Vorsteher des Konvents Windberg
1. Rudbertus (? – 1139)
Papst Honorius II. berief einige Priester nach Windberg, unter anderem auch Rudbertus, der der erste geistliche Vorsteher der religiösen Gemeinschaft war und als solcher 15 Jahre lang regierte. Er starb am 4. Oktober 1139.
Janner schreibt, ein Schloßkaplan oder ein Weltpriester Rupert, „ein Eiferer für strenge, canonische Lebensweise, angefeuert durch Gerhoch, Cuno, Conrad von Salzburg, vielleicht auch aufgemuntert durch den heiligen Otto von Bamberg habe mit gleichgesinnten Priestern der Umgebung neben der Pfarrkirche eine canonische Lebensweise begonnen. Doch blieb das Kloster vorderhand noch im Besitz der Grafen; erst 1142 wurde es in ein Kloster der Prämontratenser umgewandelt (nach Janner).
Anderer Meinung ist dagegen Hare, der behauptet, daß die Ernennung Rudberts durch Papst Honorius II in den Bereich der Fabel gehört. Seiner Meinung nach gründete Albert I. 1125 nur ein Kollegiatstift. Eindeutig ist in diesen widersprüchlichen, verworrenen Schilderungen der Situation nur, daß der hl. Norbert in Regensburg von 1925 bis 1926 weilte, und daß eine Priestergemeinschaft im Windberger Schloß unter Führung des Priesters Rudbert lebte.
Es wird berichtet, daß von der Stifterfamilie das Kloster reich dotiert wurde: „viele Hohe und Niedere bezeugten ihre Mildtätigkeit durch bedeutende Schenkungen“. Als „Geber“ treten unter anderem auf: Graf Albert, seine Gemahlin Hedwig, hl. Otto, Bischof von Bamberg, Hartwich, Bischof von Regensburg, Alberts Brüder Hartwig von Zeitldorn und Perchthold, Wladislaus, König von Böhmen. Graf Albert schenkte dem Kloster laut Kornmüller: die Wallfahrt zum hl. Englmar nebst Einkünften des Ortes, Rettenbach, Hilm, Glashütt, Klinglbach und einen Meierhof zu Sossau u. a. m. Diese Geschenke waren aber im Vergleich zu anderen Dotierungen um 1125 recht bescheiden.
Rudbert baute auch über dem Grab des hl. Englmar, der ermordet worden war, eine Kirche, die 1131 von Bischof Chuno geweiht wurde und seit dem 13. Jahrhundert Pfarrkirche war und bis zur Säkularisation dem Kloster Windberg gehörte. Die Ungenauigkeit der Quellenangaben wird ersichtlich, wenn nun Kornmüller gegen Janner auftritt: Einige setzen die Stiftung erst ins Jahr 1140. Alle Klosterurkunden geben das Jahr 1125 an. Eine 1630 geschriebene kleine Chronik sagt: „anno 1125 ist das Kloster Windberg erbaut worden und steht jetzt anno 1630 schon 505 Jahre lang“.
Auch die Prälatentafel im Pfarrhof verkündet diese These. Janner dagegen behauptet, daß die Gründung etwa 15 Jahre später anzusetzen ist. Gegen die kleine Urkunde spricht, daß das Kloster nicht erbaut, sondern daß das Schloß des Grafen Albert I. umgebaut wurde.
Nach dem Studium zugänglicher Quellen und Intepretationen erscheint folgendes Bild glaubhaft: Die Gründungsgeschichte des Klosters Windberg ist überaus verworren und kompliziert, da das Kloster nicht wie üblich durch Neubesiedlung, sondern durch Übernahme eines Schlosses der Grafen vom Donaugau gegründet wurde, dessen Entstehung völlig unbekannt ist. In späterer Zeit wurde die Gründungsgeschichte des Klosters in dem Bestreben, als das älteste Kloster der Zirkarie zu gelten bedacht oder unbedacht gefälscht, das Gründungsjahr zurückverlegt und eine Besiedlung von Premontre aus festgelegt, da Premontre damals als Mutterkloster von Windberg galt. Ähnlicher Auffassung ist auch P. Norbert Backmund.
Von Anfang an bestand beim Schloß eine Kirche, die dem Grafen gehörte und Pfarrechte hatte. Fast alle Adeligen jener Zeit hatten auch sog. Capella, eine Gemeinschaft von einem halben Dutzend Weltpriester, die in der gräflichen Kirche ihren Dienst versahen. Auf Grund des Reformgeistes Gregors VII. wurden in jener Zeit mehrere Priestergemeinschaften angeregt, sich zu einer „Vita communis“ zu vereinen und ein Kloster zu gründen. Auf diese Weise entstanden u.a. 1107 das Benediktinerkloster Heinsberg und Kloster Windberg.
Allmählich, wohl auch unter dem Einfluß des hl. Norberts, der im Winter 1125/26 in Regensburg blieb, ließ sich Albert milde stimmen. „Zwei Freunde Norberts haben aber, wie Otto den Plan der Klostergründung ohne Zweifel befürwortet: Bischof Chuno von Regensburg und Gerhoch. Letzterer war ein Vorkämpfer für die Regulation des Weltklerus. Er kannte den hl. Norbert von einer gemeinsamen Fahrt nach Rom. Diese drei einflußreichen Männer bewogen den Grafen, das Kloster zu dotieren. Albert siedelte dann auch 1140 nach Bogen über.*
v. H. Kalm
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 03.01.1986
Anträge auf Gewährung der Gasölverbilligung sowie Bodenerhebung 1986
Hunderdorf/Neukirchen/Windberg.
Ab sofort können alle Landwirte, die im Jahre 1985 Gasöl (Dieselkraftstoff) bezogen und diesen für landwirtschaftliche Arbeiten verbraucht haben, Antrag auf Gasölverbilligung stellen. Die Gasölrechnungen bzw. Lieferbescheinigungen sowie Bescheinigungen über Nachbarschaftshilfe und Maschinenringabrechnungen sind mitzubringen.
Gleichzeitig werden alle Landwirte im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche von mindestens 1 ha gebeten, bezüglich der Bodennutzungshaupterhebung vorzusprechen.
Die Antragstellung erfolgt für die
Gemeinde Hunderdorf: ab sofort bis spätestens 7. Februar 1986 während der allgemeinen Dienstzeiten im Verwaltungsamt Hunderdorf.
Gemeinde Neukirchen (einschl. Obermühlbach): ab sofort bis spätestens 7. Februar 1986 während der allgemeinen Dienststunden im Gemeindeamt Neukirchen.
Gemeinde Windberg: jeden Mittwochnachmittag bis einschl. 5. Februar in der Außenstelle Windberg sowie während der allgemeinen Dienststunden bis 7. Februar 1986 im Verwaltungsamt Hunderdorf.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 03.01.1986
Jahresabschlußzahlen 1985
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 03.01.1986
Jahresabschlußsitzung 1985 (19.12.85)
Hunderdorf. Zur diesjährigen Jahresabschlußsitzung fand sich der Gemeinderat mit geladenen Gästen im Gasthaus Wagner-Freudenstein in Au vorm Wald ein. In seinem Jahresschlußbericht zog Bürgermeister Egon Weinzierl eine durchaus positive Bilanz für das Gemeindegeschehen 1985 und dankte allen für die gute Zusammenarbeit.
Zur Jahresabschlußsitzung hieß Bürgermeister Egon Weinzierl eingangs neben den Gemeinderäten und Bediensteten insbesondere Pfarrer Anton Högner, Altbürgermeister Härtenberger, Schulleiter Czerwenka und Konrektor Klar willkommen.
In seinem Jahresrückblick nannte der Bürgermeister die wichtigsten Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt sowie die Investitionsmaßnahmen der Gemeinde im Jahre 1985. So seien für ein neues Feuerwehrfahrzeug Gaishausen Ausgaben von 65.700 DM getätigt worden bei Einnahmen von rd. 20.500 DM. Die Restabwicklung der Kirchenrenovierung Hofdorf stehe mit Ausgaben von 43.300 DM und Zuschußeinnahmen von 19.000 DM zu Buche. Die Instandsetzung der Stockbahnen verursachten effektiv Ausgaben von 13.696 DM. Für den Straßenbau Lintach – Oberstetten seien bisher Ausgaben von rd. 199.000 DM getätigt worden. Für den Straßenzug Hoch-Rammersberg, BA II, beziffern sich die Ausgaben lt. Weinzierl auf rd. 69.600 DM. Seitens des Landkreises wurden die Maßnahmen erfreulicherweise entsprechend gefördert. Für den Straßenbau Lindfeld wurden noch Ausgaben von 21.364 DM getätigt. Für den Neuausbau der Siedlungsstraße/Ringstraße sind bisher Kosten von rd. 184.700 DM angefallen.
Für allgemeines Grundvermögen, insbesondere für die Ausweisung eines neuen Baugebietes, seien insgesamt Ausgaben von 375.000 DM getätigt worden.
Erfreulich wertete es Bürgermeister Weinzierl, daß die Pro-Kopf-Verschuldung unter die 500-DM-Grenze gesenkt werden konnte. Zu Beginn des Jahres bezifferte sich die Pro-Kopf-Verschuldung auf 540.000 DM. Der Gesamthaushalt 1985 beträgt lt. Haushaltsansatz über 5 Mill. DM.
Dann gab der Redner noch eine kurze Übersicht über statistische Zahlen der Gemeinde. So seien im heurigen Jahr 24 Geburten (Vorjahr 30), 33 Sterbefälle (Vorjahr 21) und 19 Eheschließungen (Vorjahr 21) für die Gemeinde registriert worden. Den vom Stat. Landesamt fortgeschriebenen Einwohnerstand gab Weinzierl mit 2.835 bekannt, was ein Minus von 13 Einwohnern gegenüber dem Vorjahr bedeute. Baugesuche seien 68 (Vorjahr 61) bearbeitet worden. Des weiteren seien insgesamt von der Verwaltungsgemeinschaft rd. 460 Ausweise (z.B. Personalausweise, Reisepässe, Fischereischeine) ausgestellt worden.
Zusammenfassend zog Bürgermeister Weinzierl eine positive Bilanz und im Rückblick konstatierte er Zufriedenheit, Dankbarkeit aber auch Sorge. Weinzierl wörtlich: „Dem Bürgermeister, den Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung ist es gemeinsam gelungen, viele Aufgaben, die wir uns zu Beginn des Jahres gestellt hatten, zu erledigen. Daß es sogar möglich war, einige der Probleme zu bewältigen, die als besonders schwierig galten und mit deren Lösung deshalb erst für einen späteren Zeitpunkt gerechnet werden konnte, ist natürlich ganz besonders erfreulich. Trotz intensiver gemeinsamer Anstrengungen, so Weinzierl, konnte nicht alles erreicht werden, was im Interesse von Gemeinde und Bürgerschaft auch ganz wichtig gewesen wäre. Dennoch empfinde er Dankbarkeit für alles, was erfolgreich abgeschlossen werden konnte, was zu mehr Gemeinsinn in der Gemeinde geführt und ein Mehr an Lebensqualität und Zufriedenheit gebracht habe.
Weinzierl dankte auch allen Mitgliedern des Gemeinderates und der Verwaltung, die sich der ihnen gestellten Aufgaben mit Pflichtgefühl, Verantwortungsbewußtsein und Tatkraft angenommen haben. Dank richtete der Bürgermeister auch an Pfarrer Anton Högner, Pfarrgemeinderat, Schulleiter Czerwenka mit Lehrerschaft, Altbürgermeister Härtenberger und den Gemeindebeschäftigten, ferner allen Frauen und Männern, die in Vereinen und Verbänden aktiv tätig sind u. sieh so um das Gemeinwohl verdient gemacht haben. Besonders herzlich bedankte sich der Bürgermeister auch bei allen Bürgerinnen und Bürgern. Bei aller Berechtigung, so Weinzierl, für die persönlichen Interessen einzutreten, haben auch die Bürger nie die Gemeinschaft und das Wohl der Gemeinde aus den Augen verloren. Abschließend sprach Bürgermeister Weinzierl die Hoffnung aus, daß es der Gemeinde auch im nächsten Jahr gelingen möge, zum Wohle ihrer Bürger wirken zu können.
