemeinde Wohnsitz oder nicht nur vorübergehenden Aufenthalt nimmt oder diesen Wohnsitz oder Aufenthalt aufgibt. Diese Anzeige ist persönliche Pflicht des einzelnen Zu- oder Abziehenden. Bei Zu- oder Abzug von Familien obliegt in der Regel dem Haushaltungsvorstande die Anzeige für sämtliche zur Familie gehörenden Personen. Wer aus einer Gemeinde des Deutschen Reiches neu zuzieht, hat der Ortspolizeibehörde eine Bescheinigung der Polizeibehörde des letzten Aufenthalts über den erfolgten Wegzug (Abzugsbescheinigung) vorzulegen.
Weitere Verpflichtungen zu polizeilichen Meldungen ergeben sich vielfach aus dem polizeilichen Vorschriften, die auf Grund der Artikel 49, 50 und 107 Absatz 1 PStGB. erlassen sind. Es ist dann außer der Anmeldung der Hausgehilfen zur Krankenkasse noch eine besondere Anmeldung bei der Ortspolizeibehörde notwendig. Dabei muß noch auf § 317 RVO. aufmerksam gemacht werden, wonach die Arbeitnehmer von den Arbeitergebern binnen 3 Tagen nach Beginn und Ende der Beschäftigung bei der Meldestellen zu melden sind.
Für die Aufzeichnung und Anzeige der in Gasthöfen usw. abgestiegenen Personen gelten die oberpolizeilichen Vorschriften der Regierung von Niederbayern, Kammer des Innern, vom 27. Mai 1902 (Kreisamtsblatt 2. 51), geändert durch die oberpolizeiliche Vorschrift vom 18. Mai 1925 MABl. Seite 164).
Die Ortspolizeibehörden werden angewiesen, die Einhaltung der bezeichneten Vorschriften streng zu überwachen und die Einwohnerverzeichnisse sorgfältig zu führen.
Bei den Gemeindebesichtigungen wird dem Meldewesen besonderes Augenmerk zu gewandt werden.
Dies ist sofort neuerdings in ortsüblicherweise bekannt zu geben.
Bogen, den 3. Januar 1934.
Quelle: Amts-Blatt des Bezirksamtes Bogen, Nr. 3, 19. Januar 1934


Hunderdorf, 19. Jan. (Chronik.) Von der Pfarrei Hunderdorf sind im vergangenen Jahre 36 Personen gestorben, davon 24 Erwachsene und 12 Kinder. Von den Erwachsenen waren 3 unter 25 Jahren um 5 waren über 80 Jahre alt.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 22.01.1934


Neukirchen, 22. Jan. (Saarkinder.) Auch in unserer kinderreichen Gegend fand ein Saarkind Aufnahme auf etliche Wochen und zwar bei Herrn Landwirt Schötz in Haggn, in Steinburg bei dem Bahnvorstand Fischer und in Hunderdorf bei Herrn  Gastwirt Sandbiller.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 22.01.1934


Steinburg, 21. Jan. (Maskenball.) In sämtlichen Räumen des festlich geschmückten und beleuchteten Brauhauses in Steinburg fand der SA.-Ball der Ortsgruppe Hunderdorf statt. In recht stattlicher Anzahl waren die Masken erschienen. Von Haggn kaum eine großen Leiterwagen mit Masken beladen und von einem Ochsengespann, das am Wagen verkehrt angespannt war, gezogen. Ein abwechslungsreiches Programm sorgte für die richtige Faschingsstimmung. Voll befriedigt verließen in den späten Abendstunden die vielen Besucher den Saal. Da die ganze Veranstaltung zu Gunsten bedürftiger SA.-Leute abgehalten wurde, und das Ergebnis auch ein befriedigendes war, so kann vielen Arbeitslosen wieder etwas geholfen werden.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 23.01.1934


Lintach, 24. Jan. (Wegen Verdachts der Brandstiftung verhaftet) Gestern wurde der verheiratete Landwirt Xaver Bornschlegel von hier wegen Verdachts der Brandstiftung verhaftet und ins Landgerichtsgefängnis Straubing eingeliefert. Das Anwesen des Borsnchlegl ist am 29. Dezember 1932 vormittags abgebrannt. Ob nun der Verhaftete sein Anwesen selbst in Brand gesteckt hat, dürfte die Untersuchung ergeben.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 25.01.1934


Steinburg, 27. Jan. (Grunderwerb) Herr Diewald von Gaishausen erwarb von der Försterswitwe Barbara Kainz in Haggn 1 Tagwerk Baugrund zum Preis von 250 Mark und will sich dort ein Einfamilienhaus erbauen. Verbriefung hat stattgefunden.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 27.01.1934


Lintach. (Zur Verhaftung) In Nummer 20 des „Straubinger Tagblatt“ wurde in dem Berichte: „Wegen Verdachts der Brandstiftung verhaftet“ die Nachricht gebracht, daß am 29. Dez. 1932 vormittags das Anwesen des verheirateten Landwirts Xaver Bornschlegel von Lintach abgebrannt sei. Bornschlegel aber wäre nunmehr, da er im Verdachte war, den Brand selbst gelegt zu haben, verhaftet und in das Landgerichtsgefängnis Straubing in Untersuchungshaft eingeliefert worden. Dieser Bericht entspricht aber nicht ganz der Wahrheit. Richtig ist, daß am 29. Dez. 1932 das Anwesen des Bornschlegel abgebrannt ist und daß Borschlegel nunmehr nach einem Jahre, scheints war er doch verdächtig, von der Gendarmerie einvernommen und dann noch am nämlichen Tag wieder auf freien Fuß gesetzt wurde. Es scheint, daß also ein Schuldbeweis nicht erbracht werden konnte. Vielleicht steht Borschlegel auch gar nicht mehr oder ist auch gar nicht im Verdacht gestanden, sein Anwesen selbst angezündet zu haben. Bornschlegel ist also nicht in Landgerichtsgefängnis in Straubing.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 29.01.1934


Hunderdorf, 28. Jan. (Schnell tritt der Tod …) Gestern früh begab sich der 72jährige Kleinrentner Johann Loibl von hier zur Regelung von privaten Angelegenheiten nach Schambach. Kaum in der Wohnung des Bauern Lehermeier angekommen, wurde er vom Schlage gerührt. Unmittelbar nach dem Empfang der letzten hl. Oelung verschied er. Die Leiche wurde hierher überführt wird am Dienstag zur ewigen Ruhe bestattet. Eine trauernde Gattin und sieben meist unversorgte Kinder beweinen den jähen Heimgang eines treubesorgten Gatten und Vaters. Möge ihn im Jenseits ewiger Lohn zuteil werden.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 29.01.1934


Steinburg, 28. Jan. (Die Radiohörer nehmen zu.) In unserem Postbezirk ist die Zahl der Radiohörer auf 17 gestiegen, während man dort von zwei oder drei Jahren kaum fünf Hörer zählte. Ein Zeichen, daß der Bayer. Wald soweit als möglich vorwärts schreitet.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 29.01.1934


Hunderdorf. (Feier zum 30. Januar) Die NS-Frauenschaft hat dem Wunsche unseres Führers zum 30. Januar ganz entsprochen. Den beiden unermüdlichen Damen Frau Zellinger und Stephan ist es zu verdanken, daß den Aermsten in den Gemeinden Hunderdorf, Steinburg Gaishausen und Au von fast sämtlichen Mitgliedern der aus 34 Frauen bestehenden Ortsgruppe heute eine Mittagessen zur Verfügung gestellt wird. Es ist dies nur durch die große Einigkeit und die richtige Erfassung des nationalen Gedankens innerhalb der Frauenschaft möglich gewesen.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 30.01.1934


Steinburg. (Arbeitsbeschaffung) der Erfolg des großen Arbeitsbeschaffungsprogrammes und der Baudarlehen macht sich auch bei uns bemerkbar. Bereits seit acht Tagen hat der Tonbergbau B. Jungmeier die Arbeit aufgenommen, vorerst sind 15 Mann dauernd beschäftigt. Vor März ist in den früheren Jahren die begonnen worden.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 30.01.1934


Hunderdorf, 30. Jan. (Beerdigung) Heute wurden unter sehr zahlreicher Anteilnahme die sterblichen Ueberreste des am vergangenen Samstag so unerwartet aus dem Leben geschiedenen Kleinrentners Johann Loibl von hier zu Grabe getragen. In seiner Grabrede gedachte der amtierende Geistliche des Verstorbenen als christlichen Familienvaters, der seine Kinder gut erzogen, der aber auch ein religiöses Leben geführt hat. Täglich besuchte er die hl. Messe und auch an seinen Sterbetag, als er sich nach Schambach begab, wohnte er in Ittling dem Gottesdienst bei. Gerne erzählte der Verblichene von seinen Kindern, die wohl heute nach allen Richtungen verstreut ihren Aufenthalt genommen haben. Man hat zwar den Beerdigungstermin einen Tag später verlegt, damit die Kinder kommen können. Die Telegramme wurden bereits am Samstag bei hiesiger Postagentur aufgegeben. Unverständlicher Weise wurden dieselben nicht weiterbefördert, obwohl bereits bezahlt, so daß die Leichenfeier die weiter entfernt wohnenden Kinder nicht anwesend waren. Möge er ruhen in Frieden!
Quelle: Straubinger Tagblatt, 31.01.1934


Hunderdorf, 31. Jan. (Im Sinne des Kanzlers) Im Gasthaus Sandbiller in Apoig erhielten gestern, um den Wunsch des Führers Adolf Hitler zu erfüllen, 9 bedürftige SA.-Leute ein kräftiges Mittagessen, 1 Maß Bier und je eine Schachtel Zigaretten. Da es sich fast nur um alte Vorkämpfer der Partei handelt, die heute noch arbeitslos sind, sei den edlen Spendern auf diesem Wege gedankt.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 01.02.1934


Hunderdorf, 31. Jan. (Das dürfte wohl einzig dastehen.) Am letzten Samstag verstarb infolge Schlaganfalls der Rentner Johann Loibl von hier. Von seinen 9 Kindern befinden sich vier in Ludwigshafen, eines in Gera, eines in München, eines in Lenggries und nur zwei sind in der näheren Umgebung. Der Beerdigungsterminen wurde um eine Tag hinausgeschoben, um den weit entlegenen Kindern die Teilnahme an der Leichenfeier zu ermöglichen. Telegramme nach Ludwigshafen, Gera, München und Lenggries wurden bereits am Samstag abends 5 Uhr bei der hiesigen Postagentur aufgegeben. Der Beerdigungstag kam heran, aber von den auswärtigen Kindern kam keines. Nun erkundete man sich bei der Postagentur, ob auch keines des sicher erwarteten Kinder etwas habe hören lassen. Dabei stellte sich heraus, dass die Telegramme, obwohl ein Betrag von 6.80 RM. hierfür bezahlt war, überhaupt nicht abgeschickt wurden. Die Empörung bei den Angehörigen des Verstorbenen und bei den Teilnehmern an der Leichenfeier über diesen unerhörten Vorfall war groß. Die Beerdigung mußte dann ohne Anteilnahme der auswärtigen Kinder vorgenommen werden. Der schwergeprüften Gattin, die so jäh Witwe geworden ist, fiel deshalb der Verlust ihres Gatten umso schwerer. Ihr wendet sich deshalb allgemeine Teilnahme zu.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 01.02.1934


Hunderdorf, 2. Febr. (Generalversammlung) Der Kriegerbund Hunderdorf hielt am Sonntag im Gasthaus Sandbiller seine diesjährige Generalversammlung ab, die sich eines sehr guten Besuchers erfreuen konnte. Der Vorstand, der Hofbesitzer Alois Schöder von Sollach, begrüßte die Mitglieder in herzlichen Worten. Auf der Tagesordnung standen: Kassenbericht und Neuewahl. Die Neuwahl hatte folgendes Ergebnis: 1. Vereinsführer Herr Schöfer, 2.Herr Oekonom Wittmann von Lindfeld. Sämtliche Ausschußmitglieder blieben an ihrer Stelle. Drei Mitglieder gingen durch Tod ab. Es konnten auch wieder mehrere Neuaufnahmen getätigt werden. Der Kriegerbund Hunderdorf zählt zur Zeit 140 Mitglieder. Mit einem kräftigen Sieg-Heil konnte die Versammlung geschlossen werden.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 02.02.1934


Hunderdorf, 5. Febr. (Unfall) Die Arbeiterstochter Adelheid Zistler von hier vergnügte sich am Freitag mit Rodeln. Die lustige Fahrt nahm aber ein bedauerliches Ende, denn der Schlitten konnte nicht mehr gemeistert werden, als es abwärts ging. Das Mädchen wurde auf einem gefrorenen Erdhaufen geschleudert, sodaß ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden mußte. Glücklicher Zufall verhütete ein größeres Unglück, die Rodlerin kam mit einer linksseitigen Knöchelquetschung noch verhältnismäßig gut weg.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 05.02.1934


Hunderdorf, 4. Febr. (Zimmerbrand) Heute vormittags halb 9 Uhr brach auch in der Wohnung des Arbeiters Johann Reiner dahier ein Brand aus, der aber von den Hausbewohnern und den Nachbarn gelöscht werden konnte. Die bereits alarmierte Feuerwehr brauchte nicht mehr in Tätigkeit treten. Das Ofenrohr, das durch das Schlafzimmer führt, hatte eine defekte Stelle, aus der Glut auf das Bett fiel und dieses in Brand setzte. Zum Glück wurde dies früh genug bemerkt, sodaß größeres Unglück verhindert werden konnte. Die Wohnung dieser siebenköpfigen Familie ist vollkommen unzulänglich; sie besteht nur aus zwei kleinen Zimmern und das Schlafzimmer ist so klein, daß die einzige dort aufgestellte Bettlade unter dem Ofenrohr plaziert werden muss. Für die arme Familie bedeutet der Verlust eines Bettes Schaden genug.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 05.02.1934


Hunderdorf, 5. Febr. (Geplanter Straßenbau) Wie wir von unterrichteter Seite erfahren, wird in nächster Zeit die Straße von Apoig nach Hofdorf und bis zur Grenzmarkung Bogenberg gebaut. Die Steine sind bereits angefahren worden. Sie wurden vom Steinbruch des Landwirts Otto Weinzierl vom Hofdorf bezogen. Dadurch konnten von der Gemeinde Hunderdorf fast den ganzen Winter über mehrere Arbeiter beschäftigt werden. Die Anträge zum Straßenbau sollen bereits eingereicht sein. Die Messungsarbeiten sind durchgeführt; die Straße erhält eine Breite von 5 Metern. Eine baldige Inangriffnahme dieses Projektes wäre sehr zu wünschen, da die Straße bei schlechtem Wetter kaum befahrbar ist und wieder viele Arbeiter Brot und Verdienst finden würden.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 05.02.1934


Hunderdorf, 7. Febr. (Segen der NS. Frauenschaft.) Wie gut es ist, wenn in jeder Gemeinde eine gut geleitete, den Sinn unseres großen Führers richtig erfassende NS. Frauenschaften bestehen, hat sich jetzt bei den Zimmerbrand der Familie Johann Reiner bewiesen. Aus einer privaten Sammlung der Leiterin konnte dem Ehepaar, das es wirklich bedürftig ist, sofort als Ersatz für die verbrannte Kinderwäsche eine Partie Kindersachen und Bettwäsche sowie Kissen zur Verfügung gestellt werden.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 07.02.1934


Windberg, 7. Febr. (Pech) Gelegentlich eines Festballes im Gasthaus Greindl in Windberg brach in vorgerückter Stunde eine etwas handgreifliche Meinungsverschiedenheit aus, bei der die sonst durch Tradition im Wirtshaus zur Erhaltung von Ordnung und Frieden Bestimmten nicht unter die Räuber, wohl aber unter die Fäuste der nicht ganz parlamentarisch sich Streitenden kamen.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 07.02.1934


An die Schulleitungen.
Schlußprüfungen an den Volkshauptschulen und Entlassungsprüfungen an den Volksfortbildungs- und den Berufsschulen betr.

1. Wegen der besonderen Verhältnisse im Schuljahre will 1933/34 entfallen die Schluß- und Entlassungsprüfungen an den Volks- und Berufsschulen (MB. V. 24. 1. 25, MABl. d. bayer. Inn. Verw. S. 10).
2. Bezüglich der Volkshaupt- und Volksfortbildungsschüler bei denen eine Verlängerung der Schulpflicht nach § 4Abs. II und § 14Abs. II der VO. über die Schulpflicht vom 22.12.19 13 (GVBl. S. 957) in Frage kommt, wird auf Ziff. 8 Aba. II und Ziff. 13 der Prüfungsordnung für die Volksschulen vom 24.1. 1925 verwiesen. Kommt bei Berufsschülern eine Verlängerung der Schulpflicht noch § 16 Abs. II der VO. Über die Berufsschulen vom 22. 12. 1913 (GVBl. S. 966) in Betracht, so stellt der Schulleiter rechtzeitig begründeten Antrag bei der Regierung, Kammer des Innern, die darüber entscheidet.
3. Die nach § 4 Abs. III und § 14 Abs. III der VO. über die Schulpflicht sowie nach § 16 Abs. 1 der VO. über die Berufsschulen vorgesehenen besonderen Prüfungen bei vorzeitigen Entlassungen bleiben unberührt.
4. Besondere Bedeutung kommt heuer der nach Teil III der Prüfungsordnung für die Volksschulen abzuhaltenden Schulfeier zu. In ihr soll die geschichtliche Größen der Ereignisse des abgelaufenen Jahres und ihre Bedeutung für das Schicksal des deutschen Volkes in einer der Reife der Schüler angepaßten Form noch einmal erhebenden Ausdruck finden.
Auf einem möglichst zahlreiche Teilnahme in der Lehrpersonen der Schule einschließl. Der Religions- und Fachlehrer, der Mitglieder der Schulpflegschaft sowie der beteiligten Erziehungsberechtigten ist Bedacht zu nehmen.
Die Schulleiter legen die für die Feier beabsichtigte Vortragsfolge rechtzeitig vorher der Bezirksschulbehörde (Stadtschulbehörde) vor.
5. Wo es die Verhältnisse gestatten, soll auch die Entlassung aus der Berufsschule mit einer angemessenen Schulfeier verbunden werden.
Bogen, den 22. Januar 1934.
Bezirksamt
Quelle: Amts-Blatt des Bezirksamtes Bogen, Nr. 4, 7. Februar 1934


Nr. 1027
Waren sämtliche Gemeindebehörden.
Tanzlustbarkeiten betr.

Die in diesem Jahr vielfach erfolgten Neubesetzungen der Bürgermeisterstellen gibt Veranlassen, einige gesetzliche Bestimmungen in Erinnerung zu bringen, die den Gemeinden Einnahmemöglichkeiten bieten.
1. Bei Konzerten, Tanzveranstaltungen und Verlängerung der Polizeistunde muß von den Beteiligten (z. B. Gastwirt, Vereinsführer, Bräutigam) bei der Gemeindebehörde (Bürgermeister) um die dazu erforderliche Erlaubnis, nachgesucht werden. Für die Niederschrift dieser Gesuche ist unter Berücksichtigung des Umfanges und der Schwierigkeit der Sache und der Leistungsfähigkeit des Pflichtigen gemäß Art. 143 I Ziff. 1 des Kostengesetzes eine Gebühr von 1-10 RM. zu erheben.
a) Die Gesuche um Bewilligung des eines Konzerts sind von der Ortspolizeibehörde (Bürgermeister) zu verbescheiden. Dafür ist gemäß Art. 143 I Ziff. 3 des Kostengesetzes unter Berücksichtigung aller Umstände eine Gebühr von 2-100 Mark festzusetzen. Neben dieser Genehmigungsgebühr muß auch die in Ziff. 3 bezeichnete Vergnügungssteuer erhoben werden.
b) Die Gesuche um Verlängerung der Polizeistunde und Erlaubnis von Tanzunterhaltungen müssen auch an das Bezirksamt weitergegeben werden. Die erforderlichen Postgebühren können vom Antragsteller ersetzt und verlangt werden.
2. Für jede Tanzmusik muss die Gemeinde gemäß Art. 158 III des Kostengesetzes neben den sonstigen Gebühren die besondere Abgabe für die Fürsorgekasse in Höhe von zehn RM. verlangen. Ein Erlaß ist nicht zulässig.
3. Neben der in Ziff. 2 bezeichneten Abgabe muß die Gemeinde im Hinblick auf die Bestimmung denen über die Vergnügungssteuer vom 12. Juni 1926 (RGBl. I S. 262) auch noch die gemeindliche Vergnügungssteuer, die ihre Höhe (Pauschale, Raumsteuer oder Kartensteuer) für alle Fälle im voraus – soweit noch nicht geschehen – unverzüglich beschlußmäßig festzusetzen ist, verlangen.
4. Alle erwähnenswerten  Gebühren müssen schon bei der Aufnahme des Gesuches entrichtet und mit Ausnahme der in Ziff. 1 a bezeichneten Genehmigungsgebühr auf den nach Ziff. 1 b an das Bezirksamt zu richtende Gesuchen richtig und vollständig mit der Nummer des gemeindlichen Gebührenregisters angegeben werden.
5. Alle Gebühren sind sofort in das gemeindliche Gebührenregister, welches allmonatlich vorschriftsmäßig abzuschließen ist, einzutragen und mit Ausnahme der besonderen Abgabe für die Ortsfürsorgekasse nach Ziff. 2 in die Gemeindekasse abzuführen.
Die staatliche Normalgebühr beträgt 15 RM. Plus 20% Zuschlag. Für Tanzlustbarkeiten der freiw. Feuerwehren tritt in der Regel eine Ermäßigung auf 5 RM. plus 20% Zuschlag ein unter der Voraussetzung, dass der einwandfreie Nachweis erbracht wird, daß eine bestimmte Summe (mindestens aber 10 RM.) in die Feuerwehrkasse abgeliefert wird.
Gesuche der SA., Schützen-, Krieger- und Turnvereine usw. um Gebührenermäßigung entscheidet die Landesfinanzamtszweigstelle in Landshut. Solche Gesuche haben nur dann Aussicht auf Berücksichtigung, wenn feststeht, daß der Erlös ausschließlich zur Unterstützung von Armen, Kriegsbeschädigten und deren Hinterbliebenen, der Winterhilfe usw. verwendet wird und es sich um Veranstaltungen im engeren Rahmen handelt.
Bezüglich der einzuhebenden Sicherheiten, Armenkassengebühren und der Vergnüngssteuer wir auch auf das diesamtliche Ausschreiben vom 10. 9. 1926 (Bez.-Amtsbl. Nr.  24) zur genauesten Beachtung verwiesen. Insbesondere wir in Erinnerung gebracht dass die Gemeinden auf den Gesuchen zu bescheinigen haben, daß
1. 30 RM. Sicherheit bei der Gemeinde hinterlegt,
2. 10 RM. Armenkassengebühren entrichtet und
3. die Vergnügungssteuer (Betrag angeben) bezahlt ist.
Bei dieser Gelegenheit wird wiederholt darauf aufmerksam gemacht, dass die Gesuche um Genehmigungen von Tanzunterhaltungen mindestens 8 Tage vor der Veranstaltung bei der zuständigen Ortspolizeibehörde einzureichen sind. Diese hat sie sofort den Bezirksamte vorzulegen. Zu den  Gesuchen sind Formblätter, wie sie von dem Buchdruckerei Hartmannsgruber in Bogen erhältlich sind, zu verwenden.
Bogen, den 30. Januar 1934.
Quelle: Amts-Blatt des Bezirksamtes Bogen, Nr. 4, 7. Februar 1934


Bogen, 7. Febr. (Gleichschaltung der Kriegervereine) Am Sonntag fanden sich auf Einladung des Bezirksführers Herrn Lankes von Mitterfels die Vertreter der Kriegervereine Bogen, Oberalteich, Bogenberg und Hunderdorf im Sagstetterischen Gasthause in Bogen ein, um nähere Weisungen entgegenzunehmen. Es erschien anstelle des Bez.-Führers dessen Stellvertreter vom Haselbach, der die anwesenden Vereinsvertreter dahin aufklärte, daß jeder Führer eines Vereins nur vom Bez.-Führer beglaubigt zu seinem braucht. Außerdem kommt die Kenntnis genommen werden, daß es Pflicht jeden Vereines sei, Mitglied des Reichskriegerbundes „Kyffhäuser“ zu sein. Damit sei verbunden eine Abgabe von 1,20 RM. pro Mitglied und Jahr. Die Kriegerzeitung sollte von jedem Mitglied bezogen werden. Pflicht sei, daß mindestens 3 Mitglieder je 1 Exemplar dieser Zeitung bestellen. Diese Anordnung habe sicher eine Erhöhung des Jahresbeitrags bis von 60 Pfg. pro Mitglied zur Folge. Wie sich die Mitglieder zu dieser Frage stellen werden, ist noch nicht vorauszusehen.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 08.02.1934


Steinburg-Bahnhof
Fastnachtsonntag, den 11. Februar
großer Maskenball
freundlichst ladet ein
Eintritt 30 Pfennig
Xaver Solcher
Quelle: Straubinger Tagblatt, 08.02.1934


Gaishausen, 12. Febr. (Todesfall.) Am Sonntag früh erlag Frau Therese Wurm, Viehhändlersgattin einem längeren, schweren Leiden. Sie erreichte ein Alter von 80 Jahren. R. I. P.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 12.02.1934