Dann überreichte Bürgermeister Egon Weinzierl im Auftrag von Innenminister Hillermeier und Landrat Ingo Weiß an den langjährigen früheren Gemeinderat Johann Schaubeck eine Urkunde des Bayer. Staatsministeriums des Innern für besondere Verdienste um die kommunale Selbstverwaltung. Johann Schaubeck war in der Zeit vom 1.5.1066 – 30.4.1984 Gemeinderat in Hunderdorf. Mit der Urkundenverleihung wurde so auch von staatlicher Seite Dank und Anerkennung für das langjährige Wirken an Johann Schaubeck in der kommunalen Selbstverwaltung ausgesprochen.
Als weiteres ehrte Bürgermeister Weinzierl Arno Gerhardt mit einer Dankurkunde der Gemeinde Hunderdorf. Arno Gerhardt ist seit zehn Jahren als sog. „Bademeister“ für die Badeaufsicht im Lehrschwimmbecken in Hunderdorf ehrenamtlich tätig, ohne eine besondere Vergütung hierfür zu erhalten. Arno Gerhardt konnte ein Keramikkrügerl der Gemeinde mit persönlicher Widmung in Empfang nehmen.
Des weiteren überreichte Egon Weinzierl an Josef Hagn, Hunderdorf, ein Bierkrügerl für seine Tätigkeit als Badeaufsicht über mehr als drei Jahre hinweg. Arno Gerhard und Josef Hagn üben zur Zeit abwechselnd die Badeaufsicht im Hunderdorfer Lehrschwimmbecken aus und sorgen mit ihrer gemeinnützigen Tätigkeit für die Aufrechterhaltung des öffentlichen Badebetriebes am Freitagabend.
Schulleiter Alois Czerwenka dankte anschließend der Gemeinde und dem Schulverband für die reibungslose Zusammenarbeit zwischen Schule, Gemeinde und Schulverband und hoffte auf ein weiteres gutes Einvernehmen im neuen Jahr.
Zweiter Bürgermeister Feldmeier dankte im Namen der Gemeinde und des Gemeinderates 1. Bürgermeister Weinzierl recht herzlich für seine arrangierte Tätigkeit zum Wohle der Gemeinde. 1985, so Feldmeier, sei ein arbeitsreiches, aber ebenso ein erfolgreiches Jahr gewesen und dafür gebühre dem Bürgermeister auch ein besonderer Dank. Er wünschte dem Bürgermeister und der Gemeinde ein erfolgreiches neues Jahr 1986.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 03.01.1986
Der Vorsitzende des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Nr. A 5 — V 7513 – 40
Flurbereinigung Hofdorf — Sollach Landkreis Straubing – Bogen
Bekanntmachung und Ladung
Die Grundeigentümer und Erbbauberechtigten im Flurbereinigungsgebiet oder ihre gesetzlichen Vertreter und Bevollmächtigten werden hiermit zu einer
Teilnehmerversammlung geladen.
Versammlungsort: Hofdorf, Gasthaus Deschl
Versammlungszeit: Freitag, den 24.1.86, nachm. 14.00 Uhr
Tagesordnung:
1. Bericht über den Stand des Verfahrens
2. Weiterer Ablauf des Verfahrens
3. Diskussion
Rauprich, Bauoberrat anzuschlagen am: 9.1.86
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 03.01.1986
Vollzug der Wassergesetze;
Einleiten von Abwasser aus den Ortsteilen Steinburg und Gaishausen in den Bogenbach bzw. in das Ehrenbächlein durch die Gemeinde Hunderdorf
Berichtigung d. im Informationsblatt Nr. 26/85 vom 20.12.85 veröffentlichten Bekanntmachung des Landratsamtes Straubing-Bogen vom 28.11.85
Dem mit der Ziffer 2 bezeichneten Hinweis vorerwähnter Bekanntmachung im Amtsblatt vom 04.12.1985 war zu entnehmen, daß Einwendungen unberücksichtigt bleiben können.
Diese Feststellung ist korrekturbedürftig. Der unter Ziffer 2 der Bekanntmachung aufzunehmende Hinweis lautet richtig:
2. Einwendungen gegen das Unternehmen beim Landratsamt Straubing-Bogen zur Vermeidung des Ausschlusses spätestens innerhalb zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben sind; verspätete Einwendungen unberücksichtigt bleiben können.“
Aufgrund vorstehender Berichtigung beginnen die dem Hinweis Ziffer 1 und 2 der Bekanntmachung vom 28.11.1985 zu entnehmenden Fristen (Auslegung der Pläne des Unternehmens, Einwendungsfrist) erst am Tage nach Erscheinen dieses Amtsblattes zu laufen.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 03.01.1986
Vom Gemeinderat Windberg
(Sitzung am 17.12.85)
Windberg. Bei dieser im nunmehr im Obergeschoß untergebrachten Sitzungssaal Windberg stattgefundenen Sitzung wurden insbesondere nichtöffentliche Tagesordnungspunkte beraten. Des weiteren informierte Bürgermeister Dietmar Schmidbauer den Gemeinderat über die Wasserverbrauchsabrechnung des Fernwasserzweckverbandes. Hier sei für das Jahr 1985 eine Abnahme von 15.127 cbm (Vorjahr 17.854 cbm) erfolgt.
Ferner wurde ein Schreiben des Landratsamtes Straubing-Bogen wegen der Behandlung von ungenehmigten Bauten durch die Gemeinde zur Kenntnis gegeben, ebenso ein Schreiben der Regierung betreffend die Förderung kultureller Maßnahmen im Zonenrandgebiet. Nicht erfreut war die Gemeinde über ein Schreiben des Landratsamtes Straubing – Bogen, wonach lt. Regierungsschreiben für die Instandsetzung der Sommerstockbahnen/Mehrzwecksportanlagen kein Zuschuß genehmigt wurde. Lt. Regierungsmitteilung handelt es sich nicht um eine förderungsfähige Generalinstandsetzung.
Weiterhin informiert wurde der Gemeinderat über die Festlegung der Schulbushaltestelle Ried durch das Landratsamt sowie über die nunmehrige Einplanung von zehn Baugrundstücken im Baugebiet „Steinhöhe“. Diskutiert wurde auch die Dorferneuerungsplanung und inwieweit Maßnahmen zur Bezuschussung eingereicht werden können, nachdem evtl. in späteren Jahren keine besondere Förderung gegeben wird. Der Bürgermeister wurde beauftragt, die Flurbereinigungsdirektion diesbezüglich um Stellungnahme zu bitten.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 03.01.1986
Anträge auf Gasölverbilligung
Hunderdorf/Neukirchen/Windberg. Ab sofort können alle Landwirte, die im Jahre 1985 Gasöl (Dieselkraftstoff) bezogen und diesen für landwirtschaftliche Arbeiten verbraucht haben, Antrag auf Gasölverbilligung stellen. Die Gasölrechnungen bzw. Lieferbescheinigungen sowie Bescheinigungen über Nachbarschaftshilfe und Maschinenringabrechnungen sind mitzubringen. Gleichzeitig werden alle Landwirte im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche von mindestens einem Hektar gebeten, bezüglich der Bodennutzungshaupterhebung vorzusprechen. Die Antragstellung erfolgt für die Gemeinde Hunderdorf ab sofort bis spätestens 7. Februar während der allgemeinen Dienstzeiten im Verwaltungsamt Hunderdorf, für die Gemeinde Neukirchen (einschließlich Obermühlbach) ab sofort bis spätestens 7. Februar während der allgemeinen Dienststunden im Gemeindeamt Neukirchen und für die Gemeinde Windberg jeden Mittwochnachmittag bis einschließlich 5. Februar in der Außenstelle Windberg sowie während der allgemeinen Dienststunden bis 7. Februar im Verwaltungsamt Hunderdorf.
Quelle: Bogener Zeitung, 04.01.1986
Bodennutzungserhebung und Dieselverbilligungsanträge
Windberg. Die Erhebungsbogen der Bodennutzungserhebung für 1986 liegen in der Gemeinde Windberg auf. Änderungen, die sich 1985 ergeben haben, sind hierbei anzugeben, bei Kauf und Verkauf sind die amtlichen Urkunden mitzubringen. Außerdem sind auch die Dieselverbilligungsanträge nach dem Verbrauch von 1985 zu stellen. Mitzubringen ist unbedingt die Lieferbescheinigung über den Dieselbezug 1985.
Quelle: Bogener Zeitung, 04.01.1986
Mit viel Schwung in den Fasching
Gaishausen. Zum Auftakt der diesjährigen Faschingssaison in der VG Hunderdorf fand am Samstag im Tanzlokal Solcher, Ehrn, der traditionelle Feuerwehrball der FFW Gaishausen statt. Vorstand Egon Weinzierl begrüßte die sehr zahlreich erschienenen Feuerwehrkameraden mit ihren Gattinnen. Sein besonderer Gruß galt 2. Bürgermeister Johann Feldmeier und den Gemeinderäten Diewa1d, Spielbauer, Höcherl und Dietl sowie den Vorständen und Kommandanten der zum Gemeindebereich gehörenden Wehren. Ebenfalls begrüßen konnte er Abordnungen der verschiedenen Vereine. Kommandant Dietl schloß sich den Begrüßungsworten Weinzierls an und richtete seinerseits noch einen besonderen Gruß an den 1. Bürgermeister Weinzierl und Fahnenmutter und Festfrau Emilie Weinzierl. Zum Tanz spielte die beliebte Kapelle “Early Birds“. Unser Bild zeigt die überfüllte Tanzfläche.
Quelle: Bogener Zeitung, 08.01.1986
Hunderdorf. KLJB: Heute, Mittwoch, 19.30 Uhr, Treffen vor dem Jugendheim zur Vorbereitung des Landjugendballs.
Quelle: Bogener Zeitung, 08.01.1986
Skiliaserl waren in ihrem Element
Kurse für Kinder erfolgreich abgeschlossen – Teilnehmer lieferten sich Abschlußrennen
Hunderdorf. Obwohl die Schneeverhältnisse zunächst nicht sehr vielversprechend waren, entschlossen sich die Verantwortlichen der Skiabteilung des Sportvereins Hunderdorf dennoch, den Skikurs für Kinder durchzuführen. Die Schneeverhältnisse im Pröllergebiet reichten dann doch aus, um über siebzig Kinder in die Kunst des
Skilaufens einzuführen bzw. weitere Fortschritte zu erzielen.
Die erfahrenen und vom DSV ausgebildeten Übungsleiter bemühten sich in gewohnter Weise, die Kinder entsprechend anzuleiten und zu fördern. Den Teilnehmern vom Vorschulalter bis fast zum Jugendalter machte es sichtlich Spaß, sich auf Abteilungsleiter Max Leonhardt gab seiner Freude darüber Ausdruck, daß der fünftägige Kurs reibungslos und unfallfrei ablief. Seinen besonderen Dank sprach er den Übungsleitern aus, die ihr Ziel, allen Kindern etwas beizubringen, in hervorragender Weise erreichten. Dies habe sich auch beim Abschlußrennen gezeigt, wo alle Teilnehmer ihrem Alter entsprechend ihr Können bzw. ihre Fortschritte unter Beweis gestellt hätten. Den Eltern, die sich sehr zahlreich bei der Abschlußveranstaltung an der Piste eingefunden hatten, dankte Leonhardt für das Vertrauen, ihre Sprößlinge in den Skikurs des Hunderdorfer Skiclubs zu schicken. Die große Anzahl auswärtiger, vor allem Straubinger Kinder, hob der Abteilungsleiter besonders hervor. Inge Leonhardt habe es mit dem gesamten Hilfspersonal ausgezeichnet verstanden, sich um das leibliche Wohl zu kümmern. Nachdem auch 1. Vorsitzender Heinz Hentschirsch der Skiabteilung seinen Dank und seine Anerkennung ausgesprochen hatte, nahmen die Skilehrer die Siegerehrung vor.