Todesanzeige
Heute verschied nach längerem Leiden mein lieber Gatte, unser lieber Vater und Bruder
Herr Josef Sträußl
früherer Hofbesitzer in Sollach

nach öfterem Empfang der hl. Sterbsakramente im 62. Lebensjahre.
Die tieftrauernde Gattin Theres Sträußl
im Namen der übrigen Verwandten
Sollach, Hunderdorf, Wiesenfelden, Straubing, München, Berlin, den 12. Febr.1931
Die Beerdigung findet statt am Mittwoch, den 14. Februar vormittags 9 Uhr in Hunderdorf.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 12.02.1934


Sollach, 13. Febr. (Todesfall) Am Montag verschied hier der frühere Hofbesitzer Herr Josef Sträußl. Der Verstorbene, der ein Alter von 62 Jahren erreichte, erfreute sich in der weiteren Umgebung großer Beliebtheit. RIP.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 13.02.1934


Hunderdorf, 13. Febr. (Winterhilfswerk) Im Namen aller unserer Notleidenden, die durch das Winterhilfswerk so reichlich bedacht wurden, sei hiemit der herzlichste Dank ausgesprochen. Besonders verdient gemacht haben sich um die Durchführung des Winterhilfswerkes PG. 1. Bürgermeister und Gasthofbesitzer Staudinger von Hintersollach, PG. Eckl von Hammersäge und Herr Hauptlehrer Höhn von hier. Unsere Jugend erhielt täglich von der Gastwirtswitwe Frau Stieglmeier hier warme Suppe.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 13.02.1934


Hunderdorf, 13. Febr. (Zur letzten Ruhe) bettete man hier die im Alter von 79 Jahren verstorbene Austrags- und Viehhändlersgattin Frau Therese Wurm von Gaishausen. Schon seit einem Jahr war die Verblichene leidend. Die Verstorbene war eine brave, fleißige Frau u. vortreffliche Mutter, die stets für das Wohl der ihren besorgt war. Ihre ganzes Leben war Mühe und Arbeit. Sieben Kindern schenkte sie das Leben, von denen ein Sohn den Heldentod fürs Vaterland starb; alle übrigen sind gut versorgt. Vor vier Jahren konnte die Verstorbene mit ihrem Gatten das 50jährige Hochzeitsjubiläum feiern. Für die Armen hatte sie stets eine offene Hand. Von der großen Wertschätzung und Beliebtheit der Verblichenen legte die zahlreiche Beteiligung am Leichenbegängnis Zeugnis ab. Auch der Mütterverein erwies ihr die letzte Ehre. R. I. P.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 14.02.1934


Nr. 1083.
An sämtliche Gemeindebehörden.
Grenzbegehung betr.

Nach Art. 12 des Abmarkungsgesetzes vom 30. Juni 1900 (GVBl. S. 553) sind die gemeindlichen Feldgeschworenen verpflichtet, die Grenzzeichen der gesamten Gemeindeflur und der etwa besonders abgemarkten Abteilungen derselben (Gewanne) sowie die Grenzzeichen der einzelnen Grundstücke zu beaufsichtigen. Sie haben zu diesem Zweck auf Anordnung des Vorstandes der Gemeindebehörden die Grenzen mindestens alle drei Jahre zu begehen und zu besichtigen und die hierbei wahrgenommen Mängel binnen acht Tagen dem Vorstande der Gemeindebehörde und den etwa beteiligten Grundeigentümern behufs sofortiger Abhilfe anzuzeigen. Noch § 31 der Vollzugsbekanntmachung von 21. Dezember 1900 (MABl. S. 771) muß sich die Grenzbegehung innerhalb dreier Jahre auf jede abgemarkte Grenze mindestens einmal erstrecken.
Die Grenzbegehung ist bis längstens 1. Oktober vorzunehmen. Die Begehung hat mit der Besichtigung der Gemeindegrenze zu beginnen, wobei in der Regel sämtliche Feldgeschworenen der Gemeinde unter Führung des Obmannes teilzunehmen haben; Der Obmann der Feldgeschworenen der Nachbargemeinde (Ortschaft, abgesonderte Markung) ist hierzu einzuladen. Es empfiehlt sich, zu der Begehung der Gemeinde- und Ortsflurgrenzen auch die schulpflichte Jugend (einige Schüler des 6. und 7. Volksschuljahres) beizuziehen, damit auch den Nachkommen eine genaue Kenntnis diese Grenzen erhalten bleibt.
Der Zeitpunkt der Grenzbegehung ist in der Gemeinde in ortsüblicherweise bekannt zu geben; die Grundeigentümer sind zur Beteiligung an der Begehung ihrer Grenzen einzuladen. Bei der Grenzbegehung vorgefundene kleinere Mängel, z. B. schiefstehende oder plattliegende Steine, deren frühere Standort noch einwandfrei feststehen, sind sofort zu beseitigen, größere Mängel von dem Obmann der Feldgeschworenen der Gemeindebehörde anzuzeigen; diese hat je nach Lage des Falles die Behebung der Mängel durch die Feldgeschworenen herbeizuführen oder beim Messungsamt zu beantragen.
Die Kosten der Grenzbegehung, namentlich die Gebühren der Feldgeschworenen, hat die Gemeinde zu tragen.
Über dem Vollzug ist bis zum 20. Oktober zu berichten.
Bogen, den 5. Februar 1934.
Quelle: Amts-Blatt des Bezirksamtes Bogen, Nr. 5, 14. Februar 1934


Nr. 1178
An die Gemeindebehörden.
Staatl. Vogelschutz betr.

Nach Mitteilung des staatl. Ausschusses für Vogelschutz hat bisher keine Gemeinde ihren Jahresbeitrag für 1933 überwiesen.
Die Einzahlungen wollen baldmöglichst an „Bayer. Landessachververständiger für Vogelschutz in Garmisch,“ Postscheckkonto Nürnberg Nr. 26937 erfolgen.
Bogen, den 3. Februar 1934.
Quelle: Amts-Blatt des Bezirksamtes Bogen, Nr. 5, 14. Februar 1934


Hofdorf, 13. Febr. (Faschings-Hochzeit.) Die zu Gunsten Bedürftiger gestern abgehaltene Faschingshochzeit war ein großer Erfolg. Ein wirklich origineller Hochzeitszug, der vom Hofdorf über Hunderdorf zurück zur Deschlschen Gastwirtschaft gezogen ist, hatte eine große Anzahl Besucher angezogen. Der ganze Zug wurde von der SA. Hunderdorf gestellt 125 Gäste haben an dem Hochzeitsmahl teilgenommen. Daß aber die erschienenen 450 Besucher nicht nur wegen dem Vergnügen, sondern auch wegen der Opferwilligkeit zu Gunsten der Armen erschienen sind, beweist der Fall, daß ein Mann den weiten Weg von Degernbach gemacht hat, um an der Kasse seinen Eintritt zu zahlen und ohne eine Einlasskarte zu nehmen sofort wieder gegangen ist, er hatte nicht die Zeit an der Veranstaltung teilzunehmen, wollte aber doch seinen Beitrag zur Sammlung geben. Nicht nur viel für den guten Zweck war die Veranstaltung ein Erfolg, sondern auch für die Geschäftswelt. In der errichteten Weindiele, wurde eine große Menge Konditorwaren der Konditoreien Lechner Bogen verkauft. Ein von der Brauerei Deindl gestiftetes Faß Bier, ist während des Festzuges schnell geleert gewesen, besonders da es im Milchweidling ausgeschenkt wurde.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 15.02.1934


Hunderdorf, 14. Febr. (Leichenbegängnis) Ein überaus großer Trauerzug bewegte sich heute von Sollach zum hiesigen Gottesacker: die sterblichen Ueberreste des weitbekannten Privatiers und ehemaligen Hof- und Ziegeleibesitzers Josef Sträußl von Sollach wurden der geweihten Erde übergeben. Der hiesige Kriegerbund, dessen Mitglied der Verstorbene war, gab ihm mit Fahne das Ehrengeleite. Am letzten Montag hat er im Alter von 61 Jahren nach wiederholtem Empfang der hl. Wegzehrung sein Leben in die Hände des Schöpfers zurückgegeben. Sein Dasein war Mühe und Arbeit. Die Sorge für seine Familie zwang ihn, das Anwesen durch den Erwerb von Grundstücken rentabler zu machen; seine Gebäulichkeiten ließ er durch große Um- und Neubauten erweitern. Als im Jahre 1895 die Waldbahn eröffnet wurde und eine lebhafte Nachfrage v. seiten d. Tonwarenfabriken einsetzte, kamn für Sträußl eine erwünschte Gelegenheit, sich durch Tonlieferungen sowie durch sein Fuhrwerk ein Nebeneinkommen zu verschaffen. Dieses Tonschleppen war wohl ein rauhes und schweres Handwerk, aber Sträußl hat mit seinem Gespann alle Schwierigkeiten überwunden. Dabei erfreute er sich zeitlebens eines wahrhaft goldenen Humors, der ihm über alles hinweghalf und ihn bei Jung und Alt beliebt machte. Seine zwei Töchter sind gut versorgt. Möge ihm die Erde leicht sein.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 15.02.1934


Windberg, 16. Febr. (Ein zu Tod gehetztes Reh) Dieser Tage hetzten in der Jagd des Herrn Schreinermeisters Euer von Neukirchen einige Hunde ein Reh bis ins Dorf; an der Friedhofmauer verendete das Tier. Herr Euer ließ es holen und stellte fest, daß sich das Reh die Hirnschale eingerannt hatte. Der Pächter wird den streunenden Hunden besser nachgehen und die Hundebesitzer darauf aufmerksam machen.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 16.02.1934


Irensfelden, 17. Febr. (Unfall) Ueber der Familie des Gastwirts Greindl in Irensfelden herrscht seit einiger Zeit eine Ustern; es mögen erst mehrere Wochen her sein, als Herr Greindl, ein allseits beliebter und geachteter Mann, den Fuß brach. Am Donnerstagverunglückte sein Töchterchen auf dem Schulweg noch Windberg. Auf einem Schlitten, der jä auch zu den notwendigen Teilstreckenbeförderungsmitteln im Vorwald für die Schulkinder gehört, wurde abgefahren und hierbei ein hartgefrorenen Erdhaufen übersehen; das Kind stürzte und sehr schwere Verletzungen am Oberschenkel machten die sofortige Herbeiholung eines Arztes notwendig.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 17.02.1934


Hunderdorf, 16. Febr. (Aufklärungsversammlung) Vergangenen Sonntag fand im Gasthaus Baier eine Aufklärungsversammlung statt, die sie ihr gut besucht war. Herr Jak. Altschäffl von Bogen referierte im ersten Teil über die Steuererklärungen und im zweiten Teil über das Erbhofgesetz. Aus der ausgiebigen Diskussion war zu ersehen, daß der Referent die Materie so ziemlich beherrscht. Herr Altschäffl forderte die Anwesenden auch auf, etwa rückständige Steuern und Umlagen umgehend einzuzahlen, damit sowohl Reich und Länder, als auch die Gemeinden ihren Verpflichtungen gerecht werden können.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 17.02.1934


Danksagung
Für die zahlreiche Beteiligung an dem Leichenbegräbnisse und Trauergottesdienst unseres lieben Gatten, Vaters und Bruders
Herr Josef Sträußl
früherer Hofbesitzer in Sollach
sprechen wir unseren wärmsten Dank aus. Besonders sei gedankt der Hochw. Geistlichkeit von Hunderdorf für vielen Krankenbesuche und Spendung der hl. Sterbsakramente. Ferner dem Vorstand des Veteranen- und Kriegerverein Oberalteich, Herrn Hofbesitzer Geier von Muckenwinkling für die ehrenden Worte am Grabe, bei der Kranzniederlegung.
Wir empfehlen die Seele des teueren Verstorbenen der frommen Erinnerung im Gebete. Sollach, den 18. Februar 1934
Die tieftrauernden Hinterbliebenen
Quelle: Straubinger Tagblatt, 19.02.1934


Nr. 1090
An sämtliche Ortspolizeibehörden, Gendarmeriestationen und Schulleitungen.
Sicherung der Honigernte betr.

Die Bevölkerung, insbesondere die Jugend, ist darüber zu belehren, daß die Weidenkätzchen zur Ernährung der Bienen außerordentlich wichtig und notwendig sind und daß es schon aus diesem Grunde unzulässig ist, die Kätzchen in größeren Mengen abzuschneiden. Abgesehen davon macht sich jeder, der fremde Weidenkätzchen abschneidet, nach Art. 112 PStGB. strafbar. Dem gewerbsmäßigen Sammeln größerer Mengen von Blütenzweigen der Weiden (Weiden- oder Palmkätzchen) ist entgegen zu treten; das Sammeln und Feilbieten kleinerer Mengen für die Palmsonntagsfeier soll dagegen nicht behindert werden.
Bogen, den 9. Februar 1934.
Quelle: Amts-Blatt des Bezirksamtes Bogen, Nr. 6, 19. Februar 1934


Der Brand von Kleinlintach
Das Schwurgericht Regensburg mit fahrlässige Brandstiftung an
Der 1. Fall der zweiten diesjährigen Tagung des Schwurgerichtes betraf die Anklage gegen den verheirateten Gütler Josef Siedersbeck in Kleinlintach. Die Anklage legte ihm zur Last ein Gebäude vorsätzlich in betrügerischer Absicht in Brand gesetzt zu haben.
Der Angeklagte bewohnt das ihm gemeinsam mit seiner Ehefrau gehörende Gütleranwesen H.-Nr. 147 ½ in Kleinlintach. Das nicht ganz 17 Tagwerk umfassende Anwesen besteht aus einen eine Baueinheit bildenden Wohnhaus mit angebauter Stallun und Schupfe und einen 50 Meter davon entfernt gelegenen Stadel. Die Gebäude waren bei der staatlichen Brandversicherung (Baunot) mit 4470 Mark, die bewegliche Habe mit 5000 Mark bei der Frankfurter Allgemeinen Versicherungs-A.-G., versichert. Die Gebäudeversicherung bestand hier erst seit 6. August 1933. Vorher waren die Gebäude nur mit 1100 Mark versichert. Die Erhöhung der Versicherung musste der Angeklagte infolge einer Auflage vornehmen, die ihm im Verfahren über seinen Antrag auf Gewährung eines Entschuldungsdarlehens aus der Osthilfe im Betrag von 1900 Mark gemacht wurde. Als nach Genehmigung dieses Darlehens die Entschuldungshypothek Anfang September 1933 eingetragen war, und der Angeklagte die Auszahlung des Darlehensbetrages für die nächste Zeit zu gewärtigen hatte, hielt die er, wie die Anklage behauptet, den Zeitpunkt für gekommen, seinen seit der Inflationszeit schon gehegten Wunsch, die Hauptgebäude in der Nähe des im Jahre 1922 errichteten Stadels neu aufzubauen, in Erfüllung gehen zu sehen. Denn nur mit dem Osthilfedarlehen und dem von der Feuerversicherung erwarteten Geldern zusammen, war es ihm möglich, den Neubaugedanken zur Ausführung zu bringen. Da er in den Besitz der Versicherungssumme nur über eine Brandstiftung kommen konnte, mußte er seine Gebäude anzünden.
Am 15. September vorigen Jahres war er zur Tat entschlossen. Am Nachmittag begab es sich unter Mitnahme seiner Barschaft noch Bogen, um sich dort in der Person des Schuhmachers Alois Feldbauer von Furth bei Oberalteich in der Bahnhofswirtschaft einen Abwesenheitszeugen dadurch zu verschaffen, daß ein ihm Bier zahlte und nachts gegen 11 für die Wirtschaft mit ihm verließ. Nach Verabschiedung von ihm trachtete er schnellstens nach Hause und legte in der mit Halmstreu gefüllten Schupfe Feuer an. Das Feuer griff schneller um sich als er gedacht. Die aus Holz gebaute Streuschupfe brannte vollständig nieder; das angebaute Wohnhaus mit Stallung wurde vom Feuer bis auf die Grundmauern verzehrt.
Das Vieh konnte bis auf ein Kalb, ein Schwein und das Geflügel gerettet werden. Von der Gebäudeversicherung würde er 2509 Mark, von der Mobilarversicherung 2093 Mark erhalten, wenn Brandstiftung nicht vorliege.
Der Angeklagte bestritt entschieden, den Brand vorsätzlich gelegt zu haben.
Er habe, als er in der fraglichen Nacht von Bogen nach Hause gekommen, bemerkt, daß junge Hunde, die er hatte, außer der Hütte seien. Er habe Kerzenlicht gemacht und die Hunde in die Hütte gebracht. Die alte Hündin sei ihm da entgegengesprungen, dabei sei ihm der Leuchter mit der brennende Kerze aus der Hand gerutscht, in das Stroh der Hütte gefallen und letztere dadurch zur Entzündung gebracht worden.
Bezüglich der Frage der vorsätzliche Brandstiftung stützte sich die Beweisaufnahme nur auf einige Indizien. Zu Ungunsten des Angeklagten kam in Betracht, daß er mit dem angeführten Verteidigungsvorbringen erst spät herausgerückt sei. Im Ermittlungsverfahren habe er dem ihn vernehmenden Gendarmeriebeamten kein Wort davon erwähnt. Auch die unbeeidet  als Zeugin vernommene Ehefrau des Angeklagten bekundete erst später, daß sie genau  gewußt habe, daß ihr Mann aus Versehen angezündet habe. Sie habe Wasser hinein geschüttet. Das bekundete heute auch die unbeedet als Zeuge vernommene Tochter des Angeklagten; in der Voruntersuchung sagte letztetere, der Vater habe Wasser gepumpt und hineingeschüttet.
Der Staatsanwalt hielt die Anklage auf vorsätzliche Brandstiftung aufrecht; nach dem ganzen Verlauf der Dinge habe Angeklagter den Brand gestiftet. Jede andere Möglichkeit scheidet aus. Er beantragte 4 Jahre Zuchthaus. Der Anklagevertreter wies auf die vielen Brandstiftungen im Straubinger Bezirk hin.
Der Verteidiger, Rechtsanwalt Schriefer-Straubing, beantragte Freisprechung, eventuell Verurteilung nur wegen fahrlässiger Brandstiftung. Es wurde von ihm ein Zeuge zur Vernehmung beantragt, eine Baumeister, der sich nach dem Brande dem Angeklagten gegenüber erboten habe, den Neubau unmittelbar nächst dem Stadel aufzuführen, der Angeklagte wollte dies aber nicht. Der Beweisantrag war vom Gericht mangels Erheblichkeit abgelehnt worden.
Das Gericht nahm fahrlässige Brandstiftung als gegeben an, wenn auch verschiedene Momente dafür sprächen, daß der Angeklagte vorsätzlich den Brand gestiftet und verurteilte den Angeklagten zur Gefängnisstrafe von einem Monat, welche durch Anrechnung der Untersuchungshaft – vier Monate – als verbüßt zu erachten ist.

Quelle: Straubinger Tagblatt, 20.02.1934


Zwei Jahre Zuchthaus für Meineid
Der Chaffeur Schambeck von Au v. W. vor dem Schwurgericht Regensburg

Wegen wissentlich, vorsätzlicher Verletzung der Eidespflicht – Meineid – hatten sich die Musikersfrau Maria Schleinkofer von Eglsee und wegen Anstiftung und Nötigung hiezu der verheiratete Schmied und Kraftwagenführer August Schamböck von Au v. W. vor dem Schwurgericht zu verantworten.
In der Ehescheidungssache Schambeck Maria gegen Schambeck August, den Mitangeklagten, wurde die Angeklagte Maria Schleinkofer, geborene Bugl, vom Amtsgericht Bogen kommissarisch dreimal als Zeugin vernommen. Sie wurde jedes Mal vorschriftsmäßig auch die Bedeutung des Eides und die Folgen der Verletzung des Eides hingewiesen. Bei den 1. Vernehmung gab sie an, daß sie August Schambeck bei einem Tanzvergnügen kennen gelernt und daß es nicht wahr sei, daß der Beklagte sie umhalst habe. Die Vernehmung fand am 30. März 1933 statt und Schambeck war zugegen. Am 11. Juli 1933 wurde die Schleinkofer bezw. Bugl, auf Grund eines neuen Beweisbeschlusses des Landgerichts Regensburg beim Amtsgericht Bogen neuerdings zeugschaftlich vernommen und beeidigt. Es wurde ihr ihre Aussage vom 13. März 1933 vorgelesen. Sie hielt diese Aussage voll und ganz aufrecht und bekundete, bezw. wiederholte, daß sie mit August Schambeck nie Verkehr geflogen oder ein ehebrecherisches Verhältnis unterhalten habe. Sie bekundete auch, daß sie nie mit August Schambeck nach Straubing gefahren und mit ihm dort übernachtet habe; auch nach einem Tanzvergnügen in Mitterfels habe sie Schambeck nicht heimbegleitet.
Auf Grund eines neuerlichen Beweisbeschlusses wurden die Schleinkofer am 19. November 1933 vom Amtsgericht Bogen neuerdings vorgeladen. Als nach dem Erscheinen des Schambeck und bei den Angaben der Schleinkofer das Vorliegen eines Meineides festgestellt wurde, wurde der Richter geholt und die Schleinkofer widerrief ihre bisherigen Aussagen. Die Angaben, welches Sie damals gemacht, waren bewußt unwahr.
Als die Schleinkofer die Ladung zum 1. Termin erhalten hatte, sagte Schambeck zu ihr, daß er sie nach durchgeführter Ehescheidung heiraten werde, sie dürfen nicht sagen, daß sie miteinander etwas zu tun gehabt, damit er schuldlos geschieden werde und für das Kind, das gar nicht von ihm sei, nicht zahlen müsse. Die Schleinkofer hatte nach dem 1. Termin wiederholt Verkehr mit ihm. Als sie ihm von ihrer Vorladung zum 11. Juli mitteilte, sagte Schambeck ihr zu, sie solle standhaft bleiben und kein Angsthase sein. Wenn Sie von ihm gehe, dann putze er sie weg; er erschieße sie. Er hatte öfter ein Terzerol und einem Messer bei sich. Bei anderer Gelegenheit drohte er sie umzubringen bzw. zu erstechen. Einen anderen kriegt sie nöt, erklärte er; durch diese Drohungen machte die Schleinkofer ihre falschen Angaben. Ende August 1933 begab sich die Schleinkofer mit ihrem jetzigen Mann, der sie am 21. November 1933 heiratete und dessen Eltern in die Hallertau zum Hopfenzupfen. Dort fing sie mit Schleinkofer ein Liebesverhältnis an. Nach der Rückkehr pflog sie wieder unerlaubten Verkehr mit Schambeck; dann löste sie das Verhältnis.
Die Schleinkofer war voll geständig. Schambeck verlegte sich aufs Leugnen; es half ihm aber nichts. Im Verlauf der Beweisaufnahme standen sich verschiedene Aussagen gegenüber. Schwer belastend für Schambeck war die Aussage des unbeeidigt vernommenen Ehemanns Schleinkofer. Die Staatsanwalt beantragte für Schleinkofer 1 ½ Jahren Zuchthaus; für Schambeck 2 ½ Jahre Zuchthaus und Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte je auf 3 Jahre. Der Verteidiger der Schleinkofer beantragte für Schleinkofer die Zubilligung des Paragraph 157 des Strafgesetzbuchs und bat um die Zubilligung milderder Umstände; der Verteidiger des Schambeck dessen Freisprechung.
Das Urteil lautete gegen Maria Schleinkofer auf 10 Monate Gefängnis; gegen Schambeck auf eine Zuchthausstrafe von 2 Jahren. Beiden wurde die bürgerlichen Ehrenrechte auf 3 Jahre aberkannt. Das Gericht schenkte insbesondere den Angaben des Schleinkofer voll Glauben. August Schambeck hat in seinem Interesse die Schleinkofer gemein hineingehetzt. Der letzteren wurde der Strafermäßigungsparagraph 157 zugebilligt. Mit diesem Fall endete die Tagung.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 21.02.1934


Hunderdorf, 21. Febr. (Generalversammlung.) Am 19. Februar nachmittags fand im Gasthaus Baier die Generalversammlung des Spar- und Darlehenskassenvereins Hunderdorf und Umgebung statt. Herr Vorstand Fuchs begrüßte die Erschienenen, insbesondere Herrn Assessor Träger aus Regensburg. Die Jahresbilanz 1932 schließt ab mit 26921.63 Rm. Aktiven und 32873.76 Rm. Passiven, sodaß ein Verlust von 5952.13 Rm. zu verzeichnen ist. Die Bilanz wurde einstimmig genehmigt. Die Deckung des Verlustes erfolgt im Zuge der Reichsgenossenschaftshilfe. Assessor Träger verlas dann den letzten Revisionsbericht und erläuterte die einzelnen Punkte. Anschließend erfolgte einstimmig die Entlastung des Vorstandes, des Aufsichtsrates und des Rechners. Noch erklärenden Worten über die Art und das Wesen der Reichsgenossenschaftshilfe wurde der Zuschußbrief verlesen. Nach einer kurzen Aussprache wurden die im Zuschußbrief gemachten Auflagen restlos einstimmig angenommen. Die Satzungen wurden dahin geändert, dass bei Austritt die Aufkündigung zwei Jahre vor Schluß des Geschäftsjahres, mit welchen die Mitgliedschaft endigen soll, dem Vorstand schriftlich einzureichen ist. Außerdem werden die Pflichteinzahlungen auf den Geschäftsanteile von 10 auf 25 Rm. erhöht. Aufgrund des Zuschußbriefes wurden auch die Kreditgrenzen wie folgt festgesetzt: Für das einzelne Mitglied bei Genehmigung durch die Vorstandschaft bis zu 500 Rm., bei Genehmigung des Vorstandes mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zu 1000 Rm. Kredite bis 500 Reichsmark müssen durch gute Bürgschaften, solche über 500 Rm. durch vertretbare, reale Sicherheiten des Schuldners oder Bürgen gesichert werden. Nachdem weitere Wünsche und Anträge nicht vorlagen, konnte nach Worten des Dankes an Herrn Assessor Träger und dem Wunsche, der Spar- und Darlehenskassenverein möge wieder zur wahren Dorfbank werden, die lehrreiche Versammlung geschlossen werden.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 22.02.1934