Das Abschlußrennen brachte folgendes Ergebnis: Gruppe Evelyn Kaldonek: 1. Christian Proske, 2. Kathrin Petrusch, 3. Christoph Staudinger, 4. Doris Stoiber, 5. Florian Paukner, 6. Nicole Helmbrecht.
Gruppe Kornelius Klar: 1. Johannes Fruhstorfer, 2. Matthias Jakob, 3. Eva Fruhstorfer, 4. Daniela Andreas Bugl. Gruppe Robert Neumeier: 1. Franzi Biendl, 2. Philipp Brands, 3. Elke Hartmannsgruber, 4. Alexander Poikert, 5. Martin Bielmeier, 6. Sonja Hornberger, 7. Bettina Schick, 8. Sandra Bernhard. Gruppe Heinz Hentschirsch: 1. Wolfgahg Spielbauer, 2. Monika Groß, 3.Christiane Poiger, 4. Andreas Bruckner, 5. Anja Hagn, 6. Kerstin Reichhardt. Gruppe Werner Hüttinger: 1. Daniela Nahr, 2. Daniela Schätz, 3. Daniela Klar, 4. Kathrin Müller, 5. Kornelia Waldstein, 6. Susanne Petrusch, 7. Kerstin Leibl, 8. Marco Ebner, 9. Susanne Stoiber. Gruppe Hans Herrnberger: 1. Christian Klaschka, 2. Josef Klaschka, 3. Sonja Breu, 4. Renate Groß, 5. Bettina Meier, 6. Monika Eichinger 7. Sabine Breu, 8. Christian Waldherr, 9. Edina Zitzelsberger.
Gruppe Josef Feldmeier: 1. Andreas Liebl, 2. Christian Schwürzinger, 3. Andreas Weinzierl, 4. Karin Retzer, 5. Karin Retzer, 5. Kathrin Kuhla, 6. Peter Jobst, 7. Andrea Gürster, 8. Bettina Pflüg 9. Tobias Penzkofer, 10. Roland Proske. Gruppe Otto Schlecht: 1. Michael Nahr, 2. Marco Landstorfer, 3. Evi Groß, 4. Matthias Axinger, 5. Andreas Waldstein, 6. Simon Brands, 7. Andreas Nahr, 8. Sandra Leonhardt, 9. Sonja Hartmannsgruber, Gruppe Josef Helmbrecht: 1. Ulrike Hentschirsch, 2. Markus Ernst, 3. Wolfgang Stoiber, 4. Sandra Axinger, 5. Marion Ernst, 6. Kathrin Biendl, 7. Silke Schien 8. Matthias Lahner.
Quelle: Bogener Zeitung, 10.01.1986
Hans Schönauer ist Ehrenvorstand
Hunderdorf. Zu einer Feierstunde besonderer Art trafen sich die Mitglieder der Schützenkameradschaft Hunderdorf. 1. Schützenmeister Ludwig Wagner konnte dazu zahlreiche Mitglieder, Eltern der Jungschützen sowie Freunde und Gönner des Vereins begrüßen. Sein besonderer Gruß aber galt dem 1. Bürgermeister der Gemeinde Hunderdorf, Egon Weinzierl und dem ehemaligen Vorstand Hans Schönauer. Im Laufe der Feierstunde wurde Hans Schönauer in besonderer Weise geehrt. Nachdem der ehemalige Vorstand von Bürgermeister Weinzierl mit der Vereinsehrennadel in Gold ausgezeichnet worden war, erhielt Hans Schönauer auch noch eine Urkunde, durch die er zugleich zum Ehrenvorstand der Schützenkameradschaft Hunderdorf ernannt wurde. Im Juli 1985 hatten die Schützen von Hunderdorf ein Gartenfest veranstaltet. Der Reinerlös dieser Veranstaltung sollte der Ausschmückung der Hofdorfer Kirche zugute kommen. Aus diesem Grunde wurde dem Bürgermeister ein Scheck im Wert von 850 DM überreicht. Das Gemeindeoberhaupt bedankte sich bei der Schützenkameradschaft im Namen des Gemeinderates und der gesamten Bevölkerung für die Spende. Dem Wunsch der Schützengemeinschaft entsprechend soll für die Hofdorfer Edigna-Kapelle eine Heiligenfigur angeschafft werden. Bürgermeister Weinzierl versprach, den Wunsch des Schützenvereins in die Tat umzusetzen. Zugleich wünschte er der Schützenkameradschaft Hunderdorf weiterhin eine erfolgreiche Arbeit und viel Glück für das Jahr 1986.
Quelle: Bogener Zeitung, 11.01.1986
Gymnastikkurse werden fortgeführt
Hunderdorf. Nach ferienbedingter Unterbrechung werden die bereits bekannten Gymnastikkurse des VBW wieder durchgeführt. Das Mutter-Kind-Turnen beginnt am Montag, 14. 1., 17 Uhr, die Aerobic-Gymnastik findet anschließend um 18 Uhr statt.
Quelle: Bogener Zeitung, 11.01.1986
Gemeinderat Hunderdorf tagt
Hunderdorf. Am Donnerstag, 16. Januar, 19 Uhr, findet im Verwaltungsamt Hunderdorf eine Gemeinderatssitzung mit folgender Tagesordnung statt: Antrag FFW Au v. Wald wegen Instandsetzungen, Vorverkaufsrechtsanfragen, Sperrzeitverkürzung, Informationen/Sonstiges, Bebauungsplan-Entwurf „Hochfeld-Süd-Erweiterung“.
Quelle: Bogener Zeitung, 11.01.1986
85jährige kam bei Brand ihres Hauses um
Landwirtschaftliches Anwesen im Landkreis Straubing-Bogen völlig zerstört — Hausbewohnerin galt zunächßst als vermißt
Straubing-Bogen. Freitag nacht um 1.22 Uhr: Bei der Bogener Polizei wird Alarm ausgelöst — in der Nähe von Hunderdorf (Landkreis Straubing-Bogen) steht ein landwirtschaftliches Anwesen in Flammen. Den kurz darauf am Brandort eintreffenden Feuerwehren gelingt es innerhalb einer Dreiviertelstunde, die
Flammen weitgehend einzudämmen. Die 85jährige Helene Gütlhuber, die das baufällige Gebäude bis dahin bewohnt hatte, gilt zunächst als vermißt. Die Suche nach ihr bleibt auch am folgenden Vormittag ergebnislos. Erst gegen 14.30 Uhr wird der schreckliche Verdacht der Helfer zur Gewißheit: Die alte Frau wird im Laufe der Aufräumarbeiten tot in einem Kellergewölbe des in Schutt und Asche liegenden Wohngebäudes gefunden.
Nachbarn hatten das Feuer in der Nacht zum Freitag gegen 1.22 Uhr entdeckt und sofort die Polizei in Bogen alarmiert. Noch vor Eintreffen der ersten Rettungsmannschaften starteten sie den Versuch, die 85jährige Helena Gütlhuber aus dem brennenden Wohngebäude zu retten. Nachdem es ihnen gelungen war, den Hauseingang zu öffnen, konnten sie allerdings nur einen Hund aus den Flammen bergen, — die alte Frau war nicht auffindbar. Aus dem direkt an das Gebäude grenzenden Stall bargen die Nachbarn vier Stück Vieh, für die restlichen drei Kühe kam jede Hilfe zu spät.
Kurz darauf trafen die Löschfahrzeuge aus Hunderdorf, Bogen, Windberg, Neukirchen, Steinburg, Au vorm Wald und Gaishausen sowie der ebenfalls verständigte Notarzt ein. Den Feuerwehren gelang es zwar rasch, den Brand unter Kontrolle zu bekommen, das ohnehin schon baufällige Gebäude samt Stallungen war allerdings nicht mehr zu retten und wurde völlig zerstört. An die 30 000 bis 40 000 Mark beziffert die Polizei den Gesamtschaden nach ersten Schätzungen.
Über den Verbleib der 85jährigen Helene Gütlhuber, die den Hof
alleine bewohnte, konnten zuerst nur Vermutungen angestellt werden. Dem ersten Anschein nach war sie entweder unter den Trümmern begraben worden oder hatte sich im Schockzustand vom Brandort entfernt. Nach Aussagen der Nachbarn hatte die Heimatzeitung vom Vortag noch vor der Tür des Anwesens gelegen, was eher auf einen Unglücksfall hindeutete. Nachdem am frühen Morgen noch immer keine Spur von der alten Frau gefunden worden war, verhärtete sich der Verdacht, daß die 85jährige in den Flammen umgekommen war. Drei Beamte des Landeskriminalamtes München sowie zwei Sachbearbeiter der Kriminalpolizei Straubing wurden hinzugezogen. Mit einem Bagger der Gemeinde suchten Mitglieder der Hunderdorfer Wehr in den Trümmern nach dem Leichnam der Frau.
Den freiwilligen Helfern und einigen Schaulustigen, die sich inzwischen eingefunden hatten, bot sich ein trauriges Bild: überall versperrten verkohlte Balken den Weg, lagen Trümmer verstreut, und wo ehemals das Wohngebäude und der Stall standen, ragten nur mehr vereinzelt Zwischenmauern wie Ruinen empor. Was die Brandursache betraf, stand für die Beamten der Kripo gestern vorerst nur eines fest: Das Feuer war im Inneren des Gebäudes ausgebrochen.
Gegen 14.30 Uhr wurde der schreckliche Verdacht der fieberhaft arbeitenden Rettungsmannschaften schließlich zur Gewißheit: Nachdem die Trümmer sämtlicher Räume abgetragen worden waren, fand man die 85jährige tot in einem Kellergewölbe, wo sie zusammengesunken auf einem Strohhaufen kauerte. Vermutlich hatte Helene Gütlhuber noch versucht, die Flammen zu löschen — jedenfalls hielt sie in der Hand noch einen Eimer. Nach Mitteilungen der Bogener Polizei saß die alte Frau unter einem Lüftungsschacht, der nach oben in die Wohnung führte, und starb den Erstickungstod. – pg –
Quelle: Bogener Zeitung, 11.01.1986
Hunderdorf. Frauenbund: Heute, Mittwoch, 19.30 Uhr, Faschingsgaudi mit Maskenprämierung und Einlagen bei Baier-Edbauer.
Quelle: Bogener Zeitung, 15.01.1986
Hunderdorf. KLJB: Heute, Mittwoch, 19.30 Uhr, Treffen zum Aufbau der Tombola.
Quelle: Bogener Zeitung, 15.01.1986
Hunderdorf. SV-Tennis: Mittwoch, 15. 1., 18 Uhr, Tennistraining für Jugendliche und Schüler in der Schulturnhalle.