Englmar fördert den Fremdenverkehr
Neubau eines Hotels – Für eine Autolinie nach Steinburg
Englmar,
23. Febr. Eine Herr Ochs aus Nürnberg beabsichtigt, in der nahen Plötzmühle ein Hotel mit moderner Einrichtung zu erbauen. Das ist außerordentlich begrüßenswert, zumal wachsender Fremdenverkehr bei uns die größte Not etwas lindern könnte. Auch würde eine Anzahl von Arbeitern, die schon jahrelang auf Arbeit warten, beschäftigt werden können. Mit dem Bau soll sobald als möglich begonnen werden.
Die Sektion „Pröller“ des Bayerischen Waldvereins hat sich an den Hauptverein Straubing und an die Oberpostdirektion Regensburg mit der Bitte um Errichtung einer Autolinie vom Englmar zum Bauernhof Steinburg gewendet. Gerade das wäre für Englmar ein außerordentlich großer Vorteil, da bis jetzt diese schöne Gegend nur in stundenlangem Marsch zu erreichen ist. Durch diese Verkehrsmöglichkeit würde der Fremdenzustrom zunehmen, da gar manche im Sommer wie im Winter den 15 km weiten Weg zu Fuß scheuen. Hoffentlich gelingt es, eine Autolinie zu errichten, hoffentlich finden wir bei der O.P.D. Gehör.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 23.02.1934


Rammersberg, 24. Febr. (Eine Frau stürzt durch den brechenden Boden) Am Mittwoch nachmittag verunglückte die Gütlerswitwe Zankl in Rammersberg auf eigentümliche Weise. Als sie im ersten Stockwerk ihrer Behausung zu tun hatte, gab der schadhafte Boden nach, wankte und auf einmal brach der Bretterteil, auf dem sie stand, durch; sie fiel vom ersten Stockwerk in das Erdgeschoß Fußbodenteile usw. mit sich fortreißend. Bei diesem Fall zog sie sich sehr schwere Quetschungen am ganzen Körper zu,sodaß sofortige ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden mußte. Bei Würdigung der Sachlage darf die Bedauernswerte Gott danken, mit dem Leben davongekommen zu sein.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 24.02.1934


Nr. 1080.
An die Ortspolizeibehörden und Gendarmeriestationen.
Beschäftigung weiblicher Personen in Gast- und Schrankwirtschaften betr.
Nach §§ 6 ff. der VV. zum Gast.-G. vom 12. September 1931 (GVBl. S. 251) ist in Gast- und Schankwirtschaften die Beschäftigung weibliche Personen unter 16 Jahren verboten und die Beschäftigung weiblicher Personen von 16 bis 18 Jahren nur mit besonderer Erlaubnis der Bezirkspolizeibehörden gestattet.
Die Gast- und Schankwirte, welche weibliche Personen zur Bedienung oder Unterhaltung der Gäste in der Weise, daß ein unmittelbarer Verkehr mit den Gästen stattfindet, erstmalig oder neuerdings wieder verwenden, haben dies, auch wenn diese Personen nebenher noch andere Arbeiten verrichten, der Bezirkspolizeibehörden anzumelden.
Das Arbeitsentgelt des weiblichen Bedienungspersonal es muss mindestens zu einem angemessenen Teil aus einem festen Barlohn bestehen.
Bei künftigem Stellenwechsel sind die hierdurch erforderlichen Anzeichen oder Gesuche jeweils umgehend vorzulegen.
Die vorstehenden Vorschriften sind genau einzuhalten und zu überwachen; die Ortspolizeibehörden haben die beteiligten Gast- und Schankwirte von dieser Verfügung gegen Nachweis zu verständigen.
Bogen, den 9. Februar 1934.
Quelle: Amts-Blatt des Bezirksamtes Bogen, Nr. 7, 24. Februar 1934


Windberg. (Untersuchungsrichter) In den letzten Tagen weilte der Herr Untersuchungsrichter von Regensburg in Windberg. Er vernahm eine Anzahl Zeugen wegen des Brandes, der vor 4 Jahren das Anwesen des verheirateten Gütlers Karl Feldmeier von Fischbehälter bei Windberg einäscherte. Feldmeier wurde bekanntlich vor einiger Zeit in Untersuchungshaft in das Landgerichtsaushilfsgefängnis Straubing eingeliefert. Er steht im dringenden Verdacht, damals vor 4 Jahren sein Anwesen selbst in Brand gesteckt zu haben. Die Untersuchung wird wohl Licht in diese dunkle Angelegenheit bringen.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 26.02.1934


Meidendorf. (Verhaftet) Wie noch in Erinnerung ist, wurde Ende Dezember 1933 die Brunnenreserve des Bauern Hilmer vom Meidendorf und noch dreier angeschlossener Landwirte mit Menschenkot verunreinigt. Lange war man bestrebt dem gemeinen Täter auf die Spur zu kommen. Der Täter scheint nun gefaßt worden zu sein. Als der Tat dringend verdächtig wurde vor 2 Tagen ledige Gütler Albert Schmidbauer von Meidenberg verhaftet. Schmidbauer, der der nächste Nachbar der Wasserreserve und mit Hilmer schon seit längerem verfeindet ist, hat also durch seine gemeine Tat noch weiter drei Bauern des Wassers beraubt. Nach Verhaftung durch die Gendarmerie Bogen wurde er in das Landgerichtsgefängnis Straubing eingeliefert. Die Untersuchung durch die zuständigen Gerichte wird klären, inwieweit Schmidbauer an diesem Falle beteiligt ist. Eine solche gemeine tat, die schon am Brunnenvergiftung grenzt und auch durch die größte Feindschaft nicht zu entschuldigen ist, gehörte bei Ueberführung des Täters gehörig bestraft.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 28.02.1934


Nr. 1517.
Bekanntmachung.
Hebung der Rinderzucht betr.

Der Preiszuchtviehmarkt in Pocking am 20. und 21. März 1934 bietet günstige Gelegenheit, Bullen bester Abstammung von vorzüglichen Leistungstieren zu erwerben. Zum Markte sind nur solche Tiere zugelassen, die auch in Körperform und Entwicklung dem Zuchtziel der Bayerischen Fleckviehzucht einwandfrei entsprechen und sich aller Voraussicht nach zu guten Vatertieren entwickeln werden.
Die Preise für gute Zuchtbullen bewegen sich auch heute noch je nach Qualität der Tiere in einer Höhe, die jedem Bullenhalter erschwinglich ist. Durch reichlichen Auftrieb verkäuflicher Zuchtbullen aus bewährten Stammzuchten Niederbayerns kann in Pocking jeder Bedarf gedeckt werden. Das Aufbauprogramm der Reichsregierung bezweckt in der Landwirtschaft die Sicherstellung der Ernährung des deutschen Volkes auf eigener Scholle auch in den Zweigen, in denen die sie bisher noch nicht aus deutscher Erzeugung allein gedeckt werden konnte, nämlich der Versorgung des deutschen Volkes mit Milch, Milchprodukten und tierischem Fett. Es müssen deshalb gerade in den künftigen Jahren die zahlreichen minderwertigen und dürftigen Zuchtbullen der breiten bäuerlichen Viehhaltung durch typtreue, futterdankbare und auf Leistung gezüchtete Bullen ersetzt werden. Bekanntlich sieht das Körgesetz vor, daß vom nächsten Jahre ab nurmehr Zuchtbullen mit nachgewiesener Abstammung vom staatlichen Körausschuß angekört werden dürfen.
Um dieser Verpflichtung nachzukommen ist es notwendig, dass bei den heuer stattfindenden Zuchtviehmärkten des Verbandes die Deckung des Bedarfes jedesmal von einem Teil der Stierhalter vorgenommen wird, damit der Übergang auf das Jahr 1935 im Sinne des Gesetzes erfolgen kann.
Der Zuchtverband für Fleckvieh in Niederbayern gewährt bei den Käufen auf den Preiszuchtviehmarkt Pocking einen Ankaufzuschuß bis zu 15% je nach Qualität und Preis des Tieres unter der Voraussetzung, dass der Bulle vom Käufer im Einvernehmen mit dem zuständigen Amtstierarzt und der zuständigen Tierzuchtinspektion ausgewählt wurde. Es wird deshalb darauf aufmerksam gemacht, daß die Bullenkäufer sich des Ankaufsberaters auf diesem Markte mit ihrem Amtstierärzten rechtzeitig ins Benehmen setzen.
Bogen, den 21. Februar 1934.
Quelle: Amts-Blatt des Bezirksamtes Bogen, Nr. 8, 3. März 1934


Nummer 1449.
An die Gemeindebehörden.
Eichgeschäft 1934 betr.

Die Vornahme der gesetzlichen Eichung, welche alle 2 Jahre durchzuführen ist, findet heuer statt. Die Eichtermine werden vom Eichamt unmittelbar bekannt gegeben. Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, das außer den Geschäftsleuten und den Ämtern auch die Landwirtschaft verpflichtet ist, ihre Maße, Gewichte und Waagen der Eichung zu unterstellen.
Durch mehrfache oberstrichterliche Entscheidungen ist festgestellt, daß die Maße, Gewichte und Waagen der Landwirte der Neueichung und alle 2 Jahre der Nacheichung unterliegen.
Die Eichtermine sind öffentlich und außerdem den Landwirten und Geschäftsleuten gegen Unterschrift bekanntzugeben; dies ist besonders zu beachten. Auf die Bestimmungen des § 22 der Maß- und Gewichtsordnung ist aufmerksam zu machen, wonach diejenigen, welche die von ihnen geführten Maße, Gewichte und Waagen der Eichung nicht unterstellen, mit Geld bis zu 150 RM. oder mit Haft bestraft werden. Neben der Strafe ist auf die Unbrauchbarmachund oder Einziehung der nicht vorschriftsmäßig geeichten Maße, Gewichte und Waagen zu erkennen. Auf die MB vom 25. März 1922 (MABl. S. 87) und auf die ME. vom 2. Oktober 1923 (Staatsanz. Nr. 229) wird hingewiesen.
Die zu eichenden Gegenstände sind gut gereinigt und trocken zur Eichung vorzulegen. Die Gemeindebehörden haben den Eichmeister bei der Ausübung des Eichgeschäftes zu unterstützen. Die Gemeindediener haben bei der Erreichung anwesend zu sein.
Dem Eichamte ist ein Verzeichnis sämtlicher Geschäftsleute und sämtlicher Landwirte vorzulegen. Bei der den Geschäftsleuten ist jedes Gewerbe zu verzeichnen und bei den Landwirten ist, je nach der Größe des Betriebs, die Bezeichnung Gütler, Sölder, Bauer, Hofbesitzer, Gutsbesitzer anzufügen, oder es ist die Größe des Betriebs nach der Tagwerkszahl anzugeben. Der Wohnort muß bei jedem Einzelnen in gesonderten Spalte angegeben werden und die Einzutragenden sind alphabetisch, oder nach den fortlaufenden Hausnummern zu ordnen.
Die im Gemeindebezirk vorhandenen Viehwaagen sind eigens aufzuführen. Für den rechtzeitigen kostenfreien Weitertransport der Eichamtsgeräte, im Gesamtgewicht von 150 kg, in die nach dem Reiseplan des Eichamtes nächstfolgenden Orte, wie in den Vorjahren und Bereitstellung entsprechender Eichräume ist zuverlässig Sorge zu tragen.
Bogen, den 27. Februar 1934.
Quelle: Amts-Blatt des Bezirksamtes Bogen, Nr. 8, 3. März 1934


Hunderdorf, 7. März. (Aufgebot.) An der hiesigen Gemeindetafel sind zur Verehelichung aufgeboten: Josef Kronfeldner, verw. Hausbesitzer von hier mit Therese Söldner, ledige Landwirtstochter von Lintach.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 09.03.1934


Hunderdorf, 7. März. (Eine deutsche Familie.) Die Frau des Truppführers Zistler wurde von einem kräftigen Mädchen entbunden, sodaß die Familie 5 Kinder ihr eigen nennt. Für eine einfache Arbeitersfamilie ist es nicht leicht, heute für so viele Köpfe zu sorgen. Es ist aber auch einen Beweis dafür, das Zistler den völkischen Gedanken richtig erfaßt hat.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 09.03.1934