Quelle: Bogener Zeitung, 15.01.1986
BRK-Ortsgruppe unter neuer Führung
Steinburg. Der erste Gruppenabend der BRK-Ortsgruppe. Steinburg im neuen Jahr hatte als Hauptteil Neuwahlen zum Inhalt. Karlheinz Solcher, der seit Herbst 1985 kommissarisch die Ortsgruppe führt, konnte im Gasthof Wieser eine gutbesuchte Mitgliederversammlung eröffnen. Kolonnenführer Franz Rosenhammer dankte im Namen der Kreisvorstandschaft dem scheidenden Ortsgruppenführer Uwe Volstedt und überreichte ihm für seine 15-jährige Tätigkeit eine Dankurkunde. Unter der Regie des Wahlleiters Rosenhammer wurde von den Mitgliedern einstimmig eine neue Gruppenführung gewählt: Karlheinz Solcher — 1. Gruppenführer, Benni Beilhack — stellvertretender Gruppenführer und Schriftführer, Gunda Beilhack — Kassenführung und Frauenbereitschaftsvertreterin, Uwe Volstedt Gerätewart. Anschließend erstellte die frischgewählte Ortsgruppenführung ein Schwerpunktprogramm für das laufende Jahr. In Kürze wird man mit einer Faschingsgaudi der närrischen Zeit frönen; Februar und März sind ausgebucht mit dem Ziel, die Leistungsvergleichsstufe I zu erreichen; für den Mai ist ein Seniorennachmittag geplant und im Juni soll mit einem Grillfest die Kameradschaft gepflegt werden. Der 1. Gruppenführer Karlheinz Solcher dankte den Aktiven für ihren Einsatz, betonte, daß künftig wieder zu regelmäßigen Terminen die Ausbildung weiter vertieft wird und schloß mit einem optimistischen Ausblick die Versammlung.
Quelle: Bogener Zeitung, 15.01.1986
Gute Stimmung beim Ball der FFW
Au v. Wald. Mit ihrem traditionellen Ball setzte die Freiwillige Feuerwehr Au vorm Wald die Reihe der Faschingsveranstaltungen in der Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf fort. Vorstand Alois Freudenstein konnte 2. Bürgermeister Feldmeier, einige Gemeinderäte, Kreisrat Josef Breu, den Patenverein Steinburg, die FFW Hunderdorf, die FFW Gaishausen, den EC Steinburg, den EC Hunderdorf, den Fremdenverkehrsverein Steinburg, Jagdpächter Petzendorfer, den Stammtisch der Au’inger sowie zahlreiche Feuerwehrkameraden begrüßen. Für Stimmung und Unterhaltung sorgten die „Early Birds“ , die stets eine gefüllte Tanzfläche garantierten (unser Bild). Die Lose einer optisch hervorragend errichteten Tombola mit attraktiven Preisen waren schnell vergriffen. Bei guter Stimmung verbrachten die Gäste aus nah und fern vergnügte Stunden, bis die Kapelle zum letzten Tanz aufspielte.
Quelle: Bogener Zeitung, 15.01.1986
Die Herrschaft der Grafen von Bogen
Vom elften bis hinein in das dreizehnte Jahrhundert waren die Grafen von Bogen Herrscher über ein Gebiet, das weit über den früheren Altlandkreis Bogen ausgedehnt war. Somit gehörte ihnen auch das Gebiet der jetzigen Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf mit den Gemeinden Hunderdorf, Neukirchen und Windberg. Diese Tatsache ist Grund genug, etwas mehr über die Grafen von Bogen zu erfahren.
Die Grafen von Bogen herrschten im 11. und 12. Jahrhundert über den größten geschlossenen Flächenbesitz im damaligen Bayern. Als Domvögte zu Regensburg waren sie zu Macht und Ansehen gelangt. Vogteien über Kirchen und Klöster bedeuteten Beherrschung politischer Räume, da mit der Schutzherrschaft Gerichts-, Zoll- und Steuerrechte verbunden waren.
Die Grafen von Bogen hatten zunächst ihr Schloß in Windberg. Nach dessen Umwandlung in ein Hauskloster verlegten sie ihren Wohnsitz auf den Schloßberg. Sie gründeten das Kloster Oberalteich und entfalteten eine rege Siedlungstätigkeit. Überliefert sind die Schutzherrschaften über das Schottenkloster, Nieder- und Obermünster in Regensburg, die Klöster Mallersdorf, Prüfening und Admont in der Steiermark, ferner Niederalteich und Gotteszell. Zu ihren Burgen und Schlössern gehörten Falkenfels, Saulburg, Haggn, Herrfehlburg, Steinburg, Welchenburg, Natternberg, der Hohe Bogen und Burg Weißenstein bei Regen. Zur Zeit ihrer Blüte besaßen sie das Land zwischen Regensburg/Donaustauf bis zum Dreisesselberg und zur Ilz, und von der Donau bis Cham an der böhmischen Grenze. Zum Bogener Besitz gehörten außerdem Aiterhofen, Plattling und Natternberg, in Böhmen das Gebiet um Schüttenhofen und Winterberg, Admont bei Krems und Gurkfeld an der Save.
Die Bedeutung der Grafen von Bogen liegt in der Erschließung des Waldes und der Grenzsicherung zu Böhmen. Organisation und Aufbau ihrer Verwaltung waren vorbildlich.
Die Burg
Die Vorstellung der Menschen läßt die Burg als das Stammschloß der mächtigen Grafen von Bogen auf dem obersten Gipfel des Bogenberges sehen. Seltsamerweise ist hierüber gar nichts überliefert. Auch deutet weder ein Graben, eine Vorburg oder ähnliches auf den Hauptgipfel hin. Die Grafen nannten sich auch zu allen Zeiten ‚von Bogen‘ und nicht ‚von Bogenberg‘.
Heute ist man sich ziemlich sicher, daß die Burggebäude auf dem nördlichen Ausläufer des Bogenberges, dem ‚Schloßberg‘ oberhalb der Marktmühle, standen.
Auf dem Schloßberg befand sich die Burg der Grafen von Bogen. Sie ist hier auf dem Flurplan von 1827 durch Schräglinien gekennzeichnet.
Dort erkennt man heute noch Vorburgplatz, Halsgraben und Wallanlagen. Auch hat sich der Name ‚Schloßberg‘ nicht grundlos im Volksmund erhalten.
Zieht man den Zweck dieser Burganlagen in Burganlagen in Betracht, so erscheint der Ort vorstellbar. Die jetzige Bahnhofstraße und Brücke führen geradewegs auf den Schloßberg zu. Die Grafen hatten hier also Brücke und Übergang zu bewachen und zu versperren. Dieser Aufgabe hatten die Grafen auf dem Hauptgipfel nicht nachkommen können. Vermutlich errichteten sie auf dem Berg einen Feuerturm für Signalzeichen.
Die Grafen von Bogen
Was wir von den Anfängen des Bogener Geschlechts wissen, ist von Benedikt Braunmüller, Ordensbruder in Metten, mühsam aus wenigen Urkunden entnommen worden. Die jüngste Forschung (Trotter im 64. Band der Verhandlungen des hist. Vereins für Niederbayern) ergänzte dazu einiges.
Als Lehensträger der Babenberger, die damals die Ostmark in ihren Händen hielten, führten die ‚lobsamen‘ und ‚bescholtenen‘ Bogener Grafen den unruhigen Zeiten entsprechend ein sehr bewegtes Leben. Das Bogener Geschlecht war von jeher in unserer Gegend begütert und angesehen. Als ersten Grafen von Bogen hat man einen Hartwig benannt, der als Sohn des Grafen Babo von Abensberg um 1030 gelebt und 30 Brüder mit 8 Schwestern gehabt haben soll, die seinem Vater von zwei Ehefrauen geboren wurden. Babo soll in zweiter Ehe mit der ungarischer Königstocher Berta verheiratet gewesen sein. Seine Enkel Friedrich und Aswin werden als die Gründer der beiden Linien im Hause Bogen betrachtet. Von Friedrich wird die ältere Linie Bogen-Bogen, von Aswin die jüngere Bogen-Windberg hergeleitet.
Die jüngere Linie überlebte die ältere um 200 Jahre und schuf die Größe und den Ruhm des Bogener Grafengeschlechtes
(Fortsetzung folgt)
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 17.01.1986
Volkszählung im Jahr 1987
Nach intensiven Beratungen hat der Bundestag mit einer klaren Mehrheit das neue Gesetz über die Volks-, Berufs-, Gebäude-, Wohnungs-, und Arbeitsstättenzählung verabschiedet, dem auch der Bundesrat seine Zustimmung gab. Als Termin für die Zählung ist der 25. Mai 1987 festgelegt. Der Spruch der Bundesverfassunsgerichts vom15.12. 1983 hatte die Weichen gestellt: Das ranghöchste Gericht hat die Verfassungsmäßigkeit und Notwendigkeit der Volkszählung voll bejaht, zur Durchführung und Organisation aber einige datenschutzrechtliche Ergänzungen gefordert. Lediglich der für 1983 vorgesehen Melderegisterabgleich und die Frage nach Personal bzw. Insasse im Anstaltsbereich wurde für verfassungswidrig erklärt. Die Neufassung der Volkszählungsgesetzes trägt dieser Entscheidung in vollem Umfang Rechnung.
Das Bundesverfassungsgericht hatte nachdrücklich hervorgehoben, die amtliche Statistik habe ‚erhebliche Bedeutung für eine staatliche Politik, die den Prinzipien und Richtlinien des Grundgesetzes verpflichtet ist‘ und schaffe ‚die für eine am Sozialstaatsprinzip orientierte staatliche Politik unentbehrliche Handlungsgrundlage‘. Es hat bestätigt, daß die Volkszählung ‚als Vorbedingung für die Planmäßigkeit staatlichen Handelns … einem einleuchtenden zur Erfüllung legitimer Staatsaufgaben angestrebten Zweck‘ dient und das Erhebungsprogramm den dargelegten verfassungsrechtlichen Anforderungen im wesentlichen genügt‘. Daher ist das Frageprogramm für 1987 im wesentlichen das gleiche geblieben wie 1983 vorgesehen. Das Programm umfaßt 18 Fragen zur Person, 11 zu den Wohnverhältnissen und 4 Fragen für Gebäudeeigentümer und eine Zählung der Arbeitsstätten.
Zum anderen hat das Bundesverfassungsgericht die ‚informationelle Selbstbestimmung‘ als Grundrecht des Bürgers besonders herausgestellt, an dem der einzelne als Teil der Gemeinschaft allerdings ‚Einschränkungen… im überwiegenden Allgemeininteresse hinnehmen‘ muß. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht die Auskunftspflicht jedes Bürgers für die Volkszählung bestätigt, den Schutz des Persönlichkeitsrechts jedoch erweitert. In das neue Volkszählungsgesetz wurden deshalb über die bereits in langer Tradition bewährten Sicherungen durch das Statistikgeheimnis hinaus – vor allem folgende wesentliche Änderungen aufgenommen:
– Für die Befragung wird unterschieden zwischen ‚Erhebungsmerkmalen‘, also den Auskünften, die zu statistischen Ergebnissen aufbereitet werden, und ‚Hilfsmerkmalen‘, vor allem Namen und Adressen, die lediglich als Hilfsmittel für das Erhebungsverfahren dienen. Die ‚Hilfsmerkmale‘ werden auf einem eigenen ‚Mantelbogen‘ eingetragen, um sie nach ihrer Verwendung für die organisatorische Durchführung der Zählung von den übrigen Antworten trennen und besonders rasch vernichten zu können.
– In den Gemeinden werden eigene Erhebungsstellen eingerichtet, die von der übrigen Verwaltung ‚abgeschottet‘ sind.
– Die Zähler dürfen nicht in der unmittelbaren Nachbarschaft ihrer eigenen Wohnung eingesetzt werden; wer seines Berufes wegen – z.B. als Polizist oder Steuerfahnder – in Interessenkonflikt geraten könnte, wird nicht als Zähler verwendet.
– Jedes Haushaltsmitglied kann einen eigenen Fragebogen benutzen. Jeder kann auch selbst bestimmen, ob er seinen Fragebogen selbst ausfüllen oder dem Zähler mündlich Auskunft geben will; jeder, der dem Zähler den Fragebogen nicht offen übergeben möchte, kann ihn in einem verschlossenem Umschlag aushändigen oder bei der Erhebungsstelle selbst abliefern oder portofrei per Post übersenden
– Alle Bürger werden schriftlich unterrichtet u.a. über Zweck, Art und Umfang der Erhebung, über die statistische Geheimhaltung sowie über die Rechte und Pflichten, die sich für den einzelnen aus der Volkszählung ergeben.
– Die Weiterleitung von Einzelangaben an Gemeinden ist nur ohne Name und Anschrift und auch nur zur statistischen Auswertung zulässig; darüber hinaus muß durch Landesgesetz sichergestellt sein, daß den statistischen Stellen der Gemeinden die gleichen Sicherheitsvorkehrungen zur Wahrung des Statistikgeheimnisses bestehen wie in den Statistischen Landesämtern. Unverändert geblieben ist die Methode der Erhebung. Bei der Volkszählung ’87 werden – wie übrigens bei den Volkszählungen in allen Ländern der Erde – alle Bürger befragt. Auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sind die Alternativen zu einer Vollerhebung noch mit zu großen Fehlerquellen behaftet. Außerdem setzen sie verläßliche Daten über die Gesamtbevölkerung voraus, die zur Zeit periodische Volkszählungen liefern können. In der öffentlichen Anhörung des Sachverständigen durch den Innenausschuß des Bundestags am 17. 4. 1985 waren sich Datenschutzbeauftragte, Statistiker und Fachleute aus dem In- und Ausland fast ausnahmslos darüber einig, daß Stichproben gerade die Vollerhebung voraussetzen, um repräsentative Aussagen durch exakte Hochrechnungen zu erlauben. Für zuverlässige Gesamtdaten und auch räumlich genaue Teilergebnisse ist die Vollergebung nach dem gegenwärtigen Erkenntnis- und Erfahrungsstand bisher noch die einzige wissenschaftlich gesicherte Methode.
Die Diskussion um die Volkszählung hat immer wieder Anlaß geboten, die Aufgaben um die Notwendigkeit der Statistik und statistischer Erhebungen, wie der Volkszählung, der breiten Öffentlichkeit bewußter zu machen. Das Bundesverfassungsgericht hat zur Funktion der Statistik als unabdingbares Informationsinstrument eindeutig Stellung bezogen: ‚Wenn die ökonomische und soziale Entwicklung nicht als unabänderliches Schicksal hingenommen, sondern als permanente Aufgabe verstanden werden soll, bedarf es umfassenden, kontinuierlichen sowie laufend aktualisierten Information über die wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Zusammenhänge. Aber auch in den zahlreichen Debatten während des Gesetzgebungsverfahrens hat sich die ganz überwiegende Mehrheit von Vertretern der verschiedensten gesellschaftlichen und politischen Gruppen dieser Einschätzung angeschlossen. Es wird entscheidend darauf ankommen, dieses Bewußtsein nun auch dem Bürger vermitteln zu können.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 17.01.1986
Veranstaltungskalender
17.1. 86: KLJB Landjugendball bei Wagner-Freudenstein
18.1.86: BR K Hunderdorf; Kappenabend bei Baier-Edbauer
18.1.86: Freie Wählergemeinschaft Hunderdorf-Steinburg-Gaishausen; Kappenabend bei Wagner-Freudenstein
25.1.86: EC Steinburg; Ball bei Wagner-Freudenstein
25.1.86: FFW Hunderdorf: Ball bei Sandbiller
1.2.86: FFW Steinburg; Ball bei Wagner-Freudenstein
1.2.86: Sportverein Hunderdorf; Ball bei Sandbiller
1.3.86: FFW Hunderdorf; Jahreshauptversammlung bei Baier-Edbauer
6.2.86: Frauenbund: Weiberfasching bei Baier-Edbauer
7.2.86: Trachtenverein; Ball bei Wagner-Freudenstein
10.2.86 : Stammtisch Lintach-Hunderdorf; Rosenmontagsball bei Plötz-Schlecht
10.2. 86: FFW Hunderdorf; Rosenmontagsball bei Baier-Edbauer
22.2.86: Trachtenverein: Generalversammlung bei Sandbiller
13.-16.6.86: FFW Au vorm Wald; 50jähriges Gründungsfest
6.6.86: Bayerwaldverein; Wandertag
18.-21.7.86: Sportverein Hunderdorf; 20Jahrfeier
30.11.86: Krieger und Soldatenkameradschaft; Christbaumversteigerung
1987
3.1.87: FFW Gaishausen Ball bei Solcher, Ehren
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 17.01.1986
Vom Gemeinderat Windberg – Jahresabschlußsitzung am 30.12.85
Zur Jahresabschlußsitzung 1985 traf sich der Gemeinderat im Gasthaus ‚Kirchenwirt‘ in Windberg. Neben den Gemeinderatskollegen, den Gemeindearbeitern und der Verwaltung konnte insbesonders auch Pfarrer Ephrem begrüßt werden.
Iseinem Rückblick auf das abgelaufene Jahr schnitt Bürgermeister Schmidbauer kurz die wichtigsten durchgeführten Maßnahmen an. Ankauf eines Grundstücks für die Ausweisung des Baugebietes, Beginn des Straßenbaues Ochsenweiher-Staudach-Irensfelden im Zuge der Flurbereinigung, Ankauf eines Schneepfluges. Errichtung eines Zaunes in Hl. Kreuz, Verrohrung in Oberbucha, Unterhalt der Straßen, Gräben und Grünanlagen sowie die Aufstellung von mehreren Ruhebänken und Tischen im Gemeindegebiet.
Zusammenfassend kann eine positive Bilanz gezogen werden, führte der Gemeindechef aus, denn bei einer strukturschwachen Gemeinde wie Windberg ist nicht nur bauen und investieren wichtig, sondern muß auch der spätere Unterhalt gesichert sein. Bei den getroffenen Entscheidungen im Gemeinderat wurde immer versucht, die bestmögliche Lösung zu finden.
Für das kommende Jahr gilt es vor allem das Augenmerk auf die Dorferneuerung und die Erschließung des neuen Baugebietes zu richten.
Abschließend sprach Bürgermeister Schmidbauer der Verwaltung Hunderdorf, Gemeindearbeitern und den ABM-Beschäftigten für die geleisteten Arbeiten seinen Dank aus .Weiterhin gilt sein Dank auch den übrigen Behörden und Mandatsträgern, sowie der Kirche und den Vereinen für die gute Zusammenarbeit.
2. Bürgermeister Schuster dankte im Namen des Gemeinderates Bürgermeister Schmidbauer für die geleistete Arbeit und Pfarrer Ephrem dankte abschließend dem Bürgermeister und Gemeinderäten für das jederzeit offene Ohr für anstehende Probleme.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 17.01.1986
Hans Schönauer zum Ehrenvorstand ernannt
Zu einer Feierstunde besonderer Art trafen sich die Mitglieder der Schützenkameradschaft Hunderdorf. 1. Schützenmeister Ludwig Wagner konnte dazu zahlreiche Schützen und Schützinnen, Eltern der Jungschützen sowie Freunde und Gönner des Vereins begrüßen. Sein besonderer Gruß aber galt dem 1. Bürgermeister der Gemeinde Hunderdorf, Egon Weinzierl, und dem ehemaligen Vorstand Hans Schönauer.
Im Laufe der Feierstunde wurde Hans Schönauer in besonderer Weise geehrt. Nachdem der ehemalige Vorstand von Bürgermeister Weinzierl
mit der Vereinsehrennadel in Gold ausgezeichnet worden war, erhielt Hans Schönauer auch noch eine Urkunde, durch die er zugleich zum Ehrenvorstand der Schützenkameradschaft Hunderdorf ernannt wurde.
Im Juli 1985 hatten die Schützen von Hunderdorf ein Gartenfest veranstaltet. Der Reinerlös dieser Veranstaltung sollte der Ausschmückung der Hofdorfer Kirche zugute kommen. Aus diesem Grunde wurde dem Bürgermeister ein Scheck im Werte von 850.- DM überreicht. Das Gemeindeoberhaupt bedankte sich bei der Schützenkameradschaft im Namen des Gemeinderates und der gesamten Bevölkerung für die Spende. Dem Wunsch der Schützengemeinschaft entsprechend soll für die Hofdorfer Edigna-Kapelle eine Heiligenfigur angeschafft werden. Bürgermeister Weinzierl versprach, den Wunsch des Schützenvereins in die Tat umzusetzen. Zugleich wünschte er der Schützenkameradschaft Hunderdorf weiterhin eine erfolgreiche Arbeit und viel Glück für das Jahr 1986.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 17.01.1986
Skikurs des SC Hunderdorf
Nachdem mit dem Beginn des neuen Jahres der erste Schnee fiel, konnte auch der angekündigte Skikurs des Skiclubs Hunderdorf durchgeführt werden. Wie beliebt inzwischen dieser geworden ist, beweist die gemeldete Zahl der Kursteilnehmer. 75 Schüller und Jugendliche wurden in acht Gruppen geschult. Täglich fuhren die Pistenjünger mit
ihren Lehrern von Hunderdorf zur vereinseigenen Hütte in Ahornwies, wo sie auch die Mahlzeiten einnehmen konnten. Herbergsmutter Inge Leonhardt war für das leibliche Wohl verantwortlich. Ihr zur Seite stand Gretl Bernet, Anita Helmbrecht, Gertraud Buchs und Waldemar Rabies. Die frische Waldluft und der Trainingsfleiß machten hungrig. Auf den verschiedenen Pisten standen geschulte Skilehrer zur Verfügung, die mit viel Geduld und Fleiß den Kursteilnehmern die Kunst des Skifahrens beibrachten. Hans Hernberger, Otto Schlecht, Josef Feldmeier, Josef Helmbrecht, Heinz Hentschirsch, Robert Neumaier, Evelin Kaldonek, Werner Hüttinger, Evi Hentschirsch, Rosa Binder und Kornelius Klar standen als Skilehrer zur Verfügung.
Am Dreikönigstag fand zum Abschluß ein Rennen statt. Es war erfreulich zuzusehen, wie die Kleinsten mit Mut und Können über den mit Toren ausgesteckten Hang hinunterschlitterten.
Für alle Teilnehmer gab es Urkunden und je eine Tafel Schokolade. Viele Eltern und Erwachsene verfolgten anspornend die Läufer und ermutigten sie lautstark zu guten Leistungen. Abteilungsleiter Max Leonhardt, der den Kurs organisierte, dankte am Schluß den Eltern für das Vertrauen, das sie dem Verein entgegengebracht und besonders den Skilehrern die sich wie alle Jahre zur Verfügung gestellt haben. Sein besonderer Dank galt aber der Herbergsmutter mit ihren Helferinnen und Helfern, die mit der Zubereitung der Mahlzeiten viel Arbeit hatten. Er dankte auch seinem Stellvertreter Ludwig Buchs und dem Kassier Hans Grill für ihre Mithilfe.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 17.01.1986
Übungsplan für 1986 der Freiw. Feuerwehr Windberg
Gemeinde Windberg
Datum Uhrzeit Ort Art der Übung Gruppe
15.1. 19.00 Windberg Unterr. 1-2-3
18.1. 19.00 Windberg Unterr. 4-5-6
2.3. 14.00 Irensfelden Dienstversamm. alle aktiv.
12.3. 19.00 Windberg Unterr. 4-6-8
26.3. 19.00 Windberg Unterr. 1-2-3
12.4. 19.00 Meidendorf 5-6
23.4. 19.00 Windberg Wassererkund. 4-8
10.5. 19.00 Windberg Hydrantenbeg. 1-2
28.5. 19.00 Windberg Übung am Fahrzeug und G. 3-6
17.6. 9.00 Irensfelden Einsatzübung 8-5
2.7. 19.00 Meidendorf Einsatzübung 1-4
30.7. 19.00 Windberg Übung am Fahrz. und Ge. 7-2
20.8. 19.00 Ried Einsatzübung 3-5
10.9. 19.00 Windberg Übung am Objekt 7-8
1.10. 19.00 Meidendorf Wassererkundung 2-4
22.10. 19.00 Staudach Einsatzübung 8-6
5.11. 19.00 Windberg Unterraum 1-3-5
26.11. 19.00 Irensfelden Unterricht 7-6
10.12. 19.00 Windberg Untern Grf.u.Ma.