Steinburg. (Flachsbau) Der große Artikel in der Mittwoch Nummer den Straubinger Tagblattes und die öfteren Aufrufe und Ansprachen in Presse und Rundfunk, geben Veranlassung auf eines der besten Flachsanbaugebiete hinzuweisen. Im Straubinger Wochenblatt von 1820 also vor 114 Jahren steht ein Bericht, den der Stadtrat am 5. und 11. Juni 1820 von einer Reise noch Englmar über den Obst- und Flachsbau von Steinburg und Haggn gibt, in dem es u. a. heißt: Schlägt auch der Getreideanbau fehl, so hat der Bauer noch Flachs und Obst. Man sieht Bäume mit den besten Obstgattungen. Manches Dörfchen ist im Sommer so unter Obstbäumen versteckt, daß man die Häuser erst sieht, wenn man hineinkommt. Mehrere Schiffsladungen kommen nach Wien, wo sie unter dem Namen Tyroler Obst verkauft werden. Noch wichtiger ist der Flachsbau, Spinnerei und Weberei. Es ist ein ganz sonderbar Anblick im Sommer hindurch ganze Strecken mit Leinwand bedeckt zu sehen, daß man glaubt es liege noch Schnee da. In jeden beträchtlichen Dorfe befindet sich gewiß einer, wo nicht mehrere Leinwand-Händler, von denen der geringste wenigstens 1 000 Stück aufkauft. Der Erzähler spricht noch eingehend über die Hausweberei und Spinnerei, die in unserem Gebiete sehr groß gewesen ist. Es beweist dies nun, daß Boden und Klima hier für Flachs sehr gut geeignet sind und nachdem handgewebtes Leinen z. Zt. große Mode ist, und der Staat noch eine Anbauprämie dem Landwirt zahlt, so wäre es wirklich sehr notwendig, wenn für diese Landwirte ein Aufklärungsvortrag gehalten würde, der Aufschluß über die Rentabilität des Flachsanbaues geben würde. Sehr interessant ist hier, daß die gräfl. Säge in Steinburg von den älteren Leuten heute noch als Leinschlag bezeichnet wird. Bei der stockenden Absatzmöglichkeit des Brotgetreides aus dem bayer. Wald wäre es sehr zu begrüßen, wenn den Landwirten eine neue Erwerbsmöglichkeit gegeben würde, die bereits ihre Großväter mit bestem Erfolg betrieben hatten, und die nur infolge der fortgeschrittenen Technik und Maschinenarbeit verdrängt wurde. Der Flachsbau könnte unserem Gebiet wieder einen großen wirtschaftlichen Aufschwung geben. Jeder Landwirt sollte einige Tagwerk Flachs bauen.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 10.03.1934


Steinburg. (Verunglückt). Der verheiratete Gütler und Holzhauer Josef Zeindlmeier verunglückte beim Schleifholzhauen dadurch, daß er sich die Hacke in die große Zehe schlug. Er mußte sofort ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 12.03.1934


Nr. 102/34.
Bekanntmachung.
Schlachthauseinbau des Gastwirts Max Miedaner in Bogenberg betr.

Der Gastwirt Max Miedaner beabsichtigt den Einbau eines Schlachthauses in seinem Anwesen Nr. 19 in Breitenweinzier, Gde. Bogenberg. Die Verhandlungen können beim Bezirksamt eingesehen werden. Etwaige Einwendungen wären bei Meidung des Ausschlusses binnen 14 Tagen beim Bezirksamt geltend zu machen.
Bogen, den 5. März 1934.
Quelle: Amts-Blatt des Bezirksamtes Bogen, Nr. 9, 12. März 1934


Nr. 1769
Verzeichnis
der von dem Bezirksamte Bogen für das Jahr 1934 ausgefertigten Jagdkarten.


36. Huber Xaver, gräfl. Förster des Grafen Bray, Steinburg.

44. Baumgartner Josef, Öd, Gde. Steinburg.

Bogen, den 5. März 1934.
Quelle: Amts-Blatt des Bezirksamtes Bogen, Nr. 9, 12. März 1934

Verzeichnis der anerkannten Bauleiter im Bezirk Bogen:

Gemeinde Gaishausen:
Altschäffl Josef, Maurer, Gaishausen.
Läner Josef, Maurer, Gaishausen.

Gemeinde Hunderdorf:
Wieser Josef, Maurer, Stetten.
Stettmeier Ludwig, Zimmerer, Lintach.

Gemeinde Steinburg.
Simmel Johann, Maurer, Wegern.

Gemeinde Windberg.
Ammer Johann, Maurer, Klostermühl.

Bogen, den 7. März 1934.
Quelle: Amts-Blatt des Bezirksamtes Bogen, Nr. 9, 12. März 1934


Nr. 4261.
An die Gemeindebehörden und Gendarmeriesationen.
Vollzug des Tierschutzgesetzes; hier Beförderung von Schlachtvieh betr.

Bei der Beförderung von Schlachtvieh muss alles vermieden werden, was dem Schlachtvieh unnütze Schmerzen erzeugt. Kleintiere (Kälber und Schweine) sind entweder in den genügend großen Käfigen oder in kleinen Kastenwagen, gegebenenfalls auch in Gäuwagen mit Netzüberdeckung zu befördern. Das Anbinden von Schlachttieren auf dem Bodenbrett des Wagens ist als Tierquälerei bei erheblicher Strafe verboten.
Die Gemeindebehörden haben dies den Metzgern und Händlern gegen Unterschrift zu eröffnen.
Bogen, den 6. März 1934.
Quelle: Amts-Blatt des Bezirksamtes Bogen, Nr. 9, 12. März 1934


An die Gemeindebehörden und Fleischbeschauer.
Schlachtsteuer betr.

In allen Fällen, in denen nicht von vornherein mit Sicherheit festgestellt werden kaum, daß das Gewicht der Schlachttiere die Steuergrenze nicht erreicht, müssen die Tiere, vor allem die Schweine, gewogen werden. Wo Viehwaagen fehlen, können die Wägungen auch auf Dezimalwaagen und zwar stets in Anwesenheit des Fleischbeschauers durchgeführt werden.
Die Fleischbeschauer sind hievon nachweislich zu verständigen.
Bogen, den 6. März 1934.
Quelle: Amts-Blatt des Bezirksamtes Bogen, Nr. 9, 12. März 1934


Nr. 1704
An die Ortspolizeibehörden.
Sicherung der Bauforderungen betr.

Die Bauherren und die Baugewerbetreibenden werden auf die §§ 1-8 des Gesetzes vom 1. Juni 1909 über die Sicherung der Bauforderungen (RGBl. S. 449) hingewiesen.
Hiernach ist jeder, der die Erstellung eines Neubaues unternimmt und entweder Baugewerbetreibender ist oder sich für den Neubau Baugeld gewähren läßt, zur Führung eines Baubuches verpflichtet. Über jeden Neubau ist gesondert Buch zu führen. Dies gilt auch von Umbauten, falls für sie Baugeld gewährt wird.
Bei Neubauten ist der Bauleiter verpflichtet, an leicht sichtbarer Stelle einen Anschlag anzubringen, der den Stand, den Familiennamen und wenigstens einen ausgeschriebenen Vornamen, sowie den Wohnort des Eigentümer und, falls dieser die Herstellung des Gebäudes oder eines einzelnen Teiles des Gebäudes einen Unternehmer übertragen hat, des Unternehmers in deutlich lesbarer und unverwischbarer Schrift enthalten muß.
Die Ortspolizeibehörden haben die Einhaltung dieser Vorschriften zu überwachen.
Bogen, den 8. März 1934.
Quelle: Amts-Blatt des Bezirksamtes Bogen, Nr. 9, 12. März 1934


Der Brand in Dambach-Windberg
Ein sauberes Trio vor dem Schwurgericht Regensburg

Am Dienstag befasste sich das Schwurgericht mit der Anklage 1. gegen Meier Therese, Häuslersfrau von Windberg, 2. gegen Meier Michael, den Ehemann, Häusler von Windberg, 3. gegen Feldmeier Karl, lediger Brauer von Fischbehälter wegen gemeinschaftlich verübter vorsätzlicher Brandstiftung bzw. Versicherungsbetrugs.
Am 9. November vorig. Jahres nachts gegen 9 Uhr brach in dem von der Familie Meier und der Taglöhnerswitwe Rosalie Rötzer, sowie der gleichnamigem Enkelkind bewohnten, gegen Feuersgefahr versicherten Doppelwohnhaus in Dambach-Windberg in der Holzschupfe des Meier Feuer aus, welches das ganze Haus in Schutt und Asche legte. Wie die Anklage behauptet, wurde der Brand von den 3 Angeklagten in bewußtem und gewolltem Zusammenwirken, mit dem Ziel, den Michael Meier als bei der bayerischen Landesbrandversicherungsanstalt mit 720 RM., und bei der München-Aachener Mobiliarversicherungsgesellschaft mit 3000 RM. Versicherten die Versicherungssummen zu verschaffen, auf die er keinen Anspruch hatte, herbeigeführt. Der treibende Teil war die Angeklagten Therese Meier. Diese konnte sich mit der Tatsache, daß ihr Mann ohne ihr Wissen im Frühjahr sein Anwesen in Windberg samt Krämerei, an welchen sie große Freude hatte, an den Spengler Schuhbauer von Rammersberg verkauft hatte, nicht abfinden. Nur widerwillig und weil sie unmittelbar vor der Niederkunft stand, zog sie Ende September 1933 in das neu erworbene Anwesen ein. Sie hatte aber an allen etwas auszusetzen, besonders gefiel hier nicht, daß es eine Doppelwohnhaus war. Sowohl vor als auch nach dem Einzug äußerte sich wiederholt, daß sie das Häuschen noch anzünden werde zu Ihrem Mann, bis sich auch dieser mit dem Gedanken der Brandstiftung befaßte. Er allein brachte aber den Mut nicht auf. So besprach er sich denn mit dem Mitangeklagten Karl Feldmeier, der bei ihm verkehrte, und versprach diesem etwa 3 Wochen vor dem Brand, gelegentlich eines Zusammenseins in einer Wirtschaft in Straubing 100 RMark wenn er das Haus anzünde.
Feldmeier nahm diese Aufforderung an, widerrief aber später seine Zusage.
Er äußerte hauptsächlich Bedenken, daß bei einer Brandlegung die alte Rötzer und ihr Enkelkind ums Leben kommen könnten.
Die Eheleute Meier konnten sich diesen Bedenken nicht verschließen. Zur Brandstiftung entschlossen und dahin übereingekommen, daß die Angeklagte Therese Meier in Abwesenheit ihres Mannes den Brand lege, hüteten sie sich, mit Feldmeier wegen dessen Widerrufs sich zu verfeinden. Sie sicherten sich vielmehr dessen Mitwirkung zu, dadurch, daß sie ihn einen Hunderter versprachen, wenn er das Verräumen und Verstecken der gegen Brandschaden versicherten Habe besorge und, damit man sehe, daß er zu allem mitzumachen bereit sei, daß er kurz vor der Brandlegung erscheine, Zündhölzer verlange und nach Ausbruch des Brandes sofort herbeieile, um die Rötzer aus dem brennenden Anwesen zu retten. Einige Tage vor dem Brand nahm Feldmeier Wäsche und Kleidungsstücke, welche die Eheleute Meier in Pakete verpackt hatten, nachts mit nach Hause nach Fischbehälter, wo er sie später auf einem Acker des Anwesens seine Eltern vergrub.
Michael Meier begab sich am 7. November 1933 in die Gegend von Viechtach, angeblich um eine Geiß zu kaufen, kehrte aber, wie ausgemacht, am 9. November vor dem Ausbruch des Brandes, ohne eine Preis gekauft zu haben, nach Windberg zurück. Auf dem Heimweg verschaffte er sich Abwesenheitszeugen. Nach seiner Ankunft in Windberg ging er in die Gastwirtschaft Greindl, wo er in auffälliger Weise den Zeitpunkt seiner Ankunft feststellte und, als der Brand ausgebrochen, mit Geschick die Rolle des überraschten, unschuldigen Brandleiders spielte. Feldmeier erschienen, wie verabredet, am Spätnachmittag des 9. November und verlangte von der Frau Meier Zündhölzer; daraufhin legte letztere in der Schupfe gegen 9 Uhr abends den Brand, in dem sie die dort lagernden Holz- und Reisigbündel anzündete. Sie legte sich dann in den Kleidern zu Bett und wartete die Entwicklung des Brandes ab, bei dessen Ausbruch sich Feldmeier einfand, um die Rötzers zu wecken, wie er es zugesagt. Soweit der Tatbestand.
In den Verhandlungen wie in der Voruntersuchung läugneten die Angeklagten.
Die Eheleute Meier beschuldigten dem Feldmeier der Tat; dieser die Myers.
Durch Kassiber der Angeklagten Eheleute Meier sollte insbesondere der Verdacht auf Feldmeier gelenkt werden. Es ergab sich auch, daß die Therese Meier die Geschichte mit den Zündhölzern nur deshalb inszenierte, um den Feldmeier als Täter zu bezeichnen. Wie aus den Aussagen der Gendarmeriebeamten sich die ergab, schoben die Meiers im Ermittlungsverfahren schon alles auf Feldmeier. Sie hatten wohl gehofft, daß es zu einer zur Zeugenschaft ihrerseits kam; es kam aber anders. Den Tatzeuge war – es wurde eine Reihe von Zeugen vernommen – nicht vorhanden. Der ganze Verlauf und eine Reihe von Umständen sprachen besonders auch für die Schuld der Eheleute Meier. Der Staatsanwalt beantragte dann gegen Therese und Michel Meier je 4 Jahre Zuchthaus und 5 Jahre Ehrverlust, gegen Feldmeier 3 Jahre Zuchthaus.
Das Urteil lautete gegen Therese Meier auf 3 Jahre Zuchthaus, gegen Michael Meier auf 2 Jahre 4 Monate Zuchthaus, gegen Feldmeier auf 1 Jahr Zuchthaus. Den Eheleuten Meier wurden die bürgerlichen Ehrenrechte auch 5 Jahre aberkannt. Das Gericht ging im Sinne der Anklage davon aus, dass die Eheleute Meier die Tat im gemeinschaftlichen Einvernehmen verübt. Bezügl. des Feldmeier habe sich ein strikter Beweis seine Mittäterschaft nicht ergeben. Straferschwerend fiel in das Gewicht bei Meiers, daß das Anwesen der Rötzer mit abbrannte und sie zur Bettlerin geworden ist.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 14.03.1934