Treffpunkt zu den Übungen immer pünktlich im Feuerwehrgerätehaus.
Unterrichtsraum im Keller Gasthaus Hüttinger (Schützenheim)
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 17.01.1986
Kostüme für den Fasching nähen
Hunderdorf. Die VBW-Außenstelle Hunderdorf bietet einen Nähkurs für Faschingskleidung an. Unter Anleitung einer erfahrenen Näherin besteht die Gelegenheit, Kostüme für Kinder und Erwachsene anzufertigen. In einer Vorbesprechung werden alle Fragen wie Schnitte, Materialbedarf usw. geklärt. Diese Besprechung findet am Montag, 20. Januar, um 19.30 Uhr in der Hauptschule statt. Alle Interessenten möchten sich zu diesem Zeitpunkt einfinden. Weitere Kurse im VBW: Mutter-Kind-Turnen und Aerobic-Gymnastik sind bereits angelaufen, können aber noch belegt werden; Maschinenschreiben für Anfänger (Meldungen noch erbeten). Anfragen an Kornelius Klar, Hunderdorf, Telefon 2760.
Quelle: Bogener Zeitung, 20.01.1986
Karolina Meier wurde 85 Jahre alt
Hunderdorf. Ihr 85. Wiegenfest konnte am Freitag Karolina Meier, wohnhaft in Hofdorf, feiern. Die Jubilarin kann sich allgemein noch guter körperlicher und geistiger Frische erfreuen. Die Jubilarin, eine gebürtige Wagner, erblickte am 17. 1. 1901 in Grafenberg bei Degernbach das Licht der Welt. Schon ab dem zehnten Lebensjahr mußte sie zum „Hüten“ und nach der Schulentlassung arbeitete sie bei verschiedenen Bauern als Dienstmagd. über Jahre hinweg war sie regelmäßig auch beim Hopfenzupfen in der Hallertau. Am 17. 10. 1928 ehelichte sie Andreas Meier in der Pfarrkirche zu Hunderdorf und fortan wurde gemeinsam das landwirtschaftliche Anwesen bewirtschaftet. Der Mann verschied 1956 infolge eines schweren Kriegsleidens. Die Jubilarin wohnt bei der Familie Xaver Häusler, wo sie auch liebevolle Betreuung erfährt. Kinder hat die Jubilarin besonders ins Herz geschlossen. Sie betreut mit Vorliebe noch Hund und Katzen und liest gerne die Heimatzeitung. Zum Ehrentag stellte sich neben vielen Bekannten auch Bürgermeister Egon Weinzierl ein. Er übermittelte die Glückwünsche und überreichte einen Geschenkkorb der Gemeinde. Im Namen des Pfarrgemeinderates und Pfarrer Högner gratulierte Martha Hofmann und erfreute mit einem Geburtstagspräsent. Die Gratulanten wünschten noch viele frohe Lebensjahre bei guter Gesundheit. Unser Bild zeigt die Jubilarin mit Bürgermeister Weinzierl und Martha Hofmann sowie mit Kindern aus der Nachbarschaft bzw. Familie, die sie auch besonders ins Herz geschlossen hat.
Quelle: Bogener Zeitung, 20.01.1986
Nähen für den Fasching
Hunderdorf. Die VBW-Außenstelle Hunderdorf biette die Möglichkeit, Kostüme für den Fasching selbst zu nähen. Unter Anleitung einer erfahrenen Näherin können sowohl Faschingskostüme für Kinder wie auch für Erwachsene hergestellt werden. In der Vorbesprechung werden alle Fragen (Schnitte, Stoffe usw.) geklärt. Diese Besprechung mit der Kursleitenrin findet heute, Montag, um 19.30 Uhr in der Hauptschule statt. Weitere Auskünfte erteilt Kornelius Klar, Hunderdorf, Tel. 2760.
Quelle: Bogener Zeitung, 20.01.1986
Maschinenschreiben für Anfänger
Hunderdorf. Die VBW-Außenstelle Hunderdorf plant wieder einen Maschinenschreibkurs für Anfänger. In zehn Doppelstunden erhalten die Teilnehmer eine Einführung in das Zehnfingersystem. Die Kursgebühr beträgt für Erwachsene 40 Mark, für Schüler und Lehrlinge 30 Mark. Anmeldung ist erforderlich bei: Kornelius Klar, Hunderdorf, Tel. 2760.
Quelle: Bogener Zeitung, 20.01.1986
Keine Bedarfszuweisung für Windberg
Regierung hält Haushaltslage für günstig – Erneuerung der Kreuzwegstationen von Hl. Kreuz
Windberg. Bei der kürzlich im Sitzungssaal Windberg abgehaltenen Sitzung des Gemeinderats informierte Bürgermeister Schmidbauer den Gemeinderat über ein Schreiben der Regierung von Niederbayern. Danach wurde die beantragte Gewährung einer Bedarfszuweisung für die Gemeinde Windberg abgelehnt, da die Haushaltslage der Gemeinde nicht so ungünstig sei, daß eine Bedarfszuweisung gerechtfertigt sei. Bedarfszuweisungen, so die Regierung weiter, seien nicht direkt oder indirekt zur Förderung von Investitionsmaßnahmen bestimmt.
Außerdem legte der Bürgermeister ein Schreiben des Landesamtes für Denkmalpflege über die Erneuerung der Kreuzwegstationen Hl. Kreuz vor. Hiernach besteht gegen die Erneuerung der Darstellung des Leidensweges keine Einwendung, jedoch können diese Neuanschaffungen nicht bezuschußt werden. Nachdem auch die Flurbereinigung die Restaurierung der Kreuzwegstationen ins Auge gefaßt hat, beschloß der Gemeinderat einstimmig, daß die Restaurierung der Kreuzwegstationen im Rahmen der Flurbereinigung erfolgen solle.
Der Gemeinderat stimmte außerdem einem Verordnungsentwurf des Regionalen Planungsverbandes bezüglich der Eindämmung von Einzelhandels-Großprojekten zu. Befaßt hatte sich der Gemeinderat auch mit der Prüfung der Blitz- und Elektroschutzanlage bei der Wallfahrtskirche Hl. Kreuz. Hierzu wurde festgelegt, für die Erneuerung der Blitzschutzanlage entsprechende Angebote einzuholen. Der Bürgermeister wurde beauftragt zu erkunden, inwieweit hierfür Zuschüsse gegeben werden.
Bürgermeister Dietmar Schmidbauer informierte den Gemeinderat über die Möglichkeit, im Zuge einer ABM-Maßnahme den Gehweg von Windberg zum neuen Baugebiet „Steinhöhe“ ausbauen zu lassen. Nach Beratung beschloß der Gemeinderat, diese Maßnahmen zurückzustellen. Vielmehr sollen wiederum vier Arbeiter für ein Jahr im Zuge der ABM-Förderung für zusätzliche Arbeiten in Eigenregie beantragt werden.
Quelle: Bogener Zeitung, 25.01.1986
Gemeinderat billigt Vorentwurf
Bauland in Aussicht – FFW-Gerätehaus wird instandgesetzt – ABM-Maßnahmen werden beantragt
Hunderdorf. Beider vor wenigen Tagen im Sitzungssaal Hunderdorf abgehaltenen Sitzung des Gemeinderates wurden Instandsetzungen im FFW-Gerätehaus Au vorm Wald gebilligt, Sperrzeitverkürzungen und Zuschüsse genehmigt. Gebilligt wurde seitens des Gemeinderates auch der Vorentwurf zum Bebauungsplan „Hochfeld-Süd-Erweiterung“.
Eingangs legte Bürgermeister Egon Weinzierl einen Antrag der FFW Au vorm Wald vor, wobei verschiedene Instandsetzungen am Feuerwehrgerätehaus Au vorm Wald aufgeführt waren. Nach Beratung beschloß der Gemeinderat einstimmig, antragsgemäß das Kupferdach am Turm und die Dachrinnen instandsetzen zu lassen. Des weiteren sollen Gemeindearbeiter bei den Gerüstarbeiten behilflich sein. Der Bürgermeister wurde beauftragt, entsprechende Kostenangebote einzuholen. Des weiteren erbringen die Feuerwehrmänner verschiedene Eigenleistungen bei der Renovierung des gesamten Gerätehauses.
Dann befaßte sich der Gemeinderat mit zwei Anträgen auf Sperrzeitverkürzungen. So wurde für eine Gaststätte in Hoch in der Faschingszeit die Verkürzung der Sperrzeit an den Wochenenden bis 2 Uhr genehmigt, ebenso für drei Monate die Sperrzeitverkürzung für das Pils Pub in Hunderdorf.
Bekanntgegeben wurde vom Bürgermeister ein Schreiben des Landratsamtes über die Bewilligung eines Kreiszuschusses in Höhe von 800 DM für den schweren Atemschutz der FFW Hunderdorf. Weinzierl dankte hierfür Landrat Ingo Weiß. Ausgesprochen hat sich der Gemeinderat dafür, für das Jahr 1986/87 zusätzliche Arbeiten in einer ABM-Fördermaßnahme durchzuführen. In der Maßnahme ist vorgesehen, fünf ABM-Arbeiter zu beschäftigen.
Zur Kenntnis genommen wurde ein Schreiben des Landratsamtes bezüglich einer Erlaubniserteilung für den Schwer- und Großraumverkehr der Bundeswehr auf verschiedenen Staats-, Kreis- und Gemeindestraßen. Die Gemeinde ist insbesondere von der Fahrtstrecke Nr. 7 Bogen – Sollach — Autobahnbrücke betroffen. Der Gemeinderat erhob unter der Voraussetzung, daß die Seitenwege entlang der Autobahn nicht befahren werden, keine grundsätzlichen Bedenken gegen eine Genehmigung seitens des Landratsamtes. Sollten jedoch seitliche Wege befahren werden, werden sofort entsprechende Wegeschäden geltend gemacht.
Bürgermeister Weinzierl gab ein Zuschußgesuch der BRK-Ortsgruppe Steinburg zur Kenntnis. Der Gemeinderat entschied einstimmig, den beantragten Zuschuß für die Anschaffung von Sanitätsmaterial zu gewähren. Des weiteren lag ein Zuschußschreiben der SV-Tennisabteilung für den Ankauf einer Ballwurfmaschine vor. Der Gemeinderat stelle hierzu generell einen Zuschuß in Aussicht, ließ jedoch die Höhe bis zur Bewilligung anderweitiger Zuschüsse noch offen.
Dann stellte Architekt Walter Hornberger, Bogen/Windberg, den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Hochfeld-Süd-Erweiterung“ vor. Der Plan beinhaltet eine beabsichtigte Baugebietsausweisung vom bestehenden Baugebiet „Hochfeld-Süd“ bis Lindfeld/Einmündungsbereich Sollacher Straße. In der Gesamtplanung sind im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 74 Bauparzellen vorgetragen. Der Gemeinderat billigte nach Beratung den Planentwurf einstimmig unter Berücksichtigung der angesprochenen Änderungen und beschloß die Durchführung des weiteren Verfahrens. Demnach wird demnächst die vorgezogene Behördenbeteiligung und die Bürgeranhörung eingeleitet. Des weiteren sollen noch erschließungsrechtliche Fragen bezüglich der Bebauungsplangrenzen geklärt werden. Erörtert wurden abschließend noch verschiedene Beschilderungen bzw. Verkehrszeichenaufstellungen im Bereich Schafberg, Stetten und Rammersberg sowie in Sollach.