Bekanntmachung:
Bek des Staatsmin. des Innern v. 9. 1. 34 Nr. 2507 k 1 über die Anbringung von Wegezeichen durch den die DDAC. betr.

Vom 1. Februar 1934 ab übernimmt „Der deutsche Automobil-Club“ die Lieferung der Warnungstafeln, Ortstafeln und Wegweiserschildern im gleichen Umfang wie sie bisher vom Bayer. Automobil-Club, vom Allgemeinen Deutschen Automobil-Club und vom Touring-Club ausgeführt wurde.
Zum Erleichterung der Kostenlast für die Anbringung der Wegezeichen wir in Abweichung von den bisherigen Vorschriften die Anbringung von geschäftlichen Anpreisenden grundsätzlich allgemeinen zugelassen, soweit reichsrechtliche Bestimmungen nicht entgegenstehen und sofern dadurch die Erkennbarkeit des Wegezeichens im Einzelfalle nicht vermindert und seine Bedeutung nicht geändert wird.
Die Beschaffung der Wegezeichen trägt wesentlich zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit bei. Durch die Ausnützung der hiernach gegebenen Reklamemöglichkeiten wird sonach die Arbeitsbeschaffung nicht unerheblich unterstützt; die Beteiligung an der Reklame wird im Hinblick hierauf empfohlen.
Bogen, den 13. März 1934.
Quelle: Amts-Blatt des Bezirksamtes Bogen, Nr. 10, 17. März 1934


Nr. 1710.
An die Ortspolizeibehörden.
Maßnahmen gegen Brandstiftung betr.

Die Zahl der Brände hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Ein großer Teil dieser Schadenfeuer ist auf vorsätzliche Brandstiftung zurückzuführen. Gewissenlose Verbrecher stürzen den einzelnen ins Unglück und schädigen das Volksvermögen um ganz erhebliche Summen. Das Allgemeinwohl erfordert, daß die Brandstifter der verdienten Strafe zugeführt werden.
Um die weitesten Kreise zur Mitarbeit im Kampf gegen die Brandstifter heranzuziehen, gewährt die Versicherungskammer, Abteilung Brandversicherung, für Mitteilungen, die zur rechtskräftigen Verurteilung von Brandstiftern wegen vorsätzlicher Inbrandsetzung von Gebäuden und wegen Versicherungsbetrugs zum Schaden der Landesbrandversicherungsanstalt führen, unter Ausschluß des Rechtsweges nunmehr erhöhte Belohnungen bis zu fünftausend Reichsmark – s. Bek. des Staatsmin. des Innern vom 24. Februar 1930 (Staatsanz. Nr. 70).
Bei Mitwirkung mehrerer wir die Belohnung noch billigen Ermessen geteilt. Die Namen der Helfer werden auf Wunsch geheim gehalten. Anträge auf Belohnung sind an die Bayer. Versicherungskammer in München 22 zu richten.
Das Vorstehende ist ortsüblich bekannt zu geben. Ereignet sich im Gemeindebezirk ein Brand aus unbekannter Ursache, so ist die Verkündigung jeweils zu wiederholen. Der rote Anschlag, der seinerzeit allen Gemeinden zugegangen ist, muß nach wie vor in jede Gemeinde ausgehängt bleiben, weil er sonst nicht zur Wirkung kommt.
Bogen, den 2. März 1934
Quelle: Amts-Blatt des Bezirksamtes Bogen, Nr. 10, 17. März 1934


Nr. 1757
An die Gemeindebehörden.
Hundeuntersuchung und Hundeabgabe betr.

Unter Hinweis auf die §§ 1, 4 und 6 der oberpolizeilichen Vorschriften vom 4. Februar 1925 (GVBl. S. 70) werden nachstehend Ort und Zeit der gesundheitspolizeilichen Untersuchung der Hunde bekanntgegeben. Die Gemeindebehörden haben den für ihre Gemeinde festgesetzten Ort und Zeitpunkt mindestens 14 Tage vorher in ortsüblicher Weise öffentlich bekanntzugeben.
Dabei ist noch auf folgendes besonders hinzuweisen weisen:
Jeder über vier Monate alte Hund ist ohne Rücksicht darauf, ob für ihn Hundeabgabe zu entrichten ist, jährlich untersuchen zu lassen.
Zur Vorführung müssen alle Hunde kommen, welche bis zum Tage der Hundeuntersuchung vier Monate alt geworden sind.
Hunde, welche vom Besitzer für 1934/35 nicht mehr versteuert werden wollen, müssen bis spätestens 31. März getötet sein. Hunde, welche am 1. April 1934 noch am Leben waren, müssen für 1934/35  versteuert werden.
Zur reibungslosen Abwicklung der Untersuchungen wird angeordnet:
Vor dem Termin für die und die Hundeuntersuchungen ist durch dem Gemeindediener duch Begehung sämtlicher Haushaltungen der Gemeinde festzustellen, in welchem Haushaltungen und wieviel Hunde in den einzelnen Haushalten gehalten werden.
Vor dem Termin für die Hundeuntersuchung ist weiter ein Verzeichnis dahin anzufertigen, in welchen nach Ortschaften und innerhalb der Ortschaften nach Hausnummern getrennt, alle Hundebesitzer eingetragen werden, wobei zu berücksichtigen ist, wieviele Hunde der einzelne Besitzer bis 1. April des Jahres im Besitz gehabt hat.
Weiterhin sind die Steuerkarten für alle Hunde dahin vorzubereiten, daß auf allen Karten Name und Wohnort des Besitzers, das Datum des Untersuchungstages und die laufende Steuernummer eingetragen ist. Endlich ist die Steuerkarte schon vor dem Termin von dem Gemeindekassier zu unterfertigen. Nur wenn Sie diese Vorarbeiten vor der Hundeuntersuchung erledigt sind, ist die glatte Abwicklung der Hundeuntersuchung möglich.
Die Hundeuntersuchung darf mich im allgemeinen Gastzimmer stattfindenden; es muss vielmehr ein, bei kühler Witterung geheizter Nebenraum zur Verfügung stehen, in welchen jeweils nur 2 Hunde zur Untersuchung vorgeführt werden dürfen.
Die Untersuchung erfolgt in der Weise, dass die Hundebesitzer nach dem, nach Ortschaften und Hausnummern vorbereiteten Register aufgerufen werden. Bei der Vorführung der Hunde müssen für jene Hunde, die schon 1933 versteuert wurden, die Steuerkarten vorgelegt werden. Im Falle der Unterlassung ist eine Nachschlaggebühr von 20 Pf. fällig.
Es wird noch darauf hingewiesen, dass die Steuermarken haltbar mit Drahtklammer am Halsband der Hunde befestigt sein müssen. Die Einhaltung dieser Vorschrift, welche zum Zwecke der leichteren Feststellbarkeit streunender Hunde im Falle des Ausbruches der Tollwut erlassen wurde, ist dringend notwendig. Verfehlungen gegen diese Vorschrift sind strafbar.
Bogen, den 10. März 1934
Quelle: Amts-Blatt des Bezirksamtes Bogen, Nr. 10, 17. März 1934


Termine für die Hundeuntersuchungen im Bezirk in Bogen für 1934.

Mittwoch b, 25. April, 8 Uhr für die Gde. Hunderdorf in Hunderdorf,
11 Uhr , für die Gde. Windberg in Windberg.
2 Uhr, für die Gde. Steinburg in Steinburg.
2 ½ Uhr, für die Gde. Au v. W. in Steinburg.
3 ½ Uhr, für die Gde. Gaishausen im Bahnhof Ehrn.

Quelle: Amts-Blatt des Bezirksamtes Bogen, Nr. 10, 17. März 1934

Quelle: Amts-Blatt des Bezirksamtes Bogen, Nr. 10, 17. März 1934


Hunderdorf, 19. März. (Schlechte Wohnungsverhältnisse) Nicht weit vom Bahnhof entfernt hinter dem Blasinianwesen steht ein kleines Häuschen, das zwei Familien mit je 8 Kindern beherbergt. Wenn man das traurige Hein betritt, weiß man sofort daß Not und Elend herrschen. In je zwei Räumen sind die Familien untergebracht; die Zimmerdecke besteht aus morschen Bretterlagen, die im Winter Kälte und Wind durchlassen, sodaß die Kinder unter der Kälte zu leiden haben. Es wäre es ihr begrüßenswert, wenn hier einer Wandel geschaffen werden könnte.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 20.03.1934


Hunderdorf, 19. März. (Schlaganfall) Die überall bekannte Austragswitwe Frau Maria Heimerl von Au vorm Wald wurde, als sie das Mittagessen zum Nachbarn tragen wollte, vom Schlag getroffen. Nach einigen Minuten war sie eine Leiche. Die Verstorbene hat ein Alter von 83 Jahren erreicht und war als unermüdliche, fleißige Frau bekannt. R. I. P.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 20.03.1934


Eglsee bei Hunderdorf, 20. März. (Unfall.) Ein zwölfjähriges Mädchen aus dem der Gemeinde Hunderdorf gehörenden Gemeindehaus stürzte am Josefitag vom Rad und mußte vom Platz getragen werden. Zum Glück konnte der rasch herbei gerufene Arzt nur ungefährliche Verletzungen am Knie feststellen. Dieser an sich noch recht gut ausgefallene Sturz war darauf zurückzuführen, daß das Kind während des Fahrens nach rückwärts stehenden Gespielinnen sah und nicht auf den Weg achtete. Eine Warnung für Andere.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 20.03.1934


Nr. 2040
Auszug aus dem Verordnungsblatt des O.S.A.F
Verordnungsblatt Nr. 17 vom 1. 2. 1934.
SA., SS. und SAR. und Feuerwehrübungen betr.