Quelle: Bogener Zeitung, 25.01.1986
Gelungener Kappenabend der FWG
Hunderdorf. Kürzlich fand im Gasthaus Wagner-Freudenstein, Au vorm Wald, der Kappen-abend der Freien Wähler (FWC) Hunderdorf-Steinburg-Gaishausen statt. Vorsitzender Johann Feldmeier konnte zu dieser Veranstaltung eine stattliche Anzahl Besucher begrüßen. Sein besonderer Gruß galt Bürgermeister Egon Weinzierl und den anwesenden Gemeinderäten sowie den Kommandanten und Vorständen der zum Gemeindebereich gehörenden Feuerwehren und Vereine. Für Tanz und Unterhaltung sorgten die „Bogenbachtaler“. Zur Verlosung stand eine reichhaltig bestückte Tombola bereit, so daß die Losverkäufer ihre Lose schnell an den Mann brachten. Anschließend wurden auch noch einige Gegenstände versteigert, um die Kasse der FWG für den nächsten Wahlkampf wieder aufzubessern. Auch einige Spiele trugen zur Belustigung und guten Stimmung bei. So zogen jeweils sechs Frauen um den 1. Bürgermeister Egon Weinzierl und 2. Bürgermeister Johann Feldmeier Tau. Das Ziehen ging jedoch nach. zwei Durchgängen unentschieden aus. Zur Belohnung bekam jede Dame ein Tortenstück. Das Luftballonaufblasen, wobei die ersten drei größten Luftballons prämiert wurden, brachte schließlich die Stimmung auf den Höhepunkt, denn es war nicht immer leicht, seinen eigenen Luftballon vor den spitzen Fingernägeln oder der brennenden Zigarette des Nachbarn zu schützen. So konnte man zum Schluß feststellen, daß es wieder ein stimmungsvoller Kappenabend bei den Freien Wählern in Au vorm Wald war.
Quelle: Bogener Zeitung, 27.01.1986
Rechte und Pflichten der Dienstboten in früherer Zeit.
Der Lichtmeßtag war in früherer Zeit ein wichtiger Bauernfeiertag, denn an diesem Tag begann das eigentliche Bauernjahr mit dem Ein- und Ausstand der Dienstboten auf den Höfen. Wenn Bauernknechte oder Dienstmägde das Dienstverhältnis beim bisherigen Bauern lösten, mußte dieser ein Dienstzeugnis ausstellen. Zu diesem Zwecke gab es vorgedruckte Dienstbotenbücher, in die die Leistungen der Ehehalten fein säuberlich und genau eingetragen wurden, Selbst gedruckte Vorschriften und Belehrungen für die Dienstherrschaften und den Inhaber gab es, um Unstimmigkeiten nach Möglichkeit zu vermeiden.
In einer Dienstbotenordnung vom 13. September 1849, herausgegeben von der Königl. Regierung von Niederbayern, Kammer des Innern, fanden wir 42 Paragraphen, die die genaue Einhaltung der Dienstboten-Ordnung gewährleisten sollten. Für den heutigen Leser kommen viele der Vorschriften recht seltsam, manchmal sogar unmenschlich, vor, leben wir doch heute in einer Gesellschaft mit verhältnismäßig gleichen Pflichten und Rechten.
Hier Auszüge aus dem Dienstbotenbuch:
§ 21. Da bei dem Dienstgesinde, sonderheitlich auf dem Lande, der Mutwillen so hoch gestiegen, daß manche keine Abscheu tragen, ihren Hauswirten allerhand unanständige, auch sündhafte Bedingnisse vorzuschreiben, wodurch nicht nur die gute Hauszucht empfindlich leidet, sondern nebenbei der Herr in seiner Wirtschaft merklich verkürzet, und Gott selbst oft schwer beleidigt wird; als wollen wir dieses schädliche Unwesen ganz ausgetilgt wissen, und gebieten anmit ernstlich, daß kein Dienstbot sich erkühnen solle, seinem Dienstherrn bei der Aufdingung das mindeste zuzumuten und zu geloben, daß er als ein ehrbarer Ehehalte sich in allem getreu und gehorsam erzeugen, keiner Verrichtung entschlagen, und seinen Dienst jederzeit nach dem Willen seines Herrn mit schuldigem Fleiß unweigerlich obliegen wolle.
§ 22. Kein Dienstbote soll an Sonn- und Feiertagen ohne Bewilligung seines Herrn ausgehen, und wenn es ihm dieser erlaubt, sich aller ungebührlichen Ausschweifungen enthalten, auch zu rechter Zeit wieder zu Haus einfinden.
§ 23. Jeder Hausvater hat gute Obsorge zu tragen, daß die Dienstboten männlichen und weiblichen Geschlechts wohl abgesondert werden, alle ungebührlichen Vertraulichkeiten möglichst vermieden bleiben.
§ 24. Sämtliche Dienstboten haben sich mit der landüblichen Kost und einem billigen Lohn zu begnügen.
§ 26. Die Dienstboten haben sich des nächtlichen Auslaufens in die Wirts- und Tanzhäuser bei Vermeidung exemplarischer Bestrafung zu enthalten, auch solches die Dienstherren nicht zu gestatten.
§ 28. Um zu verhüten, daß die Dienstboten ihren Lohn nicht leichtsinnig verschwenden, soll der Dienstherr bei willkürlicher Strafe einen Vorschuß auf den Liedlohn machen.
§ 30. Wir ermahnen sämtliche Dienstboten, sich übermäßiger Pracht nicht zu bedienen, nicht in Seide und mit Gold und Silber wider ihren Stand zu kleiden, ferners unerträglichen Stolz zu zeigen und ihren verdienten Lohn mutwillig zu verwenden.
§ 32. An den von der kath. Kirche aufgehobenen Feiertagen wird alle Musik und alles Tanzen vollkommen abgeschafft und verboten. An solchen Tagen darf an landwirtschaftlichen Arbeiten gebrauchten Dienstboten in Wirtshäusern kein Trunk verreicht werden.
§ 34. Das zu hoch und kostbare Spielen mit Karten, Kegeln wird den Dienstboten bei Bestrafung verboten.
§ 38. Sämtliche Dienstboten, vorzüglich auf dem Lande, werden ermahnt, an den Sonn- und Feiertagen den pfarrlichen Gottesdiensten, Predigten und Christenlehren in der Pfarrkiche mit gebührender Aufmerksamkeit und Andacht beizuwohnen.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 31.01.1986
Dieselanträge und Bodenerhebung 1986
Hunderdorf/Neukirchen/Windberg. Alle Landwirte im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche von mindestens 1.00 ha, die bisher noch nicht ihren Antrag auf Gewährung der Gasölverbilligung gestellt haben, werden gebeten, bis spätestens 7.2.1986 im Verwaltungsamt Hunderdorf bzw. bei den zuständigen Außenstellen (Gemeinde Neukirchen und Gemeinde Windberg) vorzusprechen. Die Lieferbescheinigungen sind mitzubringen.
Gleichzeitig wird auch die Bodenerhebung durchgeführt.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 31.01.1986
Vom Gemeinderat Hunderdorf
(Sitzung am 16.1.1986)
Hunderdorf. Bei der vor wenigen Tagen im Sitzungssaal Hunderdorf stattgefundenen Sitzung des Gemeinderates wurden Instandsetzungen im FFW-Gerätehaus Au vorm Wald gebilligt, Sperrzeitverkürzungen und Zuschüsse genehmigt. Gebilligt wurde seitens des Gemeinderates auch der Vorentwurf zum Bebauungsplan „Hochfeld-Süd-Erweiterung“.
Eingangs legte Bürgermeister Egon Weinzierl einen Antrag der FFW Au vorm Wald vor, wobei verschiedene Instandsetzungen am Feuerwehrgerätehaus Au vorm Wald aufgeführt waren.
Nach Beratung beschloß der Gemeinderat einstimmig, antragsgemäß das Kupferdach am Turm und die Dachrinnen instand setzen zu lassen. Desweiteren sollen Gemeindearbeiter bei den Gerüstarbeiten behilflich sein. Der Bürgermeister wurde beauftragt, entsprechende Kostenangebote einzuholen. Desweiteren erbringen die Feuerwehrmänner verschiedene Eigenleistungen bei der Renovierung des gesamten Gerätehauses.
Folglich befaßte sich der Gemeinderat mit zwei Anträgen auf Sperrzeitverkürzungen. So wurde für eine Gaststätte in Hoch in der Faschingszeit diese Verkürzung der Sperrzeit an den Wochenenden bis 2.00 Uhr genehmigt, ebenso für drei Monate die Sperrzeitverkürzung für das Pils-Pub in Hunderdorf.
Bekanntgegeben wurde vom Bürgermeister ein Schreiben des Landratsamtes für die Bewilligung eines Kreiszuschusses in Höhe von 800,00 DM für den schweren Atemschutz der FFW Hunderdorf. Weinzierl richtete hierfür besonderen Dank an Landrat Ingo Weiß. Ausgesprochen hat sich der Gemeinderat wiederum, für das Jahr 1986/87 zusätzliche Arbeiten in einer ABM-Fördermaßnahme durchzuführen. In der Maßnahme ist vorgesehen fünf ABM-Arbeiter zu beschäftigen.
Zur Kenntnis genommen wurde ein Schreiben des Landratsamtes bezüglich einer Erlaubniserteilung für den Schwer- und Großraumverkehr der Bundeswehr auf verschiedenen Staats-, Kreis- und Gemeindestraßen. Die Gemeinde ist insbesondere von der Fahrtstrecke Nr. 7 Bogen-Sollach-Autobahnbrücke betroffen. Der Gemeinderat erhob unter der Voraussetzung, daß die Seitenwege entlang der Autobahn nicht befahren werden, keine grundsätzlichen Bedenken gegen eine Genehmigung seitens des Landratsamtes. Sollten jedoch seitliche Wege befahren werden, werden sofort entsprechende Wegeschäden geltend gemacht.
Bürgermeister Weinzierl gab ein Zuschußgesuch der BRK-Ortsgruppe Steinburg zur Kenntnis. Der Gemeinderat entschied einstimmig, den beantragten Zuschuß für die Anschaffung von Sanitätsmaterial zu gewähren. Desweiteren lag ein Zuschußschreiben der SV-Tennisabteilung für den Ankauf einer Ballwurfmaschine vor. Der Gemeinderat stellte hierzu generell einen Zuschuß in Aussicht, ließ jedoch die Höhe bis zur Bewilligung anderweitiger Zuschüsse noch offen.
Sodann stellte Architekt Walter Hornberger, Bogen/Windberg, den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Hochfeld-Süd-Erweiterung“ vor. Der Plan beinhaltet eine beabsichtigte Baugebietsausweisung vom bestehenden Baugebiet „Hochfeld-Süd“ bis Lindfeld/Einmündungsbereich Sollacher Straße. In der Gesamtplanung sind im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 74 Bauparzellen vorgetragen. Der Gemeinderat billigte nach Beratung den Planentwurf einstimmig unter Berücksichtigung der angesprochenen Änderungen und beschließt die Durchführung des weiteren Verfahrens. Demnach wird demnächst die vorgezogene Behördenbeteiligung und die Bürgeranhörung eingeleitet. Desweiteren sollen noch erschließungsrechtliche Fragen bezüglich der Bebauungsplangrenzen geklärt werden.
Erörtert wurden abschließend noch verschiedene Beschilderungen bzw. Verkehrszeichenaufstellungen im Bereich Schafberg, Stetten und Rammersberg sowie in Sollach.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 31.01.1986
Gemeinde Hunderdorf gratuliert
Meier Karolina 85 Jahre
Hunderdorf. Ihr fünfundachtzigstes Wiegenfest konnte am gestrigen Freitag Karolina Meier, wohnhaft in Hofdorf, feiern. Die Jubilarin kann sich allgemein noch guter körperlicher und geistiger Frische erfreuen. Die Jubilarin, eine gebürtige Wagner, erblickte am 17.1.1901 in Grafenberg bei Degernbach das Licht der Welt. Schon ab dem zehnten Lebensjahr mußte sie zum „Hüten“ und nach der Schulentlassung arbeitete sie bei verschiedenen Bauern als Dienstmagd. Über Jahre hinweg war sie regelmäßig auch beim Hopfenzupfen in der Hallertau. Am 17.10.1928 ehelichte sie Andreas Meier in der Pfarrkirche zu Hunderdorf und fortan wurde gemeinsam das landwirtschaftliche Anwesen bewirtschaftet. Der Mann verschied 1956 infolge eines schweren Kriegsleidens.