Auf mehrere Anfragen ordne ich an:
SA.- (SS.- und SAR.-) Führer und -Männer, die Mitglieder einer freiwilligen oder Pflichtfeuerwehr sind, sind vom Feuerwehrübungsdienst durch ihre Zugehörigkeit zur SA., SS. Oder SAR. nicht befreit. Es ist vielmehr mit Rücksicht auf die Sicherstellung des örtlichen Feuerschutzes notwendig, dass Sie an den Übungen der Feuerwehr teilnehmen.
Ich erwarte von allen SA.-, SS.-, SAR.-Führern und -Männern, daß sie dort, wo freiwillige oder Pflichtfeuerwehren bestehen, im Interesse der Volksgemeinschaft und zum Schutze von Hab und Gut der Volksgenossen, sich der Feuerwehr zur Verfügung stellen.
Zweckmäßigerweise setzen sich die örtlichen SA.-, SS.-, SAR.-Führer mit dem Kommandanten der Feuerwehr ins Benehmen, damit SA.-, (SS.-, SAR.-) Appelle und Übungen der Feuerwehr im gegenseitigen Einvernehmen festgesetzt werden.
SA.-, (SS.-, SAR.-) Appelle gehen dem Feuerwehrübungsdienst vor, doch sind Angehörige von freiwilligen Feuerwehren und Pflichtfeuerwehren gehalten, die Feuerwehrpflichtübungen mitzumachen. Sie sind zu diesem Zwecke vom SA.-, SS.-, SAR.-Dienst zu befreien.
Ist die örtliche SA., SS., SAR. zu einem Dienst außerhalb des Ortes befohlen, so hat der SA.-, SS.-, SAR.-Führer dafür zu sorgen, dass diejenigen SA.-, SS.-, SAR.-Männer von SA.-, SS., SAR. befreit werden, die zur Sicherstellung des örtlichen Feuerschutz es unbedingt notwendig sind. Keinesfalls dürfen die Feuerwehren in Ausübung ihres Dienstes oder in Durchführung der notwendigen Maßnahmen behindert werden.
Beim Einsatz der Feuerwehren haben SA.-, SS.-, SAR.-Führer und -Männer, die freiwilligen oder Pflichtfeuerwehren angehörigen, den Anweisungen des Feuerwehrkommandanten Folge zu leisten.
Bogen, den 16. März 1934
Quelle: Amts-Blatt des Bezirksamtes Bogen, Nr. 11, 21. März 1934


Nr. 2148.
Bekanntmachung.
Die Vergebung des Grases an den Gräben und Böschungen der Bezirksstraßen für 1934 und 1935 betr.

Das Gras an den Gräben und Böschungen der nochfolgenden Bezirksstraßen des Bezirkes Bogen sollen im Wege der schriftlichen Angebotes für die beiden Kalenderjahre 1934 und 1935 vergeben werden:
1. Lenach-Bogen-Hochstetten km 7,5-11 und km 16 bis 28,2
2. Oberhalteich-Niedermenach-Mitterfels km  10,4-1,1
3. Bogen-Hunderdorf-Englmar km 16-36,7
4. Bogen-Mühlbogen km 15-25,7
5. Bernried-Niederwinkling km 7,5-18,1
6. Niederwinkling-Mühlbogen  23-32,2
7. Welchenberg-Sommersdorf km 21-30,1
8. Dunk-Mitterfels-Konzell km 10,5-27,1
9. Zinzenzell-Ascha km 13,5-25,3
10. Ascha-Mitterfels km 25,6-31,040
11. Stallwang-Konzell-Maulendorf km 21,9-35,6
12. Konzell-Kasparzell km 30,5-34,2
13. Saulburg-Wiesenfelden km 14, 075-16, 365 u. km 18, 5-25
14. Kreuzhaus-Bruck km 24,7-41,5
15. Neukirchen-Elisabethszell km 22-28,880
16. Steinburg Ort-Bahnhof 1 km
17. Zufuhrstraße zum Bahnhof Mitterfels 500 m
18. Zufuhrstraße Bruck-Wies 600 m.
19. Auggenbach-Gossersdorf 2060 m.
Die Angebote sind für je 1 km abzugeben und bis 10. April 1934 beim Bezirksamt Bogen verschlossen einzureichen.
Bogen, den 19. März 1934.
Quelle: Amts-Blatt des Bezirksamtes Bogen, Nr. 11, 21. März 1934


Nr. 1758.
An die Ortspolizeibehörden.
Lagern von Holz im Überschwemmungsgebiet betr.

Durch ungeeignete Lagerung von Holzvorräten in der Nähe von Flüssen und Bächen und in Wildbachtobeln kann großer Schaden angerichtet werden, wenn durch Hochwasser die Holzmassen weggeschwemmt werden. Triebwerke, Brücken, Gebäude, Uferschutzbauten und Ufergrundstücke sind gefährdet. Die Ortspolizeibehörden werden daher zur Vermeidung solcher Schäden angewiesen, der Lagerung größerer Holzmassen in der Nähe von Flüssen und Bächen ihre besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden und ordnungswidrige Zustände zu beseitigen. Größere Holzmengen sollen in der Nähe von Wasserläufen nur an solchen Plätzen gelagert werden, wo sie bei Hochwasser nicht abgetrieben werden können. Wenn nach den örtlichen Verhältnissen solche Plätze nicht vorhanden oder zu beschaffen sind, so sind die Besitzer der Holzmassen in ihrem eigenen Interesse anzuhalten, Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die das Abtreiben des Holzes durch Hochwasser wirksam verhindern. In den Fällen, in welchen durch Belehrung der Beteiligten der gewünschte Erfolg nicht erzielt werden kann, ist sofort zu berichten.
Bogen, dem 8. März 1934.
Quelle: Amts-Blatt des Bezirksamtes Bogen, Nr. 11, 21. März 1934


Hunderdorf, 21. März. (Obstbauversammlung.) Vorgestern fand in der Bahnhofrestauration dahier die Generalversammlung des Obstbauvereins statt, der eine guten Besuch aufzuweisen hatte. Herr Vorstand Neimer-Steinburg verbreitete sich über die Pflege der Obstbäume im Allgemeinen, während Herr Bezirksbaumwart Kilger über den organisatorischen Aufbau der Obstbauvereine sprach. Letzterer bedingt die Erhöhung des Mitgliedsbeitrages von 1 Mark auf 3.80 Mark mit Zeitungsbezug der Halbmonatsausgabe. Nachdem Herr Neimer als Vorstand zurückgetreten ist war eine Neuwahl notwendig. Gewählt wurden als Vorstand Herr Bürgermeister Frankenberger-Hunderdorf, als Kassierer Herr Kastl-Bauernholz, als Schriftführer der Hauptlehrer Deinböck und als Baumwart Herr Neumeier, Bauernholz. Jedes Mitglied erhielt dann gratis einen Obstbaum zugeteilt. Mit dem Wunsche, es möge der Obstbauverein auch ferner zum Segen der Allgemeinheit wirken, schloß der Vorstand die lehrreiche Versammlung.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 22.03.1934


Hunderdorf, 21. März. (Die Reichslistensammlung für Monat März ergab für Hunderdorf 49 RM., in Steinburg 10 RM., für Gaishausen 14 RM., für Au vorm Wald 8 RM. und für Windberg 9 RM.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 22.03.1934


Windberg, 21. März. (Aus dem Untersuchungsgefängnis) entlassen wurde der Oekonom Feldmeier von Tambach. Feldmeier war bekanntlich vor einigen Wochen im Zusammenhang mit dem Brandfall bei Michael Maier verhaftet worden.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 22.03.1934


Steinburg. (Landwirtschaftl. Versammlung) Am kommenden Sonntag, den 25. März 1934 findet im Gasthaus Hiebl in Haggn bei Steinburg nachmittags 3 Uhr eine landwirtschaftliche Versammlung statt, in der der Vorstand der Landwirtschaftsstelle Kötzting über „Flachsbau“ und „Errichtung einer Flachsaufbereitungsanstalt im Lagerhaus Steinburg“ sprechen wird. Angesichts der Wichtigkeit der Tagesordnung werden die Bauern aus der näheren und weiteren Umgebung von Steinburg ersucht, sich möglichst zahlreich zu dieser Veranstaltung einfinden zu wollen. Die Verwirklichung obengenannten Vorhabens (Flachsaufbereitungsstelle) wird in erster Linie von den Interessen der Landwirte aus dem Distrikt in Mitterfels abhängen. Grundsätzlich darf noch betont werden, daß sich die Verdienstmöglichkeiten aus den Flachsbau durch entsprechende Maßnahmen der Reichsregierung wesentlich gebessert haben und besonders für den Bayerischen Wald eine vermehrte Wiedereinführung des Flachsbaues wirtschaftlicher sein wird als sein übermäßig ausgedehnter Getreidebau.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 22.03.1934


Steinburg, 22. März. (Unfall) In der Jungschen Tongruben verunglückte am Mittwoch ein inc Pürgl wohnhafter Arbeiter, indem ihm eine Schiene das Bein schwer verletzte. Wahrscheinlich hat der verletzte Quetschungen und Knochenbrüche erlitten. Aerztliche Hilfe mußte herbeigeholt werden.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 22.03.1934


Hunderdorf, 24. März. (Wechsung in der Ortsgruppenleitung.) Pg. Gramminger, Hauptlehrer von Au, der vor einiger Zeit als Ortsgruppenleiter vorgeschlagen wurde, erhielt nunmehr von der Gauleitung die Bestätigung. Der frühere Ortsgruppenleiter hatte bekanntlich sein Amt wegen der Arbeitsüberlastung der Ortsgruppe zur Verfügung gestellt.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 24.03.1934


Hunderdorf. (Wegen Brandstiftung verhaftet?) In der Nacht von Sonntag auf Montag wurde der verh. Landwirt Josef Gierl von Böhmhofen, in der Nähe von Windberg, durch die Gendarmerie Bogen verhaftet u. in das Landgerichtsgef. Straubing verbracht. Wie man v. zuverlässiger Seite hört, soll Gierl im Verdacht stehen, vor vier Jahren das Anwesen des Johann Strauß, früher Daffenborg angezündet zu haben. Alles Nähere wird die Untersuchung ergeben.
Quelle: Straubinger Tagblatt, 28.03.1934


Amtsgericht Bogen
Oeffentliche Sitzung vom 28. März 1934

1. Weizenauer Josef, verh. Häusler in Hoch, Gde. Hunderdorf wegen Forstfrevels. Durch Strafbefehl des A.G. Bogen vom 23. 12. 33 wurde Weizenauer wegen Forstfrevels an dürrem Holz zu einer Geldstrafe von 3 M und Schadenersatz von 1.50 M verurteilt. Gegen diese Strafe legte der Beschuldigte Einspruch ein. Bei der heutigen Hauptverhandlung begründete Weizenauer seinen Einspruch mit der Behauptung, er sei nicht diejenige Person gewesen, die am 12. 9. 33 mit seinem Stiefvater Kiefl von Hoch in der Waldung des Bauern Stegbauer von Hochstetten Dürrholz abgeschnitten und heimgebracht habe. Im Laufe der Verhandlung stellte sich auch heraus, dass eine Personenverwechslung stattgefunden hat und der richtige Täter sich unter den Anwesenden und vernommenen Zeugen befand. Es musste daher Weizenauer unter Ueberbürdung der Kosten auf die Staatskasse freigesprochen werden.

Quelle: Straubinger Tagblatt, 31.03.1934


Nr. 1962.
An die Gemeindebehörden.
Reichsautostraßenbau; hier Bekämpfung der Landflucht betr.

Nachstehend folgt Auszug aus der Entschl. de Staatsmin. D. I. vom 8. dieses Monats zur genauesten Beachtung.
Gelegentlich des Beginns der verschiedenen Bauabschnitte der Reichsautobahn München-Landesgrenze bei Freilassing konnte die Wahrnehmung gemacht werden, daß der Zustrom von landwirtschaftlichen Dienstkräften, die bei diesen Arbeiten Unterkommen suchen, von überall her ein sehr großer ist. Unverständlicherweise werden die Bemühungen der Dienstknechte, wie berichtet wird, von den Wohnortgemeinden oft bedenkenlos unterstützt. Es erscheinen bei den Arbeitsämtern täglich zahlreiche Knechte, die auf ihrer Invalidenkarte als Beruf „Hilfsarbeiter“ vermerkt haben. Auf pflichtgemäßes Befragen durch die Vermittlungskräfte erklären die betreffenden aber, dass sie bisher in der Landwirtschaft tätig waren und von ihren Bürgermeistern wunschgemäß die abwegige Berufsbezeichnung erhielten.
Die Arbeitsämter sind angewiesen, auf keinen Fall zu Straßen- und Bahnbauten aus der Landwirtschaft stammende Arbeitskräfte zuzuweisen. Zum Zwecke der Erhaltung des Kräftebedarfs für die Landwirtschaft und zur Zurückführung geeignete Kräfte auf das Land wird seitens der Arbeitsämter energisch durchgegriffen werden.
Die Gemeinden werden daher gleichfalls nachdrücklichst darauf hingewiesen, bei der Aufstellung neuer Invalidenkarten nur wahrheitsgemäße Angaben über den Beruf einzusetzen.
Außerdem ist auf den Charakter der Reichsautobahnbauunternehmungen als Notstandsarbeiten hinzuweisen, wozu die benötigten Kräfte (Unterstützungsempfänger) nur durch die Vermittlung der zuständigen Arbeitsämter abgestellt werden dürfen. Es ist deshalb unbedingt dafür zu sorgen, daß die Heimatgemeinden ihre – wie sich aus den oben erwähnten Vorfällen Energie ergibt – geradezu verantwortungslosen Hinweise unterlassen, durch die den Dienstknechten Enttäuschung und den nahe den Baustellen gelegenen Arbeitsämtern und Gemeinden unnötige Arbeit unvermeidbare Lasten aufgeladen werden.
Bogen, den 27. März 1934.
Quelle: Amts-Blatt des Bezirksamtes Bogen, Nr. 12, 29. März 1934

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