Die Jubilarin wohnt bei der Familie Xaver Häusler, wo sie auch liebevolle Betreuung erfährt. Kinder hat die Jubilarin besonders ins Herz geschlossen. Sie betreut mit Vorliebe noch Hund und Katzen und liest gerne die Heimatzeitung.
Zum Ehrentag stellte sich neben vielen Bekannten auch Bürgermeister Egon Weinzierl ein. Er übermittelte die Glückwünsche und einen Geschenkkorb der Gemeinde. Im Namen des Pfarrgemeinderates und Pfarrer Högner gratulierte Martha Hofmann recht herzlich und erfreute ebenso mit einem Geburtstagspräsent. Die Gratulanten wünschten noch viele frohe Lebensjahre bei guter Gesundheit.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 31.01.1986
Vom Gemeinderat Windberg
(Sitzung am 15.1.1986)
Windberg. Bei der kürzlich im Sitzungssaal Windberg stattgefundenen Sitzung informierte Bürgermeister Schmidbauer den Gemeinderat über ein Schreiben der Regierung von Niederbayern. Hiernach wurde die beantragte Gewährung einer Bedarfszuweisung für die Gemeinde Windberg abgelehnt, da die Haushaltslage der Gemeinde nicht derart ungünstig sei, daß eine Bedarfszuweisung gerechtfertigt sei. Bedarfszuweisungen, so die Regierung weiterhin, seien nicht direkt oder indirekt zur Förderung von Investitionsmaßnahmen bestimmt.
Desweiteren legte der Bürgermeister ein Schreiben des Landesamtes für Denkmalpflege bezüglich der Erneuerung der Kreuzwegstationen Hl. Kreuz vor. Hiernach besteht gegen die Erneuerung der Darstellung des Leidensweges keine Einwendung, jedoch können diese Neuanschaffungen nicht bezuschußt werden. Nachdem auch die Flurbereinigung die Restaurierung der Kreuzwegstationen ins Auge gefaßt hat, beschloß der Gemeinderat einstimmig, daß die Restaurierung der Kreuzweg-Stationen im Rahmen der Flurbereinigung erfolgen solle.
Zustimmung seitens des Gemeinderates fand auch ein Verordnungsentwurf des Regionalen Planungsverbandes bezüglich der Eindämmung von Einzelhandelsgroßprojekten. Befaßt hatte sich der Gemeinderat auch mit der Prüfung der Blitz- und Elektroschutzanlage beider Wallfahrtskirche Hl. Kreuz. Hierzu wurde festgelegt, für die Erneuerung der Blitzschutzanlage entsprechende Angebote einzuholen. Der Bürgermeister wurde beauftragt zu erkunden, inwieweit hierfür Zuschüsse gegeben werden.
Bürgermeister Dietmar Schmidbauer informierte den Gemeinderat über die Möglichkeit im Zuge einer ABM-Maßnahme den Gehweg von Windberg zum neuen Baugebiet „Steinhöhe“ ausbauen zu lassen. Nach Beratung beschloß der Gemeinderat, diese Maßnahme zurückzustellen. Vielmehr sollen wiederum vier Arbeiter für ein Jahr im Zuge der ABM-Förderung für zusätzliche Arbeiten in Eigenregie beantragt werden.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 31.01.1986
Gute Stimmung beim Ball der FFW Au v. Wald.
Mit ihrem traditionellen Ball am vergangenen Samstag setzte die Freiwillige Feuerwehr Au v. Wald die Reihe der Faschingsveranstaltungen in der Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf fort. Vorstand Alois Freudenstein konnte 2. Bürgermeister Feldmeier, einige Gemeinderäte, Kreisrat Josef Breu, den Patenverein Steinburg, die FFW Hunderdorf, die FFW Gaishausen, den EC Steinburg, den EC Hunderdorf, den Fremdenverkehrsverein Steinburg, Jagdpächter Petzendorfer, den Stammtisch der Au’inger sowie zahlreiche Feuerwehrkameraden begrüßen. Für Stimmung und Unterhaltung sorgten Early Bird’s‘, die stets eine gefüllte Tanzfläche garantierten. Die Lose einer optisch hervorragend errichteten Tombola mit attraktiven Preisen waren schnell vergriffen.
Bei guter Stimmung verbrachten die Gäste aus nah und fern frohe vergnügte Stunden, bis die Kapelle zum letzten Tanz spielte.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 31.01.1986
Kurs erfolgreich abgeschlossen
Obwohl die Schneeverhältnisse zunächst nicht sehr vielversprechend waren, entschlossen sich die Verantwortlichen der Skiabteilung des Sportvereins Hunderdorf dennoch, den Skikurs für Kinder durchzuführen. Nicht zuletzt wollte man den Kurs als geschlossene Einheit abhalten, was für den Erfolg von großer Bedeutung sei. Die Schneelage im Pröllergebiet reichte dann doch aus, um über siebzig Kinder in die Kunst des Skilaufens einzuführen bzw. weitere Fortschritte zu erzielen. Die erfahrenen und vom DSV ausgebildeten Übungsleiter bemühten sich in gewohnter Weise, die Kinder entsprechend anzuleiten und zu fördern. Den Teilnehmern vom Vorschulalter bis ins Jugendalter machte es aber sichtlich Spaß, sich auf den Brettln mehr oder weniger sicher zu bewegen. Abteilungsleiter Max Leonhardt gab seiner Freude darüber Ausdruck, daß der fünftägige Kurs reibungslos und unfallfrei abgelaufen war. Einen besonderen Dank sprach er den Übungsleitern aus, die ihr Ziel, allen Kindern etwas beizubringen, in hervorragender Weise erreicht hätten. Dies habe sich auch beim der Abschlußveranstaltung gezeigt, wo alle Teilnehmer in dem Alter entsprechender Art ihr Können bzw. ihre Fortschritte unter Beweis gestellt hatten. Den Eltern, die sich sehr zahlreich bei der Abschlußveranstaltung an der Piste eingefunden hatten, dankte Leonhardt für das Vertrauen, ihre Sprößlinge in den Skikurs des Hunderdorfer Skiclubs zu schicken. Die große Anzahl auswärtiger, vor
allem Straubinger Kinder, hob der Abteilungsleiter besonders hervor. Inge Leonhardt habe es mit dem gesamten Hilfspersonal ausgezeichnet verstanden, sich um das leibliche Wohl in der vereinseigenen Skihütte zu kümmern. Nachdem auch 1. Vorsitzender Heinz Hentschirsch der Skiabteilung seinen Dank und seine Anerkennung ausgesprochen hatte, nahmen die Skilehrer die Siegerehrung vor.
Das Abschlußrennen, für dessen erfolgreiche Teilnahme die Kinder eine Urkunde erhielten, brachte folgendes Ergebnis:
Außerdem wurden die Kinder für ihr gutes Mittun mit einer Tafel Schokolade belohnt.
Gruppe Evelyn Kaldonek: Proske Christian, Kathrin Petrusch, Christoph Staudinger, Doris Stoiber, Florian Paukner, Nicole Helmbrecht
Gruppe Kornelius Klar: Johannes Fruhstorfer, Matthias Jakob, Eva Fruhstorfer, Daniela Doctor, Andreas Bugl
Gruppw Robert Neumaier: Franz Biendl, Philipp Brands, Elke Hartmannsgruber, Alexander Poikert, Martin Bielmeier, Sonja Hornberger, Bettina Schick, Sandra Bernhard
Gruppe Heinz Hentschirsch: Wolfgang Spielbauer, Monika Groß, Christiane Poiger, Andreas Brückner, Anja Hagn, Kerstin Reichhardt
Gruppe Hans Herrnberger: 1. Christian Klaschka, 2. Josef Klaschka, 3. Sonja Breu, 4. Renate Groß, 5. Bettina Meier, 6 Monika Eichinger, 7. Sabine Breu, 8. Christian Waldherr, 9. Edina Zitzelsberger
Gruppe Josef Feldmeier: 1. Andreas Liebl, 2. Christian Schwürzinger, 3. Andreas Weinzierl, 4. Karin Retzer, 5. Kathrin Kuhla, 6. Peter Jobst, 7. Andrea Gürster, 8. Bettina Pflügl, 9. Tobias Penzkofer, 10. Roland Proske
Gruppe Werner Hüttinger: 1. Daniela Nahr, 2. Daniela Schätz, 3. Daniela Klar, 4. Kathrin Muller, 5. Kornelia Waldstein, 6. Susanne Petrusch, 7. Kerstin Leibl, 8. Marco Ebner, 9. Susanne Stoiber
Gruppe Josef Helmbrecht: 1. Ulrike Hentschirsch, 2. Markus Ernst, 3. Wolfgang Stoiber, 4. Sandra Axinger, 5. Marion Ernst, 6. Kathrin Biendl, 7. Silke Schießl, 8. Matthias Lahner
Gruppe Otto Schlecht: 1. Michael Nahr, 2. Marco Landstorfer, 3. Evi Groß, 4. Matthias Axinger, 5. Andreas Waldstein, 6. Simon Brands, 7. Andreas Nahr, 8. Sandra Leonhardt, 9. Sonja Hartmannsgruber.
(IH)
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 31.01.1986
Innenministerium an Gemeinden: Streusalz sparsam verwenden
In einem Schreiben an die kommunalen Spitzenverbände hat das Innenministerium kürzlich den kommunalen Straßenbaulastträgern empfohlen, bei der Verwendung von Streusalz im Straßenwinterdienst – ebenso wie die Dienststellen der staatlichen Straßenbauverwaltung – bereits jetzt entsprechend einer beabsichtigten neuen Vorschrift des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes zu verfahren. Nach dieser Vorschrift ist die Verwendung von Streusalz und umweltschädlichen anderen Stoffen auf das aus Gründen der Verkehrssicherheit notwendige Maß zu beschränken.
Eine entsprechende Ergänzung des Art. 51 Abs. 1 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes, der die Räum- und Streupflicht auf öffentlichen Straßen regelt, ist im Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Landesrechts an die Staatszielbestimmung Umweltschutz in der Bayerischen Verfassung vorgesehen, den die Bayerische Staatsregierung im Bayerischen Landtag eingebracht hat. Erläuternd wird in dem Schreiben an die kommunalen Spitzenverbände folgendes ausgeführt:
Die beabsichtigte Bestimmung geht davon aus, daß ein generelles Verbot von Streusalz im Winterdienst nicht vertretbar ist, da der Umweltschutz mit Rechtsgütern wie Leben, Gesundheit und Eigentum der Verkehrsteilnehmer abzuwägen ist. Streusalz wird deshalb auch künftig auf verkehrswichtigen Straßen verwendet werden, um Gefahren für die Verkehrsteilnehmer abzuwenden. Auf Straßen mit untergeordneter Verkehrsbedeutung soll Streusalz dagegen nicht generell, sondern nur nach Prüfung der jeweiligen konkreten Situation, insbesondere der örtlichen Gegebenheiten – wie starken Steigungen oder Stellen mit besonderer Vereisungsgefahr – und der Witterungsverhältnisse, in notwendigem Maße verwendet werden.
Das Innenministerium hat außerdem darauf hingewiesen, daß die vorgesehene Ergänzung des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes keine Auswirkungen auf die Verkehrssicherungspflicht des Straßenbaulastträgers hat. Für den salzlosen Winterdienst werden dadurch keine Haftungseinschränkungen geschaffen, da solche nur der Bundesgesetzgeber schaffen könnte.
Quelle: Aus dem Perlbachtal, 31.01.1986